ABFALLENTSORGUNG RICHTIG GEMACHT

ABFALLENTSORGUNG
R I C H TI G GE MACHT
STADT SUHL 2015/2016
Sprech- und Öffnungszeiten, Telefonnummern
Eigenbetrieb KDS, Neues Rathaus
Sprechzeiten:
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
8:00 – 13:00 Uhr
8:00 – 17:00 Uhr
kein Sprechtag
8:00 – 18:00 Uhr
8:00 – 13:00 Uhr
An- und Ummeldung Hausmüllentsorgung/Gebühreneinzug
 74 26 10
Sperrmüllabfuhr/Einsammlung Haushaltsgroßgeräte
 74 41 01
 74 41 42
Reklamation Hausmüll-/Papierentsorgung
 74 41 01
 74 41 41
Abfallberatung
 74 41 01
Anzeige wilder Abfallentsorgung/Wertstoffplätze
(Umwelt- und Bauaufsichtsamt)
 74 25 77
Einsammlung Gelbe Säcke
Reklamationen
 03677 / 8 04 70
(Fa. Remondis)
Einsammlung Altglas
Reklamationen
 03621 / 5 12 40
(Fa. Fehr)
Recyclinghof, Am Fröhlichen Mann
 44 21 48
Öffnungszeiten:
9:00 – 17:00 Uhr
geschlossen
9:00 – 17:00 Uhr
8:00 – 13:00 Uhr
Schließtage:
Montag und Dienstag Mittwoch
Donnerstag und Freitag
Samstag
04.04.2015, 24.12.2015,
31.12.2015, 02.01.2016,
26.03.2016
Annahme von Sonderabfällen zu den Öffnungszeiten.
Ausgabe von Hausmüll- und Papiertonnen nur Montag – Freitag 7:00 – 15:30 Uhr
Restabfallbehandlungsanlage
(RABA) ZASt
 03682 / 47 88 100
Öffnungszeiten:
7:00 – 16:30 Uhr
9:00 – 12:00 Uhr
Montag – Freitag
jeden 1. Samstag im Monat
Deponie Meiningen
 03693 / 84 59 13
Öffnungszeiten:
9:00 – 13:00 Uhr
Montag – Freitag

Hausmüll
In die Hausmülltonne dürfen ausschließlich nicht verwertbare Abfälle eingeworfen werden, wie z.B.:
 Kehricht, Inhalt von Staubsaugerbeuteln
 Asche, Ruß, Zigarettenreste
 Hygieneartikel, benutzte Taschentücher
 Babywindeln
 Porzellan- und Keramikabfälle
 Leder-, Gummi- und Schaumstoffabfälle
 verschmutztes Papier, abgelöste Tapeten
 Transparent-, Öl- und Faxpapier
 Musik- und Videokassetten, CDs
 Gebrauchsgüter aus Glas, Kunststoff (Kaffee- und Teekannen, Teegläser, Glühbirnen, Spielzeug, Pflanztöpfe)
Fällt zeitweilig mehr Hausmüll an als das verfügbare Abfallbehältnis fassen
kann, können als Ergänzungsgefäß amtlich gekennzeichnete Müllsäcke genutzt
werden. Die Müllsäcke sind im Neuen Rathaus, Abteilung Abfallwirtschaft des
Eigenbetriebs, den Verwaltungsstellen der Ortsteile oder auf dem Recyclinghof
gegen Entrichtung einer Entsorgungsgebühr (derzeit 3,50 € je Stück) zu erwerben.
Abfallsatzung, Abfallentsorgungsgebührensatzung
www.suhltrifft.de (Bürgerservice/Stadtrecht/Umwelt)

Gehölzschnitt und andere Gartenabfälle
Die Abgabe von Gehölzschnitt und anderen Pflanzenabfällen ist ganzjährig gegen
eine Gebühr in Höhe von 5,- €/m³ (bei kleineren Mengen entsprechend anteilig)
Sprech- und Öffoder 0,50 €/Sack auf dem Recyclinghof des Eigenbetriebs (
nungszeiten) möglich.

Das Verbrennen von Gehölzschnitt und anderen Gartenabfällen ist mit Ausnahme
bei speziellen Pflanzenkrankheiten im Stadtgebiet Suhl nicht zulässig.
Bei auftretenden Pflanzenkrankheiten wenden Sie sich bitte zwecks Anzeige
und Einholung einer Verbrennungsgenehmigung an das Ordnungsamt der
Stadt Suhl,  74 29 17. Meldepflichtige Pflanzenkrankheiten sind beim
zuständigen Landwirtschaftsamt Hildburghausen  03685-780152 bzw.
780153 oder per Mail an [email protected] anzuzeigen.
Deponie Meiningen
Die Entsorgung von
 Bauschutt (Beton, Ziegel, Fliesen, Gips)
 Glas (Fensterglas) und Keramik
 Bodenaushub
 Asbestzement
Restabfallbehandlungsanlage (RABA) ZASt
Haus- und Sperrmüll sowie andere zu behandelnde Abfälle können zu den
Öffnungszeiten kostenpflichtig angeliefert werden.
Die Entsorgungsgebühr für die Anlieferung von Haus- und Sperrmüll beträgt
141,80 €/Tonne, für Kleinstmengen bis 50 kg wird eine Mindestgebühr in
Höhe von 7,50 €/Anlieferung erhoben. Weitere Gebühren und Entgelte sind
auf der Homepage der Restabfallbehandlungsanlage abrufbar.
www.zast.info

Gemäß der geltenden Abfallsatzung kann die Entleerung verweigert werden,
wenn Hausmüllbehälter
 mit Sonderabfällen oder Wertstoffen verfüllt sind
 überfüllt sind
 deren Inhalt zusätzlich verdichtet worden ist oder
 nicht mit einem Transponder ausgestattet sind.
Abfallentsorgungsanlagen
Sprech- und Öfferfolgt kostenpflichtig auf der Deponie Meiningen. (
nungszeiten). Die Entsorgungsgebühren sind auf der Homepage des Landkreises Schmalkalden-Meiningen www.kwsm.de unter Suche, Suchbegriff:
Deponie abrufbar.
Des Weiteren ist die Abgabe von Kleinstmengen der genannten Abfälle Montag
bis Freitag von 7.00 bis 15.30 Uhr kostenpflichtig bei der Suhler Stadtbetrieb
GmbH, Am Fröhlichen Mann, möglich.
Sonderabfälle
Viele der im Haushalts-, Hobby- und Heimwerkerbereich anfallenden Abfälle
enthalten umwelt- und gesundheitsgefährdende Schadstoffe. Diese sogenannten Sonderabfälle bedürfen einer gesonderten Behandlung und dürfen nicht
über die normale Hausmülltonne entsorgt werden. Zur sachgerechten Entsorgung von Sonderabfällen führt die Stadt Suhl auch in diesem Jahr zwei mobile
Sammlungen durch, zu denen nebenstehende, haushaltsüblich anfallende
Abfälle abgegeben werden können.
 Farben, Lacke, Klebstoffe, Lösemittel
 Haushaltschemikalien
 Desinfektionsmittel
 Fotochemikalien
 Säuren, Laugen, Benzine
 Pflanzen- und Holzschutzmittel
 Düngemittel
 Farbbänder, Druckerpatronen
 Brems- und Kühlerflüssigkeit
 Quecksilberthermometer
 Spraydosen mit Restinhalten

Zusätzlich besteht ganzjährig die Möglichkeit, Sonderabfälle auf dem
­Recyclinghof des Eigenbetriebs abzugeben. Die Abgabe von Sonderabfällen in
haushaltsüblich anfallenden Mengen ist kostenfrei.
Öffnungszeiten Recyclinghof

Sonderabfälle bitte möglichst in Originalverpackung zur Sammelstelle bringen!
Niemals offen transportieren!
Nicht miteinander vermischen!
 Je Sammlung dürfen von einem Abfallbesitzer höchstens 100 kg Sonderabfälle angeliefert werden, wobei ein Behältnis das Gewicht von 30 kg
oder das Volumen von 30 Liter nicht übersteigen darf. Größere Gebinde
oder größere Gesamtmengen aus privaten Haushalten sind über die
Suhler Stadtbetrieb GmbH,  44 22, zu entsorgen.
 Für
die Entsorgung von Batterien und Akkus nutzen Sie bitte die Rückgabemöglichkeiten über die sogenannte BATT-Box, in die die ausgedienten
Batterien und Akkus überall dort, wo Batterien und Akkus zum Verkauf
angeboten werden, eingeworfen werden können.
Elektro- und Elektronikschrott
Elektrische und elektronische Geräte bestehen zum Teil aus mehr als 1000
verschiedenen Substanzen. Neben wertvollen Rohstoffen wie Aluminium,
Kupfer und anderen Edelmetallen sind dies auch umwelt- und gesundheitsgefährdende Stoffe wie Cadmium, Blei, Quecksilber oder bestimmte Flammschutzmittel, sodass alle ausgedienten Elektro- und Elektronikgeräte einer getrennten Sammlung zugeführt werden müssen. Vereinfacht gesagt betrifft dies
sämtliche Geräte, die aus Steckdose oder mit Batterie bzw. Akku betrieben
werden können, auch wenn diese noch so klein sind.
 Rundfunk- und Fernsehgeräte
 Tonband- und Videoabspielgeräte
 CD- und DVD-Abspielgeräte, MP3-Player
 Lautsprecher
 Computer, Notebooks und Zubehör
 Telefone, Handys
 Bohrmaschinen, Sägen u.a. elektrische Werkzeuge
 Waschmaschinen, Elektroherde
 Kaffeemaschinen, Wasserkocher, Bügeleisen u.a. elektrische
­Haushaltsgeräte
 Kühl- und Gefriergeräte
 Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen
Sammelstellen sind:
 Recyclinghof (ganzjährig)
Öffnungszeiten Recyclinghof
 Mobile Sonderabfall- und Elektroschrottsammlung
Entsorgungstermine


Die Abgabe von elektrischen und elektronischen Altgeräten ist an den ausgewiesenen Sammelstellen stets kostenfrei. Bitte übergeben Sie die Geräte
direkt den Mitarbeitern des Entsorgungsfachbetriebes.
 Für elektrische Haushaltsgroßgeräte ist mit Ausnahme des Ortsteils
Vesser ein kostenfreier Abholservice eingerichtet worden.
Bei Bedarf: Karte für Abholung von Haushaltsgroßgeräten abtrennen und
abschicken! Der Abholtermin wird Ihnen schriftlich oder bei kurzfristiger Information auch telefonisch mitgeteilt.
Letzter Anmeldetermin: 30. Oktober 2015
Fernsehgeräte und Monitore bei Rückgabe bitte sorgfältig behandeln!
Diese Geräte müssen ebenso wie Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen
bruchsicher erfasst werden!
Alle neuen Geräte, die in privaten Haushalten genutzt werden
können, werden mit nebenstehendem Symbol gekennzeichnet.
Das Symbol weist darauf hin, dass diese Geräte nicht über den
Hausmüll entsorgt werden dürfen.
Entsorgungstermine auf einem Blick
Mobile Sonderabfall- und Elektroschrottsammlung
28.04.2015
Vesser – Buswendeschleife am Offenstall
WG Neuer Friedberg – vor Altenhilfszentrum
Friedberg-Siedlung – Bushaltestelle (WPl.)
30.04.2015
Albrechts – Zum Zimmergrund 20 (Mühle)
Heinrichs – Fr.-Ludwig-Jahn-Str. - Parkplatz
WG Aue I – Leonhard-Frank-Str. (WPl.)
05.05.2015
Wichtshausen Lindenweg (WPl.-Wendestelle)
Dietzhausen WPl. Neuer Weg
WG Stadt-Mitte – Neues Rathaus (Parkpl.)
07.05.2015
WG Döllberg – Friedbergweg Am Garagenkomplex
WG Ilmenauer-Str. – Fußgängertunnel J.-Fucik-Str.
WG Ilmenauer Str. – Ilm. Str. Am Garagenkomplex
12.05.2015
Linsenhof – Linsenhofer Teich (WPl.)
WG Lautenberg II – J.-Haydn-Str. (WPl.)
Lautenberg I – R.-Schumann-Str. (WPl.)
19.05.2015
Mäbendorf Mühlgasse
WG Aue II Auenstr.80 (WPl.)
Neundorf – Neundorfer Str. / An der Hasel
21.05.2015
Goldlauter – Zellaer Straße (Netto Markt)
Heidersbach – Zellar Str. Ecke Beerbergstr.
WG Suhl-Nord – Parkplatz ehem. REWE
15:45 - 16:30 Uhr
17:30 - 18:15 Uhr
18:30 - 19:00 Uhr
16:00 - 16:45 Uhr
17:00 - 17:45 Uhr
18:00 - 18:30 Uhr
16:00 - 17:00 Uhr
17:15 - 18:00 Uhr
18:30 - 19:00 Uhr
16:00 - 16:45 Uhr
17:00 - 17:45 Uhr
18:00 - 18:45 Uhr
16:00 - 16:45 Uhr
17:00 - 17:30 Uhr
17:45 - 18:30 Uhr
16:00 - 16:45 Uhr
17:00 - 17:30 Uhr
17:45 - 18:30 Uhr
16:00 - 16:45 Uhr
17:00 - 17:45 Uhr
18:00 - 18:30 Uhr
Sonderabfälle und Elektronikschrott sind ausschließlich zu den angegebenen Zeiten am
­Sammelfahrzeug abzugeben!
Ein Ablagern von Abfällen vor und nach den
angegebenen Sammelzeiten ist unzulässig und
stellt eine Ordnungswidrigkeit dar!
Keine Mitnahme von Bauschutt, Asbest, Dachpappe, Feuerlöscher, Batterien oder Gasflaschen!
04.08.2015
Vesser – Buswendeschleife am Offenstall
WG Neuer Friedberg – vor Altenhilfszentrum
Friedberg-Siedlung – Bushaltestelle (WPl.)
06.08.2015
Albrechts – Zum Zimmergrund 20 (Mühle)
Heinrichs – Fr.-Ludwig-Jahn-Str. - Parkplatz
WG Aue I – Leonhard-Frank-Str. (WPl.)
11.08.2015
Wichtshausen Lindenweg (WPl.-Wendestelle)
Dietzhausen WPl. Neuer Weg
WG Stadt-Mitte – Neues Rathaus (Parkpl.)
13.08.2015
WG Döllberg – Friedbergweg Am Garagenkomplex
WG Ilmenauer-Str. – Fußgängertunnel J.-Fucik-Str.
WG Ilmenauer Str. – Ilm.Str. Am Garagenkomplex
18.08.2015
Linsenhof – Linsenhofer Teich (WPl.)
WG Lautenberg II – J.-Haydn-Str. (WPl.)
Lautenberg I – R.-Schumann-Str. (WPl.)
20.08.2015
Mäbendorf Mühlgasse
WG Aue II Auenstr.80 (WPl.)
Neundorf – Neundorfer Str. / An der Hasel
27.08.2015
Goldlauter – Zellaer Straße (Netto Markt)
Heidersbach – Zellar Str. Ecke Beerbergstr.
WG Suhl-Nord – Parkplatz ehem. REWE
15:45 - 16:30 Uhr
17:30 - 18:15 Uhr
18:30 - 19:00 Uhr
16:00 - 16:45 Uhr
17:00 - 17:45 Uhr
18:00 – 18:30 Uhr
16:00 - 17:00 Uhr
17:15 - 18:00 Uhr
18:30 - 19:00 Uhr
16:00 - 16:45 Uhr
17:00 - 17:45 Uhr
18:00 - 18:45 Uhr
16:00 - 16:45 Uhr
17:00 - 17:30 Uhr
17:45 - 18:30 Uhr
16:00 - 16:45 Uhr
17:00 - 17:30 Uhr
17:45 - 18:45 Uhr
16:00 - 16:45 Uhr
17:00 - 17:45 Uhr
18:00 - 18:30 Uhr
Die bisherigen Schrottsammlungen werden ab 2015 aufgrund des geringen Bedarfes eingestellt.
Weihnachtsbaumsammlung
12.01.2016
WG Neuer Friedberg
Friedberg-Siedlung (nur WPl. Buswendestelle)
WG Döllberg
WG Ilmenauer Straße
WG Suhl-Nord
Kornberg / Oberland
13.01.2016Goldlauter/Heidersbach
WG Stadt-Mitte,
Mitte-Ost, Mitte-West
WG Aue I und II
Neundorf
14.01.2016Lautenberg
Albrechts, Mäbendorf
Heinrichs
Dietzhausen
Wichtshausen
Die restlos abgeputzten Weihnachtsbäume sind geordnet an den Wertstoffplätzen abzulegen.
Gelber Sack
Über den Gelben Sack werden Leichtverpackungen ähnlich wie bei der Entleerung der Hausmülltonnen innerhalb 14-tägiger Sammeltouren am Grundstück
eingesammelt. Für Grundstücke, die mit den eingesetzten Entsorgungsfahrzeugen nicht angefahren werden können, erfolgt die Bereitstellung der Gelben
Säcke an einem mit der Stadt vereinbarten Stellplatz.
Nur in den Wohngebieten in Blockbauweise erfolgt die Erfassung der Leichtverpackungen über die dortigen Wertstoffsammelplätze.
Was gehört in den Gelben Sack:
Verpackungen aus Metall:
 Konserven- und Getränkedosen (nicht pfandpflichtig)
 Spraydosen (vollständig entleert)
 Verschlüsse
 Aluminiumschalen, -deckel, -folien
Verpackungen aus Kunststoff:
 Tüten, Einkaufsbeutel und Folien aus Kunststoff
 Flaschen von Spül-, Wasch- und Körperpflegemitteln
 Becher und Flaschen für Milchprodukte, Margarine, …
Verpackungen aus geschäumten Kunststoffen:
 Schalen für Lebensmittel (Obst, Gemüse, Wurst, …)
 Formteile und Verpackungen aus Styropor
 andere geschäumte Verpackungen und Füllkörper
Verpackungen aus Verbundstoffen:
 Saft-, Wasser- und Milchkartons
 Kaffeetüten u. a. Aluminiumverbundverpackungen,
 Tüten für Instantsuppen
Alle anderen Gebrauchsgegenstände aus Kunststoff oder Metall (z. B. Blumentöpfe, Regenwasserbehälter) sind keine Wertstoffe im Sinne der Verpackungsverordnung und sind daher als Haus- oder Sperrmüll zu entsorgen. Gelbe Säcke, die nicht nur mit Leichtverpackungen befüllt sind, werden nicht entsorgt.
Die Gelben Säcke sind bis 6:30 Uhr, jedoch frühestens am Vorabend des
festgelegten Entsorgungstages zur Abholung bereitzustellen.
Für die Sammlung der Leichtverpackungen sind nur die vom Entsorger gekennzeichneten Gelben Säcke zu nutzen. Die Ausgabestellen für Gelbe Säcke
sind weiterhin die Bürgerinformation im Neuen Rathaus, die Verwaltungsstellen in den Ortsteilen und der Recyclinghof des Eigenbetriebs Am Fröhlichen
Mann.
Andere Wertstoffe
Für die Erfassung weiterer Wertstoffe sind im Stadtgebiet Suhl ca.100 öffentliche Wertstoffsammelplätze eingerichtet. Entsprechend der jeweiligen Ausstattung können die nachfolgenden Wertstoffarten in die bereitgestellten Behälter
eingeworfen werden:
 Papier, Pappe und Kartonagen
 Flaschen und Gläser getrennt nach den Farben weiß, braun und grün
 Altkleider (50 Wertstoffplätze)
Für die Benutzung der Wertstoffsammelplätze bitte nachfolgende Hinweise
beachten:
 Wertstoffsammelplätze sind ausschließlich für die Erfassung der genannten Wertstoffarten eingerichtet.
 Das Ablagern von Sperrmüll, Reifen, Haushaltsgroßgeräten oder anderen
Abfällen ist untersagt!
 Wertstoffe bitte sortenrein, insbesondere Glas nach Farben getrennt
einwerfen!
 Fensterglas und Gebrauchsgüter aus Glas (z. B. Kaffee- und Teekannen,
Teegläser, Glühbirnen, Tischplatten) gehören nicht in die Wertstoffsammelbehälter (Hausmüll)!
 Wertstoffe gehören in die Behälter, nicht daneben! Kartonagen bitte falten
oder zerkleinern!
 Die Benutzung der Wertstoffsammelplätze ist nur werktags in der Zeit von
7:00 bis 19:00 Uhr gestattet!
 Vermeiden Sie unnötige Lärmbelästigungen, insbesondere beim Einwerfen von Gläsern und Flaschen
Recyclinghof
Für die ganzjährige Entsorgung einer breiten Palette an Abfällen und WertSprech- und Öffstoffen steht der Recyclinghof des Eigenbetriebs (
nungszeiten) zur Verfügung.

Gegen Gebühr können haushaltsübliche Kleinmengen abgegeben
werden:
 Sperrmüll
 Altreifen und Räder
 Gehölzschnitt und andere Gartenabfälle
 Bauabfälle (Beton, Ziegel, Fliesen, Gips)
 Asbestzement
 Glasabfälle (Fensterglas), Keramik
Die Höhe der zu entrichtenden Gebühren sind den jeweils gültigen, auf dem
Recyclinghof ausliegenden Preislisten zu entnehmen.
 Die
Anlieferung von Altkleidern, Altpapier, Pappe und Kartonagen,
Behälterglas (Flaschen, Gläsern), Getränke- und Konservendosen und
anderen Verpackungsabfällen sowie Elektro- und Elektronikschrott,
Haushalts- und KFZ-Batterien, Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen
ist kostenfrei.
 Sonderabfälle
können in haushaltsüblichen Mengen zu den Öffnungszeiten kostenfrei abgegeben werden. Die Mengenbegrenzungen für die
mobile Sonderabfallsammlung gelten entsprechend.
Sperrmüll
 Für
Wohngebiete in Blockbauweise u. a. Mehrfamilienwohnanlagen
erfolgt die Sperrmüllentsorgung straßenweise bzw. wohnanlagenbezogen
nach vorhergehender Terminbekanntgabe durch den Wohnungsverwalter.
Für den Ortsteil Vesser gilt eine gleiche Regelung. Der Termin wird durch
die Verwaltungsstelle Vesser bekanntgegeben.
 In
den Ortsteilen und übrigen Wohngebieten wird Sperrmüll pro Grundstück jährlich einmal im Zeitraum von April bis November nach vorhergehender Anmeldung eingesammelt.
Zur Anmeldung bitte die Sperrmüllkarte benutzen!
Letzter Anmeldetermin: 30. Oktober 2015
Der Termin zur Sperrmüllentsorgung Ihres Grundstückes wird Ihnen schriftlich
oder bei kurzfristiger Information auch telefonisch mitgeteilt.
Kostenfrei wird Sperrmüll bis zu einer Gesamtmenge von ca. 3 m3 je Grundstück abgefahren. Einzelstücke dürfen dabei ein Gewicht von ca. 50 kg nicht
überschreiten. Übermengen werden im Rahmen der Sperrmüllsammlung nur
nach entsprechender Vereinbarung mit dem Eigenbetrieb kostenpflichtig abgefahren.
Was wird eingesammelt:
 Betten, Decken, Kissen, Matratzen
 Teppiche, Auslegware
 Kisten, Koffer, Körbe
 Schränke, Stühle, Tische, Polstermöbel
 Gebrauchsgegenstände aus Kunststoff
 Ski, Rodel, großes Spielzeug
 in Säcken verpackte Tapetenreste
Nicht eingesammelt werden:
 Kfz-Teile, Altreifen, Alträder
 Bauholz (Balken, Bretter, Gartenzäune)
 Fenster und Türen
 Glas, Keramik
 Asbestzementplatten
 Heizkörper, Heizungsanlagenteile
 Elektro- und Gasherde sowie andere Haushaltsgroßgeräte
 Fernseh-, Video- und Rundfunkgeräte und anderer Elektroschrott
 lose Tapetenreste
Sperrmüll darf frühestens am Vorabend des bekannt gegebenen Abfuhrtages
ab 16:00 Uhr bereitgestellt werden!
Alternativ zur Abholung von Sperrmüll am Grundstück gibt es die Möglichkeit
der Selbstanlieferung an der Restabfallbehandlungsanlage des ZAST (RABA).
Dabei können einmal jährlich bis zu 300 kg Sperrmüll je Grundstück direkt
an der RABA abgegeben werden. Bei der Anlieferung ist ein entsprechender
Berechtigungsschein vorzulegen, der im Neuen Rathaus, Abteilung Abfallwirtschaft des Eigenbetriebs, erhältlich ist. Der diese Menge überschreitende Anteil ist unmittelbar bei der Anlieferung selbst zu begleichen (141,80 €/ Tonne).
Des Weiteren kann Sperrmüll zu den Öffnungszeiten auf dem Recyclinghof
des Eigenbetriebs und an der Restabfallbehandlungsanlage (RABA) des ZASt
kostenpflichtig angeliefert werden.