1 Sitzung des Kuratoriums der Diplomatischen Akademie Wien 27.05.2015 10 .2/4-DA/20 15 Beilage zu TOP 5 diplomatische al<ademie wien Vienna School of International Srudies Ecole des Haute.~ Etudes lntemationa.les de Vienne Public Corporate Governance Kodex Umsetzungsbericht 2014 1) Einleitung Der Public Corporate Governance Kodex (PCGK) wurde am 30. Oktober 2012 von der Bundesregierung beschlossen. Der PCGK gilt für die DA als Anstalt öffentlichen Rechts gemäß Punkt 3.4.3 und 4.1 (die DA verfügt über mehr als 10 Bedienstete oder mehr als 300.000 € Jahresumsatz). Der PCGK enthält einerseits zwingend umzusetzende Bestimmungen andererseits Bestimmungen, die nur Empfehlungscharakter haben ("C"). ("L"), Gemäß Punkt 12 PCGK, ist jährlich über die Corporate Governance zu berichten und dem zuständigen Organ vorzulegen. Im Falle der DA ist dies das Kuratorium. Gemäß Punkt 13 PCGK ist der Bericht im Internet zu veröffentlichen. Dies erfolgt nach der Genehmigung des Berichtes durch das Kuratorium. Corporate Governance Bericht 2014 2 2) Umsetzung des Kodex Die Geschäftsleitung erklärt, dass dem Kodex entsprochen wurde (in den Punkten, in dem der Kodex auf die DA als Anstalt öffentlichen Rechtes anwendbar ist). Bezüglich Verankerung des Kodex im Regelwerk (siehe Punkt 6 des PCGK) ist zu sagen, dass das für die DA maßgebliche Regelwerk ist das Gesetz zur Errichtung der DAK (DAKGesetz, BGBL. 178/1996 idF BGBL. 61/1997 und BGBL. I Nr. 68/2006) ist. 3) Geschäftsleitung a) Zusammensetzung und Funktionsperiode: Gemäß § 12 DAK-Gesetz gibt es einen Direktor und einen stellvertretenden Direktor. Der Name des Direktors ist Botschafter Dr. Hans Winkler, geboren 1945. Das Datum der Erstbestellung ist der 1.4.2009. Ende der laufenden Funktionsperiode ist der 31.3.2017. Der Name des stellvertretenden Direktors ist Gesandter Mag. Dr. Gerhard Sailler, geboren 1969. Das Datum der Erstbestellung ist der 16.9.2013. Ende der laufenden Funktionsperiode ist der 15.9.2017. b) Kompetenzverteilung Gemäߧ 12 DAK-Gesetz leitet der Direktor die Diplomatische Akademie. Er wird von einem stellvertretenden Direktor unterstützt und vertreten. Der stellvertretende Direktor ist gleichzeitig Leiter der Abteilung für Spezialseminare. c) Mitgliedschaft der Mitglieder der Geschäftsleitung in Überwachungsorganen anderer Unternehmen: Der Direktor ist Mitglied des Kuratoriums des Österreichischen Zukunftsfonds und Vorstandsmitglied bei der Österreichischen Gesellschaft für Europapolitik. (Die Tätigkeiten werden ehrenamtlich durchgeführt.) Der stellvertretende Direktor ist in keinem Überwachungsorgan eines anderen Unternehmens vertreten. Corporate Governance Bericht 2014 3 d) Vergütung: Die Vergütung des Direktors betrug 2014 EUR 129.481,83 brutto, davon 2866,67 brutto Erfolgsprämie. Die Vergütung des stellvertretenden Direktors betrug 2014 EUR 86.511,74 brutto, davon 611,11 brutto Erfolgsprämie. Diese beiden Personen erhielten somit 2014 an Bezügen insgesamt 215.993,57 Euro brutto. Die im Punkt 9 PCGK definierten Vorgaben der Aufgaben und Zuständigkeit der Geschäftsleitung (Primäre Verantwortung, Festlegung der Unternehmensstrategie, Hinwirken auf Einhaltung der Rechtsvorschriften und Richtlinien und Vorsorge für Risikomanagement und Risikomanagement, Berichtspflichten) werden eingehalten . 4) Kuratorium Gemäß DAK- Gesetz§ 8 gibt es ein Kuratorium der Diplomatischen Akademie Wien, das vom Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres bestellt wird. Stand 26. Mai 2015: Vorsitzender Botschafter Dr. Michael UNHART Generalsekretär für auswärtige Angelegenheiten michael [email protected] Tel. 0501150-3468 Mitglieder auf Vorschlag des Bundeskanzlers, des Bundesministers für Finanzen und des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung: MITGLIEDER ERSATZMITGLIEDER Mag. Nicole BAYER Dr. Edda STROHMAYER Corporate Governance Bericht 2014 4 BKA- Bereichsstellvertretung I.B 2 Leiterin Ballhausplatz 2 1014 Wien [email protected] Tel. 53115-2028266 BKA- Abteilung für Sicherheitspolitische Angelegenheiten, Stv. Leiterin Ballhausplatz 2 1014 Wien [email protected] .at Tel. 53115-2920 Dr. Dietmar SCHUSTER, MBA Kabinett des HBMF Johannesgasse 5 1010Wien [email protected] Tel. 51433-500009 MR Dr. lngrid EHRENBÖCK-BÄR BM für Finanzen, Abt. 11/6 Johannesgasse 5 1010 Wien ing rid [email protected] .at Tel. 51433-502 181 Sektionschefin Mag. Barbara WEITGRUBER BM für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Büro: Teinfaltstraße 8 Post: Minoritenplatz 5 1014 Wien [email protected] Tel. 53120-7140 DW Sektionschef Mag. Elmar PICHL BM für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Minoritenplatz 5 1014 Wien [email protected] Tel. 53120-5500 DW Mitglieder auf einvernehmlichen Vorschlag der Länder Hofrat Dr. Peter PIFFL-PERCEVIC ÖVP-Gemeinderatsklub Rathaus 8011 Graz [email protected] Tel.: 0316-872-2130 DW Dr. Fritz STAUDIGL Amt der Tiroler Landesregierung Vorstand der Abteilung Südtirol, Europaregion und Außenbeziehungen Eduard-Wallnöfer-Piatz 3 6020 lnnsbruck Tel.: 0512/508-2340 Fax: 0512/508-2345 fritz.staudigl@tirol .gv.at Cerparate Governance Bericht 2014 5 OSR Mag. Renate BALIC-BENZING Amt der Wiener Landesregierung Gruppe Verwaltungsakademie und Personalentwicklung Rotensterngasse 9 - 11 1010 Wien [email protected] Tel.: 01-4000-82251 Herrn Mag. Paul PENNERSTORFER Amt der Niederösterreichischen Landesregierung Abteilung Wissenschaft und Forschung Landhausplatz 1 31 09 St. Pölten pau [email protected] .at bzw. [email protected] Tel.: 02742/9005-13161 Mitglieder des Bundesministeriums für Europa, Integration und Äußeres Botschafter Dr. Melitta SCHUBERT Leiter der Abteilung Vl.1 [email protected] Tel. 0501150-3819 Botschafter Dr. Michael ZIMMERMANN Leiter der Sektion VI [email protected] Tel. 0501150-3210 MR Mag. Christoph JACKWERTH Leiter der Abteilung Vl.3 christoph. jackwerth@bmeia .gv .at Tel. 0501150-3832 ADir. Angelina MIGSICH Referat Vl.3.c angelina .m igsich@bmeia .gv.at Tel. 0501150-3688 Univ. Prof. Bot. Dr. Helmut TICHY Leiter der Gruppe I.A (Völkerrechtsbüro) [email protected] Tel. 0501150-3369 Univ. Prof. Ges. Mag. Dr. Andreas Kumin Leiter der Abteilung 1.4 [email protected] Tel. 0501150-3475 Weitere Mitglieder o.Univ. Prof. Dr. Heinz W. ENGL Rektor der Universität Wien Universitätsring 1 1010 Wien [email protected] und [email protected] Tel. 4277-10001 Ao.Univ. Prof. Dr. Christa SCHNABL Vizerektorin der Universität Wien Universitätsring 1 1010Wien [email protected] und [email protected] Tel. 4277-1 0040 Corporate Governance Bericht 2014 6 Dr. Walter KOREN Mag. lgor SEKARDI, M.A.I.S. Leiter der Abteilung Außenwirtschaft der Industriellenvereinigung Wirtschaftskammer Österreich Schwarzenbergplatz 4 Wiedner Hauptstraße 63 1031 Wien 1045 Wien Tel. 71135-2352 Tel. 05 90 900-4178 DW [email protected] [email protected] Die Zusammensetzung des Kuratoriums entspricht den Vorgaben des PCGK. Zu Punkt 11 .2.1.4 PCGK "Mitglied eines Überwachungsorgans darf nicht sein, wer in geschäftlichen oder persönlichen Beziehungen zum Unternehmen oder dessen GF steht, die einen nicht nur vorübergehenden Interessenskonflikt stehen": Zwei Mitglieder (Bot. Dr. Melitta Schubert, Univ. Prof. Bot. Dr. Helmut Tichy) und ein Ersatzmitglied (Univ. Prof. Ges. Mag. Dr. Andreas Kumin) des Kuratoriums hielten 2014 in geringem Ausmaß Lehrveranstaltungen (pro Studienjahr zwischen 2 Stunden und 2 Tagen) an der DA ab. Ein Mitglied des Kuratoriums (Univ. Prof. Bot. Dr. Helmut Tichy) ist Mitglied der Studienkommission der DA. Zwei Mitglieder des Kuratoriums (Rektor o.Univ.Prof. Dr. Heinz Engl, Vizerektorin Ao. Univ.Prof. Dr. Christa Schnabl) sind Mitglieder des M.A.I.S.-Lehrgangsausschusses. Im Berichtsjahr 2014 hielt ein - nun ehemaliges - Kuratoriumsersatzmitglied (em. o. Univ. Prof. Dr. Hanspeter Neuhold) zahlreiche Lehrveranstaltungen an der DA ab und ist auch in der Studienkommission und im M.A.I.S. Lehrgangsausschuss vertreten. Das Kuratorium kann gemäß § 9 (2) DAK-Gesetz durch Ausschüsse seiner Mitglieder tätig werden. Dies war bis dato noch nicht der Fall. Zu Punkt 11 .5 PCGK Vergütung für die Mitglieder des Überwachungsorgans: Gemäß § 8 (6) DAK Gesetz wird die Tätigkeit des Kuratoriums ehrenamtlich ausgeübt. Corporate Governance Bericht 2014 7 Zusammenwirken zwischen Geschäftsleitung und Kuratorium Das Kuratorium hat gemäß § 9 (4) DAK-Gesetz mindestens zweimal jährlich eine Sitzung abzuhalten sowie wenn es ein Drittel seiner Mitglieder oder der Direktor der Diplomatischen Akademie verlangt. Die zwei Sitzungen finden üblicherweise im Mai und im Dezember statt. Bei der Sitzung im Mai wird jeweils unter anderem der Jahresabschluss vorgelegt, ebenso die Risikomatrix. Bei der Sitzung im Dezember wird unter anderem die Unternehmensstrategie vorgelegt, insofern ist das Zusammenwirken bei der Unternehmensstrategie zwischen dem Kuratorium und der Geschäftsleitung ebenso wie die Informationspflicht gewährleistet (siehe Punkt 8.1.3 PCGK) Berücksichtigung von Genderaspekten a) Geschäftsleitung: Der Direktor und sein Stellvertreter werden nach öffentlicher Ausschreibung vom Bundesminister für für Europa, Integration und Äußeres bestellt. Seide sind männlich . Allerdings wird Wert darauf gelegt festzuhalten, dass von 4 Abteilungsleitungen der DA 3 von Frauen besetzt sind. Die Verträge des gegenwärtigen Direktors und des stellvertretenden Direktors laufen erst 2017 aus, deswegen sind derzeit keine Maßnahmen geplant. b) Kuratorium: Im Kuratorium befinden sich neben dem Vorsitzenden 10 Mitglieder und 10 Ersatzmitglieder, davon 8 Frauen. Der Frauenanteil im Kuratorium beträgt somit 38 Prozent. Externe Evaluierung Die Einhaltung der Regelungen des PCGK (Punkt 12.5) ist alle fünf Jahre extern zu evaluieren. Die DA wird dies zum ersten Mal2017 durchführen. Das Ergebnis wird im Corporate Governance Bericht ausgewiesen werden. Co rporate Governance Bericht 2014 8 Generalsekretär Botschafter Dr. Michael Unhart Vorsitzender des Kuratoriums der Diplomatischen Akademie Wten, 13. Mai 2~15 Botschafter Dr. Hans Winkler Direktor der Diplomatischen Akademie Wien, 11. Mai 2015 Corporate Governance Bericht 2014
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