Fachverband der Kommunalkassenverwalter e.V. Landesverband Schleswig-Holstein Kompetenter Partner der Gemeinden, Städte und Kreise für Zahlungsverkehr, Rechnungswesen, Liquiditäts- und Forderungsmanagement Frühjahrsarbeitstagung 4. Mai 2015 Hotel Best Western Prisma Max-Johannsen-Brücke 1 24537 Neumünster ● „Schreckgespenst Insolvenzanfechtung“ Wie wehre ich mich gegen eine Insolvenzanfechtung? Richtig vorbeugen und heilen! ● Örtliche Prüfung der Finanzbuchhaltungen in der Doppik und Kameralistik Wie prüfe ich richtig und wie werde ich richtig geprüft? Einladung L iebe Kolleginnen, liebe Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, der Landesverband Schleswig-Holstein möchte Sie und auch Ihre Kassenaufsichtsbeamtinnen und Kassenaufsichtsbeamten zu einer Arbeitstagung am 4. Mai 2015 nach Neumünster einladen. Wir haben uns in diesem Jahr dazu entschieden, zwei Foren anzubieten, die jeweils einmal am Vormittag und einmal am Nachmittag abgehalten werden. Die Anfechtung wird bei den Insolvenzverwalterinnen und Insolvenzverwaltern zu einem immer beliebteren Instrument, um dem Insolvenzverfahren Masse zuzufügen. Wie können wir uns also als „Anfechtungsopfer“ dagegen wehren? Doch dazu mehr in der Beschreibung zu den Foren und am 4. Mai 2015 in Neumünster. Das zweite Thema soll sich mit der örtlichen Prüfung der kameralen Kassen und der Finanzbuchhaltungen beschäftigen. Hierzu laden wir besonders auch die Kolleginnen und Kollegen ein, die in den kleineren Verwaltungen die Aufgaben der Kassenaufsichtsbeamten übernommen haben und für die noch keine Weiterbildung zu diesem Thema angeboten wird. 2 Tagesordnung 09:00 - 09:30 Uhr Begrüßung und Einteilung zu den Foren 09:30 -10:45 Uhr Foren 10:45 -11:00 Uhr Kaffeepause 11:00 -12:15 Uhr Foren 12:15 -13:00 Uhr Mittagspause 13:00 -14:15 Uhr Foren 14:15 -14:30 Uhr Kaffeepause 14:30 -15:45 Uhr Foren Wir bitten bis zum 30.April 2015 um Anmeldung mit Nennung der teilnehmenden Personen bei Frau Sylvia Bachmann. Email: [email protected] Für diese Fortbildungsveranstaltung erheben wir eine Tagungspauschale von 65,00 €. Bitte überweisen Sie den Betrag unter Angabe Ihres Namens und der Verwaltung bis zum 30. April 2015 auf unser Konto bei der Sparkasse Südholstein IBAN DE02 2305 1030 0091 0133 12. Die Teilnahme an dieser Veranstaltung dient der Weiterbildung der Mitglieder des Fachverbandes und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der inneren Prüfung und liegt daher auch im Interesse der kommunalen Dienstherren. Wir bitten die Damen und Herren Dienstvorgesetzten, den Besuch der Tagung zu ermöglichen und als Dienstreise / Fortbildung zu genehmigen. Ihr Karl-August Petersen Landesvorsitzender Herzlich willkommen sind auch Sie und alle anderen Interessierten aus Ihrer Verwaltung. Foren 3 Forum 1 „Schreckgespenst Insolvenzanfechtung“ Wie wehre ich mich gegen eine Insolvenzanfechtung? Richtig vorbeugen und heilen! Referent: Rechtsanwalt Matthias Veihelmann von der Kanzlei Schütte Horstkotte & Partner Beratungsschwerpunkte von RA Veihelmann sind neben dem Arbeitsrecht das Insolvenzrecht sowie das Energie- und Wasserrecht und das Forderungsmanagement. Er vertritt die Gläubigerinteressen von Kommunen und Versorgern in Insolvenz- und Anfechtungsverfahren gegenüber Insolvenzverwaltern. Kommt es zur Insolvenz des Abgabenschuldners, sehen sich die Kommunen in der jüngsten Vergangenheit zunehmend im Wege der Insolvenzanfechtung Rückforderungsansprüchen der Insolvenzverwalter ausgesetzt. Der Fokus zielt dabei nicht mehr nur auf den Zeitraum der letzten drei Monate vor Antragstellung. In den letzten Jahren wird – gestützt durch die Rechtsprechung des 9. Senats des BGH – zunehmend die Vorsatzanfechtung herangezogen, die einen deutlich längeren Anfechtungszeitraum umfasst. Der Workshop stellt die Risiken für die kommunalen Gläubiger und die Möglichkeiten für deren Minimierung im Hinblick auf die Insolvenzanfechtung dar. In § 34 Abs. 5 in Verbindung mit § 36 Abs. 2 Nr. 6.3 Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik und der zu erlassenen Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung wird die Überwachung der Finanzbuchhaltung geregelt. Zuständig für die örtliche Prüfung ist das Rechnungsprüfungsamt, wobei in Kommunen erst ab 20.000 Einwohnern (§ 114 Gemeindeordnung) ein Rechnungsprüfungsamt einrichten müssen. Bei allen Verwaltungen unter 20.000 Einwohnern tritt an Stelle des Rechnungsprüfungsamtes die Kassenaufsichtsbeamtin und der Kassenaufsichtsbeamte. In diesem Forum soll es darum gehen, den Prüferinnen und Prüfern sowie den Geprüften die wesentlichen Inhalte einer jährlichen unvermuteten Prüfung der Finanzbuchhaltung / Kasse und deren Notwendigkeit näher zu bringen, die über die Bestandsaufnahme hinausgehen. Inhalt: ● Örtliche Kassenaufsicht (Pflichten) ● Dienstanweisungen in der Kameralistik und der Doppik ● Bestandsaufnahme ● Abstimmung Finanzrechnungskonten – Aktivkonten – SUSA-Liste (Doppik) ● Ordnungsgemäße Abwicklung des Zahlungsverkehrs ● Forderungsmanagement ● haushaltsfremde Vorgänge /Verwahrund Vorschusskonten) ● Belegprüfung ● Wirtschaftlichkeit des Zahlungsverkehrs ● Verwahr- und Vorschusshaushalt ● Übrige Geschäfte der Finanzbuchhaltungen und Kassen ● Verwahrgelass ● Handvorschüsse / Zahlstellen und Nebenkassen Forum 2 Örtliche Prüfung der Finanzbuchhaltungen in der Doppik und Kameralistik Wie prüfe ich richtig und wie werde ich richtig geprüft? Referenten Karl-August Petersen zusammen mit Dirk Jöns vom Kommunalen Rechnungsprüfungsamt Nord In den §§ 38ff. Gemeindekassenverordnung-Kameral und den dazugehörigen Ausführungsanweisungen (AA) wird die Prüfung der kameralen Kassen geregelt. Anfahrt 3 Hotel Best Western Prisma Max-Johannsen-Brücke 1 24537 Neumünster Landesvorstand Landesvorsitzender, Landesgeschäftsführer und Fachreferent für Kassen- und Haushaltsrecht Karl-August Petersen Amt Eiderstedt Welter Straße 1, 25836 Garding Telefon: 04862 / 1000341 Fax: 0431/ 9886644 005 E-Mail: [email protected] Stellvertretender Landesvorsitzender und Fachreferent für das Verwaltungszwangsverfahren Mirko Spieckermann Zweckverband Ostholstein Wagrienring 3-13, 23730 Sierksdorf Telefon: 04561 / 399176 Fax: 04561 / 399289 E-Mail: [email protected] Landesschatzmeister Martin Renk Stadt Schleswig Rathausmarkt 1, 24837 Schleswig Telefon: 04621 / 814230 Fax: 04621 / 814209 E-Mail: [email protected] Beisitzerin Sylvia Bachmann Stadt Pinneberg Bismarckstr. 8, 25421 Pinneberg Telefon: 04101 / 211294 Fax: 04101 / 211477 E-Mail: [email protected] Beisitzerin Steffi Petersen Gemeinde Handewitt Hauptstr. 9, 24983 Handewitt Telefon: 04608 / 904019 Fax: 04608 / 9040619 E-Mail: [email protected] Beisitzer Maik Stender Amt Geltinger Bucht Holmlück 2, 24972 Steinbergkirche Telefon: 04632 / 849177 Fax: 04632 / 849130 E-Mail: [email protected] Impressum Frühjahrsarbeitstagung des Fachverbandes der Kommunalkassenverwalter e.V. - Landesverband Schleswig-Holstein Verantwortlich für den Inhalt: Landesvorsitzender Karl-August Petersen Layout: Bernhard Schmaal Bildnachweis: Fachverband der Kommunalkassenverwalter e.V. Landesverband Schleswig-Holstein 4
© Copyright 2024 ExpyDoc