Überarbeitet 2015-02-23

Leistungsbeschreibung Seniorenzentrum Bethel Köpenick
Leistungsbeschreibung
der Seniorenzentrum Bethel Köpenick gGmbH
als Rechtsträger des
Seniorenzentrum Bethel Köpenick
Alfred-Randt-Straße 23
12559 Berlin
G:\QM\Leistungsbeschreibung aktuell\F_1_4FM01_Leistungsbeschreibung (23)- Überarbeitet 2015-02-23.doc
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Leistungsbeschreibung Seniorenzentrum Bethel Köpenick
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Einleitung ........................................................................................................................ 3
Aufnahmevoraussetzungen............................................................................................. 3
Stationäre Pflege und Verhinderungspflege .................................................................... 3
Aufnahmeunterlagen ....................................................................................................... 3
Aufnahmegespräch ......................................................................................................... 3
Einzug ............................................................................................................................. 4
Empfehlung für mitzubringende Sachen bei Einzug ........................................................ 4
Bewohnerwäsche ............................................................................................................ 5
Wohn- und Betreuungskosten und Abrechnung .............................................................. 5
Hinweis zur Sozialhilfe .................................................................................................... 6
Persönliche Hilfsmittel (Rollstühle, Rollatoren, Hörgeräte, Pflegehilfsmittel) .................... 6
Versorgung mit Inkontinenzmaterial ................................................................................ 6
Ärztliche Versorgung ....................................................................................................... 6
Medikamentenversorgung ............................................................................................... 7
Zuzahlungsbefreiungen................................................................................................... 7
Krankentransporte .......................................................................................................... 7
Fußpflege........................................................................................................................ 7
Friseur ............................................................................................................................ 7
Aufbewahrung von Wertsachen ...................................................................................... 7
Rezeption........................................................................................................................ 8
Post ................................................................................................................................ 8
Hausmeisterdienste und Reparaturen ............................................................................. 8
Speisen- und Getränkeversorgung für Bewohner............................................................ 8
Teilnahme an der Speisen- und Getränkeversorgung für Gäste ...................................... 9
Raumnutzung für private Feiern ...................................................................................... 9
Bezugspflege .................................................................................................................. 9
Beschwerdemanagement ............................................................................................... 9
Zugang zum Haus für Angehörige und Bewohner ........................................................... 9
Hausordnung ................................................................................................................ 10
Veranstaltungen ............................................................................................................ 10
Beschäftigungs- und Betreuungskonzept ...................................................................... 11
Ehrenamtlichenarbeit .................................................................................................... 11
Bewohnerbeirat ............................................................................................................. 11
Hauszeitung .................................................................................................................. 11
Hospizdienst und Sterbebegleitung ............................................................................... 11
Beendigung des Wohn- und Betreuungsvertrages ........................................................ 11
Darstellung des Trägers ................................................................................................ 12
Beschreibung der Einrichtung ....................................................................................... 12
Ansprechpartner ........................................................................................................... 13
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Leistungsbeschreibung Seniorenzentrum Bethel Köpenick
1.
Einleitung
Der Einzug in unser Haus ist meist mit vielen Fragen verbunden, da viele Abläufe geregelt werden müssen. Die Leistungsbeschreibung gibt Ihnen Antwort auf die häufigsten Fragen und beschreibt Abläufe und Leistungen der Einrichtung. Sie können sich im Laufe der Zeit ändern. Die
aktuelle Leistungsbeschreibung können Sie auch auf unserer Internetseite www.bethelnet.de
einsehen. Alle hierin gemachten Aussagen sind ohne Gewähr (vor allem bzgl. Leistungsansprüchen an Sozialleistungsträger etc.).
2.
Aufnahmevoraussetzungen
Für die dauerhafte Aufnahme in unser Haus ist aufgrund von Fördermittelbestimmungen das
Vorliegen einer Pflegestufe erforderlich. Bei Ehepartnern oder Lebensgemeinschaften reicht es
aus, wenn ein Partner über eine Pflegestufe verfügt. Sollte eine Pflegestufe bei Einzug nicht
feststehen, empfehlen wir die bisherige Wohnung ggf. nicht zu kündigen.
Bitte beachten Sie, dass wir folgende Bewohner nicht versorgen können:
- Bewohner mit Beatmung
- Bewohner mit Notwendigkeit der intensivmedizinischen Betreuung
- Bewohner mit Notwendigkeit der ununterbrochenen Aufsicht
- Bewohner mit gravierender Selbst- oder Fremdgefährdung
- Bewohner mit ausgeprägter Weglauftendenz
Unser Haus ist für alle Erwachsenen, unabhängig von Glauben und Weltanschauung, Herkunft
und sozialem Stand, Nationalität und Wohnort, offen. Ein pflegefachlicher Schwerpunkt besteht
nicht.
3.
Stationäre Pflege und Verhinderungspflege
In unserem Pflegebereich werden zwei unterschiedliche Formen der Abrechnung und Versorgung angeboten. Die häufigste Variante ist die stationäre Dauerpflege nach §43 SGBXI. Daneben bieten wir für Kurzentschlossene auch die Verhinderungspflege nach §39SGBXI an.
Als Anspruchsvoraussetzung für Verhinderungspflege gilt, dass die Pflegeperson vorübergehend nicht pflegen kann und eine Pflegestufe vorliegt. Vor der ersten Verhinderungspflege
müssen Pflegebedürftige mindestens sechs Monate in häuslicher Umgebung gepflegt worden
sein. Je Kalenderjahr erstattet die Pflegekasse, für längstens sechs Wochen, die nachgewiesenen Kosten bis zu 1.612,00 Euro. Wird die Leistung durch eine Pflegeeinrichtung durchgeführt,
und ist die Leistung der Kurzzeitpflege nicht ausgeschöpft, kann der Betrag um bis zu 806,00
Euro erhöht werden (d.h. insgesamt 2.418,00 Euro). Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und
Investitionskosten müssen in der Regel aus eigenen Mitteln bezahlt werden. Die Verhinderungspflege ist für einen befristeten Zeitraum deshalb ggf. günstiger als die vollstationäre Pflege. Bei vorübergehender Verhinderungspflege ist die abweichende Vorgehensweise, bzgl. Telefon und Wäschereinigung, zu beachten.
4.
Aufnahmeunterlagen
Bitte beachten Sie die gewünschten Aufnahmeunterlagen in der Anlage zum Wohn- und Betreuungsvertrag.
5.
Aufnahmegespräch
Vor dem Einzug in unser Haus findet ein Aufnahmegespräch statt. Dieses wird in der Regel von
unserem Sozialdienst oder unserer Pflegedienstleitung geführt. In diesem Aufnahmegespräch
werden folgende Inhalte besprochen:
- Abschluss des Wohn- und Betreuungsvertrages
- Durchsicht und Vervollständigung der Unterlagen
- Schlüsselausgabe für Briefkasten, Haustürchip, Bewohnerzimmer, Schrank- und Tresorfach
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-
Ausstellen der Bescheinigung für die Meldebehörde (Ummeldung)
-
Ausstellen der Bescheinigung für Abmeldung vom Rundfunkbeitrag (GEZ)
6.
Einzug
Bitte bringen Sie uns zum Einzug folgende Unterlagen mit:
- aktuelle ärztliche Medikamentenverordnung und Medikamente
- ggf. bei Wunden ärztliche Anordnung und Verbandsmaterial
- persönliche Dokumente zur Verwahrung im Dienstzimmer
- bei Krankenhausentlassung aktueller Arztbrief für weiterbehandelnden Arzt
- Bewohnerwäsche (zum Kennzeichnen an die Rezeption geben)
- Pflegehilfsmittel
Bitte denken Sie auch an die nachfolgenden Punkte:
- Postnachsendeauftrag
- Information an Bekannte, Verwandte, Vermieter etc.
- Information an die Stellen, die Ihre Rente(n) zahlen
- Information an die Krankenkasse (Änderung der Adresse auf der Gesundheitskarte)
- Kündigung ihres Mietvertrages
- Abmeldung bei Energieversorgern mit Zählerständen
- ggf. Auflösung der Wohnung
- Ummeldung bei der Meldebehörde
- Abmeldung der Rundfunkgebühr (GEZ)
7.
Empfehlung für mitzubringende Sachen bei Einzug
Wäsche
Stk.
Sonstiges
Stk.
Unterhose
15
Schuhe f. Sommer
1
Unterhemden
10
Schuhe f. Winter
1
Nachthemden/ Schlafanzüge
10
Geschlossene Hausschuhe
1
Hausanzüge, Jogginghose
5
Badeschuhe
1
Pullover
8
Zahnbecher, Zahnbürste, Zahnpasta
1
Oberhemden, Blusen
5
Becher für Zahnprothese
1
Kleider
5
Kamm, Bürste
1
Röcke
5
Seife, Duschgel
1
Hosen
5
Hautcreme
1
Strickjacken
3
Deodorant, Parfüm, After Shave
1
Strümpe, Socken, Strumpfhosen
15
Rasierapparat (bei Nassrasierer, Rasierschaum)
1
Morgen-, Bademantel
1
Kulturbeutel und Reisetasche
1
Folgende Empfehlungen geben wir Ihnen zur Beschaffenheit:
- Die Wäsche muss 40 Grad waschbar und trocknergeeignet sein.
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- Wählen Sie Wäsche ohne kräftige Farben. Auch farbechte bunte Wäschestücke können
ausbleichen.
- Vermeiden Sie Reißverschlüsse, große Knöpfe, Rüschen und Lochmuster an Nachthemden.
Kleine Knöpfe sind besser geeignet.
- Bitte wählen Sie keine Textilien, die gereinigt werden müssen. Diese eignen sich nicht für
den Einrichtungsalltag. Verwenden Sie keine Kleidungsstücke aus Kaschmir, Seide oder
ähnlich empfindliche Materialien
8.
Bewohnerwäsche
Wichtig: Um die Bewohnerwäsche zuordnen zu können, muss diese mit dem Bewohnernamen
gekennzeichnet sein. Es ist deshalb erforderlich, neu zu zeichnende Wäsche an der Rezeption
abzugeben. So wird gewährleistet, dass nur mit Bewohnernamen gekennzeichnete Wäsche in
den Umlauf kommt. Die Wäsche muss vor dem Kennzeichnen sauber sein.
Bei Einzug erheben wir eine einmalige Gebühr von 15,00 Euro für die Herstellung und das
Einpatchen von Wäscheschildern. Der Betrag wird mit der ersten Abrechnung der Wohn- und
Betreuungskosten ausgewiesen.
Die Bewohnerwäsche wird von unserer Wäscherei etagenweise gewaschen. Deshalb werden
nicht gekennzeichnete / zuordnungsfähige Kleidungsstücke, wieder an die Etage zurückgegeben, aus der die Wäsche kam. Die Mitarbeiter der Wohnbereiche verwahren die Wäsche dann
auf der Etage. Wenn Sie Wäsche vermissen, fragen Sie deshalb bitte zuerst bei den Mitarbeitern auf der Etage nach. Die Wäscherei hebt keine nicht zuordnungsfähige Wäsche auf. Da
Reklamationen i.d.R. einer Nachforschung unsererseits erfordern, bitten wir Reklamationen
bzgl. verschwundener Wäschestücke grundsätzlich schriftlich an unserer Rezeption abzugeben.
Flachwäsche (Bettbezüge, Bettlaken, Handtücher und Waschlappen) werden vom Haus gestellt. Bitte benutzen Sie, nach Möglichkeit, die vom Haus gestellte Flachwäsche.
Bewohnereigene Bettbezüge, Bettlaken, Handtücher und Waschlappen werden von unserem
Haus nicht gereinigt.
9.
Wohn- und Betreuungskosten und Abrechnung
Die Grundlage für die Art und den Inhalt der Leistung des Seniorenzentrums Bethel Köpenick
bildet der Wohn- und Betreuungsvertrag. In Verbindung mit dem landesweit in Berlin geltenden
Rahmenvertrag nach § 75 SGB XI. Die Pflegesätze richten sich nach der mit den Pflegekassen
und dem Sozialhilfeträger abgeschlossenen aktuellen Vergütungsvereinbarung. Die Berechnung der Investitionsentgelte erfolgt aufgrund des Bewilligungsbescheides der Senatsverwaltung Berlin gem. § 82 Abs. 3 SGB XI.
Die Unterlagen können bei der Geschäftsführung des Hauses eingesehen werden. Gesondert
berechnete Zusatzleistungen gem. § 88 SGB XI werden nicht angeboten.
Es ist zu beachten, dass Bewohner für den laufenden Lebensunterhalt weitere Kosten (bspw.
Friseur, Fußpflege, Praxisgebühr, Zuzahlungen für Medikamente, persönliche Hygieneartikel,
Neuanschaffung von Wäsche, über das Angebot hinausgehende Lebensmittel wie bspw. alkoholische Getränke etc.) entstehen, die nicht mit dem Wohn- und Betreuungsvertrag abgedeckt
sind.
Die Abrechnungen der Wohn- und Betreuungskosten erfolgt entsprechend der Vereinbarung im
Wohn- und Betreuungsvertrag zu Beginn des Monats im Voraus. Falls Abwesenheitstage (Entgelt bei vorübergehender Abwesenheit) anfallen, wird ggf. die Rechnung mit der darauf folgenden Abrechnung der Wohn- und Betreuungskosten korrigiert.
Falls Sozialhilfe beantragt wurde und noch kein Bescheid vorliegt, erfolgt eine vorläufige Abrechnung der Wohn- und Betreuungskosten an den Vertragspartner des Wohn- und Betreuungsvertrages bzw. an den Rechnungsempfänger des Eigenanteils, in der vollen Höhe. Wir
bitten in diesem Fall Abschlagszahlungen, in der von Ihnen zahlbaren Höhe, zu leisten. Bei
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Fragen, die nicht mit der Abrechnungsstelle zu klären sind, bitten wir Sie, sich an die Sozialarbeiterin oder den Geschäftsführer zu wenden.
Bei Fehlen von Pflegestufenbescheiden, wird die Abrechnung der Wohn- und Betreuungskosten, in Höhe der am wahrscheinlichsten zu erwartenden Pflegestufe, erstellt. Wir bitten den Eigenanteil zu dieser Abrechnung der Wohn- und Betreuungskosten zu begleichen.
10.
Hinweis zur Sozialhilfe
Ein Aufenthalt im Seniorenzentrum ist mit hohen Kosten verbunden. Grundsätzlich müssen Sie
Ihr Einkommen zur Bezahlung der Kosten voll einsetzen. Ihr Vermögen dagegen nur, soweit es
sich nicht um Schonvermögen handelt (2.600,00 € bei Alleinstehenden, 3.214,00 € bei Ehepaaren). Sollten Sie diese Kosten nicht selbst tragen können, unterstützt Sie das Sozialamt.
Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den Sozialdienst oder den Sachbearbeiter des zuständigen Sozialamtes. Zuständig ist immer das Sozialamt in dem Bezirk/
Wohnort, in dem Sie vor dem Einzug in unser Haus gemeldet waren!
11.
Persönliche Hilfsmittel (Rollstühle, Rollatoren, Hörgeräte, Pflegehilfsmittel)
Bringen Sie bitte ihre Hilfsmittel mit (Rollator, Rollstuhl, Toilettensitzerhöhung, Gehstock, Hörgerät etc.). Hilfsmittel werden grundsätzlich bewohnerbezogen verordnet und sind entsprechend
von der häuslichen Umgebung, in unserer Einrichtung weiter zu nutzen (außer Betten und
Lifter).
Bitte sorgen Sie dafür, dass ausreichend Pflegemittel zur Verfügung stehen (Duschbad, Körperlotion, Deo etc.)
12.
Versorgung mit Inkontinenzmaterial
Es wird Inkontinenzmaterial (sog. „Windeln“ oder Einlagen) der Marke Tena eingesetzt. Für Bewohner der Krankenkasse AOK und anderer Krankenkassen erfolgt die Beantragung, Bestellung und Belieferung des Inkontinenzmaterials automatisch durch die Einrichtung. Bitte teilen
Sie uns mit, wenn die Versorgung nicht erfolgen soll (bspw. bei Privatanlieferung).
Für die bei der AOK-Nordost versicherten Bewohner erfolgt die Lieferung durch die Firma SCA
Hygiene Products GmbH, Sandhofer Str. 176, 68305 Mannheim. Da es sich um eine Krankenkassenleistung handelt, ist diese mit 10% zuzahlungspflichtig. Sie erhalten entsprechend eine
Zuzahlungsrechnung durch die Firma SCA.
Bei Bewohnern anderer Krankenkassen erfolgt die Belieferung direkt durch unser Haus. Die Bestellung und Beantragung wird automatisch durch unser Haus durchgeführt. Da es sich um eine
Krankenkassenleistung handelt ist diese mit 10% Zuzahlungspflichtig. Sie erhalten entsprechend quartalsweise eine Zuzahlungsrechnung durch unsere Zentrale Leistungsabrechnung.
13.
Ärztliche Versorgung
Für die ärztliche Versorgung gelten das Hausarztprinzip und das Prinzip der freien Arztwahl.
Bezüglich der ärztlichen Leistungen kann unsere Einrichtung nur vermitteln. Für die hausärztliche Versorgung empfehlen wir deshalb, vor dem Aufnahmegespräch, Ihren bisherigen Hausarzt
anzufragen, ob er auch Hausbesuche in unserer Einrichtung durchführen würde. Wenn diese
Möglichkeit nicht besteht, ist es sinnvoll den Hausarzt zu wechseln. Viele Bewohner unserer
Einrichtung werden durch Herrn Dr. Peterhansl als Hausarzt betreut. Er kommt regelmäßig ins
Haus.
Grundsätzlich ist es Aufgabe der Angehörigen oder Betreuer, Arzttermine außerhalb der Einrichtung (z.B. Krankenhaustermine, Untersuchungstermine) zu vereinbaren und dann den
Transport dorthin zu organisieren. Deshalb ist es wichtig, wenn Sie als Angehörige oder Betreuer Termine vereinbaren, dies grundsätzlich mit unseren Mitarbeitern abzusprechen, um eine
Doppelorganisation zu vermeiden.
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14.
Medikamentenversorgung
Unsere Einrichtung arbeitet bei der Belieferung mit Medikamenten mit der Stadt-Apotheke Köpenick zusammen. Die Stadt-Apotheke verblistert für uns die Bewohnermedikamente. Für unsere Mitarbeiter bedeutet dies eine Zeitersparnis bei der Bestellung und Dosierung von Medikamenten. Diese eingesparte Zeit kommt dann unseren Bewohnern zugute.
Wir bitten hierfür den „Auftrag zur Übernahme der Medikamentenversorgung“ im Aufnahmegespräch zu unterschreiben.
15.
Zuzahlungsbefreiungen
Bitte geben Sie Zuzahlungsbefreiungen grundsätzlich zuerst in unserer Verwaltung ab, ggf. als
Kopie. Bei Erhalt der Zuzahlungsbefreiung informieren wir automatisch die Stadt-Apotheke, den
Hausarzt und den Lieferanten für Inkontinenzmaterial. Die Zuzahlungsbefreiung wird dann anschließend von uns zur Verwahrung ins Dienstzimmer der Etage gegeben. Bitte geben Sie die
Zuzahlungsbefreiung nicht direkt bei den Pflegemitarbeitern ab. Sonst kann die Information an
die Rechnungssteller (Apotheke, Arzt, Inkontinenzmateriallieferant, Krankentransport etc.) nicht
gegeben werden.
16.
Krankentransporte
Krankentransporte werden durch unsere Mitarbeiter bestellt. Die Bestellung erfolgt in der Regel
beim Krankentransportunternehmen TKK-Krankentransport (Rahnsdorfer Str. 4, 12623 Berlin).
Um den Transportschein des Arztes und die Bewilligung durch die Krankenkasse kümmert sich
in der Regel, falls diese noch nicht vorliegt, das Krankentransportunternehmen.
Bitte beachten Sie, dass wir die Bestellung von Krankentransporten zur Erleichterung der Arbeitsabläufe für alle Beteiligten durchführen. Wenn Sie dies nicht möchten, sagen Sie uns einfach Bescheid. Wir überlassen die Regelungen dann Ihnen. Sie haben den Anspruch darauf,
ihre Dinge so zu regeln, wie sie es möchten. Bitte beachten Sie: Unsere Einrichtung stellt in
aller Regel keine Begleitpersonen für Besuche in Praxen oder für Krankenhausuntersuchungen.
17.
Fußpflege
Die Fußpflege ist unabhängig von unserer Einrichtung. Die Bewohner können ihre Fußpflege
frei wählen. Es besteht eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem Haus und einer Fußpflegerin. Die Fußpflege kostet ca. 15 Euro. Die Entgelte sind separat an die Fußpflegerin, i.d.R.
per Rechnung, zu entrichten. Es besteht die Möglichkeit einen festen Rhythmus für Fußpflegebesuche zu vereinbaren.
18.
Friseur
In unserem Erdgeschoß befindet sich das Friseurstübchen. Hier bietet ein Friseursalon, unabhängig von unserer Einrichtung, seine Leistungen an. Die Öffnungszeit ist in der Regel montags
und mittwochs ab 9 Uhr. Anmeldungen nimmt gerne unsere Rezeption oder der Friseur direkt
entgegen. Es besteht auch die Möglichkeit, einen festen Rhythmus für Friseurbesuche zu vereinbaren oder sich einen anderen Friseur auf das Zimmer zu bestellen. Die Entgelte sind separat zu entrichten.
19.
Aufbewahrung von Wertsachen
Jeder Bewohner erhält bei Einzug einen Schlüssel für ein Schrankwertfach. Wir empfehlen
grundsätzlich, möglichst wenig Wertsachen und Bargeld in den Zimmern zu lagern, da oft die
Schlüssel zu den Wertschränken, nicht immer am Bewohner geführt werden und der Zugang
zur Einrichtung tagsüber offen ist.
Die Dienstleister (Friseur, Fußpflege) sind gebeten, Rechnungen ggf. an Angehörige und Betreuer zu senden und diese Leistungen bargeldlos abzuwickeln. Wir empfehlen, dies so zu
handhaben. Bitte bedenken Sie, dass die Einrichtung für das Abhandenkommen von Gegenständen nur dann haftet, wenn Mitarbeiter oder die Einrichtung an sich, nachweislich Schuld am
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Verschwinden von Wertsachen haben. Grundsätzlich werden alle Schadensersatzansprüche
gegen unsere Einrichtung, an unsere Betriebshaftpflichtversicherung zur Klärung gegeben.
20.
Rezeption
Die Rezeption ist in der Regel von 7.00 bis 18.30 Uhr besetzt. Bewohner der Pflegebereiche
können hier kostenlos die lt. Pkt. 23 Speisen- und Getränkeversorgung, verfügbaren Getränke,
erhalten. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, im Rezeptionscafè, bestimmte Waren (z.B. Bier
und Süßigkeiten) gegen Entgelt zu erwerben. Die Rezeption nimmt Anmeldungen des Friseurs
sowie Reparaturanfragen für den Hausmeister entgegen. Neu zu zeichnende Wäsche nehmen
die Mitarbeiter der Rezeption, zur Weiterleitung an die Wäscherei, an.
21.
Post
Für die Bewohner gibt es eine Briefkastenanlage im Erdgeschoß. Den Briefkastenschlüssel
erhalten Sie bei Einzug von der Verwaltung. Wenn Sie Hilfe beim Öffnen des Briefkastens benötigen, steht ihnen die Rezeption zur Verfügung. Wir empfehlen, ggf. die Zustellung von regelmäßiger Post (z.B. Rechnungen und Bescheide von Krankenkassen, Sozialhilfeträgern, Friseur, Fußpflege etc.) gleich an die Adresse des Betreuers bzw. Angehörigen zu veranlassen.
Denken Sie bitte daran, Ihre Zimmernummer bei der Adresse mit anzugeben, um die Postzustellung zu vereinfachen. Von Bewohnern bestellte Zeitungen, werden an unserer Rezeption
abgegeben und von der Rezeption hinterlegt. Wenn Sie Zeitungen bestellen bzw. abbestellen,
bitten wir Sie unserer Rezeption Bescheid zu geben.
22.
Hausmeisterdienste und Reparaturen
Benötigen Sie handwerkliche Hilfe oder notwendige Reparaturen, sprechen Sie bitte unseren
Hausmeister direkt an. Die Rezeption nimmt ihr Anliegen ebenfalls entgegen und leitet es an
den Hausmeister zur Bearbeitung weiter.
Bitte lassen Sie Bohrarbeiten nur durch unseren Hausmeister durchführen.
23.
Speisen- und Getränkeversorgung für Bewohner
Unsere Einrichtung verfügt über eine hauseigene Küche, in der die Speisen im Haus zubereitet
werden.
Folgende Getränke werden kostenlos angeboten:
Tee, Kaffee, Mineralwasser, Apfelsaft, Orangensaft
Die Essenszeiten können, je nach Wunsch des Bewohners, flexibel gestaltet werden. Die
Hauptzeiten sind wie folgt festgelegt:
Frühstück
zwischen
8.00 und 9.30 Uhr
Zwischenmahlzeit ab
10.00 Uhr
Mittagessen
zwischen
12.00 und 13.30 Uhr
Kaffee
ab
15.00 Uhr
Abendessen
zwischen
17.30 und 19.00 Uhr
Spätmahlzeit
ab
22.00 Uhr
Nachtmahlzeit
bei Bedarf
22.00 – 8.00 Uhr
Zum Mittagessen gibt es zwei Gerichte zur Auswahl. Anhand des Speiseplanes wählen Sie ca.
10 Tage im Voraus ihr gewünschtes Gericht aus. Frühstück- und Abendessen werden mit Essenskarten bestellt. Die Mitarbeiter des Wohnbereichs nehmen gerne ihre Wünsche entgegen.
Bewohnern, die selbstständig das Foyer aufsuchen können, steht ein Frühstücksbuffet zur
Selbstbedienung zur Verfügung. Die Einnahme des Mittagessens erfolgt für diese Bewohner auf
Wunsch ebenfalls im Foyer.
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24.
Teilnahme an der Speisen- und Getränkeversorgung für Gäste
Gäste können am Mittagessen im Foyer teilnehmen. Hierfür bitten wir um Anmeldung am
Vortag an der Rezeption. Wenn Sie kurzfristig mitessen möchten, können wir nicht versichern,
dass dies möglich ist. Bitte fragen Sie dann an der Rezeption nach.
Gäste können an der Rezeption Getränke und Kuchen gegen Entgelt (lt. Preisliste der
Rezeption) erhalten.
25.
Raumnutzung für private Feiern
Die Einrichtung verfügt über einen Besprechungsraum, der für private Anlässe genutzt werden
kann. Bitte beachten Sie, dass die Raumnutzung nur möglich ist, wenn der Raum nicht für
betriebliche Anlässe benötigt wird.
Wir erheben folgende Gebühren:
- 10 Euro bei Nutzung des Besprechungsraumes.
- 10 Euro für das Eindecken mit Servietten und/oder Tischdecken
Für einen mitgebrachten Kuchen oder für mitgebrachte Getränke erhalten Sie von der
Rezeption gerne kostenlos Geschirr.
Grundsätzlich muss das Geschirr vom Nutzer selbst abgeräumt und vor die Zentralküche im
Erdgeschoß gebracht werden.
26.
Bezugspflege
Bezugspflege bedeutet, dass in der Regel zwei Mitarbeiter (eine Pflegefachkraft und ein Pflegehelfer) als Ihre persönlichen Ansprechpartner benannt sind. Die Namen der Mitarbeiter finden
Sie auf der Innenseite ihrer Zimmertür. Die Fotos der Mitarbeiter finden Sie im Flurbereich.
Die genannten Mitarbeiter sollen Ansprechpartner für Angehörige und Bewohner sein. Die Bezugspflegekräfte sind zuständig für die Planung der Pflege. Intensive Gespräche dienen dazu,
individuelle Wünsche und Bedürfnisse zu erfragen und sie in die Planung einzubeziehen. Im
persönlichen Kontakt geht manches besser.
Natürlich können Sie sich als Bewohner oder Angehöriger an alle im Dienst befindlichen Mitarbeiter wenden.
Bitte berücksichtigen Sie: Ein Mitarbeiter von uns arbeitet jährlich an ungefähr 200 Arbeitstagen.
Es gibt jedoch 365 Tage im Jahr und dann auch noch drei Schichten am Tag. Also weit über
1000 Dienste. Angehörige und Betreuer werden Ihren Ansprechpartner daher oftmals nicht antreffen. Bitte sprechen Sie unsere Mitarbeiter an und vereinbaren Sie ggf. einen Termin.
27.
Beschwerdemanagement
Wir möchten die Zufriedenheit unserer Bewohner sicherstellen. Aus diesem Grund sind Beschwerden als konstruktive Kritik erwünscht. Aufgabe unseres Beschwerdemanagements ist es,
Ihre Belange ernst zu nehmen. Um Sie zufrieden zu stellen, gehen wir jeder Beschwerde nach.
Sollten Sie also einmal Anlass zur Unzufriedenheit bzgl. einer von uns erbrachten Leistung haben, können Sie das jedem Mitarbeiter gegenüber äußern. Jede Beschwerde wird schriftlich auf
einem Beschwerdeformular erfasst und an die entsprechenden Zuständigkeiten weitergeleitet.
Ihre Beschwerde wird dann innerhalb von 14 Tagen bearbeitet. Sie erhalten so schnell wie
möglich eine Rückmeldung und einen Vorschlag zur Ursachenbehebung. Das Beschwerdeformular kann in den Meinungs- oder Verwaltungsbriefkasten im Erdgeschoss eingeworfen oder
persönlich abgegeben werden.
28.
Zugang zum Haus für Angehörige und Bewohner
Für Angehörige oder Betreuer besteht die Möglichkeit, einen Eingangschip für die Seiteneingangstür zu erhalten. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an unseren Sozialdienst oder die Verwaltung. Am rechten Seiteneingang des Hauses befindet sich die Nachtdienstklingel. Diese ist
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auf die Telefone der Pflegemitarbeiter aufgeschaltet. Ein jederzeitiges Verlassen und Betreten
der Einrichtung wird dadurch gewährleistet.
29.
Hausordnung
Wir bitten folgende Hausordnung einzuhalten:
- Bei Nutzung von Radio- und Fernsehgeräten ist die Zimmerlautstärke einzuhalten, bzw. mit
Rücksicht auf Nachbarn ggf. der Gebrauch von Kopfhörern notwendig.
- Aus Gründen des Brandschutzes ist das Rauchen in den Zimmern sowie offenes Feuer (z.B.
Abbrennen von Kerzen) nicht gestattet. Es sei denn, es sehen hauseigene Anweisungen
dies ausdrücklich vor. Rauchern steht im 1.OG ein Raucherzimmer zur Verfügung, in dem
das Rauchen erlaubt ist.
- Besuchszeiten bestehen nicht. Wir bitten jedoch darum, dass sich Besucher, wenn möglich,
bei Mitarbeitern melden. Ein kurzes „Hallo“ reicht in der Regel aus. Wenn unsere Mitarbeiter
Informationen für Angehörige haben, erleichtert dies die Kommunikation.
- Bitte beachten Sie die Ruhezeiten (mittags von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr und von 20.00 Uhr
abends bis 8 Uhr morgens). In dieser Zeit ist Lärm zu vermeiden.
- Eine Nutzung von Elektrorollstühlen im Haus ist nur für Fahrten mit Ziel außerhalb der Einrichtung erlaubt (keine interne Nutzung). Die Benutzung von Elektrorollstühlen setzt selbstverständlich voraus, dass keine Personen dadurch gefährdet werden. Sollte eine Gefährdung festgestellt werden, kann die Benutzung von Elektrorollstühlen nach Bedarf durch die
Einrichtungsleitung auf dem Grundstück eingeschränkt werden
- Das Abstellen von Möbeln oder Gegenständen außerhalb des gemieteten Zimmers, ist nicht
erlaubt. Insbesondere die Fluchtwege sind freizuhalten. Brandlasten dürfen keinesfalls im
Treppenhaus abgestellt werden. Das Abstellen von Fahrrädern im Haus bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Einrichtungsleitung.
- Hunde sind stets angeleint im Gebäude zu führen. Hunde, die eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm haben und / oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen, sind zusätzlich mit einem Maulkorb zu versehen.
- In den Sanitärbereichen darf nicht im Fliesenbereich gebohrt werden.
- Bitte beachten Sie, dass es den Mitarbeitern lt. Wohnteilhabegesetz untersagt ist, Geschenke anzunehmen. Insbesondere dürfen keinerlei Geldbeträge angenommen werden.
30.
Veranstaltungen
In unserem Haus werden regelmäßige Veranstaltungen durchgeführt. Zurzeit werden folgende,
regelmäßige Veranstaltungen im Foyer durchgeführt:
- jahreszeitliche Feste (Christvesper, Sommerfest, Erntedank)
- Tanztee (1x monatlich)
- Bingo
- Informationsveranstaltungen, Lesungen, Musikveranstaltungen
- Singstunde
- jeden Freitag um 10 Uhr Gottesdienst im Foyer
Wir freuen uns, wenn auch Angehörigen an den Veranstaltungen im Foyer teilnehmen. Ansprechpartner bezüglich der Veranstaltungen im Foyer ist unsere Sozialarbeiterin.
Folgende Veranstaltungen werden für unsere Bewohner in den Wohnbereichen angeboten:
- Gruppenmusiktherapie (1x wöchentlich je Etage)
- Gruppengymnastik (1x wöchentlich je Etage)
- Wohnbereichskaffeenachmittag der ehrenamtlichen Helfer
Zwischen dem Jugendclub „Bude“ und der Einrichtung besteht eine Kooperationsvereinbarung.
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31.
Beschäftigungs- und Betreuungskonzept
Die Einrichtung verfügt über ein Konzept (Verfahrensanweisung) zur sozialen Betreuung. In
diesem Konzept werden die unterschiedlichen Aufgaben und Beschäftigungsangebote, Gruppen- sowie Einzelangebote dargestellt. In unserem Haus sind Mitarbeiter beschäftigt, die ausschließlich für die Beschäftigung der Bewohner zuständig sind. Die Mitarbeiter tragen in der
Regel rote Oberbekleidung. Die Beschäftigungsaufgaben können, je nach Bewohner, sehr unterschiedlich sein. Hierzu zählen bspw. Spaziergänge, Begleitung zu Veranstaltungen, Beschäftigung mit Beschäftigungswagen (Kochen, Lesen, Backen), Vorlesen am Bett, Durchführung
des monatlichen Tanztees oder einfach nur Zuhören. Die Mitarbeiter der Beschäftigung sind
größtenteils direkt von den Pflegekassen finanziert.
32.
Ehrenamtlichenarbeit
In unserem Haus engagieren sich viele ehrenamtliche Helfer, zu erkennen an den orangefarbenen Namensschildern. Im Erdgeschoss finden sie hierzu eine Fototafel.
Die ehrenamtlichen Helfer führen teilweise Veranstaltungen wie bspw. Bingo, Wohnbereichskaffeenachmittage oder jahreszeitliche Feste durch. Sie begleiten die Bewohner zu Veranstaltungen und führen Einzelbesuche durch.
33.
Bewohnerbeirat
Der Bewohnerbeirat nimmt die Mitwirkungsrechte der Bewohner wahr. Die Amtszeit beträgt
zwei Jahre. Er wird von den Bewohnern der Einrichtung gewählt. Ein Aushang der Mitglieder
des Bewohnerbeirates befindet sich im Foyer des Erdgeschosses (im Durchgang zum Verwaltungsbereich).
Einmal jährlich berichtet der Bewohnerbeirat über seine Arbeit. Es finden regelmäßig Sprechstunden statt. Die Termine entnehmen sie bitte dem o.g. Aushang oder wenden sich direkt an
den Sozialdienst oder die Verwaltung. Gerne vermitteln wird den Kontakt zu den Mitgliedern des
Bewohnerbeirates.
34.
Hauszeitung
Unsere Hauszeitung erscheint alle 3 Monate und wird an die Bewohner verteilt.
35.
Hospizdienst und Sterbebegleitung
Unsere Einrichtung hat eine Kooperationsvereinbarung mit dem ambulanten Malteser-Hospizund Palliativberatungsdienst. Sollte in der Sterbephase bei Bewohnern eine Sterbebegleitung
erforderlich werden, können Sie uns ansprechen. Wenn wir den Bedarf sehen, werden wir Angehörige oder Betreuer entsprechend informieren.
Die Einrichtung verfügt über ein Konzept (Verfahrensanweisung) zum Umgang mit den Themen
Tod / Sterben.
36.
Beendigung des Wohn- und Betreuungsvertrages
Bitte beachten Sie die Regelungen zur Beendigung des Wohn- und Betreuungsvertrages. Bei
Versterben des Bewohners endet dieser Vertrag mit dem Todestag des Bewohners automatisch. Die Regelung ist vorteilhaft, da Angehörige in diesem Fall keine Kündigungsfrist einhalten
müssen. Andererseits haben wir als Einrichtungsträger das Recht, bereits am nächsten Tag das
Zimmer anderweitig zu nutzen. In der Regel bestehen wir darauf, dass innerhalb von zwei Tagen das Zimmer geräumt wird. Sollte eine Räumung nicht erfolgen, kann die Räumung eines
Zimmers kostenpflichtig durch das Haus durchgeführt werden. Für die Vorgehensweise bitten
wir um Verständnis.
Bitte beachten Sie, dass zum Nachlass von verstorbenen Bewohnern auch die von den Krankenkassen geliehenen, persönlichen Hilfsmittel wie Rollatoren, Rollstühle oder Antidekubitusmatratzen gehören und demzufolge vom Nachlassempfänger mitzunehmen sind. Diese können
an den Servicestellen der jeweiligen Krankenkasse abgegeben werden.
G:\QM\Leistungsbeschreibung aktuell\F_1_4FM01_Leistungsbeschreibung (23)- Überarbeitet 2015-02-23.doc
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Leistungsbeschreibung Seniorenzentrum Bethel Köpenick
Der nächste Servicepunkt der AOK Berlin-Brandenburg ist in der Pablo-Neruda-Strasse 2, in
12559 Berlin (Öffnungszeiten Mo., Mi., Fr. 8 bis 14 Uhr und Di., Do. 8 bis 18 Uhr). Stand: Februar 2015.
37.
Darstellung des Trägers
Das Seniorenzentrum Bethel Köpenick wurde 1983 erbaut und unter dem Namen „Ernst
Oschmann“ im Jahr 1994 vom Diakoniewerk Bethel e.V. in die Trägerschaft übernommen. Mit
der Gründung der Seniorenzentrum Bethel Köpenick gGmbH (Handelsregistereintragung vom
06.12.2004) ging die Trägerschaft des Seniorenzentrums Bethel Köpenick auf die vorgenannte
GmbH über. Die Diakoniewerk Bethel gGmbH ist alleiniger Gesellschafter der Seniorenzentrum
Bethel Köpenick GmbH.
Die Diakoniewerk Bethel gGmbH ist Gesellschafter von mehreren bundesweit gelegenen Einrichtungen der Altenpflege, Krankenpflege und Diakoniestationen. Die Diakoniewerk Bethel
gGmbH gehört zur Diakonie des Bundes evangelisch-freikirchlicher Gemeinden. Informationen
über die Diakoniewerk Bethel gGmbH stehen im Internet unter www.bethelnet.de. Die Seniorenzentrum Bethel Köpenick gGmbH ist Mitglied im Diakonischen Werk Berlin-Brandenburgschlesische Oberlausitz.
Das Wort Bethel kommt aus dem Hebräischen und heißt „Haus Gottes“. Der Weinstock und die
Rebe sind das gemeinsame Symbol (Johannes-Evangelium 15,5) der
Diakoniegemeinschaft Bethel, des Diakoniewerkes Bethel und der in eigenständiger Rechtsträgerschaft geführten Bethel-Einrichtungen. Es ist
Ausdruck der engen Verbindung zu Gott und Jesus Christus sowie der
Verbundenheit untereinander.
Die Leitbilder der Einrichtung hängen in der Einrichtung im Erdgeschoß vor dem Verwaltungsbüro und auf den Wohnbereichen zur Einsicht aus.
38.
Beschreibung der Einrichtung
Unser Haus hat 149 vollstationäre Pflegeplätze in den Etagen 1 - 6 und 14 Seniorenwohnungen
in der 7. Etage. In unserer Einrichtung betreuen wir, gemäß dem Leitbild des Diakoniewerkes,
Bewohner aller Pflegestufen. Das Pflegemodell nach Nancy Roper dient unserem Haus als Arbeitsgrundlage. Genauere Beschreibungen, sowie Aussagen zum Pflegedokumentationssystem
und zur personellen Ausstattung enthält das separate Pflegekonzept. Die Ausbildung von Pflegefachkräften ist in einer Verfahrensanweisung festgelegt. Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung sind im Pflegekonzept beschrieben.
Unsere Einrichtung ist in drei Wohnbereiche aufgeteilt. Die Wohnbereiche setzen sich aus folgenden Bereichen zusammen:
Wohnbereich A umfasst die Etagen 1 und 2
Wohnbereich B umfasst die Etagen 3 und 4
Wohnbereich D umfasst die Etagen 5 und 6
Im Pflegebereich befinden sich 24 Pflegeplätze in Zweibettzimmern und 125 Pflegeplätze in
Einbettzimmern. Die Zimmer sind zwischen 16m2 und 35m2 groß und mit einer Nasszelle ausgestattet. Die Wohnbereiche verfügen über Gemeinschaftsräume und ein Pflegebad.
Jeder Wohnbereich verfügt in jeder Etage über:
- ein behindertengerechtes Pflegebad mit Hubbadewanne und Hebe- bzw. Sitzlifter,
- Fäkalienspüle,
- Wäschelager rein und unrein,
- Raum für Entsorgung,
- Lager für Inkontinenzmaterial,
- Getränkelager,
G:\QM\Leistungsbeschreibung aktuell\F_1_4FM01_Leistungsbeschreibung (23)- Überarbeitet 2015-02-23.doc
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Leistungsbeschreibung Seniorenzentrum Bethel Köpenick
- Archiv,
- eine offene Küche mit Speiseraum für die Bewohner,
- einen Aufenthaltsraum mit Balkon
Im Erdgeschoß befinden sich die hauseigene Küche (wir kochen selbst), die Wäscherei, die
Verwaltung, die Haustechnik, ein Besprechungsraum sowie ein Raum für betreuende Angebote
und ein Friseurstübchen.
Ein großzügiger Cafeteria- und Saalbereich im Erdgeschoss dient der Begegnung von Besuchern, Angehörigen und Bewohnern und lässt sich zu verschiedenen Veranstaltungen, wie Festen, Gesprächsrunden, Vorträgen und Kleingruppen nutzen. Die Einrichtung verfügt über einen
rollstuhlgerechten und bewaldeten Garten. Die Bewohnerzimmer sind von der Einrichtung teilmöbliert. Die vom Haus zur Verfügung gestellten Einrichtungsgegenstände sind: Pflegebett,
Pflegenachttisch, Einbauschrank, Tisch, Stuhl, Vorhänge. Es wird gerne gesehen, wenn Angehörige oder Betreuer das Zimmer wohnlich einrichten. Bitte beachten Sie die Hinweise im
Wohn- und Betreuungsvertrag (z.B. kein Teppichboden). Die Bewohner können bei der Gestaltung der Gemeinschaftsräume mitwirken, sei es durch Ideen oder durch Dinge wie eigene Bilder
oder besondere Gegenstände. Die Einrichtung befindet sich in ca. 150 Metern Entfernung zur
Bushaltestelle Müggelschlößchenweg. Vor dem Haus befinden sich ausreichend Parkplätze.
Das Krankenhaus Köpenick ist ca. 500 Meter entfernt. Einkaufsmöglichkeiten befinden sich im
Müggelschlößchenweg. Das nächste Einkaufszentrum ist das Allende-Center in der PabloNeruda-Straße.
39.
Ansprechpartner
Unter dem Punkt Nr. 26 Bezugspflege in dieser Leistungsbeschreibung ist festgelegt, dass
i.d.R. zwei benannte Mitarbeiter (Innenseite der Zimmertür) Ihnen als Ansprechpartner zugeordnet sind.
Auf den Wohnbereichen sind unterschiedlich qualifizierte Mitarbeiter tätig. Für pflegefachliche
Fragen wenden Sie sich bitte an die Pflegefachkraft. Des Weiteren arbeiten auf den Etagen
auch Pflegehilfskräfte, Stationsassistenten, Mitarbeiter im Freiwilligen Sozialen Jahr, Altenpflegeschüler und ggf. Praktikanten. Die Qualifikation erkennen Sie auf den Namensschildern der
Mitarbeiter.
Je Wohnbereich gibt es eine Abteilungsleitung. Das Büro befindet sich jeweils auf den Etagen
1, 3 und 5 neben dem Fahrstuhl.
Berlin, den 23.02.2015
Christian Wölfel
Geschäftsführer
G:\QM\Leistungsbeschreibung aktuell\F_1_4FM01_Leistungsbeschreibung (23)- Überarbeitet 2015-02-23.doc
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