April 2015 - DEHOGA Niedersachsen

Magazin
Offizielles Organ des DEHOGA Niedersachsen
H 70429 · Ausgabe 3 · April 2015
Fachkräftemangel
im Gastgewerbe
Europawahl
–
Entscheiden
Sie mit!
Qualitätsinitiative I Jobbörse I Weiterbildung
Mindestlohn
Wissenswertes
INTERNORGA
Messe erfolgreich
Alle Gastgewerbe-Termine
auf einen Blick (Rückseite)
www.dehoga-niedersachsen.de
In Niedersachsen wird
Service mit „Q“ geschrieben!
einfach immer besser
„ Der
Familienbetrieb
mit Herz!“
HOTEL IM WIESENGRUND,
Hermannsburg
Familie Hiestermann und Familie Hagelstein, Inhaber
In unserem Hause bieten wir unseren Gästen
einen herzlichen Service. Das Wohl des Gastes
liegt uns am Herzen.
Unsere Mitarbeiter sind alle hoch motiviert und
engagiert unseren Gästen einen besonderen Urlaub zu bieten. Alle langjährigen Mitarbeiterinnen
arbeiten Hand in Hand, um den hohen Standard
an Qualität sowie eine freundliche Atmosphäre
zu bieten. Wir sind bemüht unser Team weiter zu
bilden und das „Q“ im Betrieb zu leben.
Informationen und Seminartermine
ServiceQualität Deutschland in Niedersachsen:
TourismusMarketing Niedersachsen GmbH
Agnetha Gläß
Essener Straße 1, 30173 Hannover
Telefon: 0511 270488-24
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ServiceQualität Deutschland –
eine Initiative für
erfolgreiche Gastgeber.
Editorial
Tarifpolitik des DEHOGA Niedersachsen
Sehr geehrte Kolleginnen
und Kollegen,
INHALT
NTERNORGA
Mindestlohn
Fachtag des Gastgewerbes
Junger DEHOGA
Schwarzbuch
Neuer Entgelttarifvertrag
Ausbildung: Qualitätsinitiative
Ausbildung: Jobbörse
Neue Medien:
Online-Werbung / WLAN
Google Update
Facebook
Küchen-Coaching
Abmahnung Booking.com
Energie:
Energieberatung / Lampen
Energie-Spartipp
DEHOGA-Umweltcheck
Kreditkartengebühren
Social Media im Tourismus
Shop-Vision / Gema
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Bezirk Hannover
Bezirk Hildesheim
Bezirk Lüneburg
Bezirk Braunschweig-Harz
Bezirk Ostfriesland
Bezirk Osnabrück
Bezirk Stade
Bezirk Weser-Ems
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Recht und Rat Impressum
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Immobilien/Verkäufe
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Alle Termine auf Seite
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nach dem Selbstverständnis aller DEHOGA Landesverbände ist der Abschluss
von Branchentarifverträgen eine ureigene Aufgabe von Arbeitgeberverbänden.
Die Tarifverträge stellen – unabhängig
von der individuellen Tarifbindung der
Unternehmen – den Ordnungsrahmen
für alle gastgewerblichen Betriebe dar
und beeinflussen damit deren Wettbewerbsfähigkeit.
Die zwischen den Tarifpartnern in Verhandlungen stattfindende Lohnfindung
muss der staatlichen Lohnfestsetzung
überlegen bleiben. Gerade deshalb ist
es wichtig, im Kontext des ab 1. Januar
2015 geltenden gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro den Stellenwert
unserer Tarifverträge zu sichern. Unsere
Tarifverträge bilden Aufgaben und
Qualifikationen unserer Mitarbeiter
einerseits, andererseits aber auch die
Leistungsfähigkeit unserer Unternehmen ab. Eine wichtige Funktion des
Tarifvertrages ist, Leistungsanreize so
zu setzen, dass die Arbeitnehmer ihre
weitere Zukunft in der Branche sehen.
In Zeiten zunehmenden Arbeitskräfteund insbesondere Fachkräftemangels
muss das zwangsläufig auch zu einem
Vergleich mit den anderen Branchen
führen, die mit uns im Wettbewerb um
diese Arbeitskräfte stehen.
Unsere Aufgabe war deshalb in der
aktuellen Tarifrunde, Tarifverhandlungen mit Augenmaß zu führen. Dem
Tarifpartner NGG musste deutlich
gemacht werden, was die Unternehmen
im Tarifgebiet in den nächsten Monaten
leisten können, ohne die berechtigten
Forderungen der Mitarbeiter, die das
Rückgrat der Unternehmen bilden, aus
den Augen zu verlieren.
Die Tarifkommission des DEHOGA Niedersachsen ist der Ansicht, diese Abwägung zwischen betrieblichen Interessen
und Mitarbeiterinteressen mit Erfolg
vorgenommen zu haben.
Der gefundene Tarifabschluss ist ein
Kompromiss, der für die nächsten 24
Monate einen Wettbewerbsrahmen
schafft, mit dem die Unternehmen
des Tarifgebietes Niedersachsen (ohne
Weser-Ems und Inseln) eine sichere Kalkulationsbasis haben.
Die richtige Tariffindung ist auch in der
Tarifkommission des DEHOGA Niedersachsen ein Geschäft, das allen Beteiligten Maximales abverlangt und häufig
emotionale Grenzbereiche ausleuchtet.
Deshalb will ich an dieser Stelle allen
Beteiligten in der Tarifkommission
meine Anerkennung ausdrücken, dass
sie sich dieser schwierigen Anforderung
verbandlicher Arbeit immer wieder aufs
Neue stellen.
Ihr Thomas Pfeifer
Vorsitzender des Ausschusses
für Arbeitsmarkt- und Tarifpolitik
INTERNORGA
4
DEHOGA Magazin 03/2015
Sehr gute Stimmung auf der INTERNORGA
DEHOGA-Kurzseminare kamen gut an!
Es war die größte INTERNORGA aller
Zeiten: Vom 13. bis 18. März präsentierten auf dem Hamburger Messegelände
rund 1.300 Aussteller aus 25 Nationen ihre
Produktneuheiten und sorgten für einen
einzigartigen Marktüberblick. Zur europäischen Leitmesse reisten die Besucher
international und aus ganz Deutschland
an. Und der Mix stimmte: Hier trafen sich
große und kleine Gastronomiebetriebe,
Großcaterer, Hoteliers, Händler, Planer,
Bäcker – kurzum: alle, die im Außer-HausMarkt unterwegs sind.
Treffpunkt für den Jungen DEHOGA –
Das DEHOGA-Forum.
In Kombination mit den führenden
Kongressen für Foodservice und Gemeinschaftsverpflegung, die auch dieses Jahr
mit hochkarätigen internationalen Rednern punkteten, hat die INTERNORGA
ihren Vorsprung als internationale Leitmesse weiter ausgebaut. An den sechs
Veranstaltungstagen kamen insgesamt
98.000 Besucher zur INTERNORGA und
FH Nord.
Rekordbeteiligung herrschte bei den
internationalen Kongressen: Zum Internationalen Foodservice-Forum, dem
Deutschen Kongress für Gemeinschaftsverpflegung und dem Forum Schulcatering kamen mehr als 2.500 Teilnehmer
– im Rahmenprogramm der INTERNORGA eindeutig eines der fachlichen Highlights und zusammen mit der Messe eine
unschlagbare Kombination. Und auch die
Newcomers‘ Area war wie gewohnt Anziehungspunkt für die Fachbesucher. Die
Aussteller, die ihre Produkte teils ganz
neu im Markt präsentierten, waren sehr
zufrieden mit dem großen Zuspruch. Im neu gestalteten DEHOGA Forum
haben die norddeutschen Landesverbände ihre Mitglieder und Gäste in diesem
Austausch unter Kollegen im DEHOGA-Forum.
Jahr an einem neuen Standort begrüßt.
Die Rückmeldungen der Besucher waren
durchweg positiv. Besonders die von den
Geschäftsführern Rainer Balke und Renate Mitulla angebotenen Miniseminare zu
den Themen Allergenkennzeichnung und
Mindestlohn wurden sehr gut angenommen. Die Teilnehmer des Wettbewerbs
„Regionale Küche“ erhielten im DEHOGA
Forum ihre Urkunden. DEHOGA-Fachgruppenvorsitzender Benno Eisermann
lobt das außerordentliche Engagement der
Betriebe für die regionale Küche.
Jungunternehmer vor einem
Meisterwerk der Foodartistin Anke
Weigelt aus Sachsen-Anhalt.
5
DEHOGA Magazin 03/2015
INTERNORGA
Das DEHOGA Forum diente vielen Geschäftspartnern und Mitgliedern als willkommener Treffpunkt – so auch dem Jungen DEHOGA. Circa 30 Jungunternehmer
haben sich nach ihrem Messebesuch am
Messemontag zum Ausklang des Tages
im DEHOGA-Forum getroffen, um sich
auszutauschen. Die Fachgespräche wur-
Treffpunkt für das DEHOGA Präsidium und die Fachgruppenvorsitzenden.
Modetrends für die Gastronomie.
den anschließend bei bester Stimmung
in einem Hamburger Restaurant noch
fortgeführt. „Ein rundum gelungener und
informativer Tag und auch Abend mit den
Kollegen“, so Mike Rohmeyer-Laas, Sprecher des Jungen DEHOGA. 
HGK-Messeziele komplett erreicht
Erfolgreicher Auftritt in Hamburg mit neuem Standplatz
Für die marktführende Einkaufsgenossenschaft HGK war die diesjährige Internorga ein voller Erfolg. Sein gewachsenes
Dienstleistungsangebot konnte das Unternehmen in zahlreichen Gesprächen einem
breiten Branchenpublikum vorstellen.
Um vor allem neue Interessenten noch
effektiver ansprechen und sein Leistungsspektrum aufmerksamkeitsstark darstellen zu können, präsentierte sich der FullService-Anbieter dieses Mal am neuen
Standort in Halle B1. Die Erwartungen
wurden mit einem deutlichen Anstieg der
Interessentenkontakte übertroffen. Auch
sehr viele Mitglieder der Einkaufsgenossenschaft nutzten den Messeauftritt für
Beratungsgespräche mit den HGK-Experten und um sich über Neuigkeiten zu informieren.
Im Fokus des Messeauftrittes stand der
neue erweiterte Service „HGK-Nachhaltige Entwicklung“, der neben der Beratung
zum Thema „Bio“, z. B. auch die Themen
Regionalität, Fair Trade, vegane Küche,
umweltverträgliche Alternativen aus dem
Non-Food-Segment sowie den Bereich Soziales umfasst. Vorgestellt wurde u. a. auch
das neue Angebot „HGK-€SP“, das durch
die Überwachung von Lieferantenpreisen dazu beiträgt, dass sich Betriebe stabile Konditionen sichern und ggf. schnell
auf Abweichungen reagieren können. Mit
diesem Service können besonders Nutzer
von „HGK-BackOffice“ künftig noch mehr
Einsparpotenziale im Einkauf ausschöpfen. Über die Vorteile einer HGK-Mitgliedschaft und die vielfältigen Möglichkeiten, neben einem professionellen
Einkaufsmanagement weitere
Geschäftsprozesse zeitsparend und
kostenreduzierend
zu gestalten, informierten sich dieses Jahr
besonders viele neue Interessenten. 
„Die HGK wird immer stärker als
wichtiger Partner der Gastronomie
und Hotellerie mit ganzheitlichen
Branchenlösungen wahrgenommen.“,
so Wolfgang Schmidt, Vorstandsvorsitzender der HGK.
Aktuelle Nachrichten
6
DEHOGA Magazin 03/2015
Mindestlohn und Arbeitszeitgesetz
DEHOGA erhöht Druck
Im Kampf gegen die Mindestlohnbürokratie und gegen die lebensfremden
Regelungen des Arbeitszeitgesetzes muss
der Verband nun den Druck auf die Politik
erhöhen.
Vor Ostern waren die acht Bezirksverbände im DEHOGA Niedersachsen
aufgefordert, ausgesuchte Mitgliedsbetriebe dabei zu unterstützen, den Bundestagsabgeordneten ihres Wahlbezirkes
Informationen zu den betrieblichen Auswirkungen der Mindestlohnregelungen
darzustellen.
Verbunden waren die zum Teil recht
persönlichen Schilderungen der betrieblichen Probleme insbesondere mit der
Arbeitszeitdokumentationspflicht
mit
Appellen an die Bundestagsabgeordneten, Änderungen der Gesetze herbeizuführen.
In den DEHOGA Bezirksverbänden
Hannover und Hildesheim waren zum
Redaktionsschluss schon Ankündigun-
gen von Bundestagsabgeordneten aufgelaufen, sich der Probleme des niedersächsischen Gastgewerbes anzunehmen.
Auch die persönlichen Auftritte von
Mitgliedern des DEHOGA Niedersachsen in Berlin in fraktionsinternen Arbeitskreissitzungen des Bundestages,
aber auch vor Gruppen von Abgeordneten haben die Problemlage des Gastgewerbes verdeutlicht.
Die wichtigen Themen, die vom niedersächsischen Gastgewerbe in dieser
Debatte diskutiert werden, hat der DEHOGA in mehreren, immer wieder aktualisierten
Mitgliederinformationen
gebündelt. Zentrale Forderungen sind
darin unter anderem der Abbau der bürokratischen
Arbeitszeitdokumentationspflichten, die Anpassung des Arbeitszeitgesetzes an die Lebenswirklichkeit,
die Anrechenbarkeit von Kost und Logis
auf den Mindestlohn, die Streichung der
50-Prozent-Grenze bei Arbeitszeitkonten
und der Arbeitgeberhaftung sowie Aus-
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nahmen vom Mindestlohn für mitarbeitende Familienangehörige.
Link zum Internetauftritt
http://dehoga-niedersachsen.de/infosfuer-mitglieder-von-a-z/mindestlohn
Kommentar:
„Gesetze sollten die Lebenswirklichkeit
widerspiegeln“
Das niedersächsische Gastgewerbe ist
nicht gegen die Mindestlohnregelung aus
dem Mindestlohngesetz. Vielmehr sind
es die Dokumentationspflichten und die
realitätsfremden Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes, die die Unternehmen und
auch die Arbeitnehmer vor praktische
Schwierigkeiten stellen. Beängstigend ist
auch, dass etliche Umsetzungsprobleme
im Zusammenhang mit der Arbeitszeitdokumentationspflicht immer noch nicht
geklärt sind. Dokumentationsfehler sollen
trotzdem mit drakonischen Bußgeldern
belegt werden. Damit kann die Branche
sich nicht zufrieden geben. Der DEHOGA
ist allerdings weit von Resignation entfernt. Alle helfen mit, den Druck auf die
Politik, die in teilweiser Ahnungslosigkeit
die jetzt offenbaren Probleme ausgelöst
hat, zu verstärken. Helfen Sie uns und sich
selber. Sprechen Sie Ihre Bundestagsabgeordneten an und informieren Sie über
Ihre eigenen betrieblichen Probleme mit
der Arbeitszeitdokumentationspflicht.
Hermann Kröger
Präsident des DEHOGA Niedersachsen
7
DEHOGA Magazin 03/2015
Aktuelle Nachrichten
„Ruhig bleiben
und mit den
Prüfern
kooperieren“
Olaf Feuerstein, Betreiber des Hotels Freizeit In in Göttingen.
Wie laufen Mindestlohn-Kontrollen in
den Betrieben ab? Wir haben nachgefragt
bei einem Unternehmer, der bereits aus
Erfahrung berichten kann: Olaf Feuerstein,
Betreiber des Hotels Freizeit In in Göttingen
berichtet im DEHOGA-Magazin-Interview.
Herr Feuerstein, Sie wurden bereits kontrolliert. Stand die Finanzkontrolle Schwarzarbeit für Sie überraschend vor der Tür?
Olaf Feuerstein: Ja, die Kontrolle kam
überraschend – sie war nicht angemeldet,
wir wussten vorher von nichts. Dennoch
war ich nicht wirklich überrascht. Überrascht hat mich nur, dass die Kontrolle
schon im Februar stattgefunden hat. Was
mich positiv überrascht hat war die fast
schon zuvorkommende Art, mit der die
Beamten morgens um 9:30 Uhr an unserer
Rezeption vorgesprochen haben.
Wie viele Zollbeamte waren im Einsatz –
waren Sie bewaffnet?
Es waren acht Beamte vor Ort. Sie trugen Zivilkleidung und waren, anders als
von Kollegen noch im Jahr 2014 überliefert, unbewaffnet. Sie traten sogar sehr
höflich auf und machten insgesamt einen
sehr professionellen Eindruck. Wir wurden zunächst aufs Genaueste über das
beabsichtigte Vorgehen informiert und
konnten uns entsprechend darauf einstellen.
Was und wie wurde konkret kontrolliert?
Wir wurden aufgefordert, eine Liste
mit allen anwesenden Mitarbeitern vorzulegen. Die Beamten haben dann die
Ausweispapiere unserer Mitarbeiter kontrolliert und mit der Anwesenheitsliste
abgeglichen.
Wurde jeder Mitarbeiter einzeln befragt?
Wir wurden aufgefordert, Besprechungsecken zur Verfügung zu stellen.
Auf diese haben sich die acht Beamten
verteilt und unsere insgesamt 75 im Frühdienst anwesenden Mitarbeiter in Einzelgesprächen nach ihren persönlichen Daten, nach der Höhe ihres Entgeltes, nach
den Arbeitszeiten und Pausen befragt. Für
die Befragung setzten sie einen vorgefertigten Fragebogen ein.
Hatte die Kontrolle für Ihren Betrieb negative
Folgen – gab es konkrete Beanstandungen?
Nein. Wir hatten uns schon im Verlaufe des Jahres 2014 intensiv mit der Umsetzung des Mindestlohns und der damit
verbundenen Arbeitszeitaufzeichnungspflicht auseinander gesetzt und waren
deshalb gut vorbereitet. Bemängelt wurde
vom Zoll, dass nicht für alle Mitarbeiter
schriftliche Belehrungen über die Mitführungspflicht des Ausweisdokumentes
in den Personalakten vorhanden waren.
Hierzu sind wir aufgefordert worden, dieses kurzfristig nachzubessern. Angedroht
wurde bei erneuter Verfehlung ein Bußgeld in Höhe von 5.000 Euro.
Können Sie den Kollegen für den Fall einer
Zollkontrolle einen Rat geben?
Mein Eindruck war, dass die Prüfung
fair abgelaufen ist. Wir haben die Prüfer unterstützt, also aktiv kooperiert. Ich
denke, das hat auch dazu geführt, dass
die festgestellte Verfehlung in Bezug auf
die Belehrung über die Ausweismitführungspflicht keine Bußgeldfolgen hatte.
Wichtig ist, dass die Arbeitsverträge, die
Arbeitszeitdokumentationen, die Sofortmeldungen und die Belehrungen über die
Mitführungspflicht von Ausweispapieren
griffbereit vorhanden sind und akribisch
darauf geachtet wird, dass die Mindestlohnzahlungspflicht nicht verletzt wird.
Wir danken Herrn Feuerstein für dieses Gespräch. 
8
Aktuelle Nachrichten
DEHOGA Magazin 03/2015
Wenn der Zoll kommt:
Erste Erfahrungen mit Zollkontrollen und Empfehlungen
Seit Ende Februar ist der Mindestlohn
für den ersten Monat des Jahres fällig.
Auszahlungen und Nachweise können also
von den Zollbeamten kontrolliert, der korrekte Mindestlohn berechnet werden. Die
Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) weist
jedoch darauf hin, dass sie sich in der ersten Zeit eher als Berater und Hinweisgeber
versteht denn als Bußgeldbehörde. Das
scheint nach den bisherigen Berichten von
Mitgliedern an den DEHOGA auch tatsächlich überwiegend so gehandhabt zu werden. In den Monaten Januar und Februar
durfte der Zoll nach dem Gesetz ohnehin
die Auszahlung des Mindestlohns noch
nicht überprüfen.
Führt der Zoll eine Betriebsprüfung
durch, kontrolliert er nicht allein den Mindestlohn, sondern alle Punkte, die in seiner Zuständigkeit liegen. Verlangt werden
daher vom Arbeitgeber typischerweise folgende Unterlagen:

Gewerbeanmeldung / Handelsregisterauszug

Arbeitsverträge bzw. Nachweise nach
dem Nachweisgesetz
Empfehlung: Wir empfehlen den Abschluss schriftlicher Arbeitsverträge mit
allen Arbeitnehmern und auch zum Beispiel bei Praktikanten oder sogenannten
Einfühlungsverhältnissen
schriftliche
Vereinbarungen. Auch wenn das Fehlen
von Vereinbarungen oder dem Nachweis
nach dem Nachweisgesetz allein keine
Sanktionen des Zolls nach sich ziehen
kann, sind schriftliche Unterlagen aus Beweisgründen ratsam.

Anmeldung zur Sozialversicherung und
Sofortmeldung
Empfehlung: Auch wenn eine korrekte Anmeldung vorhanden ist, die Sofortmeldung jedoch fehlt, stellt dies einen
Bußgeldtatbestand dar. Die Zollbeamten
vergleichen das Datum der Sofortmeldung
mit dem Arbeitsbeginn laut Arbeitsvertrag.

Lohnabrechnungen und Nachweise
über erfolgte Lohnabrechnungen
(z.B. Quittungen, Lohnjournal)

Stundenaufzeichnungen
Empfehlung: Vielfach wird nach
Dienstplänen oder Daten aus einer elektronischen Zeiterfassung gefragt. Sie als
Arbeitgeber entscheiden jedoch selbst,
wie Sie die Arbeitszeit-Aufzeichnungspflicht nach dem Mindestlohngesetz erfüllen und dokumentieren.
Es ist zu vermuten, dass die Prüfbeamten sich bei Stichproben insbesondere
auf mindestlohnnahe Mitarbeiter konzentrieren werden, zumindest aber auf solche
unterhalb der Verdienstgrenze von 2.958
Euro.

Ggf. schriftliche Vereinbarung über
Arbeitszeitkonto und Ausgleichskonto
für den einzelnen Arbeitnehmer
Empfehlung: Ein Arbeitszeitkonto ist in allen Fällen
erforderlich, in denen
nicht jede in einem
Monat tatsächlich gearbeitete Stunde in
diesem Monat mit
mindestens 8,50 Euro
vergütet wird. Die
schriftliche
Vereinbarung kann auch in
einem
Tarifvertrag
oder einer Betriebsvereinbarung bestehen. Der DEHOGA
rol
nt
llko
o
Z
empfiehlt aber auch in einem solchen
Fall sicherheitshalber im Arbeitsvertrag
oder einem Nachtrag zum Arbeitsvertrag
zumindest den Hinweis auf diesen Tarifvertrag. Entgegen Äußerungen einzelner
Zollbeamter ist es für die Einhaltung des
Mindestlohngesetzes nicht zwingend erforderlich, dass die Vereinbarung Details
zum Beispiel zur Zahl der Plus-/Minusstunden oder zu Ausgleichszeiträumen
enthält. Aus allgemeinen arbeitsrechtlichen und Beweisgründen kann dies aber
sinnvoll sein; tarifliche Regelungen enthalten immer solche Details.

Belehrung der Arbeitnehmer über die
Mitführungspflicht der Ausweispapiere
Bei allen vorliegenden Berichten war
dies ein Schwerpunkt der Prüfung. Daher nochmals der Hinweis: Die Ausweismitführungspflicht ist eine Pflicht des
Arbeitnehmers. Verletzt er diese, kann er
mit Bußgeld bis zu 5.000 Euro belegt werden. Der Arbeitgeber aber ist verpflichtet,
jeden seiner Mitarbeiter schriftlich über
die Mitführungspflicht zu belehren und
die Belehrung aufzubewahren. Kann er
diese nicht vorlegen, kann er seinerseits
mit Bußgeld bis zu 1.000 Euro pro Einzelfall belegt werden – und zwar auch dann,
wenn tatsächlich alle Arbeitnehmer ihre
Ausweispapiere dabei haben.

ggf. Subunternehmerverträge

für ausländische Arbeitnehmer:
Aufenthaltstitel bzw. Arbeitsgenehmigung-EU

Nachweise über steuerfreie Zuschläge
Empfehlung: Die Personalunterlagen
müssen nicht im Betrieb aufbewahrt werden. Werden sie beim Steuerberater, im
Lohnbüro oder in einer zentralen Lohnbuchhaltung zugänglich gemacht, ist das
in Ordnung. Betriebe, die der DEHOGAEmpfehlung entsprechend einen Ordner
mit Kopien der relevanten Unterlagen im
Betrieb vorhielten, berichteten aber, dass
dies die Prüfung beschleunigte.
le
DEHOGA Magazin 03/2015
9
Aktuelle Nachrichten

In nahezu allen Prüfungen sind die
Mitarbeiter einzeln befragt worden,
zum Teil recht intensiv.
Typisch sind Fragen
Diese Seite vorderer Teil rechte Seite

zur ausgeübten Tätigkeit, zum Arbeitgeber; bei Selbstständigen die Angabe,
ob als Einzelunternehmer oder bspw.
als Gesellschafter / Geschäftsführer

zur Entlohnung

zur Arbeitszeit, wie diese erfasst wird,
ob Überstunden anfallen und wie diese
ausgeglichen / vergütet werden

zum Urlaub

auch bei Familienangehörigen danach,
wie viel sie verdienen, wie viele Stunden pro Monat sie arbeiten und wann
sie im Betrieb sind

zu Sozialversicherung / Sozialleistungen

zum Aufenthaltstitel und weiteren ausländerrechtlichen Dokumenten
Empfehlung: Zur Beantwortung der
Fragen wird ein Personalerfassungsbogen
ausgefüllt, den der Mitarbeiter anschließend unterschreiben soll. Eine Kopie wird
nicht ausgehändigt, es kann aber durchaus sinnvoll sein, hier zu insistieren.
Wesentlich seltener als in der Vergangenheit wurde berichtet, dass die Zollbeamten uniformiert und bewaffnet auftreten, Betriebsabläufe unterbrechen,
Ein- und Ausgänge sperren und auch gegenüber den Gästen demonstrative Präsenz zeigen. In vielen Fällen kamen lediglich drei bis vier Beamte in Zivil, führten
in dezenter Weise Buchführungen und
Befragungen durch und verließen die Betriebe zügig wieder. Es wurden aber auch
einige Fälle eines rüden und auffälligen
Auftretens berichtet, ohne dass es dafür
einen erkennbaren Anlass gegeben hätte.
Kontrollen während der Hauptgeschäftszeiten sind weiter üblich. 
Anzeigenannahme:
Telefon 04551/1450 Telefax 04551/2504
E-Mail: [email protected]
Seite 3
Jetzt noch anmelden!
Jetzt anmelden: DEHOGA-Branchentreff in Verden
Fachtag des Gastgewerbes am 4. Mai 2015
Top-Programm und Kollegentreff
Glück ist die geheime Zutat für Erfolg!
Dieses und weitere spannende Themen
stehen beim Fachtag des Gastgewerbes
am 4. Mai in Verden im Mittelpunkt! Dort
geht es auch um Online-Marketing, Mitarbeiterbindung und Getränke-Trends.
Sie suchen Tipps, um Mitarbeiter für
Ihren Betrieb zu begeistern? Sie möchten
auch einmal das Gefühl haben, richtige
Glücksmomente innerhalb Ihrer Arbeit
zu finden? Sie wollen sicher sein, dass Ihr
Unternehmen auch zukünftig im Internet
gefunden wird? Ihre Stammgäste kennen
Ihr Angebot in- und auswendig und Sie
sind auf der Suche nach neuen GetränkeTrends? Wenn Sie eine der Fragen mit „Ja“
beantworten, sind Sie beim Fachtag des
Gastgewerbes richtig aufgehoben. Dort
gibt es die Antworten auf alle genannten
Fragen. 

Preis für die Fachtagung am 4. Mai:
Programm von 10.30 – 17Uhr: 110,00 Euro für Tagungsprogramm und Verpflegung.
Abendprogramm:Kollegentreff mit Niedersachsenbuffet: 49,50 Euro pro Person.
Anmeldeformular: www.dehoga-niedersachsen.de
Kontakt: Claudia Weiß, Tel. 0511-33 706 26, E-Mail: [email protected]

Tag der Kreisverbände am 5. Mai 2015
Mindestlohn, ETV, Nachwuchsprobleme…
Direkt im Anschluss findet am 5. Mai 2015 der Tag der Kreisverbände in Verden
statt. Von 10 bis 15 Uhr stehen der Austausch unter den Kreisverbänden und aktuelle Verbandsthemen im Mittelpunkt der Veranstaltung. In der Kreisverbandsarbeit
aktive DEHOGA-Mitglieder und auch solche, die vielleicht in Zukunft aktiv im
Kreisverband mitarbeiten wollen, sind herzlich eingeladen.

Preis für die Teilnahme am 5.Mai:
Programm von 10.30 – 15 Uhr inkl. Kaffee & Brötchen sowie Mittagsimbiss
Teilnahme kostenlos
Anmeldung: Tanja Bittaye, Tel. 0511-33 706 20,
E-Mail: [email protected]
11 DEHOGA Magazin 03/2015
22.-24. Juni: Junger DEHOGA
goes Rhein-und Weinkultur
Jetzt Termin blocken für Trendtour nach Koblenz!
Infos und Anmeldung
Programm/Leistungen:

2 Übernachtungen inkl. Frühstück
in Koblenz

Besichtigung von 1-2 Weingütern

Schiffstour auf dem Rhein

Sektempfang auf der Festung
Ehrenbreitstein

1 x Abendessen in der Altstadt
Koblenz (3 Gang-Menü)

1 x Abendessen direkt im Deutschen
Eck (Überraschung!)
Preis:
160 Euro pro Person im DZ
200 Euro pro Person im EZ
Die Festung Ehrenbreitstein wird während der Trendtour besichtigt.
Die Trendtour nach Koblenz steht. Wir
waren mit dem Orga-Team zwei Tage für
Euch vor Ort und haben ein tolles Programm zusammengestellt: Nach der individuellen Anreise nach Koblenz am
Montag, dem 22. Juni, machen wir einen
Spaziergang durch die Altstadt, um dann
mit der Seilbahn auf die Festung Ehrenbreitstein zu fahren. Oben genießen wir
hoffentlich bei bestem Wetter und Sekt
das einmalige Panorama.
Zurück in der Stadt werden wir uns
bei einem schönen Abendessen erholen.
Wer Lust hat, kommt anschließend mit
auf eine Kneipentour durch Koblenz.
Am Dienstagmorgen nehmen wir den
Faden unseres Mottos „Rhein- und Weinkultur“ wieder auf: Wir werden mit dem
Bus zwei junge Weingüter anfahren,
natürlich inklusive Besichtigung, Weinprobe und Mittagessen. Mit dem Schiff
geht es dann zurück nach Koblenz. Beim
gemütlichen Abendessen lassen wir die
Tour noch einmal Revue passieren und
werden vom Inhaber des Restaurants
auch einiges zu dessen Konzept hören.
Wir versprechen Euch schon jetzt
eine super schöne Tour und freuen uns
auf viele alte und neue Gesichter. Bitte
merkt Euch den Termin vor, die persönlichen Einladungen folgen Ende April.
Euer Mike Rohmeyer-Laas
Sprecher Junger DEHOGA
Achtung: Wenn wir weitere Sponsoren
finden, wird es noch günstiger, wir
führen derzeit noch Gespräche!
Anreise:
Nicht inkludiert im Preis sind die individuelle Anreise nach Koblenz,
die Getränke in den Restaurants und
private Ausgaben vor Ort.
Anmeldung:
Die Einladung inkl. Preis und Anmeldeformular folgt bis Ende April per E-Mail
direkt an die Mitglieder des Jungen
DEHOGA und wird dann auch online
eingestellt unter
www.junger-dehoga.de
Nach Eingang der Anmeldungen
werden zwecks Bildung von Fahrgemeinschaften Teilnehmerlisten
ausgetauscht.
KONTAKT Junger DEHOGA
Sprecher Mike Rohmeyer-Laas
E-Mail:
[email protected]
www.junger-dehoga.de
Anmeldeschluss: 20.05.2015
Aktuelle Nachrichten
12 DEHOGA Magazin 03/2015
Schwarzbuch Teil 1:
Gespräch mit den kommunalen Spitzenverbänden
Auf Einladung der Staatssekretärin
Daniela Behrens im Niedersächsischen
Wirtschaftsministerium hatten sich am 4.
März 2015 Vertreter des Niedersächsischen
Landkreistages, des Niedersächsischen
Städtetages und des Niedersächsischen
Städte- und Gemeindebundes mit dem
Präsidium des DEHOGA Niedersachsen
im Wirtschaftsministerium getroffen, um
über ein gemeinsames Vorgehen zur Förderung gleicher Wettbewerbsbedingungen für die Gastronomie in Niedersachsen
zu beraten.
alle in dieser Runde Beteiligten der Meinung sind, dass Tourismus eine der wirtschaftlichen Säulen in Niedersachsen ist
und dass das berufsmäßig ausgeübte Gastgewerbe diese wirtschaftliche Säule trägt,
dann müssen alle Beteiligten auch ein
Interesse daran haben, dass die Existenzfähigkeit dieser Gastronomie gesichert
wird“. Erste Voraussetzung dafür muss
lt. Kröger aber die Garantie von gleichen
Wettbewerbsbedingungen zwischen berufsmäßig ausgeübter und Gelegenheitsgastronomie sein.
Zu Beginn des Gespräches stellte
Staatssekretärin Behrens fest, dass es kein
Problem im Rahmen des rechtlichen Instrumentariums darstellt, gleiche Wettbewerbsbedingungen für gastronomisch Tätige in Niedersachsen durchzusetzen. Die
vom DEHOGA Niedersachsen in seinem
Schwarzbuch dargestellten Problembereiche gaststättenrechtlicher, baurechtlicher,
hygienerechtlicher, steuerrechtlicher und
sozialversicherungsrechtlicher Ungleichbehandlung seien auf Nachfrage in den
beteiligten anderen Landesministerien
unauffällig. Dennoch sei es nicht von der
Hand zu weisen, dass es aus Sicht der betroffenen gewerbsmäßig betriebenen stationären Gastronomie vielfältige Probleme
mit der sich immer weiterentwickelnden
Gelegenheits- und Eventgastronomie
gebe.
Das geschäftsführende Präsidialmitglied des Niedersächsischen Landkreistages, Herr Prof. Dr. Meyer, stellte die Sicht
des Landkreistages dar. Das Schwarzbuch wäre in der Pauschalität, in der die
Vorwürfe gegen die Kommunen erhoben
werden, nicht förderlich. Herr Dr. Trips,
Präsident des Städte- und Gemeindebundes, unterstrich, dass von den im Schwarzbuch dargestellten Vorwürfen pro Seite
maximal zwei Veranstaltungen überhaupt
rechtliche Relevanz haben könnten.
Herr Tiemann, Beigeordneter beim
Städtetag, griff die Feststellung von Präsident Kröger auf und teilte seine Meinung,
dass das vom DEHOGA geschilderte Wettbewerbsproblem weniger ein Problem der
größeren Städte sei. Dennoch fühle sich
auch der Städtetag als Spitzenorganisation
angesprochen.
Präsident Kröger fasste die Problemlage für das Gastgewerbe zusammen. „Wenn
Präsident Kröger unterstrich noch einmal den Ansatz des Schwarzbuches, die
Spannbreite gastronomischer Veranstaltungen in Niedersachsen zu verdeutlichen.
Dabei ist es dem DEHOGA Niedersachsen
nicht in erster Linie darum gegangen, die
aufgelisteten Veranstaltungen und Veranstalter anzuprangern. Vielmehr soll auf
die Pflicht aller an der touristischen Entwicklung Niedersachsens Interessierten
hingewiesen werden, der berufsmäßigen
Gastronomie in Niedersachsen eine belastbare wirtschaftliche Basis zu garantieren.
Oberste Voraussetzung dafür ist aber,
dass die im Wettbewerb zur Berufsgastronomie stehenden Gelegenheits- und
Eventgastronomen in den unterschiedlichsten Organisationen, seien es Vereine,
Kirchen, Feuerwehren, Landfrauenvereinigungen oder Privattätige mit identischen Wettbewerbsbedingungen zu arbeiten haben.
Alle in der Runde Anwesenden waren
sich darüber einig, dass das gegenseitige
Verständnis für die jeweilige Position des
anderen nur vor Ort gefördert werden
könne. Da, wo die kommunalen Aufsichtsbehörden auf gastronomische Aktivitäten
stoßen würden, müsste der Dialog entwickelt werden.
Alle Anwesenden konnten sich vorstellen, mit einem noch zu entwickelnden Veranstaltungsmuster diesen Dialog
mit der Gastronomie unter Beteiligung
der kommunalen Spitzenverbände in den
Landkreisen, Städten und Gemeinden
anzuschieben. Auf Bitte der Staatssekretärin Behrens übernahm der DEHOGA Niedersachsen den Auftrag,
einen solchen Veranstaltungstypus zu
konkretisieren und darüber mit den
kommunalen Spitzenverbänden ins
Gespräch zu kommen. Das könnte zum
Beispiel eine Veranstaltungsreihe nach
dem Vorbild aus Bayern oder Hessen
sein, die dort unter dem Motto „Gasthaus trifft Rathaus“ in den letzten beiden Jahren bereits erfolgreich installiert wurde. 
13
DEHOGA Magazin 03/2015
Aktuelle Nachrichten
Schwarzbuch Teil 2: Vortrag vor
der Bürgermeisterkonferenz
Im Anschluss an das Gespräch mit dem
Niedersächsischen Städtetag vom 4. März
2015 bekam der DEHOGA Niedersachsen
am 24. März 2015 in Sulingen die Gelegenheit, die im „Schwarzbuch gastronomischer Aktivitäten“ dargestellten Probleme
vor der Bürgermeisterkonferenz kreisangehöriger Kommunen zu erläutern.
DE HO GA - H aup t g e s c h ä f t s f ü h r e r
Rainer Balke stellte die Intention des
Schwarzbuches dar und regte an, vor Ort
in den Kommunen in einen intensiven
Meinungsaustausch mit der Gastronomie
einzutreten. Ziel dieses Meinungsaustausches sollte sein, Wege zu entwickeln,
die gleiche Wettbewerbsbedingungen
zwischen der Berufsgastronomie und der
Spontan- und Gelegenheitsgastronomie
herstellen.
Schwarzbuch
gastronomischer Veransta
ltungen
Balke verwies auf zahlreiche Veranstaltungen im Veranstaltungsregister des
Schwarzbuches, die den Eindruck hinterließen, dass die kommunale Prüfdichte
und Prüftiefe hier unterschiedlich ausgeprägt ist. Die anwesenden Bürgermeister
wiesen diesen Vorwurf zurück. Sie erkannten aber, dass Gesprächsbedarf besteht und forderten den Verband wie auch
die betroffenen Gastronomen auf, vor
Auflage eines neuen Schwarzbuches zu-
2. überarbeitete Auflage
vorgelegt vom
DEHOGA Niedersachsen
im Jahre 2014
www.dehoga-niedersachsen.de
nächst Kontakt mit der örtlichen Kommune aufzunehmen, um möglicherweise im
Vorfeld zu einer gemeinsamen Lösung zu
kommen. 
Neuer ETV für das Gastgewerbe
in Niedersachsen für 2015 bis 2017
Ohne Tarifgebiete Weser-Ems und Ostfriesische Inseln
Mit der Kündigung des alten Entgelttarifvertrages (ETV) auf den 28. Februar
2015 hatte die NGG die Forderung auf Anhebung der Entgelte um fünf Prozent erhoben. Gleichzeitig forderte sie die Erhöhung
der Ausbildungsvergütungen um 60 Euro
im 1. Ausbildungsjahr, 80 Euro im 2. Ausbildungsjahr und 100 Euro im 3. Ausbildungsjahr sowie eine Übernahmegarantie
für alle ausgelernten Auszubildenden. Der
neue ETV sollte eine maximale Laufzeit
von 12 Monaten haben.
In Tarifverhandlungen am 27. März
2015 in Hannover haben sich die Tarifvertragsparteien DEHOGA Niedersachsen
und NGG Landesbezirk Nord für das Tarifgebiet Niedersachsen (ohne die selbstständigen Tarifgebiete Weser-Ems und
Ostfriesische Inseln) auf einen neuen
Entgelttarifvertrag geeinigt. Dieser gilt
als Anschlusstarifvertrag für circa 135.000
Beschäftigte in etwa 18.500 Hotel- und
Gaststättenbetrieben.
Ab dem 1. Mai 2015 steigt das monatliche Entgelt in den Entgeltgruppen 1 und 2
um zwei Prozent, in den Entgeltgruppen 3
bis 8 um 2,5 Prozent.
Ab dem 1. Mai 2016 steigt das monatliche Entgelt in den Entgeltgruppen 1 und
2 um weitere 2,0 Prozent, in den Entgeltgruppen 3 bis 8 um 2,75 Prozent.
Die monatlichen Ausbildungsvergütungen steigen ab dem 1. Mai 2015 im
1. Ausbildungsjahr um 20 Euro, im 2. Ausbildungsjahr um 30 Euro und im 3. Ausbildungsjahr um 40 Euro.
Ab dem 1. Mai 2016 steigen die monatlichen Ausbildungsvergütungen um weitere 20 Euro im 1. Ausbildungsjahr, 20 Euro
im 2. Ausbildungsjahr und 20 Euro im
3. Ausbildungsjahr.
Der neue Entgelttarifvertrag kann erstmalig mit einer Frist von einem Monat
zum 30. April 2017 gekündigt werden. 
Aktuelle Nachrichten
14 Ausbildung in Niedersachsen
DEHOGA ruft zu Teilnahme an Qualitätsinitiative auf!
Die Qualität der Ausbildung und die Förderung des Berufsnachwuchses spielen für
den Erfolg und das Image im Gastgewerbe
eine entscheidende Rolle. Besonders vor
dem Hintergrund sinkender Bewerberzahlen und einem zunehmenden Wettbewerb
um potenzielle Auszubildende ist es umso
wichtiger, dass die Betriebe aus Hotellerie
und Gastronomie sich gemeinsam durch
eine vorbildliche Ausbildung auszeichnen
und die Bereitschaft signalisieren, an einer
permanenten Verbesserung der Ausbildungsqualität zu arbeiten.
Der DEHOGA Niedersachsen hat zusammen mit den Industrie- und Handelskammern 2013 eine Initiative zur
Sensibilisierung und Steigerung der Ausbildungsqualität ins Leben gerufen. Die
teilnehmenden Betriebe verpflichten
sich, weitreichende Ausbildungsstandards
umzusetzen und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung des Branchenimages sowie zu verantwortungsvoller Unternehmensführung.
Von den knapp 2.000 Ausbildungsbetrieben in Niedersachsen nehmen bisher
erst knapp 300 Betriebe an der Qualitätsinitiative teil. Das wollen wir ändern. Wir
fordern daher nochmals alle Betriebe auf,
Ihre Ausbildungskriterien zu überprüfen
und die Kampagne zu unterstützen.
Inhaltlich umfasst die Verpflichtung
neben der selbstverständlichen Einhaltung einschlägiger Bestimmungen die
Vorbildfunktion aller Mitarbeiter, Offenheit, Fairness und Respekt in der Kommunikation, kontinuierliche Ausbilderqualifizierung, frühzeitige Dienstplanerstellung,
Benennung eines Paten für jeden Auszu-
bildenden, regelmäßige Gespräche mit
Auszubildenden, Abstimmung über Ausgleich bei besonderen zeitlichen Belastungen und umfassende Unterstützung der
Auszubildenden bei Prüfungsvorbereitungen sowie bei Berufswettbewerben. In der
Urkunde (siehe Abbildung) sehen Sie die
zehn Punkte, die Sie in dem Ausbildungsversprechen abgeben.
Wie können Sie teilnehmen?
Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer IHK
auf. Sie erhalten dann das Ausbildungsversprechen, dem Sie sich schriftlich verpflichten. Nach Rücksendung an die IHK
erhalten Sie im Gegenzug die Urkunde, die
Ihr Ausbildungsversprechen dokumentiert. Die Verpflichtung gilt zunächst für
einen Zeitraum von drei Jahren. Wenn es
zu nachvollziehbaren Verstößen und Beschwerden kommt, wird die Urkunde von
der IHK wieder aberkannt.
DEHOGA Magazin 03/2015
stgewerblichenAusbildung
Qualitätsoffensiveinderga
l:
ImRahmendergemeinsamen
Ausbildungsversprechentei
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1. Wirbieteneinequalitativan
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2. AllenunserenMita
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3. DieKommunikation
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Ausbildungsordnung.
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QualifizierungunsererAusbil
5. Diekontinuierliche
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hemNive
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6. WirerstellenDiens
uermöglichen.
Freizeitgestaltungz
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7. JederAuszubildend
ügungsteht.
ProblemenzurVerf
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uszubildendenundsindfürd
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ngausgeglichen.
8. Wirführenregelmä
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offen.Besonderez
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9. Wirstellensicher,d
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Auszubildendenumfassendb
10.Wirunterstützenunsere
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tbewerbe
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Abschlussprüfungs
Datum/UnterschriftInhaber
Teilnehmer auf Online-Azubi-Karte
Die Teilnehmer werden in einer Online-Karte angezeigt. Hier ist auch einsehbar, in welchen Berufen der Betrieb ausbildet und wer der Ansprechpartner für
Anfragen von Bewerbern ist. 
15
DEHOGA Magazin 03/2015
Aktuelle Nachrichten
Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit
Ausbildungsplätze kostenfrei einstellen!
Die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit bietet die Möglichkeit, kostenlos Ausbildungsplätze einzustellen und so nach
geeigneten Azubis für den eigenen Betrieb
zu suchen.
Unternehmen können Ihre Ausbildungsstellen auch selbst in der Jobbörse
der Agentur für Arbeit einstellen und so
für Ausbildungssuchende sichtbar machen – mit oder ohne Vermittlungsauftrag an die Agentur für Arbeit. Sie entscheiden, ob das Angebot auch in andere
Portale übertragen werden soll. Der Weg
ist ganz einfach: Unternehmer registrieren sich dazu auf www.arbeitsagentur.
de unter dem Link „Direkt zur Jobbörse“
als Arbeitgeber und los geht‘s.
Am Ende der Erfassung des Stellenangebotes entscheidet der Unternehmer
selbst, ob er der Agentur für Arbeit einen Vermittlungsauftrag erteilen will.
In diesem Fall profitiert er von einem
umfangreichen kostenlosen Dienstleistungsangebot zur Vermittlung geeigneter Bewerberinnen und Bewerber.
Die Zusammenarbeit wird individuell
gestaltet, z. B. hinsichtlich Anzahl und
Zeitpunkt von Vermittlungsvorschlägen.
Optional besteht die Möglichkeit zur Erstellung eines Anforderungsprofils, einer Bewerbervorauswahl, Beratung zu
Förderinstrumenten (z. B. ausbildungsbegleitende Hilfen, assistierte Ausbildung) oder zur Arbeitsmarktlage. 
INFO-SERVICE
Rufen Sie die Agentur für Arbeit
gebührenfrei unter 0800/4555520 an
und melden Sie Ihre freien Ausbildungsstellen. Sie erreichen Ihren regionalen
Arbeitgeber-Service von Montag bis
Freitag jeweils von 8.00 bis 18.00 Uhr.
Oder Sie hinterlassen eine Nachricht, Ihr
Arbeitgeber-Service ruft Sie umgehend
zurück.
Hotellerie und Gastronomie
HABEN SIE OFFENE AUSBILDUNGSSTELLEN?
Dann nutzen Sie die Plattform des
DEHOGA-Partners YOURCAREERGROUP.
www.azubicareer.de
Neue Medien
16 DEHOGA Magazin 03/2015
Online-Werbung auf fremden Namen
Marco Nussbaum verfasst offenen Brief
Marko Nussbaum von der PrizeotelGruppe hat an den Booking.com-EuropaChef Peter Verhoeven einen offenen Brief
geschrieben und fordert Partnerschaft
statt Phrasendrescherei. Eigentlich arbeitet Nussbaum sehr gerne mit dem Portal
zusammen. Doch wenn sich Booking.com
bei Google seiner Hotelmarke bediene und
darauf Werbung schalte (Brand Bidding),
hört auch bei ihm der Spaß auf. Denn mit
diesem Verhalten würden den Hotels nicht
nur Umsätze geklaut, sondern auch die
Online-Vertriebskosten vervielfacht.
Als Brand Bidding bezeichnet man
das Bieten auf fremde Markenbegriffe
mit eigenen Anzeigen. Brand Bidding ist
grundsätzlich erlaubt, sofern die Markenbegriffe nicht im Anzeigentext erwähnt
werden und keine Verwechslungsgefahr
besteht. Brand Bidding bringt Reichweite
(Markenbekanntheit), ist jedoch aus wirtschaftlichen und Image-Gründen immer
im Einzelfall zu prüfen, da beim Brand
Bidding eine hohe Verwechslungsgefahr
mit anderen Anbietern besteht. Vertriebsplattformen dürfen unter Markenbegriffen Anzeigen schalten, wenn sie auch
Produkte des jeweiligen Markeninhabers
aktiv im Angebot haben. Hinweise auf
eine temporäre Nicht-Verfügbarkeit des
jeweiligen Produktes sind hingegen nicht
ausreichend, um
Brand Bidding in
diesem Fall zu legalisieren, da in
diesem Fall ein
Internetbasierter
Vertriebspartner
(Affiliate) die Anzeige eines legalen Markeninhabers verdrängt.
Der Affiliate
gibt sich dabei
offiziell als der
Markeninhaber
aus. Dies ist alHotelier Marko Nussbaum prangert Brand Bidding an.
lerdings für den
Nutzer nicht zu
erkennen. Das erweckt beim Nutzer dann eigene Seite zu leiten, wenn sie nach der
einen falschen Eindruck, da ein falscher Fremdmarke suchen. Achtung: Die GrenSachverhalt vorgetäuscht wird. Der Affili- ze hier zu einer Markenrechtsverletzung
ate erschleicht sich dadurch seine Provisi- ist fließend.
on, da der Nutzer ansonsten auf die OriJeder Unternehmer sollte daher beim
ginalanzeige des Markeninhabers geklickt
Schalten einer Anzeige über AdWords dahätte. Dies ist nicht zulässig.
rauf achten, im Rahmen der Brand-KamKeywords der Marke eines Mitbewer- pagne auf Keywords der eigenen Marke zu
bers werden beim Brand Bidding häufig bieten, damit die Anzeige bei relevanten
genutzt, um mit dem eigenen Produkt Suchanfragen auch über den organischen
oder dem Unternehmen von der Popu- Suchergebnissen erscheint. 
larität zu profitieren und Kunden auf die
WLAN Haftung im Gastgewerbe
Neues Gesetz soll Klarheit bringen
Die Verfügbarkeit von WLAN in der Gastronomie wird vom Gast heute vielfach
vorausgesetzt. Problematisch dabei ist,
dass in Deutschland die sogenannte „Störerhaftung“ gilt. Dies bedeutet, dass derjenige, der das WLAN zur Verfügung stellt,
für eventuellen Missbrauch in Haftung genommen werden kann. Damit besteht eine
unklare Rechtslage und viele Unternehmer
sind verunsichert.
Das neue Gesetz zur WLAN-Gastzugang-Haftung soll hier Abhilfe schaffen.
Danach sollen Diensteanbieter, die einen
Internetzugang geschäftsmäßig oder als
öffentliche Einrichtung zur Verfügung
stellen, nicht aufgrund einer rechtswidrigen Handlung eines Nutzers auf Unterlassung in Anspruch genommen werden,
wenn sie zumutbare Maßnahmen ergriffen haben, um eine Rechtsverletzung
durch Nutzer zu verhindern.
Dies wäre insbesondere der Fall, wenn der
Diensteanbieter

angemessene Sicherungsmaßnahmen
durch anerkannte Verschlüsselungs-
verfahren oder vergleichbare Maßnahmen gegen den unberechtigten Zugriff
auf das drahtlose lokale Funknetz
durch Außenstehende ergriffen hat.

Zugang zum Internet nur dem Nutzer
gewährt, der erklärt hat, im Rahmen
der Nutzung keine Rechtsverletzungen
zu begehen.

Wenn der Nutzer auf der Eingabemaske
mit einem Klick bestätigt, dass er sämtliche Rechtsnormen beachtet. 
17
DEHOGA Magazin 03/2015
Neue Medien
Vorsicht, großes Google Update!
In den (mobilen) Suchergebnissen bleiben
Die mit 93 Prozent mit Abstand in
Deutschland am meisten verwendete
Suchmaschine Google hat für den 21. April 2015 ein umfangreiches Update des
Suchalgorithmus angekündigt, welches
die Mobilfähigkeit einer Webseite als wesentlichen Faktor in den mobilen Suchergebnissen einbeziehen wird. Jede Homepage, die nicht für das mobile Internet
optimiert ist, wird also bei den mobilen
Suchanfragen abgewertet. Bereits jetzt
zeigt Google mit dem Vermerk „Für Mobilgeräte“ seinen Benutzern an, ob eine Webseite für Smartphones & Co. geeignet ist.
Ist die Branche auf dieses größte Google
Update seit Jahren vorbereitet?
Um dieser Frage auf den Grund zu gehen, hat der DEHOGA-Partner creazwo im
März 100 zufällig ausgewählte Hotelwebseiten auf Ihre Tauglichkeit für das mobile
Web überprüft und Bemerkenswertes festgestellt. Gerade einmal acht Prozent der
untersuchten Internetauftritte sind für die
Darstellung auf mobilen Endgeräten optimiert. Die anderen 92 Prozent nehmen es
mit der viel beschworenen Gastfreundschaft im Netz eher sportlich und fordern
ihren (potentiellen) Gästen geduldige Fingerfertigkeit und mikroskopisches Sehvermögen ab. Dies wird mit dem am 21.
April kommenden Update neben einem
Rankingverlust bei Google auch zu einem
Einbruch bei den Homepage-Aufrufen
führen. Fazit: Ein realer Umsatzverlust
droht Betrieben, die auf einen aktiven Verkauf über ihre Homepage setzen.
Was ist zu tun?
Die universelle Lösung für Webseiten,
die nicht für das mobile Internet optimiert
sind, lautet „responsive Design“. Bei dieser
technischen Umsetzung ändert sich je nach
Bildschirmgröße des Geräts die Darstellung
und passt sich automatisch in Größe und
Aufbau an. Professionelle Content Management Systeme (CMS) können darüber hinaus sogar spezielle Inhalte in Abhängigkeit
vom verwendeten Endgerät ausliefern.
Diese Methode deckt damit die Unterschiede zwischen dem mobilen und stationären
Such- und Nutzerverhalten optimal ab.
Leider können bestehende Webseiten
nicht oder nur mit großem Aufwand auf
Responsive Design umgestellt werden, sodass der Start ins mobile Internet häufig
mit einer generellen Überarbeitung der
eigenen Homepage verbunden ist.
Ist meine Homepage für das mobile Internet
gerüstet?
Weitere Informationen zum Thema und
kostenloser Homepage-Check:
creazwo Internetagentur
Telefon: 0541/40464-0
E-Mail: [email protected]
Machen Sie den Test! Unter http://
goo.gl/vpTgYI können Sie herausfinden,
ob Ihre Seite für Mobilgeräte optimiert ist.
Nutzen Sie Ihren großen Wettbewerbsvorteil und wechseln Sie auf die Überholspur im mobilen Online-Marketing! 
INFO-SERVICE
Anzeigenannahme:
Telefon 04551/1450, Telefax 04551/2504
E-Mail: [email protected]
Seite 7
Neue Medien
18 DEHOGA Magazin 03/2015
Vorsicht beim Teilen eines Artikels
über den Facebook „Share Button“
Auf Blogbetreiber, Online-Medien und
Internetnutzer könnte eine neue Abmahnwelle zukommen. Zum ersten Mal ist ein
Internetnutzer nur für das Drücken des
„Teilen“-Buttons abgemahnt worden.
Getroffen hat es die Inhaberin einer
Fahrschule, die den Facebook „Teilen“Knopf unter einem Internet-Bericht der
BILD-Zeitung gedrückt hat. Der Artikel
handelte von Marco Reus und seiner Fahrt
mit einem gefälschten Führerschein. Der
Fotograf, der den Fußballspieler beim Aussteigen aus seinem Fahrzeug fotografiert
hatte, war wenig begeistert als sein Bild
bei Facebook geteilt wurde, ohne ihn als
Urheber zu nennen. Er mahnte die Inhaberin der Fahrschule ab.
Diese Abmahnung ist für die Nutzer
überraschend. Beim Teilen eines Beitrags über den „Share Button“ wird nämlich immer automatisch ein verkleinertes
Vorschaubild gezeigt, auf das der Nutzer
keinen Einfluss hat. Er kann weder verhindern, dass das Bild gezeigt wird, noch
kann er die Größe des Bildes so variieren, dass eventuell noch der Name des
Urhebers sichtbar wird. Hier liegt ein
entscheidender Unterschied zum Teilen
eines Links bei Facebook. Beim Setzen eines Links kann das Vorschaubild entfernt
oder bearbeitet werden.
Für Betreiber von Blogs oder Internetseiten besteht nun eine erhöhte Gefahr.
Diese dürfen den Share Button nur anbringen, wenn die zum Teilen vorgeschlagenen Bilder auch mit so weitreichenden
Lizenzen versehen worden sind, dass sie
in den sozialen Netzwerken weiter verteilt
werden dürfen.
Konkret sollten die Betreiber von Internetseiten sich von Fotografen also die
entsprechenden Rechte vorher einräumen
lassen, etwa dadurch, dass im Lizenzvertrag geregelt ist, dass die eingekauften
Bilder auch in sozialen Netzwerken (die
möglichst konkret benannt werden sollten) verwendet werden dürfen. Gleiches
gilt für den Einkauf von Bildmaterial über
Foto-Datenbanken. Außerdem müssen die
Blogbetreiber dafür sorgen, dass die Urhebernennung im Artikel so platziert wird,
dass diese auch beim Teilen in den sozialen Netzwerken noch sichtbar ist.
Für die Nutzer, die den „Teilen“-Button
in den sozialen Netzwerken drücken, ergibt sich zusätzlich das Problem, dass sie
vorher die Rechtefrage klären müssen, um
einer möglichen Haftung zu entgehen. Da
dies faktisch unmöglich sein dürfte, kann
Internetnutzern nur geraten werden,
den „Teilen“-Knopf nur auf bekannten
Webseiten zu drücken. Hier besteht am
ehesten die Wahrscheinlichkeit, dass die
Rechte ordentlich eingeholt worden sind.
Außerdem gibt es im Abmahnfall einen
solventen Ansprechpartner, bei dem der
einzelne Nutzer möglicherweise Regress
nehmen kann.
Wichtig für die Nutzer ist auch zu wissen, dass kein Unterschied darin besteht,
ob es sich um eine private oder geschäftsmäßige Facebook-Seite handelt. Auch für
das öffentliche Zugänglichmachen auf
einer privaten Facebook-Seite brauchen
Nutzer die Erlaubnis des Rechteinhabers.
Das liegt daran, dass bei der Vielzahl
von Freunden, die Nutzer bei Facebook
haben, nicht mehr von einem privaten
Rahmen gesprochen werden kann. Natürlich ist aber die Abmahngefahr bei einer
geschäftsmäßigen Seite größer. Auch die
Abmahnkosten werden hier regelmäßig
höher ausfallen.
Wenn Inhalte auf kommerziellen Onlineprofilen geteilt werden, kann mit Hilfe
dieser Checkliste das Risiko von Urheberrechtsverstößen gesenkt werden:
Wirbt der geteilte Beitrag für eine
Leistung?
ja, wenn er Kunden zur Inanspruchnahme eines Dienstes motiviert.
nein, wenn es Inhalte der Kategorie Lustiges/Vermischtes sind.
Falls ja:
Fügen Sie keine Inhalte hinzu, die eine
Verbindung zwischen dem geteiltem Inhalt und eigenen Leistungen herstellt.
Fügen Sie eine neutrale oder gar keine
Beschreibung hinzu. Sie können auch
jegliches Restrisiko vermeiden, wenn Sie
den Inhalt mit eigenem oder keinem Vorschaubild teilen.
Falls nein:
Fügen Sie auch hier keine Beschreibung hinzu, die eine direkte Verbindung
zu Ihren Leistungen herstellt. 
Anzeigenannahme:
Telefon 04551/1450, Telefax 04551/2504
Mail: [email protected]
Seite 2
19
DEHOGA Magazin 03/2015
Aktuelle Nachrichten
Erster Preis für Mystery Cooking
Mit Küchencoaching Geld sparen!
Im Frühjahr 2014 fand das Team von
Grimm Consulting in Alexander Eychmüller als Koch und nun studentischer Praktikant eine wertvolle Unterstützung. Er beteiligte sich aktiv an der Entwicklung des
Beratungsproduktes „Mystery Cooking“
und war auch selbst in einigen Betrieben
heimlich als Koch dabei. Über die Idee und
das Konzept schrieb der 27-jährige eine Arbeit, die nun in Madrid anlässlich der FCSI
EAME Conference mit dem ersten Preis
ausgezeichnet wurde. Die international
besetzte Jury war von der Komplexität
und Kreativität der Arbeit sehr angetan –
neben dem Lob der Jury gab es noch ein
Preisgeld von 2.500 Euro. Die FCSI (Foodservice Consultant Society International)
ist ein internationaler Verband der besten
Berater und Planer für die Hotellerie und
Gastronomie, auch die Firma Grimm Consulting ist dort Mitglied.
Erste DEHOGA-Mitgliedsbetriebe aus
Niedersachsen haben schon selbst Erfahrungen sammeln können – der Betriebsberater des DEHOGA Niedersachsen
Björn Grimm hat mit seinem Team das
zwischenzeitlich patentierte MysteryCooking® etabliert. Beim MysteryCooking®
wird analog zu einem klassischen in der
Hotellerie bekannten Mystery-Check ein
Küchenmeister in eine bestehende Hoteloder Restaurantküche eingeschleust. Sein
Auftrag ist es, verdeckt Verbesserungspotential zu identifizieren, um eine reale
Ergebnisverbesserung zu erzielen. Ehrlich, ungeschminkt und nah an der Praxis
– denn der Küchenchef weiß in der Regel
nichts von dieser Maßnahme!
Im Vorfeld werden das gastronomische
Angebot sowie die aktuellen Zahlen einer umfangreichen Analyse unterzogen.
Somit sind erste potentielle Stärken und
Schwächen bereits erkannt, so dass der
Kollege dann im Detail nach wirtschaftlich
darstellbaren Ressourcen schaut – seien es
die Qualität insgesamt, die hygienischen
Rahmenbedingungen, der Wareneinsatz
oder die Personalkosten. Infolgedessen
wird ein individueller Maßnahmenplan
definiert, den es alleine oder mit Begleitung in Form eines KüchenCoachings umzusetzen gilt. “Ideal ist MysteryCooking®
für Betriebe mit einem Wareneinsatz von
über 35 Prozent – denn hier versteckt sich
echtes geldwertes Potential“, führt Grimm
aus. Eine solche Beratung dauert in der Re-
Mit dem Gewinner des FCSI NachwuchsAward Alexander Eychmüller (rechts) freut
sich Björn Grimm von Grimm Consulting.
gel drei bis fünf Tage, die Kosten liegen
bei ca. 3.000 bis 5.000 Euro. „Es lässt sich
rasch darstellen, welche Verbesserungen
des Betriebsergebnisses sich realisieren
lassen“, so Grimm, so dass sich die Investition in eine Beratung laut Grimm
in jedem Fall rechnet. Gegebenenfalls
ist sogar noch eine Förderung von bis zu
1.500 Euro für die Maßnahme möglich.
In der kommenden Ausgabe des DEHOGA Magazins lesen Sie erste Erfahrungsberichte aus Niedersachsen.
Kontakt: Grimm Consulting
Tel. 04183 – 98 94 234
www.mysterycooking.de 
Bundeskartellamt mahnt auch Booking.com ab
Wettbewerbswidrige Meistbegünstigungsklauseln
Das Bundeskartellamt hat mit Booking.
com auch den Marktführer unter den Buchungsportalen in Deutschland wegen der
Verwendung von Meistbegünstigungsklauseln gegenüber Hotelpartnern formell
abgemahnt. Mit solchen Vertragsklauseln
verpflichtet Booking.com die Hotels, nirgendwo günstigere Zimmerraten oder
noch freie Kapazitäten als auf seinem Online-Portal anzubieten.
„Wir begrüßen das konsequente Einschreiten des Bundeskartellamtes außerordentlich. Das ist für die Hotellerie ein
weiterer Zwischenschritt zur Wiedererlangung der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit und zu fairerem Wettbewerb
in der immer wichtiger werdenden Online-Distribution“, erklärt Markus Luthe,
Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes
Deutschland (IHA).
Gegen das Buchungsportal HRS hatte
das Bundeskartellamt am 20. Dezember
2013 eine Abstellungsverfügung erlassen,
die am 9. Januar 2015 auch einer inzwischen rechtskräftigen Überprüfung durch
das Oberlandesgericht Düsseldorf standhielt. Im Herbst 2013 leitete das Bundeskartellamt Ermittlungen gegen Booking.
com ein. „Mit dem heutigen Vorgehen des
Bundeskartellamtes sehen wir uns in unserer Rechtsauffassung vollumfänglich
bestätigt, dass die von Hotelbuchungsportalen vertraglich auferlegten und in der
betrieblichen Praxis mehr oder weniger
offenen Paritätsforderungen eklatante
Wettbewerbsbehinderungen darstellen.
Konkurrierende Vermittlungsportale sind
ebenso rechtswidrig behindert worden
wie der Direktvertrieb der Hotellerie“,
kommentiert Luthe.
Erleichtert ist Luthe, dass das Bundeskartellamt die von Booking.com auch
anderen europäischen Kartellbehörden
zwischenzeitlich angebotenen Deals zur
Beilegung vergleichbarer Verfahren als
unzureichend einstuft und eine Annahme
erklärtermaßen nicht in Betracht zieht:
„Die umstrittenen Meistbegünstigungsklauseln gehören generell aus dem Geschäftsverkehr verbannt und dürfen auch
nicht mit fadenscheinigen ‚Verpflichtungszusagen‘ durch die Hintertür wieder zugelassen werden.“ 
Thema Energie
20 DEHOGA Magazin 03/2015
Lampenumrüstung kann zu Problemen
beim Versicherungsschutz führen
Aus gegebenem Anlass möchten wir
heute noch einmal an alle Unternehmer appellieren, bei der Umrüstung von
Leuchtmitteln gegebenenfalls Experten
hinzuzuziehen:
Seit einiger Zeit werden auch für herkömmliche
Leuchtstofflampen
neue
Leuchtmittel mit deutlich verbessertem
Wirkungsgrad und damit auch höherer
Energieeinsparung angeboten, insbesondere sogenannte T5-Lampen und röhrenförmige LED-Lampen. Um diese zu
nutzen, sind technische Anpassungen der
Leuchten notwendig. Zudem sind die neuen Leuchtmittel unter Umständen vom
Lampenhersteller nicht explizit für den
Betrieb in der Lampe freigegeben. Beides
kann einen Verstoß gegen Sicherheitsvorschriften darstellen, was im ungünstigsten
Fall den teilweisen oder sogar kompletten
Verlust des Versicherungsschutzes nach
sich ziehen kann. Sollten Sie also eine solche Umrüstung in Erwägung ziehen, empfehlen wir dringend, sich fachmännischen
Rat zu holen oder gleich einen Fachmann
zu beauftragen.
Unser Energieberater helfen Ihnen gerne weiter. 
Förderung der Energieberatung Energie
Änderungen in Kraft getreten
sparlampen
Die Zuschüsse für Vor-Ort-Energieberatungen im Mittelstand werden künftig
vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gezahlt. Bisher war
das Förderprogramm bei der KfW angesiedelt.
Das hat sich geändert:

Die Zuwendung beträgt 80 Prozent
der förderfähigen Beratungskosten.
Das gilt nun auch für eine anschließende Beratung bei der Umsetzung
der vorgeschlagenen Maßnahmen
zur Effizienzsteigerung.

Je nach Höhe der jährlichen Energiekosten gibt es Höchstwerte für den
Zuschuss:
Über 10.000 Euro Energiekosten beträgt der Zuschuss maximal
8.000 Euro.
Bis 10.000 Euro Energiekosten beträgt
der Zuschuss maximal 800 Euro.
INFO-SERVICE
Weitere Informationen unter http://
energiekampagne-gastgewerbe.de/ oder
bei den Energieberatern des DEHOGA
Niedersachsen.
Auf Lumen und Kelvin achten
Die Glühbirne wurde nach der Wattzahl
ausgewählt. Bei den Energiesparlampen
müssen sich Verbraucher die Werte in Kelvin und Lumen anschauen. Die LumenZahl gibt die Helligkeit der Lampe wider.
700 Lumen entsprechen dabei ungefähr
der Helligkeit einer 60-Watt-Glühbirne.
Kelvin steht für die Lichtfarbe. Wer die
warmweiße Wirkung einer herkömmlichen Glühbirne ersetzen will, sollte zu
Energiesparlampen mit 2700 Kelvin greifen. Für Arbeitsplätze sind tageslichtweiße Lampen mit 6000 Kelvin geeignet. 
21
DEHOGA Magazin 03/2015
Thema Energie
Energiespar-Tipp: Elektronische Heizkörper-Thermostate
G
ute Regelung spart Geld - Intelligente Heizungssteuerung ist das A und O für energieeffiziente Raumwärme.
Alte oder kleine Häuser verfügen jedoch oft über konventionelle
Heizungsanlagen mit eingeschränkten Steuerungsmöglichkeiten.
Eine komplette Erneuerung der Anlage ist aber nicht immer nötig:
Elektronische Heizkörper-Thermostate
- Die günstige Art für eine effiziente
Heizungssteuerung!
Die Investition macht sich innerhalb von ein bis zwei
Jahren bezahlt - Die Kosten liegen bei ca. 30 EUR pro Thermostatventil - die Heizkostenersparnis bei 10 bis 15%!
 Mit einem Steuergerät (ca. 100 EUR) lassen sich die Ventile
zentral programmieren und von der Rezeption aus bedienen.
 Wählen Sie für jeden Bereich die angemessene Raumtemperatur. Denn jedes Grad weniger spart ca. 6% Ihrer Heizkosten.
Beispiel - Heizprofil für ein Gästezimmer in einem Businesshotel:
 Sie sind kostengünstig in der Anschaffung und werden einfach anstatt der herkömmlichen Heizkörperventile aufgesetzt.
 Der Heizwasserdurchlauf wird - unter Berücksichtigung eines
Sollwertes und der Raumtemperatur - sparsam geregelt.
 Die Einrichtung von Heizprofilen je nach Funktionsbereich
oder Tageszeit sorgt für eine stets komfortable Raumtemperatur,
ohne dabei „ins Leere“ zu heizen.
 Hochwertige Geräte mit Fenster-Auf-Erkennung bemerken
den schnellen Temperaturabfall während des Lüftens und schalten
den Heizkörper vollautomatisch ab - und wieder an.
Quelle: http://www.haustechnikverstehen.de
 Wünschen Ihre Gäste es doch etwas wärmer, können sie
jederzeit eingreifen und ihre Wohlfühl-Temperatur selbst wählen.
Weitere Tipps und detaillierte Infos zum Energiesparen auf:
www.energiekampagne-gastgewerbe.de
Ihre Energieberater in Niedersachsen:
Hannover-Hildesheim
(südliches Niedersachsen)
 Heino
Thomsen
Ingenieurbüro Thomsen
Eleonorenstr. 18
30449 Hannover
Tel. 0151 - 14135037
[email protected]
Osnabrück-Emsland /
Grafschaft Bentheim /
Weser-Ems / Ostfriesland
 Carsten
Mücke
Mücke Energieberatung
Eschenweg 36b
49088 Osnabrück
Tel. 0541 - 91194115
[email protected]
www.muecke-energieberatung.de
Lüneburg / Stade /
Braunschweig /nördlicher
BV Land Braunschweig-Harz
 Torsten
Merker
TM Concept 24
Gärtnerweg 9
29525 Uelzen
Tel. 0157 - 76131998
[email protected]
www.tm-concept24.de
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22 DEHOGA Magazin 03/2015
Existenzbedrohung bei längerer
Krankheit verhindern!
Viele Menschen träumen davon, ihr
eigener Chef zu sein. Doch Selbstständige brauchen viel Risikobereitschaft und
Eigeninitiative. Nicht nur bei der Arbeit,
auch bei Absicherung und Vorsorge sind
sie ganz auf sich alleine gestellt. Ohne den
passenden Risikoschutz führt zum Beispiel
eine längere Krankheit nicht selten zu
existenzbedrohlichen Verdienstausfällen.
Eine Krankentagegeldversicherung kann
dabei helfen, den Verlust der Einnahmen
aufzufangen. Was die Versicherung leistet
und wer keinesfalls darauf verzichten sollte, wissen die Gastro-Experten der ERGO
Stamm-Organisation.
Wieso ist eine Krankentagegeldversicherung gerade für Selbstständige wichtig?
Wer ernsthaft erkrankt, hat in aller Regel
keine Möglichkeit, die durch seinen Arbeitsausfall bedingten Einkommensverluste auszugleichen. Bei Arbeitnehmern
sind die Einbußen zunächst weniger dramatisch, weil diese mindestens 42 Tage
lang ihr normales Gehalt weiter bezahlt
bekommen. Im Anschluss erhalten sie
als gesetzlich Versicherte höchstens 78
Wochen lang das Krankengeld von ihrer
Krankenkasse – und sind damit zumindest grundsätzlich versorgt. Ohne zusätzlichen Privatschutz stehen Selbstständige
dagegen vom ersten Tag an ohne finanzielle Absicherung da. Deswegen sollten sie
keinesfalls auf eine Krankentagegeldversicherung verzichten: Einen freiwilligen
Zusatz zur Krankenversicherung, mit der
krankheitsbedingte Einkommensverluste
aufgefangen werden können. Das vereinbarte Krankentagegeld wird nach Ablauf
einer vereinbarten Karenzzeit ausgezahlt
und kann bis zu 100 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens betragen.
Damit ist es möglich, den gewohnten Lebensstandard zu halten – selbst wenn man
als Selbstständiger einmal für längere Zeit
nicht arbeiten kann.
Angenommen, ein Selbstständiger hat
keine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen. Was wären im schlimmsten Fall
die Konsequenzen?
Ein Selbstständiger, der nicht arbeiten
kann, verdient kein Geld – und als Chef
läuft ohne ihn in den meisten Betrieben
nicht viel. Damit bedeutet jeder Tag Arbeitsunfähigkeit automatisch einen spürbaren
Verdienstausfall.
Fehlt dann der passende Zusatzschutz, steht bei einer
längeren Krankheit unter
Umständen nicht nur der
eigene Betrieb, sondern die
gesamte private Lebensplanung auf dem Spiel.
Wie lange bekommt man
das Krankentagegeld ausgezahlt?
Im Prinzip gibt es keine
Begrenzung. So lange der
Versicherte aufgrund seiner
Erkrankung nicht arbeiten
kann, hat er Anspruch auf
das Krankentagegeld. Die
Leistungen werden erst
dann nicht mehr ausgezahlt, wenn der Versicherte
entweder wieder genesen ist
– oder eine Berufsunfähigkeit festgestellt wird. Diese
liegt vor, wenn nach medizinischem Befund im bisher ausgeübten Beruf auf nicht
absehbare Zeit eine mehr als 50prozentige
Erwerbsunfähigkeit besteht. Damit wäre
die finanzielle Absicherung des Betroffenen abermals bedroht – es sei denn, er hat
beizeiten eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Eine umfassende
Vorsorge sollte also unbedingt aus mehreren Bausteinen bestehen – der Krankentagegeldversicherung im Falle einer vorübergehende Arbeitsunfähigkeit und der
Berufsunfähigkeitsversicherung, falls der
Betroffene keine Aussicht mehr auf eine
vollständige Genesung hat. Nur wer beides sinnvoll kombiniert, kann sich rundum vor den Folgen von Schicksalsschlägen
geschützt fühlen. 
INFO-SERVICE
Die Gastro-Experten der ERGO StammOrganisation geben gern weitere
Auskünfte zur Krankentagegeld- und Berufsunfähigkeitsversicherung der ERGO:
ERGO Beratung und Vertrieb AG
 Regionaldirektion Oldenburg
Stephan Thomann
Tel. 0441 923810, Mobil 0163 4345430
[email protected]
 Regionaldirektion Hannover
Kai Winnemuth Tel. 0511 3485 247
[email protected]
 Regionaldirektion Bielefeld
Oliver Wunder
Mobil 0160 3674927
[email protected]
 Regionaldirektion Bremen
Thomas-Oliver Piegeler
Tel. 0421 3050426
[email protected]
 Regionaldirektion Hamburg
André Heiden
Tel 040 23702321
[email protected]
www.ergo.de/hoga
Seite 9
Aktuelle Nachrichten
24 DEHOGA Magazin 03/2015
DEHOGA Gold für Umweltengagement
Hotel Zum Roten Tore in Lüneburg ausgezeichnet
Nachhaltigkeit ist gerade in der Hotellerie ein immer wichtigerer Faktor. Mit der
Beteiligung am DEHOGA-Umweltcheck
zeigt Anja Winterberg vom Hotel Zum
Roten Tore in Lüneburg ihren Beitrag zum
Klimaschutz.
Bereits 2012 erhielt der Betrieb das
erste Mal die Umwelt-Auszeichnung in
Gold. Viele weitere Maßnahmen wurden
seitdem umgesetzt, zum Beispiel der Bau
eines Blockheizkraftwerkes oder der Ausbau der Lieferbeziehungen zu regionalen
Produzenten. „Der Umweltschutz liegt uns
seit vielen Jahren am Herzen und es freut
uns, dass Gäste und Mitarbeiter dies schätzen und unterstützen. Die Auszeichnung
macht unser Engagement nach außen bewertbar und messbar und spornt uns an,
uns weiter in diesem Bereich zu engagieren“, so Anja Winterberg.
Für die Goldauszeichnung musste Familie Winterberg alle Daten zu Energie,
Wasserverbrauch, Abfall und Lebensmitteln offen legen. Diese wurden in
Betriebskennzahlen umgerechnet und
bilden die Basis für die Vergabe der Auszeichnung in Bronze, Silber oder Gold.
Bei allen Werten hat das Hotel Zum Roten
Tore weit über dem Durchschnitt abgeschnitten und sich damit die Auszeichnung in Gold verdient.
„Eine große Hilfe war natürlich die
Einführung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes. Die dadurch erzielten Einsparungen konnten für Investitionen
im Energiebereich genutzt werden. Ich
hoffe, dass die Politik die Notwendigkeit
endgültig erkannt hat und dem Beherbergungsgewerbe auch in Zukunft den
Freiraum lässt, damit in Arbeitsplätze
Das Hotel Zum Roten Tore in Lüneburg wurde
mit dem DEHOGA-Umweltcheck ausgezeichnet.
und Zukunftstechnologie investiert werden kann“, so Anja Winterberg. Auf der
Auszeichnung will sich das Familienunternehmen aber nicht ausruhen. Weitere Investitionen für Nachhaltigkeit sind
geplant. 
Europäisches Parlament
kappt Kreditkartengebühren
Mit der überwältigenden Mehrheit von
621 Ja-Stimmen bei nur 26 Gegenstimmen
und 29 Enthaltungen hat das Europäische
Parlament eine EU-weite Vorschrift zur
Deckelung von Kredit- und Debitkartengebühren beschlossen. Es bestätigte damit
eindrucksvoll den am 17. Dezember letzten
Jahres in den Verhandlungen mit Kommission und Rat gefundenen Kompromiss zur
Regelung von Kartenzahlungen.
Die in den Kreditkartengebühren enthaltenen Interbankengelte werden für
grenzübergreifende sowie für inländische
Zahlungen auf 0,3 Prozent des Umsatzes
begrenzt. „Die Kreditkartengebühren von
Master-Card und VISA werden damit nun
endlich spürbar sinken“, freut sich Fritz G.
Dreesen, Vorsitzender des Hotelverbandes
Deutschland (IHA). „Unser vor mehr als
16 Jahren mit einer Beschwerde bei der
EU-Kommission gestarteter verbandlicher
Kampf gegen überteuerte und einseitig
diktierte Kreditkartenkonditionen war
letztlich erfolgreich!“
Interba n kenentgelte fallen beim bargeldlosen Bezahlen
an. Wenn ein Gast
in einem Hotel oder
Restaurant mit einer
Kredit- oder Debitkarte bezahlt, fallen
dafür versteckte Gebühren an. Der Unternehmer muss für
jede Transaktion eine
Gebühr an seine Bank entrichten. Diese
besteht zum überwiegenden Teil aus dem
Interbankenentgelt sowie aus einer Kreditkartengebühr und einer Gebühr, die
der Unternehmer für die Dienstleistungen seiner Bank entrichtet. Die Bank des
Unternehmers bezahlt dem Unternehmer
den Verkaufspreis nach Abzug jener Gebühr. Die Bank des Unternehmers reicht
das Interbankenentgelt an die Bank des
Gastes weiter. 
INFO-SERVICE
Der DEHOGA Niedersachsen hat mit
seinem Vertragspartner Ingenico gute
Kreditkartenkonditionen für Mitglieder
ausgehandelt.
Ingenico Payment Service GmbH
Am Gierath 20, 40885 Ratingen
Ansprechpartner: Sabine Kast
Tel.: 0170-9123927, Fax: 07306-9275246
[email protected]
http://www.payment-services.ingenico.
com
DEHOGA Magazin 03/2015
25
Aktuelle Nachrichten
Storytelling im Web 2.0 –
Geschichten von Reisenden für Reisende
Die TourismusMarketing Niedersachsen launcht innovative Social Media Plattform
Kaum etwas hat die digitalen
Medien in den letzten Jahren so
rasant verändert, wie das Internet
und das Web 2.0: Posten, pinnen,
bloggen, liken und twittern – die
Nebenbeschäftigung vieler Reisenden. Nie war es so einfach seine
Reiseerlebnisse öffentlich zu teilen.
Die neue Social Media Plattform www.meinNiedersachsen.
de der TourismusMarketing Niedersachsen GmbH (TMN) zeigt,
was im Web 2.0 über das Reiseland Niedersachsen geschrieben wird
und ist eine interaktive Inspirationsquelle für alle Niedersachsen-Urlauber.
„Unsere Gäste sind die authentischsten
Botschafter für das Reiseland Niedersachsen“, so Carolin Ruh, Geschäftsführerin der TMN „Ihre Posts, Blogs,
Tweets, Bilder und Videos sind die ehrlichsten Geschichten, die eine Destination zeigen kann. Auf meinNiedersachsen
können die User Niedersachsen aus der
Sicht der Gäste kennenlernen“.
Unter dem Motto „Wenn einer eine
Reise tut, so kann er was erzählen“ ver-
wendung des Hashtags #meinNiedersachsen werden die aktuellen
Posts, Pins, Fotos und Videos im
Social Web gezeigt. Damit bietet
die TMN jedem die Möglichkeit
ein Niedersachsen-Botschafter zu
sein und seine persönliche Geschichte zu erzählen.
„Genügte noch vor wenigen
Jahren eine einfache Homepage,
um im weltweiten Netz für eine
Destination zu werben, kommt
Foto: Colourbox.de
heute keine Tourismusregion
folgt die Plattform zwei Ziele: Inspira- mehr ohne ein Engagement in den sotion für einen Urlaub im zweitgrößten zialen Netzwerken aus“, so Ruh. „Über
Bundesland geben und die aktuellen unsere Aktivitäten im Social Web hinaus
Posts, Tweets und Pins aus dem Reise- wollen wir der Öffentlichkeit zeigen, was
land Niedersachsen zeigen. Dazu bezieht unsere Gäste über uns sagen. Hier werdie TMN zwei Formen von user-genera- den keine klassischen Werbebotschaften
ted content in meinNiedersachsen ein: gezeigt, sondern authentisches StorytelZum einen werden Blogbeiträge von Rei- ling betrieben. Buchungsmöglichkeiten
sebloggern als Inspirationsquelle für ei- und weitere Infos finden die User auf
nen Urlaub im zweitgrößten Bundesland unserem Reiseland-Portal www.reiseveröffentlicht. Hierbei wird auf den Blog land-niedersachsen.de“. Unter www.
verlinkt: Autor, Urheber und Verfasser meinNiedersachsen.de können die User
ist und bleibt damit immer der Blogger. auf ihrem Computer, Laptop, Tablet oder
Der Bereich „Niedersachsen Live!“ ani- mit dem Smartphone die schönsten Gemiert zum Mitmachen: Durch die Ver- schichten lesen. 
Aktuelle Nachrichten
26 Ladenbau und
Empfangsgestaltung
Shop-Vision ist neuer Partner des Gastgewerbes
Shop-Vision ist neuer Partner des Gastgewerbes und bietet den DEHOGA-Mitgliedern attraktive Produkte an. Shop-Vision
ist der Partner für Ladenbau, Innenausbau
und Empfangsräume (z.B. Rezeption).
Gemeinsam entwickeln Shop-Vision
und Gastwirt ein Konzept, das genauestens den Vorstellungen und Erwartungen
entspricht, ganz gleich, ob es sich um eine
Serienanfertigung oder eine Einzelproduktion handelt. 
Als leistungsstarker Partner übernimmt Shop-Vision für gastgewerbliche
Unternehmer von der Planung über die
Produktion bis hin zur Realisierung des
geplanten Projektes alle Schritte mit eigenen Mitarbeitern. Ganz nach dem Motto:
Alles aus einer Hand.
Die Vorteile für Hoteliers und
Gastronomen:
 Keine zeitraubende Koordination zwischen verschiedenen Lieferanten
 Nur ein Ansprechpartner für das gesamte Projekt
 Kürzere Fertigungs- und Lieferzeiten
 Kostenersparnisse durch eine gestraffte Planungs- und Ausführungsphase
 Keine Reibungsverluste durch eine
Vielzahl an Lieferanten
E-SERVICE
Gewinnen Sie einen Eindruck in das
Produktportfolio von Shop-Vision unter
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Seite 4
DEHOGA Magazin 03/2015
GVL-Gebühren
Gema schickt
Nachberechnung
Einige Tausend Gastronomen und Hoteliers, aber auch Einzelhändler und andere
Musiknutzer werden in Kürze oder haben
in den letzten Tagen bereits erneut Post
von der Gema erhalten.
Die Gema nimmt im Auftrag der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL), die die Musiker,
Interpreten und Tonträgerhersteller vertritt, eine Nachberechnung rückwirkend
ab dem 1. April 2013 bis zum 31. Dezember 2014 für sogenannte Musikvervielfältigungen (z. B. selbstgebrannte CDs, MP3Dateien) vor. Auf die bestehenden Gema-Wiedergabetarife (z. B. für Tonträgermusik / Hintergrundmusik) wird ein GVL-Zuschlag
in Höhe von 10 Prozent für die Vervielfältigung von Tonträgermusik und in
Höhe von 13 Prozent für die Vervielfältigung von Radiomusik erhoben. Betroffen sind allerdings nur die Betriebe, die
auch in der Vergangenheit bereits GemaGebühren für Musikvervielfältigungen
gezahlt haben. 
Für einen kühlen Kopf
im Krankheitsfall.
Das Krankentagegeld von ERGO schützt Hoteliers und Gastronomen vor Verlusten.
Mehr Zeit für die Genesung bei Krankheit oder Unfall: Die Krankentagegeldversicherung von ERGO* hilft
Ihnen, drohende Einkommensverluste aufzufangen. So können Sie sich auskurieren, um schnell wieder
gesund zu werden.
Möchten Sie mehr erfahren? Sprechen Sie mit uns: ERGO Beratung und Vertrieb AG
Regionaldirektion Oldenburg
Stephan Thomann, Tel 0441 923810
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Regionaldirektion Hannover
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Thomas-Oliver Piegeler, Tel 0421 3050426
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André Heiden, Tel 040 23702321
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Hannover
BEZIRKSVERBAND HANNOVER
Geschäftsführerin
Kirsten Jordan
Yorckstr. 3
30161 Hannover
Tel. 0511 - 33 706-31
Fax 0511 - 33 706-30
Email: [email protected]
28 Mehraufwand durch den
Mindestlohn
DEHOGA ehrt Jürgen Meyer für „25-Jähriges“
Die Mitglieder des Kreisverbandes Nienburg trafen sich zur Jahreshauptversammlung im „Jägerkrug“ Sonnenborstel.
In seinem Jahresbericht zog der erste Vorsitzende Friedrich Wilhelm Gallmeyer eine
positive Bilanz, denn auch im letzten Jahr
fanden zahlreiche Aktivitäten statt. Zu
den Highlights gehörte nach wie vor die
Aktion „Wirte planen – Gäste fahren“.
Bei den anschließenden Wahlen wurde Friedrich-Wilhelm Gallmeyer für weitere zwei Jahre in seinem Amt bestätigt.
Ebenfalls wieder gewählt wurden der
Schatzmeister Cord Rode (Loccum) und
der Schriftführer Michael Schröder (Uchte). Als stellvertretende Schriftführerin
wurde Kerstin Nennecker-Wesemann gewählt.
Für 25 jährige Mitgliedschaft im Hotel
und Gaststättenverband DEHOGA wurde
Jürgen Meyer (Nendorf) ausgezeichnet.
Ebenfalls 25 Jahre gehört Hartmut Meinzen (Brokeloh) dem DEHOGA an. Wegen
Abwesenheit erhält dieser die Ehrung zu
einem späteren Zeitpunkt.
Der Vorstand des DEHOGA Kreisverbandes
zusammen mit dem geehrten Jürgen Meyer und
Kirsten Jordan, DEHOGA Geschäftsführerin.
DEHOGA Magazin 03/2015
Friedrich-Wilhelm Gallmeyer betonte in seiner Laudatio, dass der DEHOGA
nicht gegen den Mindestlohn in der Gastronomie ist, aber er prangerte die aufwendige Dokumentationspflicht an. Denn die
Wirte müssen innerhalb von sieben Tagen
genaue Arbeitszeiten der Mitarbeiter dokumentieren.
„Die Emotionen kochen hoch“, erklärte
die Geschäftsführerin des DEHOGA Kirsten Jordan. In ihrem anschließenden Vortrag zum Thema Mindestlohn vertrat Kirsten Jordan auch die Auffassung, dass die
Arbeitszeitregelungen für die Gastronomie nicht der Lebenswirklichkeit entsprechen. Herr Gallmeyer berichtete darüber,
dass er den CDU Bundestagsabgeordneten
Maik Beermann angeschrieben und auf
diese Schwierigkeiten hingewiesen hatte.
Voraussichtlich soll Ende April das Gesetz
im Bundestag noch gebessert werden, erklärte Gallmeyer den Mitgliedern.
Martin Fahrland, Geschäftsführer der
Mittelweser Touristik, der als Gast an der
Versammlung teilnahm, erklärte in seinem Statement: „2014 war ein gutes Jahr
mit steigenden Übernachtungszahlen von
1,5 Prozent. Insgesamt konnten in den
Landkreisen Nienburg, Diepholz und Verden 835.000 Übernachtungen verbucht
werden.“
Der Start der diesjährigen Radtouren
findet am 17. Mai 2015 bei der Gaststätte
Märtens in Haßbergen statt. Darüber hinaus sind weitere acht Touren geplant. 
Text und Foto: bia
DEHOGA Magazin 03/2015
29
Hannover
1. Vorsitzender Klaus Pittack mit den Teilnehmern der Schüler-Rundreise.
Raus aus der Schule – rein ins Gastgewerbe
DEHOGA Kreisverband Schaumburg veranstaltet Entdeckungstour für Schüler
Mehr als 90 Schüler im Alter von 15 bis
17 Jahren sowie vier Lehrer folgten der
Einladung des DEHOGA Kreisverbandes
Schaumburg zu einer Rundreise durch
zahlreiche gastronomische Betriebe. Am
11. und 12. März 2015 konnten die Betriebe im nordöstlichen und südwestlichen
Schaumburg zeigen, was eine gastronomische Ausbildung zu bieten hat.
Zu den Stationen gehörten das Grandhotel Esplanade (Bad Nenndorf), das
DLRG Tagungszentrum Hotel Delphin
(Bad Nenndorf), das Hotel Berghof (Apelern), das Schmiedegasthaus Gehrke (Bad
Nenndorf), das Restaurant Zum dicken
Heinrich (Lüdersfeld) sowie das Hotel
Ambiente (Bückeburg), das Hotel-Restaurant Grosse Klus (Bückeburg), die Gastronomie im Schloss Bückeburg, der Waldkater (Rinteln) und der Schaumburger Ritter
(Schaumburg).
Wie schon im vergangenem Jahr, fand
die Azubi-Kampagne mit Unterstützung
der Berufsbildenden Schule, des Köcheclubs Schaumburg, des Landkreises sowie
der Arbeitsagentur, der Schaumburger
Land Tourismusmarketing und der Weserbergland AG statt.
1. Vorsitzender Klaus Pittack zeigte
sich sehr erfreut über die große Resonanz der Aktion. Bei den Jugendlichen
kommt das Konzept nach eigenen Angaben sehr gut an. Gerade der Einblick
in die unterschiedlichen Betriebsformen
sei sehr wertvoll, so die Jugendlichen.
„Wir wollen den Jugendlichen die unterschiedlichen Berufe nahe bringen und
das Interesse an einer Ausbildung in
Gastronomie oder Hotellerie wecken“,
so Mitorganisator Ralf Kerkamm. Es sei
wichtig, den Schülern frühzeitig die Vielfältigkeit der Ausbildung im Gastgewerbe aufzuzeigen. 
Seite 5
Hannover
30 DEHOGA Magazin 03/2015
Azubi-Workshop vegetarisch
Buffet „aromaTisch vegetarisch“ im Parkrestaurant des HCC
„Vegetarisches Essen ist längst nicht
mehr nur eine Mode oder ein kurzfristiger
Trend, es ist vielmehr fest in der Gesellschaft verankert.“, so Christian Stöver, Vorsitzender der Fachgruppe Gaststätten im
DEHOGA Region Hannover e.V.
Stolz präsentieren die Azubis ihre leckeren
Speisen.
Mit der Veranstaltung wolle der Hotelund Gaststättenverband einen Beitrag zur
Qualität und Nachhaltigkeit in der Ausbildung leisten.
Der Workshop fand am 20. März 2015
im Rahmen des Projektes „aromaTisch
vegetarisch – bunt.bio.lecker“ statt. Träger des Projekts sind das Umweltzentrum
und die Region Hannover. Der DEHOGA
hat bereits beim Vorgängerprojekt mit
dem Umweltzentrum kooperiert und setzt
diese Kooperation auch mit dem neuen
Projekt gern fort. Erstmalig werden Auszubildende in das Projekt einbezogen.
Dies freut besonders Berufsbildungsbeauftragte Nicole Rösler, die die Azubis auf den
Workshop vorbereitet hat.
Der Event am 20. März war gleichzeitig
der öffentliche Auftakt für die saisonalen
Aktionswochen „aromaTisch vegetarische
Frühlingsgenüsse“, die in enger Zusammenarbeit mit dem DEHOGA Hannover
veranstaltet wurden. Daran beteiligten
sich zahlreiche Restaurants und einige
Betriebe. Die Teilnehmer können betrachtet werden auf www.vegetarisch-aromatisch.de.
Glücklicherweise gebe es neben den
reinen Vegetariern auch Menschen, die
Fleisch bewusst und in Maßen genießen,
so Stöver. „Wir im Gastgewerbe müssen
sehr viele Schienen bedienen. Als DEHOGA wollen wir deshalb zum einen gern
die vegetarische Küche vorantreiben, aber
auch mit dafür sorgen, dass das Stück
Fleisch, was auf dem Teller landet, wieder
einen besseren Stellenwert bekommt. Gemeinsam mit dem Umweltzentrum haben
wir die Chance, unsere Mitglieder anzuregen, stärker über die vegetarische Küche
nachzudenken und als einen Teil des Angebotes fest zu etablieren.“
Im Rahmen des Workshops mit HCCChefkoch Lars Heins, bereiteten 12 Auszubildende aus 12 hannoverschen Restaurants genussvolle vegetarische Kreationen
zu. Das HCC ist dafür der optimale Standort, da es rundum nachhaltig ausgerichtet
ist. Das HCC ist biozertifiziert, und die
Auszubildenden verwendeten ausschließlich Bioprodukte.
Einem ausgewählten Gästekreis präsentierten die Auszubildenden die vegeta-
Vegetarische Köstlichkeiten – die Azubis sind hochkonzentriert.
Viele lobende Worte für Umweltzentrum und
DEHOGA: Oberbürgermeister Stefan Schostok.
rischen Frühjahrsgenüsse, die sie beim vorangehenden Workshop zubereitet hatten,
als „Flying Buffet“. Zu den Gästen zählten
unter anderem Dr. Maria Flachsbarth,
Parlamentarische Staatssekretärin im
BMEL, Stefan Schostok, Oberbürgermeister Landeshauptstadt Hannover, Angelika
Walther, stv. Regionspräsidentin, Region
Hannover. Alle äußerten eine große Anerkennung für die beteiligten Auszubildenden, die mit großem Engagement und
viel fachlichem Können gelungene Zubereitungen geschaffen hätten. Sie würden
damit den persönlichen Motiven einer
steigenden Gästezahl entsprechen wie
auch im Interesse einer gesellschaftlichen
Verantwortung handeln.
Als fortschrittlich lobte der Oberbürgermeister den DEHOGA. „Das hätten wir
Ihnen vor ein paar Jahren noch gar nicht
zugetraut“, bemerkte er mit einem Augenzwinkern. 
Berufsbildungsbeauftragte Nicole Rösler bedankt sich bei den Azubis.
31
DEHOGA Magazin 03/2015
Hannover
Jahreshauptversammlungen Diepholz und Sulingen
Mitglieder sprechen sich für Fusionsverhandlungen aus
Anlässlich der Jahreshauptversammlung des DEHOGA Kreisverbandes Grafschaft Diepholz, welche am 3. März 2015
im Rasthaus Barnstorf stattfand, legte der
1. Vorsitzende Guido Sandering sein Amt
aus persönlichen Gründen nieder. Kommissarisch übernahm der 2. Vorsitzende
Albert Wiedemann die Position. Er wies
aber sofort darauf hin, dass er sich als Einzelkämpfer nicht im Stande sieht, das Amt
angemessen auszufüllen.
Ähnlich geht es auch den anderen Vorstandsmitgliedern. Auf Antrag der Versammlung ließ der Vorstand darüber abstimmen, ob er die schon lange gehegten
Fusionsgedanken aufgreifen und entsprechende Gespräche mit dem Kreisverband
Sulingen führen soll. Die Mitglieder sprachen sich einstimmig dafür aus, dass der
Vorstand ermächtigt wird, entsprechende
Gespräche zu führen.
Im April soll es erste gemeinsame Vorstandsgespräche zu einer möglichen Fusion der beiden Kreisverbände geben. Derzeit zählt der Kreisverband Sulingen 45
Mitglieder und der Kreisverband Diepholz
41 Mitglieder.
Vorsitzender Wilhelm Nordloh ging in
seinem Jahresbericht auf die Umsatzsteigerungen im Gastgewerbe ein sowie auf
die Themen Mindestlohn und Allergenkennzeichnung. Die Gebührenpflicht für
eine anlasslose Hygieneprüfung kritisierte er. Insgesamt steige die Bürokratie für
die Gastgewerbetreibenden immer mehr.
„Der Wirt gehört hinter die Theke und
nicht ins Büro“, so Wilhelm Nordloh.
Vorsitzender Guido Sandering gibt sein Amt
kommissarisch an den 2. Vorsitzenden Albert
Wiedemann ab.
In ihren Ämtern bestätigt wurden
der 1. Vorsitzende Wilhelm Nordloh, der
2. Vorsitzende Heinfried Maschmann,
Schriftführerin Dörte Knake sowie Kassenwart Carsten Bosse. 
Ebenfalls mit einstimmiger Mehrheit
sprachen sich die Mitglieder des DEHOGA
Kreisverbandes Sulingen auf ihrer diesjährigen Jahreshauptversammlung für Fusionsgespräche aus. Hauptargumente für
eine Fusion sind die höhere Durchschlagskraft in der Öffentlichkeit, die Verteilung
der Verantwortung auf viele Schultern sowie die strategische Ausrichtung auf die
Zukunft.
Alter und neuer Vorstand
des KV Sulingen (v.l.n.r.):
Carsten Bosse, Dörte Knake,
Heinfried Maschmann,
Wilhelm Nordloh.
Anzeigenannahme: Telefon 04551/1450
Seite 11
Hannover
32 DEHOGA Magazin 03/2015
Jahreshauptversammlung des
DEHOGA Altkreises Hannover-Land
Mitglieder informieren sich über Mindestlohn
und Allergenkennzeichnung
Mehr als 20 Mitglieder konnte Altkreisvorsitzender Heinrich-Christian Tegtmeyer
im Hotel Benther Berg zur diesjährigen Jahreshauptversammlung begrüßen. Besonders freute er sich, die goldene Ehrennadel
für 40-jährige Mitgliedschaft an Karla Dyczek zu verleihen. Sie war extra mit ihrem
Mann gekommen, um die Auszeichnung
in Empfang zu nehmen. Für 25-jährige
Mitgliedschaft wurde Gerda SchiemannFürstenau geehrt. Sie konnte leider nicht
an der Versammlung teilnehmen.
te alle Mitglieder auf, den Mailservice des
Landesverbandes zu nutzen und die Bundestagsabgeordneten anzuschreiben.
Vorsitzender Tegtmeyer forderte klare
Änderungen am bestehenden Mindestlohngesetz. Die derzeitigen Regelungen
führten zu einer massiven bürokratischen
Belastung für das Gastgewerbe. Er forder-
Geschäftsführerin Kirsten Jordan klärte die Mitglieder über alle Regelungen
zum Mindestlohngesetz sowie zur Allergenkennzeichnung auf und beantwortete
die zahlreichen Praxisfragen. Besonders
Die Mitgliederentwicklung war trotz
zahlreicher Eintritte leider negativ, sodass
der Altkreis derzeit 103 Mitglieder zählen
kann. Bei den Übernachtungen im Altkreis konnte eine minimale Steigerung
zum Vorjahr verzeichnet werden. Trotzdem lag die Bettenauslastung im Jahr 2014
bei lediglich 25,7 Prozent.
Karla Dyczek erhält die goldene Ehrennadel aus
den Händen des Vorsitzenden Heinrich-Christian
Tegtmeyer.
belastend für die Mitglieder sind die Arbeitszeitdokumentation sowie die tägliche
maximale Höchstarbeitszeit von 10 Stunden. Insbesondere bei Familienfeiern sind
die Vorschriften kaum einzuhalten. 
Vier Sterne für Steinhude und Twistringen
Gleich zwei Hotels im Bezirksverband
Hannover konnten kürzlich mit vier Sternen ausgezeichnet werden. Besonders die
Tatsache, dass sich auch kleine und mittlere Häuser den Klassifizierungskriterien
stellen, freut den DEHOGA.
Als erstes Haus in Steinhude erhielt
das Hotel Ingrid vier Sterne. Großes Lob
gab es von Wunstorfs stellvertretender
Bürgermeisterin Birgit Mares für die
Betreiber Ingrid Seidlitz und Jürgen Rymarczyk. Sie sind mit Recht stolz auf die
Anerkennung, denn viel Herzblut und
Engagement stecken hinter der Auszeichnung. Mit geladenen Gästen und einem
zünftigen Frühstück wurde der vierte
Stern begrüßt und gefeiert.
Ingrid Seidlitz und Jürgen Rymarczyk freuen sich mit DEHOGA
Geschäftsführerin Kirsten Jordan über den vierten Stern.
Foto: Tugendheim
Außerdem haben die Mitglieder der
Mittelweser-Touristik GmbH und des DEHOGA das Hotel Classico in Twistringen
mit vier Sternen klassifiziert. Das Haus
liegt mitten im Zentrum und verfügt über
fünf Zimmer mit zehn Betten, ein Restaurant und eine Außenterrasse. Das Haus
wurde im letzten Jahr komplett neu zum
Hotel umgebaut. 
v.r.n.l.: Herbert und Olga Wessels (Hotel Classico), Martina Steimke
(DEHOGA), Martin Fahrland (Mittelweser-Touristik) und Hermann Brackland
(DEHOGA) freuen sich über vier Sterne für das Hotel Classico in Twistringen.
Foto: Mittelweser-Touristik GmbH
33
DEHOGA Magazin 03/2015
Erfolgreiche Mitgliederwerbung
DEHOGA-Kreisverband Hildesheim-Land tagte
Am 23. März konnte der DEHOGA-Kreisvorsitzende Christian Peine im Hotel Cappuccino in Elze neben vielen Mitgliedern
des Kreisverbandes Hildesheim-Land auch
die Bezirksvorsitzende Elizabeth Tischer
begrüßen.
„Wir freuen uns, dass Sie sich als Vorsitzende die Zeit nehmen, sich mit den
Kollegen vor Ort auszutauschen“, so Christian Peine. Er berichtete von der positiven
Beteiligung an den Seminaren, die der Bezirksverband für alle Mitglieder angeboten
hat und wies darauf hin, dass der Kreisverband vier neue Mitglieder begrüßen kann.
„Sagen Sie den Kollegen, wie wichtig die
Verbandsarbeit ist“, rief Christian Peine
seine Kollegen zur Mitgliederwerbung auf.
„Nur so können wir schlagkräftig werden
und die Politik von unseren Forderungen
überzeugen“.
beit berichtete Geschäftsführerin Renate
Mitulla, die ausführlich über die Auswirkungen der Arbeitszeitaufzeichnung und
der Allergenkennzeichnung informierte.
Weitere Themen waren die Änderung bei
der Abgabe an die Künstlersozialkasse,
die Gebührenbelastung durch die Verwertungsgesellschaften sowie die Umstellung
der elektronischen Kassen für eine finanzamtssichere Buchführung.
Als Gastredner informierte Kai Gerling
vom Gerling MedienService über die Möglichkeiten der Mitarbeiterfindung und Gästesuche mit Hilfe von kurzen Videoclips.
„Wir machen keine Imagefilme im klassischen Sinne, sondern möchten in Gesprächen die Botschaft des Unternehmers an
den potentiellen Gast oder Mitarbeiter brin-
Hildesheim
BEZIRKSVERBAND HILDESHEIM
Geschäftsführerin
Renate Mitulla
Yorckstr. 3
30161 Hannover
Tel. 0511 - 33 706-25
Fax 0511 - 33 706-30
Email: [email protected]
gen“, so Kai Gerling. Der Vorteil ist, dass die
Kurzvideos auf allen Kanälen bespielt werden können, egal, ob eigene Homepage, Facebook oder Youtube. Die Filme laufen im
Leinebergland TV-Kanal eine Woche und
können dann für weitere sechs Monate in
den Gastrobereichen gesehen werden. Der
Unternehmer erhält vollumfängliche Nutzungsrechte. Da der Ton inklusive Musik
selbst komponiert wird, fällt auch keine
GEMA-Gebühr an. 
Kollege Jens Ruhland schlug vor, für
alle Mitgliedsbetriebe Servier-Lehrgänge
anzubieten. Er würde sein Haus zur Verfügung stellen und hat auch schon Kontakt zu Herrn Deiter, ehemaliger Fachpraxislehrer an der BBS 2 in Hannover,
aufgenommen. Dieser Vorschlag wurde
einstimmig angenommen und die Geschäftsführung beauftragt auszuarbeiten,
wie man den Mitgliedern solche Lehrgänge zu einem günstigen Preis anbieten
kann.
Die nächsten Chancen, viele Kollegen
kennenzulernen, sind der Gastronomieball am 27. April, der unter dem Motto
„Zauberhafter Abend in Gronau“ beim
Kollegen Kerner stattfindet, und das Sommerfest am 29. Juni beim Kollegen Siegfried Göhmann in Coppengrave. Die traditionelle Braunkohl-Wanderung führt am
2. November nach Woltershausen zu Heinrich Habenicht.
Als neue Kassenprüfer wurden einstimmig Renate Elbe und André Detter
gewählt. Kreisvorsitzender Peine bat um
Vorschläge, wer ab der nächsten Wahl als
Vorsitzender zur Verfügung stehen könnte, da er dann nicht mehr antreten wird.
Über Aktuelles aus der Verbandsar-
Gute Stimmung herrschte unter den Mitgliedern des DEHOGA-Kreisverbandes Hildesheim-Land.
Der Vorstand informierte über aktuelle Themen des Gastgewerbes.
Hildesheim
34 DEHOGA Magazin 03/2015
Deutsche Bischofskonferenz in Hildesheim
Novotel Hildesheim vier Tage in katholischer Hand
Im Februar 2015 war das Bistum Hildesheim – Bischof Norbert Trelle – Gastgeber
der Frühjahrsversammlung der Deutschen
Bischofskonferenz. Es war das erste Mal,
dass diese Veranstaltung in Hildesheim
stattfand. Gleichzeitig war es ein toller
Auftakt zum 1.200jährigen Bistumsjubiläum und für den renovierten und wiedereröffneten Dom (nach fünf Jahren Bauzeit).
tholischer Hand. 67 Bischöfe, Erzbischöfe,
Weihbischöfe – davon drei Kardinäle (Kardinal Marx – Vorsitzender der Deutschen
Bischofskonferenz, Kardinal Woelki und
Kardinal Lehmann), Petro Kryk, Bischof
Apostolischer Exarch für die Ukrainer, sowie Erzbischof Dr. Nikola Eterovic, Apostolischer Nuntius, wohnten und tagten im
Novotel Hildesheim.
Vier Tage befand sich das Novotel Hildesheim (ein ehemaliges Kloster) in ka-
Das Büro der Direktion wurde zum
Pressebüro umfunktioniert. Im Park, in
dem sich normalerweise der Biergarten
befindet, stand das Pressezelt, aus dem bis
zu 60 Journalisten live von der Konferenz
berichteten. Dort fand auch die tägliche
Pressekonferenz statt. Zeitweise standen
bis zu fünf Übertragungswagen auf dem
Parkplatz für Live-Übertragungen. 
Das Hotelteam mit Kardinal Reinhard
Marx, Pater Dr. Hans Langendörfer (hinten
rechts mit Brille) sowie Bischof Norbert
Trelle (rechts außen).
Volles Haus in Hildesheim und Göttingen
Allergenseminare schnell ausgebucht
Der Beschluss aller Kreisvorsitzenden,
Seminare zum Thema Allergenkennzeichnungsverordnung anzubieten, hat sich
ausgezahlt: Sowohl in Hildesheim als auch
in Göttingen waren jeweils über 80 Mitglieder gekommen. „Die Teilnehmerzahl
zeigt, dass hier ein hoher Bedarf an Informationen besteht“, freute sich Bezirksvorsitzende Elizabeth Tischer. „Solange es die
Bezirkskasse hergibt, werden wir die Seminarreihe mit unterschiedlichen Themen
fortführen“, versprach die Vorsitzende.
zwar nur sechs Prozent der Bevölkerung
Allergiker, aber die Zahl wird steigen“,
so Mitulla während ihres Vortrages. Zukünftig werden sich alle Unternehmer auf
stärkere Nachfrage nach allergenfreien
Speisen einstellen müssen. Nachdem die
EU-Verordnung bereits 2011 in Kraft getreten war, hatte der Gesetzgeber drei Jahre
Zeit, sie in deutsches Recht umzusetzen.
Pünktlich zum 14. Dezember 2014 ist dann
die vorläufige Allergenkennzeichnungsverordnung in Kraft getreten.
Referentin Renate Mitulla informierte
über die drei Alternativen der Kennzeichnung von Allergenen und auch, was zu
beachten ist, wenn Gäste eigene Speisen
in den Betrieb mitbringen. “Zur Zeit sind
Anhand praktischer Beispiele konnten
sich die Teilnehmer ein gutes Bild davon
machen, wie sie die Verordnung in ihren
Betrieben umsetzen können. Diskussionen gab es naturgemäß auch insbesonde-
re darüber, für wen denn die Verordnung
gilt und wer eventuell ausgenommen ist.
Fragen waren, ob sich die Prüfung auf alle
gewerbsmäßigen Anbieter erstreckt und
was man beachten muss, wenn der Gast
eigene Produkte mitbringt. Auch das Thema Catering nahm breiten Raum ein und
die Frage, wie gesichert werden kann, wie
die einzelnen Allergene bei Produkten aus
der Zulieferindustrie zu erfahren sind.
Alle Teilnehmer waren sich am Schluss
darüber einig, dass der Bürokratieaufwand für die Gastronomie immer größer
wird und der Gesetzgeber zunehmend die
Verantwortung der Bürger, die sie eigentlich für sich selbst haben müssten, auf die
Unternehmer abwälzt. 
35
DEHOGA Magazin 03/2015
Hildesheim
Mindestlohn-Seminar in Göttingen
DEHOGA-Mitglieder informierten sich
Auf Einladung des Bezirksverbandes
Hildesheim fanden sich Mitglieder der
DEHOGA Kreisverbände Göttingen, Hann.
Münden, Northeim und Duderstadt zu einem Seminar über die Anforderungen und
Auswirkungen des Mindestlohngesetzes
im InterCityHotel Göttingen ein.
In seinem Vortrag ging Hauptgeschäftsführer Rainer Balke auf die Vorgaben des
Mindestlohngesetzes an die Unternehmensführung ein. Die Seminarteilnehmer
waren sich darüber einig, dass weniger die
ab dem 1. Januar 2015 geltende Pflicht,
für jede Tätigkeit im Gastgewerbe mindestens 8,50 Euro die Arbeitsstunde zahlen zu müssen, das Problem sei. Vielmehr
kämpften insbesondere die kleineren
Betriebe mit dem gestiegenen bürokratischen Aufwand als Folge des Mindestlohngesetzes. Für besonders problematisch
wurde die Ausgestaltung der Arbeitszeitaufzeichnungspflicht gehalten.
tung zu riskieren. In kleineren Betrieben
einen überlappenden Arbeitseinsatz von
Mitarbeitern zu organisieren, um mehr
als 10 Arbeitsstunden arbeitstäglich abdecken zu können, ist organisatorisch kaum
leistbar. Unterstützt wurde deshalb der
Ansatz des DEHOGA, die Politik aufzufordern, das Arbeitszeitgesetz so zu ändern,
dass bei bestehenbleibender Ausgleichspflicht auch 12 Stunden-Arbeitstage möglich werden. Auf Unverständnis stieß der
Umstand, dass das Mindestlohngesetz
mitarbeitende Ehegatten und sonstige
Familienangehörige den normalen Arbeitnehmern gleichstellt und dieselben
intensiven Arbeitszeitaufzeichnungsvorschriften gelten sollen.
Dass sich die mittlerweile von vielen Seiten kritisierte Bürgenhaftung für
Mindestlohnverstöße von im Betrieb ein-
Deutlich tritt nun hervor, dass für das
Gastgewerbe insbesondere bei geschlossenen Veranstaltungen wie Jubiläen, Hochzeitsfeiern und ähnlichen Anlässen das
vom Arbeitszeitgesetz zur Verfügung gestellte Zeitkontingent von 10 Arbeitsstunden am Tag pro Mitarbeiter nicht ausreiche. Den Gästen ist nicht zu vermitteln,
dass die im vollen Lauf befindliche Feier
nach 10 Stunden abgebrochen werden
muss, um keine Arbeitszeitüberschrei-
gesetzten externen Unternehmen nach
Aussage des Arbeitsministeriums auf
eine reine Generalunternehmerhaftung
beschränken soll, wurde von den Seminarteilnehmern gerne zur Kenntnis genommen.
Nach ca. 2 ½ Stunden intensiven Informationsaustauschs schloss Hauptgeschäftsführer Rainer Balke die Veranstaltung und bedankte sich noch einmal
beim Bezirksverband Hildesheim und
dem Kreisverband Göttingen sowie bei
der Hausherrin des InterCityHotels,
Christiane Leinemann, für die perfekte
Organisation der Veranstaltung. Er entließ die Teilnehmer mit dem Bewusstsein, dass das Mindestlohngesetz und die
Arbeitszeitaufzeichnungspflicht in den
kommenden Monaten noch viele Probleme bereiten werden. 
Zahlreiche DEHOGA-Mitglieder informierten sich
zum Mindestlohn und den damit einhergehenden Pflichten.
Kreisverband Duderstadt
Auflösung des alten Wirtevereins e.V. beschlossen
Mit einem einstimmigen Votum haben
die Teilnehmer der Jahreshauptversammlung des DEHOGA-Kreisverbandes Duderstadt ihren Vorsitzenden Heinz-Eugen
Venjakob bei der Auflösung des alten
„Kreisverein des Gaststätten- und Beherbergungsgewerbes e. V.“ mit Sitz in Duderstadt (Eichsfeld) unterstützt.
Der alte Verein hatte insoweit keine
Funktion mehr, da es dort keine Mitglieder mehr gibt und sich alle Kollegen
unter dem Dach des Kreisverbandes Duderstadt im DEHOGA vereinen. „Hier
konnte jetzt ein Schluss-Strich gezogen
werden“, so Venjakob. „Mit der Auflösung
des e.V. können wir jetzt auch Gespräche
für eventuelle Fusionen mit einem anderen Kreisverband aufnehmen. Sonst
wären wir dazu ja nicht in der Lage gewesen. Das werden wir auf der nächsten
Versammlung wieder mit allen Mitglieder besprechen.“ Im September erfolgt
die Kollegenfahrt des Kreisverbandes
nach Münster. Alle hoffen auf eine rege
Beteiligung.
Geschäftsführerin Renate Mitulla erläuterte die Arbeiten aus der Geschäftsstelle des DEHOGA Niedersachsen und
informierte die Teilnehmer über alle
neuen Regelungen zum Mindestlohn,
der
Allergenkennzeichnungsverordnung, der finanzamtssicheren Kassenführung sowie den Neuregelungen zur
Künstlersozialkasse und der GEMA. 
Lüneburg
BEZIRKSVERBAND LÜNEBURG
Geschäftsführer RA
Heinz-Georg Frieling
Parkstr. 7
21337 Lüneburg
Tel. 04131 - 8 28 24
Fax 04131 - 8 34 16
Email: [email protected]
36 DEHOGA Magazin 03/2015
Hambühren: Jahreshauptversammlung des DEHOGA
Sinkende Übernachtungszahlen in Celle
Am 2. März 2015 fand die diesjährige
Jahreshauptversammlung des DEHOGA
Kreisverbandes Celle statt. Der Veranstaltungsort war in diesem Jahr in Hambühren
das Hotel-Restaurant „Zur Heideblüte“.
Der 1. Vorsitzende Benno Eisermann konnte über 40 Mitglieder des Kreisverbandes
begrüßen.
Die Tagung begann mit einem gemeinsamen Frühstück. Ein großes Gesprächsthema waren die Zahlen des Tourismus
in Celle Stadt und Land. Gegenüber dem
übrigen Niedersachsen haben die Stadt
und der Landkreis Celle an Übernachtungen stark abgebaut. Zu diesem Thema gab
es eine rege Diskussion, in der versucht
wurde, das Ausbleiben der Übernachtungsgäste zu analysieren. Der Vorsitzende Benno Eisermann wurde beauftragt,
Gespräche mit der Geschäftsführerin der
CTM GmbH, Frau Krohn, zu führen genauso wie mit Herrn von dem Bruch von
der Lüneburger Heide GmbH.
Ein weiterer Schwerpunkt der Sitzung
war der Bericht über die Berufsbildungsaktivitäten. Kai-Friedrich Duda und Roger
Burkowski berichteten über das kürzlich
im City Hotel in Celle durchgeführte Auszubildenden-Speed-Dating. Sie bedankten
sich bei der Hoteldirektorin, Frau Borchers, die 13 Ausbildungsbetrieben des
Kreisverbandes die Gelegenheit gegeben
hatte, sich im Rahmen des von der Agentur für Arbeit Celle organisierten Speed-
Datings 45 Bewerbern vorzustellen. Der
allgemeine Eindruck nach der Veranstaltung war, dass die geführten Bewerbergespräche sehr effektiv verlaufen sind.
Zum Abschluss ihres Vortrages berichteten die beiden Funktionsträger über die
Vorbereitungsmaßnahmen zur Überarbeitung der gastgewerblichen Berufsbilder.
Sie unterstrichen auch, dass das nicht
unbeträchtliche finanzielle Engagement
des DEHOGA Kreisverbandes Celle im
Rahmen der jährlichen Auszubildendenfreisprechungsfeier von allen Beteiligten
wohlwollend wahrgenommen werde.
Das heißeste Thema des Tages war
der Mindestlohn von 8,50 Euro sowie die
dazugehörige Aufzeichnungspflicht und
der maximale Arbeitsstundentag von 10
Stunden auch bei festlichen Anlässen.
Der DEHOGA Kreisverband Celle war
besonders erfreut, dass Rainer Balke,
Hauptgeschäftsführer des Landesverbandes Niedersachsen, es einrichten konnte,
über dieses Thema zu referieren. Es wurde über eine Stunde sehr interessiert und
emotional diskutiert.
Zum Ende der Veranstaltung wies Herr
Eisermann ausdrücklich darauf hin, dass
die bürokratische Belastbarkeit des Gastgewerbes jetzt nun endlich die Spitze erreicht hat. Es wurden weitere Gespräche
mit politischen Organisationen angekündigt. 
Klassifizierte Betriebe
im Bezirk Lüneburg März 2015
 4 Sterne G
- Landhaus „Zum Lindenhof“, Marxen
 3 Sterne Superior
- Hotel König Stuben, Bispingen
- Resort Hotel Bispingen, Bispingen
 3 Sterne
- Hotel Hollenstedter Hof, Hollenstedt
- Frommanns Landhotel, Buchholz
Gut besucht war die Versammlung des DEHOGA Kreisverbandes Celle.
DEHOGA Magazin 03/2015
37
Lüneburg
Beim Mindestlohn verdient der Staat,
nicht der Arbeitnehmer
DEHOGA-Kreisverband Landkreis Harburg tagt im Hollenstedter Hof
„Das Jahr 2015 hat uns den Start nicht
leicht gemacht“, eröffnete Christoph
Prigge, Vorsitzender des Dehoga-Kreisverbandes Landkreis Harburg, die Jahreshauptversammlung mit rund 70 Teilnehmern im Hollenstedter Hof. Er sprach
damit den Mindestlohn, gebührenpflichtige Hygieneüberprüfungen und die Auszeichnungspflicht für Allergene an.
Dennoch appellierte er an seine Berufskollegen, das Jahr selbstbewusst anzugehen. „Der Mindestlohn könnte auch eine
Chance sein, eine Diskussion über Preise
in Gang zu bringen, damit unsere Leistung Wertschätzung erfährt. Denn Waren- und Personaleinsatz sind nicht gleich
Gastronomie“, so Prigge. Mit den 8,50 Euro
könne das Hotel- und Gaststättengewerbe
leben. „Aber wir fordern flexiblere Regelungen und einen Abbau bürokratischer
Vorschriften“, sagte Prigge.
Frank Lehmann, Vorsitzender des
Dehoga-Bezirksverbandes
Lüneburg,
bezeichnete die Einführung des Mindestlohns als Makulatur, da die Einstiegsgehälter ohnehin schon vorher meist über
8 Euro gelegen hätten. Er befürchtet vielmehr, dass sich eine Schere zwischen gelernten und ungelernten Kräften auftut,
etwa, wenn ein Qualifizierter als Einstieg
8,70 Euro brutto und ein Unqualifizierter
für eine leichte Tätigkeit als geringfügig
Beschäftigter 8,50 Euro netto bekommt.
Als weiteres Beispiel nannte er Minijobber. Wenn ein Minijobber mit festem
Stundenvertrag durch den Mindestlohn
die 450-Euro-Grenze überschreite, komme er – je nach Steuerklasse – auf einen
bis zu 150 Euro niedrigeren Nettolohn als
bisher und müsse für das gleiche «Netto» zwischen acht und 25 Stunden pro
Monat mehr arbeiten. «Wenn irgendwo
mehr Geld landet, dann beim Staat und
nicht beim Arbeitnehmer», so Lehmann.
Die eigentlichen Probleme des Mindestlohns würden aber bei der Aufzeichnungspflicht beginnen. So müssen Arbeitsbeginn und -ende, Pausenzeiten und
Ist-Arbeitszeit netto für jeden Tag und
jeden Arbeitnehmer dokumentiert und
bei Zoll-Kontrollen vorgelegt werden. Die
Vorgaben, dass sechs Tage pro Woche je
acht Stunden, höchstens zehn Stunden am
Tag oder 48 Stunden pro Woche gearbeitet
werden dürften, machen in der Branche
keinen Sinn. „Was mache ich zum Beispiel
bei einer Hochzeit? Breche ich dann um 23
Uhr ab, weil ein Mitarbeiter die zehn Stunden erreicht hat? Der Gesetzgeber macht
sich da kein Bild“, so Lehmann.
„Wie konnten Menschen ohne Allergenverordnung eigentlich über 80 Jahre
alt werden?“, fragte Lehmann provokativ zu der seit Ende 2014 vorgeschriebenen Auszeichnung der Allergene. Damit
solle laut Gesetzgeber der Verbraucher
geschützt werden. Dieser „Schutz“ gelte
aber nicht bei Volksfesten und Veranstaltungen mit nicht gewerblichen Anbietern, kritisierte Lehmann und forderte
eine Nachbesserung.
Über die Auszeichnungspflicht von
Allergenen informierte Ralf Olbrisch
vom Veterinäramt des Landkreises
Harburg. Das Thema sei im Grundsatz
nicht neu, da Zusatz- oder Konservierungsstoffe in Lebensmitteln schon seit
Jahren ausgewiesen werden müssen.
Bei der Auszeichnungspflicht hat sich
der Gesetzgeber auf 14 Stoffe festgelegt. Dazu zählen unter anderem Eier,
Fisch, Erdnüsse, Milch oder Sellerie.
„Wir empfehlen, auf der Speisekarte mit
Fußnoten zu arbeiten – bei den Zusatzstoffen mit Zahlen, bei den Allergenen
mit Buchstaben“, so Olbrisch. Bei einem
Buffet müssten die Allergene den entsprechenden Speisen zugeordnet werden.
Ein weiteres Ärgernis fürs Gastgewerbe: In Niedersachsen gilt seit Dezember
2014 eine Gebührenpflicht für Hygieneüberprüfungen, unabhängig davon, ob
ein Betrieb Anlass für eine Überprüfung
gibt oder nicht. Unternehmen mit weniger als 125.000 Euro Jahresumsatz zahlen
demnach pro Kontrolle maximal 56 Euro,
Unternehmen mit weniger als 250.000
Euro Jahresumsatz maximal 92 Euro.
Bei den Wahlen wurde Thomas Cordes
(Hotel Cordes, Sottorf) als zweiter Vorsitzender bestätigt. Neue zweite Schriftführerin wurde Antje Reimers (Hotel
„Zur Rennbahn“, Drage). Für 25-jährige
Mitgliedschaft ehrte der Vorsitzende Sabine Küster-Ursic (Ferien auf der Heid,
Appel) und Johannes Schuster (Gasthaus
Zum Kiekeberg, Rosengarten) mit der Silbernen Ehrennadel. Zum Dank für die
Gastfreundschaft bei der Jahreshauptversammlung und als neues Dehoga-Mitglied händigte Christoph Prigge Claudio
Spinsanti vom „Hollenstedter Hof“ eine
Dehoga-Flagge aus. 
Der Vorstand des Dehoga-Kreisverbandes (v. li.): Thomas Cordes, Karsten Maack Kramer,
Cordula Niehoff, Jürgen Niehoff, Antje Reimers, Christoph Prigge und Hans-Peter Ebeling.
Foto: Kreiszeitung Wochenblatt bim 08_15
Lüneburg
38 DEHOGA Magazin 03/2015
Ausbildung zum Ausbilder
Zweite Qualifizierung „Mission Azubi!“ erfolgreich gestartet
Das Thema Weiterbildung spielt für den
DEHOGA Bezirksverband Lüneburg weiterhin eine große Rolle. Mit seinem Kooperationspartner, dem Einzelhandelsverband
Harz-Heide e.V., führt er zurzeit die zweite
Qualifizierung „Ausbildung zum Ausbilder“ durch. Diese Fortbildung vermittelt
die berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die
später als Ausbilder benötigt werden, und
bereitet gezielt auf die IHK-Prüfung vor.
„Gerade für die kleinen und mittelstän-
dischen Betriebe im Gastgewerbe ist es
wichtig, die eigenen Leute zu stärken. Mit
den aktuellen demografischen Entwicklungen droht verstärkt Fachkräftemangel.
Gut ausgebildeter Nachwuchs wird damit
für Unternehmen immer mehr zum Wettbewerbsfaktor. Mit unserer Weiterbildung
leisten wir einen wichtigen Beitrag zur
Stärkung des gastgewerblichen Mittelstandes“, so Heinz-Georg Frieling, Geschäftsführer des DEHOGA Bezirksverbands Lüneburg sowie des Einzelhandelsverbands
Harz-Heide.
„Mission Azubi!“ – DEHOGA Lüneburg unterstützt Ausbildung zum Ausbilder.
Gefördert durch den Europäischen Sozialfons und die Kooperation des DEHOGA Bezirksverbands Lüneburg mit dem
Einzelhandelsverband Harz-Heide konnte
diese Weiterbildung für Angestellte kostenfrei angeboten werden. 
Drei Vorstellungsgespräche, drei Treffer
Ausbildungsplatz-Speed-Dating in Celle
Nach nicht einmal einer Stunde konnte
Katja Knese bereits eine mehr als erfolgreiche Bilanz präsentieren: Bei drei Bewerbungsgesprächen, die während des Ausbildungsplatz-Speed-Datings im Intercity
Hotel Celle jeweils 15 Minuten dauerten,
erhielt sie zwei Praktikumsangebote und
einen Termin für ein vertiefendes Vorstellungsgespräch.
Rita Rasch, die beim Best Western Hotel Heidehof für Buchhaltung und Personalfragen zuständig ist, zeigte sich sehr
angetan von Katja Knese: “Sie hat eine offene, fröhliche Art, und damit einen sehr
guten Eindruck hinterlassen. Das persönliche Kennenlernen über die Bewerbungsmappen hinaus ist ein wesentlicher Faktor des Ausbildungsplatz-Speed-Datings.
Wenn sich die Bewerberin im Praktikum
gut macht, winkt ihr damit ein Ausbildungsplatz in unserem Hause.“
Die siebzehnjährige Katja Knese, die
Köchin werden möchte, war überrascht,
wie einfach man mit den Unternehmensvertretern von zwölf Hotels und Gastronomiebetrieben aus dem Landkreis
Celle und dem Landkreis Heidekreis ins
Gespräch kommen konnte. „Wann hat
man schon mal die Möglichkeit, sich an
einem Vormittag gleich bei mehreren Arbeitgebern vorzustellen? Ich finde, das ist
eine tolle Veranstaltung.“
Neben dem Ausbildungsplatz-SpeedDating wurden auch vier Fachvorträge
gut angenommen. Weiterhin standen
Auszubildende einzelner Unternehmen
für Fragen der Bewerberinnen und Bewerber zur Verfügung. Auch Berufsberater
und Vermittlungsfachkräfte von Agentur
für Arbeit und Jobcenter standen parat,
um beispielsweise über schulische Ausbildungsmöglichkeiten zu informieren.
Insgesamt nutzten etwa 60 junge Frauen
und Männer das Angebot, so dass durchgehend Gespräche geführt wurden.
Hilke Estherr vom gemeinsamen Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur und
des Jobcenters freute sich über das große
Interesse: „Der persönliche Eindruck ist
im Hotel- und Gastronomiebereich besonders wichtig. Wenn Motivation und Ausstrahlung stimmen, ist der Blick auf die
Zeugnisse oft schon weniger streng. Nach
dem ersten Kennenlernen beim SpeedDating finden in der Regel vertiefende Gespräche oder Praktika statt – mit dem Ziel
eines Ausbildungsvertrages.“
So fiel in einer abschließenden Feedback-Runde das Fazit auch durchweg positiv aus, und die Gastronomen und Hoteliers der Region bedankten sich bei allen
an der Organisation Beteiligten für eine
gelungene Veranstaltung und freuen sich
auf eine Fortsetzung. 
Kai-Friedrich Duda (l.) und Benno Eisermann
vom DEHOGA-Kreisverband Celle mit Personalvermittlerin Hilke Estherr von der Agentur für
Arbeit.
39
DEHOGA Magazin 03/2015
Lüneburg
10 Jahre Deutsche Eiche in Uelzen
Karl-Heinrich Meyer leitet Hotel und Restaurant erfolgreich
Heute ist das Akzent Hotel Deutsche
Eiche in Uelzen ein modernes Vier-SterneBusiness-Hotel. Der Standard in den 36
Zimmern des Hauses genügt selbst höchsten Ansprüchen. Das gilt auch für die Küche des stilvollen Restaurants. Hinter dem
heutigen Hotel und Restaurant steht eine
lange Gastbetriebstradition. Die gastwirtschaftliche Historie reicht bis ins 16. Jahrhundert zurück. Bereits vor 1565 befand
sich an der Stelle, an der das heutige Akzent Hotel steht, ein Dorfkrug.
Die Geschichte des heutigen Akzent
Hotels kommt vor 10 Jahren ins Rollen:
Karl-Heinrich Meyer übernahm das Haus
mit Restaurant am 1. Februar 2005. Das
Hotel darf jetzt also sein zehnjähriges Jubiläum unter heutiger Leitung begehen.
Der Verdienst Meyers ist es, dass aus einem Insolvenzbetrieb ein fester Bestandteil des regionalen Gastgewerbes geworden ist. Großen Anteil daran hat auch das
perfekt eingespielte Team.
Zu Recht kann sich das Hotel als "erste Adresse" der Stadt Uelzen bezeichnen.
Dahinter steckt nicht nur viel Arbeit, sondern auch ein großer Investitionsaufwand:
Meyer nahm für den großen Umbau und
die Modernisierung der Hotelanlage in den
Jahren 2008 und 2009 rund drei Millionen
Euro in die Hand. Meyer modernisierte
und renovierte alle Zimmer, das Hauptrestaurant und den Festsaal. Anstelle alter Kegelbahnen finden Gäste seitdem nun auch
einen Sauna- und Ruhebereich im Hotel.
Auch in den Jahren darauf folgten stetige
Investitionen, um den hohen Standard des
Hotels noch weiter zu verbessern. Erst im
Jahr 2013 investierte Meyer in ein Blockheizkraftwerk. Das Ergebnis der stetigen
Investitionen kann sich sehen lassen. Im
März 2013 erhielt das Haus seinen vierten
Stern und ist damit das einzige Vier-SterneHotel in Uelzen.
Karl-Heinrich Meyer und sein Team sind stolz
auf 10 Jahre Deutsche Eiche!
Besonders am Herzen liegt Eigentümer Karl-Heinrich Meyer die Kochkunst:
1978 erkochte er sich in einem Restaurant
in Hannover einen Michelin-Stern. Hohe
Küchenqualität können Gäste des Hotels
deshalb erwarten. Hier verschmilzt Regionales mit dem Besten aus der ganzen Welt.
Das Hotel Deutsche Eiche verfügt über
zwei Restaurants. Das Restaurant "Veerßer Stube" hat täglich geöffnet und bietet
Ihnen jeden Tag einen Rundum-WohlfühlService. Zu ganz besonderen Anlässen erwartet die Gäste das Restaurant "Meyers",
welches nur für Veranstaltungen und an
Feiertagen öffnet. 
Viel zu viel Bürokratie
im Gastgewerbe
Während einer politischen Versammlung am 6. März 2015 in Celle trafen sich
der Generalsekretär der CDU Deutschland,
Dr. Peter Tauber, und der 1. Vorsitzende
der Fachgruppe Gaststätten des DEHOGA
Landesverbandes Niedersachsen, Benno
Eisermann.
Herr Eisermann nahm die Gelegenheit wahr, wies auf die derzeitige Situati-
on im Gastgewerbe hin und erklärte die
Unzufriedenheit. Die Bürokratie ist mittlerweile so umfangreich geworden, dass
die eigentliche Aufgabe der Unternehmen im Gastgewerbe, nämlich das Kümmern um den Gast, zu kurz kommt. Herr
Dr. Tauber zeigte Verständnis für die Argumente von Benno Eisermann und versprach, das Meinungsbild entsprechend
weiterzuleiten. 
DEHOGA-Fachgruppenvorsitzender Benno
Eisermann (l.) im Gespräch mit CDU-Generalsekretär Dr. Peter Tauber.
DEHOGA in der Plattenkiste
Kreisverband Celle zu Gast beim NDR
NDR-Moderatorin Martina Gilica (l.) mit Claudia
Perchner, Benno Eisermann (v.l.) und Kai-Friedrich Duda vom DEHOGA-Kreisverband Celle.
Viel zu erzählen gab es in der Sendung
„Plattenkiste“ bei NDR 1 Niedersachsen.
Am 9. März zwischen 12 und 13 Uhr unterhielten sich Benno Eisermann, Kai Duda
und Claudia Perchner mit Moderatorin
Martina Gilica über die Arbeit des DEHOGA-Kreisverbandes Celle.
Von Montag bis Freitag heißt es zwischen 12 und 13 Uhr bei NDR 1 Niedersachsen „Die Plattenkiste – Hörer machen ein
Musikprogramm“ und die Sendung wird
komplett von den Gästen gestaltet. In der
Sendung können sich Vereine, Clubs, Organisationen vorstellen – egal, ob Chor, Surfclub, Kegelverein oder Selbsthilfegruppe. 
Lüneburg
40 DEHOGA Magazin 03/2015
Jahreshauptversammlung
des DEHOGA Kreisverbandes Gifhorn
Schega-Emmerich: „Ungleichheit am Zapfhahn“ immer noch ein aktuelles Thema
Rund 70 Mitglieder und Gäste konnte
Henning Steg als einer der drei Vorsitzenden
auf der Jahreshauptversammlung des DEHOGA Kreisverbandes Gifhorn im Hotel am
Bernsteinsee in der Gemeinde Sassenburg
begrüßen. Bei 106 Mitgliedern eine stattliche Anzahl, wie er nebenbei bemerkte.
Unter den Gästen konnte Steg auch
Bürgermeister Volker Arms, den Ehrenvorsitzenden Kurt Emmerich, DEHOGABezirksgeschäftsführer
Heinz-Georg
Frieling, Dr. Mario Ruppert und Maik Meinecke vom Vetererinäramt des Landkreises Gifhorn, Jörg Burmeister vom Amt für
Wirtschaftsförderung, IHK-Geschäftsführer Rainer Knoppe, Frank Ullmann und
Rick Gladow von der Ergo Versicherung
und Thomas Steinborn von der Jobagentur
begrüßen. Sein besonderer Gruß galt den
Vertretern der Privatbrauerei Wittingen,
Hofbrauhaus Wolters, Metro und C+C
Schaper, die die Veranstaltung maßgeblich
mit unterstützt haben.
In seinem Jahresbericht ging Vorsitzender Armin Schega-Emmerich auf die
zurückliegenden Aktivitäten des Vorstandes ein. „Nichts ist beständiger in unserer
Branche als der Wechsel“, berichtete der
Vorsitzende mit Blick auf die Entwicklung im Gastgewerbe. Als „Ungleichheit
am Zapfhahn“ zitierte Schega-Emmerich
einen Bericht des Weser Reports, der sich
mit dem Wettbewerb nicht gewerbsmäßiger Anbieter beschäftigte. Dabei ging er
Armin Schega-Emmerich, Bildmitte, erhielt von
Henning Steg, links und Claus Schwirtlich, für
25jährige Treue zum Verband und gleichzeitige
Vorstandsarbeit die silberne Ehrennadel und
-urkunde.
auch auf das vom
DEHOGA
Niedersachsen herausgegebene Schwarzbuch
2.0 ein, das demnächst mit einer
Neuauflage erscheinen soll.
Eine Fusion mit
dem NachbarkreisRund 70 Mitglieder und Gäste waren zur Jahreshauptversammlung des
verband
Region
DEHOGA Kreisverbandes erschienen.
Wol f sbu r g /Hel m stedt sah er nach
derzeitigem Stand in weite Ferne gerückt. 2.0 und Mindestlohn auf seiner Agenda.
Mit der Frage an den Bürgermeister: „Wo
Für 25 Jahre treue Mitgliedschaft und
war heute die Politik?“ brachte der Vorsitzende seinen Unmut zum Ausdruck, Mitarbeit im Vorstand wurde Armin
dass kein Landes- oder Bundespolitiker Schega-Emmerich durch Henning Steg
aus der Region seiner Einladung gefolgt und Claus Schwirtlich mit der silbernen
sei. Und das, obwohl der Wirtschaftsfak- Ehrennadel des DEHOGA Niedersachsen
tor Gastgewerbe in Niedersachsen 165.000 ausgezeichnet. Die Ehrenurkunde wurde
Beschäftigte, 6.700 Auszubildende und 5,6 auch seiner nicht anwesenden Ehefrau UlMilliarden Umsatz zu verzeichnen habe. rike übergeben, die mit ihrem Ehemann
Geschäftsführer Albert Harder ging mit vor 25 Jahren das Hotel „Deutsches Haus“
in Gifhorn vom Vater Kurt Emmerich
den Politikern noch härter ins Gericht.
übernommen hatte.
„Treten Sie unsere zuständigen PolitiZu Beginn der Versammlung hatte
ker kräftig auf die Füße“, so Harder, als
es um die am 13. Dezember 2014 ver- auch Hoteldirektor Henning Förster die
abschiedete Allergen-Verordnung oder Gäste im Hotel am Bernsteinsee begrüßt.
um die nur in Niedersachsen durchge- Bürgermeister Volker Arms stellte in eiführten kostenpflichtigen Lebensmittel- nem kurzen Grußwort die Gemeinde Saskontrollen der Veterinärämter ging. Die senburg vor und begrüßte die gute Entzuständigen Herren, Dr. Mario Ruppert wicklung des Tourismus im Ferien- und
und Maik Meinecke verteidigten und be- Freizeitzentrum am Bernsteinsee. 
gründeten ihr Vorgehen später mit einem
ausführlichen Vortrag. Zuvor hatten die
Ergo-Vertreter Gelegenheit, ihre Partnerschaft mit dem DEHOGA Niedersachsen
zu dokumentieren. Ausbildungsbeauftragter Frederick Meyer berichtete über
seine Bemühungen in Zusammenarbeit
mit der Jobagentur, Auszubildende für
das Gastgewerbe zu gewinnen und forderte die Ausbildungsbetriebe zu einer
besseren Zusammenarbeit auf.
DEHOGA-Bezi rk sgeschä f t sf üh rer
Heinz-Georg Frieling hatte die Punkte
neuer Tarifabschluss ab 1. Mai 2015, Allergenkennzeichnungspflicht, Schwarzbuch
Hoteldirektor Henning Förster begrüßte die
DEHOGA-Mitglieder und Gäste im Hotel am
Bernsteinsee.
Fotos: Glasow
41
DEHOGA Magazin 03/2015
Autostadt und Tourismus
Wolfsburg glänzten auf der ITB
DEHOGA-Vorsitzender Wolfgang Strijewski stolz auf den
Messeauftritt
Was bislang für den Vorsitzenden des
DEHOGA-Kreisverbandes Region Wolfsburg/Helmstedt, Wolfgsng Strijewski immer ein Manko in der Stadt Wolfsburg war,
nämlich, dass am Wochenende die Hotelbetten in Wolfsburg leer stehen, wurde
jetzt demonstrativ abgearbeitet.
In Zusammenarbeit mit der TourismusMarketing Niedersachsen (TMN), der
Wolfsburg Wirtschaft und Marketing Gesellschaft (WMG) und der Autostadt Wolfsburg stellten sich Stadt und Region einem
großen Fachpublikum auf der Internationalen Tourismusbörse (ITB) in Berlin vor
und warb um potentielle Partner und Gäste, die in Zukunft auch am Wochenende
die Volkswagenstadt besuchen sollen. Für
Wolfgang Strijewski und Edith Gerhardt,
General Manager des Hotels The Ritz Carlton, eine tolle Aktion, die man von den
Hotels in Wolfsburg niemals allein hätte
stemmen können. „Wir freuen uns, dass
wir diese großartige Unterstützung erleben dürfen und dass endlich alle an einem
Strang ziehen“, so der DEHOGA-Vorsitzende. Auch Edith Gerhardt zeigte sich von der
Präsentation sehr beeindruckt und äußerte sich sehr zufrieden mit der Darstellung
der Autostadt durch einen Prototypen und
der WMG durch einen nachgebauten VWBulli als unverkennbare Relikte des Global
Players Volkswagen.
Davon konnte sich auch Wirtschaftsminister Olaf Lies überzeugen, der sich von
WMG-Geschäftsführer Joachim Schingale
und Vorstandsmitglied der WOB AG, Manfred Günterberg über
den Ausstellungsstand
informierte. DEHOGAVorsitzender Wolfgang
Strijewski lobte unter
anderem auch den neuen Reisekatalog sowie
das
Aktionsangebot
„Wolfsburg feiert“. 
Braunschweig
BEZIRKSVERBAND
BRAUNSCHWEIG-HARZ
Geschäftsführer
Mark Alexander Krack
Jasperallee 7
38102 Braunschweig
Tel. 0531 - 4 35 03
Fax 0531 - 419 78
Email: [email protected]
Sehr zufrieden mit der Präsentation Wolfsburgs
auf der ITB, v.l.n.r. General Manager Edith
Gerhardt vom Hotel The Ritz Carlton, DEHOGAVorsitzender Wolfgang Strijewski und Geschäftsführer Jochaim Schingale von der WMG.
Ministerbesuch auf dem
Wolfsburg-Stand in der
Niedersachsen-Halle,
v.l.n.r. Marcus Reiser,
The Ritz Carlton, Michael
Ernst, designer outlets,
Edith Gerhardt, The
Ritz Carlton, Christoph
Kaufmann, WMG, Joachim Schingale, WMG,
Wirtschaftsminister
Olaf Lies und Manfred
Günterberg, Vorstand
WOB AG.
Fotos: Glasow
42 DEHOGA Magazin 03/2015
Foto: Glasow
Braunschweig
Das Drachenbootrennen um den The Ritz-Carlton Cup in Wolfsburg
lockt immer tausende Besucher an den Mittellandkanal.
Auch General-Manager Edith Gerhardt, hinten links, saß
bislang immer mit im Boot des Teams The Ritz Carlton.
Traditionelles Drachenbootrennen in Wolfsburg
The Ritz-Carlton Cup 2015 erwartet starkes Teilnehmerfeld
Am 4. und 5. Juli ist es wieder so weit:
Das legendäre Drachenbootrennen um
den begehrten The Ritz-Carlton Cup geht
in die 15. Runde. Schon jetzt haben Drachenbootfans und Interessierte die Möglichkeit, sich mit ihren Teams auf der
Drachenboot-Homepage www.drachenboot-wolfsburg.de zu registrieren. Anmeldeschluss ist der 15. Mai 2015.
Auch in diesem Jahr wird die Veranstaltung von spannenden Rennen, fantasievollen Teamkostümen und einem bunten
Programm für die ganze Familie geprägt
sein. Beim Drachenbootrennen stehen der
Spaß an Bewegung und Teamgeist an erster Stelle. Daher ist es für Privatpersonen,
Vereine, Firmen und Schulklassen eine
hervorragende Möglichkeit, ihr Können
außerhalb des gewohnten Terrains unter
Beweis zu stellen. Bei den Rennen ist nicht
die Kraft der Sportler ausschlaggebend,
sondern die Gleichmäßigkeit und Harmonie der Paddelschläge, die sich nach
dem Takt eines Trommlers richten. Die
Zusammenarbeit des Teams entscheidet
über den gemeinsamen Erfolg.
Auch 2015 bleiben die Regeln unverändert: Voraussetzung für die Anmeldung
einer Mannschaft und zur Teilnahme
an den Rennen sind 18 Paddler und ein
Trommler. Mindestens sechs der Teilnehmer müssen weiblich sein und aktiv die
230 Meter lange Strecke mitpaddeln. Das
Startgeld beträgt 380 Euro; Schülermannschaften zahlen pro Teilnehmer 5 Euro. 
Mittagstisch für bedürftige Menschen
The Ritz Carlton in Wolfsburg engagiert sich
Die The Ritz-Carlton Hotel Company ist für persönlichen Service weltweit
bekannt. Die Passion für Service sollen
jedoch nicht nur Hotelgäste erleben, sondern auch die Menschen in den jeweiligen
Regionen der 85 Luxushotels und Resorts.
Im Rahmen des Programms Community
Footprints und unter dem Motto „Gemeinsam Spuren hinterlassen“ engagieren sich Ritz-Carlton Mitarbeiter in Wolfsburg ehrenamtlich für Umweltschutz,
Armutsmilderung und das Wohlergehen
benachteiligter Kinder.
Knackige Salate und frisches Gemüse von fröhlichen
Mitarbeitern zubereitet.
Beim ersten Caritas Mittagstisch in diesem Jahr empfingen neun Damen und
Herren des The Ritz-Carlton Wolfsburg
Ende März rund 70 Gäste im Bonifatiushaus in Wolfsburg. Das Team servierte den
Gästen einen Vorspeisensalat, Paprikasuppe, Maispoularde mit Zucchini-Gemüse
und zum Dessert Topfen-Mousse. Zweimal
im Jahr servieren Mitarbeiter des FünfSterne Hotels den Bedürftigen des CaritasMittagstisches so ein besonderes Menü.
„Wir möchten uns damit in der Region
engagieren und den Menschen direkt vor
Ort eine Freude bereiten. Ich freue mich immer wieder, wenn wir gemeinsam die Gäste beim Caritas Mittagstisch begeistern,“ so
Helen Pöschke, Restaurantmanagerin Terra.
„Wir danken dem Team des The Ritz-Carlton Wolfsburg für die erneute Organisation
des Caritas Mittagstisches. Die Zusammenarbeit ist immer wieder ein Erlebnis für
unsere Gäste und wir hoffen sehr, dass wir
dies weiter fortsetzen“, so Barbara-Maria
Cromberg, Geschäftsführerin des Caritasverbandes Wolfsburg. 
Mit viel Engagement und Freude sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
des Hotels The Ritz Carlton im Bonifatiushaus bei der Arbeit, um bedürftigen Menschen eine Freude zu bereiten.
43
DEHOGA Magazin 03/2015
Braunschweig
Fahrt zur Internorga
Gelungener Messebesuch
Die Internorga rief das Gastgewerbe
nach Hamburg! Am Montag, dem 16. März
2015 trafen sich in den Morgenstunden
Carius Novàk, Carsten Goldapp und Bernd
Weymann mit einer Vielzahl der Braunschweiger und Wolfenbütteler Gastronomen und Hoteliers, um dem Ruf zu folgen.
Dem Ruf folgten auch die Mitglieder des
DEHOGA-Kreisverbandes Peine. Thorsten
Kowohl fand für seine Mitglieder und sich
Platz im Bus und sie stiegen in Peine zu.
Für die Fahrt war das leibliche Wohl
gesichert: Der DEHOGA-Kreisverband
Braunschweig-Wolfenbüttel brachte Lunchpakete mit; die Peiner Kollegen sicherten auch die Versorgung auf der Rückfahrt
mit hopfenhaltigen Getränken der Brauerei Härke. Vielen Dank dafür.
Hamburg begrüßte die InternorgaBesucher mit bestem Wetter und Sonnenschein. Dann ging es in die Messehallen.
Das Dehoga-Forum lud zur Modenschau
und überzeugte durch wichtige Informationen zu Mindestlohn und Allergenkennzeichnung. Der Junge Dehoga traf sich
am frühen Abend zu Versammlung und
Gedankenaustausch. Die Craft-Beer-Arena
war dann doch eine Herausforderung. Der
eine oder andere zeigte auf der Rückfahrt,
dass er wohl eine Niederlage erlitten hat.
Eine rundum gelungene Veranstaltung,
die sicher gern wiederholt wird. 
Neuer Vorstand
DEHOGA Kreisverband Harz hat gewählt
Anlässlich der ordentlichen Mitgliederversammlung im DEHOGA Kreisverband
Harz wurde Jörg Steinhäuser (Geschäftsführer Torfhaus Harz Resort) im März einstimmig zum neuen Vorsitzenden gewählt.
Steinhäuser folgt in dieser Position Michael
Klutt aus Herzberg, der nicht mehr für den
Vorstandsvorsitz kandidieren wollte.
In die weiteren drei Vorstandsämter als
stellvertretende Vorsitzende des DEHOGA
Kreisverbandes Harz wurden ebenfalls
einstimmig Jutta Engel (Pension Haus
Fernblick, Braunlage), Axel Bender (Walpurgishof, Goslar-Hahnenklee) und Jens
Lutz (Waldsee Feriendienst, Clausthal-Zellerfeld) von den Mitgliedern gewählt.
Für die kommende Amtszeit von drei
Jahren kündigte Steinhäuser an, dass
sich der DEHOGA Kreisverband Harz in
allen gastgewerblich bedeutenden Fragen
zu Wort melden werde. Der Kreisverband
Harz ist für den touristisch geprägten
Harz zuständig und der mitgliederstärkste
Kreisverband im DEHOGA Niedersachsen. Über die in Angriff zu nehmenden
Aktivitäten werde der Vorstand in seiner
konstituierenden Sitzung im April dieses
Jahres beraten und
beschließen.
Deutlich
wurde
in der Versammlung
auch der Unmut über
die geplante Sperrung
der Brücke über den
Sösevorstau kundgetan, die das Aus für so
manchen gastgewerb-
lichen Betrieb mit sich bringen dürfte. Es
sei für geeignete Ausgleichsmaßnahmen
zu sorgen, die ohne eine Vollsperrung der
Zuwegung auskommen.
Den Abschluss des Tages bildete ein
interessanter Vortrag von Markus Heidemann (Landkreis Goslar) zum Thema „Mit
Pedelecs und E-Motorrädern den Harz erfahren“. 
Ostfriesland
44 DEHOGA Magazin 03/2015
Geschäftsführerin
RAin. Hildegard Kuhlen
Große Pläne
für die Neuerwerbung
Ammerländer Heer-
straße 231
26129 Oldenburg
Emder Gastronom und Hotelier Onno Marahrens kauft
weiteres Traditionshaus
Tel. 0441 - 7 10 86
Fax 0441 - 7 10 87
Besitzerwechsel nach gut vier Jahrzehnten: Behrend Meyer (80) hat sein Hotel
Landhaus Großes Meer in Südbrookmerland an Onno Marahrens (43) verkauft, seines Zeichens umtriebiger Gastronom und
Hotelier aus Emden. ,,Eine einmalige Chance“, findet der neue Besitzer, und sieht für
den Betrieb eine glänzende Zukunft.
BEZIRKSVERBAND OSTFRIESLAND &
BEZIRKSVERBAND WESER-EMS
Email: ostfriesland@dehoga-
Bezirksverband.de
Doch zunächst ein Blick zurück: Behrend und Anna Meyer hatten das Haus
1971 gebaut und es als Restaurant geführt.
Dank des Zuspruchs von Naherholungssuchenden, die zum Baden, Radeln oder
zum Sonntagsspaziergang an den See kamen, wurde bereits 1973 erstmals erweitert. Später führte ein Pächter den Betrieb
lange Jahre erfolgreich, 1999 wurde um
ein Hotel erweitert. ,,Es hat immer viel
Glück auf dem Haus gelegen“, sagt Behrend Meyer dankbar.
Darauf hofft nun auch Onno Marahrens. Da der Zustand des Betriebs inklusive Restaurant und Clubraum (zusammen
ca. 100 Plätze) in Ordnung sei, habe er es
bei kleinen Verschönerungen belassen: In
den 26 Zimmern (54 Betten) wurde ein-
mal durchgestrichen, die Terrasse (150
Plätze) zum Wasser soll für bessere Sicht
um einen Meter erhöht und mit neuem
Mobiilar versehen werden. In drei Jahren
will der Emder dann im großen Stil umbauen, damit der Landhaus-Charakter des
Gebäudes wieder deutlicher wird.
Wie der Eigentümer ist auch seine junge Hoteldirektorin Frauke Koritsch (26)
überzeugt, dass sich Kauf und Investitionen auszahlen werden. „Der Strand vor
der Haustür, ein Campingplatz nebenan,
unzählige Freizeitmöglichkeiten – wir
haben hier allerbeste Voraussetzungen,
um erfolgreich zu sein. „Zumal zwischen
dem Landhaus und Marahrens zweitem
Betrieb in Südbrookmerland, dem Bootshaus, ein Kanal direkt ins Große Meer
fließt“, berichtet er und sieht schon vor
sich, „wie die Teilnehmer von Event-Workshops mit dem selbst gezimmerten Floss
auf den See hinaus paddeln, am Landhaus
anlegen, für ein rustikales Essen einkehren und dann für Seminare, Abendessen
und Übernachtung ins Bootshaus zurückkehren.“ Dass es so kommt, ist Marahrens
zuzutrauen, denn er betreibt bereits mit
Erfolg die Emder Hotels Faldernpoort und Alte Molkerei,
je ein Hafenhaus in Emden
und Oldenburg, das Bootshaus und seit Januar auch das
Fisch-Bistro Fischhuus in der
Emder Innenstadt.
Aktuell liefen zudem Verhandlungen über ein weiteres Projekt, zu dem er indes
noch keine näheren Angaben
machen könne. Klar sei aber:
„Anschließend reicht es mit
neuen Betrieben!“ Schließlich
warte auf ihn auch außerhalb
des Gastgewerbes eine neue,
große Aufgabe: Onno Marahrens ist Ende Januar zum ersten Mal Vater geworden. 
Mit Schirm und Charme: Hoteldirektorin Frauke Koritsch stemmt sich
für den AHGZ-Fotografen gegen das norddeutsche "Schietwetter".
Text und Foto:
Alexander Schmolke
DEHOGA Magazin 03/2015
45
Ostfriesland
DEHOGA lädt Gäste aus Wirtschaft, Verwaltung
und Kultur zum Empfang
Der Unternehmerverband des Gastgewerbes beklagt die zunehmende Regelungswut der Politik und prangert die
sich weiter ausbreitende Gelegenheitsgastronomie in den Dorfgemeinschaftshäusern an.
Kürzlich fand der 12. Ostfriesische
Frühjahrsempfang des Gastgewerbes im
Ostfriesischen Fehnhof in Südgeorgsfehn
statt. Eingeladen hatte der Unternehmerverband des Gastgewerbes (DEHOGA).
Dessen Vorsitzender Jürgen Garrels freute sich darüber, erneut über 200 Gäste
aus Wirtschaft, Politik, Kultur und Verwaltung begrüßen zu dürfen. Ihm ging es
in seiner Begrüßungsrede um das Image
des Gastgewerbes. Der alte Spruch, „wer
nichts wird, wird Wirt“, gelte schon lange
nicht mehr. Gastromomen seien Multitalente, die sich in vielen Bereichen gut
auskennen müssten, um in diesem hart
umkämpften Marktsegment erfolgreich
sein zu können. Für den Wirtschaftsstandort Ostfriesland und für den Tourismus in Ostfriesland sei das Gastgewerbe
ein wichtiger Faktor. Garrels ermunterte
seine Kolleginnen und Kollegen, entsprechend selbstbewusst aufzutreten. Zudem
kündigte er an, nach über einem Jahrzehnt an der Spitze des DEHOGA Ostfriesland den Vorsitz in jüngere Hände
abzugeben.
Die Festansprache des Abends hielt
der Präsident des DEHOGA Niedersachen, Hermann Kröger aus Esens. Dieser
musste kurzfristig für die eigentlich an-
gekündigte Hauptgeschäftsführerin des
DEHOGA-Bundesverbandes aus Berlin,
Frau Ingrid Hartges eintreten, weil diese in Berlin damit beschäftigt sei, gegen
die Bürokratie zu kämpfen. In Berlin, so
Kröger, brenne es an allen Ecken und
Enden. Es gehe vor allen Dingen darum,
den mit dem Mindestlohn verbundenen
bürokratischen Aufwand gering zu halten
und die unsinnigen Beschränkungen der
täglichen Arbeitszeit abzuändern. Bald
werden wir keine Hochzeiten mehr ausrichten können, betonte Kröger, wenn wir
uns an alle Vorgaben des Gesetzgebers
halten sollen. Die Gastronomie sei mit so
vielen Sondersteuern und Sonderauflagen
belastet, die andere Wirtschaftszweige
nicht hätten. Neben der Bürokratie mit
dem Mindestlohngesetz nannte Kröger in
diesem Zusammenhang die neuerdings
anfallenden Gebühren für die sogenannte
anlasslose Erstkontrolle in der Gastronomie sowie die Fremdenverkehrsabgabe,
die auch in Orten ohne nennenswerten
Tourismus erhoben werde. Zudem werden, so Kröger, in Ostfriesland inzwischen fast 50 Prozent aller Familienfeiern
in Dorfgemeinschaftshäusern oder gar in
der Schwarzgastronomie gefeiert. Das sei
eine Politik der kleinen Nadelstiche, die
insbesondere die kleinen Betriebe nicht
länger aushalten könnten. So zerstöre
man Vertrauen und Betriebe. Kröger forderte von den Städten und Kreisen eine
Beschränkung der Gelegenheitsgastronomie zugunsten der Berufsgastronomie.
Der Ostfriesische Frühjahrsempfang
des Gastgewerbes findet einmal im Jahr
an wechselnden Orten in der Region
statt und dient dem Verband mit seinen
rund 820 Mitgliedern als Austausch mit
der Politik, der Wirtschaft und der Kultur
in Ostfriesland. Neben all der Diskussion wurde aber auch bestens gefeiert. Das
Wirteehepaar Peters vom Ostfriesischen
Fehnhof verwöhnte die Gäste mit allerlei Köstlichkeiten auf höchstem Niveau
und der Musiker
Oliver
Jüchems
sorgte für die musikalische Untermalung, so dass
am Ende alle zufrieden waren und
von einer sehr gelungenen Veranstaltung schwärmten. 
Festredner und Präsident des DEHOGA
Nidersachsen Hermann Kröger aus Esens,
Gastgeber und Vorsitzender des DEHOGA
Bezirksverbandes Ostfriesland Jürgen
Garrels mit Bürgermeister Enno Ennen der
Gemeinde Uplengen.
Der Vorsitzende des DEHOGA Bezirksverbandes Ostfriesland Jürgen Garrels
bedankt sich bei den Eheleuten Peters
und deren Team für das hervorragende Essen und den tollen Service.
Osnabrück
BEZIRKSVERBAND OSNABRÜCKEMSLAND/GRAFSCHAFT BENTHEIM
46 DEHOGA Magazin 03/2015
Positive Entwicklung hält an
Geschäftsführer
Dipl.-Kfm. Dieter
M. F. Westerkamp
Wolfgang Hackmann: „Emsland wird immer besser als
touristisches Ziel angenommen“
Weberstr. 111
49084 Osnabrück
Eine durchwachsene Bilanz zieht der
Vorsitzende des DEHOGA-Kreisverbandes
Meppen, Wolfgang Hackmann, für das erste Quartal 2015. In den ersten drei Monaten des Jahres habe sich das Hotelgeschäft
bei vielen Berufskollegen positiv entwickelt. Dagegen falle der gastronomische
Bereich vielerorts deutlich ab. „Hier halten
sich die Gäste bislang auffällig zurück“, berichtet Wolfgang Hackmann, der mit der
aktuellen Auslastung seiner Hotelstandorte in Meppen, Lingen und Papenburg sehr
zufrieden ist.
Tel. 0541 - 7 39 21
Fax 0541 - 70 87 77
Email: [email protected]
Für Radtouristen ist das Emsland mit
seinem Radwegenetz attraktiv.
Foto: Emsland Touristik GmbH
Anders sehe das mitunter bei Berufskollegen in der Fläche aus. Hier setze sich
der Trend fort, dass immer mehr kleinere
Betriebe aufgeben, weil sich das Geschäft
nicht mehr lohnt oder es keinen geeigneten Nachfolger gibt. Aus diesem Grund
sei die Zahl der DEHOGA-Mitglieder im
Kreisverband Meppen auch 2014 leicht
rückläufig gewesen. Das Beitragsaufkommen für den Berufsverband sei dessen ungeachtet weitgehend stabil geblieben, da
viele bestehende Betriebe in Erweiterungen investiert haben und wirtschaftlich
gut da stehen.
Mit dem Mindestlohn habe er persönlich keine negativen Erfahrungen gemacht, so Wolfgang Hackmann: „In der
Region Meppen haben wir mit einer Arbeitslosenquote unter drei Prozent praktisch Vollbeschäftigung. Da bekommt man
keine Fachkräfte, die für weniger Geld
arbeiten“. Er habe zudem die Erfahrung
gemacht, dass sich Zufriedenheit der Mitarbeiter mit der Entlohung am Ende auch
für den Betrieb – also für den Arbeitgeber
– auszahle.
Ein Problem gebe es dagegen mit den
zunehmenden bürokratischen Kontrollen,
die zu einem großen Teil wenig Sinn machen und oft eine kaum nachvollziehbare
Belastung für die Gastronomie darstellen.
So habe ein Berufskollege gerade seine
ganz speziellen Erfahrungen mit der vom
Land Niedersachsen neu geregelten Lebensmittelkontrolle gemacht. Für die bislang kostenfreie, knapp 45 Minuten dauernde Kontrolle seien mehr als 100 Euro in
Rechnung gestellt worden – davon allein
54 Euro Anfahrtskosten für eine knapp 30
Kilometer lange Wegstrecke von der Behörde bis zum Kontrollbetrieb.
Der betroffene Hotelier hätte sich
gern gegen die aus seiner Sicht überzogene Rechnung gewehrt, habe letztlich
aber mangels Hoffnung auf Erfolg darauf
verzichtet. Um so wichtiger sei hier die
Unterstützung durch den Berufsverband
DEHOGA, der sich auch in diesem Bereich
um Korrekturen im Sinne der Berufskollegen einsetzt, betont Wolfgang Hackmann:
„Die Lebensmittelkontrolle ist eine staatliche Aufgabe, die auch künftig vom Staat
bezahlt werden muss“.
Für den weiteren Verlauf des Jahres
2015 ist Wolfgang Hackmann ungeachtet
der zunehmenden bürokratischen Hürden optimistisch. „Das Emsland wird
immer besser als touristisches Ziel angenommen“. Vor allem für Fahrrad-Touristen sei die reizvolle Landschaft mit ihrem
guten Radwegenetz sehr attraktiv. Nicht
zuletzt habe auch die 2014 in Papenburg
ausgerichtete Landesgartenschau einen
positiven Werbeeffekt für das Emsland
gehabt. 
47
DEHOGA Magazin 03/2015
Osnabrück
Waldesruh ist fit für die Zukunft
Umfangreiche Neu- und Umbaumaßnahmen für Hotelund Restaurantbetrieb
Frisch renoviert in den Frühling geht
das Hotel Restaurant Cafe Waldesruh in
Georgsmarienhütte-Harderberg. Inhaber
Werner Plate hat seinen traditionsreichen
Betrieb mit umfangreichen Investitionen
fit für die Zukunft gemacht.
Nach rund sechs Jahren wurden die
Modernisierungsarbeiten für das idyllisch mitten im Grünen gelegene Hotel
und Restaurant abgeschlossen. Neben
einer neuen Küche und einer umweltfreundlichen Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung wurden der Saal und
der Restaurantbereich inklusive dem
großen sonnigen Wintergarten neugestaltet. Zudem wurden mit den Umbauten sämtliche Auflagen für den Feuerschutz erfüllt.
„Der Betrieb hat eine Auffrischung erhalten und steht nun im neuen Glanz da.
Die Investitionen sind auch deshalb sinnvoll, weil sie zum Werterhalt beitragen“,
freut sich Werner Plate. Auch dank der
getätigten Investitionen blickt der Inhaber
mit Optimismus in die Zukunft.
Ein wesentlicher Vorteil sei, dass er
mit der dazu gewonnenen Nutzfläche
mehr Möglichkeiten habe, parallel verschieden große Gesellschaften bewirten
zu können. Die Räumlichkeiten können
je nach Größe der Betriebs- oder Familienfeier für jede Gruppe maßgerecht
aufgeteilt werden. Bei wärmeren Temperaturen können es sich die Gäste auf der
großzügigen Sonnenterasse mit nahegelegenem Spielplatz mit Spezialitäten aus
Waldesruh-Inhaber Werner Plate empfängt
seine Gäste gern in seinem neu gestalteten
Restaurant-Wintergarten.
dem Osnabrücker Land verwöhnen lassen. Die Investitionsentscheidung habe
sich schon jetzt als richtig erwiesen, berichtet Werner Plate: „Die Resonanz der
Gäste ist durchweg positiv. So macht das
Arbeiten noch mehr Freude“. 
Investition in gepflegte Gastlichkeit
Landgasthaus Robben bietet neue Küche und 14 weitere Doppelzimmer
Gepflegte Gastlichkeit wird im Landgasthof Robben in Twist-Hebelermeer schon
seit mehr als 175 Jahren groß geschrieben.
Eva-Maria Robben und ihr Bruder Kay Robben sind die jüngste Generation des Familienbetriebs, die den traditionsreichen
Landgasthof weiter nach vorn bringt. Vor
fünf Jahren sind die Geschwister in den elterlichen Betrieb eingestiegen, nachdem sie
zuvor bundesweit und im Ausland wichtige
Berufserfahrungen gesammelt hatten.
Mit erheblichen Investitionen soll die
Erfolgsgeschichte des Betriebs fortgesetzt werden. Im Sommer 2014 wurde
mit dem Bau eines neuen Hoteltrakts
begonnen. Dort entstehen 14 weitere
Komfort-Doppelzimmer, die künftig zusätzlich zu den bereits bestehenden elf
Zimmern zur Verfügung stehen werden.
„Wir reagieren damit auf die große Nachfrage. Die Zahl der Gäste, die nahe der
niederländischen Grenze in der Naturlandschaft des Bourtanger Moors einige
erholsame Tage verbringen möchten,
nimmt immer weiter zu“, berichtet EvaMaria Robben.
Die Eröffnung des neuen Hoteltrakts
ist für den 20. Mai geplant. Derzeit sind
noch fleißige Handwerker damit beschäftigt, dass der Termin eingehalten werden kann. Abgeschlossen ist bereits der
Einbau einer modernen Küche für den
Restaurantbereich. Dort kann man
sich mit typisch emsländischen
Spezialitäten verwöhnen lassen
und das angenehme Ambiente gelebter Gastfreundschaft
erleben.
Und warum haben
sich die Geschwister
nach attraktiven Berufsstationen in deutschen Metropolen und
den USA zur Rückkehr
ins beschauliche Emsland entschieden? EvaMaria Robben muss
nicht lange überlegen:
„Hier sind wir aufgewachsen und fühlen uns
zu Hause. Wenn dann
auch noch der Erfolg dazu
kommt, macht die Arbeit im eigenen Betrieb besonders viel Freude.“ 
Die Erweiterung des
Hoteltrakts ist im
Landgasthaus Robben
nahezu abgeschlossen.
Osnabrück
48 DEHOGA Magazin 03/2015
Wir sind auf uns allein gestellt
DEHOGA-Geschäftsführer Dieter Westerkamp kritisiert praxisferne Regelungen
„In der Politik sehe ich niemanden, der
sich für unsere Belange einsetzt. Wir sind
auf uns allein gestellt“. Der Geschäftsführer des DEHOGA-Bezirksverbandes
Osnabrück-Emsland/Grafschaft Bentheim,
Dieter Westerkamp, sparte bei der Jahreshauptversammlung des Kreisverbands
Aschendorf-Hümmling/Papenburg nicht
mit kritischen Worten in Richtung der
Volksvertreter in Hannover und Berlin.
Dieter Westerkamp.
Ein besonders großes Ärgernis seien
die mit der neuen Mindestlohnregelung,
dem Arbeitszeitgesetz und dem Gesetz
zur Bekämpfung der Schwarzarbeit verbundenen Kontrollen. Das Vorgehen der
Kontrolleure stelle die Branche insgesamt
in die Nähe der Kriminalität. So fallen
vor allem die Überprüfungen durch den
Zoll flächendeckend sehr rigide aus. Jeder einzelne Mitarbeiter werde allein von
bewaffneten Beamten detailliert befragt.
Der Arbeitgeber müsse jeden kleinen Verstoß gegen die seit kurzer Zeit strenge Aufzeichnungspflicht teuer mit einem Bußgeld bezahlen.
Zusammen genommen würden die
Regelungen viele Betriebe schon jetzt vor
große Probleme stellen. Das gelte zum Beispiel für die Begrenzung der täglichen Arbeitszeit auf zehn oder elf Stunden. Gerade
zu Spitzenzeiten sei die Einhaltung dieser Begrenzung für viele Betriebe kaum
praktikabel. Doch was mit der Praxis in
den Betrieben zu tun habe, sei der Politik
ohnehin offenbar gleichgültig, so Dieter
Westerkamp: „Mein Eindruck ist, dass das
Schicksal der Gastronomie der Politik völlig egal ist“.
Dass sich der Einsatz des Berufsverbands
für seine Mitglieder auszahlt, habe dessen
ungeachtet das Tauziehen um die aktuelle
Allergen-Informationsverordnung gezeigt.
„Hier haben wir auf der Zielgeraden noch
deutliche Verbesserungen erreicht“, betonte Dieter Westerkamp. So sei es gelungen,
den Betrieben mehrere Möglichkeiten für
die Kennzeichnung von Nahrungszusätzen zu ermöglichen. Anders als in dem
zunächst deutlich strengeren Entwurf vorgesehen, sei nun zum Beispiel doch die
sogenannte Kladdenlösung mit einem Hinweis auf eine gesonderte Speisekarte für Allergiker erlaubt. Die nun geltende Lösung
sei praxisgerecht, wäre aber ohne den massiven Einsatz des Berufsverbands DEHOGA
nicht erreicht worden. 
Spaß mit Live-Musik und Ehrentanz
Kreisverband Aschendorf-Hümmling/Papenburg feierte Ball der Gastronomie
Ein Riesenerfolg war der diesjährige Ball
der Gastronomie des DEHOGA-Kreisverbandes Aschendorf-Hümmling/Papenburg
in der festlich geschmückten Gaststätte
Weymann in Oberlangen. Die DEHOGAMitglieder feierten in angenehmer Atmosphäre zusammen mit zahlreichen Berufskollegen, Lieferanten und Sponsoren.
„Viele Kollegen haben noch Gäste mitgebracht, so dass kurzfristig noch zusätzliche Plätze geschaffen werden mussten“,
freute sich Georg Niemeyer über den
großen Andrang. Der DEHOGA-Kreisvorsitzende eröffnete den Ball mit einem Ehrentanz mit der 93-jährigen Jubilarin Frau
Weymann, die dem Berufsverband in diesem Jahr seit 60 Jahren angehört.
Zur guten Stimmung trugen neben
dem leckeren Essen auch die Live-Musik
bei, zu der nicht nur beim Ehrentanz
ausgelassen das Tanzbein geschwungen
wurde. Eine besondere Attraktion war die
reichlich mit wertvollen Preisen bestückte
Tombola, bei der es neben Wochenendgutscheinen in verschiedenen Hotels und einem Fahrrad unter anderem ein Notebook
(gesponsert von der Firma Oldiges in Lathen) und einen von der Bitburger Gruppe gesponserten Geo-Gutschein mit einer
Hotelübernachtung für vier Personen zu
gewinnen gab.
Zum Erfolg des Abends trug auch die
Firma Rosche bei, die den Empfang gesponsert hatte, betonte Georg Niemeyer:
„Das Ganze war ein sehr gelungenes Fest,
bei dem man auch einmal Zeit für Spaß
und entspannte Gespräche hatte“. 
Mit einem Ehrentanz wurde der Ball der
Gastronomie in Oberlangen eröffnet.
49
DEHOGA Magazin 03/2015
Osnabrück
Weiter so für den Vorstand
DEHOGA-Vorsitzender Niemeyer mit der Bilanz für 2014 zufrieden
Eine positive Bilanz für das zurückliegende Jahr 2014 zog der DEHOGA-Kreisverband Aschendorf-Hümmling/Papenburg
bei seiner gut besuchten Jahreshauptversammlung in Papenburg. Insbesondere die
Landesgartenschau habe sich für die Hoteliers und Gastronomen in Papenburg und
Umgebung positiv ausgewirkt, betonte
der DEHOGA-Kreisvorsitzende Georg Niemeyer vor mehr als 50 anwesenden Mitgliedern.
2014 sei mit mehr als 300.000 Übernachtungen ein Boom-Jahr für Papenburg
gewesen. Mit nunmehr rund 1.700 Gäste-
betten und Einkehrmöglichkeiten für jeden Anspruch und Geschmack seien die
Hotellerie und die Gastronomie in der von
zahlreichen Kanälen geprägten Stadt „hervorragend für die Zukunft aufgestellt“.
Die Arbeit des Kreisverbandes sei im
vergangenen Jahr voller erfolgreicher
Aktivitäten gewesen. Georg Niemeyer erinnerte unter anderem an eine Bewerberbörse mit Speed-Dating und die Teilnahme des Berufsverbands an der regionalen
Ausbildungsplatzbörse: „Damit möchten
wir unsere Mitgliedsbetriebe bei der Suche nach geeigneten Fachkräften unter-
stützen“. Als Erfolg bezeichnete Georg
Niemeyer auch die Zusammenarbeit mit
der Papenburger Volkshochschule für ein
gemeinsames Auszubildenden-Coaching.
Zahlreiche Betriebe hätten das Angebot
mit Erfolg genutzt, um ihre Nachwuchskräfte bei der Vorbereitung auf die Abschlussprüfung zu unterstützen.
Entsprechend zufrieden zeigten sich
die Mitglieder auch bei den anstehenden
Vorstandswahlen. Die zur Wahl stehenden
Vorstandsmitglieder Dagmar Ozcelik (2.
Vorsitzende), Bernd Santen (Kassenwart)
und Gerd Ganseforth (Geschäftsführer)
wurden allesamt mit großem Beifall einstimmig wiedergewählt.
„Weiter so“ hieß es im Beisein des
Bezirksvorsitzenden Hans Klute
und von Dieter Westerkamp, Geschäftsführer des DEHOGA-Bezirksverbands, auch für die diesmal
nicht zur Wahl stehenden ersten
Vorsitzenden Georg Niemeyer sowie für die Schriftführer Michael
Weymann und Peter Hilling. 
Der Vorstand des Kreisverbands
Aschendorf-Hümmling/Papenburg
wurde bei der Jahreshauptversammlung einstimmig bestätigt.
Entspannen wie in der Germanenwelt
Alfsee-VitalPark: Ab Herbst neues Sauna- und Wellness-Land
Eintauchen in eine andere Welt heißt
es ab Herbst 2015 im Alfsee-VitalPark. Der
Alfsee Ferien- und Erholungspark, zu dem
auch das Piazza-Hotel gehört, bekommt
dann mit einem der Welt der Germanen
nachempfundenen Sauna- und WellnessLand eine zusätzliche Attraktion für die
ganze Familie.
Die Gestaltung erinnert an die legendäre Varusschlacht im Jahr 9 nach
Christi Geburt, in dem die römischen
Legionen nicht weit vom Alfsee entfernt
von vereinten germanischen Armeen
geschlagen wurden.
Der Alfsee-VitalPark bietet verschiedene Wellness- und Erholungsangebote
mit fließenden Übergängen vom Innenbereich in die Natur. In der klassischen
finnischen Sauna und der Bio-Sauna
kann man es sich richtig gut gehen lassen. Die belebende Luft der Salzgrotte
bringt die Gesundheit ebenso auf Trab
wie die Erholung in der den InfrarotKabinen. In der großzügigen Außen-
landschaft kann man Geist und Seele
zum Beispiel in einer Erdsauna und auf
Quellsteinen erfrischen.
Natürlich können sich die Gäste auch
mit Massagen und Kosmetik verwöhnen lassen. Eine zusätzliche Attraktion
ist das modern gestaltete Schwimmbad,
das direkt mit dem Piazza-Hotel verbunden ist. Dort können sich die Gäste im
Restaurant auf tagesaktuelle Speisen aus
der Region wie etwa die „Artländer Leckereien“ freuen. 
Stade
BEZIRKSVERBAND STADE
Geschäftsführerin
Nathalie Rübsteck
Bahnhofstraße 3
21682 Stade
Tel. 04141 - 4 76 70
Fax 04141 - 4 66 15
Email:
[email protected]
50 Rolf Knetemann verabschiedet
24 Jahre in Diensten des DEHOGA
Der DEHOGA Bezirksverband Stade hat
mit einer Abschiedsfeier am 19. März 2015
im Kluster Hof, Basdahl, seinen langjährigen Geschäftsführer Rolf Knetemann
in den wohlverdienten Ruhestand verabschiedet. Herr Knetemann wurde in der
schon als „legendär“ bezeichneten Sitzung
im Inselrestaurant in Stade am 17. Juni 1991
als Geschäftsführer des DEHOGA-Bezirksverbandes Stade bestellt.
Mit den Herren Matthai (damaliger
Vorsitzender des DEHOGA-Bezirksverbandes Stade) und Paschen (Vorsitzender
Einzelhandelsverband) wurde der Vertrag
unterschrieben. Die Anwesenheit des DEHOGA Präsidenten Kurt Lühmann unterstrich die Bedeutung dieses Tages. Ziel
war es, dass Kaufleute und Gastronomen
an einem Strang ziehen und gemeinsame
Interessen vertreten, z.B. Fortbildungsmaßnahmen, Klärung betrieblicher Belange und Tourismusförderung.
Der Vorstand des DEHOGA Bezirksverbandes
Stade mit dem DEHOGA Landespräsidenten
Hermann Kröger. Die Teilnehmer von links nach
rechts: Bruno Winkelvos (Schriftwart), Olaf Wum
(1. Vorsitzender BV Stade), Hermann Kröger,
Nathalie Rübsteck (Geschäftsführerin), Rolf
Knetemann (Geschäftsführer), Lutz Feldtmann
(2. Vorsitzender BV Stade), Peter Feldtmann
(Schatzmeister).
DEHOGA Magazin 03/2015
Diese Aufgaben wurden für Rolf Knetemann zur Lebensaufgabe, und es bleibt
heute nach 24 Jahren festzustellen, er
hat sie mit Bravour gemeistert. Viele haben es schon lange vorher gewusst. Diese Kooperation zwischen Einzelhandel
und Gastronomie war für Knetemann
ein absolutes Muss, denn als Gastwirtssohn mit anschließendem BWL-Studium
konnte er beide Themenfelder hervorragend abdecken. Die guten Verbindungen
vom Handelsverband zum DEHOGA haben die Einrichtung einer kompetenten
Geschäftsstelle in Stade ermöglicht. Die
Durchgängigkeit der Informationen von
der Basis über Kreis- und Bezirksverbände
bis hin zum Landesverband, ja sogar bis
zum Bundesverband, war damit gewährleistet.
Rolf Knetemann hat sich um den DEHOGA Bezirksverband Stade verdient gemacht. Viele seiner Ideen und Anregungen sind in der Verbandsarbeit umgesetzt
worden und mit der Benennung seiner
Nachfolgerin Nathalie Rübsteck ist die
Kontinuität seines Wirkens gewährleistet.
Der 1. Vorsitzende Olaf Wurm bedankte sich auch im Namen der Mitglieder des
Bezirksverbandes Stade bei Rolf Knetemann für sein Engagement, seine Geduld
und sein zielorientiertes Umsetzen der gemeinsamen Ziele. 
DEHOGA Magazin 03/2015
51
Stade
Politischer Ausflug des Bezirksverbandes Stade
DEHOGA-Mitglieder besuchen Bundestag und Bundesverband in Berlin
Berlin, Berlin, wir fahren nach Berlin,
aber die Delegation des DEHOGA Bezirksverbandes Stade wollte nicht zum Pokalendspiel, sondern zu einer Tagung für
politisch Interessierte auf Einladung des
Bundestagabgeordneten Enak Ferlemann
aus Cuxhaven. Enak Ferlemann ist parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. Er ist gewählter CDU-Vertreter
des Wahlkreises 29 Cuxhaven-Stade II. Am
25. Februar 2015 war es soweit: Über die
Zusteigestationen Cuxhaven, Oyten und
Sittensen gingen alle an Bord und der Bus
brachte die Gruppe sicher nach Berlin. Dass
eine Reisegruppe des DEHOGA gut versorgt wird, versteht sich von selbst!
Der erste Programmpunkt war der
Besuch des Stasi-Gefängnisses Hohenschönhausen. Die Führung eines Zeitzeugen und die Besichtigung dieses
Schreckensgebäudes haben einen beklemmenden Eindruck hinterlassen.
Für den zweiten Tag waren die Teilnehmer zu einem Informationsgespräch
im Bundesministerium der Finanzen
verabredet. Die ausführlichen Erläuterungen über die Organisation und Aufgaben dieses Ministeriums ließen wenig
Zeit, um auf die Fragen zu Steuerproblemen unserer mittelständischen Betriebe
einzugehen.
In Abänderung des vorgesehenen
Programms hatten die Teilnehmer be-
schlossen, dem DEHOGA Bundesverband einen Besuch abzustatten und mit
Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges
einen Informationsaustausch zu führen.
Nach einem kurzen Rundgang durch die
Geschäftsräume des Bundesverbandes
hat Frau Hartges einen Überblick über
aktuelle Themenschwerpunkte gegeben.
Es waren natürlich auch die Themen, mit
denen die Gastwirte vor Ort konfrontiert
werden, z.B. Mindestlohn und Allergenkennzeichnung. Ingrid Hartges hat versichert, dass der Bundesverband schon
frühzeitig versucht hat, die Auswirkungen des neuen Gesetzes auf die Betriebe transparent zu machen und Einfluss
auf die Gesetzgestaltung zu nehmen. In
den vielen Gesprächen sei es aber sehr
schwierig gewesen, im Ministerium für
Arbeit und Soziales für Anregungen, Sorgen und Bedenken Gehör zu finden. Es
ist jedoch gelungen, den Termin für die
Evaluierung des Gesetzes vorzuziehen.
Nach Ostern, noch im April, soll über
die Auswirkungen des Mindestlohn-Gesetzes beraten werden.
Am Nachmittag stand der Besuch im
Paul-Löbe-Haus beim Gastgeber Enak
Ferlemann an. Auch MdB Reinhard Grindel war dabei, der gewählte CDU-Vertreter des Wahlkreises 35 Rotenburg I. Ferlemann schilderte den Wochenablauf eines
Bundestagsabgeordneten, anschließend
kamen die Teilnehmer auch hier auf
das Mindestlohngesetz zu sprechen und
konnten die Probleme bei der Umsetzung
Politischer Ausflug nach Berlin
Der DEHOGA Bezirk Stade besuchte
den Bundestagsabgeordneten
Enak Ferlemann.
dieses Gesetzes in den Betrieben darstellen. Schwerpunkt war auch hier der hohe
Bürokratieaufwand. Im Anschluss an die
Diskussion führte Herr Ferlemann durch
den unterirdischen Verbindungsgang
zum Reichstagsgebäude. Von der Kuppel
und der Freiterrasse konnten die Gastwirte die abendliche Stimmung über Berlin genießen.
Am nächsten Morgen stand ein Besuch im Bundesministerium für Verkehr
und digitale Infrastruktur auf dem Programm. Da an diesem Tag eine Abstimmung zur Griechenlandunterstützung
im Bundestag anstand, war das Zeitfenster für die Ausführungen von Enak Ferlemann begrenzt. Er hat die anstehenden Großprojekte für die Region, wie die
Küstenautobahn A20, Elbquerung bei
Drochtersen und die Anbindung der A26
an die A7 und A1 ausführlich geschildert. Als Zieltermin für die Elbquerung
nannte er 2025.
Das Büro von MdB Ferlemann hatte
ein informatives Programm zusammen
gestellt, der Austausch mit den Kollegen
und der Besuch beim Bundesverband
machten diese drei Tage zu einer gelungenen Fahrt. Der DEHOGA Bezirksverband Stade bedankt sich für die Einladung bei Herrn Enak Ferlemann. 
Stade
52 DEHOGA Magazin 03/2015
Volles Haus im
Kreisverband
Osterholz
Versammlung mit
aktuellen Themen
Die diesjährige Versammlung des DEHOGA Kreisverbandes Osterholz war gut
besucht. Knapp 50 Teilnehmer hatten sich
eingefunden, darunter auch Vertreter der
benachbarten Bezirke Bremen-Stadt mit
Hauptgeschäftsführer Schlüter und BremenNord mit Vorsitzendem Raimund Stöver.
Nicht nur die aktuellen Themen wie
Gut besucht war die Versammlung des DEHOGA Kreisverbandes Osterholz.
Mindestlohn und Allergenkennzeichnungsverordnung waren von Interesse,
sondern viele Mitglieder waren auch
gekommen, um den scheidenden Bezirksgeschäftsführer Rolf Knetemann zu
verabschieden. Am Nachmittag vor der
Versammlung hatte der Vertreter des Veterinäramtes abgesagt, was zu allgemeinem Unmut führte und eine Beschwerde
des Vorstandes beim Landkreis nach sich
zog. Zu Thema Mindestlohn entwickelte sich eine lebhafte Diskussion, die aufzeigte, wie viele Fragen es dazu noch gibt.
Abschließend bedankte sich Rolf Knetemann noch einmal für das ihm entgegengebrachte Vertrauen und bat darum, dieses auch auf seine Nachfolgerin Nathalie
Rübsteck zu übertragen. 
Verdiente Wegbegleiter verabschiedet
DEHOGA Kreisverband Stade hat getagt
Der DEHOGA Kreisverband Stade hat
auf seiner Jahreshauptversammlung am
10. März 2015 im Bauernstübchen in Assel
drei verdiente Wegbegleiter in den Ruhestand verabschiedet.
Rolf Knetemann hatte seinen Abschied unter das Motto gestellt „Man
muss aufhören sich essen zu lassen,
wenn man am besten schmeckt.“. Es begann in Assel und es endet in Assel. Am
17. März 1994 leitete Rolf Knetemann
seine 1. Jahreshauptversammlung des
DEHOGA Kreisverbandes Stade im Bauernstübchen Assel, nachdem er am 1. Ja-
nuar 1994 zu dessen Geschäftsführer
bestellt worden war. Mit großer Energie
hat er jahrzehntelang die Entwicklung
des Kreisverbandes Stade vorangetrieben. Seine Nachfolge hat zum 1. April
2015 Nathalie Rübsteck angetreten.
Der 1. Vorsitzende Lutz Feldtmann gab
Rolf Knetemann folgenden Rat auf den
weiteren Lebensweg mit: „Bleib weiter so
ein toller Typ, wie Du bist.“
Peter Feldtmann ist ein Mann der ersten Stunde. Er war von 1985 bis 2003 2. Vorsitzender im Kreisverband Stade, seit 2003
leitet er die Fachgruppe Hotels im Kreisverband und ist seit 1986 Schatzmeister im
Bezirksverband Stade. In den Jahren 1993
bis 1996 war er darüber hinaus stellvertretender Schatzmeister im Landesverband
Niedersachsen. In diesen verschiedenen
Positionen hat sich Peter Feldtmann stets
intensiv um das Gastgewerbe gekümmert.
Mit seinen Anregungen und Ideen hat er
die Geschäftsführung im Kreisverband
Stade immer zielgerichtet unterstützt. So
hat sich Peter Feldtmann um den DEHOGA verdient gemacht.
Bernd Staats leitete seit 2003 die Fachgruppe Gaststätten im Kreisverband. Im
Jahr 2013 durfte er mit seiner Familie
das 100jährige Jubiläum des Betriebes in
Oederquart feiern. Bernd Staats hat zwölf
Jahre lang eine wertvolle Vorstandsarbeit
im Kreisverband Stade geleistet.
Lutz Feldtmann bedankte sich für die
jahrelange Mitarbeit bei allen drei Mitstreitern im Namen des DEHOGA Kreisverbandes Stade und wünschte für die
Zukunft alles Gute. Mit einer Geschenkübergabe und „Standing Ovation“ der
DEHOGA-Mitglieder ging die Ehrung der
verdienten Geschäftsführung und Vorstandsmitglieder zu Ende. 
Vorstand und Geschäftsführung des
DEHOGA Kreisverbandes Stade.
53
DEHOGA Magazin 03/2015
Möglichkeiten für Großhotel
in Bad Zwischenahn erforscht
Absage an Hotel in Rostrup –
Gutachter raten zu Klasse statt Masse
In ihrer Skepsis bestätigt sieht sich die
örtliche Hotellerie im Kurort Bad Zwischenahn durch ein Gutachten: Die vom ErfaKreis, ein Arbeitskreis lokaler und regionaler Gastronomie und Hotellerie, in Auftrag
gegebene Studie erteilt einem Großhotel
in Rostrup eine deutliche Absage.
Die Untersuchung hat den Ist-Zustand
der Hotellerie ermittelt und das daraus resultierende Potenzial für Erweiterungen
und neue Anbieter. Beteiligt sind neben
den Hotels Fährhaus, Haake, Amsterdam, Am Badepark, Nordwest-Hotel Bad
Zwischenahn, Haus am Meer, Jagdhaus
Eiden, Kämper und Hubertus in Bad Zwischenahn sowie Hotel Voss in Westerstede
als Auftraggeber auch das Seeschlösschen
Dreibergen.
Wahrheit in der Mitte
Vor allem ein Ergebnis überrascht: 32
Prozent der Gäste in den elf befragten Hotels sind Geschäftsreisende – und damit
deutlich mehr als bisher angenommen.
So ist dem IFT-Gutachten (2011) ein „geschäftlicher Anlass“ von rund zwei Prozent zu entnehmen, dem vergleichenden
Gästemonitor (2012) bei Neukunden drei
Prozent, bei Stammgästen fünf Prozent.
Selbst wenn man berücksichtige, dass
bei der jetzigen Untersuchung nur die genannten Hotels betrachtet worden seien,
erkläre das nicht die große Diskrepanz, so
Erhard Stammberger. Er hat das Gutachten gemeinsam mit Professor Johannes
und Birgit Berlingen erstellt. Berücksichtige man kleinere Hotels, Pensionen, private Vermieter und das Reha-Zentrum, liege
die „Wahrheit wohl irgendwo in der Mitte“.
Eine angebliche Verträglichkeit eines
Hotels in Rostrup für die Bestandshotellerie dürfte auch in den bisher angenommenen Zahlen begründet liegen. Das nun vorliegende Gutachten sieht das anders: „Eine
Entwicklung eines großen Hotelbetriebes
in Rostrup würde unweigerlich eine Verschärfung des Wettbewerbs und damit
niedrigere Erlöse der Bestandshotellerie,
vor allem in den Segmenten Geschäftsreise- und Tagung nach sich ziehen.“
Eine Ausweitung dieses Geschäftsreisemarktes sehen die Gutachter eher skeptisch. Die Randlage Bad Zwischenahn, die
unzureichende verkehrliche Anbindung
und die zu erwartende Entwicklung des
Hotelangebots in Oldenburg sprächen dagegen.
Weser-Ems
BEZIRKSVERBAND OSTFRIESLAND &
BEZIRKSVERBAND WESER-EMS
Geschäftsführerin
RAin. Hildegard Kuhlen
Ammerländer Heer-
straße 231
26129 Oldenburg
Tel. 0441 - 7 10 86
Fax 0441 - 7 10 87
Email: ostfriesland@dehoga-
Bezirksverband.de
Tagungs- und Kongressgäste sowie Familien. „Die für Rostrup vorliegenden Konzepte werden nicht funktionieren.“ Oberstes
Ziel müsse sein, die Struktur Bad Zwischenahns nicht zu gefährden.
Hotels wollen investieren
Vielmehr habe Bad Zwischenahn „ein
gutes Potenzial für die qualitative als auch
quantitative Weiterentwicklung des Tourismus“. Das könne allerdings nur gelingen, wenn „die bestehenden Strukturen
gestärkt werden und neue Kapazitäten
gleichzeitig weitgehend neue Geschäftsfelder eröffnen“. Eine „maßvolle Kapazitätsausweitung“ sei durch Bestandsbetriebe
möglich. Die wollen auch investieren: Von
2016 bis 2020 seien mehr als 13 Millionen
Euro vorgesehen – wenn die Rahmenbedingungen dies zuließen.
Die
Betriebe
seien, so die Gutachter, „unter heutigen Markt- und
Wet tbewerbsbe dingungen krisenfest“ und „überdurchschnittlich
gut
aufgestellt“.
Beherberg ungs und Gastronomieerlöse seien – wie
überall in WeserEms – „unterdurchschnittlich“.
Ohne den relativ
hohen Anteil an Geschäfts- und Tagungsreisenden wären die meisten größeren
Hotelbetriebe „wirtschaftlich gefährdet“.
Berlingen verweist auf den Konflikt
zwischen den Zielgruppen Golf/Wellness,
„Die periphere Lage des ehemaligen
Bundeswehrkrankenhauses erlaubt keine touristische Nutzung, die nicht weitgehend autark funktioniert“, glauben die
Gutachter. „Wenn etwas Neues kommt,
muss es nach Bad Zwischenahn kommen,
nicht nach Rostrup“, betont Berlinger.
Chancen ergeben sich, so die Gutachter,
im Wellness-Bereich, zum Teil auch im Familientourismus. Hierzu sei allerdings ein
Ausbau der gemeindlichen Infrastruktur
notwendig, etwa der des Badeparks zu einem wetterunabhängigen Freizeitbad. 
Die Gutachter Erhard Stammberger (links),
Johannes Berlingen (3. von links) und Birgit
Berlingen stellten gemeinsam mit Hoteliers des
Erfakreises der Hotellerie das Gutachten zum
Entwicklungspotenzial vor.
Foto: Markus Minten
Weser-Ems
54 DEHOGA Magazin 03/2015
Schmackhafte Abschlussveranstaltung
Servierkurs im Kreisverband Vechta erfolgreich beendet
Knapp 150 Gäste konnte Ulrich Steinkamp, Vorsitzender des DEHOGA Kreisverbandes Vechta, zum krönenden Abschluss des fünfwöchigen Servierkurses in
Picker’s Gasthaus in Lutten begrüßen. Die
20 Kurtsteilnehmer/-innen servierten den
Gästen aus Politik, Wirtschaft und Gastronomie ein festliches 5-Gang-Menü.
Unter den Gästen waren auch der Bundestagsabgeordnete Franz-Josef Holzenkamp, Bürgermeister Willibald Meyer,
Graf Maximilian und Gräfin Gudrun von
Merveld aus Vechta, Josef Rosche von der
Rosche Brennerei in Haselünne, die Geschäftsführerin des DEHOGA-Bezirksverbandes Weser-Ems, Hildegard Kuhlen, der
Vorsitzende des DEHOGA Bezirksverbandes Weser-Ems, Bernd Sieger, und weitere
Vorstandsmitglieder aus dem Kreisverband Vechta.
Fotos: Advantage Media Services, Matthias Niehues, Vechta
Ulrich Steinkamp, DEHOGA-Kreisvorsitzender
und Servierkurs-Leiter, begrüßte die Teilnehmer
der Abschlussveranstaltung.
Steinkamp leitete den Abend ein: „Die
Kursteilnehmer für die Tätigkeit in einem
gastronomischen Beruf zu motivieren und
gute Service-Kenntnisse zu vermitteln,
dieses war unsere Aufgabe. 20 Teilnehmer
von Neuenkirchen-Vörden bis nach Cloppenburg-Varrelbusch haben diesen Lehrgang besucht.“ Ausbilderinnen des Kurses
waren Halina Koch und Irene Borgerding.
In fünf Wochen machten sie die Kursbesucher fit für den Service. Auch allerhand
theoretisches Wissen stand dabei auf dem
Programm. So waren in der theoretischen
Abschlussarbeit unter anderem Kenntnisse über deutsche Weine vom Anbaugebiet über Rebsorten und Prädikate bis zu
Qualitätseinstufungen gefragt. Auch zu
Wasser, Kaffee, Tee, Spirituosen, Bier und
Säften wurden Fragen gestellt.
Neben der obligatorischen HygieneSchulung wurde natürlich jede Menge
praktische Arbeit gelehrt. Vom Tellertragen, Servieren und Abdecken über das
Serviettenbrechen bis zum Dekorieren
einer Festtafel gab es für die Teilnehmer
viel zu lernen.
„Um in diesen Beruf bestehen zu können, gehören auch Dinge wie eine gehörige Portion Selbstsicherheit, Freundlichkeit, Zuvorkommenheit, Ehrlichkeit und
zu den erforderlichen Fähigkeiten“, so
Steinkamp. Er führte weiter aus: „Aktives
Verkaufen setzt selbst Aktivsein voraus.
Kursteilnehmerin Jessica Ballmann trägt
etzt vier Teller mit Leichtigkeit, neben ihr
Kursleiterin Halina Koch.
Sie sind nur dann gut, wenn Ihre Gäste Sie
gut finden, denn die Zufriedenheit Ihrer
Gäste ist der einzige Gradmesser.
Bürgermeister Willibald Meyer unterstrich in seinem Grußwort die Wichtigkeit
eines guten Service in jeder Gastronomie
und dankte dem DEHOGA Kreisverband,
dass dieser Kurs in seiner Gemeinde Goldenstedt durchgeführt wurde.
Bundestagsabgeordneter Franz- Josef
Holzenkamp sprach in seinem Grußwort
von der Wichtigkeit einer guten und funktionierenden Gastronomie. Er sprach auch
das Thema der Dorfgemeinschaftshäuser
und dessen oftmals unlauteren Wettbewerb gegenüber den Saalbetrieben an. Er
wolle sich dafür einsetzen, dass hier eine
vernünftige Lösung für alle beteiligten gefunden werde.
Josef Rosche sprach in seiner kleinen
Festrede von seinen manchmal kuriosen Erfahrungen in der Gastronomie. Er
wünschte allen Kursteilnehmern einen
erfolgreichen Weg in der Gastronomie.
Das festliche Essen war der krönende
Abschluss des Servierkurses und ein einmaliger Abend für alle Beteiligten und
Gäste. In der Küche unter Leitung von
Theresia Steinkamp wurden mehr als
700 Teller mit erstklassigen Speisen angerichtet.
Stolz präsentieren die Kursteilnehmer ihre Urkunden.
Im Anschluss an das Festessen erhielten die Kursteilnehmer unter großem
Beifall ihre Urkunden. Herr Steinkamp
bedankte sich für das Engagement der
Kursteilnehmer sehr herzlich und verabschiedet die Teilnehmer mit den Worten:
„Wer etwas wirklich will, findet Wege! Wer
es nicht will, findet Gründe!“ 
55
DEHOGA Magazin 03/2015
Weser-Ems
Mehr geht erst einmal nicht
Fachkräftemangel macht Erweiterung schwer
Eine Umsatzsteigerung ist im Landgasthof Brüers in Hatten ohne mehr Personal
nicht möglich. Doch gute Leute sind kaum
zu finden.
Ob sie ihren Kindern, 10 und 8, dereinst
raten werden, den Betrieb zu übernehmen? Christian Brüers und Christina Mackenzie blicken sich an, überlegen – und
schütteln den Kopf. Oh, läuft der Landgasthof Brüers so schlecht? „Das nicht“, sagt
die 38-Jährige, „aber wenn die beiden partout in die Gastronomie wollen, würde ich
ihnen ,Stand jetzt' empfehlen, als Angestellte in einen Top-Laden zu gehen. Wer
heute gut ausgebildet und motiviert ist, der
kann sich angesichts des Fachkräftemangels seine Stelle doch aussuchen“, erklärt
Mackenzie weiter. Als Inhaber könne man
hingegen nur auf Personal-Glückstreffer
hoffen, bekomme stattdessen jedoch meist
Lebensläufe der Art: „Hauptschule, drei
Lehren abgebrochen, letzter Ausweg Gastgewerbe.“
Da sich auf die jüngste Zeitungsanzeige
nur ein einziger Koch meldete, gehen die
Gastronomen auf ihrer Suche nach Mitarbeitern neue Wege. So kam im Rahmen
eines europäischen Austauschprogramms
ein junger Kroate nach Hatten – den aber
das Heimweh zurücktrieb. Und Azubis
sollten dadurch motiviert werden, dass
sie bei Erfüllung von zehn Punkten jeden
Monat 50 Euro mehr bekommen. „Doch
obwohl die Liste nur Standards enthielt
– saubere Kleidung, Pünktlichkeit, den
Gast freundlich begrüßen – mussten wir
fast nie zahlen“, erzählt Christian Brüers.
Umso glücklicher ist er, dass das bestehende siebenköpfige Team (plus Aushilfen)
funktioniert.
Dass er die Crew nicht erweitern kann,
wirkt sich aufs Geschäft aus: „Mit der aktuellen Personalausstattung haben wir die
Grenze dessen erreicht, was an Umsatz
möglich ist“, sagt der 40-Jährige. Das sei
einerseits gut, andererseits ließe sich die
Summe, die am Ende übrig bleibt, eben
nur durch sinkende Kosten erhöhen. „Und
wann sinken Kosten schon mal?“ Zudem
könne man auch die im Hinterkopf herumschwirrenden Pläne, Hotelzimmer zu
bauen, ohne Teamerweiterung nicht realisieren.
Immerhin zeigt der bestmögliche Umsatz, dass das Paar in den zehn Jahren
seit der Übernahme des Familienbetriebs
viel richtig gemacht hat. Allen voran die
Neuausrichtung der Küche. Aus SchnitzelPommes wurden kreative Menüs. Dank
Kooperation mit vielen Jägern, die in der
Region geschossene Rehe, Fasane oder
Hasen vorbeibringen, ist das Gasthaus ferner bekannt für Wild-Gerichte. Vor allem
die im Zuge der Komplettverarbeitung der
Tiere gewonnenen Soßen begeistern die
Gäste und versetzen Brüers in die Lage,
auf Pülverchen jeder Art verzichten zu
können. Dass der Aufwand in Hauptgericht-Preise bis zu 25 Euro mündet, ist für
die Klientel in Ordnung. „Wir haben zum
Glück Gäste gefunden, die wissen, dass
Qualität einen Preis hat“, sagt Mackenzie. Wobei es auch noch Currywurst gibt,
die nach wie vor ein Renner ist. Auch das
Ambiente wurde aufgewertet: Seit 2011
flossen rund 350.000 Euro in die Umgestaltung der Gasträume sowie die Neueinrichtung von Vinothek und Wintergarten.
Im Ergebnis steht ein sehr angenehmes
Ambiente, das so manchen Gast beim Eintreten erstaunt ausrufen lässt „Auf dem
platten Land hatte ich das gar nicht erwartet“. Mackenzie findet das Vorurteil, in
Landgasthäusern sehe es überall aus wie
in den 80ern, zwar etwas despektierlich.
„Andererseits ist es ja schön, dass wir die
Gäste überraschen können.“
Überhaupt die Gäste: „Sie sind das
Beste an der Arbeit im Ländlichen!“ Man
kennt sich, man mag sich; viele Ortsansässige sind dem Gasthof teils seit Jahrzehnten verbunden, haben hier Grüne wie
Goldene Hochzeit gefeiert, kennen Christian Brüers von Kindesbeinen an, freuen
sich über die Entwicklung des Betriebs.
„Dieses persönliche Miteinander von Wirt
und Gast ist etwas ganz Besonderes und
in der Stadt wohl nicht möglich“, sagt der
Inhaber. Ein schöner Abschlusssatz – den
er vielleicht exakt so in seine nächste Stellenanzeige schreiben sollte. 
Haben gut lachen: Christina Mackenzie und Christian Brüers sind mit
ihrem Landhaus auf gutem Kurs.
Weser-Ems | Recht und Rat
56 Akzent-Familie wächst
Seit kurzem ist das Strandhotel Seestern & Delphin in Wilhelmshaven Mitglied der Akzent Hotelkooperation. Damit
erweitern die Akzent Hotels ihre Präsenz
an der Nordsee um einen weiteren, attraktiven Standort.
Das 3-Sterne-Akzent-Strandhotel Seestern & Delphin überzeugt nicht nur
durch seine 23 Zimmer, sondern auch
durch die Top-Lage direkt auf dem Deich
am einzigen Südstrand an der Nordseeküste. Eine iPod-Docking-Station und
ein DVD Player stehen ebenso in allen
Zimmern zur Verfügung wie ein Fernglas. Denn in allen Zimmern genießen
die Gäste einen traumhaften Meerblick.
Zwei Restaurants bieten eine abwechslungsreiche Gastronomie mit regionalen
Gerichten und Spezialitäten der deutschen Küche.
„Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit den Akzent Hoteliers und dem
Team der Marketingzentrale „ so Olaf
Stamsen, Inhaber vom Strandhotel Seestern & Delphin. Ausschlaggebend für
den Beitritt in die Kooperation waren für
Olaf Stamsen vor allen der Erfahrungsaustausch und die konsequente Betreuung durch die Zentrale. “Den schnelllebigen Internetmarkt stets aktuell im
Blick zu haben, ist ohne professionelle
Hilfe heute nicht mehr möglich“, so Olaf
Stamsen.
Hintergrund: 91 familiengeführte Hotels im 3 bis 4-Sterne-Segment zählt die
Akzent Hotelkooperation aktuell. Die
durchschnittliche Zimmeranzahl der
Hotels liegt bei 38 Zimmern. 
Herausgeber:
DEHOGA Niedersachsen
Förderungsgesellschaft des niedersächsischen Hotel- und Gaststättengewerbes mbH
Yorckstraße 3, 30161 Hannover
Tel. 0511 - 337 06-0, Fax 0511 - 337 06-29
[email protected]
Redaktion:
Rainer Balke, Renate Mitulla, Sabine
Strachalla, Sarah Schulz, Klaus Hilkmann
[email protected]
Anzeigen:
Verlagshaus Fachzeitungen Teegen GmbH
Holger Teegen, Tel. 04551 - 1450
www.vht.de
Gestaltung:
Karena Weiß, Tel. 04183-989081
Druck: Compact Media GmbH, Hamburg
www.compactmedia.de
Das Strandhotel Seestern & Delphin ist neues
Mitglied der Akzent-Hotelkooperation.
Keine Verpflichtung zur Angabe
Zwar ermächtigt die LMIV den deutschen Gesetzgeber grundsätzlich dazu,
IMPRESSUM
Fotos: Titel: Advantage Media Services,
Matthias Niehues, Vechta
Fotolia auf Seite 8, 9, 10, 13, 20, 24
Nährwerte bei loser Ware
In den vergangenen Wochen hat sich
das Gerücht in der Branche verbreitet, dass
die Nährwertdeklaration nach der europäischen Lebensmittelinformations-Verordnung ab 2016 auch für nicht vorverpackte
Lebensmittel gilt. Dies ist jedoch nicht der
Fall! Die ab 13. Dezember 2016 nach der
europäischen LebensmittelinformationsVerordnung (VO [EU] Nr. 1169/2011 – LMIV)
geltende Verpflichtung zur Nährwertdeklaration gilt nicht für „lose Ware“. Für
nicht vorverpackte Lebensmittel sind auch
ab Dezember 2016 allein die Angaben zu
Allergenen verpflichtend.
DEHOGA Magazin 03/2015
zusätzlich zu den Angaben zu Allergenen weitere Angaben in Deutschland zur
Pflicht zu machen. Solche zusätzlichen Informationspflichten wurden vom Gesetzgeber aber weder in den ersten Entwurf
einer nationalen Durchführungsverordnung (LMIDV-E) noch in die gegenwärtige
vorläufige Verordnung (VorlLMIEV) aufgenommen.
Nach aktuellen Erkenntnissen plant
das federführende Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft auch
für die endgültige deutsche Durchführungsverordnung, die voraussichtlich im
Sommer vorgelegt werden soll, keine weiteren Pflichten. 
Die Ausgabe 4/2015 des DEHOGA
Niedersachsen aktuell Magazins
erscheint am 17.06.2015.
Mehrwertsteuer auf
Saunabesuch
Voller Satz ab 1. Juli 2015
Der ermäßigte Umsatzsteuersatz von
sieben Prozent für Saunaleistungen läuft
nach jetzigem Stand zum 1. Juli 2015 aus.
Bisher werden Saunaleistungen generell
als Heilbäder angesehen und daher ermäßigt besteuert.
Ursprünglich sollte diese Praxis schon
zum 1. Januar 2015 auslaufen. Bund und
Länder haben aber vereinbart, dass der
ermäßigte Mehrwertsteuersatz für alle
Saunaleistungen noch bis zum 1. Juli
2015 gilt. 
57
DEHOGA Magazin 03/2015
Immobilien - Verpachtungen - An- und Verkauf - Suche - Personal
Immobilien | Verkäufe
Anzeigenannahme:
Telefon 04551/1450
Telefax 04551/2504
E-Mail: [email protected]
Seite 13
Immobilien | Verkäufe
58 DEHOGA Magazin 03/2015
Immobilien - Verpachtungen - An- und Verkauf - Suche - Personal
www.gastroimmo24.de
Das Portal für Gastgewerbe-Immobilien
Hier finden Sie die Immobilienangebote aus den gastronomischen
Fachzeitschriften Norddeutschlands
Seite 14
DEHOGA Magazin 03/2015
59
Immobilien | Verkäufe
Immobilien - Verpachtungen - An- und Verkauf - Suche - Personal
Seite 15
Veranstaltungen und Seminare im Überblick
DEHOGA Akademie
19.05.2015
Check-in: Fühlt er sich wohl, kommt er
wieder, Raum Hannover
01.06.2015
Reklamationen souverän bearbeiten
Raum Hildesheim
Weitere Informationen und Anmeldung:
DEHOGA Akademie, Manuela Heuser, Tel. 0511 - 33706-33
www.dehoga-niedersachsen.de/seminare-weiterbildung
ServiceQualität Niedersachsen
Auffrischungs- 21.09.2015, Rieste
kurs
QualitätsCoach, Stufe 1
QualitätsTrainer, Stufe 2
19./20.05.2015, Emden
16./17.06.2015, Bad Essen
08./09.09.2015, Peine
13./14.10.2015, Bockhorn
06./07.10.2015, Varel-Dangast
Weitere Informationen: Tel. 0511-270488-24
www.servicequalitaet-niedersachsen.de
DEHOGA Termine 2015
23./24.04.2015
Niedersächsische Jugendmeisterschaften
Göttingen
23./24.04.2015
Tourismustag Niedersachsen
Lüneburg
04.05.2015
Fachtag des Gastgewerbes, Verden
05.05.2015
Tag der Kreisverbände, Verden
08.-10.11.2015
Landesverbandstag, Cuxhaven
Junger DEHOGA 2015
22.-24.06.2015
Junger DEHOGA goes Rhein- und
Weinkultur
27.09.2015
Herbsttagung in Rinteln
mit Whiskeytasting
Weitere Informationen:
www.junger-dehoga.de
DEHOGA Bezirks- und Kreisverbände
Bezirksverband Braunschweig
Kreisverband Braunschweig-Wolfenbüttel
27.04.2015,
10 bis 17 Uhr
1. GPK Seminar 2015
Grundlagen der Kalkulation, Faktorenund Deckungsbeitragsrechnung
AVALON Hotelpark Königshof, Königslutter
Kreisverband hildesheim-land
27.04.2015
Gastronomieball
„Zauberhafter Abend in Gronau“
im Eichsfelder Hof
29.06.2015
Sommerfest
Siegfried‘s Klause in Coppengrave
02.11.2015
Braunkohlwanderung
Zum braunen Hirsch in Woltershausen
Kreisverband holzmindeN
27.04.2015
Jahreshauptversammlung
Kreisverband lüchow-dannenberg
04.05.2015
Skat und Knobeln
Landgasthof Rieger in Dangenstorf
13.07.2015
Boßeltour mit anschließendem Grillen
im Kamin in Bellahn
Hotellerie und Gastronomie
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des DEHOGA-Partners
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02./03.06.2015 Ausbildungsmesse vocatium
Stadthalle Braunschweig
Bezirksverband Hannover
27.04.2015
Jahreshauptversammlung
Altkreis Neustadt
Alten’s Ruh in Wunstorf
ICAREER.DE
WWW.AZUB