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1 / März 2015
Die
rger
Salzburger
ndeverband
Gemeinde
Informationen aus dem Salzburger Gemeindeverband
Raumordnung
muss
Gemeindesache bleiben
Impulspaket
Schwerpunkte:
Soziales, Mobilität,
Kinder, Bildung
Kinderbetreuung
Die Zufriedenheit
überwiegt bei Weitem
Salzburger
Gemeindeverband
SALZBURG
Inhalt
Blickwinkel
Raumordnung ist
Gemeindesache
D
ie Selbstverwaltung der Gemeinden ist ein ebenso tragendes wie zeitloses Prinzip unserer Bundesverfassung. Mehr
noch: Es ist ein Erfolgsbaustein unserer Republik. Nicht ohne
Grund hat der Nationalrat bei der Formulierung der entsprechenden Verfassungsartikel diese Autonomie nicht nur allgemein
umschrieben, sondern in Art. 118 Abs. 3 der Bundesverfassung
ausdrücklich festgehalten, welche Aufgaben jedenfalls in den
eigenen Wirkungsbereich der Gemeinden – und damit in den
Kern der Selbstverwaltung – fallen. Die örtliche Raumplanung ist
explizit Bestandteil dieses Katalogs, und das mit gutem Grund.
Salzburger
Gemeindeverband
Reform des Salzburger Raumordnungsgesetzes ....................... 3
Salzburgs Gemeinden können mit Mitteln aus dem
Impulspaket wichtige Vorhaben rasch umsetzen...................... 4
In memoriam Bgm. Dr. Hans Krüger ........................................ 8
Totengedenken ....................................................................... 8
Novelle zum Salzburger Leichen- und Bestattungsgesetz ......... 8
Familienbeihilfe ..................................................................... 10
Umwelt-Verdienstzeichen des Landes Salzburg ...................... 10
Die Salzburger Verwaltungsakademie –
den Gemeinden zur Hand ..................................................... 16
Neues Kinder- und Jugendhilfegesetz .................................... 17
ÖSTERREICH
Auf der einen Seite bedeutet Autonomie im Sinne unserer Verfassung die Fähigkeit eines Selbstverwaltungsträgers, im eigenen
Namen generelle Rechtssätze zu erzeugen, zu erlassen und gegen
die nicht gerechtfertigte Einflussnahme Dritter zu verteidigen.
Andererseits bildet die örtliche Raumplanung mehr als jede andere Kompetenzbestimmung die Grundlage für die Entscheidung,
welche Entwicklung eine Gemeinde in der Zukunft nehmen soll.
Eine Entscheidung, die sehr bewusst von der Bundesverfassung
der örtlichen Ebene und damit jenen Menschen anvertraut wurde, die davon am meisten berührt werden und letztlich auch am
meisten verstehen – nicht weil alle Gemeindevertreterinnen und
Gemeindevertreter Planungsfachleute sind (diese Expertise muss
ohnehin durch den örtlichen Raumplaner in die Diskussion eingebracht werden), sondern weil dort die Menschen sind und entscheiden, für die es um ihre Gemeinde geht – jene Ebene, der sie
sich am meisten verbunden und auch am meisten verantwortlich
fühlen.
Tatsache ist, dass es gleichzeitig keinen anderen Aufgabenbereich gibt, bei dem die Gemeindeautonomie in den letzten Jahrzehnten so massiv infrage gestellt und ausgehöhlt wurde wie in
der Raumplanung. „Planungssünden“ der 70er- und 80er-Jahre
werden ebenso immer noch und immer wieder als Argument
für den Eingriff in die örtliche Raumplanung vorgeschoben wie
Entwicklungen, auf welche die Raumordnung keinen oder nur
einen bescheidenen Einfluss hat. Das zunehmend gepflegte Bild
– „Zentrale Raumordnung – gute Raumordnung; örtliche Raumordnung – schlechte Raumordnung“ ist nicht nur falsch. Es ist
– vor allem – demokratiepolitisch gefährlich.
Bgm. Günther Mitterer
Präsident des Salzburger Gemeindeverbandes
2 | DIE SALZBURGER GEMEINDE
Landesverwaltungsgerichte ................................................... 18
Eltern mit Kinderbetreuung zufrieden ................................... 20
EUROPA
Grenzüberschreitendes Engagement für den
Fachkräftenachwuchs im Kunststoffbereich ........................... 22
SERVICE
font: Univers
Buchtipp ...............................................................................
24 45 light
Impressum
Die Salzburger Gemeinde
Ausgabe: 1 / März 2015
Redaktion: Direktor Dr. Martin Huber | Mag. Sophie Weilharter
Medieninhaber und Herausgeber: Salzburger Gemeindeverband
Alpenstraße 47, 5020 Salzburg
Anzeigenverwaltung & Layout: kmh communications
Rupertgasse 3 | 5020 Salzburg | [email protected] | www.kmh.co.at
Druck: Offset 5020 | Bayernstr. 27 | 5072 Siezenheim
Erscheinungsort: Salzburg | Verlagspostamt 5020 Salzburg, P.b.b.
Titelbild: © Land Salzburg
Irrtümer und Druckfehler vorbehalten
SALZBURG
Reform des Salzburger
Raumordnungsgesetzes
Brief an Frau LHStv. Dr.in Astrid Rössler
Sehr geehrte Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin!
Der aktuelle Stand der Diskussion über eine Neuordnung des
Salzburger Raumordnungsrechts veranlasst uns, Ihnen als ressortzuständiges Regierungsmitglied unsere ernsthaften Bedenken und unsere Besorgnis über die gegenwärtige Entwicklung
in unserem Bundesland zum Ausdruck zu bringen. Die örtliche
Raumordnung ist eine der zentralen, verfassungsrechtlich gewährten Aufgaben der Gemeinden, in deren Rahmen wir uns
bemühen, eine verantwortungsbewusste Weiterentwicklung
unserer Orte und Regionen sicherzustellen. Die überörtliche
Raumplanung nimmt dabei eine wichtige Rolle ein, die – jedenfalls unserem Verständnis nach – nicht nur darin besteht, eine
ausgewogene, vorausschauende Entwicklung innerhalb des
Bundeslandes sicherzustellen, sondern auch darin, die Städte
und Gemeinden bei der Erreichung ihrer Entwicklungsziele zu
unterstützen und zu fördern. Die Raumordnung ist nicht der einzige Schlüssel zur Lösung der drängenden sozialen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen, vor denen wir
als Land und Gemeinden stehen, aber sie spielt dabei unbestritten eine wichtige Rolle.
Die letzte große Reform des Salzburger Raumordnungsgesetzes
stammt aus dem Jahr 2009 und es gibt verschiedene Gründe,
die bestehende Rechtslage anzupassen bzw. Fehleinschätzungen, die der seinerzeitigen Novelle zugrunde lagen, objektiv zu
erkennen und zu korrigieren. Dass in diesem Zusammenhang
auch unterschiedliche Standpunkte zwischen den einzelnen Verantwortungsträgern eingenommen werden, liegt in der Natur
der Rechtsmaterie und wird auch keineswegs negativ gesehen.
Als sehr bedenklich wird unsererseits aber die sich nunmehr
über Jahre hinziehende und bislang ergebnislose Diskussion
über den zukünftigen Weg der Raumplanung in unserem Bundesland gesehen, die nicht nur eine zunehmende Verunsicherung bei den Gemeinden als Planungsträger, sondern auch in
unserer Wirtschaft und Gesellschaft zur Folge hat. Seit Monaten gibt es keine Bürgermeisterkonferenz und gremiale Sitzung
unserer Interessenvertretungen mehr, bei denen nicht nur der
Unmut über die aktuelle unklare Situation, sondern auch die
begründete Sorge über die Entwicklung unserer Städte und
Gemeinden an erster Stelle steht. Das (verschriftlichte) Ergebnis
der im Herbst 2014 geführten Zielgruppengespräche mit zahlreichen Gemeinden hat diese Situation unserer Ansicht nach
ebenso wenig verbessert wie die „stückweise“ Information über
Studienergebnisse oder den Einsatz neuer EDV-Programme als
„Entscheidungsgrundlage“.
Es besteht die Gefahr, dass mit der Beibehaltung der gegenwärtigen Situation das Verhältnis zwischen dem Land Salzburg und
seinen Gemeinden nachhaltig belastet wird. Wir erwarten uns
daher insbesondere, dass
• der uns zugesagte, vollständige Arbeitsentwurf einer Neufassung des Salzburger Raumordnungsgesetzes noch vor
dem Ende des jetzigen Quartals vorgelegt wird,
• wir bei den Verhandlungen über diese Novelle nicht nur die
Gelegenheit erhalten, unsere Sichtweise vorzubringen, sondern die Eigenverantwortung und die verfassungsgesetzlich
geschützte Selbstverwaltung der Gemeinden tatsächlich gestärkt wird,
• der administrative und finanzielle Aufwand für die Salzburger Gemeinden durch das neue Raumordnungsgesetz reduziert und nicht zusätzlich ausgedehnt wird,
• die erforderliche Flexibilität und Handlungsfreiheit der örtlichen Raumplanung mit Rücksicht auf die Bedürfnisse unserer Wirtschaft und Bevölkerung gewährleistet wird sowie
• anstehende Verfahren umgehend entschieden und nicht
zeitlich aufgeschoben werden.
Mit freundlichen Grüßen
Für den Salzburger Gemeindeverband
gez. Bgm. Günther Mitterer
Präsident
Für die Landesgruppe Salzburg
des Österreichischen Städtebundes
gez. Bgm. Dr. Heinz Schaden
Vorsitzender
DIE SALZBURGER GEMEINDE | 3
SALZBURG
Salzburgs Gemeinden können mit Mitteln
aus dem Impulspaket wichtige Vorhaben
rasch umsetzen
Gemeindeimpulspaket mit Schwerpunkten auf Sozialem,
Mobilität, Kindern und Bildung sowie der Schaffung
kommunaler Infrastruktur
Bild: Fotolia
D
ie Salzburger Gemeinden sind ganz wesentliche Motoren
im Bereich Wirtschaft und Infrastruktur. Sie investieren
nachhaltig in öffentliche Infrastruktur, in Bildung, Betreuung
und Verkehr und sorgen dabei für Beschäftigung bei den regionalen Gewerbe- und Handwerksbetrieben. Daher hat sich
die Landesregierung entschlossen, diese Investitionstätigkeit
über das normale Maß hinaus weiter anzuregen. „Wir mobilisieren im Rahmen des aktuellen Impulspakets der Landesregierung in den Jahren 2015 und 2016 insgesamt 16 Millionen
Euro aus Rücklagen des Gemeindeausgleichsfonds (GAF), um
den Gemeinden die Möglichkeit zu geben, Investitionen vorzuziehen und somit die Wirtschaft anzukurbeln. Die Schwerpunkte dieses Pakets für die Salzburger Gemeinden liegen in
den Bereichen Soziales, Öffentlicher Verkehr/Mobilität, Kinder
und Bildung sowie bei der Schaffung kommunaler Infrastruktur“, sagte Salzburgs Gemeindereferent, Landeshauptmann
Dr. Wilfried Haslauer.
4 | DIE SALZBURGER GEMEINDE
Salzburger Gemeinden stützen mit ihren
Investitionen die örtliche und regionale Wirtschaft
Durch die solide Haushaltsituation der Salzburger Gemeinden
und ihre kurzen Entscheidungswege wirken sich deren Investitionen besonders rasch und effizient in der Region und am Arbeitsmarkt aus. Fast die Hälfte der Gesamtinvestitionen unserer Gemeinden wird im Bereich Dienstleistungen (Wasserwirtschafts-,
Kanal- und Müllentsorgungsbetriebe) getätigt. Ein Viertel der
kommunalen Investitionen fließt in den Bereich Straßen- und
Wasserbau sowie Verkehr. Der drittgrößte Investitionsbereich
der Gemeinden ist der Bereich Unterricht, Erziehung und Sport.
„Das Impulsprogramm unterstützt uns bei gemeindespezifischen
Investitionen konkret, unbürokratisch und zielgerichtet“, unterstreicht der Präsident des Salzburger Gemeindeverbandes, Bürgermeister Günther Mitterer, die positiven Effekte der Initiative.
„Die Bandbreite unserer Aufgaben wächst tagtäglich. Der Ge-
SALZBURG
meindeausgleichsfonds ist ein wichtiges Instrument, damit wir
flächendeckend investieren können“, betont Mitterer.
2. Förderung sonstiger Verkehrsinfrastruktureinrichtungen
für den öffentlichen Verkehr
Schwerpunktbereich Soziales –
Förderung von Tagesbetreuungszentren
Der zweite Teil des Impulspakets im Bereich „Öffentlicher Verkehr/Mobilität“ sind sonstige Infrastruktureinrichtungen, wie
beispielsweise Park&Ride- und Park&Drive-Parkplätze, Busterminals und ähnliche Vorhaben. Die Förderhöhe wird auch hier bei
rund 30 Prozent der förderbaren Kosten liegen, wobei es auch
wie bei anderen Förderungen aus dem GAF Zu- und Abschläge je
nach Finanzkraft der jeweiligen Gemeinde gibt.
Der Fördersatz für derartige Projekte ist gleich hoch wie bei Seniorenwohnheimen und richtet sich nach der Finanzkraft der
Gemeinde. Er liegt demnach bei 15, 20 oder 25 Prozent.
Förderstart:
20. Februar 2015
Projektumsetzung:
überwiegend bis Ende 2016
Förderabwicklung:
„First come, first served“
Voraussetzung für die Förderung ist eine positive Stellungnahme
der Sozialabteilung des Landes in Bezug auf den Bedarf und die
Mindestausstattung des eingereichten Projektes.
Schwerpunktbereich
„Öffentlicher Verkehr/Mobilität“
Förderbeginn
Projektumsetzung:
Förderabwicklung: 20. Februar 2015
überwiegend bis Ende 2016
„First come, first served“
Förderbedingung ist auch hier eine positive Stellungnahme der
Verkehrsabteilung des Landes.
Schwerpunktbereich „Kinder und Bildung“
1. Vorziehung von zurückgereihten Projekten
im Bereich Kinderbetreuung
Hier wird das Land Gemeinden, die bei der bestehenden Förderkulisse noch länger auf eine Zusage für Kinderbetreuungsprojekte warten müssten, gezielt unterstützen und die eingereichten Projekte schneller als geplant zur Realisierung bringen – Ziel
ist es auch hier, so rasch wie möglich Impulse für die heimische
Wirtschaft zu setzen und gleichzeitig einen Mehrwert durch die
schnellere Verfügbarkeit wichtiger kommunaler Einrichtungen zu
schaffen.
Bild: Fotolia
1. (Individuelle) Radwegeförderung
Es gibt zwei Förderungen für den Bereich „Öffentlicher Verkehr/
Mobilität“: Radwege und sonstige Infrastruktureinrichtungen für
den öffentlichen Verkehr wie beispielsweise Park&Ride-Plätze.
Bei den Radwegen kommen nur Projekte zum Zug, die nicht im
Radwegebauprogramm des Landes gelistet sind beziehungsweise dort nicht oder kaum förderbar wären – wie beispielsweise
Projekte mit überwiegend touristischem Charakter.
Die Förderhöhe für die Radwege wird bei rund 30 Prozent der
förderbaren Kosten liegen, wobei es auch hier wie bei anderen
Förderungen aus dem GAF Zu- und Abschläge je nach Finanzkraft der jeweiligen Gemeinde gibt.
Förderbeginn: Projektumsetzung:
Förderabwicklung:
20. Februar 2015
überwiegend bis Ende 2016
„First come, first served“
Förderbedingung ist auch hier eine positive Stellungnahme der
Experten des Landes aus der Verkehrsabteilung. Bild: Fotolia
2. Schwerpunktoffensive „Qualitätsausbau von
Lehrer/-innen-Arbeitsplätzen“
Ein immer wieder intensiv diskutiertes Thema im österreichischen Bildungswesen sind die unzureichenden Arbeitsplätze von
Pädagogen/-innen an den Schulen. Oft steht den Lehrkräften
nur ein sehr beschränkter Platz zum Arbeiten in der Schule zur
DIE SALZBURGER GEMEINDE | 5
SALZBURG
Verfügung. Mit einer Schwerpunktoffensive „Qualitätsausbau
von Lehrer/-innen-Arbeitsplätzen“ an den Pflichtschulen der
Gemeinden soll es hier zu Verbesserungen kommen. Bestehende freie Räumlichkeiten sollen zu Lehrer/-innen-Arbeitsplätzen
umgebaut werden, bestehende Arbeitsmöglichkeiten verbessert
werden.
Gefördert werden in diesem Impulsprogramm bauliche Maßnahmen. Ausstattung und Arbeitsmittel fallen nicht unter diese
Förderung. Die Förderhöhe beläuft sich wie bei anderen Schulförderungen aus dem GAF auf rund 40 Prozent, wobei es auch hier
Zu- und Abschläge je nach Finanzkraft der Gemeinde gibt. Die
Geringfügigkeitsgrenze liegt bei 10.000 Euro.
Förderbeginn:
Projektumsetzung:
Förderabwicklung:
20. Februar 2015
überwiegend bis Ende 2016
„First come, first served“
Schwerpunktbereich „Leuchtturmprojekte“
Natürlich gibt es im kommunalen Bereich auch Projekte und
lang gehegt Vorhaben, die sich nicht strikt in ein ganz konkretes
Korsett der bestehenden Förderungen aus dem GAF einordnen
lassen. Gerade zur Belebung der Wirtschaft sind die Gemeinden
aber ausdrücklich eingeladen, über die Schwerpunkte in den
Bereichen Verkehr, Kinder und Bildung sowie Soziales hinaus
„Leuchtturmprojekte“ – etwa aus den Bereichen Kultur, Gemeinschaftsleben und anderen mehr – bei der zuständigen Abteilung
für Wirtschaft, Tourismus und Gemeinden einzureichen. Diese
Projekte werden jedes für sich gesondert geprüft, die Förderhöhen je nach Projekt und Finanzkraft der Gemeinde von Fall
zu Fall festgelegt. Auch hier gilt, dass diese Vorhaben rasch, das
heißt überwiegend bis Ende 2016, umgesetzt werden sollen.
Förderbeginn:
Einreichfrist:
Förderabwicklung:
Wie etwa:
• Neuaufnahme der Förderung für Fotovoltaikanlagen auf gemeindeeigenen Gebäuden,
• Anhebung des Sockelfördersystems für Vereine, Jugend und
Musikum sowie des Zuschlags für interkommunale Projekte,
• Ermöglichung der Förderung von Schulsportanlagen nach
dem Vorbild der Schulen.
Weiters sind als wesentliche Änderungen anzuführen:
• die Vereinheitlichung der Mindestbettenanzahl und Anhebung der Förderobergrenzen für Seniorenwohnheime,
• die Verdoppelung der Stellplatzförderung für Bauhöfe sowie
• die Anhebung der Förderung für Feuerwehrdrehleitern,
• bei den diversen Bauvorhaben Senkung der Mindestbeträge
und Anhebung der Höchstbeträge, um realistische Baukostenschätzungen zu ermöglichen.
„Salzburgs Gemeinden haben mit dem Impulspaket des Landes
und mit den neuen Richtlinien im GAF einen starken Hebel in der
Hand, um nachhaltig in die öffentliche Infrastruktur zu investieren, und sie können der Wirtschaft helfen, indem sie von den
neuen, zeitlich begrenzten Fördermöglichkeiten regen Gebrauch
machen“, schloss Landeshauptmann Dr. Wilfried Haslauer.
20. Februar 2015
bis 30. September 2015
„First come, first served“
Die Projekte im Rahmen des Gemeindeimpulspakets sind nicht
an die Einreichfristen der GAF-Richtlinien geknüpft.
Bild: Fotolia
Neue GAF-Richtlinien begünstigen Investitionen
Bereits Anfang dieses Jahres wurden die geänderten Richtlinien
zur Abwicklung der Förderungen aus dem Gemeindeausgleichsfonds in Kraft gesetzt – Basis war eine Evaluierung und Überarbeitung der GAF-Richtlinien. Diese beinhalten neben notwendigen Anpassungen nach sechs Jahren Gültigkeit auch wichtige
Weichenstellungen, wie etwa bei der Förderung erneuerbarer
Energien, bei der Sicherheit oder der Förderung von Infrastruktur
für Kinder, Jugendliche und im musischen Bereich.
Die neuen Regelungen werden den wirtschaftlichen Bedürfnissen der Gemeinden entgegenkommen und damit auch weiterhin eine optimale Planbarkeit von Projekten und Finanzierungen
ermöglichen.
6 | DIE SALZBURGER GEMEINDE
Info Box
Die neuen Rahmenbedingungen des Gemeindeimpulspakets wurden den Salzburger Gemeinden Anfang März
2015 mitgeteilt und sind auf Anfrage beim Salzburger
Gemeindeverband [email protected] erhältlich.
SALZBURG
Ihre Bäume in guten Händen
Professionelle Baumkontrolle und Baumpflege
Durchführung von
Baumpflegemaßnahmen
Durchführung von Baumpflegemaßnahmen
Der Maschinenring verfügt über ausgebildete, erfahrene Baumpfleger, die die
Der Maschinenring
verfügt über ausgebildete, erfahrene Baumerforderlichen Baumpflegemaßnahmen durchführen können.
Auch schwierige
und Sicherungsarbeiten
können mittels seilunterstützterdurchpfleger,
die dieSchnitterforderlichen
Baumpflegemaßnahmen
Baumklettertechnik oder Hebebühne fachgerecht und zügig erledigt werden.
führen können. Auch schwierige Schnitt- und Sicherungsarbeiten können mittels seilunterstützter Baumklettertechnik oder
Hebebühne fachgerecht und zügig erledigt werden.
Ihre Bäume
in guten Händen
Professionelle Baumkontrolle und Baumpflege
Ein Baumleben lang
gut betreut
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Neben den Gemeinden gibt es noch viele andere öffentliche oder private Besitzer
größerer Baumbestände im Land Salzburg. Die nachhaltige Verkehrssicherheit der
geprüften Baumkontrolleure des Maschinenrings Salzburg:
Bäume
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Foto Bauer,
Saalfelden
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professionelle
Hilfestellung an. Die Bäume werden hinsichtlich
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bietet mit seiner Dienstleistung
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ihrer Verkehrssicherheit begutachtet und in einem Geoinformationssystem (GIS)
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der mittels einer einfach zu bedienenden
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„Baumkontrolle“ eine professionelle Hilfestellung an. Die Bäume werden hinsichtlich ihrer Verkehrssicherheit begutachtet und
in einem Geoinformationssystem (GIS) verortet. So ensteht ein
Baumkataster, der mittels einer einfach zu bedienenden Software
verwaltet werden kann. In der Datenbank sind dann auch alle
empfohlenen Baumpflegemaßnahmen nach ihrer Priorität gereiht.
Durchführung von
Baumpflegemaßnahmen
Der Maschinenring verfügt über ausgebildete, erfahrene Baumpfleger, die die
erforderlichen Baumpflegemaßnahmen durchführen können.
Auch schwierige Schnitt- und Sicherungsarbeiten können mittels seilunterstützter
Baumklettertechnik oder Hebebühne fachgerecht und zügig erledigt werden.
gehende Schadenersatzansprüche
können Unfälle verhindert und damit
einhergehende Schadenminimiert werden.
Die Profis
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in guten Händen
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Baumpflege
jährliche Regelkontrolle
EDV-Erfassung und
GIS-Verortung
des
Beurteilung von Schadsymptomen.
Wenn
Baumbestandes
erforderlich eingehende Kontrolle
mittels
Beurteilung von Schadsymptomen. Wenn Zugversuch oder Schalltomographie
Bei Baumbeständen in öffentlichen Bereichen ist eine professionelle Baumkontrolle und Baumpflege
entscheidend.
erforderlich
eingehende Kontrolle mittels
Zugversuch oder Schalltomographie
Bei Baumbeständen in öffentlichen Bereichen ist eine professionelle Baumkontrolle und Baumpflege entscheidend.
Gründe für die Maschinenring-Baumkontrolle:
Gründe für die Maschinenring-Baumkontrolle:
-
Erfüllung der gesetzlichen Sorgfaltspflicht im Rahmen der Verkehrssicherheit
Erfüllung der gesetzlichen Sorgfaltspflicht im Rahmen der Verkehrssicherheit
Mängelfrühzeitig
im Baumbestand
frühzeitig
Mängel im Baumbestand
erkennen und
beheben erkennen und beheben
Erleichterte Budgetplanung
für Budgetplanung
Baumpflegemaßnahmen
Erleichterte
für Baumpflegemaßnahmen
Nachhaltige Entwicklung eines gesunden und schönen Baumbestandes
Nachhaltige Entwicklung eines gesunden und schönen Baumbestandes
Zugversuch zur baumstatischen Untersuchung
Zugversuch zur baumstatischen Untersuchung
entgeltliche Einschaltung
Maschinenring Salzburg reg.Gen.m.b.H.
Reinbachstraße 11, 5600 St. Johann/Pg.
T 06412-5003, Fax DW 4
[email protected]
www.maschinenring.at
Bildnachweis: Foto Bauer, Saalfelden,
MR Vorarlberg, MR Salzburg.
-
Durch die
Pflege des
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minimiert
Weitere Informationen:
Maschinenring Salzburg
Reinbachstr.11, 5600 St. Johann im Pongau
Tel.: 06412 / 50 03
E-Mail: [email protected], www.maschinenring.at
Die Profis
vom
DIE SALZBURGER GEMEINDE
|7
Land
Sichtkontrol
jährliche Re
SALZBURG
Bild: Fotolia
In memoriam Bgm. Dr. Hans Krüger
Das unerwartete Ableben des Anifer Bürgermeisters Dr. Hans Krüger am 27. Jänner 2015 hat eine große Lücke in der Gemeinschaft
der Salzburger Bürgermeister hinterlassen. Dr. Krüger, der sich
über 40 Jahre in den Dienst seiner Gemeinde stellte, in den ersten fünf Jahren als Gemeindevertreter, die nächsten fünf Jahre als
Vizebürgermeister und dann mehr als drei Jahrzehnte als Bürgermeister, gehörte zu den profiliertesten politischen Köpfen unseres
Bundeslandes. Trotz der vielen Auszeichnungen und Ehrungen, die
er im Verlauf seines Lebens erhalten hat, ist er immer ein unkomplizierter, geradliniger Mensch geblieben, für den das Wohl der
Anifer Bürgerinnen und Bürger immer an erster Stelle gestanden
ist. Die Salzburger Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und ihre
Interessenvertretung trauern mit seiner Familie, seinen Freunden
und seiner Gemeinde um einen besonders wertvollen Menschen.
Totengedenken
Am 22. Dezember 2014 ist der Altbürgermeister der Gemeinde
Weißbach bei Lofer, Egon Fröschl, im 70. Lebensjahr verstorben. Egon Fröschl wurde 1974 in den Gemeindevorstand gewählt, übernahm 1984 das Amt des Vizebürgermeisters und
war von 1989 bis 2003 Bürgermeister der Gemeinde Weißbach
bei Lofer. In seiner Amtszeit wurde der Friedhof mit der Friedhofskapelle erweitert, die Ortskanalisation sowie der Radweg
nach Saalfelden wurden errichtet, die Zeugstätte wurde neu
gebaut, das Gemeindeamt umgebaut und das Schulgebäude
saniert. Zahlreiche kleinere Maßnahmen wie die Errichtung
von Spielplätzen und des Jugendraums sowie der Ankauf von
Fahrzeugen erfolgten ebenfalls während seiner Amtszeit. Viel
Zeit und Engagement wurde von Egon Fröschl für die Aktion
e5-Gemeinde investiert, bei der Weißbach zahlreiche Auszeichnungen erhielt. Seine zahlreichen Verdienste um die Gemeinde
Weißbach wurden mit der Verleihung der Ehrenbürgerschaft
gewürdigt.
Der Salzburger Gemeindeverband wird dem Verstorbenen
stets ein ehrendes Andenken bewahren.
Novelle zum Salzburger Leichen- und Bestattungsgesetz
Seitens der Salzburger Landesregierung wurde eine Vorlage für
eine Novelle des Salzburger Leichen- und Bestattungsgesetzes
vorgelegt, mit der der Kreis der Personen, die gem. § 2 Abs. 1
des Salzburger Leichen- und Bestattungsgesetzes 1986 zur Vornahme einer Totenbeschau berufen sind, erweitert werden soll.
So wie bereits bisher kann die Totenbeschau in der Landeshauptstadt Salzburg von dem für diesen Bereich zuständigen Amtsarzt
und in den übrigen Gemeinden von dem nach den Vorschriften
über den Gemeindesanitätsdienst zuständigen Sprengelarzt vor-
8 | DIE SALZBURGER GEMEINDE
genommen werden. Darüber hinaus sollen zukünftig auch zur
selbstständigen Berufsausübung berechtigte Ärzte, die dafür von
der Landeshauptstadt Salzburg und von anderen Gemeinden
vertraglich herangezogen werden, die Totenbeschau vornehmen können. Derzeit gibt es österreichweit Vorbereitungsmaßnahmen zur Schaffung der erforderlichen Rahmenbedingungen
(u. a. entsprechende Ausbildungen), sodass die Aufgabe der
Totenbeschau außer von den Amts- und Sprengelärzten auch von
anderen niedergelassenen Ärzten vorgenommen werden kann.
Das Gesetzesvorhaben schafft die gesetzliche Grundlage dafür.
SALZBURG
Salzburg Wohnbau lud zum
Bürgermeisterinnen- und Bürgermeistertag
M
ehr als 60 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie
Amtsleiterinnen und Amtsleiter aus dem Bundesland
Salzburg informierten sich kürzlich auf Einladung der Salzburg
Wohnbau aus erster Hand über die neue Wohnbauförderung
und ihre Auswirkungen auf die Gemeinden. Dabei standen
beim Bürgermeisterinnen- und Bürgermeistertag auf der Burg
Golling auch die neuen Richtlinien zur Abwicklung der Förderungen aus dem Gemeindeausgleichsfonds und die damit verbundenen raschen Umsetzungsmöglichkeiten von Bauprojekten,
die die Konjunktur und damit die heimische Wirtschaft beleben,
im Mittelpunkt. „Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sind
in ihren Gemeinden täglich mit vielen Fragen zur neuen Wohnbauförderung konfrontiert. Deshalb ist umfassendes Wissen sehr
wichtig. Und oft stehen Bauprojekte in der Pipeline, die sich eigentlich schnell umsetzen lassen und wertvolle Arbeitsplätze im
Bau- und Baunebengewerbe sichern“, ist Salzburg-WohnbauGeschäftsführer DI Christian Struber überzeugt. Als Vortragende referierten unter anderem Wohnbau-Landesrat Hans Mayr,
der neue Leiter der Abteilung 10 Wohnen und Raumplanung
beim Land Salzburg, Mag. Walter Aigner und LAbg. Mag. Wolfgang Mayr.
Bild v. l.: Anton Kaufmann (Bgm. Golling), Dr. Roland Wernik (GF Salzburg-Wohnbau),
Mag. Walter Aigner (Leiter der Abteilung 10 Wohnen und Raumplanung), Monika
Schwaiger (Bgm. Seekirchen), Landesrat Hans Mayr, LAbg. Mag. Wolfgang Mayer
(ÖVP-Wohnbausprecher) und DI Christian Struber (GF Salzburg-Wohnbau).
Bild v. l.: erste Reihe: Liselotte Winklhofer (Vizebgm. Straßwalchen), Ing. Johann Mühlbacher (Bgm. Anthering) und Thomas Oberreiter (Bgm. Flachau).
Bild v. l.: Robert Reiter (Amtsleiter Rauris), Franz Eidenhammer (Vizebgm.Rauris), Rupert
Winter (Bgm. Altenmarkt) und Franz Wenger (Bgm. Taxenbach).
Bild v. l. Josef Grasmann (Vizebgm. Anif), Gottfried Schlager (Vizebgm. Lamprechtshausen), Manfred Weiß (Amtsleiter Lamprechtshausen), Manfred Brandauer (GF Kommunal
Service Salzburg) und Gerhard Schnöll (Amtsleiter Anif).
entgeltliche Einschaltung
Bild v. l.: Mag. Rainhard Radebner (Bgm. Göriach) und Günther Kurz (Vizebgm. Adnet).
RTS-Regionalfernsehen
Aktuelle TV-Beiträge zu Projekten der Salzburg Wohnbau können auf der
Homepage des Salzburger Regionalfernsehens RTS unter www.rts-salzburg.at
abgerufen werden.
Informationen und Projekte
der Salzburg Wohnbau unter:
Tel.: 0664 / 5461064, www.salzburg-wohnbau.at
oder www.facebook.com/sbg.wohnbau
DIE SALZBURGER GEMEINDE | 9
SALZBURG
Familienbeihilfe
Gewährung soll in Zukunft auch ohne Antrag möglich sein
Bild: Fotolia
I
n den letzten Wochen medial „vorgefeiert“ wurde ein Entwurf
eines Bundesgesetzes, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert werden soll. Hintergrund der Novelle ist
der Umstand, dass derzeit die Familienbeihilfe nur auf Antrag
gewährt wird und in Zukunft die Möglichkeit geschaffen werden
soll, dass die Familienbeihilfe automationsunterstützt von Amts
wegen gewährt werden kann. Konkret bedeutet dies, dass es
anlässlich der Geburt eines Kindes im Regelfall nicht mehr erforderlich sein wird, ein Antragsformular für die Gewährung
der Familienbeihilfe auszufüllen. Damit seitens der Finanz die
Anspruchsvoraussetzungen für die Erlangung der Familienbei-
hilfe geprüft werden können, soll nicht nur der Datenabgleich
mit dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger ermöglicht
werden, sondern auch die Daten aus dem zentralen Personenstandsregister genutzt werden. Die Übermittlung der Daten aus
dem zentralen Personenstandsregister an die Finanzämter wird
automationsunterstützt angestoßen, wodurch für die Standesämter keine Mehrbelastung entstehen soll. Dennoch soll auf die
automationsunterstützte und amtswegige Gewährung der Familienbeihilfe kein Rechtsanspruch bestehen, da trotz des technischen Fortschritts nicht uneingeschränkt davon ausgegangen
werden kann, dass die in Rede stehenden Datenflüsse jederzeit bereitstehen. Die automationsunterstützte Gewährung der
Familienbeihilfe soll ab Mai 2015 möglich sein.
Info Box
Einen Anspruch auf Familienbeihilfe haben Eltern, deren
Lebensmittelpunkt sich in Österreich befindet und deren
Kind (auch Adoptiv-, Pflege-, Stief- und Enkelkind) mit
ihnen zusammen in einem Haushalt lebt oder für das sie
überwiegend Unterhalt leisten, wenn zu keinem Elternteil
Haushaltszugehörigkeit besteht.
Umwelt-Verdienstzeichen
des Landes Salzburg
Ein weiterer Stern am Medaillenhimmel
G
emäß § 8 Abs. 1 des Salzburger Ehrenzeichengesetzes
kann die Landesregierung durch Verordnung weitere
(d. h. im Gesetz nicht vorgesehene) Auszeichnungen für Verdienste und Leistungen auf besonderen Gebieten, die in der Vollziehung Landessache sind, schaffen. Von dieser Ermächtigung
soll in Bezug auf Leistungen und Verdienste auf den Gebieten
des Umwelt- und Klimaschutzes, der nachhaltigen Entwicklung,
der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz Gebrauch
gemacht werden. Die neue Auszeichnung lautet „Salzburger
Umwelt-Verdienstzeichen“, davon können pro Jahr immerhin
bis zu 20 Stück von der Salzburger Landesregierung verliehen
werden. Die Verleihungsvorschläge werden von einem Gremium bewertet, welches sich aus Fachexperten aus den Bereichen Naturschutz, Umweltschutz und Energie zusammensetzt.
Zur Erstattung von Verleihungsvorschlägen sind im Übrigen auch
Gemeinden ermächtigt. In der Begründung eines entsprechenden Vorschlags ist die Bedeutung des Engagements für das Land
Salzburg näher darzustellen.
10 | DIE SALZBURGER GEMEINDE
Bild: Fotolia
Info Box
Die Verleihung der neuen Auszeichnung erfolgt durch die
Landesregierung. Vorschläge für zu ehrende Personen
können auch von den Gemeinden eingebracht werden.
1 / März 2015
Gemeindekurier
KR Dr. Reinhard Salhofer
Generaldirektor
der HYPO Salzburg
Informationen der HYPO Salzburg
Sehr geehrte
Damen und Herren!
Der Infrastrukturtag 2015
Die HYPO Salzburg ist eine
Regionalbank, eine „Bank
für Salzburg“. Das Vertrauen unserer Kunden ist
unser wertvollstes Gut. Die
wirtschaftliche und soziale
Entwicklung unserer Region ist uns Anliegen und
Verantwortung. Partnerschaftliche Zusammenarbeit ist die Basis für nachhaltige Kundenbeziehungen.
Verantwortung / Haftung und Risikomanagement
in der Siedlungswasserwirtschaft
Es freut mich daher besonders, dass sich in dieser
Ausgabe des „Salzburger Gemeindekuriers“ der
HYPO Salzburg nachstehende Partner mit interessanten Beiträgen präsentieren:
Der Infrastrukturtag
2015
EcoHimal –
Die Gesichter des
Himalayas
Die neue
Wohnbauförderung
unterstützt die
Menschen in
unserem Land bei
ihren Bedürfnissen
Die Berger-Seemüller
„Lepra-Stiftung“
der Pfarre Aigen in
Salzburg
Kloster Schloss
Goldenstein –
Neue Turnhalle
feierlich eingeweiht
LAUBE Salzburg –
Wir holen etwas
Sinnvolles aus ihrer
alten Mülltonne
heraus!
V.l. DI Theo Steidl (Land Salzburg), Dr. Martin Huber (Sbg. Gemeindeverbd.), Bundesminister DI Andrä Rupprechter, Dir.-Stv. Prok. Gabriela MorettiPrucher (HYPO Salzburg), LR DI Dr. Josef Schwaiger, HR Ing. Dr. Friedrich Mair (Land Salzburg).
Im Bundesland Salzburg mit seinen 119 Gemeinden sind 75 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister
als Wasserversorger Unternehmer im Sinne der Trinkwasserverordnung. Dazu gibt es 548 Obleute
von Trinkwassergenossenschaften und 7 Geschäftsführer von Trinkwasserverbänden. Das gebrauchte Trinkwasser wird in 34 kommunalen Kläranlagen, 25 davon sind als Verbandsanlagen
konzipiert, gereinigt und der natürlichen Vorflut übergeben. Auch hier sind die Bürgermeisterinnen
und Bürgermeister unmittelbar (oder mittelbar über die Damen und Herren Geschäftsführer der
Reinhalteverbände) verantwortlich für einen gesetzeskonformen Umgang mit der Behandlung dieser Abwässer. In allen Fällen haben die gewählten Vertreter der Kommunen jedenfalls Dienstgeberverantwortung zu tragen, welche – wie die aktuelle Rechtsprechung zeigt – auch eine außerordentliche Last sein kann.
Das Land Salzburg unterstützt diese Struktur die Siedlungswasserwirtschaft ausdrücklich. Das Land
stellt personelle Ressourcen für die Kanal- und Kläranlagennachbarschaften zur Verfügung und
hat vor 10 Jahren den Dachverband der Salzburger Trinkwasserversorger initiiert sowie personell
bzw. finanziell ausgestattet.
Es gibt Berufsgruppen, wie Ärzte oder Piloten, die keine Fehler erlauben. Um das auszuschließen,
gibt es lange Ausbildungzeiten und strenge Prüfungen. Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister
können nur zum Teil auf Wissen zurückgreifen, welches sie in früheren Brotberufen erwerben konnten. Viele Fachmaterien sind aber Neuland. Fehler können daher im Arbeitsalltag nie ausgeschlossen werden; sie sollten aber tunlichst nur einmal passieren.
Der vierte Salzburger Infrastrukturtag, welcher gemeinsam vom Gemeindeverband und dem Land
Salzburg in Kooperation mit der HYPO Salzburg veranstaltet wird, sollte dazu dienen, aus den Erfahrungen, die andere gemacht haben, zu lernen. Kleine Katastrophen, wie Wasserrohrbrüche
oder bakteriologische Verunreinigungen des Trinkwassers sollen und dürfen nicht zu persönlichen
zivil- oder strafrechtlichen Katastrophen für die Verantwortungsträger werden. Der Infrastrukturtag
hat Möglichkeiten aufgezeigt, wie Risiken minimiert bzw. sicher gemanagt werden können.
DIE SALZBURGER GEMEINDE | 11
HYPO SALZBURG
Die Gesichter des Himalayas
EcoHimal präsentiert Entwicklungsprojekte im Romanischen Keller
auch von Erfolgen der Entwicklungsarbeit. Dhakal verbrachte drei Wochen in Österreich, um hier mit allen Partnern der diversen Projekte zusammenzutreffen. „Wir wollen
unsere erprobten Methoden in den ärmsten Gebieten des
Himalaya zum Einsatz bringen. In einem Land, wo es viel zu
wenig Ärzte oder Krankenhäuser gibt, wird man besser
nicht krank. Also setzen wir einen Schwerpunkt auf sauberes Wasser, ordentliche Toiletten, gesunde Ernährung. Aber
wir bauen auch eine einfache medizinische Versorgung auf,
damit die Menschen rasch ärztliche Hilfe zur Verfügung
haben und nicht wegen eines Blinddarmdurchbruchs sterben müssen.“
Doktor Sepp Fegerl hatte noch den Staub des Himalaya in
den Stulpen, als er im Romanischen Keller der HYPO Salzburg ankam. „Ich war jetzt drei Wochen im äußersten Westen Nepals unterwegs, wo wir studierten, welche Krankheiten die Menschen dort am meisten plagen. Wir versuchen, die Müttersterblichkeit stark zu reduzieren und richten
kleine Entbindungsstationen ein. In den entlegenen Tälern
lässt die Versorgung mit Medizin, Apotheken und kleinen
Gesundheitsstationen sehr zu wünschen übrig. Wir werden junge Frauen in Gesundheitsberufen ausbilden und sie
als Gegenleistung verpflichten, einige Jahre in den betroffenen Regionen zu arbeiten.“
Seit Jahren ist der Salzburger Arzt mit EcoHimal in den Bergen Nepals als medizinischer Berater unterwegs. Im Romanischen Keller erzählten er und Narayan Dhakal, Projektleiter aus Kathmandu, von den Schwierigkeiten aber
V.l. Johannes Gehmacher (Öko Himal), Narayan Dhakal, Dir.-Stv. Prok. Gabriela Moretti-Prucher
(HYPO Salzburg), Univ.-Prof. Dr. Kurt Luger.
Auf Einladung von Frau Dir.-Stv. Prok. Gabriela Moretti-Prucher präsentierte EcoHimal auch die Ausstellung „Faces of
Nepal“. Diese kann auch ausgeliehen werden und wurde
zuletzt in Tirol gezeigt. Vorgestellt wurde der neue Himalaya-Kalender und EcoHimal-Vorsitzender Professor Kurt
Luger machte neugierig auf sein neues Buch „Auf der
Suche nach dem Ort des ewigen Glücks“ – Kultur, Tourismus
und Entwicklung im Himalaya. Beide sind im EcoHimal Büro
in Salzburg (Hofhaymer Allee 11/17, Tel. 0662-829492) erhältlich oder über www.ecohimal.org zu bestellen. Mit dem
Erlös der Verkäufe werden die Gesundheitsprojekte in
Nepal unterstützt.
12 | DIE SALZBURGER GEMEINDE
HYPO SALZBURG
LR Hans Mayr informiert über die Neue Wohnbauförderung. – Wir haben ein klares Ziel:
Die neue Wohnbauförderung unterstützt
die Menschen in unserem Land bei ihren
Wohnbedürfnissen
Bessere Chancen:
Zukünftig werden jährlich mehr geförderte
Wohnungen gebaut
Die Mieten von 19.000 älteren Wohnungen
werden gesenkt
Startwohnungen für junge Menschen
Selbstbestimmtes Wohnen im Alter
Mehr Menschen erhalten eine Wohnbeihilfe
Umweltschutz und Energiesparen werden
besonders gefördert
Wohnen ist ein Grundbedürfnis des Menschen. Die neue
Wohnbauförderung unterstützt die Menschen in unserem
Land bei ihren Wohnbedürfnissen. Die letzte Wohnbedarfserhebung hat gezeigt, dass es den Menschen wichtig ist
sich ihren Traum von den eigenen vier Wänden zu erfüllen,
ob in Miete oder Eigentum.
Die Förderung des Neubaus von Wohnungen hat Priorität.
Im ambitionierten Wohnbauprogramm für die kommenden
fünf Jahre hat sich die Landesregierung zum Ziel gesetzt,
jährlich bis zu 1.000 Mietwohnungen zu errichten und 600
Eigentumswohnungen zu fördern.
Das Land ist nicht mehr „Wohnbaubank“, sondern stellt
von Darlehen auf Zuschüsse um, die nicht zurückgezahlt
LR Hans Mayr
werden müssen. Damit lässt sich mit dem eingesetzten
Steuergeld mehr erreichen. Zusätzlich wird das neue
Wohnbauförderungsgesetz auch von Umweltschutz und
Klimazielen geprägt sein. Nachhaltigkeit ist mehr als nur
ein Schlagwort, deshalb werden Sanierungen gezielter gefördert.
Die Wohnbedürfnisse ändern sich im Laufe eines Lebens,
auch hier setzt das Land Salzburg mit dem neuen Wohnbauförderungsgesetz Schwerpunkte für junge und auch
ältere Menschen. Mit den geplanten Maßnahmen wird die
neue Wohnbauförderung maßgeblich dazu beitragen,
vielen Menschen das Erreichen ihrer ganz persönlichen
Wohnwünsche zu ermöglichen.
Die Berger-Seemüller „Lepra-Stiftung“
der Pfarre Aigen in Salzburg
Stadtpfarrer Josef Berger hinterließ 1979 eine Summe von
EUR 145.000,– mit dem Auftrag, in der Pfarre Aigen eine
Stiftung zu Gunsten Leprakranker zu gründen.
Lepra (Aussatz) wird durch ein Stäbchenbakterium verursacht,
das dem Tuberkelbazillus ähnlich ist. Lepra ist eine nur wenig
ansteckende Infektionskrankheit. Nach einer Inkubationszeit
(von 6 Wochen bis zu vielen Jahren) treten weiße Hautflecken,
wachsende Knoten und Geschwüre in der Haut auf, es kommt zu
Nervenschädigungen und zu Verstümmelungen. Die Behandlung erfolgt durch Sulfone und andere hochwirksame Medikamente. Nach nur einem Jahr kann Lepra geheilt sein, wenn
die Behandlung rechtzeitig einsetzt. Auch heute noch werden
Lepröse in der Regel aus der Gemeinschaft ausgestoßen und
leben dann in strenger Isolation. Die Zahl der Neuerkrankungen
liegt wahrscheinlich (auch die WHO hat keine exakten Zahlen)
bei mehr als 200.000 Menschen pro Jahr.
Die Berger-Seemüller „Lepra-Stiftung“ ist eine Stiftung kirchlichen
Rechts. Sie hat aus Spenden, Erbschaften und den Erträgen
des Stiftungsvermögens in den letzten 31 Jahren insgesamt
EUR 1.860.000,– für die Behandlung und Heilung von Lepra in
Südamerika, Asien und Afrika zur Verfügung stellen können.
Geschäftsführung und Kuratorium der Stiftung arbeiten ehrenamtlich und damit unentgeltlich; der Verwaltungsaufwand ist
demzufolge sehr klein. Die Stiftung ist in die Liste der „Begünstigten Spendenempfänger“ (k 684/09 des FA Wien 1/23) aufgenommen. Das bedeutet für alle Gönner/innen, dass Spenden,
die an die Berger-Seemüller „Lepra-Stiftung“ geleistet werden,
als steuermindernde Ausgabe geltend gemacht werden können.
Helfen auch Sie!
Spendenkonto:
AT60 5500 0102 0002 1338
bei der HYPO Salzburg
Detaillierte Informationen unter: www.leprastiftung.at
DIE SALZBURGER GEMEINDE | 13
HYPO SALZBURG
Kloster Schloss Goldenstein – Neue Turnhalle
feierlich eingeweiht
Für Schwester Rita Hörtenhuber, Oberin im Kloster Goldenstein,
ging in den vergangenen Monaten ein Traum in Erfüllung: Die neue
Turnhalle, sowie zusätzliche Unterrichtsräume für Musik, Physik
und Werken konnten realisiert und feierlich eröffnet werden.
Schon seit vielen Jahren sei ihr der Gedanke an einen eigenen Turnsaal im Kopf herumgegangen, aber erst nach zahlreichen Gebeten
und etlichen Gesprächen mit Architekt Friedrich Künstner und
den Mitschwestern wagte sie eine Realisierung, erzählt SR Rita.
Nach intensiven Planungsarbeiten fuhren zu Schulbeginn 2013
die Bagger auf und in den folgenden Tagen wurde ein Teil des
Felsens auf dem Kloster und Schule stehen – unüberhörbar für
alle Schülerinnen und die Lehrkräfte – weggeschremmt. Bereits
nach drei Monaten stand dann der Rohbau und im Herbst 2014
wurde der Bau fertiggestellt.
Am 22. Jänner war es dann soweit: die neue Turnhalle und die zusätzlichen Unterrichtsräume wurden im Rahmen einer gelungenen
Feier eingeweiht. SR Rita und Direktor Wolfgang Brudl durften
über 300 Gäste zum abendlichen Festakt in der „Felsenhalle“ begrüßen. Zuvor zelebrierte EB Dr. Franz Lackner gemeinsam mit
Bischofsvikar Dr. Gottfried Laireiter in der bis auf den letzten Platz
gefüllten Schlosskapelle eine feierliche Andacht und segnete Haus
und Festbesucher.
In ihren Ansprachen würdigten die Ehrengäste LH Dr. Wilfried
Haslauer, EB Dr. Franz Lackner und Landesschulratspräsident Dr.
Johann Plötzeneder die Leistungen der Augustiner Chorfrauen
zu Goldenstein und die Funktionalität der neuen, modernen Unter-
LH Dr. Wilfried Haslauer, Erzbischof Franz Lackner, Schwester Rita, Dir. Wolfgang Brudl, LSR-Präs.
Prof. Mag. Johannes Plötzeneder und Schülerinnen.
(Foto: Mike Vogl)
richtsräume. Marlene und Kordula aus der 4b-Klasse führten gekonnt durch den Festakt und gleich mehrere Klassen hatten
Tänze bzw. Vorführungen einstudiert. „The Golden Stones“ unter
der Leitung von Musiklehrer Mike Burgstaller gaben zahlreiche
Songs zum Besten, darunter Hits wie „Skyfall“ und „Ein Hoch auf
uns“. Die Mitschülerinnen, Eltern und Ehrengäste zeigten sich von
den Darbietungen begeistert und ließen sich beim anschließenden
Buffet – vorbereitet von der 4a-Klasse – die rund 1200 belegten
Brötchen schmecken!
LAUBE Salzburg – Wir holen etwas Sinnvolles
aus ihrer alten Mülltonne heraus!
Bisher landeten ausgediente Mülltonnen aus Kunststoff oft in
der Müllverbrennung – das kostet Geld und Ressourcen. Mit
einer patentrechtlich geschützten Idee aus Niederösterreich
wird nun von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Sozialbetriebes LAUBE sozialpsychiatrische Aktivitäten GmbH aus den
Seitenwänden kaputter Mülltonnen ein sinnvolles Qualitätsprodukt gefertigt: Der Recycling-Schneeschieber.
Nachhaltig & sozial:
Qualitätsprodukte aus dem Mülltonnen-Recycling
Das neue Social-Franchising-Modell verbindet sinnstiftende Arbeit und Umweltfreundlichkeit. Mülltonnen-Recycling (MTR) verwandelt in sorgfältiger Handarbeit ausrangierte Tonnen in robuste, benutzerfreundliche Schneeschaufeln.
Die manuell erzeugten Schneeschieber sind hervorragend für
die Schneeräumung geeignet und mit dem Kauf unterstützen
Sie nachhaltig die Menschen, die im Sozialbetrieb LAUBE
GmbH tätig sind.
Den Recycling-Schneeschieber gibt es in
unterschiedlichen Größen:
Die Ausführungen „Standard“ und „Kraft“ ersetzen jeden herkömmlichen Schneeschieber.
Das Modell „X-Large“ ist ideal zur Räumung großer Flächen.
Natürlich gibt es ein kleineres Modell für „Kinder“. Es eignet
sich hervorragend für den Einsatz in Kindergärten und Schulen.
hyposalzburg.at
Das Modell „Auto“ kann problemlos im Kofferraum eines
Autos mitgeführt werden.
Vorteile des Recycling-Schneeschiebers:
Extra leicht
Besonders formstabil
Angenehm leise (kein Metall)
Wo bekommen Sie die
Recycling-Schneeschieber?
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Online-Bestellungen unter: www.mtr-online.at
Telefonische Bestellungen unter: 050/6021-9104
Das Produktionsteam der LAUBE freut sich über Ihre
Bestellungen.
Stark durch Ideen.
Herausgeber, Medieninhaber und Verleger: Salzburger Landes-Hypothekenbank AG, Residenzplatz 7, 5020 Salzburg, Telefon +43 662 8046 · Marketingsmitteilung 15036
Redaktion: Dir.-Stv. Prok. Gabriela Moretti-Prucher, Stefanie Fellner · Für den Inhalt verantwortlich: Dir.-Stv. Prok. Gabriela Moretti-Prucher · Layout: Gerhard Endhammer
14 | DIE SALZBURGER GEMEINDE
SALZBURG
Top-Ausbildung für Aufsichtsräte
Nach dem großen Erfolg im Vorjahr wird das von LH-Stv.
Mag. Dr. Christian Stöckl initiierte SMBS Ausbildungsprogramm für Bei- und Aufsichtsräte auch 2015 wieder
abgehalten.
In Zeiten der Vertrauenskrise in die Führungsgremien von Unternehmen, in Zeiten, in denen Themen wie Governance und
Compliance, aber auch Führungsqualität und Verantwortlichkeit großgeschrieben werden, müssen die obersten Aufsichtsorgane von Unternehmungen in der Ausübung ihrer so wichtigen
Aufgaben unterstützt werden.
„Directors Programm“:
Kompetenzen für Aufsichtsorgane
Das „Directors Program“ bildet in fünf Modulen zu eineinhalb
Tagen alle wichtigen Themenfelder ab, die für eine fundierte
Ausübung der Tätigkeit in einem Aufsichtsorgan erforderlich
sind. Das Programm behandelt Themen wie die rechtlich definierten Aufgaben und Pflichten von Aufsichtsräten/Beiräten,
Methoden und Werkzeuge zur Erfüllung der Aufsichtspflicht
und zur Effizienzsteigerung, Strategisches CSR, Rechnungswe-
Bild: Dr. Gerhard Aumayr, Executive Dean der SMBS, überreicht LH-Stv. Mag.
Dr. Christian Stöckl das Zertifikat des „Directors Programm“. ©smbs 2014
sen, Controlling und Finance, aber auch Risiko-, Krisen- und Personalmanagement sowie die Kontrolle der Unternehmensstrategie. Insbesondere Aufsichtsräte von Aktiengesellschaften und
Gesellschaften mbH, aber auch Beiräte und Beratungsgremien
mit Aufsichts- und Kontrolltätigkeit werden von den hochkarätigen Vortragenden der renommierten Consultingunternehmen
Ernst and Young, Price Waterhouse Coopers oder dem Malik
Management Zentrum bestmöglich profitieren. Damit trägt das
SMBS-Progamm der Forderung nach weiterer Professionalisierung und Qualitätssteigerung in Kontrollorganen Rechnung.
entgeltliche Einschaltung
DIRECTORS PROGRAMM
Hochkarätiges Weiterbildungsprogramm für Aufsichtsräte und Beiräte der Stadt und des Landes Salzburg
Dauer:
5 x 1,5 Seminartage in 6 Monaten
Seminarzeiten: Freitag, 14:00 bis 18:15 Uhr (inkl. Kamingespräch);
Samstag, 9:00 bis 17:00 Uhr
Abschluss:
Zertifikat der SMBS – University of Salzburg Business School
Start:
12. Juni 2015
Modulinhalte:
Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrats, Compliance und
Corporate Social Responsibility
Rechnungswesen und Controlling für Aufsichtsräte und Beiräte
Überwachung der Finanzstrategie, der finanziellen Risiken
und der Auskunftspflichten
Personalführung und -politik, Leitung und Kontrolle der
Unternehmensstrategie, Arbeits- und Sitzungseffizienz
Spezielle Chancen und Risiken in Unternehmen
Vortragende: Senior Consultants von Ernst and Young,
Price Waterhouse Coopers und dem
Malik Management Zentrum
Zielgruppe:
Vorsitzende und Mitglieder von Aufsichtsräten
und Beiräten bzw. anderer Kontrollorgane des
Landes Salzburg sowie der Stadt Salzburg
INFORMATION UND ANMELDUNG:
SMBS - University of Salzburg Business School
Schloss Urstein, A-5412 Puch bei Salzburg, Claudia Mahr
+43 (0) 676 88 22 22 20, [email protected]
www.smbs.at
SALZBURG
Die Salzburger Verwaltungsakademie –
den Gemeinden zur Hand!
Salzburger Verwaltungsakademie
D
ie Anforderungen an die Politik und Verwaltung auf kommunaler Ebene ändern sich immer mehr.
Die Devise ist: Veränderungsprozesse erfolgreich gestalten, Innovationen ermöglichen, Neues neben Bewährtes stellen, Führen in
Veränderungsprozessen als den Normalfall verstehen, Potenziale
heben und implizites Wissen im Gemeindealltag nutz- und verwertbar machen.
Das sind die wirklichen Herausforderungen in mittlerweile allen
Bereichen der täglichen Gemeindearbeit.
Die Salzburger Verwaltungsakademie ist seit fast 25 Jahren eine
zuverlässige Partnerin für Gemeindeanliegen mit einem hohen
Erfahrungsschatz. Dies ermöglicht, alle Aufgaben professionell
zu bearbeiten und zu begleiten. Das Veranstaltungsangebot, die
maßgeschneiderten Inhouse-Seminare, die Beratungsleistungen
z. B. in Projekten unterstützen sowohl alle Mitarbeitenden in der
Gemeindeverwaltung als auch die Mandatare/-innen in der Gemeindepolitik.
Die enge Zusammenarbeit im Bildungsverbund mit dem Salzburger Gemeindeverband, der Gemeindeaufsicht beim Amt der
Salzburger Landesregierung, der Stadtgemeinde Salzburg und
dem Städtebund – Landesgruppe Salzburg – stellt eine maßgeschneiderte Aus- und Weiterbildung sicher.
16 | DIE SALZBURGER GEMEINDE
Die kontinuierliche und inhaltliche Abstimmung mit dem Salzburger Gemeindeverband und der Gemeindeaufsicht bilden die
Basis für viele Veranstaltungen, wie zum Beispiel:
• Kompaktlehrgang für die Gemeindepolitik – eine Erfolgsgeschichte, die sich mit dem fünften Lehrgang im Frühjahr 2015 fortsetzt. Dieser besteht aus vier Modulen und
befasst sich u. a. mit den Themen „Aufgabenverteilung Gemeindevertretung – Gemeindevorstehung – Bürgermeister/-in
– Ausschüsse; Personalführung und Dienstrecht einschließlich
Bedienstetenschutz; Der Gemeindeausgleichsfonds (Bedarfszuweisungsmittel); Zivil- und strafrechtliche Haftung von
Mandatare/-innen; Kommunale Aufsicht: Kontrolle – Controlling – Unterstützung; Organisationsstrukturen in der kommunalen Politik und in der Verwaltung“.
Teilnehmer des Frühjahreslehrgangs 2014. Bild: Salzburger Gemeindeverband
SALZBURG
• Aufgaben der Überprüfungsausschüsse
•Baurecht
• Salzburger Gemeindeordnung
• EDV-Programme wie SAGIS, Wasserinformationssystem (WIS),
Förderinformationssystem (FIS), Sozialinformationssystem (SIS)
• Lehrgang für Leiter/-innen in der Kinderbetreuung
• Lehrgang Früherziehung für Mitarbeiterende in der
Tagesbetreuung
• Grundausbildung als Vorbereitung zur Dienstprüfung
•uvm.
Info Box
Ihr Nutzen ist unser Erfolg!
http://service.salzburg.gv.at/mySVAK/
Neues Kinder- und Jugendhilfegesetz
Bild: Fotolia
D
er Gesetzesvorschlag für ein neues Salzburger Kinderund Jugendhilfegesetz übernimmt, ergänzt und präzisiert
die grundsatzgesetzlichen Vorgaben. Die Ziele, Aufgaben und
Grundsätze der Kinder- und Jugendhilfe wurden neu gefasst,
insbesondere unter Bedachtnahme auf die Kinderrechtskonvention. Das Gesetz stärkt die Teilnahme der Kinder und Jugendlichen
und ihrer Familien und verankert eine abgestimmte Bedarfs- und
Entwicklungsplanung. Die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere der sozialen Dienste, wurden neu strukturiert.
Die Vorlage enthält weiters eine Regelung der Gefährdungsabklärung, Anpassungen der Bestimmungen über Erziehungshilfen
und für sozialpädagogische Einrichtungen. Durch die Schaffung
eines Kinder- und Jugendrats sowie durch Einführung einer verpflichtenden „Helferkonferenz“ bei drohendem Abbruch der Betreuung werden die Kinderrechte gestärkt. Neu geregelt sind die
Vorgaben für Pflegeverhältnisse, die Mitwirkung an der Adoption
sowie die Eignungsfeststellung von privaten Kinder- und Jugendhilfeorganisationen und Verankerung eines Versorgungsauftrags.
Auch die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen für die
in der Kinder- und Jugendhilfe tätigen Fachkräfte werden durch
das Gesetzesvorhaben neu gestaltet. Weitere Inhalte betreffen
die Änderung und Aktualisierung der Zusammensetzung des
Kinder- und Jugendhilfebeirats, die Präzisierung der Verschwiegenheitspflicht und der Auskunftsrechte, die Regelung einer Dokumentationspflicht zur Stärkung der Nachvollziehbarkeit und
Transparenz, die Anpassung der Vorgaben zur Datenverwendung
sowie die Verschärfung der Strafbestimmungen.
Info Box
Die Vollziehung und Gesetzgebung der Kinder- und Jugendhilfe ist im Wesentlichen Landesaufgabe. Zu den seit Jahren
dynamisch ansteigenden Kosten leisten die Gemeinden
bezirksweise einen Anteil von 50%.
DIE SALZBURGER GEMEINDE | 17
ÖSTERREICH
Landesverwaltungsgerichte
Welche Rechtswirkung einer Entscheidung zukommt
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D
ie Landesverwaltungsgerichtsbarkeit ist nunmehr seit etwas
mehr als einem Jahr in Kraft und es hat auch bereits zahlreiche Verfahren aus den Wirkungsbereichen der Gemeinden
gegeben, die vor dem Verwaltungsgericht verhandelt und von
diesem entschieden worden sind. Eine Frage, die in diesem Zusammenhang immer wieder auftaucht, ist jene, welche Rechtswirkung einer Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts zukommt. Die in diesem Zusammenhang vor allem maßgebliche
Rechtsvorschrift ist das Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz
(VwGVG).
Sofern das Verwaltungsgericht die Beschwerden nicht zurückzuweisen hat oder das Verfahren eingestellt wird, hat es in der
Rechtssache grundsätzlich selbst zu entscheiden. In § 28 Abs.
2 LVGG wird ausdrücklich festgehalten, dass bei Beschwerden
gegen einen Bescheid einer Verwaltungsbehörde die Entscheidung in der Sache selbst zu erfolgen hat, wenn der maßgebliche Sachverhalt feststeht oder die Feststellung des maßgeblichen
Sachverhalts „durch das Verwaltungsgericht selbst im Interesse
der Raschheit gelegen oder mit einer erheblichen Kostenersparnis verbunden ist“. Auch dann, wenn diese Voraussetzungen
nicht vorliegen, hat das Verwaltungsgericht in dem genannten
Verfahren selbst zu entscheiden, wenn die Behörde dem nicht
bei der Vorlage der Beschwerde unter Bedachtnahme auf die
wesentliche Vereinfachung oder Beschleunigung des Verfahrens
widerspricht. Hat die Gemeinde als Behörde notwendige Ermittlungen des Sachverhalts unterlassen, kann das Verwaltungsgericht auch den angefochtenen Bescheid mit Beschluss aufheben
und die Angelegenheit zur Erlassung eines neuen Bescheids an
die Gemeinde zurückverweisen. Bei einer neuerlichen Entscheidung ist die letztinstanzliche Behörde innerhalb der Gemeinde
dabei in die rechtliche Beurteilung durch das Verwaltungsgericht
gebunden. Wenn das Verwaltungsgericht den angefochtenen Bescheid aufhebt, sind die Behörden verpflichtet, in der jeweiligen
18 | DIE SALZBURGER GEMEINDE
Rechtssache mit den ihnen zur Verfügung stehenden rechtlichen
Mitteln unverzüglich den der Rechtsanschauung des Gerichts entsprechenden Rechtszustand herzustellen. Für Ermessensentscheidungen sind in § 28 Abs. 4 leg. cit. LVGG Sonderbestimmungen
vorgesehen.
Jedes Erkenntnis des Verwaltungsgerichts enthält eine Belehrung über die Möglichkeit der Erhebung einer Beschwerde beim
Verfassungsgerichtshof und einer ordentlichen oder außerordentlichen Revision beim Verwaltungsgerichtshof. Der Revision
kommt gem. § 30 des Verwaltungsgerichtshofgesetzes (VwGG)
grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung zu, allerdings hat
bis zur Vorlage der Revision das Verwaltungsgericht, ab Vorlage
der Revision der Verwaltungsgerichtshof jedoch auf Antrag des
Revisionswerbers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, wenn dem nicht zwingende öffentliche Interessen
entgegenstehen und nach Abwägung der berührten öffentlichen
Interessen und Interessen anderer Parteien mit dem Vollzug des
angefochtenen Erkenntnisses oder mit der Ausübung der durch
das angefochtene Erkenntnis eingeräumten Berechtigung für
den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung bedarf
nur dann einer Begründung, wenn dadurch die Interessen anderer Parteien berührt werden.
Info Box
Die Landesverwaltungsgerichte entscheiden seit dem
1. 1. 2014 unter anderem über Beschwerden gegen letztinstanzliche behördliche Entscheidungen der Gemeinden
im eigenen (z. B. Bauverfahren, die meisten kommunalen
Abgabenangelegenheiten) und im übertragenen (z. B. Meldewesen, einzelne Abgabenverfahren) Wirkungsbereich.
ÖSTERREICH
100 Gemeinden in Salzburg und Tirol
arbeiten bereits mit k5-Finanzmanagement
Kufgem-EDV, langjähriger IT-Partner der Salzburger und Tiroler Gemeinden,
feierte kürzlich ein rundes Jubiläum: Mit der Marktgemeinde Brixlegg wurde der
100. Kunde des Kufsteiner Systemhauses auf k5-Finanzmanagement umgestellt
Die Marktgemeinde Brixlegg ist der 100. Kufgem-Gemeindekunde, der mit k5-Finanzmanagement arbeitet. Prok. Hansjörg Recla (2. v. r.) und
k5-Softwarebetreuer Thomas Witsch (re.) überraschten Amtsleiter Anton Moser (3. v. r.) und sein Team mit einem Bauernkisterl voll mit heimischen Leckereien.
Der Fairness halber wurde übrigens auch den Gemeinden Wildschönau und Piesendorf – die 99. bzw. 101. k5-Gemeinde – ein Bauernkisterl überreicht.
D
ie Software k5-Finanzmanagement wurde von Kufgem gemeinsam mit den vier IT-Dienstleistern Gemdat OÖ, Gemdat
NÖ, PSC Graz und Gemeindeinformatik Vorarlberg entwickelt und
ist bei Österreichs Kommunen der neue Standard für ein vollintegriertes, leistungsstarkes Finanzmanagement. Seit Sommer 2013
wurden durch die fünf k5-Partner in ganz Österreich bereits mehr
als 360 Gemeinden vom Vorgängerprodukt KIM auf k5-Finanzmanagement umgestellt, die restlichen 1200 Kommunen werden
sukzessive bis Sommer 2017 folgen.
Finanzverwalter Frank Pühringer hat mit der Erstellung der aktuellen Jahresrechnung sogar bis zur Umstellung auf k5-Finanzmanagement gewartet: „Mit einem Mausklick war die Jahresrechnung erstellt. Es war keine manuelle Nachbearbeitung mehr
erforderlich und dadurch innerhalb weniger Minuten erledigt!“
Seine Buchhaltungskollegin Margit Wimmer ist ebenfalls bereits
ein Fan von k5-Finanzmanagement: „Bereits nach ein bis zwei Tagen Eingewöhnungsphase kamen wir mit k5 sehr gut zurecht. Die
Bedienbarkeit ist sehr einfach und der Auswertungsbereich wurde
toll umgesetzt.“
„Die bisherigen Umstellungen verliefen sehr gut und die Anwender zeigen sich von k5 begeistert“, freut sich Christian Rabatscher,
bei Kufgem für den k5-Rollout verantwortlich.
Die Marktgemeinde Brixlegg war kürzlich die 100. Gemeinde, die
von Kufgem auf k5-Finanzmanagement umgestellt wurde. „Wir
waren sehr überrascht, wie einfach und unkompliziert die Umstellung erfolgte“, zeigt sich Amtsleiter Anton Moser beeindruckt.
Noch am selben Tag konnte im neuen System wieder gebucht und
auf sämtliche Daten zugegriffen werden.
Kufgem-EDV GmbH
Fischergries 2, 6330 Kufstein
Tel.: 05372 6902
[email protected], www.kufgem.at
entgeltliche Einschaltung
DIE SALZBURGER GEMEINDE | 19
ÖSTERREICH
Bild: Fotolia
Eltern mit Kinderbetreuung zufrieden
Erstmals hat der Gemeindebund die Zufriedenheitswerte
mit den Kindereinrichtungen der Gemeinden erhoben
Fazit: Die Zufriedenheit überwiegt bei Weitem
Ergebnisse
Die Kinderbetreuung ist immer wieder im Zentrum der Kritik. Bei
einer Umfrage wurden nun die Eltern mit Kindern unter 14 Jahren befragt. Sie stellen der Arbeit der Gemeinden grundsätzlich
ein gutes Zeugnis aus. „Für uns als größten Träger von Kinderbetreuungseinrichtungen ist es wichtig, von Zeit zu Zeit zu erheben,
ob wir aus Sicht der Menschen auch die richtigen Angebote machen“, so Mödlhammer. „Jede/-r Bürgermeister/-in kennt zwar
die Bedürfnisse in der eigenen Gemeinde sehr genau, ein gesamtösterreichischer Überblick hat bislang aber gefehlt.“
Gemeinden lassen sich Kinderbetreuung was kosten
TAB 2.31: Ausgaben für vorschulische Erziehung
der Gemeinden (ohne Wien) 2013 nach Bundesländern
Ausgaben pro Kind
in EUR
Veränderungen
geg. Vorjahr
Anzahl der
betreuten Kinder*
BGLD.
6.302
-4,4 %
9.714
KTN.
6.423
-4,1 %
9.522
NÖ.
3.651
-4,9 %
55.343
OÖ.
6.255
1,5 %
31.867
SBG.
6.779
2,8 %
14.500
STMK.
8.412
6,9 %
22.366
TIROL
5.914
9,8 %
20.023
VBG.
5.645
12,4 %
12.971
ÖST.
5.682
2,1 %
176.206
* Anm.: Anzahl der Kinder in Kindertagesheimen 2013, die von den Gemeinden erhalten werden.
Quelle: Kommunalkredit Austria, Statistik Austria 2014
20 | DIE SALZBURGER GEMEINDE
Für diesen Bereich (die vorschulische Erziehung) wendet eine
Gemeinde durchschnittlich 5682 Euro pro Kind und Jahr auf,
das ergibt in Summe also mehr als eine Milliarde Euro (ohne
Wien).
Große Umfrage im Auftrag
des Gemeindebundes
„Der Gemeindebund wollte über diese Zahlengrundlagen hinaus
wissen, wie gut oder schlecht die Kinderbetreuungseinrichtungen in der Wahrnehmung der betroffenen Eltern sind“, erklärt
Gemeindebund-Präsident Helmut Mödlhammer. „Wir haben daher gemeinsam mit Gallup eine repräsentative Befragung durchgeführt und 1000 Menschen mit Kindern unter 14 Jahren zu verschiedenen Aspekten der Kinderbetreuung befragt.“
Zufriedenheit bei Kindergärten am höchsten:
Die Ergebnisse der Gallup-Befragung stellen
Salzburg ein sehr gutes Zeugnis aus
Dadurch, dass die Auswertung der Ergebnisse auch auf Bundesländerebene erfolgt ist, können daraus einige wichtige Gesichtspunkte für die aktuelle Diskussion im Bundesland Salzburg
gewonnen werden. Bemerkenswert ist, dass bei der abgefragten
Zufriedenheit der Betreuung im Bereich der null- bis zweieinhalbjährigen Kinder nach Bundesländern das Land Salzburg mit deutlichem Abstand an erster Stelle steht, bei der Zufriedenheit der
Betreuung für zweieinhalb- bis sechsjährige Kinder nach Oberösterreich immerhin an zweiter Stelle. Betreffend die Zufriedenheit
bei der Betreuung der sechs- bis 14-jährigen Kinder liegt Salzburg im Mittelfeld.
ÖSTERREICH
Zufriedenheit mit der Betreuung für 0 bis 2,5jährige Kinder
nach Bundesland
Sehr zufrieden
Wien (n=200)
Zufrieden
16
18
Burgenland (n=100)
17
Oberösterreich (n=100)
Vorarlberg (n=100)
22
22
7
27
31
4
2,27
2,09
22
9
43
2,52
18
26
15
33
2,22
22
16
1,90
29
17
16
6
8
2,23
2,53
26
16
11
43
Salzburg (n=100)
15
11
26
25
Mittelwerte
6
19
11
25
16
Tirol (n=100)
20
39
22
keine Angabe
24
18
15
Kärnten (n=100)
Gar nicht zufrieden
39
Niederösterreich (n=100)
Steiermark (n=100)
Wenig zufrieden
12
17
wesen muss endlich etwas geschehen. Das bestätigt unsere Einschätzung, dass die Kinderbetreuung in Österreich im wesentlichen
Teil gut funktioniert und auch geschätzt wird. Die Großbaustelle ist
eindeutig der Schulbereich. Auch hier sind wir in den Gemeinden
als Schulerhalter aller Pflichtschulen sehr an Reformen interessiert.
Das Bildungswesen braucht diesen Reformschub ganz dringend, in
vielerlei Hinsicht“, so Mödlhammer.
2,08
2,07
Angaben in %
Grafik: Gallup Institut
Wer finanziert Kinderbetreuung?
Eine nur zum Teil realistische Einschätzung besteht bei den Befragten auch darüber, wer denn die Kinderbetreuung in der
Hauptsache finanziert. 47 Prozent geben die Gemeinden als
Hauptfinanzierer an, 26 Prozent glauben, dass die Bundesländer
den größten Anteil tragen, immerhin zehn Prozent sind der Meinung, dass der Bund die Kinderbetreuung finanziert.
Größter Reformbedarf nicht bei der
Kinderbetreuung, sondern im Schulwesen
„Sehr interessante, wenn auch für mich nicht überraschende, Ergebnisse bringt die Frage, wo die Menschen den größten Reformbedarf sehen“, berichtet Mödlhammer. „55 Prozent sagen: Im Schul-
Mit der Ausbildung der Mitarbeiter/-innen in den Kindergärten sind die Menschen mit sehr großer Mehrheit zufrieden.
79 Prozent geben hier an, dass sie mit dem Ausbildungsstand
sehr zufrieden sind. Nur zehn Prozent halten eine verpflichtende Akademisierung der Kindergärtner/-innen für unbedingt notwendig, weitere 29 Prozent können sich das vorstellen. „Das ist
für uns ein wichtiges Ergebnis, weil die Lobby jener, die auf diese
Akademisierung drängen, zwar nicht besonders groß, aber in
der Öffentlichkeit dafür umso lauter ist. Tatsache ist, dass unsere
Ausbildungsstandards in weiten Teilen jenen entsprechen, die international als akademisch gelten“, so Mödlhammer. „Ich glaube
daher nicht, dass wir hier den größten Handlungsbedarf haben.“
Entflechtung der Zuständigkeiten unverzichtbar
Zum anderen wünscht sich der Gemeindebund-Chef eine Entflechtung der Zuständigkeiten. „Die Gemeinden können die Kinderbetreuung ausgezeichnet selbst organisieren. Der Bund soll
einige Rahmenrichtlinien vorgeben, die den Gemeinden Flexibilität ermöglichen. Den Rest machen wir allein. Dann würde auch
das Hin-und-her-Schieben der Geldmittel ein Ende haben. Die
Gemeinden sollen das machen und dafür auch direkt das Geld
bekommen.“
Zahlen, Fakten zur Kinderbetreuung in Österreich
ZAHLEN UND FAKTEN RUND UM DIE KINDERBETREUUNG IN ÖSTERREICH
Gruppen
333.000 KinderZAHLEN UND FAKTEN RUND UM DIE KINDERBETREUUNG IN17.899
ÖSTERREICH
5.682 Euro
• 55.000 eine Hortgruppe und
• 39.000 Kinder eine altersgemischte
Einrichtung.
wendet eine Gemeinde durchschnittlich pro
Euro
Kind und Jahr für diesen Bereich (vorschuliwendet
Gemeinde
sche Erziehung) auf, in Summe
alsoeine
mehr
als durchschnittlich pro
Kind und Jahr für diesen Bereich (vorschuli1 Milliarde Euro (ohne Wien).
5.682
sche Erziehung) auf, in Summe also mehr als
1 Milliarde Euro (ohne Wien).
KINDERBETREUUNGSQUOTE
23 Prozent
KINDERBETREUUNGSQUOTE
Prozent
der 0- bis 2-jährigen Kindern23
(2013)
der 0- bis 2-jährigen Kindern (2013)
90,9 Prozent
90,9 Prozent
der 3- bis 5-jährigen Kinder der 3- bis 5-jährigen Kinder
17.899
und öffentliche Einrichtungen zusammenzählt.
176.000 Kinder werden von den Gemeinden in
Kindergärten oder Krippen betreut (ohne Wien).
4.999 öffentliche
Kinderbetreuungseinrichtungen
4.999
4.934 in Trägerschaft deröffentliche
Gemeinden
32 erhält derKinderbetreuungseinrichtungen
Bund
4.934 in Trägerschaft der Gemeinden
33 die Bundesländer
32 erhält der Bund
33 die Bundesländer
KOMMUNALE KINDERBETREUUNGSEINRICHTUNGEN:
KOMMUNALE KINDERBETREUUNGSEINRICHTUNGEN:
606 Kinderkrippen,
3.375 Kindergärten,
606 Kinderkrippen,
620 Horteinrichtungen
und
3.375 Kindergärten,
620 Horteinrichtungen
und
333 altersgemischte
Betreuungseinrichtungen
auf.
333 altersgemischte Betreuungseinrichtungen auf.
DATEN UND GRAFIKEN /KOMMUNAL/ÖST. GEMEINDEBUND
333.000
Personalstand 53.000 Personen, wenn man private
und öffentliche Einrichtungen zusammenzählt.
Gruppen
176.000 Kinder werden von
den Gemeinden in
Kindergärten Personalstand
oder Krippen53.000
betreut
(ohnewenn
Wien).
Personen,
man private
Dazu kommen noch 3.336 privat geführte Einrichtungen,
Dazu kommen noch 3.336 privat geführte Einrichtungen,
die von Vereinen,
Glaubensgemeinschaften oder Privatpersodie von Vereinen, Glaubensgemeinschaften oder Privatpersonen betriebennen
werden.
betrieben werden.
DATEN UND GRAFIKEN /KOMMUNAL/ÖST. GEMEINDEBUND
besuchen eine Betreuungseinrichtung
davon rund
• 211.000 einen Kindergarten,
Kinder
• 28.000 eine Kinderkrippe,
besuchen eine Betreuungseinrichtung
• 55.000 eine Hortgruppe und
davon rund
• 211.000 einen Kindergarten,
• 39.000 Kinder eine altersgemischte
• 28.000 eine Kinderkrippe,
Einrichtung.
DIE SALZBURGER GEMEINDE | 21
EUROPA
Grenzüberschreitendes Engagement
für den Fachkräftenachwuchs im
Kunststoffbereich
Von li.: Lajos Kiraly (bfi), Sarah Scheidler (EuRegio), Werner Pichler (bfi), Thomas Birner (WFG), Rainer Steindler (ITG), Brigitte Heffeter und Christoph Braumann
(Unternehmensberatung Heffeter) arbeiten an Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten im Kunststoffbereich im EuRegio-Raum. Quelle: EuRegio
I
n Österreich und Deutschland sind die Tätigkeiten rund um die
Be- und Verarbeitung von Kunststoffen und Gummi besonders
stark nachgefragte Zukunftsberufe. Dieser Beruf befindet sich
in einem besonderen Wandel und Lehrlinge aus diesem Bereich
sind gefragte Fachkräfte der heimischen Unternehmen in der
EuRegio Salzburg – Berchtesgadener Land – Traunstein. Im Rahmen eines durch EU-Mittel geförderten Kleinprojekts wurde der
Bedarf an Fachkräften rund um die Be- und Verarbeitung von
Kunststoffen erhoben, zusätzlich notwendige Qualifikationen
abgefragt und nach Wegen für einer Weiterqualifizierung in der
EuRegio gesucht.
Gemeinsam haben sich die Anwesenden auf Basis der Studienergebnisse und dem Feedback der anwesenden Unternehmen zu
einer Weiterarbeit am Thema „Ausbildung- und Weiterbildung
im Kunststoffbereich in der EuRegio“ entschlossen.
In der Lokwelt Freilassing wurden die Ergebnisse der 2014 gestarteten Erhebung zu den „Aus- und Weiterbildungschancen bei
kunststoffverarbeitenden Betrieben in der EuRegio“ präsentiert.
Die Erhebung wurde vom Berufsförderungsinstitut Salzburg (bfi)
in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft
Berchtesgadener Land (WFG BGL), der Wirtschaftsförderung
Traunstein (WiFö TS) und der IHK für München und Oberbayern
beauftragt und durch den Innovationsservice des Landes Salzburg (ITG) unterstützt.
Mit dem INTERREG V A-Programm Österreich-Bayern stehen aus
dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) EUFördermittel in Höhe von rund € 54,5 Mill. für die Umsetzung
von grenzüberschreitenden Projekten im bayerisch-österreichischen Grenzraum zur Verfügung. Das Programmplanungsdokument befindet sich unter:
www.interreg-bayaut.net/interreg_V/sitemap.html
Die Befragungsergebnisse haben gezeigt, dass die Entfernung
der Berufsschulen für den Kunststoffbereich auf beiden Seiten
der Grenze für junge Menschen eine Hürde darstellt und daher
nicht selten auf eine Ausbildung in diesem Zukunftsberuf, trotz
hervorragender Berufschancen und einer vergleichweise guten
Bezahlung bereits in den frühen Lehrjahren, verzichtet wird. Befragte Unternehmen in der EuRegio wünschen sich eine bessere
Vernetzung und möchten im Großraum Salzburg über die Grenze
hinweg intensiver miteinander kooperieren, sei es bei der Weiterqualifizierung von Fachkräften, der Lehrlingsausbildung oder beim
gemeinsamen Einkauf von z. B. Schulungen und Materialien.
22 | DIE SALZBURGER GEMEINDE
Neues Programm INTERREG V A Österreich –
Deutschland/Bayern
Gefördert von der Europäischen
Union mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für Regionale
Entwicklung EFRE (INTERREG)
Für das neue Programm INTERREG V A Österreich – Deutschland/Bayern 2014–2020 findet am 16. April 2015 von 9.30 bis
14.30 Uhr im Großen Saal des Rathauses der Stadt Rosenheim eine Auftaktveranstaltung statt. Es werden u. a. die Inhalte
des neuen Programms, der Weg zur Antragstellung und die Förderfähigkeitsregeln vorgestellt.
Einer der Schwerpunkte des Programms liegt auf der Forschungsund Technologieentwicklungstätigkeit von Unternehmen – vor
allem von KMU und Hochschulen. Die Förderung der verstärkten Kooperation von Unternehmen mit (außer)universitären Forschungseinrichtungen dient auch einer effizienteren Umsetzung
von Wissen in innovative Produkte, Verfahren und Dienstleistun-
EUROPA
gen. Weiters gilt es auch in Zukunft den Kultur-, Natur- und Lebensraum nachhaltig touristisch zu nutzen und die Biodiversität im
Grenzraum zu bewahren. Nicht zuletzt sollen mit der Förderung
der Zusammenarbeit in Rechts- und Verwaltungsfragen sowie
von grenzüberschreitenden Kleinprojekten vorhandene Barrieren zwischen den beiden Mitgliedsstaaten weiter reduziert und
die grenzüberschreitende Zusammenarbeit intensiviert werden.
Mit der Auftaktveranstaltung am 16. April 2015 fällt der offizielle Startschuss für das neue INTERREG-Programm. Neben Forschungseinrichtungen, öffentlichen Körperschaften, Vereinen,
Verbänden und Interessenvertretungen können erstmals auch
Unternehmen als Förderwerber auftreten. Von den genehmigten
Kosten können voraussichtlich bis zu 75% (im Forschungsbereich
sogar bis zu 85%) aus dem EFRE kofinanziert werden.
führt. Bettina und Jochen Nistler von den Kesslfligga‘n hatten
hierzu nach Seebruck eingeladen. Seit September 2014 haben
sie im Auftrag der ANL und der Salzburger Landesregierung
nachgedacht, getextet, komponiert, genäht, gesägt, gezeichnet,
geschraubt, Marionetten aus Naturmaterialien und eine Bühne gebaut und immer wieder geprobt. Kurzum: das Steinschaf
Jockl und seine Freunde zum Leben erweckt. Das Projekt umfasst
die kindgerechte Aufarbeitung des wissenschaftlich begleiteten
INTERREG IV A-Projekts „Almen aktivieren. Neue Wege für die
Vielfalt“.
Gerne berät und unterstützt die EuRegio-Geschäftsstelle Sie
bei Projektideen oder Fragen zur Projektentwicklung. Kontakt:
Tel. +49/8654/772-109, E-Mail: [email protected].
Neue EuRegio-Broschüre „Moor & Torf“
Eine Besonderheit in der EuRegio
ist die große Anzahl an Mooren.
In der neu aufgelegten EuRegioBroschüre „Moor & Torf“ wurden
die bisherigen Inhalte komplett
überarbeitet und drei neue Moorgebiete zusätzlich aufgenommen.
Somit laden nun 20 erlebenswerte
Moorlandschaften im Chiemgau,
Berchtesgadener Land, Salzburger
Land und Innviertel zum Wandern
ein und bieten den Besucher/-innen erholsame, ruhige und auch
lehrreiche Naturerlebnisse. Die
Broschüre wurde gemeinsam mit
dem Naturschutz des Landes Salzburg, der Biosphärenregion Berchtesgadener Land, dem Ökomodell Achental, der Bayerischen Akademie für Naturschutz und
Landschaftspflege Laufen sowie dem Landschaftspflegeverband
und dem Landkreis Traunstein erarbeitet. Sie bietet Wissenswertes über die Entstehungsgeschichte, die Pflanzen- und Tierwelt
sowie über die vielfältigen Anstrengungen zum Schutz und zur
Renaturierung der Moore. Die Neuauflage wurde mit EU-Mitteln
(INTERREG IV A) über den EuRegio-Kleinprojektefonds gefördert.
Sie kann bei der EuRegio-Geschäftsstelle in 83395 Freilassing,
Sägewerkstraße 3 unter Beilage von deutschen bzw. österreichischen Briefmarken im Wert von 1,45 € bestellt oder abgeholt
werden.
„Jockl auf der Alm“ – Interaktives Umweltbildungsmodul zum Thema „Almen in unserer EuRegio“
Vor etwa 25 Kindern und Erwachsenen wurde Mitte Februar das
Marionettentheater „Jockl auf der Alm“, ein durch EU-Mittel
gefördertes Kleinprojekt in der EuRegio, das erste Mal aufge-
Das EuRegio-Marionettentheater „Jockl auf der Alm“ wurde vor zahlreichen
kleinen und großen Zuschauern in Seebruck uraufgeführt.
Aufmerksam verfolgten große und kleine Zuschauer die Geschichte von der Alm: Jockl, das Steinschaf, ist traurig. Der Bauer
hat kein Geld mehr, um seine geliebte Alm zu bewirtschaften. Er
bekommt Besuch von seinem Freund Pit aus Schwaben. Diesem
erklärt er, dass die Almwiesen zuwachsen werden, wenn sie nicht
mehr beweidet werden. Und Heidi, die Pinzgauer Ziege, weiß,
dass dann auch viele Tiere und Pflanzen verschwinden werden.
Die Tiere der Alm beratschlagen, was sie tun können. Jeder
möchte dazu beitragen, die Alm zu retten. Doch allein können es
die Tiere nicht schaffen. Sie benötigen die Hilfe der Menschen.
Da überbringt die Dohle eine Botschaft: Die Kinder wollen helfen.
Jockl ist glücklich, denn wenn alle zusammenhalten und auch die
Kinder mithelfen, dann ist die Alm gerettet …
In den nächsten Wochen wird das Marionettentheater an verschiedenen Schulen in der EuRegio erprobt. Ab Anfang Mai kann
es dann über die ANL in Laufen gebucht werden. Zielgruppe sind
Kinder der Volks- und Grundschulklasse.
Info Box
Buchungen von „Jockl auf der Alm“ möglich bei:
Dr. Bettina Burkart-Aicher, Dipl.-Forstwirtin
Evelin Köstler, Dipl.-Biologin
Fachbereich Forschung, Landnutzung und internationale
Zusammenarbeit; Bayerische Akademie für Naturschutz und
Landschaftspflege (ANL)
Seethalerstraße 6, 83410 Laufen
Telefon +49 8682 8963-61/ 26
[email protected]
[email protected]
DIE SALZBURGER GEMEINDE | 23
Buchtipp
Whistleblowing
„Whistleblower“ (aus dem Englischen: to blow the whistle, „die Pfeife blasen“) genießen in unserer heutigen Zeit als Skandalaufdecker regelmäßig große Aufmerksamkeit.
Nicht immer geht es um das Aufdecken von aufsehenerregenden Delikten wie Korruption, Datenmissbrauch oder Menschenrechtsverletzungen, sondern manchmal auch
um‘s sprichwörtliche Verpfeifen einer – aus welchem Grund auch immer missliebigen
– Person oder Institution. „Whistleblowing“ ist auch der Titel einer der jüngsten Publikationen im Verlag Manz. Die Herausgeber – der Salzburger Rechtswissenschafter Univ.Prof. Dr. Michael Gruber und PD Dr. Nicolas Raschauer, CHSH Rechtsanwälte OG Wien
– beleuchten mit Autoren aus den unterschiedlichsten Fachbereichen, vom Arbeits- bis
zum Wettbewerbsrecht, dieses Thema eingehend.
Gruber/N. Raschauer (Hrsg)
Whistleblowing, erschienen 2015 im Manz Verlag,
ISBN Nr. 978-3-214-06457-0
SERVICE