Schulinformationen für das Schuljahr 2015/16

Kindergarten und Primarschule
Schulinformationen der Primarschule Altnau
für das Schuljahr 2015/16
Liebe Eltern
Das Schuljahr 2014/15 geht dem Ende entgegen und für 18 Kinder beginnt im Sommer der
Kindergartenalltag. Insgesamt 25 Kinder werden zusammen mit 24 Zweitklässlern eine unserer
drei 1./2. Klassen besuchen. Für unsere 22 Schülerinnen und Schüler aus den drei 6. Klassen
beginnt zudem im Sommer ein neuer Abschnitt, sie wechseln in die Sekundarschule. Auch ab
Sommer 2015 werden an der Primarschule wieder acht Doppelklassen und zwei Kindergartenabteilungen geführt.
Die vorliegenden Schulinformationen verschaffen Ihnen einen Überblick über das Schulsystem
des Kantons Thurgau und die Organisation unserer Primarschule, vermitteln aktuelle
Informationen und kündigen einige geplante Aktivitäten an.
Weitere Informationen, das Schulprogramm, den Ferienplan sowie News und Adressen finden
Sie auf unserer Webseite www.primarschule-altnau.ch.
Bei Fragen und Anliegen wenden Sie sich bitte an die entsprechende Klassenlehrperson Ihres
Kindes oder an die Schulleitung.
Mit den besten Wünschen für ein erfolgreiches und erfreuliches Schuljahr 2015/16.
Juni 2015
Schulleitung und Schulbehörde Primarschule Altnau
Schulsystem Kanton Thurgau
Das Bildungs- und Erziehungswesen ist durch das Gesetz über die Volksschule kantonal
geregelt. Dieses wurde per 01.01.08 wesentlich erneuert. Das Amt für Volksschule (AV) ist für
die organisatorischen, inhaltlichen und pädagogischen Belange des Kindergartens, der
Primarschule, der Sekundarschule sowie der Sonder- und Privatschulen zuständig. Sämtliche
kantonalen Informationen sind im Internet zu finden unter: www.av.tg.ch
Schulgemeinde
Die Schulbehörde ist verantwortlich für strategische Entscheide und sie ist das ausführende
Organ der Schulgemeinde. Die Mitglieder werden von den Stimmbürgerinnen und
Stimmbürgern für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt. Die Schulleitung ist für den
operativen Schulbetrieb verantwortlich und wird von der Behörde eingestellt und geführt. Sie
ist zuständig für die pädagogische, personelle und administrativ-organisatorische Führung.
Schulpflicht
Im Schulgesetz ist die Schulpflicht verbindlich geregelt. Gemäss § 37 gilt:
«Bei Vollendung des vierten Altersjahres bis zum 31. Juli ist der Kindergarten zu besuchen,
bei Vollendung des sechsten Altersjahres die Primarschule.»
Aus wichtigen Gründen, welche die Entwicklung des Kindes nachhaltig belasten würden, kann
der Eintritt in den Kindergarten oder die Primarschule mit entsprechendem Gesuch um ein
Jahr vorgezogen oder mit entsprechender Mitteilung hinausgeschoben werden. Schriftliche
Gesuche bzw. Mitteilungen müssen bei der Primarschulbehörde bis spätestens 31. März
eingereicht werden. Besucht ein Kind keine öffentliche Schule, ist der Schulleitung ein
alternativer, der Volksschule entsprechender Unterricht, nachzuweisen.
Schulaufsicht
Die Kantonale Schulaufsicht ist zuständig für die Aufsicht über den Kindergarten, die Primarschule, die Sekundarschule, die Sonderschulen, die Privatschulen und die private Schulung.
Schulinspektorinnen und Schulinspektoren fördern und unterstützen die Schulen in Fragen der
Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung. Sie überprüfen die Einhaltung der Vorgaben des
Kantons.
Zugeteilte Schulinspektorin für die PS Altnau:
Marie-Theres Dahinden
Bahnhofstrasse 16
8590 Romanshorn
071 966 69 69
[email protected]
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An- und Abmeldungen von Schülerinnen und Schülern
Auf der Webseite www.primarschule-altnau.ch unter «Eltern» sind für neu nach Altnau
ziehende und von hier wegziehende Eltern entsprechende Formulare verfügbar. Bitte diese
Formulare möglichst frühzeitig der Schulleitung zukommen lassen.
Kindergarten
Der Kindergarten bildet eine wichtige Vorbereitungsstufe für die Schule. Der Lehrplan des
Kinder-gartens umfasst eine individuelle Förderung der geistigen, musischen und körperlichen
Fähigkeiten der Kinder und unterstützt die Eltern in der Erziehung. Im Februar werden die
Eltern der zukünftigen Kindergartenkinder jeweils zu einem Informationsabend im Kindergarten
eingeladen. Für Absenzen im Kindergarten gelten die gleichen Bestimmungen wie für die
Schule (siehe Seite 9).
Dauer
Der Kindergarten dauert zwei Jahre und bereitet auf die Primarschule vor. Die Primarschule
umfasst sechs Jahre und legt die Basis der schulischen Bildung. Sie vermittelt elementare
Kenntnisse, Fertigkeiten und Haltungen. Die Sekundarschulzeit beträgt drei Jahre. Sie festigt
und erweitert das in der Primarschule Gelernte und rundet die Bildung der Volksschule ab. Sie
bereitet auf berufliche Ausbildung und weiterführende Schulen vor.
Schulqualität
Unsere Schule wurde im November 2009 erstmals vom Kanton evaluiert. Ab Herbst 2015 bis
ca. Sommer 2016 ist nun eine weitere solche Schulevaluation des Kantons geplant. Bereits
auf den Beginn des neuen Schuljahres wird die Schulbehörde das neue Qualitätskonzept mit
dem Schulprogramm und dem jährlichen Qualitäts-Kreislauf der Primarschule Altnau in Kraft
setzen. Auf unserer Webseite www.primarschule-altnau.ch unter «Werte / Kultur» werden die
entsprechenden Dokumente jeweils ab ca. Ende Juni zu finden sein.
Schulentwicklung
Der Kanton legt für die Volksschule Qualitätsanforderungen fest und überprüft deren Erfüllung.
Schulbehörde, Schulleitung und Lehrerschaft sind verpflichtet, ihre Schule ständig weiter zu
entwickeln. Die Entwicklungsschwerpunkte der Primarschule Altnau werden von der
Schulbehörde, Schulleitung und Lehrerschaft aus dem Leitbild abgeleitet und jeweils für einen
Zeitraum von drei Jahren geplant und jährlich angepasst. Die Ziele sind in einem
Schulprogramm festgehalten. Dieses finden Sie auf unserer Webseite unter «Werte/Kultur».
Für die Schulentwicklung darf der Schulunterricht pro Semester ein Tag ausfallen. Sie finden
die Daten, an welchen die Kinder im nächsten Schuljahr frei haben, auf Seite 15 im Terminund Ferienplan. Änderungen sind vorbehalten und werden rechtzeitig bekannt gegeben.
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Aktivitäten und Besuchsanlässe
Schon heute möchten wir Sie auf zwei Anlässe hinweisen:
10.11.2015
01.07.2016
Dienstag
Freitag
Lichterumzug Kindergarten und 1./2. Klassen
Schulschlussveranstaltung
Auch klassenintern finden immer wieder Aktivitäten statt, zu welchen die Eltern herzlich
eingeladen sind. Elternabende, Schulgemeindeversammlungen und sonstige schulische
Anlässe (Projektwochen, Theater, Ausstellungen, Sportveranstaltungen usw.) sind ebenfalls
Möglichkeiten, mit der Schule in Kontakt zu kommen und Informationen zu erhalten.
Ausserdem erfüllt ein Besuch der Eltern an schulischen Anlässen die Kinder mit Stolz und
Freude. Über besondere Aktivitäten und Neuerungen werden wir Sie laufend informieren.
Allfällige Stundenplanänderungen geben wir frühzeitig bekannt. Eine Jahresübersicht finden
Sie auf Seite 15 dieser Schulinformationen und unter www.primarschule-altnau.ch.
Schulanlässe
Die Teilnahme an den durch die Schule organisierten Schulanlässen, Exkursionen,
Schulreisen und Schullagern ist für die Schülerinnen und Schüler obligatorisch. Die Eltern
können zu einem Beitrag verpflichtet werden. Während der 5. bis 6. Klasse finden zwei
Klassenlager statt, mindestens eines davon ist ein Schneesportlager. Im März 2016 werden
unsere drei 5./6. Klassen eine Woche in Sedrun GR verbringen. Bei schulischen Aktivitäten,
welche mit dem Velo durchgeführt werden, ist das Helmtragen für alle obligatorisch. Fehlende
Helme stellt die Primarschulgemeinde zur Verfügung. In den Schneesportlagern besteht
ebenfalls Helmpflicht.
Schulbesuche / Elternabende / Standortgespräch
Sie dürfen bei ihrem Kind jederzeit einen Schulbesuch abstatten. Falls Sie ein Gespräch mit
der Lehrperson wünschen, bitten wir Sie, vorgängig telefonisch einen Termin zu vereinbaren.
Mindestens einmal pro Schuljahr wird zudem ein Standortgespräch zwischen Klassenlehrperson, Erziehungsberechtigten und dem Kind durchgeführt. Es findet in der Regel am
Ende des ersten Semesters statt. Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten bilden Gegenstand des
Standortgesprächs. Einladungen zu Standortgesprächen, Elternabenden und weiteren
Gesprächen sind im Interesse Ihres Kindes wahrzunehmen.
Zusammenarbeit
Für eine optimale Förderung des Kindes ist es sehr wichtig, dass Schule und Elternhaus
zusammenarbeiten. Gegenseitige Informationen und Unterstützung sollen in wertschätzender
Art und Weise gepflegt werden. Dies ist neu auch im Volksschulgesetz festgehalten.
«Die Erziehungsberechtigten stehen für Kontakte bereit und unterstützen die Volksschule,
namentlich bei der Umsetzung schulischer Massnahmen. Sie nehmen obligatorisch erklärte
Schulbesuche wahr und informieren über Kind und Familie, soweit dies der schulische
Erziehungs- und Bildungsauftrag erfordert. Die Erziehungsberechtigten halten die Kinder zum
Schulbesuch, zu respektvollem Verhalten und zur Befolgung angeordneter Massnahmen an.
Sie sorgen dafür, dass die Kinder ausgeruht, verpflegt und pünktlich in der Schule erscheinen.»
(§54-57)
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Schulordnung
Die Werthaltungen und Erziehungsstile der Familien sind sehr verschiedenartig. Deshalb
definiert die Schule Regeln des Zusammenlebens, die während des Schulbetriebs einzuhalten
sind. Auf unserer Webseite unter «Eltern» finden Sie zudem unsere Schulordnung. Auch im
neuen Schuljahr 2015/16 gelten unsere drei Hauptregeln:
Ich trage Sorge zu mir. Ich trage Sorge zu dir. Ich trage Sorge zu den Sachen.
In den Klassenzimmern gelten zusätzlich vereinbarte Klassenregeln. Durch
Präsenz, Beharrlichkeit und auf der Basis der Beziehungsebene fordern wir die Einhaltung der
Regeln ein. Dabei verzichten wir auf einen detaillierten Katalog der Konsequenzen, sondern
reagieren situationsbezogen. Die mit dem Smile-Projekt vermittelten Grundwerte des „sich
kennen und grüssen“ werden wir auch im neuen Schuljahr nachhaltig vertiefen.
Lückenloser Unterricht
Aufgrund von Abwesenheit (Unfall, Krankheit usw.) der Lehrperson fällt der Unterricht nicht
aus. Es wird eine kurzfristige Stellvertretung durch eine ausgebildete Lehrperson aus dem
bestehenden Lehrkörper oder eine ausgewählte «Springer-Lehrperson» eingesetzt. Bei länger
andauerndem oder einem geplanten Ausfall der Klassenlehrperson werden die Eltern
informiert. Die Koordination für einen lückenlosen Unterricht obliegt der Schulleitung.
Schulbibliothek
Die Kinder besuchen in regelmässigen Abständen mit der Klasse die Schulbibliothek. Bücher
können drei Wochen ausgeliehen werden. Für verlorene Bücher wird ein Unkostenbetrag von
sFr. 20.- erhoben.
Religionsunterricht
Die Verantwortung für die Erteilung des Unterrichts, die Anzahl Lektionen und das
Stoffprogramm liegt bei den Landeskirchen. Die Schulgemeinde stellt wenn möglich
Unterrichtsräume zur Verfügung.
Aufgabenhilfe
Für Kinder, welche ihre Hausaufgaben infolge ungünstiger Voraussetzungen nur sporadisch
oder gar nicht erledigen können, kann die Anordnung einer Aufgabenhilfe sinnvoll sein. Die
Klassenlehrperson stellt der Schulleitung einen Antrag und diese sorgt dafür, dass das
betreffende Kind seine Hausaufgaben unter Aufsicht einer geeigneten Person an einem
ruhigen Ort lösen kann. Es werden auch mehrere Schülerinnen und Schüler in Gruppen
zusammengefasst. Es wird ein Unkostenbeitrag bei den Eltern erhoben. Auf unserer Webseite
finden Sie unter «Eltern» die entsprechenden Unterlagen (Konzept und Anmeldeformular). Der
Elternbeitrag kann reduziert oder ganz erlassen werden, wenn es die finanzielle Situation der
Familie erfordert. Ein schriftlicher Antrag mit den Angaben über die finanziellen Verhältnisse
ist hierfür an das Schulpräsidium zu stellen.
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Förderangebote
Unsere integrativen Förderangebote umfassen Logopädie, Schulische Heilpädagogik (SHP),
Deutsch als Zweitsprache (DaZ), Psychomotorik, Ergotherapie und Aufgabenhilfe. Wir
verfügen über ein Förderkonzept, das seit 1. Februar 2014 gültig ist. Darin enthalten sind Ziele,
Angebotsstruktur, Prozesse der Erfassung und Abwicklung, Begleitung und Standortbestimmung (siehe Webseite unter «Zusammenarbeit intern»). Die Schulleitung verwaltet,
plant und koordiniert die Fördermassnahmen mit allen beteiligten Personen und orientiert sich
dabei an den konzeptionellen Vorgaben. Die Organisation der Angebote richtet sich nach den
individuellen Bedürfnissen des Kindes, sowie nach den personellen und materiellen
Möglichkeiten der Schule. Die Förderangebote (exklusiv Aufgabenhilfe und Psychomotorik)
werden in der Regel während den ordentlichen Schulzeiten angeboten. Private Förderungen
dürfen nicht während den offiziellen Schulzeiten stattfinden.
Integration und Kombinierte Einschulungsklasse (ESK)
Wir integrieren möglichst alle Schulkinder in den Regelklassen, zum Teil mit individuellen
Lernzielanpassungen. Eine separat geführte Einschulungsklasse gibt es an der Primarschule
Altnau nicht. Es besteht aber die Möglichkeit, dass für einzelne Kinder der Schulstoff der 1.
Klasse auf zwei Schuljahre verteilt wird. Sie werden innerhalb der 1. Regelklasse als
kombinierte Einschulungsklasse (ESK) geführt und erhalten damit mehr Zeit und individuelle
Förderangebote beim Schulstart in der Unterstufe. Vorausgesetzt werden bei der kombinierten
Einschulungsklasse wenn möglich das Einverständnis der Eltern bzw. eine Abklärung bei der
zuständigen kantonalen Stelle (Schulpsychologie und Schulberatung SPB). Das Konzept
finden Sie auf der Webseite unter «Lehren und Lernen»
Logopädie
Unsere Logopädin fördert die Kinder mit sprachlichen Auffälligkeiten in Absprache mit den
Lehrpersonen und Eltern. Sie berät Eltern, Erziehungsberechtigte und Lehrpersonen und kann
auch zu Beratungen und Behandlungen für Kinder im Vorschulalter beigezogen werden.
Integrative Förderung (IF)
Heilpädagogisch ausgebildete Lehrpersonen (Schulische Heilpädagoginnen SHP) fördern
Schülerinnen und Schüler mit Auffälligkeiten verschiedenster Ausprägung in Verhaltens- und
Lernbereichen, aber auch schulisch besonders begabte Kinder. Sie arbeiten in den Klassen,
mit Kleingruppen oder mit einzelnen Kindern und sind ein selbstverständlicher Bestandteil des
Schulalltages. Sie unterstützen und beraten auch die Lehrpersonen und Eltern.
Deutsch als Zweitsprache (DaZ)
Fremdsprachigen Schülerinnen und Schülern, welche die deutsche Sprache nicht oder nur
mangelhaft beherrschen, wird ein zusätzlicher, unterstützender Unterricht in deutscher
Sprache angeboten.
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Unterrichtsgestaltung
Die Gestaltung des Unterrichts obliegt den Lehrpersonen. Sie sind didaktisch und pädagogisch
aus- und weitergebildet. In offenen Lernformen lernen die Kinder häufig in Gruppen oder in
selbstständiger Werkstattarbeit. Neben dem gesteuerten wird so auch das eigenverantwortliche, entdeckende und lösungsorientierte Lernen gefördert. Dadurch kann auch ein
hohes Mass an Individualisierung erreicht werden. Ein leicht erhöhter Lärmpegel kann zu
diesen Lernformen gehören. Durch die Zusammenarbeit in den Stufen-, Arbeits- und
Qualitätsgruppen findet ein ressourcenorientierter Austausch unter den Lehrpersonen statt.
Fremdsprachen-Unterricht
Im Kanton Thurgau wird Englisch ab der 3. Klasse unterrichtet. Französisch lernen die Kinder
ab der 5. Klasse. Für das Erteilen des Fremdsprachenunterrichts in den Fächern Französisch
und Englisch ist eine spezielle Qualifikation der Lehrperson nötig. Weil mit dem Fremdsprachenunterricht das Vollpensum einer Klassenlehrperson überschritten würde, werden in
der Regel die Fremdsprachen-Lektionen von einer zusätzlichen Fachlehrperson erteilt.
Informatik
Die Kinder erlangen während des regulären Unterrichts grundlegende Anwenderkompetenzen (mit definierten Standards) im Gebrauch und im Umgang mit dem Computer. Informatik
ist jedoch kein separates Schulfach.
Unterrichtszeiten
Seit drei Jahren gelten sowohl für Kindergarten wie auch Primarschule am Morgen
Blockzeiten. Von Montag bis Freitag sind daher alle Kinder von 08.15 – 11.45 Uhr in der Schule
bzw. im Kindergarten. Am Nachmittag kann der Unterricht ab 13.30 oder 14.15 Uhr bis maximal
15.45 Uhr stattfinden. Die Kinder haben an mindestens zwei Nachmittagen Unterricht, einer
davon ist der Freitagnachmittag. In der 1. und 2. Klasse wird am Montag- und Dienstagnachmittag in der Regel in Halbklassen unterrichtet. Mittwoch- und Donnerstagnachmittag ist
für alle Kinder schulfrei.
Aufsicht über den Schulbetrieb
Die Aufsicht über den alltäglichen Schulbetrieb erfolgt durch die Schulleitung. Sie wird
unterstützt durch die Schulbehörde. Haben Sie Fragen oder Anregungen zum Schulunterricht
oder Schulbetrieb, so wenden Sie sich zuerst an die Klassenlehrperson Ihres Kindes. Als
folgende Instanzen stehen Ihnen die Schulleitung und nachfolgend das Schulpräsidium gerne
zur Verfügung. Die Schulaufsicht (siehe Seite 2) setzt sich dafür ein, dass alle Beteiligten ihren
jeweiligen Auftrag nach kantonalen Vorgaben erfüllen.
Schülerlaufbahnblatt
Für jedes Kind wird ein Schülerlaufbahnblatt geführt, in welches die Eltern auf Anfrage Einsicht
nehmen können. Bei einem Wegzug wird dieses, zusammen mit dem Zeugnis und allfälligen
Berichten, von der Schulleitung an die neue Schule weitergeleitet.
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Unfallversicherung
Es existiert keine Schülerinnen- und Schüler-Unfallversicherung, da die Krankenkassen bei
Unfällen in der Grundversicherung den gleichen Versicherungsschutz bieten wie bei Krankheit.
Alle Unfälle, auch während der Schule, auf dem Schulweg oder in Klassenlagern müssen
demnach von der privaten Krankenkasse abgedeckt werden.
Haftpflichtversicherung
Die Schule verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung. Diese deckt Personen-, Sachund Vermögensschäden, welche von Schülerinnen und Schülern oder vom Schulpersonal
während dem Schulbetrieb gegenüber aussen stehenden Drittpersonen verursacht werden.
Schäden von Schülerinnen und Schülern gegenüber Mitschülern und Lehrpersonen oder
Schäden, welche Schülerinnen und Schüler an Schulgebäuden oder Schuleinrichtungen
verursachen, sind darin nicht gedeckt.
Schularzt
Ihr Kind wird in der 1. Klasse vom Schularzt über den allgemeinen Gesundheitszustand
untersucht. Die Kosten gehen zu Lasten der Schulgemeinde.
Schularzt:
Dr. med. Heidrun Stauder
Güttingerstrasse 47
8595 Altnau
071 / 695 22 88
(ehemals Praxis Dr. med. Christian Laib)
Läuse
Falls in einzelnen Klassen oder an unserer Schule Läuse auftreten sollten, werden wir Sie
informieren. Untersuchen Sie dann bitte Ihre Kinder ebenfalls nach Kopfläusen und melden
Sie einen allfälligen Befall bei der Schulleitung. Zur Behandlung erhalten Sie Informationen
unter www.kopflaus.ch, bei Ihrem Hausarzt oder in der Apotheke. Es ist wichtig, dass die
Behandlung gründlich und mehrmals vorgenommen wird.
Duschen
Ab der 3. Klasse ist das Duschen nach dem Sportunterricht obligatorisch. Nur mit einer
schriftlich begründeten Information der Eltern an die Lehrperson können Kinder vom Duschen
dispensiert werden.
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Schulzahnpflege
Einmal jährlich werden alle Schülerinnen und Schüler zahnärztlich untersucht. Die Kosten der
Erstuntersuchung gehen zu Lasten der Schulgemeinde. Wenn Sie diese Untersuchung nicht
wünschen, melden Sie dies bitte der Schulleitung oder der Klassenlehrperson. Bei Fragen über
die Schulzahnpflege wenden Sie sich bitte an den Schulpfleger Andreas Meyer.
Schulzahnarzt:
Mike Weiland, Zahnarzt med. dent
Winkelacker 36
8595 Altnau
071 695 38 83
Seh- und Hörfähigkeit
Einmal jährlich werden im Kindergarten die Seh- und Hörfähigkeiten der Kinder untersucht. Die
Untersuchung erfolgt durch Spezialisten. Die Eltern werden mit einem Formular über die
Ergebnisse informiert. Die Kosten der Erstuntersuchung gehen zu Lasten der Schulgemeinde.
Gesundheitsförderung und Prävention
Wir legen Wert auf gesunde Ernährung. Geben Sie Ihrem Kind eine sinnvolle Pausenverpflegung mit und achten Sie darauf, dass Ihr Kind erst nach einem ausgiebigen und
gesunden Morgenessen zur Schule kommt. Lassen Sie ihrem Kind ausreichend Zeit zur
Genesung nach einer Erkrankung. Es soll ausgeruht und gesund zur Schule kommen. Der
Schulstoff wird entsprechend angepasst und kann nachgeholt werden. Gesundheitsförderung
durch mehr Bewegung und gesunde Ernährung ist auch an unserer Schule ein wichtiges
Thema. Schulen sollen in Zusammenarbeit mit Eltern und Fachpersonen gesundheitliche
Risikofaktoren vermindern und schützende Faktoren stärken.
Absenzen
Bitte melden Sie Ihr Kind aus Sicherheitsgründen unbedingt vor Unterrichtsbeginn bei der
Lehrperson ab, wenn es krankheitshalber nicht zur Schule kommen kann. Ansonsten starten
wir eine strukturierte Suchaktion. Melden Sie Ihr Kind täglich ab, wenn es krank ist. Geben Sie
der Klassenlehrperson noch eine zweite (oder dritte) Telefonnummer bekannt, auf welcher
immer jemand der Erziehungsberechtigten oder eine von Ihnen delegierte Aufsichtsperson
erreichbar ist. Nur so können wir sicherstellen, dass wir sofort handeln können, wenn ein Kind
nicht in der Schule erscheint. Falls die erste Lektion auf dem Stundenplan Religion ist,
informieren Sie bitte die Religions- und die Klassenlehrperson und vergessen Sie auch die
Abmeldung beim Schüler-Mittagstisch nicht! Bei längerer Abwesenheit wegen Krankheit oder
Unfall kann ein ärztliches Zeugnis verlangt werden. Als entschuldbare Absenzen gelten die
Teilnahme an familiären Fest- oder Traueranlässen. Bis zu einem halben Tag entscheidet die
Klassenlehrperson. Vorhersehbare, über einen halben Tag dauernde Absenzen müssen
vorgängig schriftlich von der Schulleitung bewilligt werden. Das seit 1.1.2013 gültige
Reglement und ein Antragsformular sind auf unserer Webseite unter «Eltern» zu finden.
Erziehungsverantwortliche, die ihr Kind ohne ausreichende Entschuldigungsgründe nicht zur
Schule schicken, müssen mit einer Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft rechnen.
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Ferien
Feriendaten und die allgemeinen Termine der Schule sind auf Seite 15 ersichtlich. Für weitere
Auskünfte steht Ihnen die Schulleitung gerne zur Verfügung. Gesuche für Freistellungen
unmittelbar vor oder nach den offiziellen Schulferien werden in der Regel von der Schulbehörde abgelehnt.
Schulareal
Das Verlassen des Schulareals ist während der Pause nicht gestattet. Der Aufenthalt auf dem
Schulareal ist während der Schulzeit nur Schülerinnen und Schülern gestattet, die den
Unterricht besuchen. Für das ganze Schulareal gilt ein Rauch-, Alkohol- und Kaugummiverbot.
Die Pausenaufsicht wird von den Lehrpersonen gewährleistet. In der schulfreien Zeit dürfen
die Schulplätze ebenfalls zum Spielen benützt werden. Die Aufsichtspflicht obliegt dann aber
den Eltern.
Schulweg
Für die Organisation des Schulweges sind die Erziehungsberechtigten verantwortlich. Die
Schulkinder kommen zu Fuss in die Schule. Skateboard, Scooter oder Skates bleiben zu
Hause. Die Kinder ab der 1. Klasse dürfen mit dem Fahrrad in die Schule kommen, sofern sie
mehr als einen Kilometer (Luftlinie) vom Schulhaus entfernt wohnen (siehe Seite 14). Auf
unserer Webseite finden sie unter «Eltern» einen Plan, welcher den Kilometerkreis bezeichnet.
Für Schäden an Fahrrädern übernimmt die Schule keine Haftung. Besprechen Sie das
Verhalten auf dem Schulweg und bei allfälligen Vorfällen immer wieder mit Ihrem Kind. So
können Verhaltensmuster eingeprägt werden, welche Sicherheit für Eltern und Kind bieten. In
der Schule wird das Thema Verkehrssicherheit ebenfalls immer wieder behandelt. Beachten
Sie auch die verschiedenen Unterlagen, die wir von Zeit zu Zeit den Schülerinnen und Schülern
mit nach Hause geben. Hilfreiche Broschüren für die Eltern sind auch von der Kantonspolizei
erstellt worden und zu finden unter: www.kapo.tg.ch > Verkehrsunterricht.
Musikunterricht
Die Primarschule Altnau übernimmt 20% der Kosten des Musikunterrichts Ihres Kindes am
privaten Musikunterricht, sofern die Unterrichtskosten nicht höher sind als bei den kantonal
anerkannten Musikschulen. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an unseren
Schulpfleger. Das Beitragsformular für Rückerstattungen kann auf unserer Webseite unter
«Eltern» herunter geladen werden.
Sportunterricht
Im Sportunterricht sind Turnschuhe (Halle und Aussenbereich) für die Schülerinnen und
Schüler der 1.-6. Klasse obligatorisch. Die Lehrpersonen entscheiden, ob in einzelnen
Turnlektionen auf Turnschuhe verzichtet werden kann. Die Sohlen der Hallen-Turnschuhe
werden von der Lehrkraft regelmässig überprüft. Sie dürfen keine Striemen auf dem
Hallenboden hinterlassen.
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Schulfotograf
Im Kindergarten und in der 6. Klasse werden Fotos von einem Fotografen erstellt. Es besteht
kein Kaufzwang.
Schüler-Mittagstisch
Der Verein Schüler-Mittagstisch Altnau bietet für alle Kindergartenkinder, Primarschüler/innen
und Sekundarschüler/innen einen betreuten Mittagstisch an. Der Mittagstisch wird seit August
2014 im Aufenthaltsraum A5 der Sekundarschule durchgeführt. An folgenden Tagen findet der
Mittagstisch statt: Montag, Dienstag und Freitag von 11.45 Uhr bis 13.30 Uhr, bei Bedarf am
Dienstag neu bis 14.15 Uhr. Die Kosten für einen Besuch betragen pro Kind für Mitglieder 12.sFr. und für Nichtmitglieder 17.- sFr. Bei der Gemeindeverwaltung können sowohl Einzel- als
auch Dauerkarten, im VOLG Altnau nur Einzelkarten erworben werden. Die Anmeldung für alle
Besuche erfolgt über eine Kurzmitteilung (SMS) auf die Nummer 076 200 74 27 jeweils bis
08.30 Uhr morgens. Für die rechtszeitige Abmeldung infolge Krankheit, Schulreisen usw. sind
die Eltern verantwortlich. Für unregelmässige Besuche können Einzelkarten weiterhin im
Briefkasten beim Primarschulhaus (Eingang Nord Zwischentrakt) eingeworfen oder im
Mittagstisch direkt abgegeben werden.
Genauere Informationen über den Mittagstisch sind auch auf der Schulhomepage („Eltern“)
und auf der Gemeindehomepage (Vereine) zu finden. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne
die Präsidentin des Vereins Schüler-Mittagstisch: Frau Daniela Erny, Tel. 071 690 04 90
Kantonale Dienste
Die Abteilung Schulpsychologie und Schulberatung SPB des Amtes für Volkschule Kanton
Thurgau steht Eltern und Lehrpersonen für Fragen und Abklärungen zur Verfügung. Sie erstellt
auch Gutachten, welche für Fragen des Schuleintritts- und Klassenübertrittes notwendig sind.
Für Altnau zuständig ist die Regionalstelle Kreuzlingen. Eine Anmeldung findet in Absprache
mit den Eltern durch die Klassenlehrperson statt.
Der Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst KJPD betreut und berät Kinder und Familien.
Er gehört zu Spital Thurgau AG und ist bei erzieherischen und entwicklungsbedingten Fraugen eine hilfreiche Ansprechstelle. Die Kontaktaufnahme kann nur durch die Eltern und /oder
den Kinderarzt aufgenommen werden. Die Lehrpersonen können mit einbezogen werden.
Am 1. Januar 2013 wurden in der ganzen Schweiz die Vormundschaftsbehörden durch die
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) abgelöst. Im Kanton Thurgau wurden fünf
interdisziplinär zusammengesetzte Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB)
in Arbon, Frauenfeld, Kreuzlingen, Sirnach (KESB Münchwilen) und Weinfelden eingerichtet.
Sie sind für zahlreiche Aufgaben in den Bereichen Vormundschaft, Beistandschaft, Kindesschutzmassnahmen, elterliche Sorge und Obhut, Adoption, Erwachsenenschutz und
Ähnliches mehr zuständig. Die Abklärungen und behördlichen Massnahmen sollen das Wohl
und den Schutz hilfsbedürftiger Personen sicherstellen. Erfährt die KESB durch die betroffene
Person selbst oder durch Angehörige, Nachbarn, Schule, Polizei oder von anderen Personen
von einer Gefährdungssituation, klärt sie ab, wie geholfen werden kann. Nötigenfalls setzt die
KESB eine Beiständin oder einen Beistand ein, beispielsweise wenn eine betagte Person mit
ihren finanziellen Angelegenheiten überfordert ist oder Eltern nicht in der Lage sind, genügend
für ihre Kinder zu sorgen. In besonderen Fällen kann die Behörde die Unterbringung einer
Person in einer psychiatrischen Klinik oder in einem Heim anordnen.
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Schulbehörde / Schulleitung
Ressort
Schulpräsident + Behördenmitglied Sekundarschule
Schulpfleger
Familien und Jugendarbeit/Aktuar/Anlässe/Vorträge
Qualitätsmanagement
Informatik/Immobilien/Turnanlagen
Harry Lüthi-Gantenbein
Andreas Meyer
Thomas Anderes
Catherine Kurtz
Christian Barth
Schulleitung
Andy Berner
Lehrerschaft
Klassenlehrpersonen
Kindergarten a:
Kindergarten b:
1./2. Klasse a:
1./2. Klasse b:
1./2. Klasse c:
3./4. Klasse a:
3./4. Klasse b:
5./6. Klasse a:
5./6. Klasse b:
5./6. Klasse c:
Mirjam Clematide
Jsabella Twerenbold
Doris Stark (Ueli Frei bis Herbstferien)
Karin Fritsche
Sarina Günther
Sonja Straub
Christoph Frehner
Manuela Carmo
Andreas Stricker
Bruno Frischknecht
Fachlehrperson Englisch/Sport:
Olivia Bosshart
Fachlehrperson Französisch:
Annette Auer
Teilpensen in den Klassen:
Olivia Bosshart / Karin Hess-Ilg
Doris Scherb (Kindergarten)
Textiles Werken:
Schulische Heilpädagogik:
Vreni Zogg / Esther Loser
Esther Fimmel / Rahel Herren-Fey
Logopädie:
Danielle Bergenhenegouwen
Deutsch als Zweitsprache
und übriger Förderunterricht:
Rebecca Lösch
Aufgabenhilfe:
Jeannine Padula
Assistenzpersonen:
Sylvia Baettig / Pia Ringenbach
Jeannine Padula / Franziska Schnyder-Schärli
Hauswart:
Nunzio Padula (Primarschule)
Vreni Stüssi (Kindergarten)
Sekretariat (mit Sekundarschule):
Margrit Rutishauser
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Telefonnummern / Adressen
Kindergarten
Primarschulhaus, Lehrerzimmer
071 695 25 10
071 695 12 08
Schulleitung
Andy Berner
071 695 44 70
schulleitung@primarschule–altnau.ch
Bürozeiten während den Schulwochen:
Montag, Dienstag, Donnerstag: 08.00 – 16.00 Uhr
(Weitere Termine nur nach Vereinbarung)
Schulpräsident
Harry Lüthi–Gantenbein
Winkelacker 10
071 695 29 18
[email protected]
Schulpfleger (Finanzen)
Andreas Meyer
Seezelgstrasse 26
071 690 02 24 / Fax 071 690 02 25
[email protected]
Schulsekretariat (in Sekundarschule)
Margit Rutishauser
071 695 12 82
Schulaufsicht
Marie-Theres Dahinden
Bahnhofstrasse 16
8590 Romanshorn
Tel. 071 966 69 69 / Fax 071 966 69 03
[email protected]
Webseite
www.primarschule-altnau.ch
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Unerlaubterweise auf dem Schulareal abgestellte Mini-Scooter,
Skateboards usw. werden durch den Hauswart eingezogen. Sie müssen
bei der Schulleitung abgeholt werden.
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Termin- und Ferienplan Schuljahr 2015/16
Monat
Termin
Anlass
Bemerkungen
August 15
Mo 10.08.
Schuljahresbeginn
September 15
Sa 05.Sa 19.09.
Di 15.09.
Apfelwochen Altnau
Herbstwanderung (Verschiebedatum Di 22.09.)
Oktober 15
Samstag, 03.10.2015 bis Sonntag, 18.10.2015
Mo 26.10.
Jahrmarkt Kreuzlingen
Herbstferien
Ganzer Tag schulfrei
Do 05.11.
Di 10.11.
Do 12.11.
Di 17.11.
Do 26.11.
Znünipause
Öffentlich (früher Abend)
für 5. + 6. Klassen
November 15
Aktion «Pausenmilch»
Lichterumzug
Nationaler Zukunftstag
Orientierungsversammlung Budget
Gemeindeversammlung Budget
Dezember 15
Mo 07.12.Projekttage
Fr 11.12.
Donnerstag, 24.12.2015 bis Sonntag, 03.01.2016
Alle Klassen
Weihnachtsferien
Januar 16
Samstag, 30.01.2016 bis Sonntag, 07.02.2016
Sportferien
Di 23.02.
Elternabend neue Kindergartenkinder
gemäss Einladung
Schneesportlager in Sedrun GR
5./6. Klassen
Schulinterne Weiterbildung
Kinder haben frei
Februar 16
März 16
So 13.03.Fr 18.03.
Do 24.03.
April 16
Freitag, 25.03.2016 bis Sonntag, 10.04.2016
Frühlingsferien
Donnerstag, 05.05.2016 bis Montag, 16.05.2016
Pfingstferien
Mai 16
Di 17.05.
Orientierungsversammlung Rechnung
Mi 25.05.
Mo 30.05.Mi 01.06.
Jahresgemeindeversammlung Rechnung
Mi 08.06.
Schnuppermorgen
Kant. Schulevaluation
Juni 16
gemäss Einladung
Juli 16
Fr 01.07.
Schulschlussfeier
Samstag, 09.07.2016 bis Sonntag, 14.08.2016
öffentlich
Sommerferien
Stand: Juni 2015 Änderungen vorbehalten
Wichtige Änderungen und Zusatztermine werden auf unserer Webseite unter
www.primarschule-altnau.ch > News publiziert
und rechtzeitig mitgeteilt!
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Eindrücke und
Höhepunkte aus dem
vergangenen Schuljahr der
Primarschule Altnau
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