vollständigen Text der Bekanntmachung

STADT TWISTRINGEN
AMTLICHE BEKANNTMACHUNG
Bauleitplanung der Stadt Twistringen
hier: öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes Teil A der Stadt Twistringen
Der Rat der Stadt Twistringen hat in seiner Sitzung am 26.03.2015 die Auslegung des Entwurfs der 8.
Änderung des Flächennutzungsplanes Teil A beschlossen.
Die 8. Änderung des Flächennutzungsplans Teil A umfasst die folgenden vier Teilgeltungsbereiche:
Teilbereich 1 Üssinghausen
Teilbereich 2 Scharrendorf/Borwede
Teilbereich 3 Natenstedt
Teilbereich 5 Klünenmoor
Diese Teilgeltungsbereiche sind in den nachstehenden Kartenauszügen dargestellt.
a) Übersichtsplan Teilbereiche
b) Geltungsbereich Teilbereiche 1, 2, 3 und 5
Teilbereich 1
Teilbereich 2
Teilbereich 3
Teilbereich 5
Der Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplans Teil A liegt mit der Begründung einschließlich
Umweltbericht und allen wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen und
umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom
08.04.2015 bis einschließlich 08.05.2015
in der Stadtverwaltung Twistringen, Fachbereich Entwicklung und Ordnung, Zimmer 328, Lindenstraße
14, 27239 Twistringen, öffentlich aus und kann dort von jedermann während der Dienststunden
montags bis mittwochs
donnerstags
freitags
von
von
von
08.00 Uhr - 12.00 Uhr
08.00 Uhr - 12.00 Uhr
08.00 Uhr - 12.00 Uhr
und
und
14.00 Uhr - 16.00 Uhr,
14.00 Uhr - 18.00 Uhr,
sowie außerhalb dieser Zeiten nach besonderer Vereinbarung eingesehen werden.
An umweltbezogenen Informationen sind verfügbar:
Verfasser
Titel, Art der umweltbezogenen Informationen
Anlage-Nr.
NWP Planungsgesellschaft mbH (2015)
Entwurf, Begründung, Teil 1 mit umweltbezogenen Ausführungen zum Schall, zu Infraschall, zu Schattenwurf, und
1
NWP Planungsgesellschaft mbH (2015)
NWP Planungsgesellschaft (2015)
NWP Planungsgesellschaft mbH (2013)
NLWKN
NIBIS® Kartenserver
(2014)
Lichtreflexion, zu Natur und Landschaft, zur Eingriffsregelung, zur Erholungsnutzung, zu Wald, zu Belangen der
Wasserwirtschaft und des Denkmalschutzes.
Umweltbericht, Teil 2 der Begründung
- mit Informationen zu den Zielen des Naturschutzes
und deren Berücksichtigung in der Planung einschließlich Spezieller Artenschutzprüfung (SAP) und
FFH-Prüfung der Verträglichkeit,
- mit der Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt,
Boden, Wasser, Klima, Luft, Landschaft sowie Mensch,
Kultur- und Sachgüter,
- mit Angaben zu den geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen,
- mit zusätzlichen Angaben zu verwendeten Verfahren,
Schwierigkeiten; Maßnahmen zur Überwachung und
einer allgemein verständlichen Zusammenfassung
in der Gesamtübersicht und in Einzelflächenprofilen.
Faunistisches Gutachten zu geplanten Windparks in Natenstedt und Rüssener Heide, Brutvögel und Fledermäuse
2014, Gastvögel 2013/2014
Standortkonzept Windenergie: Flächendeckende Betrachtung des Stadtgebietes nach weichen und harten Tabuzonen Siedlung, Infrastruktur, Natur und Landschaft, Raumordnung mit Bewertung der nach den Tabuzonen verbleibenden Flächenpotenziale, Setzung von Eignungsprioritäten – Ranking sowie Empfehlung und Ausblick
http://www.umweltkarten-niedersachsen.de; Daten des
NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz,
Daten des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie zu Boden, Klima, Grundwasser
http://www.lbeg.niedersachsen.de
2
3
4
Eingegangene Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange:
Träger
Wesentlicher Inhalt
Landkreis Vechta
Hinweise auf das RROP, Landschaftsbild, für Arten und Biotope und für die abiotopischen Schutzgüter (insb. Wasser: Retentionsraum und natürliches Überschwemmungsgebiet), Hunteaue als natürliches Überschwemmungsgebiet
5
Landkreis Oldenburg
Landkreis Diepholz
Artenschutz
Artengruppen und der speziellen Artenschutzprüfung, Natura-2000-Gebieten, Barrierenwirkung für wertgebende
Vogelarten/Natura-2000-Arten
Flächenverlust für Landwirtschaft, Ausgestaltung Maßnahmen zum Ausgleich und Ersatz
6
7
Schutzabstand zu Wald
9
Gewässer
Gewässerunterhaltung, Kreuzung Verbandsgewässer
10
11
Landwirtschaftskammer
Niedersachsen, Bezirksstelle Nienburg
Nds. Landesforsten
Forstamt Nienburg
NLWKN, Bst. Sulingen
Ochtumverband
8
Unterhaltungs- und
Landschaftsverband
Große Aue
Unterhaltungsverband
Hunte, Nienburger Str.
Samtgemeinde Schwaförden
Gemeinde Colnrade
Gewässerunterhaltung, Kreuzung Verbandsgewässer
12
Gewässerunterhaltung, Gewässerverrohrung
13
Abstände Windparks untereinander
14
Landschaftsbild, Einfluss auf Fauna und Flora mit Blick auf
das „Ökosystem Hunte“, Lärm
15
Hinweise und Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit
Wesentlicher Inhalt
Bürger
Arten, Schlagschatten, Lärm, Avifauna, Erdrückende Wirkung
16
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Planentwurf abgegeben werden. Nicht
fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit
ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht
oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Twistringen, den 27.03.2015
Der Bürgermeister
gez. M. Schlake