Jahrgang 26, Nr. 4 vom 29.4.2015 Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen Jahrgang 26, Nr. 4, vom 29.4.2015 für die Stadt Königs Wusterhausen Inhaltsverzeichnis Amtlicher Teil Öffentliche Bekanntmachung der Wahlleiterin...................................................................................................................................................... Seite 22 Bekanntmachung des Leiters des Wahlausschusses für die Wahlen zum Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden vom 17.02.2015.................. Seite 22 Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung 04/10 „Waldsiedlung Ziegenhals“ in den OT Niederlehme und Wernsdorf der Stadt Königs Wusterhausen.......................................................................................................................... Seite 23 Bekanntmachung der Offenlegung des Vorentwurfs des Bebauungsplanes 02/15 „Neue Ortsumgehung Niederlehme“ im OT Niederlehme zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit...................................................................................................................... Seite 23 Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplanes 05/09 „Spreenhagener Straße“ im OT Niederlehme der Stadt Königs Wusterhausen............... Seite 24 Bekanntmachung der Offenlegung des Vorentwurfs des Bebauungsplanes 05/14 „Hafenerweiterung, 3. Baustufe“ im OT Königs Wusterhausen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit......................................................................................................... Seite 24 Widmung Am Wukrosch....................................................................................................................................................................................... Seite 25 Widmung Schulweg............................................................................................................................................................................................. Seite 25 Widmung Nikola-Tesla-Straße................................................................................................................................................................................ Seite 25 Widmung Isolde-Hausser-Straße........................................................................................................................................................................... Seite 26 Widmung Heinrich-Hertz-Straße........................................................................................................................................................................... Seite 26 Widmung Ferdinand-Braun-Straße......................................................................................................................................................................... Seite 26 Widmung Dr.-Hans-Bredow-Straße........................................................................................................................................................................ Seite 27 Öffentliche Zustellungen gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG): Herr Dennis BAUER............................................................................................................................................................................................. Seite 27 Herr Pierre STECHOW......................................................................................................................................................................................... Seite 27 Herr Sven MORGENSTERN................................................................................................................................................................................. Seite 28 Beschlüsse der öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.02.2015...................................................................................... Seite 28 Beschlüsse der nichtöffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 16.03.2015.............................................................................. Seite 28 Verwaltung und Stadtbibliothek geschlossen......................................................................................................................................................... Seite 28 Impressum Herausgeber: Stadt Königs Wusterhausen, Der Bürgermeister Herstellung: ELRO-Verlag in Zusammenarbeit mit der Pressestelle der Stadtverwaltung, Schlossstraße 3, 15711 Königs Wusterhausen, Tel.: 03375 / 273-330, E-mail: [email protected] Verantwortlich: Katrin Dewart-Weschke Erscheinungsweise: nach Bedarf Auflage: 20.000 Bezugsmöglichkeiten: Das Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen erscheint nach Bedarf und wird in den Verwaltungsgebäuden der Stadt Königs Wusterhausen, Schlossstraße 3 und KarlMarx-Str. 23 zur kostenlosen Mitnahme ausgelegt. Es kann auch im Internet unter www.koenigs-wusterhausen.de sowie gegen Erstattung der Porto- und Versandkosten einzeln oder im Abonnement über den Fachbereich Zentrale Dienste der Stadtverwaltung, Schlossstraße 3, der Stadt Königs Wusterhausen bezogen werden. Darüber hinaus wird das Amtsblatt der Stadt Königs Wusterhausen einzeln oder mit der städtischen Publikation „rathaus aktuell“ als Beilage zur Wochenzeitung „KaWeKurier“ kostenlos an die Haushalte innerhalb des Gebietes der Stadt Königs Wusterhausen verteilt. Die Verteilung des Amtsblattes wird nur als Serviceleistung vorgenommen und folglich besteht hierauf weder ein Rechtsanspruch noch ist gewährleistet, dass das Amtsblatt alle Haushalte erreicht. Druck: Berliner Zeitungsdruck 21 Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen Öffentliche Bekanntmachung der Wahlleiterin Herr Michael Thalheim (NPD) hat am 01.04.2015 seinen Sitz in der Stadtverordnetenversammlung wegen Verzichts gemäß § 59 Abs. 1 Nr. 1 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG) verloren. Gemäß § 60 Abs. 3 BbgKWahlG geht der Sitz auf die in der Reihenfolge erste Ersatzperson des Wahlvorschlags über, auf dem der Ausgeschiedene gewählt worden ist. Danach ist Ersatzperson auf dem Wahlvorschlag der NPD Herr Patrick Lüdtke, wohnhaft Käthe-Kollwitz-Straße 19 in 15711 Königs Wusterhausen. Herr Patrick Lüdtke hat das Mandat angenommen und ist damit ab dem 01.04.2015 Mitglied in der Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen. Königs Wusterhausen, den 14.04.2015 (im Original unterzeichnet) Dana Zellner 22 Jahrgang 26, Nr. 4 vom 29.4.2015 Jahrgang 26, Nr. 4 vom 29.4.2015 Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung 04/10 „Waldsiedlung Ziegenhals“ in den OT Niederlehme und Wernsdorf der Stadt Königs Wusterhausen Bekanntmachung der Offenlegung des Vorentwurfs des Bebauungsplanes 02/15 „Neue Ortsumgehung Niederlehme“ im OT Niederlehme zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit Der Bebauungsplan der Innenentwicklung 04/10 „Waldsiedlung Ziegenhals“ in den OT Niederlehme und Wernsdorf der Stadt Königs Wusterhausen im Bereich des ehemaligen Kasernengeländes, östlich der Wernsdorfer Straße und südwestlich der Schulstraße wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Lage des Plangebietes ist im nachstehend abgedruckten Übersichtsplan gekennzeichnet. Die Stadtverordnetenversammlung von Königs Wusterhausen hat mit Beschluss Nr. 60-14-209 die Aufstellung des Bebauungsplanes 02/15 „Neue Ortsumgehung Niederlehme“ im OT Niederlehme beschlossen. Die Lage des Plangebietes ist im nachstehend abgedruckten Übersichtsplan gekennzeichnet. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes 02/15 „Neue Ortsumgehung Niederlehme“ für den Bereich nördlich der Autobahn, westlich des Industriegebietes „Liepnitzenberg“ wird gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit vom 11. Mai 2015 bis einschließlich 28. Mai 2015 zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit offengelegt. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes und der Vorentwurf der Begründung werden während v. g. Frist im Bürgerservice der Stadtverwaltung Königs Wusterhausen, Schlossstraße 3, Haus A zu folgenden Dienstzeiten öffentlich ausgelegt: Montag: Dienstag: Donnerstag: Freitag: 08:00 bis 15:00 Uhr 08:00 bis 18:00 Uhr 08:00 bis 17:00 Uhr 08:00 bis 12:00 Uhr. Der Vorentwurf wird auf Wunsch erläutert und kann mit den Mitarbeitern der Stabsstelle Stadtentwicklung / Wirtschaftsförderung erörtert werden. Äußerungen werden während der o. g. Frist entgegengenommen. Königs Wusterhausen, den 16.04.2015 Der von der Stadtverordnetenversammlung in der Sitzung am 08.09.2014 als Satzung beschlossene Bebauungsplan der Innenentwicklung 04/10 „Waldsiedlung Ziegenhals“ in den OT Niederlehme und Wernsdorf der Stadt Königs Wusterhausen für das oben genannte Ge-biet wurde am 30.03.2015 von der höheren Verwaltungsbehörde genehmigt. Der Bebauungsplan der Innenentwicklung 04/10 „Waldsiedlung Ziegenhals“ in den OT Niederlehme und Wernsdorf der Stadt Königs Wusterhausen tritt mit dieser Bekanntmachung im Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung ab diesem Tag in der Stabsstelle für Stadtentwicklung/Wirtschaftsförderung der Stadtverwaltung Königs Wusterhausen, Schlossstraße 3, Haus A während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. In Vertretung (im Original unterzeichnet) Perlick Bürgermeister Unbeachtlich werden 1.eine nach § 214 Abs. 1 Nr.1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2.eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplanes und 3.nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Königs Wusterhausen geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB). Normenkontrollanträge gegen diese Satzung sind nur innerhalb eines Jahres nach ihrem Inkrafttreten zulässig. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisherige zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Übersichtsplan zum Bebauungsplan 02/15 „Neue Ortsumgehung Niederlehme“ im OT Niederlehme Königs Wusterhausen, den 16.04.2015 In Vertretung (im Original unterzeichnet) Perlick Bürgermeister 23 Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplanes 05/09 „Spreenhagener Straße“ im OT Niederlehme der Stadt Königs Wusterhausen Der Bebauungsplan 05/09 „Spreenhagener Straße“ im OT Niederlehme der Stadt Königs Wusterhausen für die Fläche des ehemaligen Tanklagers im Ortsteil Niederlehme südöstlich der Spreenhagener Straße, nördlich des verlängerten Storkower Weges wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Lage des Plangebietes ist im nachstehend abgedruckten Übersichtsplan gekennzeichnet. Jahrgang 26, Nr. 4 vom 29.4.2015 Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisherige zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Königs Wusterhausen, den 15.04.2015 In Vertretung (im Original unterzeichnet) Perlick Bürgermeister Bekanntmachung der Offenlegung des Vorentwurfs des Bebauungsplanes 05/14 „Hafenerweiterung, 3. Baustufe“ im OT Königs Wusterhausen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit Die Stadtverordnetenversammlung von Königs Wusterhausen hat mit Beschluss Nr. 60-14-150 die Aufstellung des Bebauungsplanes 05/14 „Hafenerweiterung, 3. Baustufe“ im OT Königs Wusterhausen beschlossen. Die Lage des Plangebietes ist im nachstehend abgedruckten Übersichtsplan gekennzeichnet. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes 05/14 „Hafenerweiterung, 3. Baustufe“ für das Gebiet nördlich und südlich der Straße Im Wiesengrund wird gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit vom 11. Mai 2015 bis einschließlich 28. Mai 2015 zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit offengelegt. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes und der Vorentwurf der Begründung werden während v. g. Frist im Bürgerservice der Stadtverwaltung Königs Wusterhausen, Schlossstraße 3, Haus A zu folgenden Dienstzeiten öffentlich ausgelegt: Montag: Dienstag: Donnerstag: Freitag: 08:00 bis 15:00 Uhr 08:00 bis 18:00 Uhr 08:00 bis 17:00 Uhr 08:00 bis 12:00 Uhr. Der Vorentwurf wird auf Wunsch erläutert und kann mit den Mitarbeitern der Stabsstelle Stadtentwicklung / Wirtschaftsförderung erörtert werden. Äußerungen werden während der o. g. Frist entgegengenommen. Königs Wusterhausen, den 15.04.2015 In Vertretung (im Original unterzeichnet) Perlick Bürgermeister Der von der Stadtverordnetenversammlung in der Sitzung am 08.09.2014 als Satzung beschlossene Bebauungsplan 05/09 „Spreenhagener Straße“ im OT Niederlehme der Stadt Königs Wusterhausen für das oben genannte Gebiet wurde am 12.03.2015 von der höheren Verwaltungsbehörde genehmigt. Der Bebauungsplan 05/09 „Spreenhagener Straße“ im OT Niederlehme der Stadt Königs Wusterhausen tritt mit dieser Bekanntmachung im Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung ab diesem Tag in der Stabsstelle für Stadtentwicklung/Wirtschaftsförderung der Stadtverwaltung Königs Wusterhausen, Schlossstraße 3, Haus A während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Unbeachtlich werden 1.eine nach § 214 Abs. 1 Nr.1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2.eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplanes und 3.nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Königs Wusterhausen geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB). Normenkontrollanträge gegen diese Satzung sind nur innerhalb eines Jahres nach ihrem Inkrafttreten zulässig. 24 Übersichtsplan zum Bebauungsplan 05/14 „Hafenerweiterung, 3. Baustufe“ im OT Königs Wusterhausen Jahrgang 26, Nr. 4 vom 29.4.2015 Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen Öffentliche Bekanntmachung: Widmung Am Wukrosch Öffentliche Bekanntmachung: Widmung Schulweg Auf der Grundlage des § 6 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl. I/09, [Nr. 15], S. 358), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04. Juli 2014 (GVBl. I/14[Nr.27]) wird folgende Straße mit folgendem Widmungsinhalt für den öffentlichen Verkehr gewidmet: Auf der Grundlage des § 6 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl. I/09, [Nr. 15], S. 358), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04. Juli 2014 (GVBl. I/14[Nr.27]) wird folgende Straße mit folgendem Widmungsinhalt für den öffentlichen Verkehr gewidmet. Am Wukrosch Königs Wusterhausen, OT Senzig. Gemarkung Senzig, Flur 2, Flurstück 1635 Schulweg (Berliner Straße bis Dr.-Hans-Bredow-Straße) Königs Wusterhausen, Gemarkung Königs Wusterhausen, Flur 1, Flurstück 105, 125, 139, Teilflächen Einstufung: Gemeindestraße Kategorie 1 - Anliegerstraße Beschränkungen auf bestimmte Benutzungsarten, Benutzungszwecke und Benutzerkreise: keine Sonstige Besonderheiten: keine Diese Widmungsverfügung tritt am Tage ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Sie ist in der Stadtverwaltung Königs Wusterhausen, Karl-Marx-Straße 23, SG Tiefbau einzusehen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Verfügung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Königs Wusterhausen – Der Bürgermeister – Schlossstraße 3 in 15711 Königs Wusterhausen zu erheben. Königs Wusterhausen, den 10.03.2015 (im Original unterzeichnet) Dr. Lutz Franzke Bürgermeister Anlage Einstufung: Gemeindestraße Kategorie 1 - Anliegerstraße Beschränkungen auf bestimmte Benutzungsarten, Benutzungs- zwecke und Benutzerkreise: keine Sonstige Besonderheiten: keine Diese Widmungsverfügung tritt am Tage ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Sie ist in der Stadtverwaltung Königs Wusterhausen, Karl-Marx-Straße 23, SG Tiefbau einzusehen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Verfügung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Königs Wusterhausen – Der Bürgermeister – Schlossstraße 3 in 15711 Königs Wusterhausen zu erheben. Königs Wusterhausen, den 10.03.2015 (im Original unterzeichnet) Dr. Lutz Franzke Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung: Widmung Nikola-Tesla-Straße Auf der Grundlage des § 6 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl. I/09, [Nr. 15], S. 358), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04. Juli 2014 (GVBl. I/14[Nr.27]) wird folgende Straße mit folgendem Widmungsinhalt für den öffentlichen Verkehr gewidmet. Nikola-Tesla-Straße (Dr.-Hans-Bredow-Straße bis Wendehammer) Königs Wusterhausen, Gemarkung Königs Wusterhausen, Flur 1 Flurstück 857 Teilfläche Einstufung: Gemeindestraße Kategorie 1 - Anliegerstraße Beschränkungen auf bestimmte Benutzungsarten, Benutzungs- zwecke und Benutzerkreise: keine Sonstige Besonderheiten: keine Diese Widmungsverfügung tritt am Tage ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Sie ist in der Stadtverwaltung Königs Wusterhausen, Karl-Marx-Straße 23, SG Tiefbau einzusehen. 25 Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Verfügung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Königs Wusterhausen - Der Bürgermeister - Schlossstraße 3 in 15711 Königs Wusterhausen zu erheben. Jahrgang 26, Nr. 4 vom 29.4.2015 Diese Widmungsverfügung tritt am Tage ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Sie ist in der Stadtverwaltung Königs Wusterhausen, Karl-Marx-Straße 23, SG Tiefbau einzusehen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Verfügung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Königs Wusterhausen – Der Bürgermeister – Schlossstraße 3 in 15711 Königs Wusterhausen zu erheben. Königs Wusterhausen, den 10.03.2015 (im Original unterzeichnet) Dr. Lutz Franzke Bürgermeister Königs Wusterhausen, den 10.03.2015 (im Original unterzeichnet) Dr. Lutz Franzke Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung: Widmung Heinrich-Hertz-Straße Auf der Grundlage des § 6 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl. I/09, [Nr. 15], S. 358), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.Juli 2014 (GVBl. I/14[Nr.27]) wird folgende Straße mit folgendem Widmungsinhalt für den öffentlichen Verkehr gewidmet. Heinrich-Hertz-Straße (Dr.-Hans-Bredow-Straße bis Ferdinand-Braun-Straße) Königs Wusterhausen, Gemarkung Königs Wusterhausen, Flur 1 Flurstück 106, 121, 135 Teilflächen Einstufung: Gemeindestraße Kategorie 1 - Anliegerstraße Beschränkungen auf bestimmte Benutzungsarten, Benutzungs- zwecke und Benutzerkreise: keine Sonstige Besonderheiten: keine Diese Widmungsverfügung tritt am Tage ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Sie ist in der Stadtverwaltung Königs Wusterhausen, Karl-Marx-Straße 23, SG Tiefbau einzusehen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Verfügung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Königs Wusterhausen – Der Bürgermeister – Schlossstraße 3 in 15711 Königs Wusterhausen zu erheben. Königs Wusterhausen, den 10.03.2015 Öffentliche Bekanntmachung: Widmung Isolde-Hausser-Straße Auf der Grundlage des § 6 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl. I/09, [Nr. 15], S. 358), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04. Juli 2014 (GVBl. I/14[Nr.27]) wird folgende Straße mit folgendem Widmungsinhalt für den öffentlichen Verkehr gewidmet. Isolde-Hausser-Straße (Dr.-Hans-Bredow-Straße bis Alexander-Popow-Straße) Königs Wusterhausen, Gemarkung Königs Wusterhausen, Flur 1 Flurstück 857 Teilfläche Einstufung: Gemeindestraße Beschränkungen auf bestimmte Benutzungsarten, Benutzungs- zwecke und Benutzerkreise: keine Sonstige Besonderheiten: keine 26 Kategorie 1 - Anliegerstraße (im Original unterzeichnet) Dr. Lutz Franzke Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung: Widmung Ferdinand-Braun-Straße Auf der Grundlage des § 6 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl. I/09, [Nr. 15], S. 358), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04. Juli 2014 (GVBl. I/14[Nr.27]) wird folgende Straße mit folgendem Widmungsinhalt für den öffentlichen Verkehr gewidmet. Ferdinand-Braun-Straße (Dr.-Hans-Bredow-Straße bis Sackgasse) Königs Wusterhausen, Gemarkung Königs Wusterhausen, Flur 1 Flurstück 106, 123, 135 Teilflächen Jahrgang 26, Nr. 4 vom 29.4.2015 Einstufung: Gemeindestraße Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen Kategorie 1 - Anliegerstraße Beschränkungen auf bestimmte Benutzungsarten, Benutzungs- zwecke und Benutzerkreise: keine Sonstige Besonderheiten: keine Diese Widmungsverfügung tritt am Tage ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Sie ist in der Stadtverwaltung Königs Wusterhausen, Karl-Marx-Straße 23, SG Tiefbau einzusehen. Stadt Königs Wusterhausen Der Bürgermeister Öffentliche Zustellung gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) Die Anschrift des nachstehenden Bescheidempfängers ist unbekannt: Herr Dennis BAUER zuletzt wohnhaft: Köpenicker Straße 5, 15711 Königs Wusterhausen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Verfügung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Königs Wusterhausen – Der Bürgermeister – Schlossstraße 3 in 15711 Königs Wusterhausen zu erheben. Versuche, Schriftstücke bekannt zu geben und Ermittlungen über den Aufenthalt sind ergebnislos geblieben. Es wird daher hiermit öffentlich zugestellt: Bescheid vom 10. April 2015 mit dem Aktenzeichen „32/SN-004/2015-öZ“ Königs Wusterhausen, den 10.03.2015 Der Betroffene oder sein Bevollmächtigter kann den Originalbescheid bei der Stadt Königs Wusterhausen, Fachbereich „Bildung, Familie und Ordnung“, Sachgebiet „Ordnung und Sicherheit“, Zimmer 127, Karl-Marx-Straße 23 in 15711 Königs Wusterhausen einsehen. (im Original unterzeichnet) Dr. Lutz Franzke Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung: Widmung Auf der Grundlage des § 6 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl. I/09, [Nr. 15], S. 358), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04. Juli 2014 (GVBl. I/14[Nr.27]) wird folgende Straße mit folgendem Widmungsinhalt für den öffentlichen Verkehr gewidmet: Dr.-Hans-Bredow-Straße (Schulweg bis Funkerberg) Königs Wusterhausen, Gemarkung Königs Wusterhausen, Flur 1, Flurstücke 135,139,857 Teilflächen und 858 Einstufung: Gemeindestraße Kategorie 1 - Anliegerstraße Beschränkungen auf bestimmte Benutzungsarten, Benutzungszwecke und Benutzerkreise: Sonstige Besonderheiten: keine keine Diese Widmungsverfügung tritt am Tage ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Sie ist in der Stadtverwaltung Königs Wusterhausen, Karl-Marx-Straße 23, SG Tiefbau einzusehen. Der Bescheid vom 10. April 2015 mit dem Aktenzeichen „32/SN-004/2015-öZ“ gilt zwei Wochen nach seiner Bekanntmachung als zugestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass nach wirksamer Zustellung die Rechtsbehelfsfrist gemäß § 70 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) zu laufen beginnt, nach deren Ablauf Rechtsverluste eintreten können. Königs Wusterhausen, den 10.04.2015 Im Auftrag (im Original unterzeichnet) Kutschbach Sachgebietsleiter Zustellanordnung: Hiermit wird der Bescheid vom 10. April 2015 an Herrn Dennis BAUER, zuletzt wohnhaft Köpenicker Straße 5 in 15711 Königs Wusterhausen, AZ: 32/SN-004 /2015-öZ, öffentlich zugestellt. Königs Wusterhausen, den 10.04.2015 Im Auftrag Rechtsbehelfsbelehrung: (im Original unterzeichnet) Kutschbach Sachgebietsleiter Gegen diese Verfügung ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Verfügung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Königs Wusterhausen, Der Bürgermeister, Schlossstraße 3 in 15711 Königs Wusterhausen zu erheben. Stadt Königs Wusterhausen Der Bürgermeister Königs Wusterhausen, den 10.03.2015 (im Original unterzeichnet) Dr. Lutz Franzke Bürgermeister Öffentliche Zustellung gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz Die Anschrift des nachstehenden Bescheidempfängers ist unbekannt: Herr Pierre STECHOW zuletzt wohnhaft: Bertolt-Brecht-Straße 11, 15711 Königs Wusterhausen Versuche, Schriftstücke bekannt zu geben und Ermittlungen über den Aufenthalt sind ergebnislos geblieben. Es wird daher hiermit öffentlich zugestellt: Bescheid vom 30. März 2015 mit dem Aktenzeichen „32/SN-009/2015-öZ“ 27 Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen Der Betroffene oder sein Bevollmächtigter kann den Originalbescheid bei der Stadt Königs Wusterhausen, Fachbereich „Bildung, Familie und Ordnung“, Sachgebiet „Ordnung und Sicherheit“, Zimmer 127, Karl-Marx-Straße 23 in 15711 Königs Wusterhausen einsehen. Der Bescheid vom 30. März 2015 mit dem Aktenzeichen „32/SN-009/2015-öZ“ gilt zwei Wochen nach seiner Bekanntmachung als zugestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass nach wirksamer Zustellung die Rechtsbehelfsfrist gemäß § 70 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) zu laufen beginnt, nach deren Ablauf Rechtsverluste eintreten können. Königs Wusterhausen, den 10.04.2015 Jahrgang 26, Nr. 4 vom 29.4.2015 Zustellanordnung: Hiermit wird der Bescheid vom 20. März 2015 an Herrn Sven MORGENSTERN, zuletzt wohnhaft Heinrich-von-Kleist-Straße 24 in 15711 Königs Wusterhausen, AZ: 32/SN-039/2014-öZ, öffentlich zugestellt. Königs Wusterhausen, den 10.04.2015 Im Auftrag (im Original unterzeichnet) Kutschbach Sachgebietsleiter Im Auftrag (im Original unterzeichnet) Kutschbach Sachgebietsleiter Zustellanordnung: Hiermit wird der Bescheid vom 30. März 2015 an Herrn Pierre STECHOW, zuletzt wohnhaft Bertolt-Brecht-Straße 11 in 15711 Königs Wusterhausen, AZ: 32/SN-009/2015-öZ, öffentlich zugestellt. Königs Wusterhausen, den 10.04.2015 Im Auftrag (im Original unterzeichnet) Kutschbach Sachgebietsleiter Stadt Königs Wusterhausen Der Bürgermeister Beschlüsse der öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 16.03.2015 90-15-026 Bereitstellung überplanmäßiger Aufwendungen für den Umbau des Hauses II der Kita „Spatzennest“ im OT Zeesen Ja-Stimmen: 30 10-15-024 Einberufung einer Koordinierungsgruppe für Flüchtlinge in Königs Wusterhausen Ja-Stimmen 27, Nein-Stimmen 1, Stimmenthaltung 2 10-15-025 Prüfauftrag: Asylbewerberunterkünfte in Königs Wusterhausen Ja-Stimmen 26, Nein-Stimmen 1, Stimmenthaltung 3 10-15-027 Entscheidung zur Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Bürgermeister wegen unkorrektem Dienstverhalten Ja-Stimmen 21, Nein-Stimmen 0, Stimmenthaltung 7 Öffentliche Zustellung gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) Die Anschrift des nachstehenden Bescheidempfängers ist unbekannt: Herr Sven MORGENSTERN zuletzt wohnhaft: Heinrich-von-Kleist-Straße 24, 15711 Königs Wusterhausen Versuche, Schriftstücke bekannt zu geben und Ermittlungen über den Aufenthalt sind ergebnislos geblieben. Es wird daher hiermit öffentlich zugestellt: Beschlüsse der nichtöffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 16.03.2015 20-15-021 Genehmigung der Gesellschafterbeschlüsse 02/2015 und 01/2015 für die Beauftragung der Geschäftsbesorgung der Entwicklungs- und Betreibungsgesellschaft mbH Königs Wusterhausen und der Entwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG Königs Wusterhausen Ja-Stimmen 23, Nein-Stimmen 1, Stimmenthaltung 1 Bescheid vom 20. März 2015 mit dem Aktenzeichen „32/SN-039/2014-öZ“ Der Betroffene oder sein Bevollmächtigter kann den Originalbescheid bei der Stadt Königs Wusterhausen, Fachbereich „Bildung, Familie und Ordnung“, Sachgebiet „Ordnung und Sicherheit“, Zimmer 127, Karl-Marx-Straße 23 in 15711 Königs Wusterhausen einsehen. Der Bescheid vom 20. März 2015 mit dem Aktenzeichen „32/SN-039/2014-öZ“ gilt zwei Wochen nach seiner Bekanntmachung als zugestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass nach wirksamer Zustellung die Rechtsbehelfsfrist gemäß § 70 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) zu laufen beginnt, nach deren Ablauf Rechtsverluste eintreten können. Königs Wusterhausen, den 10.04.2015 Im Auftrag (im Original unterzeichnet) Kutschbach Sachgebietsleiter 28 Verwaltung und Stadtbibliothek geschlossen Am Freitag, dem 15. Mai 2015 (Tag nach Christi Himmelfahrt) bleiben die gesamte Stadtverwaltung und die Bibliothek geschlossen. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihren Terminplanungen.
© Copyright 2024 ExpyDoc