Weihnachtsbrief 2014

Fachverband
der Kommunalkassenverwalter e.V.
Landesverband Schleswig-Holstein
Kompetenter Partner der Gemeinden, Städte und Kreise
für Zahlungsverkehr, Rechnungswesen, Liquiditäts- und Forderungsmanagement
Frühjahrsarbeitstagung
4. Mai 2015
Hotel Best Western Prisma
Max-Johannsen-Brücke 1
24537 Neumünster
● „Schreckgespenst Insolvenzanfechtung“
Wie wehre ich mich gegen eine Insolvenzanfechtung?
Richtig vorbeugen und heilen!
● Örtliche Prüfung der Finanzbuchhaltungen in der Doppik
und Kameralistik
Wie prüfe ich richtig und wie werde ich richtig geprüft?
Einladung
L
iebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
der Landesverband Schleswig-Holstein möchte Sie
und auch Ihre Kassenaufsichtsbeamtinnen und Kassenaufsichtsbeamten zu einer Arbeitstagung am
4. Mai 2015 nach Neumünster einladen.
Wir haben uns in diesem Jahr dazu entschieden,
zwei Foren anzubieten, die jeweils einmal am Vormittag und einmal am Nachmittag abgehalten werden.
Die Anfechtung wird bei den Insolvenzverwalterinnen und Insolvenzverwaltern zu einem immer beliebteren Instrument, um dem Insolvenzverfahren
Masse zuzufügen. Wie können wir uns also als
„Anfechtungsopfer“ dagegen wehren?
Doch dazu mehr in der Beschreibung zu den Foren
und am 4. Mai 2015 in Neumünster.
Das zweite Thema soll sich mit der örtlichen Prüfung der kameralen Kassen und der Finanzbuchhaltungen beschäftigen.
Hierzu laden wir besonders auch die Kolleginnen
und Kollegen ein, die in den kleineren Verwaltungen die Aufgaben der Kassenaufsichtsbeamten
übernommen haben und für die noch keine Weiterbildung zu diesem Thema angeboten wird.
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Tagesordnung
09:00 - 09:30 Uhr Begrüßung und Einteilung zu
den Foren
09:30 -10:45 Uhr Foren
10:45 -11:00 Uhr Kaffeepause
11:00 -12:15 Uhr Foren
12:15 -13:00 Uhr Mittagspause
13:00 -14:15 Uhr Foren
14:15 -14:30 Uhr Kaffeepause
14:30 -15:45 Uhr Foren
Wir bitten bis zum 30.April 2015 um Anmeldung
mit Nennung der teilnehmenden Personen bei Frau
Sylvia Bachmann.
Email: [email protected]
Für diese Fortbildungsveranstaltung erheben wir
eine Tagungspauschale von 65,00 €.
Bitte überweisen Sie den Betrag unter Angabe Ihres
Namens und der Verwaltung bis zum 30. April 2015
auf unser Konto bei der Sparkasse Südholstein
IBAN DE02 2305 1030 0091 0133 12.
Die Teilnahme an dieser Veranstaltung dient der
Weiterbildung der Mitglieder des Fachverbandes
und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der inneren Prüfung und liegt daher auch im Interesse der
kommunalen Dienstherren.
Wir bitten die Damen und Herren Dienstvorgesetzten, den Besuch der Tagung zu ermöglichen und als
Dienstreise / Fortbildung zu genehmigen.
Ihr
Karl-August Petersen
Landesvorsitzender
Herzlich willkommen sind auch Sie und alle anderen Interessierten aus Ihrer Verwaltung.
Foren
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Forum 1
„Schreckgespenst Insolvenzanfechtung“
Wie wehre ich mich gegen eine Insolvenzanfechtung?
Richtig vorbeugen und heilen!
Referent:
Rechtsanwalt Matthias Veihelmann von der Kanzlei
Schütte Horstkotte & Partner
Beratungsschwerpunkte von RA
Veihelmann sind neben dem Arbeitsrecht das Insolvenzrecht sowie
das Energie- und Wasserrecht und
das Forderungsmanagement. Er vertritt die Gläubigerinteressen von
Kommunen und Versorgern in Insolvenz- und Anfechtungsverfahren
gegenüber Insolvenzverwaltern.
Kommt es zur Insolvenz des Abgabenschuldners,
sehen sich die Kommunen in der jüngsten Vergangenheit zunehmend im Wege der Insolvenzanfechtung Rückforderungsansprüchen der Insolvenzverwalter ausgesetzt. Der Fokus zielt dabei nicht mehr
nur auf den Zeitraum der letzten drei Monate vor
Antragstellung. In den letzten Jahren wird – gestützt
durch die Rechtsprechung des 9. Senats des BGH –
zunehmend die Vorsatzanfechtung herangezogen,
die einen deutlich längeren Anfechtungszeitraum
umfasst. Der Workshop stellt die Risiken für die
kommunalen Gläubiger und die Möglichkeiten für
deren Minimierung im Hinblick auf die Insolvenzanfechtung dar.
In § 34 Abs. 5 in Verbindung mit § 36 Abs. 2 Nr.
6.3 Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik und der
zu erlassenen Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung wird die Überwachung der Finanzbuchhaltung geregelt.
Zuständig für die örtliche Prüfung ist das Rechnungsprüfungsamt, wobei in Kommunen erst ab
20.000 Einwohnern (§ 114 Gemeindeordnung) ein
Rechnungsprüfungsamt einrichten müssen.
Bei allen Verwaltungen unter 20.000 Einwohnern
tritt an Stelle des Rechnungsprüfungsamtes die Kassenaufsichtsbeamtin und der Kassenaufsichtsbeamte.
In diesem Forum soll es darum gehen, den Prüferinnen und Prüfern sowie den Geprüften die wesentlichen Inhalte einer jährlichen unvermuteten
Prüfung der Finanzbuchhaltung / Kasse und deren
Notwendigkeit näher zu bringen, die über die Bestandsaufnahme hinausgehen.
Inhalt:
●
Örtliche Kassenaufsicht (Pflichten)
●
Dienstanweisungen in der Kameralistik
und der Doppik
●
Bestandsaufnahme
●
Abstimmung Finanzrechnungskonten –
Aktivkonten – SUSA-Liste (Doppik)
●
Ordnungsgemäße Abwicklung des Zahlungsverkehrs
● Forderungsmanagement
● haushaltsfremde Vorgänge /Verwahrund Vorschusskonten)
●
Belegprüfung
●
Wirtschaftlichkeit des Zahlungsverkehrs
●
Verwahr- und Vorschusshaushalt
●
Übrige Geschäfte der Finanzbuchhaltungen
und Kassen
●
Verwahrgelass
●
Handvorschüsse / Zahlstellen
und Nebenkassen
Forum 2
Örtliche Prüfung der Finanzbuchhaltungen in
der Doppik und Kameralistik
Wie prüfe ich richtig und wie werde ich richtig
geprüft?
Referenten
Karl-August Petersen zusammen mit
Dirk Jöns vom Kommunalen Rechnungsprüfungsamt Nord
In den §§ 38ff. Gemeindekassenverordnung-Kameral und den dazugehörigen Ausführungsanweisungen (AA) wird die Prüfung der kameralen
Kassen geregelt.
Anfahrt
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Hotel Best Western Prisma
Max-Johannsen-Brücke 1
24537 Neumünster
Landesvorstand
Landesvorsitzender, Landesgeschäftsführer und Fachreferent für Kassen- und Haushaltsrecht
Karl-August Petersen
Amt Eiderstedt
Welter Straße 1, 25836 Garding
Telefon: 04862 / 1000341
Fax: 0431/ 9886644 005
E-Mail: [email protected]
Stellvertretender Landesvorsitzender und Fachreferent für das Verwaltungszwangsverfahren
Mirko Spieckermann
Zweckverband Ostholstein
Wagrienring 3-13, 23730 Sierksdorf
Telefon: 04561 / 399176
Fax: 04561 / 399289
E-Mail: [email protected]
Landesschatzmeister
Martin Renk
Stadt Schleswig
Rathausmarkt 1, 24837 Schleswig
Telefon: 04621 / 814230
Fax: 04621 / 814209
E-Mail: [email protected]
Beisitzerin
Sylvia Bachmann
Stadt Pinneberg
Bismarckstr. 8, 25421 Pinneberg
Telefon: 04101 / 211294
Fax: 04101 / 211477
E-Mail: [email protected]
Beisitzerin
Steffi Petersen
Gemeinde Handewitt
Hauptstr. 9, 24983 Handewitt
Telefon: 04608 / 904019
Fax: 04608 / 9040619
E-Mail: [email protected]
Beisitzer
Maik Stender
Amt Geltinger Bucht
Holmlück 2, 24972 Steinbergkirche
Telefon: 04632 / 849177
Fax: 04632 / 849130
E-Mail: [email protected]
Impressum
Frühjahrsarbeitstagung des Fachverbandes der Kommunalkassenverwalter
e.V. - Landesverband Schleswig-Holstein
Verantwortlich für den Inhalt: Landesvorsitzender Karl-August Petersen
Layout: Bernhard Schmaal
Bildnachweis: Fachverband der Kommunalkassenverwalter e.V. Landesverband Schleswig-Holstein
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