Amtsblatt, Ausgabe 04/2015

Amtsblatt
der Stadt Lüdinghausen
Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Lüdinghausen
Nr. 04/2015
Dienstag, 31.03.2015
Inhaltsverzeichnis
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Nr.
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Bekanntmachung der 9. Änderung des Bebauungsplanes "Kranichholz" der
Stadt Lüdinghausen
Bekanntmachung der Geplanten Loopleitung Gas DN1200 Gronau-Epe –
Werne der Open Grid Europe GmbH
Bekanntmachung über die frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung zur
Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Burg Vischering“
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Amtsblatt der Stadt Lüdinghausen
Nr. 04/2015 vom 31.03.2015
11/2015
Stadt Lüdinghausen
Der Bürgermeister
BEKANNTMACHUNG
der 9. Änderung des Bebauungsplanes "Kranichholz" der Stadt Lüdinghausen
Der Rat der Stadt Lüdinghausen hat in seiner Sitzung am 26.03.2015 die 9. Änderung des
Bebauungsplans „Kranichholz“ als Satzung gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und die
Begründung zu diesem Bebauungsplan beschlossen.
Gemäß § 10 Absatz 2 BauGB ist für diese Bebauungsplanänderung eine Genehmigung der
höheren Verwaltungsbehörde nicht erforderlich.
Die Bebauungsplanänderung wird mit dieser Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Der Geltungsbereich dieser Bebauungsplanänderung ist im folgenden Übersichtsplan
dargestellt.
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Amtsblatt der Stadt Lüdinghausen
Nr. 04/2015 vom 31.03.2015
Die Bebauungsplanänderung wird ab sofort mit Begründung und Umweltbericht im Rathaus,
Borg 2, Zimmer 311, 59348 Lüdinghausen, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den
Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Hinweise:
1. Nach § 215 BauGB
Unbeachtlich werden
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort
bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften
über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes
oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung
begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
2. Gem. § 44 Absatz (3) Satz 1 und 2 und Absatz (4) BauGB
(3) Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39
bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des
Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem
Entschädigungspflichtigen beantragt.
(4) Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach
Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in § 44 Absatz (3) Satz 1 BauGB bezeichneten
Vermögensnachteile
eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
3. Gem. § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen
Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung kann gegen
Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf
eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren
wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist
nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei
die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel
ergibt.
Lüdinghausen, 27.03.2015
Stadt Lüdinghausen
Der Bürgermeister
gez. Borgmann
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Amtsblatt der Stadt Lüdinghausen
Nr. 04/2015 vom 31.03.2015
12/2015
Stadt Lüdinghausen
Der Bürgermeister
BEKANNTMACHUNG
Geplante Loopleitung Gas DN1200 Gronau-Epe – Werne
der Open Grid Europe GmbH
Die Regionalplanungsbehörde bei der Bezirksregierung Münster hat das o. g. Raumordnungsverfahren am 3. Februar 2015 abgeschlossen:
Es wird hiermit bekanntgemacht, dass die Raumordnerische Beurteilung mit
Begründung für einen Zeitraum von 5 Jahre bei der Stadt Lüdinghausen für jedermann
zur Einsicht ausliegt.
Die Unterlagen können während der Dienststunden, und zwar
-
Mo.-Mi. von 8.30 Uhr – 12.30 Uhr und 14.00 Uhr – 16.00 Uhr
Do. von 8.30 Uhr – 12.30 Uhr und 14.00 Uhr – 17.00 Uhr
Fr. von 8.30 Uhr – 12.30 Uhr
im Rathaus, Borg 2, Zimmer 309 – 311, 59348 Lüdinghausen eingesehene werden.
Lüdinghausen, 27.03.2015
Stadt Lüdinghausen
Der Bürgermeister
gez. Borgmann
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Amtsblatt der Stadt Lüdinghausen
Nr. 04/2015 vom 31.03.2015
13/2015
Stadt Lüdinghausen
Der Bürgermeister
BEKANNTMACHUNG
über die frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung zur
Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Burg Vischering“
Der Rat der Stadt Lüdinghausen hat in seiner Sitzung am 02.10.2014 die Neuaufstellung des
Bebauungsplanes „Burg Vischering“ beschlossen. Die Verwaltung wurde in der Sitzung auch
beauftragt, das Verfahren zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1
BauGB durchzuführen.
Die Notwendigkeit der Bebauungsplan-Aufstellung ergibt sich (im Zusammenhang mit dem
Regionale 2016-Projekt "WasserBurgenWelten") im wesentlichen aus den punktuell
vorgesehenen Maßnahmen im Bereich des von der Stadt erworbenen Maisackers an der
Klosterstraße (Wegeführungen, Brückenbauten, Ergänzungen durch Spielobjekte,
Aufenthaltsmöglichkeiten) und der Burg Vischering (innere Ertüchtigung und Attraktivierung,
Optimierung der Stellplatzanlage).
Neben dem Vorentwurf des Bebauungsplanes sind die folgenden umweltrelevanten
Informationen, die in der zugehörigen Begründung aufgeführt sind, verfügbar:
 eine "Biotoptypenkartierung und -bewertung / Erhebung planungsrelevanter Arten
zum „ISEK StadtLandschaft“,
 der Entwurf zum Landschaftsplan Lüidnghausen, Verfahrensstand: Frühzeitige
Bürgerbeteiligung (20.11.2013)
 die allgemeine Bestandsbeschreibung der Bebauungsplan-Begründung
 ein Auszug der Festsetzungen zum Überschwemmungsgebiet,
 eine verbal-deskriptive Bewertung des Eingriffs in den Naturhaushalt und seines
Ausgleichs
 die Einschätzung, dass keinesfalls eine Überschreitung von Lärmgrenzwerten der
16. BImSchV zu erwarten ist,
 die Feststellung, dass im Altlastenkataster keine Eintragungen für das Plangebiet zu
finden sind,
 der Hinweis, dass denkmalrelevante Eingriffe in die Burgen oder ihr Umfeld einer
denkmalrechtlichen Erlaubnis bedürfen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes ist im folgenden Übersichtsplan
dargestellt.
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Amtsblatt der Stadt Lüdinghausen
Nr. 04/2015 vom 31.03.2015
Es wird hiermit bekanntgemacht, dass der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Burg
Vischering“ mit Begründung in der Zeit
vom 20.04.2015 bis einschließlich 20.05.2015
während der Dienststunden, und zwar
- Mo.-Mi. von 8.30 Uhr – 12.30 Uhr und 14.00 Uhr – 16.00 Uhr
- Do. von 8.30 Uhr – 12.30 Uhr und 14.00 Uhr – 17.00 Uhr
- Fr. von 8.30 Uhr – 12.30 Uhr
im Rathaus, Borg 2, Zimmer 309 – 311, 59348 Lüdinghausen, zu jedermanns Einsicht
öffentlich ausliegt.
Während dieser Zeit können zu dem Vorentwurf Stellungnahmen schriftlich oder zur
Niederschrift abgegeben werden.
Lüdinghausen, 27.03.2015
Stadt Lüdinghausen
Der Bürgermeister
gez. Borgmann
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Amtsblatt der Stadt Lüdinghausen
Nr. 04/2015 vom 31.03.2015
Redaktion/Bestellungen/Anzeigen/Vertrieb:
Stadt Lüdinghausen
Der Bürgermeister
Fachbereich 1: Zentrale Dienste
Borg 2, 59348 Lüdinghausen
Tel.: 02591/926-204, Fax: 02591/926-220
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