Grundschule Ga Samtgemeinde Salzha Landkreis Harburg

Samtgemeinde Salzhausen
Landkreis Harburg
48.. Änderung des Flächennutzungsplans
„Grundschule
Grundschule Garstedt“
Garstedt
Ausgearbeitet im Auftrag der Samtgemeinde Salzhausen durch
durch:
Samtgemeinde Salzhausen
Gemeinde Garstedt
Grundschule Garstedt
M. 1 : 5.000
1
4
A
W
5
2B
3
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2
Brachland
91
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1
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3.7
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7.
50
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2
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M
Sportplatz
W
S
SO
79
A
W
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77
Wohnortbezogene
Nahversorgung
75
Schule
81
69
73
71
M
70
A
72
M
68
4
67
Sporthalle
66
64
GE
Silo
65
Silo
Silo
62
M
2
Sportplatz
63
61
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59
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21
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Kleingarten
16
11
Zweckbestimmung
Schule
Parkplatz
2. Sonstige Planzeichen
Samtgemeinde Salzhausen
13
16
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Samtgemeinde Salzhausen
Landkreis Harburg
48. Änderung des Flächennutzungsplans
„Grundschule Garstedt“
Kurzbegründung
Stand:
Vorentwurf, März 2015
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
§ 4 (1) BauGB
Ausgearbeitet im Auftrag der Samtgemeinde Salzhausen durch:
gem.
Samtgemeinde Salzhausen
48. Änderung des Flächennutzungsplans „Grundschule Garstedt
Vorentwurf, März 2015
Inhalt
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Anlass und Ziel der Planung .......................................................................................... 4
Geltungsbereich und örtliche Verhältnisse..................................................................... 4
Rahmenbedingungen ..................................................................................................... 5
Planung .......................................................................................................................... 6
Auswirkungen................................................................................................................. 7
Bauleitplanerisches Verfahren ....................................................................................... 9
Planungsbüro Patt, Lüneburg
www.patt-plan.de
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Vorentwurf, März 2015
Übersichtsplan (genordet, ohne Maßstab)
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48. Änderung des Flächennutzungsplans „Grundschule Garstedt
1.
Vorentwurf, März 2015
ANLASS UND ZIEL DER PLANUNG
Ziel der vorliegenden Flächennutzungsplanänderung ist die bauleitplanerische Sicherstellung
einer langfristigen bedarfsgerechten Entwicklung des Schulstandortes Garstedt.
Hierzu soll die bereits vorhandene Fläche für Gemeinbedarf „Schule“ auf das südlich Gelände erweitert werden. Die hier bisher vorgesehene gewerbliche Baufläche wird entsprechend
zurückgenommen.
In einem ersten Schritt sollen Fahrzeugströme zur Grundschule Garstedt neu geordnet werden. In diesem Rahmen ist u.a. auch die Anlage eines neuen Parkplatzes innerhalb der geplanten Gemeinbedarfsfläche vorgesehen. Langfristig ist innerhalb der Gemeinbedarfsfläche
auch die Erweiterung als Schulgelände/ Pausenhof sowie ein weiterer Sportplatz denkbar.
Ziel der 48. Änderung ist daher die Darstellung der Fläche als Gemeinbedarfsfläche „Schule“
bzw. „Parkplatz“.
Die Bearbeitung der 48. Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Auftrag der Samtgemeinde Salzhausen durch das Planungsbüro Patt, Lüneburg.
2.
Geltungsbereich und örtliche Verhältnisse
Der Änderungsbereich befindet sich im Norden der Gemeinde Garstedt, nördlich der Toppenstedter Straße (L 212) und westlich der Bahnhofstraße.
Der Geltungsbereich umfasst die Fläche westlich des vorhandenen Supermarktes, das Flurstück 6/3. Im Osten grenzt das Gebäude eines Supermarktes an. Im Westen ist eine Waldfläche vorhanden. Im Norden befindet sich das Grundstück der Schule mit Schulgebäuden,
Turnhalle und Sportanlagen. Begrenzt wird der Geltungsbereich zum Teil durch die vorhandene Feuerwehrzufahrt. Südlich schließt sich eine Ackerfläche an. Die Fläche selbst wird
derzeit ackerbaulich genutzt. Angrenzend an das Gelände des Supermarktes befindet sich
eine Wiesenfläche.
Abbildung 1: Luftbild zur
Bestandssituation
Quelle: google earth (abgerufen am 17.03.2015)
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3.
Vorentwurf, März 2015
Rahmenbedingungen
3.1
RROP 2007
Das Regionale Raumordnungsprogramm für den Landkreis Harburg von 2007 (RROP) enthält Grundsätze sowie konkrete Ziele der Raumordnung. Diese sind von den Behörden und
Planungsträgern bei allen raumbedeutsamen Maßnahmen zu beachten und müssen mit dieser Zweckbestimmung vereinbar sein. Die Bauleitpläne haben sich diesen Zielen gemäß § 1
Abs. 4 BauGB anzupassen.
In Textteil des Regionalen Raumordnungsprogramms werden folgende allgemeine und regionale Ziele der Raumordnung genannt, die im Zusammenhang mit dieser Änderung zu beachten sind:

Das Angebot an Bildungs-, Kultur- und Sozialeinrichtungen ist in seiner Vielfalt zu erhalten, zu aktualisieren und auszubauen

Schulstandorte sind im Schulentwicklungsplan für den Landkreis Harburg festgeschrieben, dieser ist fortzuschreiben

Die Außenstellen der Kreisvolkshochschulen sind zu erhalten

Soziale Einrichtungen und Leistungen sind bedarfsgerecht anzupassen

Dezentrale Versorgungsstrukturen bzw. wohnortnahe Versorgung im Bereich der Alten- und Behindertenpflege, Kindergärten und ärztlicher Grundversorgung

Wohnortnahe Beschulung im Primärbereich sicherstellen
Im zeichnerischen Teil des RROP wird für den Änderungsbereich keine Aussage getroffen.
Im Westen/ Südwesten wird ein Trinkwassergewinnungsgebiet dargestellt.
Der Entwurf des RROP 2015 stellt darüber hinaus den Haltepunkt Garstedt (Schienenverkehr) dar.
Abbildung 2:
Ausschnitt
Regionales
Raumordnungsprogramm
(2007) Landkreis Harburg
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Die geplante 48. Änderung des Flächennutzungsplanes schafft Erweiterungsoptionen an
einem vorhandenen Schulstandort. Hierfür werden zusätzliche landwirtschaftliche Flächen
beansprucht.
Die Planänderung steht den Vorgaben und Zielen der regionalen Raumordnung nicht entgegen.
3.2
Flächennutzungsplan
Im wirksamen Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Salzhausen wird das Plangebiet als
Grünfläche bzw. gewerbliche Fläche dargestellt.
Abbildung 3:
Gültiger
Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Salzhausen
Diese Darstellung steht einer geplanten Erweiterung des Schulstandortes entgegen. Die
Standortwahl ist durch den bereits vorhandenen Standort vorgegeben. Mit der vorliegenden
Änderung des Flächennutzungsplanes soll dieser an die aktuellen Zielvorstellungen der
Samtgemeinde bezüglich der räumlichen Entwicklung dieses Bereiches angepasst werden.
4.
4.1
Planung
Flächennutzung
Mit dem heute gültigen Darstellungen im Flächennutzungsplan ist auf der Änderungsfläche
die Entwicklung eines eingeschränkten Gewerbegebietes geplant.
Inzwischen haben sich die Planungen der Samtgemeinde dahingehend entwickelt, dass der
Sicherung und Entwicklung des Schulstandortes – Grundschule Garstedt – Vorrang vor einer
gewerblichen Nutzung zumindest auf der direkt angrenzenden Teilfläche eingeräumt wird.
Die Samtgemeinde verfolgt das Ziel die Grundschule zu erhalten und durch unterschiedliche
Maßnahmen attraktiv zu gestalten. Daher wird der im gültigen Flächennutzungsplan dargestellte Bereich südlich der Grundschule von Gewerbefläche in Gemeinbedarfsfläche geändert.
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Die verbleibende gewerbliche Baufläche zwischen Landesstraße und Änderungsfläche ist
noch groß genug um auch hier eine bedarfsgerechte Entwicklung eines kleinräumigen Gewerbestandortes zu ermöglichen.
Die Flächennutzungsplanänderung erfolgt auch aufgrund des Erfordernisses die Verkehrsströme der Bring- und Holverkehre der Grundschüler neu zu ordnen. Dazu ist die Anlage
einer Stellplatzanlage geplant, die sich etwa 20 m westlich an den vorhandenen Supermarkt
anschließt.
An die Stellplatzanlage angrenzend ist eine weitere Frei- und Spielfläche geplant, die als
Pausenhof, Bewegungsraum etc. genutzt werden soll. Daran anschließend kann ein weiterer
Sportplatz hergestellt werden.
Insgesamt sind auf der als Gemeinbedarfsfläche Maßnahmen zur Attraktivierung des Schulstandortes und zur Sicherung und Wahrung der Funktionen die mit einer Grundschule im
Zusammenhang zu sehen sind, geplant.
4.2
Erschließung
Das Plangebiet wird verkehrstechnisch über die Bahnhofstraße erschlossen. Die Zufahrt
zum Plangebiet und zum konkret geplanten Parkplatz erfolgt von der Erschließungsstraße
südlich des EDEKA-Marktes. Damit bleibt die Feuerwehrzufahrt unberührt und auch die vorhandene Bushaltestelle wird nicht beeinträchtigt. Es besteht jedoch die Absicht an der Bahnhofstraße eine sog. „kiss & ride Zone“ einzurichten, so dass die Kinder den Weg von der
Bahnhofstraße zum Schulgelände selbst zurücklegen.
4.3
Ver- und Entsorgung
Die Ver- und Entsorgung des Plangebietes (Trinkwasser, Schmutzwasser, Niederschlagswasser, Löschwasser, Wärmeenergie, Elektrizität, Abfallentsorgung, Kommunikationstechnik) erfolgt durch die jeweiligen Ver- und Entsorgungsträger auf der Grundlage der geltenden
Rechtsvorschriften und Regelwerke.
Der Einhaltung der konkreten brandschutztechnischen Bestimmungen (baulicher Brandschutz, vorbeugende Maßnahmen, Rettungswege, Bewegungsflächen und Feuerwehrzufahrten) sowie der Nachweis der notwendigen Löschwassermengen sind im Rahmen des
Genehmigungsverfahrens nachzuweisen.
5.
5.1
Auswirkungen
Landwirtschaft
Durch die 48. Änderung des Flächennutzungsplanes wird eine derzeit als Acker genutzte
Fläche entsprechend des Erweiterungsbedarfs der Schule in eine Gemeinbedarfsfläche geändert.
Die Umwandlung von landwirtschaftlicher Fläche in Bauland hat keine nachhaltigen negativen Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Situation der Gemeinde und die ländlich geprägte Siedlungsstruktur im Ort. Da es sich um eine relativ kleine Fläche handelt, weist die
übrige Ackerfläche noch eine ausreichende Flächengröße zur Bewirtschaftung auf. Die
landwirtschaftliche Tätigkeit in der Nachbarschaft des Plangebietes wird durch das Vorhaben
nicht beeinträchtigt.
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5.2
Vorentwurf, März 2015
Oberflächenentwässerung
Für den Umgang mit unbelastetem Oberflächenwasser auf der Fläche des geplanten Parkplatzes wird derzeit ein Gutachten erstellt. Die im Plangebiet anfallenden unbelasteten Niederschlagswässer werden vor Ort versickert.
5.3
Verkehr
Da sich im unmittelbaren Umfeld der Schule ein Nahversorger befindet, ist die Fläche bereits
durch eine relative hohe Fluktuation mit Individualverkehr vorbelastet. Hinzu kommt die momentan unbefriedigende Situation des Schülerbring- und Holverkehrs. Hier stehen derzeit
keine Stellflächen zur Verfügung. Diese Situation soll mit der Anlage eines Parkplatzes für
die Schule verbessert werden. Damit wird auch die verkehrliche Situation entschärft.
5.4
Natur und Landschaft/ Eingriffsregelung
Aussagen zu Umweltauswirkungen werden im Teil 2 der Begründung „Umweltbericht“ im
weiteren Verfahren gemacht.
Gleiches gilt für die erforderliche Kompensation bzw. die Abhandlung der Eingriffs- Ausgleichsbilanz für die Änderungsfläche. Insbesondere ist eine Kompensation für das Schutzgut Boden zu leisten, da eine Versiegelung der Flächen zu dem Funktionsverlust der belebten Bodenzone führt.
5.5
Immissionen
Von einem möglichen Sportplatz können Lärmimmissionen u.a. auf das an der Toppenstedter Straße gelegene Wohnhaus einwirken. Daher wurde bereits vorab eine Lärmabschätzung
vorgenommen, die zu dem Schluss kommt, dass ein weiterer Sportplatz in einem engenräumlichen Zusammenhang mit der Schule errichtet werden sollte. Ist dies der Fall, werden
keine schalltechnischen Konflikte mit der umgebenden Wohnbebauung erwartet, selbst wenn
der Sportplatz als Trainingsplatz (z.B. Verein) genutzt wird. Auch Punktspiele wurden berücksichtigt. Die Parkplatzsituation wurde ebenfalls in die Berechnung mit einbezogen.
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Abbildung 4: Lageplan schalltechnische Untersuchung; Immissionspunkte
Quelle: Lärmkontor Hamburg, Juli 2014
6.
Bauleitplanerisches Verfahren
Der Rat der Samtgemeinde Salzhausen hat in seiner Sitzung am 01.12.2014 den Aufstellungsbeschluss sowie den Beschluss zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB
und frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 (1) BauGB für die 48. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Salzhausen gefasst.
Die Ergebnisse der Umweltprüfung werden im weiteren Verfahren im Rahmen des Umweltberichtes vorgelegt.
Planungsbüro Patt, Lüneburg
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