Das Fachmagazin von veb.ch kurz ∙ praxisorientiert ∙ aktuell 1 I 2015 rechnungswesen & controlling Vom Führen Mein Verständnis von Führen hat sich in rund 40 Jahren aus den Erfahrungen in verschiedenen Organisationen und Funktionen geformt. Dazu gehörte unter anderem das Aufbauen und Leiten einer Bank, die langjährige Verbandsführung oder das Mitwirken in in- und ausländischen Verwaltungsräten. Mein Führungsverständnis und -verhalten ist zudem auch durch meine Ausbildung und Tätigkeit als Stabsoffizier der Schweizer Armee geprägt worden. Im Nachfolgenden will ich den Blick auf Punkte lenken, die mir (heute) wichtig erscheinen. Für den Begriff «Führung» gibt es viele Um- und Beschreibungen. Persönlich verstehe ich unter «führen» möglichst gemeinsam ein grösseres Ziel zu erreichen, das alleine zu erreichen gar nicht möglich wäre. Ein erster anspruchsvoller Moment dabei ist, dass ein Ziel oftmals nicht von Anfang an klar ist, vor allem, wenn es sich um ein visionäres Ziel handelt oder eines, das sich aufgrund verschiedener Aspekte ständig «bewegt». In diesem Falle gilt es, alle mitzunehmen und nicht aufgrund eines gedanklichen Vorsprungs weit vorauszurennen wie eine Hochgeschwindigkeitslokomotive, jedoch mit abgehängten Waggons. Führen verlangt vieles. Und vieles davon lässt sich nicht erzwingen: klares Denken gepaart mit geistiger Beweglichkeit, Phantasie und dem Sinn für das Mögliche, Initiati- Steuern: Verrechnungspreise und ihre Dokumentationen werden bei uns immer wichtiger Teamführung: Welches Rüstzeug braucht es zum nachhaltigen Führungserfolg? Weiterbildung: 50 Jahre und kein Job – wie können Fachkräfte ihren Marktwert steigern? Persönlich: FDP-Nationalrat Albert Vitali über Schweizer Traditionen und die Politik in Bern ve, Selbstsicherheit, und das Beherrschen taktischer und fachlicher Grundsätze verbunden mit Kenntnissen über Ressourcen und Umwelt, Verantwortungsbewusstsein und der Fähigkeit, sich – wenn nötig – durchzusetzen. Führen heisst jedoch vor allem Menschen begeistern, und zwar so, dass sie das angestrebte Ziel zu ihrem eigenen machen. Dazu gehört, dass man Menschen mag, dass man an ihnen interessiert ist, ihnen mit grosser Offenheit »»» Fortsetzung Seite 4 Wir heissen 86 Kolleginnen und Kollegen willkommen. Sie sind dem veb.ch beigetreten. Iris Aerne Martina Amrein Yvonne Bartl Doris Baumeler Karl Baur Casey Bernet Roland Besmer Alain Bieri Katja Bissegger Andrea Boller Andrea Brühl Ramon Bucher Gaby Bucher David Christener Ümit Durmaz Livia Eglauf Monika Egli Linda Feller Martin Feurer Filomena Stolfa Schraner Stefan Frey Marco Frey Seraina Fried Ysabel Gass Brigitte Georg-von Flüe Felix Gerhard Nadia Graf MichaelHabegger Amir Hanna 2 • Sereina Hauenstein Markus Haug Esther Heini Esther Hüsler Harry Huwiler Roman Huwiler Stefan Imhof Franziska Jenny Benno Jud Amanda Kaiser Walter G. Kessler Stefanie Kessler Andreas Keusen Andrea Kiser Andrea Knöpfel Oliver Kunz Yvonne Kuratli Linda Löffel Rafael Lötscher Roger Lötscher Claudio Maibach Claudia Martinelli Tanja Mast Luisa Mathis Christoph Meier Carolina Michel Daniel Minder Sara Molin Daniel Müller Jasmin Nagel Monika Niedermann Marisa Orlando Bianca Pfeiffer Andrea Quast-Dieterich Peter Quenzer Michael Quici Cornelia Reddersen André Rohner Monika Röllin Cornelia Rüesch Remo Rutschi Roland Ryser Roland Schneeberger Romano Schneider Claudia Schuler Erich Schwyter Anita Steiner Martina Steinmann Corinne Stutz Mascia Tamagni Carla Teixeira Judith Tokareff-Schlienger Corinne Wallach Dani Willi Andreas Wuffli Patrick Zingg Erika Zobrist rechnungswesen & controlling 1/2015 veb.ch Talacker 34 I 8001 Zürich 043 336 50 30 8000 Mitglieder in der ganzen Schweiz können sich nicht täuschen: Es macht sich jeden Tag bezahlt, beim veb.ch dabei zu sein! Der veb.ch ist der grösste Schweizer Fachverband für Rechnungslegung, Controlling und Rechnungswesen. Der veb.ch ist erfolgreicher Seminaranbieter. Der veb.ch fördert Bekanntheit, Anerkennung und Entwicklung von Fachausweis und Diplom und der dualen Ausbildung in Wirtschaft, Öffentlichkeit und Politik; er ist vom Bund beauftragter Mitträger der eidgenössisch anerkannten Fachausweis- und Diplomprüfung. Der veb.ch bringt seine Mitglieder an den Puls der Wirtschaft und näher zum Erfolg. www.veb.ch Editorial Editorial Inhaltsverzeichnis Editorial Vom Führen Aus- und Weiterbildung 1 «Machen Sie sich fit für die erfolgreiche Umstellung auf HRM2» Controlling 35 Transfer Pricing, eine permanente Herausforderung 36 Schritte und Erfolgsfaktoren einer ERP-Softwareauswahl 5 Lean Administration – Methode oder Denkweise? 9 Aktuelles aus der Controller-Akademie 37 Die Jahresabschlussplanung als Podcast zum Nachhören 39 50 Jahre und kein Job – was tun? 41 Rechnungslegung IFRS Update: Das IASB zu Besuch in Zürich 11 Informatik Zwei Branchen-FER 13 E-Rechnung in der Schweiz Compliance und Führungsverantwortung 43 Schweizer Kontenrahmen KMU Persönlich Neues zu Schweizer Kontenrahmen KMU und Rechnungslegung 15 Die beiden veb.ch Bestseller 16 Interview mit Nationalrat Albert Vitali 47 getAbstract Revision Umfassende, aktuelle Prüfungssoftware für die eingeschränkte Revision Controlling – steile Karriere eines Berufsbilds 17 51 Personalwesen vebjob 52 Steuern Mehrwertsteuer: Die elektronische Abrechnung läuft 19 Verrechnungspreise und ihre Dokumentation 21 vebmedia Videos auf der Überholspur 53 Aus dem veb.ch Recht Whistleblower weiterhin ohne wirksamen Schutz 25 Aktuelle Gerichtsentscheide/Gesetzesänderungen 26 Swisco Qu’est-ce qui a plus de 65 ans dans votre entreprise? Treffen des politischen Beirats 55 Generalversammlung veb.ch 57 Regionalgruppen 58 Aus der Geschäftsstelle 59 Aktuelle Veranstaltungen 60 27 Führung Fachkompetenz allein führt nicht zum nachhaltigen Führungserfolg 28 Führungsausbildung der Schweizer Armee mit doppeltem Nutzen 30 Mit Service Excellence unterwegs in der Zahlenwelt 32 Inhaltsverzeichnis rechnungswesen & controlling 1/2015 • 3 zuhört, dass man sie und auch sich selbst mit allen Eignungen und Neigungen gut kennt und diese so sinnvoll wie möglich berücksichtigt – nicht als Mittel zum Zweck, sondern getragen von Respekt. Wenn ich führe, bin ich zugleich Coach und Ausbilder und habe Freude daran, etwas dazu beizutragen, damit sich das Potential eines Menschen entfalten kann. Wer führt, versteht, dass nicht das Verhalten ausschlaggebend ist, sondern die Ebene der Werte. Unabdingbar in diesem Prozess ist uneingeschränktes Vertrauen. Und dies braucht Zeit und entsteht aufgrund bereits gemachter guter Erfahrungen. Sehr wichtig ist auch Zuverlässigkeit. Motivation funktioniert nur beschränkt über materielle Anreize. Nicht umsonst heisst es: «Wer für Geld kommt, geht für Geld.» Gelingt es mir, Menschen für eine Aufgabe, ein Ziel, ein grosses Ganzes so zu begeistern, dass sie eine eigene Sehnsucht dafür entwickeln, ja vielleicht sogar davon träumen, werden sie von sich aus dabei sein wollen, wird die Sache selbst ihr Beweggrund sein. Nur so werden sie schliesslich auch selbstverantwortlich handeln. «Führen» bedeutet nicht, jeden Tag hinter den Menschen zu stehen und sie anzutreiben. Wer führt, geht vorne. Etwas vom Anspruchsvollsten ist die Kommunikation. Sie kann man meiner Erfahrung nach fast nicht (allen) recht machen. Wie wir wissen, ist es unmöglich, nicht zu kommunizieren, da auch Nichtkommunikation Kommunikation ist. Was eine Nachricht für den Menschen, der sie empfängt, letztlich bedeutet, erkennen wir lediglich an seiner Reaktion bzw. Handlung. Um also das angestrebte Ziel erreichen zu können, ist es wichtig, dass alle Beteiligten meine Absichten kennen, möglichst zeit- und stufengerecht. Da diese Absichten jedoch vielfach noch recht vage sein können und sogar ich selber sie noch nicht genau kenne, ist Fingerspitzengefühl gefragt. Denn wenn ich mir mit voreiligen Informationen den Ruf eines «Ankündigungsministers» einhandle, ist dies wenig vertrauensfördernd. In allen Phasen ist es deshalb wichtig, den involvierten Menschen zu verstehen zu geben, dass Kommunikation nicht nur eine Bringschuld ist, sondern auch eine Holschuld: Fragen ist immer erlaubt, ja sogar erwünscht. Wie im Fussball, wo ein erfolgreicher Stürmer da ist, wo es weh tut, ist auch eine Führungsperson da, wo sie nachhaltig beeinflussen und gestalten kann. Sie weiss um «ihre» Leute und führt mit der notwendigen «Bodenhaftung». Sie ist dabei Beispiel und Vorbild zugleich. Irgendwann kommt der Zeitpunkt, wo Entscheide gefragt sind. Oft werden sie nachgerade mit einer gewissen Ungeduld verlangt. Und vielfach wird eine Führungsperson auch daran gemessen. Hier halte ich mich gerne an Charles de Gaulle: «Es ist besser, unvollkommene Entscheidungen zu treffen, als ständig nach vollkommenen Entscheidungen zu suchen, die es niemals geben wird.» Dies verlangt ein stetes Beurteilen der Lage, das auch das Unwahrscheinliche 4 • rechnungswesen & controlling 1/2015 berücksichtigt. Besonders in Krisensituationen ist zudem der Faktor Zeit zu beachten, da es dort meist darum geht Sofortmassnahmen einzuleiten. Hier erweisen sich einheitliches Denken (unité de doctrine) und eingespielte Problemlösungsprozesse als äusserst wertvoll. Zum Führen gehört auch das Formulieren und Erteilen von Aufträgen. In der Regel nimmt man sich dafür zu wenig Zeit und misst diesem Aspekt zu wenig Bedeutung bei. Doch er ist äusserst wichtig, vor allem, wenn Zeitmangel herrscht. Gerade dann können sich «Zurufe unter der Türe» nämlich zu Zeitfressern entwickeln. Ein Auftrag ist letztlich so zu formulieren, dass die Ziele klar sind, der Weg dorthin jedoch innerhalb des gegebenen Rahmens selbst bestimmt werden kann. Nur so kann ich als Führungsperson die Selbständigkeit und Freude an der Aufgabe fördern. Dies wiederum verlangt auch von mir ein offenes Ohr für die Lösungen anderer. Meines Erachtens ist es wichtig, dass Aufträge und Anordnungen weder widerrufen noch zurückdelegiert werden. Und: Haben Sie keine Angst, ab und zu auch zu kontrollieren und in der Folge unterstützend einzugreifen. Nun stellt sich die Frage, ob man das Führen lernen kann oder ob es bereits angeboren, ja in den Genen sein muss. In erster Linie muss der Charakter eines Menschen stimmen, d.h. seine grundlegenden Eigenschaften, die sich in seinem Wollen und Handeln ausdrücken. Die Persönlichkeit entwickelt sich über die Zeit, und vieles in Bezug auf das Können und das «Handwerkliche» kann gelernt werden. Wie bereits erwähnt, gehört zum Führen jedoch die grundlegende Haltung, dass man Menschen liebt wie auch den Gedanken, sie zu führen. Es gehört dazu, dass man bereit ist, Verantwortung zu übernehmen, persönlich einzuwirken und Misserfolge als Schritte auf dem Weg zum Ziel zu betrachten. Statt sich eine besondere Art eines Führungsstils zuzulegen, erscheint es mir wichtiger, dass die Art und Weise, wie ich führe, zur Kultur der zu führenden Organisation passt wie – und dies vor allem – zu mir selbst als Führungsperson. Mit dem Versuch, jemand zu sein, der man nicht ist, macht man sich unglaubwürdig. Dies gilt auch für den Umgang mit Rückmeldungen, dem sogenannten Feedback: Förderlich ist es, wenn Angelegenheiten – unangenehme wie angenehme – jeweils auf sachlicher Ebene angesprochen werden. Führen ist anspruchsvoll. Jeden Tag. Wenn Sie es mit der grösstmöglichen Beweglichkeit und einer Vielfalt von Wahlmöglichkeiten paaren, dann ist Erfolg garantiert. Ihr Präsident, Herbert Mattle Editorial Schritte und Erfolgsfaktoren einer ERP-Softwareauswahl – ein Praxisbeispiel Die Auswahl einer geeigneten ERP-Softwarelösung ist für Unternehmen häufig eine weitreichende und kostenintensive Entscheidung. In diesem Beitrag werden anhand eines Praxisbeispiels der Firma Natural Energy (anonymisiert) die Schritte und wesentlichen Erfolgsfaktoren einer ERP-Softwareauswahl dargestellt. Frank Zimmermann, MBA, Dipl.-Betriebswirt (FH), Senior Project Manager/ Prokurist bei der Managementberatung Horváth & Partners in Zürich, Lehrbeauftragter Rechnungswesen und Controlling an der Westsächsischen Hochschule Zwickau. 1. Prozessaufnahme pro Modul und Ableitung von Funktionalitäten 2. Erstellung eines Anforderungsbzw. Kriterienkataloges Grundlage einer Softwareauswahl ist zunächst die Betrachtung sämtlicher betriebswirtschaftlichen Prozesse, die mittels einer ERP-Lösung abgebildet werden sollen. Dies gilt sowohl für Teilimplementierungen von ERP-Produkten, die nur bestimmte Unternehmensbereiche, wie zum Beispiel das Finanz- und Rechnungswesen abbilden sollen, als auch für vollumfängliche ERP-Einführungen. Die Anforderungen an die Software sind exakt zu definieren, damit die Betriebsprozesse möglichst reibungslos in der IT-Landschaft abgebildet werden können. Die meisten Anbieter von ERP-Lösungen preisen den hohen Integrationsgrad ihrer Software an, was die Berücksichtigung aller direkt, aber auch indirekt betroffenen Abteilungen des Unternehmens nach sich zieht. Auf Basis der dokumentierten Funktionalitäten wird ein Anforderungs- bzw. Kriterienkatalog erstellt, der neben den modul- und funktionsbezogenen Fragenstellungen auch Fragen zu den anfallenden Kosten enthalten sollte. Zusätzlich ist es sinnvoll, die Unternehmensstruktur und -historie des Anbieters zu prüfen, um einen langfristigen Support und Investitionssicherheit zu gewährleisten. Der Umfang des gesamten Fragenkataloges sollte grundsätzlich eher schlank gehalten werden, nach dem Motto «so wenig wie möglich, so viel wie nötig». Da Natural Energy ein sehr junges Unternehmen ist, existierten zum Projektstart noch keine Prozessdokumentationen. Daraufhin erfolgten zunächst Prozess-Workshops, die pro Abteilung durchgeführt wurden und eine fundierte Datenbasis aller abzubildenden Funktionalitäten schufen. Die in diesem Artikel dargestellte Methodik kann auch bei der Auswahl anderer Softwareprodukte, wie zum Beispiel Business Intelligence- oder Konsolidierungslösungen verwendet werden. Controlling Die wenigsten ERP-Lösungen können alle Funktionalitäten sämtlicher Branchen abbilden, daher ist es durchaus üblich, den ERP-Anbietern die Integration von Partnerlösungen freizustellen, um den gewünschten Funktionsumfang anbieten zu können. Es ist ratsam, den Anforderungskatalog möglichst personenunabhängig und frühzeitig im Projektverlauf zu verabschieden. Bei Natural Energy kam es während der Projektlaufzeit zu Wechseln im Management, was zur Prüfung der bereits verabschiedeten Funktionalitäten des Anforderungskataloges führte, inkl. entsprechender Projektverzögerungen. 3. Erstellung einer Longlist, Kontaktaufnahme und Versand des Anforderungskataloges Schon sehr frühzeitig im Projektverlauf beginnt die Sammlung möglicher ERP-Softwareanbieter. Neben den marktführenden Anbietern kommen i.d.R. auch einige Spezialanbieter auf die Liste, die entweder Branchen-Know-how mitbringen oder auf die Unternehmensgrösse des Kunden zugeschnitten sind. rechnungswesen & controlling 1/2015 • 5 Abbildung 1: Gewichtete Bewertungskriterien einer ERP-Softwareauswahl Um gegenüber den Shareholdern von Natural Energy sicherzustellen, dass eine möglichst umfassende Anbieterauswahl in Betracht gezogen wurde, ist eine Longlist von 13 Anbietern aufgestellt worden. Dies wirkt überproportioniert, stellte sich aber als problemlos händelbar heraus. Jeder Anbieter wird persönlich kontaktiert, um den richtigen Ansprechpartner für die jeweilige Region und Branche zu bekommen. Dieser bekommt ein Informationsblatt mit anonymisierten Daten über den Kunden, Hintergrund und Ziele der ERP-Einführung, die relevanten ERP-Module, Fakten zum Evaluierungsprozess und alle geplanten Termine. Die Termine sind zum Zwecke der Planungssicherheit und besseren Organisation im Vorwege zu fixieren. Als abschliessender Schritt dieser Stufe erfolgt der Versand des Anforderungskataloges. Es hat sich dabei als sehr angenehm für Natural Energy herausgestellt, dass aufgrund seiner Anonymität alle Nachfragen vom Beratungspartner bearbeitet wurden. 4. Erstellung einer Shortlist Nach ca. drei Wochen müssen alle beantworteten Fragebögen vorliegen. I.d.R. fallen an dieser Stelle bereits einige Anbieter aus der Wertung, da entweder die Fragen mangelhaft beantwortet wurden oder der Katalog gar nicht erst zurückgesendet wurde. Die Auswertung erfolgt, indem alle funktionsbezogenen Fragen mit einer Schulnote zwischen sechs (aussergewöhnlich gut) und drei (nicht erfüllt) versehen werden. Zusätzlich sind die Fragen mit einen Gewichtungsfaktor versehen, der die Ausprägung «must have», «should have» oder «just info» hat. Wenn zu viele «must have»-Kriterien nicht erfüllt sind, fällt der Anbieter aus der Konkurrenz. Als 6 • rechnungswesen & controlling 1/2015 weiteres Bewertungskriterium werden die Kosten in Betracht gezogen, unterteilt in laufende und Einmalkosten. Insbesondere bei den Kosten ist eine höchstmögliche Vergleichbarkeit zwischen den Anbietern anzustreben, um zu einem sachlichen Ergebnis zu kommen. Es hat sich im Projekt als hilfreich erwiesen, die Kostenstruktur gemeinsam mit den Anbietern zu überarbeiten, da aufgrund verschiedener Lizenzmodelle keine Vergleichbarkeit möglich war. Teilweise waren auch erhebliche Differenzen in der Höhe der geschätzten Beratertage für die Implementierung zu hinterfragen. Nach Auswertung des Anforderungskataloges werden die ersten drei Anbieter auf die Shortlist gesetzt und zu einem Show-Case eingeladen. Der Show-Case verfolgt den Zweck, dem späteren User ein Gefühl in Hinblick auf Funktionalität und Benutzerfreundlichkeit der ERP-Lösung zu vermitteln. 5. Vorbereitung Show-Case Die Präsentation des Show-Case ist ein essentieller Part der Anbieterauswahl, bei der die Softwareanbieter die Möglichkeit haben, Natural Energy-spezifische Prozesse in ihrem ERP-Produkt vorzuführen. Die vom Kunden vorgebebenen Prozesse sollten dabei so gewählt sein, dass sie sich aus logisch aufeinander aufbauenden Geschäftsvorfällen zusammensetzen. Dies ermöglicht den beteiligten Personen eine gute Nachvollziehbarkeit und deckt ein grosses Spektrum der kundenspezifischen Anforderungen ab. Zunächst werden die Shortlist-Teilnehmer zu einem gemeinsamen Vorbereitungstermin eingeladen, an dem Natural Energy sich selbst und die Anforderungen an den Show-Case vorstellt. Die Offenlegung der Anbieter unterControlling einander ist dabei durchaus förderlich, da diese Massnahme einen fairen Wettbewerb unterstreicht und die Teilnehmer aufgrund der Transparenz die eigenen Chancen abwägen können. Sämtliche Fragestellungen werden im Rahmen des Vorbereitungstermins gemeinsam geklärt. Beim Umfang des Show-Case ist die Balance zwischen repräsentativen Prozessbeispielen innerhalb der ERP-Lösung und dem Implementierungsaufwand für den Anbieter zu wahren. Für den Softwareanbieter bedeutet dies ein nicht unerhebliches Investment in den Angebotsprozess und sollte daher nicht überstrapaziert werden. Teilweise springen an dieser Stelle Anbieter aufgrund des Aufwands ab, was wiederum zu einer Nachnominierung führen kann, um die empfohlene Mindestanzahl von drei Shortlist-Teilnehmern zu halten. 6. Show-Case-Präsentation und finale Bewertung Um den Anbietern genügend Zeit für die Implementierung der Prozesse zu geben, sollte die Show-CasePräsentation frühestens vier Wochen nach dem Vorbereitungstermin stattfinden. Die Präsentation unterliegt einer strengen Agenda, an die sich jeder Anbieter zu halten hat, um u.a. deren Zeit-Management zu testen. Bei der Präsentation ist mindestens ein Mitarbeiter pro Fachabteilung zugegen, um alle vorgeführten Module bewerten zu können. Die Bewertung findet auf Basis eines Beurteilungsbogens statt, der die Präsentation aus drei Perspektiven beleuchtet: 1. Vorgeführte Funktionalitäten, unterteilt nach Modulen 2. Generelle Anforderungen, wie Menüführung oder Performance der ERP-Lösung 3. Gesamteindruck des Anbieters, wie Fach- und Methodenkompetenz oder die Orientierung an kundenspezifischen Bedürfnissen Alle Fragestellungen des Beurteilungsbogens werden, analog des Anforderungskataloges, mit Schulnoten von sechs bis drei evaluiert. Abschliessend findet die finale Bewertung unter Berücksichtigung aller bis zu diesen Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Beurteilungskriterien statt, d.h. unter Berücksichtigung der Funktionalität, Kostengesichtspunkten und der Präsentation. Abbildung 1 zeigt die von Natural Energy gewählten Gewichtungsfaktoren der einzelnen Kriterien. Im Fall von Natural Energy kam es zu der Situation, dass die Funktionalitäten eines ERP-Produktes zwar sehr überzeugten, der Gesamteindruck des Anbieters allerdings nicht. Diese Situation kann sicherlich durch den Austausch des Implementierungspartners des Softwareproduktes korrigiert werden. Nichtsdestotrotz führt dies unweigerlich zu Verzögerungen und macht deutlich, dass trotz methodischer Vorgehensweise Überraschungen nie auszuschliessen sind. Controlling Die Unternehmenssoftware für PC, Mac und Linux NUMMER IN DER SCHWEIZ Crésus ist bei über 16 000 Kleinunternehmen und 500 Treuhänder im täglichen Einsatz. Die Referenz für Finanzbuchhaltung, Faktura und Lohn. www.cresus.ch rechnungswesen & controlling 1/2015 • 7 Eine Revisionssoftware alleine löst Ihr Problem nicht! Swiss Quality Audit – die Software für eingeschränkte Revisionen, Spezialprüfungen und neu mit den Prüfungshandlungen nach nRLR Das Revisions-Sorglos-Paket umfasst: Weitere Informationen und Beratung: – Ein umfangreiches Handbuch mit allen relevanten QS1-Vorgaben zur Qualitätssicherung im WordFormat als Grundlage für Ihre erfolgreiche Wiederzulassung RAB Swiss Quality & Peer Review AG Monbijoustrasse 20 I 3011 Bern Telefon 031 312 33 09 [email protected] www.swiss-quality-peer-review.ch - Wertvolle Arbeitshilfen und Mustervorlagen - Jährliche Qualitätssicherung durch eine interne Nachschau durch einen Reviewer - Ihre Qualität wird sichtbar: Eintrag Register RAB, geschütztes Gütesiegel für Ihre Kommunikation - Halber Tag Weiterbildung / Erfahrungsaustausch Unser Revisions-Sorglos-Paket wurde von Berufskollegen für die Praxis entwickelt. Empfohlen von TREUHAND | SUISSE und veb.ch! 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Frédéric Jordan, Organisations- und Managementberater für Unternehmen in den Bereichen Optimierung, Begleitung, Beratung und Wissenstransfer Was bedeutet Lean? Google zeigt über 210 Mio. Empfehlungen zu diesem Begriff. Bei Lean Administration sind es immerhin rund 2,4 Mio. Es gibt eine offensichtliche Vielzahl von Inhalten zu diesen beiden Begriffen. Persönlich schätze ich als Beschreibung für Lean: «Lean bedeutet intelligenter zu arbeiten.» Ein Beispiel: Ein Einpersonen-Betrieb im therapeutischen Umfeld behandelte pro Tag 5– 8 Personen. Die Rechnungen schrieb der Inhaber stets am Wochenende. Dies frass seine freien Tage fast gänzlich, da ihm diese Arbeit nicht gut von der Hand geht. Er lief am Limit, weil er sich nicht mehr richtig erholen konnte. Unser Mann fragte seinen Treuhänder, wie viel er für die Erstellung der Rechnungen aufgrund einer Vorlage verlangen würde. Die Summe belief sich auf CHF 1.50 pro Rechnung. Auf einem A5-Block entstand die Vorlage. Der Inhaber trug die Adresse sowie das Datum ein. Die Behandlungsart und die Dauer der Behandlung konnte er mittels Kreuzchen bzw. Zahlen innert Sekunden definieren. Die Blätter sandte er seinem Treuhänder einmal pro Woche. Und plötzlich gab es wieder freie Wochenenden. Ein nächster möglicher Schritt? Die Erledigung auf elektronischem Weg, um die Kosten nochmals zu reduzieren. Controlling Optimieren Sie schon nichtproduktive Bereiche? Produktionsabteilungen werden seit Jahrzehnten optimiert. Das begann anfags des 20. Jahrhunderts. Die nichtproduktive bzw. administrative Seite wurde und wird oft noch vernachlässigt. Zudem gibt es eine riesige Anzahl von Unternehmen, die über keine klassische Produktion verfügen. Heute dominieren die Wissensund Servicearbeiter und stellen mancherorts rund 90 Prozent der Belegschaft. Der Materialfluss wird also klar vom Informationsfluss dominiert. Durch die moderne Technik werden wir immer mehr zur Wissensgesellschaft. Zeitverschwendung im Büro Das Fraunhofer-Institut für Produktionstechnik und Automatisierung IPA stellt seit Jahren fest, dass rund ein Drittel der Arbeitszeit im Büro verschwendet wird. Und die AKAD Hochschule Leipzig meldete 2013, dass an 3 von 5 Tagen ineffizient gearbeitet wird. Potential zur Verbesserung ist somit nachweislich vorhanden. Produktion versus Administration Administrative Prozesse sind nicht identisch mit denen aus der Produktion. Kapazitätsermittlungen sind nicht abhängig von Stückzahlen. Im nichtproduktiven Bereich werden Informationen verarbeitet. Deshalb hängen zum Beispiel Bedarfsermittlungen stärker von persönlichen Faktoren ab als von objektiv messbaren Zahlen, Daten und Fakten. Informationen sind rasch veränderbar und somit nicht leicht erfassbar. Allerdings kann die benötigte «Information» jeweils pro Anwendung definiert werden. Zudem gibt es oft einen hohen Anteil repetitiver Tätigkeiten. Dies macht es möglich, die Prozesse zu organisieren, zu optimieren und zu standardisieren. Transparenz entsteht. rechnungswesen & controlling 1/2015 • 9 Adaptieren statt kopieren Gerne wird versucht, die erfolgreichsten Methoden aus dem Bereich Lean zu kopieren und mittels «Hammer und Amboss»-Vorgehensweise im eigenen Unternehmen zu etablieren. Dies funktioniert nur kurzfristig und schon gar nicht nachhaltig. Die Methoden müssen derart adaptiert werden, dass die eigene Unternehmung damit klar kommt. Dabei hat die Denkweise massgeblichen Einfluss. Lean einzuführen und nachhaltig zu verankern bedeutet ständige Betrachtung der Prozesse, Schulungen der Mitarbeitenden und klare Unterstützung des ganzen Managements. Mitarbeitende müssen mitgenommen werden. Stichworte: die Qualifizierung der Betroffenen, klare Kompetenzrahmen, Unterstützung und Coaching durch Vorgesetzte, die Einführung der Teamarbeit innerhalb eines Prozesses, Förderung von Kreativität, Anerkennung erzielter Erfolge. Individualität gefordert: Vorgehensweise bei der Einführung Über die ideale Einführung von Lean Administration gibt es zahlreiche Literatur. Es gibt keinen idealen, keinen perfekten Weg. Jede Unternehmung ist anders und dementsprechend individuell zu behandeln. Hier eine mögliche Vorgehensweise: Zuallererst muss jeder Arbeitsplatz, jeder Bereich, jede Räumlichkeit konsequent entschlackt werden. Alles Unnötige (z.B. Unterlagen, Geräte, Möbel) muss entfernt werden. Dazu eignet sich der sogenannte 5S-Kreislauf (1. Sortieren, 2. Sichtbare Ordnung, 3. Sauber halten, 4. Standardisieren, 5. Ständig verbessern). Schon alleine dadurch lassen sich viele Schwachstellen und Probleme beheben, ohne auch nur eine einzige Minute lang einen Prozess betrachtet zu haben. Anschliessend werden Standards für die Zusammenarbeit gesetzt. Zum Beispiel für die Kommunikation, den Informationsfluss, für das Daten- und Wissensmanagement sowie das Büro-Layout. Erst jetzt widmet man sich den Prozessen. Diese müssen von allen Beteiligten verstanden werden. Dazu sollten die Prozesse zuerst einmal transparent visualisiert werden. Dafür eignen sich unterschiedliche Techniken (z.B. SIPOC, Flussdiagramm, Swimlane-Diagramm). Nutzen Sie zu Beginn diejenige Technik, mit welcher Sie und Ihr Team am besten zurechtkommen. Fortgeschrittene Lean-Anwender setzen zum Visualisieren gerne auf Wertstrom-Diagramme. Jede dieser Techniken hilft die Schwachstellen und Probleme zu erkennen und nachhaltig zu beheben. Befassen Sie sich gleichzeitig mit dem «visuellen Management». Dies beinhaltet die bildliche Darstellung von Informationen über Abläufe und deren Ergebnisse. Gebräuchlich zur Darstellung sind zum Beispiel Schaukästen, Broschüren, Informationstafeln, Plakate, aber auch Filme und interaktive Anwendungen. Weitergehende Erläuterungen rund um die Thematik der Analysen, Kennzahlen und generell der tiefer gehenden Schritte sprengen den Rahmen dieses Artikels. Die Kosten sinken auch ohne 100 Prozent Perfektion Die genannten Veränderungen haben einen automatischen Einfluss auf Ihre Kosten. Aber aufgepasst: Je nach Situation vor Ort können die Ausgaben kurzfristig ansteigen (z.B. Entsorgung, neues Mobiliar). Im Gegenzug verbucht man aufgrund der rascheren, effizienteren Arbeitsweise üblicherweise höhere Gewinne. Ein Tipp zum Schluss: Geben Sie sich Zeit. Es ist nicht nötig, von Beginn an alles perfekt zu machen. Aber den Prozess zu beginnen und sich dabei stets verbessern zu wollen – das ist von eminenter Wichtigkeit. Beispiel eines SIPOC-Diagramm im Alltag. 10 • rechnungswesen & controlling 1/2015 Controlling IFRS Update: Das IASB zu Besuch in Zürich Am 2. Februar 2015 fand eine gemeinsame Stakeholder-Veranstaltung von IFRS Foundation, London, und Treuhand-Kammer im Park Hyatt Zürich statt. Vor dem Hintergrund zahlreicher Wechsel von den internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS auf den nationalen Standard Swiss GAAP FER (u.a. Swatch Group und Georg Fischer) wurde kontrovers diskutiert, was die Beweggründe hierfür sind und ob die IFRS in der Zwischenzeit nicht zu komplex geworden seien. Philipp Hallauer, lic. oec. HSG, diplomierter Wirtschaftsprüfer, Partner und Leiter National Quality & Risk Management von KPMG Schweiz, von 1995 bis 2000 unterstützte er als technischer Berater die Schweizer Delegation (Vereinigung Schweizerischer Industrie-Holdinggesellschaften) im Board des IASC in London. Später war er unter anderem Mitglied der Expertengruppe der Schweizer Börse und der Kommission für Wirtschaftsprüfung der Schweizerischen Treuhand-Kammer. Vor kurzem luden die IFRS Foundation und die Treuhand-Kammer zu einem Abendanlass in Zürich ein, der sich dem Thema «IFRS in Kontinentaleuropa» widmen sollte. Referate und Paneldiskussion konzentrierten sich dann allerdings rasch und anhaltend auf die Frage, weshalb es in der Schweiz in den letzten Jahren zu einer Welle von Umstellungen von IFRS auf Swiss GAAP FER gekommen ist. Die Gründe dafür sind ja bereits hinlänglich bekannt: Vor allem kleinere Unternehmen fühlen sich von der Fülle der IFRS-Regelungen und ihrer Komplexität überfordert, sehen ein zunehmendes Risiko von Rechnungslegungsfehlern und sind nicht bereit, die zunehmenden Investitionen in den Ausbau und die Ausbildung der Finanzabteilungen zu tätigen. Andere stossen sich an der Offenlegung von Informationen, die ihnen im Rahmen von anstehenden Transaktionen, im Umgang mit Kunden oder bei rechtlichen Auseinandersetzungen schaden könnten. Wiederum andere sind mit bestimmten Rechnungslegungsnormen, wie der weitgehenden Abschaffung der Quotenkonsolidierung, dem «Impairment only»-Ansatz der Goodwillbewertung oder der Darstellung der Personalvorsorgesituation nicht einverstanden. Die Absicht des IASB, praktisch alle Leasinggeschäfte in die Bilanz zu bringen, dürfte weitere Kritik hervorrufen. Fakt ist aber auch, dass die Schweiz eine lange Geschichte, wenn nicht Vorreiterrolle in der IFRS-Anwendung hat und die Rechnungslegung erwähnte Abwanderungswelle mit wenigen Ausnahmen kleinere kotierte Unternehmen betrifft, die insgesamt weniger als 5 Prozent der Marktkapitalisierung an der Schweizer Börse ausmachen. Grenzüberschreitende Vergleichbarkeit Hans Hoogervorst, Chairman des IASB, wies denn auch mit Nachdruck auf die Erfolgsgeschichte und die Vorteile einer Rechnungslegung nach IFRS hin: Nach seinen Angaben verlangen heute 114 Länder für die meisten ihrer Publikumsgesellschaften IFRS. Zwölf weitere erlauben deren Anwendung. Umfragen in der EU, in Kanada und in Korea hätten ergeben, dass die verbindliche Einführung der IFRS die Qualität und Konsistenz der finanziellen Berichterstattung verbessert hätten. China, Indien und Japan machten deutliche Fortschritte auf dem Weg in Richtung IFRS. Die schlagenden Vorteile einer Rechnungslegung nach IFRS sieht Hoogervorst in der grenzüberschreitenden Vergleichbarkeit mit Unternehmen derselben Branche und in der Kommunikation mit internationalen Investoren, Banken, aber auch konzernintern mit den Tochtergesellschaften in anderen Ländern. Dem Vorwurf der überbordenden Komplexität hält Hoogervorst entgegen, dass die Komplexität in der Realität der Geschäftswelt entsteht, die der Accounting Standard abbilden muss. Unternehmen, die sich von Optionsplänen, Derivaten, komplexen Finanzierungsgeschäften und Geschäftsübernahmen fernhielten, dürften auch in der Rechnungslegung nach IFRS mit wenig Komplexität konfrontiert sein. Die Vereinfachungen, die Swiss GAAP FER anbiete, hätten aber gerade in einem komplexeren Umfeld einen Preis, nämlich die möglicherweise ungenügende Versorgung der Bilanzleser mit relevanten Informationen. So gehören beispielsweise die Angaben zur Werthaltigkeit des Goodwills unter IAS 36 wohl zu den relevantesten Informationen eines in Sachen M&A aktiven Konzerns. Die direkte Verrechnung oder auch rechnungswesen & controlling 1/2015 • 11 lineare Amortisation des Goodwills erlaubt es dem Management eines Unternehmens, den Erfolg oder Misserfolg einer Akquisition entweder sofort oder schrittweise in Vergessenheit zu bringen. Schwieriger wird diese Argumentation bei der Frage der Rechnungslegung für Personalvorsorgepläne. Die Anwendung einer internationalen Rechnungslegungsnorm (IAS 19) auf eine stark lokalrechtlich definierte und regulierte Materie wie die berufliche Vorsorge in der Schweiz schafft auch heute noch rote Köpfe. Die Offenlegung der nach einheitlichen Kriterien ermittelten Vorsorgeverpflichtungen und ausgeschiedenen Aktiven mag als interessante Information des potenziellen Risikos der Vorsorge dienen, die Verbuchung der Kosten der Vorsorge und die vollständige Erfassung der Nettovorsorgeverpflichtung – unter Inkaufnahme einer beträchtlichen Volatilität – resultiert in einer Projektion, die mit den effektiv zu erwartenden Geld(ab)flüssen wenig zu tun hat. Überraschenderweise brachte ein Vertreter des IASB am Abendessen diesem Einwand sogar Verständnis entgegen, indem er meinte, solche beitragsorientierten Pläne mit bestimmten Leistungsmerkmalen müssten vom IASB zu gegebener Zeit nochmals näher angeschaut werden. Offenlegungsinitiative Trotz all der guten Argumente zugunsten der IFRS musste das IASB aber auch zugeben, dass das Ausmass der offenzulegenden Informationen in den letzten Jahren überhandgenommen hat, was den Bilanzleser zuweilen vom Wesentlichen ablenkt. Diesem Umstand will das IASB mit einer Offenlegungsinitiative begegnen. Diese hat zum Ziel, einige Grundsätze zu definieren, an denen sich das IASB in Zukunft bei der Festlegung von Art und Umfang der Erläuterungen im Anhang leiten lassen soll. Das IASB hat in einem ersten Schritt in Form einer Anpassung von IAS 1 die Ersteller von IFRS-Abschlüssen aufgefordert, Ermessen bei der Bestimmung offenzulegender Informationen anzuwenden, auf «boilerplate disclosures» («Floskeln») zu verzichten und sich stattdessen zu überlegen, was für die Bilanzleser wirklich relevant ist. Aufgrund der im Laufe der Jahre entstandenen Checklist-Mentalität finden sich in den heutigen Konzernrechnungen in der Tat Beschreibungen von Rechnungslegungsgrundsätzen, die zwar dem Standard richtig abgeschrieben wurden, aber entweder in Bezug auf die Unternehmung wenig Relevanz haben oder aber in Bezug auf das Geschäft konkreter ausgeführt werden müssten, um dem Leser zu erklären, welche Auswirkungen sie auf die Konzernrechnung haben. Auch findet man derzeit wenig Mut, auf die Offenlegung unwesentlicher Zusatzangaben vollständig zu verzichten und dafür die Auswirkungen wirklich wesentlicher Ereignisse und Transaktionen prominent und verständlich darzustellen. Diese Anstrengungen zugunsten einer relevanten und konzisen Berichterstattung werden in den nächsten Jahren an Bedeutung gewinnen. Dazu bedarf es einer konstruktiven Zusammenarbeit seitens der Unternehmen, ihrer Prüfer wie auch der Börsenaufsicht. Einfach transparent. 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Wirtschaftsprüfer und zugelassener Wirtschaftsprüfer Fürstentum Liechtenstein, Partner PricewaterhouseCoopers AG, Münchenstein. Mitglied Fachkommission und Fachausschuss der Swiss GAAP FER, Lehrbeauftragter der Universität Zürich für Auditing, interne und externe Revision. Gemäss Medienmitteilung vom 16. Dezember 2014 hat die Fachkommission die Swiss GAAP FER 21 in einer im Vergleich zur Vernehmlassung weitgehend unveränderten Form verabschiedet. Die nun schlankere und in sich konsistentere Fachempfehlung zur Rechnungslegung für gemeinnützige Nonprofit-Organisationen tritt per 1. Januar 2016 in Kraft, wobei eine frühzeitige Anwendung erlaubt ist. Der definitive Standard wird als Bestandteil der FER 2014/15 veröffentlicht. Diese Publikation ist seit anfangs Februar 2015 erhältlich. Im Kern umfassen die Anpassungen von Swiss GAAP FER 21 folgende Bereiche: Einleitende Bestimmungen: Konzeptionelle Einbindung in den modularen Aufbau des FER-Regelwerks (Konzept bezüglich Kern-FER sowie gesamte FER) und Berücksichtigung von Swiss GAAP FER 30 Allgemeine Bestimmungen: Kürzung aufgrund des geltenden FER-Rahmenkonzepts Bestandteile der Jahresrechnung: Präzisierungen zur Bilanz, Vorschriften zur Mindestgliederung der Betriebsrechnung und Änderungen in den geforderten Angaben im Anhang Neues Beispiel mit Bilanz, Betriebsrechnung, Geldflussrechnung und Rechnung über die Veränderung des Kapitals. Rechnungslegung Eine der wichtigsten Fragen der Praxis dürfte sein, ob mit einer Swiss GAAP FER 21-konformen Jahresrechnung gleichzeitig auch die Jahresrechnung nach dem schweizerischen Obligationenrecht erstellt werden kann. Dazu sagt die Ziffer 32 der neuen Swiss GAAP FER 21 Folgendes aus: «Die Gliederung der Jahresrechnung kann in dieser oder einer anderen sachgerechten Form erfolgen. Aufgrund der Besonderheit der Tätigkeit von gemeinnützigen NonprofitOrganisationen ist die Gliederung der Passiven in Verbindlichkeiten, Fondskapital und Organisationskapital üblich und für die Beurteilung der Vermögens-, Finanzund Ertragslage durch Dritte wesentlich.» Dieser Satz entspricht den Bestimmungen des Obligationenrechts bezüglich der Frage, ob neben der jeweils vorgeschriebenen Mindestgliederung weitere Positionen in der Bilanz/Erfolgsrechnung oder im Anhang ausgewiesen werden müssen bzw. dürfen (Art. 959a Abs. 3 OR hinsichtlich der Bilanz und Art. 959b Abs. 5 OR hinsichtlich der Erfolgsrechnung). Einer ersten kurzen Einschätzung zu Folge können Nonprofit-Organisationen damit die Jahresrechnung gemäss Swiss GAAP FER 21 auch als OR-konforme Jahresrechnung darstellen. Dabei ist Folgendes zu beachten: Bezüglich der Bewertung müssen allfällige Wahlrechte der Swiss GAAP FER so ausgeübt werden, dass sich eine OR-konforme Jahresrechnung ergibt. Dies betrifft beispielsweise die Renditeliegenschaften, die gemäss Swiss GAAP FER zu historischen Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen und Wertberichtigungen oder zu aktuellen Werten zu bewerten sind (Swiss GAAP FER 18 Ziffer 14). Um mit dem OR konform zu sein, muss das Wahlrecht «historische Anschaffungskosten» gewählt werden. rechnungswesen & controlling 1/2015 • 13 Bezüglich der Gliederung betrifft dies vor allem das Fondskapital. Eine Nonprofit-Organisation kann die Dreiteilung der Passiven von Swiss GAAP FER 21 in Verbindlichkeiten, Fondskapital und Organisationskapital beibehalten, falls sie beurteilt, dies sei «aufgrund der Tätigkeit des Unternehmens üblich» (Art. 959a Abs. 3 OR). Sofern eine Nonprofit-Organisation für die OR-Jahresrechnung die Dreiteilung der Passiven in kurz- und langfristiges Fremdkapital einerseits und Eigenkapital anderseits einhalten möchte (Art. 959a Abs. 2 OR), stellt sich die Frage, wo das nach Swiss GAAP FER 21 auszuweisende Fondskapital offenzulegen ist. Dabei bietet sich das Fremdkapital eher an, weil Ausgaben und Einnahmen solcher Fonds über die Erfolgsrechnung zu erfassen sind und dies für im Eigenkapital auszuweisende Positionen nach dem Obligationenrecht nicht erlaubt ist. Konzernrechnung von Versicherungsunternehmen Im Eigenkapital dürfen nach Obligationenrecht nur Kapitalerhöhungen und -rückzahlungen sowie Gewinnausschüttungen erfasst werden. Deshalb sind die Abschlüsse nach den Swiss GAAP FER und dem Obligationenrecht nicht mehr deckungsgleich, sobald eine Nonprofit-Organisation aufgrund eines Fehlers in der vergangenen Jahresrechnung oder aufgrund von Änderungen von Swiss GAAP FER 21 die Vorjahresrechnung anpassen muss (Restatement). Im April 2015 findet ein öffentliches Roundtable-Gespräch mit den betroffenen Anwendern sowie der Eidg. Finanzmarktaufsicht FINMA statt. Das Ziel besteht darin, eine geeignete Übergangsfrist zur Ausser-Kraft-Setzung des Standards zu koordinieren. Die Fachkommission hat gemäss der erwähnten Medienmitteilung auch den Beschluss gefasst, die Swiss GAAP FER 14 «Konzernrechnung von Versicherungsunternehmen» ausser Kraft zu setzen. Hintergründe dazu sind: Swiss GAAP FER 14 ist in materieller Hinsicht vor allem hinsichtlich der Rechnungslegung von Finanzinstrumenten nicht mehr auf einem aktuellen Stand. Der Versuch einer Überarbeitung von Swiss GAAP FER 14 war nicht erfolgreich, bzw. mündete in der Herausgabe der Swiss GAAP FER 41 für Gebäude- und Krankenversicherer. Swiss GAAP FER 14 passt in konzeptioneller Hinsicht nicht mehr in das heutige Bild der Swiss GAAP FER. Der Standard stammt unverändert aus dem Jahr 2001, wobei seit dem Jahr 2007 die heutige Struktur der Standards gilt (Kern-FER, weitere FER, Konzernrechnung). In der Vernehmlassung zu Swiss GAAP FER 21 hatte veb.ch wie folgt Stellung bezogen: Zweckgebundene Fonds können nicht willkürlich (ohne Rücksicht auf die wirtschaftliche Betrachtungsweise) dem Fremdkapital zugewiesen werden. Nur dann wenn Zahlungsverpflichtungen gegenüber Dritten aus noch nicht verwendeten zweckgebundenen Mitteln eingegangen worden sind, ist der Ausweis unter dem Fremdkapital (mit entsprechender Bezeichnung) zwingend. Ansonsten ist der Ausweis unter dem Eigenkapital (Reinvermögen), getrennt vom Organisationskapital, mit einer entsprechenden Bezeichnung sachgerecht; in Frage kommt etwa die Bezeichnung «Reserven für noch nicht verwendete zweckgebundene Mittel». Diese Lösung ist auch kompatibel mit IFRS und US GAAP. Das ICRC in Genf z.B., das nach IFRS abschliesst, weist im Consolidated Statement of Financial Position (per 31.12.2013) unter Reserves (nicht unter Liabilities) folgende Positionen auf: Total Restricted reserves – Permanently restricted reserves for the funds and foundations – Temporarily restricted reserves for the funding of operations Total Unrestricted reserves – Unrestricted reserves designated by the Assembly – Other unrestricted reserves. Im FASB Statement of Financial Accounting Concepts No. 6 (von 2008) heisst es: «In a not-for-profit organization, as in a business enterprise, net assets (equity) is a residual, the difference between the entity’s assets and its liabilities but, in contrast to equity of a business enterprise, it is not an ownership interest» (Ziffer 90) und eine Ziffer weiter steht: «Net assets of not-for-profit organizations is divided into three mutually exclusive classes, permanently restricted net assets, temporarily restricted net assets, and unrestricted net assets». Konflikte mit der Mindestgliederung der Bilanz sehen wir bei dieser Lösung nicht, da Art. 959a ohnehin vorsieht, dass weitere Positionen in der Bilanz oder im Anhang einzeln ausgewiesen werden, «sofern dies für die Beurteilung der Vermögens- und Finanzierungslage durch Dritte wesentlich oder aufgrund der Tätigkeit des Unternehmens üblich ist» (Art. 959a Abs. 3). 14 • rechnungswesen & controlling 1/2015 Rechnungslegung Neues zu Schweizer Kontenrahmen KMU und Rechnungslegung Im November 2014 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zum Vorentwurf zur Revision des Aktienrechts eröffnet – veb.ch wird bis zum 15.3.2015 Stellung beziehen. Die Themenbereiche sind vielfältig: Wiederaufnahme sowie punktuelle Erweiterung und Überarbeitung des Entwurfs 2007 Gründungs- und Kapitalvorschriften, u.a. Abschaffung der (beabsichtigten) Sachübernahme, Kapitalband, flexibleres Verfahren bei der ordentlichen Kapitalherabsetzung, Leitplanken für die Rückzahlung von Kapitalreserven Zwischendividenden Einberufung und Durchführung der Generalversammlung Verwendung elektronischer Mittel (cyber-Generalversammlung, elektronisches Forum) Aktien- und zivilprozessuale Stärkung der Aktionärsrechte Umsetzung von Art. 95 Abs. 3 BV (Volksinitiative «gegen die Abzockerei») Überführung der VegüV in die Bundesgesetze Konnexe Themen (Sorgfaltspflichten, Antrittsprämien, Konkurrenzverbote, Rückforderungsklage) Sanierungsvorschriften im Aktienrecht Überarbeitung der Art. 725 ff. OR Anpassung gewisser Bestimmungen des SchKG Abstimmung des Aktien- mit dem Rechnungslegungsrecht Reserven Eigene Aktien Aktienkapital in Fremdwährung Abschaffung der Buchwert-Konsolidierung Transparenz bei in der Rohstoffförderung tätigen Unternehmen Einzelthemen Geschlechter-Richtwerte Dispoaktien Auf den Schweizer Kontenrahmen KMU dürften die Auswirkungen minim sein. Unser Verband wird sich in der Vernehmlassung auf Fragen der Rechnungslegung konzentrieren und sich insbesondere der Anliegen der KMU annehmen. In einer ersten Beurteilung sind wir zum Schluss gekommen, dass wir viele Vorschläge begrüssen, so unter anderem: Schweizer Kontenrahmen KMU das Aktienkapital kann neu ebenfalls in der für die Geschäftsführung wesentlichen Fremdwährung geführt werden Wegfall der bisherigen Teilliberierung Zwischendividenden Finanzplanung als unübertragbare Aufgabe des VR, nicht nur wenn wie bisher für die Geschäftsführung notwendig Frühwarnsystem und weitere Änderungen Sanierung Differenzierte Solidarität und Rückgriff bei der Organverantwortlichkeit. Kritisch würdigen werden wir hingegen Punkte wie Finanzielle Anreize für Aktionäre, welche das Stimmrecht ausüben Grundsätzliches Verbot der Bildung freiwilliger Gewinnreserven zur Vermeidung der Aushungerung von Minderheitsaktionären Vorgesehene Grössenkriterien (40/80/500) zur Befreiung von der Pflicht zur Konzernrechnung; hingegen begrüssen wir, dass die Konzernrechnung neu nach einem anerkannten Standard erstellt werden muss verschiedene kleinere «technische» Ungereimtheiten. Die Unterlagen des Bundesamts für Justiz zur Aktienrechtsreform finden Sie auf http://www.ejpd.admin.ch/ ejpd/de/home/aktuell/news/2014/2014-11-28.html, die Vernehmlassungsantwort von veb.ch wie gewohnt auf http://veb.ch/publikationen/vernehmlassungen.html Wie sehen die nächsten Schritte aus? Das Bundesamt für Justiz wird die Stellungnahmen auswerten, und es ist geplant, dass der Bundesrat gegen Ende 2015 das Ergebnis zur Kenntnis nimmt und über inhaltliche und verfahrensmässige Punkte entscheidet, die politisch umstritten sind. Anschliessend wird das Bundesamt für Justiz den Entwurf und die Botschaft zur Revision des Aktienrechts ausarbeiten. veb.ch wird für seine Mitglieder am Ball bleiben! Information aus erster Hand erhalten die veb.chMitglieder anlässlich der Generalversammlung am 21. Mai 2015 in Wittenbach SG. Dort erläutert Dr. iur. Florian Zihler, als einer von drei Referenten, die Frage «Was bringt die anstehende Aktienrechtsrevision?». Weitere Informationen zur bevorstehenden Generalversammlung erhalten Sie in dieser Ausgabe. rechnungswesen & controlling 1/2015 • 15 Die beiden veb.ch Bestseller zur Rechnungslegung nach OR – jetzt bestellen 1000 Seiten, 100% praxisnah: Der veb.ch Praxiskommentar zur Rechnungslegung nach OR Der veb.ch Praxiskommentar gibt in einem Band umfassend und verlässlich Auskunft über die Jahresrechnung (Einzelabschluss), Konzernrechnung, Buchführung und Steuerbilanz nach den Vorschriften, die für alle Arten von Unternehmen gelten. Der neue 32. Titel des OR ist zwingend anzuwenden für Geschäftsjahre, die ab dem 1. Januar 2015 begonnen haben. Zahlreiche renommierte Fachleute geben fundierte Antworten auf die praktischen Umsetzungsfragen. Der veb.ch Praxiskommentar ist • differenziert und eigenständig • ausführlich und präzis • problem- und umsetzungsorientiert Das Werk kostet CHF 246 und ist im Verlag SKV (Mail an [email protected]) und im Buchhandel erhältlich (ISBN 978-3-286-50935-1). Mitglieder erhalten 15 Prozent Rabatt. Schweizer Kontenrahmen KMU: Das Original Ein Muss für jedes KMU: Das umfassend überarbeitete Standardwerk des Schweizer Rechnungswesens – mit Berücksichtigung des neuen Rechnungslegungsrechts und der Entwicklung der letzten 17 Jahre! Wachsende Anforderungen an das Rechnungswesen sowie strengere gesetzliche Rechnungslegungsvorschriften machen es von Zeit zu Zeit notwendig, den erstmals 1947 erschienenen «Schweizer Kontenrahmen KMU» anzupassen. Umso mehr, dass die letzte Überarbeitung des bei vielen noch als «Käfer» bekannten Standardwerkes des Schweizer Rechnungswesens 1996 erfolgte. Mit der Inkraftsetzung des neuen Rechnungslegungsrechts im OR per 1. Januar 2013 war der Zeitpunkt für eine umfassende Überarbeitung gekommen. Zudem konnte der veb.ch vom Schweizer Gewerbeverband die Rechte erwerben. Statt eines Alleinautors ist es nun ein Autorenteam, das für den Kontenrahmen verantwortlich zeichnet: Herbert Mattle, Markus Helbling und Walter Sterchi – alles erfahrene Praktiker und eidg. dipl. Experten in Rechnungslegung und Controlling. Das für die Schweizer KMU sehr wichtige Werk kann in den Sprachen deutsch, französisch und italienisch bestellt werden. Weitere Infos auf www.veb.ch, Kontenrahmen KMU. 16 • rechnungswesen & controlling 1/2015 Schweizer Kontenrahmen KMU Umfassende, aktuelle Prüfungssoftware für die eingeschränkte Revision – mit Prüfungshandlungen nach nRLR! Die Swiss Quality & Peer Review AG (SQ&PR AG) hat das «Revisions-Sorglos-Paket» für kleine und mittelgrosse Revisionsunternehmen entwickelt und reagiert damit auf die gesetzlichen Vorschriften und die erhöhten Qualitätsanforderungen an Revisionsgesellschaften. Die beiden führenden Fachverbände TREUHAND | SUISSE und veb.ch bieten über die gemeinsame Firma SQ&PR AG Revisionsunternehmen die Möglichkeit, von professionellen und kostengünstigen Dienstleistungen zur Qualitätssicherung bei der eingeschränkten Revision und den Spezialprüfungen zu profitieren. Daniela Salkim, dipl. Betriebsökonomin FH, dipl. Wirtschaftsprüferin, Vizedirektorin SQ&PR AG, Bern, www.sqpr.ch, Leiterin Wirtschaftsprüfung, Audit Treuhand AG, Horgen, www.audittreuhand.ch Alles aus einer Hand: Das «Revisions-Sorglos-Paket» Mit dem «Revisions-Sorglos-Paket» erhalten Revisionsunternehmen diese Leistungen: Prüfungssoftware «Swiss Quality Audit» Die SQ&PR AG bietet eine massgeschneiderte Softwarelösung zu einem einmaligen Preis-/Leistungsverhältnis an und wird von TREUHAND | SUISSE (SIFER) sowie veb.ch empfohlen. Die Software ist auf die eingeschränkte Revision und Spezialprüfungen ausgerichtet. Die seit Anfang Jahr erhältliche neue Version 2015 bietet die Möglichkeit, das Prüfprogramm um Prüfungshandlungen nach neuem Rechnungslegungsrecht (nRLR) zu erweitern. Da der Standard zur Eingeschränkten Revision noch gültig ist, wurden die möglichen Prüfungshandlungen nach nRLR in Zusammenarbeit mit Fachleuten der Wirtschaftsprüfung ausgearbeitet. Revisionsaufträge und Spezialprüfungen können nach den gesetzlichen Anforderungen optimal und effizient erledigt werden. Eine Demoversion steht auf der Website der Swiss Quality & Peer Review AG (www.sqpr.ch) zum Downloaden und Testen zur Verfügung. Die Liefe- Revision rung der Software SQA erfolgt innerhalb von wenigen Arbeitstagen und ist sofort einsetzbar. Die Anwenderfreundlichkeit ist bestechend und ein technischer Support garantiert. Handbuch zur Qualitätssicherung Ein von Fachleuten ausgearbeitetes Handbuch zur Qualitätssicherung (QS-Handbuch) für Revisionsunternehmen ist ein weiterer elementarer Bestandteil des Revisions-Sorglos-Paketes. Das QS-Handbuch liegt in zwei Versionen vor (Einpersonenrevisionsgesellschaften sowie für Gesellschaften mit > 1 Mitarbeiter) und ist innerhalb von wenigen Tagen lieferbar. Es ist in jedem Fall auf die Gegebenheiten der eigenen Unternehmung anzupassen und dient zur Veranschaulichung der organisatorischen Ausgestaltung des internen Qualitätssicherungssystems. Das QS-Handbuch wurde von erfahrenen Wirtschaftsprüfern ausgearbeitet und hat den Anspruch, dass es bei korrekter Implementierung die Anforderungen des QS 1 erfüllt. Damit werden die Vorgaben an die Erst- und Wiederzulassung – sicher und sorglos – erreicht. Interne Nachschau In kleinen Revisionsunternehmen bewältigt der Wirtschaftsprüfer die Prüfarbeiten ganz oder zu einem grossen Teil selbst. Somit verfasst er auch die notwendigen Arbeitspapiere und kontrolliert allenfalls die der Sachbearbeiter. Aus QS-Sicht überprüft der Wirtschaftsprüfer dabei seine eigene Arbeit und verstösst damit gegen das 4-Augenprinzip. Die SQ&PR AG bietet die perfekte Lösung: eine outgesourcte interne Nachschau, welche von erfahrenen, externen Revisionsexperten durchgeführt wird. Professionelle Weiterbildung Das «Revisions-Sorglos-Paket» beinhaltet zusätzlich einen halben Tag Weiterbildung im Jahr für den QSVerantwortlichen des Auftraggebers. Nicht-Mandanrechnungswesen & controlling 1/2015 • 17 ten sind selbstverständlich willkommen, bei der Weiterbildungsveranstaltung – gegen eine Kursgebühr – teilzunehmen. Der Weiterbildungshalbtag wird selbstverständlich für die Erfüllung der Weiterbildungsverpflichtung der TREUHAND | SUISSE und anderer Fachverbände angerechnet. Eintrag im Register der RAB Mit der Umsetzung der Anleitung zur Qualitätssicherung sind die Mandanten berechtigt, im Register der Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) unter der Verbandsmit18 • rechnungswesen & controlling 1/2015 gliedschaft den entsprechenden Eintrag vorzunehmen. Dazu erhalten sie die Berechtigung zur Verwendung des «Gütesiegels» der SQ&PR AG für ihre Korrespondenz oder ihre Website. Jetzt mitmachen und sorglos sein Informationen zu weiteren Dienstleistungen sowie zur Berufshaftpflichtversicherung finden Sie auf www.sqpr.ch. Ihr Ansprechpartner ist ein qualifiziertes Team mit langjähriger Erfahrung im Bereich Treuhand und Revision. Revision Mehrwertsteuer: Die elektronische Abrechnung läuft Vor einiger Zeit meldete die Eidgenössische Steuerverwaltung, dass man an der Verwirklichung des elektronischen Datenaustausches arbeite. Jetzt macht die ESTV bei der Mehrwertsteuer Nägel mit Köpfen. Ein grosser Schritt in die Zukunft: Die ESTV hat die elektronische Mehrwertsteuerabrechnung für erste Teilnehmer frei gegeben. Der Zugang für alle Steuerpflichtigen soll per Mitte 2015 folgen. Der einfachste Weg zum Ziel führt über das elektronische Portal ESTV SuisseTax. Armin Suppiger, dipl. Experte in Rechnungslegung und Controlling, MWST-Experte FH, VATAR AG, Luzern Umfassende Funktionen Die Steuerverwaltung stellt für den elektronischen Datenverkehr verschiedene Funktionen zur Verfügung: Elektronische Einreichung der Mehrwertsteuerabrechnungen und Korrekturabrechnungen Elektronische Einreichung der Jahresabstimmung Elektronische Fristverlängerung Geschäftsübersicht mit den pendenten sowie abgeschlossenen, über das Portal eingereichten Abrechnungen. Verschiedene Berechtigungsarten Entsprechend der individuellen Bedürfnisse der Steuerpartner unterstützt ESTV SuisseTax verschiedene Berechtigungsarten: Ausfüller: Kann MWST-Abrechnung ausfüllen, aber nicht selber elektronisch einreichen. Diese Rolle wird stets durch den Superuser angelegt. Einreicher: Kann MWST-Abrechnung ausfüllen und elektronisch einreichen und kann zudem die von Dritten («Ausfüller») bereitgestellte Abrechnung elektronisch einreichen. Diese Rolle wird ebenfalls stets durch den Superuser angelegt. Superuser: Besitzt die gleichen Rechte wie der Einreicher und führt zusätzlich die Benutzerverwaltung (vollelektronisches Neuanlegen, Mutieren sowie Löschen von Benutzerrechten). Diese Rolle wird entweder durch einen bestehenden Superuser angelegt oder auf dem Papierweg (ausgelöst durch die beantragte Vollmacht). Nutzen können dieses Angebot bis zur allgemeinen Freigabe die Steuerpflichtigen oder – um es mit den Worten der ESTV auszudrücken: die Steuerpartner – der Kantone Basel-Stadt, Solothurn, Thurgau und Uri. Ein Superuser pro Unternehmung (Steuerpartner) ist zwingend, weitere Benutzer wie Superuser, Einreicher, Ausfüller sind fakultativ. Voraussetzung für das Login: ein Mobil- oder Festnetztelefon mit SMS-Funktion. Unterstützt werden aktuelle Browserversionen von Firefox, Internet Explorer, Chrome und Safari. So gehen Sie vor Fazit Wer ESTV SuisseTax noch nicht nutzt, kann sich im System anmelden oder ein persönliches Benutzerkonto eröffnen, sofern noch keines besteht. Dazu ist aus Datenschutzgründen eine Autorisierung durch die betreffende(n) zeichnungsberechtigte(n) Person(en) erforderlich. Dazu beantragen Sie online eine Vollmacht und die ESTV sendet Ihnen das Formular an den Firmensitz gemäss UID-Register (bei ausländischen Unternehmen an den Sitz der Fiskalvertretung). Nach Rücksendung der unterzeichneten Vollmacht wird die Freischaltung vorgenommen und der Antragssteller per E-Mail orientiert. Die Benutzeranleitung zum E-Goverment-Portal ESTV SuisseTax unter www.estv.admin.ch (Rubrik Dienstleitungen) ermöglicht dem Anwender einen guten Einstieg in die elektronische MWST-Abrechnung. Das neue Angebot der Steuerverwaltung vereinfacht für über 360’000 Steuerpflichtige die ordentlichen MWST-Deklarationen und die Jahresabstimmung. Wegen zahlreicher neuer Publikationen (bspw. teilweise Änderungen bei den Saldosteuersätzen ab 1.1.2015, Praxisänderungen und neue MWST-Infos und MWST-Brancheninfos) sind die Steuerpflichtigen aber nach wie vor gefordert! Steuern rechnungswesen & controlling 1/2015 • 19 Controller Akademie AG l Altstetterstrasse 124 l 8048 Zürich Telefon 044 438 88 00 l [email protected] Start 14. Oktober 2015 Controlling-Praxisstudium (1 Semester) Für Personen mit dem Fachausweis Finanz- und Rechnungswesen, Absolventinnen und Absolventen von HFW oder FH sowie Berufsleute mit Erfahrung, die sich eine zielorientierte, vertiefte und praxisnahe Controlling-Ausbildung wünschen, ohne das eidg. Diplom in Rechnungslegung und Controlling anzustreben. Jetzt anmelden! www.controller-akademie.ch 20 • rechnungswesen & controlling 1/2015 Die Controller Akademie ist eine Institution von Steuern Auch bei uns immer wichtiger: Verrechnungspreise und ihre Dokumentation Die Schweiz bietet im globalen Vergleich nach wie vor attraktive steuerliche Bedingungen. Internationale Unternehmen nutzen das zur Ertragsoptimierung – sehr zum Unwillen des Auslandes. Ein Bericht zur aktuellen Lage. Viele internationale Unternehmen haben den Spielraum für Gewinnallokationen in die Schweiz genutzt, um von tiefen Steuerbelastungen zu profitieren. Konkret: Gewinne wurden durch Verrechnungspreise für Lieferungen und Leistungen zwischen Unternehmensteilen in verschiedenen Ländern in die Schweiz verlagert. Reto Giger, lic. iur., dipl. Steuerexperte, Partner bei GHM Partners AG, Zug. www.ghmpartners.com Die Haltung der OECD Im Rahmen des sogenannten BEPSProjekts (Base Erosion and Profit Shifting; vgl. dazu unseren Artikel in der r&c Ausgabe 3/13), welches von den G-20 Staaten angestossen wurde, sollen internationale Unternehmen dazu verpflichtet werden, Steuern am Ort der wirtschaftlichen Leistungserbringung zu zahlen. Um diesen Standard sicher zu stellen, werden den Unternehmen umfangreiche, erhöhte Dokumentationspflichten auferlegt. Nachdem darüber zwischen den Industriestaaten Einigkeit erzielt worden ist, erweist sich die Umsetzung allerdings als schwierig, weil natürlich nicht alle Länder davon profitieren werden. Dies allein deshalb, weil der Zugewinn des einen Landes für Verlust in einem anderen Land sorgt. Die OECD hat daher Verrechnungspreisrichtlinien erlassen, die als Auslegungshilfe bei Verrechnungspreis-Disputen zwischen mehreren Ländern herangezogen werden sollen. Die ständig überarbeiteten Richtlinien der OECD sind allerdings auch nicht eindeutig und keineswegs weltweit anerkannt. Dr. Peter Happe, dt. Steuerberater, C.P.A. und Fachberater für internationales Steuerrecht; Partner bei GHM Partners AG, Zug. www.ghmpartners.com Steuern Gesetzliche Vorschriften in der Schweiz Viele Länder kennen detaillierte Verrechnungspreisvorschriften. Nicht so die Schweiz. Die schweizerischen Steuerbehörden stellen die Besteuerung des sogenannten schweizerischen Steuersubstrates bei international tätigen Unternehmensgruppen bisher im Wesentlichen gestützt auf die Artikel 58 DBG resp. Art. 24 StHG als Vorlage für kantonale Steuergesetze sowie verschiedene Merkblätter aus den Jahren 1959, 1960, 1997 und 2004 sicher. Dabei folgt die schweizerische Steuerpraxis grundsätzlich den OECD-Richtlinien. Um in unklaren Fällen Rechtssicherheit zu schaffen, lohnt sich der Abschluss von uni- oder bilateralen Vorabverständigungsverfahren («Advance Pricing Agreements») mit den Steuerbehörden. Hochsteuerland Deutschland Ganz anders sieht es beispielsweise im Hochsteuerland Deutschland aus. Nach § 90 Abs. 3 Abgabenordnung (AO) sind deutsche Mutterunternehmen von ausländischen Tochterunternehmen zur umfangreichen Dokumentation der Verrechnungspreise und Mitwirkung bei der Aufklärung von Geschäftsbeziehungen verpflichtet. In der «Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung» (GAufzV) sind die Dokumentationspflichten festgelegt. Geregelt wird, was, wann und wie zu Verrechnungspreisen aufgezeichnet werden muss. Die Verrechnungspreis-Dokumentation ist bei steuerlichen Prüfungen auf Anforderung des Betriebsprüfers innerhalb von kurzen Fristen (60 Tage) vorzulegen – samt dazugehörigen Belegen wie Verträgen, Rechnungen und Kostenberechnungen. Zeitnah zu erstellen: eine Dokumentation über ausserordentliche Vorgänge wie die Gründung von Tochterunternehmen, Umstrukturierungen, Änderung der Geschäftsstrategien, Preisanpassungen und mehr. rechnungswesen & controlling 1/2015 • 21 Nachlässigkeit geht ins Geld Diese Dokumentationspflichten gelten jedoch nur dann, wenn die inner-konzernlichen Warenumsätze einen Betrag von EUR 5 Mio. überschreiten oder die Umsätze aus Dienstleistungen den Betrag von EUR 500’000 überschreiten. Sind diese Grenzen unterschritten, reicht es aus, wenn die vorgenannten Belege auf Anforderung zur Prüfung bereitgehalten werden; eine umfangreiche Verrechnungspreis-Dokumentation ist für kleine Unternehmen nicht erforderlich. Auch wenn die vorgenannten Grenzen nicht erreicht werden, ist stets auf angemessene Verrechnungspreise zu achten. Sie müssen zudem dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechen. Anders als in anderen Ländern werden Datenbankanalysen von der Finanzverwaltung nur ungern akzeptiert. Was angemessen ist, muss im Vorhinein festgelegt bzw. geprüft werden und ist nachträglich nur schwierig zu korrigieren. Das Finanzamt kann zudem, wenn die Verrechnungspreis-Dokumentation nicht rechtzeitig, falsch oder unvollständig vorgelegt wird, Schätzungen zu Lasten der deutschen Unternehmen vornehmen, die Gewinne der deutschen Unternehmen dadurch erhöhen und hohe Strafen von bis zu EUR 1 Mio. verhängen (§ 162 Abs. 3 und 4 AO). Ins Gewicht fallen können auch Zuschläge für eine verzögerte Vorlage von Dokumentationen und strafrechtliche Sanktionen. Wegzug aus Deutschland kaum möglich Deutschland gehört zu den weltweiten Vorreitern bei der Behinderung des Wegzugs von Unternehmern sowie Unternehmen und Unternehmensteilen. Die deutsche Finanzverwaltung ist stark bemüht, der Kapitalflucht oder auch der Verlegung von Anteilen an Kapitalgesell- schaften ins Ausland Hindernisse in den Weg zu legen. Gleiches gilt für portable immaterielle Vermögensgegenstände wie Kundenstamm, Know-how, Software, Patente und Lizenzen als sogenannte Funktionsverlagerungen. Dies deshalb, weil stets vermutet wird, dass in Deutschland entstandene stille Reserven und Gewinne, ggf. geschaffen mit deutschen Betriebsausgaben und daher zu Lasten des deutschen Steuerzahlers, auch in Deutschland besteuert werden müssten. Schätzungen gehen davon aus, dass nach wie vor Jahr für Jahr mehrere Mrd. Euro an steuerbaren Gewinnen durch internationale Verschiebungen von international tätigen Konzern in Deutschland verloren gehen, was die deutsche Finanzverwaltung veranlassen wird, das Netz noch enger zu flechten. Der Zuzug ist einfach, der Wegzug aus Deutschland nahezu unmöglich, erst recht, wenn es sich um ein erfolgreiches Unternehmen oder um im Wert erheblich gestiegene Vermögensteile handelt. Deshalb kann ein Investment in Deutschland schnell zu einer Einbahnstrasse werden, wenn nicht von Anfang der Exit aus Deutschland mitbedacht wird. Ähnliche Tendenzen sind auch in anderen Industrieländern zu beobachten. Jüngste internationale Entwicklungen Anlässlich des Treffens vom Februar 2015 in Istanbul vereinbarten die G-20-Länder, bis Ende 2016 die Arbeiten für schärfere Regelungen abzuschliessen. Neu ist geplant, dass Daten im Zuge des automatischen (!) Informationsaustausches an Drittstaaten weitergeleitet würden. Es wird diskutiert, auch bestehende tax rulings auszutauschen. Es dürfte sich lohnen, solche tax rulings auf die Kompatibilität mit den neuen OECD-Entwicklungen zu prüfen. veb.ch und SIB lancieren gemeinsam «Dipl. Steuerberater/in NDS HF» veb.ch und das SIB Schweizerisches Institut für Betriebsökonomie arbeiten bereits mit Hochdruck am neuen Nachdiplomstudium, das zum eidgenössisch anerkannten Titel «dipl. Steuerberater/in NDS HF» führen soll. In der finanziellen Unternehmensführung nehmen sowohl die direkten wie die indirekten Steuern eine immer wichtigere Stellung ein. Dabei werden die fachlichen Anforderungen zunehmend komplexer, die Verantwortung für die korrekte Abrechnung ist massiv gestiegen, das Steuerstrafrecht ist verschärft worden. Im Rechnungs- und Treuhandwesen tätige Personen sind deshalb immer mehr gefordert. Der zusätzliche Qualifikationsbedarf ruft förmlich nach einem neuen Qualifizierungsangebot. Mit Fachberatung des veb.ch wird die grösste Höhere Fachschule für Wirtschaft, das SIB Schweizerisches Institut für Betriebsökonomie, eine Lücke in der Weiterbildung im Steuerbereich schliessen. Das einjährige Nachdiplomstudium (NDS) befähigt seine Absolventinnen und Absolventen, Unternehmen als kompetente Ratgeber/innen bei allen steuerlichen Fragestellungen zur Seite zu stehen. Einen wesentlichen Aspekt stellt dabei die vorausschauende Beratung für die optimale Steuergestaltung und Unterstützung bei unternehmerischen Entscheiden dar. Ferner werden Absolventinnen und Absolventen des NDS bei Entscheidungen der Steuerverwaltungen kompetent vermitteln können. Finales Ziel ist, dass wer das Studium erfolgreich beendet, massgeblich zu einer nachhaltigen Entwicklung und Wertsteigerung von Unternehmen beitragen kann. Beleg dafür wird der eidg. anerkannte und geschützte Titel „dipl. Steuerberater/in NDS HF“ sein. Detailinformationen dazu finden sich unter www.sib.ch/tax 22 • rechnungswesen & controlling 1/2015 Steuern E+S ASW Für IP Boxen (Immaterialgüterrechtsgesellschaften) gilt neu der modifizierte Nexus Approach, wonach Aufwendungen im Zusammenhang mit Immaterialgüterrechten nur noch zu 30 % im Ausland steuerlich akzeptiert werden sollen. Dieser Approach sollte aus Steuersicht zu einer Planung der Immaterialgüterrechtsentwicklungen am Standort der IP-Box-Gesellschaft tendieren. Ausblick Einige Länder haben bereits erste Anpassungen ins nationale Recht übernommen (Bsp. Frankreich, UK). Die Schweiz hat sich ebenfalls bereit erklärt, die neuen Regeln mitzutragen. Erste Auswirkungen ergeben sich bereits mit der Unternehmenssteuerreform III. Die Schweiz ist international stark vernetzt, die Handelsbeziehungen mit dem Ausland sind sehr wichtig. Die Frankenstärke verlangt in einigen Bereichen die Verlagerung von Funktionen in das kostengünstigere Ausland, damit Schweizer Unternehmen wettbewerbsfähig bleiben. Mit den neuen Regeln, der erhöhten Transparenz und dem Informationsaustausch verliert die Schweiz tendenziell Steuersubstrat ans Ausland. Aus diesem Grund ist es für international tätige Unternehmen höchste Zeit, die bestehenden Verrechnungspreise zu überprüfen und allenfalls Dokumentationen anzupassen. Diese Überprüfung muss nicht nur ein Risiko, sondern kann gleichzeitig eine Chance sein, Steueroptimierungen zu realisieren. treuhand business software AbaWeb Treuhand So clever war Buchhaltung noch nie – für Treuhänder und ihre Kunden. Handlungsinputs für die Geschäftsleitung /den Finanzchef Prüfen der Ländervorschriften und Fristen zur Einreichung von Dokumentationen. Festlegen einer Verrechnungspreis-«policy» und Überprüfung der Umsetzung innerhalb einer Unternehmensgruppe (Angemessenheit prüfen anhand von Funktions- und Risikoanalyse unter Berücksichtigung von Kosten und Leistungen sowie Datenbankanalyse). Berücksichtigung von Steueroptimierungsmöglichkeiten. Aufzeichnungspflichten erfüllen. Prüfen, ob vorhandene Verrechnungspreis-Dokumentation ausreichend ist. Verträge müssen mit der VerrechnungspreisDokumentation koordiniert sein. Abstimmung der Verrechnungspreis-Dokumentation mit erfahrenem externem Partner (Steuerexperten) wird empfohlen. Bei Investments ist stets der Exit aufgrund geänderter wirtschaftlicher, politischer oder rechtlicher Entwicklungen zu berücksichtigen. Beobachtung von nationalen und internationalen steuerrechtlichen Entwicklungen im Sinne eines Monitorings ist geboten. Steuern > Business Software aus der Cloud: einfach, komfortabel, günstig > iPad App AbaSmart für grenzenlose Mobilität: Daten immer ortsunabhängig und online verfügbar www.abacus.ch rechnungswesen & controlling 1/2015 • 23 1. St.Galler Forum für Finanzmanagement und Controlling Spannende Themen, spannende Referenten und spannende Teilnehmende. Die Fachtagung für Fach- und Führungskräfte aus Finanzmanagement und Controlling. Patrick Dudli CFO Swisscom Enterprise Customers Hansruedi Geel Group CFO Stadler Rail Prof. Dr. Mathias Lindenau Leiter des Zentrums für Ethik und Nachhaltigkeit, FHS St.Gallen Prof. Andreas Löhrer Institut für Unternehmensführung, FHS St.Gallen Prof. Dr. Wilfried Lux Leiter des Kompetenzzentrums Finanzmanagement und Controlling, FHS St.Gallen Karl Stadler Treasurer Bühler Group Philipp Steinberger Gründungspartner c-crowd Prof. Dr. Sebastian Wörwag FHS St.Gallen, Rektor Freitag, 12. Juni 2015, 8.30 bis 16.45 Uhr Fachhochschulzentrum, Rosenbergstrasse 59, 9000 St.Gallen Anmeldung unter: www.fhsg.ch/forum-finanzen-controlling www.fhsg.ch FHO Fachhochschule Ostschweiz 24 • rechnungswesen & controlling 1/2015 Steuern Whistleblower weiterhin ohne wirksamen Schutz Whistleblower werden durch das geltende Recht nicht genügend geschützt. Die aktuelle Gesetzesvorlage bringt keine Verbesserung. Bankmitarbeiter, die Kurse manipulieren, Transaktionen im eigenen Interesse, Verschleuderung von Steuergeldern im Sozialamt, Pflegeheimbewohner, die entwürdigend behandelt werden – Unregelmässigkeiten im Unternehmensalltag sind leider eine Tatsache. Rainer Mössinger, Rechtsanwalt, Leiter Beratungsdienst Kaufmännischer Verband Schweiz Wie geht man als Arbeitnehmer damit um, wenn man auf Missstände stösst? Die gesetzlichen Vorgaben sind klar: Im Rahmen der arbeitsvertraglichen Treuepflicht hat der Arbeitnehmer die Interessen seines Arbeitgebers zu wahren. Einerseits ist er an das Geschäftsgeheimnis gebunden und darf keine Interna nach aussen tragen. Stellt er Vorgänge fest, die den Arbeitgeber schädigen können, so ist er zudem gehalten, dies zu verhindern bzw. die vorgesetzte oder zuständige Stelle im Betrieb zu informieren. Was aber, wenn Dritte geschädigt oder öffentliche Interessen beeinträchtigt werden? Wenn die Geschäftsführung unlautere Machenschaften duldet? Mit solchen Missständen konfrontierte Mitarbeiter sind nicht zu beneiden. Die Chance, dass als Held gefeiert wird, wer Missstände publik macht, ist gering. Erfahrungsgemäss sind fast immer Ausgrenzung und Entlassung die Folge. Nicht selten hat ein Whistleblower zudem noch ein Strafverfahren wegen Verletzung des Geschäftsgeheimnisses am Hals. Eine Kündigung ist gültig Whistleblower geniessen im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis keinen besonderen gesetzlichen Schutz. Kommt es nach einer korrekten Meldung zu einer Kündigung, so ist diese gültig. Nach den gesetzlichen Bestimmungen über missbräuchliche Kündigungen kann nur eine Entschädigung von maximal 6 Monatslöhnen geltend gemacht werden. Die Aussicht, im Gerichtsverfahren eine Recht Entschädigung zugesprochen zu erhalten, von der nach Abzug der Prozesskosten ein relevanter Betrag übrig bleibt, ist unterdurchschnittlich. Diese Rechtslage war Anlass für eine Gesetzesänderung, welche zur Zeit im Parlament behandelt wird. Einen verbesserten Schutz von Whistleblowern sucht man darin vergebens. Geregelt werden in der Vorlage die Voraussetzungen und die Verfahrensmodalitäten für eine interne oder externe Meldung. Danach hat eine Meldung zunächst intern zu erfolgen. Hat der Arbeitgeber selber ein internes Meldesystem eingerichtet, ist die Meldung an eine Behörde nicht zulässig. Ist mangels Meldesystem die Einschaltung einer Behörde möglich, so ist in diesem Fall eine Information der Medien nur erlaubt, wenn die Behörde sich weigert, den Arbeitnehmer über ihr weiteres Vorgehen zu informieren. Damit wird der Gang an die Öffentlichkeit erheblich eingeschränkt, obwohl die Erfahrung zeigt, dass ein Missstand häufig erst angegangen wird, nachdem Medien diesen publik gemacht haben. Kommt hinzu, dass die vorgeschlagene Regelung ausgesprochen kompliziert und für den Normalbürger alles andere als verständlich formuliert ist. Zu diesem Schluss gelangte nun auch die Rechtskommission des Nationalrates, welche sich für eine Überarbeitung der Vorlage ausgesprochen hat. In jedem Fall wird auch eine besser formulierte gesetzliche Regelung wenig daran ändern, dass ein Whistleblower nicht mit einem wirksamen Schutz vor Entlassung rechnen kann. Er tut daher gut daran, sich vorgängig beraten zu lassen. rechnungswesen & controlling 1/2015 • 25 Aktuelle Gerichtsurteile, die auch Sie betreffen könnten Wirtschaft Ungerechtfertigte Betreibung Zu Unrecht betriebene Personen können ihre Kreditund Vertrauenswürdigkeit unter erleichterten Bedingungen schützen. Das Bundesgericht lockert die formellen Voraussetzungen für eine gerichtliche Feststellung, dass die Forderung gar nicht besteht. Dritte erhalten in diesem Fall keine Auskunft über die Betreibung. (Urteil 4A_414/2014) Das für eine Feststellungsklage vorausgesetzte schutzwürdige Interesse besteht demgemäss grundsätzlich bereits dann, wenn eine Forderung in Betreibung gesetzt wurde. Der Entscheid hat weit über das Betreibungsrecht hinaus Bedeutung für Gläubiger und Schuldner. Kündigungsschutz bei Miete Am gleichen Tag, an dem ein Vermieter seinem Mieter kündigte, wandte dieser sich wegen Mängeln und einer Mietzinsreduktion an die Schlichtungsbehörde. Auch wenn der Vermieter somit nicht wissen konnte, dass ein Verfahren hängig ist, gilt für den Mieter der Kündigungsschutz. (Urteil 4A_482/2014) Umwandlung einer Aktiengesellschaft in eine Investmentgesellschaft Die Umwandlung einer Aktiengesellschaft in eine Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV) ist mangels einer Ausnahmebestimmung nach KAG 95 unzulässig (E. 5.3). Die Umstrukturierung einer Aktiengesellschaft in eine SICAV ist mittels der Vermögensübertragung nach FusG 69 I mit den Zielsetzungen des FusG vereinbar (E. 5.2.4). Die Unzulässigkeit der Umwandlung einer Aktiengesellschaft in eine SICAV verstösst nicht gegen BV 8 (E. 6). B-6755/2013; BVGer, 11.8.2014 VR-Mandat endet bei Abwahl sofort Erreicht ein Mitglied des Verwaltungsrats bei der Wiederwahl durch die Generalversammlung nicht die nötige Anzahl an Stimmen, endet sein Mandat. Eine statutarische Klausel, welche für solche Fälle vorsieht, dass das bisherige Mandat weiterläuft, verstösst gegen OR 691 I 2 und ist nach OR 706b 3 nichtig (E. 2.6). 4A.235/2013; BGer, 27.5.2013 Unkompliziert: Auflösung einer einfachen Gesellschaft Mehrere selbständige Personengesellschaften können durch Parteiwillen jederzeit und formlos miteinander verknüpft werden. Die Auflösung einer einfachen Ge26 • rechnungswesen & controlling 1/2015 sellschaft kann nach denselben Regeln erfolgen wie die Auflösung einer Kollektivgesellschaft, wenn die Gesellschaftsverträge der beiden Gesellschaften miteinander verknüpft sind und die Kollektivgesellschaft einen prägenden Charakter aufweist (E. 2.2). 4A.146/2013; BGer, 31.7.2013 Sozialversicherungen Risikosport: Taggeldkürzung rechtens Die Unfallversicherung darf ihre Taggeldleistungen für Personen kürzen, die beim «Dirt-Biken» eine Verletzung erleiden. Die akrobatischen Sprünge mit dem Fahrrad über künstliche Hügel müssen versicherungsrechtlich als Wagnis gelten. Keine Rolle spielt es dabei, ob der Sport wettkampf- oder nur hobbymässig betrieben wird. (Urteil 8C_762/2014) Kein Geld für Zahnschaden Die bundesgerichtliche Rechtsprechung bezüglich Zahnschäden infolge eines Bisses auf ein hartes Objekt ist um einen Fall reicher: Wer auf eine nicht entsteinte Olive beisst, die in einem grünen Salat versteckt war, und sich dabei einen Zahn verletzt, bekommt von der Unfallversicherung kein Geld für die Zahnreparatur. (Urteil 8C_893/2014) Kinderzulagen bei mehreren Arbeitgebern? Wer für zwei Arbeitgeber mit Sitz in unterschiedlichen Kantonen tätig ist, erhält nur die Familienzulagen im Kanton, wo das höhere Einkommen erzielt wird. Sind die Familienzulagen im Kanton des anderen Arbeitgebers besser, besteht kein Anspruch auf eine Vergütung der Differenz. Das Bundesgericht heisst die Beschwerde des Bundesamtes für Sozialversicherungen gut. (Urteil 8C_250/2014) Namensänderung: Das Kind darf wählen Das Bundesgericht bestätigt die Änderung des Familiennamens eines Kindes auf den Ledignamen seiner sorgeberechtigten Mutter. Beim Gesuch um Namensänderung können Kinder ab zwölf Jahren selber handeln. Die gesetzliche Neuregelung von 2013 lässt eine Namensänderung bei urteilsfähigen Scheidungskindern bereits zu, wenn ihr Wunsch zur Übereinstimmung mit dem Namen des sorgeberechtigten Elternteils nach sorgfältiger Abklärung nachgewiesen ist. (BGr 5A_334/2014) Recht Qu’est-ce qui a plus de 65 ans dans votre entreprise? 65 ans, c’est l’âge usuel de la retraite pour les hommes en Suisse. C’est peut-être aussi l’âge de votre plan comptable. Si tel est le cas, laissez-lui faire valoir son droit à la retraite et passez au plan comptable suisse PME édition 2014. Vous répondrez ainsi aux exigences du nouveau droit comptable. Olivier Leuenberger, lic. HEC-Lausanne. Après 10 passé auprès du cabinet d’audit Deloitte, il a dirigé d’importants projets informatiques avant de reprendre la direction financière de plusieurs entreprises. Depuis 2012, il est directeur commercial d’Epsitec SA, éditeur des logiciels de gestion Crésus. En 2013, une refonte importante du plan comptable standard suisse a eu lieu. Celle-ci s’est concrétisée en 2014 par l’édition d’une version française 1. Elle répond à un double objectif: s’adapter aux nouvelles exigences du droit comptable suisse et ne pas modifier fondamentalement les habitudes. Ainsi, ce plan comptable se calque sur la structure du bilan (imposée par l’art. 959a CO) et du compte de résultat par nature (art. 959b CO Al.2). Il offre ainsi des balises générales pour les entreprises actives tant dans la production, le commerce ou les prestations de service, quelle que soit leur taille, leur forme juridique ou leur branche d’activité. Certaines associations professionnelles proposent des plans comptables spécifiques qui doivent naturellement être adaptés en fonction des particularités de l’entreprise. Chaque entreprise dispose ainsi in fine de son propre plan comptable. En ce début d’année, nous constatons auprès de nos clients que, même si le nouveau droit comptable est entré en force obligatoire au 1er janvier, toutes les entreprises n’ont pas encore pris les dispositions qui s’imposent. De nombreuses comptabilités, y compris celles tenues par des fiduciaires, ont encore un plan comptable basé sur le plan comptable général pour entreprises artisanales, industrielles et commerciales développé par le prof. Käfer et édité pour la première fois en 1947! 1 La classe 3 de ce plan comptable correspondait aux charges relatives aux matières et aux marchandises, la classe 4 aux autres charges d’exploitation, la classe 6 aux produits d’exploitation et la classe 7 aux charges et produits hors exploitation ou extraordinaires. La publication du nouveau plan comptable devrait donc inciter toutes les personnes qui tiennent encore une comptabilité basée sur un plan qui a plus de 65 ans à se moderniser. C’est en effet probablement le seul «objet» aussi ancien qu’elles ont encore dans leur bureau! La migration doit alors se concevoir comme un «projet» à part entière. Il faut en effet repenser son plan comptable et modifier ses habitudes. Pour ceux qui utilisent l’édition de 1996 – qui a donc bientôt 20 ans d’activité – la migration vers le nouveau plan comptable peut se faire en douceur. En effet, les principes structurels du nouveau plan n’ont pas changé. Des adaptations sont cependant essentielles pour répondre aux exigences actuelles. Dans tous les cas, il est recommandé de faire évoluer son plan comptable afin de répondre à l’objectif de présenter la situation économique de l’entreprise de façon à ce qu’un tiers puisse s’en faire une opinion fondée. Il convient donc de mettre à profit la nouvelle année, si ce n’est pas déjà fait, pour dépoussiérer sa comptabilité et ainsi pouvoir présenter, en toute quiétude, des états financiers 2015 conformes au droit. PLAN COMPTABLE SUISSE PME, Walter Sterchi, Herbert Mattle, Markus Helbling, L.E.P. Loisirs et Pédagogie S.A., 2014 (ISBN 978-2-606-01551-0) Swisco rechnungswesen & controlling 1/2015 • 27 Fachkompetenz allein führt nicht zum nachhaltigen Führungserfolg Kennen Sie diese Situation? Dank Ihren hervorragenden Leistungen im Bereich Rechnungswesen, Treuhand oder Steuern wird Ihnen angeboten, ein Team zu führen. Eine interessante Herausforderung. Aber verfügen Sie auch über das notwendige Rüstzeug als Führungsperson? Franziska Lang-Schmid, lic. oec. publ.; dipl. analyt. Psychologin, ist Vizepräsidentin der Schweizerischen Vereinigung für Führungsausbildung SVF-ASFC Es gibt sie, Menschen, die von Natur aus ein Führungstalent sind und instinktiv alles richtig machen. Die Mehrheit der über 500’000 Schweizer Erwerbstätigen aber, die dank ihrer Fachkompetenz in eine Vorgesetztenposition gerutscht sind, gehört nicht in die Kategorie der Naturtalente. Die wenigsten Menschen sind aus dem Stand heraus gute Leader. Wer als frisch gebackene Chefin oder Vorgesetzter seine Mitarbeitenden in einem schwierigen Umfeld und trotz Ressourcenknappheit zu Höchstleistungen bewegen soll, merkt schnell, dass der Arbeitsalltag mit einer Reihe neuer Herausforderungen aufwartet. Dies, ohne dass man diese vorgängig erlernt und in einem geschützten Umfeld hat ausprobieren können. Es drohen Überforderung, Misserfolg und Frust. Die wenigsten Menschen sind aus dem Stand heraus gute Leader Unbestritten: Überlegene Fachkompetenz ist eine unabdingbare Grundlage für eine Chefposition. Darüber hinaus ist eine gewisse Begabung, Menschen zu führen, eine gute, aber eben nicht hinreichende Voraussetzung für einen nachhaltigen Erfolg. Besonders die «handwerkliche» Komponente der personellen Führung kann und muss man sich aneignen. Was nützt es, wenn die Mitarbeitenden die fachlichen Instrumente und Prozesse beherrschen, wenn Konflikte im Team offenkundig oder auch nur spürbar vorhanden sind? «Sand im Getriebe» hemmt die gemeinsame Fahrt oder stoppt sie gar. 28 • rechnungswesen & controlling 1/2015 Und Herr Meier? Er präsentiert das Budget fachlich hervorragend und zeigt den Zusammenhang zur Strategie klar auf. Doch seine Slides sind überladen, kaum lesbar und unattraktiv gestaltet. Auch gelingt es ihm mental nicht, seine Zuhörer zu motivieren, die anspruchsvollen Jahresziele gemeinsam und mit Elan anzugehen. Kompetente Führung ist weitgehend lernbar Führung findet im Alltag statt. Folglich führt nicht theoretisches Wissen, sondern praktisches Können zum Erfolg. Die Vernetzung von Fach-, Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenz und deren Umsetzung in die eigene berufliche Praxis ist zwar anspruchsvoll, aber unerlässlich, um als Leader und Manager nachhaltigen Erfolg verbuchen zu können. Das 4-stufige Ausbildungskonzept der SVF-ASFC Die Schweizerische Vereinigung für Führungsausbildung SVF-ASFC basiert auf einem umfassenden Führungsverständnis. Aspekte der personellen Führung (Leadership) sind ebenso zentral wie betriebswirtschaftliche Aspekte (Management). Das Konzept ist modular aufgebaut und gliedert sich in vier aufeinander aufbauenden Stufen: Von den SVF-Zertifikaten in Leadership und Management, über die Stufe der Berufsprüfung, zu den Diplom-Modulen bis hin zur Höheren Fachprüfung mit dem eidg. geschützten Titel «Diplomierter Führungsexperte oder diplomierte Führungsexpertin». Das SVF Leadership-Zertifikat ergänzt Ihre fachspezifische Ausbildung zur kompetenten Übernahme einer Führungsfunktion Als ausgewiesene Fachperson in Rechnungswesen, Treuhand oder Steuern, die für eine Vorgesetztenfunktion auf Stufe Team vorgesehen ist, oder eine solche vor kurzem übernommen hat, eignet sich insbesondere der Führung Hier erfahren Sie mehr Inhaltliche und formale Informationen zu allen vier Ausbildungsstufen erhalten Sie auf der Website des Prüfungsträgers: www.svf-asfc.ch. KV Zürich Business School bietet den Bildungsgang für Führungsfachleute seit Jahren erfolgreich an. Dieser führt zum Diplom «Führungsfachmann/-frau KV Schweiz» und nach einem 3-tägigen Vorbereitungskurs auf die Berufsprüfung zum Titel «Führungsfachmann/-frau, eidg. Fachausweis». Neu besteht zusätzlich die Möglichkeit, in einem knappen halben Jahr und 160 Lektionen das Leadership-Zertifikat zu erwerben. Einzelheiten können Sie der Website der KV Zürich Business School Weiterbildung www.meinbildungspartner.ch entnehmen oder sich persönlich beraten lassen. Teil Leadership. Sie erwerben gezielt und effizient das notwendige Rüstzeug der «soft skills» und transferieren die erworbenen Kenntnisse laufend in Ihren beruflichen Alltag. Die sechs Bausteine des Leadership-Zertifikats 1. Im Modul Selbstkenntnis eignen Sie sich die Fähigkeit an, sich als Führungsperson zu hinterfragen und entsprechende Massnahmen zur nachhaltigen Verhaltensänderung einzuleiten. ³ Wer sich besser kennt, kann sich und andere besser führen. Achten Sie bei einer nächsten Besprechung nebst den verbalen Äusserungen Ihres Gegenübers auch auf seine Gestik und Mimik. Geben Sie regelmässig Feedbacks und fordern Sie welche von Ihren Mitarbeitenden ein? Ein wichtiges Führungsinstrument für Sie und die andern. Schreiben Sie so, dass Ihre Botschaft verstanden wird? Wenn nicht, sollten Sie Ihren Schreibstil verbessern. ³ Wer die Grundregeln der Kommunikation beherrscht, wird ernst genommen. 6. Geschicktes verbales und nonverbales situationsgerechtes, zielgruppenorientiertes Verhalten, aber auch ein gezielter Einsatz von Medien, sind wichtige Grundlagen einer erfolgreichen Präsentation. ³ Wer eine Botschaft adressengerecht darlegt, gewinnt seine Zuhörer. Die sechs Leadership-Module können an verschiedenen Bildungsinstituten in der Schweiz einzeln oder als Ganzes in Form eines Baukastens absolviert werden. Die erworbenen Kompetenzen werden bei der Schweizerischen Vereinigung für Führungsausbildung SVF-ASFC geprüft. Erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen erhalten pro Modul einen Kompetenznachweis. Wer alle sechs Module erfolgreich prüfen lässt, erhält das SVF-Zertifikat «Leadership». Lesen Sie auf den folgenden Seiten weiter über die Führungsausbildung der Schweizer Armee. 2. Sind Sie dauernd mit Arbeit überlastet und arbeiten häufig auch am Abend und am Wochenende? Im Modul Selbstmanagement lernen Sie, Ihre Aufgaben effektiver und effizienter zu gestalten. ³ Wer sein Aufgabengebiet optimal organisiert, spart Zeit und Ärger. 3. Teamführung. Kennen Sie Ihre Rolle als Teamleiterin oder -leiter? In diesem Modul eignen Sie sich die notwendige Kompetenz an, auf Ihre Mitarbeitenden situations- und verhaltensgerecht zu wirken und sie zu unterstützen. ³ Wer seine Aufgabe als Führungsperson beherrscht, führt sein Team zum Erfolg. Bewährte Modelle der Problemlösung finden sie unter… 4. Konflikte kommen immer und überall vor. Im Modul Konfliktmanagement wenden Sie Instrumente und Methoden an, um menschliche Zwistigkeiten nachhaltig zu bewältigen – ein zentraler Baustein zur wirkungsvollen und effizienten Zielerreichung. ³ Wer Konflikte proaktiv angeht und geschickt löst, führt sich und sein Team weiter. 5. Kommunikation: Kennen Sie das Axiom von Paul Watzlawik: «Man kann nicht nicht kommunizieren»? Führung www.veb.ch, Verbandspublikationen rechnungswesen & controlling 1/2015 • 29 Führungsausbildung der Schweizer Armee mit doppeltem Nutzen Trimm dich fit – als Kader für Armee und Wirtschaft: Führen in der heutigen Zeit ist eine Herausforderung. Die Führungsausbildung der Armee vermittelt dem Milizkader eine umfassende Kompetenz in Sozial-, Methodenund führungsspezifischem Wissen. Der Alltag ist von Schnelllebigkeit, komplexen Abläufen und Individualismus geprägt. Ein Vorgesetzter oder eine Vorgesetzte soll in der Lage sein, mit den Mitarbeitenden konstruktiv zu kommunizieren, ihren Selbstwert zu stärken, sie zu motivieren und auftauchende Konflikte geschickt zu entschärfen. Ein Vorgesetzter oder eine Oberst Vorgesetzte hinterfragt sich immer René Hediger, wieder selbst, arbeitet gezielt an der FST A / Ausbildung Minimierung der eigenen Schwächen (FGG 7) Chef Zentrum und eignet sich die entsprechenden Führungsausbildung Führungskompetenzen an. Doch ist 4411 Seltisberg Führung lernbar? Diese provokante Äusserung kann nicht eindeutig mit Ja oder Nein beantwortet werden. Lernbar sind die Führungstechniken wie das Setzen von Zielen und Prioritäten oder Kommunikations- und Präsentationstechniken. Bedingt lernbar sind Aspekte wie Kommunikationswille oder Selbstreflektion. Weniger leicht lernbar sind Wille und Mut zum Handeln. Die Veränderung von Persönlichkeitseigenschaften ist ein langwieriger Entwicklungsprozess. Durch Ausbildung, begleitet und ergänzt mit Coachings, kann eine solche Verhaltensänderung bewirkt werden. Es ist wichtig, dass sich die Führungskräfte dessen bewusst sind und sich der Führungsthematik in der Aus- und Weiterausbildung stellen. Erfolgsfaktor Lernen Die Führungsausbildung der Armee vermittelt dem Milizkader eine umfassende Kompetenz in Sozial-, Methoden- und führungsspezifischem Wissen. Anhand von realen Situationen werden die Inhalte der Ausbildung hautnah erlebt und im Zusammenhang mit der eigenen Führungstätigkeit reflektiert. Die aus dem Transfer gewonnenen Erkenntnisse ermöglichen den Bezug zum theoretischen Basiswissen. Eine zentrale Bedeutung 30 • rechnungswesen & controlling 1/2015 hat die praktische Umsetzung der gelernten Führungsgrundsätze. Jeder militärische Vorgesetzte ist täglich mit Führungssituationen konfrontiert und kann somit das Gelernte in der Praxis fundiert anwenden. Mit dieser modernen, praxisorientierten Führungsausbildung der Schweizer Armee wird dem Milizkader eine Ausbildung angeboten, die sich durch den starken Praxisbezug und durch die unmittelbare Umsetzung in den Führungsalltag auszeichnet. Ausbildung im Zivilleben fortsetzbar Integriert in die Kaderausbildung bildet die Armee die folgenden fünf Module aus, welche auf die Bedürfnisse der heutigen Chefs ausgerichtet und von der Schweizerischen Vereinigung für Führungsausbildung (SVF) anerkannt sind: Modul 1: Selbstkenntnis Modul 2: Selbstmanagement Modul 3: Kommunikation und Präsentation von Informationen Modul 4: Konfliktmanagement Modul 5: Führen der Gruppe Jeder Kaderanwärter durchläuft die Ausbildung in den einzelnen Themenbereichen funktionsbezogen. Die Module können einzeln mit einer Modulbescheinigungsprüfung abgeschlossen werden. Erreicht er oder sie für alle fünf Module die Modulbescheinigungsprüfung, erhält man das SVF-Zertifikat Leadership. Dies bedeutet, dass die in der Armee begonnene Führungsausbildung im Zivilleben nahtlos fortgesetzt werden kann – unabhängig davon wie viele Module während dem Militärdienst abgeschlossen wurden. Die Führungsausbildung der Armee wird mit modernen und praxisorientierten Modulhandbüchern unterstützt. Durch die Modularisierung der Ausbildung können die Ausbildungsthemen in einem militärischen oder zivilen Kontext unterrichtet werden. Der Taschenbehelf als Nachschlagewerk für Führung die praxisorientierte Ausbildung auf den Ausbildungsplätzen kann den direkten Bezug zu den Grundlagen in den Modulhandbüchern sicherstellen und unterstützt die notwendige Reflexion des Verhaltens. Im Lerntagebuch werden unter Anleitung der Ausbilder die gemachten Erkenntnisse der Reflexion festgehalten. Gleichschritt mit zivilen Ausbildungsinstituten Die SVF ermöglicht Zertifikate und eidgenössisch anerkannte Abschlüsse im Führungsbereich und hat sich innerhalb weniger Jahre zur führenden Ausbildung für Kaderleute im unteren und mittleren Segment entwickelt. Die Ausbildung richtet sich an Berufsleute in allen Führungsstufen, die in Betrieben von unterschiedlicher Grösse und Branchenzugehörigkeit arbeiten. Der erfolgreiche Abschluss führt zu den geschützten Titeln Führungsfachmann/-frau mit eidg. Fachausweis und weiter zum eidg. Diplom Führungsexperte/-in und ermöglicht Weiterbildungen im Bereich der höheren Berufsbildung und auf Hochschulstufe. KONFERENZ UNTERNEHMENSSTEUERUNG DER CONTROLLER ALS BUSINESS PARTNER 28. Mai 2015, Radisson Blu Hotel, Zürich Flughafen Die Führungsausbildung in der Armee ist die Startbasis für eine Führungslaufbahn und erfolgt nach den Leitlinien der SVF und ist damit auch in der Privatwirtschaft anerkannt; ist den heutigen Bedürfnissen angepasst und inhaltlich konsequent modular aufgebaut; kann an privaten und öffentlichen Schulen bis zum Eidgenössischen Fachausweis oder eidg. Diplom Führungsfachmann/Führungsfachfrau fortgesetzt werden. Kontakt für weitere Informationen: Zentrum Führungsausbildung Kaserne, 3609 Thun Tel. 058 468 34 50 [email protected] www.armee.ch/zfa DIE THEMEN Der Controller als Business Partner für die Unternehmenssteuerung Kommunikations- und Beratungskompetenz als Key Assets für Controller, CFOs und CEOs Frankenstärke: Mit welchen Massnahmen begegnen Schweizer Unternehmen der Herausforderung? Digitalisierung: Was sind die Anforderungen und die Tools für Controller in der neuen, digitalen Wirtschaft? DIE REFERIERENDEN U. A. Dr. René Cotting, Finanzchef und Mitglied der Geschäftsleitung, ABB Schweiz Siegfried Gerlach, CEO, Siemens Schweiz Frank Heffter, Head of Group Controlling, OC Oerlikon Management AG Tobias Knechtle, CFO, Valora Group Roberto Rhiner, Leiter Controlling, Tamedia AG Daniel Röthlin, Unternehmensleiter, Ex Libris AG Michael Tschümperlin, Leiter Controlling, Victorinox AG Foto: shutterstock / theromb Weitere Informationen und Anmeldung: www.forum-executive.ch/unternehmenssteuerung Konzeption und Organisation Forum Executive AG Führung PARTNER KOOPERATIONSPARTNER rechnungswesen & controlling 1/2015 • 31 Mit Service Excellence unterwegs in der Zahlenwelt Wir leben in einer Welt, in der Produkte und Dienstleistungen austauschbarer sind denn je. Rigoros fordern Kunden ein, was ihnen wichtig ist: Service! Die persönliche Note und ein Funken mehr Herzlichkeit machen den entscheidenden Unterschied. Sie wecken den Sportgeist und die Begeisterung. Höher, schneller, weiter – das ist das Motto, unter dem Goethes Faust durch die Welt rennt. Das auf ewigem Wachstum basierende Wirtschaftssystem funktioniert nur so lange, wie die Ressourcen vorhanden sind. Es wird bereits diskutiert, ob dieses «faustische Streben» nach immer mehr, immer grösser, immer teurer Christina Weigl, richtig ist. Diese Aufwärtsentwicklung Training & Coaching kann ebenso wie eine unaufhaltsame GmbH Lohnspirale nach oben nicht der (ökowww.christinaweigl.ch nomischen) Weisheit letzter Schluss sein. Dadurch haben die Herausforderungen in der Kundenbetreuung und Mitarbeiterführung deutlich zugenommen. In diesem Umfeld haben Unternehmen, die Service Excellence leben, einen erheblichen Wettbewerbsvorteil. Sie verankern eine kompromisslose Dienstleistungs- und Qualitätsstruktur und begeistern Kunden nachhaltig, um langfristig am Markt erfolgreich zu agieren. Jede Geschäftsbeziehung findet ausschliesslich über Menschen statt. Der Mitarbeiter hat darin die Schlüsselrolle zwischen Kunde, Produkt und Unternehmung. Er muss sich konsequent an den Kunden und deren Bedürfnissen orientieren. Auch ein Kunde, der vermeintlich «nur» mit der Buchhaltung in Kontakt ist, entscheidet intuitiv, ob diese Serviceleistung für ihn angenehm ist. Er spürt authentische Herzlichkeit und nimmt das emotionale Betriebsklima wahr. Wenn Mitarbeiter Leidenschaft für ihre Arbeit ausstrahlen, rücken sie sich beim Kunden unbewusst ins positive Licht. Dieses Service-Engagement sollte bei jedem Mitarbeiter leuchten. Man gewinnt und verliert nie alleine Auch in der Sportwelt sind Persönlichkeiten gefragt, die ihr Potenzial, ihre Leidenschaft und Professionalität in die Teamarbeit einbringen. Am Schluss zählt immer das Ergebnis. Wenn alle ihr Bestes geben und es den 32 • rechnungswesen & controlling 1/2015 einzelnen Spielern besonders gut läuft, übertragen sich diese Emotionen auf die anderen. Wenn Herzenskraft und Leidenschaft der Antrieb sind, Herausforderungen zu meistern, sind meist auch starke Führungskräfte im Spiel. Sportteams können in einem Umfeld von Anerkennung und Vertrauen zur Bestform auflaufen. Die richtige Kommunikation, der richtige Spirit, die richtige Motivation zu Höchstleistungen sind nicht nur im Sport relevant. Gelungene Führung erzeugt also nicht Druck, sondern bewirkt einen Sog hin zu eigenverantwortlicher, hochmotivierter Arbeit. Vertrauen Logische Ebenen Zugehörigkeit Wozu? Beruf, Firma, Sinn, Team, Aufgabe Rolle, Identität In welcher Rolle bin ich? (Zusammenhängend mit „Zugehörigkeit“) Werte: Warum? Wofür? Überzeugungen: „Wenn... dann...“ Motivation Fähigkeiten Wie? Kompetenzen, Wissen, Können, Fertigkeiten, Erfahrung Verhalten Was ist von aussen sichtbar? Tun, Worte, Gestik, Haltung Umwelt, Kontext Wo? Wann? Wer? Beschreibung: Ort, Umgebung, Personen, Stimmung, Dinge, Atmosphäre www.christina-weigl.ch Führung als Basis einer Teamkultur kann mit keiner Excel-Tabelle berechnet werden. Gelingt es einer Führungskraft, das Vertrauen seiner Arbeitnehmer zu gewinnen, kann dies der richtige Treiber zur Excellence sein. Studien bestätigen, dass ein Lob des direkten Vorgesetzten der wichtigste Motivator im Unternehmen ist. Wertschätzung können Menschen nicht selbst erzeugen. Sie sind darauf angewiesen, diese im Kontakt mit anderen zu erfahren. Eine verlässliche Führungskultur der Wertschätzung, die nur aufblühen kann, wenn sie das ganze Unternehmen durchzieht, lebt Service Excellence authentisch vor. Dies schlägt sich in der Bilanz direkt im Pluskonto «Einnahmen Neukunden durch Weiterempfehlung» nieder. «Gewonnen oder verloren wird zwischen den Ohren» Service Excellence lässt sich nur durch kontinuierliches gemeinsames Üben und durch Reflexion erreichen und aufrechterhalten. Besuchen Sie Tages-Workshops zu diesen Themen: Passion to lead 1 Werte im Fokus 20. März oder 1. Sept. 2015 Passion to lead 2 Mitarbeiterentwicklung im Fokus 19. Juni 2015 Passion to lead 3 Emotionsmanagement im Fokus 24. April 2015 Details und Anmeldung: www.christina-weigl.ch Die innere Einstellung zur Extrameile ist matchentscheidend. Unsere Überzeugungen und unsere Einstellung diktieren alle übrigen Qualitäten. Sie diktieren meine Servicequalität. Sie diktieren meine Führungsqualität. Sie diktieren meine Beziehungsqualität. Sie diktieren meine Leadershipqualität. Sie diktieren meine Lernqualität. Und sie prägen unser Verhalten und Handeln. Gut zu wissen, dass wir selbst bestimmen können, was wir denken und wie wir unser Gegenüber wahrnehmen. Jede Überzeugung hat auch einen Gefühlszustand. 2/3 unserer Leistung hängt von diesen Emotionen ab, während das emotionale Erleben unsere Arbeitsqualität und Leistungsfähigkeit steuert. Forschungsergebnisse von David McClelland zeigen, dass die Geschäftsberichte von Managern mit einem bestimmten Mass an emotionaler Intelligenz die jährlichen Umsatzziele um 20 Prozent übertrafen. Hohe Hürden – Ständiges Training Der persönliche, emotionale Entwicklungsprozess im herausfordernden Business-Alltag ist oft wichtiger als theoretisches Wissen, Zahlenanalysen oder Papiertiger zur Qualitätssicherung. Erfolgreich zu sein bedeutet nämlich nicht nur, Prozesse gnadenlos zu optimieren. Perfekter Service ohne Herz und Leidenschaft kann arrogant wirken. Es gilt, die Menschen dahinter zu entdecken. Nicht an den Prozessen feilen, sondern an uns selbst – das erzeugt herzliche Professionalität. Möchten wir nicht alle ganz souverän in genau dieser Liga spielen? Nur zu… jeder, der den Willen aufbringt, sich mit Leidenschaft zu engagieren, kann über sich hinauswachsen. Jeder Spitzensportler weiss: An der Spitze bleibt nur derjenige, der täglich trainiert. Nachhaltige Optimierung von Leistungen ist nicht mit «mehr-härterschneller», sondern viel effektiver mit Bewusstheit, hoher Aufmerksamkeit, sinnvollem Emotionsmanagement und Spass zu erreichen. Weil Gewinnen Freude macht! Master/Diploma of Advanced Studies MAS/DAS Corporate Finance MAS/DAS Controlling DAS Accounting Start Lehrgänge: 20. August 2015 Letzte Info-Veranstaltung vor dem Start: 19. Mai 2015, 18.15 Uhr, IFZ, Zug www.hslu.ch/ifz-weiterbildung, T +41 41 757 67 67, [email protected] Führung rechnungswesen & controlling 1/2015 • 33 HRM2 – das neue Harmonisierte Rechnungslegungsmodell Zielgruppe Angestellte öffentlicher Verwaltungen, Behördenmitglieder von Rechnungs-, Geschäftsprüfungs-, Finanz- sowie Gemeindekommissionen, Mitglieder der Exekutive, Revisorinnen und Revisoren und alle interessierten Personen Nutzen Sie erfahren, wo die Neuerungen die Rechnungslegung und das Rechnungswesen beeinflussen und wie die erfolgreiche Einführung gelingt. Nach dem Lehrgang «HRM2» haben Sie das Know-how und die Kompetenz, um die Umstellung auf «HRM2» zweckmässig vorzubereiten und erfolgreich umzusetzen. Dafür sorgen erfahrene Referentinnen und Referenten, die Ihnen die wichtigsten Änderungen sowie Neuerungen praxisnah vermitteln. Inhalt Freitag, 29. Mai 2015 mit Michael Käsermann, Susanne Notter, Yvonne Hunkeler • Zielsetzungen für die Weiterentwicklung des HRM • Elemente des Rechnungslegungsmodells, Grundsätze ordnungsgemässer Rechnungslegung, Kontenrahmen und funktionale Gliederung • Erfolgsrechnung, Aktive und Passive Rechnungsabgrenzung, Wertberichtigung Freitag, 12. Juni 2015 mit Monika Probst • Steuererträge, Spezialfinanzierungen und Vorfinanzierungen, Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten • Investitionsrechnung, Bilanz, Anlagegüter und Anlagebuchhaltung Freitag, 19. Juni 2015 mit Pirmin Marbacher, Gianmarco Zanolari • Geldflussrechnung, Eigenkapitalnachweis, Anhang zur Jahresrechnung • Vorgehen beim Übergang zu HMR2, Musterfinanzhaushaltgesetz, Finanzinstrumente Freitag, 26. Juni 2015 Freiwillige Zertifikatsprüfung, Dauer 90 Minuten Kosten CHF 2450 inkl. 8% MWST Die Kursunterlagen, Zertifikatsprüfung und Pausenverpflegung sind inbegriffen. Anmeldung und weitere Infos Auf www.veb.ch, Veranstaltungen, Kurse, erhalten Sie weitere Informationen 34 • rechnungswesen & controlling 1/2015 und können sich auch für den Lehrgang anmelden. Kursort ist Zürich. Der Lehrgang findet an drei Tagen statt, jeweils von 8.45 bis 16.45 Uhr Referenten Yvonne Hunkeler, dipl. Wirtschaftsprüferin, Betriebsökonomin FH, Yvonne Hunkeler GmbH Michael Käsermann, MScBA, Betriebsökonom FH, BDO AG, Leiter öffentliche Verwaltungen Pirmin Marbacher, dipl. Wirtschaftsprüfer, Betriebsökonom FH, BDO AG, Bereichsleiter öffentliche Verwaltungen Zentralschweiz Susanne Notter, dipl. Gemeindeschreiberin, dipl. Finanzverwalterin, BDO AG, leitende Beraterin öffentliche Verwaltungen Monika Probst, Fachfrau im Finanz- und Rechnungswesen mit eidg. Fachausweis, dipl. Wirtschaftsinformatikerin, dipl. Finanzverwalterin, BDO AG, leitende Beraterin öffentliche Verwaltungen Gianmarco Zanolari, lic. oec. HSG, dipl. Wirtschaftsprüfer, BDO AG, leitender Wirtschaftsprüfer Beratung und Auskunft Sind Sie unsicher ob dieser Lehrgang für Sie passend ist? Wir beraten Sie gerne: 043 336 50 30. Dieser Zertifikatslehrgang ist eine Weiterbildung von veb.ch und BDO AG Ausbildung • Weiterbildung «Machen Sie sich fit für die erfolgreiche Umstellung auf HRM2» Inwiefern beeinflussen die Neuerungen die Rechnungslegung und das Rechnungswesen? Wie gelingt eine erfolgreiche Einführung? Das erfahren Sie im Zertifikatslehrgang «HRM2 – das neue Harmonisierte Rechnungslegungsmodell». Das Harmonisierte Rechnungslegungsmodell HRM2 ist die Grundlage für die Rechnungslegung und Buchführung der Kantone und Gemeinden. Es wurde im Auftrag der Konferenz der Kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren von der Fachgruppe für kantonale Finanzfragen (FkF) als Weiterentwicklung Michael Käsermann, von HRM1 erarbeitet. In Anlehnung BDO AG an die IPSAS und in Koordination mit dem neuen Rechnungsmodell des Bundes hat die FkF bisher 21 Fachempfehlungen zu HRM2 entwickelt. Die Fachempfehlungen stellen Mindeststandards dar, welche alle öffentlichen Gemeinwesen so rasch wie möglich, spätestens aber bis 2018 erfüllen sollen. Die Einführung und Anwendung von HRM2 stellt Behörden und Verwaltungen vor erhebliche Herausforderungen. Der Zertifikatslehrgang ermöglicht eine zweck- mässige Vorbereitung und eine erfolgreiche Umsetzung. Dies umfasst alle wesentlichen Elemente und Grundsätze des Rechnungsmodells, der Buchführung sowie des Jahresabschlusses nach HRM2. Ein spezieller Fokus wird auf die Vermittlung der verschiedenen Wahlmöglichkeiten gelegt, welche die Fachempfehlungen teilweise bewusst offen lassen. Abweichende kantonale Praktiken sollen hierbei erläutert werden und zu einer besseren Orientierung verhelfen. Konkrete Stolpersteine bei der Umsetzung werden aufgezeigt und Hilfestellungen für eine optimale Einbettung in die Verwaltungssteuerung abgegeben. Nach dem Zertifikatskurs kennen die Teilnehmenden die wesentlichen Elemente des neuen Rechnungslegungsmodells und sind befähigt HRM2 effizient umzusetzen. Neben der Informationsvermittlung durch ausführliche Unterlagen, Referate und Lehrgespräche erhalten die Teilnehmenden Gelegenheit, in Diskussionen und Übungen das erworbene Wissen anzuwenden und zu vertiefen. Zertifikatslehrgang: «Das neue harmonisierte Rechnungsmodell 2 (HRM2)» Kursleiter: Michael Käsermann (MScBA, Leiter öffentliche Verwaltungen BDO AG) Referenten: Pirmin Marbacher (dipl. Wirtschaftsprüfer); Susanne Notter (dipl. Finanzverwalterin); Monika Probst (Fachfrau im Finanz- und Rechnungswesen, dipl. Finanzverwalterin); Gianmarco Zanolari (dipl. Wirtschaftsprüfer), Yvonne Hunkeler (dipl. Wirtschaftsprüferin) Zielpublikum: Angestellte öffentlicher Verwaltungen, Behördenmitglieder von Rechnungs-, Geschäftsprüfungs-, Finanz- sowie Gemeindekommissionen, Mitglieder der Exekutive, Revisorinnen und Revisoren und alle interessierten Personen Kurstermine: Freitag 29.05. / 12.06. / 19.06.2015 jeweils von 8.45 bis 16.45 Uhr (Kurstage) Freitag 26.06.2015 (freiwillige Zertifikatsprüfung) Kursort ist Zürich Ausbildung • Weiterbildung rechnungswesen & controlling 1/2015 • 35 Wie Sie weitgehend Risiken vermeiden – Transfer Pricing, eine permanente Herausforderung Wer ist davon nicht betroffen? Das Thema Transfer Pricing ist ein Dauerbrenner und gilt nicht nur für multinationale Unternehmen. Auch KMU sind mit der Thematik der Verrechnungspreisegestaltung für konzerninterne Lieferungen und Leistungen konfrontiert. In jüngster Vergangenheit sind mehr und mehr auch KMU in den Radar der Steuerbehörden bezüglich der Preisgestaltung von Lieferungen und Leistungen innerhalb von verbundenen Unternehmen geraten. Und dabei sind nicht mehr nur die ausländischen Steuerbehörden die Bösen, nein, auch hierzulande wollen die Steuerhoheiten um die Gunst des Steuersubstrates mitreden und ein Stück des Kuchens abbekommen. kumentiert werden muss. So z.B. in Deutschland, wo Unternehmen bei einer Aussenprüfung grundsätzlich 60 Tage Zeit haben, um die Verrechnungspreisdokumentation vorzulegen. Zuwiderhandlung kostet pro Tag der Fristenüberschreitung € 100 plus einen Zuschlag auf die Gewinnaufrechnung von 5 – 10 %. Noch schlimmer in Polen, wo ein eisiger Polarwind weht: Vorlagefrist 7 Tage, Busse pro Tag der Verspätung € 5000 und anstelle des normalen Steuersatzes von 19% wird für die Gewinnkorrektur 50% angewendet. Zugegeben, beim heutigen EUR/CHF-Kurs kommen die Unternehmen in den Genuss von 20% Rabatt. Trotzdem, muss das sein? Woran mag es wohl liegen? Meist sündigen die KMU bei der Bereitstellung von internen Ressourcen, um ein einfaches, standardisiertes und aktualisiertes Verrechnungspreissystem zu implementieren. Und wenn es einmal eingeführt ist, wird das Verrechnungspreissystem aufgrund von fehlendem Sachverständnis, fehlendem Engagement oder fehlenden Zielsetzungen nicht gepflegt. Dies betrifft im Speziellen die Transfer Pricing Dokumentation. In der Schweiz herrscht bezüglich den Dokumentationsvorschriften Sonnenschein; sprich, nur wenn ein Unternehmen der Auffassung ist, dass die von der Steuerverwaltung angewandte Gewinnmarge zu hoch angesetzt sei, hat das Unternehmen diese – gestützt auf eine Dokumentation – mit einem Nachweis zu widerlegen, dass die Gewinnmarge der Steuerbehörde dem Drittvergleich nicht standhält. Detaillierte Information über das «Was» und «Wie» der Dokumentation finden sich in der Schweizer Gesetzgebung praktisch nicht. Wenn man das Rezept zur Bestimmung der richtigen Fremdvergleichsmethode kennen würde, wenn man eine Transfer Pricing Dokumentation aus dem Ärmel schütteln könnte oder, wenn man verraten könnte, welcher Verrechnungspreis von allen Steuerbehörden als der faire Fremdvergleichsansatz (engl. Dealing at Arm’s Length) anerkannt würde, dann wäre man wohl ein Heiliger. Wenn man aber behauptet, dass die KMU weder für Transfer Pricing gerüstet noch sich der Risiken bewusst sind, denn gilt man schnell als Kritiker. Sie entscheiden, wie Sie Ihr Transfer Pricing System unterhalten wollen! Der Lehrgang vermittelt Ihnen das dazu notwendige Wissen. Thomas Zbinden, Lehrgangsleiter Transfer Pricing Im Ausland gibt es klare Vorschriften Dagegen weht im Ausland ein rauer Wind. Haben doch die meisten ausländischen Steuerbehörden umfassende und klare Vorschriften erlassen, was, wie, wann do36 • rechnungswesen & controlling 1/2015 Zertifikatslehrgang «Transfer Pricing Experte» Melden Sie sich jetzt für den Lehrgang «Transfer Pricing Experte» an. Der Lehrgang eignet sich für Fachleute im Finanz- und Rechnungswesen, Führungskräfte und Sachbearbeiter aus den Bereichen Treuhand, Steuern, Rechnungswesen/Controlling, Unternehmensberatung und alle interessierte Personen. Start: Montag, 20. April 2015. Weitere Informationen und Anmeldung unter www.veb.ch Ausbildung • Weiterbildung Aktuelles aus der Controller-Akademie Gerne präsentieren wir Ihnen auch in dieser Ausgabe die Weiterbildungs-Angebote der Controller Akademie. Ausführliche Infos, Factsheets und Broschüren finden Sie jederzeit auf www.controller-akademie.ch. Auf zur Prüfung: Expertin/Experte in Rechnungslegung und Controlling Der Frühling verheisst uns nicht nur frisches Grün, sondern auch frisch diplomierte Expertinnen und Experten in Rechnungslegung und Controlling. Rund 55 Kandidatinnen und Hansueli von Gunten, Kandidaten aus dem 13. Studienlic. und mag. rer. pol. gang beschliessen dieser Tage ihre Geschäftsleiter der Ausbildung und stellen sich der eidController Akademie AG in Zürich. genössischen Höheren Fachprüfung. Wir wünschen allen Teilnehmern guten Erfolg. Sie haben sich im letzten Semester intensiv und in grossem Masse eigenständig auf diesen Meilenstein ihrer Laufbahn vorbereitet und viel Ausdauer bewiesen, während sie eine ganze Reihe früherer Prüfungen und Fallstudien lösten. Neuer Studiengang im Herbst 2015 Der nächste Studiengang beginnt am 18. Oktober 2015 in zwei Varianten: Die Teilnehmenden erarbeiten sich ihr Wissen in fünf oder drei Semestern. Möchten Sie nicht nach Zürich fahren? Wir kooperieren mit Ausbildern in Bern, Basel, Luzern, St. Gallen und Vevey (gleicher Lektionenplan). Es finden gemeinsame Zertifikatsprüfungen statt und die Dozierenden arbeiten eng zusammen. Damit ist die Controller Akademie Marktführerin in der Schweiz. Kommt jetzt die Zeit, um Ihrer Karriere neuen Schwung zu verleihen? veb.ch wünscht sich, dass mehr Fachleute in Finanzund Rechnungswesen die Experten-Ausbildung in Angriff nehmen, denn letzten Herbst betrug der Anteil der Fachausweisinhaber nur noch geringe 43%. Dabei ist das Studium, etwas Fleiss vorausgesetzt, keine Hexerei – vor allem, wenn Sie auf einige Praxisjahre zurückblicken dürfen. Nicht umsonst beträgt das Durchschnittsalter unserer Studierenden 33 Jahre. Warum aber treten heute bereits 42 % der Teilnehmenden als Fachhochschul- und Universitätsabsolventen zum Studium an? Wir sehen das als Beweis, dass die klassische Expertenausbildung in Rechnungslegung immer noch als besonders tief gehende und daher ausgesprochen attraktive Ausbildung gilt. Randnotizen für Unentschlossene: Die kürzeren Intensiv-Klassen schliessen jeweils mit sehr guten Resultaten ab. Zudem würden wir gerne mehr Frauen für diese Weiterbildung gewinnen. Die derzeitige «Frauenquote» von 37 % lässt sich doch bestimmt steigern! Controlling im Fokus: Praxisstudium in sechs Modulen Alles Wichtige zum Thema in kompaktem Format: Am 14. Oktober 2015 beginnt bereits zum siebten Mal das in sechs Module gegliederte Controlling-Praxisstudium. Für Details und das gesamte Programm: www.controller-akademie.ch Ausbildung • Weiterbildung rechnungswesen & controlling 1/2015 • 37 Es dauert ein Semester. Unterrichtet wird mittwochs, jeweils von 14.00 bis 19.10 Uhr. Jedes Modul schliesst mit einer Prüfung ab. Diese Weiterbildung ist zugeschnitten auf Inhaber/innen des Fachausweises und ähnlicher Ausbildungen. Führen mit Kompetenz: Chef/in Finanz- und Rechnungswesen Wer nicht auf das Studium zum Experten in Rechnungslegung und Controlling setzen will, meistert in diesem Studiengang die Grundlagen und Instrumente des Finanz- und Rechnungswesens, um als Vorgesetzter erfolgreich zu bestehen. In sieben Modulen behandeln Sie Themen wie Jahresabschluss, Steuern, Zoll, Risiko, IKS, Finanzierung, Swiss GAAP FER, Unternehmensbewertung, Controlling und Führung. Auftakt: 13. Oktober 2015. Unterricht jeweils am Dienstag, 14.00 – 18.20 Uhr. Ein Semester. Nur noch wenige freie Plätze: Excel-Seminare Melden Sie sich jetzt noch für eins der beliebten und praxisbezogenen, zweitägigen Excel-Seminare an: Excel für Controller: 9. + 16. September 2015 Excel für Buchhalter und Treuhänder: 5. + 12. Mai sowie 25. August + 1. September 2015 Controlling mit Excel, Access und OLAP: 15. + 22. April 2015 Für Experten schneller erreichbar: EMBA Controlling und Consulting Die Weiterbildung zum Executive Master of Business Administration in Controlling und Consulting dauert normal zwei Jahre. Als Experte in Rechnungslegung und Controlling kommen Sie dank Anrechnung Ihres Wissens in einem Jahr zum Ziel. Der Studiengang richtet sich an Finanzverantwortliche, bei welchen nebst fachlichen Aufgaben die Zusammenarbeit mit der Linie und die Leitung des eigenen Teams im Zentrum stehen. Ein Angebot der Berner Fachhochschule in Kooperation mit der Controller Akademie. Rechnen Sie mit 29 Seminartagen plus Masterarbeit. Bisheriges Teilnehmer-Feedback: überwiegend «sehr gut». Beginn: 23. April 2015. Rechnungslegung für NPO nach FER 21 und neuem Rechnungslegungsrecht Das erwartet Sie: Strukturiert, einfach und schnell: – Vorgehensweise bei der Jahresabschlusserstellung 2015 in vier Schritten – Darstellung von Bilanz und Betriebsrechnung: Mindestgliederung – Die Kapitalveränderungsrechnung, der Kapitalaufbau und der Leistungsbericht – Die Berichterstattung – Die Mehrwertsteuer Tagesseminar Mittwoch, 24. Juni 2015 38 • rechnungswesen & controlling 1/2015 Interessiert? Detailprogramm und Anmeldemöglichkeit auf www.veb.ch, Aus- und Weiterbildung Ausbildung • Weiterbildung Die Jahresabschlussplanung als Podcast zum Nachhören Im Fokus der Jahresabschlussplanung 2015 standen Neuerungen im Bereich der Mehrwertsteuer, der Direkten Bundessteuer sowie der Sozialversicherungen. Neu aus Sicht der MWST war vor allem, dass ausländische Unternehmen in der Schweiz unter bestimmten Voraussetzungen steuerpflichtig würden. Auch für Schweizer KMU gibt es eine entsprechende Regelung, und zwar im Handel mit den EU-Staaten, wie Mehrwertsteuerexperte Rolf Hoppler sagte. Aus EU-Sicht sei dies in erster Linie die Änderung der Steuerpflicht bei Internetdienstleistern, was auch die Schweiz stark betreffe. «Jeder, der in der Schweiz über das Internet Dienstleistungen anbietet oder Produkte verkauft, wird neu in der EU steuerpflichtig, wenn der Endverbraucher, also der Kunde, aus der EU ist.» Änderungen gab es auch in den Immobilien: Vieles wurde wieder geändert und der Praxis angepasst. Mittlerweile gibt es sehr viele Übergangsbestimmungen für Immobilien, welche man aus buchhalterischer Sicht unbedingt berücksichtigen muss. «Mit den vielen Neuerungen wird einiges auf die Unternehmen zukommen», ist Hoppler überzeugt. Neue Herausforderungen gibt es auch bei den Direkten Steuern. Die beiden Steuerexperten Branko Balaban, Partner bei BachmannPartner in Luzern, sowie Erich Ettlin, Partner bei der BDO, erklärten Anpassungen im Rahmen der Gesetzgebungsaktivitäten der Kantone. Praxisfälle aus dem Bereich Hobby und selbstständige Erwerbstätigkeit kamen ebenfalls zur Sprache und eröffneten stets rege Diskussionen. Ferner erklärten sie die Stolpersteine bei der Rückforderung der Verrechnungssteuer. Unvollständige Deklarationen würden zu einer Verweigerung der Rückerstattung führen, was eine steuerliche Belastung von 35 Prozent bedeutet. Ein Blick hinter die Schweizerische Steuerkonferenz Bruno Knüsel, Vorsteher oder CEO des kantonalen Steueramtes Bern, warf vor allem einen Blick hinter die Kulissen der Schweizerischen Steuerkonferenz und ging auf Neuerungen im Zusammenhang mit Volksabstimmungen zu Steuerthemen ein: darunter FABI, die Aufwandbesteuerung, die Familienbesteuerung und die Bundes-Erbschaftssteuer. Beim Referat von Christian Wey, dipl. Bankfachexperte und Steuerexperte SSK, stand das Steuerstrafrecht im Ausbildung • Weiterbildung Fokus. Er erklärte Themen wie die straflose Selbstanzeige, ging auf die Verantwortlichkeiten der Berater ein und machte einen Ausblick auf die Revision des Steuerstrafrechts. Das Ganze unterstrich er mit vielen anschaulichen Praxisfällen. Christian Wey ist Teamchef bei der Abteilung Strafsachen und Untersuchungen – oder wie man salopp sagen könnte: Teamchef bei der Steuerfahndung. Abgerundet wurde das diesjährige Seminar zur Jahresabschlussplanung durch Ausführungen im Bereich des Sozialversicherungsrechts durch den diplomierten Steuerexperten Orlando Rabaglio. Als Kenner der nicht immer so einfachen Materie referierte er zur neuen Gesetzgebung und erläuterte aktuelle Urteile des Bundesgerichts. Schwierig für den Buchhalter/Treuhänder sei es eine sachgerechte Abgrenzung zwischen Lohn und Dividende zu finden. Eine weitere Herausforderung sei die Festlegung, ob es sich bei einer Tätigkeit um ein Anstellungsverhältnis handelt oder ob es eine selbstständige Erwerbstätigkeit ist, so Rabaglio. Wichtig sind derartige Fragen insofern, als die Sozialversicherungen, die direkte Bundessteuer und die Mehrwertsteuer unterschiedliche Aspekte haben. Als Podcast zum Nachhören Die Teilnehmer des Seminars bekamen im Hotel Marriott in Zürich die für sie wichtigen Änderungen direkt von Experten vermittelt. Dies hat den Vorteil, dass neueste Entwicklungen noch am Seminartag selber einfliessen. Und die Seminarteilnehmer können den Referenten direkt Fragen stellen und sich während des Seminartages mit Berufskollegen austauschen. Doch auch wer das Seminar verpasst hat, kann von den Expertenvorträgen profitieren. Alle Referate des Seminars wurden aufgenommen und als Audiopodcast zur Verfügung gestellt. Auf der Internetplattform vebmedia.ch stehen die Aufnahmen der Referate mit allen Seminarunterlagen zum Download zur Verfügung. Tobias Kilchör rechnungswesen & controlling 1/2015 • 39 Die Weiterbildung für die kaufmännische Leitung Dipl. Leiter/in Finanzen & Dienste NDS HF Eidgenössisch anerkannt Start 8. Durchführung: April 2015 Controlling nach internationalen Standards Dipl. Controller/in NDS HF Eidgenössisch anerkannt Start 28. Durchführung: September 2015 Neu! In Zusammenarbeit mit veb.ch Dipl. Steuerberater/in NDS HF In eidgenössischer Anerkennung Start erste Durchführung: Oktober 2015 SIB SCHWEIZERISCHES INSTITUT FÜR BE TR IEBS ÖKONOMIE DIE SCHWEIZER K ADERSCHMIEDE S E I T 19 6 3 Erstklassige Bildung direkt beim HB Zürich. Die grösste HFW der Schweiz! 40 • rechnungswesen & controlling 1/2015 Z Ü R I C H/C I T Y W W W. S I B .C H 0 4 3 322 26 6 6 Ausbildung • Weiterbildung 50 Jahre und kein Job – was tun? Eine neue Stelle zu finden, klingt einfacher als es ist. Mühe haben vor allem ältere und langjährige Mitarbeiter oder Fachkräfte gewisser Branchen. Hier setzt InnoPark Schweiz AG an. Im Gegensatz zu vielen anderen Arbeitsmärkten weltweit ist die Arbeitslosigkeit in der Schweiz relativ gering. Trotzdem gibt es auch bei uns immer wieder Fachkräfte, die Mühe haben, eine neue Stelle zu finden. Gewisse Branchen leiden unter der Verschlechterung der Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel in der Finanzbranche. Ein Grund dafür ist das Outsourcing verschiedener Tätigkeitsbereiche. Unerwartete Arbeitsplatzverluste und eine lang dauernde, vergebliche Stellensuche können das private und familiäre Umfeld stark belasten und damit die Stellensuche zusätzlich erschweren. Diese Personen sind einem enormen Druck ausgesetzt und gleichzeitig müssen sie ihre berufliche Zukunft planen. Unternehmen begegnen dem Innovationsdruck in der Schweiz, in dem sie gut ausgebildete, jüngere Arbeitskräfte einstellen. Im Gegenzug vernachlässigen sie die Weiterbildung der oft langjährigen Angestellten, was schlussendlich zu deren Entlassung führen kann. Wer davon betroffen ist, der sieht sich mit einem rauen Arbeitsmarkt konfrontiert. Dies betrifft besonders Fachkräfte gewisser Branchen, ältere Personen sowie langjährige Kader. In solchen Situationen engagiert sich InnoPark Schweiz AG. Das Zentrum für Innovation, Beratung und Management erbringt seit zehn Jahren Dienstleistungen für Stellensuchende im Rahmen einer vom Staatssekretariat für Wirtschaft SECO koordinierten arbeitsmarktlichen Massnahme. InnoPark fördert die Reintegration von gut qualifizierten Personen mittels Weiterbildung, Projektarbeit und Coaching im Stellensuchprozess mit dem Ziel, die individuellen Arbeitsmarktfähigkeit zu erhalten oder Ausbildung • Weiterbildung Unterstützung in schwieriger Situation rechnungswesen & controlling 1/2015 • 41 zu steigern – mit der Erfahrung aus der Begleitung von mehr als 5000 Stellensuchenden. Im Angebot «initia – die individuelle und persönliche Bewerbungsstrategie» werden kleine Gruppen von sechs bis zehn Personen von Dozenten und Coaches begleitet. Gruppenlektionen ergänzt durch Einzelcoachings bieten ein optimales Umfeld, um jeden Kursteilnehmenden individuell zu betreuen. Um die Vision «Berufliche Zukunft» anzupeilen, geht es bei «initia» darum, in drei Schritten von einer Problem- zu einer Lösungsorientierung zu finden. Der erste Schritt besteht darin, jede einzelne Persönlichkeit dort abzuholen, wo sie gerade steht. In einer zweiten Kursphase geht es darum, sich der eigenen Kompetenzen bewusst zu werden und gemeinsam neue Ziele zu definieren. Die Teilnehmenden werden schliesslich drittens im Bewerbungsprozess professionell unterstützt. Durch dieses schrittweise Vorgehen wird die Basis für die erfolgreiche Zukunft der Kursteilnehmenden gelegt, wobei deren Selbstwertgefühl und Selbstmotivation steigen. Die Dynamik innerhalb der Kursgruppen trägt das ihre bei, dass Teilnehmende mitgerissen werden und so auch lernen, ihre Ängste zu überwinden und über sich selbst hinauszuwachsen. Herbert Mattle, VR Innopark Schweiz: 50-Jährige, man spricht bereits auch von 45-Jährigen, finden oftmals nur nach langer Zeit – wenn überhaupt – eine neue Stelle. Eine schwierige Situation für Mitarbeitende, auch wenn es leider von «offizieller» Seite oftmals noch negiert wird. Der Grund für die Ablehnung kennt niemand so genau: überqualifiziert? Zu teuer? Ausgebrannt oder zu alt für gute Leistung? Unglaubwürdig, dass jemand auch einen Schritt zurück machen kann und will? Beruflich nicht mehr auf dem aktuellen Stand? 7 Tipps: 1. Das Leben ist nicht immer einfach, nirgends ist die (Berufs)Welt vollkommen in Ordnung – wieder mehr schätzen und zufrieden sein mit dem, was man hat. 2. Niemals kündigen, ohne einen neuen Job zu haben. 3. Stete, lebenslange Weiterbildung ist ein absolutes Muss – am besten bei veb.ch ;-) 4. Rechtzeitig persönliches Netzwerk aufbauen. InnoPark steht im Kontakt mit den kantonalen Arbeitsmarktbehörden, um die Finanzierung der Initia-Kurse für Arbeitslose abzuklären. Das Angebot eignet sich auch für Personen, welche zum Beispiel im Rahmen einer Firmenrestrukturierung kurz vor der Entlassung stehen. In diesen Fällen wäre die Finanzierung durch den Arbeitgeber im Sinne eines attraktiven Outplacements denkbar. Für weitergehende Auskünfte und direkte Anfragen wenden Sie sich gerne an Martin Geser, CEO InnoPark Schweiz AG. [email protected] 5. Wenn die Arbeitsstelle weg ist: die Realität möglichst schnell akzeptieren, sich coachen lassen und keine Zeit verlieren, eine neue Stelle zu suchen. 6. Finanziell wie räumlich flexibel sein 7. Selbständigkeit ist oftmals der letzte Ausweg, es kann aber auch eine Falle sein: Es fehlt ein griffiges Geschäftsmodell und Kunden, wenige können «Klinkenputzen» und wenn dann noch die Altersvorsorge weg ist, geht es im Alter schlecht aus. DURCHBLICK Evaluationsinstrumente für eine hervorragende Bildungsqualität Noch nie konnten Sie die Feedbacks von Bildungsteilnehmenden so einfach und konsequent für Ihren Erfolg nutzen. Sorgfältig konstruierte Fragebogen und durchdachte Erhebungsprozesse führen zu Daten, auf die Sie sich verlassen können. Mit den innovativen Ergebnisvisualisierungen der webbasierten Auswertungsplattform gewinnen Sie spielend wertvolle Erkenntnisse. Sehen Sie selbst, wie viel Ihnen diese Art von Bildungsevaluation bringt. 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Jüngste Entwicklungen zeigen, dass im B2B-Business der elektronische Rechnungsaustausch zwischen Unternehmen zum Standard wird. Auch die öffentlichen Verwaltungen modernisieren ihre Geschäftsprozesse mit umfassenden E-Rechnungsprojekten, um effizienter zu werden. 2. Wann sprechen wir von einer elektronischen Rechnung? Jede Kombination ist möglich. Dies führt zu einer höheren Komplexität, zu Mehraufwendungen und Fehleranfälligkeit. Gemischte Archive werden zur Regel. Die Voraussetzungen für E-Rechnungen sind erfüllt, wenn: die Rechnungsdaten in strukturierter Form vorliegen Inhalt und Übermittlung den rechtlichen Vorgaben entsprechen sie mit einer digitalen Signatur versehen sind die elektronischen Daten gesetzeskonform aufbewahrt werden Keine elektronischen Rechnungen sind: g escannte Papierrechnungen oder unstrukturierte Rechnungsdaten wie E-Mails, PDF- oder Word-Dokumente Erst mit einer durchgängig automatisierten und integrierten Lösung vom Lieferanten bis zum Kunden entsteht ein nachhaltiger Mehrwert. Dies bedeutet, dass alle transaktionsrelevanten Daten unternehmensübergreifend für die Prozesse Purchase to pay und Order to cash elektronisch in einer eBusinesslösung standardisiert aufbereitet und beherrscht werden (siehe Abb. 1). Durch diese Vereinfachung administrativer Prozesse können auch KMUs und Kleinstunternehmen mit der Umstellung auf die E-Rechnung einen Nutzen generieren (Box). Heute verfügen IT-Anbieter über geeignete eBusiness-Lösungen. Eine Teilautomatisierung wie etwa das Scannen von Papierrechnungen ist meistens nur als Übergangslösung wirtschaftlich sinnvoll. 4. Gesetzliche /regulatorische Anforderungen 3. Der Weg zur elektronischen Rechnung Die Entwicklung vom manuellen Papierprozess zur elektronischen Lösung führt zu folgenden parallel verlaufenden Prozessen und Verfahren (Abb. 1): Informatik Rechnungsempfang (Purchase to pay): a. manueller Empfang und Verarbeitung von Papierrechnungen b. manueller Empfang von Papierrechnungen mit Scanning und elektronischer Verarbeitung der Daten c. elektronischer Empfang und Verarbeitung von signierten Rechnungen Rechnungsversand (Order to cash): a. Versand von Kundenfakturen in Papierform b. Versand von Kundenfakturen in elektronischer Form Bei der Umstellung vom Papierprozess auf den elektronischen Vorgang müssen erweiterte gesetzliche und regulatorische Anforderungen erfüllt werden (Abb. 2). Für die Inhaltsanforderungen an die E-Rechnung gilt wie für die Papierrechnung Art. 26 Abs. 2 MWSTG. Der rechnungswesen & controlling 1/2015 • 43 B2B-Prozesse ermöglichen einen elektronischen Datenaustausch zwischen Rechnungssteller und -empfänger Unternehmen Purchase to pay Order to cash manuell EMPFANGEN (Papierrechnung) manuell SENDEN (Kundenfaktura) B2B-Standard Lieferant elektronisch EMPFANGEN verarbeiten manuell elektronisch SENDEN Kunde ARCHIVIEREN Verbuchen in die Geschäftsbücher Konto Belege Konto Konto Journal G’Fälle ER Bilanz. .... Lager Kred. .... .... Erlös .... Abbildung 1 Gesetzgeber verlangt für den Beweiswert von elektronischen Daten eine digitale Signatur. Dies gilt auch für gescannte Papierrechnungen. Für elektronisch geführte Geschäftsbücher gelten die Grundsätze der ordnungsgemässen Datenverarbeitung. Dies beinhaltet unter anderem die Aufbewahrung und den Datenzugriff auf die elektronischen Buchungsbelege sowie den Schutz der Daten gegen Verlust und Beschädigung während der Verjährungsfristen sicherzustellen. Dafür müssen während dieser Zeit geeignete Software und IT-Infrastrukturen bereitgestellt werden. Für den unternehmensübergreifenden elektronischen Austausch von Rechnungsdaten sind die gängigen branchenüblichen Standards zu verwenden. Mittels Delegationserklärung können Unternehmen die elektronische Rechnungsstellung an einen Service Provider respektive ein Shared Services Center (SSC) übertragen. Die Ordnungsmässigkeit der Geschäftsbücher ist nur dann erfüllt, wenn alle Geschäftsvorfälle (manuelle und elektronische) vollständig und richtig in ihrer Auswirkung erfasst, verbucht bzw. verarbeitet sind. Die Prüfbarkeit eines Datenverarbeitungssystems (z.B. Buchführungssystem) ist gemäss EIDI-V nur dann gegeben, wenn eine aussagekräftige Verfahrensdokumentation (VFD) vorliegt, die sowohl die aktuellen als auch die historischen Verfahrensinhalte bis zum Ablauf der Aufbewahrungspflicht nachweist und den in der Praxis eingesetzten Versionen des IT-Systems entspricht. 44 • rechnungswesen & controlling 1/2015 Die Pflicht zur Erstellung einer VFD ist unabhängig von der Grösse oder Komplexität eines Unternehmens. Mit der VFD bestätigt das Unternehmen die Einhaltung der gesetzlichen Auflagen. 5. Aufbau und Umfang einer Verfahrensdokumentation (VFD) Die GeBüV, Art. 4 verlangt explizit die VFD so aufzubauen, dass ein buchführungskundiger Dritter (z.B. MWST-Prüfer) innert einer angemessenen Zeit einen verständlichen vollständigen Überblick über die umgesetzte Lösung erhält. Dies beinhaltet u.a. die Beschreibung von Organisation und Verantwortlichkeiten sowie der Abläufe und Verfahren, mit denen die Fachlösung IT-mässig umgesetzt ist. In der Regel besteht eine VFD aus Beschreibungen zum Geschäft, den Verantwortlichkeiten je Prozess, der Fachlösung mit allen Geschäftsvorfällen sowie aus Anwender- und technischen Systemdokumentationen mit allen relevanten Schnittstellen im Zusammenhang mit den elektronisch geführten Geschäftsbüchern (Abb. 1). Aus Review-Erfahrungen mit Wirtschaftsprüfern sowie Rulings der Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) ist die VFD mit identifizierten Risiken, Kontrollprozessen und geplanten Massnahmen (Risk Management) zu ergänzen. Abb. 3 zeigt die Struktur eines Praxisbeispiels, das prozessorientiert aufgebaut ist und auf die jeweiligen Detaildokumente verweist. Informatik Für die Prüfbarkeit der VFD erwartet der Gesetzgeber, dass er die in der Bilanz resp. Erfolgsrechnung elektronisch verbuchten Geschäftsvorfälle jederzeit lückenlos nachvollziehen und validieren kann, z.B. den Prüfpfad eines einzelnen Geschäftsvorfalls vom originären Beleg über die Buchhaltung bis zur MWST-Abrechnung. Weiter ist es Pflicht, alle System- bzw. Verfahrensänderungen inhaltlich und zeitlich lückenlos zu dokumentieren. KMUs wird empfohlen, VFDs nach praxisbewährten Checklisten und Standards zu erstellen. Die Software-Hersteller und -Implementierer sollten bereits bei der Vertragsverhandlung zu ihrem VFD-Beitrag verpflichtet werden. Davon sind alle Software-Anpassungen und Migrationen mit der dazugehörenden technischen Dokumentation betroffen. Falls eine fehlende oder ungenügende VFD die Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit beeinträchtigt, liegt ein formeller Mangel vor, der zu einer Einschränkung der ordnungsgemässen Buchführung führen kann. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass die Mitglieder des Verwaltungsrates und sämtliche mit der Geschäftsführung oder mit der Liquidation befassten Personen für den Schaden verantwortlich sind, den sie durch absichtliche oder fahrlässige Verletzung ihrer Pflichten verursachen. Die Pflichten des Verwaltungsrates umfassen unter anderem die Ausgestaltung des Rechnungswesens, der Finanzkontrolle sowie der Finanzplanung. Das bedeutet, dass der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung die Verantwortung für ein korrektes und funktionierendes Rechnungswesen sowie für deren Kontrolle und Planung tragen. Eine Verletzung der Sorgfalts- bzw. Treuepflicht kann eine persönliche und solidarische Haftung der Mitglieder des Verwaltungsrates sowie der Geschäftsleitung zur Folge haben (Art. 754 OR). Bei einer Vielzahl von Beteiligten in einem Unternehmensprozess gilt es zu beachten, dass neben dem Verwaltungsrat und der Geschäftsleitung auch andere Personen, wie ein CFO bzw. einzelne Rechnungslegungsexperten, Verantwortungsträger darstellen und demzufolge haftbar sein können. 7. Verantwortlichkeiten des Finanzbereichs 6. Organisation und Führungsverantwortung Mit der fortschreitenden Entwicklung im Bereich der elektronischen Rechnungslegung und Archivierung gehen wichtige Fragen in Bezug auf die Organisation und Verantwortlichkeit einher. Es gilt abzuklären, welche Personen in einem Unternehmen die Verantwortung für mangelhafte Organisation und Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen an die elektronische Rechnungslegung und Archivierung zu tragen haben. Mit Blick auf den IT- und Finanzbereich kann sich die Überprüfbarkeit durch den Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung als Herausforderung herausstellen, wenn man berücksichtigt, dass es diesen aufgrund mangelnder Kompetenz im Bereich der Informatik und Finanzen kaum möglich ist, drohende Gefahren zu erkennen. Die IT und das Finanzwesen sind wesentliche Bestandteile eines Unternehmens, welche für die Umsetzung Gesetzliche / regulatorische Anforderungen an eine MWST-konforme elektronische Rechnung EIDI-V Art. 3 Beweiskraft der Daten ZPO, Beweiswert eines Beleges MWSTGV, Art. 122 Abs.1 Beweiskraft der Daten Der Beweiswert der gescannten Rechnung richtet Die Übermittlung und sich nach dem Kommentar Aufbewahrung elektronischer Daten sind mittels einer zur ZPO, SR 272 und ist mittels einer digitalen digitalen Signatur abzusichern Signatur abzusichern Elektronisch übermittelte und aufbewahrte Daten und Informationen haben die gleiche Beweiskraft wie Papierrechnungen B2B-Standard Lieferant elektronisch EMPFANGEN elektronisch SENDEN Kunde VERARBEITEN GeBüV, Art. 2 Abs.2 Aufbewahrung Werden die Geschäftsbücher elektronisch geführt, sind die Grundsätze ordnungsgemässer Datenverarbeitung einzuhalten elektronisch ARCHIVIEREN VERBUCHEN in die Geschäftsbücher GeBüV, Art. 4 Dokumentation Die Prüfbarkeit der elektronisch geführten Geschäftsbücher erfordert eine aussagekräftige und vollständige Verfahrensdokumentation Abbildung 2 Informatik rechnungswesen & controlling 1/2015 • 45 Die Prüfbarkeit der elektronisch geführten Geschäftsbücher erfordert zwingend eine aussägekräftige Verfahrensdokumentation (VFD) Was für ein Geschäft Organisation Prozesse (Geschäftsfälle) Abteilung 1 Ln L2 L1 B2B Abteilung 2 ... Abteilung n Dritte .... Order to cash B2B Geschäftsvorfälle mit Buchungslogik Purchase to pay Kn K2 K1 Beispielhafter Aufbau einer Verfahrensdokumentation (VFD) Dokumentation laut GeBüV, Art. 4 5. Risk & Compliance 1. Beschreibung 2. Verantwort- 3. Fachlösung 4. IT-SystemGeschäft lichkeiten (Anwendungen) überblick Wie umgesetzt IT-Systeme (Schnittstellen) Zugriff Archiv Löschung Daten usw. 6. Migration & 7. Übergangsupdates Phasen Detaildokumente und Prüfbarkeit EIDI-V, Art. 5 Benutzerrechte Beschreibung Prozesse, Funktionen Daten Kompetenzen & Verantwortlichkeiten je Prozess & IT-System Bestellabwicklung AnwenderDokumentationen (User) Auftragsabwicklung Programmtechnische Verarbeitung (Hersteller) Scanning, Workflow Signaturerstellung & Prüfung Beschreibung Einhaltung Ordnungsmässigkeit Elektron. Archiv Risikothemen mit Kontrollprozessen (IKS) Nebenbücher ... FIBU-Hauptbuch Abbildung 3 der elektronischen Rechnungslegung und Archivierung sorgen. Aus diesem Grund ist der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung nicht nur dazu verpflichtet, die grundlegenden Managementinformationen in Form von Bilanz- und Erfolgsrechnung sowie Geschäftsbüchern zu konsultieren. Sie müssen auch die Verantwortung für die elektronischen Geschäftsbücher übernehmen. Dies bedeutet nicht, dass sie sich um jedes Detail in der IT und den Finanzen zu kümmern brauchen, sondern für eine gute Governance und für gute Entscheidungsprozesse sorgen müssen. Dies beinhaltet die Entwicklung eigener Kompetenzen, auch in Bezug zur Informatik und dem Finanzmanagement. Wird dem nicht Sorge getragen, setzen sich der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung persönlichen Haftungsrisiken aus. bereich. Es ist in diesem Sinne unerlässlich, dass der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Verantwortlichkeiten eigene notwendige Kompetenzen aufbauen, um die einzelnen Unternehmensprozesse durchblicken zu können. Die Lösung, um die Geschäftsprozesse der IT- und der Finanzabteilung wirksam kontrollieren und instruieren zu können, besteht im Rahmen von B2B-Prozessen zum einen darin, eine Berichterstattung durch ein für die elektronische Rechnungstellung und Archivierung verantwortliches Geschäftsmitglied in Person eines CFO zu etablieren. Zum anderen ist der Beizug von Experten, welche das entsprechende Fachwissen vermitteln können, zwingend notwendig. Diesbezüglich tragen der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung die Verantwortung für das Verhalten der beigezogenen Personen und müssen demzufolge bei der Auswahl, der Unterweisung und der Überprüfung jener Personen die nötige Sorgfalt aufbringen. Der Bundesrat hat deshalb beschlossen, seine Lieferanten ab 1. Januar 2016 zur Einreichung von elektronischen Rechnungen zu verpflichten. Kleinbeschaffungen unter 5000 Franken sind von der Verpflichtung ausgenommen. Mit dieser Regelung wird das Anliegen der KMU berücksichtigt. Die Etablierung der elektronischen Rechnung im Geschäftsverkehr schafft einen neuen Unternehmens46 • rechnungswesen & controlling 1/2015 Bundesrat verlangt von seinen Lieferanten ab 2016 E-Rechnungen Alle Verwaltungseinheiten des Bundes verarbeiten eingehende Rechnungen elektronisch. Der überwiegende Teil der jährlich 700’000 Rechnungen wird allerdings als Papierrechnung eingereicht und muss zuerst gescannt und digitalisiert werden. Der Anteil der E-Rechnungen beträgt zurzeit rund 15 Prozent. Die Bundesverwaltung ist bestrebt, diesen Anteil zu steigern. Keine zwei Unternehmen sind gleich. Deshalb bietet die Bundesverwaltung ihren Lieferanten verschiedene Möglichkeiten an, wie diese E-Rechnungen stellen können. Von der Anbindung eines Faktura-Systems über die Einreichung von PDF-Dateien bis zur Erfassung der Rechnung direkt im Internet stehen Lösungen von verschiedenen Partnern bereit. Auf www.e-rechnung.admin.ch sind weiterführende Informationen zu finden. Simon Zbinden, E-Government Finanzen, Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Informatik «Der Brückenbauer» Interview mit Nationalrat Albert Vitali Für Nationalrat Albert Vital ist es wichtig, nie stehen zu bleiben. Das ist auch der Grund, warum er sich seit seiner Jugend ständig weiterbildet. Der FDP-Nationalrat über Schweizer Traditionen, seine Hobbies, die Nähe zu seinen Wählern und über die Politik in der Bundeshauptstadt Bern. Albert Vitali, Nationalrat FDP Politischer Beirat veb.ch Albert Vitali, wie sieht Ihr beruflicher Werdegang aus? Ich bin gelernter Schreiner. Nach meiner Lehre habe ich mich ständig weitergebildet, wie beispielsweise der Abschluss des St.Galler Finanzen und Controlling Lehrganges. Später leitete ich als Mitinhaber eines Unternehmens 100 Angestellte. Daher weiss ich, was Unternehmertum und Mitarbeiter führen bedeutet. Die Zeit im Unternehmen war eine gute Lebenserfahrung. Was ich für mein Leben als wichtig empfinde, ist der Grundsatz, nie stehen zu bleiben. Deshalb habe ich regelmässig Weiterbildungen absolviert. Diese Botschaft möchte ich der Jugend weitergeben: Egal was man macht, es ist eine Bereicherung. Man lernt und hört immer etwas Neues. Sie haben sich für eine Berufslehre entschieden und anschliessend weitergebildet. Ist das Ihr Erfolgsrezept? Ich finde es interessant, dass mein ältester Sohn den gleichen Werdegang eingeschlagen hat wie ich. Als gelernter Automechaniker absolvierte er nebst verschiedenen Weiterbildungen gerade kürzlich das Nachdiplomstudium in Betriebswirtschaft. Ich habe ihm geraten, einen handwerklichen Beruf zu erlernen, damit er eine gesicherte Basis hat. Grundsätzlich bin ich überzeugt, dass es nicht wichtig ist, welchen Weg man einschlägt. Es braucht eine Überzeugung, den Willen und ein Ziel für einen Ausbildungsabschluss. Welchen Berufswunsch hatten Sie als Kind? Ich wäre gerne Landwirt geworden. Es faszinierte mich, draussen und mit Tieren zu arbeiten… Persönlich …Und dann haben Sie kein Mädchen mit einem schönen Bauernhof gefunden? Das Mädchen hätte ich vielleicht schon gefunden, aber leider hat es nicht gepasst. Inzwischen hat sich der Beruf des Landwirts allerdings stark verändert. Wer heute als Landwirt erfolgreich sein möchte, muss Unternehmer sein. Auch in diesem Berufsstand gab es und gibt es Veränderungen. Ein Bauer muss gleichzeitig auch Kaufmann sein und ein Gespür für den Markt haben. Sie haben einen starken Bezug zu Traditionen und sind in zahlreichen Vereinen aktiv. Hat das mit Ihrer Herkunft zu tun? Ich glaube, dass man bereits von der Familie gewisse Traditionen und Kultur mitbekommt. Ich habe bereits als kleiner Bub Jodeln und Schwingen gelernt. Diese beiden Schweizer Traditionen haben mich geprägt. Jodeln ist ein sehr schönes Brauchtum, das man bis ins hohe Alter ausüben kann. Beim Schwingen habe ich ein paar Kränze gewonnen, mein Bruder Werner Vitali war allerdings talentierter als ich. Er stand sogar einmal im Schlussgang des Eidgenössischen Schwingfestes. Das Schwingen hat mich Beharrlichkeit und Durchsetzungswillen gelehrt. Schwingen ist ein Zweikampf- und kein Mannschaftssport. Man lernt, eigenständig zu sein. Das Schwingen hat mir auch die Bodenhaftung gegeben, die ich heute noch habe. Sie sind auch sozial engagiert und unter anderem als Präsident der Aufsichtskommission Strafanstalt Wauwilermoos. Ich denke diese Aufgabe ist etwas Besonderes. Es ist die Pflicht der Gesellschaft, Menschen, die im Leben einmal etwas «Falsches gemacht» haben, wieder zu integrieren. In der Strafanstalt leben 65 bis 70 Insassen, die hauptsächlich in der Landwirtschaft und in gewerbrechnungswesen & controlling 1/2015 • 47 lichen Betrieben beschäftigt werden. Die Strafanstalt ist einer der grössten Landwirtschaftsbetriebe im Kanton Luzern. Mitte Jahr beendige ich meine Aufgabe als Präsident. Für mich war dieses Engagement eine sehr gute Lebenserfahrung. Ich habe in dieser Aufgabe auch die Schattenseiten des Lebens hautnah mitbekommen. Für diese Menschen ist es wichtig zu spüren, dass man aus einer verfahrenen Situation wieder herauskommen kann. Um das zu erreichen, braucht es die entsprechende Umgebung, einen eigenen Willen und vor allem Einsicht. Wie ist das Gefühl, wenn man als neu gewählter Nationalrat nach Bern geht? Es ist ein besonderes Gefühl. Zu wissen, dass man nun innerhalb des Staats Einfluss nehmen und entscheiden kann, ist ebenfalls speziell. Wenn man ins Bundeshaus eintritt und niemanden zu fragen braucht, ob man hier hinein darf oder nicht, ist das toll. Zu Anfang konnte ich es kaum glauben, dass ich mich innerhalb dieses Gebäudes nun frei bewegen kann. Das war ein ganz besonderer Moment, der mich bewegt hat. Was muss man tun, um Nationalrat zu werden? Das kann man nicht planen… Und wie ist es heute? Heute ist es anders. Wenn ich nach Bern reise, gehe ich einer Aufgabe nach. Ich besuche eine Kommissionssitzung und es ist ein normales Ein- und Ausgehen. In diesen gut drei Jahren hat mir die Politik Freude bereitet und ich habe viel Neues kennengelernt. Bereits nach einem Jahr wurde ich Leader der Finanzkommission Nationalrat der FDP-Fraktion. … auch nicht mit genügend Geld, zum Beispiel mit 1 Million Schweizer Franken? Es ist zum Glück so, dass man sich diesen Erfolg nicht einfach kaufen kann – was ich auch gut finde. Ich sage allerdings nicht, dass dafür kein Geld benötigt wird. Ein Wahlkampf heutzutage kann ziemlich teuer sein. Wir Politiker sind dafür selbst verantwortlich, indem wir uns allzu oft steigern wollen und das Gefühl haben, mehr als andere Kandidaten machen zu müssen. «Ich bin überzeugt, dass es nicht wichtig ist, welchen Weg man einschlägt. Es braucht vielmehr eine Überzeugung, den Willen und ein Ziel.» Sie sind verheiratet, was denkt Ihre Frau zu Ihrem politischen Engagement? Im jungen Alter von 26 Jahren wurde ich in einer Kampfwahl in den Gemeinderat gewählt. Meine Frau hat mich als aktiven Politiker kennengelernt. Sie ist äusserst verständnisvoll, teilt meine Überzeugungen und unterstützt mich, wo sie kann. Ohne meine Frau könnte ich mich nicht in der gleichen Art und Weise engagieren. Wir haben drei Jungs, deren Erziehungs-Verantwortung grösstenteils sie übernommen hat. Meine Frau hat lange Zeit nicht auswärts gearbeitet, geht jetzt aber einer Teilzeitbeschäftigung nach. Weshalb haben Sie sich für die FDP entschieden und nicht für die CVP oder die SVP? Für mich ist es in der Politik sehr wichtig, klare Grenzen zwischen der Staats- und der Eigenverantwortung zu ziehen. Der Staat muss nicht alles übernehmen. Die Menschen haben eine Eigenverantwortung, die sie auch wahrnehmen müssen. Falls sie dies nicht können, soll der Staat mithelfen, aber mein Credo ist: So wenig Staat wie möglich! Wegen dieses Grundsatzes blieb ich bei der FDP. Auch meine Eltern hatten dasselbe Gedankengut. 48 • rechnungswesen & controlling 1/2015 Wie schafften Sie es, so rasch in eine wichtige Kommission zu gelangen? Diese Frage habe ich mir auch gestellt. Eigentlich gilt ja das Anciennitätsprinzip in der Politik. Wer neu kommt, der wartet. Allerdings engagierte ich mich während siebeneinhalb Jahren als Fraktionspräsident der FDP im Luzerner Kantonsrat und habe damit auch eine gewisse politische Erfahrung mitgebracht. Ich war sehr erfreut, in die Finanzkommission aufgenommen zu werden. Dadurch lernte ich die Mechanismen und eine Gesamtbetrachtung des Bundes kennen. Man sieht in jedes Departement hinein. Wäre ich zum Beispiel in der Sicherheitspolitischen Kommission (SiK), wäre ich vielleicht Spezialist in der Sicherheitspolitik geworden. In der Finanzkommission erhalte ich nun einen Gesamtüberblick und erfasse die Zusammenhänge, wie der Staat funktioniert. Ein ehemaliger Bundesrat meinte einmal, dass nur ein finanziell gesunder Staat auch ein sozialer Staat sein kann. Das ist ein Grundsatz, den ich zu 100 Prozent unterschreiben kann. Wo haben Sie als Kommissionsmitglied Einfluss, und wo nicht? Den persönlichen Einfluss kann man nur einbringen, wenn man auch Verbündete hat. Wir müssen darauf hinarbeiten, dass die bürgerliche Seite noch besser zusammenarbeitet. Wer gehört denn zu den Bürgerlichen? Die SVP, Teile der CVP, BDP und selbstverständlich die FDP. Ein Beispiel: Als wir das neue Führungsmodell des Bundes zum Erfolg gebracht haben, hat der Bund zuvor zehn bis zwölf Jahre lang an diesem «geübt». Im Kanton Luzern war ich von der ersten Stunde an dabei, als wir das Führungsmodell einführten. Und in Bern habe ich Verbündete gesucht. Unter anderem führte ich eine interne Finanzgruppe. Dank dieser Finanzgruppe konnten wir das Geschäft zum Erfolg führen. Was die Persönlich zuständige Bundesrätin zuvor dazu beigetragen hat, war, dass gewisse Parameter stimmen mussten. Anderseits erschrak ich, als ich nach Bern kam und feststellen musste, dass der Bund in der Personalführung lediglich über die Finanzen führt und keinen Stellenplan hat. Ab dem 1.1.2017 erhalten wir nun einen Stellenplan – die grossen IT-Projekte müssen neuerdings separat ausgewiesen werden und einer der wichtigsten Punkte ist, dass diejenigen Aufgaben, die ausgelagert werden, klar ausgewiesen werden müssen. Der Bund hat vieles ausgelagert, er hat dabei den Personalbestand allerdings nicht verringert. Für mich war das ein sehr zentraler Punkt. Dank dem Umstand, dass wir im Bundeshaus mit anderen Fraktionen zusammen gespannt haben, konnten wir dieses Ziel erreichen. Sie machten kürzlich auch den neuen Finanzausgleich mit dem Vorschlag eines Bonus-Malus-Systems zum Thema. Was hat Sie dazu bewogen? Der Finanzausgleich ist eine äusserst wichtige Errungenschaft. Er hat etwas mit Solidarität zu tun. Diese Solidarität funktioniert beim Finanzausgleich gut. In den letzten Monaten haben sich die ressourcenstarken Kantone dahingehend geäussert, dass sie diese Zahlungen so nicht mehr weitertragen wollen und werden. Auf Stufe Bund bin ich sehr froh, dass in der Finanzkommission des Nationalrats entschieden wurde, dass die Geberkantone beim Ressourcenausgleich um 134 Millionen Franken und der Bund um 196 Millionen Franken entlastet werden sollen. Es war ein klarer Entscheid. Ich hoffe, dass der Ständerat diese von der nationalrätlichen Finanzkommission neue Ausgangslage nochmals diskutiert. Persönlich Ihr Erfolgsrezept besteht offenbar darin, Mehrheiten und Gleichgesinnte zu schaffen. Was sind Ihre Tipps? Ich bin mit dem Wissen nach Bern gegangen, dass niemand auf mich wartet. Wenn ich einen Vorstoss mache, gehe ich auf die einzelnen Fraktionen zu. Es ist für mich sehr wichtig, mit ihnen das Gespräch zu suchen. Auch wenn sie den Vorstoss nicht unterschreiben, erhalten sie zumindest einen Einblick in meine Absichten. So kann man Verbündete suchen. «Schwingen ist ein Zweikampf- und kein Mannschaftssport. Man lernt, eigenständig zu sein. Das Schwingen hat mir auch die Bodenhaftung gegeben, die ich heute noch habe.» Die parlamentarische Initiative, welche die Versicherungsgenossenschaften, die eng mit einem Verein oder Verband – wie dem Schweizerischen Turnverband oder Schwingerverband – verbunden sind und deren Kerngeschäft nicht das Versicherungsgeschäft ist, werden von der FINMA-Aufsicht befreit. Ende 2012 habe ich diese Anliegen eingereicht. Am 1. Juli 2015 wird sie nun umgesetzt. Im Nationalrat wurde sie mit 195:0 Stimmen angenommen, im Ständerat mit 43:1. Das sind Erfolge, die einem Genugtuung geben. Wie kann man in der Politik Erfolg haben und glaubwürdig sein? rechnungswesen & controlling 1/2015 • 49 Erstens ist es entscheidend, sich selbst zu sein und authentisch zu bleiben. Ich kann von mir sagen, dass ich mich nicht verändert habe. Zweitens weiss ich, dass man von etwas überzeugt sein und ein Geschäft selber gut kennen muss. Wie überzeugen Sie Ihre Wählerinnen und Wähler, im Herbst sind ja wieder Nationalratswahlen? Ich hoffe, dass ich sie bereits überzeugt habe. Falls ich sie jetzt noch für die Wahlen im Oktober überzeugen muss, ist es reichlich spät. Auch hier ist meine Devise: den Kontakt mit der Basis zu pflegen. Durchs Schwingen und Jodeln stehe ich ständig in Kontakt mit der Bevölkerung. Man kennt mich. Selbstverständlich sind nicht immer alle meiner Meinung. Wenn man Erfolg hat, hat man immer auch Neider. Mit dem muss man allerdings lernen umzugehen. Wenn heute Nacht eine Fee zu Ihnen käme, und Sie drei private oder politische Wünsche offen hätten, wie würden diese Wünsche lauten? Politisch sollte uns bewusst sein, dass wir auf einem hohen Wohlstandsniveau leben, dass die Erhaltung dieses Wohlstands Einsatz benötigt und dass Nichts gratis zu haben ist. Gleichzeitig müssen wir das Problem der Masseneinwanderungsinitiative lösen. Das wird eine besondere Herausforderung sein. Der Bilaterale Weg war bis dahin ein Erfolg und daher müssen wir diesen Weg unbedingt weiterverfolgen. Die tiefe Arbeitslosenrate oder die tiefen Zinsen bestätigen diesen erfolgreichen Weg. Bestellen Sie den Ethik-Kodex kostenlos auf www.veb.ch, Publikationen, Bestellformular oder per E-Mail an [email protected]. Schliesslich gibt es noch die Unternehmenssteuerreform III. Diese benötigt eine gewaltige Überzeugungsarbeit. Wir müssen das Volk überzeugen, dass es diese Reform braucht. Das ist nicht einfach zu erklären, weil nicht viele davon direkt profitieren werden. Allerdings werden die potenziellen Profiteure vorab die internationalen Unternehmen sein. Diese werden in der Zukunft für das Erfolgsmodell Schweiz eine überaus wichtig Rolle spielen. Interview: Herbert Mattle Text: Fredy Müller veb.ch Talacker 34 8001 Zürich Telefon 043 336 50 30 Fax 043 336 50 33 [email protected] I www.veb.ch 50 • rechnungswesen & controlling 1/2015 Persönlich Buchrezension: Controlling – steile Karriere eines Berufsbilds Controller sind Nervensägen, mischen sich überall ein, stehen neuen Ideen im Weg. Solche Vorurteile, seien wir ehrlich, mögen einmal ein Körnchen Wahrheit enthalten haben – dem Stellenwert des Controllings in modernen Unternehmen, wie es das Buch «Die neue Rolle des Controllers» entwirft, werden sie nicht mehr gerecht. Dessen 32 Autoren finden, Controller seien zu Unrecht als Erbsenzähler verschrien; vielmehr hätten sie sich heute oft als Steuermänner in den Unternehmen etabliert. Diesen Wandel im Berufsbild belegt das Buch mit einer Vielzahl wissenschaftlicher Studien: Früher war der Controller ein reiner Datenlieferant für das Management, dann wurde er zum Gestalter von Planungs- und Analysesystemen, dem es oblag, den Gebrauch von Kennzahlen und Indikatoren im Unternehmen zu implementieren und zu steuern; später kam ihm auch die Schlüsselposition zwischen operativem und strategischem Geschäft zu, noch später musste er ein nachhaltiges Wirtschaften des Unternehmens gewährleisten; den vorläufigen Schlusspunkt der Entwicklung bildete der Ausbau des Controllings zu einem eigenständigen Business, als externer oder interner Controlling-Service. Eine Reihe von Fallbeispielen illustriert das neue Berufsbild: Bei der BSH Bosch und Siemens Hausgeräte etwa ist das Controlling für die Beurteilung von Investitionsprojekten zuständig, bereitet Aufsichtsratssitzungen vor und berät die operativen Einheiten. Das Buch ist nicht einfach zu lesen, der geduldige Leser erhält jedoch die Antwort auf die entscheidende Frage: Was muss der Controller JUSLETTER TOPAKTUELLES JURISTISCHES WISSEN « «Die neue Rolle des Controllers. d Aufgaben, AnforA derungen, Best d P Practices» vvon Jürgen Weber, Hendrik Vater, Walter H Schmidt, Hartmut S R Reinhard, Edgar E Ernst (Hrsg.), Schäffer Poeschel 2008, 249 P Seiten. Eine fünfS sseitige Zusammenfasssung dieses Buches und Tausender weiteu rrer Titel finden Sie auf www.getAbstract.ch. w von morgen können? getAbstract empfiehlt das Buch daher allen Controllern und allen, die es werden wollen. IMMER AM MONTAG PER E-MAIL KOSTENLOS ANMELDEN [email protected] 9GDNCY#)^%[DGT5SWCTG^.CWRGPUVTCUUG^$GTP^5EJYGK\ 6^'/CKNKPHQ"YGDNCYEJ^YYYYGDNCYEJ getAbstract 9GDNCY#) 5EJYGK\0KGFGTNCUUWPI&GWVUEJNCPF *GTTKQVUVTCG^(TCPMHWTV^&GWVUEJNCPF^6 rechnungswesen & controlling 1/2015 • 51 Bei vebjob.ch steht Qualität vor Quantität Der aktuell starke Franken wirkt sich auch auf die Kaderrekrutierung aus. Durch ihre Kooperation mit verschiedenen Partnern schlägt vebjob.ch im «Executive Search» neue Wege ein. Die Führungskräfte eines Unternehmens entscheiden über Erfolg oder Misserfolg. Besonders heute, wo der starke Schweizer Franken für die Unternehmen in der Schweiz eine enorme Herausforderung darstellt, ist das Management gefordert. Es müssen die richtigen Entscheide getroffen werden. vebjob.ch bietet mit AOE- Partner einen «Fitness-Test» fürs Management an und sie coacht Entscheidungsträger. «Besonders die Kaderselektion ist eine Aufgabe, die man nicht dem Zufall überlassen und auf keinen Fall in die falschen Hände geben sollte», sagt Jörg Suter, Mandatsleiter von vebjob.ch. Viele Unternehmen verlassen sich deshalb auf die vebjob.ch, die mit ihren neuen Partnerunternehmen – Karriereakademie Schweiz, AOE-Partner und Gropag Personalmanagement AG – neue Wege geht. Die Kunden erhalten somit eine umfassende und nachhaltige Dienstleistung im Executive Search und im Personalmanagement: Die Karriereakademie Schweiz bietet Job-Coaching und Bewerbungstraining an. AOE-Partner betreibt das Assessments & Development Center und vebjob.ch ist der Executive Search & Recruitment Partner von veb.ch, dem grössten Verband für Rechnungslegung, Controlling und Rechnungswesen. Die Kunden können dadurch von einem professionellen Netzwerk und weitreichenden Kontakten profitieren, damit die Kaderrekrutierung für die Unternehmen zum Erfolgserlebnis wird. Die Suche nach dem besten Kandidaten «Bei der Kaderrekrutierung geht es nicht darum, so viele Interessenten wie möglich anzulocken, sondern den besten Kandidaten zu finden», erklärt Jörg Suter. Die vebjob.ch kann in Zusammenarbeit mit dem AOE-Partner sicherstellen, dass sich bei der Suche nach neuen Führungskräften alles um Qualität und nicht um Quantität dreht. Die Geschäftsleitung von namhaften Unternehmen befinden sich heute durch die neuen Medien häufig auf dem Präsentierteller und werden ständig überwacht. Eine Firma, die ein Geschäftsleitungsmitglied öffentlich sucht, kann sich schnell in den negativen Schlagzeilen der Finanzzeitungen wiederfinden. Es wird über Probleme gemunkelt. Das hat in der Regel für die Unternehmen nicht besonders positive Auswirkungen. 52 • rechnungswesen & controlling 1/2015 Aus diesem Grund verlassen sich viele namhafte Organisationen vermehrt auf die Dienste von Service Anbietern. «Ein Unternehmen möchte nicht einfach irgendwen einstellen. Der Führungskraft obliegt eine wichtige Bedeutung. Sie ist nicht nur ein Aushängeschild der Firma, sondern sie ist auch eine kreative Kraft, die dafür sorgen kann, dass das Unternehmen neue, produktive Methoden anwendet», sagt Jörg Suter. «Ein Unternehmen, das die richtigen Personen in der Führung beschäftigt, kann sich sicher sein, dass die Zukunft positiv aussehen wird. Durch das vorbildliche Kader wird auch der Rest des Unternehmens motiviert und zu Höchstleistungen angespornt.» Unternehmen, die sich für die Dienste der vebjob.ch interessieren, können sich unter www.vebjob.ch weiter informieren. Das Team freut sich auf die Kontaktaufnahme. Personalwesen Videos auf der Überholspur Vor zehn Jahren erblickte die Videoplattform YouTube das Licht der Welt. In diesen zehn Jahren hat YouTube das Internet verändert. Tobias Kilchör Geschäftsführer mezzo|media GmbH, Mürren Bereits ein Jahr nach der Gründung kaufte Google die Video-Plattform für 1,65 Milliarden Dollar. Heute schauen jeden Tag rund eine Milliarde Menschen auf der ganzen Welt ein YouTube-Video an. Ökonomisch ist der Dienst aber immer noch wenig erfolgreich. Im Jahr 2014 erwirtschaftete die Plattform gerade einmal 1,13 Milliarden Dollar – nur halb so viel wie Facebook im gleichen Zeitraum. Sogar der Videostreaming-Dienst Netflix, der keine Werbung schaltet, hat mit 1,41 Milliarden einen höheren Umsatz erzielt. Trotzdem: YouTube hat das Nutzerverhalten im Internet während der letzten zehn Jahre unwiderruflich verändert. Es informieren sich immer mehr Internet-User über YouTube. Internet-Videos sind zu einem Standard geworden, sei es in der Unterhaltung, als Kommunikationsmittel für Unternehmen oder zur Informationsvermittlung. In der Schweiz ist YouTube bei den Jugendlichen die beliebteste Webseite, noch deutlich vor Facebook, das vor zwei Jahren noch an der Spitze stand. Dies sind die Ergebnisse der jährlichen JAMES-Studie der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW). Noch erstaunlicher ist die Tatsache, dass die Jugendlichen YouTube für die Informationsbeschaffung nutzen, zum Beispiel, um sich für Prüfungen vorzubereiten oder Informationen für Schulvorträge zu suchen. YouTube liegt dabei sogar ganz knapp vor den klassischen Suchmaschinen. Auf der Suche nach Informa- tionen im Netz wird ein Suchbegriff nicht mehr nur bei Google, sondern auch auf YouTube eingetippt – im Falle der 12- bis 19-Jährigen sogar häufiger auf der Video-Plattform als bei der Suchmaschine. Videos helfen Probleme zu lösen Hausaufgaben mit Hilfe von Videos zu machen, zum Beispiel in Form von Tutorials, bringt gerade Jugendlichen einen Mehrwert zu herkömmlichen Hilfen in Textform, sagte Co-Studienleiter Gregor Wallner zu «20 Minuten». Gewisse Probleme könnten mit Videos einfacher und attraktiver erklärt werden. Auch er selber habe schon gute Erfahrungen gemacht und beispielsweise mit einem Tutorial-Video gelernt, den Krawattenknopf zu binden. Für den Präsidenten des Schweizer Lehrerverbands, Beat Zemp, ist die Vorliebe für Online-Videos sogar ein nachvollziehbarer Reflex, wie er zu «20 Minuten» sagte. Es gebe professionelle Videos auf YouTube, die bei der Informationsvermittlung helfen könnten. Dieser Trend zeigt eines deutlich: Audiovisuelle Medien sind ein gutes Mittel, um Informationen und Wissen Das allererste YouTube-Video: Von einem Besuch im Zoo von San Diego. vebmedia rechnungswesen & controlling 1/2015 • 53 Auch veb.ch ist mit Seminar-Trailern auf YouTube vertreten. zu transferieren, wenn sie die entsprechende Qualität haben. Dies können Unternehmen oder Verbände nutzen, um auf einem weiteren Kanal präsent zu sein. Es ist möglich, mit digitalen Inhalten im Internet mit einer weiteren Plattform Reichweite zu generieren und spezifische Zielgruppen zu erreichen. Da YouTube die zweitgrösste Suchmaschine neben Google ist, wäre es eine verlorene Gelegenheit, nicht darauf vertreten zu sein. Dabei gilt aber: Reine Werbung mit Videos ist eine schlechte Wahl. Auch Werbespots, die zu Beginn von YouTube-Videos geschaltet werden, sind weitaus weniger effektiv als nützliche Informationen. Unternehmen müssen sich überlegen, mit welchen Inhalten sie echten Mehrwert für die Nutzer erzielen können. Red Bull zum Beispiel schaltet Werbung auf den klassischen TV-Kanälen. Im Netz aber produziert der österreichische Getränkegigant selber Content im Bereich Extremsportarten. Zum Beispiel das Projekt Red Bull Stratos: Der Rekord-Sprung mit einem Fallschirm aus 37 Kilometern Höhe kostete geschätzte 50 Millionen Dollar. Das sind hohe Kosten für die Erstellung von Inhalten, die sich jedoch offensichtlich gelohnt haben. Doch auch mit weniger Aufwand lassen sich inhaltlich wertvolle und technisch anspruchsvolle Filminhalte realisieren – es braucht lediglich eine pfiffige Idee und vielleicht etwas Unterstützung von Profis aus den Bereichen Film und Redaktion. HWZ. Für Meister ihres Fachs. Karrierebegleitend weiterbilden. An der Hochschule der Wirtschaftsmetropole. Direkt beim Zürich HB. Bis zu 100 % Arbeitstätigkeit möglich. n Accounting & Finance (MAS/DAS) n Controlling (MAS) Jetzt zum Infoabend oder persönlichen Beratungsgespräch anmelden. fh-hwz.ch/master 54 • rechnungswesen & controlling 1/2015 vebmedia Treffen des politischen Beirats des veb.ch Der politische Beirat des veb.ch traf sich am 11. Februar 2015 zum vierten Mal seit seiner Gründung im Jahr 2011. Das sechsköpfige Gremium besprach in Luzern zusammen mit veb.ch-Präsident Herbert Mattle und Vizepräsident Prof. Dr. Dieter Pfaff aktuelle politische Themen. Neben ersten Erfahrungen in der Umsetzung des neuen Rechnungslegungsrechts erörterte der politische Beirat vor allem Fragen im Zusammenhang mit der Aktienrechtsrevision. Der Beirat befand, dass das neue Rechnungslegungsrecht grundsätzlich gelungen ist. Es habe sich aber gezeigt, dass gewisse Aspekte nicht praxistauglich sind. So besteht beispielsweise für Kleinstunternehmen neu die Möglichkeit, auf eine doppelte Buchhaltung zu verzichten und stattdessen nur eine einfache Milchbüchleinrechnung durchzuführen. Für Dieter Pfaff ist dies ein schönes Beispiel, wie die Politik etwas Gutes schaffen wollte. Doch in der Praxis zeige sich, dass es viel einfacher sei, eine doppelte Buchhaltung als eine einfache Einnahmen-/Ausgabenrechnung zu führen, allein schon deshalb, weil der Fiskus weitergehende Aufstellungen zwecks Gewinnbesteuerung benötige. Auch seien die formellen Anforderungen der MWST mit einer Einnahmen-/Ausgabenrechnung nur schwierig zu erfüllen. «In der Rechtskommission haben wir wenige Experten in dieser Thematik. Ich habe heute wieder einiges mitbekommen, was mir aus der Praxis überhaupt nicht klar war. Beispielsweise haben wir gedacht, die ‹Milchbüchleinrechnung› sei super für kleine Unternehmen und heute hören wir, dass es nichts bringt.» Nationalrat Daniel Jositsch Beiratsmitglied Daniel Jositsch nahm den Ball auf und meinte: «In der Rechtskommission haben wir nur wenige Experten zu dieser Thematik. Wir haben gedacht, die Milchbüchleinrechnung sei super für kleine Unternehmen. Nun hören wir, dass es nichts bringt. Ich bin froh für die Einschätzung des veb.ch, insbesondere weil sie aus dem Praxisalltag stammt.» Auch die übrigen Beiratsmitglieder waren sich einig, dass ein ständiger und frühzeitiger Dialog zwischen Aus dem veb.ch Parlamentariern und Fachverbänden wichtig und wünschenswert ist, damit solche Inputs vor den Gesetzgebungsarbeiten einfliessen können. Ein weiteres Thema war die Konzernrechnung. Während der veb.ch die verpflichtende Einführung von anerkannten Standards der Konzernrechnung grundsätzlich für alle Konzerne begrüsst hätte, unterstrich Ständerat Konrad Graber die Bedeutung von stillen Reserven. «Es gibt einen Zielkonflikt zwischen besseren Informationen und niedrigeren Vermögenssteuern, den es bei dieser Frage sorgfältig abzuwägen gilt», betonte Konrad Graber. «Die restriktive Regelung zur Bildung freiwilliger Gewinnreserven sehen wir problematisch, da sie nur schwer anwendbar ist und im Kontrast zu den Willkürreserven im Rechnungslegungsrecht steht.» Prof. Dr. Dieter Pfaff Zulassung von Aktienkapital in Fremdwährungen sorgte für Diskussionen Im zweiten Teil der Beiratssitzung wurde vor allem über die Revision des Aktienrechts gesprochen. Zu reden gab unter anderem die Zulassung von Aktienkapital in Fremdwährungen. Herbert Mattle erwähnte, dass die Möglichkeit der Rechnungslegung in Fremdwährungen vieles einfacher mache: Die Umrechnung der Jahresrechnung von einer funktionalen Fremdährung in Schweizer Franken bringt konzeptionelle Probleme mit sich, wenn die Jahresrechnung in Schweizer Franken der Bemessung des Kapitalschutzes sowie der Steuern dient. Daher ist es sinnvoll, wenn man zulässt, dass das Kapital in Fremdwährung denominiert sein darf. Unterschiedliche rechnungswesen & controlling 1/2015 • 55 Der politische Beirat des veb.ch (von links): Ständerat Konrad Graber (CVP), veb.ch-Präsident Herbert Mattle, Nationalrat Pirmin Schwander (SVP), veb.ch-Vizepräsident Dieter Pfaff, Nationalrat Albert Vitali (FDP), Nationalrat Daniel Jositsch (SP), Ständerat Paul Niederberger (CVP) und Ständerat Fabio Abate (FDP). Steuerfaktoren, je nachdem in welcher Währung Rechnung gelegt wird, können somit beseitigt werden», unterstrich der veb.ch-Präsident. Die Beiratsmitglieder teilten diese Auffassung, weil es insbesondere für internationale Unternehmen eine Erleichterung darstellt. «Es wäre gut, wenn die Praktiker der Politik zwischendurch auch einmal sagen würden, welche Vorschriften es nicht mehr braucht». Nationalrat Albert Vitali Weniger Einigkeit herrschte im Beirat beim Thema Bildung freiwilliger Gewinnreserven. Die restriktive Regelung mit dem Ziel, die Aushungerung von Minderheitsaktionären zu verhindern, stehe im Widerspruch zur Bildung von Willkürreserven, welche auch nach dem neuen Rechnungslegungsrecht noch möglich sind. Der Beirat war sich schliesslich einig, dass bei diesem Punkt auf jeden Fall noch Diskussionsbedarf besteht. Für eine angeregte Diskussion sorgte die Frage der Verantwortung der Revisionsstelle im Falle einer Sanierung. Neu gibt es verschärfte Vorschriften für die Prüfung des Liquiditätsplans im Zuge der Sanierung. Dieter Pfaff gab zu bedenken: «Mit einem Liquiditätsplan blickt man in die Zukunft, was die Prüfung schwierig macht, wenn man die dem Plan zugrundeligenden Annahmen kritisch hinterfragt». Albert Vitali mahnte ebenfalls zur Vorsicht: «Die Plausibilitätsprüfung impliziert, dass man auch eine falsche Aussage machen kann, de facto geht es nicht um Plausibilität.» Damit stellt sich die Frage, wer am Schluss die Verantwortung trägt. Für Herbert Mattle ist es auf jeden Fall das Unternehmen, der Verwaltungsrat. Für Ständerat Konrad Graber ist deshalb 56 • rechnungswesen & controlling 1/2015 auch der Gläubigerschutz ein wichtiges Thema und meinte: «Der VR ist meist zu optimistisch, weil er das Unternehmen retten möchte. Wenn in einem solchen Fall keine Prüfung vorhanden ist, riskiert man, zu optimistisch geplant zu haben». Für Primin Schwander stellt sich damit die Frage, ob die Verantwortlichkeitsklagen aufgrund der neuen Vorschriften nicht zunehmen würden. Der veb.ch-Beirat war sich einig, dass eine sogenannte Plausibilitätsprüfung nie eine umfassende Prüfung sein kann, doch die neuen Vorschriften zur Sanierung insgesamt positiv zu werten sind. Mit Blick auf bestehende und geplante Gesetze diskutierte der politische Beirat am Schluss die Frage von weiteren Regulierungen. Es bestand breiter Konsens, dass Unternehmen vor zusätzlicher und unnötiger Bürokratie verschont werden sollten. Der Beirat war sich einig, dass die Forderung nach weitergehender Regulierung im Einzelfall geprüft und beurteilt werden müsse. Dazu meinte Nationalrat Pirmin Schwander kurz und bündig: «Was für den Vernehmlassungsprozess gilt, «Die Zeit für wirtschaftliche Kerntätigkeiten wird immer kleiner und die Zeit für administrative Aufgaben nimmt stetig zu. Als Politiker können wir hier nicht tatenlos zusehen». Ständerat Fabio Abate gilt auch für Gesetze und Verordnungen, weniger ist oft mehr». Ständerat Fabio Abate fasste das Grundproblem abschliessend zusammen: «Die Zeit für wirtschaftliche Kerntätigkeiten wird immer kleiner und die Zeit für administrative Aufgaben nimmt stetig zu. Als Politiker können wir hier nicht tatenlos zusehen». Fredy Müller Aus dem veb.ch Exklusiv für Mitglieder: Top-Referate an der Generalversammlung von veb.ch Kein trockener Rückblick, sondern vielfältig und aktuell: die kommende Generalversammlung von veb.ch im Gebäude der Abacus Research AG in Wittenbach SG. Selbstverständlich berichten wir am Donnerstag, 21. Mai 2015, ab 13.30 Uhr aus unserer Verbandsarbeit. Darüber hinaus geben wir Ihnen aber wie immer gerne Zeit und Gelegenheit zum Austausch mit Berufskollegen. Und vor allem erwarten Sie einmal mehr erstklassige Referate zu Themen, die uns allen unter den Nägeln brennen. Schwerpunkt 1: Was bringt die anstehende Aktienrechtsrevision? Die Vernehmlassung zum Vorentwurf der Revision des Aktienrechts ist Vergangenheit. Was bringt der Vorschlag des Bundesrats? Dr. iur. Florian Zihler kennt die Details. Er hat am neuen Gesetz mitgearbeitet. Zudem ist er einer der Hauptautoren des veb.ch Kommentars zum neuen Rechnungslegungsrecht (nRLR) und zeigt Ihnen die Schnittstellen zwischen dem bevorstehenden Aktienrecht und dem bereits geltenden nRLR – inklusive der Auswirkungen auf die Jahresrechnung. Besprochen wird, wie das neue Aktienrecht Unstimmigkeiten in Bezug aufs nRLR aufhebt und wo es die Bestimmungen zu den Reserven und den eigenen Aktien harmonisiert. Ausserdem: Aktienkapital nicht mehr zwingend in CHF Vorhandene und zukünftige Liquidität als Eckwert bei Kapitalherabsetzungen, Rückzahlungen von Kapitaleinlagen und Sanierungsvorschriften Flexiblere Gestaltung der Gründungs- und Kapitalbestimmungen; Kapitalband Einführung der Möglichkeit einer Zusatzdividende von bis zu 20% für Aktionäre, welche ihr Stimmrecht an der Generalversammlung ausüben (Ziel ist die Reduktion der Anzahl sogenannter Dispoaktien) Jetzt Mitglied werden und die GV besuchen Über 8000 Mitglieder profitieren mit veb.ch: Für nur CHF 120 haben Sie Zutritt zur GV und regelmässigen Netzwerk-Events über aktuelle Themen. Dazu kommen Seminarvergünstigungen, Bücherrabatte, Ihr eigenes Login zu getAbstract mit Zusammenfassungen von über 6000 Business-Büchern und manches mehr. Melden Sie sich noch heute für die GV an unter: veb.ch/aus_und_weiterbildung/netzwerk_vebchgv.html Mitglied werden Sie unter: veb.ch/mitglieder.html Aus dem veb.ch Neues bei der Rückzahlung von Kapitaleinlagen 30%-Quote, damit beide Geschlechter im VR und in der Geschäftsleitung vertreten sind Elektronische Mittel in der Generalversammlung Schwerpunkt 2: So vermeiden Sie Fehler bei der Mehrwertsteuer-Abrechnung Infos von einem, der es wissen muss: Stefan Bur, Stv. Teamchef (MWST – Abteilung Externe Prüfung) der ESTV, präsentiert die Neuregelung von Privatanteilen und Eigenverbrauch in der MWST. Als Autor der dafür überarbeiteten MWST-Informationsbroschüre weiss er exakt, worüber Sie bei der Abrechnung stolpern könnten und gibt Ihnen Antwort auf Fragen wie: Zwei Autos in der Unternehmung – und jetzt? Darf man eigene Waren günstiger beziehen? Was muss nicht mit MWST abgerechnet werden? Auto in der Einzelunternehmung - wie buchen? Präponderanzmethode für die MWST? Privatanteil nicht verbucht – was passiert? Vorsteuern der Geschäftsessen geltend machen? Schwerpunkt 3: Die Eckpfeiler der Unternehmenssteuerreform III Mit der Unternehmenssteuerreform soll die Attraktivität des Steuerstandortes Schweiz gestärkt und gleichzeitig die internationale Akzeptanz wieder hergestellt werden. Ein taugliches Mittel? Erich Ettlin, diplomierter Wirtschaftsprüfer und Steuerexperte, diskutiert die geplante Besteuerung für Holding-, Domizil- und gemischte Gesellschaften und zeigt, wie hiesige Unternehmen international konkurrenzfähig bleiben sollen. Kernpunkte: Einführung Lizenzbox: Erträge steuerlich privilegiert Abzug fiktiver Zinsen fürs Eigenkapital (ähnlich AHV) Senkung der Gewinnsteuer durch die Kantone Ende der Emissionsabgabe aufs Eigenkapital Anpassung Beteiligungsabzug/Verlustverrechnung rechnungswesen & controlling 1/2015 • 57 Schweizweit in Ihrer Nähe: veb.ch Regionalgruppen Die veb.ch Regionalgruppen sind der fachliche und oft auch gesellschaftliche Treffpunkt der Mitglieder Ihrer Wohnregion. Sie öffnen Ihnen die Tür zu einem weitverzweigten Netzwerk engagierter Fachleute. Nutzen Sie dieses zur Kontakt- und Beziehungspflege – zum privaten und beruflichen Austausch auf hohem Niveau. Exklusiv für Mitglieder: alle Veranstaltungen unter dem Titel netzwerk veb.ch. Hier unterstützen wir Sie aktiv beim Networking, immer nach dem Motto: «Alleine addiere ich. Gemeinsam multiplizieren wir.» Als Mitglied von veb.ch gehören Sie automatisch zur Regionalgruppe Ihrer Wahl. Zum Aktualisieren und Ändern nutzen Sie Ihr persönliches Login auf www.veb.ch. Ohne Ihre Angabe erfolgt die Zuteilung aufgrund Ihres Wohnortes. veb.ch Talacker 34 8001 Zürich Tel. 043 336 50 30 Fax 043 336 50 33 www.veb.ch, [email protected] acf.ch Ass. dei contabili-controller diplomati federali – Gruppo della svizzera italiana Lorenzo Fontana, Presidente 6963 Lugano-Cureggia Telefono/Fax 091 966 03 35 www.acf.ch, [email protected] Bern Espace Mittelland Andrea Wyss, Präsidentin Landoltstrasse 95 3007 Bern Telefon P 031 387 72 10 [email protected] Aktuelle Veranstaltungen 27. April 2015, Bern netzwerk veb.ch «STWEG-Bewirtschaftung» 29. April 2015 Hauptversammlung Nordwestschweiz Silvan Krummenacher, Präsident Florastrasse 1A 2540 Grenchen Telefon G 061 266 31 91 [email protected] Aktuelle Veranstaltungen 15. April 2015, Basel netzwerk veb.ch «STWEG-Bewirtschaftung» Unsere Partner Ostschweiz-Fürstentum Liechtenstein Franz J. Rupf, Präsident Quaderstrasse 5, 7000 Chur Telefon 081 252 07 22 Fax 081 253 33 73 [email protected] Aktuelle Veranstaltungen 13. April 2015, St. Gallen 6. Mai 2015, Chur netzwerk veb.ch «STWEG-Bewirtschaftung» 8. Mai 2015 Generalversammlung, Werdenberg bei Buchs, SG Zentralschweiz Armin Suppiger, Präsident Unter-Geissenstein 10, 6005 Luzern Telefon 041 226 40 60 [email protected] Aktuelle Veranstaltungen 16. April 2015, Luzern netzwerk veb.ch «STWEG-Bewirtschaftung» Zürich Peter Herger, Präsident Adetswilerstrasse 8a, 8344 Bäretswil Telefon G 081 710 56 00 [email protected] Aktuelle Veranstaltungen 20. April 2015, Zürich netzwerk veb.ch «STWEG-Bewirtschaftung» Impressum «rechnungswesen & controlling», Fachinformationen des Schweizerischen Verbandes der dipl. Experten in Rechnungslegung und Controlling und der Inhaber des eidg. Fachausweises im Finanz- und Rechnungswesen veb.ch Erscheint vierteljährlich in einer Auflage von 13’500 Exemplaren swisco.ch Chambre des experts en finance et en controlling Joseph Catalano, Président 1400 Yverdon-les-Bains Tél. 024 425 21 72 Fax 024 425 21 71 www.swisco.ch, [email protected] Redaktion: Herbert Mattle, Präsident Dieter Pfaff, Vizepräsident Stephanie Federle, Leiterin Marketing & Kommunikation Inserate und Auskünfte: Geschäftsstelle veb.ch, Talacker 34, 8001 Zürich Telefon 043 336 50 30, Fax 043 336 50 33, [email protected], www.veb.ch Layout, Druck und Versand: Druckzentrum AG, Zürich Süd, Rainstrasse 3, 8143 Stallikon Bezug: «rechnungswesen & controlling» kann kostenlos bezogen werden bei veb.ch oder steht zum Download zur Verfügung (www.veb.ch/Publikationen/r&c) Rechtlicher Hinweis: Nachdruck mit Quellenangabe gestattet Adressänderungen: Bitte melden Sie Mutationen der Geschäftsstelle 58 • rechnungswesen & controlling 1/2015 Regionalgruppen Eine Geschäftsstelle mit viel Frauenpower Die Geschäftsstelle des veb.ch ist fest in Frauenhand. Präsident Herbert Mattle darf auf fünf motivierte Mitarbeiterinnen zählen, die sich in verschiedenen Funktionen für den Verband einsetzen. Gerne stellen wir Ihnen das veb.ch-Team vor. Im altehrwürdigen Kaufleuten-Gebäude, das 1915 als Schule und Vereinsbüro des Kaufmännischen Verbandes erbaut wurde, befindet sich im dritten Stock die Geschäftsstelle des veb.ch. Der heute grösste schweizerische Fachverband für ausgewiesene Führungskräfte im Rechnungswesen und Controlling zählt mittlerweile über 8000 Mitglieder. Damit der veb.ch erstklassige Seminare und Lehrgänge anbieten kann, braucht es kompetente Mitarbeiter, die im Hintergrund alle Fäden ziehen. Die fünf Frauen der Geschäftsstelle Die Besucher der Geschäftsstelle werden durch Pia Bürgi, Leiterin des Mitgliederdienstes, begrüsst. Sie arbeitet seit über fünf Jahren für den Verband und ist neben dem Mitgliederdienst für den Versand von Publikationen und die Seminaradministration zuständig. Ausserdem ist sie Ansprechpartner für die Regionalgruppen des veb.ch. Als Leiterin Bildungsadministration obliegt Esther Frank die Gesamtverantwortung der Weiterbildungslehrgänge. In ihrem Arbeitsalltag plant sie die Kurse und Seminare und ist für deren Ausschreibungen sowie die Reservationen verantwortlich. Zudem ist sie für die Koordination der Referenten und für die Seminardurchführung zuständig und sie assistiert dem Präsidenten Herbert Mattle. Die Jüngste im Team ist Larissa Frei. Als Assistentin unterstützt sie Pia Bürgi und Esther Frank im Bereich der Weiterbildung. Daneben ist Larissa Frei auch für die Betreuung der Lehrgänge und Anmeldungen zuständig. Zudem erledigt sie administrative Arbeiten. Das veb.ch-Team (von links): Stephanie Federle, Larissa Frei, Esther Frank, Bettina Börlin und Pia Bürgi. Für die Publikation des R&C, welches Sie, werter Leser, in den Händen halten, ist Stephanie Federle verantwortlich. Als Leiterin Marketing und Kommunikation koordiniert sie das quartalsweise erscheinende Verbandsmagazin und den Jahresbericht. Ausserdem ist sie für die Betreuung der Webseite, den Newsletter und das veb.ch-App zuständig. Sie kümmert sich zudem um die laufenden Kursausschreibungen und ist in Kontakt mit Redaktoren, Grafik und Druck. Jede der fünf Frauen ist für ein einzelnes Aufgabengebiet zuständig. Trotzdem ist es ihnen wichtig, als Team gemeinsam an einem Strang zu ziehen. Die Mitarbeiterinnen freuen sich, auch in Zukunft für die Organisation von Seminaren und Lehrgängen sowie für die persönliche Betreuung von Teilnehmern und Referenten im Einsatz zu stehen. Für das Team gibt es nichts Schöneres als wenn Teilnehmer und Referenten aus den Lehrgängen bereichernde Eindrücke mitnehmen und einen Mehrwert für ihre Zukunft ziehen können. Haben Sie Fragen? Dass die Zahlen des Verbands korrekt abgebildet werden, dafür ist Bettina Börlin als Leiterin Rechnungswesen und Personaladministration besorgt. In einem 50%-Pensum betreut sie seit drei Jahren die Buchhaltung, die Referentenverträge und erstellt verschiedene Statistiken. Aus dem veb.ch Die Geschäftsstelle des veb.ch hilft Ihnen gerne weiter. Sie erreichen die Mitarbeiterinnen unter Tel. 043 336 50 30, Fax 043 336 50 33 Talacker 34, 8001 Zürich [email protected], www.veb.ch rechnungswesen & controlling 1/2015 • 59 House of accounting Zertifikatslehrgänge Tagesseminare Debitorenbewirtschaftung und SchKG Transfer Pricing Experte Rechnungslegung für NPO 5. Juni 2015 Dem Kunden eine Mahnung zustellen oder die Betreibung einleiten? Anleitungen und Praxis-Tipps zur Debitorenbewirtschaftung und Liquiditätssicherung. Entscheidungskriterien zur Einleitung von rechtlichen Schritten. MWST-Saldosteuersatz (SSS) für KMU 11. Juni 2015 Die Liste der SSS ist umfangreich und oft ist unklar, ob ein KMU mehrere Steuersätze anwenden kann. Themen wie Nebeneinnahmen oder Eigenverbrauch haben ihre Tücken. In unserer Veranstaltung lernen Sie alles zum vereinfachten Abrechnungsverfahren mit dem Saldosteuersatz. IKS-Einführung: Checklisten und Arbeitshilfen 18. Juni 2015 Sie müssen ein IKS aufbauen? Dann ist dieser Kompaktkurs das Richtige: Mit Checklisten erklären wir Ihnen, wie Sie ein KKS aufbauen und betreuen können. Der Kurs richtet sich auch an Interessierte, die mit Arbeitshilfen und Checklisten ein IKS einführen oder dieses verbessern wollen. Start: 20. April 2015 Die Verrechnungspreise, auch Transferpreise genannt, spielen im beruflichen Alltag der KMU eine immer wichtigere Rolle. Erwerben Sie sich Sicherheit und Kompetenz im Spezialgebiet der Verrechnungspreise. Die eingeschränkte Revision Start: 29. April 2015 In diesem Lehrgang lernen Sie das Handwerk, um eingeschränkte Revisionen selbstständig durchzuführen. Die Konzernrechnung Start: 5. Mai 2015 Am Puls der Zeit: Die Konzernrechnung auf der Basis des neuen Rechnungslegungsrechts. Personaladministration Start: 6. Mai 2015 Löhne, Sozialversicherungen und Lohnausweis: Was man im Rechnungswesen wissen muss! Der Lehrgang richtet sich an Treuhänder, Buchhalter, sowie Verantwortliche, die mit Personalfragen und Lohnabrechnungen beschäftigt sind. HRM2 – das neue Harmonisierte Rechnungslegungsmodell 24. Juni 2015 Arbeiten Sie für eine Non-Profit-Organisation? Unser Tagesseminar erleichtert Ihnen Ihre tägliche Arbeit. Das Seminar legt unter anderem den Schwerpunkt auf die Neuerungen, die aus der überarbeiteten FER 21 folgen. Strukturiert, einfach und schnell wird Ihnen die Vorgehensweise bei der Erstellung der Jahresschlussrechnung 2015 in vier Schritten erklärt. Steuerseminar 2. Juli 2015 Die Annahme der Fabi Initiative vom 2013 ist von den Steuerverwaltungen definitiv festgelegt. Die Berufsauslagen werden auf CHF 3000 beschränkt. Was bedeutet das für den Lohnausweis und die Abzüge für die Berufskosten? Welche weiteren Abzüge wurden geändert? Sind Pauschalspesen noch zugelassen? Wie macht man ein richtiges Spesenreglement und welche Spesen sind nachher nachzuweisen? Diese Fragen werden unter anderem in diesem Steuerseminar beantwortet. Begriffe wie Eigenverbrauch, Privatanteile oder Naturalleistungen bilden ein grosses Risiko und können Probleme bei den Steuern und Nachforderungen durch die Sozialversicherungen verursachen. Die Fachkompetenz und langjährige Erfahrung der Referenten garantieren Ihnen, das Richtige zu tun. Start: 29. Mai 2015 Nach dem Lehrgang «HRM2» haben Sie das Know-how und die Kompetenz, um die Umstellung auf «HRM2» zweckmässig vorzubereiten und erfolgreich umzusetzen. Detaillierte Informationen zu allen Angeboten finden Sie auf www.veb.ch, Aus- und Weiterbildung
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