1. PZU-Marathon Szczecin – die Laufordnung

1. PZU-Marathon Szczecin – die Laufordnung
I. Veranstalter
1. Den 1. PZU-Marathonlauf Szczecin veranstaltet die Akademie für Bewegung
und Gesundheit (Ruchowa Akademia Zdrowia) in Szczecin.
mehr Infos unter: pzumaratonszczecinski.pl und raz.szczecin.pl
2. Der Hauptsponsor ist die Versicherungsanstalt PZU.
II. Ziele
1. Verbreitung des Laufsports als der einfachsten Bewegungsform.
2. Förderung der körperlichen Fitness und des aktiven Lebensstils.
3. Vermarktung von Szczecin als einer läuferfreundlichen Stadt.
4. Die Möglichkeit für die Läufer in den Wettbewerb zu treten.
III. Termin und Ort
1. Der Lauf findet am 19. September 2015 in Szczecin statt.
2. Der 1. PZU-Marathon Szczecin startet um 9.00 Uhr an der Azoty Arena
Szczecin, Szafera 3/5/7. Die Startlinie wird nach ca. 20 Minuten vom Startschuss
geschlossen.
3. Das Ziel des Laufs befindet sich ebenfalls an der Azoty Arena.
4. Streckenlänge: 42,195 km. Die Strecke wird den Attest des Polnischen
Leichtathletikverbands (PZLA) haben.
5. Die Strecke wird je 1 Kilometer vertikal und diagonal gekennzeichnet, sie führt
durch die Hauptstraßen der Stadt und bildet eine Schleife.
6. Es werden an diverse Niveaus der Läufer angepasste Startbereiche sowie
Tempoläufer geplant, die beim Erreichen bestimmter Zeiten helfen.
7. Zusätzlich findet am 19.09. um 9.30 Uhr (kurz nach dem Start des Marathonlaufs)
an der Azoty Arena der sog. Minimarathonlauf, ein Familien- und Happeninglauf FUN
RUN auf der Distanz von 4,2 km statt.
IV. Zeitlimit
1. Für die Läufer gilt der Zeitlimit von 6 Stunden.
2. Die Laufteilnehmer, deren Zeit auf halber Strecke (21,097 km) mehr als 3 Stunden
vom Startschuss beträgt sind verpflichtet, den Lauf zu unterbrechen und die Strecke
zu verlassen. Alle Teilnehmer, die den Lauf bis 15.00 nicht beenden, sind verpflichtet,
den Lauf zu unterbrechen und die Strecke zu verlassen. Bis ans Ziel können sie mit
dem Fahrzeug mit der Aufschrift ,,Ende des Laufs’’ fahren.
3. Personen, die nach Verlauf dieser Zeit sich auf der Strecke aufhalten, tun das auf
eigene Verantwortung und können wegen Verstoßes gegen Verkehrsvorschriften und
das Bürgerliche Gesetzbuch geahndet werden.
4. Alle TeilnehmerInnen des 1. PZU-Marathons Szczecin sind verpflichtet, sich an
die Weisungen von Personen zu halten, die für Sicherheit zuständig sind bzw. den
Veranstalter vertreten.
V. Erfrischungs- und Kontrollpunkte
1. Die Erfrischungspunkte mit Wasser sind auf km 5, 10 und 15 und danach alle 2,5
km eingerichtet.
Zusätzlich befinden sich auf km 15, 20, 25, 30, 35 und 40 neben Wasser auch
Bananen und isotonische Getränke.
2. Auf der Strecke des 1. PZU-Marathons Szczecin wird es keine Punkte mit
Eigenverpflegung der Laufteilnehmer geben.
3. Die Kontrollpunkte der (zusätzlichen) Zeitmessung befinden sich (neben dem Start
und Ziel) auf km: 10, 21,097, 30 und 40.
VI. Teilnahme
1. Am 1. PZU- Marathon Szczecin dürfen ausschließlich Personen teilnehmen, die
spätestens am 19. September 2015 das 18. Lebensjahr vollendet haben.
2. Alle Teilnehmer haben sich im Büro des 1. PZU-Marathons Szczecin zu melden.
Das Veranstaltungsbüro befindet sich in der Azoty Arena, Szczecin, Szafera
3/5/7:
am 18.09. – Freitag, von 10.00 bis 21.00 Uhr und
am 19.09. – Samstag, von 6.00 bis 8.00 Uhr (Tag des Laufs).
3. Im Veranstaltungsbüro erhalten die Laufteilnehmer Startersets mit u.a.
Startnummer, Sicherheitsnadeln und T-Shirt (nach Vermerk und Auswahl der Größe)
sowie einen Ablagebeutel. Wichtiger Hinweis: für Personen, die die Teilnahmegebühr
nach dem 31. August 2015 einzahlen, können T-Shirts nicht mehr garantiert werden.
4. Die Grundlage für die Herausgabe des Starterpakets samt Startnummer bildet ein
persönliches Dokument zur Feststellung der Identität und eine durch den Teilnehmer
unterschriebene Erklärung über den angemessenen Gesundheitszustand.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Daten von Personen zu überprüfen,
die die Startnummer abholen und Einsicht in ihr persönliches Dokument zu nehmen.
5. Das Abholen des Starterpakets im Namen einer anderen Person ist auf der
Grundlage einer unterzeichneten Erklärung und einer Personalausweis-Fotokopie
der Person möglich.
6. Für die Marathonlauf-Teilnehmer gelten die Vorschriften des Polnischen
Leichtathletikverbands PZLA sowie der vorliegenden Ordnung.
7. Alle Laufteilnehmer erhalten eine Startnummer, Betreuung auf der Strecke, die
Möglichkeit, während des Laufs die Erfrischungspunkte zu beanspruchen sowie eine
Erinnerungsmedaille am Ziel. Zusätzlich gewährleistet der Veranstalter Sanitäter,
Garderoben, Ablage während des Laufs und Duschen nach dem Lauf.
8. Ablagen – Im Starterpaket erhalten die Teilnehmer einen Ablagebeutel mit einer
Nummer, der am gekennzeichneten Ort zur Aufbewahrung aufgegeben werden kann.
Der Beutel kann nur gegen Vorlage der Startnummer abgeholt werden. Bei Verlust
der Startnummer durch den Laufteilnehmer ist der Veranstalter von der Haftung für
die Abholung des Beutels durch eine unberechtigte Person freigestellt.
Wichtiger Hinweis: Es wird verboten Wertgegenstände und Dokumente in der Ablage
zurückzulassen.
9. Allen, die an einer kostenlosen Übernachtung vor dem Lauf interessiert sind und
bis zum 31. August 2015 den Bedarf an die E-Mail [email protected]
melden, gewährleistet der Veranstalter eine Übernachtungsmöglichkeit in der
Sporthalle. Der Veranstalter stellt keine Matratzen und Schlafsäcke zur Verfügung.
Die Übernachtungszuweisungen werden im Veranstaltungsbüro herausgegeben. Die
Laufteilnehmer haben am Übernachtungsort die Zuweisung vorzulegen. Das
Hineinbringen und Genuss von Alkohol und anderer Mittel in der Halle sowie
Verbleiben in der Halle von Personen unter Einfluss von Alkohol bzw. anderer
Genussmittel ist verboten. Die Personen, die sich dem Verbot nicht unterordnen,
werden vom Saal verwiesen.
10. ,,FUN RUN’’ – hier (Details ab dem 1. Juni 2015)
VII. Anmeldungen
1. Die Anmeldungen sind auf dem Anmeldeformular auf der Website
www.pzumaratonszczecinski.pl zu übermitteln.
2. Die Online-Anmeldungen werden am 12. September 2015 eingestellt. Nach dem
Termin sind Anmeldungen ausschließlich im Veranstaltungsbüro des 1. PZUMarathons Szczecin am 18. September 2015 möglich, mit dem Vorbehalt, dass im
Büro 50 Startnummern vorhanden sind. Am 19. September, dem Tag des Starts, sind
keine Anmeldungen zum Marathon mehr möglich. Personen, die bis zum 12.
September die Startgebühr überwiesen haben und keine Bestätigung mit der
Startnummer erhielten, haben die Überweisungsbestätigung im Veranstaltungsbüro
vorzulegen.
3. ,,FUN RUN’’ - hier (Details ab dem 1. Juni 2015)
VIII. Gebühren
1. Jede/r Teilnehmer/in des 1. PZU-Marathons Szczecin hat die Kosten der
Anmeldegebühr zu tragen.
bis zum 31.05. – 59 PLN
bis zum 30.06. – 69 PLN
bis zum 31.08. – 89 PLN
bis zum 18.09. – 149 PLN (ohne Garantie, ein T-Shirt in passender Größe zu
bekommen)
Wichtiger Hinweis!
- Für Personen, die 1946 bzw. früher geboren wurden, gilt die
Teilnahmegebühr in der Höhe von 5 PLN.
2. Im Falle der Überweisung der Teilnahmegebühr in einer nicht ausreichenden Höhe
(z.B. in Folge der Überschreitung der in vorliegender Ordnung festgelegten
Einzahlungsfrist) ist der Teilnehmer/die Teilnehmerin verpflichtet, den fehlenden
Betrag bis zur Höhe, die am Tag seiner letzter Einzahlung galt, zu leisten .
3. Die Teilnahmegebühr kann AUSSCHLIESSLICH Online bei der Laufanmeldung
auf der Seite www.datasport.pl nach der Wahl der Option ,,ZAPŁAĆ’’ übermittelt
werden. Der Betreiber der Seite ist Dotpay.
4. Den Personen, die 1946 bzw. früher geboren wurden, gewährt der Veranstalter
eine Ermäßigung.
Die Teilnahmegebühr beträgt in diesem Fall 5 PLN. Die Ermäßigung steht nur
Personen zu, die bis zum 31. August 2015 die Teilnahmeanmeldung samt
Teilnahmegebühr übermitteln. Nach Ablauf des Termins gelten für alle Personen, die
sich anmelden die Teilnahmegebühren, die unter Punkt 1, Absatz VIII. genannt sind.
5. Der Beweis für den Eingang der Gebühr ist das Erscheinen der Startnummer am
Namen des Teilnehmers/ der Teilnehmerin auf der Liste auf der Website
www.pzumaratonszczecinski.pl
6. Der Veranstalter haftet nicht im Falle des Verlustes der Anmeldung, Post- bzw.
Banküberweisung aus Verschulden der Post oder Bank.
7. Nach Einzahlung der Teilnahmegebühr ist ihre Rückerstattung nicht möglich
ausgenommen Situationen, die in vorliegender Ordnung vorhergesehen sind sowie
im Rahmen des allgemein geltenden Rechts.
8. Aus technischen Gründen kann eine eingezahlte Teilnahmegebühr auf eine/n
andere/n Teilnehmer/in nicht übertragen werden. Ein/e Teilnehmer/in kann jedoch die
Anmeldegebühr im Namen anderer Marathon-Teilnehmer einzahlen.
9. Die Teilnahmegebühr ist eine Gebühr für die Marathonteilnahme und nicht für das
Starterpaket. Mit Teilnahmegebühren werden die Veranstaltungskosten des
Marathons gedeckt.
10. Personen, die eine Rechnung für die geleistete Teilnahmegebühr erhalten
möchten, sollten es an die E-Mail-Adresse [email protected] melden und
zur Ausstellung des Dokuments erforderliche Daten mitteilen.
11. Im Falle der Marathon-Absage aus Verschulden des Veranstalters ist der
Veranstalter verpflichtet, den Teilnehmern die Teilnahmegebühren zurück zu
erstatten.
IX. Bewertung und Ergebnisse
1. Während des 1. PZU-Marathons Szczecin wird die Bewertung in folgenden
Klassen vorgenommen:
1.a . allgemeine Frauen- und Männerklassifizierung – Platz 1. bis 6.,
1.b. Altersklassen:
- F–20 M–20 (Jahrgang 1997–1986)
- F–30 M–30 (Jahrgang 1985–1976)
- F–40 M–40 (Jahrgang 1975–1966)
- F–50 M–50 (Jahrgang 1965–1956)
- F–60 M–60 (Jahrgang 1955–1950)
- F–65 M–65 (Jahrgang 1949–1946)
- F–70 M–70 (Jahrgang 1945–1940)
- F–75 M–75 (Jahrgang 1939 und ältere);
1.c. Branchenbezogene Klassifizierung – bester Läufer und beste Läuferin (muss bei
der Anmeldung vermerkt werden):
- Lehrer (an einer Schule bzw. Hochschule),
- uniformierte Dienste (polnische Armee, NATO-Truppen, Polizei, Feuerwehr,
Stadtpolizei, Grenzschutz, Zoll, Vollzugsdienst),
- Beamte,
- Seeleute (Binnenschifffahrt und Hochsee),
- Werft- und Hafenmitarbeiter,
- Bauarbeiter,
- IT-Mitarbeiter,
- medizinischer Mitarbeiter (Arzt, Krankenpflegekräfte, Pharmazeuten),
- Kaufmann–Verkäufer,
- Landwirt,
Obige Branchen betreffen Personen, die in oben genannten Berufen aktiv sind.
1.d. Bester Stettiner und beste Stettinerin.
1.d. Gruppenklassifizierung ist gesondert im Kapitel X. beschrieben.
2. Die Grundlage für die Klassifizierung bildet die elektronische Messung. Auf der
Laufstrecke befinden sich Kontrollmatten, die das Erscheinen eines Laufteilnehmers/
einer Laufteilnehmerin registrieren. Eine fehlende Ablesung der Präsenz des
Teilnehmers/ der Teilnehmerin am gegebenen Punkt kann zu Disqualifizierung
führen.
4. Entsprechend den PZLA-Vorschriften erfolgt die Bewertung von Laufteilnehmern in
der allgemeinen Kategorie auf der Grundlage der Bruttozeit, die vom Zeitpunkt des
Startschusses gemessen wird. Bei sonstigen Klassen ist die Nettozeit entscheidend,
die vom Zeitpunkt des Überschreitens der Startlinie gemessen wird.
5. Die End-Ergebnisse des Laufs beinhalten die Angaben über die Brutto- und
Nettozeit aller Laufteilnehmer.
6. Die Ergebnisse der branchenbezogenen Klassifizierungen werden bis zu 3 Tagen
nach Abschluss des Laufes auf unserer Website www.pzumaratonszczecinski.pl
zugänglich sein.
7. Schriftliche Proteste betreffend die Laufergebnisse werden bis zum 20. September
2015 bis 18.00 Uhr unter der E-Mail [email protected] angenommen.
Die Proteste werden binnen 24 Stunden entschieden. Endgültige und offizielle
Ergebnisse werden spätestens am 24. September 2015 veröffentlicht. Die
Teilnahmeurkunde über den Abschluss des 1.PZU-Marathons Szczecin zum
selbständigen Ausdrucken kann binnen 14 Tagen nach der Veranstaltung von der
Seite www.pzumaratonszczecinski.pl downgeloaded werden.
X. Preise
1. Alle Laufteilnehmer, die den 1.PZU-Marathon Szczecin beenden, erhalten am
Ziel Erinnerungsmedaillen.
2. Diejenigen, die Platz 1. bis 6. in der Gesamtwertung von Frauen und Männern,
Platz 1. bis 3. in den Altersklassen und Platz 1. bis 3. in der Gruppenklasse (Club
bzw. Firma) erreichen, erhalten Pokale.
3. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, zusätzliche Geld- und Sachpreise in
eigens gewählten Kategorien und Klassifizierungen zu stiften. Dies wird in einer
gesonderten Ordnung festgelegt und bis zum 10. August 2015 zur Kenntnis
gegeben.
4. Die Gewinner der Klassifizierung bester Stettiner, beste Stettinerin erhalten
Pokale.
Die Gewinner der branchenbezogenen Klassifizierungen erhalten binnen 14 Tagen
Auszeichnungen.
XI. Ordnung der Gruppenklassifizierungen im Rahmen des 1. PZU-Marathons
Szczecin.
1. An Gruppenklassifizierung können folgende Gruppen teilnehmen:
a) Sportclubs (mit juristischer Persönlichkeit – Sie dürfen ausschließlich durch ihre
Mitglieder vertreten werden), Laufgruppen mit juristischer Persönlichkeit (Sie
dürfen ausschließlich durch ihre Mitglieder vertreten werden), Laufgruppen ohne
juristische Persönlichkeit, die regelmäßig Laufaktivitäten führen (z.B. Gemeinsame
Trainings, Organisation von Laufveranstaltungen u.a.) sowie Gruppen, die auf
vorangegangenen Laufveranstaltungen unter einem gemeinsamen Namen
auftraten (Sie dürfen ausschließlich von Personen vertreten werden, die früher in
ihrem Namen auftraten);
b) Firmen- und Institutionsmannschaften – dürfen ausschließlich durch ihre
Mitarbeiter vertreten werden.
2. Eine Mannschaft besteht aus mindestens 3 Personen. Die Anzahl der
Gruppenmitglieder ist uneingeschränkt.
3. Für die Laufteilnehmer, die Mitglieder der einzelnen Mannschaften sind, gilt die
Ordnung des 1.PZU-Marathons Szczecin.
Wichtiger Hinweis! Ein Laufteilnehmer/ eine Laufteilnehmerin darf nur eine
Mannschaft vertreten.
4. Für eine Mannschaft ist ihr Kapitän verantwortlich. Er ist die einzige Person, die:
* über die Aufstellung der Mannschaft entscheidet,
* im Namen der Mannschaft auftritt,
* Laufveranstalter kontaktiert.
5. Als Endergebnis gilt die Summe von 3 besten Nettozeiten, die durch die
Mannschaftsteilnehmer erzielt wurden. Die Mannschaft mit der geringsten Summe
genannter Zeiten gewinnt. Falls der Lauf von weniger als 3 Gruppenmitglieder
beendet wird, wird die Gruppe nicht bewertet.
6. Falls durch mehr als eine Mannschaft gleiche Ergebnisse erreicht werden,
entscheidet über den Platz in der endgültigen Wertung in erster Reihe die Anzahl der
angemeldeten Teilnehmer (je höher die Anzahl, desto höher der Platz) und dann die
Zeiten der besten Mannschaftsmitglieder.
7. Drei beste Mannschaften erhalten Pokale.
XII. Endbestimmungen
1. Während des Laufs haben die Laufteilnehmer die Startnummer an die Vorderseite
des T-Shirts anzubringen. Das teilweise bzw. komplettes Zudecken der Startnummer
wie auch ihre Modifizierung sind unter Androhung der Disqualifizierung verboten.
2. Das Verweilen auf der Strecke des 1.PZU-Marathons Szczecin ohne eine gültige
Startnummer ist nicht zulässig. Die Personen ohne eine gültige Startnummer werden
vom Veranstaltungspersonal von der Strecke verwiesen. Es ist insbesondere
verboten, sich auf der Strecke mit Fahrrädern, Inline-Skates, Skateboards und
anderen mechanischen Fahrzeugen ohne eine gültige Genehmigung vom
Veranstalter zu bewegen. Nicht zulässig sind ebenfalls die Benutzung von NordicWalking Stöcken und der Lauf mit einem Hund.
3. Nach Laufabschluss wird unter den Laufteilnehmern, die Platz 1. bis 3. in der
allgemeinen Frauen- und Männerwertung erreichten, ein Dopingtest geführt, dem
sich die durch den Ausschuss genannten Teilnehmer unbedingt unterziehen müssen.
4. Der Veranstalter gewährleistet eine Unfallversicherung. Jeder Teilnehmer/ jede
Teilnehmerin ist verpflichtet, eine Erklärung über die Kenntnisnahme der
Laufordnung zu unterschreiben. Mit der Unterschrift wird auch die Einwilligung in die
Erteilung der ersten Hilfe ausgedrückt, Durchführung von anderen medizinischen
Eingriffen durch das im Namen des Veranstalters handelnde medizinische und
alternativmedizinische Personal sowie in den Transport des Geschädigten zu einem
sicheren Ort. Die Laufteilnehmer nehmen zur Kenntnis, dass die Laufteilnahme mit
körperlicher Anstrengung verbunden ist und dass sie ein natürliches Unfallrisiko,
mögliche Körperverletzungen (darunter Todesfall) wie auch Schäden und
Vermögensverluste herbeiführen kann. Zusätzlich können andere Risikofaktoren
auftreten, die zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorhersehbar sind. Das Unterschreiben
der Erklärung über die Kenntnisnahme der Laufordnung bedeutet, dass der
Laufteilnehmer/ die Laufteilnehmerin den Charakter, Umfang und Grad des Risikos
verbunden mit der Laufteilnahme erwogen und bewertet sowie sich freiwillig
entschieden hat, das Risiko ausschließlich auf eigene Verantwortung einzugehen.
5. Die Entscheidungen von Ärzten über die Fortsetzung des Laufs während der
Veranstaltung sind endgültig und unwiderruflich.
6. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, zusätzliche Klassifizierungen und
Preise einzuführen.
7. Der Veranstalter behält sich das Recht vor ohne Grundangabe den Lauf
abzusagen bzw. zu unterbrechen.
8. Mit der Teilnahmeanmeldung nimmt der Teilnehmer/ die Teilnehmerin die
vorliegende Ordnung an und willigt in die gebührenfreie Weiternutzung des eigenen
Abbilds in Form von Fotos und Videoaufnahmen und erteilt dem Veranstalter eine
Lizenz für die Nutzung des Abbilds in allen Bereichen darunter für seine Fixierung
und Verbreitung in beliebiger Form, Speichern im Computer, seine Nutzung bei der
Vermarktung und Veranstaltungsorganisation der Akademie für Bewegung und
Gesundheit sowie seine Zurverfügungstellung den Sponsoren und Partnern des
PZU-Marathons Szczecin für die weitere Verwendung zu Werbezwecken,
Veröffentlichung in Publikationen der Akademie für Bewegung und Gesundheit und
der Sponsoren sowie im Werbematerial des Veranstalters, in der Presse, auf
Internetseiten wie auch im Rundfunk und Fernsehen. Der Teilnehmer/ die
Teilnehmerin willigt auch in die Verarbeitung seiner/ ihrer personenbezogenen Daten
für organisatorische Zwecke und Veranstaltungen der Akademie für Bewegung und
Gesundheit ein und nimmt zur Kenntnis, dass die Einsichtnahme und Modifizierung
der Daten jederzeit möglich ist, dass die Daten sicher aufbewahrt und an Dritte nicht
übermittelt bzw. verkauft werden.
9. Eine bindende und endgültige Auslegung der vorliegenden Ordnung steht
ausschließlich dem Veranstalter des 1.PZU-Marathon Szczecin zu. In Sachen, die
in der Ordnung nicht geregelt sind, entscheidet der Veranstalter. Falls eine der
Ordnungsbestimmungen teilweise oder gänzlich für nichtig erklärt bzw. nicht
umsetzbar wird, bleiben alle andere Bestimmungen (gänzlich oder teilweise) gültig.
Direktor des Marathonlaufs
Robert Szych