Antragsformular für Schulen mit Erläuterungen zum Verfahren

Antrag auf Kostenübernahme
„Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder“
S c h u l e n
Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover
Landesunfallkasse Niedersachsen
Geschäftsbereich Prävention
Am Mittelfelde 169
30519 Hannover
Betr.-Nr.:
_____________________________________________________
(wird vom GUVH/von der LUKN ausgefüllt)
Absender (vollständige Anschrift der Schule):
Ansprechpartner: ______________________
Telefonnummer:
E-Mail:
______________________
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A
Kostenübernahme-Antrag
(pro Schule ein Antrag)
Bitte planen Sie bei mehreren Kursen mit der Ausbildungsstelle zeitnahe Kurse
und vereinbaren eine Gesamtrechnung  dann ist nur ein Antrag notwendig
Gesamtanzahl
Festangestellter
gewünschte
Teilnehmerzahl
Lehrkräfte
(ohne Referendare)
Gesamtanzahl Schüler _________
Die Kosten für Referendare,
Honorarkräfte, Integrationshelfer,
Schüler können nicht vom GUVH/von
der LUKN übernommen werden.
Betreuungskräfte,
pädagogische Mitarbeiter
Sekretärinnen,
Hausmeister
Schulassistenten,
Schulsozialarbeiter
 Weitere Informationen zum Ausfüllen des Antrages finden Sie auf den nachfolgenden Erläuterungen
B
Kostenübernahme-Zusage
Diese Kostenzusage gilt bis
Kursdauer: 9 UE à 45 Min.
einschließlich …………………..
für _______ Lehrkräfte/pädagogische Mitarbeiter
Die Kosten werden übernommen
für _______ Sekretärinnen, Hausmeister
für _______ Schulassistenten, -sozialarbeiter
INSGESAMT für ______ Person(en)
wird vom GUVH/von der LUKN ausgefüllt
___________________
Datum
__________________________________________
Stempel / Unterschrift
 Bitte genehmigten Original-Antrag zur Abrechnung an die Ausbildungsstelle weiterleiten!
Stand: Juni 2015
ANTRAGSÜBERSENDUNG KITA GUV.DOT
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Merkblatt zu dem Antragsverfahren für Schulen
„Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder“
(Dauer: 9 Unterrichtseinheiten à 45 Min.)
Ab dem 01.04.2015 wird statt des bisherigen Kurses „Lebensrettende Sofortmaßnahmen (LSM)
Schule“ der in Inhalt und Zeitdauer nunmehr bundesweit standardisierte Kurs „Erste-Hilfe-Ausund Fortbildung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder“ angeboten:
(siehe DGUV Grundsatz 304-001, Anhang 6: http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/304-001.pdf)
Im Rahmen unserer Haushaltsmittel übernehmen wir pro Schule jährlich für max.
33 % der Lehrkräfte und pädagogischen Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen die Kosten
(gem. RdErl. des Kultusministeriums vom 31.01.2014)
Anmerkung: In kleinen Grundschulen (mit insgesamt 20 Lehrkräften und pädagogischen Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen) erfolgt die Kostenübernahme für alle
Beschäftigten - allerdings dann nur alle 3 Jahre.
Zusätzlich erfolgt die Kostenübernahme für Schulsekretärinnen, Schulassistenten/Schulassistentinnen, Schulsozialarbeiter/Schulsozialarbeiterinnen und Schulhausmeister.
Bitte stellen Sie für jede Schule getrennt einen Antrag.
Bei mehreren Kursen planen Sie bitte mit der Ausbildungsstelle zeitnahe Termine und
vereinbaren eine Gesamtrechnung  dann ist nur ein Antrag erforderlich.
Hinweis:
 Die letzte Ausbildung der Teilnehmer muss mindestens 3 Jahre zurückliegen.
Ansonsten ist keine Kostenübernahme möglich.
 Es kann keine Kostenübernahme für Kurzzeitbeschäftigte mit Jahresverträgen,
Referendare, Honorarkräfte, Integrationshelfer und Schüler erfolgen.
Haben Sie noch Fragen? Dann erreichen Sie uns unter:
Frau Albinsky: Tel.: (0511) 8707-414
Frau Neumann: Tel.: (0511) 8707-419
Frau Redlich: Tel.: (0511) 8707-214
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.guvh.de/praevention/antragsverfahren/erste-hilfe.php
Stand: Juni 2015