International Hall of Fame Germany Member of Hall of Fame

International Hall of Fame Germany
Member of Hall of Fame International
Ordnung
§ 1 Name, Sitz
1. Die Hall of Fame Germany ist eine eigenständige nationale
Vereinigung der Hall of Fame International ™ und an deren
Weisungen gebunden.
2. Sie wird in Deutschland durch die IBDF (Dachverband)
gerichtlich und außergerichtlich vertreten.
3. Die IBDF ist im Vereinsregister beim Amtsgericht
Kaiserslautern unter der Nummer VR Nr. 1849
Kai eingetragen.
4. Die HoF wird weiterhin als Verein genannt.
5. Der Sitz des Vereins ist der Wohnort des jeweiligen
Mehlingen.
6. Gerichtsstand ist Kaiserslautern.
7. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts
„Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
§ 2 Zweck
1. Zweck des Vereins ist die Pflege der Budosportarten und Tradition in
einem Ehrenbereich.
a. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die
Einrichtung des Museums (Archiv).
b. sowie die personelle Traditionspflege verdienter Sportler.
c. Der Verein ist selbstlos tätig; verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke.
2. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke
verwendet werden.
3. Die Mitglieder erhalten keinerlei Zuwendungen aus Mitteln des
Vereins.
4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der
Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe
Vergütung begünstig werden.
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§ 3 Mitgliedschaft in der Hall of Fame
1.
Mitglied in der Hall of Fame können nur nominierte oder
ausgezeichnete Personen werden.
2. Über die Aufnahme entscheidet nach schriftlichem Antrag der
Vorstand.
3. Bei Minderjährigen ist der Antrag vom gesetzlichen Vertreter zu
beantragen.
4. Der Austritt aus dem Verein ist nach Einhaltung einer
dreimonatigen Kündigungszeit zum Ende des Geschäftsjahres
zulässig.
5. Er muss schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt werden.
6. Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn
sein Verhalten in grober Weise gegen die Interessen des Vereins
verstößt.
7. Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung.
8. Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds.
9. Ausgetretene oder ausgeschlossene Mitglieder haben keinen
Anspruch gegenüber dem Vereinsvermögen.
10. Von den Mitgliedern werden Beiträge und Gebühren erhoben.
Die Höhe und dessen Fälligkeit werden von der
Mitgliederversammlung bestimmt.
§ 4 Vorstand
Der Vorstand besteht aus dem
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Präsidenten
Vizepräsidenten
Kassenwart
Geschäftsführer/Mitgliederwart
Ausschussvorsitzenden
vier Ausschussmitgliedern
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von vier
Jahren gewählt; er bleibt aber im Amt bis eine Neuwahl erfolgt ist.
Wiederwahl ist möglich.
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§ 5 Mitgliederversammlung
1. Die ordentliche Mitgliedersammlung findet im Jahr am dritten
Samstag im August statt.
2. Außerdem muss die Mitgliederversammlung einberufen werden,
wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn
mindestens 2/3 der Mitglieder die Einberufung schriftlich unter
Angabe des Zwecks und der Gründe dies erfordert.
3. Jede Mitgliederversammlung ist vom Vorstand schriftlich unter
Einhaltung einer Frist von drei Wochen einzuberufen. Die
Einladung kann auch durch E-Mail erfolgen, wenn das Mitglied
über einen Zugang verfügt ansonsten schriftlich.
4. Der Versammlungsleiter ist der Präsident und im Falle seiner
Verhinderung der Vizepräsident. Sollten diese nicht anwesend
sein wird ein Versammlungsleiter aus der Mitgliederversammlung gewählt.
5. Ebenso bestimmt die Versammlung einen Protokollführer.
6. Jede ordnungsgemäße einberufene Mitgliederversammlung ist
ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienen Mitglieder
beschlussfähig.
7. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher
Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst.
8. Zur Änderung der Satzung und des Vereinszwecks ist jedoch eine
Mehrheit von ¾ der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.
9. Änderungen der Vorgaben der Hall of Fame International sind in
dieser Versammlung nicht möglich.
10. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll
aufzunehmen, das vom Versammlungsleiter und dem
Protokollführer zu unterschreiben ist.
§ 6 Geschäftsjahr
1. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr
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§7 Ehrenamt
1. Alle Ämter werden ehrenamtlich ausgeübt.
2. Es werden weder Spesen noch Fahrtkosten zu den
Vorstandssitzungen, noch anderen Veranstaltungen gezahlt.
3. Bei der jährlichen Galaveranstaltung ist die entsprechende
Kleiderordnung einzuhalten. Siehe hierzu die Kleiderordnung, die
Bestandteil dieser Ordnung ist.
4. Ebenfalls Bestandteil dieser Ordnung ist die Abzeichen – und
Beitragsordnung.
§ 7 Vereinsvermögen
1. Mit Auflösung des Vereins oder Entziehung der Rechtsfähigkeit, fällt
das Bar- und Sachvermögen des Vereins an die IBDF für die
Nachwuchsarbeit.
2. Dauerleihgaben werden den Besitzern zurückgegeben.
§ 8 Nominierung
Mit der Nominierung (Formular) sind 75,00 Euro als Scheck beizufügen.
In den 75,00 Euro sind u.a. enthalten, Hall of Fame Abzeichen, Poloshirt
mit Hall of Fame Emblem, Teilnehmerkosten.
Der Reinerlös geht an die Jugendfoundation.
§ 9 Ausgabe der Urkunden
Die Ernennungsurkunden und Mitgliedsurkunden werden nach einem
Tageslehrgang in Köln durch den Präsidenten der Hall of Fame Germany
oder seinem Vertreter überreicht.
Die Auszeichnungen werden nur an anwesende Sportler übergeben.
Köln, Mehlingen, 28.03.2015
Frank Weinert
Präsident Hall of Fame Germany
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Gürtelbestickung oder Namenschild
Name – Vorname
Hall of Fame Member 2015
Teacher of the year
Als Gürtelbestickung oder
am unteren Ende des linken >Ärmels<
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Vorstand der Hall of Fame
Deutschland
Präsident der Hall of Fame
Vizpräsident
Kassenwart - Materialverwaltung
Geschäftsführer/Mitgliederwart
Ausschuß-Vorsitzender
Beisitzer
Beisitzer
Beisitzer
Beisitzer
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Frank Weinert
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Abzeichen Ordnung
Das Hall of Fame Abzeichen ersetzt das IBDF-Emblem auf der
linken Brustseite.
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Beitrags- und Gebührenordnung
Abzeichen
12,50 Euro
T-Shirt
15,00 Euro
Polo-Shirt
16,50 Euro
Hall of Fame – Stempel
-Kaution25,00 Euro
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Kleiderordnung
Budogi
Das Hall of Fame Abzeichen ist auf der rechten
Brustseite zu tragen. Es ersetzt somit das IBDF
Verbandsabzeichen.
Auf Lehrgängen ist ein Nationalitätsabzeichen
auf dem rechten Oberarm zu tragen.
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Kleiderordnung
Gala/Ehrung
Die Ehrung findet auf der Matte statt, deshalb
ist ein entsprechender Budogi zu tragen.
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