1 / März 2015 Die rger Salzburger ndeverband Gemeinde Informationen aus dem Salzburger Gemeindeverband Raumordnung muss Gemeindesache bleiben Impulspaket Schwerpunkte: Soziales, Mobilität, Kinder, Bildung Kinderbetreuung Die Zufriedenheit überwiegt bei Weitem Salzburger Gemeindeverband SALZBURG Inhalt Blickwinkel Raumordnung ist Gemeindesache D ie Selbstverwaltung der Gemeinden ist ein ebenso tragendes wie zeitloses Prinzip unserer Bundesverfassung. Mehr noch: Es ist ein Erfolgsbaustein unserer Republik. Nicht ohne Grund hat der Nationalrat bei der Formulierung der entsprechenden Verfassungsartikel diese Autonomie nicht nur allgemein umschrieben, sondern in Art. 118 Abs. 3 der Bundesverfassung ausdrücklich festgehalten, welche Aufgaben jedenfalls in den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinden – und damit in den Kern der Selbstverwaltung – fallen. Die örtliche Raumplanung ist explizit Bestandteil dieses Katalogs, und das mit gutem Grund. Salzburger Gemeindeverband Reform des Salzburger Raumordnungsgesetzes ....................... 3 Salzburgs Gemeinden können mit Mitteln aus dem Impulspaket wichtige Vorhaben rasch umsetzen...................... 4 In memoriam Bgm. Dr. Hans Krüger ........................................ 8 Totengedenken ....................................................................... 8 Novelle zum Salzburger Leichen- und Bestattungsgesetz ......... 8 Familienbeihilfe ..................................................................... 10 Umwelt-Verdienstzeichen des Landes Salzburg ...................... 10 Die Salzburger Verwaltungsakademie – den Gemeinden zur Hand ..................................................... 16 Neues Kinder- und Jugendhilfegesetz .................................... 17 ÖSTERREICH Auf der einen Seite bedeutet Autonomie im Sinne unserer Verfassung die Fähigkeit eines Selbstverwaltungsträgers, im eigenen Namen generelle Rechtssätze zu erzeugen, zu erlassen und gegen die nicht gerechtfertigte Einflussnahme Dritter zu verteidigen. Andererseits bildet die örtliche Raumplanung mehr als jede andere Kompetenzbestimmung die Grundlage für die Entscheidung, welche Entwicklung eine Gemeinde in der Zukunft nehmen soll. Eine Entscheidung, die sehr bewusst von der Bundesverfassung der örtlichen Ebene und damit jenen Menschen anvertraut wurde, die davon am meisten berührt werden und letztlich auch am meisten verstehen – nicht weil alle Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter Planungsfachleute sind (diese Expertise muss ohnehin durch den örtlichen Raumplaner in die Diskussion eingebracht werden), sondern weil dort die Menschen sind und entscheiden, für die es um ihre Gemeinde geht – jene Ebene, der sie sich am meisten verbunden und auch am meisten verantwortlich fühlen. Tatsache ist, dass es gleichzeitig keinen anderen Aufgabenbereich gibt, bei dem die Gemeindeautonomie in den letzten Jahrzehnten so massiv infrage gestellt und ausgehöhlt wurde wie in der Raumplanung. „Planungssünden“ der 70er- und 80er-Jahre werden ebenso immer noch und immer wieder als Argument für den Eingriff in die örtliche Raumplanung vorgeschoben wie Entwicklungen, auf welche die Raumordnung keinen oder nur einen bescheidenen Einfluss hat. Das zunehmend gepflegte Bild – „Zentrale Raumordnung – gute Raumordnung; örtliche Raumordnung – schlechte Raumordnung“ ist nicht nur falsch. Es ist – vor allem – demokratiepolitisch gefährlich. Bgm. Günther Mitterer Präsident des Salzburger Gemeindeverbandes 2 | DIE SALZBURGER GEMEINDE Landesverwaltungsgerichte ................................................... 18 Eltern mit Kinderbetreuung zufrieden ................................... 20 EUROPA Grenzüberschreitendes Engagement für den Fachkräftenachwuchs im Kunststoffbereich ........................... 22 SERVICE font: Univers Buchtipp ............................................................................... 24 45 light Impressum Die Salzburger Gemeinde Ausgabe: 1 / März 2015 Redaktion: Direktor Dr. Martin Huber | Mag. Sophie Weilharter Medieninhaber und Herausgeber: Salzburger Gemeindeverband Alpenstraße 47, 5020 Salzburg Anzeigenverwaltung & Layout: kmh communications Rupertgasse 3 | 5020 Salzburg | [email protected] | www.kmh.co.at Druck: Offset 5020 | Bayernstr. 27 | 5072 Siezenheim Erscheinungsort: Salzburg | Verlagspostamt 5020 Salzburg, P.b.b. Titelbild: © Land Salzburg Irrtümer und Druckfehler vorbehalten SALZBURG Reform des Salzburger Raumordnungsgesetzes Brief an Frau LHStv. Dr.in Astrid Rössler Sehr geehrte Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin! Der aktuelle Stand der Diskussion über eine Neuordnung des Salzburger Raumordnungsrechts veranlasst uns, Ihnen als ressortzuständiges Regierungsmitglied unsere ernsthaften Bedenken und unsere Besorgnis über die gegenwärtige Entwicklung in unserem Bundesland zum Ausdruck zu bringen. Die örtliche Raumordnung ist eine der zentralen, verfassungsrechtlich gewährten Aufgaben der Gemeinden, in deren Rahmen wir uns bemühen, eine verantwortungsbewusste Weiterentwicklung unserer Orte und Regionen sicherzustellen. Die überörtliche Raumplanung nimmt dabei eine wichtige Rolle ein, die – jedenfalls unserem Verständnis nach – nicht nur darin besteht, eine ausgewogene, vorausschauende Entwicklung innerhalb des Bundeslandes sicherzustellen, sondern auch darin, die Städte und Gemeinden bei der Erreichung ihrer Entwicklungsziele zu unterstützen und zu fördern. Die Raumordnung ist nicht der einzige Schlüssel zur Lösung der drängenden sozialen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen, vor denen wir als Land und Gemeinden stehen, aber sie spielt dabei unbestritten eine wichtige Rolle. Die letzte große Reform des Salzburger Raumordnungsgesetzes stammt aus dem Jahr 2009 und es gibt verschiedene Gründe, die bestehende Rechtslage anzupassen bzw. Fehleinschätzungen, die der seinerzeitigen Novelle zugrunde lagen, objektiv zu erkennen und zu korrigieren. Dass in diesem Zusammenhang auch unterschiedliche Standpunkte zwischen den einzelnen Verantwortungsträgern eingenommen werden, liegt in der Natur der Rechtsmaterie und wird auch keineswegs negativ gesehen. Als sehr bedenklich wird unsererseits aber die sich nunmehr über Jahre hinziehende und bislang ergebnislose Diskussion über den zukünftigen Weg der Raumplanung in unserem Bundesland gesehen, die nicht nur eine zunehmende Verunsicherung bei den Gemeinden als Planungsträger, sondern auch in unserer Wirtschaft und Gesellschaft zur Folge hat. Seit Monaten gibt es keine Bürgermeisterkonferenz und gremiale Sitzung unserer Interessenvertretungen mehr, bei denen nicht nur der Unmut über die aktuelle unklare Situation, sondern auch die begründete Sorge über die Entwicklung unserer Städte und Gemeinden an erster Stelle steht. Das (verschriftlichte) Ergebnis der im Herbst 2014 geführten Zielgruppengespräche mit zahlreichen Gemeinden hat diese Situation unserer Ansicht nach ebenso wenig verbessert wie die „stückweise“ Information über Studienergebnisse oder den Einsatz neuer EDV-Programme als „Entscheidungsgrundlage“. Es besteht die Gefahr, dass mit der Beibehaltung der gegenwärtigen Situation das Verhältnis zwischen dem Land Salzburg und seinen Gemeinden nachhaltig belastet wird. Wir erwarten uns daher insbesondere, dass • der uns zugesagte, vollständige Arbeitsentwurf einer Neufassung des Salzburger Raumordnungsgesetzes noch vor dem Ende des jetzigen Quartals vorgelegt wird, • wir bei den Verhandlungen über diese Novelle nicht nur die Gelegenheit erhalten, unsere Sichtweise vorzubringen, sondern die Eigenverantwortung und die verfassungsgesetzlich geschützte Selbstverwaltung der Gemeinden tatsächlich gestärkt wird, • der administrative und finanzielle Aufwand für die Salzburger Gemeinden durch das neue Raumordnungsgesetz reduziert und nicht zusätzlich ausgedehnt wird, • die erforderliche Flexibilität und Handlungsfreiheit der örtlichen Raumplanung mit Rücksicht auf die Bedürfnisse unserer Wirtschaft und Bevölkerung gewährleistet wird sowie • anstehende Verfahren umgehend entschieden und nicht zeitlich aufgeschoben werden. Mit freundlichen Grüßen Für den Salzburger Gemeindeverband gez. Bgm. Günther Mitterer Präsident Für die Landesgruppe Salzburg des Österreichischen Städtebundes gez. Bgm. Dr. Heinz Schaden Vorsitzender DIE SALZBURGER GEMEINDE | 3 SALZBURG Salzburgs Gemeinden können mit Mitteln aus dem Impulspaket wichtige Vorhaben rasch umsetzen Gemeindeimpulspaket mit Schwerpunkten auf Sozialem, Mobilität, Kindern und Bildung sowie der Schaffung kommunaler Infrastruktur Bild: Fotolia D ie Salzburger Gemeinden sind ganz wesentliche Motoren im Bereich Wirtschaft und Infrastruktur. Sie investieren nachhaltig in öffentliche Infrastruktur, in Bildung, Betreuung und Verkehr und sorgen dabei für Beschäftigung bei den regionalen Gewerbe- und Handwerksbetrieben. Daher hat sich die Landesregierung entschlossen, diese Investitionstätigkeit über das normale Maß hinaus weiter anzuregen. „Wir mobilisieren im Rahmen des aktuellen Impulspakets der Landesregierung in den Jahren 2015 und 2016 insgesamt 16 Millionen Euro aus Rücklagen des Gemeindeausgleichsfonds (GAF), um den Gemeinden die Möglichkeit zu geben, Investitionen vorzuziehen und somit die Wirtschaft anzukurbeln. Die Schwerpunkte dieses Pakets für die Salzburger Gemeinden liegen in den Bereichen Soziales, Öffentlicher Verkehr/Mobilität, Kinder und Bildung sowie bei der Schaffung kommunaler Infrastruktur“, sagte Salzburgs Gemeindereferent, Landeshauptmann Dr. Wilfried Haslauer. 4 | DIE SALZBURGER GEMEINDE Salzburger Gemeinden stützen mit ihren Investitionen die örtliche und regionale Wirtschaft Durch die solide Haushaltsituation der Salzburger Gemeinden und ihre kurzen Entscheidungswege wirken sich deren Investitionen besonders rasch und effizient in der Region und am Arbeitsmarkt aus. Fast die Hälfte der Gesamtinvestitionen unserer Gemeinden wird im Bereich Dienstleistungen (Wasserwirtschafts-, Kanal- und Müllentsorgungsbetriebe) getätigt. Ein Viertel der kommunalen Investitionen fließt in den Bereich Straßen- und Wasserbau sowie Verkehr. Der drittgrößte Investitionsbereich der Gemeinden ist der Bereich Unterricht, Erziehung und Sport. „Das Impulsprogramm unterstützt uns bei gemeindespezifischen Investitionen konkret, unbürokratisch und zielgerichtet“, unterstreicht der Präsident des Salzburger Gemeindeverbandes, Bürgermeister Günther Mitterer, die positiven Effekte der Initiative. „Die Bandbreite unserer Aufgaben wächst tagtäglich. Der Ge- SALZBURG meindeausgleichsfonds ist ein wichtiges Instrument, damit wir flächendeckend investieren können“, betont Mitterer. 2. Förderung sonstiger Verkehrsinfrastruktureinrichtungen für den öffentlichen Verkehr Schwerpunktbereich Soziales – Förderung von Tagesbetreuungszentren Der zweite Teil des Impulspakets im Bereich „Öffentlicher Verkehr/Mobilität“ sind sonstige Infrastruktureinrichtungen, wie beispielsweise Park&Ride- und Park&Drive-Parkplätze, Busterminals und ähnliche Vorhaben. Die Förderhöhe wird auch hier bei rund 30 Prozent der förderbaren Kosten liegen, wobei es auch wie bei anderen Förderungen aus dem GAF Zu- und Abschläge je nach Finanzkraft der jeweiligen Gemeinde gibt. Der Fördersatz für derartige Projekte ist gleich hoch wie bei Seniorenwohnheimen und richtet sich nach der Finanzkraft der Gemeinde. Er liegt demnach bei 15, 20 oder 25 Prozent. Förderstart: 20. Februar 2015 Projektumsetzung: überwiegend bis Ende 2016 Förderabwicklung: „First come, first served“ Voraussetzung für die Förderung ist eine positive Stellungnahme der Sozialabteilung des Landes in Bezug auf den Bedarf und die Mindestausstattung des eingereichten Projektes. Schwerpunktbereich „Öffentlicher Verkehr/Mobilität“ Förderbeginn Projektumsetzung: Förderabwicklung: 20. Februar 2015 überwiegend bis Ende 2016 „First come, first served“ Förderbedingung ist auch hier eine positive Stellungnahme der Verkehrsabteilung des Landes. Schwerpunktbereich „Kinder und Bildung“ 1. Vorziehung von zurückgereihten Projekten im Bereich Kinderbetreuung Hier wird das Land Gemeinden, die bei der bestehenden Förderkulisse noch länger auf eine Zusage für Kinderbetreuungsprojekte warten müssten, gezielt unterstützen und die eingereichten Projekte schneller als geplant zur Realisierung bringen – Ziel ist es auch hier, so rasch wie möglich Impulse für die heimische Wirtschaft zu setzen und gleichzeitig einen Mehrwert durch die schnellere Verfügbarkeit wichtiger kommunaler Einrichtungen zu schaffen. Bild: Fotolia 1. (Individuelle) Radwegeförderung Es gibt zwei Förderungen für den Bereich „Öffentlicher Verkehr/ Mobilität“: Radwege und sonstige Infrastruktureinrichtungen für den öffentlichen Verkehr wie beispielsweise Park&Ride-Plätze. Bei den Radwegen kommen nur Projekte zum Zug, die nicht im Radwegebauprogramm des Landes gelistet sind beziehungsweise dort nicht oder kaum förderbar wären – wie beispielsweise Projekte mit überwiegend touristischem Charakter. Die Förderhöhe für die Radwege wird bei rund 30 Prozent der förderbaren Kosten liegen, wobei es auch hier wie bei anderen Förderungen aus dem GAF Zu- und Abschläge je nach Finanzkraft der jeweiligen Gemeinde gibt. Förderbeginn: Projektumsetzung: Förderabwicklung: 20. Februar 2015 überwiegend bis Ende 2016 „First come, first served“ Förderbedingung ist auch hier eine positive Stellungnahme der Experten des Landes aus der Verkehrsabteilung. Bild: Fotolia 2. Schwerpunktoffensive „Qualitätsausbau von Lehrer/-innen-Arbeitsplätzen“ Ein immer wieder intensiv diskutiertes Thema im österreichischen Bildungswesen sind die unzureichenden Arbeitsplätze von Pädagogen/-innen an den Schulen. Oft steht den Lehrkräften nur ein sehr beschränkter Platz zum Arbeiten in der Schule zur DIE SALZBURGER GEMEINDE | 5 SALZBURG Verfügung. Mit einer Schwerpunktoffensive „Qualitätsausbau von Lehrer/-innen-Arbeitsplätzen“ an den Pflichtschulen der Gemeinden soll es hier zu Verbesserungen kommen. Bestehende freie Räumlichkeiten sollen zu Lehrer/-innen-Arbeitsplätzen umgebaut werden, bestehende Arbeitsmöglichkeiten verbessert werden. Gefördert werden in diesem Impulsprogramm bauliche Maßnahmen. Ausstattung und Arbeitsmittel fallen nicht unter diese Förderung. Die Förderhöhe beläuft sich wie bei anderen Schulförderungen aus dem GAF auf rund 40 Prozent, wobei es auch hier Zu- und Abschläge je nach Finanzkraft der Gemeinde gibt. Die Geringfügigkeitsgrenze liegt bei 10.000 Euro. Förderbeginn: Projektumsetzung: Förderabwicklung: 20. Februar 2015 überwiegend bis Ende 2016 „First come, first served“ Schwerpunktbereich „Leuchtturmprojekte“ Natürlich gibt es im kommunalen Bereich auch Projekte und lang gehegt Vorhaben, die sich nicht strikt in ein ganz konkretes Korsett der bestehenden Förderungen aus dem GAF einordnen lassen. Gerade zur Belebung der Wirtschaft sind die Gemeinden aber ausdrücklich eingeladen, über die Schwerpunkte in den Bereichen Verkehr, Kinder und Bildung sowie Soziales hinaus „Leuchtturmprojekte“ – etwa aus den Bereichen Kultur, Gemeinschaftsleben und anderen mehr – bei der zuständigen Abteilung für Wirtschaft, Tourismus und Gemeinden einzureichen. Diese Projekte werden jedes für sich gesondert geprüft, die Förderhöhen je nach Projekt und Finanzkraft der Gemeinde von Fall zu Fall festgelegt. Auch hier gilt, dass diese Vorhaben rasch, das heißt überwiegend bis Ende 2016, umgesetzt werden sollen. Förderbeginn: Einreichfrist: Förderabwicklung: Wie etwa: • Neuaufnahme der Förderung für Fotovoltaikanlagen auf gemeindeeigenen Gebäuden, • Anhebung des Sockelfördersystems für Vereine, Jugend und Musikum sowie des Zuschlags für interkommunale Projekte, • Ermöglichung der Förderung von Schulsportanlagen nach dem Vorbild der Schulen. Weiters sind als wesentliche Änderungen anzuführen: • die Vereinheitlichung der Mindestbettenanzahl und Anhebung der Förderobergrenzen für Seniorenwohnheime, • die Verdoppelung der Stellplatzförderung für Bauhöfe sowie • die Anhebung der Förderung für Feuerwehrdrehleitern, • bei den diversen Bauvorhaben Senkung der Mindestbeträge und Anhebung der Höchstbeträge, um realistische Baukostenschätzungen zu ermöglichen. „Salzburgs Gemeinden haben mit dem Impulspaket des Landes und mit den neuen Richtlinien im GAF einen starken Hebel in der Hand, um nachhaltig in die öffentliche Infrastruktur zu investieren, und sie können der Wirtschaft helfen, indem sie von den neuen, zeitlich begrenzten Fördermöglichkeiten regen Gebrauch machen“, schloss Landeshauptmann Dr. Wilfried Haslauer. 20. Februar 2015 bis 30. September 2015 „First come, first served“ Die Projekte im Rahmen des Gemeindeimpulspakets sind nicht an die Einreichfristen der GAF-Richtlinien geknüpft. Bild: Fotolia Neue GAF-Richtlinien begünstigen Investitionen Bereits Anfang dieses Jahres wurden die geänderten Richtlinien zur Abwicklung der Förderungen aus dem Gemeindeausgleichsfonds in Kraft gesetzt – Basis war eine Evaluierung und Überarbeitung der GAF-Richtlinien. Diese beinhalten neben notwendigen Anpassungen nach sechs Jahren Gültigkeit auch wichtige Weichenstellungen, wie etwa bei der Förderung erneuerbarer Energien, bei der Sicherheit oder der Förderung von Infrastruktur für Kinder, Jugendliche und im musischen Bereich. Die neuen Regelungen werden den wirtschaftlichen Bedürfnissen der Gemeinden entgegenkommen und damit auch weiterhin eine optimale Planbarkeit von Projekten und Finanzierungen ermöglichen. 6 | DIE SALZBURGER GEMEINDE Info Box Die neuen Rahmenbedingungen des Gemeindeimpulspakets wurden den Salzburger Gemeinden Anfang März 2015 mitgeteilt und sind auf Anfrage beim Salzburger Gemeindeverband [email protected] erhältlich. SALZBURG Ihre Bäume in guten Händen Professionelle Baumkontrolle und Baumpflege Durchführung von Baumpflegemaßnahmen Durchführung von Baumpflegemaßnahmen Der Maschinenring verfügt über ausgebildete, erfahrene Baumpfleger, die die Der Maschinenring verfügt über ausgebildete, erfahrene Baumerforderlichen Baumpflegemaßnahmen durchführen können. Auch schwierige und Sicherungsarbeiten können mittels seilunterstützterdurchpfleger, die dieSchnitterforderlichen Baumpflegemaßnahmen Baumklettertechnik oder Hebebühne fachgerecht und zügig erledigt werden. führen können. Auch schwierige Schnitt- und Sicherungsarbeiten können mittels seilunterstützter Baumklettertechnik oder Hebebühne fachgerecht und zügig erledigt werden. Ihre Bäume in guten Händen Professionelle Baumkontrolle und Baumpflege Ein Baumleben lang gut betreut Haft min Neben den Gemeinden gibt es noch viele andere öffentliche oder private Besitzer größerer Baumbestände im Land Salzburg. Die nachhaltige Verkehrssicherheit der geprüften Baumkontrolleure des Maschinenrings Salzburg: Bäume und die langfristige Förderung gesunder Baumbestände sind inDie diesem Bild: Foto Bauer, Saalfelden DI Maximilian Schreder und Christopher Promok. Bild: Maschinenring Zusammenhang wichtige Ziele. Der Maschinenring bietet mit seiner Dienstleistung professionelle Hilfestellung an. Die Bäume werden hinsichtlich Ein„Baumkontrolle“ Baumlebeneine lang gut betreut ihrer Verkehrssicherheit begutachtet und in einem Geoinformationssystem (GIS) Haftungsrisiko minimieren Die geprüften Baumkontrolle des Maschinenring verortet. gibt So entsteht einandere Baumkataster, der mittels einer einfach zu bedienenden Neben den Gemeinden es noch viele öffentliche oder private Besitzer Durch die regelmäßige Kontrolle und Salzburg: DI Maximilian Schreder und Christopher Neben den Gemeinden gibtDiees noch andere öffentliche Software verwaltet werden kann. In viele derVerkehrssicherheit Datenbank sindder dannoder auch alle empfohlenen größerer Baumbestände im Land Salzburg. nachhaltige Pflege des Baumbestandes können Promok Bäume und die langfristige Förderung gesunder Baumbestände sind in diesem Baumpflegemaßnahmen nach ihrer Priorität gereiht. verhindert undBaumbestands damit einherMaschinenring Salzburg reg.Gen.m.b.H. private Besitzer größerer Baumbestände im Land Salzburg. Die Durch die regelmäßige KontrolleUnfälle und Pflege des Haftungsrisiko minimieren Bildnachweis: Foto Bauer, Saalfelden, MR Vorarlberg, MR Salzburg. Ein Baumleben lang gut betreut Zusammenhang wichtige Ziele. Der Maschinenring bietet mit seiner Dienstleistung Reinbachstraße 11, 5600 St. Johann/Pg. nachhaltige Verkehrssicherheit der Bäume und die hinsichtlich langfristige FörT 06412-5003,Hilfestellung Fax DW 4 „Baumkontrolle“ eine professionelle an. Die Bäume werden [email protected] ihrer Verkehrssicherheit begutachtet und in einem Geoinformationssystem (GIS) derung gesunder Baumbestände sind in diesem Zusammenhang www.maschinenring.at verortet. So entsteht ein Baumkataster, der mittels einer einfach zu bedienenden Software verwaltet der Datenbank sind dann mit auchseiner alle empfohlenen wichtigewerden Ziele.kann. Der In Maschinenring bietet Dienstleistung Baumpflegemaßnahmen nach ihrer Priorität gereiht. „Baumkontrolle“ eine professionelle Hilfestellung an. Die Bäume werden hinsichtlich ihrer Verkehrssicherheit begutachtet und in einem Geoinformationssystem (GIS) verortet. So ensteht ein Baumkataster, der mittels einer einfach zu bedienenden Software verwaltet werden kann. In der Datenbank sind dann auch alle empfohlenen Baumpflegemaßnahmen nach ihrer Priorität gereiht. Durchführung von Baumpflegemaßnahmen Der Maschinenring verfügt über ausgebildete, erfahrene Baumpfleger, die die erforderlichen Baumpflegemaßnahmen durchführen können. Auch schwierige Schnitt- und Sicherungsarbeiten können mittels seilunterstützter Baumklettertechnik oder Hebebühne fachgerecht und zügig erledigt werden. gehende Schadenersatzansprüche können Unfälle verhindert und damit einhergehende Schadenminimiert werden. Die Profis ersatzansprüche minimiert Die geprüften Baumkontrolle des Maschinenringwerden. vom Land Salzburg: DI Maximilian Schreder und Christopher Promok Ihre Bäume in guten Händen Erfassung der Baumdaten Sichtkontrolle bzw. Erfassung der BaumdatenBaumkontrolle Professionelle und- Erstbeurteilung Baumpflege jährliche Regelkontrolle EDV-Erfassung und GIS-Verortung des Beurteilung von Schadsymptomen. Wenn Baumbestandes erforderlich eingehende Kontrolle mittels Beurteilung von Schadsymptomen. Wenn Zugversuch oder Schalltomographie Bei Baumbeständen in öffentlichen Bereichen ist eine professionelle Baumkontrolle und Baumpflege entscheidend. erforderlich eingehende Kontrolle mittels Zugversuch oder Schalltomographie Bei Baumbeständen in öffentlichen Bereichen ist eine professionelle Baumkontrolle und Baumpflege entscheidend. Gründe für die Maschinenring-Baumkontrolle: Gründe für die Maschinenring-Baumkontrolle: - Erfüllung der gesetzlichen Sorgfaltspflicht im Rahmen der Verkehrssicherheit Erfüllung der gesetzlichen Sorgfaltspflicht im Rahmen der Verkehrssicherheit Mängelfrühzeitig im Baumbestand frühzeitig Mängel im Baumbestand erkennen und beheben erkennen und beheben Erleichterte Budgetplanung für Budgetplanung Baumpflegemaßnahmen Erleichterte für Baumpflegemaßnahmen Nachhaltige Entwicklung eines gesunden und schönen Baumbestandes Nachhaltige Entwicklung eines gesunden und schönen Baumbestandes Zugversuch zur baumstatischen Untersuchung Zugversuch zur baumstatischen Untersuchung entgeltliche Einschaltung Maschinenring Salzburg reg.Gen.m.b.H. Reinbachstraße 11, 5600 St. Johann/Pg. T 06412-5003, Fax DW 4 [email protected] www.maschinenring.at Bildnachweis: Foto Bauer, Saalfelden, MR Vorarlberg, MR Salzburg. - Durch die Pflege des Unfälle ver gehende S minimiert Weitere Informationen: Maschinenring Salzburg Reinbachstr.11, 5600 St. Johann im Pongau Tel.: 06412 / 50 03 E-Mail: [email protected], www.maschinenring.at Die Profis vom DIE SALZBURGER GEMEINDE |7 Land Sichtkontrol jährliche Re SALZBURG Bild: Fotolia In memoriam Bgm. Dr. Hans Krüger Das unerwartete Ableben des Anifer Bürgermeisters Dr. Hans Krüger am 27. Jänner 2015 hat eine große Lücke in der Gemeinschaft der Salzburger Bürgermeister hinterlassen. Dr. Krüger, der sich über 40 Jahre in den Dienst seiner Gemeinde stellte, in den ersten fünf Jahren als Gemeindevertreter, die nächsten fünf Jahre als Vizebürgermeister und dann mehr als drei Jahrzehnte als Bürgermeister, gehörte zu den profiliertesten politischen Köpfen unseres Bundeslandes. Trotz der vielen Auszeichnungen und Ehrungen, die er im Verlauf seines Lebens erhalten hat, ist er immer ein unkomplizierter, geradliniger Mensch geblieben, für den das Wohl der Anifer Bürgerinnen und Bürger immer an erster Stelle gestanden ist. Die Salzburger Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und ihre Interessenvertretung trauern mit seiner Familie, seinen Freunden und seiner Gemeinde um einen besonders wertvollen Menschen. Totengedenken Am 22. Dezember 2014 ist der Altbürgermeister der Gemeinde Weißbach bei Lofer, Egon Fröschl, im 70. Lebensjahr verstorben. Egon Fröschl wurde 1974 in den Gemeindevorstand gewählt, übernahm 1984 das Amt des Vizebürgermeisters und war von 1989 bis 2003 Bürgermeister der Gemeinde Weißbach bei Lofer. In seiner Amtszeit wurde der Friedhof mit der Friedhofskapelle erweitert, die Ortskanalisation sowie der Radweg nach Saalfelden wurden errichtet, die Zeugstätte wurde neu gebaut, das Gemeindeamt umgebaut und das Schulgebäude saniert. Zahlreiche kleinere Maßnahmen wie die Errichtung von Spielplätzen und des Jugendraums sowie der Ankauf von Fahrzeugen erfolgten ebenfalls während seiner Amtszeit. Viel Zeit und Engagement wurde von Egon Fröschl für die Aktion e5-Gemeinde investiert, bei der Weißbach zahlreiche Auszeichnungen erhielt. Seine zahlreichen Verdienste um die Gemeinde Weißbach wurden mit der Verleihung der Ehrenbürgerschaft gewürdigt. Der Salzburger Gemeindeverband wird dem Verstorbenen stets ein ehrendes Andenken bewahren. Novelle zum Salzburger Leichen- und Bestattungsgesetz Seitens der Salzburger Landesregierung wurde eine Vorlage für eine Novelle des Salzburger Leichen- und Bestattungsgesetzes vorgelegt, mit der der Kreis der Personen, die gem. § 2 Abs. 1 des Salzburger Leichen- und Bestattungsgesetzes 1986 zur Vornahme einer Totenbeschau berufen sind, erweitert werden soll. So wie bereits bisher kann die Totenbeschau in der Landeshauptstadt Salzburg von dem für diesen Bereich zuständigen Amtsarzt und in den übrigen Gemeinden von dem nach den Vorschriften über den Gemeindesanitätsdienst zuständigen Sprengelarzt vor- 8 | DIE SALZBURGER GEMEINDE genommen werden. Darüber hinaus sollen zukünftig auch zur selbstständigen Berufsausübung berechtigte Ärzte, die dafür von der Landeshauptstadt Salzburg und von anderen Gemeinden vertraglich herangezogen werden, die Totenbeschau vornehmen können. Derzeit gibt es österreichweit Vorbereitungsmaßnahmen zur Schaffung der erforderlichen Rahmenbedingungen (u. a. entsprechende Ausbildungen), sodass die Aufgabe der Totenbeschau außer von den Amts- und Sprengelärzten auch von anderen niedergelassenen Ärzten vorgenommen werden kann. Das Gesetzesvorhaben schafft die gesetzliche Grundlage dafür. SALZBURG Salzburg Wohnbau lud zum Bürgermeisterinnen- und Bürgermeistertag M ehr als 60 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Amtsleiterinnen und Amtsleiter aus dem Bundesland Salzburg informierten sich kürzlich auf Einladung der Salzburg Wohnbau aus erster Hand über die neue Wohnbauförderung und ihre Auswirkungen auf die Gemeinden. Dabei standen beim Bürgermeisterinnen- und Bürgermeistertag auf der Burg Golling auch die neuen Richtlinien zur Abwicklung der Förderungen aus dem Gemeindeausgleichsfonds und die damit verbundenen raschen Umsetzungsmöglichkeiten von Bauprojekten, die die Konjunktur und damit die heimische Wirtschaft beleben, im Mittelpunkt. „Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sind in ihren Gemeinden täglich mit vielen Fragen zur neuen Wohnbauförderung konfrontiert. Deshalb ist umfassendes Wissen sehr wichtig. Und oft stehen Bauprojekte in der Pipeline, die sich eigentlich schnell umsetzen lassen und wertvolle Arbeitsplätze im Bau- und Baunebengewerbe sichern“, ist Salzburg-WohnbauGeschäftsführer DI Christian Struber überzeugt. Als Vortragende referierten unter anderem Wohnbau-Landesrat Hans Mayr, der neue Leiter der Abteilung 10 Wohnen und Raumplanung beim Land Salzburg, Mag. Walter Aigner und LAbg. Mag. Wolfgang Mayr. Bild v. l.: Anton Kaufmann (Bgm. Golling), Dr. Roland Wernik (GF Salzburg-Wohnbau), Mag. Walter Aigner (Leiter der Abteilung 10 Wohnen und Raumplanung), Monika Schwaiger (Bgm. Seekirchen), Landesrat Hans Mayr, LAbg. Mag. Wolfgang Mayer (ÖVP-Wohnbausprecher) und DI Christian Struber (GF Salzburg-Wohnbau). Bild v. l.: erste Reihe: Liselotte Winklhofer (Vizebgm. Straßwalchen), Ing. Johann Mühlbacher (Bgm. Anthering) und Thomas Oberreiter (Bgm. Flachau). Bild v. l.: Robert Reiter (Amtsleiter Rauris), Franz Eidenhammer (Vizebgm.Rauris), Rupert Winter (Bgm. Altenmarkt) und Franz Wenger (Bgm. Taxenbach). Bild v. l. Josef Grasmann (Vizebgm. Anif), Gottfried Schlager (Vizebgm. Lamprechtshausen), Manfred Weiß (Amtsleiter Lamprechtshausen), Manfred Brandauer (GF Kommunal Service Salzburg) und Gerhard Schnöll (Amtsleiter Anif). entgeltliche Einschaltung Bild v. l.: Mag. Rainhard Radebner (Bgm. Göriach) und Günther Kurz (Vizebgm. Adnet). RTS-Regionalfernsehen Aktuelle TV-Beiträge zu Projekten der Salzburg Wohnbau können auf der Homepage des Salzburger Regionalfernsehens RTS unter www.rts-salzburg.at abgerufen werden. Informationen und Projekte der Salzburg Wohnbau unter: Tel.: 0664 / 5461064, www.salzburg-wohnbau.at oder www.facebook.com/sbg.wohnbau DIE SALZBURGER GEMEINDE | 9 SALZBURG Familienbeihilfe Gewährung soll in Zukunft auch ohne Antrag möglich sein Bild: Fotolia I n den letzten Wochen medial „vorgefeiert“ wurde ein Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert werden soll. Hintergrund der Novelle ist der Umstand, dass derzeit die Familienbeihilfe nur auf Antrag gewährt wird und in Zukunft die Möglichkeit geschaffen werden soll, dass die Familienbeihilfe automationsunterstützt von Amts wegen gewährt werden kann. Konkret bedeutet dies, dass es anlässlich der Geburt eines Kindes im Regelfall nicht mehr erforderlich sein wird, ein Antragsformular für die Gewährung der Familienbeihilfe auszufüllen. Damit seitens der Finanz die Anspruchsvoraussetzungen für die Erlangung der Familienbei- hilfe geprüft werden können, soll nicht nur der Datenabgleich mit dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger ermöglicht werden, sondern auch die Daten aus dem zentralen Personenstandsregister genutzt werden. Die Übermittlung der Daten aus dem zentralen Personenstandsregister an die Finanzämter wird automationsunterstützt angestoßen, wodurch für die Standesämter keine Mehrbelastung entstehen soll. Dennoch soll auf die automationsunterstützte und amtswegige Gewährung der Familienbeihilfe kein Rechtsanspruch bestehen, da trotz des technischen Fortschritts nicht uneingeschränkt davon ausgegangen werden kann, dass die in Rede stehenden Datenflüsse jederzeit bereitstehen. Die automationsunterstützte Gewährung der Familienbeihilfe soll ab Mai 2015 möglich sein. Info Box Einen Anspruch auf Familienbeihilfe haben Eltern, deren Lebensmittelpunkt sich in Österreich befindet und deren Kind (auch Adoptiv-, Pflege-, Stief- und Enkelkind) mit ihnen zusammen in einem Haushalt lebt oder für das sie überwiegend Unterhalt leisten, wenn zu keinem Elternteil Haushaltszugehörigkeit besteht. Umwelt-Verdienstzeichen des Landes Salzburg Ein weiterer Stern am Medaillenhimmel G emäß § 8 Abs. 1 des Salzburger Ehrenzeichengesetzes kann die Landesregierung durch Verordnung weitere (d. h. im Gesetz nicht vorgesehene) Auszeichnungen für Verdienste und Leistungen auf besonderen Gebieten, die in der Vollziehung Landessache sind, schaffen. Von dieser Ermächtigung soll in Bezug auf Leistungen und Verdienste auf den Gebieten des Umwelt- und Klimaschutzes, der nachhaltigen Entwicklung, der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz Gebrauch gemacht werden. Die neue Auszeichnung lautet „Salzburger Umwelt-Verdienstzeichen“, davon können pro Jahr immerhin bis zu 20 Stück von der Salzburger Landesregierung verliehen werden. Die Verleihungsvorschläge werden von einem Gremium bewertet, welches sich aus Fachexperten aus den Bereichen Naturschutz, Umweltschutz und Energie zusammensetzt. Zur Erstattung von Verleihungsvorschlägen sind im Übrigen auch Gemeinden ermächtigt. In der Begründung eines entsprechenden Vorschlags ist die Bedeutung des Engagements für das Land Salzburg näher darzustellen. 10 | DIE SALZBURGER GEMEINDE Bild: Fotolia Info Box Die Verleihung der neuen Auszeichnung erfolgt durch die Landesregierung. Vorschläge für zu ehrende Personen können auch von den Gemeinden eingebracht werden. 1 / März 2015 Gemeindekurier KR Dr. Reinhard Salhofer Generaldirektor der HYPO Salzburg Informationen der HYPO Salzburg Sehr geehrte Damen und Herren! Der Infrastrukturtag 2015 Die HYPO Salzburg ist eine Regionalbank, eine „Bank für Salzburg“. Das Vertrauen unserer Kunden ist unser wertvollstes Gut. Die wirtschaftliche und soziale Entwicklung unserer Region ist uns Anliegen und Verantwortung. Partnerschaftliche Zusammenarbeit ist die Basis für nachhaltige Kundenbeziehungen. Verantwortung / Haftung und Risikomanagement in der Siedlungswasserwirtschaft Es freut mich daher besonders, dass sich in dieser Ausgabe des „Salzburger Gemeindekuriers“ der HYPO Salzburg nachstehende Partner mit interessanten Beiträgen präsentieren: Der Infrastrukturtag 2015 EcoHimal – Die Gesichter des Himalayas Die neue Wohnbauförderung unterstützt die Menschen in unserem Land bei ihren Bedürfnissen Die Berger-Seemüller „Lepra-Stiftung“ der Pfarre Aigen in Salzburg Kloster Schloss Goldenstein – Neue Turnhalle feierlich eingeweiht LAUBE Salzburg – Wir holen etwas Sinnvolles aus ihrer alten Mülltonne heraus! V.l. DI Theo Steidl (Land Salzburg), Dr. Martin Huber (Sbg. Gemeindeverbd.), Bundesminister DI Andrä Rupprechter, Dir.-Stv. Prok. Gabriela MorettiPrucher (HYPO Salzburg), LR DI Dr. Josef Schwaiger, HR Ing. Dr. Friedrich Mair (Land Salzburg). Im Bundesland Salzburg mit seinen 119 Gemeinden sind 75 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister als Wasserversorger Unternehmer im Sinne der Trinkwasserverordnung. Dazu gibt es 548 Obleute von Trinkwassergenossenschaften und 7 Geschäftsführer von Trinkwasserverbänden. Das gebrauchte Trinkwasser wird in 34 kommunalen Kläranlagen, 25 davon sind als Verbandsanlagen konzipiert, gereinigt und der natürlichen Vorflut übergeben. Auch hier sind die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister unmittelbar (oder mittelbar über die Damen und Herren Geschäftsführer der Reinhalteverbände) verantwortlich für einen gesetzeskonformen Umgang mit der Behandlung dieser Abwässer. In allen Fällen haben die gewählten Vertreter der Kommunen jedenfalls Dienstgeberverantwortung zu tragen, welche – wie die aktuelle Rechtsprechung zeigt – auch eine außerordentliche Last sein kann. Das Land Salzburg unterstützt diese Struktur die Siedlungswasserwirtschaft ausdrücklich. Das Land stellt personelle Ressourcen für die Kanal- und Kläranlagennachbarschaften zur Verfügung und hat vor 10 Jahren den Dachverband der Salzburger Trinkwasserversorger initiiert sowie personell bzw. finanziell ausgestattet. Es gibt Berufsgruppen, wie Ärzte oder Piloten, die keine Fehler erlauben. Um das auszuschließen, gibt es lange Ausbildungzeiten und strenge Prüfungen. Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister können nur zum Teil auf Wissen zurückgreifen, welches sie in früheren Brotberufen erwerben konnten. Viele Fachmaterien sind aber Neuland. Fehler können daher im Arbeitsalltag nie ausgeschlossen werden; sie sollten aber tunlichst nur einmal passieren. Der vierte Salzburger Infrastrukturtag, welcher gemeinsam vom Gemeindeverband und dem Land Salzburg in Kooperation mit der HYPO Salzburg veranstaltet wird, sollte dazu dienen, aus den Erfahrungen, die andere gemacht haben, zu lernen. Kleine Katastrophen, wie Wasserrohrbrüche oder bakteriologische Verunreinigungen des Trinkwassers sollen und dürfen nicht zu persönlichen zivil- oder strafrechtlichen Katastrophen für die Verantwortungsträger werden. Der Infrastrukturtag hat Möglichkeiten aufgezeigt, wie Risiken minimiert bzw. sicher gemanagt werden können. DIE SALZBURGER GEMEINDE | 11 HYPO SALZBURG Die Gesichter des Himalayas EcoHimal präsentiert Entwicklungsprojekte im Romanischen Keller auch von Erfolgen der Entwicklungsarbeit. Dhakal verbrachte drei Wochen in Österreich, um hier mit allen Partnern der diversen Projekte zusammenzutreffen. „Wir wollen unsere erprobten Methoden in den ärmsten Gebieten des Himalaya zum Einsatz bringen. In einem Land, wo es viel zu wenig Ärzte oder Krankenhäuser gibt, wird man besser nicht krank. Also setzen wir einen Schwerpunkt auf sauberes Wasser, ordentliche Toiletten, gesunde Ernährung. Aber wir bauen auch eine einfache medizinische Versorgung auf, damit die Menschen rasch ärztliche Hilfe zur Verfügung haben und nicht wegen eines Blinddarmdurchbruchs sterben müssen.“ Doktor Sepp Fegerl hatte noch den Staub des Himalaya in den Stulpen, als er im Romanischen Keller der HYPO Salzburg ankam. „Ich war jetzt drei Wochen im äußersten Westen Nepals unterwegs, wo wir studierten, welche Krankheiten die Menschen dort am meisten plagen. Wir versuchen, die Müttersterblichkeit stark zu reduzieren und richten kleine Entbindungsstationen ein. In den entlegenen Tälern lässt die Versorgung mit Medizin, Apotheken und kleinen Gesundheitsstationen sehr zu wünschen übrig. Wir werden junge Frauen in Gesundheitsberufen ausbilden und sie als Gegenleistung verpflichten, einige Jahre in den betroffenen Regionen zu arbeiten.“ Seit Jahren ist der Salzburger Arzt mit EcoHimal in den Bergen Nepals als medizinischer Berater unterwegs. Im Romanischen Keller erzählten er und Narayan Dhakal, Projektleiter aus Kathmandu, von den Schwierigkeiten aber V.l. Johannes Gehmacher (Öko Himal), Narayan Dhakal, Dir.-Stv. Prok. Gabriela Moretti-Prucher (HYPO Salzburg), Univ.-Prof. Dr. Kurt Luger. Auf Einladung von Frau Dir.-Stv. Prok. Gabriela Moretti-Prucher präsentierte EcoHimal auch die Ausstellung „Faces of Nepal“. Diese kann auch ausgeliehen werden und wurde zuletzt in Tirol gezeigt. Vorgestellt wurde der neue Himalaya-Kalender und EcoHimal-Vorsitzender Professor Kurt Luger machte neugierig auf sein neues Buch „Auf der Suche nach dem Ort des ewigen Glücks“ – Kultur, Tourismus und Entwicklung im Himalaya. Beide sind im EcoHimal Büro in Salzburg (Hofhaymer Allee 11/17, Tel. 0662-829492) erhältlich oder über www.ecohimal.org zu bestellen. Mit dem Erlös der Verkäufe werden die Gesundheitsprojekte in Nepal unterstützt. 12 | DIE SALZBURGER GEMEINDE HYPO SALZBURG LR Hans Mayr informiert über die Neue Wohnbauförderung. – Wir haben ein klares Ziel: Die neue Wohnbauförderung unterstützt die Menschen in unserem Land bei ihren Wohnbedürfnissen Bessere Chancen: Zukünftig werden jährlich mehr geförderte Wohnungen gebaut Die Mieten von 19.000 älteren Wohnungen werden gesenkt Startwohnungen für junge Menschen Selbstbestimmtes Wohnen im Alter Mehr Menschen erhalten eine Wohnbeihilfe Umweltschutz und Energiesparen werden besonders gefördert Wohnen ist ein Grundbedürfnis des Menschen. Die neue Wohnbauförderung unterstützt die Menschen in unserem Land bei ihren Wohnbedürfnissen. Die letzte Wohnbedarfserhebung hat gezeigt, dass es den Menschen wichtig ist sich ihren Traum von den eigenen vier Wänden zu erfüllen, ob in Miete oder Eigentum. Die Förderung des Neubaus von Wohnungen hat Priorität. Im ambitionierten Wohnbauprogramm für die kommenden fünf Jahre hat sich die Landesregierung zum Ziel gesetzt, jährlich bis zu 1.000 Mietwohnungen zu errichten und 600 Eigentumswohnungen zu fördern. Das Land ist nicht mehr „Wohnbaubank“, sondern stellt von Darlehen auf Zuschüsse um, die nicht zurückgezahlt LR Hans Mayr werden müssen. Damit lässt sich mit dem eingesetzten Steuergeld mehr erreichen. Zusätzlich wird das neue Wohnbauförderungsgesetz auch von Umweltschutz und Klimazielen geprägt sein. Nachhaltigkeit ist mehr als nur ein Schlagwort, deshalb werden Sanierungen gezielter gefördert. Die Wohnbedürfnisse ändern sich im Laufe eines Lebens, auch hier setzt das Land Salzburg mit dem neuen Wohnbauförderungsgesetz Schwerpunkte für junge und auch ältere Menschen. Mit den geplanten Maßnahmen wird die neue Wohnbauförderung maßgeblich dazu beitragen, vielen Menschen das Erreichen ihrer ganz persönlichen Wohnwünsche zu ermöglichen. Die Berger-Seemüller „Lepra-Stiftung“ der Pfarre Aigen in Salzburg Stadtpfarrer Josef Berger hinterließ 1979 eine Summe von EUR 145.000,– mit dem Auftrag, in der Pfarre Aigen eine Stiftung zu Gunsten Leprakranker zu gründen. Lepra (Aussatz) wird durch ein Stäbchenbakterium verursacht, das dem Tuberkelbazillus ähnlich ist. Lepra ist eine nur wenig ansteckende Infektionskrankheit. Nach einer Inkubationszeit (von 6 Wochen bis zu vielen Jahren) treten weiße Hautflecken, wachsende Knoten und Geschwüre in der Haut auf, es kommt zu Nervenschädigungen und zu Verstümmelungen. Die Behandlung erfolgt durch Sulfone und andere hochwirksame Medikamente. Nach nur einem Jahr kann Lepra geheilt sein, wenn die Behandlung rechtzeitig einsetzt. Auch heute noch werden Lepröse in der Regel aus der Gemeinschaft ausgestoßen und leben dann in strenger Isolation. Die Zahl der Neuerkrankungen liegt wahrscheinlich (auch die WHO hat keine exakten Zahlen) bei mehr als 200.000 Menschen pro Jahr. Die Berger-Seemüller „Lepra-Stiftung“ ist eine Stiftung kirchlichen Rechts. Sie hat aus Spenden, Erbschaften und den Erträgen des Stiftungsvermögens in den letzten 31 Jahren insgesamt EUR 1.860.000,– für die Behandlung und Heilung von Lepra in Südamerika, Asien und Afrika zur Verfügung stellen können. Geschäftsführung und Kuratorium der Stiftung arbeiten ehrenamtlich und damit unentgeltlich; der Verwaltungsaufwand ist demzufolge sehr klein. Die Stiftung ist in die Liste der „Begünstigten Spendenempfänger“ (k 684/09 des FA Wien 1/23) aufgenommen. Das bedeutet für alle Gönner/innen, dass Spenden, die an die Berger-Seemüller „Lepra-Stiftung“ geleistet werden, als steuermindernde Ausgabe geltend gemacht werden können. Helfen auch Sie! Spendenkonto: AT60 5500 0102 0002 1338 bei der HYPO Salzburg Detaillierte Informationen unter: www.leprastiftung.at DIE SALZBURGER GEMEINDE | 13 HYPO SALZBURG Kloster Schloss Goldenstein – Neue Turnhalle feierlich eingeweiht Für Schwester Rita Hörtenhuber, Oberin im Kloster Goldenstein, ging in den vergangenen Monaten ein Traum in Erfüllung: Die neue Turnhalle, sowie zusätzliche Unterrichtsräume für Musik, Physik und Werken konnten realisiert und feierlich eröffnet werden. Schon seit vielen Jahren sei ihr der Gedanke an einen eigenen Turnsaal im Kopf herumgegangen, aber erst nach zahlreichen Gebeten und etlichen Gesprächen mit Architekt Friedrich Künstner und den Mitschwestern wagte sie eine Realisierung, erzählt SR Rita. Nach intensiven Planungsarbeiten fuhren zu Schulbeginn 2013 die Bagger auf und in den folgenden Tagen wurde ein Teil des Felsens auf dem Kloster und Schule stehen – unüberhörbar für alle Schülerinnen und die Lehrkräfte – weggeschremmt. Bereits nach drei Monaten stand dann der Rohbau und im Herbst 2014 wurde der Bau fertiggestellt. Am 22. Jänner war es dann soweit: die neue Turnhalle und die zusätzlichen Unterrichtsräume wurden im Rahmen einer gelungenen Feier eingeweiht. SR Rita und Direktor Wolfgang Brudl durften über 300 Gäste zum abendlichen Festakt in der „Felsenhalle“ begrüßen. Zuvor zelebrierte EB Dr. Franz Lackner gemeinsam mit Bischofsvikar Dr. Gottfried Laireiter in der bis auf den letzten Platz gefüllten Schlosskapelle eine feierliche Andacht und segnete Haus und Festbesucher. In ihren Ansprachen würdigten die Ehrengäste LH Dr. Wilfried Haslauer, EB Dr. Franz Lackner und Landesschulratspräsident Dr. Johann Plötzeneder die Leistungen der Augustiner Chorfrauen zu Goldenstein und die Funktionalität der neuen, modernen Unter- LH Dr. Wilfried Haslauer, Erzbischof Franz Lackner, Schwester Rita, Dir. Wolfgang Brudl, LSR-Präs. Prof. Mag. Johannes Plötzeneder und Schülerinnen. (Foto: Mike Vogl) richtsräume. Marlene und Kordula aus der 4b-Klasse führten gekonnt durch den Festakt und gleich mehrere Klassen hatten Tänze bzw. Vorführungen einstudiert. „The Golden Stones“ unter der Leitung von Musiklehrer Mike Burgstaller gaben zahlreiche Songs zum Besten, darunter Hits wie „Skyfall“ und „Ein Hoch auf uns“. Die Mitschülerinnen, Eltern und Ehrengäste zeigten sich von den Darbietungen begeistert und ließen sich beim anschließenden Buffet – vorbereitet von der 4a-Klasse – die rund 1200 belegten Brötchen schmecken! LAUBE Salzburg – Wir holen etwas Sinnvolles aus ihrer alten Mülltonne heraus! Bisher landeten ausgediente Mülltonnen aus Kunststoff oft in der Müllverbrennung – das kostet Geld und Ressourcen. Mit einer patentrechtlich geschützten Idee aus Niederösterreich wird nun von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Sozialbetriebes LAUBE sozialpsychiatrische Aktivitäten GmbH aus den Seitenwänden kaputter Mülltonnen ein sinnvolles Qualitätsprodukt gefertigt: Der Recycling-Schneeschieber. Nachhaltig & sozial: Qualitätsprodukte aus dem Mülltonnen-Recycling Das neue Social-Franchising-Modell verbindet sinnstiftende Arbeit und Umweltfreundlichkeit. Mülltonnen-Recycling (MTR) verwandelt in sorgfältiger Handarbeit ausrangierte Tonnen in robuste, benutzerfreundliche Schneeschaufeln. Die manuell erzeugten Schneeschieber sind hervorragend für die Schneeräumung geeignet und mit dem Kauf unterstützen Sie nachhaltig die Menschen, die im Sozialbetrieb LAUBE GmbH tätig sind. Den Recycling-Schneeschieber gibt es in unterschiedlichen Größen: Die Ausführungen „Standard“ und „Kraft“ ersetzen jeden herkömmlichen Schneeschieber. Das Modell „X-Large“ ist ideal zur Räumung großer Flächen. Natürlich gibt es ein kleineres Modell für „Kinder“. Es eignet sich hervorragend für den Einsatz in Kindergärten und Schulen. hyposalzburg.at Das Modell „Auto“ kann problemlos im Kofferraum eines Autos mitgeführt werden. Vorteile des Recycling-Schneeschiebers: Extra leicht Besonders formstabil Angenehm leise (kein Metall) Wo bekommen Sie die Recycling-Schneeschieber? Hallein: Salzburg: St. Johann: Zell am See: LAUBE GmbH, Davisstraße 7 oder Keltenpost, Postgasse 1 LAUBE GmbH, Plainstraße 97 (Gebäude Gramiller) Postpartner, Bessarabierstraße 72 LAUBE GmbH, Industriestraße 14 Postpartner, Alte Landesstraße 11 Online-Bestellungen unter: www.mtr-online.at Telefonische Bestellungen unter: 050/6021-9104 Das Produktionsteam der LAUBE freut sich über Ihre Bestellungen. Stark durch Ideen. Herausgeber, Medieninhaber und Verleger: Salzburger Landes-Hypothekenbank AG, Residenzplatz 7, 5020 Salzburg, Telefon +43 662 8046 · Marketingsmitteilung 15036 Redaktion: Dir.-Stv. Prok. Gabriela Moretti-Prucher, Stefanie Fellner · Für den Inhalt verantwortlich: Dir.-Stv. Prok. Gabriela Moretti-Prucher · Layout: Gerhard Endhammer 14 | DIE SALZBURGER GEMEINDE SALZBURG Top-Ausbildung für Aufsichtsräte Nach dem großen Erfolg im Vorjahr wird das von LH-Stv. Mag. Dr. Christian Stöckl initiierte SMBS Ausbildungsprogramm für Bei- und Aufsichtsräte auch 2015 wieder abgehalten. In Zeiten der Vertrauenskrise in die Führungsgremien von Unternehmen, in Zeiten, in denen Themen wie Governance und Compliance, aber auch Führungsqualität und Verantwortlichkeit großgeschrieben werden, müssen die obersten Aufsichtsorgane von Unternehmungen in der Ausübung ihrer so wichtigen Aufgaben unterstützt werden. „Directors Programm“: Kompetenzen für Aufsichtsorgane Das „Directors Program“ bildet in fünf Modulen zu eineinhalb Tagen alle wichtigen Themenfelder ab, die für eine fundierte Ausübung der Tätigkeit in einem Aufsichtsorgan erforderlich sind. Das Programm behandelt Themen wie die rechtlich definierten Aufgaben und Pflichten von Aufsichtsräten/Beiräten, Methoden und Werkzeuge zur Erfüllung der Aufsichtspflicht und zur Effizienzsteigerung, Strategisches CSR, Rechnungswe- Bild: Dr. Gerhard Aumayr, Executive Dean der SMBS, überreicht LH-Stv. Mag. Dr. Christian Stöckl das Zertifikat des „Directors Programm“. ©smbs 2014 sen, Controlling und Finance, aber auch Risiko-, Krisen- und Personalmanagement sowie die Kontrolle der Unternehmensstrategie. Insbesondere Aufsichtsräte von Aktiengesellschaften und Gesellschaften mbH, aber auch Beiräte und Beratungsgremien mit Aufsichts- und Kontrolltätigkeit werden von den hochkarätigen Vortragenden der renommierten Consultingunternehmen Ernst and Young, Price Waterhouse Coopers oder dem Malik Management Zentrum bestmöglich profitieren. Damit trägt das SMBS-Progamm der Forderung nach weiterer Professionalisierung und Qualitätssteigerung in Kontrollorganen Rechnung. entgeltliche Einschaltung DIRECTORS PROGRAMM Hochkarätiges Weiterbildungsprogramm für Aufsichtsräte und Beiräte der Stadt und des Landes Salzburg Dauer: 5 x 1,5 Seminartage in 6 Monaten Seminarzeiten: Freitag, 14:00 bis 18:15 Uhr (inkl. Kamingespräch); Samstag, 9:00 bis 17:00 Uhr Abschluss: Zertifikat der SMBS – University of Salzburg Business School Start: 12. Juni 2015 Modulinhalte: Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrats, Compliance und Corporate Social Responsibility Rechnungswesen und Controlling für Aufsichtsräte und Beiräte Überwachung der Finanzstrategie, der finanziellen Risiken und der Auskunftspflichten Personalführung und -politik, Leitung und Kontrolle der Unternehmensstrategie, Arbeits- und Sitzungseffizienz Spezielle Chancen und Risiken in Unternehmen Vortragende: Senior Consultants von Ernst and Young, Price Waterhouse Coopers und dem Malik Management Zentrum Zielgruppe: Vorsitzende und Mitglieder von Aufsichtsräten und Beiräten bzw. anderer Kontrollorgane des Landes Salzburg sowie der Stadt Salzburg INFORMATION UND ANMELDUNG: SMBS - University of Salzburg Business School Schloss Urstein, A-5412 Puch bei Salzburg, Claudia Mahr +43 (0) 676 88 22 22 20, [email protected] www.smbs.at SALZBURG Die Salzburger Verwaltungsakademie – den Gemeinden zur Hand! Salzburger Verwaltungsakademie D ie Anforderungen an die Politik und Verwaltung auf kommunaler Ebene ändern sich immer mehr. Die Devise ist: Veränderungsprozesse erfolgreich gestalten, Innovationen ermöglichen, Neues neben Bewährtes stellen, Führen in Veränderungsprozessen als den Normalfall verstehen, Potenziale heben und implizites Wissen im Gemeindealltag nutz- und verwertbar machen. Das sind die wirklichen Herausforderungen in mittlerweile allen Bereichen der täglichen Gemeindearbeit. Die Salzburger Verwaltungsakademie ist seit fast 25 Jahren eine zuverlässige Partnerin für Gemeindeanliegen mit einem hohen Erfahrungsschatz. Dies ermöglicht, alle Aufgaben professionell zu bearbeiten und zu begleiten. Das Veranstaltungsangebot, die maßgeschneiderten Inhouse-Seminare, die Beratungsleistungen z. B. in Projekten unterstützen sowohl alle Mitarbeitenden in der Gemeindeverwaltung als auch die Mandatare/-innen in der Gemeindepolitik. Die enge Zusammenarbeit im Bildungsverbund mit dem Salzburger Gemeindeverband, der Gemeindeaufsicht beim Amt der Salzburger Landesregierung, der Stadtgemeinde Salzburg und dem Städtebund – Landesgruppe Salzburg – stellt eine maßgeschneiderte Aus- und Weiterbildung sicher. 16 | DIE SALZBURGER GEMEINDE Die kontinuierliche und inhaltliche Abstimmung mit dem Salzburger Gemeindeverband und der Gemeindeaufsicht bilden die Basis für viele Veranstaltungen, wie zum Beispiel: • Kompaktlehrgang für die Gemeindepolitik – eine Erfolgsgeschichte, die sich mit dem fünften Lehrgang im Frühjahr 2015 fortsetzt. Dieser besteht aus vier Modulen und befasst sich u. a. mit den Themen „Aufgabenverteilung Gemeindevertretung – Gemeindevorstehung – Bürgermeister/-in – Ausschüsse; Personalführung und Dienstrecht einschließlich Bedienstetenschutz; Der Gemeindeausgleichsfonds (Bedarfszuweisungsmittel); Zivil- und strafrechtliche Haftung von Mandatare/-innen; Kommunale Aufsicht: Kontrolle – Controlling – Unterstützung; Organisationsstrukturen in der kommunalen Politik und in der Verwaltung“. Teilnehmer des Frühjahreslehrgangs 2014. Bild: Salzburger Gemeindeverband SALZBURG • Aufgaben der Überprüfungsausschüsse •Baurecht • Salzburger Gemeindeordnung • EDV-Programme wie SAGIS, Wasserinformationssystem (WIS), Förderinformationssystem (FIS), Sozialinformationssystem (SIS) • Lehrgang für Leiter/-innen in der Kinderbetreuung • Lehrgang Früherziehung für Mitarbeiterende in der Tagesbetreuung • Grundausbildung als Vorbereitung zur Dienstprüfung •uvm. Info Box Ihr Nutzen ist unser Erfolg! http://service.salzburg.gv.at/mySVAK/ Neues Kinder- und Jugendhilfegesetz Bild: Fotolia D er Gesetzesvorschlag für ein neues Salzburger Kinderund Jugendhilfegesetz übernimmt, ergänzt und präzisiert die grundsatzgesetzlichen Vorgaben. Die Ziele, Aufgaben und Grundsätze der Kinder- und Jugendhilfe wurden neu gefasst, insbesondere unter Bedachtnahme auf die Kinderrechtskonvention. Das Gesetz stärkt die Teilnahme der Kinder und Jugendlichen und ihrer Familien und verankert eine abgestimmte Bedarfs- und Entwicklungsplanung. Die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere der sozialen Dienste, wurden neu strukturiert. Die Vorlage enthält weiters eine Regelung der Gefährdungsabklärung, Anpassungen der Bestimmungen über Erziehungshilfen und für sozialpädagogische Einrichtungen. Durch die Schaffung eines Kinder- und Jugendrats sowie durch Einführung einer verpflichtenden „Helferkonferenz“ bei drohendem Abbruch der Betreuung werden die Kinderrechte gestärkt. Neu geregelt sind die Vorgaben für Pflegeverhältnisse, die Mitwirkung an der Adoption sowie die Eignungsfeststellung von privaten Kinder- und Jugendhilfeorganisationen und Verankerung eines Versorgungsauftrags. Auch die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen für die in der Kinder- und Jugendhilfe tätigen Fachkräfte werden durch das Gesetzesvorhaben neu gestaltet. Weitere Inhalte betreffen die Änderung und Aktualisierung der Zusammensetzung des Kinder- und Jugendhilfebeirats, die Präzisierung der Verschwiegenheitspflicht und der Auskunftsrechte, die Regelung einer Dokumentationspflicht zur Stärkung der Nachvollziehbarkeit und Transparenz, die Anpassung der Vorgaben zur Datenverwendung sowie die Verschärfung der Strafbestimmungen. Info Box Die Vollziehung und Gesetzgebung der Kinder- und Jugendhilfe ist im Wesentlichen Landesaufgabe. Zu den seit Jahren dynamisch ansteigenden Kosten leisten die Gemeinden bezirksweise einen Anteil von 50%. DIE SALZBURGER GEMEINDE | 17 ÖSTERREICH Landesverwaltungsgerichte Welche Rechtswirkung einer Entscheidung zukommt Bild: Fotolia D ie Landesverwaltungsgerichtsbarkeit ist nunmehr seit etwas mehr als einem Jahr in Kraft und es hat auch bereits zahlreiche Verfahren aus den Wirkungsbereichen der Gemeinden gegeben, die vor dem Verwaltungsgericht verhandelt und von diesem entschieden worden sind. Eine Frage, die in diesem Zusammenhang immer wieder auftaucht, ist jene, welche Rechtswirkung einer Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts zukommt. Die in diesem Zusammenhang vor allem maßgebliche Rechtsvorschrift ist das Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG). Sofern das Verwaltungsgericht die Beschwerden nicht zurückzuweisen hat oder das Verfahren eingestellt wird, hat es in der Rechtssache grundsätzlich selbst zu entscheiden. In § 28 Abs. 2 LVGG wird ausdrücklich festgehalten, dass bei Beschwerden gegen einen Bescheid einer Verwaltungsbehörde die Entscheidung in der Sache selbst zu erfolgen hat, wenn der maßgebliche Sachverhalt feststeht oder die Feststellung des maßgeblichen Sachverhalts „durch das Verwaltungsgericht selbst im Interesse der Raschheit gelegen oder mit einer erheblichen Kostenersparnis verbunden ist“. Auch dann, wenn diese Voraussetzungen nicht vorliegen, hat das Verwaltungsgericht in dem genannten Verfahren selbst zu entscheiden, wenn die Behörde dem nicht bei der Vorlage der Beschwerde unter Bedachtnahme auf die wesentliche Vereinfachung oder Beschleunigung des Verfahrens widerspricht. Hat die Gemeinde als Behörde notwendige Ermittlungen des Sachverhalts unterlassen, kann das Verwaltungsgericht auch den angefochtenen Bescheid mit Beschluss aufheben und die Angelegenheit zur Erlassung eines neuen Bescheids an die Gemeinde zurückverweisen. Bei einer neuerlichen Entscheidung ist die letztinstanzliche Behörde innerhalb der Gemeinde dabei in die rechtliche Beurteilung durch das Verwaltungsgericht gebunden. Wenn das Verwaltungsgericht den angefochtenen Bescheid aufhebt, sind die Behörden verpflichtet, in der jeweiligen 18 | DIE SALZBURGER GEMEINDE Rechtssache mit den ihnen zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln unverzüglich den der Rechtsanschauung des Gerichts entsprechenden Rechtszustand herzustellen. Für Ermessensentscheidungen sind in § 28 Abs. 4 leg. cit. LVGG Sonderbestimmungen vorgesehen. Jedes Erkenntnis des Verwaltungsgerichts enthält eine Belehrung über die Möglichkeit der Erhebung einer Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof und einer ordentlichen oder außerordentlichen Revision beim Verwaltungsgerichtshof. Der Revision kommt gem. § 30 des Verwaltungsgerichtshofgesetzes (VwGG) grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung zu, allerdings hat bis zur Vorlage der Revision das Verwaltungsgericht, ab Vorlage der Revision der Verwaltungsgerichtshof jedoch auf Antrag des Revisionswerbers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, wenn dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung der berührten öffentlichen Interessen und Interessen anderer Parteien mit dem Vollzug des angefochtenen Erkenntnisses oder mit der Ausübung der durch das angefochtene Erkenntnis eingeräumten Berechtigung für den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung bedarf nur dann einer Begründung, wenn dadurch die Interessen anderer Parteien berührt werden. Info Box Die Landesverwaltungsgerichte entscheiden seit dem 1. 1. 2014 unter anderem über Beschwerden gegen letztinstanzliche behördliche Entscheidungen der Gemeinden im eigenen (z. B. Bauverfahren, die meisten kommunalen Abgabenangelegenheiten) und im übertragenen (z. B. Meldewesen, einzelne Abgabenverfahren) Wirkungsbereich. ÖSTERREICH 100 Gemeinden in Salzburg und Tirol arbeiten bereits mit k5-Finanzmanagement Kufgem-EDV, langjähriger IT-Partner der Salzburger und Tiroler Gemeinden, feierte kürzlich ein rundes Jubiläum: Mit der Marktgemeinde Brixlegg wurde der 100. Kunde des Kufsteiner Systemhauses auf k5-Finanzmanagement umgestellt Die Marktgemeinde Brixlegg ist der 100. Kufgem-Gemeindekunde, der mit k5-Finanzmanagement arbeitet. Prok. Hansjörg Recla (2. v. r.) und k5-Softwarebetreuer Thomas Witsch (re.) überraschten Amtsleiter Anton Moser (3. v. r.) und sein Team mit einem Bauernkisterl voll mit heimischen Leckereien. Der Fairness halber wurde übrigens auch den Gemeinden Wildschönau und Piesendorf – die 99. bzw. 101. k5-Gemeinde – ein Bauernkisterl überreicht. D ie Software k5-Finanzmanagement wurde von Kufgem gemeinsam mit den vier IT-Dienstleistern Gemdat OÖ, Gemdat NÖ, PSC Graz und Gemeindeinformatik Vorarlberg entwickelt und ist bei Österreichs Kommunen der neue Standard für ein vollintegriertes, leistungsstarkes Finanzmanagement. Seit Sommer 2013 wurden durch die fünf k5-Partner in ganz Österreich bereits mehr als 360 Gemeinden vom Vorgängerprodukt KIM auf k5-Finanzmanagement umgestellt, die restlichen 1200 Kommunen werden sukzessive bis Sommer 2017 folgen. Finanzverwalter Frank Pühringer hat mit der Erstellung der aktuellen Jahresrechnung sogar bis zur Umstellung auf k5-Finanzmanagement gewartet: „Mit einem Mausklick war die Jahresrechnung erstellt. Es war keine manuelle Nachbearbeitung mehr erforderlich und dadurch innerhalb weniger Minuten erledigt!“ Seine Buchhaltungskollegin Margit Wimmer ist ebenfalls bereits ein Fan von k5-Finanzmanagement: „Bereits nach ein bis zwei Tagen Eingewöhnungsphase kamen wir mit k5 sehr gut zurecht. Die Bedienbarkeit ist sehr einfach und der Auswertungsbereich wurde toll umgesetzt.“ „Die bisherigen Umstellungen verliefen sehr gut und die Anwender zeigen sich von k5 begeistert“, freut sich Christian Rabatscher, bei Kufgem für den k5-Rollout verantwortlich. Die Marktgemeinde Brixlegg war kürzlich die 100. Gemeinde, die von Kufgem auf k5-Finanzmanagement umgestellt wurde. „Wir waren sehr überrascht, wie einfach und unkompliziert die Umstellung erfolgte“, zeigt sich Amtsleiter Anton Moser beeindruckt. Noch am selben Tag konnte im neuen System wieder gebucht und auf sämtliche Daten zugegriffen werden. Kufgem-EDV GmbH Fischergries 2, 6330 Kufstein Tel.: 05372 6902 [email protected], www.kufgem.at entgeltliche Einschaltung DIE SALZBURGER GEMEINDE | 19 ÖSTERREICH Bild: Fotolia Eltern mit Kinderbetreuung zufrieden Erstmals hat der Gemeindebund die Zufriedenheitswerte mit den Kindereinrichtungen der Gemeinden erhoben Fazit: Die Zufriedenheit überwiegt bei Weitem Ergebnisse Die Kinderbetreuung ist immer wieder im Zentrum der Kritik. Bei einer Umfrage wurden nun die Eltern mit Kindern unter 14 Jahren befragt. Sie stellen der Arbeit der Gemeinden grundsätzlich ein gutes Zeugnis aus. „Für uns als größten Träger von Kinderbetreuungseinrichtungen ist es wichtig, von Zeit zu Zeit zu erheben, ob wir aus Sicht der Menschen auch die richtigen Angebote machen“, so Mödlhammer. „Jede/-r Bürgermeister/-in kennt zwar die Bedürfnisse in der eigenen Gemeinde sehr genau, ein gesamtösterreichischer Überblick hat bislang aber gefehlt.“ Gemeinden lassen sich Kinderbetreuung was kosten TAB 2.31: Ausgaben für vorschulische Erziehung der Gemeinden (ohne Wien) 2013 nach Bundesländern Ausgaben pro Kind in EUR Veränderungen geg. Vorjahr Anzahl der betreuten Kinder* BGLD. 6.302 -4,4 % 9.714 KTN. 6.423 -4,1 % 9.522 NÖ. 3.651 -4,9 % 55.343 OÖ. 6.255 1,5 % 31.867 SBG. 6.779 2,8 % 14.500 STMK. 8.412 6,9 % 22.366 TIROL 5.914 9,8 % 20.023 VBG. 5.645 12,4 % 12.971 ÖST. 5.682 2,1 % 176.206 * Anm.: Anzahl der Kinder in Kindertagesheimen 2013, die von den Gemeinden erhalten werden. Quelle: Kommunalkredit Austria, Statistik Austria 2014 20 | DIE SALZBURGER GEMEINDE Für diesen Bereich (die vorschulische Erziehung) wendet eine Gemeinde durchschnittlich 5682 Euro pro Kind und Jahr auf, das ergibt in Summe also mehr als eine Milliarde Euro (ohne Wien). Große Umfrage im Auftrag des Gemeindebundes „Der Gemeindebund wollte über diese Zahlengrundlagen hinaus wissen, wie gut oder schlecht die Kinderbetreuungseinrichtungen in der Wahrnehmung der betroffenen Eltern sind“, erklärt Gemeindebund-Präsident Helmut Mödlhammer. „Wir haben daher gemeinsam mit Gallup eine repräsentative Befragung durchgeführt und 1000 Menschen mit Kindern unter 14 Jahren zu verschiedenen Aspekten der Kinderbetreuung befragt.“ Zufriedenheit bei Kindergärten am höchsten: Die Ergebnisse der Gallup-Befragung stellen Salzburg ein sehr gutes Zeugnis aus Dadurch, dass die Auswertung der Ergebnisse auch auf Bundesländerebene erfolgt ist, können daraus einige wichtige Gesichtspunkte für die aktuelle Diskussion im Bundesland Salzburg gewonnen werden. Bemerkenswert ist, dass bei der abgefragten Zufriedenheit der Betreuung im Bereich der null- bis zweieinhalbjährigen Kinder nach Bundesländern das Land Salzburg mit deutlichem Abstand an erster Stelle steht, bei der Zufriedenheit der Betreuung für zweieinhalb- bis sechsjährige Kinder nach Oberösterreich immerhin an zweiter Stelle. Betreffend die Zufriedenheit bei der Betreuung der sechs- bis 14-jährigen Kinder liegt Salzburg im Mittelfeld. ÖSTERREICH Zufriedenheit mit der Betreuung für 0 bis 2,5jährige Kinder nach Bundesland Sehr zufrieden Wien (n=200) Zufrieden 16 18 Burgenland (n=100) 17 Oberösterreich (n=100) Vorarlberg (n=100) 22 22 7 27 31 4 2,27 2,09 22 9 43 2,52 18 26 15 33 2,22 22 16 1,90 29 17 16 6 8 2,23 2,53 26 16 11 43 Salzburg (n=100) 15 11 26 25 Mittelwerte 6 19 11 25 16 Tirol (n=100) 20 39 22 keine Angabe 24 18 15 Kärnten (n=100) Gar nicht zufrieden 39 Niederösterreich (n=100) Steiermark (n=100) Wenig zufrieden 12 17 wesen muss endlich etwas geschehen. Das bestätigt unsere Einschätzung, dass die Kinderbetreuung in Österreich im wesentlichen Teil gut funktioniert und auch geschätzt wird. Die Großbaustelle ist eindeutig der Schulbereich. Auch hier sind wir in den Gemeinden als Schulerhalter aller Pflichtschulen sehr an Reformen interessiert. Das Bildungswesen braucht diesen Reformschub ganz dringend, in vielerlei Hinsicht“, so Mödlhammer. 2,08 2,07 Angaben in % Grafik: Gallup Institut Wer finanziert Kinderbetreuung? Eine nur zum Teil realistische Einschätzung besteht bei den Befragten auch darüber, wer denn die Kinderbetreuung in der Hauptsache finanziert. 47 Prozent geben die Gemeinden als Hauptfinanzierer an, 26 Prozent glauben, dass die Bundesländer den größten Anteil tragen, immerhin zehn Prozent sind der Meinung, dass der Bund die Kinderbetreuung finanziert. Größter Reformbedarf nicht bei der Kinderbetreuung, sondern im Schulwesen „Sehr interessante, wenn auch für mich nicht überraschende, Ergebnisse bringt die Frage, wo die Menschen den größten Reformbedarf sehen“, berichtet Mödlhammer. „55 Prozent sagen: Im Schul- Mit der Ausbildung der Mitarbeiter/-innen in den Kindergärten sind die Menschen mit sehr großer Mehrheit zufrieden. 79 Prozent geben hier an, dass sie mit dem Ausbildungsstand sehr zufrieden sind. Nur zehn Prozent halten eine verpflichtende Akademisierung der Kindergärtner/-innen für unbedingt notwendig, weitere 29 Prozent können sich das vorstellen. „Das ist für uns ein wichtiges Ergebnis, weil die Lobby jener, die auf diese Akademisierung drängen, zwar nicht besonders groß, aber in der Öffentlichkeit dafür umso lauter ist. Tatsache ist, dass unsere Ausbildungsstandards in weiten Teilen jenen entsprechen, die international als akademisch gelten“, so Mödlhammer. „Ich glaube daher nicht, dass wir hier den größten Handlungsbedarf haben.“ Entflechtung der Zuständigkeiten unverzichtbar Zum anderen wünscht sich der Gemeindebund-Chef eine Entflechtung der Zuständigkeiten. „Die Gemeinden können die Kinderbetreuung ausgezeichnet selbst organisieren. Der Bund soll einige Rahmenrichtlinien vorgeben, die den Gemeinden Flexibilität ermöglichen. Den Rest machen wir allein. Dann würde auch das Hin-und-her-Schieben der Geldmittel ein Ende haben. Die Gemeinden sollen das machen und dafür auch direkt das Geld bekommen.“ Zahlen, Fakten zur Kinderbetreuung in Österreich ZAHLEN UND FAKTEN RUND UM DIE KINDERBETREUUNG IN ÖSTERREICH Gruppen 333.000 KinderZAHLEN UND FAKTEN RUND UM DIE KINDERBETREUUNG IN17.899 ÖSTERREICH 5.682 Euro • 55.000 eine Hortgruppe und • 39.000 Kinder eine altersgemischte Einrichtung. wendet eine Gemeinde durchschnittlich pro Euro Kind und Jahr für diesen Bereich (vorschuliwendet Gemeinde sche Erziehung) auf, in Summe alsoeine mehr als durchschnittlich pro Kind und Jahr für diesen Bereich (vorschuli1 Milliarde Euro (ohne Wien). 5.682 sche Erziehung) auf, in Summe also mehr als 1 Milliarde Euro (ohne Wien). KINDERBETREUUNGSQUOTE 23 Prozent KINDERBETREUUNGSQUOTE Prozent der 0- bis 2-jährigen Kindern23 (2013) der 0- bis 2-jährigen Kindern (2013) 90,9 Prozent 90,9 Prozent der 3- bis 5-jährigen Kinder der 3- bis 5-jährigen Kinder 17.899 und öffentliche Einrichtungen zusammenzählt. 176.000 Kinder werden von den Gemeinden in Kindergärten oder Krippen betreut (ohne Wien). 4.999 öffentliche Kinderbetreuungseinrichtungen 4.999 4.934 in Trägerschaft deröffentliche Gemeinden 32 erhält derKinderbetreuungseinrichtungen Bund 4.934 in Trägerschaft der Gemeinden 33 die Bundesländer 32 erhält der Bund 33 die Bundesländer KOMMUNALE KINDERBETREUUNGSEINRICHTUNGEN: KOMMUNALE KINDERBETREUUNGSEINRICHTUNGEN: 606 Kinderkrippen, 3.375 Kindergärten, 606 Kinderkrippen, 620 Horteinrichtungen und 3.375 Kindergärten, 620 Horteinrichtungen und 333 altersgemischte Betreuungseinrichtungen auf. 333 altersgemischte Betreuungseinrichtungen auf. DATEN UND GRAFIKEN /KOMMUNAL/ÖST. GEMEINDEBUND 333.000 Personalstand 53.000 Personen, wenn man private und öffentliche Einrichtungen zusammenzählt. Gruppen 176.000 Kinder werden von den Gemeinden in Kindergärten Personalstand oder Krippen53.000 betreut (ohnewenn Wien). Personen, man private Dazu kommen noch 3.336 privat geführte Einrichtungen, Dazu kommen noch 3.336 privat geführte Einrichtungen, die von Vereinen, Glaubensgemeinschaften oder Privatpersodie von Vereinen, Glaubensgemeinschaften oder Privatpersonen betriebennen werden. betrieben werden. DATEN UND GRAFIKEN /KOMMUNAL/ÖST. GEMEINDEBUND besuchen eine Betreuungseinrichtung davon rund • 211.000 einen Kindergarten, Kinder • 28.000 eine Kinderkrippe, besuchen eine Betreuungseinrichtung • 55.000 eine Hortgruppe und davon rund • 211.000 einen Kindergarten, • 39.000 Kinder eine altersgemischte • 28.000 eine Kinderkrippe, Einrichtung. DIE SALZBURGER GEMEINDE | 21 EUROPA Grenzüberschreitendes Engagement für den Fachkräftenachwuchs im Kunststoffbereich Von li.: Lajos Kiraly (bfi), Sarah Scheidler (EuRegio), Werner Pichler (bfi), Thomas Birner (WFG), Rainer Steindler (ITG), Brigitte Heffeter und Christoph Braumann (Unternehmensberatung Heffeter) arbeiten an Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten im Kunststoffbereich im EuRegio-Raum. Quelle: EuRegio I n Österreich und Deutschland sind die Tätigkeiten rund um die Be- und Verarbeitung von Kunststoffen und Gummi besonders stark nachgefragte Zukunftsberufe. Dieser Beruf befindet sich in einem besonderen Wandel und Lehrlinge aus diesem Bereich sind gefragte Fachkräfte der heimischen Unternehmen in der EuRegio Salzburg – Berchtesgadener Land – Traunstein. Im Rahmen eines durch EU-Mittel geförderten Kleinprojekts wurde der Bedarf an Fachkräften rund um die Be- und Verarbeitung von Kunststoffen erhoben, zusätzlich notwendige Qualifikationen abgefragt und nach Wegen für einer Weiterqualifizierung in der EuRegio gesucht. Gemeinsam haben sich die Anwesenden auf Basis der Studienergebnisse und dem Feedback der anwesenden Unternehmen zu einer Weiterarbeit am Thema „Ausbildung- und Weiterbildung im Kunststoffbereich in der EuRegio“ entschlossen. In der Lokwelt Freilassing wurden die Ergebnisse der 2014 gestarteten Erhebung zu den „Aus- und Weiterbildungschancen bei kunststoffverarbeitenden Betrieben in der EuRegio“ präsentiert. Die Erhebung wurde vom Berufsförderungsinstitut Salzburg (bfi) in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Berchtesgadener Land (WFG BGL), der Wirtschaftsförderung Traunstein (WiFö TS) und der IHK für München und Oberbayern beauftragt und durch den Innovationsservice des Landes Salzburg (ITG) unterstützt. Mit dem INTERREG V A-Programm Österreich-Bayern stehen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) EUFördermittel in Höhe von rund € 54,5 Mill. für die Umsetzung von grenzüberschreitenden Projekten im bayerisch-österreichischen Grenzraum zur Verfügung. Das Programmplanungsdokument befindet sich unter: www.interreg-bayaut.net/interreg_V/sitemap.html Die Befragungsergebnisse haben gezeigt, dass die Entfernung der Berufsschulen für den Kunststoffbereich auf beiden Seiten der Grenze für junge Menschen eine Hürde darstellt und daher nicht selten auf eine Ausbildung in diesem Zukunftsberuf, trotz hervorragender Berufschancen und einer vergleichweise guten Bezahlung bereits in den frühen Lehrjahren, verzichtet wird. Befragte Unternehmen in der EuRegio wünschen sich eine bessere Vernetzung und möchten im Großraum Salzburg über die Grenze hinweg intensiver miteinander kooperieren, sei es bei der Weiterqualifizierung von Fachkräften, der Lehrlingsausbildung oder beim gemeinsamen Einkauf von z. B. Schulungen und Materialien. 22 | DIE SALZBURGER GEMEINDE Neues Programm INTERREG V A Österreich – Deutschland/Bayern Gefördert von der Europäischen Union mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung EFRE (INTERREG) Für das neue Programm INTERREG V A Österreich – Deutschland/Bayern 2014–2020 findet am 16. April 2015 von 9.30 bis 14.30 Uhr im Großen Saal des Rathauses der Stadt Rosenheim eine Auftaktveranstaltung statt. Es werden u. a. die Inhalte des neuen Programms, der Weg zur Antragstellung und die Förderfähigkeitsregeln vorgestellt. Einer der Schwerpunkte des Programms liegt auf der Forschungsund Technologieentwicklungstätigkeit von Unternehmen – vor allem von KMU und Hochschulen. Die Förderung der verstärkten Kooperation von Unternehmen mit (außer)universitären Forschungseinrichtungen dient auch einer effizienteren Umsetzung von Wissen in innovative Produkte, Verfahren und Dienstleistun- EUROPA gen. Weiters gilt es auch in Zukunft den Kultur-, Natur- und Lebensraum nachhaltig touristisch zu nutzen und die Biodiversität im Grenzraum zu bewahren. Nicht zuletzt sollen mit der Förderung der Zusammenarbeit in Rechts- und Verwaltungsfragen sowie von grenzüberschreitenden Kleinprojekten vorhandene Barrieren zwischen den beiden Mitgliedsstaaten weiter reduziert und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit intensiviert werden. Mit der Auftaktveranstaltung am 16. April 2015 fällt der offizielle Startschuss für das neue INTERREG-Programm. Neben Forschungseinrichtungen, öffentlichen Körperschaften, Vereinen, Verbänden und Interessenvertretungen können erstmals auch Unternehmen als Förderwerber auftreten. Von den genehmigten Kosten können voraussichtlich bis zu 75% (im Forschungsbereich sogar bis zu 85%) aus dem EFRE kofinanziert werden. führt. Bettina und Jochen Nistler von den Kesslfligga‘n hatten hierzu nach Seebruck eingeladen. Seit September 2014 haben sie im Auftrag der ANL und der Salzburger Landesregierung nachgedacht, getextet, komponiert, genäht, gesägt, gezeichnet, geschraubt, Marionetten aus Naturmaterialien und eine Bühne gebaut und immer wieder geprobt. Kurzum: das Steinschaf Jockl und seine Freunde zum Leben erweckt. Das Projekt umfasst die kindgerechte Aufarbeitung des wissenschaftlich begleiteten INTERREG IV A-Projekts „Almen aktivieren. Neue Wege für die Vielfalt“. Gerne berät und unterstützt die EuRegio-Geschäftsstelle Sie bei Projektideen oder Fragen zur Projektentwicklung. Kontakt: Tel. +49/8654/772-109, E-Mail: [email protected]. Neue EuRegio-Broschüre „Moor & Torf“ Eine Besonderheit in der EuRegio ist die große Anzahl an Mooren. In der neu aufgelegten EuRegioBroschüre „Moor & Torf“ wurden die bisherigen Inhalte komplett überarbeitet und drei neue Moorgebiete zusätzlich aufgenommen. Somit laden nun 20 erlebenswerte Moorlandschaften im Chiemgau, Berchtesgadener Land, Salzburger Land und Innviertel zum Wandern ein und bieten den Besucher/-innen erholsame, ruhige und auch lehrreiche Naturerlebnisse. Die Broschüre wurde gemeinsam mit dem Naturschutz des Landes Salzburg, der Biosphärenregion Berchtesgadener Land, dem Ökomodell Achental, der Bayerischen Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege Laufen sowie dem Landschaftspflegeverband und dem Landkreis Traunstein erarbeitet. Sie bietet Wissenswertes über die Entstehungsgeschichte, die Pflanzen- und Tierwelt sowie über die vielfältigen Anstrengungen zum Schutz und zur Renaturierung der Moore. Die Neuauflage wurde mit EU-Mitteln (INTERREG IV A) über den EuRegio-Kleinprojektefonds gefördert. Sie kann bei der EuRegio-Geschäftsstelle in 83395 Freilassing, Sägewerkstraße 3 unter Beilage von deutschen bzw. österreichischen Briefmarken im Wert von 1,45 € bestellt oder abgeholt werden. „Jockl auf der Alm“ – Interaktives Umweltbildungsmodul zum Thema „Almen in unserer EuRegio“ Vor etwa 25 Kindern und Erwachsenen wurde Mitte Februar das Marionettentheater „Jockl auf der Alm“, ein durch EU-Mittel gefördertes Kleinprojekt in der EuRegio, das erste Mal aufge- Das EuRegio-Marionettentheater „Jockl auf der Alm“ wurde vor zahlreichen kleinen und großen Zuschauern in Seebruck uraufgeführt. Aufmerksam verfolgten große und kleine Zuschauer die Geschichte von der Alm: Jockl, das Steinschaf, ist traurig. Der Bauer hat kein Geld mehr, um seine geliebte Alm zu bewirtschaften. Er bekommt Besuch von seinem Freund Pit aus Schwaben. Diesem erklärt er, dass die Almwiesen zuwachsen werden, wenn sie nicht mehr beweidet werden. Und Heidi, die Pinzgauer Ziege, weiß, dass dann auch viele Tiere und Pflanzen verschwinden werden. Die Tiere der Alm beratschlagen, was sie tun können. Jeder möchte dazu beitragen, die Alm zu retten. Doch allein können es die Tiere nicht schaffen. Sie benötigen die Hilfe der Menschen. Da überbringt die Dohle eine Botschaft: Die Kinder wollen helfen. Jockl ist glücklich, denn wenn alle zusammenhalten und auch die Kinder mithelfen, dann ist die Alm gerettet … In den nächsten Wochen wird das Marionettentheater an verschiedenen Schulen in der EuRegio erprobt. Ab Anfang Mai kann es dann über die ANL in Laufen gebucht werden. Zielgruppe sind Kinder der Volks- und Grundschulklasse. Info Box Buchungen von „Jockl auf der Alm“ möglich bei: Dr. Bettina Burkart-Aicher, Dipl.-Forstwirtin Evelin Köstler, Dipl.-Biologin Fachbereich Forschung, Landnutzung und internationale Zusammenarbeit; Bayerische Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege (ANL) Seethalerstraße 6, 83410 Laufen Telefon +49 8682 8963-61/ 26 [email protected] [email protected] DIE SALZBURGER GEMEINDE | 23 Buchtipp Whistleblowing „Whistleblower“ (aus dem Englischen: to blow the whistle, „die Pfeife blasen“) genießen in unserer heutigen Zeit als Skandalaufdecker regelmäßig große Aufmerksamkeit. Nicht immer geht es um das Aufdecken von aufsehenerregenden Delikten wie Korruption, Datenmissbrauch oder Menschenrechtsverletzungen, sondern manchmal auch um‘s sprichwörtliche Verpfeifen einer – aus welchem Grund auch immer missliebigen – Person oder Institution. „Whistleblowing“ ist auch der Titel einer der jüngsten Publikationen im Verlag Manz. Die Herausgeber – der Salzburger Rechtswissenschafter Univ.Prof. Dr. Michael Gruber und PD Dr. Nicolas Raschauer, CHSH Rechtsanwälte OG Wien – beleuchten mit Autoren aus den unterschiedlichsten Fachbereichen, vom Arbeits- bis zum Wettbewerbsrecht, dieses Thema eingehend. Gruber/N. Raschauer (Hrsg) Whistleblowing, erschienen 2015 im Manz Verlag, ISBN Nr. 978-3-214-06457-0 SERVICE
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