International Inner Wheel
Vorschläge zur Änderung der IIW Satzung
zur Erörterung auf der IIW Konferenz
in Kopenhagen, Dänemark, 6. – 9. Mai 2015
Alle Seitenzahlen beziehen sich auf die englischsprachige Satzung!
Verbindlich ist allein der Wortlaut der
von IIW vorgelegten englischsprachigen Version.
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ANTRÄGE, VORGELEGT VON DEM VORSTAND VON INTERNATIONAL INNER WHEEL
Anträge des Vorstands für die International Inner Wheel Konferenz 2015
Antrag 1
Eine Past Internationale Präsidentin kann nicht als Kandidatin für den IIW Vorstand nominiert werden.
Seite 7:
Board-Direktorinnen
Qualifikation: den 2. Satz streichen
Seite 5:
DER INTERNATIONALE VORSTAND
Als 2. Satz hinzufügen: “Eine Past Internationale Präsidentin kann nicht als Kandidatin für den IIW Vorstand
nominiert werden.“
Begründung:
Die bestehende Regel besagt, dass eine Past Internationale Präsidentin nicht als Board Direktorin in den
Vorstand zurückkehren sollte. Diese Änderung schließt auch die Ämter im Geschäftsführenden Vorstand ein und
besagt, dass sie in kein Amt im IIW Vorstand zurückkehren sollte. Ihre Rückkehr in den Vorstand kann andere
Mitglieder daran hindern, ein Amt zu übernehmen.
Das Amt der Internationalen Präsidentin ist das höchste Amt bei Inner Wheel und sollte als solches angesehen
werden.
Antrag 2
Hinzufügen: Pflichten der Schatzmeisterin
Seite 6 und 7
c) Schatzmeisterin
Seite 7:
hinzufügen nach „in diesem Amt.“
Pflichten der Schatzmeisterin
Sie muss über Computerkenntnisse, Kenntnisse der Buchungs-Software, Online-Banking verfügen,
Buchungstabellen benutzen und finanzielle Prognosen lesen können, die Zahlungen an Lieferanten sicherstellen,
Haushaltspläne vorbereiten, die finanzielle Integrität der Organisation erhalten und wöchentlich eng mit der
Buchhalterin/ dem Buchhalter und dem Rechnungsprüfer zusammenarbeiten.
Begründung:
Die Aufgabe ist so spezialisiert, dass jemand mit diesen Fachkenntnissen für dieses Amt benötigt wird.
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Antrag 3
Änderung des gesamten Wahlverfahrens der Board-Direktorinnen und Verkleinerung des Internationalen
Vorstands
Seite 6:
1B Board-Direktorinnen. Streichen: “Es gibt 16 Board-Direktorinnen. Jede Board-Direktorin hat eine Stimme.“
Ersetzen durch:
„Es gibt 10 Board-Direktorinnen. Jede Board-Direktorin hat eine Stimme.
Die ersten beiden Plätze sollen den Board-Direktorinnen vorbehalten bleiben, die von den zwei Ländern
nominiert werden, die einen Nationalen Vorstand haben und die vor dem 30.Juni die höchste Mitgliederzahl
hatten. Die restlichen 8 Board-Direktorinnen werden von den Distriktvorständen der verbleibenden Länder
nominiert. Nur die Clubs der restlichen Länder sind berechtigt, diese 8 Board-Direktorinnen zu wählen.“
Seite 7:
B Board- Direktorinnen
Nominierung
Hinzufügen am Beginn des Satzes:“Die ersten beiden Plätze sollen den Nominierungen der zwei Länder
vorbehalten bleiben, die einen Nationalen Vorstand und die höchste Mitgliederzahl haben.
Nominierungen für die restlichen 8 Plätze können von Distriktvorständen in Ländern vorgelegt werden, die einen
Nationalen Vorstand oder eine gewählte Nationale Repräsentantin haben, vorausgesetzt, die Nominierten haben
die erforderliche Qualifikation.“
Wahl
Briefwahl
Streichen von „Die Board-Direktorinnen werden……………..nach einem Intervall von einem Jahr……………eine
Kandidatin nominieren.
Ersetzen durch:
„Die 8 Board-Direktorinnen werden von den Clubs der restlichen Länder auf demselben Wahlzettel wie die
Amtsträgerinnen gewählt. Jeder Club hat 8 Stimmen, von denen alle auf Kandidatinnen aus unterschiedlichen
Ländern fallen müssen. Wenn mehr als 8 Personen nominiert werden, muss jeder Club eine Gesamtzahl von 8
Kandidatinnen wählen. Der Wahlzettel muss eine Wahl von insgesamt 8 aufweisen.
Jeder Wahlzettel, der eine Wahl von mehr als 8 oder weniger als 8 aufweist, ist ungültig.“
Seite 8:
3.Sitzungen
Streichen: A und B bis „..vor der IIW Konferenz statt.“
Ersetzen durch:“ In jedem Inner Wheel Jahr finden zwei Vorstandssitzungen statt. Im Jahr der IIW Konferenz
findet die zweite Vorstandssitzung am Tag vor der IIW Konferenz statt.“
Es folgt der restliche Text von „Der Internationale Vorstand…………..bis……durch den Geschäftsführenden
Vorstand in die Wege geleitet.
Begründung
Eine Verringerung der Board-Direktorinnen von 16 auf 10 ist eine Notwendigkeit. Sie reduziert die Ausgaben für
International Inner Wheel und ermöglicht es dem Internationalen Vorstand, jährlich eine zweite Sitzung
abzuhalten und wichtige Entscheidungen innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu treffen, zu sehr geringen
Extrakosten zugunsten einer größeren Wirksamkeit. Die 10 Board- Direktorinnen könnten noch ein Amt in 3 oder
3
4 Ausschüssen übernehmen, um die Mitglieder des Geschäftsführenden Vorstands bei ihren Aufgaben zu
unterstützen. Board-Direktorinnen mit Erfahrungen auf höchster Ebene sind für die reibungslose Arbeit des IIW
Vorstands unentbehrlich. Aus diesem Grund würde die Reservierung der beiden ersten Plätze für die
Kandidatinnen aus zwei Ländern mit der höchsten Mitgliederzahl die erforderliche Erfahrung bereitstellen.
Antrag 4
Streichung der Sonderregelung für kleine Länder ein Amt im IIW Vorstand zu übernehmen
Seite 7:
B. Board-Direktorinnen - Wahl
Streichen: von “Bei der Wahl der Board-Direktorinnen sind die ersten 13 Plätze………bis „nach einem Intervall
eines Jahres……nominieren.“
Begründung
Diese Sonderregelung wurde eingefügt, um kleinen Ländern eine bessere Chance für die Wahl ihrer Kandidatin
zu geben. Diese hat sich als unnötig erwiesen und verschafft den kleinen Ländern einen unfairen Vorteil. Deshalb
schlagen wir vor, diese Sonderregelung zu streichen, um jedem Land eine faire Chance zu geben.
Antrag 5
Änderung der Bezeichnung, der Aufgaben und der Wahl der Redakteurin
Seite10:
Redakteurin
Streichen: “Redakteurin“
Einfügen: „Redakteurin/Medienbeauftragte“
Erster Absatz:
Hinzufügen: „Medienbeauftragte“ zu der Bezeichnung „Redakteurin“
Streichen: den ersten Absatz
Ersetzen durch: „Die Redakteurin/Medienbeauftragte ist kein Mitglied des Geschäftsführenden Vorstands, aber
sie kann bei Bedarf aufgefordert werden als Beobachterin an den Sitzungen des Geschäftsführenden
Internationalen Vorstands und der alle drei Jahre stattfindenden IIW Konferenz mit denselben Vorrechten wie
eine Board-Direktorin teilnehmen, einschließlich der Erstattung der durch die Teilnahme an den Sitzungen
entstandenen Kosten.
Begründung
Kommunikationsverfahren sind zum Schlüssel geworden, das Wachstum von Inner Wheel zu fördern. Mit der
wachsenden Bedeutung des Internet und der sozialen Medien (Facebook, Linkedin, Twitter) hat sich die Rolle der
Redakteurin verändert. Als Medienbeauftragte muss sie die Unmittelbare Past Präsidentin – die Verantwortliche
für Kommunikation – bei der Überprüfung, der Aktualisierung und Ausweitung der Website von International
Inner Wheel unterstützen. Dazu muss sie über sehr gute Computerkenntnisse und fachliche Erfahrung in der
Informationstechnologie verfügen; sie muss mit Medienunternehmen, dem Website Designer und der I.I.W.
Geschäftsführerin zusammenarbeiten.
4
Antrag 6
Seite10
Streichen: nach „Wahl“………“durch Briefwahl, jeder Club hat eine Stimme.“
Einfügen: „Die Redakteurin/Medienbeauftragte wird von dem Internationalen Vorstand gewählt“
Hinzufügen: unter Amtszeit „Medienbeauftragte“ zu der Bezeichnung „Redakteurin“.
Begründung
Die Aufgaben sind so spezialisiert, dass der Internationale Vorstand die Möglichkeit haben muss, die
kompetenteste der Kandidatinnen für das Amt der Redakteurin/Medienbeauftragten zu wählen.
Antrag 7
Seite 10:
Redakteurin
Hinzufügen: nach „….für den Rest des Jahres.“
Pflichten der Redakteurin/Medienbeauftragten
Sie ist verantwortlich für die IIW Website, die Veröffentlichungen in den Medien und die Werbevorlagen. Sie muss
deshalb über fortgeschrittene Computerkenntnisse und redaktionelle Fertigkeiten verfügen und Fachkenntnisse in
modernen Technologien, Grafik- Software, Desktop-Veröffentlichung und Lay-out aufweisen.
Begründung
Die Aufgaben sind so spezialisiert, dass jemand mit diesen Fachkenntnissen in dem Amt benötigt wird.
Antrag 8
Seite 13
Unter IIW Konferenz (Convention, Seite 12)
4 zweiter/dritter Absatz nach „………als Stimmbevollmächtigte (Proxy-Vote-Holder) benennen“.
Hinzufügen:“ vorausgesetzt sie werden als Stimmberechtigte (Voting Delegate) gewählt.“
Begründung
Drei weitere mögliche Kategorien von Stimmbevollmächtigten(Proxy-Vote-Holder) wurden auf der IIW Konferenz
2009 eingeführt, aber leider wurden die daraus sich ergebenden Folgen nicht bedacht. Die 3 neuen Kategorien –
Past Nationale Repräsentantin, Past Board Mitglied und Past Board-Direktorin – sind nicht automatisch
stimmberechtigt. Wenn sie nicht als Stimmberechtigte Delegierte (Voting Delegate) für ihren Club, Distrikt oder
Nationalen Vorstand gewählt werden, sind sie nicht als Stimmbevollmächtigte (Proxy-Vote-Holder) qualifiziert.
Regel 2 der Geschäftsordnung besagt: „Alle Geschäfte müssen von den Stimmberechtigten Delegierten
abgewickelt werden, außer bei der Vorstellung eines Antrags…..“
Dieser Zusatz verdeutlicht, dass Mitglieder nur als Stimmbevollmächtigte handeln können, wenn sie als
Stimmberechtigte Delegierte für die IIW Konferenz gewählt wurden.
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Antrag 9
Änderung der Vorlage von Anträgen und Ergänzungsanträgen durch die Clubs
Seite 14
Satzungsänderungen
Am Ende von 1
Hinzufügen: „Clubs können Anträge zur Satzungsänderung nur einreichen, nachdem sie dem Distriktvorstand zur
administrativen Überprüfung und der Angemessenheit der sprachlichen Form vorgelegt wurden.
Clubs ohne Distriktzugehörigkeit sollten ihre Anträge zur administrativen Überprüfung und der Angemessenheit
der sprachlichen Form International Inner Wheel vorlegen“.
Begründung
Zu viele Anträge werden vorgelegt, die nicht zu bearbeiten, falsch konstruiert sind oder die aus der
vorgeschlagenen Änderung sich ergebenden Folgen nicht berücksichtigen. Wenn man den Antrag auf einer
Distriktkonferenz diskutiert, wird deutlich, ob es ein diskussionswürdiger Vorschlag ist, oder ob Verbesserungen
nötig sind. Alle Änderungen und Hinzufügungen zur Verbesserung des Antrags könnten so vor der Vorlage des
Antrags erledigt werden. Dieses Verfahren würde hoffentlich die Zahl der abgelehnten Anträge verringern und
Enttäuschungen verhindern.
Antrag 10
Seite 14
Vor „Im Falle, dass………..
Hinzufügen folgender Aussage:
Aufbewahrung aller Wahlunterlagen
„Nach einer IIW Konferenz müssen alle Wahlunterlagen an IIW Headquarters zurückgegeben werden und bis
zum Ende der nächsten IIW Konferenz (3 Jahre) aufbewahrt werden, wenn die Wahlunterlagen der
vorangehenden IIW Konferenz vernichtet werden sollten.“
Begründung
Wenn es nach der IIW Konferenz eine Anfrage zu dem Abstimmungsergebnis eines Antrags oder
Ergänzungsantrags gibt, müssen die Wahlunterlagen zugänglich sein. Erst wenn dem Protokoll der
entsprechenden IIW Konferenz zugestimmt und es angenommen wurde, sollten die Wahlunterlagen vernichtet
werden.
6
B
ANDERE ANTRÄGE - MITGLIEDSCHAFT
Antrag 11
Vorgeschlagen vom Inner Wheel Club Newent & District 10 GB&I
Unterstützt vom Inner Wheel Club Stroud, District 10 GB&I
Seite 3
Mitgliedschaft 1
Auf internationaler Ebene
Zeile 3 nach „ist“
Streichen: 12
Einfügen :13
Die Mindestzahl aktiver Mitglieder, um einen Club zu gründen, ist 10
Begründung
Diese Änderung würde die Gründung neuer Clubs erleichtern. Mit 10 begeisterten, motivierten und engagierten
zukünftigen Mitgliedern hat man eine ausreichende Grundlage einen starken und lebendigen Club zu gründen,
der sich bemüht noch zu wachsen. Eine gute Werbung für die künftigen Aktivitäten in der Gemeinde vor Ort
würde andere ermutigen ihrem Beispiel zu folgen und dem neu gecharterten Club beitreten eher als wenn dies
erst eine Möglichkeit ist. Wenn die Gründung eines Clubs so lange hinausgezögert wird, bis 12 Kandidatinnen
vorhanden sind, so setzt dies in vielen Fällen die ursprünglichen 10 unter Druck und man läuft so Gefahr, einige
der ursprünglichen begeisterten zukünftigen Mitglieder zu verlieren. Das kann wiederum zu Apathie führen und
die Gründung eines neuen Clubs verzögern oder verhindern.
Antrag 12
vorgeschlagen vom Inner Wheel District 210 Italien
unterstützt vom Inner Wheel Club Naples Castel dell’Ovo, District 210 Italien
Seite 4.
Mitgliedschaft
4 Auf Clubebene
Streichen: Ein Mitglied kann nur einem Club angehören.
Einfügen : Ein Mitglied kann als aktives Mitglied/Ehrenmitglied nur einem Club angehören, das heißt ihrem
Mitgliedsclub. Ein aktives Mitglied kann aber auch Mitglied ehrenhalber in einem anderen Club, der nicht sein
Mitgliedsclub ist, werden.
Eine Person kann Mitglied ehrenhalber in mehr als einem Club werden.
Begründung
Mitgliedschaft ehrenhalber ist in diesem Fall nicht verbunden mit aktiver Mitgliedschaft. Wenn es der Wunsch
eines Clubs ist, eine herausragende Person zu ehren, die sich um diesen Club verdient gemacht hat, so müssen
die Mitglieder dazu die Möglichkeit haben, auch wenn diese Person aktives Mitglied/Ehrenmitglied in einem
anderen Club ist, und andere Clubs bereits dieselbe herausragende Person eingeladen haben, Mitglied
ehrenhalber zu werden.
7
Antrag 13
vorgeschlagen von Inner Wheel Australien
unterstützt vom Inner Wheel Club Sydney Inner West, Distrikt Australien
Seite 4
Mitgliedschaft
4 Auf Clubebene
A a), b), c)
Streichen: 4 A
Hinzufügen: neuer Satz
4 A Aktive Mitgliedschaft kann beibehalten oder aufgenommen werden von folgenden Personen, vorausgesetzt,
sie sind über 18 Jahre alt
•
Frauen, die mit einer Inner Wheelerin/früheren Inner Wheelerin verwandt sind oder waren
•
Frauen, die mit Rotariern/früheren Rotariern verwandt sind oder waren
• Frauen, die eingeladen wurden, Mitglied zu werden
Aktive Mitgliedschaft sollte in dem Inner Wheel Club aufgenommen werden, der für die Inner Wheelerin am
günstigsten zu erreichen ist.
Begründung
Inner Wheel sollte vor Rotary genannt werden. Kugelpunkte ersetzen a), b), c), um die wahrzunehmenden
Mitglieder- Kategorien zu entfernen: eingeladene Mitglieder sollten dem Urteil ihrer Clubfreundinnen vertrauen,
wenn sie Einladungen aussprechen.
Antrag 14
vorgeschlagen von dem Nationalen Vorstand von Inner Wheel Belgien/Luxemburg
unterstützt vom Inner Wheel Distrikt 62 Belgien/Luxemburg
Seite 3
Mitgliedschaft
4 Auf Clubebene
A a), b), c)
Streichen: „Frauen“ in a), b), c)
Einfügen: a) „Personen“, die mit Rotariern/früheren Rotariern verwandt sind
b) „Personen“, die mit Inner Wheelerinnen/früheren Inner Wheelerinnen verwandt sind
c) „Personen“. die eingeladen wurden, vorausgesetzt die Mehrheit der Clubmitglieder stimmt zu.
Begründung
Anpassung an die nationalen Gesetze der Gleichberechtigung
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Antrag 15
Vorgeschlagen von dem Nationalen Vorstand Inner Wheel Belgien-Luxemburg
Unterstützt von dem Nationalen Vorstand Inner Wheel Niederlande
Seite 3
Mitgliedschaft
4 A Auf Clubebene
A a), b), c)
Streichen: den ganzen Absatz
Einfügen: A „ Aktive Mitgliedschaft kann beibehalten oder aufgenommen werden
von Personen, die älter
als 18 Jahre sind und eingeladen wurden, Mitglied zu werden“
Aktive Mitgliedschaft sollte in dem Club aufgenommen werden, der für die Inner Wheelerin am günstigsten zu
erreichen ist.
Begründung
Gleichheit für alle. Die Wurzeln von Inner Wheel sind stark und tief. Sie werden nicht verschwinden, auch wenn
wir alle aufnähmen, die wir als Mitglieder haben wollen.
Antrag 16
Vorgeschlagen vom Distrikt 69 Frankreich
Unterstützt vom Inner Wheel Club Morcenx, Distrikt 69 Frankreich
Seite 4
Membership
A Auf Clubebene
4 C. Mitgliedschaft ehrenhalber
Streichen: den ganzen Absatz
Einfügen: neuer Absatz
“Clubs ebenso wie International Inner Wheel, Nationale Vorstände und Distrikte können herausragenden
Personen, die sie ehren möchten, die Mitgliedschaft ehrenhalber anbieten. Mitglieder ehrenhalber haben kein
Stimmrecht und können im Club kein Amt übernehmen.“
Begründung
Vereinfachung des Textes durch Zusammenführen der beiden Absätze und allen Verwaltungsebenen: Clubs,
Distrikten Nationalen Vorständen und International Inner Wheel dieselbe Möglichkeit zu geben, herausragende
Personen als Mitglieder ehrenhalber zu wählen.
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Antrag 17
Vorgeschlagen vom Inner Wheel Club Chandrapur, Distrikt 303 Indien
unterstützt vom Inner Wheel Club Chandra Fort, Distrikt 303 Indien
Seite 4
4. Auf Clubebene
Es gibt drei Arten von Mitgliedschaft:
C. Mitgliedschaft ehrenhalber
Die letzten beiden Zeilen auf Seite 4
Man gebe den Satz wieder und füge hinzu „und Distrikte“ nach „Nationale Vorstände“. Der Satz lautet dann:
„International Inner Wheel, Nationale Vorstände und Distrikte können auch einer berühmten Person, die sie ehren
möchten, die Mitgliedschaft ehrenhalber anbieten. “
Begründung:
1) Als International Inner Wheel entstand, wurde geeigneten Mitgliedern in jedem Land in die Möglichkeit
eingeräumt, ein Mitglied von Inner Wheel zu werden in den jeweiligen Kategorien A aktive Mitgliedschaft – a, b, c
- , B aktive Ehrenmitgliedschaft und C – Mitgliedschaft ehrenhalber, D freie Mitgliedschaft.
2) Im Sinne der Satzung bietet Inner Wheel International Inner Wheel und Nationalen Vorständen die Möglichkeit,
einer bedeutenden Person, die sie ehren möchten, die Mitgliedschaft ehrenhalber anzubieten. Dieselbe
Möglichkeit sollte den Distrikten eingeräumt werden, da viele bedeutende Persönlichkeiten in den Inner Wheel
Distriktsgrenzen leben / arbeiten.
Antrag 18
Vorgeschlagen vom Inner Wheel Club Pune, Distrikt 313 Indien
unterstützt vom Distrikt 313 Indien
Seite 5
Mitgliedschaft
E. Überwechseln in einen anderen Club
Hinzuzufügen: nach „ Inner Wheel Club“
Das überwechselnde Mitglied bringt seine Qualifikationen in den neuen Club mit, ist aber für jedwedes Amt erst
qualifiziert, wenn es ein Jahr im Geschäftsführenden Vorstand des neuen Clubs mitgearbeitet hat.
Begründung:
Jeder Club hat seine eigene Arbeitskultur im Rahmen der Satzung. Ein neues Mitglied muss mit dem Eintritt
zunächst die Mitglieder und die Arbeitsweise dieses neuen Clubs kennenlernen.
10
Antrag 19
Vorgeschlagen vom Inner Wheel Club Brüssel Renaissance, Distrikt 217 Belgien – Luxemburg
Unterstützt vom Inner Wheel Distrikt 217 Belgien – Luxemburg
Seite 3
Mitgliedschaft
4 auf Clubebene
G Beendigung der Mitgliedschaft
Hinzuzufügen nach „31. Dezember“:
Ausschluss aus anderen Gründen:
a) Mit der Zustimmung der Distriktspräsidentin und mit Unterstützung durch eine Zweidrittelmehrheit im Sinne des
vorgeschlagenen Ausschlusses – nach geheimer Abstimmung durch die Clubmitglieder – muss der
Geschäftsführende Clubvorstand das besagte Mitglied informieren, dass seine Clubmitgliedschaft ab sofort
beendet ist.
Beispiele für Ausschlussverfahren aus anderen Gründen:
•
ein erheblicher Verstoß gegen eine grundlegende Regel und/oder Clubvorschrift
• ganz unmissverständlich: ein „erheblicher Verstoß“, eine Verfehlung, einschließlich eines beabsichtigten
Verstoßes, erheblich im weitesten Sinne mit gravierender Auswirkung auf den Club und/oder Inner Wheel
und/oder auf die Werte von Inner Wheel oder auf ein Mitglied oder die Mitglieder des Clubs und/oder Inner
Wheel.
•
ein wiederholter Regelverstoß/oder Verstoß gegen Clubvorschriften
•
ein strafrechtlich relevantes Vergehen
•
Missachtung der Gesetze des Rechtssystems
• Missachtung des Geistes und der Ziele Inner Wheels (wie detailliert in „Constitution and Handbook“
dargelegt) oder Drohungen, so zu agieren, dass nach begründeter Ansicht der Distriktspräsidentin und des
Geschäftsführenden Clubvorstands vorhersehbar ist, dass Inner Wheel möglicherweise in Verruf gerät.
b) Der Geschäftsführende Clubvorstand sollte das Mitglied per Brief mindestens zehn Tage im Voraus von seinen
Absichten in Kenntnis setzen. Die Ankündigung sollte per Einschreiben an die letzte bekannte Adresse geschickt
werden.
c) Das Mitglied ist lebenslang von Inner Wheel ausgeschlossen.
Begründung:
Der Verlust eines Mitglieds, das mit den Mitgliedschaftskriterien, den Zielen und Idealen unserer Organisation
nicht übereinstimmt, rettet die Einheit im Club und verhindert, dass andere Mitglieder den Club verlassen oder
dass der Club sich auflöst.
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Antrag 20
Vorgeschlagen vom Inner Wheel Club Bhuswal, Distrikt 303 Indien
unterstützt vom Distrikt 3013 Indien
Seite 5
H Namensgebung eines Clubs
Zu streichen: H
Die Überschrift lautet dann:
Namensgebung eines Clubs
Begründung:
Die Namensgebung eines Clubs hat keinen Zusammenhang mit Mitgliedskategorien oder –varianten, und
deshalb sollte eine eigene Überschrift mit Fettdruck in Schriftstücken festgelegt werden.
ANDERE ANTRÄGE – INTERNATIONALER VORSTAND
ANTRAG 21
Vorgeschlagen vom Inner Wheel Club Bhuswal, Distrikt 303 Indien
unterstützt vom Distrikt 3013 Indien
Seite 5
1 Der Internationale Vorstand
A Geschäftsführender Vorstand (Officers)
Seite 5
1. Der Internationale Vorstand besteht aus den Officers ……..
Einzufügen nach „Officers“: (Geschäftsführender Vorstand)
Der Satz lautet dann:
1. Der Internationale Vorstand besteht aus den Officers (Executive Committee) und den Board-Direktorinnen.
Seite 5
1 A Officers
Die letzten beiden Zeilen
Zu streichen: der erste Satz.
Einzufügen: „Diese Officers haben jede eine Stimme.“
Begründung:
Um klarzustellen, dass der Geschäftsführende Vorstand sich nur aus Officers zusammensetzt, im Vergleich mit
den Geschäftsführenden Vorständen auf Distrikts- und nationaler Ebene, die sich zusammensetzen aus Officers
und weiteren Mitgliedern, die dem Vorstand von Amts wegen angehören. Es gibt keinen Grund, am Ende der
Seite zu wiederholen, dass die Officers den Geschäftsführenden Vorstand bilden.
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Antrag 22
Vorgeschlagen vom Inner Wheel Distrikt 247 Griechenland
unterstützt vom Inner Wheel Distrikt 96 Zypern
Seite 6
Der internationale Vorstand wird folgendermaßen gewählt:
A Officers
a) Präsidentin
- Nominierung
In der ersten Zeile zu streichen: „eines Nationalen Vorstands“
In der dritten Zeile zu streichen: „des Nationalen Vorstands“
a) Vizepräsidentin
- Nominierung
In der ersten Zeile zu streichen: „eines Nationalen Vorstands“
In der dritten Zeile zu streichen: „des Nationalen Vorstands“
Seite 8
Wahl des Internationalen Vorstands (Governing Body)
1 A Geschäftsführender Vorstand
Einzufügen ist ein a) vor dem Word „Nominierungen“ (dritte Zeile)
Am Ende des Abschnitts ist einzufügen:
b) Im Falle eines Landes mit Distrikten ohne Nationalem Vorstand, das aber eine gewählte Nationale
Repräsentantin hat, ist der Wahlablauf für die Präsidentin und Vizepräsidentin folgendermaßen:
Nominierungen - mit Einverständnis der Vorgeschlagenen – können von den Vorständen der Distrikte
vorgenommen werden, deren Mitglieder sie sind. Wenn zwei oder mehr Nationale Repräsentantinnen von den
Distrikten desselben Landes nominiert werden, muss eine interne Wahl stattfinden, durchgeführt von der
Nationalen Repräsentantin. Die Nationale Repräsentantin muss dann die Distriktsvorstände über das Ergebnis
dieser internen Wahl informieren.
Begründung:
Ein Mitglied, das als Bord Direktorin im Amt war, kann für das Amt der IIW Präsidentin oder Vizepräsidentin
gewählt werden. Wir meinen, dass eine Diskriminierung vorliegt, wenn man eine Board Direktorin, die aus einem
Land mit Nationalem Vorstand kommt, hinsichtlich der Aufnahme höherer Ämter für kompetenter hält als eine
Board Direktorin aus einem Land mit einem Distrikt und einer gewählten Nationalen Repräsentantin, aber ohne
Nationalen Vorstand. Diese Klausel der Satzung steht im Gegensatz zu der Philosophie Inner Wheels, die alle
Mitglieder ermuntert, sich für Internationale Inner Wheel Ämter nominieren zu lassen. Und wir glauben, dass alle
Past Board Direktorinnen, ohne Ausnahme, genügend qualifiziert sind für die Übernahme höherer Ämter.
13
Antrag 23
Vorgeschlagen vom Nationalen Vorstand Frankreich (FAMAT)
unterstützt vom Nationalen Vorstand Belgien-Luxemburg
Seite 6
Der Internationale Vorstand
2A
a) Präsidentin
- Nominierung
Am Ende des Abschnitts ist folgender Satz hinzuzufügen: „Wenn eine Kandidatin gewählte IIW Präsidentin ist,
können die Distriktsvorstände des Nationalen Vorstands, dessen Mitglied sie ist, innerhalb eines Zeitraums von 4
aufeinanderfolgenden Jahren keine andere Präsidentin nominieren.
a) Vizepräsidentin
- Nominierung
Am Ende des Abschnitts ist folgender Satz hinzuzufügen: „Wenn eine Kandidatin gewählte IIW Vizepräsidentin
ist, können die Distriktsvorstände des Nationalen Vorstands, dessen Mitglied sie ist, innerhalb eines Zeitraums
von 4 aufeinanderfolgenden Jahren keine andere Vizepräsidentin nominieren.
Begründung:
Inner Wheel ist in mehr als 100 Ländern und Gegenden auf 5 Kontinenten vertreten. Dieses Kaleidoskop
unterschiedlicher Herkünfte und Sitten sollte sich bei unseren Internationalen Präsidentinnen widerspiegeln.
Unglücklicherweise ist die Mitgliedschaft in all diesen Ländern sehr ungleichmäßig, und für die Länder mit großen
Mitgliederzahlen ist es einfacher, ihre Kandidatinnen auszuwählen. So entsteht der Eindruck, dass unsere
Präsidentinnen seit 1967 stets aus denselben 10 Ländern kommen.
Wir schlagen vor, dass Länder, die ein Mitglied als gewählte Präsidentin oder Vizepräsidentin hatten, vier Jahre
warten sollten, bevor sie ein anderes Mitglied für dieses Ämter nominieren. Es gäbe eine größere Chance, die
höchste Amtsebene bei Inner Wheel zu erreichen, und zwar für all die Länder, die bisher noch nie eine
Internationale Präsidentin hatten.
Antrag 24
Vorgeschlagen vom Nationalen Vorstand Frankreich (FAMAT)
unterstützt vom Distrikt 70 Frankreich
Seite 6
Der Internationale Vorstand
2A
a) Präsidentin
- Amtszeit –
Hinzuzufügen: im Abschnitt „Die unmittelbare Pastpräsidentin, die Präsidentin, die Vizepräsidentin und die
Schatzmeisterin dürfen nicht Inner Wheel Mitglieder in demselben Land oder in demselben Nationalen Vorstand
sein.“
14
Begründung
Wir möchten diese Regel auch auf die Internationale Schatzmeisterin erweitern. Ein Land oder ein Nationaler
Vorstand sollte nicht mehr als eines seiner Mitglieder im Geschäftsführenden Vorstand von International Inner
Wheel haben. Mehr Länder könnten ein gewähltes Mitglied des Geschäftsführenden Vorstands auf höchster
Ebene haben und sich an der Verwaltung von International Inner Wheel beteiligen.
ANTRAG 25
Vorgeschlagen vom Inner Wheel Club Bhuswal, Distrikt 303 Indien
unterstützt vom Distrikt 303 Indien
Seite 6
c) Schatzmeisterin
Qualifikation
„Sie muss …. gewesen sein“
…1 Jahr zum Zeitpunkt ihrer Nominierung…
Zeile 3
Zu streichen: „gewesen sein“ nach „Sie muss …“
Hinzuzufügen: „im Amt gewesen“
Einzufügen: „als“ nach „Distrikt“
Der Satz lautet dann:
Sie muss in einem Nationalen Vorstand (National Governing Body) oder Distriktsvorstand Schatzmeisterin
gewesen sein und zum Zeitpunkt ihrer Nominierung mindestens ein Jahr lang einem Nationalen Vorstand
(National Governing Body) angehört haben.
Begründung:
Der Satz “Sie muss Schatzmeisterin eines Nationalen Vorstands gewesen sein” kann missverstanden werden.
Die Änderungen machen den Sinn verständlich.
Antrag 26
Vorgeschlagen vom Nationalen Vorstand Frankreich (FAMAT)
unterstützt vom Nationalen Vorstand Belgien-Luxemburg
Seite 6
Der Internationale Vorstand
2A
d) Satzungsbeauftragte – Qualifikation
Hinzuzufügen:
Nach dem Abschnitt “Sie muss ein ehemaliges Mitglied des Internationalen Inner Wheel Vorstands gewesen
sein”
der folgende Satz: “Keine frühere Internationale Präsidentin soll das Recht auf eine Nominierung für das Amt der
Satzungsbeauftragten haben.
15
Begründung:
Unsere Satzung legt fest, dass eine frühere Präsidentin nicht mit dem Amt einer Bord Direktorin in den
Internationalen Vorstand zurückkehren kann. Wir möchten diese Regel hinsichtlich des Amts der
Satzungsausschussvorsitzenden ausweiten. Eine Internationale Präsidentin hat die höchste Ebene in der Inner
Wheel Leitung erreicht. Sie sollte das nicht für weitere drei Jahre als Satzungsbeauftragte fortsetzen. Andere
hoch qualifizierte Mitglieder müssen ihre Chance für ein Amt als internationale Officers haben.
Antrag 27
Vorgeschlagen vom Inner Wheel Distrikt 90 Deutschland
unterstützt vom Inner Wheel Distrikt 85 Deutschland
Seiten 6 und 7
2 Internationaler Vorstand
A Officers
d) Satzungsbeauftragte
Wahl und Amtszeit
Zu streichen: „durch den Internationalen Vorstand“
Einzufügen: „durch die Clubs“
Der Satz lautet dann: Die Satzungsbeauftragte wird von den Clubs jährlich gewählt und darf ihr Amt höchstens
drei Jahre ausüben.
Begründung:
Das Amt der Satzungsbeauftragten soll ein Amt durch Clubwahl sein wie bei den anderen Mitgliedern des
Geschäftsführenden Vorstands.
ANTRAG 28
Vorgeschlagen vom Inner Wheel Club Bhuswal, Distrikt 303 Indien
unterstützt vom Distrikt 303 Indien
Seite 10
c) Redakteurin
Qualifikation
„Sie muss …. gewesen sein“
…1 Jahr zum Zeitpunkt ihrer Nominierung…
Zeile 5
Zu streichen: „gewesen sein“ nach „Sie muss …“
Hinzuzufügen: „im Amt gewesen“
Einzufügen: „als“ nach „Distrikt“
Der Satz lautet dann:
Sie muss zum Zeitpunkt ihrer Nominierung mindestens ein Jahr lang Redakteurin in einem Nationalen Vorstand
(National Governing Body) oder Distriktsvorstand gewesen sein.
16
Begründung:
Der Satz “Sie muss Redakteurin eines Nationalen Vorstands gewesen sein” kann missverstanden werden. Die
Änderungen machen den Sinn verständlich.
ANDERE ANTRÄGE – VON CLUBS OHNE NATIONALEN VORSTAND
Über diese Anträge wird nur von Clubs aus Ländern ohne Nationalen Vorstand abgestimmt, und sie
betreffen die Seiten 15 – 24 der „Constitution and Handbook 2012“
Antrag 29
Vorgeschlagen vom Inner Wheel Club Coburg-Obermain Distrikt 88 Deutschland
unterstützt vom Inner Wheel Club Bamberg Distrikt 88 Deutschland
Seite 17
17. Finanzen und Rechnungsprüfung
D. Zahlungen
Zahlungen vom Clubkonto erfolgen durch Scheck, Dauerauftrag, Abbuchung oder Überweisung, die von zwei der
folgenden Mitglieder des Geschäftsführenden Vorstands unterzeichnet werden: Präsidentin, Schatzmeisterin und
Sekretärin.
Zu streichen: „oder“, hinzuzufügen: „oder online banking“ nach „Überweisung“
Zu ersetzen: 2 durch 1 vor „der folgenden Mitglieder des Geschäftsführenden Vorstands“
Zu ersetzen: „und“ durch „oder“ vor „Sekretärin“
Die geänderte Regel lautet dann:
Zahlungen vom Clubkonto erfolgen durch Scheck, Dauerauftrag, Abbuchung, Überweisung oder Online Banking,
die von einem der folgenden Mitglieder des Geschäftsführenden Vorstands unterzeichnet werden: Präsidentin,
Schatzmeisterin oder Sekretärin.
Begründung:
Regel 17 entspricht nicht den Anforderungen einer modernen weltweiten Zahlungsweise und den aktuellen
Bankgesetzen in Deutschland. Online Banking gibt die Möglichkeit eines permanenten Zugangs zum Clubkonto.
Bankgeschäfte können vom privaten PC aus erledigt werden, es ermöglicht eine übersichtliche Kontenführung.
Die Schatzmeisterin oder ihre Stellvertreterin haben den permanenten Zugang zum Clubkonto und sind in der
Lage, den laufenden finanziellen Status zu kontrollieren.
Antrag 30
Vorgeschlagen vom Inner Wheel Club Kifisia, Distrikt 247 Griechenland
unterstützt vom Distrikt 247 Griechenland
Seite 16
9 Unmittelbare Pastpräsidentin
Der Abschnitt ist zu streichen
17
Stattdessen: „Die unmittelbare Pastpräsidentin ist für ein Jahr (maximal 2 Jahre, falls die Clubpräsidentin zwei
Jahre amtieren darf) Mitglied des Geschäftsführenden Clubvorstands.
Begründung:
Wir glauben, dass nach einem Jahr der Aktivität der Unmittelbaren Pastpräsidentin die bestehende Klausel
Probleme macht: der Unmittelbaren Pastpräsidentin durch Distanzierung von den Clubaktivitäten und dem Club,
der auf die Unterstützung eines erfahrenen und gut informierten Mitglieds verzichten muss. Wenn wir bedenken,
dass viele Clubs wenige Mitglieder haben, erkennen wir, dass kein Mitglied überflüssig ist. Mit der Vorgabe, dass
eine Clubpräsidentin ihr Amt für ein zweites, folgendes Jahr beibehalten kann – warum ist es unmöglich, dass sie
für das Jahr nach ihrer Amtszeit als Unmittelbare Past Präsidentin ein anderes Clubamt aufnimmt?
Antrag 31
Vorgeschlagen vom Inner Wheel Club Mainz, Distrikt 85 Deutschland
unterstützt vom Inner Wheel Club Rheinhessen, Distrikt 85 Deutschland
Seite 15
2. Club A Clubvorstand
b) Hinzuzufügen: Club-Webmaster
Begründung:
Die Einführung moderner Kommunikations- und Informationswege hat die Organisation der Inner Wheel Clubs
zutiefst verändert: elektronische Datenablage, agieren mit persönlichen Daten, Kommunikation über E-Mail,
Aktualisieren von Websites, der Gebrauch sozialer Medien erfordert nicht nur spezielle Fertigkeiten, sondern
verursacht auch rechtliche und andere Probleme für das Clubmitglied, das verantwortlich ist für die Absicherung
der Daten und Passwörter. In Anbetracht der Wichtigkeit dieser Aufgabe und der Verantwortlichkeiten, die die
Club Webmaster auf sich nehmen muss, sollte sie angemessen im Geschäftsführenden Clubvorstand vertreten
sein wie eine Clubkorrespondentin und die ISO.
Antrag 32
Vorgeschlagen vom Inner Wheel Club Herford Widukind, Distrikt 90 Deutschland
unterstützt vom Inner Wheel Distrikt 90 Deutschland
Seite 19
2 Vorstand
B Weitere Vorstandsmitglieder von Amts wegen mit Stimmrecht
Nach „Schatzmeisterin“
hinzuzufügen: „Webmaster“
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Seite 20
3 Qualifikation
Nach „Redakteurin. Sie muss zum Zeitpunkt ihrer Nominierung mindestens ein Jahr einem Distriktsvorstand
angehört oder das Amt der Clubkorrespondentin innegehabt haben.“
Hinzuzufügen: Nach „Webmaster. Sie muss zum Zeitpunkt ihrer Nominierung mindestens ein Jahr einem
Distriktsvorstand angehört haben.“
4 Nominierung und Amtszeit
„Sekretärin, Schatzmeisterin, Gründungsbeauftragte, ISO, Redakteurin“
Nach „Redakteurin“
einzufügen: „Webmaster“
Seite 21
Nach „12 Redakteurin. Die Redakteurin ist für die Distriktszeitschrift oder ähnliche Veröffentlichungen zuständig.”
Einzufügen: „13. Webmaster. Sie ist für die Distrikts-Homepage zuständig.“
Begründung:
Heutzutage ist es von großer Bedeutung für Inner Wheel, und es ist wichtig, die Distrikts-Website regelmäßig
kompetent zu aktualisieren, um eine korrekte und umgehende Information und Austausch zu gewährleisten.
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