Samtgemeinde Salzhausen Landkreis Harburg 48.. Änderung des Flächennutzungsplans „Grundschule Grundschule Garstedt“ Garstedt Ausgearbeitet im Auftrag der Samtgemeinde Salzhausen durch durch: Samtgemeinde Salzhausen Gemeinde Garstedt Grundschule Garstedt M. 1 : 5.000 1 4 A W 5 2B 3 W 2 Brachland 91 Nebe 2A nbah n 1 92 W 87 89 R3 3.7 5 Brachland 7. 50 82 R6 L 2 21 M Sportplatz W S SO 79 A W eg 77 Wohnortbezogene Nahversorgung 75 Schule 81 69 73 71 M 70 A 72 M 68 4 67 Sporthalle 66 64 GE Silo 65 Silo Silo 62 M 2 Sportplatz 63 61 4 59 3 L 2 2A 57 21 2 1 GE 5 1 4 12 7 19 6 10 15 7 A 10 8 3 8 6A Le 13 rc 10 he 6 Weg nw 5 eg 11 12 7 4 1 9A 12 9 2 11 14 9 6 9A He id eri 9 14 ng Kleingarten 16 11 Zweckbestimmung Schule Parkplatz 2. Sonstige Planzeichen Samtgemeinde Salzhausen 13 16 3 7 Samtgemeinde Salzhausen Landkreis Harburg 48. Änderung des Flächennutzungsplans „Grundschule Garstedt“ Kurzbegründung Stand: Vorentwurf, März 2015 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange § 4 (1) BauGB Ausgearbeitet im Auftrag der Samtgemeinde Salzhausen durch: gem. Samtgemeinde Salzhausen 48. Änderung des Flächennutzungsplans „Grundschule Garstedt Vorentwurf, März 2015 Inhalt 1. 2. 3. 4. 5. 6. Anlass und Ziel der Planung .......................................................................................... 4 Geltungsbereich und örtliche Verhältnisse..................................................................... 4 Rahmenbedingungen ..................................................................................................... 5 Planung .......................................................................................................................... 6 Auswirkungen................................................................................................................. 7 Bauleitplanerisches Verfahren ....................................................................................... 9 Planungsbüro Patt, Lüneburg www.patt-plan.de 2/9 Samtgemeinde Salzhausen 48. Änderung des Flächennutzungsplans „Grundschule Garstedt Vorentwurf, März 2015 Übersichtsplan (genordet, ohne Maßstab) Planungsbüro Patt, Lüneburg www.patt-plan.de 3/9 Samtgemeinde Salzhausen 48. Änderung des Flächennutzungsplans „Grundschule Garstedt 1. Vorentwurf, März 2015 ANLASS UND ZIEL DER PLANUNG Ziel der vorliegenden Flächennutzungsplanänderung ist die bauleitplanerische Sicherstellung einer langfristigen bedarfsgerechten Entwicklung des Schulstandortes Garstedt. Hierzu soll die bereits vorhandene Fläche für Gemeinbedarf „Schule“ auf das südlich Gelände erweitert werden. Die hier bisher vorgesehene gewerbliche Baufläche wird entsprechend zurückgenommen. In einem ersten Schritt sollen Fahrzeugströme zur Grundschule Garstedt neu geordnet werden. In diesem Rahmen ist u.a. auch die Anlage eines neuen Parkplatzes innerhalb der geplanten Gemeinbedarfsfläche vorgesehen. Langfristig ist innerhalb der Gemeinbedarfsfläche auch die Erweiterung als Schulgelände/ Pausenhof sowie ein weiterer Sportplatz denkbar. Ziel der 48. Änderung ist daher die Darstellung der Fläche als Gemeinbedarfsfläche „Schule“ bzw. „Parkplatz“. Die Bearbeitung der 48. Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Auftrag der Samtgemeinde Salzhausen durch das Planungsbüro Patt, Lüneburg. 2. Geltungsbereich und örtliche Verhältnisse Der Änderungsbereich befindet sich im Norden der Gemeinde Garstedt, nördlich der Toppenstedter Straße (L 212) und westlich der Bahnhofstraße. Der Geltungsbereich umfasst die Fläche westlich des vorhandenen Supermarktes, das Flurstück 6/3. Im Osten grenzt das Gebäude eines Supermarktes an. Im Westen ist eine Waldfläche vorhanden. Im Norden befindet sich das Grundstück der Schule mit Schulgebäuden, Turnhalle und Sportanlagen. Begrenzt wird der Geltungsbereich zum Teil durch die vorhandene Feuerwehrzufahrt. Südlich schließt sich eine Ackerfläche an. Die Fläche selbst wird derzeit ackerbaulich genutzt. Angrenzend an das Gelände des Supermarktes befindet sich eine Wiesenfläche. Abbildung 1: Luftbild zur Bestandssituation Quelle: google earth (abgerufen am 17.03.2015) Planungsbüro Patt, Lüneburg www.patt-plan.de 4/9 Samtgemeinde Salzhausen 48. Änderung des Flächennutzungsplans „Grundschule Garstedt 3. Vorentwurf, März 2015 Rahmenbedingungen 3.1 RROP 2007 Das Regionale Raumordnungsprogramm für den Landkreis Harburg von 2007 (RROP) enthält Grundsätze sowie konkrete Ziele der Raumordnung. Diese sind von den Behörden und Planungsträgern bei allen raumbedeutsamen Maßnahmen zu beachten und müssen mit dieser Zweckbestimmung vereinbar sein. Die Bauleitpläne haben sich diesen Zielen gemäß § 1 Abs. 4 BauGB anzupassen. In Textteil des Regionalen Raumordnungsprogramms werden folgende allgemeine und regionale Ziele der Raumordnung genannt, die im Zusammenhang mit dieser Änderung zu beachten sind: Das Angebot an Bildungs-, Kultur- und Sozialeinrichtungen ist in seiner Vielfalt zu erhalten, zu aktualisieren und auszubauen Schulstandorte sind im Schulentwicklungsplan für den Landkreis Harburg festgeschrieben, dieser ist fortzuschreiben Die Außenstellen der Kreisvolkshochschulen sind zu erhalten Soziale Einrichtungen und Leistungen sind bedarfsgerecht anzupassen Dezentrale Versorgungsstrukturen bzw. wohnortnahe Versorgung im Bereich der Alten- und Behindertenpflege, Kindergärten und ärztlicher Grundversorgung Wohnortnahe Beschulung im Primärbereich sicherstellen Im zeichnerischen Teil des RROP wird für den Änderungsbereich keine Aussage getroffen. Im Westen/ Südwesten wird ein Trinkwassergewinnungsgebiet dargestellt. Der Entwurf des RROP 2015 stellt darüber hinaus den Haltepunkt Garstedt (Schienenverkehr) dar. Abbildung 2: Ausschnitt Regionales Raumordnungsprogramm (2007) Landkreis Harburg Planungsbüro Patt, Lüneburg www.patt-plan.de 5/9 Samtgemeinde Salzhausen 48. Änderung des Flächennutzungsplans „Grundschule Garstedt Vorentwurf, März 2015 Die geplante 48. Änderung des Flächennutzungsplanes schafft Erweiterungsoptionen an einem vorhandenen Schulstandort. Hierfür werden zusätzliche landwirtschaftliche Flächen beansprucht. Die Planänderung steht den Vorgaben und Zielen der regionalen Raumordnung nicht entgegen. 3.2 Flächennutzungsplan Im wirksamen Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Salzhausen wird das Plangebiet als Grünfläche bzw. gewerbliche Fläche dargestellt. Abbildung 3: Gültiger Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Salzhausen Diese Darstellung steht einer geplanten Erweiterung des Schulstandortes entgegen. Die Standortwahl ist durch den bereits vorhandenen Standort vorgegeben. Mit der vorliegenden Änderung des Flächennutzungsplanes soll dieser an die aktuellen Zielvorstellungen der Samtgemeinde bezüglich der räumlichen Entwicklung dieses Bereiches angepasst werden. 4. 4.1 Planung Flächennutzung Mit dem heute gültigen Darstellungen im Flächennutzungsplan ist auf der Änderungsfläche die Entwicklung eines eingeschränkten Gewerbegebietes geplant. Inzwischen haben sich die Planungen der Samtgemeinde dahingehend entwickelt, dass der Sicherung und Entwicklung des Schulstandortes – Grundschule Garstedt – Vorrang vor einer gewerblichen Nutzung zumindest auf der direkt angrenzenden Teilfläche eingeräumt wird. Die Samtgemeinde verfolgt das Ziel die Grundschule zu erhalten und durch unterschiedliche Maßnahmen attraktiv zu gestalten. Daher wird der im gültigen Flächennutzungsplan dargestellte Bereich südlich der Grundschule von Gewerbefläche in Gemeinbedarfsfläche geändert. Planungsbüro Patt, Lüneburg www.patt-plan.de 6/9 Samtgemeinde Salzhausen 48. Änderung des Flächennutzungsplans „Grundschule Garstedt Vorentwurf, März 2015 Die verbleibende gewerbliche Baufläche zwischen Landesstraße und Änderungsfläche ist noch groß genug um auch hier eine bedarfsgerechte Entwicklung eines kleinräumigen Gewerbestandortes zu ermöglichen. Die Flächennutzungsplanänderung erfolgt auch aufgrund des Erfordernisses die Verkehrsströme der Bring- und Holverkehre der Grundschüler neu zu ordnen. Dazu ist die Anlage einer Stellplatzanlage geplant, die sich etwa 20 m westlich an den vorhandenen Supermarkt anschließt. An die Stellplatzanlage angrenzend ist eine weitere Frei- und Spielfläche geplant, die als Pausenhof, Bewegungsraum etc. genutzt werden soll. Daran anschließend kann ein weiterer Sportplatz hergestellt werden. Insgesamt sind auf der als Gemeinbedarfsfläche Maßnahmen zur Attraktivierung des Schulstandortes und zur Sicherung und Wahrung der Funktionen die mit einer Grundschule im Zusammenhang zu sehen sind, geplant. 4.2 Erschließung Das Plangebiet wird verkehrstechnisch über die Bahnhofstraße erschlossen. Die Zufahrt zum Plangebiet und zum konkret geplanten Parkplatz erfolgt von der Erschließungsstraße südlich des EDEKA-Marktes. Damit bleibt die Feuerwehrzufahrt unberührt und auch die vorhandene Bushaltestelle wird nicht beeinträchtigt. Es besteht jedoch die Absicht an der Bahnhofstraße eine sog. „kiss & ride Zone“ einzurichten, so dass die Kinder den Weg von der Bahnhofstraße zum Schulgelände selbst zurücklegen. 4.3 Ver- und Entsorgung Die Ver- und Entsorgung des Plangebietes (Trinkwasser, Schmutzwasser, Niederschlagswasser, Löschwasser, Wärmeenergie, Elektrizität, Abfallentsorgung, Kommunikationstechnik) erfolgt durch die jeweiligen Ver- und Entsorgungsträger auf der Grundlage der geltenden Rechtsvorschriften und Regelwerke. Der Einhaltung der konkreten brandschutztechnischen Bestimmungen (baulicher Brandschutz, vorbeugende Maßnahmen, Rettungswege, Bewegungsflächen und Feuerwehrzufahrten) sowie der Nachweis der notwendigen Löschwassermengen sind im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nachzuweisen. 5. 5.1 Auswirkungen Landwirtschaft Durch die 48. Änderung des Flächennutzungsplanes wird eine derzeit als Acker genutzte Fläche entsprechend des Erweiterungsbedarfs der Schule in eine Gemeinbedarfsfläche geändert. Die Umwandlung von landwirtschaftlicher Fläche in Bauland hat keine nachhaltigen negativen Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Situation der Gemeinde und die ländlich geprägte Siedlungsstruktur im Ort. Da es sich um eine relativ kleine Fläche handelt, weist die übrige Ackerfläche noch eine ausreichende Flächengröße zur Bewirtschaftung auf. Die landwirtschaftliche Tätigkeit in der Nachbarschaft des Plangebietes wird durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt. Planungsbüro Patt, Lüneburg www.patt-plan.de 7/9 Samtgemeinde Salzhausen 48. Änderung des Flächennutzungsplans „Grundschule Garstedt 5.2 Vorentwurf, März 2015 Oberflächenentwässerung Für den Umgang mit unbelastetem Oberflächenwasser auf der Fläche des geplanten Parkplatzes wird derzeit ein Gutachten erstellt. Die im Plangebiet anfallenden unbelasteten Niederschlagswässer werden vor Ort versickert. 5.3 Verkehr Da sich im unmittelbaren Umfeld der Schule ein Nahversorger befindet, ist die Fläche bereits durch eine relative hohe Fluktuation mit Individualverkehr vorbelastet. Hinzu kommt die momentan unbefriedigende Situation des Schülerbring- und Holverkehrs. Hier stehen derzeit keine Stellflächen zur Verfügung. Diese Situation soll mit der Anlage eines Parkplatzes für die Schule verbessert werden. Damit wird auch die verkehrliche Situation entschärft. 5.4 Natur und Landschaft/ Eingriffsregelung Aussagen zu Umweltauswirkungen werden im Teil 2 der Begründung „Umweltbericht“ im weiteren Verfahren gemacht. Gleiches gilt für die erforderliche Kompensation bzw. die Abhandlung der Eingriffs- Ausgleichsbilanz für die Änderungsfläche. Insbesondere ist eine Kompensation für das Schutzgut Boden zu leisten, da eine Versiegelung der Flächen zu dem Funktionsverlust der belebten Bodenzone führt. 5.5 Immissionen Von einem möglichen Sportplatz können Lärmimmissionen u.a. auf das an der Toppenstedter Straße gelegene Wohnhaus einwirken. Daher wurde bereits vorab eine Lärmabschätzung vorgenommen, die zu dem Schluss kommt, dass ein weiterer Sportplatz in einem engenräumlichen Zusammenhang mit der Schule errichtet werden sollte. Ist dies der Fall, werden keine schalltechnischen Konflikte mit der umgebenden Wohnbebauung erwartet, selbst wenn der Sportplatz als Trainingsplatz (z.B. Verein) genutzt wird. Auch Punktspiele wurden berücksichtigt. Die Parkplatzsituation wurde ebenfalls in die Berechnung mit einbezogen. Planungsbüro Patt, Lüneburg www.patt-plan.de 8/9 Samtgemeinde Salzhausen 48. Änderung des Flächennutzungsplans „Grundschule Garstedt Vorentwurf, März 2015 Abbildung 4: Lageplan schalltechnische Untersuchung; Immissionspunkte Quelle: Lärmkontor Hamburg, Juli 2014 6. Bauleitplanerisches Verfahren Der Rat der Samtgemeinde Salzhausen hat in seiner Sitzung am 01.12.2014 den Aufstellungsbeschluss sowie den Beschluss zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB und frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 (1) BauGB für die 48. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Salzhausen gefasst. Die Ergebnisse der Umweltprüfung werden im weiteren Verfahren im Rahmen des Umweltberichtes vorgelegt. Planungsbüro Patt, Lüneburg www.patt-plan.de 9/9
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