Ausschreibung - Landesmusikrat Niedersachsen eV

9. Niedersächsischer
Orchesterwettbewerb
Rotenburg
3. - 5. Juli 2015
AUSSCHREIBUNG
für nicht-professionelle Orchester & Ensembles
WWW.NOW.LMR-NDS.DE
Foto: Sabine Piening
KATEGORIEN
Der 9. Niedersächsische Orchesterwettbewerb ist für
folgende Kategorien ausgeschrieben:
Kategorie A1
Sinfonieorchester
Kategorie A2
Jugendsinfonieorchester
Kategorie A3
Kammerorchester
Kategorie A4
Jugendkammerorchester
Kategorie B1 a)
Blasorchester
Kategorie B1 b)
Blasorchester der Kategorie 4
Kategorie B2 a)
Jugendblasorchester
Kategorie B2 b)
Jugendblasorchester der Kategorie 3
Kategorie B3
Blechbläserensembles /Brass Bands
Kategorie B4
Posaunenchöre
Kategorie B5 a)
Spielleutekorps
(Flöten mit oder ohne Schlagwerk)
Kategorie B5 b)
Spielleutekorps
(Naturtoninstrumente mit
oder ohne Schlagwerk)
Kategorie B6
Schlagwerkensembles
Kategorie C1
Zupforchester
Kategorie C2
Gitarrenensembles
Kategorie C3
Jugendgitarrenensembles
Kategorie D1
Akkordeonorchester
Kategorie D2
Jugendakkordeonorchester
Kategorie E
Big Bands
Kategorie F
Offene Besetzungen
VERANSTALTER & TRÄGER
Träger des Niedersächsischen Orchesterwettbewerbs ist der
Landesmusikrat Niedersachsen e.V. in Zusammenarbeit mit
der Stadt Rotenburg sowie in Verbindung mit der Kreismusikschule Rotenburg und der Kontaktstelle Rotenburg-Bremervörde. Die zuständige Fachkommission berät den Landesmusikrat in fachlichen Fragen und wirkt bei Planung,
Organisation und Durchführung maßgeblich mit.
AUFGABE
Der 9. Niedersächsische Orchesterwettbewerb 2015 ist eine
Fördermaßnahme für das instrumentale Laienmusizieren,
die sich an Laienorchester unterschiedlicher Besetzungen
richtet.
Der Wettbewerb hat die Aufgabe, durch Begegnung und Leistungsvergleich die Qualität niedersächsischer Laienorchester darzustellen und weiterzuentwickeln; zugleich dient er
als Auswahlverfahren für den 9. Deutschen Orchesterwettbewerb (30. April - 8. Mai 2016 in Ulm).
Besonderes Gewicht wird auf die Begegnung der Orchester
untereinander und auf die Dokumentation kultureller Vielfalt
in der Öffentlichkeit gelegt. Gemeinschaftliches Musizieren
in einem Orchester vereint das intensive Bemühen um ein
gemeinsames musikalisches Ziel und das Einbringen individuellen Könnens in einer sinnvollen Freizeitgestaltung.
Leistungsvergleich und Begegnung dienen gleichermaßen
dem Ziel des Niedersächsischen Orchesterwettbewerbs,
wertvolle Impulse für die Breitenarbeit im instrumentalen
Laienmusizieren zu geben. Der Niedersächsische Orchesterwettbewerb erfüllt so auch eine wichtige gesellschaftspolitische Aufgabe.
Im Zusammenhang mit dem Wettbewerb können Dirigent/
innen und Orchester durch besondere Maßnahmen gefördert
werden.
SCHIRMHERRSCHAFT
Der Schirmherr des Niedersächsischen Orchesterwettbewerb
ist der Niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil.
TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Mit der Anmeldung erkennt das teilnehmende Orchester die
nachstehenden Teilnahmebedingungen an. Neben den allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für die einzelnen Kategorien besondere Bestimmungen, die den entsprechenden
Abschnitten dieser Ausschreibung zu entnehmen sind.
Die Kategorien B5 und B6 sind landesspezifische Sonderwertungen, die den Besonderheiten der vielseitigen Musiklandschaft in Niedersachsen entsprechen. Eine Weiterleitung
zum Deutschen Orchesterwettbewerb ist unter den festgelegten Bedingungen nicht ohne weiteres möglich.
Detaillierte Informationen stehen in den entsprechenden Kategoriebeschreibungen.
1. Teilnahmeberechtigt am 9. Niedersächsischen Orchesterwettbewerb sind alle Orchester, die ihren Sitz und ihr Tätigkeitsfeld in Niedersachsen haben und mindestens seit
dem 01.05.2014 kontinuierlich arbeiten. Später gegründete
Orchester können auf Antrag zugelassen werden, wenn sie
nicht den Charakter eines Auswahlorchesters haben.
2. Die Teilnahme am Landeswettbewerb ist Voraussetzung
für eine Teilnahme am 9. Deutschen Orchesterwettbewerb
2016, der vom 30. April bis 8. Mai 2016 in Ulm stattfinden
wird.
3. Teilnahmeberechtigt sind nur Orchester, welche die unter den Kategorien genannte Besetzungsstärke (es gilt die
Anzahl der Mitwirkenden ohne Dirigent/in) aufweisen und
deren Mitglieder Laien sind.
Die Teilnahme von Personen, die nicht Laien sind, ist im Rahmen der für die einzelnen Kategorien festgelegten Obergrenzen möglich, muss aber für jeden Einzelfall bei der Meldung
zum Landeswettbewerb namentlich dokumentiert werden.
Auch in kurzfristigen Ausnahmefällen kann eine Überschreitung dieser Obergrenze nicht genehmigt werden.
Nicht als Laien gelten für diesen Wettbewerb Personen,
die als Berufsmusiker/innen oder als Instrumentallehrer/
innen tätig sind und im Amateurorchester das gleiche (oder
ein artverwandtes) Instrument spielen. Berufsmusiker/innen
oder Instrumentallehrer/innen, die ihren Beruf nicht mehr
ausüben, gelten nach Ablauf von 5 Jahren wieder als Laien im
Sinne dieser Ausschreibung.
die bis zum 01.06.2015 Instrumentalunterricht (es zählen
sowohl Haupt- als auch Nebenfachinstrumente) auf dem von
ihnen im Wettbewerb gespielten Instrument (oder einem artverwandten Instrument wie z.B. Violine/Viola, Klarinette/
Saxophon, Trompete/Flügelhorn u.ä.m.) an einer Ausbildungsstätte für Musikberufe erhalten (Jungstudenten, die
Schüler/in an allgemein bildenden Schulen sind, gelten als
Laien).
Wird nach Abschluss des Instrumentalunterrichts an einer
Ausbildungsstätte für Musikberufe keine Tätigkeit als Berufsmusiker/in oder Instrumentallehrer/in ausgeübt, so gelten
die betreffenden Personen nach Ablauf von 5 Jahren wieder
als Laien im Sinne dieser Ausschreibung. Gemeint sind zum
Beispiel Musiklehrer/innen an allgemeinbildenden Schulen,
Berufe in Musikorganisationen, -verlagen, Musikabteilungen
des Rundfunks u.ä.m.
Die Orchesterleiter/innen können Berufsmusiker/innen sein
und werden bei der Berechnung des Nicht-Laien-Anteils nicht
berücksichtigt.
4. Ausgeschlossen sind überregionale Orchester. Die Entscheidung darüber, wann ein Orchester als überregional anzusehen ist, trifft die Fachkommission des Landesmusikrats
unter Berücksichtigung der besonderen Situation eines Orchesters.
Dabei werden u.a. folgende Kriterien berücksichtigt:
Regelmäßigkeit der Probenarbeit
Wohnsitz der Orchestermitglieder
(Größe des Einzugsgebietes)
Dauer der Zugehörigkeit der nicht ortsansässigen Mitglieder
Auswahlorchester und Landes(jugend)orchester sind von der
Teilnahme ausgeschlossen.
5. Mit der Anmeldung erklären sich die Orchester für ihre
Mitglieder damit einverstanden, dass Teilnehmerlisten am
Wertungsort ausgehängt werden.
6. Jedes Orchester kann sich am Wettbewerb nur in einer
Kategorie beteiligen. Die Teilnahme einer Auswahlgruppe
(z.B. Blechbläser aus einem Blasorchester als Blechbläserensemble) in einer weiteren Kategorie ist nicht zulässig. Einzelne Orchestermitglieder können nur dann in mehreren Orchestern teilnehmen, wenn dies laut Zeitplan organisatorisch
möglich ist. Ein Rechtsanspruch auf Mehrfachteilnahme besteht nicht.
7. In den Wertungsgruppen für Jugendorchester kann nur
mitspielen, wer nach dem 1. Juni 1994 geboren ist.
8. Ausnahmen zu den Teilnahmebedingungen können nur
in begründeten Fällen von der Fachkommission zugelassen
werden. Eine Ausnahmegenehmigung erfordert einen schriftlichen Antrag, der mit der Anmeldung zum 9. Niedersächsischen Orchesterwettbewerb der Fachkommission zur Entscheidung vorgelegt werden muss. Orchester, die eine
Ausnahme beantragen, können nicht zusätzlich die Obergrenze der Nicht-Laien-Beteiligung voll ausschöpfen.
9. Die Orchester verpflichten sich mit der Anmeldung, je
drei Partituren ihrer Vortragswerke einzusenden (Die Pflichtbzw. Wahlpflichtwerke liegen vor).
10. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das ungenehmigte Fotokopieren von Notenmaterial gesetzlich verboten ist und mit erheblichen Geld- und Haftstrafen geahndet werden kann.
11. Mit der Anmeldung erklären die Orchester ihr Einverständnis mit Aufnahmen und Sendungen durch Hörfunk und
Fernsehen sowie mit Aufzeichnungen auf Ton- und Bildträgern einschließlich deren nichtkommerzieller Verwertung,
die im Zusammenhang mit den Wettbewerbsveranstaltungen
oder im Anschluss daran gemacht werden. Entstehende
Rechte werden durch die Anerkennung der Teilnahmebedingungen auf den Veranstalter (Landesmusikrat Niedersachsen
e.V.) übertragen. Private Ton- und Bildaufzeichnungen sind
während der Wertungsvorspiele nicht gestattet.
12. Der Wettbewerb ist als Begegnungsveranstaltung geplant. Es ist daher wünschenswert, dass sich die teilnehmenden Orchester am Rahmenprogramm beteiligen und bei den
Abschlussveranstaltungen mitwirken. Ein Anspruch, in Abschlussveranstaltungen vorgestellt zu werden, besteht nicht.
13. Ein Teilnehmerbeitrag wird nicht erhoben. Die Fahrtkosten gehen zu Lasten der Orchester. Reisekostenzuschüsse können nicht gewährt werden. Anträge auf Fahrtkostenzuschüsse sollten die teilnehmenden Orchester bei ihren
Heimatkommunen stellen.
14. Der Wettbewerbsveranstalter haftet nicht für Personen- und Sachschäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen. Desgleichen besteht seitens des Veranstalters kein Versicherungsschutz für die Musikinstrumente
der Wettbewerbsteilnehmer.
15. Entscheidungen der Fachkommission und der Jury sind
unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Mit der Anmeldung erkennt das teilnehmende Orchester die Teilnahmebedingungen an.
16. Änderungen an den Teilnahmebedingungen und der
Ausschreibung insgesamt sind vorbehalten.
17. Die Landeswettbewerbe zum 9. Deutschen Orchesterwettbewerb finden im Jahre 2015 statt.
Die Landesmusikräte melden die Orchester, die sich in einem
Landeswettbewerb für die Teilnahme am Bundeswettbewerb
qualifiziert haben, bis spätestens 01. Dezember 2015 an den
Deutschen Musikrat.
Pro Kategorie und Bundesland kann ein Orchester zum Deutschen Orchesterwettbewerb gemeldet werden. Darüber hinaus kann jeder Landesmusikrat die Zulassung weiterer ihm
besonders geeignet erscheinender Orchester unter Angabe
einer Reihenfolge beantragen (Optionsorchester). Liegen in
einer Kategorie nicht aus allen Bundesländern Meldungen
vor, kann der Hauptausschuss für die freien Plätze Optionsorchester zulassen.
KATEGORIE A1
Sinfonieorchester mit mindestens 40 Mitwirkenden
Der Anteil der Nicht-Laien im Orchester darf (incl. kurzfristiger Aushilfen) maximal 10 Prozent der Mitwirkenden betragen.
Die Vortragsdauer des Wettbewerbsprogramms muss mindestens 20 und darf nicht mehr als 30 Minuten reine Spielzeit
betragen. Innerhalb dieses Zeitrahmens wird die Spieldauer
bei der Leistungsbewertung nicht berücksichtigt.
Grundsätzlich sind nur Originalkompositionen zugelassen.
Jedes Orchester trägt außer dem Pflichtwerk mindestens
zwei Werke (oder vollständige Sätze) unterschiedlichen Charakters und Stils vor, darunter ein langsames Werk (Satz) und
eine zeitgenössische Komposition des 20./21. Jahrhunderts
(Es ist nur Originalliteratur zugelassen).
Werke für Soloinstrumente mit Orchester sind nicht zugelassen.
Wahlpflichtwerke A1:
Charles Gounod
aus: 2. Symphonie, 3. Satz Scherzo
Verlag: Kalmus
Robert Schumann
aus 4. Symphonie, 3. Satz Scherzo
Verlag: Breitkopf & Härtel
KATEGORIE A2
Jugendsinfonieorchester mit mindestens 40 Mitwirkenden
(Mitwirkende nach dem 1. Juni 1994 geboren)
Der Anteil der Nicht-Laien im Orchester darf (incl. kurzfristiger Aushilfen und erwachsener Spieler, die vor dem 1. Juni
1994 geboren sind) maximal 10 Prozent der Mitwirkenden
betragen.
Die Vortragsdauer des Wettbewerbsprogramms muss mindestens 20 und darf nicht mehr als 30 Minuten reine Spielzeit
betragen. Innerhalb dieses Zeitrahmens wird die Spieldauer
bei der Leistungsbewertung nicht berücksichtigt.
Grundsätzlich sind nur Originalkompositionen zugelassen.
Jedes Orchester trägt außer dem Pflichtwerk mindestens
zwei Werke (oder vollständige Sätze) unterschiedlichen Charakters und Stils vor, darunter ein langsames Werk (Satz) und
eine Komposition des 20./21. Jahrhunderts, komponiert in
einer zeitgenössischen Tonsprache.
Werke für Soloinstrumente mit Orchester sind nicht zugelassen.
Wahlpflichtwerke A2:
Charles Gounod
aus: 2. Symphonie, 3. Satz Scherzo
Verlag: Kalmus
Robert Schumann
aus 4. Symphonie, 3. Satz Scherzo
Verlag: Breitkopf & Härtel
KATEGORIE A3
Kammerorchester
Streichorchester oder Streichorchester mit kleinem Bläsersatz mit mindestens 15 und höchstens 39 Mitwirkenden
Der Anteil der Nicht-Laien im Orchester darf (incl. kurzfristiger Aushilfen) maximal 10 Prozent der Mitwirkenden betragen. Die Vortragsdauer des Wettbewerbsprogramms muss
mindestens 15 und darf nicht mehr als 25 Minuten reine
Spielzeit betragen. Innerhalb dieses Zeitrahmens wird die
Spieldauer bei der Leistungsbewertung nicht berücksichtigt.
Jedes Orchester trägt außer dem Pflichtwerk mindestens
zwei Werke (oder vollständige Sätze) unterschiedlichen Charakters und Stils vor, darunter ein langsames Werk (Satz) und
eine zeitgenössische Komposition des 20./21. Jahrhunderts
(Es ist nur Originalliteratur zugelassen).
Werden Werke für Soloinstrumente mit Orchester vorgetragen, geht die solistische Leistung nicht in die Wertung ein.
Wahlpflichtwerke A3 mit Bläsern:
Wolfgang A. Mozart
Divertimento D-Dur, KV 251, 1. Satz
Verlag: Breikopf & Härtel
Christoph W. Gluck
Furientanz aus „Orpheus und Euridike“
Wahlpflichtwerke A3 ohne Bläser:
Peter Iljitsch Tschaikowsky
Streicherserenade, 2. Satz, Walzer
Verlag: Breikopf & Härtel
Felix Mendelssohn Bartholdy
Streichersinfonie Nr. 4, c-Moll, 1.Satz
(Bearbeiter: H.Ch.Wolff, DVfM)
KATEGORIE A4
Jugendkammerorchester
Streichorchester oder Streichorchester mit kleinem Bläsersatz mit mindestens 15 und höchstens 39 Mitwirkenden (Mitwirkende nach dem 1. Juni 1994 geboren)
Der Anteil der Nicht-Laien im Orchester darf (incl. kurzfristiger Aushilfen und erwachsener Spieler, die vor dem 1. Juni
1994 geboren sind) maximal 10 Prozent der Mitwirkenden
betragen.
Die Vortragsdauer des Wettbewerbsprogramms muss mindestens 15 und darf nicht mehr als 25 Minuten reine Spielzeit
betragen. Innerhalb dieses Zeitrahmens wird die Spieldauer
bei der Leistungsbewertung nicht berücksichtigt.
Jedes Orchester trägt außer dem Pflichtwerk mindestens
zwei Werke (oder vollständige Sätze) unterschiedlichen Charakters und Stils vor, darunter ein langsames Werk (Satz) und
eine zeitgenössische Komposition des 20./21. Jahrhunderts
(Es ist nur Originalliteratur zugelassen).
Werden Werke für Soloinstrumente mit Orchester vorgetragen, geht die solistische Leistung nicht in die Wertung ein.
Wahlpflichtwerke A4 mit Bläsern:
Wolfgang A. Mozart
Divertimento D-Dur, KV 251, 1. Satz
Verlag: Breitkopf & Härtel
Christoph W. Gluck
Furientanz aus „Orpheus und Euridike“
Wahlpflichtwerke A4 ohne Bläser:
Peter Iljitsch Tschaikowsky
Streicherserenade, 2. Satz, Walzer
Verlag: Breitkopf & Härtel
Felix Mendelssohn Bartholdy
Streichersinfonie Nr. 4, c-Moll, 1. Satz
(Bearbeiter: H. Ch. Wolff, DVfM)
KATEGORIE B1 a)
Blasorchester in Harmoniebesetzung mit mindestens 40
Mitwirkenden.
Der Anteil der Nicht-Laien im Orchester darf (incl. kurzfristiger Aushilfen) maximal 20 % Prozent der Mitwirkenden betragen.
Die Vortragsdauer des Wettbewerbsprogramms muss mindestens 20 und darf nicht mehr als 30 Minuten reine Spielzeit
betragen. Innerhalb dieses Zeitrahmens wird die Spieldauer
bei der Leistungsbewertung nicht berücksichtigt.
Jedes Orchester trägt mindestens zwei Werke (oder vollständige Sätze) unterschiedlichen Charakters vor. Eines der
Vortragswerke muss der Liste der Wahlpflichtwerke entnommen werden. Es dürfen nur Originalkompositionen gespielt
werden; Bearbeitungen und Transkriptionen sind nicht zugelassen. Werke für Soloinstrumente mit Orchester sind nicht
zugelassen. Elektronische Instrumente (E-Bass, Synthesizer
etc.) sind nur zugelassen, wenn die Partitur es ausdrücklich vorschreibt. In schriftlich begründeten Ausnahmefällen
können einzelne in der Partitur verlangte Instrumente durch
andere ersetzt werden. Bei der Anmeldung ist über diese Umbesetzungen zu informieren.
Wahlpflichtwerke B1:
Bob Voss
Suite for Harmonieorkest
Verlag: molenaar
Jack Stamp
Variations on a Bach Chorale
Verlag: Kjos
KATEGORIE B1 b)
Blasorchester der Kategorie 4 in Harmoniebesetzung mit
mindestens 35 Mitwirkenden.
Eine Weiterleitung zum deutschen Orchesterwettbewerb ist
hier nicht möglich.
Der Anteil der Nicht-Laien im Orchester darf (inkl. kurzfristiger Aushilfen) maximal 10 Prozent der Mitwirkenden betragen.
Die Vortragsdauer des Wettbewerbsprogramms muss mindestens 20 und darf nicht mehr als 30 Minuten reine Spielzeit
betragen. Innerhalb dieses Zeitrahmens wird die Spieldauer
bei der Leistungsbewertung nicht berücksichtigt.
Jedes Orchester trägt mindestens zwei Werke (oder vollständige Sätze) unterschiedlichen Charakters vor. Eines der
Vortragswerke muss der Liste der Wahlpflichtwerke entnommen werden. Es dürfen nur Originalkompositionen gespielt
werden; Bearbeitungen und Transkriptionen sind nicht zugelassen. Werke für Soloinstrumente mit Orchester sind nicht
zugelassen.
Elektronische Instrumente (E-Bass, Synthesizer etc.) sind
nur dann zugelassen, wenn die Partitur es ausdrücklich vorschreibt.
In schriftlich begründeten Ausnahmefällen können einzelne
in der Partitur verlangte Instrumente durch andere ersetzt
werden. Bei der Anmeldung ist über diese Umbesetzungen
zu informieren.
Wahlpflichtwerke B1 b):
Bert Appermont
Saga Maligna
Verlag: Beriato, BMP 7011359
Ryan Nowlin
As we forgive
Verlag: Kjos, WB 416
KATEGORIE B2 a)
Jugendblasorchester in Harmoniebesetzung mit mindestens
35 Mitwirkenden (Mitwirkende nach dem 1. Juni 1994 geboren).
Der Anteil der Nicht-Laien im Orchester darf (incl. kurzfristiger Aushilfen und erwachsener Spieler, die vor dem 1. Juni
1994 geboren sind) maximal 20 % Prozent der Mitwirkenden
betragen.
Die Vortragsdauer des Wettbewerbsprogramms muss mindestens 20 und darf nicht mehr als 30 Minuten reine Spielzeit
betragen. Innerhalb dieses Zeitrahmens wird die Spieldauer
bei der Leistungsbewertung nicht berücksichtigt.
Jedes Orchester trägt mindestens zwei Werke (oder vollständige Sätze) unterschiedlichen Charakters vor. Eines der
Vortragswerke muss der Liste der Wahlpflichtwerke entnommen werden. Es dürfen nur Originalkompositionen gespielt
werden; Bearbeitungen und Transkriptionen sind nicht zugelassen. Werke für Soloinstrumente mit Orchester sind nicht
zugelassen.
Elektronische Instrumente (E-Bass, Synthesizer etc.) sind
nur dann zugelassen, wenn die Partitur es ausdrücklich vorschreibt.
In schriftlich begründeten Ausnahmefällen können einzelne
in der Partitur verlangte Instrumente durch andere ersetzt
werden. Bei der Anmeldung ist über diese Umbesetzungen
zu informieren.
Wahlpflichtwerke B2:
Thiemo Krass
Arcus
Rundel Musikverlag
Etienne Crausaz
Deliverance
Beriato
KATEGORIE B2 b)
Jugendblasorchester der Kategorie 3 in Harmoniebesetzung
mit mindestens 30 Mitwirkenden (Mitwirkende nach dem 1.
Juni 1994 geboren).
Eine Weiterleitung zum deutschen Orchesterwettbewerb ist
hier nicht möglich.
Der Anteil der Nicht-Laien im Orchester darf (inkl. kurzfristiger Aushilfen und erwachsener Spieler, die vor dem 1. Juni
1994 geboren sind) maximal 10 Prozent der Mitwirkenden
betragen.
Die Vortragsdauer des Wettbewerbsprogramms muss mindestens 15 und darf nicht mehr als 25 Minuten reine Spielzeit
betragen. Innerhalb dieses Zeitrahmens wird die Spieldauer
bei der Leistungsbewertung nicht berücksichtigt.
Jedes Orchester trägt mindestens zwei Werke (oder vollständige Sätze) unterschiedlichen Charakters vor. Eines der
Vortragswerke muss der Liste der Wahlpflichtwerke entnommen werden. Es dürfen nur Originalkompositionen gespielt
werden; Bearbeitungen und Transkriptionen sind nicht zugelassen. Werke für Soloinstrumente mit Orchester sind nicht
zugelassen.
Elektronische Instrumente (E-Bass, Synthesizer etc.) sind
nur dann zugelassen, wenn die Partitur es ausdrücklich vorschreibt.
In schriftlich begründeten Ausnahmefällen können einzelne
in der Partitur verlangte Instrumente durch andere ersetzt
werden. Bei der Anmeldung ist über diese Umbesetzungen
zu informieren.
Wahlpflichtwerke B2 b):
Robert Sheldon
Resurgences
Verlag: Alfred, 00-39636
Pavel Stanek
Frydlant Suite, Teil 1
Verlag: Rundel, MVSR2445
KATEGORIE B3
Blechbläserensembles
Wertungsgruppe a) Blechbläserensembles, mit mindestens
10 Mitwirkenden und max. 16 Mitwirkenden
Wertungsgruppe b) Brass Bands in typischer britischer Besetzung, mit mindestens 25 und maximal 32 Blechbläsern
plus Schlagwerk
Der Anteil der Nicht-Laien im Orchester darf (incl. kurzfristiger Aushilfen) maximal 20 Prozent der Mitwirkenden betragen. Die Vortragsdauer des Wettbewerbsprogramms muss
mindestens 15 und darf nicht mehr als 25 Minuten reine
Spielzeit betragen. Innerhalb dieses Zeitrahmens wird die
Spieldauer bei der Leistungsbewertung nicht berücksichtigt.
Die Stimmen dürfen nur solistisch besetzt werden.
Jedes Blechbläserensemble/ Brassband trägt mindestens
zwei Werke (oder vollständige Sätze) unterschiedlichen
Charakters vor, darunter eine Komposition des 20./21. Jahrhunderts, komponiert in einer zeitgenössischen Tonsprache.
Eines der Vortragswerke muss der Liste der Wahlpflichtwerke
entnommen werden. Werke für Soloinstrumente mit Blechbläserensemble/ Brassband sind nicht zugelassen.
Alle Werke müssen mit mindestens 10 Mitwirkenden bei den
Blechbläserensembles, und 25 Mitwirkenden bei den Brass
Bands vorgetragen werden.
Wahlpflichtwerke B3:
B.3a Blechbläserensembles für die Besetzung 4 Trompeten/
2 Hörner/3 Posaunen/1 Tuba
Samuel Scheidt (1587 - 1653)
Canzona (arr. Jügern Pfiester)
ADU-Verlag, Best.Nr. 1036
Wahlpflichtwerke B3:
B.3a für die Besetzung 4 Trompeten/1 Horn/4 Posaunen/1
Tuba
Jürgen Pfiester (geb. 1955)
Rondetto
Strube Verlag, VS 2326
B.3b Brass Bands
Moren Bertrand
Ancient Monuments
Verlag Mitropa Music
Graham Peter
Nothern Landscapes
Verlag Gramery Music
KATEGORIE B4
Posaunenchöre mit mindestens 12 Mitwirkenden.
Der Anteil der Nicht-Laien im Orchester darf (incl. kurzfristiger Aushilfen) maximal 20 Prozent der Mitwirkenden betragen.
Die Vortragsdauer des Wettbewerbsprogramms muss mindestens 15 und darf nicht mehr als 25 Minuten reine Spielzeit
betragen. Innerhalb dieses Zeitrahmens wird die Spieldauer
bei der Leistungsbewertung nicht berücksichtigt.
Jeder Posaunenchor trägt mindestens zwei Werke (oder vollständige Sätze) unterschiedlichen Charakters vor, darunter
eine zeitgenössische Komposition des 20./21. Jahrhunderts.
Eines der Vortragswerke muss der Liste der Wahlpflichtwerke
entnommen werden.
Werke für Soloinstrumente mit Posaunenchor sind nicht
zugelassen. Alle Werke müssen mit mindestens 12 Mitwirkenden vorgetragen werden. Die Stimmen dürfen nur dann
solistisch besetzt werden, wenn die Partitur es ausdrücklich
vorschreibt.
Teilnahmeberechtigt sind Posaunenchöre an Kirchen, Schulen, Musikschulen oder in anderer/freier Trägerschaft. Übergemeindliche Posaunenchöre sind zugelassen, sofern sie
nicht überregional zusammengesetzt sind.
Wahlpflichtwerke B4:
Hans-Jürgen Wulf (1964)
Nun freut euch, lieben Christen g‘mein
aus „Norddeutsches Bläserheft 2014“ - Posaunenarbeit
in der Nordkirche
Simon Langenbach (1967)
Ich bete an die Macht der Liebe
aus: „Rheinisches Bläserheft 2013“ - Musik aus dem
östlichen Europa - Strube Edition 2368
Michael Schütz (1963)
Vorbei sind die Tränen - Fantasie und Satz
aus: „Bläserheft für Kirchentage V“ - Strube Edition 2374
Stefan Mey (1969)
Suite über Themen von Rameau
(Allegro con grazia - Andante teneramente - Allegro con spirito)
aus: „Gott danken ist Freude“, Bd. III - Sächsische Posaunenmission
KATEGORIE B5
Spielleutekorps
Wertungsgruppe a) Flöten mit oder ohne Schlagwerk (Besetzungsgruppe 2 der BDMV) mit mindestens 16 Mitwirkenden (ohne Dirigent/in)
Wertungsgruppe b) Naturtoninstrumente mit oder ohne
Schlagwerk sowie alle weiteren Spielleutebesetzungen (Besetzungsgruppen 3, 4, 5 und 6 der BDMV) mit mindestens
16 Mitwirkenden (ohne Dirigent/in)
Der Anteil der Nicht-Laien im Korps darf (inklusive kurzfristiger Aushilfen) maximal 10 Prozent der Mitwirkenden betragen (siehe Ziffer 3 der Teilnahmebedingungen).
Die Vortragsdauer des Wettbewerbsprogramms muss mindestens 15 und darf nicht mehr als 20 Minuten reine Spielzeit
betragen. Innerhalb dieses Zeitrahmens wird die Spieldauer
bei der Leistungsbewertung nicht berücksichtigt.
Jedes Korps trägt mindestens zwei Werke (oder vollständige Sätze) vor. Alle Werke müssen im Schwierigkeitsgrad
mindestens der Kategorie 4 des Literaturverzeichnisses der
BDMV entsprechen.
Werke für Soloinstrumente mit Spielleutekorps sind nicht
zugelassen.
Beim Niedersächsischen Orchesterwettbewerb dürfen neben
Originalkompositionen für Spielleutekorps auch Bearbeitungen der Werke gespielt werden. Hierbei handelt es sich um
eine Niedersächsische Sonderwertung ohne Aussicht auf
Weiterleitung zum Deutschen Orchesterwettbewerb 2016.
Wahlpflichtwerke B5:
Wertungsgruppe a)
Wertungsgruppe b)
keine
keine
KATEGORIE B6
Schlagwerkensembles
Alle Schlag-, Percussion-, Effekt- und Stabspielinstrumente
Mindestens 10 Mitwirkende (ohne Dirigent/in), die Besetzung ist frei wählbar. Der Anteil der Nicht-Laien darf (inklusive kurzfristiger Aushilfen) maximal 10 Prozent der Mitwirkenden betragen (siehe Ziffer 3 der Teilnahmebedingungen).
Die Vortragsdauer des Wettbewerbsprogramms muss mindestens 15 und darf nicht mehr als 20 Minuten reine Spielzeit
betragen. Innerhalb dieses Zeitrahmens wird die Spieldauer
bei der Leistungsbewertung nicht berücksichtigt.
Jedes Ensemble trägt mindestens zwei Werke unterschiedlichen Charakters und Stils vor. Alle Werke sollen dem Schwierigkeitsgrad Oberstufe entsprechen.
Diese Kategorie wird vorerst nur auf dem Niedersächsischen
Orchesterwettbewerb angeboten und hat somit Demonstrationscharakter. Eine Weiterleitung zum Deutschen Orchesterwettbewerb kann deshalb zurzeit lediglich optional erfolgen.
Dazu müssen ferner im Ensemble mindestens 12 Instrumentalisten mitwirken, um gegebenenfalls auf Bundesebene in
der Offenen Kategorie F anzutreten.
Wahlpflichtwerke B6:
keine
KATEGORIE C1
Zupforchester mit mindestens 16 Mitwirkenden.
Wertungsgruppe a) Zupforchester
Wertungsgruppe b) Jugendzupforchester mit Mitwirkende
nach dem 1. Juni 1994 geboren.
Der Anteil der Nicht-Laien im Orchester darf (incl. kurzfristiger Aushilfen und erwachsener Spieler in Jugendzupforchestern, die vor dem 1. Juni 1994 geboren sind) maximal 20 Prozent der Mitwirkenden betragen.
Neben der Standardbesetzung sind zusätzliche Instrumente
nur zugelassen, wenn sie in der Originalpartitur vorgeschrieben sind oder der stilgerechten Interpretation des Werkes
dienen (z.B. Generalbassinstrumente).
Die Vortragsdauer des Wettbewerbsprogramms muss mindestens 15 und darf nicht mehr als 25 Minuten reine Spielzeit
betragen. Innerhalb dieses Zeitrahmens wird die Spieldauer
bei der Leistungsbewertung nicht berücksichtigt.
Jedes Orchester trägt neben dem Pflichtwerk mindestens
zwei Werke (oder vollständige Sätze) unterschiedlichen
Charakters und verschiedener Stilepochen vor, darunter ein
langsames Werk (Satz) und eine zeitgenössische Komposition des 20./21. Jahrhunderts (Es ist nur Originalliteratur zu-
gelassen). Werden Werke für Soloinstrumente mit Orchester
vorgetragen, geht die solistische Leistung nicht in die Wertung ein.
Wahlpflichtwerke C1 a) und b):
Tonu Korvits
Unforgettable
Verlag “edition 49”, e49 90253
Daniel Huschert
Capriccio
Verlag Vogt & Fritz, VF 1473
Christopher Grafschmidt
Auf geht‘s
Joachim-Trekel-Musikverlag R9095
KATEGORIE C2
Gitarrenensembles mit mindestens 12 Mitwirkenden.
Der Anteil der Nicht-Laien im Orchester darf (incl. kurzfristiger Aushilfen und erwachsener Spieler in Jugendzupforchestern, die vor dem 1. Juni 1994 geboren sind) maximal 20 Prozent der Mitwirkenden betragen.
Neben der Standardbesetzung sind zusätzliche Instrumente
nur zugelassen, wenn sie in der Originalpartitur vorgeschrieben sind oder der stilgerechten Interpretation des Werkes
dienen (z.B. Generalbassinstrumente).
Die Vortragsdauer des Wettbewerbsprogramms muss mindestens 15 und darf nicht mehr als 25 Minuten reine Spielzeit
betragen. Innerhalb dieses Zeitrahmens wird die Spieldauer
bei der Leistungsbewertung nicht berücksichtigt.
Jedes Ensemble trägt neben dem Pflichtwerk mindestens
zwei Werke (oder vollständige Sätze) unterschiedlichen
Charakters und verschiedener Stilepochen vor, darunter ein
langsames Werk (Satz) und eine zeitgenössische Komposition des 20./21. Jahrhunderts (Es ist nur Originalliteratur zugelassen). Werden Werke für Soloinstrumente mit Orchester
vorgetragen, geht die solistische Leistung nicht in die Wertung ein. Alle Werke müssen mit mindestens 12 Mitwirkenden vorgetragen werden.
Pflichtwerk C2:
Lars Wüller
Oktoberstern
für Oktavgitarre, 4 Primgitarren, Kontrabassgitarre
Joachim-Trekel-Musikverlag, T 5060
Carlo Domeniconi
Here and Now op. 129
Verlag ex tempore, et 1040
Roland Dyens
Filmaginaires
Verlag “Les Productions D’Oz”, DZ 2000
Lars Wüller
aus: In the Land of Oz “Dorothy” und “The Cowardly Lion”
Trekel Musikverlag
KATEGORIE C3
Jugendgitarrenensembles mit mindestens 12 Mitwirkenden
(Mitwirkende nach dem 1. Juni 1994 geboren)
Der Anteil der Nicht-Laien im Orchester darf (incl. kurzfristiger Aushilfen und erwachsener Spieler in Jugendgitarrenensembles, die vor dem 1. Juni 1994 geboren sind) maximal 20
Prozent der Mitwirkenden betragen.
Neben der Standardbesetzung sind zusätzliche Instrumente
nur zugelassen, wenn sie in der Originalpartitur vorgeschrieben sind oder der stilgerechten Interpretation des Werkes
dienen (z.B. Generalbassinstrumente).
Die Vortragsdauer des Wettbewerbsprogramms muss mindestens 15 und darf nicht mehr als 25 Minuten reine Spielzeit
betragen. Innerhalb dieses Zeitrahmens wird die Spieldauer
bei der Leistungsbewertung nicht berücksichtigt.
Jedes Ensemble trägt neben dem Pflichtwerk mindestens
zwei Werke (oder vollständige Sätze) unterschiedlichen
Charakters und verschiedener Stilepochen vor, darunter ein
langsames Werk (Satz) und eine zeitgenössische Komposition des 20./21. Jahrhunderts (Es ist nur Originalliteratur zugelassen). Werden Werke für Soloinstrumente mit Orchester
vorgetragen, geht die solistische Leistung nicht in die Wertung ein. Alle Werke müssen mit mindestens 12 Mitwirkenden vorgetragen werden.
Wahlpflichtwerke C3:
Lars Wüller
Oktoberstern
für Oktavgitarre, 4 Primgitarren, Kontrabassgitarre
Joachim-Trekel-Musikverlag, T 5060
Carlo Domeniconi
Here and Now op. 129
Verlag ex tempore, et 1040
Roland Dyens
Filmaginaires
Verlag “Les Productions D’Oz”, DZ 2000
Lars Wüller
aus: In the Land of Oz “Dorothy” und “The Cowardly Lion”
Trekel Musikverlag
KATEGORIE D1
Akkordeonorchester mit mindestens 16 Mitwirkenden
Der Anteil der Nicht-Laien im Orchester darf (incl. kurzfristiger Aushilfen) maximal 20 Prozent der Mitwirkenden betragen. Neben der Standardbesetzung sind folgende Zusatzinstrumente zugelassen:
Basso mit oder ohne elektronische Verstärkung und elektronische Bassinstrumente
Electronium
Weitere elektronische Instrumente, Pauken und Schlagzeug, soweit sie in der Originalpartitur vorgesehen sind
Die Instrumente dürfen nicht über ein Mischpult gesteuert
werden.
Die Vortragsdauer des Wettbewerbsprogramms muss mindestens 15 und darf nicht mehr als 25 Minuten reine Spielzeit
betragen. Innerhalb dieses Zeitrahmens wird die Spieldauer
bei der Leistungsbewertung nicht berücksichtigt.
Jedes Orchester trägt mindestens zwei konzertante Kompositionen (oder vollständige Sätze) unterschiedlichen Charakters vor, darunter ein langsames Werk (Satz). Das Programm
muss eine zeitgenössische Komposition des 20./21. Jahrhunderts (Es ist nur Originalliteratur zugelassen) beinhalten.
Eines der Vortragswerke muss der Liste der Wahlpflichtwerke
entnommen werden.
Es dürfen nur Originalkompositionen gespielt werden. Die
in der Partitur vorgesehenen Tutti-Stellen dürfen nicht solistisch gespielt werden. Werke für Soloinstrumente mit Orchester sind nicht zugelassen.
Wahlpflichtwerke D1:
Stefan Hippe
aus: Die Monde des Saturn (2 Sätze zur Auswahl)
Rudel-Verlag
Slavko Suklar
Partita (arr. Wolfgang Pfeffer)
Verlag: Jetelina
Philipp Haag
Capriccio
Verlag: Jetelina
Hans Brehme
aus: Ballettsuite (2 Sätze zur Auswahl)
Verlag: Jetelina
KATEGORIE D2
Jugendakkordeonorchester mit mindestens 16 Mitwirkenden (Mitwirkende nach dem 1. Juni 1994 geboren).
Der Anteil der Nicht-Laien im Orchester darf (incl. kurzfristiger Aushilfen und erwachsener Spieler, die vor dem 1. Juni
1994 geboren sind) maximal 20 Prozent der Mitwirkenden
betragen. Neben der Standardbesetzung sind folgende Zusatzinstrumente zugelassen:
Basso mit oder ohne elektronische Verstärkung und elektronische Bassinstrumente
Electronium
Weitere elektronische Instrumente, Pauken und Schlagzeug, soweit sie in der Originalpartitur vorgesehen sind
Die Instrumente dürfen nicht über ein Mischpult gesteuert
werden. Die Vortragsdauer des Wettbewerbsprogramms
muss mindestens 15 und darf nicht mehr als 25 Minuten reine Spielzeit betragen. Innerhalb dieses Zeitrahmens wird die
Spieldauer bei der Leistungsbewertung nicht berücksichtigt.
Jedes Orchester trägt mindestens zwei konzertante Kompo-
sitionen (oder vollständige Sätze) unterschiedlichen Charakters vor, darunter ein langsames Werk (Satz). Das Programm
muss eine zeitgenössische Komposition des 20./21. Jahrhunderts (Es ist nur Originalliteratur zugelassen) beinhalten.
Eines der Vortragswerke muss der Liste der Wahlpflichtwerke
entnommen werden. Es dürfen nur Originalkompositionen
gespielt werden. Die in der Partitur vorgesehenen Tutti-Stellen dürfen nicht solistisch gespielt werden. Werke für Soloinstrumente mit Orchester sind nicht zugelassen.
Wahlpflichtwerke D2:
Susanne App
Vier Eigenschaften
Millich-Verlag
Fritz Dobler
aus: Wetterlagen 3 Sätze zur Auswahl
Verlag: Jetelina
Rudolf Würthner
La Capriceuse
Verlag: Jetelina
Helmut Quakernack
Transylvania
Verlag: de Haske
KATEGORIE E
Big Bands mit mindestens 12 Mitwirkenden davon mindestens 6 Bläser
Der Anteil der Nicht-Laien im Orchester darf maximal 20 Prozent der Mitwirkenden betragen. Teilnahmeberechtigt sind
Big Bands aller Stilbereiche und Besetzungsvarianten. Jede
Stimme bei den Bläsern darf nur einfach besetzt sein.
Die Vortragsdauer des Wettbewerbsprogramms muss mindestens 15 und darf nicht mehr als 25 Minuten reine Spielzeit
betragen. Innerhalb dieses Zeitrahmens wird die Spieldauer bei der Leistungsbewertung nicht berücksichtigt. Jedes
Orchester trägt mindestens drei Stücke unterschiedlichen
Charakters vor. Für die Bewertung ist die Gesamtleistung der
Big Bands entscheidend, nicht allein die Leistung einzelner
Solisten.
Aus Gründen der Vergleichbarkeit steht allen Big Bands dieselbe Mikrofonanlage zur Verfügung mit folgender Ausstattung:
Mikrofonabnahme des Konzertflügels
bis zu vier Mikrofone für Solisten und zum Klangausgleich
(z.B. Flöten)
Monitoranlage
Für die Bedienung der P.A.-Anlage steht ein Tontechniker zur
Verfügung. Es steht den Orchestern frei, einen zusätzlichen
eigenen Tontechniker einzusetzen
Ein Konzertflügel wird vom Veranstalter zur Verfügung gestellt. Alle übrigen Instrumente einschließlich der dazugehörigen Verstärker sind von den Orchestern mitzubringen.
Wahlpflichtwerke E:
Jedes Orchester muss ein Swing-Arrangement von Sammy
Nestico nach Wahl spielen (in gedruckter Verlagsausgabe).
Eine Liste mit geeigneten Arrangements kann beim Projektbüro Deutscher Orchesterwettbewerb angefordert werden
bzw. steht im Internet unter www.musikrat.de/dow zum
Download bereit.
KATEGORIE F
Offene Besetzungen (Mindestens 12 Instrumentalisten)
Der Anteil der Nicht-Laien im Orchester darf maximal 20 Prozent der Mitwirkenden betragen.
Diese Kategorie ist offen für alle Orchester und Ensembles,
die eine eigenständige, von den Kategorien A-E abweichende
Besetzung und Literatur haben. Unvollständige Besetzungen
der Kategorien A-E sind nicht zugelassen.
Die Vortragsdauer des Wettbewerbsprogramms muss mindestens 15 und darf nicht mehr als 25 Minuten reine Spielzeit
betragen. Innerhalb dieses Zeitrahmens wird die Spieldauer
bei der Leistungsbewertung nicht berücksichtigt.
Es gibt keine Trennung zwischen Jugend- und Erwachsenenorchestern.
Chor-Besetzungen sind nicht zugelassen. Einzel(Sing-)stimmen sind als integraler Bestandteil des Ensembles zugelassen. Tanz-Ensembles sind nicht zugelassen. Computer, Sequenzer etc. sind nicht zugelassen.
SONDERWERTUNG
Interpretation „Zeitgenössische Musik“
Orchester und Ensembles aller Kategorien (außer E), die in
ihrem Wettbewerbsprogramm ein Werk spielen, das nachdem 01.01.1990 komponiert wurde, erhalten für die Interpretation dieses Werkes eine gesonderte Punktwertung. Das
Orchester, das für dieses zeitgenössische Werk die höchste
Punktzahl in seiner Kategorie erhält und mindestens 21 Punkte erreicht hat, nimmt an der Sonder- wertung „Interpretation Zeitgenössische Musik“ teil. In der Sonderwertung muss
das von der Jury angegebene Werk vorgetragen werden. Die
Jury entscheidet, welches Orchester in die Sonderwertung
kommt.
JURY
Die Bewertung der Orchester erfolgt in jeder Kategorie durch
eine Fachjury.
Die Fachjury einer jeden Kategorie besteht in der Regel aus
vier Mitgliedern, davon sollten drei dem jeweiligen Orchesterbereich angehören. Die Entscheidungen der Jury sind
unanfechtbar, der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Jurymitglieder sind bis zur Bekanntgabe der Ergebnisse zur Verschwiegenheit verpflichtet. Über diesen Zeitpunkt hinaus
gilt die Verschwiegenheitspflicht weiterhin in Bezug auf die
Punktvergabe und Äußerungen einzelner Jurymitglieder. Die
Juryberatungen sind nicht öffentlich.
Die Leistungsbewertung erfolgt nach folgenden Gesichtspunkten:
a) technische Ausführung
Intonation, Rhythmik, Phrasierung, Artikulation
b) künstlerische Ausführung
Zeitmaß, Agogik, Dynamik, Werktreue, Stiltreue, Orchesterklang
Die hier aufgeführten Kriterien werden der Bewertung unter
Berücksichtigung ihrer unterschiedlichen Bedeutung für die
verschiedenen Kategorien zu Grunde gelegt.
BEWERTUNG
Die Jury bewertet die Leistung der Orchester mit Prädikaten
und Punkten wie folgt:
mit hervorragendem Erfolg teilgenommen 23,0 bis 25,0
Punkte
mit sehr gutem Erfolg teilgenommen 21,0 bis 22,9 Punkte
mit gutem Erfolg teilgenommen 16,0 bis 20,9 Punkte
mit Erfolg teilgenommen 11,0 bis 15,9 Punkte
teilgenommen 1,0 bis 10,9 Punkte
Alle teilnehmenden Orchester erhalten eine Urkunde; in ihr
werden das Prädikat und die Punktzahl in der jeweiligen
Kategorie ausgewiesen. Erreichen ein oder mehrere Ensembles in der jeweiligen Kategorie mindestens das Prädikat
„mit sehr gutem Erfolg teilgenommen“, wird das punktbeste
Ensemble dem Deutschen Musikrat zur Teilnahme am Deutschen Orchesterwettbewerb 2016 vorgeschlagen.
FÖRDERPREISE
In bewährter Weise werden beim Niedersächsischen Orchesterwettbewerb Förderpreise in Form von Sachleistungen für
spezielle von der Jury ausgewählte Ensembles vergeben.
LITERATUR
Zur Vorbereitung des Wettbewerbs stellt der Deutsche Musikrat in Kooperation mit den Fachverbänden „Anregungen zur
Literaturauswahl“ zusammen, welche die Orchester bei der
Auswahl des Programms unterstützen sollen.
Die in dieser Literaturliste aufgeführten Werke geben einen
Hinweis auf Art und Qualität der Kompositionen, die im Wettbewerbsprogramm erwartet werden. Die Wahl von Vortragswerken, die nicht in den “Anregungen zur Literaturauswahl”
enthalten sind, ist selbstverständlich möglich.
In Fragen der Programmauswahl und Literaturbeschaffung
für den Wettbewerb steht das Organisationsbüro beim Landesmusikrat Niedersachsen zur Beratung zur Verfügung.
Auch über den Wettbewerb hinaus sollen die „Anregungen
zur Literaturauswahl“ Hilfen zur Auswahl von wertvoller und
für Laienorchester geeigneter Literatur geben.
FACHKOMMISSION
Klaus-Joachim Müller (Vorsitz)
(Landesverband niedersächsischer Musikschulen e.V.)
Jann Rey
(Arbeitskreis Musik in der Jugend e.V. Landesverband Niedersachsen)
UMD Dr. Claudia Kayser-Kadereit
(Bund Deutscher Liebhaberorchester e.V.)
Wiebke Dollmann
(Bund Deutscher Zupfmusiker e.V. Landesverband Niedersachsen)
Dietmar Steinhaus
(Deutscher Harmonika-Verband e.V, Landesverband Niedersachsen)
Amei Schneider
(Jeunesses Musicales Deutschland e.V. Landesverband
Niedersachsen)
Uwe Granitza
(Landesarbeitsgemeinschaft Jazz Niedersachsen e.V.)
Rudolf Krieger
(Norddeutscher Rundfunk, Landesfunkhaus Niedersachsen)
Werner Brinkmann
(Landesfeuerwehrverband Niedersachsen e.V., Arbeitskreis
Musikwesen)
Ralf Subat
(Niedersächsischer Musikverband e.V.)
Torsten Ellmann
Rolf Hinrichs
(Niedersächsischer Turner-Bund e.V., Fachgebiet Musik und
Spielmannswesen)
Juliane Begemann
(Niedersächsischer Turner-Bund e.V. Fachgebiet Musik und
Spielmannswesen)
Christian Strohmann
(Posaunenwerke der Ev. Kirchen Niedersachsens)
Andreas Wulf
(Niedersächsischer Sportschützenverein e.V.)
Kirsten Hahn
(Verband Deutscher Schulmusiker e.V., Landesverband
Niedersachsen)
Dorian Weißinger
(Landesmusikakademie Niedersachen)
ANMELDUNGEN
Anmeldungen (Anmeldeformular und Besetzungsliste) sind
unterschrieben bis zum 1. Dezember 2014 zu richten an:
Niedersächsischer Orchesterwettbewerb
Landesmusikrat Niedersachsen e.V.
Arnswaldtstraße 28
30159 Hannover
Fax: 0511 – 169 78 16
Mail: [email protected]
Korrekturen am Wettbewerbsprogramm und an der Besetzungsliste sind noch möglich bis zum 6. April 2015.
Die Zulassung zum Niedersächsischen Orchesterwettbewerb
wird den Orchestern bis spätestens 20. April 2015 mitgeteilt.
RAHMENPROGRAMM
In Vorbereitung ist ein attraktives Rahmenprogramm mit Konzerten und Beiträgen international bekannter und populärer
Formationen, sowie niedersächsischer und regionaler Ensembles aller Art.
UNTERSTÜTZER
Ausrichterstadt Rotenburg
Wald, sanfte Hügel und die Wümme umgeben die attraktive
Kreisstadt. Entdecken Sie auf dem acht Kilometer langen Kulturpfad die Stadt Rotenburg mit ihren kulturellen Sehenswürdigkeiten und zahlreichen Kunstobjekten.
Ein Bummel durch die Fußgängerzone mit zahlreichen kleinen Fachgeschäften ist immer lohnenswert. Freizeitspaß verspricht das Erlebnisbad „Ronolulu“ mit seiner 84 Meter langen Riesenrutsche und der neu gestalteten Saunalandschaft.
Das kulturelle Leben in der Stadt wird geprägt durch Aktivitäten von Vereinen, Verbänden und Institutionen. So gibt es
jährlich viele Konzerte sämtlicher Stilrichtungen, einen Hö-
kermarkt und Jahrmärkte, diverse sportliche Highlights sowie den Rotenburger Kartoffelmarkt. Dieser findet regelmäßig am letzten Sonntag im September mit der Krönung der
neuen Deutschen Kartoffelkönigin, statt.
Auch in den Ortschaften der Kreisstadt gibt es viel zu sehen
und zu erleben. Für die Dörfer Waffensen und Unterstedt gibt
es ebenfalls einen „Kulturpfad“ mit den Sehenswürdigkeiten. In der Ortschaft Borchel befindet sich das „Melkhus“ auf
dem Hof Junck, welches sich als Aufflugs- und Rastziel immer
größerer Beliebtheit erfreut.
Absolut neu sind die „Nordpfade“, die sich als Flachlandwanderwege durch die gesamte Region ziehen und auf zahlreiche
wanderfreudige Gäste warten.
In der Stadt Rotenburg wird ein vielfältiges Angebot kultureller und touristischer Highlights präsentiert. Es empfiehlt sich
die rege Teilnahme am gesamten Wettbewerbs- und Rahmenprogramm.
Unterbringung
Die Stadt Rotenburg und die umliegenden Kommunen bieten ein vielfältiges Angebot an Übernachtungsmöglichkeiten aller Standards. Zur Ermittlung der Kapazitäten ist eine
frühzeitige und unverbindliche Reservierungsanfrage beim
Landesmusikrat sinnvoll.
Landkreis Rotenburg (Wümme)
Der Landkreis Rotenburg (Wümme) liegt zwischen Hamburg
und Bremen im ländlichen Raum Niedersachsens. Landwirtschaftlich geprägte Dörfer und lebhafte Kleinstädte prägen
die Region. Das kulturelle Leben im Landkreis ist ein Spiegelbild der hier lebenden Menschen. Künstler, Schriftsteller,
Musiker und Theaterleute, Chöre, Kulturinitiativen, Museen
und Heimathäuser bieten ein buntes Programm. Für Kinder
und Jugendliche bietet die Kreismusikschule ein umfangreiches Angebot. Neben den beiden Hauptstellen in Bremervörde und Rotenburg (Wümme) findet an 12 weiteren Orten im
Landkreis Unterricht statt.
Kontaktstelle Musik Rotenburg-Bremervörde e.V.
Die Kontaktstelle Musik ist eine freie und unabhängige,
politisch und religiös neutrale Interessengemeinschaft der
Chor- und Musikvereinigungen im Landkreis Rotenburg
(Wümme). Ziel der Kontaktstelle Musik Rotenburg-Bremervörde e.V. ist es, die Stellung der Laienmusik im Landkreis
zu stärken und zu fördern. Die Kontaktstelle regt kulturpolitische Maßnahmen im Musikbereich an, unterstützt
Laienmusikverbände und koordiniert die Zusammenarbeit
mit dem Landesmusikrat und anderen Verbänden. Darüber
hinaus organisiert sie Aus- und Weiterbildungen und ist im
Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit aktiv.
Landesmusikrat Niedersachsen e.V.: Arnswaldtstraße 28, 30159 Hannover
FON: 0511 - 123 88 19, FAX: 0511 – 169 78 16
MAIL: [email protected], www.now.lmr-nds.de