9. Niedersächsischer Orchesterwettbewerb Rotenburg 3. - 5. Juli 2015 AUSSCHREIBUNG für nicht-professionelle Orchester & Ensembles WWW.NOW.LMR-NDS.DE Foto: Sabine Piening KATEGORIEN Der 9. Niedersächsische Orchesterwettbewerb ist für folgende Kategorien ausgeschrieben: Kategorie A1 Sinfonieorchester Kategorie A2 Jugendsinfonieorchester Kategorie A3 Kammerorchester Kategorie A4 Jugendkammerorchester Kategorie B1 a) Blasorchester Kategorie B1 b) Blasorchester der Kategorie 4 Kategorie B2 a) Jugendblasorchester Kategorie B2 b) Jugendblasorchester der Kategorie 3 Kategorie B3 Blechbläserensembles /Brass Bands Kategorie B4 Posaunenchöre Kategorie B5 a) Spielleutekorps (Flöten mit oder ohne Schlagwerk) Kategorie B5 b) Spielleutekorps (Naturtoninstrumente mit oder ohne Schlagwerk) Kategorie B6 Schlagwerkensembles Kategorie C1 Zupforchester Kategorie C2 Gitarrenensembles Kategorie C3 Jugendgitarrenensembles Kategorie D1 Akkordeonorchester Kategorie D2 Jugendakkordeonorchester Kategorie E Big Bands Kategorie F Offene Besetzungen VERANSTALTER & TRÄGER Träger des Niedersächsischen Orchesterwettbewerbs ist der Landesmusikrat Niedersachsen e.V. in Zusammenarbeit mit der Stadt Rotenburg sowie in Verbindung mit der Kreismusikschule Rotenburg und der Kontaktstelle Rotenburg-Bremervörde. Die zuständige Fachkommission berät den Landesmusikrat in fachlichen Fragen und wirkt bei Planung, Organisation und Durchführung maßgeblich mit. AUFGABE Der 9. Niedersächsische Orchesterwettbewerb 2015 ist eine Fördermaßnahme für das instrumentale Laienmusizieren, die sich an Laienorchester unterschiedlicher Besetzungen richtet. Der Wettbewerb hat die Aufgabe, durch Begegnung und Leistungsvergleich die Qualität niedersächsischer Laienorchester darzustellen und weiterzuentwickeln; zugleich dient er als Auswahlverfahren für den 9. Deutschen Orchesterwettbewerb (30. April - 8. Mai 2016 in Ulm). Besonderes Gewicht wird auf die Begegnung der Orchester untereinander und auf die Dokumentation kultureller Vielfalt in der Öffentlichkeit gelegt. Gemeinschaftliches Musizieren in einem Orchester vereint das intensive Bemühen um ein gemeinsames musikalisches Ziel und das Einbringen individuellen Könnens in einer sinnvollen Freizeitgestaltung. Leistungsvergleich und Begegnung dienen gleichermaßen dem Ziel des Niedersächsischen Orchesterwettbewerbs, wertvolle Impulse für die Breitenarbeit im instrumentalen Laienmusizieren zu geben. Der Niedersächsische Orchesterwettbewerb erfüllt so auch eine wichtige gesellschaftspolitische Aufgabe. Im Zusammenhang mit dem Wettbewerb können Dirigent/ innen und Orchester durch besondere Maßnahmen gefördert werden. SCHIRMHERRSCHAFT Der Schirmherr des Niedersächsischen Orchesterwettbewerb ist der Niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil. TEILNAHMEBEDINGUNGEN Mit der Anmeldung erkennt das teilnehmende Orchester die nachstehenden Teilnahmebedingungen an. Neben den allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für die einzelnen Kategorien besondere Bestimmungen, die den entsprechenden Abschnitten dieser Ausschreibung zu entnehmen sind. Die Kategorien B5 und B6 sind landesspezifische Sonderwertungen, die den Besonderheiten der vielseitigen Musiklandschaft in Niedersachsen entsprechen. Eine Weiterleitung zum Deutschen Orchesterwettbewerb ist unter den festgelegten Bedingungen nicht ohne weiteres möglich. Detaillierte Informationen stehen in den entsprechenden Kategoriebeschreibungen. 1. Teilnahmeberechtigt am 9. Niedersächsischen Orchesterwettbewerb sind alle Orchester, die ihren Sitz und ihr Tätigkeitsfeld in Niedersachsen haben und mindestens seit dem 01.05.2014 kontinuierlich arbeiten. Später gegründete Orchester können auf Antrag zugelassen werden, wenn sie nicht den Charakter eines Auswahlorchesters haben. 2. Die Teilnahme am Landeswettbewerb ist Voraussetzung für eine Teilnahme am 9. Deutschen Orchesterwettbewerb 2016, der vom 30. April bis 8. Mai 2016 in Ulm stattfinden wird. 3. Teilnahmeberechtigt sind nur Orchester, welche die unter den Kategorien genannte Besetzungsstärke (es gilt die Anzahl der Mitwirkenden ohne Dirigent/in) aufweisen und deren Mitglieder Laien sind. Die Teilnahme von Personen, die nicht Laien sind, ist im Rahmen der für die einzelnen Kategorien festgelegten Obergrenzen möglich, muss aber für jeden Einzelfall bei der Meldung zum Landeswettbewerb namentlich dokumentiert werden. Auch in kurzfristigen Ausnahmefällen kann eine Überschreitung dieser Obergrenze nicht genehmigt werden. Nicht als Laien gelten für diesen Wettbewerb Personen, die als Berufsmusiker/innen oder als Instrumentallehrer/ innen tätig sind und im Amateurorchester das gleiche (oder ein artverwandtes) Instrument spielen. Berufsmusiker/innen oder Instrumentallehrer/innen, die ihren Beruf nicht mehr ausüben, gelten nach Ablauf von 5 Jahren wieder als Laien im Sinne dieser Ausschreibung. die bis zum 01.06.2015 Instrumentalunterricht (es zählen sowohl Haupt- als auch Nebenfachinstrumente) auf dem von ihnen im Wettbewerb gespielten Instrument (oder einem artverwandten Instrument wie z.B. Violine/Viola, Klarinette/ Saxophon, Trompete/Flügelhorn u.ä.m.) an einer Ausbildungsstätte für Musikberufe erhalten (Jungstudenten, die Schüler/in an allgemein bildenden Schulen sind, gelten als Laien). Wird nach Abschluss des Instrumentalunterrichts an einer Ausbildungsstätte für Musikberufe keine Tätigkeit als Berufsmusiker/in oder Instrumentallehrer/in ausgeübt, so gelten die betreffenden Personen nach Ablauf von 5 Jahren wieder als Laien im Sinne dieser Ausschreibung. Gemeint sind zum Beispiel Musiklehrer/innen an allgemeinbildenden Schulen, Berufe in Musikorganisationen, -verlagen, Musikabteilungen des Rundfunks u.ä.m. Die Orchesterleiter/innen können Berufsmusiker/innen sein und werden bei der Berechnung des Nicht-Laien-Anteils nicht berücksichtigt. 4. Ausgeschlossen sind überregionale Orchester. Die Entscheidung darüber, wann ein Orchester als überregional anzusehen ist, trifft die Fachkommission des Landesmusikrats unter Berücksichtigung der besonderen Situation eines Orchesters. Dabei werden u.a. folgende Kriterien berücksichtigt: Regelmäßigkeit der Probenarbeit Wohnsitz der Orchestermitglieder (Größe des Einzugsgebietes) Dauer der Zugehörigkeit der nicht ortsansässigen Mitglieder Auswahlorchester und Landes(jugend)orchester sind von der Teilnahme ausgeschlossen. 5. Mit der Anmeldung erklären sich die Orchester für ihre Mitglieder damit einverstanden, dass Teilnehmerlisten am Wertungsort ausgehängt werden. 6. Jedes Orchester kann sich am Wettbewerb nur in einer Kategorie beteiligen. Die Teilnahme einer Auswahlgruppe (z.B. Blechbläser aus einem Blasorchester als Blechbläserensemble) in einer weiteren Kategorie ist nicht zulässig. Einzelne Orchestermitglieder können nur dann in mehreren Orchestern teilnehmen, wenn dies laut Zeitplan organisatorisch möglich ist. Ein Rechtsanspruch auf Mehrfachteilnahme besteht nicht. 7. In den Wertungsgruppen für Jugendorchester kann nur mitspielen, wer nach dem 1. Juni 1994 geboren ist. 8. Ausnahmen zu den Teilnahmebedingungen können nur in begründeten Fällen von der Fachkommission zugelassen werden. Eine Ausnahmegenehmigung erfordert einen schriftlichen Antrag, der mit der Anmeldung zum 9. Niedersächsischen Orchesterwettbewerb der Fachkommission zur Entscheidung vorgelegt werden muss. Orchester, die eine Ausnahme beantragen, können nicht zusätzlich die Obergrenze der Nicht-Laien-Beteiligung voll ausschöpfen. 9. Die Orchester verpflichten sich mit der Anmeldung, je drei Partituren ihrer Vortragswerke einzusenden (Die Pflichtbzw. Wahlpflichtwerke liegen vor). 10. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das ungenehmigte Fotokopieren von Notenmaterial gesetzlich verboten ist und mit erheblichen Geld- und Haftstrafen geahndet werden kann. 11. Mit der Anmeldung erklären die Orchester ihr Einverständnis mit Aufnahmen und Sendungen durch Hörfunk und Fernsehen sowie mit Aufzeichnungen auf Ton- und Bildträgern einschließlich deren nichtkommerzieller Verwertung, die im Zusammenhang mit den Wettbewerbsveranstaltungen oder im Anschluss daran gemacht werden. Entstehende Rechte werden durch die Anerkennung der Teilnahmebedingungen auf den Veranstalter (Landesmusikrat Niedersachsen e.V.) übertragen. Private Ton- und Bildaufzeichnungen sind während der Wertungsvorspiele nicht gestattet. 12. Der Wettbewerb ist als Begegnungsveranstaltung geplant. Es ist daher wünschenswert, dass sich die teilnehmenden Orchester am Rahmenprogramm beteiligen und bei den Abschlussveranstaltungen mitwirken. Ein Anspruch, in Abschlussveranstaltungen vorgestellt zu werden, besteht nicht. 13. Ein Teilnehmerbeitrag wird nicht erhoben. Die Fahrtkosten gehen zu Lasten der Orchester. Reisekostenzuschüsse können nicht gewährt werden. Anträge auf Fahrtkostenzuschüsse sollten die teilnehmenden Orchester bei ihren Heimatkommunen stellen. 14. Der Wettbewerbsveranstalter haftet nicht für Personen- und Sachschäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen. Desgleichen besteht seitens des Veranstalters kein Versicherungsschutz für die Musikinstrumente der Wettbewerbsteilnehmer. 15. Entscheidungen der Fachkommission und der Jury sind unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Mit der Anmeldung erkennt das teilnehmende Orchester die Teilnahmebedingungen an. 16. Änderungen an den Teilnahmebedingungen und der Ausschreibung insgesamt sind vorbehalten. 17. Die Landeswettbewerbe zum 9. Deutschen Orchesterwettbewerb finden im Jahre 2015 statt. Die Landesmusikräte melden die Orchester, die sich in einem Landeswettbewerb für die Teilnahme am Bundeswettbewerb qualifiziert haben, bis spätestens 01. Dezember 2015 an den Deutschen Musikrat. Pro Kategorie und Bundesland kann ein Orchester zum Deutschen Orchesterwettbewerb gemeldet werden. Darüber hinaus kann jeder Landesmusikrat die Zulassung weiterer ihm besonders geeignet erscheinender Orchester unter Angabe einer Reihenfolge beantragen (Optionsorchester). Liegen in einer Kategorie nicht aus allen Bundesländern Meldungen vor, kann der Hauptausschuss für die freien Plätze Optionsorchester zulassen. KATEGORIE A1 Sinfonieorchester mit mindestens 40 Mitwirkenden Der Anteil der Nicht-Laien im Orchester darf (incl. kurzfristiger Aushilfen) maximal 10 Prozent der Mitwirkenden betragen. Die Vortragsdauer des Wettbewerbsprogramms muss mindestens 20 und darf nicht mehr als 30 Minuten reine Spielzeit betragen. Innerhalb dieses Zeitrahmens wird die Spieldauer bei der Leistungsbewertung nicht berücksichtigt. Grundsätzlich sind nur Originalkompositionen zugelassen. Jedes Orchester trägt außer dem Pflichtwerk mindestens zwei Werke (oder vollständige Sätze) unterschiedlichen Charakters und Stils vor, darunter ein langsames Werk (Satz) und eine zeitgenössische Komposition des 20./21. Jahrhunderts (Es ist nur Originalliteratur zugelassen). Werke für Soloinstrumente mit Orchester sind nicht zugelassen. Wahlpflichtwerke A1: Charles Gounod aus: 2. Symphonie, 3. Satz Scherzo Verlag: Kalmus Robert Schumann aus 4. Symphonie, 3. Satz Scherzo Verlag: Breitkopf & Härtel KATEGORIE A2 Jugendsinfonieorchester mit mindestens 40 Mitwirkenden (Mitwirkende nach dem 1. Juni 1994 geboren) Der Anteil der Nicht-Laien im Orchester darf (incl. kurzfristiger Aushilfen und erwachsener Spieler, die vor dem 1. Juni 1994 geboren sind) maximal 10 Prozent der Mitwirkenden betragen. Die Vortragsdauer des Wettbewerbsprogramms muss mindestens 20 und darf nicht mehr als 30 Minuten reine Spielzeit betragen. Innerhalb dieses Zeitrahmens wird die Spieldauer bei der Leistungsbewertung nicht berücksichtigt. Grundsätzlich sind nur Originalkompositionen zugelassen. Jedes Orchester trägt außer dem Pflichtwerk mindestens zwei Werke (oder vollständige Sätze) unterschiedlichen Charakters und Stils vor, darunter ein langsames Werk (Satz) und eine Komposition des 20./21. Jahrhunderts, komponiert in einer zeitgenössischen Tonsprache. Werke für Soloinstrumente mit Orchester sind nicht zugelassen. Wahlpflichtwerke A2: Charles Gounod aus: 2. Symphonie, 3. Satz Scherzo Verlag: Kalmus Robert Schumann aus 4. Symphonie, 3. Satz Scherzo Verlag: Breitkopf & Härtel KATEGORIE A3 Kammerorchester Streichorchester oder Streichorchester mit kleinem Bläsersatz mit mindestens 15 und höchstens 39 Mitwirkenden Der Anteil der Nicht-Laien im Orchester darf (incl. kurzfristiger Aushilfen) maximal 10 Prozent der Mitwirkenden betragen. Die Vortragsdauer des Wettbewerbsprogramms muss mindestens 15 und darf nicht mehr als 25 Minuten reine Spielzeit betragen. Innerhalb dieses Zeitrahmens wird die Spieldauer bei der Leistungsbewertung nicht berücksichtigt. Jedes Orchester trägt außer dem Pflichtwerk mindestens zwei Werke (oder vollständige Sätze) unterschiedlichen Charakters und Stils vor, darunter ein langsames Werk (Satz) und eine zeitgenössische Komposition des 20./21. Jahrhunderts (Es ist nur Originalliteratur zugelassen). Werden Werke für Soloinstrumente mit Orchester vorgetragen, geht die solistische Leistung nicht in die Wertung ein. Wahlpflichtwerke A3 mit Bläsern: Wolfgang A. Mozart Divertimento D-Dur, KV 251, 1. Satz Verlag: Breikopf & Härtel Christoph W. Gluck Furientanz aus „Orpheus und Euridike“ Wahlpflichtwerke A3 ohne Bläser: Peter Iljitsch Tschaikowsky Streicherserenade, 2. Satz, Walzer Verlag: Breikopf & Härtel Felix Mendelssohn Bartholdy Streichersinfonie Nr. 4, c-Moll, 1.Satz (Bearbeiter: H.Ch.Wolff, DVfM) KATEGORIE A4 Jugendkammerorchester Streichorchester oder Streichorchester mit kleinem Bläsersatz mit mindestens 15 und höchstens 39 Mitwirkenden (Mitwirkende nach dem 1. Juni 1994 geboren) Der Anteil der Nicht-Laien im Orchester darf (incl. kurzfristiger Aushilfen und erwachsener Spieler, die vor dem 1. Juni 1994 geboren sind) maximal 10 Prozent der Mitwirkenden betragen. Die Vortragsdauer des Wettbewerbsprogramms muss mindestens 15 und darf nicht mehr als 25 Minuten reine Spielzeit betragen. Innerhalb dieses Zeitrahmens wird die Spieldauer bei der Leistungsbewertung nicht berücksichtigt. Jedes Orchester trägt außer dem Pflichtwerk mindestens zwei Werke (oder vollständige Sätze) unterschiedlichen Charakters und Stils vor, darunter ein langsames Werk (Satz) und eine zeitgenössische Komposition des 20./21. Jahrhunderts (Es ist nur Originalliteratur zugelassen). Werden Werke für Soloinstrumente mit Orchester vorgetragen, geht die solistische Leistung nicht in die Wertung ein. Wahlpflichtwerke A4 mit Bläsern: Wolfgang A. Mozart Divertimento D-Dur, KV 251, 1. Satz Verlag: Breitkopf & Härtel Christoph W. Gluck Furientanz aus „Orpheus und Euridike“ Wahlpflichtwerke A4 ohne Bläser: Peter Iljitsch Tschaikowsky Streicherserenade, 2. Satz, Walzer Verlag: Breitkopf & Härtel Felix Mendelssohn Bartholdy Streichersinfonie Nr. 4, c-Moll, 1. Satz (Bearbeiter: H. Ch. Wolff, DVfM) KATEGORIE B1 a) Blasorchester in Harmoniebesetzung mit mindestens 40 Mitwirkenden. Der Anteil der Nicht-Laien im Orchester darf (incl. kurzfristiger Aushilfen) maximal 20 % Prozent der Mitwirkenden betragen. Die Vortragsdauer des Wettbewerbsprogramms muss mindestens 20 und darf nicht mehr als 30 Minuten reine Spielzeit betragen. Innerhalb dieses Zeitrahmens wird die Spieldauer bei der Leistungsbewertung nicht berücksichtigt. Jedes Orchester trägt mindestens zwei Werke (oder vollständige Sätze) unterschiedlichen Charakters vor. Eines der Vortragswerke muss der Liste der Wahlpflichtwerke entnommen werden. Es dürfen nur Originalkompositionen gespielt werden; Bearbeitungen und Transkriptionen sind nicht zugelassen. Werke für Soloinstrumente mit Orchester sind nicht zugelassen. Elektronische Instrumente (E-Bass, Synthesizer etc.) sind nur zugelassen, wenn die Partitur es ausdrücklich vorschreibt. In schriftlich begründeten Ausnahmefällen können einzelne in der Partitur verlangte Instrumente durch andere ersetzt werden. Bei der Anmeldung ist über diese Umbesetzungen zu informieren. Wahlpflichtwerke B1: Bob Voss Suite for Harmonieorkest Verlag: molenaar Jack Stamp Variations on a Bach Chorale Verlag: Kjos KATEGORIE B1 b) Blasorchester der Kategorie 4 in Harmoniebesetzung mit mindestens 35 Mitwirkenden. Eine Weiterleitung zum deutschen Orchesterwettbewerb ist hier nicht möglich. Der Anteil der Nicht-Laien im Orchester darf (inkl. kurzfristiger Aushilfen) maximal 10 Prozent der Mitwirkenden betragen. Die Vortragsdauer des Wettbewerbsprogramms muss mindestens 20 und darf nicht mehr als 30 Minuten reine Spielzeit betragen. Innerhalb dieses Zeitrahmens wird die Spieldauer bei der Leistungsbewertung nicht berücksichtigt. Jedes Orchester trägt mindestens zwei Werke (oder vollständige Sätze) unterschiedlichen Charakters vor. Eines der Vortragswerke muss der Liste der Wahlpflichtwerke entnommen werden. Es dürfen nur Originalkompositionen gespielt werden; Bearbeitungen und Transkriptionen sind nicht zugelassen. Werke für Soloinstrumente mit Orchester sind nicht zugelassen. Elektronische Instrumente (E-Bass, Synthesizer etc.) sind nur dann zugelassen, wenn die Partitur es ausdrücklich vorschreibt. In schriftlich begründeten Ausnahmefällen können einzelne in der Partitur verlangte Instrumente durch andere ersetzt werden. Bei der Anmeldung ist über diese Umbesetzungen zu informieren. Wahlpflichtwerke B1 b): Bert Appermont Saga Maligna Verlag: Beriato, BMP 7011359 Ryan Nowlin As we forgive Verlag: Kjos, WB 416 KATEGORIE B2 a) Jugendblasorchester in Harmoniebesetzung mit mindestens 35 Mitwirkenden (Mitwirkende nach dem 1. Juni 1994 geboren). Der Anteil der Nicht-Laien im Orchester darf (incl. kurzfristiger Aushilfen und erwachsener Spieler, die vor dem 1. Juni 1994 geboren sind) maximal 20 % Prozent der Mitwirkenden betragen. Die Vortragsdauer des Wettbewerbsprogramms muss mindestens 20 und darf nicht mehr als 30 Minuten reine Spielzeit betragen. Innerhalb dieses Zeitrahmens wird die Spieldauer bei der Leistungsbewertung nicht berücksichtigt. Jedes Orchester trägt mindestens zwei Werke (oder vollständige Sätze) unterschiedlichen Charakters vor. Eines der Vortragswerke muss der Liste der Wahlpflichtwerke entnommen werden. Es dürfen nur Originalkompositionen gespielt werden; Bearbeitungen und Transkriptionen sind nicht zugelassen. Werke für Soloinstrumente mit Orchester sind nicht zugelassen. Elektronische Instrumente (E-Bass, Synthesizer etc.) sind nur dann zugelassen, wenn die Partitur es ausdrücklich vorschreibt. In schriftlich begründeten Ausnahmefällen können einzelne in der Partitur verlangte Instrumente durch andere ersetzt werden. Bei der Anmeldung ist über diese Umbesetzungen zu informieren. Wahlpflichtwerke B2: Thiemo Krass Arcus Rundel Musikverlag Etienne Crausaz Deliverance Beriato KATEGORIE B2 b) Jugendblasorchester der Kategorie 3 in Harmoniebesetzung mit mindestens 30 Mitwirkenden (Mitwirkende nach dem 1. Juni 1994 geboren). Eine Weiterleitung zum deutschen Orchesterwettbewerb ist hier nicht möglich. Der Anteil der Nicht-Laien im Orchester darf (inkl. kurzfristiger Aushilfen und erwachsener Spieler, die vor dem 1. Juni 1994 geboren sind) maximal 10 Prozent der Mitwirkenden betragen. Die Vortragsdauer des Wettbewerbsprogramms muss mindestens 15 und darf nicht mehr als 25 Minuten reine Spielzeit betragen. Innerhalb dieses Zeitrahmens wird die Spieldauer bei der Leistungsbewertung nicht berücksichtigt. Jedes Orchester trägt mindestens zwei Werke (oder vollständige Sätze) unterschiedlichen Charakters vor. Eines der Vortragswerke muss der Liste der Wahlpflichtwerke entnommen werden. Es dürfen nur Originalkompositionen gespielt werden; Bearbeitungen und Transkriptionen sind nicht zugelassen. Werke für Soloinstrumente mit Orchester sind nicht zugelassen. Elektronische Instrumente (E-Bass, Synthesizer etc.) sind nur dann zugelassen, wenn die Partitur es ausdrücklich vorschreibt. In schriftlich begründeten Ausnahmefällen können einzelne in der Partitur verlangte Instrumente durch andere ersetzt werden. Bei der Anmeldung ist über diese Umbesetzungen zu informieren. Wahlpflichtwerke B2 b): Robert Sheldon Resurgences Verlag: Alfred, 00-39636 Pavel Stanek Frydlant Suite, Teil 1 Verlag: Rundel, MVSR2445 KATEGORIE B3 Blechbläserensembles Wertungsgruppe a) Blechbläserensembles, mit mindestens 10 Mitwirkenden und max. 16 Mitwirkenden Wertungsgruppe b) Brass Bands in typischer britischer Besetzung, mit mindestens 25 und maximal 32 Blechbläsern plus Schlagwerk Der Anteil der Nicht-Laien im Orchester darf (incl. kurzfristiger Aushilfen) maximal 20 Prozent der Mitwirkenden betragen. Die Vortragsdauer des Wettbewerbsprogramms muss mindestens 15 und darf nicht mehr als 25 Minuten reine Spielzeit betragen. Innerhalb dieses Zeitrahmens wird die Spieldauer bei der Leistungsbewertung nicht berücksichtigt. Die Stimmen dürfen nur solistisch besetzt werden. Jedes Blechbläserensemble/ Brassband trägt mindestens zwei Werke (oder vollständige Sätze) unterschiedlichen Charakters vor, darunter eine Komposition des 20./21. Jahrhunderts, komponiert in einer zeitgenössischen Tonsprache. Eines der Vortragswerke muss der Liste der Wahlpflichtwerke entnommen werden. Werke für Soloinstrumente mit Blechbläserensemble/ Brassband sind nicht zugelassen. Alle Werke müssen mit mindestens 10 Mitwirkenden bei den Blechbläserensembles, und 25 Mitwirkenden bei den Brass Bands vorgetragen werden. Wahlpflichtwerke B3: B.3a Blechbläserensembles für die Besetzung 4 Trompeten/ 2 Hörner/3 Posaunen/1 Tuba Samuel Scheidt (1587 - 1653) Canzona (arr. Jügern Pfiester) ADU-Verlag, Best.Nr. 1036 Wahlpflichtwerke B3: B.3a für die Besetzung 4 Trompeten/1 Horn/4 Posaunen/1 Tuba Jürgen Pfiester (geb. 1955) Rondetto Strube Verlag, VS 2326 B.3b Brass Bands Moren Bertrand Ancient Monuments Verlag Mitropa Music Graham Peter Nothern Landscapes Verlag Gramery Music KATEGORIE B4 Posaunenchöre mit mindestens 12 Mitwirkenden. Der Anteil der Nicht-Laien im Orchester darf (incl. kurzfristiger Aushilfen) maximal 20 Prozent der Mitwirkenden betragen. Die Vortragsdauer des Wettbewerbsprogramms muss mindestens 15 und darf nicht mehr als 25 Minuten reine Spielzeit betragen. Innerhalb dieses Zeitrahmens wird die Spieldauer bei der Leistungsbewertung nicht berücksichtigt. Jeder Posaunenchor trägt mindestens zwei Werke (oder vollständige Sätze) unterschiedlichen Charakters vor, darunter eine zeitgenössische Komposition des 20./21. Jahrhunderts. Eines der Vortragswerke muss der Liste der Wahlpflichtwerke entnommen werden. Werke für Soloinstrumente mit Posaunenchor sind nicht zugelassen. Alle Werke müssen mit mindestens 12 Mitwirkenden vorgetragen werden. Die Stimmen dürfen nur dann solistisch besetzt werden, wenn die Partitur es ausdrücklich vorschreibt. Teilnahmeberechtigt sind Posaunenchöre an Kirchen, Schulen, Musikschulen oder in anderer/freier Trägerschaft. Übergemeindliche Posaunenchöre sind zugelassen, sofern sie nicht überregional zusammengesetzt sind. Wahlpflichtwerke B4: Hans-Jürgen Wulf (1964) Nun freut euch, lieben Christen g‘mein aus „Norddeutsches Bläserheft 2014“ - Posaunenarbeit in der Nordkirche Simon Langenbach (1967) Ich bete an die Macht der Liebe aus: „Rheinisches Bläserheft 2013“ - Musik aus dem östlichen Europa - Strube Edition 2368 Michael Schütz (1963) Vorbei sind die Tränen - Fantasie und Satz aus: „Bläserheft für Kirchentage V“ - Strube Edition 2374 Stefan Mey (1969) Suite über Themen von Rameau (Allegro con grazia - Andante teneramente - Allegro con spirito) aus: „Gott danken ist Freude“, Bd. III - Sächsische Posaunenmission KATEGORIE B5 Spielleutekorps Wertungsgruppe a) Flöten mit oder ohne Schlagwerk (Besetzungsgruppe 2 der BDMV) mit mindestens 16 Mitwirkenden (ohne Dirigent/in) Wertungsgruppe b) Naturtoninstrumente mit oder ohne Schlagwerk sowie alle weiteren Spielleutebesetzungen (Besetzungsgruppen 3, 4, 5 und 6 der BDMV) mit mindestens 16 Mitwirkenden (ohne Dirigent/in) Der Anteil der Nicht-Laien im Korps darf (inklusive kurzfristiger Aushilfen) maximal 10 Prozent der Mitwirkenden betragen (siehe Ziffer 3 der Teilnahmebedingungen). Die Vortragsdauer des Wettbewerbsprogramms muss mindestens 15 und darf nicht mehr als 20 Minuten reine Spielzeit betragen. Innerhalb dieses Zeitrahmens wird die Spieldauer bei der Leistungsbewertung nicht berücksichtigt. Jedes Korps trägt mindestens zwei Werke (oder vollständige Sätze) vor. Alle Werke müssen im Schwierigkeitsgrad mindestens der Kategorie 4 des Literaturverzeichnisses der BDMV entsprechen. Werke für Soloinstrumente mit Spielleutekorps sind nicht zugelassen. Beim Niedersächsischen Orchesterwettbewerb dürfen neben Originalkompositionen für Spielleutekorps auch Bearbeitungen der Werke gespielt werden. Hierbei handelt es sich um eine Niedersächsische Sonderwertung ohne Aussicht auf Weiterleitung zum Deutschen Orchesterwettbewerb 2016. Wahlpflichtwerke B5: Wertungsgruppe a) Wertungsgruppe b) keine keine KATEGORIE B6 Schlagwerkensembles Alle Schlag-, Percussion-, Effekt- und Stabspielinstrumente Mindestens 10 Mitwirkende (ohne Dirigent/in), die Besetzung ist frei wählbar. Der Anteil der Nicht-Laien darf (inklusive kurzfristiger Aushilfen) maximal 10 Prozent der Mitwirkenden betragen (siehe Ziffer 3 der Teilnahmebedingungen). Die Vortragsdauer des Wettbewerbsprogramms muss mindestens 15 und darf nicht mehr als 20 Minuten reine Spielzeit betragen. Innerhalb dieses Zeitrahmens wird die Spieldauer bei der Leistungsbewertung nicht berücksichtigt. Jedes Ensemble trägt mindestens zwei Werke unterschiedlichen Charakters und Stils vor. Alle Werke sollen dem Schwierigkeitsgrad Oberstufe entsprechen. Diese Kategorie wird vorerst nur auf dem Niedersächsischen Orchesterwettbewerb angeboten und hat somit Demonstrationscharakter. Eine Weiterleitung zum Deutschen Orchesterwettbewerb kann deshalb zurzeit lediglich optional erfolgen. Dazu müssen ferner im Ensemble mindestens 12 Instrumentalisten mitwirken, um gegebenenfalls auf Bundesebene in der Offenen Kategorie F anzutreten. Wahlpflichtwerke B6: keine KATEGORIE C1 Zupforchester mit mindestens 16 Mitwirkenden. Wertungsgruppe a) Zupforchester Wertungsgruppe b) Jugendzupforchester mit Mitwirkende nach dem 1. Juni 1994 geboren. Der Anteil der Nicht-Laien im Orchester darf (incl. kurzfristiger Aushilfen und erwachsener Spieler in Jugendzupforchestern, die vor dem 1. Juni 1994 geboren sind) maximal 20 Prozent der Mitwirkenden betragen. Neben der Standardbesetzung sind zusätzliche Instrumente nur zugelassen, wenn sie in der Originalpartitur vorgeschrieben sind oder der stilgerechten Interpretation des Werkes dienen (z.B. Generalbassinstrumente). Die Vortragsdauer des Wettbewerbsprogramms muss mindestens 15 und darf nicht mehr als 25 Minuten reine Spielzeit betragen. Innerhalb dieses Zeitrahmens wird die Spieldauer bei der Leistungsbewertung nicht berücksichtigt. Jedes Orchester trägt neben dem Pflichtwerk mindestens zwei Werke (oder vollständige Sätze) unterschiedlichen Charakters und verschiedener Stilepochen vor, darunter ein langsames Werk (Satz) und eine zeitgenössische Komposition des 20./21. Jahrhunderts (Es ist nur Originalliteratur zu- gelassen). Werden Werke für Soloinstrumente mit Orchester vorgetragen, geht die solistische Leistung nicht in die Wertung ein. Wahlpflichtwerke C1 a) und b): Tonu Korvits Unforgettable Verlag “edition 49”, e49 90253 Daniel Huschert Capriccio Verlag Vogt & Fritz, VF 1473 Christopher Grafschmidt Auf geht‘s Joachim-Trekel-Musikverlag R9095 KATEGORIE C2 Gitarrenensembles mit mindestens 12 Mitwirkenden. Der Anteil der Nicht-Laien im Orchester darf (incl. kurzfristiger Aushilfen und erwachsener Spieler in Jugendzupforchestern, die vor dem 1. Juni 1994 geboren sind) maximal 20 Prozent der Mitwirkenden betragen. Neben der Standardbesetzung sind zusätzliche Instrumente nur zugelassen, wenn sie in der Originalpartitur vorgeschrieben sind oder der stilgerechten Interpretation des Werkes dienen (z.B. Generalbassinstrumente). Die Vortragsdauer des Wettbewerbsprogramms muss mindestens 15 und darf nicht mehr als 25 Minuten reine Spielzeit betragen. Innerhalb dieses Zeitrahmens wird die Spieldauer bei der Leistungsbewertung nicht berücksichtigt. Jedes Ensemble trägt neben dem Pflichtwerk mindestens zwei Werke (oder vollständige Sätze) unterschiedlichen Charakters und verschiedener Stilepochen vor, darunter ein langsames Werk (Satz) und eine zeitgenössische Komposition des 20./21. Jahrhunderts (Es ist nur Originalliteratur zugelassen). Werden Werke für Soloinstrumente mit Orchester vorgetragen, geht die solistische Leistung nicht in die Wertung ein. Alle Werke müssen mit mindestens 12 Mitwirkenden vorgetragen werden. Pflichtwerk C2: Lars Wüller Oktoberstern für Oktavgitarre, 4 Primgitarren, Kontrabassgitarre Joachim-Trekel-Musikverlag, T 5060 Carlo Domeniconi Here and Now op. 129 Verlag ex tempore, et 1040 Roland Dyens Filmaginaires Verlag “Les Productions D’Oz”, DZ 2000 Lars Wüller aus: In the Land of Oz “Dorothy” und “The Cowardly Lion” Trekel Musikverlag KATEGORIE C3 Jugendgitarrenensembles mit mindestens 12 Mitwirkenden (Mitwirkende nach dem 1. Juni 1994 geboren) Der Anteil der Nicht-Laien im Orchester darf (incl. kurzfristiger Aushilfen und erwachsener Spieler in Jugendgitarrenensembles, die vor dem 1. Juni 1994 geboren sind) maximal 20 Prozent der Mitwirkenden betragen. Neben der Standardbesetzung sind zusätzliche Instrumente nur zugelassen, wenn sie in der Originalpartitur vorgeschrieben sind oder der stilgerechten Interpretation des Werkes dienen (z.B. Generalbassinstrumente). Die Vortragsdauer des Wettbewerbsprogramms muss mindestens 15 und darf nicht mehr als 25 Minuten reine Spielzeit betragen. Innerhalb dieses Zeitrahmens wird die Spieldauer bei der Leistungsbewertung nicht berücksichtigt. Jedes Ensemble trägt neben dem Pflichtwerk mindestens zwei Werke (oder vollständige Sätze) unterschiedlichen Charakters und verschiedener Stilepochen vor, darunter ein langsames Werk (Satz) und eine zeitgenössische Komposition des 20./21. Jahrhunderts (Es ist nur Originalliteratur zugelassen). Werden Werke für Soloinstrumente mit Orchester vorgetragen, geht die solistische Leistung nicht in die Wertung ein. Alle Werke müssen mit mindestens 12 Mitwirkenden vorgetragen werden. Wahlpflichtwerke C3: Lars Wüller Oktoberstern für Oktavgitarre, 4 Primgitarren, Kontrabassgitarre Joachim-Trekel-Musikverlag, T 5060 Carlo Domeniconi Here and Now op. 129 Verlag ex tempore, et 1040 Roland Dyens Filmaginaires Verlag “Les Productions D’Oz”, DZ 2000 Lars Wüller aus: In the Land of Oz “Dorothy” und “The Cowardly Lion” Trekel Musikverlag KATEGORIE D1 Akkordeonorchester mit mindestens 16 Mitwirkenden Der Anteil der Nicht-Laien im Orchester darf (incl. kurzfristiger Aushilfen) maximal 20 Prozent der Mitwirkenden betragen. Neben der Standardbesetzung sind folgende Zusatzinstrumente zugelassen: Basso mit oder ohne elektronische Verstärkung und elektronische Bassinstrumente Electronium Weitere elektronische Instrumente, Pauken und Schlagzeug, soweit sie in der Originalpartitur vorgesehen sind Die Instrumente dürfen nicht über ein Mischpult gesteuert werden. Die Vortragsdauer des Wettbewerbsprogramms muss mindestens 15 und darf nicht mehr als 25 Minuten reine Spielzeit betragen. Innerhalb dieses Zeitrahmens wird die Spieldauer bei der Leistungsbewertung nicht berücksichtigt. Jedes Orchester trägt mindestens zwei konzertante Kompositionen (oder vollständige Sätze) unterschiedlichen Charakters vor, darunter ein langsames Werk (Satz). Das Programm muss eine zeitgenössische Komposition des 20./21. Jahrhunderts (Es ist nur Originalliteratur zugelassen) beinhalten. Eines der Vortragswerke muss der Liste der Wahlpflichtwerke entnommen werden. Es dürfen nur Originalkompositionen gespielt werden. Die in der Partitur vorgesehenen Tutti-Stellen dürfen nicht solistisch gespielt werden. Werke für Soloinstrumente mit Orchester sind nicht zugelassen. Wahlpflichtwerke D1: Stefan Hippe aus: Die Monde des Saturn (2 Sätze zur Auswahl) Rudel-Verlag Slavko Suklar Partita (arr. Wolfgang Pfeffer) Verlag: Jetelina Philipp Haag Capriccio Verlag: Jetelina Hans Brehme aus: Ballettsuite (2 Sätze zur Auswahl) Verlag: Jetelina KATEGORIE D2 Jugendakkordeonorchester mit mindestens 16 Mitwirkenden (Mitwirkende nach dem 1. Juni 1994 geboren). Der Anteil der Nicht-Laien im Orchester darf (incl. kurzfristiger Aushilfen und erwachsener Spieler, die vor dem 1. Juni 1994 geboren sind) maximal 20 Prozent der Mitwirkenden betragen. Neben der Standardbesetzung sind folgende Zusatzinstrumente zugelassen: Basso mit oder ohne elektronische Verstärkung und elektronische Bassinstrumente Electronium Weitere elektronische Instrumente, Pauken und Schlagzeug, soweit sie in der Originalpartitur vorgesehen sind Die Instrumente dürfen nicht über ein Mischpult gesteuert werden. Die Vortragsdauer des Wettbewerbsprogramms muss mindestens 15 und darf nicht mehr als 25 Minuten reine Spielzeit betragen. Innerhalb dieses Zeitrahmens wird die Spieldauer bei der Leistungsbewertung nicht berücksichtigt. Jedes Orchester trägt mindestens zwei konzertante Kompo- sitionen (oder vollständige Sätze) unterschiedlichen Charakters vor, darunter ein langsames Werk (Satz). Das Programm muss eine zeitgenössische Komposition des 20./21. Jahrhunderts (Es ist nur Originalliteratur zugelassen) beinhalten. Eines der Vortragswerke muss der Liste der Wahlpflichtwerke entnommen werden. Es dürfen nur Originalkompositionen gespielt werden. Die in der Partitur vorgesehenen Tutti-Stellen dürfen nicht solistisch gespielt werden. Werke für Soloinstrumente mit Orchester sind nicht zugelassen. Wahlpflichtwerke D2: Susanne App Vier Eigenschaften Millich-Verlag Fritz Dobler aus: Wetterlagen 3 Sätze zur Auswahl Verlag: Jetelina Rudolf Würthner La Capriceuse Verlag: Jetelina Helmut Quakernack Transylvania Verlag: de Haske KATEGORIE E Big Bands mit mindestens 12 Mitwirkenden davon mindestens 6 Bläser Der Anteil der Nicht-Laien im Orchester darf maximal 20 Prozent der Mitwirkenden betragen. Teilnahmeberechtigt sind Big Bands aller Stilbereiche und Besetzungsvarianten. Jede Stimme bei den Bläsern darf nur einfach besetzt sein. Die Vortragsdauer des Wettbewerbsprogramms muss mindestens 15 und darf nicht mehr als 25 Minuten reine Spielzeit betragen. Innerhalb dieses Zeitrahmens wird die Spieldauer bei der Leistungsbewertung nicht berücksichtigt. Jedes Orchester trägt mindestens drei Stücke unterschiedlichen Charakters vor. Für die Bewertung ist die Gesamtleistung der Big Bands entscheidend, nicht allein die Leistung einzelner Solisten. Aus Gründen der Vergleichbarkeit steht allen Big Bands dieselbe Mikrofonanlage zur Verfügung mit folgender Ausstattung: Mikrofonabnahme des Konzertflügels bis zu vier Mikrofone für Solisten und zum Klangausgleich (z.B. Flöten) Monitoranlage Für die Bedienung der P.A.-Anlage steht ein Tontechniker zur Verfügung. Es steht den Orchestern frei, einen zusätzlichen eigenen Tontechniker einzusetzen Ein Konzertflügel wird vom Veranstalter zur Verfügung gestellt. Alle übrigen Instrumente einschließlich der dazugehörigen Verstärker sind von den Orchestern mitzubringen. Wahlpflichtwerke E: Jedes Orchester muss ein Swing-Arrangement von Sammy Nestico nach Wahl spielen (in gedruckter Verlagsausgabe). Eine Liste mit geeigneten Arrangements kann beim Projektbüro Deutscher Orchesterwettbewerb angefordert werden bzw. steht im Internet unter www.musikrat.de/dow zum Download bereit. KATEGORIE F Offene Besetzungen (Mindestens 12 Instrumentalisten) Der Anteil der Nicht-Laien im Orchester darf maximal 20 Prozent der Mitwirkenden betragen. Diese Kategorie ist offen für alle Orchester und Ensembles, die eine eigenständige, von den Kategorien A-E abweichende Besetzung und Literatur haben. Unvollständige Besetzungen der Kategorien A-E sind nicht zugelassen. Die Vortragsdauer des Wettbewerbsprogramms muss mindestens 15 und darf nicht mehr als 25 Minuten reine Spielzeit betragen. Innerhalb dieses Zeitrahmens wird die Spieldauer bei der Leistungsbewertung nicht berücksichtigt. Es gibt keine Trennung zwischen Jugend- und Erwachsenenorchestern. Chor-Besetzungen sind nicht zugelassen. Einzel(Sing-)stimmen sind als integraler Bestandteil des Ensembles zugelassen. Tanz-Ensembles sind nicht zugelassen. Computer, Sequenzer etc. sind nicht zugelassen. SONDERWERTUNG Interpretation „Zeitgenössische Musik“ Orchester und Ensembles aller Kategorien (außer E), die in ihrem Wettbewerbsprogramm ein Werk spielen, das nachdem 01.01.1990 komponiert wurde, erhalten für die Interpretation dieses Werkes eine gesonderte Punktwertung. Das Orchester, das für dieses zeitgenössische Werk die höchste Punktzahl in seiner Kategorie erhält und mindestens 21 Punkte erreicht hat, nimmt an der Sonder- wertung „Interpretation Zeitgenössische Musik“ teil. In der Sonderwertung muss das von der Jury angegebene Werk vorgetragen werden. Die Jury entscheidet, welches Orchester in die Sonderwertung kommt. JURY Die Bewertung der Orchester erfolgt in jeder Kategorie durch eine Fachjury. Die Fachjury einer jeden Kategorie besteht in der Regel aus vier Mitgliedern, davon sollten drei dem jeweiligen Orchesterbereich angehören. Die Entscheidungen der Jury sind unanfechtbar, der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Jurymitglieder sind bis zur Bekanntgabe der Ergebnisse zur Verschwiegenheit verpflichtet. Über diesen Zeitpunkt hinaus gilt die Verschwiegenheitspflicht weiterhin in Bezug auf die Punktvergabe und Äußerungen einzelner Jurymitglieder. Die Juryberatungen sind nicht öffentlich. Die Leistungsbewertung erfolgt nach folgenden Gesichtspunkten: a) technische Ausführung Intonation, Rhythmik, Phrasierung, Artikulation b) künstlerische Ausführung Zeitmaß, Agogik, Dynamik, Werktreue, Stiltreue, Orchesterklang Die hier aufgeführten Kriterien werden der Bewertung unter Berücksichtigung ihrer unterschiedlichen Bedeutung für die verschiedenen Kategorien zu Grunde gelegt. BEWERTUNG Die Jury bewertet die Leistung der Orchester mit Prädikaten und Punkten wie folgt: mit hervorragendem Erfolg teilgenommen 23,0 bis 25,0 Punkte mit sehr gutem Erfolg teilgenommen 21,0 bis 22,9 Punkte mit gutem Erfolg teilgenommen 16,0 bis 20,9 Punkte mit Erfolg teilgenommen 11,0 bis 15,9 Punkte teilgenommen 1,0 bis 10,9 Punkte Alle teilnehmenden Orchester erhalten eine Urkunde; in ihr werden das Prädikat und die Punktzahl in der jeweiligen Kategorie ausgewiesen. Erreichen ein oder mehrere Ensembles in der jeweiligen Kategorie mindestens das Prädikat „mit sehr gutem Erfolg teilgenommen“, wird das punktbeste Ensemble dem Deutschen Musikrat zur Teilnahme am Deutschen Orchesterwettbewerb 2016 vorgeschlagen. FÖRDERPREISE In bewährter Weise werden beim Niedersächsischen Orchesterwettbewerb Förderpreise in Form von Sachleistungen für spezielle von der Jury ausgewählte Ensembles vergeben. LITERATUR Zur Vorbereitung des Wettbewerbs stellt der Deutsche Musikrat in Kooperation mit den Fachverbänden „Anregungen zur Literaturauswahl“ zusammen, welche die Orchester bei der Auswahl des Programms unterstützen sollen. Die in dieser Literaturliste aufgeführten Werke geben einen Hinweis auf Art und Qualität der Kompositionen, die im Wettbewerbsprogramm erwartet werden. Die Wahl von Vortragswerken, die nicht in den “Anregungen zur Literaturauswahl” enthalten sind, ist selbstverständlich möglich. In Fragen der Programmauswahl und Literaturbeschaffung für den Wettbewerb steht das Organisationsbüro beim Landesmusikrat Niedersachsen zur Beratung zur Verfügung. Auch über den Wettbewerb hinaus sollen die „Anregungen zur Literaturauswahl“ Hilfen zur Auswahl von wertvoller und für Laienorchester geeigneter Literatur geben. FACHKOMMISSION Klaus-Joachim Müller (Vorsitz) (Landesverband niedersächsischer Musikschulen e.V.) Jann Rey (Arbeitskreis Musik in der Jugend e.V. Landesverband Niedersachsen) UMD Dr. Claudia Kayser-Kadereit (Bund Deutscher Liebhaberorchester e.V.) Wiebke Dollmann (Bund Deutscher Zupfmusiker e.V. Landesverband Niedersachsen) Dietmar Steinhaus (Deutscher Harmonika-Verband e.V, Landesverband Niedersachsen) Amei Schneider (Jeunesses Musicales Deutschland e.V. Landesverband Niedersachsen) Uwe Granitza (Landesarbeitsgemeinschaft Jazz Niedersachsen e.V.) Rudolf Krieger (Norddeutscher Rundfunk, Landesfunkhaus Niedersachsen) Werner Brinkmann (Landesfeuerwehrverband Niedersachsen e.V., Arbeitskreis Musikwesen) Ralf Subat (Niedersächsischer Musikverband e.V.) Torsten Ellmann Rolf Hinrichs (Niedersächsischer Turner-Bund e.V., Fachgebiet Musik und Spielmannswesen) Juliane Begemann (Niedersächsischer Turner-Bund e.V. Fachgebiet Musik und Spielmannswesen) Christian Strohmann (Posaunenwerke der Ev. Kirchen Niedersachsens) Andreas Wulf (Niedersächsischer Sportschützenverein e.V.) Kirsten Hahn (Verband Deutscher Schulmusiker e.V., Landesverband Niedersachsen) Dorian Weißinger (Landesmusikakademie Niedersachen) ANMELDUNGEN Anmeldungen (Anmeldeformular und Besetzungsliste) sind unterschrieben bis zum 1. Dezember 2014 zu richten an: Niedersächsischer Orchesterwettbewerb Landesmusikrat Niedersachsen e.V. Arnswaldtstraße 28 30159 Hannover Fax: 0511 – 169 78 16 Mail: [email protected] Korrekturen am Wettbewerbsprogramm und an der Besetzungsliste sind noch möglich bis zum 6. April 2015. Die Zulassung zum Niedersächsischen Orchesterwettbewerb wird den Orchestern bis spätestens 20. April 2015 mitgeteilt. RAHMENPROGRAMM In Vorbereitung ist ein attraktives Rahmenprogramm mit Konzerten und Beiträgen international bekannter und populärer Formationen, sowie niedersächsischer und regionaler Ensembles aller Art. UNTERSTÜTZER Ausrichterstadt Rotenburg Wald, sanfte Hügel und die Wümme umgeben die attraktive Kreisstadt. Entdecken Sie auf dem acht Kilometer langen Kulturpfad die Stadt Rotenburg mit ihren kulturellen Sehenswürdigkeiten und zahlreichen Kunstobjekten. Ein Bummel durch die Fußgängerzone mit zahlreichen kleinen Fachgeschäften ist immer lohnenswert. Freizeitspaß verspricht das Erlebnisbad „Ronolulu“ mit seiner 84 Meter langen Riesenrutsche und der neu gestalteten Saunalandschaft. Das kulturelle Leben in der Stadt wird geprägt durch Aktivitäten von Vereinen, Verbänden und Institutionen. So gibt es jährlich viele Konzerte sämtlicher Stilrichtungen, einen Hö- kermarkt und Jahrmärkte, diverse sportliche Highlights sowie den Rotenburger Kartoffelmarkt. Dieser findet regelmäßig am letzten Sonntag im September mit der Krönung der neuen Deutschen Kartoffelkönigin, statt. Auch in den Ortschaften der Kreisstadt gibt es viel zu sehen und zu erleben. Für die Dörfer Waffensen und Unterstedt gibt es ebenfalls einen „Kulturpfad“ mit den Sehenswürdigkeiten. In der Ortschaft Borchel befindet sich das „Melkhus“ auf dem Hof Junck, welches sich als Aufflugs- und Rastziel immer größerer Beliebtheit erfreut. Absolut neu sind die „Nordpfade“, die sich als Flachlandwanderwege durch die gesamte Region ziehen und auf zahlreiche wanderfreudige Gäste warten. In der Stadt Rotenburg wird ein vielfältiges Angebot kultureller und touristischer Highlights präsentiert. Es empfiehlt sich die rege Teilnahme am gesamten Wettbewerbs- und Rahmenprogramm. Unterbringung Die Stadt Rotenburg und die umliegenden Kommunen bieten ein vielfältiges Angebot an Übernachtungsmöglichkeiten aller Standards. Zur Ermittlung der Kapazitäten ist eine frühzeitige und unverbindliche Reservierungsanfrage beim Landesmusikrat sinnvoll. Landkreis Rotenburg (Wümme) Der Landkreis Rotenburg (Wümme) liegt zwischen Hamburg und Bremen im ländlichen Raum Niedersachsens. Landwirtschaftlich geprägte Dörfer und lebhafte Kleinstädte prägen die Region. Das kulturelle Leben im Landkreis ist ein Spiegelbild der hier lebenden Menschen. Künstler, Schriftsteller, Musiker und Theaterleute, Chöre, Kulturinitiativen, Museen und Heimathäuser bieten ein buntes Programm. Für Kinder und Jugendliche bietet die Kreismusikschule ein umfangreiches Angebot. Neben den beiden Hauptstellen in Bremervörde und Rotenburg (Wümme) findet an 12 weiteren Orten im Landkreis Unterricht statt. Kontaktstelle Musik Rotenburg-Bremervörde e.V. Die Kontaktstelle Musik ist eine freie und unabhängige, politisch und religiös neutrale Interessengemeinschaft der Chor- und Musikvereinigungen im Landkreis Rotenburg (Wümme). Ziel der Kontaktstelle Musik Rotenburg-Bremervörde e.V. ist es, die Stellung der Laienmusik im Landkreis zu stärken und zu fördern. Die Kontaktstelle regt kulturpolitische Maßnahmen im Musikbereich an, unterstützt Laienmusikverbände und koordiniert die Zusammenarbeit mit dem Landesmusikrat und anderen Verbänden. Darüber hinaus organisiert sie Aus- und Weiterbildungen und ist im Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit aktiv. Landesmusikrat Niedersachsen e.V.: Arnswaldtstraße 28, 30159 Hannover FON: 0511 - 123 88 19, FAX: 0511 – 169 78 16 MAIL: [email protected], www.now.lmr-nds.de
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