STADT TWISTRINGEN AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Bauleitplanung der Stadt Twistringen hier: öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes Teil A der Stadt Twistringen Der Rat der Stadt Twistringen hat in seiner Sitzung am 26.03.2015 die Auslegung des Entwurfs der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes Teil A beschlossen. Die 8. Änderung des Flächennutzungsplans Teil A umfasst die folgenden vier Teilgeltungsbereiche: Teilbereich 1 Üssinghausen Teilbereich 2 Scharrendorf/Borwede Teilbereich 3 Natenstedt Teilbereich 5 Klünenmoor Diese Teilgeltungsbereiche sind in den nachstehenden Kartenauszügen dargestellt. a) Übersichtsplan Teilbereiche b) Geltungsbereich Teilbereiche 1, 2, 3 und 5 Teilbereich 1 Teilbereich 2 Teilbereich 3 Teilbereich 5 Der Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplans Teil A liegt mit der Begründung einschließlich Umweltbericht und allen wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen und umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 08.04.2015 bis einschließlich 08.05.2015 in der Stadtverwaltung Twistringen, Fachbereich Entwicklung und Ordnung, Zimmer 328, Lindenstraße 14, 27239 Twistringen, öffentlich aus und kann dort von jedermann während der Dienststunden montags bis mittwochs donnerstags freitags von von von 08.00 Uhr - 12.00 Uhr 08.00 Uhr - 12.00 Uhr 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und und 14.00 Uhr - 16.00 Uhr, 14.00 Uhr - 18.00 Uhr, sowie außerhalb dieser Zeiten nach besonderer Vereinbarung eingesehen werden. An umweltbezogenen Informationen sind verfügbar: Verfasser Titel, Art der umweltbezogenen Informationen Anlage-Nr. NWP Planungsgesellschaft mbH (2015) Entwurf, Begründung, Teil 1 mit umweltbezogenen Ausführungen zum Schall, zu Infraschall, zu Schattenwurf, und 1 NWP Planungsgesellschaft mbH (2015) NWP Planungsgesellschaft (2015) NWP Planungsgesellschaft mbH (2013) NLWKN NIBIS® Kartenserver (2014) Lichtreflexion, zu Natur und Landschaft, zur Eingriffsregelung, zur Erholungsnutzung, zu Wald, zu Belangen der Wasserwirtschaft und des Denkmalschutzes. Umweltbericht, Teil 2 der Begründung - mit Informationen zu den Zielen des Naturschutzes und deren Berücksichtigung in der Planung einschließlich Spezieller Artenschutzprüfung (SAP) und FFH-Prüfung der Verträglichkeit, - mit der Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Klima, Luft, Landschaft sowie Mensch, Kultur- und Sachgüter, - mit Angaben zu den geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen, - mit zusätzlichen Angaben zu verwendeten Verfahren, Schwierigkeiten; Maßnahmen zur Überwachung und einer allgemein verständlichen Zusammenfassung in der Gesamtübersicht und in Einzelflächenprofilen. Faunistisches Gutachten zu geplanten Windparks in Natenstedt und Rüssener Heide, Brutvögel und Fledermäuse 2014, Gastvögel 2013/2014 Standortkonzept Windenergie: Flächendeckende Betrachtung des Stadtgebietes nach weichen und harten Tabuzonen Siedlung, Infrastruktur, Natur und Landschaft, Raumordnung mit Bewertung der nach den Tabuzonen verbleibenden Flächenpotenziale, Setzung von Eignungsprioritäten – Ranking sowie Empfehlung und Ausblick http://www.umweltkarten-niedersachsen.de; Daten des NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz, Daten des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie zu Boden, Klima, Grundwasser http://www.lbeg.niedersachsen.de 2 3 4 Eingegangene Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange: Träger Wesentlicher Inhalt Landkreis Vechta Hinweise auf das RROP, Landschaftsbild, für Arten und Biotope und für die abiotopischen Schutzgüter (insb. Wasser: Retentionsraum und natürliches Überschwemmungsgebiet), Hunteaue als natürliches Überschwemmungsgebiet 5 Landkreis Oldenburg Landkreis Diepholz Artenschutz Artengruppen und der speziellen Artenschutzprüfung, Natura-2000-Gebieten, Barrierenwirkung für wertgebende Vogelarten/Natura-2000-Arten Flächenverlust für Landwirtschaft, Ausgestaltung Maßnahmen zum Ausgleich und Ersatz 6 7 Schutzabstand zu Wald 9 Gewässer Gewässerunterhaltung, Kreuzung Verbandsgewässer 10 11 Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Bezirksstelle Nienburg Nds. Landesforsten Forstamt Nienburg NLWKN, Bst. Sulingen Ochtumverband 8 Unterhaltungs- und Landschaftsverband Große Aue Unterhaltungsverband Hunte, Nienburger Str. Samtgemeinde Schwaförden Gemeinde Colnrade Gewässerunterhaltung, Kreuzung Verbandsgewässer 12 Gewässerunterhaltung, Gewässerverrohrung 13 Abstände Windparks untereinander 14 Landschaftsbild, Einfluss auf Fauna und Flora mit Blick auf das „Ökosystem Hunte“, Lärm 15 Hinweise und Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit Wesentlicher Inhalt Bürger Arten, Schlagschatten, Lärm, Avifauna, Erdrückende Wirkung 16 Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Planentwurf abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Twistringen, den 27.03.2015 Der Bürgermeister gez. M. Schlake
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