Nutzungsordnung der Kegelbahn

Kasernenbereich Mechernich
Kasernenkommandant/VS - NfD
Bleiberg-Kaserne
Bleibergstraße 1
53894 Mechernich
FspNBw: 34 55 – 20 50
Tel.: 0 24 43 / 4 96 – 20 50
Fax: 0 24 43 / 4 96 – 20 51
Bearbeiter: HptFw Schmidt
Mechernich, den
27. Januar 2015
Benutzerordnung
für die Kegelbahnen
Friedrich-Wilhelm-Straße 20
I.
Grundsätzliches
1. Allgemeines
Die Kegelbahnen im Kasernenbereich Mechernich sind Einrichtungen der
Truppenbetreuung.
Grundlagen dieser Benutzerordnung sind:
-
BMVg –Referat WV III 3–Mitbenutzung von Liegenschaften durch Dritte –
vom 27.02.2007
- ZDv 70/1 – Die Liegenschaften der Bundeswehr,
Kap. 4 – Mitbenutzung der Liegenschaften durch Dritte,
Anhang Teil A, Anlage 6/1
Die Dienstaufsicht über die Kegelbahnen obliegt dem Kasernenkommandanten
bzw. den von ihm beauftragten Personen.
2. Zweckbestimmung
Die Benutzerordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit auf den
Kegelbahnen. Nur bei Einhaltung dieser Benutzerordnung sind ein reibungsloser
Ablauf auf den Kegelbahnen sowie eine ordnungsgemäße und gleichmäßige
Verteilung unter den Benutzern möglich.
3. Verbindlichkeit
Die Benutzerordnung ist für jeden Benutzer verbindlich. Mit dem Betreten der
Kegelbahnen unterliegt dieser den Bestimmungen der Benutzerordnung sowie
allen sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen
Anordnungen.
II.
Benutzerverfahren
1. Nutzungsberechtigte
Alle aktiven Bundeswehrangehörigen (Soldaten/innen, Beamte/innen und
Arbeitnehmer/innen) am Standort Mechernich nutzen die Kegelbahn unentgeltlich.
Den Nutzungsberechtigten ist gestattet, bei ihrer eigenen Kegelveranstaltung Gäste
einzuladen.
Die Reservierung der Bahn durch eine/n unentgeltlich Nutzungsberechtigte/n ohne
eigene Teilnahme ist nicht gestattet.
Alle anderen Personen gegen Entrichtung der vorgesehenen Nutzungsgebühren.
2. Vertragliche Nutzung
Die regelmäßige Nutzung durch Bundeswehrangehörige sowie zivile
Gruppen/Kegelvereine kann durch Abschluss eines Vertrags mit BwDLZ Aachen
und mit Genehmigung des Kasernenkommandanten erfolgen. Sie kann durch den
Kasernenkommandanten jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.
Für einzelne Kegelveranstaltungen ist kein Vertragsschluss erforderlich.
3. Vergabe der Kegelbahnen
Die Vergabe der Kegelbahnen obliegt grundsätzlich dem Kasernenkommandanten.
Der Nutzung durch aktive Bundeswehrangehörige am Standort hat Vorrang vor
der Nutzung durch Sonstige.
Die Nutzungszeiten der Kegelbahn sind beim Vorstand der OHG/ UHG
Mechernich e.V. anzumelden und von diesem zu bestätigen.
Am Tag des Kegelns kann der Schlüssel für die Kegelbahnen innerhalb der
Öffnungszeiten der OHG/UHG beim Ordonnanzdienst gegen Unterschrift
empfangen werden. Für Kegelveranstaltungen außerhalb der Öffnungszeiten ist die
Übernahme und Rückgabe des Schlüssels mit dem Vorstand OHG/UHG
Mechernich e.V. einzeln zu verabreden. Der Schlüssel ist nach Beendigung des
Kegelns wieder beim Ordonnanzdienst abzugeben. Schäden o.ä. sind bei Abgabe
zu melden. Die Nutzungszeiten sind unter Angabe der Gruppe und eines
verantwortlichen Ansprechpartners im ausliegenden Nutzungsbuch zu vermerken.
4. Verantwortlichkeiten
Jede Kegelgruppe hat eine(n) Verantwortliche(n) festzulegen.
Der/die für die Kegelgruppe Verantwortliche:
-
ist für die Terminabsprache der Kegelbahn zuständig,
-
überprüft die Funktion der Kegelbahnanlage,
-
ist für die ordnungsgemäße Benutzung der Kegelbahn durch seine/ihre
Kegelgruppe verantwortlich u.a.
+ Betreten der Kegelbahnen nur mit Sport-/Turnschuhen mit hellen Sohlen.
+ Bedienung des Kegelautomaten nur nach den Betriebsregeln des Herstellers
(diese befinden sich an der Wand über dem Bedienungspult).
-
stellt sicher, dass am Ende des Kegelns
+ Kegelbahn und Aufenthaltsraum aufgeräumt sind und der Kegelautomat
abgeschaltet ist,
+ alle Lichter gelöscht, alle Türen abgeschlossen sind,
+der Eintrag in das Nutzungsbuch erfolgt,
+ die Schlüssel unverzüglich zurückgegeben oder an den nächsten Nutzer
gegen Unterschrift übergeben werden.
OHG/UHG Mechernich e.V.
-
koordiniert die Nutzung der Kegelbahn,
-
legt BwDLZ Aachen/ Standortservice auf Verlangen das Nutzungsbuch zur
Kontrolle und Abrechnung der vertraglichen Nutzungsgebühren vor.
5. Störungen der Anlagen
Bei Störung der Anlagen dürfen keine Manipulationen vorgenommen werden.
Sofern Störungen nicht durch Abschalten und erneutes Einschalten des
Kegelautomaten am Bedienungspult und/oder am Hauptschalter zu beheben sind,
muss der Kegelbetrieb eingestellt werden. Störungen sind am Folgetag zu melden.
III. Sonstiges
1. Haftung
Die Haftung für Schäden, die im Zusammenhang mit der Mitbenutzung entstehen,
richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Für Schäden aufgrund unsachgemäßer oder unerlaubter Handlungen haftet der
Verursacher.
2. Bewirtung der Kegelbahnen
Ein Anrecht auf Bewirtung/Bedienung während der Kegelveranstaltungen besteht
nicht. Während der Nutzung kann im Rahmen der Öffnungszeiten eine
Bewirtschaftung in den Räumen der OHG/UHG erfolgen. Einzelabsprachen
können mit der Geschäftsführung getroffen werden. Eigenbewirtschaftung ist aus
hygienischen Gründen nicht gestattet
3. Hausrecht
Während des Aufenthaltes im Casinogebäude übt der Vorstand OHG/UHG
Mechernich e.V. im Namen des Kasernenkommandanten gegenüber allen
anwesenden Personen Hausrecht gem. gültiger Heimordnung aus.
Bei Verstößen gegen die Benutzerordnung kann die jeweilige Kegelgruppe vom
KasKdt, vom OvWa, einem Vorstandsmitglied der OHG/UHG Mechernich e.V.
oder einem Heimfeldwebel von der Kegelbahn verwiesen werden.
(Im Original gezeichnet)
Hartmann
Oberstleutnant
und Kasernenkommandant