International Hall of Fame Germany Member of Hall of Fame International Ordnung § 1 Name, Sitz 1. Die Hall of Fame Germany ist eine eigenständige nationale Vereinigung der Hall of Fame International ™ und an deren Weisungen gebunden. 2. Sie wird in Deutschland durch die IBDF (Dachverband) gerichtlich und außergerichtlich vertreten. 3. Die IBDF ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Kaiserslautern unter der Nummer VR Nr. 1849 Kai eingetragen. 4. Die HoF wird weiterhin als Verein genannt. 5. Der Sitz des Vereins ist der Wohnort des jeweiligen Mehlingen. 6. Gerichtsstand ist Kaiserslautern. 7. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. § 2 Zweck 1. Zweck des Vereins ist die Pflege der Budosportarten und Tradition in einem Ehrenbereich. a. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Einrichtung des Museums (Archiv). b. sowie die personelle Traditionspflege verdienter Sportler. c. Der Verein ist selbstlos tätig; verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 2. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. 3. Die Mitglieder erhalten keinerlei Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. 4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstig werden. S. 1 International Hall of Fame Germany Member of Hall of Fame International § 3 Mitgliedschaft in der Hall of Fame 1. Mitglied in der Hall of Fame können nur nominierte oder ausgezeichnete Personen werden. 2. Über die Aufnahme entscheidet nach schriftlichem Antrag der Vorstand. 3. Bei Minderjährigen ist der Antrag vom gesetzlichen Vertreter zu beantragen. 4. Der Austritt aus dem Verein ist nach Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungszeit zum Ende des Geschäftsjahres zulässig. 5. Er muss schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt werden. 6. Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verstößt. 7. Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung. 8. Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds. 9. Ausgetretene oder ausgeschlossene Mitglieder haben keinen Anspruch gegenüber dem Vereinsvermögen. 10. Von den Mitgliedern werden Beiträge und Gebühren erhoben. Die Höhe und dessen Fälligkeit werden von der Mitgliederversammlung bestimmt. § 4 Vorstand Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten Vizepräsidenten Kassenwart Geschäftsführer/Mitgliederwart Ausschussvorsitzenden vier Ausschussmitgliedern Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von vier Jahren gewählt; er bleibt aber im Amt bis eine Neuwahl erfolgt ist. Wiederwahl ist möglich. S. 2 International Hall of Fame Germany Member of Hall of Fame International § 5 Mitgliederversammlung 1. Die ordentliche Mitgliedersammlung findet im Jahr am dritten Samstag im August statt. 2. Außerdem muss die Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn mindestens 2/3 der Mitglieder die Einberufung schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe dies erfordert. 3. Jede Mitgliederversammlung ist vom Vorstand schriftlich unter Einhaltung einer Frist von drei Wochen einzuberufen. Die Einladung kann auch durch E-Mail erfolgen, wenn das Mitglied über einen Zugang verfügt ansonsten schriftlich. 4. Der Versammlungsleiter ist der Präsident und im Falle seiner Verhinderung der Vizepräsident. Sollten diese nicht anwesend sein wird ein Versammlungsleiter aus der Mitgliederversammlung gewählt. 5. Ebenso bestimmt die Versammlung einen Protokollführer. 6. Jede ordnungsgemäße einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienen Mitglieder beschlussfähig. 7. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst. 8. Zur Änderung der Satzung und des Vereinszwecks ist jedoch eine Mehrheit von ¾ der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. 9. Änderungen der Vorgaben der Hall of Fame International sind in dieser Versammlung nicht möglich. 10. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterschreiben ist. § 6 Geschäftsjahr 1. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr S. 3 International Hall of Fame Germany Member of Hall of Fame International §7 Ehrenamt 1. Alle Ämter werden ehrenamtlich ausgeübt. 2. Es werden weder Spesen noch Fahrtkosten zu den Vorstandssitzungen, noch anderen Veranstaltungen gezahlt. 3. Bei der jährlichen Galaveranstaltung ist die entsprechende Kleiderordnung einzuhalten. Siehe hierzu die Kleiderordnung, die Bestandteil dieser Ordnung ist. 4. Ebenfalls Bestandteil dieser Ordnung ist die Abzeichen – und Beitragsordnung. § 7 Vereinsvermögen 1. Mit Auflösung des Vereins oder Entziehung der Rechtsfähigkeit, fällt das Bar- und Sachvermögen des Vereins an die IBDF für die Nachwuchsarbeit. 2. Dauerleihgaben werden den Besitzern zurückgegeben. § 8 Nominierung Mit der Nominierung (Formular) sind 75,00 Euro als Scheck beizufügen. In den 75,00 Euro sind u.a. enthalten, Hall of Fame Abzeichen, Poloshirt mit Hall of Fame Emblem, Teilnehmerkosten. Der Reinerlös geht an die Jugendfoundation. § 9 Ausgabe der Urkunden Die Ernennungsurkunden und Mitgliedsurkunden werden nach einem Tageslehrgang in Köln durch den Präsidenten der Hall of Fame Germany oder seinem Vertreter überreicht. Die Auszeichnungen werden nur an anwesende Sportler übergeben. Köln, Mehlingen, 28.03.2015 Frank Weinert Präsident Hall of Fame Germany S. 4 International Hall of Fame Germany Member of Hall of Fame International Gürtelbestickung oder Namenschild Name – Vorname Hall of Fame Member 2015 Teacher of the year Als Gürtelbestickung oder am unteren Ende des linken >Ärmels< S. 5 International Hall of Fame Germany Member of Hall of Fame International Vorstand der Hall of Fame Deutschland Präsident der Hall of Fame Vizpräsident Kassenwart - Materialverwaltung Geschäftsführer/Mitgliederwart Ausschuß-Vorsitzender Beisitzer Beisitzer Beisitzer Beisitzer S. 6 Frank Weinert International Hall of Fame Germany Member of Hall of Fame International Abzeichen Ordnung Das Hall of Fame Abzeichen ersetzt das IBDF-Emblem auf der linken Brustseite. S. 7 International Hall of Fame Germany Member of Hall of Fame International S. 8 International Hall of Fame Germany Member of Hall of Fame International Beitrags- und Gebührenordnung Abzeichen 12,50 Euro T-Shirt 15,00 Euro Polo-Shirt 16,50 Euro Hall of Fame – Stempel -Kaution25,00 Euro S. 9 International Hall of Fame Germany Member of Hall of Fame International S. 10 International Hall of Fame Germany Member of Hall of Fame International S. 11 International Hall of Fame Germany Member of Hall of Fame International Kleiderordnung Budogi Das Hall of Fame Abzeichen ist auf der rechten Brustseite zu tragen. Es ersetzt somit das IBDF Verbandsabzeichen. Auf Lehrgängen ist ein Nationalitätsabzeichen auf dem rechten Oberarm zu tragen. S. 12 International Hall of Fame Germany Member of Hall of Fame International Kleiderordnung Gala/Ehrung Die Ehrung findet auf der Matte statt, deshalb ist ein entsprechender Budogi zu tragen. S. 13
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