rechnungswesen & controlling 1/15

Das Fachmagazin von veb.ch kurz ∙ praxisorientiert ∙ aktuell
1 I 2015
rechnungswesen
& controlling
Vom Führen
Mein Verständnis von Führen hat sich in rund 40 Jahren
aus den Erfahrungen in verschiedenen Organisationen
und Funktionen geformt. Dazu gehörte unter anderem
das Aufbauen und Leiten einer Bank, die langjährige Verbandsführung oder das Mitwirken in in- und ausländischen
Verwaltungsräten. Mein Führungsverständnis und -verhalten ist zudem auch durch meine Ausbildung und Tätigkeit
als Stabsoffizier der Schweizer Armee geprägt worden. Im
Nachfolgenden will ich den Blick auf Punkte lenken, die mir
(heute) wichtig erscheinen.
Für den Begriff «Führung» gibt es viele Um- und Beschreibungen. Persönlich verstehe ich unter «führen» möglichst
gemeinsam ein grösseres Ziel zu erreichen, das alleine zu
erreichen gar nicht möglich wäre. Ein erster anspruchsvoller Moment dabei ist, dass ein Ziel oftmals nicht von
Anfang an klar ist, vor allem, wenn es sich um ein visionäres Ziel handelt oder eines, das sich aufgrund verschiedener Aspekte ständig «bewegt». In diesem Falle gilt es,
alle mitzunehmen und nicht aufgrund eines gedanklichen
Vorsprungs weit vorauszurennen wie eine Hochgeschwindigkeitslokomotive, jedoch mit abgehängten Waggons.
Führen verlangt vieles. Und vieles davon lässt sich nicht
erzwingen: klares Denken gepaart mit geistiger Beweglichkeit, Phantasie und dem Sinn für das Mögliche, Initiati-
Steuern: Verrechnungspreise
und ihre Dokumentationen werden bei uns
immer wichtiger
Teamführung: Welches Rüstzeug braucht
es zum nachhaltigen Führungserfolg?
Weiterbildung: 50 Jahre und kein Job – wie
können Fachkräfte ihren Marktwert steigern?
Persönlich: FDP-Nationalrat Albert Vitali über
Schweizer Traditionen und die Politik in Bern
ve, Selbstsicherheit, und das Beherrschen taktischer und
fachlicher Grundsätze verbunden mit Kenntnissen über
Ressourcen und Umwelt, Verantwortungsbewusstsein und
der Fähigkeit, sich – wenn nötig – durchzusetzen.
Führen heisst jedoch vor allem Menschen begeistern, und
zwar so, dass sie das angestrebte Ziel zu ihrem eigenen
machen. Dazu gehört, dass man Menschen mag, dass
man an ihnen interessiert ist, ihnen mit grosser Offenheit
»»» Fortsetzung Seite 4
Wir heissen
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2
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Roger Lötscher
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Editorial
Editorial
Inhaltsverzeichnis
Editorial
Vom Führen
Aus- und Weiterbildung
1
«Machen Sie sich fit für die erfolgreiche
Umstellung auf HRM2»
Controlling
35
Transfer Pricing, eine permanente Herausforderung 36
Schritte und Erfolgsfaktoren einer
ERP-Softwareauswahl
5
Lean Administration – Methode oder Denkweise?
9
Aktuelles aus der Controller-Akademie
37
Die Jahresabschlussplanung als Podcast
zum Nachhören
39
50 Jahre und kein Job – was tun?
41
Rechnungslegung
IFRS Update: Das IASB zu Besuch in Zürich
11
Informatik
Zwei Branchen-FER
13
E-Rechnung in der Schweiz
Compliance und Führungsverantwortung
43
Schweizer Kontenrahmen KMU
Persönlich
Neues zu Schweizer Kontenrahmen KMU
und Rechnungslegung
15
Die beiden veb.ch Bestseller
16
Interview mit Nationalrat Albert Vitali
47
getAbstract
Revision
Umfassende, aktuelle Prüfungssoftware
für die eingeschränkte Revision
Controlling – steile Karriere eines Berufsbilds
17
51
Personalwesen
vebjob
52
Steuern
Mehrwertsteuer:
Die elektronische Abrechnung läuft
19
Verrechnungspreise und ihre Dokumentation
21
vebmedia
Videos auf der Überholspur
53
Aus dem veb.ch
Recht
Whistleblower weiterhin ohne wirksamen Schutz
25
Aktuelle Gerichtsentscheide/Gesetzesänderungen 26
Swisco
Qu’est-ce qui a plus de 65 ans
dans votre entreprise?
Treffen des politischen Beirats
55
Generalversammlung veb.ch
57
Regionalgruppen
58
Aus der Geschäftsstelle
59
Aktuelle Veranstaltungen
60
27
Führung
Fachkompetenz allein führt nicht
zum nachhaltigen Führungserfolg
28
Führungsausbildung der Schweizer Armee
mit doppeltem Nutzen
30
Mit Service Excellence unterwegs
in der Zahlenwelt
32
Inhaltsverzeichnis
rechnungswesen & controlling 1/2015
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zuhört, dass man sie und auch sich selbst mit allen Eignungen und Neigungen gut kennt und diese so sinnvoll
wie möglich berücksichtigt – nicht als Mittel zum Zweck,
sondern getragen von Respekt. Wenn ich führe, bin ich zugleich Coach und Ausbilder und habe Freude daran, etwas
dazu beizutragen, damit sich das Potential eines Menschen
entfalten kann.
Wer führt, versteht, dass nicht das Verhalten ausschlaggebend ist, sondern die Ebene der Werte. Unabdingbar
in diesem Prozess ist uneingeschränktes Vertrauen. Und
dies braucht Zeit und entsteht aufgrund bereits gemachter
guter Erfahrungen. Sehr wichtig ist auch Zuverlässigkeit.
Motivation funktioniert nur beschränkt über materielle Anreize. Nicht umsonst heisst es: «Wer für Geld kommt, geht
für Geld.» Gelingt es mir, Menschen für eine Aufgabe, ein
Ziel, ein grosses Ganzes so zu begeistern, dass sie eine eigene Sehnsucht dafür entwickeln, ja vielleicht sogar davon
träumen, werden sie von sich aus dabei sein wollen, wird
die Sache selbst ihr Beweggrund sein. Nur so werden sie
schliesslich auch selbstverantwortlich handeln. «Führen»
bedeutet nicht, jeden Tag hinter den Menschen zu stehen
und sie anzutreiben. Wer führt, geht vorne.
Etwas vom Anspruchsvollsten ist die Kommunikation. Sie
kann man meiner Erfahrung nach fast nicht (allen) recht
machen. Wie wir wissen, ist es unmöglich, nicht zu kommunizieren, da auch Nichtkommunikation Kommunikation
ist. Was eine Nachricht für den Menschen, der sie empfängt, letztlich bedeutet, erkennen wir lediglich an seiner
Reaktion bzw. Handlung. Um also das angestrebte Ziel erreichen zu können, ist es wichtig, dass alle Beteiligten meine Absichten kennen, möglichst zeit- und stufengerecht.
Da diese Absichten jedoch vielfach noch recht vage sein
können und sogar ich selber sie noch nicht genau kenne,
ist Fingerspitzengefühl gefragt. Denn wenn ich mir mit voreiligen Informationen den Ruf eines «Ankündigungsministers» einhandle, ist dies wenig vertrauensfördernd. In allen
Phasen ist es deshalb wichtig, den involvierten Menschen
zu verstehen zu geben, dass Kommunikation nicht nur eine
Bringschuld ist, sondern auch eine Holschuld: Fragen ist
immer erlaubt, ja sogar erwünscht.
Wie im Fussball, wo ein erfolgreicher Stürmer da ist, wo es
weh tut, ist auch eine Führungsperson da, wo sie nachhaltig beeinflussen und gestalten kann. Sie weiss um «ihre»
Leute und führt mit der notwendigen «Bodenhaftung». Sie
ist dabei Beispiel und Vorbild zugleich.
Irgendwann kommt der Zeitpunkt, wo Entscheide gefragt
sind. Oft werden sie nachgerade mit einer gewissen Ungeduld verlangt. Und vielfach wird eine Führungsperson auch
daran gemessen. Hier halte ich mich gerne an Charles de
Gaulle: «Es ist besser, unvollkommene Entscheidungen zu
treffen, als ständig nach vollkommenen Entscheidungen zu
suchen, die es niemals geben wird.» Dies verlangt ein stetes Beurteilen der Lage, das auch das Unwahrscheinliche
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berücksichtigt. Besonders in Krisensituationen ist zudem
der Faktor Zeit zu beachten, da es dort meist darum geht
Sofortmassnahmen einzuleiten. Hier erweisen sich einheitliches Denken (unité de doctrine) und eingespielte Problemlösungsprozesse als äusserst wertvoll.
Zum Führen gehört auch das Formulieren und Erteilen von
Aufträgen. In der Regel nimmt man sich dafür zu wenig Zeit
und misst diesem Aspekt zu wenig Bedeutung bei. Doch
er ist äusserst wichtig, vor allem, wenn Zeitmangel herrscht.
Gerade dann können sich «Zurufe unter der Türe» nämlich
zu Zeitfressern entwickeln.
Ein Auftrag ist letztlich so zu formulieren, dass die Ziele
klar sind, der Weg dorthin jedoch innerhalb des gegebenen
Rahmens selbst bestimmt werden kann. Nur so kann ich
als Führungsperson die Selbständigkeit und Freude an der
Aufgabe fördern. Dies wiederum verlangt auch von mir ein
offenes Ohr für die Lösungen anderer. Meines Erachtens ist
es wichtig, dass Aufträge und Anordnungen weder widerrufen noch zurückdelegiert werden. Und: Haben Sie keine
Angst, ab und zu auch zu kontrollieren und in der Folge
unterstützend einzugreifen.
Nun stellt sich die Frage, ob man das Führen lernen kann
oder ob es bereits angeboren, ja in den Genen sein muss.
In erster Linie muss der Charakter eines Menschen stimmen, d.h. seine grundlegenden Eigenschaften, die sich in
seinem Wollen und Handeln ausdrücken. Die Persönlichkeit entwickelt sich über die Zeit, und vieles in Bezug auf
das Können und das «Handwerkliche» kann gelernt werden.
Wie bereits erwähnt, gehört zum Führen jedoch die grundlegende Haltung, dass man Menschen liebt wie auch den
Gedanken, sie zu führen. Es gehört dazu, dass man bereit
ist, Verantwortung zu übernehmen, persönlich einzuwirken
und Misserfolge als Schritte auf dem Weg zum Ziel zu betrachten. Statt sich eine besondere Art eines Führungsstils
zuzulegen, erscheint es mir wichtiger, dass die Art und
Weise, wie ich führe, zur Kultur der zu führenden Organisation passt wie – und dies vor allem – zu mir selbst als Führungsperson. Mit dem Versuch, jemand zu sein, der man
nicht ist, macht man sich unglaubwürdig. Dies gilt auch
für den Umgang mit Rückmeldungen, dem sogenannten
Feedback: Förderlich ist es, wenn Angelegenheiten – unangenehme wie angenehme – jeweils auf sachlicher Ebene
angesprochen werden.
Führen ist anspruchsvoll. Jeden Tag. Wenn Sie es mit der
grösstmöglichen Beweglichkeit und einer Vielfalt von Wahlmöglichkeiten paaren, dann ist Erfolg garantiert.
Ihr Präsident, Herbert Mattle
Editorial
Schritte und Erfolgsfaktoren einer
ERP-Softwareauswahl – ein Praxisbeispiel
Die Auswahl einer geeigneten ERP-Softwarelösung
ist für Unternehmen häufig eine weitreichende
und kostenintensive Entscheidung. In diesem Beitrag
werden anhand eines Praxisbeispiels der Firma
Natural Energy (anonymisiert) die Schritte und
wesentlichen Erfolgsfaktoren einer ERP-Softwareauswahl dargestellt.
Frank Zimmermann,
MBA, Dipl.-Betriebswirt (FH), Senior
Project Manager/
Prokurist bei der
Managementberatung Horváth &
Partners in Zürich,
Lehrbeauftragter
Rechnungswesen
und Controlling
an der Westsächsischen Hochschule
Zwickau.
1. Prozessaufnahme pro Modul
und Ableitung von Funktionalitäten
2. Erstellung eines Anforderungsbzw. Kriterienkataloges
Grundlage einer Softwareauswahl ist
zunächst die Betrachtung sämtlicher
betriebswirtschaftlichen Prozesse, die
mittels einer ERP-Lösung abgebildet
werden sollen. Dies gilt sowohl für
Teilimplementierungen von ERP-Produkten, die nur bestimmte Unternehmensbereiche, wie zum Beispiel das
Finanz- und Rechnungswesen abbilden sollen, als auch für vollumfängliche ERP-Einführungen. Die Anforderungen an die Software sind exakt
zu definieren, damit die Betriebsprozesse möglichst reibungslos in der
IT-Landschaft abgebildet werden
können. Die meisten Anbieter von
ERP-Lösungen preisen den hohen
Integrationsgrad ihrer Software an,
was die Berücksichtigung aller direkt,
aber auch indirekt betroffenen Abteilungen des Unternehmens nach sich
zieht.
Auf Basis der dokumentierten Funktionalitäten wird ein
Anforderungs- bzw. Kriterienkatalog erstellt, der neben
den modul- und funktionsbezogenen Fragenstellungen
auch Fragen zu den anfallenden Kosten enthalten sollte.
Zusätzlich ist es sinnvoll, die Unternehmensstruktur und
-historie des Anbieters zu prüfen, um einen langfristigen Support und Investitionssicherheit zu gewährleisten. Der Umfang des gesamten Fragenkataloges sollte
grundsätzlich eher schlank gehalten werden, nach dem
Motto «so wenig wie möglich, so viel wie nötig».
Da Natural Energy ein sehr junges Unternehmen ist,
existierten zum Projektstart noch keine Prozessdokumentationen. Daraufhin erfolgten zunächst Prozess-Workshops, die pro Abteilung durchgeführt wurden und eine fundierte Datenbasis aller abzubildenden
Funktionalitäten schufen.
Die in diesem Artikel dargestellte Methodik kann auch bei
der Auswahl anderer Softwareprodukte, wie zum Beispiel Business Intelligence- oder Konsolidierungslösungen verwendet werden.
Controlling
Die wenigsten ERP-Lösungen können alle Funktionalitäten sämtlicher Branchen abbilden, daher ist es
durchaus üblich, den ERP-Anbietern die Integration von
Partnerlösungen freizustellen, um den gewünschten
Funktionsumfang anbieten zu können.
Es ist ratsam, den Anforderungskatalog möglichst personenunabhängig und frühzeitig im Projektverlauf zu
verabschieden. Bei Natural Energy kam es während der
Projektlaufzeit zu Wechseln im Management, was zur
Prüfung der bereits verabschiedeten Funktionalitäten
des Anforderungskataloges führte, inkl. entsprechender Projektverzögerungen.
3. Erstellung einer Longlist, Kontaktaufnahme
und Versand des Anforderungskataloges
Schon sehr frühzeitig im Projektverlauf beginnt die
Sammlung möglicher ERP-Softwareanbieter. Neben
den marktführenden Anbietern kommen i.d.R. auch einige Spezialanbieter auf die Liste, die entweder Branchen-Know-how mitbringen oder auf die Unternehmensgrösse des Kunden zugeschnitten sind.
rechnungswesen & controlling 1/2015
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Abbildung 1: Gewichtete Bewertungskriterien einer ERP-Softwareauswahl
Um gegenüber den Shareholdern von Natural Energy
sicherzustellen, dass eine möglichst umfassende Anbieterauswahl in Betracht gezogen wurde, ist eine Longlist
von 13 Anbietern aufgestellt worden. Dies wirkt überproportioniert, stellte sich aber als problemlos händelbar
heraus.
Jeder Anbieter wird persönlich kontaktiert, um den
richtigen Ansprechpartner für die jeweilige Region und
Branche zu bekommen. Dieser bekommt ein Informationsblatt mit anonymisierten Daten über den Kunden,
Hintergrund und Ziele der ERP-Einführung, die relevanten ERP-Module, Fakten zum Evaluierungsprozess
und alle geplanten Termine. Die Termine sind zum
Zwecke der Planungssicherheit und besseren Organisation im Vorwege zu fixieren. Als abschliessender
Schritt dieser Stufe erfolgt der Versand des Anforderungskataloges.
Es hat sich dabei als sehr angenehm für Natural Energy
herausgestellt, dass aufgrund seiner Anonymität alle
Nachfragen vom Beratungspartner bearbeitet wurden.
4. Erstellung einer Shortlist
Nach ca. drei Wochen müssen alle beantworteten Fragebögen vorliegen. I.d.R. fallen an dieser Stelle bereits
einige Anbieter aus der Wertung, da entweder die Fragen mangelhaft beantwortet wurden oder der Katalog
gar nicht erst zurückgesendet wurde. Die Auswertung
erfolgt, indem alle funktionsbezogenen Fragen mit einer Schulnote zwischen sechs (aussergewöhnlich gut)
und drei (nicht erfüllt) versehen werden. Zusätzlich sind
die Fragen mit einen Gewichtungsfaktor versehen, der
die Ausprägung «must have», «should have» oder «just
info» hat. Wenn zu viele «must have»-Kriterien nicht
erfüllt sind, fällt der Anbieter aus der Konkurrenz. Als
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weiteres Bewertungskriterium werden die Kosten in Betracht gezogen, unterteilt in laufende und Einmalkosten.
Insbesondere bei den Kosten ist eine höchstmögliche
Vergleichbarkeit zwischen den Anbietern anzustreben,
um zu einem sachlichen Ergebnis zu kommen.
Es hat sich im Projekt als hilfreich erwiesen, die Kostenstruktur gemeinsam mit den Anbietern zu überarbeiten,
da aufgrund verschiedener Lizenzmodelle keine Vergleichbarkeit möglich war. Teilweise waren auch erhebliche Differenzen in der Höhe der geschätzten Beratertage für die Implementierung zu hinterfragen.
Nach Auswertung des Anforderungskataloges werden
die ersten drei Anbieter auf die Shortlist gesetzt und zu
einem Show-Case eingeladen. Der Show-Case verfolgt den Zweck, dem späteren User ein Gefühl in Hinblick auf Funktionalität und Benutzerfreundlichkeit der
ERP-Lösung zu vermitteln.
5. Vorbereitung Show-Case
Die Präsentation des Show-Case ist ein essentieller Part
der Anbieterauswahl, bei der die Softwareanbieter die
Möglichkeit haben, Natural Energy-spezifische Prozesse in ihrem ERP-Produkt vorzuführen. Die vom Kunden
vorgebebenen Prozesse sollten dabei so gewählt sein,
dass sie sich aus logisch aufeinander aufbauenden Geschäftsvorfällen zusammensetzen. Dies ermöglicht den
beteiligten Personen eine gute Nachvollziehbarkeit und
deckt ein grosses Spektrum der kundenspezifischen
Anforderungen ab.
Zunächst werden die Shortlist-Teilnehmer zu einem gemeinsamen Vorbereitungstermin eingeladen, an dem
Natural Energy sich selbst und die Anforderungen an den
Show-Case vorstellt. Die Offenlegung der Anbieter unterControlling
einander ist dabei durchaus förderlich, da diese Massnahme einen fairen Wettbewerb unterstreicht und die Teilnehmer aufgrund der Transparenz die eigenen Chancen
abwägen können. Sämtliche Fragestellungen werden im
Rahmen des Vorbereitungstermins gemeinsam geklärt.
Beim Umfang des Show-Case ist die Balance zwischen repräsentativen Prozessbeispielen innerhalb der
ERP-Lösung und dem Implementierungsaufwand für
den Anbieter zu wahren. Für den Softwareanbieter bedeutet dies ein nicht unerhebliches Investment in den
Angebotsprozess und sollte daher nicht überstrapaziert werden. Teilweise springen an dieser Stelle Anbieter aufgrund des Aufwands ab, was wiederum zu einer Nachnominierung führen kann, um die empfohlene
Mindestanzahl von drei Shortlist-Teilnehmern zu halten.
6. Show-Case-Präsentation und finale Bewertung
Um den Anbietern genügend Zeit für die Implementierung der Prozesse zu geben, sollte die Show-CasePräsentation frühestens vier Wochen nach dem Vorbereitungstermin stattfinden. Die Präsentation unterliegt
einer strengen Agenda, an die sich jeder Anbieter zu
halten hat, um u.a. deren Zeit-Management zu testen.
Bei der Präsentation ist mindestens ein Mitarbeiter pro
Fachabteilung zugegen, um alle vorgeführten Module
bewerten zu können. Die Bewertung findet auf Basis eines Beurteilungsbogens statt, der die Präsentation aus
drei Perspektiven beleuchtet:
1. Vorgeführte Funktionalitäten, unterteilt nach Modulen
2. Generelle Anforderungen, wie Menüführung oder Performance der ERP-Lösung
3. Gesamteindruck des Anbieters, wie Fach- und Methodenkompetenz oder die Orientierung an kundenspezifischen Bedürfnissen
Alle Fragestellungen des Beurteilungsbogens werden,
analog des Anforderungskataloges, mit Schulnoten von
sechs bis drei evaluiert.
Abschliessend findet die finale Bewertung unter Berücksichtigung aller bis zu diesen Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Beurteilungskriterien statt, d.h. unter
Berücksichtigung der Funktionalität, Kostengesichtspunkten und der Präsentation. Abbildung 1 zeigt die
von Natural Energy gewählten Gewichtungsfaktoren
der einzelnen Kriterien.
Im Fall von Natural Energy kam es zu der Situation, dass
die Funktionalitäten eines ERP-Produktes zwar sehr
überzeugten, der Gesamteindruck des Anbieters allerdings nicht. Diese Situation kann sicherlich durch den
Austausch des Implementierungspartners des Softwareproduktes korrigiert werden. Nichtsdestotrotz führt
dies unweigerlich zu Verzögerungen und macht deutlich, dass trotz methodischer Vorgehensweise Überraschungen nie auszuschliessen sind.
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rechnungswesen & controlling 1/2015
Controlling
Lean Administration –
Methode oder Denkweise?
Unternehmen fordern vermehrt Kostensenkungen in nichtproduktiven Bereichen, was
die dortigen Mitarbeitenden massiv unter
Druck setzt. Lean Administration leistet einen
wesentlichen Beitrag zur Verminderung dieses
Drucks. Doch was ist Lean Administration?
Nehmen wir es gleich voraus: Lean
Administration bewährt sich als Methode und Denkweise. Beide Ansätze bringen messbare Resultate. Doch
erst in ihrer Kombination schaffen sie
ebenso überragende wie nachhaltige
Ergebnisse.
Frédéric Jordan,
Organisations- und
Managementberater
für Unternehmen
in den Bereichen
Optimierung, Begleitung, Beratung und
Wissenstransfer
Was bedeutet Lean?
Google zeigt über 210 Mio. Empfehlungen zu diesem Begriff. Bei Lean
Administration sind es immerhin rund
2,4 Mio. Es gibt eine offensichtliche
Vielzahl von Inhalten zu diesen beiden Begriffen. Persönlich schätze ich
als Beschreibung für Lean: «Lean bedeutet intelligenter zu arbeiten.»
Ein Beispiel: Ein Einpersonen-Betrieb im therapeutischen Umfeld behandelte pro Tag 5– 8 Personen. Die
Rechnungen schrieb der Inhaber stets am Wochenende. Dies frass seine freien Tage fast gänzlich, da ihm
diese Arbeit nicht gut von der Hand geht. Er lief am
Limit, weil er sich nicht mehr richtig erholen konnte.
Unser Mann fragte seinen Treuhänder, wie viel er für die
Erstellung der Rechnungen aufgrund einer Vorlage verlangen würde. Die Summe belief sich auf CHF 1.50 pro
Rechnung. Auf einem A5-Block entstand die Vorlage.
Der Inhaber trug die Adresse sowie das Datum ein. Die
Behandlungsart und die Dauer der Behandlung konnte
er mittels Kreuzchen bzw. Zahlen innert Sekunden definieren. Die Blätter sandte er seinem Treuhänder einmal
pro Woche. Und plötzlich gab es wieder freie Wochenenden.
Ein nächster möglicher Schritt? Die Erledigung auf elektronischem Weg, um die Kosten nochmals zu reduzieren.
Controlling
Optimieren Sie schon
nichtproduktive Bereiche?
Produktionsabteilungen werden seit Jahrzehnten optimiert. Das begann anfags des 20. Jahrhunderts. Die
nichtproduktive bzw. administrative Seite wurde und
wird oft noch vernachlässigt. Zudem gibt es eine riesige Anzahl von Unternehmen, die über keine klassische
Produktion verfügen. Heute dominieren die Wissensund Servicearbeiter und stellen mancherorts rund 90
Prozent der Belegschaft. Der Materialfluss wird also
klar vom Informationsfluss dominiert. Durch die moderne Technik werden wir immer mehr zur Wissensgesellschaft.
Zeitverschwendung im Büro
Das Fraunhofer-Institut für Produktionstechnik und Automatisierung IPA stellt seit Jahren fest, dass rund ein
Drittel der Arbeitszeit im Büro verschwendet wird. Und
die AKAD Hochschule Leipzig meldete 2013, dass an
3 von 5 Tagen ineffizient gearbeitet wird. Potential zur
Verbesserung ist somit nachweislich vorhanden.
Produktion versus Administration
Administrative Prozesse sind nicht identisch mit denen
aus der Produktion. Kapazitätsermittlungen sind nicht
abhängig von Stückzahlen. Im nichtproduktiven Bereich
werden Informationen verarbeitet. Deshalb hängen zum
Beispiel Bedarfsermittlungen stärker von persönlichen
Faktoren ab als von objektiv messbaren Zahlen, Daten
und Fakten. Informationen sind rasch veränderbar und
somit nicht leicht erfassbar. Allerdings kann die benötigte «Information» jeweils pro Anwendung definiert
werden. Zudem gibt es oft einen hohen Anteil repetitiver Tätigkeiten. Dies macht es möglich, die Prozesse
zu organisieren, zu optimieren und zu standardisieren.
Transparenz entsteht.
rechnungswesen & controlling 1/2015
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Adaptieren statt kopieren
Gerne wird versucht, die erfolgreichsten Methoden aus
dem Bereich Lean zu kopieren und mittels «Hammer
und Amboss»-Vorgehensweise im eigenen Unternehmen zu etablieren. Dies funktioniert nur kurzfristig und
schon gar nicht nachhaltig. Die Methoden müssen derart adaptiert werden, dass die eigene Unternehmung
damit klar kommt. Dabei hat die Denkweise massgeblichen Einfluss. Lean einzuführen und nachhaltig zu verankern bedeutet ständige Betrachtung der Prozesse,
Schulungen der Mitarbeitenden und klare Unterstützung des ganzen Managements. Mitarbeitende müssen
mitgenommen werden. Stichworte: die Qualifizierung
der Betroffenen, klare Kompetenzrahmen, Unterstützung und Coaching durch Vorgesetzte, die Einführung
der Teamarbeit innerhalb eines Prozesses, Förderung
von Kreativität, Anerkennung erzielter Erfolge.
Individualität gefordert:
Vorgehensweise bei der Einführung
Über die ideale Einführung von Lean Administration gibt
es zahlreiche Literatur. Es gibt keinen idealen, keinen
perfekten Weg. Jede Unternehmung ist anders und
dementsprechend individuell zu behandeln. Hier eine
mögliche Vorgehensweise:
Zuallererst muss jeder Arbeitsplatz, jeder Bereich, jede
Räumlichkeit konsequent entschlackt werden. Alles Unnötige (z.B. Unterlagen, Geräte, Möbel) muss entfernt
werden. Dazu eignet sich der sogenannte 5S-Kreislauf
(1. Sortieren, 2. Sichtbare Ordnung, 3. Sauber halten,
4. Standardisieren, 5. Ständig verbessern). Schon alleine
dadurch lassen sich viele Schwachstellen und Probleme
beheben, ohne auch nur eine einzige Minute lang einen
Prozess betrachtet zu haben. Anschliessend werden
Standards für die Zusammenarbeit gesetzt. Zum Beispiel für die Kommunikation, den Informationsfluss,
für das Daten- und Wissensmanagement sowie das
Büro-Layout.
Erst jetzt widmet man sich den Prozessen. Diese müssen
von allen Beteiligten verstanden werden. Dazu sollten die
Prozesse zuerst einmal transparent visualisiert werden.
Dafür eignen sich unterschiedliche Techniken (z.B. SIPOC,
Flussdiagramm, Swimlane-Diagramm). Nutzen Sie zu Beginn diejenige Technik, mit welcher Sie und Ihr Team am
besten zurechtkommen. Fortgeschrittene Lean-Anwender setzen zum Visualisieren gerne auf Wertstrom-Diagramme. Jede dieser Techniken hilft die Schwachstellen
und Probleme zu erkennen und nachhaltig zu beheben.
Befassen Sie sich gleichzeitig mit dem «visuellen Management». Dies beinhaltet die bildliche Darstellung von
Informationen über Abläufe und deren Ergebnisse. Gebräuchlich zur Darstellung sind zum Beispiel Schaukästen, Broschüren, Informationstafeln, Plakate, aber auch
Filme und interaktive Anwendungen.
Weitergehende Erläuterungen rund um die Thematik
der Analysen, Kennzahlen und generell der tiefer gehenden Schritte sprengen den Rahmen dieses Artikels.
Die Kosten sinken auch ohne
100 Prozent Perfektion
Die genannten Veränderungen haben einen automatischen Einfluss auf Ihre Kosten. Aber aufgepasst: Je
nach Situation vor Ort können die Ausgaben kurzfristig
ansteigen (z.B. Entsorgung, neues Mobiliar). Im Gegenzug verbucht man aufgrund der rascheren, effizienteren
Arbeitsweise üblicherweise höhere Gewinne.
Ein Tipp zum Schluss: Geben Sie sich Zeit. Es ist nicht
nötig, von Beginn an alles perfekt zu machen. Aber den
Prozess zu beginnen und sich dabei stets verbessern
zu wollen – das ist von eminenter Wichtigkeit.
Beispiel eines SIPOC-Diagramm im Alltag.
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Controlling
IFRS Update: Das IASB zu Besuch in Zürich
Am 2. Februar 2015 fand eine gemeinsame
Stakeholder-Veranstaltung von IFRS Foundation,
London, und Treuhand-Kammer im Park Hyatt
Zürich statt. Vor dem Hintergrund zahlreicher
Wechsel von den internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS auf den nationalen
Standard Swiss GAAP FER (u.a. Swatch Group
und Georg Fischer) wurde kontrovers diskutiert,
was die Beweggründe hierfür sind und ob die
IFRS in der Zwischenzeit nicht zu komplex
geworden seien.
Philipp Hallauer,
lic. oec. HSG,
diplomierter
Wirtschaftsprüfer,
Partner und Leiter
National Quality &
Risk Management
von KPMG Schweiz,
von 1995 bis 2000
unterstützte er als
technischer Berater
die Schweizer Delegation (Vereinigung
Schweizerischer
Industrie-Holdinggesellschaften) im
Board des IASC in
London. Später war
er unter anderem
Mitglied der Expertengruppe der
Schweizer Börse und
der Kommission für
Wirtschaftsprüfung
der Schweizerischen
Treuhand-Kammer.
Vor kurzem luden die IFRS Foundation und die Treuhand-Kammer zu einem Abendanlass in Zürich ein, der
sich dem Thema «IFRS in Kontinentaleuropa» widmen sollte. Referate und
Paneldiskussion konzentrierten sich
dann allerdings rasch und anhaltend auf die Frage, weshalb es in der
Schweiz in den letzten Jahren zu einer
Welle von Umstellungen von IFRS auf
Swiss GAAP FER gekommen ist. Die
Gründe dafür sind ja bereits hinlänglich bekannt: Vor allem kleinere Unternehmen fühlen sich von der Fülle der
IFRS-Regelungen und ihrer Komplexität überfordert, sehen ein zunehmendes Risiko von Rechnungslegungsfehlern und sind nicht bereit, die zunehmenden Investitionen in den Ausbau und die Ausbildung der Finanzabteilungen zu tätigen.
Andere stossen sich an der Offenlegung von Informationen, die ihnen im
Rahmen von anstehenden Transaktionen, im Umgang mit Kunden oder
bei rechtlichen Auseinandersetzungen
schaden könnten. Wiederum andere
sind mit bestimmten Rechnungslegungsnormen, wie der weitgehenden
Abschaffung der Quotenkonsolidierung, dem «Impairment only»-Ansatz
der Goodwillbewertung oder der Darstellung der Personalvorsorgesituation nicht einverstanden. Die Absicht
des IASB, praktisch alle Leasinggeschäfte in die Bilanz
zu bringen, dürfte weitere Kritik hervorrufen. Fakt ist aber
auch, dass die Schweiz eine lange Geschichte, wenn
nicht Vorreiterrolle in der IFRS-Anwendung hat und die
Rechnungslegung
erwähnte Abwanderungswelle mit wenigen Ausnahmen
kleinere kotierte Unternehmen betrifft, die insgesamt
weniger als 5 Prozent der Marktkapitalisierung an der
Schweizer Börse ausmachen.
Grenzüberschreitende Vergleichbarkeit
Hans Hoogervorst, Chairman des IASB, wies denn auch
mit Nachdruck auf die Erfolgsgeschichte und die Vorteile
einer Rechnungslegung nach IFRS hin: Nach seinen Angaben verlangen heute 114 Länder für die meisten ihrer
Publikumsgesellschaften IFRS. Zwölf weitere erlauben
deren Anwendung. Umfragen in der EU, in Kanada und
in Korea hätten ergeben, dass die verbindliche Einführung der IFRS die Qualität und Konsistenz der finanziellen Berichterstattung verbessert hätten. China, Indien
und Japan machten deutliche Fortschritte auf dem Weg
in Richtung IFRS. Die schlagenden Vorteile einer Rechnungslegung nach IFRS sieht Hoogervorst in der grenzüberschreitenden Vergleichbarkeit mit Unternehmen
derselben Branche und in der Kommunikation mit internationalen Investoren, Banken, aber auch konzernintern
mit den Tochtergesellschaften in anderen Ländern. Dem
Vorwurf der überbordenden Komplexität hält Hoogervorst entgegen, dass die Komplexität in der Realität der
Geschäftswelt entsteht, die der Accounting Standard
abbilden muss. Unternehmen, die sich von Optionsplänen, Derivaten, komplexen Finanzierungsgeschäften
und Geschäftsübernahmen fernhielten, dürften auch in
der Rechnungslegung nach IFRS mit wenig Komplexität
konfrontiert sein. Die Vereinfachungen, die Swiss GAAP
FER anbiete, hätten aber gerade in einem komplexeren
Umfeld einen Preis, nämlich die möglicherweise ungenügende Versorgung der Bilanzleser mit relevanten Informationen. So gehören beispielsweise die Angaben
zur Werthaltigkeit des Goodwills unter IAS 36 wohl zu
den relevantesten Informationen eines in Sachen M&A
aktiven Konzerns. Die direkte Verrechnung oder auch
rechnungswesen & controlling 1/2015
•
11
lineare Amortisation des Goodwills erlaubt es dem Management eines Unternehmens, den Erfolg oder Misserfolg einer Akquisition entweder sofort oder schrittweise
in Vergessenheit zu bringen.
Schwieriger wird diese Argumentation bei der Frage der
Rechnungslegung für Personalvorsorgepläne. Die Anwendung einer internationalen Rechnungslegungsnorm
(IAS 19) auf eine stark lokalrechtlich definierte und regulierte Materie wie die berufliche Vorsorge in der Schweiz
schafft auch heute noch rote Köpfe. Die Offenlegung
der nach einheitlichen Kriterien ermittelten Vorsorgeverpflichtungen und ausgeschiedenen Aktiven mag als interessante Information des potenziellen Risikos der Vorsorge dienen, die Verbuchung der Kosten der Vorsorge
und die vollständige Erfassung der Nettovorsorgeverpflichtung – unter Inkaufnahme einer beträchtlichen Volatilität – resultiert in einer Projektion, die mit den effektiv zu
erwartenden Geld(ab)flüssen wenig zu tun hat. Überraschenderweise brachte ein Vertreter des IASB am Abendessen diesem Einwand sogar Verständnis entgegen,
indem er meinte, solche beitragsorientierten Pläne mit
bestimmten Leistungsmerkmalen müssten vom IASB
zu gegebener Zeit nochmals näher angeschaut werden.
Offenlegungsinitiative
Trotz all der guten Argumente zugunsten der IFRS musste das IASB aber auch zugeben, dass das Ausmass der
offenzulegenden Informationen in den letzten Jahren
überhandgenommen hat, was den Bilanzleser zuweilen
vom Wesentlichen ablenkt. Diesem Umstand will das
IASB mit einer Offenlegungsinitiative begegnen. Diese
hat zum Ziel, einige Grundsätze zu definieren, an denen
sich das IASB in Zukunft bei der Festlegung von Art
und Umfang der Erläuterungen im Anhang leiten lassen
soll. Das IASB hat in einem ersten Schritt in Form einer
Anpassung von IAS 1 die Ersteller von IFRS-Abschlüssen aufgefordert, Ermessen bei der Bestimmung offenzulegender Informationen anzuwenden, auf «boilerplate disclosures» («Floskeln») zu verzichten und sich stattdessen zu überlegen, was für die Bilanzleser wirklich
relevant ist.
Aufgrund der im Laufe der Jahre entstandenen Checklist-Mentalität finden sich in den heutigen Konzernrechnungen in der Tat Beschreibungen von Rechnungslegungsgrundsätzen, die zwar dem Standard richtig
abgeschrieben wurden, aber entweder in Bezug auf
die Unternehmung wenig Relevanz haben oder aber in
Bezug auf das Geschäft konkreter ausgeführt werden
müssten, um dem Leser zu erklären, welche Auswirkungen sie auf die Konzernrechnung haben. Auch findet
man derzeit wenig Mut, auf die Offenlegung unwesentlicher Zusatzangaben vollständig zu verzichten und dafür
die Auswirkungen wirklich wesentlicher Ereignisse und
Transaktionen prominent und verständlich darzustellen.
Diese Anstrengungen zugunsten einer relevanten und
konzisen Berichterstattung werden in den nächsten Jahren an Bedeutung gewinnen. Dazu bedarf es einer konstruktiven Zusammenarbeit seitens der Unternehmen,
ihrer Prüfer wie auch der Börsenaufsicht.
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12
•
rechnungswesen & controlling 1/2015
Rechnungslegung
Zwei Branchen-FER
Am 16. Dezember 2014 berichtete die Fachkommission der Swiss GAAP FER über zwei Themen:
Einerseits wurden Anpassungen zur Swiss GAAP
FER 21 «Rechnungslegung für gemeinnützige
Nonprofit-Organisationen» gültig ab 1. Januar 2016
verabschiedet. Andererseits wurde über die
Ausserkraftsetzung von Swiss GAAP FER 14
«Konzernrechnung von Versicherungsunternehmen»
beraten und beschlossen. Eine angemessene
Übergangsfrist dazu soll noch mit den Betroffenen
abgestimmt werden.
Rechnungslegung für
gemeinnützige NonprofitOrganisationen
Daniel Suter,
Dr. oec. publ., eidg.
dipl. Wirtschaftsprüfer und zugelassener
Wirtschaftsprüfer
Fürstentum Liechtenstein, Partner
PricewaterhouseCoopers AG, Münchenstein. Mitglied
Fachkommission
und Fachausschuss
der Swiss GAAP
FER, Lehrbeauftragter der Universität
Zürich für Auditing,
interne und externe
Revision.
Gemäss Medienmitteilung vom 16. Dezember 2014 hat die Fachkommission
die Swiss GAAP FER 21 in einer im
Vergleich zur Vernehmlassung weitgehend unveränderten Form verabschiedet. Die nun schlankere und in
sich konsistentere Fachempfehlung
zur Rechnungslegung für gemeinnützige Nonprofit-Organisationen tritt per
1. Januar 2016 in Kraft, wobei eine
frühzeitige Anwendung erlaubt ist. Der
definitive Standard wird als Bestandteil
der FER 2014/15 veröffentlicht. Diese Publikation ist seit anfangs Februar
2015 erhältlich.
Im Kern umfassen die Anpassungen
von Swiss GAAP FER 21 folgende
Bereiche:
„
Einleitende Bestimmungen: Konzeptionelle Einbindung in den modularen Aufbau des FER-Regelwerks (Konzept bezüglich Kern-FER sowie gesamte FER) und Berücksichtigung von Swiss GAAP
FER 30
„
Allgemeine Bestimmungen: Kürzung aufgrund des
geltenden FER-Rahmenkonzepts
„
Bestandteile der Jahresrechnung: Präzisierungen
zur Bilanz, Vorschriften zur Mindestgliederung der
Betriebsrechnung und Änderungen in den geforderten Angaben im Anhang
„
Neues Beispiel mit Bilanz, Betriebsrechnung, Geldflussrechnung und Rechnung über die Veränderung des Kapitals.
Rechnungslegung
Eine der wichtigsten Fragen der Praxis dürfte sein,
ob mit einer Swiss GAAP FER 21-konformen Jahresrechnung gleichzeitig auch die Jahresrechnung nach
dem schweizerischen Obligationenrecht erstellt werden kann. Dazu sagt die Ziffer 32 der neuen Swiss
GAAP FER 21 Folgendes aus: «Die Gliederung der
Jahresrechnung kann in dieser oder einer anderen
sachgerechten Form erfolgen. Aufgrund der Besonderheit der Tätigkeit von gemeinnützigen NonprofitOrganisationen ist die Gliederung der Passiven in Verbindlichkeiten, Fondskapital und Organisationskapital
üblich und für die Beurteilung der Vermögens-, Finanzund Ertragslage durch Dritte wesentlich.» Dieser Satz
entspricht den Bestimmungen des Obligationenrechts
bezüglich der Frage, ob neben der jeweils vorgeschriebenen Mindestgliederung weitere Positionen in
der Bilanz/Erfolgsrechnung oder im Anhang ausgewiesen werden müssen bzw. dürfen (Art. 959a Abs.
3 OR hinsichtlich der Bilanz und Art. 959b Abs. 5 OR
hinsichtlich der Erfolgsrechnung).
Einer ersten kurzen Einschätzung zu Folge können
Nonprofit-Organisationen damit die Jahresrechnung
gemäss Swiss GAAP FER 21 auch als OR-konforme
Jahresrechnung darstellen. Dabei ist Folgendes zu beachten:
„
Bezüglich der Bewertung müssen allfällige Wahlrechte der Swiss GAAP FER so ausgeübt werden,
dass sich eine OR-konforme Jahresrechnung ergibt. Dies betrifft beispielsweise die Renditeliegenschaften, die gemäss Swiss GAAP FER zu historischen Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen und Wertberichtigungen oder zu aktuellen
Werten zu bewerten sind (Swiss GAAP FER 18
Ziffer 14). Um mit dem OR konform zu sein, muss
das Wahlrecht «historische Anschaffungskosten»
gewählt werden.
rechnungswesen & controlling 1/2015
•
13
Bezüglich der Gliederung betrifft dies vor allem das
„
Fondskapital.
„
Eine Nonprofit-Organisation kann die Dreiteilung der Passiven von Swiss GAAP FER 21 in
Verbindlichkeiten, Fondskapital und Organisationskapital beibehalten, falls sie beurteilt, dies
sei «aufgrund der Tätigkeit des Unternehmens
üblich» (Art. 959a Abs. 3 OR).
„
Sofern eine Nonprofit-Organisation für die
OR-Jahresrechnung die Dreiteilung der Passiven in kurz- und langfristiges Fremdkapital einerseits und Eigenkapital anderseits einhalten
möchte (Art. 959a Abs. 2 OR), stellt sich die
Frage, wo das nach Swiss GAAP FER 21 auszuweisende Fondskapital offenzulegen ist. Dabei bietet sich das Fremdkapital eher an, weil
Ausgaben und Einnahmen solcher Fonds über
die Erfolgsrechnung zu erfassen sind und dies
für im Eigenkapital auszuweisende Positionen
nach dem Obligationenrecht nicht erlaubt ist.
Konzernrechnung von Versicherungsunternehmen
Im Eigenkapital dürfen nach Obligationenrecht nur Kapitalerhöhungen und -rückzahlungen sowie Gewinnausschüttungen erfasst werden. Deshalb sind die Abschlüsse nach den Swiss GAAP FER und dem Obligationenrecht nicht mehr deckungsgleich, sobald eine
Nonprofit-Organisation aufgrund eines Fehlers in der
vergangenen Jahresrechnung oder aufgrund von Änderungen von Swiss GAAP FER 21 die Vorjahresrechnung anpassen muss (Restatement).
Im April 2015 findet ein öffentliches Roundtable-Gespräch mit den betroffenen Anwendern sowie der Eidg.
Finanzmarktaufsicht FINMA statt. Das Ziel besteht darin, eine geeignete Übergangsfrist zur Ausser-Kraft-Setzung des Standards zu koordinieren.
Die Fachkommission hat gemäss der erwähnten Medienmitteilung auch den Beschluss gefasst, die Swiss
GAAP FER 14 «Konzernrechnung von Versicherungsunternehmen» ausser Kraft zu setzen. Hintergründe
dazu sind:
„
Swiss GAAP FER 14 ist in materieller Hinsicht vor
allem hinsichtlich der Rechnungslegung von Finanzinstrumenten nicht mehr auf einem aktuellen
Stand. Der Versuch einer Überarbeitung von Swiss
GAAP FER 14 war nicht erfolgreich, bzw. mündete
in der Herausgabe der Swiss GAAP FER 41 für Gebäude- und Krankenversicherer.
„
Swiss GAAP FER 14 passt in konzeptioneller Hinsicht nicht mehr in das heutige Bild der Swiss
GAAP FER. Der Standard stammt unverändert aus
dem Jahr 2001, wobei seit dem Jahr 2007 die heutige Struktur der Standards gilt (Kern-FER, weitere
FER, Konzernrechnung).
In der Vernehmlassung zu Swiss GAAP FER 21 hatte veb.ch wie folgt Stellung bezogen:
Zweckgebundene Fonds können nicht willkürlich (ohne Rücksicht auf die wirtschaftliche Betrachtungsweise)
dem Fremdkapital zugewiesen werden. Nur dann wenn Zahlungsverpflichtungen gegenüber Dritten aus noch
nicht verwendeten zweckgebundenen Mitteln eingegangen worden sind, ist der Ausweis unter dem Fremdkapital (mit entsprechender Bezeichnung) zwingend. Ansonsten ist der Ausweis unter dem Eigenkapital (Reinvermögen), getrennt vom Organisationskapital, mit einer entsprechenden Bezeichnung sachgerecht; in Frage kommt
etwa die Bezeichnung «Reserven für noch nicht verwendete zweckgebundene Mittel». Diese Lösung ist auch
kompatibel mit IFRS und US GAAP. Das ICRC in Genf z.B., das nach IFRS abschliesst, weist im Consolidated
Statement of Financial Position (per 31.12.2013) unter Reserves (nicht unter Liabilities) folgende Positionen auf:
Total Restricted reserves
– Permanently restricted reserves for the funds and foundations
– Temporarily restricted reserves for the funding of operations
Total Unrestricted reserves
– Unrestricted reserves designated by the Assembly
– Other unrestricted reserves.
Im FASB Statement of Financial Accounting Concepts No. 6 (von 2008) heisst es: «In a not-for-profit organization, as in a business enterprise, net assets (equity) is a residual, the difference between the entity’s assets and
its liabilities but, in contrast to equity of a business enterprise, it is not an ownership interest» (Ziffer 90) und eine
Ziffer weiter steht: «Net assets of not-for-profit organizations is divided into three mutually exclusive classes,
permanently restricted net assets, temporarily restricted net assets, and unrestricted net assets».
Konflikte mit der Mindestgliederung der Bilanz sehen wir bei dieser Lösung nicht, da Art. 959a ohnehin vorsieht, dass weitere Positionen in der Bilanz oder im Anhang einzeln ausgewiesen werden, «sofern dies für die
Beurteilung der Vermögens- und Finanzierungslage durch Dritte wesentlich oder aufgrund der Tätigkeit des
Unternehmens üblich ist» (Art. 959a Abs. 3).
14
•
rechnungswesen & controlling 1/2015
Rechnungslegung
Neues zu Schweizer Kontenrahmen KMU
und Rechnungslegung
Im November 2014 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zum Vorentwurf zur Revision des Aktienrechts
eröffnet – veb.ch wird bis zum 15.3.2015 Stellung beziehen. Die Themenbereiche sind vielfältig:
„
Wiederaufnahme sowie punktuelle Erweiterung
und Überarbeitung des Entwurfs 2007
„
Gründungs- und Kapitalvorschriften, u.a. Abschaffung der (beabsichtigten) Sachübernahme, Kapitalband, flexibleres Verfahren bei der
ordentlichen Kapitalherabsetzung, Leitplanken
für die Rückzahlung von Kapitalreserven
„
Zwischendividenden
„
Einberufung und Durchführung der Generalversammlung
„
Verwendung elektronischer Mittel (cyber-Generalversammlung, elektronisches Forum)
„
Aktien- und zivilprozessuale Stärkung der Aktionärsrechte
„
Umsetzung von Art. 95 Abs. 3 BV
(Volksinitiative «gegen die Abzockerei»)
„
Überführung der VegüV in die Bundesgesetze
„
Konnexe Themen (Sorgfaltspflichten, Antrittsprämien, Konkurrenzverbote, Rückforderungsklage)
„Sanierungsvorschriften im Aktienrecht
„
Überarbeitung der Art. 725 ff. OR
„
Anpassung gewisser Bestimmungen des SchKG
„
Abstimmung des Aktien- mit dem Rechnungslegungsrecht
„
Reserven
„
Eigene Aktien
„
Aktienkapital in Fremdwährung
„
Abschaffung der Buchwert-Konsolidierung
„
Transparenz bei in der Rohstoffförderung tätigen
Unternehmen
„Einzelthemen
„
Geschlechter-Richtwerte
„
Dispoaktien
Auf den Schweizer Kontenrahmen KMU dürften die
Auswirkungen minim sein. Unser Verband wird sich in
der Vernehmlassung auf Fragen der Rechnungslegung
konzentrieren und sich insbesondere der Anliegen der
KMU annehmen. In einer ersten Beurteilung sind wir
zum Schluss gekommen, dass wir viele Vorschläge begrüssen, so unter anderem:
Schweizer Kontenrahmen KMU
„
das Aktienkapital kann neu ebenfalls in der für die
Geschäftsführung wesentlichen Fremdwährung
geführt werden
„
Wegfall der bisherigen Teilliberierung
„
Zwischendividenden
„
Finanzplanung als unübertragbare Aufgabe des VR,
nicht nur wenn wie bisher für die Geschäftsführung
notwendig
„
Frühwarnsystem und weitere Änderungen Sanierung
„
Differenzierte Solidarität und Rückgriff bei der Organverantwortlichkeit.
Kritisch würdigen werden wir hingegen Punkte wie
„
Finanzielle Anreize für Aktionäre, welche das Stimmrecht ausüben
„
Grundsätzliches Verbot der Bildung freiwilliger Gewinnreserven zur Vermeidung der Aushungerung
von Minderheitsaktionären
„
Vorgesehene Grössenkriterien (40/80/500) zur Befreiung von der Pflicht zur Konzernrechnung; hingegen begrüssen wir, dass die Konzernrechnung neu
nach einem anerkannten Standard erstellt werden
muss
„
verschiedene kleinere «technische» Ungereimtheiten.
Die Unterlagen des Bundesamts für Justiz zur Aktienrechtsreform finden Sie auf http://www.ejpd.admin.ch/
ejpd/de/home/aktuell/news/2014/2014-11-28.html, die
Vernehmlassungsantwort von veb.ch wie gewohnt auf
http://veb.ch/publikationen/vernehmlassungen.html
Wie sehen die nächsten Schritte aus? Das Bundesamt
für Justiz wird die Stellungnahmen auswerten, und es
ist geplant, dass der Bundesrat gegen Ende 2015 das
Ergebnis zur Kenntnis nimmt und über inhaltliche und
verfahrensmässige Punkte entscheidet, die politisch
umstritten sind. Anschliessend wird das Bundesamt für
Justiz den Entwurf und die Botschaft zur Revision des
Aktienrechts ausarbeiten. veb.ch wird für seine Mitglieder am Ball bleiben!
Information aus erster Hand erhalten die veb.chMitglieder anlässlich der Generalversammlung
am 21. Mai 2015 in Wittenbach SG. Dort erläutert
Dr. iur. Florian Zihler, als einer von drei Referenten, die Frage «Was bringt die anstehende Aktienrechtsrevision?». Weitere Informationen zur bevorstehenden Generalversammlung erhalten Sie in
dieser Ausgabe.
rechnungswesen & controlling 1/2015
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Die beiden veb.ch Bestseller
zur Rechnungslegung nach OR –
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1000 Seiten, 100% praxisnah:
Der veb.ch Praxiskommentar zur Rechnungslegung nach OR
Der veb.ch Praxiskommentar gibt in einem Band umfassend und verlässlich
Auskunft über die Jahresrechnung (Einzelabschluss), Konzernrechnung, Buchführung und Steuerbilanz nach den Vorschriften, die für alle Arten von Unternehmen gelten. Der neue 32. Titel des OR ist zwingend anzuwenden für Geschäftsjahre, die ab dem 1. Januar 2015 begonnen haben. Zahlreiche renommierte
Fachleute geben fundierte Antworten auf die praktischen Umsetzungsfragen.
Der veb.ch Praxiskommentar ist
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Schweizer Kontenrahmen KMU: Das Original
Ein Muss für jedes KMU: Das umfassend überarbeitete Standardwerk des Schweizer Rechnungswesens –
mit Berücksichtigung des neuen Rechnungslegungsrechts und der Entwicklung der letzten 17 Jahre!
Wachsende Anforderungen an das Rechnungswesen sowie strengere gesetzliche Rechnungslegungsvorschriften machen es von Zeit zu Zeit notwendig, den erstmals 1947 erschienenen «Schweizer Kontenrahmen KMU»
anzupassen. Umso mehr, dass die letzte Überarbeitung des bei vielen noch als «Käfer» bekannten Standardwerkes des Schweizer Rechnungswesens 1996 erfolgte.
Mit der Inkraftsetzung des neuen Rechnungslegungsrechts im OR per 1. Januar 2013 war der Zeitpunkt für eine
umfassende Überarbeitung gekommen. Zudem konnte der veb.ch vom Schweizer Gewerbeverband die Rechte
erwerben. Statt eines Alleinautors ist es nun ein Autorenteam, das für den Kontenrahmen verantwortlich zeichnet:
Herbert Mattle, Markus Helbling und Walter Sterchi – alles erfahrene Praktiker und eidg. dipl. Experten in Rechnungslegung und Controlling.
Das für die Schweizer KMU sehr wichtige Werk kann in den Sprachen deutsch, französisch und italienisch bestellt werden. Weitere Infos auf www.veb.ch, Kontenrahmen KMU.
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rechnungswesen & controlling 1/2015
Schweizer Kontenrahmen KMU
Umfassende, aktuelle Prüfungssoftware
für die eingeschränkte Revision –
mit Prüfungshandlungen nach nRLR!
Die Swiss Quality & Peer Review AG (SQ&PR AG)
hat das «Revisions-Sorglos-Paket» für kleine
und mittelgrosse Revisionsunternehmen entwickelt
und reagiert damit auf die gesetzlichen Vorschriften
und die erhöhten Qualitätsanforderungen an
Revisionsgesellschaften.
Die beiden führenden Fachverbände TREUHAND | SUISSE und veb.ch
bieten über die gemeinsame Firma
SQ&PR AG Revisionsunternehmen
die Möglichkeit, von professionellen
und kostengünstigen Dienstleistungen zur Qualitätssicherung bei der
eingeschränkten Revision und den
Spezialprüfungen zu profitieren.
Daniela Salkim,
dipl. Betriebsökonomin FH,
dipl. Wirtschaftsprüferin, Vizedirektorin
SQ&PR AG, Bern,
www.sqpr.ch,
Leiterin Wirtschaftsprüfung, Audit Treuhand AG, Horgen,
www.audittreuhand.ch
Alles aus einer Hand:
Das «Revisions-Sorglos-Paket»
Mit dem «Revisions-Sorglos-Paket» erhalten Revisionsunternehmen diese
Leistungen:
„
Prüfungssoftware
«Swiss Quality Audit»
Die SQ&PR AG bietet eine massgeschneiderte Softwarelösung zu einem
einmaligen Preis-/Leistungsverhältnis
an und wird von TREUHAND | SUISSE
(SIFER) sowie veb.ch empfohlen.
Die Software ist auf die eingeschränkte Revision und
Spezialprüfungen ausgerichtet. Die seit Anfang Jahr erhältliche neue Version 2015 bietet die Möglichkeit, das
Prüfprogramm um Prüfungshandlungen nach neuem
Rechnungslegungsrecht (nRLR) zu erweitern. Da der
Standard zur Eingeschränkten Revision noch gültig ist,
wurden die möglichen Prüfungshandlungen nach nRLR
in Zusammenarbeit mit Fachleuten der Wirtschaftsprüfung ausgearbeitet.
Revisionsaufträge und Spezialprüfungen können nach
den gesetzlichen Anforderungen optimal und effizient
erledigt werden. Eine Demoversion steht auf der Website der Swiss Quality & Peer Review AG (www.sqpr.ch)
zum Downloaden und Testen zur Verfügung. Die Liefe-
Revision
rung der Software SQA erfolgt innerhalb von wenigen
Arbeitstagen und ist sofort einsetzbar. Die Anwenderfreundlichkeit ist bestechend und ein technischer Support garantiert.
„
Handbuch zur Qualitätssicherung
Ein von Fachleuten ausgearbeitetes Handbuch zur
Qualitätssicherung (QS-Handbuch) für Revisionsunternehmen ist ein weiterer elementarer Bestandteil des
Revisions-Sorglos-Paketes. Das QS-Handbuch liegt in
zwei Versionen vor (Einpersonenrevisionsgesellschaften sowie für Gesellschaften mit > 1 Mitarbeiter) und ist
innerhalb von wenigen Tagen lieferbar. Es ist in jedem
Fall auf die Gegebenheiten der eigenen Unternehmung
anzupassen und dient zur Veranschaulichung der organisatorischen Ausgestaltung des internen Qualitätssicherungssystems. Das QS-Handbuch wurde von
erfahrenen Wirtschaftsprüfern ausgearbeitet und hat
den Anspruch, dass es bei korrekter Implementierung
die Anforderungen des QS 1 erfüllt. Damit werden die
Vorgaben an die Erst- und Wiederzulassung – sicher
und sorglos – erreicht.
„Interne Nachschau
In kleinen Revisionsunternehmen bewältigt der Wirtschaftsprüfer die Prüfarbeiten ganz oder zu einem
grossen Teil selbst. Somit verfasst er auch die notwendigen Arbeitspapiere und kontrolliert allenfalls die
der Sachbearbeiter. Aus QS-Sicht überprüft der Wirtschaftsprüfer dabei seine eigene Arbeit und verstösst
damit gegen das 4-Augenprinzip. Die SQ&PR AG bietet
die perfekte Lösung: eine outgesourcte interne Nachschau, welche von erfahrenen, externen Revisionsexperten durchgeführt wird.
„Professionelle Weiterbildung
Das «Revisions-Sorglos-Paket» beinhaltet zusätzlich
einen halben Tag Weiterbildung im Jahr für den QSVerantwortlichen des Auftraggebers. Nicht-Mandanrechnungswesen & controlling 1/2015
•
17
ten sind selbstverständlich willkommen, bei der Weiterbildungsveranstaltung – gegen eine Kursgebühr – teilzunehmen. Der Weiterbildungshalbtag wird selbstverständlich für die Erfüllung der Weiterbildungsverpflichtung der TREUHAND | SUISSE und anderer Fachverbände angerechnet.
„
Eintrag im Register der RAB
Mit der Umsetzung der Anleitung zur Qualitätssicherung
sind die Mandanten berechtigt, im Register der Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) unter der Verbandsmit18
•
rechnungswesen & controlling 1/2015
gliedschaft den entsprechenden Eintrag vorzunehmen.
Dazu erhalten sie die Berechtigung zur Verwendung
des «Gütesiegels» der SQ&PR AG für ihre Korrespondenz oder ihre Website.
Jetzt mitmachen und sorglos sein
Informationen zu weiteren Dienstleistungen sowie zur Berufshaftpflichtversicherung finden Sie auf www.sqpr.ch.
Ihr Ansprechpartner ist ein qualifiziertes Team mit langjähriger Erfahrung im Bereich Treuhand und Revision.
Revision
Mehrwertsteuer:
Die elektronische Abrechnung läuft
Vor einiger Zeit meldete die Eidgenössische
Steuerverwaltung, dass man an der Verwirklichung
des elektronischen Datenaustausches arbeite.
Jetzt macht die ESTV bei der Mehrwertsteuer
Nägel mit Köpfen.
Ein grosser Schritt in die Zukunft: Die
ESTV hat die elektronische Mehrwertsteuerabrechnung für erste Teilnehmer frei gegeben. Der Zugang für
alle Steuerpflichtigen soll per Mitte
2015 folgen. Der einfachste Weg zum
Ziel führt über das elektronische Portal ESTV SuisseTax.
Armin Suppiger,
dipl. Experte in
Rechnungslegung
und Controlling,
MWST-Experte FH,
VATAR AG, Luzern
Umfassende Funktionen
Die Steuerverwaltung stellt für den
elektronischen Datenverkehr verschiedene Funktionen zur Verfügung:
„
Elektronische Einreichung der Mehrwertsteuerabrechnungen und Korrekturabrechnungen
„Elektronische Einreichung der Jahresabstimmung
„Elektronische Fristverlängerung
„
Geschäftsübersicht mit den pendenten sowie abgeschlossenen, über das Portal eingereichten Abrechnungen.
Verschiedene Berechtigungsarten
Entsprechend der individuellen Bedürfnisse der Steuerpartner unterstützt ESTV SuisseTax verschiedene Berechtigungsarten:
Ausfüller: Kann MWST-Abrechnung ausfüllen, aber
nicht selber elektronisch einreichen. Diese Rolle wird
stets durch den Superuser angelegt.
Einreicher: Kann MWST-Abrechnung ausfüllen und
elektronisch einreichen und kann zudem die von Dritten («Ausfüller») bereitgestellte Abrechnung elektronisch
einreichen. Diese Rolle wird ebenfalls stets durch den
Superuser angelegt.
Superuser: Besitzt die gleichen Rechte wie der Einreicher und führt zusätzlich die Benutzerverwaltung (vollelektronisches Neuanlegen, Mutieren sowie Löschen
von Benutzerrechten). Diese Rolle wird entweder durch
einen bestehenden Superuser angelegt oder auf dem
Papierweg (ausgelöst durch die beantragte Vollmacht).
Nutzen können dieses Angebot bis zur allgemeinen
Freigabe die Steuerpflichtigen oder – um es mit den
Worten der ESTV auszudrücken: die Steuerpartner –
der Kantone Basel-Stadt, Solothurn, Thurgau und Uri.
Ein Superuser pro Unternehmung (Steuerpartner) ist
zwingend, weitere Benutzer wie Superuser, Einreicher,
Ausfüller sind fakultativ. Voraussetzung für das Login:
ein Mobil- oder Festnetztelefon mit SMS-Funktion. Unterstützt werden aktuelle Browserversionen von Firefox,
Internet Explorer, Chrome und Safari.
So gehen Sie vor
Fazit
Wer ESTV SuisseTax noch nicht nutzt, kann sich im
System anmelden oder ein persönliches Benutzerkonto
eröffnen, sofern noch keines besteht. Dazu ist aus Datenschutzgründen eine Autorisierung durch die betreffende(n) zeichnungsberechtigte(n) Person(en) erforderlich. Dazu beantragen Sie online eine Vollmacht und die
ESTV sendet Ihnen das Formular an den Firmensitz gemäss UID-Register (bei ausländischen Unternehmen an
den Sitz der Fiskalvertretung). Nach Rücksendung der
unterzeichneten Vollmacht wird die Freischaltung vorgenommen und der Antragssteller per E-Mail orientiert.
Die Benutzeranleitung zum E-Goverment-Portal ESTV
SuisseTax unter www.estv.admin.ch (Rubrik Dienstleitungen) ermöglicht dem Anwender einen guten Einstieg
in die elektronische MWST-Abrechnung. Das neue
Angebot der Steuerverwaltung vereinfacht für über
360’000 Steuerpflichtige die ordentlichen MWST-Deklarationen und die Jahresabstimmung. Wegen zahlreicher neuer Publikationen (bspw. teilweise Änderungen
bei den Saldosteuersätzen ab 1.1.2015, Praxisänderungen und neue MWST-Infos und MWST-Brancheninfos)
sind die Steuerpflichtigen aber nach wie vor gefordert!
Steuern
rechnungswesen & controlling 1/2015
•
19
Controller Akademie AG l Altstetterstrasse 124 l 8048 Zürich
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Start 14. Oktober 2015
Controlling-Praxisstudium
(1 Semester)
Für Personen mit dem Fachausweis Finanz- und
Rechnungswesen, Absolventinnen und Absolventen
von HFW oder FH sowie Berufsleute mit Erfahrung,
die sich eine zielorientierte, vertiefte und praxisnahe Controlling-Ausbildung wünschen, ohne das
eidg. Diplom in Rechnungslegung und Controlling
anzustreben.
Jetzt anmelden!
www.controller-akademie.ch
20
•
rechnungswesen & controlling 1/2015
Die Controller Akademie
ist eine Institution von
Steuern
Auch bei uns immer wichtiger:
Verrechnungspreise und ihre Dokumentation
Die Schweiz bietet im globalen Vergleich
nach wie vor attraktive steuerliche Bedingungen.
Internationale Unternehmen nutzen das zur
Ertragsoptimierung – sehr zum Unwillen des
Auslandes. Ein Bericht zur aktuellen Lage.
Viele internationale Unternehmen haben den Spielraum für Gewinnallokationen in die Schweiz genutzt, um von
tiefen Steuerbelastungen zu profitieren. Konkret: Gewinne wurden durch
Verrechnungspreise für Lieferungen
und Leistungen zwischen Unternehmensteilen in verschiedenen Ländern
in die Schweiz verlagert.
Reto Giger,
lic. iur., dipl. Steuerexperte, Partner bei
GHM Partners AG,
Zug. www.ghmpartners.com
Die Haltung der OECD
Im Rahmen des sogenannten BEPSProjekts (Base Erosion and Profit
Shifting; vgl. dazu unseren Artikel in
der r&c Ausgabe 3/13), welches von
den G-20 Staaten angestossen wurde, sollen internationale Unternehmen
dazu verpflichtet werden, Steuern am
Ort der wirtschaftlichen Leistungserbringung zu zahlen. Um diesen Standard sicher zu stellen, werden den
Unternehmen umfangreiche, erhöhte
Dokumentationspflichten auferlegt.
Nachdem darüber zwischen den Industriestaaten Einigkeit erzielt worden ist, erweist sich die Umsetzung
allerdings als schwierig, weil natürlich
nicht alle Länder davon profitieren
werden. Dies allein deshalb, weil der
Zugewinn des einen Landes für Verlust in einem anderen Land sorgt. Die
OECD hat daher Verrechnungspreisrichtlinien erlassen, die als Auslegungshilfe bei Verrechnungspreis-Disputen zwischen
mehreren Ländern herangezogen werden sollen. Die
ständig überarbeiteten Richtlinien der OECD sind allerdings auch nicht eindeutig und keineswegs weltweit anerkannt.
Dr. Peter Happe,
dt. Steuerberater,
C.P.A. und Fachberater für internationales Steuerrecht; Partner bei
GHM Partners AG,
Zug. www.ghmpartners.com
Steuern
Gesetzliche Vorschriften
in der Schweiz
Viele Länder kennen detaillierte Verrechnungspreisvorschriften. Nicht so die Schweiz. Die schweizerischen
Steuerbehörden stellen die Besteuerung des sogenannten schweizerischen Steuersubstrates bei international tätigen Unternehmensgruppen bisher im Wesentlichen gestützt auf die Artikel 58 DBG resp. Art. 24
StHG als Vorlage für kantonale Steuergesetze sowie
verschiedene Merkblätter aus den Jahren 1959, 1960,
1997 und 2004 sicher. Dabei folgt die schweizerische
Steuerpraxis grundsätzlich den OECD-Richtlinien. Um
in unklaren Fällen Rechtssicherheit zu schaffen, lohnt
sich der Abschluss von uni- oder bilateralen Vorabverständigungsverfahren («Advance Pricing Agreements»)
mit den Steuerbehörden.
Hochsteuerland Deutschland
Ganz anders sieht es beispielsweise im Hochsteuerland
Deutschland aus. Nach § 90 Abs. 3 Abgabenordnung
(AO) sind deutsche Mutterunternehmen von ausländischen Tochterunternehmen zur umfangreichen Dokumentation der Verrechnungspreise und Mitwirkung bei
der Aufklärung von Geschäftsbeziehungen verpflichtet.
In der «Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung»
(GAufzV) sind die Dokumentationspflichten festgelegt.
Geregelt wird, was, wann und wie zu Verrechnungspreisen aufgezeichnet werden muss.
Die Verrechnungspreis-Dokumentation ist bei steuerlichen Prüfungen auf Anforderung des Betriebsprüfers
innerhalb von kurzen Fristen (60 Tage) vorzulegen –
samt dazugehörigen Belegen wie Verträgen, Rechnungen und Kostenberechnungen. Zeitnah zu erstellen:
eine Dokumentation über ausserordentliche Vorgänge
wie die Gründung von Tochterunternehmen, Umstrukturierungen, Änderung der Geschäftsstrategien, Preisanpassungen und mehr.
rechnungswesen & controlling 1/2015
•
21
Nachlässigkeit geht ins Geld
Diese Dokumentationspflichten gelten jedoch nur dann,
wenn die inner-konzernlichen Warenumsätze einen Betrag von EUR 5 Mio. überschreiten oder die Umsätze
aus Dienstleistungen den Betrag von EUR 500’000
überschreiten. Sind diese Grenzen unterschritten,
reicht es aus, wenn die vorgenannten Belege auf Anforderung zur Prüfung bereitgehalten werden; eine umfangreiche Verrechnungspreis-Dokumentation ist für
kleine Unternehmen nicht erforderlich. Auch wenn die
vorgenannten Grenzen nicht erreicht werden, ist stets
auf angemessene Verrechnungspreise zu achten. Sie
müssen zudem dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechen. Anders als in anderen Ländern werden Datenbankanalysen von der Finanzverwaltung nur ungern
akzeptiert. Was angemessen ist, muss im Vorhinein
festgelegt bzw. geprüft werden und ist nachträglich nur
schwierig zu korrigieren.
Das Finanzamt kann zudem, wenn die Verrechnungspreis-Dokumentation nicht rechtzeitig, falsch oder unvollständig vorgelegt wird, Schätzungen zu Lasten der
deutschen Unternehmen vornehmen, die Gewinne der
deutschen Unternehmen dadurch erhöhen und hohe
Strafen von bis zu EUR 1 Mio. verhängen (§ 162 Abs. 3
und 4 AO). Ins Gewicht fallen können auch Zuschläge
für eine verzögerte Vorlage von Dokumentationen und
strafrechtliche Sanktionen.
Wegzug aus Deutschland kaum möglich
Deutschland gehört zu den weltweiten Vorreitern bei der
Behinderung des Wegzugs von Unternehmern sowie
Unternehmen und Unternehmensteilen. Die deutsche
Finanzverwaltung ist stark bemüht, der Kapitalflucht
oder auch der Verlegung von Anteilen an Kapitalgesell-
schaften ins Ausland Hindernisse in den Weg zu legen.
Gleiches gilt für portable immaterielle Vermögensgegenstände wie Kundenstamm, Know-how, Software, Patente und Lizenzen als sogenannte Funktionsverlagerungen.
Dies deshalb, weil stets vermutet wird, dass in Deutschland entstandene stille Reserven und Gewinne, ggf. geschaffen mit deutschen Betriebsausgaben und daher zu
Lasten des deutschen Steuerzahlers, auch in Deutschland besteuert werden müssten. Schätzungen gehen
davon aus, dass nach wie vor Jahr für Jahr mehrere
Mrd. Euro an steuerbaren Gewinnen durch internationale Verschiebungen von international tätigen Konzern
in Deutschland verloren gehen, was die deutsche Finanzverwaltung veranlassen wird, das Netz noch enger zu flechten. Der Zuzug ist einfach, der Wegzug aus
Deutschland nahezu unmöglich, erst recht, wenn es sich
um ein erfolgreiches Unternehmen oder um im Wert
erheblich gestiegene Vermögensteile handelt. Deshalb
kann ein Investment in Deutschland schnell zu einer Einbahnstrasse werden, wenn nicht von Anfang der Exit aus
Deutschland mitbedacht wird. Ähnliche Tendenzen sind
auch in anderen Industrieländern zu beobachten.
Jüngste internationale Entwicklungen
Anlässlich des Treffens vom Februar 2015 in Istanbul
vereinbarten die G-20-Länder, bis Ende 2016 die Arbeiten für schärfere Regelungen abzuschliessen.
Neu ist geplant, dass Daten im Zuge des automatischen (!) Informationsaustausches an Drittstaaten weitergeleitet würden. Es wird diskutiert, auch bestehende tax rulings auszutauschen. Es dürfte sich lohnen,
solche tax rulings auf die Kompatibilität mit den neuen
OECD-Entwicklungen zu prüfen.
veb.ch und SIB lancieren gemeinsam «Dipl. Steuerberater/in NDS HF»
veb.ch und das SIB Schweizerisches Institut für Betriebsökonomie arbeiten bereits mit Hochdruck am neuen
Nachdiplomstudium, das zum eidgenössisch anerkannten Titel «dipl. Steuerberater/in NDS HF» führen soll.
In der finanziellen Unternehmensführung nehmen sowohl die direkten wie die indirekten Steuern eine immer
wichtigere Stellung ein. Dabei werden die fachlichen Anforderungen zunehmend komplexer, die Verantwortung
für die korrekte Abrechnung ist massiv gestiegen, das Steuerstrafrecht ist verschärft worden. Im Rechnungs- und
Treuhandwesen tätige Personen sind deshalb immer mehr gefordert. Der zusätzliche Qualifikationsbedarf ruft
förmlich nach einem neuen Qualifizierungsangebot.
Mit Fachberatung des veb.ch wird die grösste Höhere Fachschule für Wirtschaft, das SIB Schweizerisches Institut
für Betriebsökonomie, eine Lücke in der Weiterbildung im Steuerbereich schliessen. Das einjährige Nachdiplomstudium (NDS) befähigt seine Absolventinnen und Absolventen, Unternehmen als kompetente Ratgeber/innen bei
allen steuerlichen Fragestellungen zur Seite zu stehen. Einen wesentlichen Aspekt stellt dabei die vorausschauende
Beratung für die optimale Steuergestaltung und Unterstützung bei unternehmerischen Entscheiden dar. Ferner
werden Absolventinnen und Absolventen des NDS bei Entscheidungen der Steuerverwaltungen kompetent vermitteln können. Finales Ziel ist, dass wer das Studium erfolgreich beendet, massgeblich zu einer nachhaltigen
Entwicklung und Wertsteigerung von Unternehmen beitragen kann. Beleg dafür wird der eidg. anerkannte und
geschützte Titel „dipl. Steuerberater/in NDS HF“ sein.
Detailinformationen dazu finden sich unter www.sib.ch/tax
22
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rechnungswesen & controlling 1/2015
Steuern
E+S ASW
Für IP Boxen (Immaterialgüterrechtsgesellschaften) gilt
neu der modifizierte Nexus Approach, wonach Aufwendungen im Zusammenhang mit Immaterialgüterrechten
nur noch zu 30 % im Ausland steuerlich akzeptiert werden sollen. Dieser Approach sollte aus Steuersicht zu
einer Planung der Immaterialgüterrechtsentwicklungen
am Standort der IP-Box-Gesellschaft tendieren.
Ausblick
Einige Länder haben bereits erste Anpassungen ins
nationale Recht übernommen (Bsp. Frankreich, UK).
Die Schweiz hat sich ebenfalls bereit erklärt, die neuen
Regeln mitzutragen. Erste Auswirkungen ergeben sich
bereits mit der Unternehmenssteuerreform III.
Die Schweiz ist international stark vernetzt, die Handelsbeziehungen mit dem Ausland sind sehr wichtig.
Die Frankenstärke verlangt in einigen Bereichen die Verlagerung von Funktionen in das kostengünstigere Ausland, damit Schweizer Unternehmen wettbewerbsfähig
bleiben. Mit den neuen Regeln, der erhöhten Transparenz und dem Informationsaustausch verliert die
Schweiz tendenziell Steuersubstrat ans Ausland. Aus
diesem Grund ist es für international tätige Unternehmen höchste Zeit, die bestehenden Verrechnungspreise zu überprüfen und allenfalls Dokumentationen anzupassen. Diese Überprüfung muss nicht nur ein Risiko,
sondern kann gleichzeitig eine Chance sein, Steueroptimierungen zu realisieren.
treuhand
business software
AbaWeb
Treuhand
So clever war Buchhaltung noch nie – für
Treuhänder und ihre
Kunden.
Handlungsinputs
für die Geschäftsleitung /den Finanzchef
„
Prüfen der Ländervorschriften und Fristen zur
Einreichung von Dokumentationen.
„
Festlegen einer Verrechnungspreis-«policy» und
Überprüfung der Umsetzung innerhalb einer
Unternehmensgruppe (Angemessenheit prüfen
anhand von Funktions- und Risikoanalyse unter
Berücksichtigung von Kosten und Leistungen
sowie Datenbankanalyse).
„
Berücksichtigung von Steueroptimierungsmöglichkeiten.
„
Aufzeichnungspflichten erfüllen. Prüfen, ob vorhandene Verrechnungspreis-Dokumentation
ausreichend ist.
„
Verträge müssen mit der VerrechnungspreisDokumentation koordiniert sein.
„
Abstimmung der Verrechnungspreis-Dokumentation mit erfahrenem externem Partner (Steuerexperten) wird empfohlen.
„
Bei Investments ist stets der Exit aufgrund geänderter wirtschaftlicher, politischer oder rechtlicher Entwicklungen zu berücksichtigen.
„
Beobachtung von nationalen und internationalen
steuerrechtlichen Entwicklungen im Sinne eines
Monitorings ist geboten.
Steuern
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für grenzenlose
Mobilität:
Daten immer ortsunabhängig und
online verfügbar
www.abacus.ch
rechnungswesen & controlling 1/2015
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23
1. St.Galler Forum
für Finanzmanagement und Controlling
Spannende Themen, spannende Referenten und spannende Teilnehmende.
Die Fachtagung für Fach- und Führungskräfte aus Finanzmanagement und Controlling.
Patrick Dudli
CFO Swisscom Enterprise
Customers
Hansruedi Geel
Group CFO Stadler Rail
Prof. Dr. Mathias
Lindenau
Leiter des Zentrums für
Ethik und Nachhaltigkeit,
FHS St.Gallen
Prof. Andreas Löhrer
Institut für Unternehmensführung, FHS St.Gallen
Prof. Dr. Wilfried Lux
Leiter des Kompetenzzentrums Finanzmanagement und Controlling,
FHS St.Gallen
Karl Stadler
Treasurer Bühler Group
Philipp Steinberger
Gründungspartner
c-crowd
Prof. Dr. Sebastian
Wörwag
FHS St.Gallen, Rektor
Freitag, 12. Juni 2015, 8.30 bis 16.45 Uhr
Fachhochschulzentrum, Rosenbergstrasse 59, 9000 St.Gallen
Anmeldung unter: www.fhsg.ch/forum-finanzen-controlling
www.fhsg.ch
FHO Fachhochschule Ostschweiz
24
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rechnungswesen & controlling 1/2015
Steuern
Whistleblower
weiterhin ohne wirksamen Schutz
Whistleblower werden durch das geltende
Recht nicht genügend geschützt. Die aktuelle
Gesetzesvorlage bringt keine Verbesserung.
Bankmitarbeiter, die Kurse manipulieren, Transaktionen im eigenen Interesse, Verschleuderung von Steuergeldern im Sozialamt, Pflegeheimbewohner, die entwürdigend behandelt
werden – Unregelmässigkeiten im Unternehmensalltag sind leider eine Tatsache.
Rainer Mössinger,
Rechtsanwalt, Leiter
Beratungsdienst
Kaufmännischer
Verband Schweiz
Wie geht man als Arbeitnehmer damit
um, wenn man auf Missstände stösst?
Die gesetzlichen Vorgaben sind klar:
Im Rahmen der arbeitsvertraglichen
Treuepflicht hat der Arbeitnehmer die
Interessen seines Arbeitgebers zu
wahren. Einerseits ist er an das Geschäftsgeheimnis gebunden und darf keine Interna nach
aussen tragen. Stellt er Vorgänge fest, die den Arbeitgeber schädigen können, so ist er zudem gehalten, dies zu
verhindern bzw. die vorgesetzte oder zuständige Stelle
im Betrieb zu informieren.
Was aber, wenn Dritte geschädigt oder öffentliche Interessen beeinträchtigt werden? Wenn die Geschäftsführung unlautere Machenschaften duldet? Mit solchen
Missständen konfrontierte Mitarbeiter sind nicht zu beneiden. Die Chance, dass als Held gefeiert wird, wer
Missstände publik macht, ist gering. Erfahrungsgemäss
sind fast immer Ausgrenzung und Entlassung die Folge.
Nicht selten hat ein Whistleblower zudem noch ein Strafverfahren wegen Verletzung des Geschäftsgeheimnisses am Hals.
Eine Kündigung ist gültig
Whistleblower geniessen im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis keinen besonderen gesetzlichen Schutz. Kommt
es nach einer korrekten Meldung zu einer Kündigung, so
ist diese gültig. Nach den gesetzlichen Bestimmungen
über missbräuchliche Kündigungen kann nur eine Entschädigung von maximal 6 Monatslöhnen geltend gemacht werden. Die Aussicht, im Gerichtsverfahren eine
Recht
Entschädigung zugesprochen zu erhalten, von der nach
Abzug der Prozesskosten ein relevanter Betrag übrig
bleibt, ist unterdurchschnittlich.
Diese Rechtslage war Anlass für eine Gesetzesänderung, welche zur Zeit im Parlament behandelt wird. Einen
verbesserten Schutz von Whistleblowern sucht man darin vergebens. Geregelt werden in der Vorlage die Voraussetzungen und die Verfahrensmodalitäten für eine
interne oder externe Meldung. Danach hat eine Meldung
zunächst intern zu erfolgen. Hat der Arbeitgeber selber
ein internes Meldesystem eingerichtet, ist die Meldung
an eine Behörde nicht zulässig. Ist mangels Meldesystem die Einschaltung einer Behörde möglich, so ist in
diesem Fall eine Information der Medien nur erlaubt,
wenn die Behörde sich weigert, den Arbeitnehmer über
ihr weiteres Vorgehen zu informieren.
Damit wird der Gang an die Öffentlichkeit erheblich eingeschränkt, obwohl die Erfahrung zeigt, dass ein Missstand häufig erst angegangen wird, nachdem Medien
diesen publik gemacht haben. Kommt hinzu, dass die
vorgeschlagene Regelung ausgesprochen kompliziert
und für den Normalbürger alles andere als verständlich
formuliert ist. Zu diesem Schluss gelangte nun auch die
Rechtskommission des Nationalrates, welche sich für
eine Überarbeitung der Vorlage ausgesprochen hat. In
jedem Fall wird auch eine besser formulierte gesetzliche
Regelung wenig daran ändern, dass ein Whistleblower
nicht mit einem wirksamen Schutz vor Entlassung rechnen kann. Er tut daher gut daran, sich vorgängig beraten
zu lassen.
rechnungswesen & controlling 1/2015
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Aktuelle Gerichtsurteile,
die auch Sie betreffen könnten
Wirtschaft
Ungerechtfertigte Betreibung
Zu Unrecht betriebene Personen können ihre Kreditund Vertrauenswürdigkeit unter erleichterten Bedingungen schützen. Das Bundesgericht lockert die formellen Voraussetzungen für eine gerichtliche Feststellung,
dass die Forderung gar nicht besteht. Dritte erhalten in
diesem Fall keine Auskunft über die Betreibung. (Urteil
4A_414/2014) Das für eine Feststellungsklage vorausgesetzte schutzwürdige Interesse besteht demgemäss
grundsätzlich bereits dann, wenn eine Forderung in
Betreibung gesetzt wurde. Der Entscheid hat weit über
das Betreibungsrecht hinaus Bedeutung für Gläubiger
und Schuldner.
Kündigungsschutz bei Miete
Am gleichen Tag, an dem ein Vermieter seinem Mieter
kündigte, wandte dieser sich wegen Mängeln und einer
Mietzinsreduktion an die Schlichtungsbehörde. Auch
wenn der Vermieter somit nicht wissen konnte, dass ein
Verfahren hängig ist, gilt für den Mieter der Kündigungsschutz. (Urteil 4A_482/2014)
Umwandlung einer Aktiengesellschaft
in eine Investmentgesellschaft
Die Umwandlung einer Aktiengesellschaft in eine Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV) ist
mangels einer Ausnahmebestimmung nach KAG 95
unzulässig (E. 5.3). Die Umstrukturierung einer Aktiengesellschaft in eine SICAV ist mittels der Vermögensübertragung nach FusG 69 I mit den Zielsetzungen des
FusG vereinbar (E. 5.2.4). Die Unzulässigkeit der Umwandlung einer Aktiengesellschaft in eine SICAV verstösst nicht gegen BV 8 (E. 6). B-6755/2013; BVGer,
11.8.2014
VR-Mandat endet bei Abwahl sofort
Erreicht ein Mitglied des Verwaltungsrats bei der Wiederwahl durch die Generalversammlung nicht die nötige
Anzahl an Stimmen, endet sein Mandat. Eine statutarische Klausel, welche für solche Fälle vorsieht, dass das
bisherige Mandat weiterläuft, verstösst gegen OR 691 I 2
und ist nach OR 706b 3 nichtig (E. 2.6). 4A.235/2013;
BGer, 27.5.2013
Unkompliziert: Auflösung einer einfachen Gesellschaft
Mehrere selbständige Personengesellschaften können
durch Parteiwillen jederzeit und formlos miteinander
verknüpft werden. Die Auflösung einer einfachen Ge26
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rechnungswesen & controlling 1/2015
sellschaft kann nach denselben Regeln erfolgen wie die
Auflösung einer Kollektivgesellschaft, wenn die Gesellschaftsverträge der beiden Gesellschaften miteinander
verknüpft sind und die Kollektivgesellschaft einen prägenden Charakter aufweist (E. 2.2). 4A.146/2013; BGer,
31.7.2013
Sozialversicherungen
Risikosport: Taggeldkürzung rechtens
Die Unfallversicherung darf ihre Taggeldleistungen für
Personen kürzen, die beim «Dirt-Biken» eine Verletzung
erleiden. Die akrobatischen Sprünge mit dem Fahrrad
über künstliche Hügel müssen versicherungsrechtlich
als Wagnis gelten. Keine Rolle spielt es dabei, ob der
Sport wettkampf- oder nur hobbymässig betrieben
wird. (Urteil 8C_762/2014)
Kein Geld für Zahnschaden
Die bundesgerichtliche Rechtsprechung bezüglich
Zahnschäden infolge eines Bisses auf ein hartes Objekt ist um einen Fall reicher: Wer auf eine nicht entsteinte Olive beisst, die in einem grünen Salat versteckt
war, und sich dabei einen Zahn verletzt, bekommt von
der Unfallversicherung kein Geld für die Zahnreparatur.
(Urteil 8C_893/2014)
Kinderzulagen bei mehreren Arbeitgebern?
Wer für zwei Arbeitgeber mit Sitz in unterschiedlichen
Kantonen tätig ist, erhält nur die Familienzulagen im
Kanton, wo das höhere Einkommen erzielt wird. Sind
die Familienzulagen im Kanton des anderen Arbeitgebers besser, besteht kein Anspruch auf eine Vergütung
der Differenz. Das Bundesgericht heisst die Beschwerde des Bundesamtes für Sozialversicherungen gut. (Urteil 8C_250/2014)
Namensänderung: Das Kind darf wählen
Das Bundesgericht bestätigt die Änderung des Familiennamens eines Kindes auf den Ledignamen seiner sorgeberechtigten Mutter. Beim Gesuch um Namensänderung können Kinder ab zwölf Jahren selber handeln.
Die gesetzliche Neuregelung von 2013 lässt eine Namensänderung bei urteilsfähigen Scheidungskindern
bereits zu, wenn ihr Wunsch zur Übereinstimmung
mit dem Namen des sorgeberechtigten Elternteils
nach sorgfältiger Abklärung nachgewiesen ist. (BGr
5A_334/2014)
Recht
Qu’est-ce qui a plus de 65 ans
dans votre entreprise?
65 ans, c’est l’âge usuel de la retraite pour les
hommes en Suisse. C’est peut-être aussi l’âge de
votre plan comptable. Si tel est le cas, laissez-lui
faire valoir son droit à la retraite et passez au plan
comptable suisse PME édition 2014. Vous répondrez
ainsi aux exigences du nouveau droit comptable.
Olivier Leuenberger,
lic. HEC-Lausanne.
Après 10 passé
auprès du cabinet
d’audit Deloitte, il a
dirigé d’importants
projets informatiques
avant de reprendre
la direction financière de plusieurs
entreprises. Depuis
2012, il est directeur commercial
d’Epsitec SA, éditeur
des logiciels de
gestion Crésus.
En 2013, une refonte importante du
plan comptable standard suisse a eu
lieu. Celle-ci s’est concrétisée en 2014
par l’édition d’une version française 1.
Elle répond à un double objectif: s’adapter aux nouvelles exigences du droit
comptable suisse et ne pas modifier
fondamentalement les habitudes. Ainsi, ce plan comptable se calque sur la
structure du bilan (imposée par l’art.
959a CO) et du compte de résultat par
nature (art. 959b CO Al.2).
Il offre ainsi des balises générales
pour les entreprises actives tant dans
la production, le commerce ou les
prestations de service, quelle que
soit leur taille, leur forme juridique
ou leur branche d’activité. Certaines
associations professionnelles proposent des plans comptables spécifiques qui doivent naturellement être
adaptés en fonction des particularités
de l’entreprise. Chaque entreprise dispose ainsi in fine
de son propre plan comptable.
En ce début d’année, nous constatons auprès de nos
clients que, même si le nouveau droit comptable est
entré en force obligatoire au 1er janvier, toutes les entreprises n’ont pas encore pris les dispositions qui s’imposent. De nombreuses comptabilités, y compris celles
tenues par des fiduciaires, ont encore un plan comptable basé sur le plan comptable général pour entreprises
artisanales, industrielles et commerciales développé
par le prof. Käfer et édité pour la première fois en 1947!
1
La classe 3 de ce plan comptable correspondait aux
charges relatives aux matières et aux marchandises, la
classe 4 aux autres charges d’exploitation, la classe 6
aux produits d’exploitation et la classe 7 aux charges et
produits hors exploitation ou extraordinaires.
La publication du nouveau plan comptable devrait donc
inciter toutes les personnes qui tiennent encore une
comptabilité basée sur un plan qui a plus de 65 ans à
se moderniser. C’est en effet probablement le seul «objet» aussi ancien qu’elles ont encore dans leur bureau!
La migration doit alors se concevoir comme un «projet»
à part entière. Il faut en effet repenser son plan comptable et modifier ses habitudes.
Pour ceux qui utilisent l’édition de 1996 – qui a donc
bientôt 20 ans d’activité – la migration vers le nouveau
plan comptable peut se faire en douceur. En effet, les
principes structurels du nouveau plan n’ont pas changé. Des adaptations sont cependant essentielles pour
répondre aux exigences actuelles.
Dans tous les cas, il est recommandé de faire évoluer
son plan comptable afin de répondre à l’objectif de présenter la situation économique de l’entreprise de façon
à ce qu’un tiers puisse s’en faire une opinion fondée. Il
convient donc de mettre à profit la nouvelle année, si ce
n’est pas déjà fait, pour dépoussiérer sa comptabilité
et ainsi pouvoir présenter, en toute quiétude, des états
financiers 2015 conformes au droit.
PLAN COMPTABLE SUISSE PME, Walter Sterchi, Herbert Mattle,
Markus Helbling, L.E.P. Loisirs et Pédagogie S.A., 2014
(ISBN 978-2-606-01551-0)
Swisco
rechnungswesen & controlling 1/2015
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27
Fachkompetenz allein
führt nicht zum nachhaltigen Führungserfolg
Kennen Sie diese Situation? Dank Ihren hervorragenden Leistungen im Bereich Rechnungswesen,
Treuhand oder Steuern wird Ihnen angeboten, ein
Team zu führen. Eine interessante Herausforderung.
Aber verfügen Sie auch über das notwendige
Rüstzeug als Führungsperson?
Franziska
Lang-Schmid,
lic. oec. publ.;
dipl. analyt.
Psychologin, ist
Vizepräsidentin der
Schweizerischen
Vereinigung für
Führungsausbildung
SVF-ASFC
Es gibt sie, Menschen, die von Natur
aus ein Führungstalent sind und instinktiv alles richtig machen. Die
Mehrheit der über 500’000 Schweizer
Erwerbstätigen aber, die dank ihrer
Fachkompetenz in eine Vorgesetztenposition gerutscht sind, gehört nicht
in die Kategorie der Naturtalente. Die
wenigsten Menschen sind aus dem
Stand heraus gute Leader. Wer als
frisch gebackene Chefin oder Vorgesetzter seine Mitarbeitenden in
einem schwierigen Umfeld und trotz
Ressourcenknappheit zu Höchstleistungen bewegen soll, merkt schnell,
dass der Arbeitsalltag mit einer Reihe
neuer Herausforderungen aufwartet.
Dies, ohne dass man diese vorgängig erlernt und in einem geschützten
Umfeld hat ausprobieren können. Es
drohen Überforderung, Misserfolg und
Frust.
Die wenigsten Menschen sind aus dem Stand
heraus gute Leader
Unbestritten: Überlegene Fachkompetenz ist eine unabdingbare Grundlage für eine Chefposition. Darüber
hinaus ist eine gewisse Begabung, Menschen zu führen, eine gute, aber eben nicht hinreichende Voraussetzung für einen nachhaltigen Erfolg. Besonders die
«handwerkliche» Komponente der personellen Führung
kann und muss man sich aneignen.
Was nützt es, wenn die Mitarbeitenden die fachlichen
Instrumente und Prozesse beherrschen, wenn Konflikte
im Team offenkundig oder auch nur spürbar vorhanden sind? «Sand im Getriebe» hemmt die gemeinsame
Fahrt oder stoppt sie gar.
28
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rechnungswesen & controlling 1/2015
Und Herr Meier? Er präsentiert das Budget fachlich hervorragend und zeigt den Zusammenhang zur Strategie
klar auf. Doch seine Slides sind überladen, kaum lesbar
und unattraktiv gestaltet. Auch gelingt es ihm mental
nicht, seine Zuhörer zu motivieren, die anspruchsvollen
Jahresziele gemeinsam und mit Elan anzugehen.
Kompetente Führung ist weitgehend lernbar
Führung findet im Alltag statt. Folglich führt nicht theoretisches Wissen, sondern praktisches Können zum Erfolg. Die Vernetzung von Fach-, Methoden-, Sozial- und
Selbstkompetenz und deren Umsetzung in die eigene
berufliche Praxis ist zwar anspruchsvoll, aber unerlässlich, um als Leader und Manager nachhaltigen Erfolg
verbuchen zu können.
Das 4-stufige Ausbildungskonzept der SVF-ASFC
Die Schweizerische Vereinigung für Führungsausbildung SVF-ASFC basiert auf einem umfassenden Führungsverständnis. Aspekte der personellen Führung
(Leadership) sind ebenso zentral wie betriebswirtschaftliche Aspekte (Management). Das Konzept ist modular
aufgebaut und gliedert sich in vier aufeinander aufbauenden Stufen: Von den SVF-Zertifikaten in Leadership
und Management, über die Stufe der Berufsprüfung,
zu den Diplom-Modulen bis hin zur Höheren Fachprüfung mit dem eidg. geschützten Titel «Diplomierter Führungsexperte oder diplomierte Führungsexpertin».
Das SVF Leadership-Zertifikat ergänzt
Ihre fachspezifische Ausbildung zur kompetenten
Übernahme einer Führungsfunktion
Als ausgewiesene Fachperson in Rechnungswesen,
Treuhand oder Steuern, die für eine Vorgesetztenfunktion auf Stufe Team vorgesehen ist, oder eine solche vor
kurzem übernommen hat, eignet sich insbesondere der
Führung
Hier erfahren Sie mehr
Inhaltliche und formale Informationen zu allen vier Ausbildungsstufen erhalten Sie auf der Website des Prüfungsträgers: www.svf-asfc.ch.
KV Zürich Business School bietet den Bildungsgang
für Führungsfachleute seit Jahren erfolgreich an. Dieser führt zum Diplom «Führungsfachmann/-frau KV
Schweiz» und nach einem 3-tägigen Vorbereitungskurs auf die Berufsprüfung zum Titel «Führungsfachmann/-frau, eidg. Fachausweis». Neu besteht zusätzlich die Möglichkeit, in einem knappen halben Jahr
und 160 Lektionen das Leadership-Zertifikat zu erwerben.
Einzelheiten können Sie der Website der KV Zürich
Business School Weiterbildung www.meinbildungspartner.ch entnehmen oder sich persönlich beraten
lassen.
Teil Leadership. Sie erwerben gezielt und effizient das notwendige Rüstzeug der «soft skills» und transferieren die
erworbenen Kenntnisse laufend in Ihren beruflichen Alltag.
Die sechs Bausteine des Leadership-Zertifikats
1. Im Modul Selbstkenntnis eignen Sie sich die Fähigkeit an, sich als Führungsperson zu hinterfragen und
entsprechende Massnahmen zur nachhaltigen Verhaltensänderung einzuleiten.
³ Wer sich besser kennt, kann sich und andere besser führen.
Achten Sie bei einer nächsten Besprechung nebst
den verbalen Äusserungen Ihres Gegenübers auch
auf seine Gestik und Mimik. Geben Sie regelmässig
Feedbacks und fordern Sie welche von Ihren Mitarbeitenden ein? Ein wichtiges Führungsinstrument für
Sie und die andern. Schreiben Sie so, dass Ihre Botschaft verstanden wird? Wenn nicht, sollten Sie Ihren
Schreibstil verbessern.
³ Wer die Grundregeln der Kommunikation beherrscht,
wird ernst genommen.
6. Geschicktes verbales und nonverbales situationsgerechtes, zielgruppenorientiertes Verhalten, aber auch
ein gezielter Einsatz von Medien, sind wichtige Grundlagen einer erfolgreichen Präsentation.
³ Wer eine Botschaft adressengerecht darlegt, gewinnt seine Zuhörer.
Die sechs Leadership-Module können an verschiedenen Bildungsinstituten in der Schweiz einzeln oder als
Ganzes in Form eines Baukastens absolviert werden. Die
erworbenen Kompetenzen werden bei der Schweizerischen Vereinigung für Führungsausbildung SVF-ASFC
geprüft. Erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen
erhalten pro Modul einen Kompetenznachweis. Wer
alle sechs Module erfolgreich prüfen lässt, erhält das
SVF-Zertifikat «Leadership».
Lesen Sie auf den folgenden Seiten weiter über die Führungsausbildung der Schweizer Armee.
2. Sind Sie dauernd mit Arbeit überlastet und arbeiten
häufig auch am Abend und am Wochenende? Im
Modul Selbstmanagement lernen Sie, Ihre Aufgaben
effektiver und effizienter zu gestalten.
³ Wer sein Aufgabengebiet optimal organisiert, spart
Zeit und Ärger.
3. Teamführung. Kennen Sie Ihre Rolle als Teamleiterin oder -leiter? In diesem Modul eignen Sie sich die
notwendige Kompetenz an, auf Ihre Mitarbeitenden
situations- und verhaltensgerecht zu wirken und sie
zu unterstützen.
³ Wer seine Aufgabe als Führungsperson beherrscht,
führt sein Team zum Erfolg.
Bewährte Modelle
der Problemlösung finden
sie unter…
4. Konflikte kommen immer und überall vor. Im Modul
Konfliktmanagement wenden Sie Instrumente und
Methoden an, um menschliche Zwistigkeiten nachhaltig zu bewältigen – ein zentraler Baustein zur wirkungsvollen und effizienten Zielerreichung.
³ Wer Konflikte proaktiv angeht und geschickt löst,
führt sich und sein Team weiter.
5. Kommunikation: Kennen Sie das Axiom von Paul
Watzlawik: «Man kann nicht nicht kommunizieren»?
Führung
www.veb.ch, Verbandspublikationen
rechnungswesen & controlling 1/2015
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29
Führungsausbildung der Schweizer Armee
mit doppeltem Nutzen
Trimm dich fit – als Kader für Armee und
Wirtschaft: Führen in der heutigen Zeit ist eine
Herausforderung. Die Führungsausbildung
der Armee vermittelt dem Milizkader eine
umfassende Kompetenz in Sozial-, Methodenund führungsspezifischem Wissen.
Der Alltag ist von Schnelllebigkeit,
komplexen Abläufen und Individualismus geprägt. Ein Vorgesetzter oder
eine Vorgesetzte soll in der Lage sein,
mit den Mitarbeitenden konstruktiv zu
kommunizieren, ihren Selbstwert zu
stärken, sie zu motivieren und auftauchende Konflikte geschickt zu entschärfen. Ein Vorgesetzter oder eine
Oberst
Vorgesetzte hinterfragt sich immer
René Hediger,
wieder selbst, arbeitet gezielt an der
FST A / Ausbildung
Minimierung der eigenen Schwächen
(FGG 7)
Chef Zentrum
und eignet sich die entsprechenden
Führungsausbildung
Führungskompetenzen an. Doch ist
4411 Seltisberg
Führung lernbar? Diese provokante Äusserung kann nicht eindeutig
mit Ja oder Nein beantwortet werden. Lernbar sind
die Führungstechniken wie das Setzen von Zielen und
Prioritäten oder Kommunikations- und Präsentationstechniken. Bedingt lernbar sind Aspekte wie Kommunikationswille oder Selbstreflektion. Weniger leicht lernbar sind Wille und Mut zum Handeln. Die Veränderung
von Persönlichkeitseigenschaften ist ein langwieriger
Entwicklungsprozess. Durch Ausbildung, begleitet und
ergänzt mit Coachings, kann eine solche Verhaltensänderung bewirkt werden. Es ist wichtig, dass sich die
Führungskräfte dessen bewusst sind und sich der Führungsthematik in der Aus- und Weiterausbildung stellen.
Erfolgsfaktor Lernen
Die Führungsausbildung der Armee vermittelt dem Milizkader eine umfassende Kompetenz in Sozial-, Methoden- und führungsspezifischem Wissen. Anhand von
realen Situationen werden die Inhalte der Ausbildung
hautnah erlebt und im Zusammenhang mit der eigenen
Führungstätigkeit reflektiert. Die aus dem Transfer gewonnenen Erkenntnisse ermöglichen den Bezug zum
theoretischen Basiswissen. Eine zentrale Bedeutung
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rechnungswesen & controlling 1/2015
hat die praktische Umsetzung der gelernten Führungsgrundsätze. Jeder militärische Vorgesetzte ist täglich
mit Führungssituationen konfrontiert und kann somit
das Gelernte in der Praxis fundiert anwenden. Mit dieser modernen, praxisorientierten Führungsausbildung
der Schweizer Armee wird dem Milizkader eine Ausbildung angeboten, die sich durch den starken Praxisbezug und durch die unmittelbare Umsetzung in den
Führungsalltag auszeichnet.
Ausbildung im Zivilleben fortsetzbar
Integriert in die Kaderausbildung bildet die Armee die
folgenden fünf Module aus, welche auf die Bedürfnisse
der heutigen Chefs ausgerichtet und von der Schweizerischen Vereinigung für Führungsausbildung (SVF)
anerkannt sind:
„Modul 1: Selbstkenntnis
„Modul 2: Selbstmanagement
„Modul 3: Kommunikation und Präsentation
von Informationen
„Modul 4: Konfliktmanagement
„Modul 5: Führen der Gruppe
Jeder Kaderanwärter durchläuft die Ausbildung in den
einzelnen Themenbereichen funktionsbezogen. Die
Module können einzeln mit einer Modulbescheinigungsprüfung abgeschlossen werden. Erreicht er oder sie für
alle fünf Module die Modulbescheinigungsprüfung, erhält man das SVF-Zertifikat Leadership. Dies bedeutet,
dass die in der Armee begonnene Führungsausbildung
im Zivilleben nahtlos fortgesetzt werden kann – unabhängig davon wie viele Module während dem Militärdienst abgeschlossen wurden. Die Führungsausbildung
der Armee wird mit modernen und praxisorientierten
Modulhandbüchern unterstützt. Durch die Modularisierung der Ausbildung können die Ausbildungsthemen
in einem militärischen oder zivilen Kontext unterrichtet
werden. Der Taschenbehelf als Nachschlagewerk für
Führung
die praxisorientierte Ausbildung auf den Ausbildungsplätzen kann den direkten Bezug zu den Grundlagen
in den Modulhandbüchern sicherstellen und unterstützt
die notwendige Reflexion des Verhaltens. Im Lerntagebuch werden unter Anleitung der Ausbilder die gemachten Erkenntnisse der Reflexion festgehalten.
Gleichschritt mit zivilen Ausbildungsinstituten
Die SVF ermöglicht Zertifikate und eidgenössisch anerkannte Abschlüsse im Führungsbereich und hat sich
innerhalb weniger Jahre zur führenden Ausbildung für
Kaderleute im unteren und mittleren Segment entwickelt. Die Ausbildung richtet sich an Berufsleute in allen
Führungsstufen, die in Betrieben von unterschiedlicher
Grösse und Branchenzugehörigkeit arbeiten. Der erfolgreiche Abschluss führt zu den geschützten Titeln
Führungsfachmann/-frau mit eidg. Fachausweis und
weiter zum eidg. Diplom Führungsexperte/-in und ermöglicht Weiterbildungen im Bereich der höheren Berufsbildung und auf Hochschulstufe.
KONFERENZ
UNTERNEHMENSSTEUERUNG
DER CONTROLLER
ALS BUSINESS PARTNER
28. Mai 2015, Radisson Blu Hotel, Zürich Flughafen
Die Führungsausbildung in der Armee ist die Startbasis
für eine Führungslaufbahn und
„
erfolgt nach den Leitlinien der SVF und ist damit
auch in der Privatwirtschaft anerkannt;
„
ist den heutigen Bedürfnissen angepasst und inhaltlich konsequent modular aufgebaut;
„
kann an privaten und öffentlichen Schulen bis zum
Eidgenössischen Fachausweis oder eidg. Diplom
Führungsfachmann/Führungsfachfrau fortgesetzt
werden.
Kontakt für weitere Informationen:
Zentrum Führungsausbildung
Kaserne, 3609 Thun
Tel. 058 468 34 50
[email protected]
www.armee.ch/zfa
DIE THEMEN
Der Controller als Business Partner für die
Unternehmenssteuerung
Kommunikations- und Beratungskompetenz als
Key Assets für Controller, CFOs und CEOs
Frankenstärke: Mit welchen Massnahmen begegnen
Schweizer Unternehmen der Herausforderung?
Digitalisierung: Was sind die Anforderungen und die
Tools für Controller in der neuen, digitalen Wirtschaft?
DIE REFERIERENDEN U. A.
Dr. René Cotting, Finanzchef und Mitglied
der Geschäftsleitung, ABB Schweiz
Siegfried Gerlach, CEO, Siemens Schweiz
Frank Heffter, Head of Group Controlling,
OC Oerlikon Management AG
Tobias Knechtle, CFO, Valora Group
Roberto Rhiner, Leiter Controlling, Tamedia AG
Daniel Röthlin, Unternehmensleiter, Ex Libris AG
Michael Tschümperlin, Leiter Controlling, Victorinox AG
Foto: shutterstock / theromb
Weitere Informationen und Anmeldung:
www.forum-executive.ch/unternehmenssteuerung
Konzeption und Organisation
Forum Executive AG
Führung
PARTNER
KOOPERATIONSPARTNER
rechnungswesen & controlling 1/2015
•
31
Mit Service Excellence
unterwegs in der Zahlenwelt
Wir leben in einer Welt, in der Produkte und
Dienstleistungen austauschbarer sind denn je.
Rigoros fordern Kunden ein, was ihnen wichtig
ist: Service! Die persönliche Note und ein Funken
mehr Herzlichkeit machen den entscheidenden
Unterschied. Sie wecken den Sportgeist und
die Begeisterung.
Höher, schneller, weiter – das ist das
Motto, unter dem Goethes Faust
durch die Welt rennt. Das auf ewigem
Wachstum basierende Wirtschaftssystem funktioniert nur so lange,
wie die Ressourcen vorhanden sind.
Es wird bereits diskutiert, ob dieses
«faustische Streben» nach immer
mehr, immer grösser, immer teurer
Christina Weigl,
richtig ist. Diese Aufwärtsentwicklung
Training & Coaching
kann ebenso wie eine unaufhaltsame
GmbH
Lohnspirale nach oben nicht der (ökowww.christinaweigl.ch
nomischen) Weisheit letzter Schluss
sein. Dadurch haben die Herausforderungen in der Kundenbetreuung
und Mitarbeiterführung deutlich zugenommen. In diesem Umfeld haben Unternehmen, die Service Excellence leben, einen erheblichen Wettbewerbsvorteil. Sie
verankern eine kompromisslose Dienstleistungs- und
Qualitätsstruktur und begeistern Kunden nachhaltig,
um langfristig am Markt erfolgreich zu agieren. Jede
Geschäftsbeziehung findet ausschliesslich über Menschen statt. Der Mitarbeiter hat darin die Schlüsselrolle
zwischen Kunde, Produkt und Unternehmung. Er muss
sich konsequent an den Kunden und deren Bedürfnissen orientieren. Auch ein Kunde, der vermeintlich «nur»
mit der Buchhaltung in Kontakt ist, entscheidet intuitiv,
ob diese Serviceleistung für ihn angenehm ist. Er spürt
authentische Herzlichkeit und nimmt das emotionale
Betriebsklima wahr. Wenn Mitarbeiter Leidenschaft für
ihre Arbeit ausstrahlen, rücken sie sich beim Kunden
unbewusst ins positive Licht. Dieses Service-Engagement sollte bei jedem Mitarbeiter leuchten.
Man gewinnt und verliert nie alleine
Auch in der Sportwelt sind Persönlichkeiten gefragt,
die ihr Potenzial, ihre Leidenschaft und Professionalität
in die Teamarbeit einbringen. Am Schluss zählt immer
das Ergebnis. Wenn alle ihr Bestes geben und es den
32
•
rechnungswesen & controlling 1/2015
einzelnen Spielern besonders gut läuft, übertragen sich
diese Emotionen auf die anderen.
Wenn Herzenskraft und Leidenschaft der Antrieb sind,
Herausforderungen zu meistern, sind meist auch starke
Führungskräfte im Spiel. Sportteams können in einem
Umfeld von Anerkennung und Vertrauen zur Bestform
auflaufen. Die richtige Kommunikation, der richtige
Spirit, die richtige Motivation zu Höchstleistungen sind
nicht nur im Sport relevant. Gelungene Führung erzeugt
also nicht Druck, sondern bewirkt einen Sog hin zu eigenverantwortlicher, hochmotivierter Arbeit. Vertrauen
Logische
Ebenen
Zugehörigkeit
Wozu? Beruf, Firma,
Sinn, Team, Aufgabe
Rolle, Identität
In welcher Rolle bin ich?
(Zusammenhängend mit
„Zugehörigkeit“)
Werte: Warum? Wofür?
Überzeugungen: „Wenn...
dann...“ Motivation
Fähigkeiten
Wie? Kompetenzen, Wissen,
Können, Fertigkeiten, Erfahrung
Verhalten
Was ist von aussen sichtbar?
Tun, Worte, Gestik, Haltung
Umwelt, Kontext
Wo? Wann? Wer?
Beschreibung: Ort, Umgebung, Personen,
Stimmung, Dinge, Atmosphäre
www.christina-weigl.ch
Führung
als Basis einer Teamkultur kann mit keiner Excel-Tabelle
berechnet werden. Gelingt es einer Führungskraft, das
Vertrauen seiner Arbeitnehmer zu gewinnen, kann dies
der richtige Treiber zur Excellence sein. Studien bestätigen, dass ein Lob des direkten Vorgesetzten der wichtigste Motivator im Unternehmen ist. Wertschätzung
können Menschen nicht selbst erzeugen. Sie sind darauf
angewiesen, diese im Kontakt mit anderen zu erfahren.
Eine verlässliche Führungskultur der Wertschätzung, die
nur aufblühen kann, wenn sie das ganze Unternehmen
durchzieht, lebt Service Excellence authentisch vor. Dies
schlägt sich in der Bilanz direkt im Pluskonto «Einnahmen Neukunden durch Weiterempfehlung» nieder.
«Gewonnen oder verloren wird
zwischen den Ohren»
Service Excellence lässt sich nur durch
kontinuierliches gemeinsames Üben und durch
Reflexion erreichen und aufrechterhalten.
Besuchen Sie Tages-Workshops
zu diesen Themen:
„
Passion to lead 1
Werte im Fokus
20. März oder 1. Sept. 2015
„
Passion to lead 2
Mitarbeiterentwicklung im Fokus
19. Juni 2015
„
Passion to lead 3
Emotionsmanagement im Fokus
24. April 2015
Details und Anmeldung: www.christina-weigl.ch
Die innere Einstellung zur Extrameile ist matchentscheidend. Unsere Überzeugungen und unsere Einstellung
diktieren alle übrigen Qualitäten.
„
Sie diktieren meine Servicequalität.
„
Sie diktieren meine Führungsqualität.
„
Sie diktieren meine Beziehungsqualität.
„
Sie diktieren meine Leadershipqualität.
„
Sie diktieren meine Lernqualität.
Und sie prägen unser Verhalten und Handeln. Gut zu
wissen, dass wir selbst bestimmen können, was wir
denken und wie wir unser Gegenüber wahrnehmen.
Jede Überzeugung hat auch einen Gefühlszustand.
2/3 unserer Leistung hängt von diesen Emotionen ab,
während das emotionale Erleben unsere Arbeitsqualität
und Leistungsfähigkeit steuert. Forschungsergebnisse
von David McClelland zeigen, dass die Geschäftsberichte von Managern mit einem bestimmten Mass an
emotionaler Intelligenz die jährlichen Umsatzziele um
20 Prozent übertrafen.
Hohe Hürden – Ständiges Training
Der persönliche, emotionale Entwicklungsprozess im
herausfordernden Business-Alltag ist oft wichtiger als
theoretisches Wissen, Zahlenanalysen oder Papiertiger
zur Qualitätssicherung. Erfolgreich zu sein bedeutet
nämlich nicht nur, Prozesse gnadenlos zu optimieren.
Perfekter Service ohne Herz und Leidenschaft kann
arrogant wirken. Es gilt, die Menschen dahinter zu entdecken. Nicht an den Prozessen feilen, sondern an uns
selbst – das erzeugt herzliche Professionalität. Möchten wir nicht alle ganz souverän in genau dieser Liga
spielen? Nur zu… jeder, der den Willen aufbringt, sich
mit Leidenschaft zu engagieren, kann über sich hinauswachsen. Jeder Spitzensportler weiss: An der Spitze
bleibt nur derjenige, der täglich trainiert. Nachhaltige
Optimierung von Leistungen ist nicht mit «mehr-härterschneller», sondern viel effektiver mit Bewusstheit, hoher Aufmerksamkeit, sinnvollem Emotionsmanagement
und Spass zu erreichen. Weil Gewinnen Freude macht!
Master/Diploma of Advanced Studies
MAS/DAS Corporate Finance
MAS/DAS Controlling
DAS Accounting
Start Lehrgänge: 20. August 2015
Letzte Info-Veranstaltung vor dem Start:
19. Mai 2015, 18.15 Uhr, IFZ, Zug
www.hslu.ch/ifz-weiterbildung, T +41 41 757 67 67, [email protected]
Führung
rechnungswesen & controlling 1/2015
•
33
HRM2 – das neue
Harmonisierte Rechnungslegungsmodell
Zielgruppe
Angestellte öffentlicher Verwaltungen, Behördenmitglieder von Rechnungs-,
Geschäftsprüfungs-, Finanz- sowie Gemeindekommissionen, Mitglieder der Exekutive,
Revisorinnen und Revisoren und alle interessierten Personen
Nutzen
Sie erfahren, wo die Neuerungen die Rechnungslegung und das Rechnungswesen
beeinflussen und wie die erfolgreiche Einführung gelingt.
Nach dem Lehrgang «HRM2» haben Sie das Know-how und die Kompetenz, um die
Umstellung auf «HRM2» zweckmässig vorzubereiten und erfolgreich umzusetzen.
Dafür sorgen erfahrene Referentinnen und Referenten, die Ihnen die wichtigsten
Änderungen sowie Neuerungen praxisnah vermitteln.
Inhalt
Freitag, 29. Mai 2015 mit Michael Käsermann, Susanne Notter, Yvonne Hunkeler
• Zielsetzungen für die Weiterentwicklung des HRM
• Elemente des Rechnungslegungsmodells, Grundsätze ordnungsgemässer Rechnungslegung,
Kontenrahmen und funktionale Gliederung
• Erfolgsrechnung, Aktive und Passive Rechnungsabgrenzung, Wertberichtigung
Freitag, 12. Juni 2015 mit Monika Probst
• Steuererträge, Spezialfinanzierungen und Vorfinanzierungen, Rückstellungen
und Eventualverbindlichkeiten
• Investitionsrechnung, Bilanz, Anlagegüter und Anlagebuchhaltung
Freitag, 19. Juni 2015 mit Pirmin Marbacher, Gianmarco Zanolari
• Geldflussrechnung, Eigenkapitalnachweis, Anhang zur Jahresrechnung
• Vorgehen beim Übergang zu HMR2, Musterfinanzhaushaltgesetz, Finanzinstrumente
Freitag, 26. Juni 2015
Freiwillige Zertifikatsprüfung, Dauer 90 Minuten
Kosten
CHF 2450 inkl. 8% MWST
Die Kursunterlagen, Zertifikatsprüfung und Pausenverpflegung sind inbegriffen.
Anmeldung und weitere Infos
Auf www.veb.ch, Veranstaltungen, Kurse, erhalten Sie weitere Informationen
34 • rechnungswesen
& controlling
1/2015
und können
sich auch für den Lehrgang
anmelden.
Kursort ist Zürich.
Der Lehrgang findet an drei Tagen
statt, jeweils von 8.45 bis 16.45 Uhr
Referenten
Yvonne Hunkeler, dipl. Wirtschaftsprüferin, Betriebsökonomin FH,
Yvonne Hunkeler GmbH
Michael Käsermann, MScBA,
Betriebsökonom FH, BDO AG,
Leiter öffentliche Verwaltungen
Pirmin Marbacher, dipl. Wirtschaftsprüfer, Betriebsökonom FH, BDO AG,
Bereichsleiter öffentliche Verwaltungen
Zentralschweiz
Susanne Notter, dipl. Gemeindeschreiberin, dipl. Finanzverwalterin,
BDO AG, leitende Beraterin öffentliche
Verwaltungen
Monika Probst, Fachfrau im Finanz- und
Rechnungswesen mit eidg. Fachausweis,
dipl. Wirtschaftsinformatikerin, dipl. Finanzverwalterin, BDO AG, leitende Beraterin
öffentliche Verwaltungen
Gianmarco Zanolari, lic. oec. HSG,
dipl. Wirtschaftsprüfer, BDO AG,
leitender Wirtschaftsprüfer
Beratung und Auskunft
Sind Sie unsicher ob dieser Lehrgang
für Sie passend ist?
Wir beraten Sie gerne: 043 336 50 30.
Dieser Zertifikatslehrgang
ist eine Weiterbildung
von veb.ch und BDO AG
Ausbildung
•
Weiterbildung
«Machen Sie sich fit für die erfolgreiche
Umstellung auf HRM2»
Inwiefern beeinflussen die Neuerungen die
Rechnungslegung und das Rechnungswesen?
Wie gelingt eine erfolgreiche Einführung? Das
erfahren Sie im Zertifikatslehrgang «HRM2 – das
neue Harmonisierte Rechnungslegungsmodell».
Das Harmonisierte Rechnungslegungsmodell HRM2 ist die Grundlage für die Rechnungslegung und
Buchführung der Kantone und Gemeinden. Es wurde im Auftrag der
Konferenz der Kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren von
der Fachgruppe für kantonale Finanzfragen (FkF) als Weiterentwicklung
Michael Käsermann,
von HRM1 erarbeitet. In Anlehnung
BDO AG
an die IPSAS und in Koordination mit
dem neuen Rechnungsmodell des
Bundes hat die FkF bisher 21 Fachempfehlungen zu HRM2 entwickelt. Die Fachempfehlungen stellen Mindeststandards dar, welche alle öffentlichen Gemeinwesen so rasch wie möglich, spätestens
aber bis 2018 erfüllen sollen.
Die Einführung und Anwendung von HRM2 stellt Behörden und Verwaltungen vor erhebliche Herausforderungen. Der Zertifikatslehrgang ermöglicht eine zweck-
mässige Vorbereitung und eine erfolgreiche Umsetzung. Dies umfasst alle wesentlichen Elemente und
Grundsätze des Rechnungsmodells, der Buchführung
sowie des Jahresabschlusses nach HRM2. Ein spezieller Fokus wird auf die Vermittlung der verschiedenen
Wahlmöglichkeiten gelegt, welche die Fachempfehlungen teilweise bewusst offen lassen. Abweichende kantonale Praktiken sollen hierbei erläutert werden und zu
einer besseren Orientierung verhelfen. Konkrete Stolpersteine bei der Umsetzung werden aufgezeigt und
Hilfestellungen für eine optimale Einbettung in die Verwaltungssteuerung abgegeben. Nach dem Zertifikatskurs kennen die Teilnehmenden die wesentlichen Elemente des neuen Rechnungslegungsmodells und sind
befähigt HRM2 effizient umzusetzen.
Neben der Informationsvermittlung durch ausführliche Unterlagen, Referate und Lehrgespräche erhalten
die Teilnehmenden Gelegenheit, in Diskussionen und
Übungen das erworbene Wissen anzuwenden und zu
vertiefen.
Zertifikatslehrgang: «Das neue harmonisierte Rechnungsmodell 2 (HRM2)»
Kursleiter:
Michael Käsermann (MScBA, Leiter öffentliche Verwaltungen BDO AG)
Referenten:
Pirmin Marbacher (dipl. Wirtschaftsprüfer); Susanne Notter (dipl. Finanzverwalterin);
Monika Probst (Fachfrau im Finanz- und Rechnungswesen, dipl. Finanzverwalterin);
Gianmarco Zanolari (dipl. Wirtschaftsprüfer), Yvonne Hunkeler (dipl. Wirtschaftsprüferin)
Zielpublikum: Angestellte öffentlicher Verwaltungen, Behördenmitglieder von Rechnungs-, Geschäftsprüfungs-,
Finanz- sowie Gemeindekommissionen, Mitglieder der Exekutive, Revisorinnen und Revisoren
und alle interessierten Personen
Kurstermine: Freitag 29.05. / 12.06. / 19.06.2015 jeweils von 8.45 bis 16.45 Uhr (Kurstage)
Freitag 26.06.2015 (freiwillige Zertifikatsprüfung)
Kursort ist Zürich
Ausbildung
•
Weiterbildung
rechnungswesen & controlling 1/2015
•
35
Wie Sie weitgehend Risiken vermeiden –
Transfer Pricing, eine permanente
Herausforderung
Wer ist davon nicht betroffen? Das Thema
Transfer Pricing ist ein Dauerbrenner und gilt
nicht nur für multinationale Unternehmen.
Auch KMU sind mit der Thematik der Verrechnungspreisegestaltung für konzerninterne
Lieferungen und Leistungen konfrontiert.
In jüngster Vergangenheit sind mehr
und mehr auch KMU in den Radar
der Steuerbehörden bezüglich der
Preisgestaltung von Lieferungen und
Leistungen innerhalb von verbundenen Unternehmen geraten. Und dabei sind nicht mehr nur die ausländischen Steuerbehörden die Bösen,
nein, auch hierzulande wollen die
Steuerhoheiten um die Gunst des
Steuersubstrates mitreden und ein
Stück des Kuchens abbekommen.
kumentiert werden muss. So z.B. in Deutschland, wo
Unternehmen bei einer Aussenprüfung grundsätzlich
60 Tage Zeit haben, um die Verrechnungspreisdokumentation vorzulegen. Zuwiderhandlung kostet pro Tag
der Fristenüberschreitung € 100 plus einen Zuschlag
auf die Gewinnaufrechnung von 5 – 10 %. Noch schlimmer in Polen, wo ein eisiger Polarwind weht: Vorlagefrist
7 Tage, Busse pro Tag der Verspätung € 5000 und anstelle des normalen Steuersatzes von 19% wird für die
Gewinnkorrektur 50% angewendet. Zugegeben, beim
heutigen EUR/CHF-Kurs kommen die Unternehmen in
den Genuss von 20% Rabatt. Trotzdem, muss das sein?
Woran mag es wohl liegen? Meist sündigen die KMU
bei der Bereitstellung von internen Ressourcen, um ein
einfaches, standardisiertes und aktualisiertes Verrechnungspreissystem zu implementieren. Und wenn es
einmal eingeführt ist, wird das Verrechnungspreissystem aufgrund von fehlendem Sachverständnis, fehlendem Engagement oder fehlenden Zielsetzungen nicht
gepflegt. Dies betrifft im Speziellen die Transfer Pricing
Dokumentation. In der Schweiz herrscht bezüglich den
Dokumentationsvorschriften Sonnenschein; sprich, nur
wenn ein Unternehmen der Auffassung ist, dass die von
der Steuerverwaltung angewandte Gewinnmarge zu
hoch angesetzt sei, hat das Unternehmen diese – gestützt auf eine Dokumentation – mit einem Nachweis zu
widerlegen, dass die Gewinnmarge der Steuerbehörde
dem Drittvergleich nicht standhält. Detaillierte Information über das «Was» und «Wie» der Dokumentation
finden sich in der Schweizer Gesetzgebung praktisch
nicht.
Wenn man das Rezept zur Bestimmung der richtigen
Fremdvergleichsmethode kennen würde, wenn man
eine Transfer Pricing Dokumentation aus dem Ärmel
schütteln könnte oder, wenn man verraten könnte,
welcher Verrechnungspreis von allen Steuerbehörden
als der faire Fremdvergleichsansatz (engl. Dealing at
Arm’s Length) anerkannt würde, dann wäre man wohl
ein Heiliger. Wenn man aber behauptet, dass die KMU
weder für Transfer Pricing gerüstet noch sich der Risiken bewusst sind, denn gilt man schnell als Kritiker. Sie
entscheiden, wie Sie Ihr Transfer Pricing System unterhalten wollen! Der Lehrgang vermittelt Ihnen das dazu
notwendige Wissen.
Thomas Zbinden,
Lehrgangsleiter
Transfer Pricing
Im Ausland gibt es klare Vorschriften
Dagegen weht im Ausland ein rauer Wind. Haben doch
die meisten ausländischen Steuerbehörden umfassende und klare Vorschriften erlassen, was, wie, wann do36
•
rechnungswesen & controlling 1/2015
Zertifikatslehrgang «Transfer Pricing Experte»
Melden Sie sich jetzt für den Lehrgang «Transfer Pricing
Experte» an. Der Lehrgang eignet sich für Fachleute
im Finanz- und Rechnungswesen, Führungskräfte und
Sachbearbeiter aus den Bereichen Treuhand, Steuern,
Rechnungswesen/Controlling, Unternehmensberatung
und alle interessierte Personen.
Start: Montag, 20. April 2015. Weitere Informationen
und Anmeldung unter www.veb.ch
Ausbildung
•
Weiterbildung
Aktuelles aus der Controller-Akademie
Gerne präsentieren wir Ihnen auch in dieser
Ausgabe die Weiterbildungs-Angebote der
Controller Akademie. Ausführliche Infos,
Factsheets und Broschüren finden Sie jederzeit auf www.controller-akademie.ch.
Auf zur Prüfung:
Expertin/Experte in Rechnungslegung und Controlling
Der Frühling verheisst uns nicht nur
frisches Grün, sondern auch frisch
diplomierte Expertinnen und Experten in Rechnungslegung und Controlling. Rund 55 Kandidatinnen und
Hansueli von Gunten,
Kandidaten aus dem 13. Studienlic. und mag. rer. pol.
gang beschliessen dieser Tage ihre
Geschäftsleiter der
Ausbildung und stellen sich der eidController Akademie
AG in Zürich.
genössischen Höheren Fachprüfung.
Wir wünschen allen Teilnehmern guten Erfolg. Sie haben sich im letzten
Semester intensiv und in grossem Masse eigenständig
auf diesen Meilenstein ihrer Laufbahn vorbereitet und
viel Ausdauer bewiesen, während sie eine ganze Reihe
früherer Prüfungen und Fallstudien lösten.
Neuer Studiengang im Herbst 2015
Der nächste Studiengang beginnt am 18. Oktober 2015
in zwei Varianten: Die Teilnehmenden erarbeiten sich ihr
Wissen in fünf oder drei Semestern. Möchten Sie nicht
nach Zürich fahren? Wir kooperieren mit Ausbildern in
Bern, Basel, Luzern, St. Gallen und Vevey (gleicher Lektionenplan). Es finden gemeinsame Zertifikatsprüfungen statt und die Dozierenden arbeiten eng zusammen.
Damit ist die Controller Akademie Marktführerin in der
Schweiz.
Kommt jetzt die Zeit, um Ihrer Karriere
neuen Schwung zu verleihen?
veb.ch wünscht sich, dass mehr Fachleute in Finanzund Rechnungswesen die Experten-Ausbildung in Angriff nehmen, denn letzten Herbst betrug der Anteil der
Fachausweisinhaber nur noch geringe 43%. Dabei ist
das Studium, etwas Fleiss vorausgesetzt, keine Hexerei – vor allem, wenn Sie auf einige Praxisjahre zurückblicken dürfen. Nicht umsonst beträgt das Durchschnittsalter unserer Studierenden 33 Jahre.
Warum aber treten heute bereits 42 % der Teilnehmenden als Fachhochschul- und Universitätsabsolventen
zum Studium an? Wir sehen das als Beweis, dass die
klassische Expertenausbildung in Rechnungslegung
immer noch als besonders tief gehende und daher ausgesprochen attraktive Ausbildung gilt.
Randnotizen für Unentschlossene: Die kürzeren Intensiv-Klassen schliessen jeweils mit sehr guten Resultaten ab. Zudem würden wir gerne mehr Frauen für diese
Weiterbildung gewinnen. Die derzeitige «Frauenquote»
von 37 % lässt sich doch bestimmt steigern!
Controlling im Fokus:
Praxisstudium in sechs Modulen
Alles Wichtige zum Thema in kompaktem Format: Am
14. Oktober 2015 beginnt bereits zum siebten Mal das
in sechs Module gegliederte Controlling-Praxisstudium.
Für Details und das gesamte Programm:
www.controller-akademie.ch
Ausbildung
•
Weiterbildung
rechnungswesen & controlling 1/2015
•
37
Es dauert ein Semester. Unterrichtet wird mittwochs,
jeweils von 14.00 bis 19.10 Uhr. Jedes Modul schliesst
mit einer Prüfung ab. Diese Weiterbildung ist zugeschnitten auf Inhaber/innen des Fachausweises und
ähnlicher Ausbildungen.
Führen mit Kompetenz:
Chef/in Finanz- und Rechnungswesen
Wer nicht auf das Studium zum Experten in Rechnungslegung und Controlling setzen will, meistert in diesem Studiengang die Grundlagen und Instrumente des
Finanz- und Rechnungswesens, um als Vorgesetzter
erfolgreich zu bestehen. In sieben Modulen behandeln
Sie Themen wie Jahresabschluss, Steuern, Zoll, Risiko,
IKS, Finanzierung, Swiss GAAP FER, Unternehmensbewertung, Controlling und Führung. Auftakt: 13. Oktober 2015. Unterricht jeweils am Dienstag, 14.00 – 18.20
Uhr. Ein Semester.
Nur noch wenige freie Plätze: Excel-Seminare
Melden Sie sich jetzt noch für eins der beliebten und
praxisbezogenen, zweitägigen Excel-Seminare an:
„
Excel für Controller:
9. + 16. September 2015
„
Excel für Buchhalter und Treuhänder:
5. + 12. Mai sowie
25. August + 1. September 2015
„
Controlling mit Excel, Access und OLAP:
15. + 22. April 2015
Für Experten schneller erreichbar:
EMBA Controlling und Consulting
Die Weiterbildung zum Executive Master of Business
Administration in Controlling und Consulting dauert normal zwei Jahre. Als Experte in Rechnungslegung und
Controlling kommen Sie dank Anrechnung Ihres Wissens in einem Jahr zum Ziel. Der Studiengang richtet
sich an Finanzverantwortliche, bei welchen nebst fachlichen Aufgaben die Zusammenarbeit mit der Linie und
die Leitung des eigenen Teams im Zentrum stehen.
Ein Angebot der Berner Fachhochschule in Kooperation
mit der Controller Akademie. Rechnen Sie mit 29 Seminartagen plus Masterarbeit. Bisheriges Teilnehmer-Feedback: überwiegend «sehr gut». Beginn: 23. April 2015.
Rechnungslegung für NPO
nach FER 21 und neuem Rechnungslegungsrecht
Das erwartet Sie:
Strukturiert, einfach und schnell:
– Vorgehensweise bei der Jahresabschlusserstellung 2015
in vier Schritten
– Darstellung von Bilanz und Betriebsrechnung:
Mindestgliederung
– Die Kapitalveränderungsrechnung, der Kapitalaufbau
und der Leistungsbericht
– Die Berichterstattung
– Die Mehrwertsteuer
Tagesseminar
Mittwoch, 24. Juni 2015
38
•
rechnungswesen & controlling 1/2015
Interessiert? Detailprogramm und
Anmeldemöglichkeit auf www.veb.ch,
Aus- und Weiterbildung
Ausbildung
•
Weiterbildung
Die Jahresabschlussplanung
als Podcast zum Nachhören
Im Fokus der Jahresabschlussplanung 2015
standen Neuerungen im Bereich der Mehrwertsteuer, der Direkten Bundessteuer sowie der
Sozialversicherungen.
Neu aus Sicht der MWST war vor allem, dass ausländische Unternehmen in der Schweiz unter bestimmten Voraussetzungen steuerpflichtig würden. Auch für
Schweizer KMU gibt es eine entsprechende Regelung,
und zwar im Handel mit den EU-Staaten, wie Mehrwertsteuerexperte Rolf Hoppler sagte. Aus EU-Sicht
sei dies in erster Linie die Änderung der Steuerpflicht
bei Internetdienstleistern, was auch die Schweiz stark
betreffe. «Jeder, der in der Schweiz über das Internet
Dienstleistungen anbietet oder Produkte verkauft, wird
neu in der EU steuerpflichtig, wenn der Endverbraucher,
also der Kunde, aus der EU ist.» Änderungen gab es
auch in den Immobilien: Vieles wurde wieder geändert
und der Praxis angepasst. Mittlerweile gibt es sehr viele
Übergangsbestimmungen für Immobilien, welche man
aus buchhalterischer Sicht unbedingt berücksichtigen
muss. «Mit den vielen Neuerungen wird einiges auf die
Unternehmen zukommen», ist Hoppler überzeugt.
Neue Herausforderungen gibt es auch bei den Direkten
Steuern. Die beiden Steuerexperten Branko Balaban,
Partner bei BachmannPartner in Luzern, sowie Erich
Ettlin, Partner bei der BDO, erklärten Anpassungen im
Rahmen der Gesetzgebungsaktivitäten der Kantone.
Praxisfälle aus dem Bereich Hobby und selbstständige Erwerbstätigkeit kamen ebenfalls zur Sprache und
eröffneten stets rege Diskussionen. Ferner erklärten sie
die Stolpersteine bei der Rückforderung der Verrechnungssteuer. Unvollständige Deklarationen würden zu
einer Verweigerung der Rückerstattung führen, was
eine steuerliche Belastung von 35 Prozent bedeutet.
Ein Blick hinter die Schweizerische Steuerkonferenz
Bruno Knüsel, Vorsteher oder CEO des kantonalen Steueramtes Bern, warf vor allem einen Blick hinter die Kulissen
der Schweizerischen Steuerkonferenz und ging auf Neuerungen im Zusammenhang mit Volksabstimmungen zu
Steuerthemen ein: darunter FABI, die Aufwandbesteuerung,
die Familienbesteuerung und die Bundes-Erbschaftssteuer.
Beim Referat von Christian Wey, dipl. Bankfachexperte
und Steuerexperte SSK, stand das Steuerstrafrecht im
Ausbildung
•
Weiterbildung
Fokus. Er erklärte Themen wie die straflose Selbstanzeige, ging auf die Verantwortlichkeiten der Berater ein
und machte einen Ausblick auf die Revision des Steuerstrafrechts. Das Ganze unterstrich er mit vielen anschaulichen Praxisfällen. Christian Wey ist Teamchef
bei der Abteilung Strafsachen und Untersuchungen –
oder wie man salopp sagen könnte: Teamchef bei der
Steuerfahndung.
Abgerundet wurde das diesjährige Seminar zur Jahresabschlussplanung durch Ausführungen im Bereich
des Sozialversicherungsrechts durch den diplomierten
Steuerexperten Orlando Rabaglio. Als Kenner der nicht
immer so einfachen Materie referierte er zur neuen Gesetzgebung und erläuterte aktuelle Urteile des Bundesgerichts. Schwierig für den Buchhalter/Treuhänder sei
es eine sachgerechte Abgrenzung zwischen Lohn und
Dividende zu finden. Eine weitere Herausforderung sei
die Festlegung, ob es sich bei einer Tätigkeit um ein
Anstellungsverhältnis handelt oder ob es eine selbstständige Erwerbstätigkeit ist, so Rabaglio. Wichtig sind
derartige Fragen insofern, als die Sozialversicherungen,
die direkte Bundessteuer und die Mehrwertsteuer unterschiedliche Aspekte haben.
Als Podcast zum Nachhören
Die Teilnehmer des Seminars bekamen im Hotel Marriott
in Zürich die für sie wichtigen Änderungen direkt von Experten vermittelt. Dies hat den Vorteil, dass neueste Entwicklungen noch am Seminartag selber einfliessen. Und
die Seminarteilnehmer können den Referenten direkt
Fragen stellen und sich während des Seminartages mit
Berufskollegen austauschen.
Doch auch wer das Seminar verpasst hat, kann von den
Expertenvorträgen profitieren. Alle Referate des Seminars
wurden aufgenommen und als Audiopodcast zur Verfügung gestellt. Auf der Internetplattform vebmedia.ch stehen die Aufnahmen der Referate mit allen Seminarunterlagen zum Download zur Verfügung.
Tobias Kilchör
rechnungswesen & controlling 1/2015
•
39
Die Weiterbildung für die kaufmännische Leitung
Dipl. Leiter/in Finanzen & Dienste NDS HF
Eidgenössisch anerkannt
Start 8. Durchführung: April 2015
Controlling nach internationalen Standards
Dipl. Controller/in NDS HF
Eidgenössisch anerkannt
Start 28. Durchführung: September 2015
Neu! In Zusammenarbeit mit veb.ch
Dipl. Steuerberater/in NDS HF
In eidgenössischer Anerkennung
Start erste Durchführung: Oktober 2015
SIB
SCHWEIZERISCHES
INSTITUT FÜR
BE TR IEBS ÖKONOMIE
DIE SCHWEIZER
K ADERSCHMIEDE
S E I T 19 6 3
Erstklassige Bildung direkt
beim HB Zürich. Die grösste
HFW der Schweiz!
40
•
rechnungswesen & controlling 1/2015
Z Ü R I C H/C I T Y
W W W. S I B .C H
0 4 3 322 26 6 6
Ausbildung
•
Weiterbildung
50 Jahre und kein Job – was tun?
Eine neue Stelle zu finden, klingt einfacher als
es ist. Mühe haben vor allem ältere und langjährige
Mitarbeiter oder Fachkräfte gewisser Branchen.
Hier setzt InnoPark Schweiz AG an.
Im Gegensatz zu vielen anderen Arbeitsmärkten weltweit ist die Arbeitslosigkeit in der Schweiz relativ gering.
Trotzdem gibt es auch bei uns immer wieder Fachkräfte, die Mühe haben, eine neue Stelle zu finden. Gewisse
Branchen leiden unter der Verschlechterung der Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel in der Finanzbranche. Ein Grund dafür ist das Outsourcing verschiedener
Tätigkeitsbereiche.
Unerwartete Arbeitsplatzverluste und eine lang dauernde, vergebliche Stellensuche können das private und
familiäre Umfeld stark belasten und damit die Stellensuche zusätzlich erschweren. Diese Personen sind einem
enormen Druck ausgesetzt und gleichzeitig müssen sie
ihre berufliche Zukunft planen.
Unternehmen begegnen dem Innovationsdruck in der
Schweiz, in dem sie gut ausgebildete, jüngere Arbeitskräfte einstellen. Im Gegenzug vernachlässigen sie die
Weiterbildung der oft langjährigen Angestellten, was
schlussendlich zu deren Entlassung führen kann. Wer
davon betroffen ist, der sieht sich mit einem rauen Arbeitsmarkt konfrontiert. Dies betrifft besonders Fachkräfte gewisser Branchen, ältere Personen sowie langjährige Kader.
In solchen Situationen engagiert sich InnoPark Schweiz
AG. Das Zentrum für Innovation, Beratung und Management erbringt seit zehn Jahren Dienstleistungen für
Stellensuchende im Rahmen einer vom Staatssekretariat für Wirtschaft SECO koordinierten arbeitsmarktlichen
Massnahme. InnoPark fördert die Reintegration von gut
qualifizierten Personen mittels Weiterbildung, Projektarbeit und Coaching im Stellensuchprozess mit dem Ziel,
die individuellen Arbeitsmarktfähigkeit zu erhalten oder
Ausbildung
•
Weiterbildung
Unterstützung in schwieriger Situation
rechnungswesen & controlling 1/2015
•
41
zu steigern – mit der Erfahrung aus der Begleitung von
mehr als 5000 Stellensuchenden.
Im Angebot «initia – die individuelle und persönliche Bewerbungsstrategie» werden kleine Gruppen von sechs
bis zehn Personen von Dozenten und Coaches begleitet. Gruppenlektionen ergänzt durch Einzelcoachings
bieten ein optimales Umfeld, um jeden Kursteilnehmenden individuell zu betreuen. Um die Vision «Berufliche
Zukunft» anzupeilen, geht es bei «initia» darum, in drei
Schritten von einer Problem- zu einer Lösungsorientierung zu finden. Der erste Schritt besteht darin, jede
einzelne Persönlichkeit dort abzuholen, wo sie gerade
steht. In einer zweiten Kursphase geht es darum, sich
der eigenen Kompetenzen bewusst zu werden und gemeinsam neue Ziele zu definieren. Die Teilnehmenden
werden schliesslich drittens im Bewerbungsprozess
professionell unterstützt. Durch dieses schrittweise Vorgehen wird die Basis für die erfolgreiche Zukunft der
Kursteilnehmenden gelegt, wobei deren Selbstwertgefühl und Selbstmotivation steigen. Die Dynamik innerhalb
der Kursgruppen trägt das ihre bei, dass Teilnehmende
mitgerissen werden und so auch lernen, ihre Ängste zu
überwinden und über sich selbst hinauszuwachsen.
Herbert Mattle, VR Innopark Schweiz:
50-Jährige, man spricht bereits auch von
45-Jährigen, finden oftmals nur nach langer
Zeit – wenn überhaupt – eine neue Stelle. Eine
schwierige Situation für Mitarbeitende, auch
wenn es leider von «offizieller» Seite oftmals
noch negiert wird. Der Grund für die Ablehnung
kennt niemand so genau: überqualifiziert? Zu
teuer? Ausgebrannt oder zu alt für gute Leistung?
Unglaubwürdig, dass jemand auch einen Schritt
zurück machen kann und will? Beruflich nicht
mehr auf dem aktuellen Stand?
7 Tipps:
1. Das Leben ist nicht immer einfach, nirgends
ist die (Berufs)Welt vollkommen in Ordnung –
wieder mehr schätzen und zufrieden sein mit
dem, was man hat.
2. Niemals kündigen, ohne einen neuen Job zu
haben.
3. Stete, lebenslange Weiterbildung ist ein
absolutes Muss – am besten bei veb.ch ;-)
4. Rechtzeitig persönliches Netzwerk aufbauen.
InnoPark steht im Kontakt mit den kantonalen Arbeitsmarktbehörden, um die Finanzierung der Initia-Kurse
für Arbeitslose abzuklären. Das Angebot eignet sich
auch für Personen, welche zum Beispiel im Rahmen einer Firmenrestrukturierung kurz vor der Entlassung stehen. In diesen Fällen wäre die Finanzierung durch den
Arbeitgeber im Sinne eines attraktiven Outplacements
denkbar.
Für weitergehende Auskünfte und direkte Anfragen
wenden Sie sich gerne an Martin Geser, CEO InnoPark
Schweiz AG.
[email protected]
5. Wenn die Arbeitsstelle weg ist: die Realität
möglichst schnell akzeptieren, sich coachen
lassen und keine Zeit verlieren, eine neue
Stelle zu suchen.
6. Finanziell wie räumlich flexibel sein
7. Selbständigkeit ist oftmals der letzte Ausweg,
es kann aber auch eine Falle sein:
Es fehlt ein griffiges Geschäftsmodell und
Kunden, wenige können «Klinkenputzen» und
wenn dann noch die Altersvorsorge weg ist,
geht es im Alter schlecht aus.
DURCHBLICK
Evaluationsinstrumente für eine hervorragende Bildungsqualität
Noch nie konnten Sie die Feedbacks von Bildungsteilnehmenden so einfach und konsequent für Ihren Erfolg nutzen.
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Mit den innovativen Ergebnisvisualisierungen der webbasierten Auswertungsplattform gewinnen Sie spielend wertvolle Erkenntnisse.
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42
•
rechnungswesen & controlling 1/2015
Ausbildung
•
Weiterbildung
E-Rechnung in der Schweiz
Compliance und Führungsverantwortung
Wer mit der finanziellen Führung eines Unternehmens beauftragt ist, trägt auch die Verantwortung
für die E-Rechnung, deren Archivierung sowie
die elektronisch geführten Geschäftsbücher
inkl. Verfahrensdokumentation (VFD). Neue
Kompetenzen sind aufzubauen.
1. Die elektronische Rechnung
auf dem Vormarsch
Ursula Sury,
Rechtsanwältin,
Mitglied LAV und
SAV Professorin
an der Hochschule
Luzern, Mediatorin
SKWM, Nachdiplomstudium
Wirtschaftspädagogik HSG
www.dieadvokatur.ch
Roger Jaquet,
Dipl. Experte in
Rechnungslegung
und Controlling
Inhaber Business
ControllingPartner
AG, Lenzburg
www.cpag.ch
Unternehmen sind konfrontiert mit
dem rasanten technologischen Wandel. Jüngste Entwicklungen zeigen,
dass im B2B-Business der elektronische Rechnungsaustausch zwischen
Unternehmen zum Standard wird.
Auch die öffentlichen Verwaltungen
modernisieren ihre Geschäftsprozesse mit umfassenden E-Rechnungsprojekten, um effizienter zu werden.
2. Wann sprechen wir von einer
elektronischen Rechnung?
Jede Kombination ist möglich. Dies führt zu einer höheren Komplexität, zu Mehraufwendungen und Fehleranfälligkeit. Gemischte Archive werden zur Regel.
Die Voraussetzungen für E-Rechnungen sind erfüllt, wenn:
„
die Rechnungsdaten in strukturierter Form vorliegen
„
Inhalt und Übermittlung den rechtlichen Vorgaben entsprechen
„
sie mit einer digitalen Signatur versehen sind
„
die elektronischen Daten gesetzeskonform aufbewahrt werden
Keine elektronischen Rechnungen
sind:
„
g escannte Papierrechnungen
oder unstrukturierte Rechnungsdaten wie E-Mails, PDF- oder
Word-Dokumente
Erst mit einer durchgängig automatisierten und integrierten Lösung vom Lieferanten bis zum Kunden entsteht ein nachhaltiger Mehrwert. Dies bedeutet, dass
alle transaktionsrelevanten Daten unternehmensübergreifend für die Prozesse Purchase to pay und Order
to cash elektronisch in einer eBusinesslösung standardisiert aufbereitet und beherrscht werden (siehe
Abb. 1). Durch diese Vereinfachung administrativer Prozesse können auch KMUs und Kleinstunternehmen mit
der Umstellung auf die E-Rechnung einen Nutzen generieren (Box). Heute verfügen IT-Anbieter über geeignete eBusiness-Lösungen. Eine Teilautomatisierung wie
etwa das Scannen von Papierrechnungen ist meistens
nur als Übergangslösung wirtschaftlich sinnvoll.
4. Gesetzliche /regulatorische Anforderungen
3. Der Weg zur elektronischen
Rechnung
Die Entwicklung vom manuellen Papierprozess zur
elektronischen Lösung führt zu folgenden parallel verlaufenden Prozessen und Verfahren (Abb. 1):
Informatik
„
Rechnungsempfang (Purchase to pay):
a. manueller Empfang und Verarbeitung von Papierrechnungen
b. manueller Empfang von Papierrechnungen mit
Scanning und elektronischer Verarbeitung der
Daten
c. elektronischer Empfang und Verarbeitung von
signierten Rechnungen
„Rechnungsversand (Order to cash):
a. Versand von Kundenfakturen in Papierform
b. Versand von Kundenfakturen in elektronischer
Form
Bei der Umstellung vom Papierprozess auf den elektronischen Vorgang müssen erweiterte gesetzliche und
regulatorische Anforderungen erfüllt werden (Abb. 2).
Für die Inhaltsanforderungen an die E-Rechnung gilt
wie für die Papierrechnung Art. 26 Abs. 2 MWSTG. Der
rechnungswesen & controlling 1/2015
•
43
B2B-Prozesse ermöglichen einen elektronischen Datenaustausch
zwischen Rechnungssteller und -empfänger
Unternehmen
Purchase to pay
Order to cash
manuell
EMPFANGEN
(Papierrechnung)
manuell
SENDEN
(Kundenfaktura)
B2B-Standard
Lieferant
elektronisch EMPFANGEN
verarbeiten
manuell
elektronisch
SENDEN
Kunde
ARCHIVIEREN
Verbuchen in die Geschäftsbücher
Konto
Belege
Konto
Konto
Journal
G’Fälle
ER
Bilanz.
....
Lager Kred.
.... ....
Erlös
....
Abbildung 1
Gesetzgeber verlangt für den Beweiswert von elektronischen Daten eine digitale Signatur. Dies gilt auch für
gescannte Papierrechnungen. Für elektronisch geführte
Geschäftsbücher gelten die Grundsätze der ordnungsgemässen Datenverarbeitung. Dies beinhaltet unter anderem die Aufbewahrung und den Datenzugriff auf die
elektronischen Buchungsbelege sowie den Schutz der
Daten gegen Verlust und Beschädigung während der
Verjährungsfristen sicherzustellen. Dafür müssen während dieser Zeit geeignete Software und IT-Infrastrukturen bereitgestellt werden.
Für den unternehmensübergreifenden elektronischen
Austausch von Rechnungsdaten sind die gängigen
branchenüblichen Standards zu verwenden. Mittels
Delegationserklärung können Unternehmen die elektronische Rechnungsstellung an einen Service Provider
respektive ein Shared Services Center (SSC) übertragen.
Die Ordnungsmässigkeit der Geschäftsbücher ist nur
dann erfüllt, wenn alle Geschäftsvorfälle (manuelle und
elektronische) vollständig und richtig in ihrer Auswirkung erfasst, verbucht bzw. verarbeitet sind. Die Prüfbarkeit eines Datenverarbeitungssystems (z.B. Buchführungssystem) ist gemäss EIDI-V nur dann gegeben,
wenn eine aussagekräftige Verfahrensdokumentation
(VFD) vorliegt, die sowohl die aktuellen als auch die historischen Verfahrensinhalte bis zum Ablauf der Aufbewahrungspflicht nachweist und den in der Praxis eingesetzten Versionen des IT-Systems entspricht.
44
•
rechnungswesen & controlling 1/2015
Die Pflicht zur Erstellung einer VFD ist unabhängig von
der Grösse oder Komplexität eines Unternehmens. Mit
der VFD bestätigt das Unternehmen die Einhaltung der
gesetzlichen Auflagen.
5. Aufbau und Umfang einer
Verfahrensdokumentation (VFD)
Die GeBüV, Art. 4 verlangt explizit die VFD so aufzubauen, dass ein buchführungskundiger Dritter (z.B.
MWST-Prüfer) innert einer angemessenen Zeit einen
verständlichen vollständigen Überblick über die umgesetzte Lösung erhält. Dies beinhaltet u.a. die Beschreibung von Organisation und Verantwortlichkeiten sowie
der Abläufe und Verfahren, mit denen die Fachlösung
IT-mässig umgesetzt ist. In der Regel besteht eine
VFD aus Beschreibungen zum Geschäft, den Verantwortlichkeiten je Prozess, der Fachlösung mit allen Geschäftsvorfällen sowie aus Anwender- und technischen
Systemdokumentationen mit allen relevanten Schnittstellen im Zusammenhang mit den elektronisch geführten Geschäftsbüchern (Abb. 1). Aus Review-Erfahrungen mit Wirtschaftsprüfern sowie Rulings der Eidg.
Steuerverwaltung (ESTV) ist die VFD mit identifizierten
Risiken, Kontrollprozessen und geplanten Massnahmen (Risk Management) zu ergänzen.
Abb. 3 zeigt die Struktur eines Praxisbeispiels, das prozessorientiert aufgebaut ist und auf die jeweiligen Detaildokumente verweist.
Informatik
Für die Prüfbarkeit der VFD erwartet der Gesetzgeber,
dass er die in der Bilanz resp. Erfolgsrechnung elektronisch verbuchten Geschäftsvorfälle jederzeit lückenlos
nachvollziehen und validieren kann, z.B. den Prüfpfad
eines einzelnen Geschäftsvorfalls vom originären Beleg
über die Buchhaltung bis zur MWST-Abrechnung. Weiter
ist es Pflicht, alle System- bzw. Verfahrensänderungen
inhaltlich und zeitlich lückenlos zu dokumentieren.
KMUs wird empfohlen, VFDs nach praxisbewährten Checklisten und Standards zu erstellen. Die Software-Hersteller und -Implementierer sollten bereits bei
der Vertragsverhandlung zu ihrem VFD-Beitrag verpflichtet werden. Davon sind alle Software-Anpassungen und Migrationen mit der dazugehörenden technischen Dokumentation betroffen.
Falls eine fehlende oder ungenügende VFD die Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit beeinträchtigt, liegt
ein formeller Mangel vor, der zu einer Einschränkung
der ordnungsgemässen Buchführung führen kann.
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass die Mitglieder des
Verwaltungsrates und sämtliche mit der Geschäftsführung oder mit der Liquidation befassten Personen für den
Schaden verantwortlich sind, den sie durch absichtliche
oder fahrlässige Verletzung ihrer Pflichten verursachen.
Die Pflichten des Verwaltungsrates umfassen unter anderem die Ausgestaltung des Rechnungswesens, der
Finanzkontrolle sowie der Finanzplanung. Das bedeutet, dass der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung
die Verantwortung für ein korrektes und funktionierendes
Rechnungswesen sowie für deren Kontrolle und Planung
tragen. Eine Verletzung der Sorgfalts- bzw. Treuepflicht
kann eine persönliche und solidarische Haftung der Mitglieder des Verwaltungsrates sowie der Geschäftsleitung zur Folge haben (Art. 754 OR). Bei einer Vielzahl
von Beteiligten in einem Unternehmensprozess gilt es zu
beachten, dass neben dem Verwaltungsrat und der Geschäftsleitung auch andere Personen, wie ein CFO bzw.
einzelne Rechnungslegungsexperten, Verantwortungsträger darstellen und demzufolge haftbar sein können.
7. Verantwortlichkeiten des Finanzbereichs
6. Organisation und Führungsverantwortung
Mit der fortschreitenden Entwicklung im Bereich der
elektronischen Rechnungslegung und Archivierung gehen wichtige Fragen in Bezug auf die Organisation und
Verantwortlichkeit einher. Es gilt abzuklären, welche
Personen in einem Unternehmen die Verantwortung für
mangelhafte Organisation und Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen an die elektronische Rechnungslegung und Archivierung zu tragen haben.
Mit Blick auf den IT- und Finanzbereich kann sich die
Überprüfbarkeit durch den Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung als Herausforderung herausstellen, wenn
man berücksichtigt, dass es diesen aufgrund mangelnder Kompetenz im Bereich der Informatik und Finanzen
kaum möglich ist, drohende Gefahren zu erkennen.
Die IT und das Finanzwesen sind wesentliche Bestandteile eines Unternehmens, welche für die Umsetzung
Gesetzliche / regulatorische Anforderungen
an eine MWST-konforme elektronische Rechnung
EIDI-V Art. 3
Beweiskraft der Daten
ZPO, Beweiswert
eines Beleges
MWSTGV, Art. 122 Abs.1
Beweiskraft der Daten
Der Beweiswert der
gescannten Rechnung richtet
Die Übermittlung und
sich nach dem Kommentar
Aufbewahrung elektronischer
Daten sind mittels einer
zur ZPO, SR 272 und ist
mittels einer digitalen
digitalen Signatur abzusichern
Signatur abzusichern
Elektronisch übermittelte und
aufbewahrte Daten und
Informationen haben die
gleiche Beweiskraft wie
Papierrechnungen
B2B-Standard
Lieferant
elektronisch
EMPFANGEN
elektronisch
SENDEN
Kunde
VERARBEITEN
GeBüV, Art. 2 Abs.2
Aufbewahrung
Werden die Geschäftsbücher elektronisch
geführt, sind die Grundsätze ordnungsgemässer
Datenverarbeitung
einzuhalten
elektronisch ARCHIVIEREN
VERBUCHEN in die Geschäftsbücher
GeBüV, Art. 4
Dokumentation
Die Prüfbarkeit der
elektronisch geführten
Geschäftsbücher erfordert
eine aussagekräftige und
vollständige Verfahrensdokumentation
Abbildung 2
Informatik
rechnungswesen & controlling 1/2015
•
45
Die Prüfbarkeit der elektronisch geführten Geschäftsbücher
erfordert zwingend eine aussägekräftige Verfahrensdokumentation (VFD)
Was für ein Geschäft
Organisation
Prozesse
(Geschäftsfälle)
Abteilung 1
Ln
L2
L1
B2B
Abteilung 2
...
Abteilung n
Dritte
....
Order to cash
B2B
Geschäftsvorfälle mit Buchungslogik
Purchase to pay
Kn
K2
K1
Beispielhafter Aufbau einer Verfahrensdokumentation (VFD)
Dokumentation
laut GeBüV,
Art. 4
5. Risk & Compliance
1. Beschreibung 2. Verantwort- 3. Fachlösung 4. IT-SystemGeschäft
lichkeiten (Anwendungen) überblick
Wie umgesetzt
IT-Systeme
(Schnittstellen)
Zugriff
Archiv
Löschung
Daten usw.
6. Migration & 7. Übergangsupdates
Phasen
Detaildokumente
und
Prüfbarkeit
EIDI-V, Art. 5
Benutzerrechte
Beschreibung
Prozesse,
Funktionen
Daten
Kompetenzen
& Verantwortlichkeiten je
Prozess &
IT-System
Bestellabwicklung
AnwenderDokumentationen
(User)
Auftragsabwicklung
Programmtechnische
Verarbeitung
(Hersteller)
Scanning, Workflow
Signaturerstellung &
Prüfung
Beschreibung
Einhaltung
Ordnungsmässigkeit
Elektron. Archiv
Risikothemen
mit Kontrollprozessen
(IKS)
Nebenbücher
...
FIBU-Hauptbuch
Abbildung 3
der elektronischen Rechnungslegung und Archivierung
sorgen. Aus diesem Grund ist der Verwaltungsrat und
die Geschäftsleitung nicht nur dazu verpflichtet, die
grundlegenden Managementinformationen in Form von
Bilanz- und Erfolgsrechnung sowie Geschäftsbüchern
zu konsultieren. Sie müssen auch die Verantwortung für
die elektronischen Geschäftsbücher übernehmen. Dies
bedeutet nicht, dass sie sich um jedes Detail in der IT
und den Finanzen zu kümmern brauchen, sondern für
eine gute Governance und für gute Entscheidungsprozesse sorgen müssen. Dies beinhaltet die Entwicklung
eigener Kompetenzen, auch in Bezug zur Informatik
und dem Finanzmanagement. Wird dem nicht Sorge
getragen, setzen sich der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung persönlichen Haftungsrisiken aus.
bereich. Es ist in diesem Sinne unerlässlich, dass der
Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung zur Erfüllung
ihrer gesetzlichen Verantwortlichkeiten eigene notwendige Kompetenzen aufbauen, um die einzelnen Unternehmensprozesse durchblicken zu können.
Die Lösung, um die Geschäftsprozesse der IT- und der
Finanzabteilung wirksam kontrollieren und instruieren
zu können, besteht im Rahmen von B2B-Prozessen
zum einen darin, eine Berichterstattung durch ein für
die elektronische Rechnungstellung und Archivierung
verantwortliches Geschäftsmitglied in Person eines
CFO zu etablieren. Zum anderen ist der Beizug von
Experten, welche das entsprechende Fachwissen vermitteln können, zwingend notwendig. Diesbezüglich
tragen der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung
die Verantwortung für das Verhalten der beigezogenen
Personen und müssen demzufolge bei der Auswahl,
der Unterweisung und der Überprüfung jener Personen
die nötige Sorgfalt aufbringen.
Der Bundesrat hat deshalb beschlossen, seine Lieferanten ab 1. Januar 2016 zur Einreichung von elektronischen
Rechnungen zu verpflichten. Kleinbeschaffungen unter
5000 Franken sind von der Verpflichtung ausgenommen.
Mit dieser Regelung wird das Anliegen der KMU berücksichtigt.
Die Etablierung der elektronischen Rechnung im Geschäftsverkehr schafft einen neuen Unternehmens46
•
rechnungswesen & controlling 1/2015
Bundesrat verlangt von seinen Lieferanten
ab 2016 E-Rechnungen
Alle Verwaltungseinheiten des Bundes verarbeiten eingehende Rechnungen elektronisch. Der überwiegende
Teil der jährlich 700’000 Rechnungen wird allerdings als
Papierrechnung eingereicht und muss zuerst gescannt
und digitalisiert werden. Der Anteil der E-Rechnungen
beträgt zurzeit rund 15 Prozent. Die Bundesverwaltung
ist bestrebt, diesen Anteil zu steigern.
Keine zwei Unternehmen sind gleich. Deshalb bietet die
Bundesverwaltung ihren Lieferanten verschiedene Möglichkeiten an, wie diese E-Rechnungen stellen können.
Von der Anbindung eines Faktura-Systems über die Einreichung von PDF-Dateien bis zur Erfassung der Rechnung direkt im Internet stehen Lösungen von verschiedenen Partnern bereit.
Auf www.e-rechnung.admin.ch sind weiterführende
Informationen zu finden.
Simon Zbinden, E-Government Finanzen,
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Informatik
«Der Brückenbauer»
Interview mit Nationalrat Albert Vitali
Für Nationalrat Albert Vital ist es wichtig, nie
stehen zu bleiben. Das ist auch der Grund, warum
er sich seit seiner Jugend ständig weiterbildet.
Der FDP-Nationalrat über Schweizer Traditionen,
seine Hobbies, die Nähe zu seinen Wählern und
über die Politik in der Bundeshauptstadt Bern.
Albert Vitali,
Nationalrat FDP
Politischer Beirat
veb.ch
Albert Vitali, wie sieht Ihr beruflicher
Werdegang aus?
Ich bin gelernter Schreiner. Nach
meiner Lehre habe ich mich ständig
weitergebildet, wie beispielsweise
der Abschluss des St.Galler Finanzen
und Controlling Lehrganges. Später
leitete ich als Mitinhaber eines Unternehmens 100 Angestellte. Daher weiss
ich, was Unternehmertum und Mitarbeiter führen bedeutet. Die Zeit im Unternehmen war eine gute Lebenserfahrung. Was ich für mein Leben als
wichtig empfinde, ist der Grundsatz,
nie stehen zu bleiben. Deshalb habe
ich regelmässig Weiterbildungen absolviert. Diese Botschaft möchte ich
der Jugend weitergeben: Egal was
man macht, es ist eine Bereicherung.
Man lernt und hört immer etwas
Neues.
Sie haben sich für eine Berufslehre entschieden und anschliessend weitergebildet. Ist das Ihr Erfolgsrezept?
Ich finde es interessant, dass mein ältester Sohn den
gleichen Werdegang eingeschlagen hat wie ich. Als gelernter Automechaniker absolvierte er nebst verschiedenen Weiterbildungen gerade kürzlich das Nachdiplomstudium in Betriebswirtschaft. Ich habe ihm geraten,
einen handwerklichen Beruf zu erlernen, damit er eine
gesicherte Basis hat. Grundsätzlich bin ich überzeugt,
dass es nicht wichtig ist, welchen Weg man einschlägt.
Es braucht eine Überzeugung, den Willen und ein Ziel
für einen Ausbildungsabschluss.
Welchen Berufswunsch hatten Sie als Kind?
Ich wäre gerne Landwirt geworden. Es faszinierte mich,
draussen und mit Tieren zu arbeiten…
Persönlich
…Und dann haben Sie kein Mädchen mit einem
schönen Bauernhof gefunden?
Das Mädchen hätte ich vielleicht schon gefunden, aber
leider hat es nicht gepasst.
Inzwischen hat sich der Beruf des Landwirts allerdings
stark verändert. Wer heute als Landwirt erfolgreich sein
möchte, muss Unternehmer sein. Auch in diesem Berufsstand gab es und gibt es Veränderungen. Ein Bauer
muss gleichzeitig auch Kaufmann sein und ein Gespür
für den Markt haben.
Sie haben einen starken Bezug zu Traditionen und
sind in zahlreichen Vereinen aktiv. Hat das mit Ihrer
Herkunft zu tun?
Ich glaube, dass man bereits von der Familie gewisse
Traditionen und Kultur mitbekommt. Ich habe bereits
als kleiner Bub Jodeln und Schwingen gelernt. Diese
beiden Schweizer Traditionen haben mich geprägt. Jodeln ist ein sehr schönes Brauchtum, das man bis ins
hohe Alter ausüben kann. Beim Schwingen habe ich
ein paar Kränze gewonnen, mein Bruder Werner Vitali
war allerdings talentierter als ich. Er stand sogar einmal
im Schlussgang des Eidgenössischen Schwingfestes.
Das Schwingen hat mich Beharrlichkeit und Durchsetzungswillen gelehrt. Schwingen ist ein Zweikampf- und
kein Mannschaftssport. Man lernt, eigenständig zu
sein. Das Schwingen hat mir auch die Bodenhaftung
gegeben, die ich heute noch habe.
Sie sind auch sozial engagiert und unter anderem
als Präsident der Aufsichtskommission Strafanstalt
Wauwilermoos.
Ich denke diese Aufgabe ist etwas Besonderes. Es ist
die Pflicht der Gesellschaft, Menschen, die im Leben
einmal etwas «Falsches gemacht» haben, wieder zu integrieren. In der Strafanstalt leben 65 bis 70 Insassen,
die hauptsächlich in der Landwirtschaft und in gewerbrechnungswesen & controlling 1/2015
•
47
lichen Betrieben beschäftigt werden. Die Strafanstalt ist
einer der grössten Landwirtschaftsbetriebe im Kanton
Luzern. Mitte Jahr beendige ich meine Aufgabe als Präsident. Für mich war dieses Engagement eine sehr gute
Lebenserfahrung. Ich habe in dieser Aufgabe auch die
Schattenseiten des Lebens hautnah mitbekommen. Für
diese Menschen ist es wichtig zu spüren, dass man aus
einer verfahrenen Situation wieder herauskommen kann.
Um das zu erreichen, braucht es die entsprechende Umgebung, einen eigenen Willen und vor allem Einsicht.
Wie ist das Gefühl, wenn man als neu gewählter Nationalrat nach Bern geht?
Es ist ein besonderes Gefühl. Zu wissen, dass man nun
innerhalb des Staats Einfluss nehmen und entscheiden
kann, ist ebenfalls speziell. Wenn man ins Bundeshaus
eintritt und niemanden zu fragen braucht, ob man hier
hinein darf oder nicht, ist das toll. Zu Anfang konnte ich
es kaum glauben, dass ich mich innerhalb dieses Gebäudes nun frei bewegen kann. Das war ein ganz besonderer Moment, der mich bewegt hat.
Was muss man tun, um Nationalrat zu werden?
Das kann man nicht planen…
Und wie ist es heute?
Heute ist es anders. Wenn ich nach Bern reise, gehe ich
einer Aufgabe nach. Ich besuche eine Kommissionssitzung und es ist ein normales Ein- und Ausgehen. In
diesen gut drei Jahren hat mir die Politik Freude bereitet
und ich habe viel Neues kennengelernt. Bereits nach
einem Jahr wurde ich Leader der Finanzkommission
Nationalrat der FDP-Fraktion.
… auch nicht mit genügend Geld, zum Beispiel mit
1 Million Schweizer Franken?
Es ist zum Glück so, dass man sich diesen Erfolg nicht
einfach kaufen kann – was ich auch gut finde. Ich sage
allerdings nicht, dass dafür kein Geld benötigt wird. Ein
Wahlkampf heutzutage kann ziemlich teuer sein. Wir
Politiker sind dafür selbst verantwortlich, indem wir uns
allzu oft steigern wollen und das Gefühl haben, mehr als
andere Kandidaten machen zu müssen.
«Ich bin überzeugt, dass es nicht wichtig ist,
welchen Weg man einschlägt.
Es braucht vielmehr eine Überzeugung,
den Willen und ein Ziel.»
Sie sind verheiratet, was denkt Ihre Frau zu Ihrem politischen Engagement?
Im jungen Alter von 26 Jahren wurde ich in einer Kampfwahl in den Gemeinderat gewählt. Meine Frau hat mich
als aktiven Politiker kennengelernt. Sie ist äusserst
verständnisvoll, teilt meine Überzeugungen und unterstützt mich, wo sie kann. Ohne meine Frau könnte ich
mich nicht in der gleichen Art und Weise engagieren.
Wir haben drei Jungs, deren Erziehungs-Verantwortung
grösstenteils sie übernommen hat. Meine Frau hat lange Zeit nicht auswärts gearbeitet, geht jetzt aber einer
Teilzeitbeschäftigung nach.
Weshalb haben Sie sich für die FDP entschieden und
nicht für die CVP oder die SVP?
Für mich ist es in der Politik sehr wichtig, klare Grenzen zwischen der Staats- und der Eigenverantwortung
zu ziehen. Der Staat muss nicht alles übernehmen.
Die Menschen haben eine Eigenverantwortung, die sie
auch wahrnehmen müssen. Falls sie dies nicht können,
soll der Staat mithelfen, aber mein Credo ist: So wenig
Staat wie möglich! Wegen dieses Grundsatzes blieb ich
bei der FDP. Auch meine Eltern hatten dasselbe Gedankengut.
48
•
rechnungswesen & controlling 1/2015
Wie schafften Sie es, so rasch in eine wichtige Kommission zu gelangen?
Diese Frage habe ich mir auch gestellt. Eigentlich gilt ja
das Anciennitätsprinzip in der Politik. Wer neu kommt,
der wartet. Allerdings engagierte ich mich während siebeneinhalb Jahren als Fraktionspräsident der FDP im
Luzerner Kantonsrat und habe damit auch eine gewisse politische Erfahrung mitgebracht. Ich war sehr erfreut, in die Finanzkommission aufgenommen zu werden. Dadurch lernte ich die Mechanismen und eine
Gesamtbetrachtung des Bundes kennen. Man sieht
in jedes Departement hinein. Wäre ich zum Beispiel in
der Sicherheitspolitischen Kommission (SiK), wäre ich
vielleicht Spezialist in der Sicherheitspolitik geworden.
In der Finanzkommission erhalte ich nun einen Gesamtüberblick und erfasse die Zusammenhänge, wie
der Staat funktioniert. Ein ehemaliger Bundesrat meinte
einmal, dass nur ein finanziell gesunder Staat auch ein
sozialer Staat sein kann. Das ist ein Grundsatz, den ich
zu 100 Prozent unterschreiben kann.
Wo haben Sie als Kommissionsmitglied Einfluss, und
wo nicht?
Den persönlichen Einfluss kann man nur einbringen,
wenn man auch Verbündete hat. Wir müssen darauf
hinarbeiten, dass die bürgerliche Seite noch besser zusammenarbeitet.
Wer gehört denn zu den Bürgerlichen?
Die SVP, Teile der CVP, BDP und selbstverständlich
die FDP. Ein Beispiel: Als wir das neue Führungsmodell
des Bundes zum Erfolg gebracht haben, hat der Bund
zuvor zehn bis zwölf Jahre lang an diesem «geübt». Im
Kanton Luzern war ich von der ersten Stunde an dabei, als wir das Führungsmodell einführten. Und in Bern
habe ich Verbündete gesucht. Unter anderem führte ich
eine interne Finanzgruppe. Dank dieser Finanzgruppe
konnten wir das Geschäft zum Erfolg führen. Was die
Persönlich
zuständige Bundesrätin zuvor dazu beigetragen hat,
war, dass gewisse Parameter stimmen mussten.
Anderseits erschrak ich, als ich nach Bern kam und feststellen musste, dass der Bund in der Personalführung
lediglich über die Finanzen führt und keinen Stellenplan
hat. Ab dem 1.1.2017 erhalten wir nun einen Stellenplan
– die grossen IT-Projekte müssen neuerdings separat
ausgewiesen werden und einer der wichtigsten Punkte ist, dass diejenigen Aufgaben, die ausgelagert werden, klar ausgewiesen werden müssen. Der Bund hat
vieles ausgelagert, er hat dabei den Personalbestand
allerdings nicht verringert. Für mich war das ein sehr
zentraler Punkt. Dank dem Umstand, dass wir im Bundeshaus mit anderen Fraktionen zusammen gespannt
haben, konnten wir dieses Ziel erreichen.
Sie machten kürzlich auch den neuen Finanzausgleich mit dem Vorschlag eines Bonus-Malus-Systems zum Thema. Was hat Sie dazu bewogen?
Der Finanzausgleich ist eine äusserst wichtige Errungenschaft. Er hat etwas mit Solidarität zu tun. Diese
Solidarität funktioniert beim Finanzausgleich gut. In
den letzten Monaten haben sich die ressourcenstarken
Kantone dahingehend geäussert, dass sie diese Zahlungen so nicht mehr weitertragen wollen und werden.
Auf Stufe Bund bin ich sehr froh, dass in der Finanzkommission des Nationalrats entschieden wurde, dass die
Geberkantone beim Ressourcenausgleich um 134 Millionen Franken und der Bund um 196 Millionen Franken
entlastet werden sollen. Es war ein klarer Entscheid. Ich
hoffe, dass der Ständerat diese von der nationalrätlichen Finanzkommission neue Ausgangslage nochmals
diskutiert.
Persönlich
Ihr Erfolgsrezept besteht offenbar darin, Mehrheiten
und Gleichgesinnte zu schaffen. Was sind Ihre Tipps?
Ich bin mit dem Wissen nach Bern gegangen, dass niemand auf mich wartet. Wenn ich einen Vorstoss mache,
gehe ich auf die einzelnen Fraktionen zu. Es ist für mich
sehr wichtig, mit ihnen das Gespräch zu suchen. Auch
wenn sie den Vorstoss nicht unterschreiben, erhalten
sie zumindest einen Einblick in meine Absichten. So
kann man Verbündete suchen.
«Schwingen ist ein Zweikampf- und
kein Mannschaftssport. Man lernt,
eigenständig zu sein. Das Schwingen hat mir
auch die Bodenhaftung gegeben, die ich
heute noch habe.»
Die parlamentarische Initiative, welche die Versicherungsgenossenschaften, die eng mit einem Verein oder
Verband – wie dem Schweizerischen Turnverband oder
Schwingerverband – verbunden sind und deren Kerngeschäft nicht das Versicherungsgeschäft ist, werden
von der FINMA-Aufsicht befreit. Ende 2012 habe ich
diese Anliegen eingereicht. Am 1. Juli 2015 wird sie nun
umgesetzt. Im Nationalrat wurde sie mit 195:0 Stimmen
angenommen, im Ständerat mit 43:1. Das sind Erfolge,
die einem Genugtuung geben.
Wie kann man in der Politik Erfolg haben und glaubwürdig sein?
rechnungswesen & controlling 1/2015
•
49
Erstens ist es entscheidend, sich selbst zu sein und
authentisch zu bleiben. Ich kann von mir sagen, dass
ich mich nicht verändert habe. Zweitens weiss ich, dass
man von etwas überzeugt sein und ein Geschäft selber
gut kennen muss.
Wie überzeugen Sie Ihre Wählerinnen und Wähler, im
Herbst sind ja wieder Nationalratswahlen?
Ich hoffe, dass ich sie bereits überzeugt habe. Falls ich
sie jetzt noch für die Wahlen im Oktober überzeugen
muss, ist es reichlich spät. Auch hier ist meine Devise:
den Kontakt mit der Basis zu pflegen. Durchs Schwingen und Jodeln stehe ich ständig in Kontakt mit der
Bevölkerung. Man kennt mich. Selbstverständlich sind
nicht immer alle meiner Meinung. Wenn man Erfolg hat,
hat man immer auch Neider. Mit dem muss man allerdings lernen umzugehen.
Wenn heute Nacht eine Fee zu Ihnen käme, und Sie
drei private oder politische Wünsche offen hätten, wie
würden diese Wünsche lauten?
Politisch sollte uns bewusst sein, dass wir auf einem
hohen Wohlstandsniveau leben, dass die Erhaltung dieses Wohlstands Einsatz benötigt und dass Nichts gratis
zu haben ist.
Gleichzeitig müssen wir das Problem der Masseneinwanderungsinitiative lösen. Das wird eine besondere
Herausforderung sein. Der Bilaterale Weg war bis dahin
ein Erfolg und daher müssen wir diesen Weg unbedingt
weiterverfolgen. Die tiefe Arbeitslosenrate oder die tiefen Zinsen bestätigen diesen erfolgreichen Weg.
Bestellen Sie den
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auf www.veb.ch,
Publikationen, Bestellformular oder per
E-Mail an [email protected].
Schliesslich gibt es noch die Unternehmenssteuerreform III. Diese benötigt eine gewaltige Überzeugungsarbeit. Wir müssen das Volk überzeugen, dass es diese
Reform braucht. Das ist nicht einfach zu erklären, weil
nicht viele davon direkt profitieren werden. Allerdings
werden die potenziellen Profiteure vorab die internationalen Unternehmen sein. Diese werden in der Zukunft
für das Erfolgsmodell Schweiz eine überaus wichtig
Rolle spielen.
Interview: Herbert Mattle
Text: Fredy Müller
veb.ch
Talacker 34
8001 Zürich
Telefon 043 336 50 30
Fax 043 336 50 33
[email protected] I www.veb.ch
50
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rechnungswesen & controlling 1/2015
Persönlich
Buchrezension:
Controlling – steile Karriere eines Berufsbilds
Controller sind Nervensägen, mischen sich überall
ein, stehen neuen Ideen im Weg. Solche Vorurteile,
seien wir ehrlich, mögen einmal ein Körnchen
Wahrheit enthalten haben – dem Stellenwert des
Controllings in modernen Unternehmen, wie es das
Buch «Die neue Rolle des Controllers» entwirft,
werden sie nicht mehr gerecht.
Dessen 32 Autoren finden, Controller seien zu Unrecht
als Erbsenzähler verschrien; vielmehr hätten sie sich
heute oft als Steuermänner in den Unternehmen etabliert. Diesen Wandel im Berufsbild belegt das Buch mit
einer Vielzahl wissenschaftlicher Studien: Früher war der
Controller ein reiner Datenlieferant für das Management,
dann wurde er zum Gestalter von Planungs- und Analysesystemen, dem es oblag, den Gebrauch von Kennzahlen
und Indikatoren im Unternehmen zu implementieren und
zu steuern; später kam ihm auch die Schlüsselposition
zwischen operativem und strategischem Geschäft zu,
noch später musste er ein nachhaltiges Wirtschaften des
Unternehmens gewährleisten; den vorläufigen Schlusspunkt der Entwicklung bildete der Ausbau des Controllings zu einem eigenständigen Business, als externer
oder interner Controlling-Service.
Eine Reihe von Fallbeispielen illustriert das neue Berufsbild: Bei der BSH Bosch und Siemens Hausgeräte etwa
ist das Controlling für die Beurteilung von Investitionsprojekten zuständig, bereitet Aufsichtsratssitzungen vor und
berät die operativen Einheiten. Das Buch ist nicht einfach
zu lesen, der geduldige Leser erhält jedoch die Antwort
auf die entscheidende Frage: Was muss der Controller
JUSLETTER
TOPAKTUELLES
JURISTISCHES
WISSEN
«
«Die
neue Rolle
des Controllers.
d
Aufgaben, AnforA
derungen, Best
d
P
Practices»
vvon Jürgen Weber,
Hendrik Vater, Walter
H
Schmidt, Hartmut
S
R
Reinhard, Edgar
E
Ernst (Hrsg.), Schäffer
Poeschel 2008, 249
P
Seiten. Eine fünfS
sseitige Zusammenfasssung dieses Buches
und Tausender weiteu
rrer Titel finden Sie auf
www.getAbstract.ch.
w
von morgen können? getAbstract empfiehlt das Buch
daher allen Controllern und allen, die es werden wollen.
IMMER
AM MONTAG
PER E-MAIL KOSTENLOS ANMELDEN [email protected]
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rechnungswesen & controlling 1/2015
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Bei vebjob.ch steht Qualität vor Quantität
Der aktuell starke Franken wirkt sich auch auf die
Kaderrekrutierung aus. Durch ihre Kooperation
mit verschiedenen Partnern schlägt vebjob.ch im
«Executive Search» neue Wege ein.
Die Führungskräfte eines Unternehmens entscheiden
über Erfolg oder Misserfolg. Besonders heute, wo der
starke Schweizer Franken für die Unternehmen in der
Schweiz eine enorme Herausforderung darstellt, ist das
Management gefordert. Es müssen die richtigen Entscheide getroffen werden.
vebjob.ch bietet mit AOE- Partner einen «Fitness-Test»
fürs Management an und sie coacht Entscheidungsträger. «Besonders die Kaderselektion ist eine Aufgabe,
die man nicht dem Zufall überlassen und auf keinen Fall
in die falschen Hände geben sollte», sagt Jörg Suter,
Mandatsleiter von vebjob.ch.
Viele Unternehmen verlassen sich deshalb auf die
vebjob.ch, die mit ihren neuen Partnerunternehmen –
Karriereakademie Schweiz, AOE-Partner und Gropag
Personalmanagement AG – neue Wege geht. Die Kunden
erhalten somit eine umfassende und nachhaltige Dienstleistung im Executive Search und im Personalmanagement: Die Karriereakademie Schweiz bietet Job-Coaching und Bewerbungstraining an. AOE-Partner betreibt
das Assessments & Development Center und vebjob.ch
ist der Executive Search & Recruitment Partner von
veb.ch, dem grössten Verband für Rechnungslegung,
Controlling und Rechnungswesen. Die Kunden können
dadurch von einem professionellen Netzwerk und weitreichenden Kontakten profitieren, damit die Kaderrekrutierung für die Unternehmen zum Erfolgserlebnis wird.
Die Suche nach dem besten Kandidaten
«Bei der Kaderrekrutierung geht es nicht darum, so viele Interessenten wie möglich anzulocken, sondern den besten
Kandidaten zu finden», erklärt Jörg Suter. Die vebjob.ch
kann in Zusammenarbeit mit dem AOE-Partner sicherstellen, dass sich bei der Suche nach neuen Führungskräften alles um Qualität und nicht um Quantität dreht.
Die Geschäftsleitung von namhaften Unternehmen befinden sich heute durch die neuen Medien häufig auf
dem Präsentierteller und werden ständig überwacht.
Eine Firma, die ein Geschäftsleitungsmitglied öffentlich
sucht, kann sich schnell in den negativen Schlagzeilen
der Finanzzeitungen wiederfinden. Es wird über Probleme gemunkelt. Das hat in der Regel für die Unternehmen nicht besonders positive Auswirkungen.
52
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rechnungswesen & controlling 1/2015
Aus diesem Grund verlassen sich viele namhafte Organisationen vermehrt auf die Dienste von Service Anbietern. «Ein Unternehmen möchte nicht einfach irgendwen
einstellen. Der Führungskraft obliegt eine wichtige Bedeutung. Sie ist nicht nur ein Aushängeschild der Firma,
sondern sie ist auch eine kreative Kraft, die dafür sorgen
kann, dass das Unternehmen neue, produktive Methoden anwendet», sagt Jörg Suter. «Ein Unternehmen, das
die richtigen Personen in der Führung beschäftigt, kann
sich sicher sein, dass die Zukunft positiv aussehen wird.
Durch das vorbildliche Kader wird auch der Rest des Unternehmens motiviert und zu Höchstleistungen angespornt.»
Unternehmen, die sich für die Dienste der vebjob.ch
interessieren, können sich unter www.vebjob.ch weiter
informieren. Das Team freut sich auf die Kontaktaufnahme.
Personalwesen
Videos auf der Überholspur
Vor zehn Jahren erblickte die Videoplattform
YouTube das Licht der Welt. In diesen zehn
Jahren hat YouTube das Internet verändert.
Tobias Kilchör
Geschäftsführer
mezzo|media GmbH,
Mürren
Bereits ein Jahr nach der Gründung
kaufte Google die Video-Plattform für
1,65 Milliarden Dollar. Heute schauen
jeden Tag rund eine Milliarde Menschen auf der ganzen Welt ein YouTube-Video an. Ökonomisch ist der
Dienst aber immer noch wenig erfolgreich. Im Jahr 2014 erwirtschaftete
die Plattform gerade einmal 1,13 Milliarden Dollar – nur halb so viel wie
Facebook im gleichen Zeitraum. Sogar der Videostreaming-Dienst Netflix, der keine Werbung schaltet, hat
mit 1,41 Milliarden einen höheren Umsatz erzielt.
Trotzdem: YouTube hat das Nutzerverhalten im Internet während der letzten zehn Jahre unwiderruflich verändert. Es informieren sich immer mehr Internet-User über YouTube. Internet-Videos sind zu einem
Standard geworden, sei es in der Unterhaltung, als
Kommunikationsmittel für Unternehmen oder zur Informationsvermittlung. In der Schweiz ist YouTube
bei den Jugendlichen die beliebteste Webseite, noch
deutlich vor Facebook, das vor zwei Jahren noch an
der Spitze stand. Dies sind die Ergebnisse der jährlichen JAMES-Studie der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
(ZHAW). Noch erstaunlicher ist die Tatsache, dass die Jugendlichen YouTube für
die Informationsbeschaffung nutzen, zum
Beispiel, um sich für Prüfungen vorzubereiten oder Informationen für Schulvorträge zu suchen. YouTube liegt dabei sogar
ganz knapp vor den klassischen Suchmaschinen. Auf der Suche nach Informa-
tionen im Netz wird ein Suchbegriff nicht mehr nur bei
Google, sondern auch auf YouTube eingetippt – im Falle
der 12- bis 19-Jährigen sogar häufiger auf der Video-Plattform als bei der Suchmaschine.
Videos helfen Probleme zu lösen
Hausaufgaben mit Hilfe von Videos zu machen, zum
Beispiel in Form von Tutorials, bringt gerade Jugendlichen einen Mehrwert zu herkömmlichen Hilfen in
Textform, sagte Co-Studienleiter Gregor Wallner zu
«20 Minuten». Gewisse Probleme könnten mit Videos
einfacher und attraktiver erklärt werden. Auch er
selber habe schon gute Erfahrungen gemacht und
beispielsweise mit einem Tutorial-Video gelernt, den
Krawattenknopf zu binden.
Für den Präsidenten des Schweizer Lehrerverbands,
Beat Zemp, ist die Vorliebe für Online-Videos sogar ein
nachvollziehbarer Reflex, wie er zu «20 Minuten» sagte.
Es gebe professionelle Videos auf YouTube, die bei der
Informationsvermittlung helfen könnten.
Dieser Trend zeigt eines deutlich: Audiovisuelle Medien
sind ein gutes Mittel, um Informationen und Wissen
Das allererste YouTube-Video:
Von einem Besuch im Zoo von San Diego.
vebmedia
rechnungswesen & controlling 1/2015
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53
Auch veb.ch ist mit Seminar-Trailern
auf YouTube vertreten.
zu transferieren, wenn sie die entsprechende Qualität haben. Dies können Unternehmen oder Verbände
nutzen, um auf einem weiteren Kanal präsent zu sein.
Es ist möglich, mit digitalen Inhalten im Internet mit einer weiteren Plattform Reichweite zu generieren und
spezifische Zielgruppen zu erreichen. Da YouTube die
zweitgrösste Suchmaschine neben Google ist, wäre es
eine verlorene Gelegenheit, nicht darauf vertreten zu
sein. Dabei gilt aber: Reine Werbung mit Videos ist eine
schlechte Wahl. Auch Werbespots, die
zu Beginn von YouTube-Videos geschaltet werden, sind weitaus weniger effektiv
als nützliche Informationen. Unternehmen
müssen sich überlegen, mit welchen Inhalten sie echten Mehrwert für die Nutzer
erzielen können. Red Bull zum Beispiel
schaltet Werbung auf den klassischen
TV-Kanälen. Im Netz aber produziert der
österreichische Getränkegigant selber
Content im Bereich Extremsportarten. Zum Beispiel
das Projekt Red Bull Stratos: Der Rekord-Sprung mit
einem Fallschirm aus 37 Kilometern Höhe kostete geschätzte 50 Millionen Dollar. Das sind hohe Kosten für
die Erstellung von Inhalten, die sich jedoch offensichtlich
gelohnt haben. Doch auch mit weniger Aufwand lassen
sich inhaltlich wertvolle und technisch anspruchsvolle
Filminhalte realisieren – es braucht lediglich eine pfiffige
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54
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rechnungswesen & controlling 1/2015
vebmedia
Treffen des politischen Beirats des veb.ch
Der politische Beirat des veb.ch traf sich
am 11. Februar 2015 zum vierten Mal seit seiner
Gründung im Jahr 2011. Das sechsköpfige
Gremium besprach in Luzern zusammen mit
veb.ch-Präsident Herbert Mattle und Vizepräsident
Prof. Dr. Dieter Pfaff aktuelle politische Themen.
Neben ersten Erfahrungen in der Umsetzung des
neuen Rechnungslegungsrechts erörterte der
politische Beirat vor allem Fragen im Zusammenhang mit der Aktienrechtsrevision.
Der Beirat befand, dass das neue Rechnungslegungsrecht grundsätzlich gelungen ist. Es habe sich aber gezeigt, dass gewisse Aspekte nicht praxistauglich sind.
So besteht beispielsweise für Kleinstunternehmen neu
die Möglichkeit, auf eine doppelte Buchhaltung zu verzichten und stattdessen nur eine einfache Milchbüchleinrechnung durchzuführen. Für Dieter Pfaff ist dies ein
schönes Beispiel, wie die Politik etwas Gutes schaffen
wollte. Doch in der Praxis zeige sich, dass es viel einfacher sei, eine doppelte Buchhaltung als eine einfache
Einnahmen-/Ausgabenrechnung zu führen, allein schon
deshalb, weil der Fiskus weitergehende Aufstellungen
zwecks Gewinnbesteuerung benötige. Auch seien die
formellen Anforderungen der MWST mit einer Einnahmen-/Ausgabenrechnung nur schwierig zu erfüllen.
«In der Rechtskommission haben wir wenige
Experten in dieser Thematik. Ich habe heute
wieder einiges mitbekommen, was mir aus der
Praxis überhaupt nicht klar war. Beispielsweise
haben wir gedacht, die ‹Milchbüchleinrechnung›
sei super für kleine Unternehmen und heute
hören wir, dass es nichts bringt.»
Nationalrat Daniel Jositsch
Beiratsmitglied Daniel Jositsch nahm den Ball auf und
meinte: «In der Rechtskommission haben wir nur wenige Experten zu dieser Thematik. Wir haben gedacht,
die Milchbüchleinrechnung sei super für kleine Unternehmen. Nun hören wir, dass es nichts bringt. Ich bin
froh für die Einschätzung des veb.ch, insbesondere weil
sie aus dem Praxisalltag stammt.»
Auch die übrigen Beiratsmitglieder waren sich einig,
dass ein ständiger und frühzeitiger Dialog zwischen
Aus dem veb.ch
Parlamentariern und Fachverbänden wichtig und wünschenswert ist, damit solche Inputs vor den Gesetzgebungsarbeiten einfliessen können.
Ein weiteres Thema war die Konzernrechnung. Während der veb.ch die verpflichtende Einführung von anerkannten Standards der Konzernrechnung grundsätzlich
für alle Konzerne begrüsst hätte, unterstrich Ständerat
Konrad Graber die Bedeutung von stillen Reserven. «Es
gibt einen Zielkonflikt zwischen besseren Informationen
und niedrigeren Vermögenssteuern, den es bei dieser
Frage sorgfältig abzuwägen gilt», betonte Konrad Graber.
«Die restriktive Regelung zur Bildung
freiwilliger Gewinnreserven sehen
wir problematisch, da sie nur schwer
anwendbar ist und im Kontrast zu den Willkürreserven im Rechnungslegungsrecht steht.»
Prof. Dr. Dieter Pfaff
Zulassung von Aktienkapital in Fremdwährungen
sorgte für Diskussionen
Im zweiten Teil der Beiratssitzung wurde vor allem über
die Revision des Aktienrechts gesprochen. Zu reden gab
unter anderem die Zulassung von Aktienkapital in Fremdwährungen. Herbert Mattle erwähnte, dass die Möglichkeit der Rechnungslegung in Fremdwährungen vieles
einfacher mache: Die Umrechnung der Jahresrechnung
von einer funktionalen Fremdährung in Schweizer Franken bringt konzeptionelle Probleme mit sich, wenn die
Jahresrechnung in Schweizer Franken der Bemessung
des Kapitalschutzes sowie der Steuern dient. Daher
ist es sinnvoll, wenn man zulässt, dass das Kapital in
Fremdwährung denominiert sein darf. Unterschiedliche
rechnungswesen & controlling 1/2015
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Der politische Beirat des veb.ch (von links): Ständerat Konrad Graber (CVP), veb.ch-Präsident Herbert Mattle, Nationalrat Pirmin
Schwander (SVP), veb.ch-Vizepräsident Dieter Pfaff, Nationalrat Albert Vitali (FDP), Nationalrat Daniel Jositsch (SP),
Ständerat Paul Niederberger (CVP) und Ständerat Fabio Abate (FDP).
Steuerfaktoren, je nachdem in welcher Währung Rechnung gelegt wird, können somit beseitigt werden», unterstrich der veb.ch-Präsident. Die Beiratsmitglieder teilten
diese Auffassung, weil es insbesondere für internationale
Unternehmen eine Erleichterung darstellt.
«Es wäre gut, wenn die Praktiker der Politik
zwischendurch auch einmal sagen würden,
welche Vorschriften es nicht mehr braucht».
Nationalrat Albert Vitali
Weniger Einigkeit herrschte im Beirat beim Thema Bildung freiwilliger Gewinnreserven. Die restriktive Regelung mit dem Ziel, die Aushungerung von Minderheitsaktionären zu verhindern, stehe im Widerspruch zur
Bildung von Willkürreserven, welche auch nach dem
neuen Rechnungslegungsrecht noch möglich sind.
Der Beirat war sich schliesslich einig, dass bei diesem
Punkt auf jeden Fall noch Diskussionsbedarf besteht.
Für eine angeregte Diskussion sorgte die Frage der
Verantwortung der Revisionsstelle im Falle einer Sanierung. Neu gibt es verschärfte Vorschriften für die Prüfung des Liquiditätsplans im Zuge der Sanierung. Dieter
Pfaff gab zu bedenken: «Mit einem Liquiditätsplan blickt
man in die Zukunft, was die Prüfung schwierig macht,
wenn man die dem Plan zugrundeligenden Annahmen
kritisch hinterfragt». Albert Vitali mahnte ebenfalls zur
Vorsicht: «Die Plausibilitätsprüfung impliziert, dass man
auch eine falsche Aussage machen kann, de facto geht
es nicht um Plausibilität.» Damit stellt sich die Frage,
wer am Schluss die Verantwortung trägt. Für Herbert
Mattle ist es auf jeden Fall das Unternehmen, der Verwaltungsrat. Für Ständerat Konrad Graber ist deshalb
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rechnungswesen & controlling 1/2015
auch der Gläubigerschutz ein wichtiges Thema und
meinte: «Der VR ist meist zu optimistisch, weil er das
Unternehmen retten möchte. Wenn in einem solchen
Fall keine Prüfung vorhanden ist, riskiert man, zu optimistisch geplant zu haben». Für Primin Schwander stellt
sich damit die Frage, ob die Verantwortlichkeitsklagen aufgrund der neuen Vorschriften nicht zunehmen
würden. Der veb.ch-Beirat war sich einig, dass eine
sogenannte Plausibilitätsprüfung nie eine umfassende
Prüfung sein kann, doch die neuen Vorschriften zur
Sanierung insgesamt positiv zu werten sind.
Mit Blick auf bestehende und geplante Gesetze diskutierte der politische Beirat am Schluss die Frage von
weiteren Regulierungen. Es bestand breiter Konsens,
dass Unternehmen vor zusätzlicher und unnötiger Bürokratie verschont werden sollten. Der Beirat war sich einig, dass die Forderung nach weitergehender Regulierung im Einzelfall geprüft und beurteilt werden müsse.
Dazu meinte Nationalrat Pirmin Schwander kurz und
bündig: «Was für den Vernehmlassungsprozess gilt,
«Die Zeit für wirtschaftliche Kerntätigkeiten
wird immer kleiner und die Zeit für administrative
Aufgaben nimmt stetig zu. Als Politiker können
wir hier nicht tatenlos zusehen».
Ständerat Fabio Abate
gilt auch für Gesetze und Verordnungen, weniger ist oft
mehr». Ständerat Fabio Abate fasste das Grundproblem abschliessend zusammen: «Die Zeit für wirtschaftliche Kerntätigkeiten wird immer kleiner und die Zeit für
administrative Aufgaben nimmt stetig zu. Als Politiker
können wir hier nicht tatenlos zusehen». Fredy Müller
Aus dem veb.ch
Exklusiv für Mitglieder: Top-Referate
an der Generalversammlung von veb.ch
Kein trockener Rückblick, sondern vielfältig und aktuell:
die kommende Generalversammlung von veb.ch im
Gebäude der Abacus Research AG in Wittenbach SG.
Selbstverständlich berichten wir am Donnerstag, 21. Mai
2015, ab 13.30 Uhr aus unserer Verbandsarbeit. Darüber hinaus geben wir Ihnen aber wie immer gerne Zeit
und Gelegenheit zum Austausch mit Berufskollegen. Und
vor allem erwarten Sie einmal mehr erstklassige Referate
zu Themen, die uns allen unter den Nägeln brennen.
Schwerpunkt 1: Was bringt die anstehende
Aktienrechtsrevision?
Die Vernehmlassung zum Vorentwurf der Revision des
Aktienrechts ist Vergangenheit. Was bringt der Vorschlag des Bundesrats? Dr. iur. Florian Zihler kennt die
Details. Er hat am neuen Gesetz mitgearbeitet. Zudem
ist er einer der Hauptautoren des veb.ch Kommentars
zum neuen Rechnungslegungsrecht (nRLR) und zeigt
Ihnen die Schnittstellen zwischen dem bevorstehenden
Aktienrecht und dem bereits geltenden nRLR – inklusive der Auswirkungen auf die Jahresrechnung. Besprochen wird, wie das neue Aktienrecht Unstimmigkeiten
in Bezug aufs nRLR aufhebt und wo es die Bestimmungen zu den Reserven und den eigenen Aktien harmonisiert. Ausserdem:
„
Aktienkapital nicht mehr zwingend in CHF
„
Vorhandene und zukünftige Liquidität als Eckwert
bei Kapitalherabsetzungen, Rückzahlungen von
Kapitaleinlagen und Sanierungsvorschriften
„
Flexiblere Gestaltung der Gründungs- und Kapitalbestimmungen; Kapitalband
„
Einführung der Möglichkeit einer Zusatzdividende
von bis zu 20% für Aktionäre, welche ihr Stimmrecht an der Generalversammlung ausüben (Ziel ist
die Reduktion der Anzahl sogenannter Dispoaktien)
Jetzt Mitglied werden und die GV besuchen
Über 8000 Mitglieder profitieren mit veb.ch: Für nur
CHF 120 haben Sie Zutritt zur GV und regelmässigen Netzwerk-Events über aktuelle Themen. Dazu
kommen Seminarvergünstigungen, Bücherrabatte,
Ihr eigenes Login zu getAbstract mit Zusammenfassungen von über 6000 Business-Büchern und
manches mehr.
Melden Sie sich noch heute für die GV an unter:
veb.ch/aus_und_weiterbildung/netzwerk_vebchgv.html
Mitglied werden Sie unter: veb.ch/mitglieder.html
Aus dem veb.ch
„
Neues bei der Rückzahlung von Kapitaleinlagen
„
30%-Quote, damit beide Geschlechter im VR und
in der Geschäftsleitung vertreten sind
„
Elektronische Mittel in der Generalversammlung
Schwerpunkt 2: So vermeiden Sie Fehler
bei der Mehrwertsteuer-Abrechnung
Infos von einem, der es wissen muss: Stefan Bur, Stv.
Teamchef (MWST – Abteilung Externe Prüfung) der
ESTV, präsentiert die Neuregelung von Privatanteilen
und Eigenverbrauch in der MWST. Als Autor der dafür
überarbeiteten MWST-Informationsbroschüre weiss er
exakt, worüber Sie bei der Abrechnung stolpern könnten und gibt Ihnen Antwort auf Fragen wie:
„
Zwei Autos in der Unternehmung – und jetzt?
„
Darf man eigene Waren günstiger beziehen?
„
Was muss nicht mit MWST abgerechnet werden?
„
Auto in der Einzelunternehmung - wie buchen?
„
Präponderanzmethode für die MWST?
„
Privatanteil nicht verbucht – was passiert?
„
Vorsteuern der Geschäftsessen geltend machen?
Schwerpunkt 3: Die Eckpfeiler der
Unternehmenssteuerreform III
Mit der Unternehmenssteuerreform soll die Attraktivität
des Steuerstandortes Schweiz gestärkt und gleichzeitig
die internationale Akzeptanz wieder hergestellt werden.
Ein taugliches Mittel? Erich Ettlin, diplomierter Wirtschaftsprüfer und Steuerexperte, diskutiert die geplante Besteuerung für Holding-, Domizil- und gemischte
Gesellschaften und zeigt, wie hiesige Unternehmen international konkurrenzfähig bleiben sollen. Kernpunkte:
„
Einführung Lizenzbox: Erträge steuerlich privilegiert
„
Abzug fiktiver Zinsen fürs Eigenkapital (ähnlich AHV)
„
Senkung der Gewinnsteuer durch die Kantone
„
Ende der Emissionsabgabe aufs Eigenkapital
„
Anpassung Beteiligungsabzug/Verlustverrechnung
rechnungswesen & controlling 1/2015
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57
Schweizweit in Ihrer Nähe:
veb.ch Regionalgruppen
Die veb.ch Regionalgruppen sind
der fachliche und oft auch gesellschaftliche Treffpunkt der Mitglieder
Ihrer Wohnregion. Sie öffnen Ihnen
die Tür zu einem weitverzweigten
Netzwerk engagierter Fachleute.
Nutzen Sie dieses zur Kontakt- und
Beziehungspflege – zum privaten
und beruflichen Austausch auf
hohem Niveau.
Exklusiv für Mitglieder: alle Veranstaltungen unter dem Titel netzwerk
veb.ch. Hier unterstützen wir Sie
aktiv beim Networking, immer nach
dem Motto: «Alleine addiere ich.
Gemeinsam multiplizieren wir.»
Als Mitglied von veb.ch gehören Sie
automatisch zur Regionalgruppe
Ihrer Wahl. Zum Aktualisieren und
Ändern nutzen Sie Ihr persönliches
Login auf www.veb.ch. Ohne Ihre
Angabe erfolgt die Zuteilung aufgrund Ihres Wohnortes.
veb.ch
Talacker 34
8001 Zürich
Tel. 043 336 50 30
Fax 043 336 50 33
www.veb.ch, [email protected]
acf.ch
Ass. dei contabili-controller diplomati
federali – Gruppo della svizzera italiana
Lorenzo Fontana, Presidente
6963 Lugano-Cureggia
Telefono/Fax 091 966 03 35
www.acf.ch, [email protected]
Bern Espace Mittelland
Andrea Wyss, Präsidentin
Landoltstrasse 95
3007 Bern
Telefon P 031 387 72 10
[email protected]
Aktuelle Veranstaltungen
„ 27. April 2015, Bern
netzwerk veb.ch
«STWEG-Bewirtschaftung»
„ 29. April 2015
Hauptversammlung
Nordwestschweiz
Silvan Krummenacher, Präsident
Florastrasse 1A
2540 Grenchen
Telefon G 061 266 31 91
[email protected]
Aktuelle Veranstaltungen
„ 15. April 2015, Basel
netzwerk veb.ch
«STWEG-Bewirtschaftung»
Unsere Partner
Ostschweiz-Fürstentum Liechtenstein
Franz J. Rupf, Präsident
Quaderstrasse 5, 7000 Chur
Telefon 081 252 07 22
Fax 081 253 33 73
[email protected]
Aktuelle Veranstaltungen
„ 13. April 2015, St. Gallen
„ 6. Mai 2015, Chur
netzwerk veb.ch
«STWEG-Bewirtschaftung»
„ 8. Mai 2015
Generalversammlung,
Werdenberg bei Buchs, SG
Zentralschweiz
Armin Suppiger, Präsident
Unter-Geissenstein 10, 6005 Luzern
Telefon 041 226 40 60
[email protected]
Aktuelle Veranstaltungen
„ 16. April 2015, Luzern
netzwerk veb.ch
«STWEG-Bewirtschaftung»
Zürich
Peter Herger, Präsident
Adetswilerstrasse 8a, 8344 Bäretswil
Telefon G 081 710 56 00
[email protected]
Aktuelle Veranstaltungen
„ 20. April 2015, Zürich
netzwerk veb.ch
«STWEG-Bewirtschaftung»
Impressum
«rechnungswesen & controlling», Fachinformationen des Schweizerischen Verbandes
der dipl. Experten in Rechnungslegung und Controlling und der Inhaber
des eidg. Fachausweises im Finanz- und Rechnungswesen veb.ch
Erscheint vierteljährlich in einer Auflage von 13’500 Exemplaren
swisco.ch
Chambre des experts en finance
et en controlling
Joseph Catalano, Président
1400 Yverdon-les-Bains
Tél. 024 425 21 72
Fax 024 425 21 71
www.swisco.ch, [email protected]
Redaktion: Herbert Mattle, Präsident
Dieter Pfaff, Vizepräsident
Stephanie Federle, Leiterin Marketing & Kommunikation
Inserate und Auskünfte: Geschäftsstelle veb.ch, Talacker 34, 8001 Zürich
Telefon 043 336 50 30, Fax 043 336 50 33, [email protected], www.veb.ch
Layout, Druck und Versand: Druckzentrum AG, Zürich Süd, Rainstrasse 3, 8143 Stallikon
Bezug: «rechnungswesen & controlling» kann kostenlos bezogen werden bei veb.ch
oder steht zum Download zur Verfügung (www.veb.ch/Publikationen/r&c)
Rechtlicher Hinweis: Nachdruck mit Quellenangabe gestattet
Adressänderungen: Bitte melden Sie Mutationen der Geschäftsstelle
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rechnungswesen & controlling 1/2015
Regionalgruppen
Eine Geschäftsstelle mit viel Frauenpower
Die Geschäftsstelle des veb.ch ist fest in
Frauenhand. Präsident Herbert Mattle darf
auf fünf motivierte Mitarbeiterinnen zählen,
die sich in verschiedenen Funktionen für den
Verband einsetzen. Gerne stellen wir Ihnen
das veb.ch-Team vor.
Im altehrwürdigen Kaufleuten-Gebäude, das 1915 als
Schule und Vereinsbüro des Kaufmännischen Verbandes erbaut wurde, befindet sich im dritten Stock die Geschäftsstelle des veb.ch. Der heute grösste schweizerische Fachverband für ausgewiesene Führungskräfte
im Rechnungswesen und Controlling zählt mittlerweile
über 8000 Mitglieder. Damit der veb.ch erstklassige
Seminare und Lehrgänge anbieten kann, braucht es
kompetente Mitarbeiter, die im Hintergrund alle Fäden
ziehen.
Die fünf Frauen der Geschäftsstelle
Die Besucher der Geschäftsstelle werden durch Pia
Bürgi, Leiterin des Mitgliederdienstes, begrüsst. Sie
arbeitet seit über fünf Jahren für den Verband und ist
neben dem Mitgliederdienst für den Versand von Publikationen und die Seminaradministration zuständig.
Ausserdem ist sie Ansprechpartner für die Regionalgruppen des veb.ch.
Als Leiterin Bildungsadministration obliegt Esther Frank
die Gesamtverantwortung der Weiterbildungslehrgänge. In ihrem Arbeitsalltag plant sie die Kurse und Seminare und ist für deren Ausschreibungen sowie die
Reservationen verantwortlich. Zudem ist sie für die
Koordination der Referenten und für die Seminardurchführung zuständig und sie assistiert dem Präsidenten
Herbert Mattle.
Die Jüngste im Team ist Larissa Frei. Als Assistentin unterstützt sie Pia Bürgi und Esther Frank im Bereich der
Weiterbildung. Daneben ist Larissa Frei auch für die Betreuung der Lehrgänge und Anmeldungen zuständig.
Zudem erledigt sie administrative Arbeiten.
Das veb.ch-Team (von links): Stephanie Federle, Larissa Frei,
Esther Frank, Bettina Börlin und Pia Bürgi.
Für die Publikation des R&C, welches Sie, werter Leser,
in den Händen halten, ist Stephanie Federle verantwortlich. Als Leiterin Marketing und Kommunikation koordiniert sie das quartalsweise erscheinende Verbandsmagazin und den Jahresbericht. Ausserdem ist sie für
die Betreuung der Webseite, den Newsletter und das
veb.ch-App zuständig. Sie kümmert sich zudem um die
laufenden Kursausschreibungen und ist in Kontakt mit
Redaktoren, Grafik und Druck.
Jede der fünf Frauen ist für ein einzelnes Aufgabengebiet zuständig. Trotzdem ist es ihnen wichtig, als Team
gemeinsam an einem Strang zu ziehen. Die Mitarbeiterinnen freuen sich, auch in Zukunft für die Organisation
von Seminaren und Lehrgängen sowie für die persönliche Betreuung von Teilnehmern und Referenten im Einsatz zu stehen. Für das Team gibt es nichts Schöneres
als wenn Teilnehmer und Referenten aus den Lehrgängen bereichernde Eindrücke mitnehmen und einen
Mehrwert für ihre Zukunft ziehen können.
Haben Sie Fragen?
Dass die Zahlen des Verbands korrekt abgebildet werden, dafür ist Bettina Börlin als Leiterin Rechnungswesen und Personaladministration besorgt. In einem
50%-Pensum betreut sie seit drei Jahren die Buchhaltung, die Referentenverträge und erstellt verschiedene
Statistiken.
Aus dem veb.ch
Die Geschäftsstelle des veb.ch hilft Ihnen gerne
weiter. Sie erreichen die Mitarbeiterinnen unter
Tel. 043 336 50 30, Fax 043 336 50 33
Talacker 34, 8001 Zürich
[email protected], www.veb.ch
rechnungswesen & controlling 1/2015
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59
House of accounting
Zertifikatslehrgänge
Tagesseminare
Debitorenbewirtschaftung
und SchKG
Transfer Pricing Experte
Rechnungslegung für NPO
5. Juni 2015
Dem Kunden eine Mahnung zustellen
oder die Betreibung einleiten?
Anleitungen und Praxis-Tipps zur
Debitorenbewirtschaftung und
Liquiditätssicherung. Entscheidungskriterien
zur Einleitung von rechtlichen Schritten.
MWST-Saldosteuersatz (SSS)
für KMU
11. Juni 2015
Die Liste der SSS ist umfangreich und oft ist
unklar, ob ein KMU mehrere Steuersätze anwenden kann. Themen wie Nebeneinnahmen
oder Eigenverbrauch haben ihre Tücken. In
unserer Veranstaltung lernen Sie alles zum
vereinfachten Abrechnungsverfahren mit
dem Saldosteuersatz.
IKS-Einführung:
Checklisten und Arbeitshilfen
18. Juni 2015
Sie müssen ein IKS aufbauen? Dann ist dieser
Kompaktkurs das Richtige: Mit Checklisten
erklären wir Ihnen, wie Sie ein KKS aufbauen
und betreuen können. Der Kurs richtet sich
auch an Interessierte, die mit Arbeitshilfen
und Checklisten ein IKS einführen oder dieses
verbessern wollen.
Start: 20. April 2015
Die Verrechnungspreise, auch Transferpreise
genannt, spielen im beruflichen Alltag der
KMU eine immer wichtigere Rolle. Erwerben
Sie sich Sicherheit und Kompetenz im
Spezialgebiet der Verrechnungspreise.
Die eingeschränkte Revision
Start: 29. April 2015
In diesem Lehrgang lernen Sie das Handwerk,
um eingeschränkte Revisionen selbstständig
durchzuführen.
Die Konzernrechnung
Start: 5. Mai 2015
Am Puls der Zeit: Die Konzernrechnung
auf der Basis des neuen
Rechnungslegungsrechts.
Personaladministration
Start: 6. Mai 2015
Löhne, Sozialversicherungen und
Lohnausweis: Was man im Rechnungswesen
wissen muss! Der Lehrgang richtet
sich an Treuhänder, Buchhalter, sowie
Verantwortliche, die mit Personalfragen und
Lohnabrechnungen beschäftigt sind.
HRM2 – das neue Harmonisierte
Rechnungslegungsmodell
24. Juni 2015
Arbeiten Sie für eine Non-Profit-Organisation? Unser Tagesseminar erleichtert
Ihnen Ihre tägliche Arbeit. Das Seminar legt
unter anderem den Schwerpunkt auf die
Neuerungen, die aus der überarbeiteten
FER 21 folgen. Strukturiert, einfach und
schnell wird Ihnen die Vorgehensweise bei
der Erstellung der Jahresschlussrechnung
2015 in vier Schritten erklärt.
Steuerseminar
2. Juli 2015
Die Annahme der Fabi Initiative vom 2013
ist von den Steuerverwaltungen definitiv
festgelegt. Die Berufsauslagen werden auf
CHF 3000 beschränkt. Was bedeutet das
für den Lohnausweis und die Abzüge für
die Berufskosten? Welche weiteren Abzüge
wurden geändert? Sind Pauschalspesen noch
zugelassen? Wie macht man ein richtiges
Spesenreglement und welche Spesen sind
nachher nachzuweisen? Diese Fragen werden
unter anderem in diesem Steuerseminar
beantwortet. Begriffe wie Eigenverbrauch,
Privatanteile oder Naturalleistungen bilden
ein grosses Risiko und können Probleme bei
den Steuern und Nachforderungen durch
die Sozialversicherungen verursachen. Die
Fachkompetenz und langjährige Erfahrung
der Referenten garantieren Ihnen, das
Richtige zu tun.
Start: 29. Mai 2015
Nach dem Lehrgang «HRM2» haben Sie
das Know-how und die Kompetenz, um
die Umstellung auf «HRM2» zweckmässig
vorzubereiten und erfolgreich umzusetzen.
Detaillierte Informationen zu allen Angeboten finden Sie auf www.veb.ch, Aus- und Weiterbildung