Kasernenbereich Mechernich Kasernenkommandant/VS - NfD Bleiberg-Kaserne Bleibergstraße 1 53894 Mechernich FspNBw: 34 55 – 20 50 Tel.: 0 24 43 / 4 96 – 20 50 Fax: 0 24 43 / 4 96 – 20 51 Bearbeiter: HptFw Schmidt Mechernich, den 27. Januar 2015 Benutzerordnung für die Kegelbahnen Friedrich-Wilhelm-Straße 20 I. Grundsätzliches 1. Allgemeines Die Kegelbahnen im Kasernenbereich Mechernich sind Einrichtungen der Truppenbetreuung. Grundlagen dieser Benutzerordnung sind: - BMVg –Referat WV III 3–Mitbenutzung von Liegenschaften durch Dritte – vom 27.02.2007 - ZDv 70/1 – Die Liegenschaften der Bundeswehr, Kap. 4 – Mitbenutzung der Liegenschaften durch Dritte, Anhang Teil A, Anlage 6/1 Die Dienstaufsicht über die Kegelbahnen obliegt dem Kasernenkommandanten bzw. den von ihm beauftragten Personen. 2. Zweckbestimmung Die Benutzerordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit auf den Kegelbahnen. Nur bei Einhaltung dieser Benutzerordnung sind ein reibungsloser Ablauf auf den Kegelbahnen sowie eine ordnungsgemäße und gleichmäßige Verteilung unter den Benutzern möglich. 3. Verbindlichkeit Die Benutzerordnung ist für jeden Benutzer verbindlich. Mit dem Betreten der Kegelbahnen unterliegt dieser den Bestimmungen der Benutzerordnung sowie allen sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen. II. Benutzerverfahren 1. Nutzungsberechtigte Alle aktiven Bundeswehrangehörigen (Soldaten/innen, Beamte/innen und Arbeitnehmer/innen) am Standort Mechernich nutzen die Kegelbahn unentgeltlich. Den Nutzungsberechtigten ist gestattet, bei ihrer eigenen Kegelveranstaltung Gäste einzuladen. Die Reservierung der Bahn durch eine/n unentgeltlich Nutzungsberechtigte/n ohne eigene Teilnahme ist nicht gestattet. Alle anderen Personen gegen Entrichtung der vorgesehenen Nutzungsgebühren. 2. Vertragliche Nutzung Die regelmäßige Nutzung durch Bundeswehrangehörige sowie zivile Gruppen/Kegelvereine kann durch Abschluss eines Vertrags mit BwDLZ Aachen und mit Genehmigung des Kasernenkommandanten erfolgen. Sie kann durch den Kasernenkommandanten jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Für einzelne Kegelveranstaltungen ist kein Vertragsschluss erforderlich. 3. Vergabe der Kegelbahnen Die Vergabe der Kegelbahnen obliegt grundsätzlich dem Kasernenkommandanten. Der Nutzung durch aktive Bundeswehrangehörige am Standort hat Vorrang vor der Nutzung durch Sonstige. Die Nutzungszeiten der Kegelbahn sind beim Vorstand der OHG/ UHG Mechernich e.V. anzumelden und von diesem zu bestätigen. Am Tag des Kegelns kann der Schlüssel für die Kegelbahnen innerhalb der Öffnungszeiten der OHG/UHG beim Ordonnanzdienst gegen Unterschrift empfangen werden. Für Kegelveranstaltungen außerhalb der Öffnungszeiten ist die Übernahme und Rückgabe des Schlüssels mit dem Vorstand OHG/UHG Mechernich e.V. einzeln zu verabreden. Der Schlüssel ist nach Beendigung des Kegelns wieder beim Ordonnanzdienst abzugeben. Schäden o.ä. sind bei Abgabe zu melden. Die Nutzungszeiten sind unter Angabe der Gruppe und eines verantwortlichen Ansprechpartners im ausliegenden Nutzungsbuch zu vermerken. 4. Verantwortlichkeiten Jede Kegelgruppe hat eine(n) Verantwortliche(n) festzulegen. Der/die für die Kegelgruppe Verantwortliche: - ist für die Terminabsprache der Kegelbahn zuständig, - überprüft die Funktion der Kegelbahnanlage, - ist für die ordnungsgemäße Benutzung der Kegelbahn durch seine/ihre Kegelgruppe verantwortlich u.a. + Betreten der Kegelbahnen nur mit Sport-/Turnschuhen mit hellen Sohlen. + Bedienung des Kegelautomaten nur nach den Betriebsregeln des Herstellers (diese befinden sich an der Wand über dem Bedienungspult). - stellt sicher, dass am Ende des Kegelns + Kegelbahn und Aufenthaltsraum aufgeräumt sind und der Kegelautomat abgeschaltet ist, + alle Lichter gelöscht, alle Türen abgeschlossen sind, +der Eintrag in das Nutzungsbuch erfolgt, + die Schlüssel unverzüglich zurückgegeben oder an den nächsten Nutzer gegen Unterschrift übergeben werden. OHG/UHG Mechernich e.V. - koordiniert die Nutzung der Kegelbahn, - legt BwDLZ Aachen/ Standortservice auf Verlangen das Nutzungsbuch zur Kontrolle und Abrechnung der vertraglichen Nutzungsgebühren vor. 5. Störungen der Anlagen Bei Störung der Anlagen dürfen keine Manipulationen vorgenommen werden. Sofern Störungen nicht durch Abschalten und erneutes Einschalten des Kegelautomaten am Bedienungspult und/oder am Hauptschalter zu beheben sind, muss der Kegelbetrieb eingestellt werden. Störungen sind am Folgetag zu melden. III. Sonstiges 1. Haftung Die Haftung für Schäden, die im Zusammenhang mit der Mitbenutzung entstehen, richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden aufgrund unsachgemäßer oder unerlaubter Handlungen haftet der Verursacher. 2. Bewirtung der Kegelbahnen Ein Anrecht auf Bewirtung/Bedienung während der Kegelveranstaltungen besteht nicht. Während der Nutzung kann im Rahmen der Öffnungszeiten eine Bewirtschaftung in den Räumen der OHG/UHG erfolgen. Einzelabsprachen können mit der Geschäftsführung getroffen werden. Eigenbewirtschaftung ist aus hygienischen Gründen nicht gestattet 3. Hausrecht Während des Aufenthaltes im Casinogebäude übt der Vorstand OHG/UHG Mechernich e.V. im Namen des Kasernenkommandanten gegenüber allen anwesenden Personen Hausrecht gem. gültiger Heimordnung aus. Bei Verstößen gegen die Benutzerordnung kann die jeweilige Kegelgruppe vom KasKdt, vom OvWa, einem Vorstandsmitglied der OHG/UHG Mechernich e.V. oder einem Heimfeldwebel von der Kegelbahn verwiesen werden. (Im Original gezeichnet) Hartmann Oberstleutnant und Kasernenkommandant
© Copyright 2024 ExpyDoc