Seminar für erfolgreiche Antragsteller/innen Erasmus+ Mobilität in der Berufsbildung Wien, 11. Juni 2015 www.bildung.erasmusplus.at 2 Einführung und Überblick über die Antragsrunde 2015 www.bildung.erasmusplus.at Nationalagentur – Serviceangebote und Aufgaben (1) Programmabwicklung Erasmus+ Bildung (und Lebenslanges Lernen) Veranstaltungsorganisation Zielgruppenorientierte Betreuung Individuelle Beratungen für Programminteressierte Final Checks in den Bundesländern Umsetzung der Auswahl- und Fördervorschriften www.bildung.erasmusplus.at 3 Nationalagentur – Serviceangebote und Aufgaben (2) Programm Erasmus+ Bildung: Schule, Hochschule, Berufsbildung, Erwachsenenbildung (EU Programmmittel AT 2015: rd. 23 Mio. Euro) ECVET Kontaktstelle – www.bildung.erasmusplus.at/ecvet eTwinning – www.etwinning.at Bologna-Promotion Koordinierungsstelle Nationaler Qualifikationsrahmen www.bildung.erasmusplus.at 4 Nationalagentur – Serviceangebote und Aufgaben (3) 5 Euroguidance Zentrum Österreich – www.euroguidance.at Zeugniserläuterungen - www.zeugnisinfo.at Nationales Europass Zentrum – www.europass.at Österr. Bildungssystem – www.bildungssystem.at www.bildung.erasmusplus.at 6 KA 1 Projekte (Mobilität) Berufsbildung Antragsrunde 2015 www.bildung.erasmusplus.at Entwicklung der Antragszahlen 7 Anträge Mobilitätsprojekte 2012: 86 2013: 93 2014: 93*, davon 20 Erstantragssteller 2015: 115, davon 27 Erstantragsteller *Erstmalig war es 2014 nur möglich, einen Antrag pro Institution zu stellen. www.bildung.erasmusplus.at Beantragte Mobilitäten 2015 8 Zielgruppe Teilnehmer/innen beantragt % 2765 75,1 % Lehrlinge 729 19,8 % Fachpersonal 188 5,1 % 3682 100,00% Schüler/innen GESAMT www.bildung.erasmusplus.at Fördermittel beantragt 2015 9 www.bildung.erasmusplus.at Zielgruppe 2015 Schüler/innen 5.964.648,00 Lehrlinge 919.833,50 Fachpersonal 204.277,00 GESAMT 7.088.768,50 Verwendung von ECVET 2015 10 Verwendung von ECVET-Elementen bei 63 Projekten angegeben: www.bildung.erasmusplus.at Zielgruppe TN Schüler/innen 1913 Lehrlinge 557 GESAMT 2470 Projektanträge nach Bundesländern 11 B K NÖ OÖ S ST T V W Ges. 2 17 15 15 7 21 10 12 16 115 www.bildung.erasmusplus.at 12 Projektabwicklung: Organisatorische Hinweise, Finanzhilfevereinbarung und finanzielle Abwicklung www.bildung.erasmusplus.at Finanzhilfevereinbarung (1) Finanzhilfevereinbarung wurde Anfang Juni zweifach an den Antragsteller/die Antragstellerin geschickt Unterschrift der zeichnungsberechtigten Person = Vertragnehmer/in Personen-, Einrichtungs- und Bankangaben bitte vervollständigen (Übereinstimmung mit Angaben im URF) Retournierung beider unterzeichneter Finanzhilfevereinbarungen an die NA (Frist 15. September) www.bildung.erasmusplus.at 13 Finanzhilfevereinbarung (2) Letter of Intent im Original oder in Kopie (oder ersatzweise: Learning Agreements) spätestens bis Gegenzeichnung der Finanzhilfevereinbarung durch die NA Gegenzeichnung beider Exemplare durch die NA (Voraussetzung: finanzielle und operative Leistungsfähigkeit) Retournierung eines gegengezeichneten Exemplars an den/die Vertragnehmer/in www.bildung.erasmusplus.at 14 Auszahlung 1. Rate Voraussetzungen: Liste der Teilnehmer/innen und Begleitpersonen (http://www.bildung.erasmusplus.at/nationalagentur_le benslanges_lernen/downloads/erasmus_durchfuehrung) Learning Agreements aller Teilnehmer/innen (postalisch oder digital) www.bildung.erasmusplus.at 15 Teilnehmer/innen Österreichische Staatsbürgerschaft, ordentlicher Wohnsitz oder Ausbildungsverhältnis in Österreich Förderung nur ein Mal innerhalb der gleichen Zielgruppe möglich (gilt für Learners) www.bildung.erasmusplus.at 16 IT-Tools Mobility Tool+ für die Projektabwicklung OLS (Online Linguistic Support): für die Antragsrunde 2015 verfügbar VALOR: Verbreitungsplattform auf freiwilliger Basis (http://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/projects/) www.bildung.erasmusplus.at 17 Laufzeit Maximallaufzeit 12 oder 24 Monate Schlussberichtslegung 60 Tage nach Rückkehr des/der letzten TN www.bildung.erasmusplus.at 18 Förderfähige Aktivitäten Nur innerhalb der Projektlaufzeit durchgeführte Aktivitäten Gilt auch für Vorbereitung der TN www.bildung.erasmusplus.at 19 Pflichten des/der Vertragnehmers/in - Gesamtverantwortung für die widmungsgemäße Verwendung der Finanzhilfe - Abschluss der notwendigen Vereinbarungen mit den Partnern und den TN - Versicherung/Vorbereitung/Einholen von Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen - Berichtspflichten www.bildung.erasmusplus.at 20 EURES - Portal zur beruflichen Mobilität Unterstützung bei Informationsbeschaffung zu - Arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen - Aufenthaltsrechtlichen Fragen - Sonstiges Netzwerk von EURES Beratern http://ec.europa.eu/eures/home.jsp?lang=de www.bildung.erasmusplus.at 21 Förderfähige Kosten Reisekosten 22 Aufenthaltskosten Organisatorische Unterstützung Sprachliche Vorbereitung Besondere Bedürfnisse Außerordentliche Kosten Begleitpersonen (nur bei Learners möglich) – Förderung durch EUMittel; zusätzliche Aufwendungen können durch Organisationskosten gedeckt werden; keine nationalen Mittel für Abrechnung nach RGV www.bildung.erasmusplus.at Budgetumschichtungen Innerhalb der genehmigten Gesamtfördersumme möglich: Von Zu Organisationskosten Reise- und Aufenthaltskosten (Begleitpersonen) Organisationskosten Reise- und Aufenthaltskosten (Learners) Sprachliche Vorbereitung Reise- und Aufenthaltskosten (Learners) Reise- und Aufenthaltskosten (Staff) Reise- und Aufenthaltskosten (Learners) Allen Budgetkategorien Besondere Bedürfnisse www.bildung.erasmusplus.at 23 Zahlungsmodalitäten Projekte unter € 100.000: zwei Raten (erste Rate 80 %, Restrate 20 %) Projekte über € 100.000: mehrere Raten möglich Keine Teilzahlungen über € 100.000 Erste Rate frühestens vier Wochen vor erster Entsendung und nach Einlangen der Liste der Teilnehmer/innen und Begleitpersonen sowie der Learning Agreements Auszahlungen vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Gemeinschaftsmitteln www.bildung.erasmusplus.at 24 Zwischenbericht Keine inhaltlichen Zwischenberichte Finanzieller Zwischenbericht, wenn mehr als zwei Raten vereinbart sind www.bildung.erasmusplus.at 25 Schlussbericht (1) Erstellung mit Mobility Tool+ (ausschließlich elektronische Einreichung) 60 Tage nach Rückkehr des/der letzten TN, spätestens 31. Juli 2016 bzw. 2017 (60 Tage nach Ende der Projektlaufzeit) NA prüft Schlussbericht und erstellt Endabrechnung www.bildung.erasmusplus.at 26 Schlussbericht (2) Überweisung der Restrate oder Rückforderung Alle Zahlungen gelten als Vorschüsse bis zur Genehmigung des Schlussberichts Wenn erste Rate größer als endgültige Finanzhilfe ist, besteht Rückerstattungspflicht Rückerstattungen für nicht nachweisbare Aktivitäten www.bildung.erasmusplus.at 27 Schlussbericht Beilagen Berichte der TN (elektronisch über Mobility Tool+ generiert) Berichte der Begleitpersonen Unterschriebene Bestätigungen der Aufnahmeeinrichtungen der TN und Begleitpersonen in Kopie (kann im Mobility Tool+ hochgeladen werden) Nachweise zur durchgeführten sprachlichen Vorbereitung der TN (Kursbestätigung oder Rechnung für Lernmaterialien) Rechnungen über tatsächlich angefallene Kosten bei besonderen Bedürfnissen und außerordentlichen Kosten www.bildung.erasmusplus.at 28 Schlussbericht Belege Belegskopien für Auszahlung der Fördermittel an die TN (Unterschrift oder Bankbeleg) Belegskopien für Auszahlung der Fördermittel an die Begleitpersonen (Unterschrift oder Bankbelege) Aufbewahrungspflicht aller Belege: 7 Jahre www.bildung.erasmusplus.at 29 Bekanntmachung Hinweispflicht auf Unterstützung durch Erasmus+ (http://ec.europa.eu/dgs/education_culture/publ/graphics/i dentity_en.htm) Haftungsausschluss (Disclaimer) muss angegeben werden www.bildung.erasmusplus.at 30 Monitoring, Evaluierung und Kontrollen NA Europäische Kommission Rechnungshof Sonstige Zugangsrecht für 7 Jahre www.bildung.erasmusplus.at 31 Änderungen der Vereinbarung Schriftliche Beantragungen innerhalb des genehmigten Finanzrahmens durch Projektkoordinator/in möglich www.bildung.erasmusplus.at 32 Aussetzung der Maßnahme Durch Vertragnehmer/in Besondere Umstände Mitteilungspflicht an NA www.bildung.erasmusplus.at 33 Kündigung der Vereinbarung Durch Vertragnehmer/in in begründeten Fällen Durch NA in bestimmten Fällen www.bildung.erasmusplus.at 34 Weitere besondere Bedingungen Verbindliche Korrespondenz ausschließlich schriftlich Angabe der Projektnummer Doppelfinanzierungsverbot www.bildung.erasmusplus.at 35 Projektbetreuung 36 Betreuer/innen Erna Kerschbaum: [email protected] DW 661 Anna Diop: [email protected] DW 661 Nadja Simeoni: [email protected] DW 662 Katrin Horngacher: [email protected] DW 663 Frederic Bayersburg: [email protected] DW 664 Bereichsleitung Martin Prinz: [email protected] www.bildung.erasmusplus.at DW 660 ECVET – European Credit System for Vocational Education and Training Verwendung von ECVET Elementen steigert die Qualität der Mobilitätsprojekte ECVET Expert/innen beraten Sie gerne ECVET Kontaktstelle in der NA www.bildung.erasmusplus.at/ecvet ECVET Toolkit www.ecvet-toolkit.eu ECVET Vorlagen www.ecvet-info.at www.bildung.erasmusplus.at 37 1010 Wien Ebendorferstraße 7 T +43 1 534 08-0 F +43 1 534 08-699 [email protected] www.bildung.erasmusplus.at
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