Informationen - Mörfelden

Zur Veröffentlichung im Freitags-Anzeiger Nr. 19 am 07.05.2015
Amtliche Bekanntmachung
Betr.: Bebauungsplan Nr. 30 „Walldorf Nord“
- Aufstellungsbeschluss -
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Mörfelden-Walldorf hat in ihrer Sitzung am 28. April
2015 folgenden Beschluss gefasst:
„
1. Die Stadtverordnetenversammlung beschießt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur
planungsrechtlichen Sicherung einer maßvollen Nachverdichtung im Bereich Walldorf Nord die
Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB). Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung:
Bebauungsplan Nr. 30 „Walldorf Nord“
2. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 30 „Walldorf Nord“ hat innerhalb der
Gemarkung Walldorf folgende Begrenzung:
im Norden: die Robert-Koch-Straße,
hier begrenzt durch die südliche Grenze des Flurstücks 250/1; die Gerade zwischen
dem gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 250/1, 249/11, 252/54 und dem
gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 252/54, 249/60, 250/3; die Gerade
zwischen dem gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 250/3, 249/53, 113/8 und
dem gemeinsamen der Flurstücke 113/8, 35/8, 35/45; die Gerade zwischen dem
gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 35/45, 34/36, 35/75 und dem
gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 35/75, 35/29, 35/105; die südliche Grenze
des Flurstücks 35/105 (jeweils Flur 1),
im Osten:
die Farmstraße,
hier begrenzt durch die westliche Grenze der Flurstücke 1/6 (Flur 8) und 1/12 (Flur
3)
im Süden: die Waldstraße,
hier begrenzt durch den südliche Grenze des Flurstücks 433/2; die Gerade
zwischen dem gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 433/2, 288/, 228/2 und
dem gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 228/2, 449, 385; die südliche
Grenze des Flurstücks 385 (jeweils Flur 2)
im Westen: Kelsterbacher Straße,
hier begrenzt durch die östlichen Grenzen der Flurstücke 332/2 (Flur 2) und 1080/2
(Flur 1).
Die Flächengröße des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Nr. 30 „Walldorf
Nord“ beträgt ca. 49,76 ha. Der räumliche Geltungsbereich ist im beigefügten Übersichtsplan im
Maßstab 1:5000 zeichnerisch dargestellt (Anlage 1: Übersichtsplan zum räumlichen
Geltungsbereich). Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses und wird gemäß § 7
Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Mörfelden-Walldorf für die Dauer von 14 Tagen während der
Dienststunden der Stadtverwaltung im Rathaus Mörfelden und im Rathaus Walldorf zur Einsicht
für jede Person ausgelegt. Dazu erfolgt eine gesonderte amtliche Bekanntmachung.
3. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 30 „Walldorf-Nord“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die weitere Entwicklung des Plangebietes geschaffen werden. Als
Grundlage für die weitere Entwicklung des Plangebietes dient der Städtebauliche Rahmenplan
Walldorf Nord (Stand: 18.02.2015) und die aus der Diskussion der Rahmenplanmodelle hervor
gegangenen ergänzenden und detaillierteren Planungsziele gemäß Beschlussziffer 4.
4. Im Bebauungsplan sollen unter anderen Festsetzungen mit folgendem Inhalt aufgenommen
werden:
- Es wird festgesetzt, dass je angefangene 250 m² Grundstücksfläche eine Wohneinheit
zulässig ist.
- Eine Zweitbebauung wird erst ab einer Grundstückstiefe von mindestens 40 m zugelassen.
Als Ausnahme sollen in der Waldstraße auch bei kürzeren Grundstücken traufständige
Zweithäuser möglich sein. Zweithäuser dürfen eine max. Firsthöhe von 7,50 haben und die
hintere Baugrenze nicht überschreiten.
- Bei zwei zulässigen Vollgeschossen: max. Traufhöhe 7,50 m, max. Firsthöhe 10,50 m
- Bei rückwärtigen Grundstücksteilen ist generell nur ein Vollgeschoss zulässig mit max.
Traufhöhe 4,50 m und max. Firsthöhe 7,50 m.
- Die hintere Baugrenze wird generell auf 12,50 m vorverlegt (Abstand zur rückwärtigen
Grundstücksgrenze).
- Für die nicht überbaubaren Grundstücksflächen sind zusätzlich auch Festsetzungen zur
Grundstücksbegrünung und Grundstücksbepflanzung einschließlich der Erhaltung von
Baumstandorten und über die Zulässigkeit von Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO
und für bauliche Anlagen, soweit sie nach Landesrecht in den Abstandsflächen zulässig sind
oder zugelassen werden können (Abstellplätze für Kfz, Wohnwagen, Boote u.ä. sollen in
diesem Bereich nicht eingerichtet werden dürfen), vorzunehmen.
- Für einzelne Quartiere oder Straßenzüge wird ein Ensembleschutz bzw. der Erhalt eines
prägenden Straßenbildes durch gestalterische Festsetzungen festgeschrieben:
~ Gartenstraße: Franzosendächer, eng stehende Straßenbäume (ca. 110 Stück)
~
Taunusstraße, Bäckerweg, Farmstraße: Franzosendächer
- Die bestehende Regelung zum Erhalt der Vorgärten (50 % Grün) in der Stellplatzsatzung ist
durch gleichlautende Festsetzungen im Bebauungsplan aufzunehmen.
- Eine solare Dachausrichtung ist als Empfehlung aufzunehmen.“
Der Magistrat bittet, die Stadtverordnetenversammlung möge zur Kenntnis nehmen:
„
5. Der Städtebauliche Rahmenplan „Walldorf-Nord“, Stand: 18.02.2015 wird im Sinne einer
fachlichen Empfehlung des beauftragten Planungsbüros zur Kenntnis genommen.“
Dieser Beschlusstext und der Übersichtsplan zum räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Nr. 30 „Walldorf Nord“ werden in der Zeit
vom 18.05.2015 bis einschließlich 05.06.2015
bei der Stadtverwaltung Mörfelden-Walldorf, Westendstraße 8, 64546 Mörfelden-Walldorf, Stadtteil
Mörfelden, Rathaus Mörfelden, im Stadtplanungs- und Bauamt, 1. Obergeschoss, vor dem Zimmer
120 zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden (Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr, Donnerstag 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr; Terminvereinbarungen sind auch
außerhalb dieser Dienststunden möglich) und bei der Stadtverwaltung Mörfelden-Walldorf, Flughafenstraße 37, 64546 Mörfelden-Walldorf, Stadtteil Walldorf, Rathaus Walldorf,
Stadtbüro Walldorf, Erdgeschoss, zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden (Montag von
6:30 Uhr bis 17:00 Uhr, Dienstag und Mittwoch von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr, Donnerstag von 12:00
Uhr bis 20:00 Uhr, Freitag von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr) ausgelegt.
Hinweis:
Der Städtebauliche Rahmenplan „Walldorf-Nord“ (Stand 18.02.2015) ist im Internet eingestellt unter
www.moerfelden-walldorf.de (bitte Suchfunktion auf der Startseite mit dem Stichwort „Städtebaulicher
Rahmenplan“ durchführen.
Der Magistrat der Stadt Mörfelden-Walldorf
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Heinz-Peter Becker
Bürgermeister