Ausschreibung Photonik, Mikroelektronik, Informationstechnik: Intelligente optische Sensorik im April 2015 Inhalt 1 Vorbemerkung............................................................................................... 2 2 Ziel und Gegenstand der Ausschreibung ................................................... 2 3 Teilnahmeberechtigung ............................................................................... 3 4 Modalitäten .................................................................................................... 3 5 Dienstweg ...................................................................................................... 4 6 Fristen ............................................................................................................ 4 7 Umfang und Inhalt der Anträge ................................................................... 4 8 Projektträger ................................................................................................. 5 1 1 Vorbemerkung Sensoren spielen in praktisch allen Bereichen der Produktion eine zunehmend wichtige Rolle. Sie erfassen physikalische Größen oder chemische Effekte und liefern Signale zur weiteren Verarbeitung. In der Fertigung tragen Sensoren dazu bei, Prozesse effizienter, kostengünstiger, flexibler und sicherer zu machen. Die Zukunftsvision einer „Industrie 4.0“ umfasst hochflexible und hochproduktive, selbstkoordinierende und selbstoptimierende Fertigungssysteme. Eine zentrale Funktion übernehmen hierbei die sogenannten „cyber-physischen Systeme“, d.h. Systeme aus mechanischen, elektronischen und informationstechnischen Komponenten, die über Sensoren und Aktoren verfügen und über digitale Netze bzw. das Internet kommunizieren. Bei der Realisierung solcher Fertigungssysteme entsteht ein dringender Entwicklungsbedarf an geeigneten Sensoren. Das Aufgabenspektrum umfasst dabei die Produktionsüberwachung und -optimierung, die Qualitätssicherung und Dokumentation sowie die Gewährleistung der Sicherheit. Insbesondere optische Sensoren bieten aufgrund der vielfältigen Messprinzipien bei höchster Auflösung, kurzen Messzeiten, Berührungslosigkeit und guter Integrierbarkeit viele Vorteile sowie zahlreiche Anwendungsmöglichkeiten. Für die Zukunft wird ein wachsender Bedarf an optischen Sensoren prognostiziert, insbesondere an sogenannten „Smart Sensors“ mit hoher Integrationsdichte und eigener Intelligenz sowie Multifunktionalität. 2 Ziel und Gegenstand der Ausschreibung Das Forschungsprogramm zielt auf die vorwettbewerbliche, anwendungsorientierte Grundlagen- und Vorlaufforschung. Die Projektergebnisse sollen insbesondere in kleineren und mittelständischen Unternehmen in Baden-Württemberg umgesetzt werden. Gegenstand der Ausschreibung „Intelligente optische Sensorik“ ist aus diesen Gründen die interdisziplinäre Entwicklung neuartiger optischer Sensoren in Kombination mit Elektronik und Software: Die zu entwickelnden optischen Sensoren sollen Messgrößen erfassen und sich darüber hinaus durch eigene Intelligenz mittels integrierter Hardware sowie durch Auswerte-, Entscheidungs- und auch Optimierungsalgorithmen auszeichnen. Für eine Regelung von Fertigungsprozessen sollen des Weiteren Prozessregelgrößen in Echtzeit über Standardschnittstellen angesprochen werden können. 2 Über eine Selbstdiagnose und ggf. Selbstkalibration soll ein weitestgehend autarker Betrieb möglich werden. Eine weitere Anforderung soll die Robustheit gegenüber Mess-Störungen (Dämpfe etc.), z.B. durch eine Störgrößenkompensation, sowie die Fehlertoleranz sein. Schließlich müssen die Sensoren in der Lage sein, mit dem Gesamtsystem zu kommunizieren. In diesem Zusammenhang müssen sie vernetzungsfähig sein, um sich in Prozessketten oder Automatisierungsnetzwerke integrieren zu lassen. Die gewonnenen Daten sollen potenziell für eine Weiterverarbeitung und Dokumentation innerhalb der Prozess- bzw. Wertschöpfungskette geeignet sein. Wünschenswert ist die Möglichkeit, vorhandene Maschinen bzw. Infrastruktur mit den neuen intelligenten optischen Sensoren aufzurüsten. Als Fernziel ist eine möglichst einfache Integration („Plug&Play“) anzustreben. Der Projektantrag muss alle drei Felder „Photonik, Mikroelektronik und Informationstechnik“ adressieren und in Summe eine signifikante Verbesserung gegenüber dem Stand der Technik aufweisen. 3 Teilnahmeberechtigung Zur Teilnahme berechtigt sind baden-württembergische Hochschulen und gemeinnützige außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Baden-Württemberg. Die Bildung von interdisziplinären Forschungsverbünden wird ausdrücklich begrüßt. 4 Modalitäten Die Forschung erfolgt im Auftrag der Baden-Württemberg Stiftung gGmbH auf Basis eines Auftragsvertrags mit der Forschungseinrichtung (Auftragsforschung). Die Rechte an den Ergebnissen der Forschung stehen der Baden-Württemberg Stiftung gGmbH zu. Finanziert werden Personal- und Sachkosten und in besonders begründeten Ausnahmefällen Investitionskosten, beschränkt auf die in der Laufzeit des Projekts anfallenden Abschreibungen. Das Ausschreibungsthema macht einen kooperativen Ansatz erforderlich. Entsprechende Kooperationen innerhalb einer Forschungseinrichtung oder mit anderen Forschungseinrichtungen sind daher ausdrücklich erwünscht. Sind mehrere Forschungseinrichtungen beteiligt, so ist ein Koordinator bzw. Sprecher als Ansprechpartner für die Baden-Württemberg Stiftung zu benennen. Dieser übernimmt die Koordination zwischen den Forschungseinrichtungen und ist für die 3 Gesamtprojektabwicklung gegenüber der Baden-Württemberg Stiftung verantwortlich. Es ist ein einstufiges Bewerbungsverfahren vorgesehen. Die zum nachgenannten Zeitpunkt einzureichenden Anträge werden durch ein externes, unabhängiges Gutachtergremium bewertet, das der Baden-Württemberg Stiftung Empfehlungen unterbreitet. Bewertet werden insbesondere die wissenschaftliche Exzellenz des Antrags bei gleichzeitiger Erfüllung der im Ausschreibungstext genannten Vorgaben, die Abhebung gegenüber dem Stand der Technik sowie die Anwendungsrelevanz der Forschungsarbeiten für die baden-württembergische Wirtschaft. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Eine Ablehnung des Projektantrags wird nicht begründet. Mit Einreichung der Vorhabensbeschreibung zeigen sich die Antragsteller mit den Modalitäten einverstanden. Die Projekte sollen eine Laufzeit von 3 Jahren nicht überschreiten. Für die Ausschreibung „Photonik, Mikroelektronik und Informationstechnik“ stehen der Baden-Württemberg Stiftung 4 Mio. € zur Verfügung. 5 Dienstweg Alle Anträge der Hochschulen müssen über die Rektorate vorgelegt werden. Anträge aus dem Bereich der außeruniversitären Forschungseinrichtungen müssen über die Leitung der Einrichtungen erfolgen. 6 Fristen Der Antrag ist bis zum 30. Juni 2015 (Ausschlussfrist) schriftlich und in deutscher Sprache beim Projektträger Photonics BW einzureichen. 7 Umfang und Inhalt der Anträge 1. Allgemeine Angaben (Antragsteller, Institution, Titel und Akronym des Vorhabens, Projektleiter bzw. Koordinator bei Kooperationen, rechtskräftige Unterschrift) 2. Zusammenfassung: kurze, allgemein verständliche Beschreibung des Vorhabens 3. Stand der Forschung und Abgrenzung des Antrags gegenüber dem derzeitigen Stand, Patentsituation 4 4. Detaillierte Darstellung des Projektvorhabens: Zielsetzung, wissenschaftlicher und technischer Nutzen, Verbesserungspotenzial, Arbeitsprogramm, Methoden und Anwendungsperspektiven 5. Eigene projektbezogene Vorarbeiten und Veröffentlichungen einschließlich Patente und Erfindungsmeldungen 6. Arbeits- und Zeitplan unter Angabe von halbjährlichen Meilensteinen 7. Nettokostenaufstellung nach Projektjahren mit Angabe der Mehrwertsteuer. Wird keine Mehrwertsteuer angegeben, geht die Baden-Württemberg Stiftung davon aus, dass es sich bei der Nennung um Bruttobeträge inkl. MwSt. handelt: Personalkosten mit Angabe der Personenmonate und der Eingruppierung. Finanziert werden max. 65.000 €/a für Postdocs, 60.000 €/a für Doktoranden und 50.000 €/a für Techniker (jeweils zzgl. MwSt.) Aufgeschlüsselte Sachkosten (Kleingeräte bis 5.000 €, Verbrauchsmaterialien, Reisekosten) In begründeten Ausnahmefällen Investitionskosten (gilt für Neuinvestitionen ab 5.000 €, Abschreibungsdauer nach AfA-Tabelle, abrechenbare Abschreibung nur für die Nutzungsdauer im Projekt) Zusammengefasste Gesamtkostenübersicht Bei Kooperationen muss ein klar getrennter Finanzierungsplan vorliegen, aus dem schlüssig hervorgeht, welche Stellen und Mittel für jeden Partner vorgesehen sind Ein ausfüllbares Antragsformular ist erhältlich unter http://www.photonicsbw.de/formular-pmi2015. Die Anträge sind in einfacher Ausfertigung in Papierform einzureichen und zusätzlich als elektronisches Dokument (Word-Datei) an den Projektträger ([email protected]) zu übersenden. 8 Projektträger Die Baden-Württemberg Stiftung hat Photonics BW, das Innovationsnetz für Optische Technologien, mit der Projektträgerschaft beauftragt. Dieses ist für die organisatorische Abwicklung des Programms zuständig und zentraler Ansprechpartner für die Antragsteller. Rückfragen sind ausschließlich an den Projektträger zu richten. 5 Der Antrag ist einzureichen bei: Photonics BW e.V. Dr. Andreas Ehrhardt Carl-Zeiss-Straße 1 73447 Oberkochen Tel.: Fax: E-Mail: 07364 / 20 29 13 07364 / 20 49 03 [email protected] 6
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