Der GAV für das Kantonsspital BL und die Psychiatrie BL

GAV Kantonsspital Baselland / Psychiatrie Baselland
März 2015
Der GAV für das Kantonsspital BL
und die Psychiatrie BL
Info-Veranstaltungen der Verbände
11. März KSBL Bruderholz
19. März KSBL Liestal
23. März PBL
30. März KSBL Laufen
jeweils17 -19 Uhr
1
GAV Kantonsspital Baselland / Psychiatrie Baselland
März 2015
Ablauf der Infoveranstaltung
• Vorteile des GAV
• Vorstellung der Inhalte des GAV und der
wichtigsten Änderungen
• Weiteres Vorgehen
• Diskussion
2
GAV Kantonsspital Baselland / Psychiatrie Baselland
März 2015
Wer hat verhandelt?
Arbeitgeberseite
KSBL
PBL
Jürg Aebi
Markus Nydegger
Stella Heini
Hans-Peter Ulmann
Thomas Hamann
Regine Meyer
Arbeitnehmer/innen-Seite
SBK
Syna
vpod
VSAO
Verena Bühler, Daniel Simon
Irene Darwich, Stefan Isenschmid
Ursula Nüesch, Marianne Meyer
Claudia von Wartburg
3
GAV Kantonsspital Baselland / Psychiatrie Baselland
März 2015
Der GAV ist öffentlich-rechtlich –
was bedeutet dies?
3 Gebote des öffentlichen Rechts
Gleichbehandlung
Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit bei gleichwertiger
beruflicher Erfahrung und Ausbildung.
Willkürverbot
Kündigung muss einen sachlichen Grund haben.
Legalitätsprinzip
Lohneinreihung/Einstufung muss transparent und nachvollziehbar
geregelt sein.
4
GAV Kantonsspital Baselland / Psychiatrie Baselland
März 2015
Welches sind die Vorteile eines GAV?
Partnerschaftliche Regelung statt einseitiges Diktat
Die Anstellungsbedingungen werden sozialpartnerschaftlich
ausgehandelt zwischen Arbeitgebern und Verbänden.
Transparenz und Vollständigkeit
Alle wesentlichen Fragen des Anstellungsverhältnisses sind im GAV
und in seinen Reglementen klar geregelt.
Verlässlichkeit
Der GAV kann nur mit beidseitiger Zustimmung geändert werden.
Der GAV kann zwar auch gekündigt werden, aber mit einer Frist von
12 Monaten. In dieser Zeit sind die GAV-Parteien verpflichtet, sich
auf einen neuen GAV zu einigen.
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GAV Kantonsspital Baselland / Psychiatrie Baselland
März 2015
Zwei Arten von GAV-Bestimmungen
1. Normative Bestimmungen
Bestimmungen über den Abschluss, den Inhalt und die Beendigung des
einzelnen Arbeitsverhältnisses.
z.B. Probezeit, Ferien, Feiertage, Lohn, Kündigungsfrist, Lohnfortzahlung bei
Krankheit etc.
2. Schuldrechtliche Bestimmungen
Rechte und Pflichten der Vertragsparteien untereinander.
z.B. Zusammenarbeit der Sozialpartner, GAV-Kommission, Schiedsgericht,
Verpflichtung den GAV einzuhalten, Friedenspflicht
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GAV Kantonsspital Baselland / Psychiatrie Baselland
März 2015
Die Reglemente des GAV
Mitgeltende Reglemente (gelten für alle Mitarbeitenden)
1. Reglement Arbeitszeit
2. Reglement Teilzeit
3. Reglement Pikett- und Bereitschaftsdienst
4. Reglement Personalentwicklung
Schuldrechtliche bzw. organisatorische Reglemente
1. Reglement über den Solidaritätsbeitrag
2. Reglement über die GAV-Kommission
3. Reglement Personalvertretungen
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GAV Kantonsspital Baselland / Psychiatrie Baselland
März 2015
Beginn und Beendigung des
Arbeitsverhältnisses
Thema
Bisher
Neu im GAV
Probezeit
3 Monate
(verlängerbar 3 um Mt.)
3 Monate (verlängerbar
nur bei Absenzen)
+
3 Monate
+
Kündigungsfrist nach 1.Jahr:
1 Monat
Probezeit
Ab 2. Jahr: 3 Monate
+/-
8
GAV Kantonsspital Baselland / Psychiatrie Baselland
März 2015
Ferien/Urlaub/Kurzabsenzen 1
Thema
Bisher
Ferien
Bis 20
21 bis 49
50 bis 59
60 bis 65
Neu im GAV
30 Tage
25 Tage Ferien wie bisher
27 Tage
30 Tage
Zusätzlich ab 4.
Dienstjahr + 2 Tage
+/-
+
Vaterschaftsurlaub
5 Tage
10 Tage
+
Betreuung Kinder/Angehörige
Max. 5 Tage/Jahr
Bis 3 Tage pro Fall
(generell)
+
Tätigkeit in Personalverband
--
Bis 10 Tage pro Jahr
+
Zahnarztbesuch/Arztbesuche/
Therapien
Max. 1 Std.
Arbeitszeit
Gilt nicht mehr als
Arbeitszeit
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GAV Kantonsspital Baselland / Psychiatrie Baselland
März 2015
Ferien/Urlaub 2
Thema
Bisher
Neu im GAV
Zusätzlicher Tag ab 25.
Dienstjubiläum
Ja
Nein
-
Väter 12 Wochen
Mütter 8 Monate
Väter und Mütter bis
12 Monate (innert 2
Jahren) – nach betr.
Möglichkeiten
+
Kein Anspruch
Bei Pensenreduktion
nach betriebl. Möglichkeit gleiche oder
gleichwertige Stelle
+
Unbezahlter Elternurlaub
Pensenreduktion nach
Mutterschaftsurlaub
+/-
10
GAV Kantonsspital Baselland / Psychiatrie Baselland
März 2015
Lohnfortzahlung bei Krankheit
Thema
Bisher
Neu im GAV
Prämie Krankentaggeldversicherung
Keine Beteiligung
durch Angestellte
Beteiligung ½
PBL 0,49,
KSBL 0.8%
-
Krankentaggelder
Kürzung in Probezeit
oder bei Befristung
Ab 1. Tag der
Anstellung
730 Tage
+
Höhe des Taggeldes
100 % Lohn während 100 % während
730 Tagen
730 Tagen, nach
Beendigung
Anstellung 80 %
Arbeitsfähigkeit zwischen 2 Phasen der gleichen Krankheit für
3 Monate
erneute 730 Tage Krankentaggeld
6 Monate
+/-
11
GAV Kantonsspital Baselland / Psychiatrie Baselland
März 2015
Mutterschaftsurlaub
Thema
Bisher
Neu im GAV
Mutterschaftsurlaub
Dauer
16 Wochen
14 Wochen, wenn Mutter
Stelle aufgibt,
Schwangerschaft bei
Anstellung bestand oder
Pensum reduziert wird
16 Wochen generell
Mutterschaftsurlaub
Lohn
80 % Lohn, wenn
Schwangerschaft bestanden hat bei Anstellung.
+/+
100 % Lohn
+
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GAV Kantonsspital Baselland / Psychiatrie Baselland
März 2015
Erziehungszulage
Thema
Bisher
Neu im GAV
Erziehungszulage
Nach Beschäftigungsrad Volle Zulage,
Doppelbezugsverbot
unabhängig vom
Beschäftigungsgrad
und von der
Bezahlung durch
einen anderen
Arbeitgeber.
+/-
+
13
GAV Kantonsspital Baselland / Psychiatrie Baselland
März 2015
Arbeitszeit 1
Thema
Bisher
Neu im GAV
Ampelsteuerung
Einseitige Anordnung
durch Vorgesetzte
möglich.
Aufbau und Abbau von
Überstunden werden
abgesprochen.
+
Sollarbeitszeit
Sollarbeitszeit Ärzte
42/Woche
50/ Woche
42/Woche
42-50 (Planung 46)
+
Kurzfristige Einsätze
--
< 24 Std.
+
CHF 25.-
< 48 Std. = Arbeitszeit
Kurzfristige Absagen
--
(Wenn Absage gegen den
Willen des/der MA)
+/-
+
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GAV Kantonsspital Baselland / Psychiatrie Baselland
März 2015
Arbeitszeit 2
Thema
Bisher
Neu im GAV
+/-
Freie
Wochenende
--
I.d.R. zwei freie WE pro
Monat (mind. 1)
+
Altersentlastung
--
Ab Alter 55 auf Wunsch
max. 4 Nächte am Stück
+
Zulagen für
Zeit 10% (23-06 Uhr)
Nachtarbeit
Geld 10.- (20-06 Uhr)
(für nichtärztliche
MA)
Zeit
10% (23-06 Uhr)
Geld 10.- (20-06 Uhr)
Wahlmöglichkeit (23-06 Uhr)
Zeit
20%
Geld
5.-
+
Samstagszulage
Geld CHF 10.-/Stunde
Fällt weg
Pikett Teilzeit:
keine Einschränkung
Anordnung Pikett
pro rata
+
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GAV Kantonsspital Baselland / Psychiatrie Baselland
März 2015
Diverse Neuerungen
Thema
Bisher
Weiterbildung
Neu im GAV
i.d.R. 5 Tage im Jahr
+/+
2016
CHF 6.-/Monat
ab 2017 CHF 5.-/Monat
Solidaritätsbeitrag
für den Vollzug
des GAV
Verbandsmitglieder
erhalten den Solidaritätsbeitrag zurück.
Für einen weiteren Monat
(bei Unterstützungspflicht
3 Monate)
Lohnnachgenuss
Für den laufenden
Monat (bei Unterstützungspflicht 3 Monate)
Vertretungsrecht
durch Verbände
Mitarbeitende können sich
Keine explizite Regelung durch Verband begleiten
oder vertreten lassen.
+/-
+
+
16
Überführung altes - neues
Lohnsystem
Überführungsprinzip
 Bei der Überführung gibt es keine Verlierer
 Bei der Überführung ins neue Lohnsystem werden alle Mitarbeitenden mit den
aktuellen Frankenbeträgen überführt
 Mehr Details folgen in dieser Präsentation
18
Grundlagen neues
Lohnsystem
Einreihungsplan:
(grundlegendes Ordnungssystem)
Zuordnung von Richtfunktionen zu Lohnbändern
Richtfunktionen:
Beschreibungen der
Funktionen
Lohntabelle:
Lohnbänder mit
Mindest- und
Höchstbeträgen
System-, bzw. Modellebene
Grundlagen des neuen Lohnsystems
Stellenbeschreibungen: Konkrete Ausprägung einer
Richtfunktion mit detaillierter beschriebenen Tätigkeiten
Personenprofile: (Potentielle) Mitarbeitende mit geeigneten
Fähigkeiten und Erfahrungen
Anwendungsebene
(ohne Stufen)
20
20
Grundlagen neues Lohnsystem: Einreihungsplan
21
Grundlagen neues Lohnsystem: Richtfunktion
22
Grundlagen neues Lohnsystem: Richtfunktion
 Summarische Einreihung der Funktionen
 Neu für Einreihung im Zentrum Aufgaben, Kompetenzen, Verantwortungen – diese
werden miteinander verglichen
 Ausbildungsabschluss als Haupteinreihungsmerkmal fällt weg
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Lohntabelle
Neue Lohntabelle
Keine Stufen mehr,
sondern lediglich
Minimum und
Maximum des
Lohnbandes
Basiert auf den
Richtfunktionen auf
Basis analytischen
Bewertungen BL
Minimal- und
Maximalbeträge in
höheren Lohnbändern
gegenüber früheren
Werten erhöht
Neu eine einheitliche
prozentuale Bandbreite
(160%) und ein
gleichmässiger
prozentualer Anstieg
der LohnklassenMinima
25
25
Grundlagen neues Lohnsystem
 19 Lohnbänder – überlappend für nicht ärztliche Funktionen
 Lohnband 1 hat den tiefsten Lohn, Lohnband 19 hat den höchsten Lohn
 3 Lohnbänder für ärztliche Funktionen
 3 Lohnbänder für psychologische Funktionen
 Keine Anlaufstufen mehr
 Keine Erfahrungsstufen mehr
 Lohnbänder sind stufenlos – Frankenbetrag im Lohnband «stufenlos» wählbar
 Funktionslohn und individueller Anteil
 Funktionslohn ist Lohnbanduntergrenze
26
Neue Lohntabelle Stand 2015 (100% Pensum)
27
Neue Lohntabelle Stand 2015 (100% Pensum)
28
Neue Lohntabelle Stand 2015 (100% Pensum)
 In der Regel wird bei einem 100-%-Pensum ein Minimallohn
von CHF 48’000 pro Jahr ausbezahlt
29
Neue Lohntabelle Stand 2015 (100% Pensum)
Gemäss GAV beträgt die Sollarbeitszeit 46 Stunden (Planung mit 9 Stunden pro Tag), die
Lohnbänder und die Lohnhöhe der ärztlichen Funktionen basieren aber auf einer 50-Stunden
Woche (inkl. Fort- und Weiterbildung). Somit sind Arbeitseinsätze bis 50 Stunden pro Woche mit
dem Lohn (Funktions- und individueller Anteil) abgegolten.
30
Anfangslohn
S. Muster…
Merkmal
Personenbezogene Angabe
Name
S. Muster
Jahrgang
1971 (Lebensalter 44)
Ausbildung
DNII
Abschlussjahr
1995
Zum Lebenslauf
10 Jahre als Pflegefachperson (DNII) in einem Akutspital gearbeitet
10 Jahre Erziehungsverantwortung für zwei Kinder zwischen 2000 und
2011
3.5 Jahre Berufserfahrung als Pflegefachperson (DNII)
Vorstellung
berufliche Weiterentwicklung
Hat sich in den letzten Jahren auf ein Schwerpunktgebiet spezialisiert
(z.B. Wundpflege) und entsprechende Weiterbildungen
abgeschlossen. Möchte bei Freiwerden einer Stelle im Laufe der Jahre
wenn möglich eine anspruchsvollere, d.h. spezialisiertere, Tätigkeit
übernehmen.
Gehaltsvorstellung
CHF 7’050.- pro Monat (rund CHF 91’650.- p.a.)
32
32
…bewirbt sich auf eine ausgeschriebene Stelle…
Stellenbeschreibung
Basiert auf Stellenbeschreibung mit
detaillierter
Aufgabenliste
33
33
Bestimmung Einstiegslohn: Zuordnung zu Lohnband
Stelle wurde im Spital der Richtfunktionskette
«Pflege – Fach- und Diplomniveau»
zugeordnet und darin wiederum z.B. der
Richtfunktion PA.11
Die Beispielrichtfunktion PA.11 ist im
Einreihungsplan dem Lohnband 11
zugeordnet.
S. Muster wird innerhalb der Bandbreite
(Unter-/Obergrenze) Des Lohnbands
11 entlöhnt.
34
34
Bestimmung Einstiegslohn: Position innerhalb Band
Rote Kurve: Marktlohn spezifische Benchmarkgruppe
Blaue Kurve: Marktlohn alle Lohnvergleichsteilnehmende
Graue Kurve: Interne Lohnkurve (Kurvenanpassung an
Punkte)
Maximum Lohnband
Minimum
Lohnband
1. Lohnvorstellung S. Muster
(Alter 44) als
Pflegefachperson HF: CHF
91’650.-2. Einschätzung der
Berufserfahrung durch
detaillierte Berechnung in
den letzten 10 Jahren: 5.2
Jahre
3. Es fehlen mehr als 4 Jahre
Berufserfahrung – dies wird
durch die Korrektur des
«Alters» gelöst
4. Bestimmung von Referenzlöhnen für das Alter 40:
• Interner Quervergleich: CHF 90’500.–
• Externer Marktvergleich: CHF 87’000.—
5. Positionierung erfolgt aufgrund des Alters, der beruflichen und ausserberuflichen Erfahrung
sowie anhand von Quervergleichen.
35
35
Lohnentwicklung
Individuelle Lohnentwicklung: Kriterien
• Erfahrung (Lebensalter)
Die
Lohnentwicklung
im
vorgeschlagenen
Lohnsystem
beruht auf drei
Kriterien:
• Lage im Lohnband im Verhältnis zur
Tendenzkurve der Richtfunktion
• Leistung & Verhalten:
Mitarbeitendenbeurteilung
 Die Gewichtung der drei Kriterien
kann aufgrund personalpolitischer
Entscheidungen festgelegt werden und
wird mit den Verbänden ausgehandelt.
37
Grobübersicht Lohnrundenbudgets
Budget Lohnrunde
Gesamt in CHF
Verwaltungsrat entscheidet auf Antrag der
Geschäftsleitungen (nach Anhörung der Verbände)
über die Höhe des Lohnrundenbudgets insgesamt und
über die beantragte Aufteilung dieses Budgets für
generelle und individuelle Lohnerhöhungen.
(z.B. 1.8 Mio.)
(ergibt ca. 0.9% der
Lohnsumme KSBL)
Teilbudget
generelle
Lohnerhöhungen
Teilbudget
individuelle
Lohnerhöhungen
(0.6%, d.h.
CHF 1’200’000.-)
(jeder Lohn steigt um
0.3%): CHF 600’000.-
z.B. für ausserordentl. Marktlohnanpassungen oder
andere strukturelle
Themen der Lohnlandschaft
•
Anteil besondere
strukturelle
Massnahmen
Anteil individuelle
Lohnerhöhungen Drei Kriterien
Anteil Kriterium 1:
Lage im Lohnband
Anteil Kriterium 2:
Erfahrung
(Lebensalter)
CHF 200’000.-
CHF 1’000’000
•
Gewichtung der drei Kriterien
indiv. Lohnentwicklung durch
VR/GL vor der Lohnrunde (spitalspezifisch nach Anhörung)
Soll Leistung nicht berücksichtigt
werden: Gewicht Kriterium 3 = 0%
Anteil Kriterium 3:
Leistung
38
38
Individuelle Lohnentwicklung:
1. Lage im Lohnband, 2. Erfahrung, 3. Leistung
39
Individuelle Kriterien und Lohnerhöhungsfaktoren
Verteilungsmodus
Rubrik
1. Leistung und Verhalten
FALSCH
2. Lage im Lohnband
3. Lebensalter (Sollanstieg)
Bedingung
EÜ
EE
TE
NE
KW
<-16%
-16% bis -14%
-14% bis -12%
-12% bis -10%
-10% bis -8%
-8% bis -6%
-6% bis -4%
-4% bis -2%
-2% bis 0%
0% bis 2%
2% bis 4%
4% bis 6%
6% bis 8%
8% bis 10%
>=10%
>=1.50%
1.25% bis 1.50%
1.00% bis 1.25%
0.75% bis 1.00%
0.50% bis 0.75%
0.25% bis 0.50%
<=0.25%
Anzahl Gewichtg. %
100.00 0.24
66.67 0.16
33.33 0.08
7
100.00 0.50
4
92.86 0.46
11
85.71 0.43
27
78.57 0.39
63
71.43 0.36
58
64.29 0.32
44
57.14 0.29
61
50.00 0.25
67
42.86 0.21
43
35.71 0.18
37
28.57 0.14
10
21.43 0.11
10
14.29 0.07
4
7.14
0.04
8
0.00
0.00
34
27
33
41
117
154
48
100.00
83.33
66.67
50.00
33.33
16.67
-
0.24
0.20
0.16
0.12
0.08
0.04
-
Die konkreten Erhöhungswerte für die
Kategorien der drei Kriterien werden vor
jeder Lohnrunde neu berechnet. Sie
hängen ab von:
• Der Gewichtung der drei Kriterien
• Dem zur Verfügung stehenden Budget
für individuelle Lohnmassnahmen in
der Lohnrunde
• Der bisherigen individuellen
Lohnstruktur (indiv. Lage im Lohnband
aller MA, Lebensaltersverteilung aller
MA) unter Annahme einer identischen
Leistung.
40
40
40
Erste Lohnrunde von S. Muster
Um wie viel steigt
mein Lohn ?
Kriterium
S. Muster
Faktor aus Verteilungsmodus (Fiktive Werte)
Leistung
Erwartungen
übertroffen
(EÜ)
0.16%
Lage im
Lohnband
99%
0.29%
Lebensalter
0.9%
0.08%
Gesamtvorschlag
– Der Verwaltungsrat beschliesst, nach
Anhörung der Sozialpartner, ein Gesamtbudget in CHF für die Lohnrunde
(Bsp.: Gesprochenes Budget entspricht
0.9% der Lohnsumme).
– Die Geschäftsleitung hat in der
Vorbereitung des Budgetantrags eine
Aufteilung des Gesamtbudgets in ein
individuelles (66%) und generelles
Lohnrundenbudget (33%) vorgeschlagen.
Der VR heisst die Aufteilug gut.
– Jede Person, die eine Mindestzeit im
Spital gearbeitet hat, nimmt an der
Lohnrunde teil und erhält:
• 0.3% generelle Lohnerhöhung  bei
S. Muster sind dies CHF 21.-/Monat
• Einen individuellen Prozentbetrag
Erhöhung nach Massgabe der drei
Kriterien für
S. Muster: 0.53%  CHF 65.-
0.53%
41
41
Weiterentwicklung
Berufliche Weiterentwicklung von S. Muster
Stelle wird
frei
2.5 Jahre später
Wundexpertise
Je nach Stelleninhalt ggf. eine höhere Einreihung (z.B. plus ein Lohnband)
43
43
GAV Kantonsspital Baselland / Psychiatrie Baselland
März 2015
Vollzug des GAV
•
•
•
•
•
Paritätische GAV-Kommission
Lohnverhandlungen
Geltungsbereich des GAV
Friedenspflicht
Inkrafttreten, Dauer und Kündigung des GAV
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GAV Kantonsspital Baselland / Psychiatrie Baselland
März 2015
Weiteres Vorgehen
• Meinungsbildung in den Verbänden
bis Ende Mai 2015
• Unterzeichnung des Vertrages vorgesehen
bis Ende Juni 2015
• Der GAV tritt per 01. 01. 2016 in Kraft
45
GAV Kantonsspital Baselland / Psychiatrie Baselland
März 2015
DANKE für Ihre Aufmerksamkeit!
46
GAV Kantonsspital Baselland / Psychiatrie Baselland
März 2015
Diskussion, Fragen, Meinungen…
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