Amtsblatt der Stadt Lüdinghausen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Lüdinghausen Nr. 04/2015 Dienstag, 31.03.2015 Inhaltsverzeichnis 1B Nr. 11 12 13 Bekanntmachung der 9. Änderung des Bebauungsplanes "Kranichholz" der Stadt Lüdinghausen Bekanntmachung der Geplanten Loopleitung Gas DN1200 Gronau-Epe – Werne der Open Grid Europe GmbH Bekanntmachung über die frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Burg Vischering“ 34 35 37 38 Amtsblatt der Stadt Lüdinghausen Nr. 04/2015 vom 31.03.2015 11/2015 Stadt Lüdinghausen Der Bürgermeister BEKANNTMACHUNG der 9. Änderung des Bebauungsplanes "Kranichholz" der Stadt Lüdinghausen Der Rat der Stadt Lüdinghausen hat in seiner Sitzung am 26.03.2015 die 9. Änderung des Bebauungsplans „Kranichholz“ als Satzung gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und die Begründung zu diesem Bebauungsplan beschlossen. Gemäß § 10 Absatz 2 BauGB ist für diese Bebauungsplanänderung eine Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde nicht erforderlich. Die Bebauungsplanänderung wird mit dieser Bekanntmachung rechtsverbindlich. Der Geltungsbereich dieser Bebauungsplanänderung ist im folgenden Übersichtsplan dargestellt. 35 Amtsblatt der Stadt Lüdinghausen Nr. 04/2015 vom 31.03.2015 Die Bebauungsplanänderung wird ab sofort mit Begründung und Umweltbericht im Rathaus, Borg 2, Zimmer 311, 59348 Lüdinghausen, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Hinweise: 1. Nach § 215 BauGB Unbeachtlich werden 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. 2. Gem. § 44 Absatz (3) Satz 1 und 2 und Absatz (4) BauGB (3) Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. (4) Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in § 44 Absatz (3) Satz 1 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. 3. Gem. § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung kann gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Lüdinghausen, 27.03.2015 Stadt Lüdinghausen Der Bürgermeister gez. Borgmann 36 Amtsblatt der Stadt Lüdinghausen Nr. 04/2015 vom 31.03.2015 12/2015 Stadt Lüdinghausen Der Bürgermeister BEKANNTMACHUNG Geplante Loopleitung Gas DN1200 Gronau-Epe – Werne der Open Grid Europe GmbH Die Regionalplanungsbehörde bei der Bezirksregierung Münster hat das o. g. Raumordnungsverfahren am 3. Februar 2015 abgeschlossen: Es wird hiermit bekanntgemacht, dass die Raumordnerische Beurteilung mit Begründung für einen Zeitraum von 5 Jahre bei der Stadt Lüdinghausen für jedermann zur Einsicht ausliegt. Die Unterlagen können während der Dienststunden, und zwar - Mo.-Mi. von 8.30 Uhr – 12.30 Uhr und 14.00 Uhr – 16.00 Uhr Do. von 8.30 Uhr – 12.30 Uhr und 14.00 Uhr – 17.00 Uhr Fr. von 8.30 Uhr – 12.30 Uhr im Rathaus, Borg 2, Zimmer 309 – 311, 59348 Lüdinghausen eingesehene werden. Lüdinghausen, 27.03.2015 Stadt Lüdinghausen Der Bürgermeister gez. Borgmann 37 Amtsblatt der Stadt Lüdinghausen Nr. 04/2015 vom 31.03.2015 13/2015 Stadt Lüdinghausen Der Bürgermeister BEKANNTMACHUNG über die frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Burg Vischering“ Der Rat der Stadt Lüdinghausen hat in seiner Sitzung am 02.10.2014 die Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Burg Vischering“ beschlossen. Die Verwaltung wurde in der Sitzung auch beauftragt, das Verfahren zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Notwendigkeit der Bebauungsplan-Aufstellung ergibt sich (im Zusammenhang mit dem Regionale 2016-Projekt "WasserBurgenWelten") im wesentlichen aus den punktuell vorgesehenen Maßnahmen im Bereich des von der Stadt erworbenen Maisackers an der Klosterstraße (Wegeführungen, Brückenbauten, Ergänzungen durch Spielobjekte, Aufenthaltsmöglichkeiten) und der Burg Vischering (innere Ertüchtigung und Attraktivierung, Optimierung der Stellplatzanlage). Neben dem Vorentwurf des Bebauungsplanes sind die folgenden umweltrelevanten Informationen, die in der zugehörigen Begründung aufgeführt sind, verfügbar: eine "Biotoptypenkartierung und -bewertung / Erhebung planungsrelevanter Arten zum „ISEK StadtLandschaft“, der Entwurf zum Landschaftsplan Lüidnghausen, Verfahrensstand: Frühzeitige Bürgerbeteiligung (20.11.2013) die allgemeine Bestandsbeschreibung der Bebauungsplan-Begründung ein Auszug der Festsetzungen zum Überschwemmungsgebiet, eine verbal-deskriptive Bewertung des Eingriffs in den Naturhaushalt und seines Ausgleichs die Einschätzung, dass keinesfalls eine Überschreitung von Lärmgrenzwerten der 16. BImSchV zu erwarten ist, die Feststellung, dass im Altlastenkataster keine Eintragungen für das Plangebiet zu finden sind, der Hinweis, dass denkmalrelevante Eingriffe in die Burgen oder ihr Umfeld einer denkmalrechtlichen Erlaubnis bedürfen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes ist im folgenden Übersichtsplan dargestellt. 38 Amtsblatt der Stadt Lüdinghausen Nr. 04/2015 vom 31.03.2015 Es wird hiermit bekanntgemacht, dass der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Burg Vischering“ mit Begründung in der Zeit vom 20.04.2015 bis einschließlich 20.05.2015 während der Dienststunden, und zwar - Mo.-Mi. von 8.30 Uhr – 12.30 Uhr und 14.00 Uhr – 16.00 Uhr - Do. von 8.30 Uhr – 12.30 Uhr und 14.00 Uhr – 17.00 Uhr - Fr. von 8.30 Uhr – 12.30 Uhr im Rathaus, Borg 2, Zimmer 309 – 311, 59348 Lüdinghausen, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt. Während dieser Zeit können zu dem Vorentwurf Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Lüdinghausen, 27.03.2015 Stadt Lüdinghausen Der Bürgermeister gez. Borgmann 39 Amtsblatt der Stadt Lüdinghausen Nr. 04/2015 vom 31.03.2015 Redaktion/Bestellungen/Anzeigen/Vertrieb: Stadt Lüdinghausen Der Bürgermeister Fachbereich 1: Zentrale Dienste Borg 2, 59348 Lüdinghausen Tel.: 02591/926-204, Fax: 02591/926-220 Das Amtsblatt kann kostenlos im Internet unter www.luedinghausen.de angesehen und ausgedruckt werden. Die kostenlose Aufnahme in den E-Mail-Abonnenten-Verteiler ist unter [email protected] möglich. HTU UTH Gedruckte Exemplare können ebenfalls unter der o. g. Adresse bezogen werden: Einzelpreis: 0,70 € Abonnementpreis: 12,00 € jährlich 40
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