BERLIN - INTERN - Martin Patzelt

BERLIN - INTERN
DER INFOBRIEF

der
LANDESGRUPPE BRANDENBURG
der
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Mitglieder:
Michael Stübgen, MdB (Vorsitzender der Landesgruppe)
Jens Koeppen, MdB (Stellvertretender Vorsitzender)
Uwe Feiler, MdB
Hans-Georg von der Marwitz, MdB
Martin Patzelt, MdB
Katherina Reiche, MdB
Jana Schimke, MdB
Sebastian Steineke, MdB
Dr. Klaus-Peter Schulze, MdB
Nr. 12 / 2015 (27. März 2015)
Inhaltsverzeichnis:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
Vorwort des Landesgruppenvorsitzenden
Bundestag beschließt PKW-Maut
Bundeskabinett beschließt Maßnahmen zum Bürokratieabbau
Bundeskabinett beschließt höhere Freibeträge und mehr Kindergeld
Bundeskabinett beschließt Reform des Verfassungsschutzes
Renten steigen zum 1. Juli 2015
Gesetzliche Neureglungen zum 01.04.2015
Kurz notiert
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde,
in diesen Tagen sind wir mit unseren Gedanken bei den Opfern, ihren Angehörigen und Freunden des
Flugzeugabsturzes in Frankreich, denen wir unsere Anteilnahme und unser Mitgefühl aussprechen. Die nun
bekannt gewordenen Details zur Absturzursache sind eine Tragödie unvorstellbaren Ausmaßes. Wer hätte
sich nach den jetzigen Erkenntnissen vorstellen können, dass ein Pilot zu solch einer unfassbaren Einzeltat
im Stande ist. Eine besondere Tragik ist natürlich, dass sich der Co-Pilot die nach den Anschlägen auf das
World-Trade-Center geänderten Sicherheitsvorschriften zu Nutze gemacht haben könnte, so dass niemand
mehr in das Cockpit hinein konnte. Natürlich müssen wir im Lichte der Geschehnisse über die Verbesserung
der Flugsicherheit nachdenken und entsprechende Maßnahmen ergreifen. Letztlich müssen wir uns
aber auch immer vor Augen führen, dass es eine hundertprozentige Sicherheit nicht geben kann.
Mit der heutigen Ausgabe verabschiedet sich „Berlin-Intern“ in eine kurze Osterpause. Die nächste
Ausgabe erhalten Sie am 10. April 2015. Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien ein frohes und
gesegnetes Osterfest.
Ihr
Michael Stübgen, MdB
Landesgruppenvorsitzender
2.
Bundestag beschließt PKW-Maut
Der Deutsche Bundestag hat heute die Infrastrukturabgabe beschlossen. Ab 2016 müssen alle, die auf
Deutschlands Fernstraßen unterwegs sind, dafür bezahlen. Im Einzelnen sieht das Gesetz vor, dass
einheimische und ausländische Autofahrer Maut auf Autobahnen zahlen müssen. Für die einheimischen
Fahrer gilt die Abgabe zusätzlich auf Bundesstraßen. Sie sollen eine Jahresvignette erhalten, deren Preis nach
den Fahrzeugeigenschaften berechnet wird. Die Maut-Kosten werden anschließend mit der Kfz-Steuer
verrechnet. Unterm Strich gibt es somit für deutsche Autofahrer keine Mehrbelastung. Dass ausländische
Fahrer auf Fernstraßen nicht zahlen müssen, soll dem kleinen Grenzverkehr mit den Nachbarstaaten dienen.
Kurz vor der 2./3. Lesung räumten die Koalitionsfraktionen noch strittige Punkte aus und machten so den
Weg frei für die Pkw-Maut. So sollen die Preise der Kurzzeitvignetten für ausländische Autofahrer nun nach
ökologischen Gesichtspunkten gestaffelt werden. Statt des ursprünglich vorgesehenen Einheitspreises soll es
drei Preisstufen geben. Wie viel ausländische Autofahrer tatsächlich zahlen müssen, richtet sich nach dem
Schadstoffausstoß ihres Autos.
Die Zehn-Tages-Vignette soll statt pauschal zehn Euro künftig fünf, zehn oder 15 Euro kosten. Bei der
geplanten Zwei-Monats-Vignette sind es statt 22 Euro nun 16, 22 oder 30 Euro – je nach CO₂-Emission.
Die ursprünglichen Fixpreise galten als mögliche Benachteiligung von EU-Ausländern, die laut
Binnenmarktregelung untersagt ist.
Und auch das wurde noch in letzter Minute geändert: Die persönlichen Daten von Pkw-Fahrern sollen nur ein
Jahr gespeichert werden und nicht drei Jahre wie ursprünglich vorgesehen. Außerdem sollen – zwei Jahre
nach der Einführung der Maut – die Einnahmenhöhe und der Bürokratieaufwand überprüft werden. Das
Ministerium rechnet mit Einnahmen von 500 Millionen Euro pro Jahr . Das Geld soll wiederum in die
Verkehrsinfrastruktur fließen.
Der Bundestag hat neben der Einführung der Pkw-Maut auch Veränderungen an der LkwMaut beschlossen. Das Gesetz hat folgende Kernpunkte:
a)
Zum 1. Juli 2015 wird die Mautpflicht für Lkw ausgeweitet – und zwar auf weitere ca. 1.100 km
vierspurige Bundesstraßen.
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b)
d)
Zum 1. Oktober 2015 soll die Mautpflichtgrenze für Lkw abgesenkt werden: von zwölf
7,5 Tonnen Gesamtgewicht.
Durch den Ausbau der Lkw-Maut werden Mehreinnahmen von jährlich 380 Millionen
Euro erwartet.
Die zusätzlichen Einnahmen sollen der Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur dienen.
3.
Bundeskabinett beschließt Maßnahmen zum Bürokratieabbau
c)
auf
Das Bundeskabinett hat in dieser Woche den Entwurf eines Bürokratieentlastungsgesetzes sowie die
Einführung einer Bürokratiebremse nach dem Prinzip "One in, one out" beschlossen. Damit werden erste
Maßnahmen der am 11. Dezember 2014 von der Bundesregierung beschlossenen "Eckpunkte zur weiteren
Entlastung der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie" umgesetzt. „Berlin-Intern“ hatte umfassend über
das Maßnahmenpaket informiert.
Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz werden mehr kleine Unternehmen als bisher von Buchführungs- und
Aufzeichnungspflichten des Handelsgesetzbuches und der Abgabenordnung befreit. Dazu werden die
Grenzbeträge für Umsatz und Gewinn um jeweils 20 Prozent auf 600.000 bzw. 60.000 Euro angehoben und
somit rund 140.000 Unternehmen um rund 504 Mio. Euro pro Jahr entlastet.
Existenzgründer werden durch die Anhebung von Meldepflichten nach verschiedenen
Wirtschaftsstatistikgesetzen von 500.000 auf 800.000 Euro später als bisher in der Wirtschaftsstatistik
herangezogen. Erstmals wird ein Schwellenwert (800.000 Euro) auch in der Umweltstatistik eingeführt.
Zudem werden Meldeschwellen für die Intrahandelsstatistik angehoben und dadurch weitere Unternehmen
von der Meldepflicht befreit. Ein weiteres Bündel von Entlastungen betrifft die Energiewirtschaft, wo
Berichtspflichten im Rahmen des Biogasmonitorings vereinfacht und reduziert werden.
Der Gesetzentwurf enthält auch drei Maßnahmen im Steuerrecht: Die Mitteilungspflichten für
Kirchensteuerabzugsverpflichtete werden reduziert, die Lohnsteuerpauschalierungsgrenze für kurzfristig
Beschäftigte wird auf 68 Euro angehoben und das Faktorverfahren beim Lohnsteuerabzug bei Ehegatten oder
Lebenspartnern wird vereinfacht. Dies trägt auch zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger bei.
Weitere Maßnahmen aus den Eckpunkten sollen zügig realisiert werden. So wird die Umsetzung der neuen
europäischen Vergaberichtlinien in das deutsche Recht genutzt, um das öffentliche Beschaffungswesen
einfacher und anwenderfreundlicher zu gestalten. Damit wird der elektronische Datenaustausch in
Vergabeverfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte künftig verbindlich, d. h. die vollständigen
Auftragsunterlagen müssen unentgeltlich für den uneingeschränkten elektronischen Abruf zur Verfügung
stehen und Angebote grundsätzlich elektronisch eingereicht werden.
Im Energiebereich wird bis 2017 ein zentrales Register für die Elektrizitäts- und Gaswirtschaft bei der
Bundesnetzagentur eingeführt, mit den Melde- und Informationspflichten gebündelt, reduziert und
vereinfacht werden. Um Unternehmen von zusätzlichen Meldepflichten zu entlasten, werden auch bereits
vorhandene Verwaltungsdaten stärker genutzt. Die notwendigen Weichen werden im Rahmen der derzeitigen
Novellierung des Energiestatistikgesetzes sowie der geplanten Modernisierung des Bundesstatistikgesetzes
gestellt.
4.
Bundeskabinett beschließt höhere Freibeträge und mehr Kindergeld
Das Bundeskabinett hat in dieser Woche den Gesetzentwurf zur Anhebung des Grundfreibetrages, des
Kinderfreibetrages, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags beschlossen.
Das geplante Gesetz erhöht den steuerlichen Grundfreibetrag und den Kinderfreibetrag für die Jahre 2015
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und 2016 entsprechend den Vorgaben des 10. Existenzminimumberichts. Diese Anpassung stellt das
Existenzminimum steuerfrei und ist verfassungsrechtlich geboten. Zur Förderung der Familien, bei denen
sich der Kinderfreibetrag nicht auswirkt, hebt die Bundesregierung das Kindergeld in gleichem Verhältnis für
2015 und 2016 an. Außerdem steigt der Kinderzuschlag ab dem 1. Juli 2016.
Der Grundfreibetrag liegt derzeit bei 8.354 Euro und steigt 2015 um 118 Euro und 2016 um weitere 180 Euro.
Der Kinderfreibetrag beträgt momentan 7.008 Euro und steigt 2015 um 144 Euro und 2016 um weitere 96
Euro. Diese Freibeträge stellen sicher, dass der Staat das Einkommen für den notwendigen Lebensunterhalt
von Erwachsenen und Kindern nicht besteuert.
Außerdem erhöht die Bundesregierung das Kindergeld rückwirkend ab dem 1. Januar 2015 um vier Euro pro
Monat und ab 1. Januar 2016 um weitere zwei Euro pro Monat. Ab 1. Juli 2016 soll der Kinderzuschlag um
20 Euro pro Monat erhöht werden.
Der Staat darf Erwerbseinkommen zum Bestreiten des notwendigen Lebensunterhalts nicht besteuern. Zur
exakten Überprüfung dieser verfassungsrechtlichen Vorgabe legt die Bundesregierung seit 1995 alle zwei
Jahre einen sogenannten Existenzminimumbericht vor. Gegenstand des 10. Existenzminimumberichts, den
das Bundeskabinett am 27. Januar 2015 beschlossen hatte, sind die maßgebenden Bemessungsbeträge für die
Jahre 2015 und 2016. Maßgröße ist das sozialhilferechtliche Existenzminimum, das sich aus dem Regelbedarf
(zum Beispiel Nahrung, Kleidung, Telefon, kulturelle Teilnahme) sowie den Kosten für Unterkunft und
Heizung zusammensetzt.
5.
Bundeskabinett beschließt Reform des Verfassungsschutzes
Die Bundesregierung will beim Verfassungsschutz die Zusammenarbeit von Bund und Ländern verbessern.
So sollen Bundes- und Landesbehörden zukünftig Informationen leichter austauschen können. Der
Gesetzentwurf schafft außerdem Klarheit für den Einsatz von V-Leuten. Das Bundesamt für
Verfassungsschutz wird sowohl bei eigenen Aufklärungsaufgaben wie auch bei der Koordinierung und
Unterstützung der Landesbehörden eine stärkere Funktion als zentrale Stelle wahrnehmen. Einen
entsprechenden Gesetzesentwurf hat das Kabinett beschlossen.
So sollen Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern in Zukunft besser kooperieren. Auch der
Informationsfluss zwischen den einzelnen Behörden wird wesentlich verbessert. Um alle relevanten
Informationen auszutauschen, ist das gemeinsame Verbundsystem NADIS, das "Nachrichtendienstliche
Informationssystem", zu nutzen.
Das Gesetz schafft außerdem Klarheit für den Einsatz von V-Leuten. So wird geregelt, wann ein Einsatz
zulässig ist. Für die Auswahl von V-Leuten werden Ausschlusskriterien vorgegeben, ebenso werden die
Kriterien für zulässiges "szenetypisches Verhalten" geregelt.
6.
Renten steigen zum 1. Juli 2015
Zum 1. Juli erhalten Rentnerinnen und Rentner mehr Geld: In Westdeutschland steigen die Altersbezüge um
2,10 Prozent, in Ostdeutschland um 2,50 Prozent. Grund für die Erhöhung ist die gute wirtschaftliche Lage.
Seit 1957 ist die Rente an die Entwicklung von Löhnen und Gehältern gekoppelt. Dadurch nehmen die
Rentnerinnen und Rentner an der wirtschaftlichen Entwicklung teil. Mit der diesjährigen Anpassung steigt
der aktuelle Rentenwert für die ostdeutschen Bundesländer und erreicht 92,6 Prozent des Westwerts. Bisher
waren es 92,2 Prozent. Auf Basis der vorliegenden Daten erhöht sich der Rentenwert West von 28,61 Euro
auf 29,21 Euro. Der aktuelle Rentenwert Ost steigt von 26,39 Euro auf 27,05 Euro.
4
Hintergrund:
Die Renten werden jährlich zum 1. Juli angepasst. Die Anpassung hängt von einigen Faktoren ab: Der
wichtigste ist die Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter im Vorjahr. Die Lohnentwicklung ist deshalb
so wichtig, weil die Renten aus den Beiträgen der Beschäftigten bezahlt werden. Steigen also Löhne und
Gehälter, erhöhen sich in der Regel im Folgejahr die Renten. Steigen die Löhne und Gehälter nicht, sind auch
keine Rentenerhöhungen zu erwarten. Die für die Rentenanpassung zum 1. Juli 2015 relevante
Lohnsteigerung beträgt 2,08 Prozent in den alten Ländern und 2,50 Prozent in den neuen Ländern.
7.
Gesetzliche Neureglungen zum 01.04. 2015
7.1.
"Pille danach" jetzt rezeptfrei
Sogenannte Notfallkontrazeptiva wie die "Pille danach" müssen nicht mehr von einem Arzt verschrieben
werden. Die Präparate können seit dem 14. März 2015 rezeptfrei in der Apotheke gekauft werden, sind
allerdings nicht über den Versandhandel beziehbar.
7.2.
Herkunft bei vielen Fleischarten transparenter
Für verpacktes Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch ist ab 1. April 2015 in der EU die
Kennzeichnung der Herkunft erforderlich. Die Kennzeichnungspflicht betrifft frisches, gekühltes oder
gefrorenes Fleisch. Bisher gab es eine solche Kennzeichnungspflicht nur für Rindfleisch. Sie gilt weiterhin
nicht für verarbeitete Fleischerzeugnisse.
7.3.
Neue Regeln für Kurzzeitkennzeichen
Die Zulassungsbehörden können künftig nur noch Kurzzeitkennzeichen unter bestimmten Bedingungen
erteilen. So muss unter anderem das Fahrzeug den Zulassungsbehörden bekannt sein und eine gültige
Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung nachgewiesen werden. Das Fahrzeug darf dann bis zu fünf Tage
am öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland teilnehmen.
7.4.
Verbot von Quecksilberdampflampen
Quecksilberdampflampen (sogenannte "HQL"-Lampen), Natriumdampfniederdrucklampen dürfen ab 1.
April 2015 nicht mehr in den Markt gelangen. Das gilt auch für Kompaktleuchtstofflampen mit
konventionellen Vorschaltgeräten (KVG) und elektronischen Vorschaltgeräten (EVG) unter 80 Lumen pro
Watt. Gründe sind der hohe Stromverbrauch, der Quecksilbergehalt der Leuchtmittel sowie die veraltete
Technik. Rechtsgrundlage dafür ist die EU-Richtlinie für eine umweltgerechte Gestaltung von
energieverbrauchsrelevanten Produkten.
7.5.
Marktanreizprogramm: Höhere Zuschüsse für Heizen mit erneuerbaren Energien
Private Hausbesitzer und alle Unternehmer, die auf moderne Heizungen mit erneuerbaren Energien
umsteigen, erhalten künftig höhere Zuschüsse. Mit der Novelle des Marktanreizprogramms fördert die
Bundesregierung Investitionen in den Bau von Solar-, Biomasse- und Wärmepumpenanlagen noch stärker.
Für Unternehmer kann der Investitionszuschuss für Neubauprojekte und Sanierungsmaßnahmen für die
Wärmewende bis zu 50 Prozent betragen. Anträge kann man ab dem 1. April beim Bundesamt für Wirtschaft
und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen.
8.
Kurz notiert
8.1.
Rund 80 % der Väter in Elternzeit beziehen Elterngeld für 2 Monate
Fast vier von fünf Vätern (79 %), die für ein im dritten Vierteljahr 2013 geborenes Kind Elterngeld bezogen,
entschieden sich für die zweimonatige Mindestbezugsdauer. Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilt,
hatten Väter in Baden-Württemberg, Bayern und Thüringen mit durchschnittlich 2,7 Monaten die kürzesten
Bezugsdauern. Väter in Bremen bezogen mit durchschnittlich 4,2 Monaten bundesweit am längsten
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Elterngeld, gefolgt von den Vätern in Berlin mit 3,9 Monaten. Der Bundesdurchschnitt lag bei 3,1 Monaten;
zwei Jahre zuvor waren es noch 3,3 Monate. Insgesamt wurden 244 000 Leistungsbezüge von Elterngeld für
die im dritten Quartal 2013 geborenen Kinder gemeldet. Väter bezogen bei rund 61 000 der insgesamt 189 000
im betrachteten Bezugszeitraum geborenen Kinder Elterngeld. Dies entsprach einer Väterbeteiligung von
32,3 %.
Analog zur Statistik der beendeten Leistungsbezüge zum Elterngeld (Geburten bis 31. Dezember 2012) lassen
sich auch aus der neuen Bestandsstatistik zum Elterngeld (Geburten ab 1. Januar 2013) Aussagen über die
endgültige Inanspruchnahme von Elterngeld für Kinder eines bestimmten Geburtszeitraums errechnen.
Aufgrund der derzeitigen maximalen Bezugsdauer von 14 Monaten kann eine Auswertung nach beendeten
Leistungsbezügen allerdings erst fünf Quartale nach Ablauf des betrachteten Geburtszeitraums erfolgen. Der
durchschnittliche Elterngeldanspruch bei Müttern, die vor der Geburt nicht erwerbstätig waren, lag bei 329
Euro monatlich (nicht erwerbstätige Väter: 331 Euro). Elterngeldbezieher, die vor der Geburt des Kindes
erwerbstätig waren, hatten einen durchschnittlich höheren Elterngeldanspruch (Mütter: 900 Euro; Väter:
1 249 Euro).
8.2.
Jahr 2014: Exportüberschuss auf Rekordniveau
Im Jahr 2014 wurden von Deutschland Waren im Wert von 1 133,5 Milliarden Euro exportiert und Waren im
Wert von 916,6 Milliarden Euro importiert. Wie das Statistische Bundesamt anhand vorläufiger Ergebnisse
weiter mitteilt, erreichte Deutschland damit einen Exportüberschuss von 216,9 Milliarden Euro. Der bisherige
Höchstwert von 195,3 Milliarden Euro im Jahr 2007 wurde damit deutlich übertroffen. Im Jahr 2013 hatte
der Saldo in der Außenhandelsbilanz + 195,0 Milliarden Euro betragen. Betrachtet man jedoch den Saldo im
Verhältnis zum deutschen Außenhandelsumsatz (Exporte + Importe), die „Normierte Außenhandelsbilanz“,
so ergibt sich ein anderes Bild. In den Jahren 2002 bis 2005 und 2007 war die „Normierte
Außenhandelsbilanz“ (Saldo/Außenhandelsumsatz*100) höher als im Jahr 2014.
Redaktion:
Uwe Schüler, Landesgruppenreferent
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