Seminar für erfolgreiche Antragssteller

Seminar für erfolgreiche Antragsteller/innen
Erasmus+ Mobilität in der Berufsbildung
Wien, 11. Juni 2015
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Einführung und Überblick
über die Antragsrunde 2015
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Nationalagentur – Serviceangebote
und Aufgaben (1)
Programmabwicklung Erasmus+ Bildung (und
Lebenslanges Lernen)
Veranstaltungsorganisation
Zielgruppenorientierte Betreuung
Individuelle Beratungen für Programminteressierte
Final Checks in den Bundesländern
Umsetzung der Auswahl- und Fördervorschriften
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Nationalagentur – Serviceangebote
und Aufgaben (2)
Programm Erasmus+ Bildung:
Schule, Hochschule, Berufsbildung, Erwachsenenbildung
(EU Programmmittel AT 2015: rd. 23 Mio. Euro)
ECVET Kontaktstelle – www.bildung.erasmusplus.at/ecvet
eTwinning – www.etwinning.at
Bologna-Promotion
Koordinierungsstelle Nationaler Qualifikationsrahmen
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Nationalagentur – Serviceangebote
und Aufgaben (3)
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Euroguidance Zentrum Österreich – www.euroguidance.at
Zeugniserläuterungen - www.zeugnisinfo.at
Nationales Europass Zentrum – www.europass.at
Österr. Bildungssystem – www.bildungssystem.at
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KA 1 Projekte (Mobilität)
Berufsbildung
Antragsrunde 2015
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Entwicklung der Antragszahlen
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Anträge Mobilitätsprojekte
 2012: 86
 2013: 93
 2014: 93*, davon 20 Erstantragssteller
 2015: 115, davon 27 Erstantragsteller
*Erstmalig war es 2014 nur möglich, einen Antrag pro Institution zu stellen.
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Beantragte Mobilitäten 2015
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Zielgruppe
Teilnehmer/innen beantragt
%
2765
75,1 %
Lehrlinge
729
19,8 %
Fachpersonal
188
5,1 %
3682
100,00%
Schüler/innen
GESAMT
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Fördermittel beantragt 2015
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Zielgruppe
2015
Schüler/innen
5.964.648,00
Lehrlinge
919.833,50
Fachpersonal
204.277,00
GESAMT
7.088.768,50
Verwendung von ECVET 2015
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Verwendung von ECVET-Elementen bei 63 Projekten
angegeben:
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Zielgruppe
TN
Schüler/innen
1913
Lehrlinge
557
GESAMT
2470
Projektanträge nach Bundesländern
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B
K
NÖ
OÖ
S
ST
T
V
W
Ges.
2
17
15
15
7
21
10
12
16
115
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Projektabwicklung: Organisatorische
Hinweise, Finanzhilfevereinbarung und
finanzielle Abwicklung
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Finanzhilfevereinbarung (1)
Finanzhilfevereinbarung wurde Anfang Juni zweifach an den
Antragsteller/die Antragstellerin geschickt
Unterschrift der zeichnungsberechtigten Person =
Vertragnehmer/in
Personen-, Einrichtungs- und Bankangaben bitte
vervollständigen (Übereinstimmung mit Angaben im URF)
Retournierung beider unterzeichneter Finanzhilfevereinbarungen
an die NA (Frist 15. September)
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Finanzhilfevereinbarung (2)
Letter of Intent im Original oder in Kopie (oder
ersatzweise: Learning Agreements) spätestens bis
Gegenzeichnung der Finanzhilfevereinbarung durch die NA
Gegenzeichnung beider Exemplare durch die NA
(Voraussetzung: finanzielle und operative
Leistungsfähigkeit)
Retournierung eines gegengezeichneten Exemplars an
den/die Vertragnehmer/in
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Auszahlung 1. Rate
Voraussetzungen:
 Liste der Teilnehmer/innen und Begleitpersonen
(http://www.bildung.erasmusplus.at/nationalagentur_le
benslanges_lernen/downloads/erasmus_durchfuehrung)
 Learning Agreements aller Teilnehmer/innen (postalisch
oder digital)
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Teilnehmer/innen
Österreichische Staatsbürgerschaft, ordentlicher Wohnsitz
oder Ausbildungsverhältnis in Österreich
Förderung nur ein Mal innerhalb der gleichen Zielgruppe
möglich (gilt für Learners)
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IT-Tools
Mobility Tool+ für die Projektabwicklung
OLS (Online Linguistic Support): für die Antragsrunde
2015 verfügbar
VALOR: Verbreitungsplattform auf freiwilliger Basis
(http://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/projects/)
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Laufzeit
Maximallaufzeit 12 oder 24 Monate
Schlussberichtslegung 60 Tage nach Rückkehr des/der
letzten TN
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Förderfähige Aktivitäten
Nur innerhalb der Projektlaufzeit durchgeführte
Aktivitäten
Gilt auch für Vorbereitung der TN
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Pflichten des/der
Vertragnehmers/in
- Gesamtverantwortung für die widmungsgemäße
Verwendung der Finanzhilfe
- Abschluss der notwendigen Vereinbarungen mit den
Partnern und den TN
- Versicherung/Vorbereitung/Einholen von Einreise- und
Aufenthaltsbestimmungen
- Berichtspflichten
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EURES - Portal zur beruflichen
Mobilität
Unterstützung bei Informationsbeschaffung zu
- Arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen
- Aufenthaltsrechtlichen Fragen
- Sonstiges
Netzwerk von EURES Beratern
http://ec.europa.eu/eures/home.jsp?lang=de
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Förderfähige Kosten
Reisekosten
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Aufenthaltskosten
Organisatorische Unterstützung
Sprachliche Vorbereitung
Besondere Bedürfnisse
Außerordentliche Kosten
Begleitpersonen (nur bei Learners möglich) – Förderung durch EUMittel; zusätzliche Aufwendungen können durch Organisationskosten
gedeckt werden; keine nationalen Mittel für Abrechnung nach RGV
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Budgetumschichtungen
Innerhalb der genehmigten Gesamtfördersumme möglich:
Von
Zu
Organisationskosten
Reise- und Aufenthaltskosten
(Begleitpersonen)
Organisationskosten
Reise- und Aufenthaltskosten
(Learners)
Sprachliche Vorbereitung
Reise- und Aufenthaltskosten
(Learners)
Reise- und Aufenthaltskosten
(Staff)
Reise- und Aufenthaltskosten
(Learners)
Allen Budgetkategorien
Besondere Bedürfnisse
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Zahlungsmodalitäten
Projekte unter € 100.000: zwei Raten (erste Rate 80 %,
Restrate 20 %)
Projekte über € 100.000: mehrere Raten möglich
Keine Teilzahlungen über € 100.000
Erste Rate frühestens vier Wochen vor erster Entsendung
und nach Einlangen der Liste der Teilnehmer/innen und
Begleitpersonen sowie der Learning Agreements
Auszahlungen vorbehaltlich der Verfügbarkeit von
Gemeinschaftsmitteln
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Zwischenbericht
Keine inhaltlichen Zwischenberichte
Finanzieller Zwischenbericht, wenn mehr als zwei Raten
vereinbart sind
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Schlussbericht (1)
Erstellung mit Mobility Tool+ (ausschließlich elektronische
Einreichung)
60 Tage nach Rückkehr des/der letzten TN,
spätestens 31. Juli 2016 bzw. 2017 (60 Tage nach Ende der
Projektlaufzeit)
NA prüft Schlussbericht und erstellt Endabrechnung
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Schlussbericht (2)
Überweisung der Restrate oder Rückforderung
Alle Zahlungen gelten als Vorschüsse bis zur Genehmigung
des Schlussberichts
Wenn erste Rate größer als endgültige Finanzhilfe ist,
besteht Rückerstattungspflicht
Rückerstattungen für nicht nachweisbare Aktivitäten
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Schlussbericht Beilagen
Berichte der TN (elektronisch über Mobility Tool+
generiert)
Berichte der Begleitpersonen
Unterschriebene Bestätigungen der
Aufnahmeeinrichtungen der TN und Begleitpersonen in
Kopie (kann im Mobility Tool+ hochgeladen werden)
Nachweise zur durchgeführten sprachlichen Vorbereitung
der TN (Kursbestätigung oder Rechnung für
Lernmaterialien)
Rechnungen über tatsächlich angefallene Kosten bei
besonderen Bedürfnissen und außerordentlichen Kosten
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Schlussbericht Belege
Belegskopien für Auszahlung der Fördermittel an die TN
(Unterschrift oder Bankbeleg)
Belegskopien für Auszahlung der Fördermittel an die
Begleitpersonen (Unterschrift oder Bankbelege)
Aufbewahrungspflicht aller Belege: 7 Jahre
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Bekanntmachung
Hinweispflicht auf Unterstützung durch Erasmus+
(http://ec.europa.eu/dgs/education_culture/publ/graphics/i
dentity_en.htm)
Haftungsausschluss (Disclaimer) muss angegeben werden
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Monitoring, Evaluierung und
Kontrollen
NA
Europäische Kommission
Rechnungshof
Sonstige
Zugangsrecht für 7 Jahre
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Änderungen der Vereinbarung
Schriftliche Beantragungen innerhalb des genehmigten
Finanzrahmens durch Projektkoordinator/in möglich
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Aussetzung der Maßnahme
Durch Vertragnehmer/in
Besondere Umstände
Mitteilungspflicht an NA
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Kündigung der Vereinbarung
Durch Vertragnehmer/in in begründeten Fällen
Durch NA in bestimmten Fällen
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Weitere besondere Bedingungen
Verbindliche Korrespondenz ausschließlich schriftlich
Angabe der Projektnummer
Doppelfinanzierungsverbot
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Projektbetreuung
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Betreuer/innen
Erna Kerschbaum: [email protected]
DW 661
Anna Diop: [email protected]
DW 661
Nadja Simeoni: [email protected]
DW 662
Katrin Horngacher: [email protected]
DW 663
Frederic Bayersburg: [email protected]
DW 664
Bereichsleitung
Martin Prinz: [email protected]
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DW 660
ECVET – European Credit System for
Vocational Education and Training
Verwendung von ECVET Elementen steigert die Qualität der
Mobilitätsprojekte
ECVET Expert/innen beraten Sie gerne
ECVET Kontaktstelle in der NA
www.bildung.erasmusplus.at/ecvet
ECVET Toolkit
www.ecvet-toolkit.eu
ECVET Vorlagen
www.ecvet-info.at
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37
1010 Wien
Ebendorferstraße 7
T +43 1 534 08-0
F +43 1 534 08-699
[email protected]
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