Kindergarten und Primarschule Schulinformationen der Primarschule Altnau für das Schuljahr 2015/16 Liebe Eltern Das Schuljahr 2014/15 geht dem Ende entgegen und für 18 Kinder beginnt im Sommer der Kindergartenalltag. Insgesamt 25 Kinder werden zusammen mit 24 Zweitklässlern eine unserer drei 1./2. Klassen besuchen. Für unsere 22 Schülerinnen und Schüler aus den drei 6. Klassen beginnt zudem im Sommer ein neuer Abschnitt, sie wechseln in die Sekundarschule. Auch ab Sommer 2015 werden an der Primarschule wieder acht Doppelklassen und zwei Kindergartenabteilungen geführt. Die vorliegenden Schulinformationen verschaffen Ihnen einen Überblick über das Schulsystem des Kantons Thurgau und die Organisation unserer Primarschule, vermitteln aktuelle Informationen und kündigen einige geplante Aktivitäten an. Weitere Informationen, das Schulprogramm, den Ferienplan sowie News und Adressen finden Sie auf unserer Webseite www.primarschule-altnau.ch. Bei Fragen und Anliegen wenden Sie sich bitte an die entsprechende Klassenlehrperson Ihres Kindes oder an die Schulleitung. Mit den besten Wünschen für ein erfolgreiches und erfreuliches Schuljahr 2015/16. Juni 2015 Schulleitung und Schulbehörde Primarschule Altnau Schulsystem Kanton Thurgau Das Bildungs- und Erziehungswesen ist durch das Gesetz über die Volksschule kantonal geregelt. Dieses wurde per 01.01.08 wesentlich erneuert. Das Amt für Volksschule (AV) ist für die organisatorischen, inhaltlichen und pädagogischen Belange des Kindergartens, der Primarschule, der Sekundarschule sowie der Sonder- und Privatschulen zuständig. Sämtliche kantonalen Informationen sind im Internet zu finden unter: www.av.tg.ch Schulgemeinde Die Schulbehörde ist verantwortlich für strategische Entscheide und sie ist das ausführende Organ der Schulgemeinde. Die Mitglieder werden von den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt. Die Schulleitung ist für den operativen Schulbetrieb verantwortlich und wird von der Behörde eingestellt und geführt. Sie ist zuständig für die pädagogische, personelle und administrativ-organisatorische Führung. Schulpflicht Im Schulgesetz ist die Schulpflicht verbindlich geregelt. Gemäss § 37 gilt: «Bei Vollendung des vierten Altersjahres bis zum 31. Juli ist der Kindergarten zu besuchen, bei Vollendung des sechsten Altersjahres die Primarschule.» Aus wichtigen Gründen, welche die Entwicklung des Kindes nachhaltig belasten würden, kann der Eintritt in den Kindergarten oder die Primarschule mit entsprechendem Gesuch um ein Jahr vorgezogen oder mit entsprechender Mitteilung hinausgeschoben werden. Schriftliche Gesuche bzw. Mitteilungen müssen bei der Primarschulbehörde bis spätestens 31. März eingereicht werden. Besucht ein Kind keine öffentliche Schule, ist der Schulleitung ein alternativer, der Volksschule entsprechender Unterricht, nachzuweisen. Schulaufsicht Die Kantonale Schulaufsicht ist zuständig für die Aufsicht über den Kindergarten, die Primarschule, die Sekundarschule, die Sonderschulen, die Privatschulen und die private Schulung. Schulinspektorinnen und Schulinspektoren fördern und unterstützen die Schulen in Fragen der Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung. Sie überprüfen die Einhaltung der Vorgaben des Kantons. Zugeteilte Schulinspektorin für die PS Altnau: Marie-Theres Dahinden Bahnhofstrasse 16 8590 Romanshorn 071 966 69 69 [email protected] Seite 2 von 16 An- und Abmeldungen von Schülerinnen und Schülern Auf der Webseite www.primarschule-altnau.ch unter «Eltern» sind für neu nach Altnau ziehende und von hier wegziehende Eltern entsprechende Formulare verfügbar. Bitte diese Formulare möglichst frühzeitig der Schulleitung zukommen lassen. Kindergarten Der Kindergarten bildet eine wichtige Vorbereitungsstufe für die Schule. Der Lehrplan des Kinder-gartens umfasst eine individuelle Förderung der geistigen, musischen und körperlichen Fähigkeiten der Kinder und unterstützt die Eltern in der Erziehung. Im Februar werden die Eltern der zukünftigen Kindergartenkinder jeweils zu einem Informationsabend im Kindergarten eingeladen. Für Absenzen im Kindergarten gelten die gleichen Bestimmungen wie für die Schule (siehe Seite 9). Dauer Der Kindergarten dauert zwei Jahre und bereitet auf die Primarschule vor. Die Primarschule umfasst sechs Jahre und legt die Basis der schulischen Bildung. Sie vermittelt elementare Kenntnisse, Fertigkeiten und Haltungen. Die Sekundarschulzeit beträgt drei Jahre. Sie festigt und erweitert das in der Primarschule Gelernte und rundet die Bildung der Volksschule ab. Sie bereitet auf berufliche Ausbildung und weiterführende Schulen vor. Schulqualität Unsere Schule wurde im November 2009 erstmals vom Kanton evaluiert. Ab Herbst 2015 bis ca. Sommer 2016 ist nun eine weitere solche Schulevaluation des Kantons geplant. Bereits auf den Beginn des neuen Schuljahres wird die Schulbehörde das neue Qualitätskonzept mit dem Schulprogramm und dem jährlichen Qualitäts-Kreislauf der Primarschule Altnau in Kraft setzen. Auf unserer Webseite www.primarschule-altnau.ch unter «Werte / Kultur» werden die entsprechenden Dokumente jeweils ab ca. Ende Juni zu finden sein. Schulentwicklung Der Kanton legt für die Volksschule Qualitätsanforderungen fest und überprüft deren Erfüllung. Schulbehörde, Schulleitung und Lehrerschaft sind verpflichtet, ihre Schule ständig weiter zu entwickeln. Die Entwicklungsschwerpunkte der Primarschule Altnau werden von der Schulbehörde, Schulleitung und Lehrerschaft aus dem Leitbild abgeleitet und jeweils für einen Zeitraum von drei Jahren geplant und jährlich angepasst. Die Ziele sind in einem Schulprogramm festgehalten. Dieses finden Sie auf unserer Webseite unter «Werte/Kultur». Für die Schulentwicklung darf der Schulunterricht pro Semester ein Tag ausfallen. Sie finden die Daten, an welchen die Kinder im nächsten Schuljahr frei haben, auf Seite 15 im Terminund Ferienplan. Änderungen sind vorbehalten und werden rechtzeitig bekannt gegeben. Seite 3 von 16 Aktivitäten und Besuchsanlässe Schon heute möchten wir Sie auf zwei Anlässe hinweisen: 10.11.2015 01.07.2016 Dienstag Freitag Lichterumzug Kindergarten und 1./2. Klassen Schulschlussveranstaltung Auch klassenintern finden immer wieder Aktivitäten statt, zu welchen die Eltern herzlich eingeladen sind. Elternabende, Schulgemeindeversammlungen und sonstige schulische Anlässe (Projektwochen, Theater, Ausstellungen, Sportveranstaltungen usw.) sind ebenfalls Möglichkeiten, mit der Schule in Kontakt zu kommen und Informationen zu erhalten. Ausserdem erfüllt ein Besuch der Eltern an schulischen Anlässen die Kinder mit Stolz und Freude. Über besondere Aktivitäten und Neuerungen werden wir Sie laufend informieren. Allfällige Stundenplanänderungen geben wir frühzeitig bekannt. Eine Jahresübersicht finden Sie auf Seite 15 dieser Schulinformationen und unter www.primarschule-altnau.ch. Schulanlässe Die Teilnahme an den durch die Schule organisierten Schulanlässen, Exkursionen, Schulreisen und Schullagern ist für die Schülerinnen und Schüler obligatorisch. Die Eltern können zu einem Beitrag verpflichtet werden. Während der 5. bis 6. Klasse finden zwei Klassenlager statt, mindestens eines davon ist ein Schneesportlager. Im März 2016 werden unsere drei 5./6. Klassen eine Woche in Sedrun GR verbringen. Bei schulischen Aktivitäten, welche mit dem Velo durchgeführt werden, ist das Helmtragen für alle obligatorisch. Fehlende Helme stellt die Primarschulgemeinde zur Verfügung. In den Schneesportlagern besteht ebenfalls Helmpflicht. Schulbesuche / Elternabende / Standortgespräch Sie dürfen bei ihrem Kind jederzeit einen Schulbesuch abstatten. Falls Sie ein Gespräch mit der Lehrperson wünschen, bitten wir Sie, vorgängig telefonisch einen Termin zu vereinbaren. Mindestens einmal pro Schuljahr wird zudem ein Standortgespräch zwischen Klassenlehrperson, Erziehungsberechtigten und dem Kind durchgeführt. Es findet in der Regel am Ende des ersten Semesters statt. Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten bilden Gegenstand des Standortgesprächs. Einladungen zu Standortgesprächen, Elternabenden und weiteren Gesprächen sind im Interesse Ihres Kindes wahrzunehmen. Zusammenarbeit Für eine optimale Förderung des Kindes ist es sehr wichtig, dass Schule und Elternhaus zusammenarbeiten. Gegenseitige Informationen und Unterstützung sollen in wertschätzender Art und Weise gepflegt werden. Dies ist neu auch im Volksschulgesetz festgehalten. «Die Erziehungsberechtigten stehen für Kontakte bereit und unterstützen die Volksschule, namentlich bei der Umsetzung schulischer Massnahmen. Sie nehmen obligatorisch erklärte Schulbesuche wahr und informieren über Kind und Familie, soweit dies der schulische Erziehungs- und Bildungsauftrag erfordert. Die Erziehungsberechtigten halten die Kinder zum Schulbesuch, zu respektvollem Verhalten und zur Befolgung angeordneter Massnahmen an. Sie sorgen dafür, dass die Kinder ausgeruht, verpflegt und pünktlich in der Schule erscheinen.» (§54-57) Seite 4 von 16 Schulordnung Die Werthaltungen und Erziehungsstile der Familien sind sehr verschiedenartig. Deshalb definiert die Schule Regeln des Zusammenlebens, die während des Schulbetriebs einzuhalten sind. Auf unserer Webseite unter «Eltern» finden Sie zudem unsere Schulordnung. Auch im neuen Schuljahr 2015/16 gelten unsere drei Hauptregeln: Ich trage Sorge zu mir. Ich trage Sorge zu dir. Ich trage Sorge zu den Sachen. In den Klassenzimmern gelten zusätzlich vereinbarte Klassenregeln. Durch Präsenz, Beharrlichkeit und auf der Basis der Beziehungsebene fordern wir die Einhaltung der Regeln ein. Dabei verzichten wir auf einen detaillierten Katalog der Konsequenzen, sondern reagieren situationsbezogen. Die mit dem Smile-Projekt vermittelten Grundwerte des „sich kennen und grüssen“ werden wir auch im neuen Schuljahr nachhaltig vertiefen. Lückenloser Unterricht Aufgrund von Abwesenheit (Unfall, Krankheit usw.) der Lehrperson fällt der Unterricht nicht aus. Es wird eine kurzfristige Stellvertretung durch eine ausgebildete Lehrperson aus dem bestehenden Lehrkörper oder eine ausgewählte «Springer-Lehrperson» eingesetzt. Bei länger andauerndem oder einem geplanten Ausfall der Klassenlehrperson werden die Eltern informiert. Die Koordination für einen lückenlosen Unterricht obliegt der Schulleitung. Schulbibliothek Die Kinder besuchen in regelmässigen Abständen mit der Klasse die Schulbibliothek. Bücher können drei Wochen ausgeliehen werden. Für verlorene Bücher wird ein Unkostenbetrag von sFr. 20.- erhoben. Religionsunterricht Die Verantwortung für die Erteilung des Unterrichts, die Anzahl Lektionen und das Stoffprogramm liegt bei den Landeskirchen. Die Schulgemeinde stellt wenn möglich Unterrichtsräume zur Verfügung. Aufgabenhilfe Für Kinder, welche ihre Hausaufgaben infolge ungünstiger Voraussetzungen nur sporadisch oder gar nicht erledigen können, kann die Anordnung einer Aufgabenhilfe sinnvoll sein. Die Klassenlehrperson stellt der Schulleitung einen Antrag und diese sorgt dafür, dass das betreffende Kind seine Hausaufgaben unter Aufsicht einer geeigneten Person an einem ruhigen Ort lösen kann. Es werden auch mehrere Schülerinnen und Schüler in Gruppen zusammengefasst. Es wird ein Unkostenbeitrag bei den Eltern erhoben. Auf unserer Webseite finden Sie unter «Eltern» die entsprechenden Unterlagen (Konzept und Anmeldeformular). Der Elternbeitrag kann reduziert oder ganz erlassen werden, wenn es die finanzielle Situation der Familie erfordert. Ein schriftlicher Antrag mit den Angaben über die finanziellen Verhältnisse ist hierfür an das Schulpräsidium zu stellen. Seite 5 von 16 Förderangebote Unsere integrativen Förderangebote umfassen Logopädie, Schulische Heilpädagogik (SHP), Deutsch als Zweitsprache (DaZ), Psychomotorik, Ergotherapie und Aufgabenhilfe. Wir verfügen über ein Förderkonzept, das seit 1. Februar 2014 gültig ist. Darin enthalten sind Ziele, Angebotsstruktur, Prozesse der Erfassung und Abwicklung, Begleitung und Standortbestimmung (siehe Webseite unter «Zusammenarbeit intern»). Die Schulleitung verwaltet, plant und koordiniert die Fördermassnahmen mit allen beteiligten Personen und orientiert sich dabei an den konzeptionellen Vorgaben. Die Organisation der Angebote richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen des Kindes, sowie nach den personellen und materiellen Möglichkeiten der Schule. Die Förderangebote (exklusiv Aufgabenhilfe und Psychomotorik) werden in der Regel während den ordentlichen Schulzeiten angeboten. Private Förderungen dürfen nicht während den offiziellen Schulzeiten stattfinden. Integration und Kombinierte Einschulungsklasse (ESK) Wir integrieren möglichst alle Schulkinder in den Regelklassen, zum Teil mit individuellen Lernzielanpassungen. Eine separat geführte Einschulungsklasse gibt es an der Primarschule Altnau nicht. Es besteht aber die Möglichkeit, dass für einzelne Kinder der Schulstoff der 1. Klasse auf zwei Schuljahre verteilt wird. Sie werden innerhalb der 1. Regelklasse als kombinierte Einschulungsklasse (ESK) geführt und erhalten damit mehr Zeit und individuelle Förderangebote beim Schulstart in der Unterstufe. Vorausgesetzt werden bei der kombinierten Einschulungsklasse wenn möglich das Einverständnis der Eltern bzw. eine Abklärung bei der zuständigen kantonalen Stelle (Schulpsychologie und Schulberatung SPB). Das Konzept finden Sie auf der Webseite unter «Lehren und Lernen» Logopädie Unsere Logopädin fördert die Kinder mit sprachlichen Auffälligkeiten in Absprache mit den Lehrpersonen und Eltern. Sie berät Eltern, Erziehungsberechtigte und Lehrpersonen und kann auch zu Beratungen und Behandlungen für Kinder im Vorschulalter beigezogen werden. Integrative Förderung (IF) Heilpädagogisch ausgebildete Lehrpersonen (Schulische Heilpädagoginnen SHP) fördern Schülerinnen und Schüler mit Auffälligkeiten verschiedenster Ausprägung in Verhaltens- und Lernbereichen, aber auch schulisch besonders begabte Kinder. Sie arbeiten in den Klassen, mit Kleingruppen oder mit einzelnen Kindern und sind ein selbstverständlicher Bestandteil des Schulalltages. Sie unterstützen und beraten auch die Lehrpersonen und Eltern. Deutsch als Zweitsprache (DaZ) Fremdsprachigen Schülerinnen und Schülern, welche die deutsche Sprache nicht oder nur mangelhaft beherrschen, wird ein zusätzlicher, unterstützender Unterricht in deutscher Sprache angeboten. Seite 6 von 16 Unterrichtsgestaltung Die Gestaltung des Unterrichts obliegt den Lehrpersonen. Sie sind didaktisch und pädagogisch aus- und weitergebildet. In offenen Lernformen lernen die Kinder häufig in Gruppen oder in selbstständiger Werkstattarbeit. Neben dem gesteuerten wird so auch das eigenverantwortliche, entdeckende und lösungsorientierte Lernen gefördert. Dadurch kann auch ein hohes Mass an Individualisierung erreicht werden. Ein leicht erhöhter Lärmpegel kann zu diesen Lernformen gehören. Durch die Zusammenarbeit in den Stufen-, Arbeits- und Qualitätsgruppen findet ein ressourcenorientierter Austausch unter den Lehrpersonen statt. Fremdsprachen-Unterricht Im Kanton Thurgau wird Englisch ab der 3. Klasse unterrichtet. Französisch lernen die Kinder ab der 5. Klasse. Für das Erteilen des Fremdsprachenunterrichts in den Fächern Französisch und Englisch ist eine spezielle Qualifikation der Lehrperson nötig. Weil mit dem Fremdsprachenunterricht das Vollpensum einer Klassenlehrperson überschritten würde, werden in der Regel die Fremdsprachen-Lektionen von einer zusätzlichen Fachlehrperson erteilt. Informatik Die Kinder erlangen während des regulären Unterrichts grundlegende Anwenderkompetenzen (mit definierten Standards) im Gebrauch und im Umgang mit dem Computer. Informatik ist jedoch kein separates Schulfach. Unterrichtszeiten Seit drei Jahren gelten sowohl für Kindergarten wie auch Primarschule am Morgen Blockzeiten. Von Montag bis Freitag sind daher alle Kinder von 08.15 – 11.45 Uhr in der Schule bzw. im Kindergarten. Am Nachmittag kann der Unterricht ab 13.30 oder 14.15 Uhr bis maximal 15.45 Uhr stattfinden. Die Kinder haben an mindestens zwei Nachmittagen Unterricht, einer davon ist der Freitagnachmittag. In der 1. und 2. Klasse wird am Montag- und Dienstagnachmittag in der Regel in Halbklassen unterrichtet. Mittwoch- und Donnerstagnachmittag ist für alle Kinder schulfrei. Aufsicht über den Schulbetrieb Die Aufsicht über den alltäglichen Schulbetrieb erfolgt durch die Schulleitung. Sie wird unterstützt durch die Schulbehörde. Haben Sie Fragen oder Anregungen zum Schulunterricht oder Schulbetrieb, so wenden Sie sich zuerst an die Klassenlehrperson Ihres Kindes. Als folgende Instanzen stehen Ihnen die Schulleitung und nachfolgend das Schulpräsidium gerne zur Verfügung. Die Schulaufsicht (siehe Seite 2) setzt sich dafür ein, dass alle Beteiligten ihren jeweiligen Auftrag nach kantonalen Vorgaben erfüllen. Schülerlaufbahnblatt Für jedes Kind wird ein Schülerlaufbahnblatt geführt, in welches die Eltern auf Anfrage Einsicht nehmen können. Bei einem Wegzug wird dieses, zusammen mit dem Zeugnis und allfälligen Berichten, von der Schulleitung an die neue Schule weitergeleitet. Seite 7 von 16 Unfallversicherung Es existiert keine Schülerinnen- und Schüler-Unfallversicherung, da die Krankenkassen bei Unfällen in der Grundversicherung den gleichen Versicherungsschutz bieten wie bei Krankheit. Alle Unfälle, auch während der Schule, auf dem Schulweg oder in Klassenlagern müssen demnach von der privaten Krankenkasse abgedeckt werden. Haftpflichtversicherung Die Schule verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung. Diese deckt Personen-, Sachund Vermögensschäden, welche von Schülerinnen und Schülern oder vom Schulpersonal während dem Schulbetrieb gegenüber aussen stehenden Drittpersonen verursacht werden. Schäden von Schülerinnen und Schülern gegenüber Mitschülern und Lehrpersonen oder Schäden, welche Schülerinnen und Schüler an Schulgebäuden oder Schuleinrichtungen verursachen, sind darin nicht gedeckt. Schularzt Ihr Kind wird in der 1. Klasse vom Schularzt über den allgemeinen Gesundheitszustand untersucht. Die Kosten gehen zu Lasten der Schulgemeinde. Schularzt: Dr. med. Heidrun Stauder Güttingerstrasse 47 8595 Altnau 071 / 695 22 88 (ehemals Praxis Dr. med. Christian Laib) Läuse Falls in einzelnen Klassen oder an unserer Schule Läuse auftreten sollten, werden wir Sie informieren. Untersuchen Sie dann bitte Ihre Kinder ebenfalls nach Kopfläusen und melden Sie einen allfälligen Befall bei der Schulleitung. Zur Behandlung erhalten Sie Informationen unter www.kopflaus.ch, bei Ihrem Hausarzt oder in der Apotheke. Es ist wichtig, dass die Behandlung gründlich und mehrmals vorgenommen wird. Duschen Ab der 3. Klasse ist das Duschen nach dem Sportunterricht obligatorisch. Nur mit einer schriftlich begründeten Information der Eltern an die Lehrperson können Kinder vom Duschen dispensiert werden. Seite 8 von 16 Schulzahnpflege Einmal jährlich werden alle Schülerinnen und Schüler zahnärztlich untersucht. Die Kosten der Erstuntersuchung gehen zu Lasten der Schulgemeinde. Wenn Sie diese Untersuchung nicht wünschen, melden Sie dies bitte der Schulleitung oder der Klassenlehrperson. Bei Fragen über die Schulzahnpflege wenden Sie sich bitte an den Schulpfleger Andreas Meyer. Schulzahnarzt: Mike Weiland, Zahnarzt med. dent Winkelacker 36 8595 Altnau 071 695 38 83 Seh- und Hörfähigkeit Einmal jährlich werden im Kindergarten die Seh- und Hörfähigkeiten der Kinder untersucht. Die Untersuchung erfolgt durch Spezialisten. Die Eltern werden mit einem Formular über die Ergebnisse informiert. Die Kosten der Erstuntersuchung gehen zu Lasten der Schulgemeinde. Gesundheitsförderung und Prävention Wir legen Wert auf gesunde Ernährung. Geben Sie Ihrem Kind eine sinnvolle Pausenverpflegung mit und achten Sie darauf, dass Ihr Kind erst nach einem ausgiebigen und gesunden Morgenessen zur Schule kommt. Lassen Sie ihrem Kind ausreichend Zeit zur Genesung nach einer Erkrankung. Es soll ausgeruht und gesund zur Schule kommen. Der Schulstoff wird entsprechend angepasst und kann nachgeholt werden. Gesundheitsförderung durch mehr Bewegung und gesunde Ernährung ist auch an unserer Schule ein wichtiges Thema. Schulen sollen in Zusammenarbeit mit Eltern und Fachpersonen gesundheitliche Risikofaktoren vermindern und schützende Faktoren stärken. Absenzen Bitte melden Sie Ihr Kind aus Sicherheitsgründen unbedingt vor Unterrichtsbeginn bei der Lehrperson ab, wenn es krankheitshalber nicht zur Schule kommen kann. Ansonsten starten wir eine strukturierte Suchaktion. Melden Sie Ihr Kind täglich ab, wenn es krank ist. Geben Sie der Klassenlehrperson noch eine zweite (oder dritte) Telefonnummer bekannt, auf welcher immer jemand der Erziehungsberechtigten oder eine von Ihnen delegierte Aufsichtsperson erreichbar ist. Nur so können wir sicherstellen, dass wir sofort handeln können, wenn ein Kind nicht in der Schule erscheint. Falls die erste Lektion auf dem Stundenplan Religion ist, informieren Sie bitte die Religions- und die Klassenlehrperson und vergessen Sie auch die Abmeldung beim Schüler-Mittagstisch nicht! Bei längerer Abwesenheit wegen Krankheit oder Unfall kann ein ärztliches Zeugnis verlangt werden. Als entschuldbare Absenzen gelten die Teilnahme an familiären Fest- oder Traueranlässen. Bis zu einem halben Tag entscheidet die Klassenlehrperson. Vorhersehbare, über einen halben Tag dauernde Absenzen müssen vorgängig schriftlich von der Schulleitung bewilligt werden. Das seit 1.1.2013 gültige Reglement und ein Antragsformular sind auf unserer Webseite unter «Eltern» zu finden. Erziehungsverantwortliche, die ihr Kind ohne ausreichende Entschuldigungsgründe nicht zur Schule schicken, müssen mit einer Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft rechnen. Seite 9 von 16 Ferien Feriendaten und die allgemeinen Termine der Schule sind auf Seite 15 ersichtlich. Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Schulleitung gerne zur Verfügung. Gesuche für Freistellungen unmittelbar vor oder nach den offiziellen Schulferien werden in der Regel von der Schulbehörde abgelehnt. Schulareal Das Verlassen des Schulareals ist während der Pause nicht gestattet. Der Aufenthalt auf dem Schulareal ist während der Schulzeit nur Schülerinnen und Schülern gestattet, die den Unterricht besuchen. Für das ganze Schulareal gilt ein Rauch-, Alkohol- und Kaugummiverbot. Die Pausenaufsicht wird von den Lehrpersonen gewährleistet. In der schulfreien Zeit dürfen die Schulplätze ebenfalls zum Spielen benützt werden. Die Aufsichtspflicht obliegt dann aber den Eltern. Schulweg Für die Organisation des Schulweges sind die Erziehungsberechtigten verantwortlich. Die Schulkinder kommen zu Fuss in die Schule. Skateboard, Scooter oder Skates bleiben zu Hause. Die Kinder ab der 1. Klasse dürfen mit dem Fahrrad in die Schule kommen, sofern sie mehr als einen Kilometer (Luftlinie) vom Schulhaus entfernt wohnen (siehe Seite 14). Auf unserer Webseite finden sie unter «Eltern» einen Plan, welcher den Kilometerkreis bezeichnet. Für Schäden an Fahrrädern übernimmt die Schule keine Haftung. Besprechen Sie das Verhalten auf dem Schulweg und bei allfälligen Vorfällen immer wieder mit Ihrem Kind. So können Verhaltensmuster eingeprägt werden, welche Sicherheit für Eltern und Kind bieten. In der Schule wird das Thema Verkehrssicherheit ebenfalls immer wieder behandelt. Beachten Sie auch die verschiedenen Unterlagen, die wir von Zeit zu Zeit den Schülerinnen und Schülern mit nach Hause geben. Hilfreiche Broschüren für die Eltern sind auch von der Kantonspolizei erstellt worden und zu finden unter: www.kapo.tg.ch > Verkehrsunterricht. Musikunterricht Die Primarschule Altnau übernimmt 20% der Kosten des Musikunterrichts Ihres Kindes am privaten Musikunterricht, sofern die Unterrichtskosten nicht höher sind als bei den kantonal anerkannten Musikschulen. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an unseren Schulpfleger. Das Beitragsformular für Rückerstattungen kann auf unserer Webseite unter «Eltern» herunter geladen werden. Sportunterricht Im Sportunterricht sind Turnschuhe (Halle und Aussenbereich) für die Schülerinnen und Schüler der 1.-6. Klasse obligatorisch. Die Lehrpersonen entscheiden, ob in einzelnen Turnlektionen auf Turnschuhe verzichtet werden kann. Die Sohlen der Hallen-Turnschuhe werden von der Lehrkraft regelmässig überprüft. Sie dürfen keine Striemen auf dem Hallenboden hinterlassen. Seite 10 von 16 Schulfotograf Im Kindergarten und in der 6. Klasse werden Fotos von einem Fotografen erstellt. Es besteht kein Kaufzwang. Schüler-Mittagstisch Der Verein Schüler-Mittagstisch Altnau bietet für alle Kindergartenkinder, Primarschüler/innen und Sekundarschüler/innen einen betreuten Mittagstisch an. Der Mittagstisch wird seit August 2014 im Aufenthaltsraum A5 der Sekundarschule durchgeführt. An folgenden Tagen findet der Mittagstisch statt: Montag, Dienstag und Freitag von 11.45 Uhr bis 13.30 Uhr, bei Bedarf am Dienstag neu bis 14.15 Uhr. Die Kosten für einen Besuch betragen pro Kind für Mitglieder 12.sFr. und für Nichtmitglieder 17.- sFr. Bei der Gemeindeverwaltung können sowohl Einzel- als auch Dauerkarten, im VOLG Altnau nur Einzelkarten erworben werden. Die Anmeldung für alle Besuche erfolgt über eine Kurzmitteilung (SMS) auf die Nummer 076 200 74 27 jeweils bis 08.30 Uhr morgens. Für die rechtszeitige Abmeldung infolge Krankheit, Schulreisen usw. sind die Eltern verantwortlich. Für unregelmässige Besuche können Einzelkarten weiterhin im Briefkasten beim Primarschulhaus (Eingang Nord Zwischentrakt) eingeworfen oder im Mittagstisch direkt abgegeben werden. Genauere Informationen über den Mittagstisch sind auch auf der Schulhomepage („Eltern“) und auf der Gemeindehomepage (Vereine) zu finden. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne die Präsidentin des Vereins Schüler-Mittagstisch: Frau Daniela Erny, Tel. 071 690 04 90 Kantonale Dienste Die Abteilung Schulpsychologie und Schulberatung SPB des Amtes für Volkschule Kanton Thurgau steht Eltern und Lehrpersonen für Fragen und Abklärungen zur Verfügung. Sie erstellt auch Gutachten, welche für Fragen des Schuleintritts- und Klassenübertrittes notwendig sind. Für Altnau zuständig ist die Regionalstelle Kreuzlingen. Eine Anmeldung findet in Absprache mit den Eltern durch die Klassenlehrperson statt. Der Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst KJPD betreut und berät Kinder und Familien. Er gehört zu Spital Thurgau AG und ist bei erzieherischen und entwicklungsbedingten Fraugen eine hilfreiche Ansprechstelle. Die Kontaktaufnahme kann nur durch die Eltern und /oder den Kinderarzt aufgenommen werden. Die Lehrpersonen können mit einbezogen werden. Am 1. Januar 2013 wurden in der ganzen Schweiz die Vormundschaftsbehörden durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) abgelöst. Im Kanton Thurgau wurden fünf interdisziplinär zusammengesetzte Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) in Arbon, Frauenfeld, Kreuzlingen, Sirnach (KESB Münchwilen) und Weinfelden eingerichtet. Sie sind für zahlreiche Aufgaben in den Bereichen Vormundschaft, Beistandschaft, Kindesschutzmassnahmen, elterliche Sorge und Obhut, Adoption, Erwachsenenschutz und Ähnliches mehr zuständig. Die Abklärungen und behördlichen Massnahmen sollen das Wohl und den Schutz hilfsbedürftiger Personen sicherstellen. Erfährt die KESB durch die betroffene Person selbst oder durch Angehörige, Nachbarn, Schule, Polizei oder von anderen Personen von einer Gefährdungssituation, klärt sie ab, wie geholfen werden kann. Nötigenfalls setzt die KESB eine Beiständin oder einen Beistand ein, beispielsweise wenn eine betagte Person mit ihren finanziellen Angelegenheiten überfordert ist oder Eltern nicht in der Lage sind, genügend für ihre Kinder zu sorgen. In besonderen Fällen kann die Behörde die Unterbringung einer Person in einer psychiatrischen Klinik oder in einem Heim anordnen. Seite 11 von 16 Schulbehörde / Schulleitung Ressort Schulpräsident + Behördenmitglied Sekundarschule Schulpfleger Familien und Jugendarbeit/Aktuar/Anlässe/Vorträge Qualitätsmanagement Informatik/Immobilien/Turnanlagen Harry Lüthi-Gantenbein Andreas Meyer Thomas Anderes Catherine Kurtz Christian Barth Schulleitung Andy Berner Lehrerschaft Klassenlehrpersonen Kindergarten a: Kindergarten b: 1./2. Klasse a: 1./2. Klasse b: 1./2. Klasse c: 3./4. Klasse a: 3./4. Klasse b: 5./6. Klasse a: 5./6. Klasse b: 5./6. Klasse c: Mirjam Clematide Jsabella Twerenbold Doris Stark (Ueli Frei bis Herbstferien) Karin Fritsche Sarina Günther Sonja Straub Christoph Frehner Manuela Carmo Andreas Stricker Bruno Frischknecht Fachlehrperson Englisch/Sport: Olivia Bosshart Fachlehrperson Französisch: Annette Auer Teilpensen in den Klassen: Olivia Bosshart / Karin Hess-Ilg Doris Scherb (Kindergarten) Textiles Werken: Schulische Heilpädagogik: Vreni Zogg / Esther Loser Esther Fimmel / Rahel Herren-Fey Logopädie: Danielle Bergenhenegouwen Deutsch als Zweitsprache und übriger Förderunterricht: Rebecca Lösch Aufgabenhilfe: Jeannine Padula Assistenzpersonen: Sylvia Baettig / Pia Ringenbach Jeannine Padula / Franziska Schnyder-Schärli Hauswart: Nunzio Padula (Primarschule) Vreni Stüssi (Kindergarten) Sekretariat (mit Sekundarschule): Margrit Rutishauser Seite 12 von 16 Telefonnummern / Adressen Kindergarten Primarschulhaus, Lehrerzimmer 071 695 25 10 071 695 12 08 Schulleitung Andy Berner 071 695 44 70 schulleitung@primarschule–altnau.ch Bürozeiten während den Schulwochen: Montag, Dienstag, Donnerstag: 08.00 – 16.00 Uhr (Weitere Termine nur nach Vereinbarung) Schulpräsident Harry Lüthi–Gantenbein Winkelacker 10 071 695 29 18 [email protected] Schulpfleger (Finanzen) Andreas Meyer Seezelgstrasse 26 071 690 02 24 / Fax 071 690 02 25 [email protected] Schulsekretariat (in Sekundarschule) Margit Rutishauser 071 695 12 82 Schulaufsicht Marie-Theres Dahinden Bahnhofstrasse 16 8590 Romanshorn Tel. 071 966 69 69 / Fax 071 966 69 03 [email protected] Webseite www.primarschule-altnau.ch Seite 13 von 16 Unerlaubterweise auf dem Schulareal abgestellte Mini-Scooter, Skateboards usw. werden durch den Hauswart eingezogen. Sie müssen bei der Schulleitung abgeholt werden. Seite 14 von 16 Termin- und Ferienplan Schuljahr 2015/16 Monat Termin Anlass Bemerkungen August 15 Mo 10.08. Schuljahresbeginn September 15 Sa 05.Sa 19.09. Fr 11.09. Apfelwochen Altnau CleanUp Day und Herbstwanderung kombiniert Oktober 15 Samstag, 03.10.2015 bis Sonntag, 18.10.2015 Mo 26.10. Jahrmarkt Kreuzlingen Herbstferien Ganzer Tag schulfrei Do 05.11. Di 10.11. Do 12.11. Di 17.11. Do 26.11. Znünipause Öffentlich (früher Abend) für 5. + 6. Klassen November 15 Aktion «Pausenmilch» Lichterumzug Nationaler Zukunftstag Orientierungsversammlung Budget Gemeindeversammlung Budget Dezember 15 Mo 07.12.Projekttage Fr 11.12. Donnerstag, 24.12.2015 bis Sonntag, 03.01.2016 Alle Klassen Weihnachtsferien Januar 16 Samstag, 30.01.2016 bis Sonntag, 07.02.2016 Sportferien Di 23.02. Elternabend neue Kindergartenkinder gemäss Einladung Schneesportlager in Sedrun GR 5./6. Klassen Schulinterne Weiterbildung Kinder haben frei Februar 16 März 16 So 13.03.Fr 18.03. Do 24.03. April 16 Freitag, 25.03.2016 bis Sonntag, 10.04.2016 Frühlingsferien Donnerstag, 05.05.2016 bis Montag, 16.05.2016 Pfingstferien Mai 16 Di 17.05. Orientierungsversammlung Rechnung Mi 25.05. Mo 30.05.Mi 01.06. Jahresgemeindeversammlung Rechnung Mi 08.06. Schnuppermorgen Kant. Schulevaluation Juni 16 gemäss Einladung Juli 16 Fr 01.07. Sporttag und Schulschlussfeier Samstag, 09.07.2016 bis Sonntag, 14.08.2016 öffentlich Sommerferien Stand: Januar 2016 Änderungen vorbehalten Wichtige Änderungen und Zusatztermine werden auf unserer Webseite unter www.primarschule-altnau.ch > News publiziert und rechtzeitig mitgeteilt! Seite 15 von 16 Eindrücke und Höhepunkte aus dem vergangenen Schuljahr der Primarschule Altnau Seite 16 von 16
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