Info II/2015

VERBAND
ALLEINERZIEHENDER MÜTTER
UND VÄTER
LANDESVERBAND SAAR E. V.
Info II - 2015
VAMV Landesverband Saar e.V.
Gutenbergstr. 2 a, 66117 Saarbrücken
 0681 – 33446
FAX: 0681 – 373932
E-mail: [email protected]
www.vamv-saar.de
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Inhaltsverzeichnis
Abgabetermin für das nächste Info: 15.Mai 2015
Titelseite
Inhaltsverzeichnis
Verdienstmedaille für Cornelia Norheimer
Vorankündigung 40- Jahre VAMV Saar
Alleinerzogene Kinder bekommen weniger
Kindergelderhöhung kein Weg aus der Armut
Familienpaket vom Finanzminister
Offener Brief an Schäuble
Alisch
Düsseldorfer Tabelle
Nach Elternzeit zurück in den Beruf
Neue Regelbedarfe
Die gehetzte Generation
Diskrete Spurensicherung
Urteile
Saarbrücker Frauenlauf 2015
Termine OV Saarbrücken
Kontaktstelle Neunkirchen, Homburg, St. Wendel
Termine OV Lebach/Schmelz
Termine LV
Forderungen
Vorstand
Antrag auf Beitritt
Sparkasse
zu bestellen:
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Ratgeber:
Alleinerziehend - Tipps und Informationen
21. Auflage 2014 Versandkosten 5,-- Euro
Impressum: Herausg.: VAMV Landesverband Saar e. V.
Auflage:
900 Stück
Erscheinungsweise: viermal jährlich (Januar, April, Juli, Oktober)
Redaktion:
Lydia Oschmann
Verantwortlich:
VAMV Landesvorstand
Mitwirkende:
Esther Nikaes, Cornelia Norheimer,
Ursel Theres, Jürgen Pabst
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Verleihung der Verdienstmedaille des Verdienstordens
der Bundesrepublik Deutschland an Cornelia Norheimer
Im Rahmen des Dankeschönfestes von
Pro Ehrenamt am 16.12.2014 hat
Cornelia Norheimer die Verdienstmedaille des Verdienstordens der
Bundesrepublik Deutschland erhalten.
Sie hat sich seit ihrem Eintritt 1986 in den
„Verband alleinerziehender Mütter und
Väter“ in besonderer Weise Anerkennung
und Verdienste durch ihren
kontinuierlichen und verlässlichen Einsatz
für den Verband erworben. Sie ist seit
1990 mit einer kurzen Unterbrechung im
Vorstand tätig, davon neun Jahre als
Landesvorsitzende des Saarlandes.
Dank ihres unermüdlichen Einsatzes
bestehen der Landesverband Saar und der
Ortsverband Saarbrücken bis heute als
Anlaufstelle und Ort des Erfahrungsaustausches und der Information.
Sie ist es gewesen, der es immer wieder
gelungen ist, durch ihr offenes,
freundliches und ermunterndes Zugehen auf andere, aktive Mitarbeiter
für den Verband zu gewinnen und zu halten.
Ihr Organisationstalent hat sie in der Durchführung zahlreicher
Seminare, Kinderfreizeiten und Aktionstage bewiesen. Schon zwei Mal
war sie maßgeblich an dem Gelingen von Bundesdelegiertenveranstaltungen beteiligt. Unsere Jubiläen (20- , 25- und 30-Jahrfeier)
hat sie intensiv mit organisiert und derzeit befindet sie sich schon wieder
in der Planung für die 40- Jahr Feier im Juni diesen Jahres zusammen
mit der Bundesdelegiertenversammlung 2015.
Dies alles hat sie neben der Erziehung ihrer drei Kinder, trotz eigenem
bescheidenen Lebensstandard und angeschlagener Gesundheit
geleistet. Im März 2014 hat sie sich nach schwerer Krankheit erneut als
stellvertretende Landesvorsitzende wählen lassen, um weiterhin für
Alleinerziehende und ihre Kinder Information, Unterstützung und
Freizeitaktivitäten organisieren zu können.
Landesverband Saar, Dezember 2014
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Liebe Mitglieder, liebe Alleinerziehende und
Interessierte
Vom 05.06.2015 bis 07.06.2015
finden sich Delegierte unseres
Verbandes alleinerziehender
Mütter und Väter (VAMV) aus
allen Bundesländern in unserer
saarländischen Universitätsstadt
Homburg zu unserem jährlich
stattfindenden VAMV
Bundeskongress ein, um unter
anderem auf einer Fachtagung zu einem für Alleinerziehende sehr
wichtigen politischen Thema, auseinanderzusetzen, zu diskutieren,
Lösungswege zu finden, Handlungsstrategien zu entwickeln und mit
Forderungen an die Politik auf deren Umsetzung zu drängen.
Dieses Jahr wird es das Thema Rente, Rentenlücke und
Alterssicherung mit Sicht auf uns Alleinerziehende sein.
Alleinerziehende sind immer noch zu 90 % Frauen. In Deutschland
verfügen Frauen über eine wesentlich geringere eigenständige
Alterssicherung als Männer. Gründe hierfür sind von verschiedenen
Instituten ausreichend untersucht und erforscht worden. Wegen der
Erwerbszentriertheit unseres Rentensystems hängt dies ursächlich im
deutschen Arbeitsmarkt begründet. Längere Erwerbsunterbrechungen
wegen Kindererziehung, Entgeltungleichheit zwischen Männern und
Frauen, Teilzeitarbeit, geringfügige Beschäftigung führen gerade bei
Frauen zu niedrigen Renten. Kindererziehung oder Pflege älterer
Familienangehöriger sind zum größten Teil immer noch „Frauensache“.
Viele Frauen ziehen sich noch immer nach der Familiengründung aus
dem Erwerbsleben zurück, besonders unterstützt durch das
Ehegattensplitting. Dies wirkt sich natürlich negativ auf Ihre
Alterssicherung aus.
Notwendige private Vorsorge, um die Rentenlücke zu schließen oder die
Rente aufzubessern (ein Ansparpotenzial von mtl. ca. 300 € wären
erforderlich), kann von Alleinerziehenden, die häufig am
Existenzminimum leben, nicht aufgebracht werden. Ohnehin stellt sich
angesichts der andauernden Niedrigzinsphase die Frage der
Sinnhaftigkeit privater Altersvorsorge, die wegen höherer Inflationsrate
sowieso schon geschrumpft ist.
Wie also herauskommen aus diesem Dilemma?
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Wo und wie kann das Problem der niedrigen Renten von
Alleinerziehenden (überwiegend Frauen) gelöst werden?
Diese und weitere richtungsweisende Fragen werden wir auf unserer
Fachtagung ausführlich behandeln und versuchen Antworten darauf zu
finden, die nicht nur Handlungsempfehlungen für die Politik darstellen,
sondern auch Forderungen zur konkreten Umsetzung beinhalten
werden.
Überdies wird dieses Jahr, so wie alle zwei Jahre wieder, der
Bundesvorstand neu gewählt.
Und …… wir haben etwas zu feiern !
Der VAMV Landesverband Saar als Gastgeberverband
des Bundeskongresses wird 40 Jahre. Dieses Jubiläum
wollen wir am Abend des 06.06.2015 vor Ort gebührend
mit einem bunten Abend feiern.
Ich wünsche uns allen viel Energie, konstruktive Ideen, gute
Diskussionen und viel Erfolg, viel Freude und Spaß und für alle drei
Tage gute Begegnungen und gewinnbringende Gespräche
Ich freue mich auf Euch!
Euer Jürgen Pabst
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Alleinerziehende: Kindergelderhöhung kein Weg aus
der Armutsfalle – Steuerklasse II endlich anheben!
Berlin, 28. Januar 2015. Die Hälfte der Kinder in Armut lebt bei Alleinerziehenden. Daran wird die geplante Kindergelderhöhung nichts
ändern. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV)
fordert parallel eine deutliche Anhebung des steuerlichen
Entlastungsbetrags für Alleinerziehende in der Steuerklasse II. Dieser
wurde seit über 10 Jahren nicht erhöht.
„Eine Erhöhung des Kindergeldes geht an Kindern in Hartz IV sowie im
Unterhaltsvorschussbezug komplett vorbei, da das Kindergeld ganz
angerechnet wird“, moniert Schwab. „Einelternfamilien haben mit 42
Prozent das höchste Armutsrisiko aller Familien. Aus gutem Grund hatte
die Große Koalition angekündigt, ein Paket zu schnüren und zusammen
mit dem Kindergeld die Steuerklasse II zu erhöhen. Hier muss endlich
etwas passieren! Ein bloßer Inflationsausgleich nach zwölf Jahren ist
allerdings noch keine Verbesserung“, betont Schwab. „Für
Alleinerziehende wäre es eine herbe Enttäuschung, wenn sie mit
Peanuts abgespeist werden.“
Der Entlastungsbetrag stagniert seit 2004 bei 1.308 Euro. Im Schnitt
haben Alleinerziehende am Jahresende dadurch 350 Euro mehr im
Portmonee. Ehepaare haben durchs Splitting bis zu 15.000 Euro im
Jahr mehr zur Verfügung, das finden Alleinerziehende ungerecht. Der
VAMV fordert, solange es das Ehegattensplitting gibt, den
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende an den steuerlichen
Grundfreibetrag zu koppeln und regelmäßig anzupassen. Auch ein
Ausbau des Unterhaltsvorschuss ist überfällig. Langfristig fordert der
VAMV die Umgestaltung des bestehenden Steuersystems zu einer
Individualbesteuerung und die direkte Förderung von Kindern durch eine
Kindergrundsicherung, unabhängig von der Familienform ihrer Eltern.
„Alleinerziehende wollen endlich von der Politik als gleichberechtigte
Familienform anerkannt, wertgeschätzt und gefördert werden!“, unterstreicht Schwab.
Informationen zur aktuellen Kampagne des VAMV „UmSTEUERN –
keine Familie II. Klasse. Steuergerechtigkeit für Alleinerziehende!“ unter
www.vamv.de.
VAMV BV 1/2015
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Nikolausgeschenk für Unterhaltspflichtige,
aber alleinerzogene Kinder bekommen weniger
Berlin, 04. Dezember 2014. Der Verband alleinerziehender Mütter und
Väter e.V. (VAMV) kritisiert die Änderungen der Düsseldorfer Tabelle:
Der Selbstbehalt steigt erneut, der Kindesunterhalt stagniert zum dritten
Mal in Folge. „Das Nachsehen haben die Kinder, denn sie werden
vielfach weniger Unterhalt bekommen“, moniert Edith Schwab, VAMVBundesvorsitzende.
Der Nikolaus legt unterhaltspflichtigen Eltern ein dickes Geschenk in
den Stiefel: Statt 1.000 dürfen sie ab Januar 2015 1.080 Euro für sich
selbst behalten. Damit berücksichtigt die Düsseldorfer Tabelle die
Erhöhung der Hartz-IV Sätze zum neuen Jahr. Die Kinder von
Alleinerziehenden finden allerdings in ihrem Stiefel: Eine Rechnung,
denn auf ihre Kosten geht der erhöhte Selbstbehalt! Beim
Kindesunterhalt steht die dritte Nullrunde seit 2010 an. Schwab kritisiert:
„Wenn die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen sinkt, bekommen
Kinder weniger Unterhalt. Bei niedrigen Einkommen fehlen dem Kind die
80 Euro, welche der Barunterhaltspflichtige behalten darf.
Alleinerziehende müssen die einseitige Erhöhung ausbaden, sie haben
keinen Selbstbehalt.“
Kindesunterhalt und Selbstbehalt für Unterhaltspflichtige sollen beide
dafür sorgen, das jeweilige Existenzminimum zu sichern. Dieses
Gleichgewicht ist aus dem Lot geraten: Seit 2011 ist der Selbstbehalt
um insgesamt 180 Euro pro Monat gestiegen. Der Kindesunterhalt
wurde seit 2010 nicht mehr erhöht. Grund ist die Koppelung an den
steuerlichen Kinderfreibetrag, der ebenfalls seit 2010 stagniert. Bereits
zum Januar 2014 hätte dieser nach Existenzminimumbericht steigen
müssen, was aber die Regierung nicht umgesetzt hat. „Der Gesetzgeber
ist gefordert, dafür zu sorgen, dass die Selbstbehalte nicht weiter zu
Lasten der Existenzsicherung der Kinder steigen“, fordert Schwab.
Schon jetzt bekommt die Hälfte der Kinder keinen, zu geringen oder nur
unregelmäßigen Unterhalt, so die Zahlen einer Repräsentativbefragung.
Kinder von Alleinerziehenden haben das höchste Armutsrisiko. Ein
politischer Wille, dies zu ändern, ist nicht erkennbar. „Noch mehr Kinder
von Alleinerziehenden werden in Armut rutschen“, ist sich Schwab
sicher.
VAMV BV 12/2014
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Familienpaket vom Finanzminister:
Für Alleinerziehende nur heiße Luft
Berlin, 4. März 2015. Bundesfinanzminister Schäuble will nach heutigen
Medienberichten das Kindergeld nur marginal anheben, vollkommen in
heiße Luft aufgelöst hat sich eine Erhöhung des steuerlichen
Entlastungsbetrags für Alleinerziehende. Dieser stagniert seit zwölf
Jahren, die überfällige Erhöhung hat die Regierung bereits im
Koalitionsvertrag zugesagt. Der Verband alleinerziehender Mütter und
Väter e.V. (VAMV) kritisiert entschieden, hier zu Lasten von
Alleinerziehenden zu sparen.
„Ohne Not scheint Schäuble das einzige konkrete Versprechen brechen
zu wollen, dass die Regierung überhaupt Alleinerziehenden gegeben
hat. Wir sind entsetzt und enttäuscht“, moniert Edith Schwab, VAMVBundesvorsitzende. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende dümpelt
seit 2004 bei 1.308 Euro. Im Schnitt haben Alleinerziehende am
Jahresende dadurch 350 Euro mehr im Familienbudget. Ehepaare
haben durchs Splitting bis zu 15.000 Euro im Jahr mehr zur Verfügung,
auch wenn sie keine Kinder haben.
„Ein Familienpaket á la Schäuble ist für Alleinerziehende eine einzige
Luftnummer“, kritisiert Schwab. „Die Regierung ist hier im Wort, endlich
die Steuerklasse II zu erhöhen!“ Eine Erhöhung des Kindergeldes geht
an Kindern in Hartz IV sowie im Unterhaltsvorschussbezug komplett
vorbei, da das Kindergeld ganz angerechnet wird. „Auch der
Kinderzuschlag ist wegen Anrechnungen bekannterweise nicht geeignet, das Armutsrisiko in Einelternfamilien zu senken. Daran ändert
auch eine Erhöhung nichts“, bemängelt Schwab.
„Jede fünfte Familie ist heute eine Einelternfamilie. Alleinerziehende
wollen endlich von der Politik als gleichberechtigte Familienform anerkannt, wertgeschätzt und gefördert werden!“, unterstreicht Schwab.
„Alleinerziehende wieder in die Röhre gucken zu lassen, ist vollkommen
inakzeptabel!“
Informationen zur aktuellen Kampagne des VAMV „UmSTEUERN –
keine Familie II. Klasse. Steuergerechtigkeit für Alleinerziehende!“ unter
www.vamv.de
VAMV BV 3/2015
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Offener Brief an Schäuble: VAMV und AGIA
fordern steuerliche Verbesserung für Alleinerziehende!
Berlin, 5. März 2015. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter
e.V. (VAMV) und die katholische Arbeitsgemeinschaft Interessenvertretung Alleinerziehende (AGIA) fordern in einem offenen
Brief an Bundesfinanzminister Schäuble, den steuerlichen
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende deutlich anzuheben. Nach
Medienberichten plant Schäuble, die angekündigte Erhöhung doch
nicht umzusetzen. Eine Nullrunde ist inakzeptabel, eine Erhöhung ist
im Koalitionsvertrag festgelegt.
Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende stagniert seit 2004 bei 1.308
Euro. Im Schnitt haben Alleinerziehende am Jahresende dadurch 350
Euro mehr im Familienbudget, fühlen sich aber gegenüber Ehepaaren
mit Splittingeffekt durch die Steuerpolitik benachteiligt, da dieser bis zu
15.000 Euro im Jahr ausmacht, auch ohne Kinder.
„Die Regierung steht hier im Wort, ihr Verspechen zu halten, das sie im
Koalitionsvertrag gegeben hat“, fordert Edith Schwab, Bundesvorsitzende des VAMV. „Alleinerziehende wünschen sich, nicht länger mit
der Steuerklasse II quasi als Singles besteuert und damit zur Familie
zweiter Klasse degradiert zu werden. Sie sind Familien mit Kindern und
stehen als solche unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes.“
VAMV und AGIA fordern eine deutliche Anhebung des steuerlichen
Entlastungsbetrags für Alleinerziehende, die eine spürbare steuerliche
Entlastung und finanzielle Verbesserungen für Einelternfamilien mit sich
bringt!
VAMV BV 3/2015
Alisch
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Düsseldorfer Tabelle: Selbstbehalte steigen 2015
Schlechte Nachrichten für Unterhaltsberechtigte:
Die Selbstbehalte für Unterhaltspflichtige steigen zum Jahreswechsel,
eine Anhebung der Unterhaltsbeträge für Kinder gibt es nicht. Diese
sind an die Erhöhung des Kinderfreibetrags im Steuerrecht gekoppelt
und der soll erst im Laufe des kommenden Jahres erhöht werden. Wer
Unterhalt zahlen muss, profitiert hingegen ab dem 01.01.2015: Die
Selbstbehalte, die dafür sorgen, dass Unterhaltspflichtige für ihren
eigenen Lebensunterhalt aufkommen können, werden erhöht. Die
Anpassung berücksichtigt die Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze zum
Jahreswechsel. Unterhaltspflichtige Eltern von minderjährigen oder
gleichgestellten Kindern können ab Januar 80 Euro mehr für sich selbst
behalten, wer volljährigen Kindern, betreuenden Elternteilen oder
Ehegatten Unterhalt zahlt, kann 100 Euro mehr für seinen eigenen
Lebensunterhalt zurückbehalten.
Im Überblick: Der Selbstbehalt für erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete,
die Unterhalt an minderjährige Kinder oder volljährige Kinder, die noch
im Haushalt des betreuenden Elternteils leben und sich in einer
allgemeinen Schulausbildung befinden wird von 1.000 Euro auf 1.080
Euro angehoben. Für nicht erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete, die
Unterhalt an minderjährige Kinder oder volljährige Kinder zahlen, die
unter 21 Jahre alt sind, noch im Haushalt des betreuenden Elternteils
leben und sich in einer allgemeinen Schulausbildung befinden, wird der
Selbstbehalt von 800 Euro auf 880 Euro steigen. Für alle Eltern, die
Unterhalt an sonstige volljährige Kinder zahlen wird der Selbstbehalt
1.300 Euro statt wie bisher 1.200 Euro betragen. Angehoben wird auch
der Selbstbehalt für Alle, die Unterhalt an Ehegatten oder betreuende
Elternteile zahlen. Er steigt von 1.100 Euro auf 1.200 Euro.
Sigrid Andersen
Wir wünschen allen ein
Frohes Osterfest
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Düsseldorfer Tabelle
01.01.2015
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Nach der Elternzeit zurück in den Job
Viele Rückkehrer fühlen sich anfangs überfordert –
Eingliederungsprogramme in Firmen können helfen
Wer nach langer Elternzeit in den Job zurückkehrt, den begleiten
oft Selbstzweifel und Angst. Viele Eltern befürchten, den
Anforderungen nicht mehr gewachsen zu sein. Spezielle
Programme können helfen.
Von dpa-Mitarbeiter Cetin Demirci
Berlin. Der Weg nach einer längeren Pause wie der Elternzeit zurück
ins Berufsleben ist für viele mühsam. Der Arbeitsplatz ist der gleiche,
auch die Kollegen sind einem nicht fremd. Dennoch erscheint vieles
anders. Plötzlich trifft der Arbeitnehmer im eigenen Unternehmen auf
Hürden, die es vorher nicht gab. „Kleinigkeiten wie ein kaputter Drucker
werden als große Probleme empfunden“, sagt Margit ChristianySambeth, Coach und Personalberaterin in München.
Nach einer im Jahr 2010 veröffentlichten Studie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend kehren 62 Prozent der
Frauen mit einem Kind innerhalb eines Jahres wieder zurück in ihren
Beruf. Rund 70 Prozent führten als Grund die Bedeutung des Berufs für
das Selbstwertgefühl an. Mehr als ein Drittel der Befragten, die nach der
Berufsrückkehr erneut ausstiegen, gaben an, den Anforderungen im
Beruf nicht mehr gewachsen zu sein. Sie fühlten sich etwa durch neue
Technologien überfordert oder von der Unternehmensleitung im Stich
gelassen.
„Je länger die Auszeit ist, desto größer ist die Gefahr, das Vertrauen in
die eigenen Fähigkeiten zu verlieren“, sagt Cornelia Spachtholz,
Vorstandsvorsitzende des Verbandes berufstätiger Mütter (VBM) in
Köln. Das könne zur Folge haben, sich den Anforderungen nicht mehr
gewachsen zu fühlen, obwohl man die Aufgaben früher erfolgreich
erledigt hat. „Dann sollte man sich an die Anfangsphase im Job
erinnern, damals war auch alles neu und nicht selbstverständlich“, sagt
Christiany-Sambeth. Außerdem könne man Kollegen, die man kennt,
um Hilfe bitten.
Kommen Selbstzweifel auf, sollten Arbeitnehmer damit offen umgehen
und den Arbeitgeber um erneute Einarbeitung bitten. „Viele
Unternehmen haben Eingliederungsprogramme, die kann man aktiv
einfordern“, sagt Tim Hagemann. Er ist Professor für Arbeits-,
Organisations- und Gesundheitspsychologie an der Fachhochschule der
Diakonie in Bielefeld. „Eine Krise kann auch eine Chance sein, wenn
man sie erfolgreich meistert.“
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Nach der Elternzeit kommt es zu einer Doppelbelastung. „Vorher kam
man nach Hause und konnte abschalten; das ist mit einem Kind so nicht
mehr möglich“, sagt Hagemann. Die Rahmenbedingungen sind andere
geworden, man ist zeitlich stärker gebunden oder auch an einen
bestimmten Ort. „Vor dem Hintergrund von Kita-Öffnungszeiten,
Anforderungen in der Schule und den Bedingungen am Arbeitsmarkt
sind Vollzeitjobs meist keine Option“, sagt Spachtholz. So entschieden
sich viele zunächst für ein Teilzeitmodell, auch um Zeit mit den Kindern
zu verbringen. Teilzeitjobs genießen im Vergleich jedoch eine geringere
Reputation. „Wer Teilzeit arbeitet, dem wird unterstellt, keine
Karriereambitionen zu haben“, sagt sie.
80-Prozent-Stelle empfohlen
Kommt es zu Unterforderung oder gar Frustration im Job, sollten dem
Arbeitgeber Lösungsvorschläge präsentiert werden. „Ein klares
Tätigkeitsprofil könne hier schon helfen“, sagt Christiany-Sambeth. Eine
Option sei außerdem eine Teilzeitstelle mit längerer Wochenarbeitszeit.
Hagemann empfiehlt 80 Prozent der regulären Arbeitszeit. „In Zeiten
des Fachkräftemangels denken hier viele Unternehmen schon um und
kommen dem Arbeitnehmer entgegen“, sagt er.
SZ 10/11/01/2015
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Die gehetzte Generation
Familienstudie: Eltern machen sich durch zu
hohe Ansprüche viel Stress selbst
Welcher Kinderwagentyp? Chinesisch in der Kita? Das
Elterndasein in Deutschland fühlt sich nach einer Umfrage heute
anstrengender an als früher. Schuld daran sind aber wohl auch die
Mütter und Väter selbst.
Von Ulrike von Leszczynski (dpa) und Birgit Wilke (kna)
Berlin. Sie haben oft zu wenig Zeit und wollen trotzdem alles richtig
machen: Väter und Mütter in Deutschland sind streng mit sich selbst.
Schon die Suche nach einer Kita kann da zur großen Hürde werden, vor
allem in der Großstadt. Geschaut wird oft nicht mehr nach der Nähe zur
Wohnung, sondern nach dem Bildungsangebot – Chinesisch oder
Englisch? Doch das Streben nach dem perfekten Kind macht auch
Stress, wie eine Umfrage im Auftrag der Zeitschrift „Eltern“ zeigt. Rund
die Hälfte der befragten Männer (56 Prozent) und drei Viertel der Frauen
(73 Prozent) sprechen von sehr hohen Ansprüchen und Anforderungen
an sich selbst. Was sind die Ursachen?
Familienbild: Der Vater als Versorger, die Mutter zuständig fürs
Emotionale – so einfach war das noch vor Jahrzehnten. Rollen waren
klar aufgeteilt und ergänzten sich, sagt der Soziologe Heinz Bude
(Universität Kassel). Heute handelten Familien partnerschaftlich,
verteilten Rollen flexibel und suchten gemeinsam nach Kompromissen.
Da heute weniger Kinder pro Frau geboren werden als früher, rücke das
einzelne Schicksal in den Mittelpunkt: Weniger Stress machten sich nur
Familien aus dem gehobenen Bildungsbürgertum und Eltern mit mehr
als fünf Kindern, betont Bude. Auch für Väter sei Elternsein heute ein
Teil der persönlichen Lebensleistung.
Angst vor dem Abstieg: Das eigene Kind als Gesellschaftsverlierer –
diese Vorstellung macht vielen Eltern Angst. Betroffen ist vor allem die
Mittelschicht, wie der Diplom-Psychologe Josef Zimmermann sagt: „Mit
zunehmendem globalen Wettbewerb wächst die Angst, abzurutschen.“
Umwege im Lebenslauf seien heute nicht mehr vorgesehen. Kindern sei
das sehr wohl bewusst: „Hauptschüler fühlen sich wie die allerletzten
Loser, als bereits gescheitert“, sagt Zimmermann, Leiter einer
katholischen Familienberatung in Köln.
Wissen über Erziehung: „Die Erwartungen an Eltern sind gestiegen“,
sagt der Berliner Soziologe Lothar Krappmann, Gastwissenschaftler am
Max-Planck-Institut für Bildungsforschung in Berlin. Wissenschaftliche
Erkenntnisse wie die positiven Auswirkungen früher Förderung durch
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Vorlesen oder Musik seien heute allgemein bekannt. Damit steige die
Angst, etwas zu versäumen oder falsch zu machen. Auch Eltern
untereinander bauten Druck auf und zwängen sich zu Rechtfertigungen,
beobachtet Soziologe Bude.
Neue Medien: Ständige Erreichbarkeit ist nicht mehr nur ein Problem
von Berufstätigen. Ein Handy oder Smartphone besitzt die Hälfte der
Kinder, die in einer zusätzlichen Studie interviewt wurden. Handyregeln,
wie sie bei 73 Prozent der Kinder existieren, sind nach Ansicht von
Psychologe Zimmermann ratsam: Chatten beschleunige den Alltag der
Kinder ansonsten weiter. Doch ihre Welt ist nach wie vor auch analog,
wie die Umfrage zeigt: Rund zwei Drittel treffen sich lieber in echt mit
Freunden als Nachrichten zu schreiben.
Zufrieden sind die Kinder nach den Befragungsergebnissen trotz allem
mit ihren Papas und Mamas. 92 Prozent sagten, sie hätten die besten
Eltern, die sie sich vorstellen könnten. Die Zeitschrift „Eltern“ als
Auftraggeberin der Umfragen wertet das als gutes Zeichen. Allerdings
handele es sich dabei nicht um einen neuen Trend, wie Soziologe
Krappmann sagt: Vielmehr könnten eine positive Haltung zum Leben
und ein gutes Urteil über die Eltern Kindern in die Wiege gelegt sein.
„Eltern verlernen zunehmend,
auf die eigene Stimme zu hören“
Das Bauchgefühl bei der Erziehung von Kindern geht zunehmend
verloren. Dazu trägt eine Vielzahl von Ratschlägen und Ratgebern
von außen bei, sagt der Saarbrücker Familientherapeut Helmut
Kuntz im Gespräch mit SZ-Redakteurin Iris Neu.
Eine neue Studie hat ergeben, dass weniger der Spagat zwischen Job
und Familie Stress bereitet, sondern die hohen Ansprüche der Eltern.
Woran liegt das?
Kuntz: Dafür gibt es zweierlei Gründe. Zum einen kann es der Ehrgeiz
sein, den Vater oder Mutter einmal in Bezug auf sich selbst hatte, der
aber nicht entsprechend gelebt und stattdessen an die Kinder
weitergetragen wurde. Zum anderen kann es natürlich auch der Wunsch
der Eltern sein, ihren Kindern möglichst viele Anregungen zu bieten, um
ihnen eine gute Grundlage für ihr späteres Leben zu vermitteln. Dabei
wird oft übersehen, dass die Kinder zusätzlich einer Fülle von äußeren
Reizen ausgesetzt und damit irgendwann überfordert sind.
Zeigt dies nicht auch eine starke Unsicherheit der Eltern bei der
Erziehung ihrer Kinder?
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Kuntz: Ja. Ich denke, dass Eltern früherer Generationen viel mehr aus
dem Bauch oder aus der Tradition heraus gehandelt haben. Heute
grübeln Eltern weit mehr darüber, was sie richtig oder falsch machen.
Hat sich das „Bauchgefühl“, das Eltern früher bei der Erziehung hatten,
heute verflüchtigt?
Kuntz: Vielleicht hat sich das Bauchgefühl tatsächlich etwas
verflüchtigt, weil eben so viele Anforderungen von außen auf die Eltern
– und zugleich auch auf Kinder und Jugendliche – einstürmen. Das
macht es dem Menschen in seiner Entwicklung oft schwer,
hinterherzukommen. Hinzu kommt eine Fülle von Ratschlägen von
außen, was man besser tun oder lassen sollte. All das stiftet große
Verwirrung. Eltern verlernen so zunehmend, auf die eigene innere
Stimme zu hören.
Kinder nehmen der Studie zufolge selbst wahr, dass ihre Eltern
gestresst sind. Welchen Einfluss hat das auf die kindliche Entwicklung?
Kuntz: Dieser Stress kann entweder dazu führen, dass Kinder ihre
Eltern nicht mehr ernst nehmen. Oder umgekehrt, dass sich Kinder
latent viele Sorgen um ihre Eltern machen.
Entschleunigt die Kindheit!
Von SZ-Redakteurin Esther Brenner
Die deutschen Eltern zweifeln an sich. Kein Wunder, denn der Druck ist
enorm, vor allem der zeitliche. „Schneller, höher, weiter“ – unter diesem
Motto steht heutzutage Kindererziehung. Nichts wird mehr dem Zufall
überlassen, aus Angst die Kinder – und damit die Eltern selbst –
könnten versagen. Vor allem Familien der bildungsnahen Mittelschicht
wirken oft wie Getriebene. Wer sich Leistungsdruck und Freizeitstress
entziehen will, gerät schnell ins Abseits. Und so hetzen vor allem Mütter,
viele ganz selbstverständlich auch (gerne) berufstätig, von Termin zu
Termin mit ihren Sprösslingen. Auf dem Weg zum Turbo-Abi nach acht
Jahren müssen mindestens noch ein Musikinstrument und zwei
Sportarten erlernt werden. Viele Eltern und noch mehr Kinder halten
dieses Tempo nicht durch, werden krank. Wie wunderbar, dass über 92
Prozent der Kinder ihre überengagierten und gestressten Eltern
trotzdem für die besten der Welt halten!
SZ 13/01/2015
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Diskrete Spurensicherung nach dem Missbrauch
Landesweites Angebot für Opfer sexueller Gewalt startet
Vergewaltigungsopfer, die direkt nach der Tat unsicher sind, ob sie
Anzeige erstatten wollen, können ab sofort Spuren vertraulich
sichern lassen. Diese werden dann zehn Jahre anonymisiert
aufbewahrt.
Von SZ-Mitarbeiter Thorsten Grim
Wie tief und einschneidend Opfer sexueller Gewalt an Körper und Seele
verletzt sind, können Außenstehende – wenn überhaupt – höchstens
erahnen. In den Beratungsstellen des Frauennotrufs und ähnlichen Einrichtungen berichten Missbrauchsopfer von Scham, Angst und Schuld-gefühlen
– viele zutiefst traumatisiert. „Erfahrungen zeigen, dass nur ein sehr
geringer Anteil der Opfer unmittelbar nach der Tat überhaupt in der Lage ist,
Hilfe zu holen“, sagte Monika Bachmann (CDU), Ministerin für Soziales,
Gesundheit, Frauen und Familie. Geschweige denn die Täter anzuzeigen.
„Viele fragen sich, ob sie selbst schuld sind an dem, was passiert ist. Oder
ob ihnen überhaupt geglaubt wird“, so Bachmann. Gemeinsam mit JustizStaatssekretärin Anke Morsch, Gunter Hauptmann, Vorsitzender der
Kassenärztlichen Vereinigung Saarland (KV), und Josef Mischo, Präsident
der Ärztekammer des Saarlandes (ÄKS), stellte die Ministerin gestern die
Informationskampagne „Sexuelle Gewalt hinterlässt Spuren“ vor.
Die Kampagne, die heute, dem Internationalen Tag gegen Gewalt an
Frauen startet, begleitet die landesweite Einführung einer vertraulichen
Spurensicherung nach einer Vergewaltigung. Opfer, die direkt nach der Tat
noch unsicher sind und zunächst keine Anzeige erstatten möchten, haben
ab sofort die Möglichkeit, „sich unmittelbar nach dem Vorfall – nach Wunsch
in einer Klinik oder Facharztpraxis – vertraulich Hilfe zu holen und die
Spuren sichern zu lassen, die für eine mögliche spätere Anzeige bei der
Polizei hilfreich sein können“, erklärte Bachmann.
Die rechtsmedizinische Abteilung der Uni-Klinik Homburg bewahrt die
Beweise zunächst für zehn Jahre anonymisiert auf – bei Bedarf aber auch
länger. Das interministerielle Projekt nennt sich „Vertrauliche
Spurensicherung nach sexuellere Gewalt“. Das Saarland „ist das erste
Flächenland, das landesweit eine institutionalisierte Angebotsstruktur für
dieses vertrauliche Hilfemodell anbietet“, erklärte Ministerin Bachmann.
Die vertrauliche Spurensicherung richtet sich zunächst an Erwachsene und
wird landesweit in ausgewählten Kliniken und gynäkologischen Praxen
angeboten. In einem zweiten Schritt soll das Angebot aber auch auf Kinder
und Jugendliche ausgeweitet werden. „Es gibt spezifische
Verfahrensfragen, die da zu beachten sind“, sagte Staatssekretärin Anke
Morsch der Saarbrücker Zeitung auf Nachfrage.
Über Tel. (06 81) 84 49 44 können Betroffene erfahren, wo sich die
nächstgelegene Klinik oder Praxis befindet, die die vertrauliche
Spurensicherung anbietet. SPUREN-SICHERN.de
SZ 25.11.2014
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Urteile
Sorgerechtsentziehung setzt eingehende Feststellungen zur
Kindeswohlgefährdung voraus
Artikel 6, Absatz 3 Grundgesetz legt fest, dass Eltern nur dann die
elterliche Sorge entzogen werden kann, wenn sie völlig versagen oder
das Kind zu verwahrlosen droht. Es muss in seinem körperlichen,
geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet sein. Gerichte
müssen die Voraussetzungen für einen Entzug der Sorge sorgfältig
prüfen. Wenn sie sich dabei auf ein Sachverständigengutachten stützen,
muss dieses den verfassungsrechtlichen Vorgaben standhalten.
Hintergrund für diesen Beschluss der 1. Kammer des 1. Senats des
Bundesverfassungsgerichts bildete die Beschwerde eines Vaters gegen
den Entzug des Sorgerechts durch ein Amtsgericht und die Bestätigung
dieser Entscheidung durch das Oberlandesgericht, die sich bei ihren
Entscheidungen auf ein Sachverständigengutachten stützten. Das
Bundesverfassungsgericht kritisierte in seiner Bewertung jedoch, dass
beide Gerichte das Gutachten "allenfalls ansatzweise eigenständig
eingeordnet und rechtlicher Würdigung unterzogen" hätten. Vor allem
moniert das BVerfG, dass das vorliegende Sachverständigengutachten
die "verfassungsrechtlich gebotene Frage nach einer nachhaltigen
Gefährdung des Kindeswohls weder explizit noch in der Sache gestellt
habe". Es kritisiert das Gutachten darüber hinaus als tendenziell
voreingenommen gegenüber dem Beschwerdeführer. Das OLG hätte
diese Mängel thematisieren und die fachliche Qualifikation des
Sachverständigen vorab klären müssen.
Mit seinem Beschluss wendet sich das Bundesverfassungsgericht
ausdrücklich gegen eine pauschale, unkritische Übernahme von
Gutachten. Es weist die Gerichte auf ihre hohe Sorgfalts- und Prüfpflicht
hin. Entscheidungen zum Entzug des elterlichen Sorgerechts haben
eine große Tragweite und müssen daher hieb- und stichfest sein.
BVerfG, AZ 1 BVR, 1178/14, (PM des BVerfG Nr. 108/2014,28.11.2014
Kinder statt Lehre: Unterhalt für Mütter
Bricht eine Frau wegen der Geburt ihres Kindes eine Berufsausbildung
ab und holt sie in der Ehe auch nicht nach, hat sie Anspruch auf
unbefristeten Unterhalt. Das hat das Brandenburgische
Oberlandesgericht entschieden. In dem Fall hatte die Frau wegen ihrer
Schwangerschaft die Ausbildung zur Gärtnerin abgebrochen und nach
der Heirat keine weitere nachgeholt. Nach 30 Jahren wurde die Ehe
geschieden.
Newsletter NRW
-18-
Familienpflegezeit :
Ab 01.01.2015 gibt es einen Anspruch auf Familienpflegezeit.
Beschäftigte können unter anderem ihre Arbeitszeit für eine Dauer
von bis zu 24 Monaten reduzieren, wenn sie einen pflegebedürftigen
nahen Angehörigen zuhause versorgen möchten. Die
Mindestarbeitszeit liegt bei 15 Stunden wöchentlich. Pflegende haben
während dieser Zeit einen Rechtsanspruch auf ein zinsloses
Darlehen, um ihren Lebensunterhalt besser bestreiten zu können.
Dieses Darlehen müssen sie nach Beendigung der Familienpflegezeit
wieder zurückzahlen. Während der Familienpflegezeit besteht
Kündigungsschutz. Einschränkung: Beschäftigte in Betrieben mit bis
zu 15 Mitarbeiter/inne/n haben keinen Anspruch. (www.bmfsfj.de
Gerichtliche Anordnung des Wechselmodells
rechtssystematisch nicht möglich
Die Kinderrechtekommission des Deutschen Familiengerichtstages hat
nun - wie beim letzten Familiengerichtstag angekündigt - ein
ausführliches Papier zum Wechselmodell erstellt. Tenor: Das
Wechselmodell kann im Einzelfall gut sein, ist aber keinesfalls ein neues
Leitmodell. Da es den Eltern ein höheres Maß an Kommunikations- und
Kooperationsbereitschaft abverlangt, als es das gemeinsame
Sorgerecht schon tut, sind in vielen Fällen die Voraussetzungen für ein
kindgerechtes Wechselmodell nicht gegeben. Für eine gerichtliche
Anordnung des Wechselmodells gegen den Willen eines Elternteils fehlt
außerdem die rechtliche Grundlage.
Newsletter NRW
Bei Scheidung aufgepasst! Versorgungsausgleich
bei Betriebsrenten prüfen!
Der Deutsche Juristinnenbund (djb) rät darauf zu achten, dass im
Versorgungsausgleichsverfahren bei einer Betriebsrente die
Anwendungen eines unrealistischen Papierzinses nicht zu einer
Benachteiligung führt. Der djb empfiehlt, gegebenenfalls den Rechtsweg
zu beschreiten, denn bei einer externen Teilung erhalten die
ausgleichsberechtigten Ehegatten derzeit einen deutlich zu geringen
Ausgleichswert. Dabei kann es um einige zehntausend Euro gehen.
Einzelheiten dazu unter http://www.djb.de/Kom/K2/14-15/.
(aus: VAMV-Bundesverband, Informationen für Einelternfamilien,
Nr. 4/2014)
-19-
Teilnahme
am
14. Saarbrücker Frauenlauf
am Samstag, 30.Mai 2015
Liebe Frauen im VAMV,
wir sind zwar kein Frauenverein, haben aber doch viele weibliche
Mitglieder.
Um diese zur Teilnahme am bekannten Saarbrücker Frauenlauf zu
ermuntern, aber auch um uns als Verein zu zeigen, haben wir
beschlossen, uns zu beteiligen und laden alle zum Mitmachen ein.
Frau kann 4,5 km walken oder laufen, oder 10 km laufen.
Die Strecke beginnt unterhalb des Theaters und verläuft an der
Saar entlang bis zum Römerkraftwerk, bzw. bis zur Güdinger
Schleuse.
Angesprochen sind alle Altersklassen, auch Mädchen können
mitmachen (ab ca.8 Jahren).
Wir sind schon 4 Teilnehmerinnen und werden uns samstags,
zwischen 17.00 – 18.00 Uhr auf dieses Event vorbereiten.
Treffpunkt ist unsere Elterncafé in der Gutenbergstr.2a, wo wir
uns auch umziehen und unsere Sachen lassen können.
Kinderbetreuung kann organisiert werden.
(Trainingsuhrzeit kann noch geändert werden)
Verantwortlich: Ursel Theres, 57ste von 600 beim 13. Frauenlauf
-20-
Ortsverband Saarbrücken
Gutenbergstr. 2a, 66117 Saarbrücken,
0681 / 33 44 6
Sparkasse SB,
IBAN: DE48 5905 0101 0000 0102 15
BIC: SAKSDE 55XXX
Jürgen Pabst
Vorsitzender
 0176/54511077
 06898/380133
Beate Krebber-Wengler stellvertr. Vorsitz.
 0681/41418
www.vamv-sb.de
e-mail: [email protected]
Termine
April 2015
05.04. 11.00 Uhr
19.04. 11.00 Uhr
Frühstück, anschl.
Ostereiersuche im DFG
Frühstück, anschl.
Waldwanderung mit
Materialsammlung für
Insektenhotel
Mai 2015
01.05. 11.00 Uhr
Treffen im Elterncafé zur
Maiwanderung mit Grillen.
Grillgut und Verpflegung bitte
selbst mitbringen
14.05.
Besuch des Sommerfestes des
Ortsverbandes Lebach/Schmelz (Christi
Himmelfahrt)
Frühstück, anschl. Bau des
Insektenhotels
Frühstück mit
Überraschungsausflug
16.05. 14.30 Uhr
17.05. 11.00 Uhr
-21-
Ortsverband Saarbrücken
Juni 2015
07.06. 11.00 Uhr
21.06. 11.00 Uhr
Teilnahme an der
Bundesdelegiertenversammlung in Homburg
Frühstück, anschl.
Schwimmen im Blau St. Ingbert
Kontaktstelle Neunkirchen
Familien- und Nachbarschaftszentrum, Janine Wack
Telefon: 06821-27633 E-Mail: [email protected]
Kontaktstelle Homburg
Kerstin Collisi
06841-755967
Kontaktstelle St. Wendel
Frauenbeauftragte Ursula Weiland
Tel.: 06851-801-2070 E - Mail: [email protected]
-22-
Ortsverband Lebach/Schmelz
Gabriele Ewen
 06881 / 924303
Anja Cuntz
 06887 / 6856
Bank 1 Saar Lebach IBAN: DE47 5919 00000012 4120 10
BIC: SABADE 5S
Internetadresse:
www.vamv-lebach.de
Postanschrift:
Postfach 1221, 66822 Lebach
Termine
April 2015
19.04. 10.30 Uhr
Frühstück in
den Räumen
Mai 2015
01.05. 11.00 Uhr
14.05. 11.00 Uhr
Maitour mit Grillen
Sommerfest
in den Räumen
Juni 2015
21.06. 14.00 Uhr
Noswendeler See
Aus organisatorischen Gründen bitten wir um vorherige
Anmeldung bei:
Gabi Ewen 06881/924303 oder
Anja Cuntz 06887/6856
Änderungen vorbehalten. Vielen Dank
-23-
Landesverband Saar
Gutenbergstr. 2 a, 66117 SB
 0681 / 33446
Fax 0681 / 373932
E – Mail: [email protected]
Internet: www.vamv-saar.de
IBAN: DE03 5905 0101 0090 0027 75;
BIC: SAKSDE55XXX
.
Termine
2. Quartal
30. Mai
05. – 07.06.
06.06.
Saarbrücker Frauenlauf - Wir nehmen teil
Trainingszeiten samstags 17 – 18 Uhr
Treffpunkt Elterncafé
Bundesdelegiertenversammlung in Homburg
40 – Jahr – Feier des VAMV
Landesverbandes Saar e. V. in Homburg
Der Verband Alleinerziehender Mütter und Väter
Landesverband Saar e. V. wird unterstützt vom
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Sozialhilfeberatung
+
Rechtsberatung
nur für Mitglieder
Anmeldung unbedingt erforderlich

 0681 – 33446
-24-
Forderungen
Vereinbarkeit
Wir fordern die Vereinbarkeit von Kind und Beruf für alle Eltern, um ein
weiteres Abdrängen Alleinerziehender in die Sozialhilfe zu verhindern.
Wir fordern ein qualitativ und quantitativ ausreichendes Angebot an
Kinderbetreuung für Kinder aller Altersklassen.
Wir fordern ein flächendeckendes, bedarfsorientiertes Angebot an
Ganztagsschulen für alle Kinder, deren Eltern diese Schulform
wünschen.
Zeitfonds
Wir fordern die Einrichtung eines Zeitfonds von insgesamt 3 Jahren, den
Eltern je nach ihren familiären Bedingungen auf die ersten 12
Lebensjahre eines Kindes verteilen und mit Arbeitsplatzgarantie ihre
Erwerbstätigkeit reduzieren können - anstelle des bisherigen
Erziehungsurlaubs. Das Erziehungsgeld muss Einkommenseinbußen
ausgleichen.
Kindergeld
Wir fordern für alle Kinder ein gleiches, an den durchschnittlichen
Kosten eines Kindes orientiertes Kindergeld.
Regelunterhalt
Wir fordern die Festsetzung des Regelunterhalts für Kinder auf Höhe
ihres Existenzminimums solange es kein kostendeckendes Kindergeld
gibt.
Sorgerecht
Wir fordern ein gemeinsames Sorgerecht nur, wenn beide Eltern dies
wünschen. Ein gemeinsames Sorgerecht gegen den Willen eines
Elternteils lehnen wir ab. Wir fordern eine Orientierung an den
Umgangswünschen des Kindes. Einen Umgang gegen den Willen des
Kindes lehnen wir ab.
Steuern
Wir fordern gerechte Besteuerung. Steuerliche Entlastung soll es nur für
Frauen und Männer geben, die Kinder erziehen oder Pflegebedürftige
versorgen - statt der bisherigen steuerlichen Subventionierung der Ehe.
-25-
Rente
Wir fordern den weiteren Ausbau der eigenständigen Alterssicherung
von
Frauen
und
eine
grundlegende
Reform
der
Hinterbliebenenversorgung. Um dieses Ziel zu erreichen, muss
grundsätzlich jedes Arbeitsverhältnis der Sozialversicherungspflicht
unterliegen.
Wohnen
Wir fordern eine an der realen Mietenentwicklung orientierte
Wohnkostenentlastung. Im öffentlich geförderten Wohnungsbau wollen
wir angemessene Wohnflächen und das Zugeständnis von einem
individuellen
Raum
für
jede/n
BewohnerIn
neben
den
Gemeinschaftsräumen. Das Wohnumfeld muss kindgerecht gestaltet
werden.
Migration
Wir fordern für alle sich in Deutschland tatsächlich aufhaltenden Eltern
und Kinder ein sofortiges eigenständiges Aufenthaltsrecht nach
Trennung und Scheidung unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit.
Der Nachzug von minderjährigen Kindern zu einem in Deutschland
lebenden Elternteil muss unbürokratisch möglich sein.
Verband Alleinerziehender Mütter und Väter
Landesverband Saar e.V.
Landesvorsitzende
Stellv. Vorsitzender
Esther Nikaes
Jürgen Pabst
Stellv. Vorsitzender
Schatzmeister
Schriftführerin
Beisitzerin
Beisitzerin
Cornelia Norheimer
Ruven Daniel
Ursula Theres
Beate Krebber-Wengler
Kerstin Bouadjmi
0681 – 9850255
0176 – 54511077
06898 – 380133
06881 – 894181
06897 – 1719649
0681 – 79786
0681 – 41418
0176 – 65706008
Der VAMV ist eine Selbsthilfeorganisation allein erziehender Mütter und
Väter. Er vertritt die Interessen von 2 Millionen Einelternfamilien, von
Familien also, in welchen ledige, getrennt lebende, geschiedene oder
verwitwete Eltern mit ihren Kindern leben. Der VAMV zeigt die
Benachteiligungen dieser allein erziehenden Eltern auf und will
verhindern, dass sich familienpolitische Maßnahmen vorwiegend an
Ehepaaren und Ehepaarfamilien orientieren.
-26-
Antrag auf Beitritt
Jahresbeitrag:
OV SB
OV Lebach
Landesverband
30,00 Euro
21,00 Euro
30,00 Euro
 als förderndes Mitglied (Nichtbetroffene)
 als Einzelmitglied im Landesverband
 als Mitglied des Ortsverbandes
SB
LEBACH
Bitte entsprechendes ankreuzen
Name:
______________________________________
Straße:
______________________________________


PLZ, Ort: ______________________________________
Telefon:
______________________________________
E-mail:
______________________________________
Familienstand:
__________________________
Geb. am:
__________________________
Anzahl und Alter der Kinder:
Beruf:
______________________
______________________________________
Haben Sie das alleinige Sorgerecht?
 Ja
 Nein
Ich bin einverstanden, dass meine Daten an den Bundesverband
weitergeleitet werden.
__________________
Ort, Datum
_______________________
Unterschrift
Die entsprechenden Konten der Ortsverbände, auf die der Beitrag
überwiesen werden soll, findet Ihr auf den Terminseiten der einzelnen
Ortsverbände.
Der Beitrag ist sofort zu entrichten.
Bitte mindestens vierteljährlich bezahlen, nicht monatlich. Danke.
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Sparkasse
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