VERBAND ALLEINERZIEHENDER MÜTTER UND VÄTER LANDESVERBAND SAAR E. V. Info II - 2015 VAMV Landesverband Saar e.V. Gutenbergstr. 2 a, 66117 Saarbrücken 0681 – 33446 FAX: 0681 – 373932 E-mail: [email protected] www.vamv-saar.de -1- Inhaltsverzeichnis Abgabetermin für das nächste Info: 15.Mai 2015 Titelseite Inhaltsverzeichnis Verdienstmedaille für Cornelia Norheimer Vorankündigung 40- Jahre VAMV Saar Alleinerzogene Kinder bekommen weniger Kindergelderhöhung kein Weg aus der Armut Familienpaket vom Finanzminister Offener Brief an Schäuble Alisch Düsseldorfer Tabelle Nach Elternzeit zurück in den Beruf Neue Regelbedarfe Die gehetzte Generation Diskrete Spurensicherung Urteile Saarbrücker Frauenlauf 2015 Termine OV Saarbrücken Kontaktstelle Neunkirchen, Homburg, St. Wendel Termine OV Lebach/Schmelz Termine LV Forderungen Vorstand Antrag auf Beitritt Sparkasse zu bestellen: 1 2 3 4 6 7 8 9 9 10 12 13 14 17 18 20 21 22 23 24 25 26 27 28 Ratgeber: Alleinerziehend - Tipps und Informationen 21. Auflage 2014 Versandkosten 5,-- Euro Impressum: Herausg.: VAMV Landesverband Saar e. V. Auflage: 900 Stück Erscheinungsweise: viermal jährlich (Januar, April, Juli, Oktober) Redaktion: Lydia Oschmann Verantwortlich: VAMV Landesvorstand Mitwirkende: Esther Nikaes, Cornelia Norheimer, Ursel Theres, Jürgen Pabst -2- Verleihung der Verdienstmedaille des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland an Cornelia Norheimer Im Rahmen des Dankeschönfestes von Pro Ehrenamt am 16.12.2014 hat Cornelia Norheimer die Verdienstmedaille des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland erhalten. Sie hat sich seit ihrem Eintritt 1986 in den „Verband alleinerziehender Mütter und Väter“ in besonderer Weise Anerkennung und Verdienste durch ihren kontinuierlichen und verlässlichen Einsatz für den Verband erworben. Sie ist seit 1990 mit einer kurzen Unterbrechung im Vorstand tätig, davon neun Jahre als Landesvorsitzende des Saarlandes. Dank ihres unermüdlichen Einsatzes bestehen der Landesverband Saar und der Ortsverband Saarbrücken bis heute als Anlaufstelle und Ort des Erfahrungsaustausches und der Information. Sie ist es gewesen, der es immer wieder gelungen ist, durch ihr offenes, freundliches und ermunterndes Zugehen auf andere, aktive Mitarbeiter für den Verband zu gewinnen und zu halten. Ihr Organisationstalent hat sie in der Durchführung zahlreicher Seminare, Kinderfreizeiten und Aktionstage bewiesen. Schon zwei Mal war sie maßgeblich an dem Gelingen von Bundesdelegiertenveranstaltungen beteiligt. Unsere Jubiläen (20- , 25- und 30-Jahrfeier) hat sie intensiv mit organisiert und derzeit befindet sie sich schon wieder in der Planung für die 40- Jahr Feier im Juni diesen Jahres zusammen mit der Bundesdelegiertenversammlung 2015. Dies alles hat sie neben der Erziehung ihrer drei Kinder, trotz eigenem bescheidenen Lebensstandard und angeschlagener Gesundheit geleistet. Im März 2014 hat sie sich nach schwerer Krankheit erneut als stellvertretende Landesvorsitzende wählen lassen, um weiterhin für Alleinerziehende und ihre Kinder Information, Unterstützung und Freizeitaktivitäten organisieren zu können. Landesverband Saar, Dezember 2014 -3- Liebe Mitglieder, liebe Alleinerziehende und Interessierte Vom 05.06.2015 bis 07.06.2015 finden sich Delegierte unseres Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) aus allen Bundesländern in unserer saarländischen Universitätsstadt Homburg zu unserem jährlich stattfindenden VAMV Bundeskongress ein, um unter anderem auf einer Fachtagung zu einem für Alleinerziehende sehr wichtigen politischen Thema, auseinanderzusetzen, zu diskutieren, Lösungswege zu finden, Handlungsstrategien zu entwickeln und mit Forderungen an die Politik auf deren Umsetzung zu drängen. Dieses Jahr wird es das Thema Rente, Rentenlücke und Alterssicherung mit Sicht auf uns Alleinerziehende sein. Alleinerziehende sind immer noch zu 90 % Frauen. In Deutschland verfügen Frauen über eine wesentlich geringere eigenständige Alterssicherung als Männer. Gründe hierfür sind von verschiedenen Instituten ausreichend untersucht und erforscht worden. Wegen der Erwerbszentriertheit unseres Rentensystems hängt dies ursächlich im deutschen Arbeitsmarkt begründet. Längere Erwerbsunterbrechungen wegen Kindererziehung, Entgeltungleichheit zwischen Männern und Frauen, Teilzeitarbeit, geringfügige Beschäftigung führen gerade bei Frauen zu niedrigen Renten. Kindererziehung oder Pflege älterer Familienangehöriger sind zum größten Teil immer noch „Frauensache“. Viele Frauen ziehen sich noch immer nach der Familiengründung aus dem Erwerbsleben zurück, besonders unterstützt durch das Ehegattensplitting. Dies wirkt sich natürlich negativ auf Ihre Alterssicherung aus. Notwendige private Vorsorge, um die Rentenlücke zu schließen oder die Rente aufzubessern (ein Ansparpotenzial von mtl. ca. 300 € wären erforderlich), kann von Alleinerziehenden, die häufig am Existenzminimum leben, nicht aufgebracht werden. Ohnehin stellt sich angesichts der andauernden Niedrigzinsphase die Frage der Sinnhaftigkeit privater Altersvorsorge, die wegen höherer Inflationsrate sowieso schon geschrumpft ist. Wie also herauskommen aus diesem Dilemma? -4- Wo und wie kann das Problem der niedrigen Renten von Alleinerziehenden (überwiegend Frauen) gelöst werden? Diese und weitere richtungsweisende Fragen werden wir auf unserer Fachtagung ausführlich behandeln und versuchen Antworten darauf zu finden, die nicht nur Handlungsempfehlungen für die Politik darstellen, sondern auch Forderungen zur konkreten Umsetzung beinhalten werden. Überdies wird dieses Jahr, so wie alle zwei Jahre wieder, der Bundesvorstand neu gewählt. Und …… wir haben etwas zu feiern ! Der VAMV Landesverband Saar als Gastgeberverband des Bundeskongresses wird 40 Jahre. Dieses Jubiläum wollen wir am Abend des 06.06.2015 vor Ort gebührend mit einem bunten Abend feiern. Ich wünsche uns allen viel Energie, konstruktive Ideen, gute Diskussionen und viel Erfolg, viel Freude und Spaß und für alle drei Tage gute Begegnungen und gewinnbringende Gespräche Ich freue mich auf Euch! Euer Jürgen Pabst -5- Alleinerziehende: Kindergelderhöhung kein Weg aus der Armutsfalle – Steuerklasse II endlich anheben! Berlin, 28. Januar 2015. Die Hälfte der Kinder in Armut lebt bei Alleinerziehenden. Daran wird die geplante Kindergelderhöhung nichts ändern. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) fordert parallel eine deutliche Anhebung des steuerlichen Entlastungsbetrags für Alleinerziehende in der Steuerklasse II. Dieser wurde seit über 10 Jahren nicht erhöht. „Eine Erhöhung des Kindergeldes geht an Kindern in Hartz IV sowie im Unterhaltsvorschussbezug komplett vorbei, da das Kindergeld ganz angerechnet wird“, moniert Schwab. „Einelternfamilien haben mit 42 Prozent das höchste Armutsrisiko aller Familien. Aus gutem Grund hatte die Große Koalition angekündigt, ein Paket zu schnüren und zusammen mit dem Kindergeld die Steuerklasse II zu erhöhen. Hier muss endlich etwas passieren! Ein bloßer Inflationsausgleich nach zwölf Jahren ist allerdings noch keine Verbesserung“, betont Schwab. „Für Alleinerziehende wäre es eine herbe Enttäuschung, wenn sie mit Peanuts abgespeist werden.“ Der Entlastungsbetrag stagniert seit 2004 bei 1.308 Euro. Im Schnitt haben Alleinerziehende am Jahresende dadurch 350 Euro mehr im Portmonee. Ehepaare haben durchs Splitting bis zu 15.000 Euro im Jahr mehr zur Verfügung, das finden Alleinerziehende ungerecht. Der VAMV fordert, solange es das Ehegattensplitting gibt, den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende an den steuerlichen Grundfreibetrag zu koppeln und regelmäßig anzupassen. Auch ein Ausbau des Unterhaltsvorschuss ist überfällig. Langfristig fordert der VAMV die Umgestaltung des bestehenden Steuersystems zu einer Individualbesteuerung und die direkte Förderung von Kindern durch eine Kindergrundsicherung, unabhängig von der Familienform ihrer Eltern. „Alleinerziehende wollen endlich von der Politik als gleichberechtigte Familienform anerkannt, wertgeschätzt und gefördert werden!“, unterstreicht Schwab. Informationen zur aktuellen Kampagne des VAMV „UmSTEUERN – keine Familie II. Klasse. Steuergerechtigkeit für Alleinerziehende!“ unter www.vamv.de. VAMV BV 1/2015 -6- Nikolausgeschenk für Unterhaltspflichtige, aber alleinerzogene Kinder bekommen weniger Berlin, 04. Dezember 2014. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) kritisiert die Änderungen der Düsseldorfer Tabelle: Der Selbstbehalt steigt erneut, der Kindesunterhalt stagniert zum dritten Mal in Folge. „Das Nachsehen haben die Kinder, denn sie werden vielfach weniger Unterhalt bekommen“, moniert Edith Schwab, VAMVBundesvorsitzende. Der Nikolaus legt unterhaltspflichtigen Eltern ein dickes Geschenk in den Stiefel: Statt 1.000 dürfen sie ab Januar 2015 1.080 Euro für sich selbst behalten. Damit berücksichtigt die Düsseldorfer Tabelle die Erhöhung der Hartz-IV Sätze zum neuen Jahr. Die Kinder von Alleinerziehenden finden allerdings in ihrem Stiefel: Eine Rechnung, denn auf ihre Kosten geht der erhöhte Selbstbehalt! Beim Kindesunterhalt steht die dritte Nullrunde seit 2010 an. Schwab kritisiert: „Wenn die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen sinkt, bekommen Kinder weniger Unterhalt. Bei niedrigen Einkommen fehlen dem Kind die 80 Euro, welche der Barunterhaltspflichtige behalten darf. Alleinerziehende müssen die einseitige Erhöhung ausbaden, sie haben keinen Selbstbehalt.“ Kindesunterhalt und Selbstbehalt für Unterhaltspflichtige sollen beide dafür sorgen, das jeweilige Existenzminimum zu sichern. Dieses Gleichgewicht ist aus dem Lot geraten: Seit 2011 ist der Selbstbehalt um insgesamt 180 Euro pro Monat gestiegen. Der Kindesunterhalt wurde seit 2010 nicht mehr erhöht. Grund ist die Koppelung an den steuerlichen Kinderfreibetrag, der ebenfalls seit 2010 stagniert. Bereits zum Januar 2014 hätte dieser nach Existenzminimumbericht steigen müssen, was aber die Regierung nicht umgesetzt hat. „Der Gesetzgeber ist gefordert, dafür zu sorgen, dass die Selbstbehalte nicht weiter zu Lasten der Existenzsicherung der Kinder steigen“, fordert Schwab. Schon jetzt bekommt die Hälfte der Kinder keinen, zu geringen oder nur unregelmäßigen Unterhalt, so die Zahlen einer Repräsentativbefragung. Kinder von Alleinerziehenden haben das höchste Armutsrisiko. Ein politischer Wille, dies zu ändern, ist nicht erkennbar. „Noch mehr Kinder von Alleinerziehenden werden in Armut rutschen“, ist sich Schwab sicher. VAMV BV 12/2014 -7- Familienpaket vom Finanzminister: Für Alleinerziehende nur heiße Luft Berlin, 4. März 2015. Bundesfinanzminister Schäuble will nach heutigen Medienberichten das Kindergeld nur marginal anheben, vollkommen in heiße Luft aufgelöst hat sich eine Erhöhung des steuerlichen Entlastungsbetrags für Alleinerziehende. Dieser stagniert seit zwölf Jahren, die überfällige Erhöhung hat die Regierung bereits im Koalitionsvertrag zugesagt. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) kritisiert entschieden, hier zu Lasten von Alleinerziehenden zu sparen. „Ohne Not scheint Schäuble das einzige konkrete Versprechen brechen zu wollen, dass die Regierung überhaupt Alleinerziehenden gegeben hat. Wir sind entsetzt und enttäuscht“, moniert Edith Schwab, VAMVBundesvorsitzende. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende dümpelt seit 2004 bei 1.308 Euro. Im Schnitt haben Alleinerziehende am Jahresende dadurch 350 Euro mehr im Familienbudget. Ehepaare haben durchs Splitting bis zu 15.000 Euro im Jahr mehr zur Verfügung, auch wenn sie keine Kinder haben. „Ein Familienpaket á la Schäuble ist für Alleinerziehende eine einzige Luftnummer“, kritisiert Schwab. „Die Regierung ist hier im Wort, endlich die Steuerklasse II zu erhöhen!“ Eine Erhöhung des Kindergeldes geht an Kindern in Hartz IV sowie im Unterhaltsvorschussbezug komplett vorbei, da das Kindergeld ganz angerechnet wird. „Auch der Kinderzuschlag ist wegen Anrechnungen bekannterweise nicht geeignet, das Armutsrisiko in Einelternfamilien zu senken. Daran ändert auch eine Erhöhung nichts“, bemängelt Schwab. „Jede fünfte Familie ist heute eine Einelternfamilie. Alleinerziehende wollen endlich von der Politik als gleichberechtigte Familienform anerkannt, wertgeschätzt und gefördert werden!“, unterstreicht Schwab. „Alleinerziehende wieder in die Röhre gucken zu lassen, ist vollkommen inakzeptabel!“ Informationen zur aktuellen Kampagne des VAMV „UmSTEUERN – keine Familie II. Klasse. Steuergerechtigkeit für Alleinerziehende!“ unter www.vamv.de VAMV BV 3/2015 -8- Offener Brief an Schäuble: VAMV und AGIA fordern steuerliche Verbesserung für Alleinerziehende! Berlin, 5. März 2015. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) und die katholische Arbeitsgemeinschaft Interessenvertretung Alleinerziehende (AGIA) fordern in einem offenen Brief an Bundesfinanzminister Schäuble, den steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende deutlich anzuheben. Nach Medienberichten plant Schäuble, die angekündigte Erhöhung doch nicht umzusetzen. Eine Nullrunde ist inakzeptabel, eine Erhöhung ist im Koalitionsvertrag festgelegt. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende stagniert seit 2004 bei 1.308 Euro. Im Schnitt haben Alleinerziehende am Jahresende dadurch 350 Euro mehr im Familienbudget, fühlen sich aber gegenüber Ehepaaren mit Splittingeffekt durch die Steuerpolitik benachteiligt, da dieser bis zu 15.000 Euro im Jahr ausmacht, auch ohne Kinder. „Die Regierung steht hier im Wort, ihr Verspechen zu halten, das sie im Koalitionsvertrag gegeben hat“, fordert Edith Schwab, Bundesvorsitzende des VAMV. „Alleinerziehende wünschen sich, nicht länger mit der Steuerklasse II quasi als Singles besteuert und damit zur Familie zweiter Klasse degradiert zu werden. Sie sind Familien mit Kindern und stehen als solche unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes.“ VAMV und AGIA fordern eine deutliche Anhebung des steuerlichen Entlastungsbetrags für Alleinerziehende, die eine spürbare steuerliche Entlastung und finanzielle Verbesserungen für Einelternfamilien mit sich bringt! VAMV BV 3/2015 Alisch -9- Düsseldorfer Tabelle: Selbstbehalte steigen 2015 Schlechte Nachrichten für Unterhaltsberechtigte: Die Selbstbehalte für Unterhaltspflichtige steigen zum Jahreswechsel, eine Anhebung der Unterhaltsbeträge für Kinder gibt es nicht. Diese sind an die Erhöhung des Kinderfreibetrags im Steuerrecht gekoppelt und der soll erst im Laufe des kommenden Jahres erhöht werden. Wer Unterhalt zahlen muss, profitiert hingegen ab dem 01.01.2015: Die Selbstbehalte, die dafür sorgen, dass Unterhaltspflichtige für ihren eigenen Lebensunterhalt aufkommen können, werden erhöht. Die Anpassung berücksichtigt die Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze zum Jahreswechsel. Unterhaltspflichtige Eltern von minderjährigen oder gleichgestellten Kindern können ab Januar 80 Euro mehr für sich selbst behalten, wer volljährigen Kindern, betreuenden Elternteilen oder Ehegatten Unterhalt zahlt, kann 100 Euro mehr für seinen eigenen Lebensunterhalt zurückbehalten. Im Überblick: Der Selbstbehalt für erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete, die Unterhalt an minderjährige Kinder oder volljährige Kinder, die noch im Haushalt des betreuenden Elternteils leben und sich in einer allgemeinen Schulausbildung befinden wird von 1.000 Euro auf 1.080 Euro angehoben. Für nicht erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete, die Unterhalt an minderjährige Kinder oder volljährige Kinder zahlen, die unter 21 Jahre alt sind, noch im Haushalt des betreuenden Elternteils leben und sich in einer allgemeinen Schulausbildung befinden, wird der Selbstbehalt von 800 Euro auf 880 Euro steigen. Für alle Eltern, die Unterhalt an sonstige volljährige Kinder zahlen wird der Selbstbehalt 1.300 Euro statt wie bisher 1.200 Euro betragen. Angehoben wird auch der Selbstbehalt für Alle, die Unterhalt an Ehegatten oder betreuende Elternteile zahlen. Er steigt von 1.100 Euro auf 1.200 Euro. Sigrid Andersen Wir wünschen allen ein Frohes Osterfest -10- Düsseldorfer Tabelle 01.01.2015 -11- Nach der Elternzeit zurück in den Job Viele Rückkehrer fühlen sich anfangs überfordert – Eingliederungsprogramme in Firmen können helfen Wer nach langer Elternzeit in den Job zurückkehrt, den begleiten oft Selbstzweifel und Angst. Viele Eltern befürchten, den Anforderungen nicht mehr gewachsen zu sein. Spezielle Programme können helfen. Von dpa-Mitarbeiter Cetin Demirci Berlin. Der Weg nach einer längeren Pause wie der Elternzeit zurück ins Berufsleben ist für viele mühsam. Der Arbeitsplatz ist der gleiche, auch die Kollegen sind einem nicht fremd. Dennoch erscheint vieles anders. Plötzlich trifft der Arbeitnehmer im eigenen Unternehmen auf Hürden, die es vorher nicht gab. „Kleinigkeiten wie ein kaputter Drucker werden als große Probleme empfunden“, sagt Margit ChristianySambeth, Coach und Personalberaterin in München. Nach einer im Jahr 2010 veröffentlichten Studie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend kehren 62 Prozent der Frauen mit einem Kind innerhalb eines Jahres wieder zurück in ihren Beruf. Rund 70 Prozent führten als Grund die Bedeutung des Berufs für das Selbstwertgefühl an. Mehr als ein Drittel der Befragten, die nach der Berufsrückkehr erneut ausstiegen, gaben an, den Anforderungen im Beruf nicht mehr gewachsen zu sein. Sie fühlten sich etwa durch neue Technologien überfordert oder von der Unternehmensleitung im Stich gelassen. „Je länger die Auszeit ist, desto größer ist die Gefahr, das Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten zu verlieren“, sagt Cornelia Spachtholz, Vorstandsvorsitzende des Verbandes berufstätiger Mütter (VBM) in Köln. Das könne zur Folge haben, sich den Anforderungen nicht mehr gewachsen zu fühlen, obwohl man die Aufgaben früher erfolgreich erledigt hat. „Dann sollte man sich an die Anfangsphase im Job erinnern, damals war auch alles neu und nicht selbstverständlich“, sagt Christiany-Sambeth. Außerdem könne man Kollegen, die man kennt, um Hilfe bitten. Kommen Selbstzweifel auf, sollten Arbeitnehmer damit offen umgehen und den Arbeitgeber um erneute Einarbeitung bitten. „Viele Unternehmen haben Eingliederungsprogramme, die kann man aktiv einfordern“, sagt Tim Hagemann. Er ist Professor für Arbeits-, Organisations- und Gesundheitspsychologie an der Fachhochschule der Diakonie in Bielefeld. „Eine Krise kann auch eine Chance sein, wenn man sie erfolgreich meistert.“ -12- Nach der Elternzeit kommt es zu einer Doppelbelastung. „Vorher kam man nach Hause und konnte abschalten; das ist mit einem Kind so nicht mehr möglich“, sagt Hagemann. Die Rahmenbedingungen sind andere geworden, man ist zeitlich stärker gebunden oder auch an einen bestimmten Ort. „Vor dem Hintergrund von Kita-Öffnungszeiten, Anforderungen in der Schule und den Bedingungen am Arbeitsmarkt sind Vollzeitjobs meist keine Option“, sagt Spachtholz. So entschieden sich viele zunächst für ein Teilzeitmodell, auch um Zeit mit den Kindern zu verbringen. Teilzeitjobs genießen im Vergleich jedoch eine geringere Reputation. „Wer Teilzeit arbeitet, dem wird unterstellt, keine Karriereambitionen zu haben“, sagt sie. 80-Prozent-Stelle empfohlen Kommt es zu Unterforderung oder gar Frustration im Job, sollten dem Arbeitgeber Lösungsvorschläge präsentiert werden. „Ein klares Tätigkeitsprofil könne hier schon helfen“, sagt Christiany-Sambeth. Eine Option sei außerdem eine Teilzeitstelle mit längerer Wochenarbeitszeit. Hagemann empfiehlt 80 Prozent der regulären Arbeitszeit. „In Zeiten des Fachkräftemangels denken hier viele Unternehmen schon um und kommen dem Arbeitnehmer entgegen“, sagt er. SZ 10/11/01/2015 -13- Die gehetzte Generation Familienstudie: Eltern machen sich durch zu hohe Ansprüche viel Stress selbst Welcher Kinderwagentyp? Chinesisch in der Kita? Das Elterndasein in Deutschland fühlt sich nach einer Umfrage heute anstrengender an als früher. Schuld daran sind aber wohl auch die Mütter und Väter selbst. Von Ulrike von Leszczynski (dpa) und Birgit Wilke (kna) Berlin. Sie haben oft zu wenig Zeit und wollen trotzdem alles richtig machen: Väter und Mütter in Deutschland sind streng mit sich selbst. Schon die Suche nach einer Kita kann da zur großen Hürde werden, vor allem in der Großstadt. Geschaut wird oft nicht mehr nach der Nähe zur Wohnung, sondern nach dem Bildungsangebot – Chinesisch oder Englisch? Doch das Streben nach dem perfekten Kind macht auch Stress, wie eine Umfrage im Auftrag der Zeitschrift „Eltern“ zeigt. Rund die Hälfte der befragten Männer (56 Prozent) und drei Viertel der Frauen (73 Prozent) sprechen von sehr hohen Ansprüchen und Anforderungen an sich selbst. Was sind die Ursachen? Familienbild: Der Vater als Versorger, die Mutter zuständig fürs Emotionale – so einfach war das noch vor Jahrzehnten. Rollen waren klar aufgeteilt und ergänzten sich, sagt der Soziologe Heinz Bude (Universität Kassel). Heute handelten Familien partnerschaftlich, verteilten Rollen flexibel und suchten gemeinsam nach Kompromissen. Da heute weniger Kinder pro Frau geboren werden als früher, rücke das einzelne Schicksal in den Mittelpunkt: Weniger Stress machten sich nur Familien aus dem gehobenen Bildungsbürgertum und Eltern mit mehr als fünf Kindern, betont Bude. Auch für Väter sei Elternsein heute ein Teil der persönlichen Lebensleistung. Angst vor dem Abstieg: Das eigene Kind als Gesellschaftsverlierer – diese Vorstellung macht vielen Eltern Angst. Betroffen ist vor allem die Mittelschicht, wie der Diplom-Psychologe Josef Zimmermann sagt: „Mit zunehmendem globalen Wettbewerb wächst die Angst, abzurutschen.“ Umwege im Lebenslauf seien heute nicht mehr vorgesehen. Kindern sei das sehr wohl bewusst: „Hauptschüler fühlen sich wie die allerletzten Loser, als bereits gescheitert“, sagt Zimmermann, Leiter einer katholischen Familienberatung in Köln. Wissen über Erziehung: „Die Erwartungen an Eltern sind gestiegen“, sagt der Berliner Soziologe Lothar Krappmann, Gastwissenschaftler am Max-Planck-Institut für Bildungsforschung in Berlin. Wissenschaftliche Erkenntnisse wie die positiven Auswirkungen früher Förderung durch -14- Vorlesen oder Musik seien heute allgemein bekannt. Damit steige die Angst, etwas zu versäumen oder falsch zu machen. Auch Eltern untereinander bauten Druck auf und zwängen sich zu Rechtfertigungen, beobachtet Soziologe Bude. Neue Medien: Ständige Erreichbarkeit ist nicht mehr nur ein Problem von Berufstätigen. Ein Handy oder Smartphone besitzt die Hälfte der Kinder, die in einer zusätzlichen Studie interviewt wurden. Handyregeln, wie sie bei 73 Prozent der Kinder existieren, sind nach Ansicht von Psychologe Zimmermann ratsam: Chatten beschleunige den Alltag der Kinder ansonsten weiter. Doch ihre Welt ist nach wie vor auch analog, wie die Umfrage zeigt: Rund zwei Drittel treffen sich lieber in echt mit Freunden als Nachrichten zu schreiben. Zufrieden sind die Kinder nach den Befragungsergebnissen trotz allem mit ihren Papas und Mamas. 92 Prozent sagten, sie hätten die besten Eltern, die sie sich vorstellen könnten. Die Zeitschrift „Eltern“ als Auftraggeberin der Umfragen wertet das als gutes Zeichen. Allerdings handele es sich dabei nicht um einen neuen Trend, wie Soziologe Krappmann sagt: Vielmehr könnten eine positive Haltung zum Leben und ein gutes Urteil über die Eltern Kindern in die Wiege gelegt sein. „Eltern verlernen zunehmend, auf die eigene Stimme zu hören“ Das Bauchgefühl bei der Erziehung von Kindern geht zunehmend verloren. Dazu trägt eine Vielzahl von Ratschlägen und Ratgebern von außen bei, sagt der Saarbrücker Familientherapeut Helmut Kuntz im Gespräch mit SZ-Redakteurin Iris Neu. Eine neue Studie hat ergeben, dass weniger der Spagat zwischen Job und Familie Stress bereitet, sondern die hohen Ansprüche der Eltern. Woran liegt das? Kuntz: Dafür gibt es zweierlei Gründe. Zum einen kann es der Ehrgeiz sein, den Vater oder Mutter einmal in Bezug auf sich selbst hatte, der aber nicht entsprechend gelebt und stattdessen an die Kinder weitergetragen wurde. Zum anderen kann es natürlich auch der Wunsch der Eltern sein, ihren Kindern möglichst viele Anregungen zu bieten, um ihnen eine gute Grundlage für ihr späteres Leben zu vermitteln. Dabei wird oft übersehen, dass die Kinder zusätzlich einer Fülle von äußeren Reizen ausgesetzt und damit irgendwann überfordert sind. Zeigt dies nicht auch eine starke Unsicherheit der Eltern bei der Erziehung ihrer Kinder? -15- Kuntz: Ja. Ich denke, dass Eltern früherer Generationen viel mehr aus dem Bauch oder aus der Tradition heraus gehandelt haben. Heute grübeln Eltern weit mehr darüber, was sie richtig oder falsch machen. Hat sich das „Bauchgefühl“, das Eltern früher bei der Erziehung hatten, heute verflüchtigt? Kuntz: Vielleicht hat sich das Bauchgefühl tatsächlich etwas verflüchtigt, weil eben so viele Anforderungen von außen auf die Eltern – und zugleich auch auf Kinder und Jugendliche – einstürmen. Das macht es dem Menschen in seiner Entwicklung oft schwer, hinterherzukommen. Hinzu kommt eine Fülle von Ratschlägen von außen, was man besser tun oder lassen sollte. All das stiftet große Verwirrung. Eltern verlernen so zunehmend, auf die eigene innere Stimme zu hören. Kinder nehmen der Studie zufolge selbst wahr, dass ihre Eltern gestresst sind. Welchen Einfluss hat das auf die kindliche Entwicklung? Kuntz: Dieser Stress kann entweder dazu führen, dass Kinder ihre Eltern nicht mehr ernst nehmen. Oder umgekehrt, dass sich Kinder latent viele Sorgen um ihre Eltern machen. Entschleunigt die Kindheit! Von SZ-Redakteurin Esther Brenner Die deutschen Eltern zweifeln an sich. Kein Wunder, denn der Druck ist enorm, vor allem der zeitliche. „Schneller, höher, weiter“ – unter diesem Motto steht heutzutage Kindererziehung. Nichts wird mehr dem Zufall überlassen, aus Angst die Kinder – und damit die Eltern selbst – könnten versagen. Vor allem Familien der bildungsnahen Mittelschicht wirken oft wie Getriebene. Wer sich Leistungsdruck und Freizeitstress entziehen will, gerät schnell ins Abseits. Und so hetzen vor allem Mütter, viele ganz selbstverständlich auch (gerne) berufstätig, von Termin zu Termin mit ihren Sprösslingen. Auf dem Weg zum Turbo-Abi nach acht Jahren müssen mindestens noch ein Musikinstrument und zwei Sportarten erlernt werden. Viele Eltern und noch mehr Kinder halten dieses Tempo nicht durch, werden krank. Wie wunderbar, dass über 92 Prozent der Kinder ihre überengagierten und gestressten Eltern trotzdem für die besten der Welt halten! SZ 13/01/2015 -16- Diskrete Spurensicherung nach dem Missbrauch Landesweites Angebot für Opfer sexueller Gewalt startet Vergewaltigungsopfer, die direkt nach der Tat unsicher sind, ob sie Anzeige erstatten wollen, können ab sofort Spuren vertraulich sichern lassen. Diese werden dann zehn Jahre anonymisiert aufbewahrt. Von SZ-Mitarbeiter Thorsten Grim Wie tief und einschneidend Opfer sexueller Gewalt an Körper und Seele verletzt sind, können Außenstehende – wenn überhaupt – höchstens erahnen. In den Beratungsstellen des Frauennotrufs und ähnlichen Einrichtungen berichten Missbrauchsopfer von Scham, Angst und Schuld-gefühlen – viele zutiefst traumatisiert. „Erfahrungen zeigen, dass nur ein sehr geringer Anteil der Opfer unmittelbar nach der Tat überhaupt in der Lage ist, Hilfe zu holen“, sagte Monika Bachmann (CDU), Ministerin für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie. Geschweige denn die Täter anzuzeigen. „Viele fragen sich, ob sie selbst schuld sind an dem, was passiert ist. Oder ob ihnen überhaupt geglaubt wird“, so Bachmann. Gemeinsam mit JustizStaatssekretärin Anke Morsch, Gunter Hauptmann, Vorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland (KV), und Josef Mischo, Präsident der Ärztekammer des Saarlandes (ÄKS), stellte die Ministerin gestern die Informationskampagne „Sexuelle Gewalt hinterlässt Spuren“ vor. Die Kampagne, die heute, dem Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen startet, begleitet die landesweite Einführung einer vertraulichen Spurensicherung nach einer Vergewaltigung. Opfer, die direkt nach der Tat noch unsicher sind und zunächst keine Anzeige erstatten möchten, haben ab sofort die Möglichkeit, „sich unmittelbar nach dem Vorfall – nach Wunsch in einer Klinik oder Facharztpraxis – vertraulich Hilfe zu holen und die Spuren sichern zu lassen, die für eine mögliche spätere Anzeige bei der Polizei hilfreich sein können“, erklärte Bachmann. Die rechtsmedizinische Abteilung der Uni-Klinik Homburg bewahrt die Beweise zunächst für zehn Jahre anonymisiert auf – bei Bedarf aber auch länger. Das interministerielle Projekt nennt sich „Vertrauliche Spurensicherung nach sexuellere Gewalt“. Das Saarland „ist das erste Flächenland, das landesweit eine institutionalisierte Angebotsstruktur für dieses vertrauliche Hilfemodell anbietet“, erklärte Ministerin Bachmann. Die vertrauliche Spurensicherung richtet sich zunächst an Erwachsene und wird landesweit in ausgewählten Kliniken und gynäkologischen Praxen angeboten. In einem zweiten Schritt soll das Angebot aber auch auf Kinder und Jugendliche ausgeweitet werden. „Es gibt spezifische Verfahrensfragen, die da zu beachten sind“, sagte Staatssekretärin Anke Morsch der Saarbrücker Zeitung auf Nachfrage. Über Tel. (06 81) 84 49 44 können Betroffene erfahren, wo sich die nächstgelegene Klinik oder Praxis befindet, die die vertrauliche Spurensicherung anbietet. SPUREN-SICHERN.de SZ 25.11.2014 -17- Urteile Sorgerechtsentziehung setzt eingehende Feststellungen zur Kindeswohlgefährdung voraus Artikel 6, Absatz 3 Grundgesetz legt fest, dass Eltern nur dann die elterliche Sorge entzogen werden kann, wenn sie völlig versagen oder das Kind zu verwahrlosen droht. Es muss in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet sein. Gerichte müssen die Voraussetzungen für einen Entzug der Sorge sorgfältig prüfen. Wenn sie sich dabei auf ein Sachverständigengutachten stützen, muss dieses den verfassungsrechtlichen Vorgaben standhalten. Hintergrund für diesen Beschluss der 1. Kammer des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts bildete die Beschwerde eines Vaters gegen den Entzug des Sorgerechts durch ein Amtsgericht und die Bestätigung dieser Entscheidung durch das Oberlandesgericht, die sich bei ihren Entscheidungen auf ein Sachverständigengutachten stützten. Das Bundesverfassungsgericht kritisierte in seiner Bewertung jedoch, dass beide Gerichte das Gutachten "allenfalls ansatzweise eigenständig eingeordnet und rechtlicher Würdigung unterzogen" hätten. Vor allem moniert das BVerfG, dass das vorliegende Sachverständigengutachten die "verfassungsrechtlich gebotene Frage nach einer nachhaltigen Gefährdung des Kindeswohls weder explizit noch in der Sache gestellt habe". Es kritisiert das Gutachten darüber hinaus als tendenziell voreingenommen gegenüber dem Beschwerdeführer. Das OLG hätte diese Mängel thematisieren und die fachliche Qualifikation des Sachverständigen vorab klären müssen. Mit seinem Beschluss wendet sich das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich gegen eine pauschale, unkritische Übernahme von Gutachten. Es weist die Gerichte auf ihre hohe Sorgfalts- und Prüfpflicht hin. Entscheidungen zum Entzug des elterlichen Sorgerechts haben eine große Tragweite und müssen daher hieb- und stichfest sein. BVerfG, AZ 1 BVR, 1178/14, (PM des BVerfG Nr. 108/2014,28.11.2014 Kinder statt Lehre: Unterhalt für Mütter Bricht eine Frau wegen der Geburt ihres Kindes eine Berufsausbildung ab und holt sie in der Ehe auch nicht nach, hat sie Anspruch auf unbefristeten Unterhalt. Das hat das Brandenburgische Oberlandesgericht entschieden. In dem Fall hatte die Frau wegen ihrer Schwangerschaft die Ausbildung zur Gärtnerin abgebrochen und nach der Heirat keine weitere nachgeholt. Nach 30 Jahren wurde die Ehe geschieden. Newsletter NRW -18- Familienpflegezeit : Ab 01.01.2015 gibt es einen Anspruch auf Familienpflegezeit. Beschäftigte können unter anderem ihre Arbeitszeit für eine Dauer von bis zu 24 Monaten reduzieren, wenn sie einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen zuhause versorgen möchten. Die Mindestarbeitszeit liegt bei 15 Stunden wöchentlich. Pflegende haben während dieser Zeit einen Rechtsanspruch auf ein zinsloses Darlehen, um ihren Lebensunterhalt besser bestreiten zu können. Dieses Darlehen müssen sie nach Beendigung der Familienpflegezeit wieder zurückzahlen. Während der Familienpflegezeit besteht Kündigungsschutz. Einschränkung: Beschäftigte in Betrieben mit bis zu 15 Mitarbeiter/inne/n haben keinen Anspruch. (www.bmfsfj.de Gerichtliche Anordnung des Wechselmodells rechtssystematisch nicht möglich Die Kinderrechtekommission des Deutschen Familiengerichtstages hat nun - wie beim letzten Familiengerichtstag angekündigt - ein ausführliches Papier zum Wechselmodell erstellt. Tenor: Das Wechselmodell kann im Einzelfall gut sein, ist aber keinesfalls ein neues Leitmodell. Da es den Eltern ein höheres Maß an Kommunikations- und Kooperationsbereitschaft abverlangt, als es das gemeinsame Sorgerecht schon tut, sind in vielen Fällen die Voraussetzungen für ein kindgerechtes Wechselmodell nicht gegeben. Für eine gerichtliche Anordnung des Wechselmodells gegen den Willen eines Elternteils fehlt außerdem die rechtliche Grundlage. Newsletter NRW Bei Scheidung aufgepasst! Versorgungsausgleich bei Betriebsrenten prüfen! Der Deutsche Juristinnenbund (djb) rät darauf zu achten, dass im Versorgungsausgleichsverfahren bei einer Betriebsrente die Anwendungen eines unrealistischen Papierzinses nicht zu einer Benachteiligung führt. Der djb empfiehlt, gegebenenfalls den Rechtsweg zu beschreiten, denn bei einer externen Teilung erhalten die ausgleichsberechtigten Ehegatten derzeit einen deutlich zu geringen Ausgleichswert. Dabei kann es um einige zehntausend Euro gehen. Einzelheiten dazu unter http://www.djb.de/Kom/K2/14-15/. (aus: VAMV-Bundesverband, Informationen für Einelternfamilien, Nr. 4/2014) -19- Teilnahme am 14. Saarbrücker Frauenlauf am Samstag, 30.Mai 2015 Liebe Frauen im VAMV, wir sind zwar kein Frauenverein, haben aber doch viele weibliche Mitglieder. Um diese zur Teilnahme am bekannten Saarbrücker Frauenlauf zu ermuntern, aber auch um uns als Verein zu zeigen, haben wir beschlossen, uns zu beteiligen und laden alle zum Mitmachen ein. Frau kann 4,5 km walken oder laufen, oder 10 km laufen. Die Strecke beginnt unterhalb des Theaters und verläuft an der Saar entlang bis zum Römerkraftwerk, bzw. bis zur Güdinger Schleuse. Angesprochen sind alle Altersklassen, auch Mädchen können mitmachen (ab ca.8 Jahren). Wir sind schon 4 Teilnehmerinnen und werden uns samstags, zwischen 17.00 – 18.00 Uhr auf dieses Event vorbereiten. Treffpunkt ist unsere Elterncafé in der Gutenbergstr.2a, wo wir uns auch umziehen und unsere Sachen lassen können. Kinderbetreuung kann organisiert werden. (Trainingsuhrzeit kann noch geändert werden) Verantwortlich: Ursel Theres, 57ste von 600 beim 13. Frauenlauf -20- Ortsverband Saarbrücken Gutenbergstr. 2a, 66117 Saarbrücken, 0681 / 33 44 6 Sparkasse SB, IBAN: DE48 5905 0101 0000 0102 15 BIC: SAKSDE 55XXX Jürgen Pabst Vorsitzender 0176/54511077 06898/380133 Beate Krebber-Wengler stellvertr. Vorsitz. 0681/41418 www.vamv-sb.de e-mail: [email protected] Termine April 2015 05.04. 11.00 Uhr 19.04. 11.00 Uhr Frühstück, anschl. Ostereiersuche im DFG Frühstück, anschl. Waldwanderung mit Materialsammlung für Insektenhotel Mai 2015 01.05. 11.00 Uhr Treffen im Elterncafé zur Maiwanderung mit Grillen. Grillgut und Verpflegung bitte selbst mitbringen 14.05. Besuch des Sommerfestes des Ortsverbandes Lebach/Schmelz (Christi Himmelfahrt) Frühstück, anschl. Bau des Insektenhotels Frühstück mit Überraschungsausflug 16.05. 14.30 Uhr 17.05. 11.00 Uhr -21- Ortsverband Saarbrücken Juni 2015 07.06. 11.00 Uhr 21.06. 11.00 Uhr Teilnahme an der Bundesdelegiertenversammlung in Homburg Frühstück, anschl. Schwimmen im Blau St. Ingbert Kontaktstelle Neunkirchen Familien- und Nachbarschaftszentrum, Janine Wack Telefon: 06821-27633 E-Mail: [email protected] Kontaktstelle Homburg Kerstin Collisi 06841-755967 Kontaktstelle St. Wendel Frauenbeauftragte Ursula Weiland Tel.: 06851-801-2070 E - Mail: [email protected] -22- Ortsverband Lebach/Schmelz Gabriele Ewen 06881 / 924303 Anja Cuntz 06887 / 6856 Bank 1 Saar Lebach IBAN: DE47 5919 00000012 4120 10 BIC: SABADE 5S Internetadresse: www.vamv-lebach.de Postanschrift: Postfach 1221, 66822 Lebach Termine April 2015 19.04. 10.30 Uhr Frühstück in den Räumen Mai 2015 01.05. 11.00 Uhr 14.05. 11.00 Uhr Maitour mit Grillen Sommerfest in den Räumen Juni 2015 21.06. 14.00 Uhr Noswendeler See Aus organisatorischen Gründen bitten wir um vorherige Anmeldung bei: Gabi Ewen 06881/924303 oder Anja Cuntz 06887/6856 Änderungen vorbehalten. Vielen Dank -23- Landesverband Saar Gutenbergstr. 2 a, 66117 SB 0681 / 33446 Fax 0681 / 373932 E – Mail: [email protected] Internet: www.vamv-saar.de IBAN: DE03 5905 0101 0090 0027 75; BIC: SAKSDE55XXX . Termine 2. Quartal 30. Mai 05. – 07.06. 06.06. Saarbrücker Frauenlauf - Wir nehmen teil Trainingszeiten samstags 17 – 18 Uhr Treffpunkt Elterncafé Bundesdelegiertenversammlung in Homburg 40 – Jahr – Feier des VAMV Landesverbandes Saar e. V. in Homburg Der Verband Alleinerziehender Mütter und Väter Landesverband Saar e. V. wird unterstützt vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Sozialhilfeberatung + Rechtsberatung nur für Mitglieder Anmeldung unbedingt erforderlich 0681 – 33446 -24- Forderungen Vereinbarkeit Wir fordern die Vereinbarkeit von Kind und Beruf für alle Eltern, um ein weiteres Abdrängen Alleinerziehender in die Sozialhilfe zu verhindern. Wir fordern ein qualitativ und quantitativ ausreichendes Angebot an Kinderbetreuung für Kinder aller Altersklassen. Wir fordern ein flächendeckendes, bedarfsorientiertes Angebot an Ganztagsschulen für alle Kinder, deren Eltern diese Schulform wünschen. Zeitfonds Wir fordern die Einrichtung eines Zeitfonds von insgesamt 3 Jahren, den Eltern je nach ihren familiären Bedingungen auf die ersten 12 Lebensjahre eines Kindes verteilen und mit Arbeitsplatzgarantie ihre Erwerbstätigkeit reduzieren können - anstelle des bisherigen Erziehungsurlaubs. Das Erziehungsgeld muss Einkommenseinbußen ausgleichen. Kindergeld Wir fordern für alle Kinder ein gleiches, an den durchschnittlichen Kosten eines Kindes orientiertes Kindergeld. Regelunterhalt Wir fordern die Festsetzung des Regelunterhalts für Kinder auf Höhe ihres Existenzminimums solange es kein kostendeckendes Kindergeld gibt. Sorgerecht Wir fordern ein gemeinsames Sorgerecht nur, wenn beide Eltern dies wünschen. Ein gemeinsames Sorgerecht gegen den Willen eines Elternteils lehnen wir ab. Wir fordern eine Orientierung an den Umgangswünschen des Kindes. Einen Umgang gegen den Willen des Kindes lehnen wir ab. Steuern Wir fordern gerechte Besteuerung. Steuerliche Entlastung soll es nur für Frauen und Männer geben, die Kinder erziehen oder Pflegebedürftige versorgen - statt der bisherigen steuerlichen Subventionierung der Ehe. -25- Rente Wir fordern den weiteren Ausbau der eigenständigen Alterssicherung von Frauen und eine grundlegende Reform der Hinterbliebenenversorgung. Um dieses Ziel zu erreichen, muss grundsätzlich jedes Arbeitsverhältnis der Sozialversicherungspflicht unterliegen. Wohnen Wir fordern eine an der realen Mietenentwicklung orientierte Wohnkostenentlastung. Im öffentlich geförderten Wohnungsbau wollen wir angemessene Wohnflächen und das Zugeständnis von einem individuellen Raum für jede/n BewohnerIn neben den Gemeinschaftsräumen. Das Wohnumfeld muss kindgerecht gestaltet werden. Migration Wir fordern für alle sich in Deutschland tatsächlich aufhaltenden Eltern und Kinder ein sofortiges eigenständiges Aufenthaltsrecht nach Trennung und Scheidung unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Der Nachzug von minderjährigen Kindern zu einem in Deutschland lebenden Elternteil muss unbürokratisch möglich sein. Verband Alleinerziehender Mütter und Väter Landesverband Saar e.V. Landesvorsitzende Stellv. Vorsitzender Esther Nikaes Jürgen Pabst Stellv. Vorsitzender Schatzmeister Schriftführerin Beisitzerin Beisitzerin Cornelia Norheimer Ruven Daniel Ursula Theres Beate Krebber-Wengler Kerstin Bouadjmi 0681 – 9850255 0176 – 54511077 06898 – 380133 06881 – 894181 06897 – 1719649 0681 – 79786 0681 – 41418 0176 – 65706008 Der VAMV ist eine Selbsthilfeorganisation allein erziehender Mütter und Väter. Er vertritt die Interessen von 2 Millionen Einelternfamilien, von Familien also, in welchen ledige, getrennt lebende, geschiedene oder verwitwete Eltern mit ihren Kindern leben. Der VAMV zeigt die Benachteiligungen dieser allein erziehenden Eltern auf und will verhindern, dass sich familienpolitische Maßnahmen vorwiegend an Ehepaaren und Ehepaarfamilien orientieren. -26- Antrag auf Beitritt Jahresbeitrag: OV SB OV Lebach Landesverband 30,00 Euro 21,00 Euro 30,00 Euro als förderndes Mitglied (Nichtbetroffene) als Einzelmitglied im Landesverband als Mitglied des Ortsverbandes SB LEBACH Bitte entsprechendes ankreuzen Name: ______________________________________ Straße: ______________________________________ PLZ, Ort: ______________________________________ Telefon: ______________________________________ E-mail: ______________________________________ Familienstand: __________________________ Geb. am: __________________________ Anzahl und Alter der Kinder: Beruf: ______________________ ______________________________________ Haben Sie das alleinige Sorgerecht? Ja Nein Ich bin einverstanden, dass meine Daten an den Bundesverband weitergeleitet werden. __________________ Ort, Datum _______________________ Unterschrift Die entsprechenden Konten der Ortsverbände, auf die der Beitrag überwiesen werden soll, findet Ihr auf den Terminseiten der einzelnen Ortsverbände. Der Beitrag ist sofort zu entrichten. Bitte mindestens vierteljährlich bezahlen, nicht monatlich. Danke. -27- Sparkasse -28-
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