GAV Kantonsspital Baselland / Psychiatrie Baselland März 2015 Der GAV für das Kantonsspital BL und die Psychiatrie BL Info-Veranstaltungen der Verbände 11. März KSBL Bruderholz 19. März KSBL Liestal 23. März PBL 30. März KSBL Laufen jeweils17 -19 Uhr 1 GAV Kantonsspital Baselland / Psychiatrie Baselland März 2015 Ablauf der Infoveranstaltung • Vorteile des GAV • Vorstellung der Inhalte des GAV und der wichtigsten Änderungen • Weiteres Vorgehen • Diskussion 2 GAV Kantonsspital Baselland / Psychiatrie Baselland März 2015 Wer hat verhandelt? Arbeitgeberseite KSBL PBL Jürg Aebi Markus Nydegger Stella Heini Hans-Peter Ulmann Thomas Hamann Regine Meyer Arbeitnehmer/innen-Seite SBK Syna vpod VSAO Verena Bühler, Daniel Simon Irene Darwich, Stefan Isenschmid Ursula Nüesch, Marianne Meyer Claudia von Wartburg 3 GAV Kantonsspital Baselland / Psychiatrie Baselland März 2015 Der GAV ist öffentlich-rechtlich – was bedeutet dies? 3 Gebote des öffentlichen Rechts Gleichbehandlung Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit bei gleichwertiger beruflicher Erfahrung und Ausbildung. Willkürverbot Kündigung muss einen sachlichen Grund haben. Legalitätsprinzip Lohneinreihung/Einstufung muss transparent und nachvollziehbar geregelt sein. 4 GAV Kantonsspital Baselland / Psychiatrie Baselland März 2015 Welches sind die Vorteile eines GAV? Partnerschaftliche Regelung statt einseitiges Diktat Die Anstellungsbedingungen werden sozialpartnerschaftlich ausgehandelt zwischen Arbeitgebern und Verbänden. Transparenz und Vollständigkeit Alle wesentlichen Fragen des Anstellungsverhältnisses sind im GAV und in seinen Reglementen klar geregelt. Verlässlichkeit Der GAV kann nur mit beidseitiger Zustimmung geändert werden. Der GAV kann zwar auch gekündigt werden, aber mit einer Frist von 12 Monaten. In dieser Zeit sind die GAV-Parteien verpflichtet, sich auf einen neuen GAV zu einigen. 5 GAV Kantonsspital Baselland / Psychiatrie Baselland März 2015 Zwei Arten von GAV-Bestimmungen 1. Normative Bestimmungen Bestimmungen über den Abschluss, den Inhalt und die Beendigung des einzelnen Arbeitsverhältnisses. z.B. Probezeit, Ferien, Feiertage, Lohn, Kündigungsfrist, Lohnfortzahlung bei Krankheit etc. 2. Schuldrechtliche Bestimmungen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien untereinander. z.B. Zusammenarbeit der Sozialpartner, GAV-Kommission, Schiedsgericht, Verpflichtung den GAV einzuhalten, Friedenspflicht 6 GAV Kantonsspital Baselland / Psychiatrie Baselland März 2015 Die Reglemente des GAV Mitgeltende Reglemente (gelten für alle Mitarbeitenden) 1. Reglement Arbeitszeit 2. Reglement Teilzeit 3. Reglement Pikett- und Bereitschaftsdienst 4. Reglement Personalentwicklung Schuldrechtliche bzw. organisatorische Reglemente 1. Reglement über den Solidaritätsbeitrag 2. Reglement über die GAV-Kommission 3. Reglement Personalvertretungen 7 GAV Kantonsspital Baselland / Psychiatrie Baselland März 2015 Beginn und Beendigung des Arbeitsverhältnisses Thema Bisher Neu im GAV Probezeit 3 Monate (verlängerbar 3 um Mt.) 3 Monate (verlängerbar nur bei Absenzen) + 3 Monate + Kündigungsfrist nach 1.Jahr: 1 Monat Probezeit Ab 2. Jahr: 3 Monate +/- 8 GAV Kantonsspital Baselland / Psychiatrie Baselland März 2015 Ferien/Urlaub/Kurzabsenzen 1 Thema Bisher Ferien Bis 20 21 bis 49 50 bis 59 60 bis 65 Neu im GAV 30 Tage 25 Tage Ferien wie bisher 27 Tage 30 Tage Zusätzlich ab 4. Dienstjahr + 2 Tage +/- + Vaterschaftsurlaub 5 Tage 10 Tage + Betreuung Kinder/Angehörige Max. 5 Tage/Jahr Bis 3 Tage pro Fall (generell) + Tätigkeit in Personalverband -- Bis 10 Tage pro Jahr + Zahnarztbesuch/Arztbesuche/ Therapien Max. 1 Std. Arbeitszeit Gilt nicht mehr als Arbeitszeit 9 GAV Kantonsspital Baselland / Psychiatrie Baselland März 2015 Ferien/Urlaub 2 Thema Bisher Neu im GAV Zusätzlicher Tag ab 25. Dienstjubiläum Ja Nein - Väter 12 Wochen Mütter 8 Monate Väter und Mütter bis 12 Monate (innert 2 Jahren) – nach betr. Möglichkeiten + Kein Anspruch Bei Pensenreduktion nach betriebl. Möglichkeit gleiche oder gleichwertige Stelle + Unbezahlter Elternurlaub Pensenreduktion nach Mutterschaftsurlaub +/- 10 GAV Kantonsspital Baselland / Psychiatrie Baselland März 2015 Lohnfortzahlung bei Krankheit Thema Bisher Neu im GAV Prämie Krankentaggeldversicherung Keine Beteiligung durch Angestellte Beteiligung ½ PBL 0,49, KSBL 0.8% - Krankentaggelder Kürzung in Probezeit oder bei Befristung Ab 1. Tag der Anstellung 730 Tage + Höhe des Taggeldes 100 % Lohn während 100 % während 730 Tagen 730 Tagen, nach Beendigung Anstellung 80 % Arbeitsfähigkeit zwischen 2 Phasen der gleichen Krankheit für 3 Monate erneute 730 Tage Krankentaggeld 6 Monate +/- 11 GAV Kantonsspital Baselland / Psychiatrie Baselland März 2015 Mutterschaftsurlaub Thema Bisher Neu im GAV Mutterschaftsurlaub Dauer 16 Wochen 14 Wochen, wenn Mutter Stelle aufgibt, Schwangerschaft bei Anstellung bestand oder Pensum reduziert wird 16 Wochen generell Mutterschaftsurlaub Lohn 80 % Lohn, wenn Schwangerschaft bestanden hat bei Anstellung. +/+ 100 % Lohn + 12 GAV Kantonsspital Baselland / Psychiatrie Baselland März 2015 Erziehungszulage Thema Bisher Neu im GAV Erziehungszulage Nach Beschäftigungsrad Volle Zulage, Doppelbezugsverbot unabhängig vom Beschäftigungsgrad und von der Bezahlung durch einen anderen Arbeitgeber. +/- + 13 GAV Kantonsspital Baselland / Psychiatrie Baselland März 2015 Arbeitszeit 1 Thema Bisher Neu im GAV Ampelsteuerung Einseitige Anordnung durch Vorgesetzte möglich. Aufbau und Abbau von Überstunden werden abgesprochen. + Sollarbeitszeit Sollarbeitszeit Ärzte 42/Woche 50/ Woche 42/Woche 42-50 (Planung 46) + Kurzfristige Einsätze -- < 24 Std. + CHF 25.- < 48 Std. = Arbeitszeit Kurzfristige Absagen -- (Wenn Absage gegen den Willen des/der MA) +/- + 14 GAV Kantonsspital Baselland / Psychiatrie Baselland März 2015 Arbeitszeit 2 Thema Bisher Neu im GAV +/- Freie Wochenende -- I.d.R. zwei freie WE pro Monat (mind. 1) + Altersentlastung -- Ab Alter 55 auf Wunsch max. 4 Nächte am Stück + Zulagen für Zeit 10% (23-06 Uhr) Nachtarbeit Geld 10.- (20-06 Uhr) (für nichtärztliche MA) Zeit 10% (23-06 Uhr) Geld 10.- (20-06 Uhr) Wahlmöglichkeit (23-06 Uhr) Zeit 20% Geld 5.- + Samstagszulage Geld CHF 10.-/Stunde Fällt weg Pikett Teilzeit: keine Einschränkung Anordnung Pikett pro rata + 15 GAV Kantonsspital Baselland / Psychiatrie Baselland März 2015 Diverse Neuerungen Thema Bisher Weiterbildung Neu im GAV i.d.R. 5 Tage im Jahr +/+ 2016 CHF 6.-/Monat ab 2017 CHF 5.-/Monat Solidaritätsbeitrag für den Vollzug des GAV Verbandsmitglieder erhalten den Solidaritätsbeitrag zurück. Für einen weiteren Monat (bei Unterstützungspflicht 3 Monate) Lohnnachgenuss Für den laufenden Monat (bei Unterstützungspflicht 3 Monate) Vertretungsrecht durch Verbände Mitarbeitende können sich Keine explizite Regelung durch Verband begleiten oder vertreten lassen. +/- + + 16 Überführung altes - neues Lohnsystem Überführungsprinzip Bei der Überführung gibt es keine Verlierer Bei der Überführung ins neue Lohnsystem werden alle Mitarbeitenden mit den aktuellen Frankenbeträgen überführt Mehr Details folgen in dieser Präsentation 18 Grundlagen neues Lohnsystem Einreihungsplan: (grundlegendes Ordnungssystem) Zuordnung von Richtfunktionen zu Lohnbändern Richtfunktionen: Beschreibungen der Funktionen Lohntabelle: Lohnbänder mit Mindest- und Höchstbeträgen System-, bzw. Modellebene Grundlagen des neuen Lohnsystems Stellenbeschreibungen: Konkrete Ausprägung einer Richtfunktion mit detaillierter beschriebenen Tätigkeiten Personenprofile: (Potentielle) Mitarbeitende mit geeigneten Fähigkeiten und Erfahrungen Anwendungsebene (ohne Stufen) 20 20 Grundlagen neues Lohnsystem: Einreihungsplan 21 Grundlagen neues Lohnsystem: Richtfunktion 22 Grundlagen neues Lohnsystem: Richtfunktion Summarische Einreihung der Funktionen Neu für Einreihung im Zentrum Aufgaben, Kompetenzen, Verantwortungen – diese werden miteinander verglichen Ausbildungsabschluss als Haupteinreihungsmerkmal fällt weg 23 Lohntabelle Neue Lohntabelle Keine Stufen mehr, sondern lediglich Minimum und Maximum des Lohnbandes Basiert auf den Richtfunktionen auf Basis analytischen Bewertungen BL Minimal- und Maximalbeträge in höheren Lohnbändern gegenüber früheren Werten erhöht Neu eine einheitliche prozentuale Bandbreite (160%) und ein gleichmässiger prozentualer Anstieg der LohnklassenMinima 25 25 Grundlagen neues Lohnsystem 19 Lohnbänder – überlappend für nicht ärztliche Funktionen Lohnband 1 hat den tiefsten Lohn, Lohnband 19 hat den höchsten Lohn 3 Lohnbänder für ärztliche Funktionen 3 Lohnbänder für psychologische Funktionen Keine Anlaufstufen mehr Keine Erfahrungsstufen mehr Lohnbänder sind stufenlos – Frankenbetrag im Lohnband «stufenlos» wählbar Funktionslohn und individueller Anteil Funktionslohn ist Lohnbanduntergrenze 26 Neue Lohntabelle Stand 2015 (100% Pensum) 27 Neue Lohntabelle Stand 2015 (100% Pensum) 28 Neue Lohntabelle Stand 2015 (100% Pensum) In der Regel wird bei einem 100-%-Pensum ein Minimallohn von CHF 48’000 pro Jahr ausbezahlt 29 Neue Lohntabelle Stand 2015 (100% Pensum) Gemäss GAV beträgt die Sollarbeitszeit 46 Stunden (Planung mit 9 Stunden pro Tag), die Lohnbänder und die Lohnhöhe der ärztlichen Funktionen basieren aber auf einer 50-Stunden Woche (inkl. Fort- und Weiterbildung). Somit sind Arbeitseinsätze bis 50 Stunden pro Woche mit dem Lohn (Funktions- und individueller Anteil) abgegolten. 30 Anfangslohn S. Muster… Merkmal Personenbezogene Angabe Name S. Muster Jahrgang 1971 (Lebensalter 44) Ausbildung DNII Abschlussjahr 1995 Zum Lebenslauf 10 Jahre als Pflegefachperson (DNII) in einem Akutspital gearbeitet 10 Jahre Erziehungsverantwortung für zwei Kinder zwischen 2000 und 2011 3.5 Jahre Berufserfahrung als Pflegefachperson (DNII) Vorstellung berufliche Weiterentwicklung Hat sich in den letzten Jahren auf ein Schwerpunktgebiet spezialisiert (z.B. Wundpflege) und entsprechende Weiterbildungen abgeschlossen. Möchte bei Freiwerden einer Stelle im Laufe der Jahre wenn möglich eine anspruchsvollere, d.h. spezialisiertere, Tätigkeit übernehmen. Gehaltsvorstellung CHF 7’050.- pro Monat (rund CHF 91’650.- p.a.) 32 32 …bewirbt sich auf eine ausgeschriebene Stelle… Stellenbeschreibung Basiert auf Stellenbeschreibung mit detaillierter Aufgabenliste 33 33 Bestimmung Einstiegslohn: Zuordnung zu Lohnband Stelle wurde im Spital der Richtfunktionskette «Pflege – Fach- und Diplomniveau» zugeordnet und darin wiederum z.B. der Richtfunktion PA.11 Die Beispielrichtfunktion PA.11 ist im Einreihungsplan dem Lohnband 11 zugeordnet. S. Muster wird innerhalb der Bandbreite (Unter-/Obergrenze) Des Lohnbands 11 entlöhnt. 34 34 Bestimmung Einstiegslohn: Position innerhalb Band Rote Kurve: Marktlohn spezifische Benchmarkgruppe Blaue Kurve: Marktlohn alle Lohnvergleichsteilnehmende Graue Kurve: Interne Lohnkurve (Kurvenanpassung an Punkte) Maximum Lohnband Minimum Lohnband 1. Lohnvorstellung S. Muster (Alter 44) als Pflegefachperson HF: CHF 91’650.-2. Einschätzung der Berufserfahrung durch detaillierte Berechnung in den letzten 10 Jahren: 5.2 Jahre 3. Es fehlen mehr als 4 Jahre Berufserfahrung – dies wird durch die Korrektur des «Alters» gelöst 4. Bestimmung von Referenzlöhnen für das Alter 40: • Interner Quervergleich: CHF 90’500.– • Externer Marktvergleich: CHF 87’000.— 5. Positionierung erfolgt aufgrund des Alters, der beruflichen und ausserberuflichen Erfahrung sowie anhand von Quervergleichen. 35 35 Lohnentwicklung Individuelle Lohnentwicklung: Kriterien • Erfahrung (Lebensalter) Die Lohnentwicklung im vorgeschlagenen Lohnsystem beruht auf drei Kriterien: • Lage im Lohnband im Verhältnis zur Tendenzkurve der Richtfunktion • Leistung & Verhalten: Mitarbeitendenbeurteilung Die Gewichtung der drei Kriterien kann aufgrund personalpolitischer Entscheidungen festgelegt werden und wird mit den Verbänden ausgehandelt. 37 Grobübersicht Lohnrundenbudgets Budget Lohnrunde Gesamt in CHF Verwaltungsrat entscheidet auf Antrag der Geschäftsleitungen (nach Anhörung der Verbände) über die Höhe des Lohnrundenbudgets insgesamt und über die beantragte Aufteilung dieses Budgets für generelle und individuelle Lohnerhöhungen. (z.B. 1.8 Mio.) (ergibt ca. 0.9% der Lohnsumme KSBL) Teilbudget generelle Lohnerhöhungen Teilbudget individuelle Lohnerhöhungen (0.6%, d.h. CHF 1’200’000.-) (jeder Lohn steigt um 0.3%): CHF 600’000.- z.B. für ausserordentl. Marktlohnanpassungen oder andere strukturelle Themen der Lohnlandschaft • Anteil besondere strukturelle Massnahmen Anteil individuelle Lohnerhöhungen Drei Kriterien Anteil Kriterium 1: Lage im Lohnband Anteil Kriterium 2: Erfahrung (Lebensalter) CHF 200’000.- CHF 1’000’000 • Gewichtung der drei Kriterien indiv. Lohnentwicklung durch VR/GL vor der Lohnrunde (spitalspezifisch nach Anhörung) Soll Leistung nicht berücksichtigt werden: Gewicht Kriterium 3 = 0% Anteil Kriterium 3: Leistung 38 38 Individuelle Lohnentwicklung: 1. Lage im Lohnband, 2. Erfahrung, 3. Leistung 39 Individuelle Kriterien und Lohnerhöhungsfaktoren Verteilungsmodus Rubrik 1. Leistung und Verhalten FALSCH 2. Lage im Lohnband 3. Lebensalter (Sollanstieg) Bedingung EÜ EE TE NE KW <-16% -16% bis -14% -14% bis -12% -12% bis -10% -10% bis -8% -8% bis -6% -6% bis -4% -4% bis -2% -2% bis 0% 0% bis 2% 2% bis 4% 4% bis 6% 6% bis 8% 8% bis 10% >=10% >=1.50% 1.25% bis 1.50% 1.00% bis 1.25% 0.75% bis 1.00% 0.50% bis 0.75% 0.25% bis 0.50% <=0.25% Anzahl Gewichtg. % 100.00 0.24 66.67 0.16 33.33 0.08 7 100.00 0.50 4 92.86 0.46 11 85.71 0.43 27 78.57 0.39 63 71.43 0.36 58 64.29 0.32 44 57.14 0.29 61 50.00 0.25 67 42.86 0.21 43 35.71 0.18 37 28.57 0.14 10 21.43 0.11 10 14.29 0.07 4 7.14 0.04 8 0.00 0.00 34 27 33 41 117 154 48 100.00 83.33 66.67 50.00 33.33 16.67 - 0.24 0.20 0.16 0.12 0.08 0.04 - Die konkreten Erhöhungswerte für die Kategorien der drei Kriterien werden vor jeder Lohnrunde neu berechnet. Sie hängen ab von: • Der Gewichtung der drei Kriterien • Dem zur Verfügung stehenden Budget für individuelle Lohnmassnahmen in der Lohnrunde • Der bisherigen individuellen Lohnstruktur (indiv. Lage im Lohnband aller MA, Lebensaltersverteilung aller MA) unter Annahme einer identischen Leistung. 40 40 40 Erste Lohnrunde von S. Muster Um wie viel steigt mein Lohn ? Kriterium S. Muster Faktor aus Verteilungsmodus (Fiktive Werte) Leistung Erwartungen übertroffen (EÜ) 0.16% Lage im Lohnband 99% 0.29% Lebensalter 0.9% 0.08% Gesamtvorschlag – Der Verwaltungsrat beschliesst, nach Anhörung der Sozialpartner, ein Gesamtbudget in CHF für die Lohnrunde (Bsp.: Gesprochenes Budget entspricht 0.9% der Lohnsumme). – Die Geschäftsleitung hat in der Vorbereitung des Budgetantrags eine Aufteilung des Gesamtbudgets in ein individuelles (66%) und generelles Lohnrundenbudget (33%) vorgeschlagen. Der VR heisst die Aufteilug gut. – Jede Person, die eine Mindestzeit im Spital gearbeitet hat, nimmt an der Lohnrunde teil und erhält: • 0.3% generelle Lohnerhöhung bei S. Muster sind dies CHF 21.-/Monat • Einen individuellen Prozentbetrag Erhöhung nach Massgabe der drei Kriterien für S. Muster: 0.53% CHF 65.- 0.53% 41 41 Weiterentwicklung Berufliche Weiterentwicklung von S. Muster Stelle wird frei 2.5 Jahre später Wundexpertise Je nach Stelleninhalt ggf. eine höhere Einreihung (z.B. plus ein Lohnband) 43 43 GAV Kantonsspital Baselland / Psychiatrie Baselland März 2015 Vollzug des GAV • • • • • Paritätische GAV-Kommission Lohnverhandlungen Geltungsbereich des GAV Friedenspflicht Inkrafttreten, Dauer und Kündigung des GAV 44 GAV Kantonsspital Baselland / Psychiatrie Baselland März 2015 Weiteres Vorgehen • Meinungsbildung in den Verbänden bis Ende Mai 2015 • Unterzeichnung des Vertrages vorgesehen bis Ende Juni 2015 • Der GAV tritt per 01. 01. 2016 in Kraft 45 GAV Kantonsspital Baselland / Psychiatrie Baselland März 2015 DANKE für Ihre Aufmerksamkeit! 46 GAV Kantonsspital Baselland / Psychiatrie Baselland März 2015 Diskussion, Fragen, Meinungen… 47
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