RLP Anmeldung RegioWein 2015

Geschäftsführer:
Sebastian Kreuser
Mainz 14 HRB 4337
USt-IdNr.: DE 149060576
Internet: www.ram-messe.de
www.rheinland-pfalz-ausstellung.de
e-mail: [email protected]
Schillerplatz 7, D - 55116 Mainz
Telefon 0 61 31 / 96 50 4-0
Telefax 0 61 31 / 96 50 4-99
Messe Mainz
Mitglied der Gesellschaft
zur freiwilligen Kontrolle von
Messe- und Ausstellungszahlen
RAM
Regio Ausstellungs GmbH
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14.-22. März 2015
Kopie für den Aussteller
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Firma:
Straße:
PLZ Ort:
Telefon:
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Anmeldung
Standgröße
und Ausstattung: 2,5m Front, 3m Tiefe: 7,5m²,
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inklusive: Wände,
Tresen, Teppich,
Kühlschrank, Blenden,
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,4HPS! Internet:
Beschriftung, Stromanschluss, Medienpflichteintrag, AUMA Beitrag
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XT
3 Tage
Wochentag-Block
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XT
Di. 17.03. - Do. 19.03.2015
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XT
3 Tage
Wochenend-Block XT
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¨ Sa. 14.03. - Mo.
16.03.2015
IPZXT
…ILYXT
¨ Fr. 20.03. - So.
22.03.2015
kompletteA Laufzeit
9 Tage
Mietfertigstand
Mietfertigstand
B 22.03.2015
¨ Sa.
14.03. - So.
€
XT
XT
249,EUR
XT
XT
449,EUR
XT
XT
449,EUR
XT
XT
649,EUR
(zusteffendes bitte ankreuzen) Alle Preise zzgl. gesetzlicher Mwst.
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Alle genannten Preise gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer
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eingetragen in:
ausschließlich Weinverkauf, kein Verkauf offener Weine, kein touristischer
(<4()LP[YHNVISPNH[VYPZJO!WYVXT/HSSLUÅpJOL€ Vertrieb/Verkauf, keine Unteraussteller
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WYVXT-YLPNLSpUKLÅpJOL € Alle Preise zuzüglich gesetzlicher Mwst.
6.)
StandbegrenzungswändeLYMVYKLYSPJO
¨ Ich wünsche eine Anzeigenberatung für das
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„RegioWein-Magazin“, eine Sonderveröffentlichung der
* ja
nein
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MAIN PRESSE
* Achtung: Nach dem 20.02.2015 bestellte Wände
werden mit € 15,00 lfm in Rechnung gestellt.
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7.)
(Preise siehe Besondere Ausstellungsbedingungen)
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ja
seit
Firma:
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PLZ Ort:
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(Diese Angabe dient nur zur Information der Messeleitung und ist KEINE Bestellung!)
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Wird vom Veranstalter ausgefüllt:
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Bemerkungen:
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Ausstellungsbedingungen
Für die auf Ausstellungen einheitlich zu regelnden Bestimmungen gelten im Interesse der
Aussteller und zur Vereinfachung des Geschäftsverkehrs die anhängenden
Allgemeinen Messe- und Ausstellungsbedingungen des Fachverbandes Messen und Ausstellungen e.V.
ergänzt durch die Besonderen Ausstellungsbedingungen und die Bestimmungen der Technischen Mitteilungen der RAM.
Messe Mainz
Weitere Auflagen bezüglich der Standgestaltung sowie Art und Inhalt der WerbeausSagen bleiben vorbehalten.
Akustische und optische Werbeträger sind in jedem Fall antrags- und genehmigungspflichtig.
Alle rechtlichen und gewerblichen Vorschriften - insbesondere die Preisauszeichnung
- müssen beachtet werden.
Der Verkauf von Waffen (Schuss- , Hieb- und Stichwaffen), gefälschten Markenartikeln,
Raubkopien, jugendgefährdeten Medien und geschützte Tierpräparate sind auf der
Rheinland-Pfalz Ausstellung nicht zulässig.
14.-22. März 2015
8. Abfallentsorgung/Mülltrennung:
Besondere Ausstellungsbedingungen der
RAM Regio Ausstellungs GmbH Mainz
1. Allgemein:
Die nachfolgenden Besonderen Ausstellungsbedingungen bilden die vertragliche Grundlagefür die Teilnahme des Ausstellers an der ausgerichteten Veranstaltung. Ergänzende
Bestandteile des Vertrages sind die Allgemeinen Ausstellungsbedingungen des Fachverbandes Messen und Ausstellungen e.V. (FAMA) sowie die organisatorischen, technischen
und übrigen Bestimmungen, die dem Aussteller vor Messebeginn zugehen. Der Anmelder
sichert zu, dass die von ihm gemachten Angaben richtig und vollständig sind. Eventuelle Unklarheiten oder falsche Angaben gehen zu seinen Lasten.
2. Standmieten:
Die Standmiete in den Hallen, einschließlich, wenn bestellt, leihweiser Aufstellung
der Rück- und Seitenwände (Höhe 2,50 m), ist auf der Vorderseite abgedruckt. Jeder
angefangene Quadratmeter Standfläche wird auf den nächsten vollen Quadratmeter
aufgerundet.
Der AUMA wahrt die vielfältigen Belange der deutschen Wirtschaft auf dem Gebiet
des Ausstellungs- und Messewesens.
Alle Preise zuzüglich Mehrwertsteuer.
3. Zulassungsbestätigung:
Mit dem Zugang der Zulassungsbestätigung beim Aussteller kommt der Mietvertrag
zwischen Aussteller und der RAM Regio Ausstellungs GmbH zustande.
Weicht der Inhalt der Zulassungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung des
Ausstellers ab, so kommt der Vertrag nach Maßgabe der Zulassungsbestätigung
zustande, es sei denn, dass der Aussteller binnen 8 Tagen schriftlich widerspricht.
(s. Ziffer 6 der FAMA-Bedingungen.)
4. Werbeflächen:
Für Werbeflächen innerhalb des Ausstellungsgeländes werden je qm € 90,- berechnet.
Für besonders bevorzugte Plätze wird ein Aufschlag erhoben. Gestaltung sowie
Anbringung der Werbefläche sind Sache des Mieters.
Ein Entwurf ist vor Beginn der Ausstellung vorzulegen.
5. Zahlungstermin und -bedingungen:
Zahlungstermine und Beteiligungskosten ergeben sich aus dem Anmeldeformular.
Auf Antrag des Ausstellers (sh. Anmeldeformular) kann die Berechnung des Beteiligungspreises an einen Dritten vereinbart werden. Nachträglich kann eine Berechnung
an einen Dritten nur erfolgen, wenn der Aussteller dies schriftlich mitteilt und ein neues
Anmeldeformular, unterzeichnet vom neuen Rechnungsempfänger, bis spätestens 4
Wochen vor Beginn der Veranstaltung der RAM Regio Ausstellungs GmbH vorliegt.
6. Ort - Dauer - Öffnungszeit:
Die „Rheinland-Pfalz Ausstellung“ findet vom Samstag, den 14. März 2015 bis Sonntag,
den 22. März 2015 in Mainz, auf dem Gelände der Messe Mainz statt.
Sie ist an allen Tagen von 10-18 Uhr geöffnet (Einlass bis 17.00 Uhr), Öffnungszeiten für
Aussteller 8.30-19.00 Uhr.
7. Aufbau:
Siehe Technische Mitteilung
Eine Vorverlegung des Aufbautermines ist nicht möglich.
Im Rahmen der Verkehrsregelung werden zeitlich begrenzte Passierscheine gegen
Hinterlegungsgebühr ausgegeben.
Stände, deren Aufbau am Tag vor Beginn der Ausstellung bis 12 Uhr nicht begonnen
worden ist, werden auf Kosten des Ausstellers tapeziert, sofern nicht anderweitig darüber
verfügt wird. Ersatzansprüche können durch den Mieter nicht geltend gemacht werden.
Die Standbegrenzungswände werden im Bedarfsfall kostenlos und in gereinigtem
Zustand zur Verfügung gestellt, sowie auf- und abgebaut. Die Mitteilung ob Standwände
benötigt werden, muss mit der Anmeldung oder spätestens bis zum 20.02.2015
schriftlich erfolgen. Wände die erst nach dem 20.02.2015 bestellt werden, werden zu
den in den Technischen Mitteilungen genannten Preisen aufgebaut und sind bei dem
dort genannten Unternehmen zu beantragen. Der Aussteller hat sich bezüglich des
Umgangs mit den Wänden an die Vorgabe seines Vertragspartners zu halten. Der
Veranstalter haftet weder für die Beschaffenheit der Wände noch für die technische
Ausführung der Aufstellung oder deren Festigkeit.
In die Wände dürfen keine Löcher geschlagen oder gesägt werden.
Der Fußboden, die Hallenkonstruktion, Säulen sowie feste Einbauten dürfen nicht
gestrichen
oder tapeziert werden. Die Installations- und Feuerschutzeinrichtungen müssen jederzeit
zugänglich sein. Alles verwendete Material muss schwer entflammbar sein.
Die Überschreitung der normalen Bauhöhe von 250 cm muss der Ausstellungsleitung
gemeldet und von dieser genehmigt werden.
Aufgrund gesetzlicher Vorschriften ist der Verursacher verpflichtet, für eine sachgerechte
Müllbeseitigung Sorge zu tragen.
Dem Aussteller ist vorgeschrieben, Abfall zu vermeiden und Mülltrennung nach verwertbaren
Stoffen durchzuführen. Umweltbelastende Abfallstoffe, Standbauteile, Teppichböden,
Mischabfälle, Verpackungen, Sperrmüll, Bauschutt, Produktionsabfälle und Werbemittel
werden nicht mehr als Gewerbemüll behandelt und sind auf eigene Kosten zu entsorgen.
Einweggeschirr, Einwegflaschen und Dosen sind nicht gestattet. Speisen und
Getränke, müssen in Mehrwegbehältnissen abgegeben werden.
9. Abbau:
Siehe Technische Mitteilung
Nicht abgebaute Stände oder nicht abtransportierte Ausstellungsgüter werden nach
dem für die Beendigung des Abbaues festgelegten Termin auf Kosten des Ausstellers
entfernt und kostenpflichtig entsorgt.
Die Standflächen und das Mietmaterial der Vertragsfirmen sind in ordnungsgemäßem
Zustand zurückzugeben.
Beschädigungen der Bausubstanz, der techn. Einrichtungen und des Geländes sind
unverzüglich der Ausstellungsleitung mitzuteilen. Dafür haftet der Aussteller.
10. Medienpflichteintrag:
Der Medienpflichteintrag inkl. Link enthält ein alphabetisches Firmenverzeichnis.
Der Eintrag im Firmenverzeichnis umfasst den Firmennamen, Anschrift, Hallen- und
Standbezeichnung und im Internet auch einen Link zur eigenen Homepage.
Zusätze und Texterweiterung sind gegen Gebühr möglich. Trotz sorgfältiger Bearbeitung des
Materials können weder Herausgeber noch Druckerei eine Gewähr für vollständige und
richtige Eintragung und Veröffentlichungen übernehmen; ebenso müssen Änderungen
vorbehalten bleiben. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Zustimmung des Herausgebers.
Der Aussteller ist damit einverstanden, dass seine Daten zur Optimierung der Besucherwerbung anlässlich der Rheinland-Pfalz-Ausstellung 2015 an regionale Medien weitergegeben werden, sofern er diesem nicht schriftlich widerspricht. Bei Anmeldung nach
Redaktionsschluss des Katalogs am 23.02.2015 erfolgt lediglich ein Eintrag im Internetverzeichnis.
11. Bestellschein für technische Leistungen:
Für alle technischen Leistungen werden mit den „Technischen Mitteilungen“ Bestellscheine
mit Angabe der Preise und Lieferbedingungen übersandt. Mit Einsendung der Bestellscheine
erteilt der Aussteller den zuständigen Vertragsfirmen den Auftrag und verpflichtet
sich zur Übernahme der entstehenden Kosten. Die in den „Technischen Mitteilungen“
aufgeführten technischen Richtlinien – Aufbaubestimmungen und Brandschutzmaßnahmen/
Feuersicherheitsbestimmungen – sind Vertragsbestandteil der Beteiligung.
12. Verkauf:
Die Abgabe von Kostproben, Speisen und Getränken, zum Verzehr an Ort und Stelle,
muss von der Ausstellungsleitung genehmigt werden.
Der Verkauf von Waren aller Art, auch von Speisen und Getränken, ist unwiderruflich
um 18 Uhr einzustellen.
13. Verlosungen:
Tombolas, Preisausschreiben, Quiz, Gewinnspiele u. ä. dürfen weder gegen Entgelt
noch gegen Spenden durchgeführt werden.
14. Einzelne Bedingungen:
Sollten einzelne Bedingungen in ihrem Wortlaut oder auch Sinn mit Bestimmungen
in den allgemeinen Ausstellungsbedingungen nicht übereinstimmen, so gelten die
Regelungen in den besonderen Ausstellungsbedingungen.
15. Versicherung:
Die RAM Regio Ausstellungs GmbH haftet nicht für Schäden und Verluste an Standaufbauten und am Schaugut. Der Abschluss einer Versicherung des Ausstellungsgutes
und einer Haftpflicht wird empfohlen.
16. Anzeige im Ausstellungskatalog/Ausstellungszeitung:
Der Ausstellungskatalog bietet für Sie die Möglichkeit einer flankierenden WerbeMaßnahme ohne Streuverlust. Bei Schaltung von Anzeigen durch Werbemittler gilt die
separat einsehbare Grundpreisliste.
Auflage: 40.000 (kostenlos an Besucher)
Druckverfahren: Offset
Druckunterlagen: Printfähige PDF-, tif-, oder jpg-Dateien möglich
Anzeigenpreise: Innenseiten 1/1 Seite € 1050,1/2 Seite € 590,1/3 Seite € 400,1/4 Seite € 340,Farbzuschlag € 250,- (nur 1/1 u. 1/2 Seite)
Firmenlogo € 120,Alle Preise verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer
17. Gerichtsstand und Erfüllungsort:
Der Gerichtsstand und Erfüllungsort, auch für Wechsel und Schecks, ist Mainz. Sofern einzelne Bestimmungen der Ausstellungsbedingungen unwirksam sind, wird der
Bestand der Bedingungen im übrigen davon nicht berührt.
18. Veranstalter:
Schillerplatz 7, 55116 Mainz
Internet: www.ram-messe.de
Telefon 0 61 31 / 96 50 4-0
www.rheinland-pfalz-ausstellung.de
Telefax 0 61 31 / 96 50 4-99
E-Mail: [email protected]
Geschäftsführer: Sebastian Kreuser
Register Gericht Mainz 14 HRB 4337, USt-IdNr.: DE 149060576