Amtsblatt vom 29.04.2015

Jahrgang 26, Nr. 4 vom 29.4.2015
Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen
Jahrgang 26, Nr. 4, vom 29.4.2015
für die Stadt Königs Wusterhausen
Inhaltsverzeichnis
Amtlicher Teil
Öffentliche Bekanntmachung der Wahlleiterin...................................................................................................................................................... Seite 22
Bekanntmachung des Leiters des Wahlausschusses für die Wahlen zum Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden vom 17.02.2015.................. Seite 22
Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung 04/10 „Waldsiedlung Ziegenhals“ in den
OT Niederlehme und Wernsdorf der Stadt Königs Wusterhausen.......................................................................................................................... Seite 23
Bekanntmachung der Offenlegung des Vorentwurfs des Bebauungsplanes 02/15 „Neue Ortsumgehung Niederlehme“
im OT Niederlehme zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit...................................................................................................................... Seite 23
Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplanes 05/09 „Spreenhagener Straße“ im OT Niederlehme der Stadt Königs Wusterhausen............... Seite 24
Bekanntmachung der Offenlegung des Vorentwurfs des Bebauungsplanes 05/14 „Hafenerweiterung, 3. Baustufe“
im OT Königs Wusterhausen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit......................................................................................................... Seite 24
Widmung Am Wukrosch....................................................................................................................................................................................... Seite 25
Widmung Schulweg............................................................................................................................................................................................. Seite 25
Widmung Nikola-Tesla-Straße................................................................................................................................................................................ Seite 25
Widmung Isolde-Hausser-Straße........................................................................................................................................................................... Seite 26
Widmung Heinrich-Hertz-Straße........................................................................................................................................................................... Seite 26
Widmung Ferdinand-Braun-Straße......................................................................................................................................................................... Seite 26
Widmung Dr.-Hans-Bredow-Straße........................................................................................................................................................................ Seite 27
Öffentliche Zustellungen gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG):
Herr Dennis BAUER............................................................................................................................................................................................. Seite 27
Herr Pierre STECHOW......................................................................................................................................................................................... Seite 27
Herr Sven MORGENSTERN................................................................................................................................................................................. Seite 28
Beschlüsse der öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.02.2015...................................................................................... Seite 28
Beschlüsse der nichtöffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 16.03.2015.............................................................................. Seite 28
Verwaltung und Stadtbibliothek geschlossen......................................................................................................................................................... Seite 28
Impressum
Herausgeber:
Stadt Königs Wusterhausen, Der Bürgermeister
Herstellung:
ELRO-Verlag in Zusammenarbeit mit der Pressestelle der Stadtverwaltung, Schlossstraße 3, 15711 Königs Wusterhausen,
Tel.: 03375 / 273-330, E-mail: [email protected]
Verantwortlich: Katrin Dewart-Weschke
Erscheinungsweise: nach Bedarf
Auflage: 20.000
Bezugsmöglichkeiten:
Das Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen erscheint nach Bedarf und wird in den Verwaltungsgebäuden der Stadt Königs Wusterhausen, Schlossstraße 3 und KarlMarx-Str. 23 zur kostenlosen Mitnahme ausgelegt. Es kann auch im Internet unter www.koenigs-wusterhausen.de sowie gegen Erstattung der Porto- und Versandkosten einzeln
oder im Abonnement über den Fachbereich Zentrale Dienste der Stadtverwaltung, Schlossstraße 3, der Stadt Königs Wusterhausen bezogen werden. Darüber hinaus wird das
Amtsblatt der Stadt Königs Wusterhausen einzeln oder mit der städtischen Publikation „rathaus aktuell“ als Beilage zur Wochenzeitung „KaWeKurier“ kostenlos an die Haushalte
innerhalb des Gebietes der Stadt Königs Wusterhausen verteilt. Die Verteilung des Amtsblattes wird nur als Serviceleistung vorgenommen und folglich besteht hierauf weder
ein Rechtsanspruch noch ist gewährleistet, dass das Amtsblatt alle Haushalte erreicht.
Druck: Berliner Zeitungsdruck
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Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen
Öffentliche Bekanntmachung der Wahlleiterin
Herr Michael Thalheim (NPD) hat am 01.04.2015 seinen Sitz in der Stadtverordnetenversammlung wegen Verzichts gemäß § 59 Abs. 1 Nr. 1 Brandenburgisches
Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG) verloren.
Gemäß § 60 Abs. 3 BbgKWahlG geht der Sitz auf die in der Reihenfolge erste
Ersatzperson des Wahlvorschlags über, auf dem der Ausgeschiedene gewählt
worden ist. Danach ist Ersatzperson auf dem Wahlvorschlag der NPD Herr Patrick
Lüdtke, wohnhaft Käthe-Kollwitz-Straße 19 in 15711 Königs Wusterhausen.
Herr Patrick Lüdtke hat das Mandat angenommen und ist damit ab dem 01.04.2015
Mitglied in der Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen.
Königs Wusterhausen, den 14.04.2015
(im Original unterzeichnet)
Dana Zellner
22
Jahrgang 26, Nr. 4 vom 29.4.2015
Jahrgang 26, Nr. 4 vom 29.4.2015
Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen
Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplanes der
Innenentwicklung 04/10 „Waldsiedlung Ziegenhals“
in den OT Niederlehme und Wernsdorf
der Stadt Königs Wusterhausen
Bekanntmachung der Offenlegung des Vorentwurfs des
Bebauungsplanes 02/15 „Neue Ortsumgehung Niederlehme“
im OT Niederlehme zur frühzeitigen Beteiligung
der Öffentlichkeit
Der Bebauungsplan der Innenentwicklung 04/10 „Waldsiedlung Ziegenhals“ in den
OT Niederlehme und Wernsdorf der Stadt Königs Wusterhausen im Bereich des
ehemaligen Kasernengeländes, östlich der Wernsdorfer Straße und südwestlich
der Schulstraße wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Lage des Plangebietes ist im nachstehend abgedruckten Übersichtsplan
gekennzeichnet.
Die Stadtverordnetenversammlung von Königs Wusterhausen hat mit Beschluss
Nr. 60-14-209 die Aufstellung des Bebauungsplanes 02/15 „Neue Ortsumgehung
Niederlehme“ im OT Niederlehme beschlossen.
Die Lage des Plangebietes ist im nachstehend abgedruckten Übersichtsplan
gekennzeichnet.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes 02/15 „Neue Ortsumgehung Niederlehme“
für den Bereich nördlich der Autobahn, westlich des Industriegebietes „Liepnitzenberg“ wird gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit vom
11. Mai 2015 bis einschließlich 28. Mai 2015
zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit offengelegt.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes und der Vorentwurf der Begründung werden
während v. g. Frist im Bürgerservice der Stadtverwaltung Königs Wusterhausen,
Schlossstraße 3, Haus A zu folgenden Dienstzeiten öffentlich ausgelegt:
Montag: Dienstag: Donnerstag: Freitag: 08:00 bis 15:00 Uhr
08:00 bis 18:00 Uhr
08:00 bis 17:00 Uhr
08:00 bis 12:00 Uhr.
Der Vorentwurf wird auf Wunsch erläutert und kann mit den Mitarbeitern der
Stabsstelle Stadtentwicklung / Wirtschaftsförderung erörtert werden. Äußerungen
werden während der o. g. Frist entgegengenommen.
Königs Wusterhausen, den 16.04.2015
Der von der Stadtverordnetenversammlung in der Sitzung am 08.09.2014 als
Satzung beschlossene Bebauungsplan der Innenentwicklung 04/10 „Waldsiedlung
Ziegenhals“ in den OT Niederlehme und Wernsdorf der Stadt Königs Wusterhausen für das oben genannte Ge-biet wurde am 30.03.2015 von der höheren
Verwaltungsbehörde genehmigt.
Der Bebauungsplan der Innenentwicklung 04/10 „Waldsiedlung Ziegenhals“ in den
OT Niederlehme und Wernsdorf der Stadt Königs Wusterhausen tritt mit dieser
Bekanntmachung im Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen in Kraft.
Jedermann kann den Bebauungsplan mit Begründung und zusammenfassender
Erklärung ab diesem Tag in der Stabsstelle für Stadtentwicklung/Wirtschaftsförderung der Stadtverwaltung Königs Wusterhausen, Schlossstraße 3, Haus A während
der Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
In Vertretung
(im Original unterzeichnet)
Perlick
Bürgermeister
Unbeachtlich werden
1.eine nach § 214 Abs. 1 Nr.1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort
bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2.eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung
der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplanes und
3.nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung
schriftlich gegenüber der Stadt Königs Wusterhausen geltend gemacht worden
sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen
soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Normenkontrollanträge gegen diese Satzung sind nur innerhalb eines Jahres nach
ihrem Inkrafttreten zulässig.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die
fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe
in eine bisherige zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das
Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Übersichtsplan zum Bebauungsplan 02/15
„Neue Ortsumgehung Niederlehme“ im OT Niederlehme
Königs Wusterhausen, den 16.04.2015
In Vertretung
(im Original unterzeichnet)
Perlick
Bürgermeister
23
Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen
Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplanes 05/09
„Spreenhagener Straße“ im OT Niederlehme
der Stadt Königs Wusterhausen
Der Bebauungsplan 05/09 „Spreenhagener Straße“ im OT Niederlehme der
Stadt Königs Wusterhausen für die Fläche des ehemaligen Tanklagers im Ortsteil
Niederlehme südöstlich der Spreenhagener Straße, nördlich des verlängerten
Storkower Weges wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Lage des Plangebietes ist im nachstehend abgedruckten Übersichtsplan
gekennzeichnet.
Jahrgang 26, Nr. 4 vom 29.4.2015
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die
fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe
in eine bisherige zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das
Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Königs Wusterhausen, den 15.04.2015
In Vertretung
(im Original unterzeichnet)
Perlick
Bürgermeister
Bekanntmachung der Offenlegung des Vorentwurfs des
Bebauungsplanes 05/14 „Hafenerweiterung, 3. Baustufe“ im
OT Königs Wusterhausen zur frühzeitigen Beteiligung
der Öffentlichkeit
Die Stadtverordnetenversammlung von Königs Wusterhausen hat mit Beschluss
Nr. 60-14-150 die Aufstellung des Bebauungsplanes 05/14 „Hafenerweiterung,
3. Baustufe“ im OT Königs Wusterhausen beschlossen.
Die Lage des Plangebietes ist im nachstehend abgedruckten Übersichtsplan
gekennzeichnet.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes 05/14 „Hafenerweiterung, 3. Baustufe“
für das Gebiet nördlich und südlich der Straße Im Wiesengrund wird gemäß § 3
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit vom
11. Mai 2015 bis einschließlich 28. Mai 2015
zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit offengelegt.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes und der Vorentwurf der Begründung werden
während v. g. Frist im Bürgerservice der Stadtverwaltung Königs Wusterhausen,
Schlossstraße 3, Haus A zu folgenden Dienstzeiten öffentlich ausgelegt:
Montag: Dienstag: Donnerstag: Freitag: 08:00 bis 15:00 Uhr
08:00 bis 18:00 Uhr
08:00 bis 17:00 Uhr
08:00 bis 12:00 Uhr.
Der Vorentwurf wird auf Wunsch erläutert und kann mit den Mitarbeitern der
Stabsstelle Stadtentwicklung / Wirtschaftsförderung erörtert werden. Äußerungen
werden während der o. g. Frist entgegengenommen.
Königs Wusterhausen, den 15.04.2015
In Vertretung
(im Original unterzeichnet)
Perlick
Bürgermeister
Der von der Stadtverordnetenversammlung in der Sitzung am 08.09.2014 als
Satzung beschlossene Bebauungsplan 05/09 „Spreenhagener Straße“ im OT Niederlehme der Stadt Königs Wusterhausen für das oben genannte Gebiet wurde
am 12.03.2015 von der höheren Verwaltungsbehörde genehmigt.
Der Bebauungsplan 05/09 „Spreenhagener Straße“ im OT Niederlehme der Stadt
Königs Wusterhausen tritt mit dieser Bekanntmachung im Amtsblatt für die Stadt
Königs Wusterhausen in Kraft.
Jedermann kann den Bebauungsplan mit Begründung und zusammenfassender
Erklärung ab diesem Tag in der Stabsstelle für Stadtentwicklung/Wirtschaftsförderung der Stadtverwaltung Königs Wusterhausen, Schlossstraße 3, Haus A während
der Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Unbeachtlich werden
1.eine nach § 214 Abs. 1 Nr.1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort
bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2.eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung
der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplanes und
3.nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung
schriftlich gegenüber der Stadt Königs Wusterhausen geltend gemacht worden
sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen
soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Normenkontrollanträge gegen diese Satzung sind nur innerhalb eines Jahres nach
ihrem Inkrafttreten zulässig.
24
Übersichtsplan zum Bebauungsplan 05/14
„Hafenerweiterung, 3. Baustufe“ im OT Königs Wusterhausen
Jahrgang 26, Nr. 4 vom 29.4.2015
Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen
Öffentliche Bekanntmachung: Widmung Am Wukrosch
Öffentliche Bekanntmachung: Widmung Schulweg
Auf der Grundlage des § 6 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 veröffentlicht im Gesetz- und
Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl. I/09, [Nr. 15], S. 358), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 04. Juli 2014 (GVBl. I/14[Nr.27]) wird folgende Straße
mit folgendem Widmungsinhalt für den öffentlichen Verkehr gewidmet:
Auf der Grundlage des § 6 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 veröffentlicht im Gesetz- und
Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl. I/09, [Nr. 15], S. 358), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 04. Juli 2014 (GVBl. I/14[Nr.27]) wird folgende Straße
mit folgendem Widmungsinhalt für den öffentlichen Verkehr gewidmet.
Am Wukrosch
Königs Wusterhausen, OT Senzig. Gemarkung Senzig, Flur 2, Flurstück 1635
Schulweg
(Berliner Straße bis Dr.-Hans-Bredow-Straße)
Königs Wusterhausen,
Gemarkung Königs Wusterhausen,
Flur 1, Flurstück 105, 125, 139, Teilflächen
Einstufung: Gemeindestraße
Kategorie 1 - Anliegerstraße
Beschränkungen auf bestimmte Benutzungsarten, Benutzungszwecke und Benutzerkreise: keine
Sonstige Besonderheiten: keine
Diese Widmungsverfügung tritt am Tage ihrer öffentlichen Bekanntmachung in
Kraft. Sie ist in der Stadtverwaltung Königs Wusterhausen, Karl-Marx-Straße 23,
SG Tiefbau einzusehen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats
nach Bekanntgabe der Verfügung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt
Königs Wusterhausen – Der Bürgermeister – Schlossstraße 3 in 15711 Königs
Wusterhausen zu erheben.
Königs Wusterhausen, den 10.03.2015
(im Original unterzeichnet)
Dr. Lutz Franzke
Bürgermeister
Anlage
Einstufung: Gemeindestraße
Kategorie 1 - Anliegerstraße
Beschränkungen auf bestimmte
Benutzungsarten, Benutzungs-
zwecke und Benutzerkreise:
keine
Sonstige Besonderheiten:
keine
Diese Widmungsverfügung tritt am Tage ihrer öffentlichen Bekanntmachung in
Kraft. Sie ist in der Stadtverwaltung Königs Wusterhausen, Karl-Marx-Straße 23,
SG Tiefbau einzusehen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines
Monats nach Bekanntgabe der Verfügung schriftlich oder zur Niederschrift
bei der Stadt Königs Wusterhausen – Der Bürgermeister – Schlossstraße 3 in
15711 Königs Wusterhausen zu erheben.
Königs Wusterhausen, den 10.03.2015
(im Original unterzeichnet)
Dr. Lutz Franzke
Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung: Widmung Nikola-Tesla-Straße
Auf der Grundlage des § 6 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 veröffentlicht im Gesetz- und
Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl. I/09, [Nr. 15], S. 358), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 04. Juli 2014 (GVBl. I/14[Nr.27]) wird folgende
Straße mit folgendem Widmungsinhalt für den öffentlichen Verkehr gewidmet.
Nikola-Tesla-Straße
(Dr.-Hans-Bredow-Straße bis Wendehammer)
Königs Wusterhausen,
Gemarkung Königs Wusterhausen, Flur 1
Flurstück 857 Teilfläche
Einstufung: Gemeindestraße
Kategorie 1 - Anliegerstraße
Beschränkungen auf bestimmte
Benutzungsarten, Benutzungs-
zwecke und Benutzerkreise:
keine
Sonstige Besonderheiten:
keine
Diese Widmungsverfügung tritt am Tage ihrer öffentlichen Bekanntmachung in
Kraft. Sie ist in der Stadtverwaltung Königs Wusterhausen, Karl-Marx-Straße 23,
SG Tiefbau einzusehen.
25
Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines
Monats nach Bekanntgabe der Verfügung schriftlich oder zur Niederschrift bei
der Stadt Königs Wusterhausen - Der Bürgermeister - Schlossstraße 3 in 15711
Königs Wusterhausen zu erheben.
Jahrgang 26, Nr. 4 vom 29.4.2015
Diese Widmungsverfügung tritt am Tage ihrer öffentlichen Bekanntmachung in
Kraft. Sie ist in der Stadtverwaltung Königs Wusterhausen, Karl-Marx-Straße 23,
SG Tiefbau einzusehen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats
nach Bekanntgabe der Verfügung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt
Königs Wusterhausen – Der Bürgermeister – Schlossstraße 3 in 15711 Königs
Wusterhausen zu erheben.
Königs Wusterhausen, den 10.03.2015
(im Original unterzeichnet)
Dr. Lutz Franzke
Bürgermeister
Königs Wusterhausen, den 10.03.2015
(im Original unterzeichnet)
Dr. Lutz Franzke
Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung: Widmung Heinrich-Hertz-Straße
Auf der Grundlage des § 6 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 veröffentlicht im Gesetz- und
Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl. I/09, [Nr. 15], S. 358), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 04.Juli 2014 (GVBl. I/14[Nr.27]) wird folgende Straße
mit folgendem Widmungsinhalt für den öffentlichen Verkehr gewidmet.
Heinrich-Hertz-Straße
(Dr.-Hans-Bredow-Straße bis Ferdinand-Braun-Straße)
Königs Wusterhausen,
Gemarkung Königs Wusterhausen, Flur 1
Flurstück 106, 121, 135 Teilflächen
Einstufung: Gemeindestraße
Kategorie 1 - Anliegerstraße
Beschränkungen auf bestimmte
Benutzungsarten, Benutzungs-
zwecke und Benutzerkreise:
keine
Sonstige Besonderheiten:
keine
Diese Widmungsverfügung tritt am Tage ihrer öffentlichen Bekanntmachung in
Kraft. Sie ist in der Stadtverwaltung Königs Wusterhausen, Karl-Marx-Straße 23,
SG Tiefbau einzusehen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats
nach Bekanntgabe der Verfügung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt
Königs Wusterhausen – Der Bürgermeister – Schlossstraße 3 in 15711 Königs
Wusterhausen zu erheben.
Königs Wusterhausen, den 10.03.2015
Öffentliche Bekanntmachung: Widmung Isolde-Hausser-Straße
Auf der Grundlage des § 6 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 veröffentlicht im Gesetz- und
Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl. I/09, [Nr. 15], S. 358), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 04. Juli 2014 (GVBl. I/14[Nr.27]) wird folgende
Straße mit folgendem Widmungsinhalt für den öffentlichen Verkehr gewidmet.
Isolde-Hausser-Straße
(Dr.-Hans-Bredow-Straße bis Alexander-Popow-Straße)
Königs Wusterhausen,
Gemarkung Königs Wusterhausen, Flur 1
Flurstück 857 Teilfläche
Einstufung: Gemeindestraße
Beschränkungen auf bestimmte
Benutzungsarten, Benutzungs-
zwecke und Benutzerkreise:
keine
Sonstige Besonderheiten:
keine
26
Kategorie 1 - Anliegerstraße
(im Original unterzeichnet)
Dr. Lutz Franzke
Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung: Widmung Ferdinand-Braun-Straße
Auf der Grundlage des § 6 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 veröffentlicht im Gesetz- und
Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl. I/09, [Nr. 15], S. 358), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 04. Juli 2014 (GVBl. I/14[Nr.27]) wird folgende Straße
mit folgendem Widmungsinhalt für den öffentlichen Verkehr gewidmet.
Ferdinand-Braun-Straße
(Dr.-Hans-Bredow-Straße bis Sackgasse)
Königs Wusterhausen,
Gemarkung Königs Wusterhausen, Flur 1
Flurstück 106, 123, 135 Teilflächen
Jahrgang 26, Nr. 4 vom 29.4.2015
Einstufung: Gemeindestraße
Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen
Kategorie 1 - Anliegerstraße
Beschränkungen auf bestimmte
Benutzungsarten, Benutzungs-
zwecke und Benutzerkreise:
keine
Sonstige Besonderheiten:
keine
Diese Widmungsverfügung tritt am Tage ihrer öffentlichen Bekanntmachung in
Kraft. Sie ist in der Stadtverwaltung Königs Wusterhausen, Karl-Marx-Straße 23,
SG Tiefbau einzusehen.
Stadt Königs Wusterhausen
Der Bürgermeister
Öffentliche Zustellung gemäß § 10
Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)
Die Anschrift des nachstehenden Bescheidempfängers ist unbekannt:
Herr Dennis BAUER
zuletzt wohnhaft: Köpenicker Straße 5, 15711 Königs Wusterhausen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats
nach Bekanntgabe der Verfügung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt
Königs Wusterhausen – Der Bürgermeister – Schlossstraße 3 in 15711 Königs
Wusterhausen zu erheben.
Versuche, Schriftstücke bekannt zu geben und Ermittlungen über den Aufenthalt
sind ergebnislos geblieben.
Es wird daher hiermit öffentlich zugestellt:
Bescheid vom 10. April 2015 mit dem Aktenzeichen „32/SN-004/2015-öZ“
Königs Wusterhausen, den 10.03.2015
Der Betroffene oder sein Bevollmächtigter kann den Originalbescheid bei der Stadt
Königs Wusterhausen, Fachbereich „Bildung, Familie und Ordnung“, Sachgebiet
„Ordnung und Sicherheit“, Zimmer 127, Karl-Marx-Straße 23 in 15711 Königs
Wusterhausen einsehen.
(im Original unterzeichnet)
Dr. Lutz Franzke
Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung: Widmung
Auf der Grundlage des § 6 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 veröffentlicht im Gesetz- und
Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl. I/09, [Nr. 15], S. 358), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 04. Juli 2014 (GVBl. I/14[Nr.27]) wird folgende Straße
mit folgendem Widmungsinhalt für den öffentlichen Verkehr gewidmet:
Dr.-Hans-Bredow-Straße (Schulweg bis Funkerberg)
Königs Wusterhausen, Gemarkung Königs Wusterhausen, Flur 1,
Flurstücke 135,139,857 Teilflächen und 858
Einstufung: Gemeindestraße
Kategorie 1 - Anliegerstraße
Beschränkungen auf bestimmte
Benutzungsarten, Benutzungszwecke und Benutzerkreise: Sonstige Besonderheiten: keine
keine
Diese Widmungsverfügung tritt am Tage ihrer öffentlichen Bekanntmachung in
Kraft. Sie ist in der Stadtverwaltung Königs Wusterhausen, Karl-Marx-Straße 23,
SG Tiefbau einzusehen.
Der Bescheid vom 10. April 2015 mit dem Aktenzeichen „32/SN-004/2015-öZ“
gilt zwei Wochen nach seiner Bekanntmachung als zugestellt. Es wird darauf
hingewiesen, dass nach wirksamer Zustellung die Rechtsbehelfsfrist gemäß §
70 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) zu laufen beginnt, nach deren Ablauf
Rechtsverluste eintreten können.
Königs Wusterhausen, den 10.04.2015
Im Auftrag
(im Original unterzeichnet)
Kutschbach
Sachgebietsleiter
Zustellanordnung:
Hiermit wird der Bescheid vom 10. April 2015 an Herrn Dennis BAUER, zuletzt
wohnhaft Köpenicker Straße 5 in 15711 Königs Wusterhausen, AZ: 32/SN-004
/2015-öZ, öffentlich zugestellt.
Königs Wusterhausen, den 10.04.2015
Im Auftrag
Rechtsbehelfsbelehrung:
(im Original unterzeichnet)
Kutschbach
Sachgebietsleiter
Gegen diese Verfügung ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines
Monats nach Bekanntgabe der Verfügung schriftlich oder zur Niederschrift bei
der Stadt Königs Wusterhausen, Der Bürgermeister, Schlossstraße 3 in 15711
Königs Wusterhausen zu erheben.
Stadt Königs Wusterhausen
Der Bürgermeister
Königs Wusterhausen, den 10.03.2015
(im Original unterzeichnet)
Dr. Lutz Franzke
Bürgermeister
Öffentliche Zustellung gemäß § 10
Verwaltungszustellungsgesetz
Die Anschrift des nachstehenden Bescheidempfängers ist unbekannt:
Herr Pierre STECHOW
zuletzt wohnhaft: Bertolt-Brecht-Straße 11, 15711 Königs Wusterhausen
Versuche, Schriftstücke bekannt zu geben und Ermittlungen über den Aufenthalt
sind ergebnislos geblieben.
Es wird daher hiermit öffentlich zugestellt:
Bescheid vom 30. März 2015 mit dem Aktenzeichen „32/SN-009/2015-öZ“
27
Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen
Der Betroffene oder sein Bevollmächtigter kann den Originalbescheid bei der Stadt
Königs Wusterhausen, Fachbereich „Bildung, Familie und Ordnung“, Sachgebiet
„Ordnung und Sicherheit“, Zimmer 127, Karl-Marx-Straße 23 in 15711 Königs
Wusterhausen einsehen.
Der Bescheid vom 30. März 2015 mit dem Aktenzeichen „32/SN-009/2015-öZ“
gilt zwei Wochen nach seiner Bekanntmachung als zugestellt. Es wird darauf
hingewiesen, dass nach wirksamer Zustellung die Rechtsbehelfsfrist gemäß §
70 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) zu laufen beginnt, nach deren Ablauf
Rechtsverluste eintreten können.
Königs Wusterhausen, den 10.04.2015
Jahrgang 26, Nr. 4 vom 29.4.2015
Zustellanordnung:
Hiermit wird der Bescheid vom 20. März 2015 an Herrn Sven MORGENSTERN,
zuletzt wohnhaft Heinrich-von-Kleist-Straße 24 in 15711 Königs Wusterhausen,
AZ: 32/SN-039/2014-öZ, öffentlich zugestellt.
Königs Wusterhausen, den 10.04.2015
Im Auftrag
(im Original unterzeichnet)
Kutschbach
Sachgebietsleiter
Im Auftrag
(im Original unterzeichnet)
Kutschbach
Sachgebietsleiter
Zustellanordnung:
Hiermit wird der Bescheid vom 30. März 2015 an Herrn Pierre STECHOW,
zuletzt wohnhaft Bertolt-Brecht-Straße 11 in 15711 Königs Wusterhausen, AZ:
32/SN-009/2015-öZ, öffentlich zugestellt.
Königs Wusterhausen, den 10.04.2015
Im Auftrag
(im Original unterzeichnet)
Kutschbach
Sachgebietsleiter
Stadt Königs Wusterhausen
Der Bürgermeister
Beschlüsse der öffentlichen Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung vom 16.03.2015
90-15-026
Bereitstellung überplanmäßiger Aufwendungen für den Umbau des Hauses
II der Kita „Spatzennest“ im OT Zeesen
Ja-Stimmen: 30
10-15-024
Einberufung einer Koordinierungsgruppe für Flüchtlinge in Königs Wusterhausen
Ja-Stimmen 27, Nein-Stimmen 1, Stimmenthaltung 2
10-15-025
Prüfauftrag: Asylbewerberunterkünfte in Königs Wusterhausen
Ja-Stimmen 26, Nein-Stimmen 1, Stimmenthaltung 3
10-15-027
Entscheidung zur Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Bürgermeister
wegen unkorrektem Dienstverhalten
Ja-Stimmen 21, Nein-Stimmen 0, Stimmenthaltung 7
Öffentliche Zustellung gemäß § 10
Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)
Die Anschrift des nachstehenden Bescheidempfängers ist unbekannt:
Herr Sven MORGENSTERN
zuletzt wohnhaft: Heinrich-von-Kleist-Straße 24, 15711 Königs Wusterhausen
Versuche, Schriftstücke bekannt zu geben und Ermittlungen über den Aufenthalt
sind ergebnislos geblieben.
Es wird daher hiermit öffentlich zugestellt:
Beschlüsse der nichtöffentlichen Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung vom 16.03.2015
20-15-021
Genehmigung der Gesellschafterbeschlüsse 02/2015 und 01/2015 für die
Beauftragung der Geschäftsbesorgung der Entwicklungs- und Betreibungsgesellschaft mbH Königs Wusterhausen und der Entwicklungsgesellschaft
mbH & Co. KG Königs Wusterhausen
Ja-Stimmen 23, Nein-Stimmen 1, Stimmenthaltung 1
Bescheid vom 20. März 2015 mit dem Aktenzeichen „32/SN-039/2014-öZ“
Der Betroffene oder sein Bevollmächtigter kann den Originalbescheid bei der Stadt
Königs Wusterhausen, Fachbereich „Bildung, Familie und Ordnung“, Sachgebiet
„Ordnung und Sicherheit“, Zimmer 127, Karl-Marx-Straße 23 in 15711 Königs
Wusterhausen einsehen.
Der Bescheid vom 20. März 2015 mit dem Aktenzeichen „32/SN-039/2014-öZ“
gilt zwei Wochen nach seiner Bekanntmachung als zugestellt. Es wird darauf
hingewiesen, dass nach wirksamer Zustellung die Rechtsbehelfsfrist gemäß §
70 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) zu laufen beginnt, nach deren Ablauf
Rechtsverluste eintreten können.
Königs Wusterhausen, den 10.04.2015
Im Auftrag
(im Original unterzeichnet)
Kutschbach
Sachgebietsleiter
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Verwaltung und Stadtbibliothek
geschlossen
Am Freitag, dem 15. Mai 2015
(Tag nach Christi Himmelfahrt) bleiben
die gesamte Stadtverwaltung und
die Bibliothek geschlossen.
Bitte berücksichtigen Sie dies
bei Ihren Terminplanungen.