Antrag auf Kostenübernahme „Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder“ S c h u l e n Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover Landesunfallkasse Niedersachsen Geschäftsbereich Prävention Am Mittelfelde 169 30519 Hannover Betr.-Nr.: _____________________________________________________ (wird vom GUVH/von der LUKN ausgefüllt) Absender (vollständige Anschrift der Schule): Ansprechpartner: ______________________ Telefonnummer: E-Mail: ______________________ ______________________________ ______________________________ A Kostenübernahme-Antrag (pro Schule ein Antrag) Bitte planen Sie bei mehreren Kursen mit der Ausbildungsstelle zeitnahe Kurse und vereinbaren eine Gesamtrechnung dann ist nur ein Antrag notwendig Gesamtanzahl Festangestellter gewünschte Teilnehmerzahl Lehrkräfte (ohne Referendare) Gesamtanzahl Schüler _________ Die Kosten für Referendare, Honorarkräfte, Integrationshelfer, Schüler können nicht vom GUVH/von der LUKN übernommen werden. Betreuungskräfte, pädagogische Mitarbeiter Sekretärinnen, Hausmeister Schulassistenten, Schulsozialarbeiter Weitere Informationen zum Ausfüllen des Antrages finden Sie auf den nachfolgenden Erläuterungen B Kostenübernahme-Zusage Diese Kostenzusage gilt bis Kursdauer: 9 UE à 45 Min. einschließlich ………………….. für _______ Lehrkräfte/pädagogische Mitarbeiter Die Kosten werden übernommen für _______ Sekretärinnen, Hausmeister für _______ Schulassistenten, -sozialarbeiter INSGESAMT für ______ Person(en) wird vom GUVH/von der LUKN ausgefüllt ___________________ Datum __________________________________________ Stempel / Unterschrift Bitte genehmigten Original-Antrag zur Abrechnung an die Ausbildungsstelle weiterleiten! Stand: Juni 2015 ANTRAGSÜBERSENDUNG KITA GUV.DOT Seite 1 von 1 Merkblatt zu dem Antragsverfahren für Schulen „Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder“ (Dauer: 9 Unterrichtseinheiten à 45 Min.) Ab dem 01.04.2015 wird statt des bisherigen Kurses „Lebensrettende Sofortmaßnahmen (LSM) Schule“ der in Inhalt und Zeitdauer nunmehr bundesweit standardisierte Kurs „Erste-Hilfe-Ausund Fortbildung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder“ angeboten: (siehe DGUV Grundsatz 304-001, Anhang 6: http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/304-001.pdf) Im Rahmen unserer Haushaltsmittel übernehmen wir pro Schule jährlich für max. 33 % der Lehrkräfte und pädagogischen Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen die Kosten (gem. RdErl. des Kultusministeriums vom 31.01.2014) Anmerkung: In kleinen Grundschulen (mit insgesamt 20 Lehrkräften und pädagogischen Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen) erfolgt die Kostenübernahme für alle Beschäftigten - allerdings dann nur alle 3 Jahre. Zusätzlich erfolgt die Kostenübernahme für Schulsekretärinnen, Schulassistenten/Schulassistentinnen, Schulsozialarbeiter/Schulsozialarbeiterinnen und Schulhausmeister. Bitte stellen Sie für jede Schule getrennt einen Antrag. Bei mehreren Kursen planen Sie bitte mit der Ausbildungsstelle zeitnahe Termine und vereinbaren eine Gesamtrechnung dann ist nur ein Antrag erforderlich. Hinweis: Die letzte Ausbildung der Teilnehmer muss mindestens 3 Jahre zurückliegen. Ansonsten ist keine Kostenübernahme möglich. Es kann keine Kostenübernahme für Kurzzeitbeschäftigte mit Jahresverträgen, Referendare, Honorarkräfte, Integrationshelfer und Schüler erfolgen. Haben Sie noch Fragen? Dann erreichen Sie uns unter: Frau Albinsky: Tel.: (0511) 8707-414 Frau Neumann: Tel.: (0511) 8707-419 Frau Redlich: Tel.: (0511) 8707-214 E-Mail: [email protected] Internet: http://www.guvh.de/praevention/antragsverfahren/erste-hilfe.php Stand: Juni 2015
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