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Das Magazin der EAV
Alkohol und Politik
Totalrevision des
Alkoholgesetzes
Suche nach Alternativen
geht weiter
Im Gespräch
Roland Bilang, Geschäftsführer der Erdöl-Vereinigung
Schweizer Spirituosen
10 Jahre AbsinthLegalisierung
Ethanol
Was passiert mit Alkoholabfall?
Kultur
EAV-Wandbild von
Heinrich Danioth
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Inhaltsverzeichnis
3|Zweiter Frühling
4 | Die Suche nach Alternativen geht weiter
7 | Neues Instrument für eine erfolgreiche Alkoholpolitik in den Kantonen
10 | Alkoholkonsum: Wie viel ist zu viel?
12 | Auf welchen Gebrauchsgegenständen ist Spirituosenwerbung erlaubt?
14 | «In der Schweiz wird wohl künftig mehr ethanolhaltiges Benzin verkauft»
16 | Von der Alltäglichkeit der Selbstheilung
18 | Absinth: Traditionsgetränk mit politischen Nebenwirkungen
22 | Alkoholabfall: nutzloser Müll oder wertvolle Ressource?
24 | Weltweit harmonisierte Kennzeichnungen für mehr Chemikaliensicherheit
26 | EAV-Wandbild vom «Teufelsmaler»
28 | Von Alkohol, Schuhen, Oldtimern und Paketen
30 | La Val Poschiavo all’EXPO 2015
31|Bierland Schweiz
34|Nachruf
Impressum
Herausgeberin
Eidgenössische Alkoholverwaltung (EAV)
Länggassstrasse 35, Postfach 516, CH-3000 Bern 9
E-Mail: [email protected]
Redaktion
Kommunikation EAV/ Yvonne Mäder-Bogorad
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Editorial
Zweiter Frühling
Es ist genau 10 Jahre her. Am 1. März 2005
verliess die grüne Fee nach beinahe einem
Jahrhundert im Untergrund ihr Versteck und trat
ganz offiziell wieder ans Tageslicht. 2015, am
zehnten Geburtstag der wiedergewonnenen
Freiheit und Legalisierung, kann sich der Absinth
rühmen, die einzige Spirituose zu sein, von der die
Schweiz weitaus mehr exportiert, als sie importiert. In der Schweiz ist der Absinth ausserdem die
einzige Spirituose, die über ein eigenes Museum
verfügt: das 2014 in Môtiers eröffnete «Haus des
Absinths» («Maison de l‘Absinthe»). Der traditionelle Kundenkreis des Absinths hat sich ausgeweitet, neue Kategorien von Konsumentinnen und
Konsumenten sind hinzugekommen. Noch besitzt
der Absinth keine geschützte Ursprungsbezeichnung (GUB), der Prozess für die Erlangung einer
solchen ist jedoch im Gang. Gedämpft werden
könnte die Dynamik seines zweiten Frühlings
höchstens noch von den Schwankungen in der
globalen Wirtschaftskonjunktur (Seiten 18–21
dieses Magazins).
Bis vor Kurzem wurden Produktionsrückstände als
unbrauchbare und lästige Abfälle eingestuft. Sie
wurden schnell, einfach und möglichst kostengünstig vernichtet. Immer wieder erinnern uns
verseuchte Böden oder verunreinigtes Grundwasser an alte Sünden. Zum Glück ändern sich die
Mentalitäten, und auch der technologische
Fortschritt geht weiter. Rückstände gelten heute
als Ressource, ja sogar als vollwertiger Rohstoff.
Die Rückstände aus der Alkoholherstellung und
-verarbeitung sind dafür ein Paradebeispiel
(Seiten 22 und 23). In der Industrie werden grosse
Investitionen getätigt, um die Rohstoffverluste zu
verringern und aufbereitetes Ethanol wieder in
die Produktionskette zurückzuführen. Im Kleinen
mehren sich die Partnerschaften, die es sich zur
Aufgabe machen, Alkoholabfälle in Biogas
umzuwandeln. Welch schöner Karriereabschluss
für die Früchte aus unseren Obstgärten, wenn sie
nach einer Existenz als Zutat zur Herstellung von
Edelspirituosen unsere Häuser und Wohnungen
beheizen und den öffentlichen Verkehr ins Rollen
bringen können!
3
Ein neuer Aufbruch, eine zweite Chance, eine
Wiedergeburt. Diese Worte bekommt man in
Selbsthilfegruppen von ehemaligen Alkoholikern
und Drogensüchtigen, denen es gelungen ist, sich
aus den Fängen ihrer Abhängigkeit zu befreien,
immer wieder zu hören. Ihre Erfahrungen sind
eine mächtige Quelle der Inspiration. Leider
stossen sie in der übrigen Gesellschaft nur auf
sehr wenig Gehör. Doch auch wir bewegen uns
viel öfter am Rande der Abhängigkeit, als wir
ahnen. Der Übergang ist fliessend, und manchmal
braucht es nur sehr wenig, dass wir «kippen». Der
Soziologe Harald Klingemann lädt uns zu einer
Besinnung auf die inneren Ressourcen ein; sie sind
es, die vielen Suchtabhängigen dazu verholfen
haben, ihr Leben wieder in den Griff zu bekommen. Und sie können uns allen helfen, den Sturz
in den Abgrund zu vermeiden (Seiten 16 und 17).
Auch die EAV bereitet sich auf ein neues Leben
vor. Nach Abschluss der Totalrevision des Alkoholgesetzes – noch geben drei Differenzen zwischen
Stände- und Nationalrat zu angeregten Diskussionen im Parlament Anlass (Seiten 4 bis 6) – wird die
EAV ihre rechtliche Selbstständigkeit aufgeben.
Eine «EAV 2.0» wird in der Oberzolldirektion in
der Form einer Abteilung Alkohol und Tabak
wiederauferstehen. Dieser Neubeginn wird mit
zahlreichen Veränderungen, unter anderem
einem Umzug, einhergehen. Die EAV wird ihre
Berner Räumlichkeiten verlassen und sich in der
Nähe des Bahnhofs von Delsberg niederlassen
(Seite 6). Bei genauerem Hinsehen entpuppt sich
diese angebliche «Revolution» vielmehr als
«Restauration». In Delsberg erwarb die EAV
nämlich im Juni 1889 ihr allererstes Gebäude. Die
vorliegende Ausgabe von «C2H5OH» lädt Sie auf
eine Entdeckungsreise ein, auf der Sie erfahren,
was aus diesem Standort sowie drei weiteren
ehemaligen Alkohollagern und Standorten der
EAV (deren Umnutzung manche Überraschung
bereithält) geworden ist (Seiten 28 und 29).
Wir wünschen Ihnen eine angenehme Lektüre.
Nicolas Rion,
Leiter Kommunikation
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Totalrevision des Alkoholgesetzes
Die Suche nach Alternativen geht weiter
Die erste Etappe des Differenzbereinigungsverfahrens zur Totalrevision des Alkoholgesetzes wurde im Ständerat am 24. November 2014
abgeschlossen. Jetzt geht es noch um drei Fragen, bei denen zwischen
National- und Ständerat keine Einigkeit besteht. Die vorberatende
Kommission des Nationalrates will nun sämtliche möglichen Alternativen zur Ausbeutebesteuerung von der Verwaltung prüfen lassen,
bevor sie sich nochmals zum Steuersystem äussert.
Frage 1: Wie kann die Branche verfassungskonform unterstützt werden?
Beide Räte, der National- und der Ständerat,
möchten den Schweizer Spirituosenbrennern in
der Steuerfrage entgegenkommen. Nur über das
Wie sind sie sich noch nicht einig. Die Idee, die
Spirituosenproduktion nach der Ausbeute zu
besteuern, wurde im Frühjahr 2013 in die Parlamentsdebatte eingebracht – und zwar vom
Ständerat. Heute lehnt die kleine Kammer die
Ausbeutebesteuerung jedoch ab mit der Begründung, dass diese nicht verfassungskonform sei,
wie Rechtsgutachten mittlerweile ergeben haben.
Die Ständeratskommission hatte sich im Vorfeld
der Beratungen im Ratsplenum an zahlreichen
Sitzungen mit der Frage der Ausbeutebesteuerung befasst und konkrete Ersatzlösungen für
diese vorgeschlagen, die bei der nationalrätlichen
Schwesterkommission aber auf Ablehnung
stiessen. Die Nationalratskommission vertrat
damals die Ansicht, dass das Differenzbereinigungsverfahren lediglich die Art und Weise der
Umsetzung der Ausbeutebesteuerung betreffe,
jedoch nicht das Besteuerungssystem an sich. In
Anbetracht dieses Nichteintretens der Nationalratskommission auf mögliche Ersatzlösungen
sprach sich der Ständerat in der Wintersession
2014 mit 33 zu 12 Stimmen für die ersatzlose
Streichung der Ausbeutebesteuerung aus.
Am 12. Januar 2015 hat die Kommission für
Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats ihre
Haltung nochmals überdacht. Sie hat nun ihrerseits die EAV damit beauftragt, Alternativen zur
Ausbeutebesteuerung auszuarbeiten. Die von der
Ständeratskommission im Sommer 2014 angeregten Massnahmen und weitere Vorschläge
werden unter die Lupe genommen.
4
Frage 2: Soll die Steuer auf Spirituosen
erhöht werden?
«Nein», sagt der Ständerat und folgt damit dem
Bundesrat. Der durchschnittliche Pro-Kopf-Konsum
von Alkohol in der Schweiz sei seit Jahren rückläufig; eine Steuererhöhung sei somit nicht gerechtfertigt. Der Nationalrat seinerseits hat sich im Rahmen
der Erstberatung der Totalrevision des Alkoholgesetzes für eine Erhöhung der Spirituosensteuer
ausgesprochen (von 29 CHF auf 32 CHF pro Liter
reinen Alkohols). Es geht weniger darum, den
Alkohol aus gesundheitlichen Gründen zu verteuern, als vielmehr darum, allfällige Steuereinbussen
infolge der Ausbeutebesteuerung auszugleichen.
Denn die Kantone legen Wert darauf, dass der
Alkoholzehntel, der ihnen zur Finanzierung
zahlreicher Präventions- und Suchtbekämpfungstätigkeiten dient, nicht geringer ausfällt als bisher.
Die Festlegung des Steuersatzes ist eng mit der
Wahl des Besteuerungssystems verbunden. Die
Nationalratskommission hat sich deshalb im
laufenden Differenzbereinigungsverfahren noch
nicht dazu geäussert.
Frage 3: Braucht es ein Nachtverkaufsverbot
für Alkohol?
Zusammen mit den Lockvogelangeboten bildete
das Verbot für den Verkauf von alkoholischen
Getränken zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr
morgens ursprünglich einen der beiden Pfeiler des
sogenannten «Nachtregimes».
Im vergangenen November hat der Ständerat mit
24 zu 20 Stimmen bei 1 Enthaltung sein Ja zum
Nachtverkaufsverbot bekräftigt. Er will dadurch die
Exzesse eindämmen, die durch missbräuchlichen
Alkoholkonsum in der Nacht entstehen und den
Städten und Kantonen grosse Sorgen bereiten.
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Die Nationalratskommission hat am 12. Januar
2015 mit 16 zu 7 Stimmen an der Ablehnung der
Massnahme festgehalten, die sie als ineffizient und
einen Eingriff in die persönlichen Freiheiten
erachtet.
Die Totalrevision des
Alkoholgesetzes steht im
Fokus vieler Interessengruppen – auch im Parlament.
Nächste Etappen
Die Beratung der Totalrevision des Alkoholgesetzes geht nun ins dritte Jahr, was Ständerat Konrad
Graber am 24. November 2014 im Plenum
augenzwinkernd zur Frage veranlasste, ob sie am
Ende so lange dauern werde wie die Einführung
des Frauenstimmrechts im Kanton Appenzell
Ausserrhoden …
Die drei verbleibenden Differenzen dürfen nicht
vergessen lassen, dass sich die beiden Räte in
5
allen anderen Aspekten der Totalrevision und
insbesondere bei der Aufhebung der Monopole
und bei der Reorganisation der Verwaltung einig
sind.
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des
Nationalrats wird von den Alternativvorschlägen
zur Ausbeutebesteuerung im zweiten Quartal
2015 Kenntnis nehmen. Das Nationalratsplenum
wird sich frühestens in der Sommersession 2015
damit befassen.
Entscheide mit Blick auf die Umsetzung
Die künftige Umsetzung der Totalrevision des
Alkoholgesetzes erfordert bereits heute umfangreiche Vorarbeiten, die parallel zur laufenden
parlamentarischen Beratung der Totalrevision
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geleistet werden. Die Richtung und der Zeitplan
dieser Vorarbeiten hängen direkt von den
Beschlüssen der eidgenössischen Räte ab.
Ende 2014 haben der Bundesrat und die Vorsteherin des Eidgenössischen Finanzdepartements
zwei wichtige organisatorische Entscheide gefällt:
Wahl des Sitzes der Abteilung Alkohol
und Tabak
Die neue Abteilung Alkohol und Tabak der Oberzolldirektion (OZD) – also die Nachfolgeorganisation der EAV nach Abschluss der Totalrevision des
Alkoholgesetzes – soll ihren Sitz in Delsberg haben.
Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf hat mit
diesem Entscheid dem von den jurassischen
Behörden im Frühjahr 2012 eingereichten Gesuch
stattgegeben. Die neue Verwaltungseinheit wird
sich voraussichtlich ab 2017 im Hauptort des
Kantons Jura niederlassen. Für die betroffenen Mitarbeitenden sind gegebenenfalls Massnahmen im
Rahmen des Bundespersonalgesetzes vorgesehen.
Erneuerung des Verwaltungsrats
der alcosuisse ag
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom
5. Dezember 2014 von der Zusammensetzung
des neuen Verwaltungsrats der alcosuisse ag
Kenntnis genommen: Ivan Vollenweider (Präsident), Anton Lenz, Beth Krasna und Beat Zwahlen
sind in verschiedenen Bereichen der Privatwirtschaft tätig. Sie bringen die erforderlichen
unternehmerischen Kompetenzen und Erfahrungen mit, die für den operativen Start und die
Privatisierung der alcosuisse ag unabdingbar sind.
Das Parlament begrüsst die Liberalisierung des
Ethanolmarkts, welche die vollständige Veräusserung des heutigen Profitcenters der EAV erlaubt.
Dessen Privatisierung erfolgt frühestens 2017.
Nicolas Rion
Weitere Informationen:
www.eav.admin.ch > Totalrevision
Alcosuisse senkt Ethanolpreise
Die Aufhebung des Euro-Mindestkurses durch die Schweizerische Nationalbank hat für exportorientierte oder
stark im Wettbewerb mit europäischen Konkurrenten stehende Unternehmen massive Auswirkungen. Davon
sind auch viele Alcosuisse-Kunden betroffen. Um die Kunden in ihrem Bestreben um Erhalt der Konkurrenzfähigkeit und Sicherung des Produktionsstandorts Schweiz zu unterstützen, hat Alcosuisse die Verkaufspreise
für Ethanol gesenkt. Seit dem 16. Februar kosten ihre Ethanolqualitäten ab Lager je nach Qualität, Liefermenge
und Incoterm (internationale Handelsklausel) bis 15 Prozent weniger. Alcosuisse hat sich für diese substanzielle
Preisreduktion entschieden, obschon sie ihre Beschaffungen fast zur Hälfte in Dollar tätigt und auf den
vorhandenen Lagerbeständen Wertberichtigungen vornehmen muss.
www.alcosuisse.ch
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Alkoholpolitik
Neues Instrument für eine erfolgreiche
Alkoholpolitik in den Kantonen
Was macht eine erfolgreiche Alkoholpolitik aus? Welche Faktoren sind
für eine wirksame Alkoholpolitik besonders förderlich? Welche sind
eher ein Hemmnis? Um die Kantone bei der Umsetzung einer kohärenten und zielgerichteten Alkoholpräventionspolitik zu unterstützen,
wurde das Instrument «Erfolgsfaktoren kantonaler Alkoholpolitik»
entwickelt. Es hilft den Kantonen, die Stärken, die Schwächen und das
Potenzial ihrer Alkoholpolitik zu analysieren.
ler Alkoholpolitik». Die Kantone erhalten ein
Arbeitsmittel, mit dem sie die Stärken und
Schwächen sowie das Potenzial ihrer Alkoholpolitiken analysieren und, falls gewünscht, neue Ziele
und Schritte definieren können. Das Instrument
orientiert sich am Vorgehen einer klassischen
Stärken-Schwächen-Chancen-Risiken-Analyse
(SWOT-Analyse; Analysis of Strengths, Weaknesses, Opportunities and Threats). Es wurde
jedoch mit weiteren Elementen angereichert. So
kann beispielsweise festgehalten werden, mit
welcher Priorität die kantonalen Aktivitäten
verbessert werden sollten.
Das Instrument besteht aus einer Reihe von
Tabellen mit Fragen zu den verschiedenen
Handlungsfeldern der kantonalen Alkoholpolitik,
die dem jeweiligen Hauptthema – Stärken-Schwächen-Analyse oder Chancen-Risiken-Analyse
– entsprechen. Diese Tabellen sind miteinander
verknüpft, und das Ergebnis der ausgewählten
Antworten wird schliesslich grafisch in einem
Spinnenprofil sowie in der SWOT-Übersicht und
der SWOT-Matrix dargestellt.
Damit die Sicherheit an
Grossveranstaltungen
gewährleistet wird, sind die
Kantone u. a. für einen
verantwortungsvollen
Alkoholausschank zuständig.
Das Instrument «Erfolgsfaktoren kantonaler
Alkoholpolitik» wurde im Rahmen des Nationalen
Programms Alkohol vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) in enger Zusammenarbeit mit Pilotkantonen (BL, FR und NW), Fachverbänden (Fachverband Sucht und Groupement Romand d’Etudes
des Addictions, GREA) und dem Büro Interface
entwickelt.
Das Instrument in Kürze
Eine systematische Bestandesaufnahme und
Beurteilung des Ist-Zustands der kantonalen
Alkoholpolitik sowie eine Potenzialanalyse – dies
erlaubt das Instrument «Erfolgsfaktoren kantona-
7
Das Instrument kann wie folgt angewendet
werden:
Vorbereitung:
Das Thema Alkohol ist innerhalb eines Kantons oft
an vielen verschiedenen Stellen verortet; unterschiedliche Akteure tragen ihren Teil zum Gelingen
einer kohärenten und wirksamen Alkoholpräventionspolitik bei. Das Instrument «Erfolgsfaktoren
kantonaler Alkoholpolitik» richtet sich in erster
Linie an die kantonalen Stellen, welche für die
Umsetzung der kantonalen Alkoholpolitik zuständig sind. Ein erstes Element des Instruments ist der
Einbezug weiterer wichtiger Akteure innerhalb
oder ausserhalb der kantonalen Verwaltung und
damit die Förderung des interdisziplinären Austauschs und der Vernetzung.
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«Erfolgsfaktoren kantonaler Alkoholpolitik» – ein Beispiel
Handlungsfeld 4: Individuelle und gesellschaftliche Schadensminderung
2. Beurteilung Ist‐Zustand
Wie beurteilen wir den Ist‐
Zustand?
3. Priorisierung
Mit welcher Priorität möchten wir uns verbessern?
Ausreichend
Mit mittlerer Priorität
Werden Massnahmen zur Prävention von Alkohol und Gewalt umgesetzt?
Eher schlecht
Mit hoher Priorität
Werden Massnahmen zur Prävention von Mischkonsum (Alkohol und Drogen) umgesetzt?
Eher schlecht
Mit hoher Priorität
Werden Massnahmen in Bezug auf Alkohol und Sexualität umgesetzt? Eher schlecht
Mit hoher Priorität
Ausreichend
Mit mittlerer Priorität
Vermeidung von gesundheitlichen Folgen des Alkoholkonsums
1. Bestandes‐
aufnahme
Haben/machen wir bereits etwas?
Werden adäquate Massnahmen zur Prävention von Alkoholmissbrauch und Abhängigkeit bei verschiedenen Zielgruppen (Jugendlichen, Erwachsenen, älteren Personen, Migranten/‐innen, usw.) umgesetzt?
Werden die Gelder aus dem Alkoholzehntel zweckgebunden
und wirkungsorientiert verwendet? 4. Begründung Bitte begründen Sie Ihre Einschätzungen.
Gesamtbeurteilung: Wie beurteilen wir unseren Kanton insgesamt in Bezug auf die Vermeidung von gesundheitlichen Folgen des Alkoholkonsums? Für die Bestimmung der Erfolgsfaktoren muss u.a. eine Stärken-Schwächen-Analyse durchgeführt werden. Dazu gehört auch eine Beurteilung der
Massnahmen zur individuellen und gesellschaftlichen Schadensminderung.
Arbeiten zugunsten eines politischen Auftrags
Sensibilisierung und Information der Öffentlichkeit
Sehr gut
Erarbeitung von strategische Grundlagen und Evaluation
der Aktivitäten
Eher gut
Koordination der Aktivitäten der relevanten
Akteure/-innen
Ausreichend
Preisgestaltung für alkoholische Produkte
Eher schlecht
Sehr schlecht
© Interface, 2014
6 von 10
Einschränkung der Werbung für
alkoholische Produkte
Früherkennung und Frühintervention in
verschiedenen gesellschaftlichen Kontexten
Bereitstellung von spezifischen Behandlungsund Beratungsangeboten
Einschränkung der Erhältlichkeit von
alkoholischen Produkten
Vollzug geltender Bestimmungen
Vermeidung von gesundheitlichen Folgen des Alkoholkonsums
Gewährleistung der Sicherheit im öffentlichen Raum
Ist-Zustand
Priorität
Das Resultat der Analyse wird in einem Spinnenprofil dargestellt.
8
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Stärken-Schwächen-Analyse:
Zur fundierten Standortbestimmung werden bei
der Stärken-Schwächen-Analyse die aktuellen
alkoholpolitischen Aktivitäten des Kantons
systematisch erhoben. Die Aktivitäten werden
den folgenden Handlungsfeldern zugeordnet:
– Führungsstärke und Entschlossenheit
– Gesundheitsschutz und Früherkennung
– Behandlung und soziale Integration
– Individuelle und gesellschaftliche Schadensminderung
– Marktregulierung und Jugendschutz
– Information und Sensibilisierung
Schliesslich wird für jede der Aktivitäten der
Ist-Zustand beurteilt. Darüber hinaus wird
aufgezeigt, mit welcher Priorität in den nächsten
Jahren welche Verbesserungen angestrebt
werden sollten. Die Antworten werden in einem
Spinnenprofil dargestellt. Dieses gibt Aufschluss
über die aktuelle Alkoholpolitik und zeigt auf, in
welchen Bereichen Optimierungen durchgeführt
werden könnten.
Chancen-Risiken-Analyse:
Zur Beurteilung der Chancen und Risiken werden
die vier Ebenen «Gesundheit, Gesellschaft,
Wirtschaft und Politik» charakterisiert. Konkret
geht es u. a. um die Beantwortung von Fragen
zum Pro-Kopf-Konsum von Alkohol, zur Akzeptanz von alkoholpolitischen Massnahmen in der
Bevölkerung, zur wirtschaftlichen Bedeutung von
Gastgewerbe und Alkoholproduktion, zu den
Folgekosten übermässigen Alkoholkonsums sowie
zu den bestehenden gesetzlichen Grundlagen.
SWOT-Übersicht:
Durch die Verknüpfung mit den ausgefüllten
Tabellen werden in der SWOT-Übersicht die
Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken für die
kantonale Alkoholpolitik überschaubar darge-
9
stellt. Die SWOT-Übersicht kann helfen, aus der
Standortbestimmung strategische Schlussfolgerungen zu ziehen.
SWOT-Matrix:
Die SWOT-Matrix kann bei Bedarf dazu genutzt
werden, die Ziele und Aktivitäten der Alkoholpolitik strategisch auszurichten. Die in einem vorangehenden Tabellenblatt priorisierten Stärken,
Schwächen, Chancen und Risiken werden in
dieser Matrix dargestellt.
Unterstützung bei der Anwendung
Neben der Handlungsanleitung zum Instrument
«Erfolgsfaktoren kantonaler Alkoholpolitik»
stehen den zuständigen Stellen in den Kantonen
das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und die
Fachverbände (Deutschschweiz: Fachverband
Sucht; Romandie: GREA) unterstützend zur
Verfügung.
Als erster Schritt fand im März 2015 eine Einführungsveranstaltung für interessierte Vertreterinnen und Vertreter der Kantone statt, an welcher
das Instrument und die Erfahrungen der Pilotkantone präsentiert wurden.
Von der Diagnose zur Umsetzung
Das Instrument «Erfolgsfaktoren kantonaler
Alkoholpolitik» unterstützt die Kantone bei der
Analyse ihrer aktuellen Situation und ermöglicht
eine Standortbestimmung. Es liegt in der Kompetenz jedes einzelnen Kantons, welche Schlüsse er
aus den gewonnenen Erkenntnissen zieht, welche
Strategien er entwickelt und welche Massnahmen
er ergreifen will.
BAG / Ruth Widmer
Weitere Informationen: www.kap-pac.ch
Kontakt: Amanda Kiefer:
[email protected],
Tel.: 058 462 62 00
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Prävention
Alkoholkonsum: Wie viel ist zu viel?
Unter dem Motto «Wie viel ist zu viel?» findet zwischen dem 30. April
und dem 9. Mai 2015 die dritte nationale Dialogwoche Alkohol statt.
Sie verfolgt das Ziel, Grenzen des Alkoholgenusses aufzuzeigen, ohne
den Alkoholkonsum grundsätzlich zu verteufeln. Die Dialogwoche
steht 2015 im Vordergrund der Alkoholpräventionskampagne, die im
Rahmen des Nationalen Programms Alkohol (NPA) am 23. April 2015
lanciert und bis Ende 2017 laufen wird.
Wie bereits vor zwei Jahren führt das Bundesamt
für Gesundheit (BAG) gemeinsam mit den
Fachverbänden, Sucht Schweiz und den Kantonen eine Dialogwoche Alkohol durch. Humorvoll
und ohne zu moralisieren soll die Aktion die
Bevölkerung für einen verantwortungsvollen
Umgang mit Alkohol sensibilisieren.
«Wie viel ist zu viel?» weist auf eine Grenze des
«vernünftigen» Alkoholkonsums hin. Mit der
Frage nach dem «Zuviel» wird aber auch impliziert, dass Alkoholkonsum bis zu einem gewissen
Mass okay ist.
Das Motto «Wie viel ist zu viel?» kann je nach
konkreter Situation individuell angepasst werden.
«Wie viel ist für mich zu viel?», «Wie viel ist für
mein Liebesleben zu viel?», «Wie viel ist für
Jugendliche zu viel?» sind nur einige der möglichen Fragen, die zum Dialog anregen sollen. Mit
der Frage nach dem Einfluss von Alkohol auf
konkrete Lebenssituationen können die diversen
Bevölkerungsgruppen gezielt angesprochen
werden.
Quiz, Icon-Geschichten und Give-aways
Im Zentrum der Dachkampagne steht die Website
www.alcohol-facts.ch mit einem Quiz, das mit
konkreten Beispielen auf Gesundheitsrisiken und
andere Gefahren im Zusammenhang mit dem
Konsum von Alkohol aufmerksam macht. Die
Quizfragen sind aus dem Leben gegriffen. Junge
Menschen, die sich noch nicht für die langfristigen gesundheitlichen Folgen des Alkoholkonsums
interessieren, können z. B. mit Informationen zum
Abbau von Alkohol im Blut abgeholt werden.
Gerade Neulenkende interessieren sich bestimmt
dafür, wie lange sie nach wie viel Alkoholgenuss
warten müssen, bis sie keinen Alkohol mehr im
Blut haben und sich ans Steuer setzen dürfen.
Auch die Frage nach den Kalorien wird im Quiz
behandelt. Begleitet von einer humorvollen
Animation, die einen leicht nachvollziehbaren
Vergleich darstellt, erfahren Interessierte, wie viele
Kalorien z. B. Rotwein enthält.
Ein Astronaut feiert seinen letzten Abend
vor dem Abflug mit einer Flasche Champagner.
Um Mitternacht legt er sich ins Bett.
Wann darf er frühestens mit seiner Rakete
zum Mond fliegen?
10
A
B
C
D
Nach einem Kaffee
am nächsten
Morgen
Nach dem
Mittag
Nach dem
Katerfrühstück
Nach einem
Saunagang
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DIALOGWOCHE
Auch Icon-Geschichten
sollen humorvoll auf die
Gefahren des Alkohols
aufmerksam machen.
Minuten_BAG_Alk_210x68_DE.indd 3
Für die Folgen übermässigen Alkoholkonsums
sensibilisieren ausserdem diverse nützliche
Give-aways. Dazu gehören z. B. Kaugummis, auf
deren Verpackung hilfreiche Informationen
enthalten sind, und Sticky Cleaner für die Reinigung von Smartphone-Bildschirmen, die auf die
App «After Party» der Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) und des BAG hinweisen.
Eine Partnerkampagne mit:
Sucht Schweiz, Fachverband Sucht,
Groupement Romand d’Etudes des Addictions GREA,
Ticino Addiction und Kantone
Aktivitäten in den Kantonen
Während der diesjährigen Dialogwoche führen
18 der 19 Kantone aus der deutschsprachigen
Schweiz, 6 Kantone aus der Romandie und das
Tessin viele verschiedene Aktivitäten durch.
Während in der Dialogwoche 2013 zahlreiche
kleine Einzelaktionen
stattgefunden haben,
ALKOHOL
setzen die Kantone
Jahr auf eine bessere
30. April – dieses
9. Mai 2015
in Ihrer Nähe
KoordinationAktionen
und grössere
Veranstaltungen. Ganz
nach dem Motto, auf spielerische und nicht
moralisierende Art auf die Folgen des «Zuviels»
hinzuweisen, findet z. B. im Kanton Schwyz ein
sogenanntes «Rauschbrillen-Minigolf» statt. Die
Minigolfspielenden erhalten die Möglichkeit, mit
WIE VIEL Stärke, die unter«Rauschbrillen» verschiedener
IST ZUim
VIEL?
schiedliche Promillewerte
Blut simulieren, den
alcohol-facts.ch
Parcours zu absolvieren. Im Kanton Genf findet
neben einer Reihe weiterer Aktivitäten eine
Aktion in Anlehnung an die
international
bekann20.03.15
14:23
te Quizshow «Wer wird Millionär?» statt. Der
Kanton Tessin präsentiert u. a. Angebote wie
Midnight Sports, die Jugendlichen Alternativen
zum Alkoholkonsum an den Wochenenden
anbieten. Weiter finden Wettbewerbe für
Jugendliche, Informationen über den Alkoholkonsum bei älteren Menschen, freiwillige Atemlufttests, Theaterspektakel und Kinoabende sowie
öffentliche Vorträge statt.
BAG / Ruth Widmer
Das Nationale Programm Alkohol in Kürze
«Wer alkoholische Getränke trinkt, tut dies, ohne sich selber und anderen Schaden zuzufügen» – dies ist die
Vision des Nationalen Programms Alkohol (NPA), welches 2008 vom Bundesrat verabschiedet wurde und bis
2016 läuft.
Zahlreiche Akteure auf verschiedenen Ebenen engagieren sich mit ihren Aktivitäten und Projekten im Rahmen
des NPA. Es sind dies Bundesstellen, Kantone, Nichtregierungsorganisationen sowie regionale und nationale
Verbände, die in den jeweiligen Themen des NPA bereits aktiv sind.
Für die letzte Phase des NPA stehen drei Anliegen im Zentrum:
1. Der Jugendschutz
2. Die Sensibilisierung der Bevölkerung für die Schädlichkeit des problematischen Konsums
3. Eine verbesserte Koordination der vielfältigen Präventionsaktivitäten
Unverändert bleibt die Leitidee, die Alkoholprävention in der Schweiz nach wissenschaftlichen Erkenntnissen
(«Evidence-based Policy») zu gestalten und erfolgreiche Massnahmen zu fördern.
Die nationale Alkoholpräventionskampagne 2015–2017 ist eine der zahlreichen Massnahmen des NPA und
trägt insbesondere zur Erreichung der Ziele 2 und 3 bei.
Weitere Informationen zum NPA:
www.alkohol.bag.admin.ch
11
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Recht und Markt
Auf welchen Gebrauchsgegenständen
ist Spirituosenwerbung erlaubt?
Eine Bar ohne Dekoration ist genauso charmant wie der Wartesaal der
Einwohnerkontrolle. Doch unabhängig davon, ob eine Bar im dezenten No-Frills- oder im extravaganten More-is-still-not-enough-Stil
dekoriert ist: die Werbebestimmungen des Alkoholgesetzes müssen –
sobald Spirituosen involviert sind – eingehalten werden.
steht? Ein solcher ist vorhanden, wenn der
Gegenstand zur Herstellung eines Drinks, zum
Servieren oder zum Konsumieren einer Spirituose
dient. Bei einem Glas ist der direkte Zusammenhang gegeben, bei einem Kugelschreiber hingegen nicht. Gegenstände ohne direkten Zusammenhang zu Spirituosen dürfen nicht mit
Spirituosenwerbung versehen werden. Ein
gebrandeter Kugelschreiber gehört demnach in
die Kategorie der illegal gebrandeten Gegenstände. Ein Glas hingegen darf gebrandet sein.
Damit die Spirituosenwerbung gesetzeskonform
ist, muss eine weitere Bestimmung eingehalten
werden, die u. a. die Angaben und die Art der
Darstellung in der Werbung betrifft:
Bestimmung Nr. 2: «Die Werbung für gebrannte
Wasser darf in Wort, Bild und Ton nur Angaben
und Darstellungen enthalten, die sich unmittelbar
auf das Produkt und seine Eigenschaften beziehen.» (Art. 42b Abs. 1 des Alkoholgesetzes)
Ein Spiegel darf Spirituosenwerbung enthalten, wenn er
durch die Werbung seine
Funktion als Spiegel verliert.
Bestimmung Nr. 1: «Verboten ist die Werbung
für gebrannte Wasser … auf Packungen und
Gebrauchsgegenständen, die keine gebrannten
Wasser enthalten oder damit nicht im Zusammenhang stehen.» (Art. 42b Abs. 3 Bst. g des Alkoholgesetzes)
Getränkelieferanten schenken ihren Grosskunden
(Läden, Restaurants, Bars usw.) häufig coole
Dekogegenstände, die mit dem Namen einer
Spirituose versehen, also gebrandet, sind. Aber
Vorsicht bei der Verwendung dieser Gegenstände
denn «cool» bedeutet in vielen Fällen auch
gesetzeswidrig!
Wie beurteilt man nun, ob ein Gegenstand mit
Spirituosenwerbung gesetzeskonform ist? Das
erste Kriterium betrifft die Art des Gegenstands
selbst: Handelt es sich um einen Gegenstand, der
in direktem Zusammenhang mit Spirituosen
12
Das zweite Kriterium betrifft den Inhalt des
Brandings bzw. der Werbung: Beziehen sich die
Werbeinhalte (Bild und Schrift) unmittelbar auf
die Spirituose und deren Eigenschaften? Oder
anders gefragt: Ist die Werbung auf dem Gegenstand sachlich? Der Name sowie ein Bild der
Spirituose dürfen in der Werbung (sofern Bestimmung Nr. 1 eingehalten ist) immer verwendet
werden. Auch dürfen Serviervorschläge oder
Angaben zum Geschmack des Getränks gemacht
werden. Saisonale Elemente wie zum Beispiel
Oster- und Weihnachtsmotive sowie Elemente,
die an Ferien oder an eine Party erinnern (Palmen,
Inseln, Abbildungen von Menschen usw.), haben
keinen unmittelbaren Zusammenhang mit dem
Produkt und dürfen nicht für die Werbung
verwendet werden.
Fassen wir anhand eines Beispiels kurz zusammen: Ein Glas ist mit der Aufschrift «Bacardi»
Das Magazin der EAV 1/2015 | www.eav.admin.ch
versehen. Der Gebrauchsgegenstand ist legal
gebrandet. Wenn auf dem Glas zusätzlich eine
Palme abgebildet ist, handelt es sich um einen
Gebrauchsgegenstand, der zwar gebrandet
werden darf, aber eine illegale Werbung zeigt.
Sonderfälle
Es gibt auch Gebrauchsgegenstände, die je nach
konkreter Ausgestaltung der Werbung sowohl als
illegaler als auch als legaler Werbeträger klassifiziert werden können. Ein Spiegel darf zum
Beispiel nur dann als Werbeträger dienen, wenn
er wegen der aufgedruckten Werbung nicht mehr
als Spiegel benutzbar ist. Steht zum Beispiel im
oberen Bereich «Trojka», so dass der grösste Teil
des Spiegels frei ist, dann ist der Spiegel ein
gebrandeter Gebrauchsgegenstand ohne direkten Zusammenhang mit der Spirituose. Wird ein
Spiegel aber von einer Werbung fast gänzlich
bedeckt, zum Beispiel durch eine Abbildung der
«Jack-Daniel’s»-Etikette, dann kann der Spiegel
nicht mehr als solcher benutzt werden und gilt
nicht mehr als Gebrauchsgegenstand, sondern als
Werbeträger ähnlich einem Plakat oder einem
Metallschild.
Neben Plakaten und Metallschildern gibt es
weitere Werbeträger, die in der Praxis der EAV
nicht als Gebrauchsgegenstände eingestuft
werden. Dazu gehören u. a. Leuchtreklamen,
aufblasbare Gummiflaschen, welche nicht als
Schwimmhilfen benutzt werden können, Fahnen/
Wimpel und jegliches Dekomaterial, das keinen
Zweitnutzen hat (siehe Tabelle).
Kostenloses Beratungsangebot
Der EAV können sämtliche Werbemittel, also auch
Dekorationsgegenstände, zur kostenlosen
Prüfung vorgelegt werden. Werbematerial, das
montags bis spätestens um 16 Uhr bei der EAV
eintrifft, wird an der jeweils am Dienstag stattfindenden Prüfung beurteilt. Einfach Fotos an
[email protected] schicken. Ein entsprechender
Prüfbericht wird normalerweise spätestens am
Mittwochnachmittag versandt.
Karin Staub
Kontakt: [email protected]
Tel.: 031 309 14 57
Branding erlaubt
Branding nicht erlaubt
– Trinkgläser
– Serviertabletts
– Flaschenverschlüsse
– Theken
– Bar Runners
– Fässer
– Tische
– Stühle
– Kissen
– Uhren
– Aschenbecher
– aufblasbare Schwimmhilfen
– (Dart)Spiele
– Lampen
– Leis (hawaiianischer Schmuck)
– Sonnenschirme
– Modellautos (-flugzeuge, -boote)
Beispiele von Gebrauchsgegenständen, auf denen Spirituosenwerbung erlaubt bzw. nicht
erlaubt ist
13
Das Magazin der EAV 1/2015 | www.eav.admin.ch
Im Gespräch
«In der Schweiz wird wohl künftig mehr
ethanolhaltiges Benzin verkauft»
Die Erdöl-Vereinigung (EV) vertritt die Anliegen der schweizerischen
Erdölwirtschaft. Ihre 27 Mitglieder tätigen 95 Prozent der schweizerischen Importe von Rohöl und Erdölprodukten. Im Interview mit
«C2H5OH» spricht EV-Geschäftsführer Roland Bilang über «Alkohol im
Tank» und «Alkohol im Shop» und erklärt auch, wie die EV zum
Schweizer Leader bei den Alkoholtestkäufen wurde.
EAV: In den Tankstellenshops wird seit mehreren
Jahren deutlich weniger Alkohol an Minderjährige
verkauft als in den meisten anderen Schweizer
Verkaufsstellen. Welches sind die Zutaten des
Erfolgsrezepts?
Roland Bilang: Die EV hatte im Jahr 2006 erstmals
Testkäufe in Tankstellenshops im Raum Zürich
durchführen lassen. Damals wurde auch in diesen
Shops in bis zu 60 Prozent der Testfälle Alkohol an
Minderjährige verkauft. Unterdessen führen wir
gesamtschweizerisch jedes Jahr zwischen 1500
und 2500 Testkäufe durch. Die Durchfallquote lag
letztes Jahr noch bei 15 Prozent. Mit diesem
Resultat stehen die Tankstellenshops nicht nur
wesentlich besser da als noch vor 10 Jahren,
sondern auch besser als viele andere Branchen.
Als zweites Standbein des Erfolgs sehen wir
unsere regelmässig durchgeführten Weiterbildungsveranstaltungen für die Mitarbeitenden in
den Tankstellenshops. Sowohl Schulung als auch
Testkäufe werden von uns daher auch in Zukunft
konsequent weitergeführt.
Die Erdöl-Vereinigung
Die Erdöl-Vereinigung (EV) setzt sich als Verband der schweizerischen Erdölwirtschaft für die Wahrung und Förderung der Interessen ihrer Mitglieder ein. Die
zurzeit 27 EV-Mitglieder tätigen 95 Prozent der schweizerischen Importe von
Rohöl und Erdölprodukten. Die EV versteht sich als Drehscheibe für Informationen zum Energieträger Erdöl. Für alle Fragen, die den Transport, die Verarbeitung
und den Einsatz von Erdölprodukten betreffen, ist die EV die erste Anlaufstelle in
der Schweiz.
Roland Bilang (52) ist seit April 2013 Geschäftsführer der EV. Zuvor leitete er die
Geschäftsstelle des Nuklearforums Schweiz und war auch in leitender Position in
einer grösseren PR-Agentur tätig.
14
Sind die Kurse freiwillig oder obligatorisch?
Die Teilnahme an diesen Schulungen ist für die
Mitarbeitenden freiwillig, aber es besteht durchaus ein gewisser Gruppendruck, weil die Resultate der Testkäufe den Unternehmen bekannt sind
und niemand gerne das schwarze Schaf ist. Mit
anderen Worten: Die Kurse, die jeweils im
Frühjahr und im Herbst in der Deutschschweiz, in
der Romandie und im Tessin angeboten werden,
sind in der Regel ausgebucht. Das hängt sicher
auch mit der relativ hohen Personalfluktuation in
diesem Branchensegment zusammen. Für die
inhaltliche Ausgestaltung der Kurse pflegen wir
den Kontakt mit den Verantwortlichen der EAV,
und wir sind dafür besorgt, dass die Schulungsmodule aktuell sind und dass den kantonalen
Besonderheiten Rechnung getragen wird.
Es gibt Detailhändler, die freiwillig ein einheitliches Alter (18) für die Abgabe von allen alkoholischen Getränken festgelegt haben. Wie steht die
EV dazu?
Wir begrüssen diese Vereinfachung, weil sie es
auch den Verkäuferinnen und Verkäufern leichter
macht, ihre Verantwortung wahrzunehmen.
Einige Tankstellenshops haben diese Regelung
bereits eingeführt. Weiter gehende Einschränkungen, wie zum Beispiel ein Werbeverbot oder ein
Verbot für den Verkauf von Alkohol durch
minderjähriges Personal (wie etwa Lernende),
haben wir im Zusammenhang mit der Totalrevision des Alkoholgesetzes hingegen klar abgelehnt.
Die Tankstellenshops sind bekannt dafür, dass sie
noch geöffnet sind, wenn die anderen Geschäfte
bereits geschlossen haben. Gerade für den Kauf
von alkoholischen Getränken werden sie gerne
besucht. Was antworten Sie den Kritikern?
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auf die strengeren ökologischen und sozialen
Mindestanforderungen zurückzuführen, die unser
Gesetz an Biotreibstoffe stellt, damit sie von der
Mineralölsteuer befreit werden und als CO2-Reduktion anrechenbar gelten. Nun entwickelt sich
mehr Dynamik im Markt, denn seit Anfang 2013
besteht eine CO2-Kompensationspflicht für
Importeure von fossilen Treibstoffen. Gemäss
dieser Pflicht müssen Importeure in zunehmenden
Anteilen bis 2020 10 Prozent der beim Verbrauch
von Benzin und Diesel entstehenden CO2-Emissionen durch CO2-Reduktionsmassnahmen im Inland
kompensieren. Eine mögliche Massnahme zur
CO2-Kompensation ist die Beimischung von
Biotreibstoffen zu Benzin und Diesel. Vor diesem
Hintergrund zeichnet sich seit Ende letzten Jahres
eine Zunahme bei der Beimischung sowohl von
Ethanol zu Benzin als auch von Biodiesel (FAME)
zu Diesel ab. Wir gehen davon aus, dass auch die
Zahl der Tankstellen, welche ethanolhaltiges
Benzin (E5) und FAME-haltigen Diesel (B7)
verkaufen, zunehmen wird.
Erwachsene Personen sind für sich selbst verantwortlich; niemand sollte ihnen vorschreiben, wo
und um welche Tageszeit sie welche Produkte
erstehen dürfen.
An Tankstellenshops wird Alkohol an Autofahrer
verkauft. Ist das nicht problematisch?
Für Lenker und insbesondere für Neulenker gelten
richtigerweise strenge Vorschriften, was Alkohol
am Steuer anbelangt. Es obliegt allerdings der
Polizei und nicht dem Shop-Personal, die Einhaltung dieser Vorschriften zu überprüfen.
Nach mehreren Jahren der Stagnation zeigt der
schweizerische Bioethanolmarkt zu Treibstoffzwecken nun einen Aufwärtstrend. Wie erklären Sie
das?
Die im Vergleich zum Ausland verzögerte Entwicklung des inländischen Bioethanolmarkts ist
15
In umliegenden Ländern gibt es eine Pflicht zur
Beimischung von Biotreibstoffen zu Benzin und
Diesel. Müsste die Schweizer Gesetzgebung auch
eine Beimischungspflicht festlegen?
Wichtiger als eine Mengenvorgabe in Form einer
Beimischungspflicht scheint uns im Moment, dass
die erwähnten hohen Mindestanforderungen an
Biotreibstoffe eingehalten werden können.
Biotreibstoffe, welche diese Anforderungen
erfüllen, sind zurzeit nur in begrenzten Mengen
verfügbar. Der Verzicht auf eine allgemeine
Verpflichtung eröffnet einzelnen Unternehmen
auch die Möglichkeit, sich mit Biotreibstoffen am
Markt zu differenzieren.
Das Interview wurde im Januar 2015 schriftlich
geführt.
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Forschung
Von der Alltäglichkeit der Selbstheilung
Ist der Ausstieg aus einer Sucht aus eigenem Antrieb und ohne professionelle Hilfe von Experten möglich? Der Soziologe, Volkswirt und
Spezialist für Suchtfragen Harald Klingemann hat sich intensiv mit
dem selbst organisierten Ausstieg aus der Sucht (Selbstheilung)
auseinandergesetzt und die gewonnenen Erkenntnisse in diversen
Publikationen veröffentlicht. Die EAV hat Harald Klingemann zu
seinen Erfahrungen mit dem Konzept der Selbstheilung von Personen
mit Suchtproblemen befragt.
EAV: Was genau verstehen Sie unter dem Begriff
Selbstheilung?
Harald Klingemann: Unter dem Begriff der
Selbstheilung verstehen wir «die Bewältigung von
(Sucht- oder anderen) Problemen ohne professionelle Hilfe (oder auch Selbsthilfegruppen)».
Wie kamen Sie auf die Idee, sich mit diesem
Thema zu befassen?
Im Verlaufe meiner langjährigen Tätigkeit in der
Suchtforschung wurde mir zunehmend klar, dass
die Lösung von Suchtproblemen wohl kaum allein
von therapeutischen Experten abhängen dürfte.
In der Behandlungspraxis wird nur die Spitze des
Eisbergs sichtbar. Auslöser für meine Forschungsarbeit am Thema Selbstheilung war 1988 eine
Bemerkung meines damaligen Chefs. Als ich
gerade eine Untersuchung von Möglichkeiten der
Suchtbehandlung vorbereitete, kam er in mein
Büro und sagte: «Weisst du, Harald, es wäre
interessant, mal zu schauen, was eigentlich mit
den Betroffenen passiert, die nie im Wartezimmer
auftauchen und in keiner Kartei stehen.» Dies war
der Startschuss für mein Forschungsprogramm
der folgenden Jahrzehnte.
Worum geht es beim Konzept der «gestützten
Selbstheilung», und welche Rolle spielen die
neuen Medien?
Der erfolgreichen Selbstheilung liegt ein Prozess
des Abwägens zugrunde: Was kann ich gewinnen
oder verlieren, wenn ich z. B. aufhöre zu trinken,
zu rauchen oder Kokain zu konsumieren? Es ist
falsch zu glauben, dass suchtkranke Menschen ihr
Verhalten erst ändern, wenn sie komplett am
Boden sind. Oft helfen auch positive Erlebnisse,
die Sucht zu bekämpfen. Die Selbstbeobachtung
der eigenen Gefühle und Verhaltensweisen, der
Erfolge und Misserfolge spielt eine entscheidende
16
Das Magazin der EAV 1/2015 | www.eav.admin.ch
Rolle. Es gibt verschiedene Instrumente, die dabei
Unterstützung bieten. Die bewährten Trink- oder
Rauchtagebücher gibt es heute in Form von
telefon- oder computergestützten Applikationen.
Die Nutzung dieser Instrumente hilft den Betroffenen, ihr Konsumverhalten systematischer zu
beobachten und sich selber besser einzuschätzen.
Wo wird dieses Konzept konkret angewendet?
Aktuelle Anwendungsbeispiele finden sich mit
Bezug auf Tabak, Kokain, Cannabis und Alkohol.
Diese Programme sind nicht notwendigerweise
auf Abstinenz fixiert und erlauben flexible,
individuelle Zielsetzungen. Selbstbeobachtung ist
insgesamt salonfähig geworden, und Personen
mit Suchtproblemen befinden sich in guter Gesellschaft, wenn sie mit ihrem Smartphone nicht nur
ihr tägliches Schrittpensum, ihre Schlafzyklen und
ihren Kalorienverbrauch, sondern eben auch ihren
Alkohol- oder Drogenkonsum über Sensoren/
Apps erfassen und auswerten und über Internet
Bilanz ziehen. Beispielhaft zu nennen sind in
diesem Zusammenhang: www.weniger-trinken.ch
(Forel Klinik), www.definiertestrinken.ch und
www.alcotool.ch (Berner Gesundheit)
Selbstheilungswillige können sich aber auch mit
der Technik des motivationsfördernden Interviews
online oder persönlich coachen lassen. Das
motivationsfördernde Interview macht gleich zu
Beginn Spass, geht es doch über einen Positiveinstieg an die Sache heran. Einleitend etwa so:
«Beschreiben Sie doch einmal, was Ihnen am
Rauchen (Trinken) Freude bereitet!» Dies, um
dann im folgenden Wechselgespräch zum
Nachdenken über Vor-, aber auch Nachteile
anzuregen.
Gibt es aus Ihrer Forschung Erkenntnisse für die
Prävention?
Es gilt, Suchtbilder und Vorurteile in der Gesellschaft zu erkennen und zu beeinflussen. Hartnäckig hält sich die Vorstellung, dass es zwei
Kategorien von Menschen gibt, nämlich Süchtige
und Nichtsüchtige. Sucht ist jedoch viel umfassender zu verstehen. Sie reicht von «Ich trinke wohl
mal gelegentlich ein Glas zu viel» bis «3 Monate
in der Alkoholfachklinik wären eigentlich nötig».
Aus Angst vor Stigmata behalten Selbstheilende
ihre Erfolgsstorys lieber geheim. Das ist schade.
17
Denn wenn sie darüber sprechen würden,
könnten sie Leute in ihrem Umfeld zu einem
Überdenken und evtl. auch Ändern von deren
Suchtverhalten anregen.
Wie sind die langfristigen Erfolgsaussichten, und
gibt es suchtspezifische Unterschiede?
Im Rahmen unserer Nationalfondsstudien zeigte
sich, dass die Mehrheit der Selbstheiler und
Selbstheilerinnen den langfristigen Ausstieg aus
der Sucht schaffte. Interessant ist, dass trotz einer
insgesamt positiven Bilanz die Erfolge der Heroinselbstheiler noch dauerhafter waren als die der
Alkoholselbstheiler. Überraschend? Eigentlich
nicht: Denken wir daran, dass Alkohol in der
Schweiz leichter erhältlich ist als Milch und einem
auf einer Party in der Regel kaum Heroin oder
Kokain angeboten wird. Der Druck auf Personen,
die ihr Alkoholproblem in den Griff bekommen
haben, ist also ungleich höher als bei Drogenaussteigern, wenn diese einmal das Milieu gewechselt haben.
Über den Autor
Prof. Dr. rer. pol. Dr. h. c.
Harald Klingemann, ehemals
Forschungsleiter bei Sucht
Schweiz, der Hochschule für
Soziale Arbeit Bern sowie der
Klinik für Suchttherapien
«Südhang», ist Forschungsdozent an der Berner Fachhochschule (BFH) im Forschungsbereich Kommunikationsdesign
der Hochschule der Künste (HKB).
Buchhinweise:
Harald Klingemann & Linda Carter Sobell (Hrsg.)
(2006): Selbstheilung von der Sucht. VS Verlag für
Sozialwissenschaften, Wiesbaden. ISBN-10 3-53114862-1
Harald Klingemann (2014): L’autoguérison au
quotidien. Alcool, drogue, tabac, jeu, troubles
alimentaires. Stratégies pour changer son parcours
de vie. Editions Favre (vorläufig nur auf Französisch
erhältlich), ISBN-987-2-8289-1446-2
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Schweizer Spirituosen
Absinth: Traditionsgetränk mit politischen
Nebenwirkungen
Baudelaire, Manet, Degas, van Gogh, Wilde, Rimbaud und Hemingway mochten sie sehr, und sie waren damit nicht alleine. Die grüne
Fee, wie der Absinth auch genannt wird, weist eine lebhafte und von
vielen Mythen umrankte Geschichte auf. Seit zehn Jahren darf die
Spirituose in der Schweiz wieder legal hergestellt werden.
Seit Ende des 18. Jahrhunderts wird im Val-deTravers kontinuierlich Absinth gebrannt – auch
zwischen 1910 und 2005 wurde er hergestellt,
obwohl die Produktion verboten war. Mit der
grünen Fee sind denn auch einige Legenden über
mutige Schwarzbrennerinnen und -brenner
verbunden, die sich trotzig-anarchisch dem
Berner Diktat widersetzten und herstellten, was
sie als gut und richtig erachteten.
Das Getränk: Vom Heilmittel …
Das Rezept für Absinth ist vermutlich in der
zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts im Neuenburger Val-de-Travers entstanden. Ursprünglich
galt Absinth als Heilmittel, das u. a. bei Erkrankungen des Magen-Darm-Trakts verschrieben
wurde. Das erste überlieferte Rezept gehörte
einer Familie Henriod, die für ihre Heilkunst mit
unkonventionellen Mitteln bekannt war.
… über den Aperitif …
Als die Nachfrage nach Absinth immer grösser
wurde und die Henriod-Schwestern sie nicht
mehr befriedigen konnten, verkauften sie das
Rezept 1797 an Major Dubied, der mit seinem
Sohn und seinem Schwiegersohn Henri-Louis
Pernod eine Absinthbrennerei in Couvet gründete. 1805 verlegte Pernod die Brennerei ins
französische Pontarlier. In Frankreich wurde der
Absinth schnell zu einem sehr beliebten AperitifGetränk – u. a. auch bei Künstlern und Literaten.
… zum erklärten Nervengift
Bereits Mitte des 19. Jahrhunderts wurde vor den
negativen Folgen des übermässigen Absinthgenusses gewarnt: Absinth führe u. a. zu Übererregbarkeit, Halluzinationen und Epilepsie. Im August
1905 ermordete ein Waadtländer Weinbergarbeiter unter Alkoholeinfluss seine schwangere Frau
und seine beiden Töchter, was die Absinthgegner
als Beweis für die Schädlichkeit von Absinth
18
werteten. Obwohl der Mann vor seiner Tat neben
zwei Gläsern Absinth auch erhebliche Mengen an
Wein und Branntwein getrunken hatte, machten
sie nicht den Alkohol an sich, sondern nur den
Absinth für die Morde verantwortlich. Sie lancierten eine Volksinitiative für ein Absinthverbot, der
am 5. Juli 1908 63,5 Prozent der Stimmbürger
und fast alle Kantone – ausser Neuenburg und
Genf – zustimmten. Im Oktober 1910 trat das
Verbot in Kraft.
Die Geschichte: Von der illegalen
Produktion …
Das Absinthverbot wurde nur bedingt eingehalten. Vor allem im Val-de-Travers produzierten
diverse Brennerinnen und Brenner weiterhin ihren
Absinth. So auch Berthe Zurbuchen. Als sie 1960
an einem Prozess wegen ihrer Schwarzbrennaktivität zu einer Busse von 3000 Franken verurteilt
wurde, soll sie den Richter gefragt haben, ob sie
sofort bezahlen oder die nächsten Flaschen
Absinth, die er ja demnächst bei ihr abholen
werde, mit dem Bussgeld verrechnen solle. Um
ein weiteres Zeichen zu setzen, strich sie nach
dem Prozess ihr Haus absinthgrün.
… über die Begnadigung …
Mehr als 90 Jahre nach der Aufnahme des
Absinthverbots in die Bundesverfassung wurde es
im Rahmen der Totalrevision der Bundesverfassung von 1999 ohne politische Nebengeräusche
wieder gestrichen. Diese Streichung war ein
formaler, kein politischer Entscheid: Die Verfassungsrevisoren vertraten ganz einfach die Ansicht, dass solche Verbote auf Gesetzes- und nicht
auf Verfassungsebene geregelt werden müssen.
Auf Gesetzesebene blieb das Verbot zunächst
bestehen. Der Prozess der Wiederlegalisierung
verlief dann aber ziemlich reibungslos. Im Juni
2004 stimmten sowohl der Ständerat als auch der
Nationalrat in erster Lesung der Anpassung des
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Das Interieur des Absinthmuseums erinnert an einige
berühmte Absinthkonsumenten.
Lebensmittelgesetzes zwecks Legalisierung der
Absinthproduktion zu. Die Gesetzesänderung trat
im März 2005 in Kraft.
Die EAV musste für die Umsetzung der neuen
Bestimmung sorgen. Sie gewährte eine Übergangsfrist von 18 Monaten, in denen die bisherigen Schwarzbrenner ihre Produktion anmelden
bzw. eine Konzession beantragen konnten, ohne
Sanktionen befürchten zu müssen. Diese Gelegenheit nahmen denn auch einige Produzenten wahr,
und die EAV erteilte in dieser Übergangsfrist zehn
Konzessionen für die Herstellung von Absinth.
Auslöser für die Legalisierung der Absinthproduktion war die parlamentarische Initiative des
Freiburger (nicht etwa Neuenburger!) Ständerats
Jean-Claude Cornu, der seine Forderung u. a.
19
damit begründete, dass im Interesse der Volksgesundheit der maximale Thujongehalt für Absinth
(35 mg/kg) bereits 1995 in der Verordnung des EDI
über Fremd- und Inhaltsstoffe in Lebensmitteln
geregelt worden war. «Würde das Absinthverbot
aufgehoben, so könnte im Val-de-Travers wieder
legal Absinth hergestellt werden. Damit würde
man der stetig wachsenden Nachfrage gerecht,
und es könnten längerfristig neue Arbeitsplätze
geschaffen werden. Zudem würde die Landwirtschaft vielfältiger, weil Absinth, Pfefferminze,
Zitronenmelisse und Hysop angebaut werden
könnten. Die grüne Fee, die über unsere Landesgrenzen hinaus bekannt ist, wäre ein Werbeträger
für das Val-de-Travers. Mit diesem geschätzten
Produkt und allem, was dazugehört, könnte das
Das Magazin der EAV 1/2015 | www.eav.admin.ch
Val-de-Travers bekannt gemacht und ein positives,
dynamisches Image dieser Region geschaffen
werden», so Cornu in seiner parlamentarischen
Initiative. Ausserdem verhindere das Verbot die
Auszeichnung mit einer geschützten Ursprungsbezeichnung (GUB) oder einer geschützten geografischen Angabe (GGA).
Ausland im Sommer 2014 vom Bundesverwaltungsgericht abgelehnt.
Im November 2014 hat der Branchenverband nun
entschieden, ein neues GUB-Gesuch mit angepasstem Pflichtenheft für den Schutz von «Absinthe du Val-de-Travers» und «Fée verte du Val-deTravers» einzureichen. Ob für die GUB auch alle
verwendeten Pflanzen aus dem Val-de-Travers
stammen müssen, wie der Branchenverband es
verlangt, ist umstritten.
… zum Schutz der grünen Fee
Genau einen solchen Schutz strebt der Branchenverband Association interprofessionnelle de
l’absinthe an. Er reichte im Jahr 2008 beim
Bundesamt für Landwirtschaft ein Gesuch ein,
das darauf abzielte, die Bezeichnungen «Absinthe», «Fée verte» und «La Bleue» für Absinthe
aus dem Val-de-Travers zu schützen. Dieses
Gesuch wurde nach etlichen Einsprachen verschiedener Absinthproduzenten aus dem In- und
Der Konsum: Von der traditionellen
Spirituose ...
Der Absinthkonsum ist eng mit der Region und
den dortigen Trinkgewohnheiten verbunden. Im
Val-de-Travers gehört der Absinth zum Kulturgut,
auf das man stolz ist. Absinth wird denn auch von
Frauen und Männern verschiedener Generationen
Produktion, Import und Export von Absinth
1600
1400
1200
1000
800
600
400
200
0
2005
2006
2007
Import
2008
Export
2009
2010
2011
2012
2013
2014
Produktion CH
(in Hektoliter reinen Alkohols)
Schweizweit wird im Val-de-Travers immer noch am meisten Absinth hergestellt: nämlich rund 75 bis
80 Prozent der Inlandproduktion. Weitere Absinthbrennereien gibt es u. a. in den Kantonen Bern, Freiburg,
Genf, Luzern, Neuenburg, Waadt und Wallis. In den vergangenen Jahren wurden zwischen 500 und
800 Hektoliter Absinth (Angaben in Liter reinen Alkohols) produziert. Zwischen 2006 und 2008 nahmen
Produktion (2008: 1362 hl) und Export (2008: 824 hl) wegen des Absinthbooms in den USA rasant zu.
Wegen der Immobilienkrise in den USA, die eine Wirtschaftskrise auslöste, sanken im Jahr 2009 Produktion
(598 hl) und Export (110 hl) ebenso drastisch, wie sie in den Vorjahren zugenommen hatten. Die Importzahlen bewegten sich im Zeitraum 2005–2014 zwischen 75 Hektolitern (2005) und 27 Hektolitern (2014).
Schweizer Absinth geniesst im Ausland einen ausgezeichneten Ruf. Absinth ist die einzige Spirituose, von
der die Schweiz bedeutend mehr exportiert als importiert. Die meisten Exporte gehen in die USA und nach
Deutschland. Die meisten Importe kommen aus Frankreich und Deutschland.
20
Das Magazin der EAV 1/2015 | www.eav.admin.ch
und sozialer Schichten getrunken. Zur Erweiterung des Kundensegments werden heute auch
Absinthliköre produziert, die weniger als
20 Volumenprozent enthalten. Auch Absinthpralinés, Absinthgebäck und sogar Würste mit
Absinthgeschmack werden gerne konsumiert.
… über das Szenegetränk …
In den Schweizer Städten gibt es verschiedene
Bars, die Absinth im Angebot führen. Der korrekte Ausschank ist jedoch relativ aufwändig: Das
Eiswasser im Absinthbrunnen muss immer frisch
sein, und die richtige Mischung von Absinth und
Wasser ist eine Wissenschaft für sich. Absinth
wird nach wie vor meistens in reiner Form, d. h.
nur mit Wasser und Eis vermischt, als Aperitif oder
Digestif konsumiert. Neben einer älteren Kundschaft gibt es auch einen kleinen Kreis an jungen
Absinthliebhabern. Diese konsumieren Absinth
nicht zuletzt wegen des Hauchs des Verbotenen,
der den Absinth im Zusammenhang mit dem
früheren Verbot aufgrund der vermeintlich
psychoaktiven Wirkung umweht.
… zum soziokulturellen Statement
Sehr beliebt ist der Absinth z. B. in den USA bei
wohlhabenden Menschen, die politisch eher links
stehen und mit einer nichtbürgerlichen, künstlerisch geprägten Lebensweise sympathisieren.
Dabei spielt der Ruf des Absinths als ursprüngliche Arbeiterspirituose mit vermeintlich psychoaktiver Wirkung, die namhafte Künstler und
Literaten zu ihrem Schaffen inspiriert haben soll,
eine nicht unwesentliche Rolle. Allerdings trinkt
man den Absinth in den USA meistens als Bestandteil eines Cocktails.
Absinth ist und bleibt ein Nischenprodukt. Die
Absinthproduzierenden setzen daher nicht auf
Quantität, sondern auf Qualität und Diversifizierung. Mit einer Erweiterung der Angebotspalette
und geschicktem Marketing auch auf internationaler Ebene ist es durchaus möglich, das eine
oder andere neue Marktsegment für die grüne
Fee zu erschliessen.
Marc Gilliéron / Ruth Widmer
«Maison de l‘Absinthe» in Môtiers
Anfang Juli 2014 eröffnete das Absinthmuseum in Môtiers (Val-deTravers) seine Tore. Auf drei Stockwerken zeigt das «Maison de
l‘Absinthe» viel Interessantes und Überraschendes rund um die
geheimnisumwitterte Spirituose: von antiken Gegenständen aus der
Belle époque über Poesie zur grünen Fee und Informationen zum
Absinthverbot bis hin zur Bedeutung des Absinths für die lokale
Wirtschaft und den Aussenhandel. Auch über die Zutaten, die
verwendet werden können (es sind rund 1200 verschiedene Kräuter),
informiert das Museum. Und zu guter Letzt kann an der Museumsbar
Absinth auch degustiert werden.
www.maison-absinthe.ch
21
Das Magazin der EAV 1/2015 | www.eav.admin.ch
Ethanol
Alkoholabfall: nutzloser Müll oder
wertvolle Ressource?
Was passiert mit dem methanolhaltigen Vorlauf bei der Produktion
von Spirituosen oder mit Likören, deren Haltbarkeitsdatum abgelaufen ist? Wohin mit Alkohol, der beim Entalkoholisieren von Bier
entsteht oder der nach der Verwendung als Lösungsmittel verschmutzt zurückbleibt?
In der Schweiz entstehen bei der Produktion und
Verarbeitung von Alkohol Jahr für Jahr beträchtliche Mengen an Alkoholabfall. Je nach Art des
Abfalls und nach Grösse des Betriebs wird
entschieden, den Abfall möglichst kostengünstig
zu vernichten, ihn nachhaltig zu entsorgen oder
ihn gar in einer eigenen Anlage aufzubereiten.
Dabei geht es in erster Linie darum, die Umweltauflagen zu erfüllen.
Vernichtung ohne Schaden
Die Entsorgung von Alkoholabfall kann die
Umwelt sowohl schützen als auch schädigen. In
kontrollierter Menge unterstützt Alkoholabfall die
Bakterien, die für die Zersetzung von Verunreinigungen im Abwasser zuständig sind. Ob der
Abfall aus denaturiertem Alkohol oder aus
Trinkalkohol stammt, spielt dabei eine marginale
Rolle: Die Konzentration der Denaturierstoffe ist
sehr gering und nicht umweltschädlich.
Die Spirituosenhersteller und einige chemische
sowie pharmazeutische Firmen vereinbaren mit
der Abwasserreinigungsanlage (ARA) ihrer
Region, welche Mengen an Alkoholabfall in
welchem Zeitraum in die Kanalisation gelangen
dürfen. Gemäss Beat Ammann, Direktor der ARA
Bern, werden die Alkoholkonzentration und die
Menge dieser Abfälle sowohl bei den alkoholverarbeitenden Betrieben als auch bei der ARA
laufend überprüft. So kann die ARA jederzeit
dafür sorgen, dass eine für die Reinigung ideale
Menge an Alkoholabfall dem Abwasser beigefügt
wird. Gemäss Gewässerschutzgesetz müssen
auch kleine Lohnbrenner, die nur geringe Mengen
an Spirituosen und somit nur wenig Alkoholabfall
produzieren, mit der lokalen ARA vereinbaren, wie
viel Abfall sie der Kanalisation beigeben dürfen.
Entsorgung mit Nutzen
Alle grossen Schweizer ARA produzieren heute
aus Klärschlamm Biogas. Zur Unterstützung des
Vergärungsprozesses in den Faultürmen kann
22
Alkoholabfall beigefügt werden. Seit 1967 nutzt
die ARA Bern die Energie des in den Faultürmen
entstandenen Biogases mittels eines Blockheizkraftwerks für alle Prozesse, die Wärme benötigen. Seit 2008 betreibt die ARA Bern zusätzlich
eine Anlage, die aus dem Biogas Biomethan in
Erdgasqualität herstellt. Seit 2014 wird mit der
zweiten Biogasaufbereitungsanlage das gesamte
Biogas zu Biomethan aufbereitet und in das
Erdgasnetz der Energie Wasser Bern (ewb)
eingespeist. So fahren die 72 Gasbusse von
BERNMOBIL mit einem Anteil Biogas von rund
37 % und tragen damit zur Senkung des CO2Ausstosses bei. Die Gasbusse sind den ganzen
Tag unterwegs; die Dieselbusse fahren nur noch
während der Stosszeiten zusätzlich zu den
übrigen Bussen. Nicht zuletzt dank des Einsatzes
der Gasbusse erhielt Bern im Jahr 2010 den
«European Energy Award®GOLD», die europaweit höchste Auszeichnung für Städte mit
nachhaltiger Energiepolitik.
Alkoholabfall kann durch Verbrennen auch direkt
als Brennstoff zum Heizen verwendet werden.
So wird z. B. ein Teil der Stadt Rheinfelden mit
«Bierwärme» beheizt. Vor ein paar Jahren hat
der dort ansässige Bierbrauer Feldschlösschen
nämlich damit begonnen, den Restalkohol, der
bei der Produktion von alkoholfreiem Bier entsteht (Bierbrand), und die Abwärme aus dem
Brauprozess zum Heizen seiner Gebäude einzusetzen. Mittlerweile versorgt die Brauerei in
Kooperation mit dem «Wärmeverbund Rheinfelden Mitte» bereits 200 Liegenschaften mit
Heizwasser für Raumwärme und mit Warmwasser. Bis Ende 2015 werden es 600 sein.
Aufbereitung für die Wiederverwendung
Alkoholabfall, der während des Produktionsprozesses in der Lebensmittel- und in der chemischpharmazeutischen Industrie entsteht, kann
grundsätzlich wieder aufbereitet – d. h. gereinigt
und neu destilliert – werden. Für grosse Spirituo-
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Der grösste Teil der Busflotte
von Bernmobil fährt mit
Biogas.
senhersteller oder andere Betriebe, bei denen
grosse Mengen an Alkoholabfall entstehen, lohnt
sich die Investition in eine eigene Wiederaufbereitungsanlage. Der Pharmakonzern Hoffmann-La
Roche in Basel betreibt seit mehr als 50 Jahren
eine eigene Anlage zur Lösungsmittelregeneration.
Dank der Regeneration muss er jährlich zwischen
3000 und 6000 Tonnen Lösungsmittel weniger
entsorgen und einkaufen und spart so zwischen
2–6 Millionen Franken pro Jahr. Im Jahr 2014
betrug der Anteil an regeneriertem Alkohol
25 Prozent (1700 Tonnen) der Gesamtmenge
an regenerierten Lösungsmitteln.
Kontrolle durch die EAV
Im Zusammenhang mit der Behandlung von
Alkoholabfall hat die EAV vielfältige Aufgaben:
Sie spielt bei der Vernichtung von nicht denaturiertem Alkohol, der Rückerstattung von bereits
bezahlter Alkoholsteuer und der Kontrolle der
Verwendung von aufbereitetem Alkoholabfall
eine Rolle.
Wenn in einem Betrieb mehr als 20 Liter reinen
Alkohols an Abfall entstehen, kontrolliert die EAV
sowohl an der Produktionsstätte als auch am Ort
der Vernichtung (z. B. Kehrichtverbrennung oder
ARA) das Gewicht des Abfalls; sie sorgt auch
dafür, dass der Alkohol denaturiert wird. Auf
diese Weise wird sichergestellt, dass kein Alkoholabfall für steuerpflichtige Konsumzwecke verwendet wird.
Entsteht während der Produktion von Spirituosen
Abfall, z. B. durch den Mazerationsprozess,
können die Produzenten bei der EAV ein Gesuch
um Rückerstattung der Alkoholsteuer für den
beim Produktionsprozess verlorenen Alkohol
einreichen. Auch für den Verlust von Alkohol
durch Unwettereinflüsse oder andere Schadensereignisse erhalten Spirituosenproduzierende
unter Umständen eine Rückerstattung der bereits
bezahlten Alkoholsteuer. Je nach Schadensereignis entscheidet die EAV gemäss den gesetzlichen
Grundlagen über die Rückerstattung der Alkoholsteuer.
Weiter überprüft die EAV den Verwendungszweck von aufbereitetem Alkoholabfall (Ethanol)
für Nichtkonsumzwecke. Für die Verwendungsbewilligung gelten die gleichen Regeln wie für
gekauftes Ethanol. Firmen, die über eine solche
Bewilligung verfügen, müssen der EAV jedes Jahr
mitteilen, für welchen Zweck sie welche Menge
an Ethanol verwenden.
Bernhard Moser / Ruth Widmer
23
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Alcosuisse
Weltweit harmonisierte Kennzeichnungen
für mehr Chemikaliensicherheit
Ethanol ist bekanntlich eine leichtentzündliche Substanz, die je nach
beigefügtem Denaturierstoff auch gesundheitsschädigend sein kann.
Alcosuisse hat für jede Ethanolqualität ein Sicherheitsdatenblatt
verfasst, das sich neu am global harmonisierten System zur Einstufung
und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) der Vereinten Nationen
orientiert. Der GHS-Standard ist ab dem 1. Juni 2015 weltweit verbindlich, wobei für Zubereitungen, die vor dem 1. Juni 2015 verpackt und
gekennzeichnet worden sind, Übergangsfristen gelten.
das Verhalten bei einer Havarie explizit beschrieben. Alcosuisse hat für jede ihrer Ethanolqualitäten ein sehr detailliertes Sicherheitsdatenblatt
verfasst. Auf diese Weise erfährt z. B. eine Person,
die mit Ethanol der Qualität F15-AC arbeitet, dass
der Stoff leichtentzündlich ist und bei einer
Konzentration von mehr als 50 Volumenprozent
schwere Augenreizungen verursacht. Damit es
weder zu einem Brand noch zu Augenreizungen
kommt, sind auch die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen beschrieben. Und für den
schlimmsten Fall informiert das Sicherheitsdatenblatt schliesslich auch über Massnahmen zur
Brandbekämpfung und über Erste-Hilfe-Massnahmen. Ausserdem ist festgehalten, welche Gefahren durch das Produkt für die Umwelt entstehen
können und was beim Transport oder bei der
Entsorgung berücksichtigt werden muss.
Wer beim Putzen auf hartnäckige Verschmutzungen stösst, die sich nicht einfach entfernen lassen,
greift schon mal zu Mitteln mit starken Wirkstoffen. Und da ist es üblich, dass diese Produkte mit
einem Gefahrensymbol zu einem vorsichtigen
Umgang auffordern. Je nach Symbol sollten bei
ihrer Anwendung z. B. Gummihandschuhe
getragen werden.
Für Menschen, die beruflich regelmässig mit
gefährlichen Substanzen arbeiten, gibt es zusätzlich zu den Gefahrensymbolen auch Sicherheitsdatenblätter. In diesen Sicherheitsdatenblättern
sind die Gefahren, die Schutzmassnahmen und
24
Gleiche Piktogramme für gleiche Gefahren
In Gefahrensituationen ist es wichtig, dass schnell
und kompetent gehandelt wird. Missverständnisse könnten fatale Folgen haben. Deshalb sorgt
das global harmonisierte System zur Einstufung
und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) der
Vereinten Nationen dafür, dass auf der ganzen
Welt alle Chemikalien einheitlich gekennzeichnet
werden. Abgesehen von der Verbesserung von
Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz hat das GHS auch eine Harmonisierung
des Transportrechts für gefährliche Güter sowie
Handelserleichterungen im globalen Warenverkehr zum Ziel. Am besten sichtbar ist diese
Harmonisierung an den neuen Piktogrammen mit
weissem Hintergrund, welche die bisher verwendeten Piktogramme mit orangefarbenem Hintergrund ersetzen.
Wenn Sie also in Zukunft Putzmittel kaufen, die
für perfekte Sauberkeit sorgen, werden Sie
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(spätestens nach Ablauf der Übergangsfrist im
Jahr 2017) auf der Verpackung Ihres Putzmittels
nicht mehr Piktogramme mit orangefarbenem
Hintergrund über mögliche Gefahren aufklären,
sondern neu Piktogramme mit roter Aussenlinie
und schwarzen Symbolen auf weissem Hintergrund.
Die Übergangsfristen im Detail:
Zubereitungen, die vor dem 1. Juni 2015 verpackt
und gekennzeichnet worden sind, dürfen:
– von der Herstellerin bis zum 31. Mai 2016 in
Verkehr gebracht werden;
– bis zum 31. Mai 2017 an Endverbraucherinnen
und -verbraucher abgegeben werden.
Andreas Roth / Ruth Widmer
Weitere Informationen finden Sie beim Bundesamt für Gesundheit:
http://www.bag.admin.ch/anmeldestelle > Selbstkontrolle > Kennzeichnung-Zubereitung
Alte Piktogramme
Neue Piktogramme
(verbindlich
ab Juni 2015)
Allgemeine
Beschreibung
Ethanol
Hochentzündlich
Kann sich durch den Kontakt mit
Flammen und Funken, durch
Schläge, Reibung, Erhitzung, Luftoder Wasserkontakt entzünden.
Kann sich bei falscher Lagerung
auch ohne Fremdeinwirkung selber
entzünden.
Die Flüssigkeit und
der Dampf sind
leichtentzündlich,
und es besteht das
Risiko einer Zündung
durch statische
Entladungen.
Vorsicht gefährlich
Kann die Haut irritieren, Allergien
oder Ekzeme auslösen, Schläfrigkeit
verursachen. Kann nach einmaligem
Kontakt Vergiftungen auslösen.
Kann die Ozonschicht schädigen.
Auch die Gefahr von
Hautirritationen ist
bei jeder Ethanolqualität gegeben. Je nach
Denaturierstoff ist
diese Gefährdung
unterschiedlich gross.
Gefahr für die Gesundheit
Kann bestimmte Organe schädigen.
Kann zu sofortiger und langfristiger
massiver Beeinträchtigung der
Gesundheit führen, Krebs erzeugen,
das Erbgut, die Fruchtbarkeit oder
die Entwicklung schädigen. Kann
bei Eindringen in die Atemwege
tödlich sein.
Ethanol, das mit
Methanol denaturiert
wurde, ist gesundheitsschädigend,
wenn es eingenommen wird oder auch
nur die Dämpfe
eingeatmet werden
Gefahrensymbole, die für den Umgang mit Ethanol relevant sind.
25
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Kultur
EAV-Wandbild vom «Teufelsmaler»
Im Januar 2015 kam ein Dokumentarfilm des Schweizer Regisseurs
Felice Zenoni über den Urner Maler Heinrich Danioth in die Schweizer
Kinos. Bekannt wurde Heinrich Danioth vor allem wegen seines roten
Teufels an der Felswand in der Schöllenenschlucht und der Wandmalerei am Bundesbriefmuseum in Schwyz. Was kaum jemand weiss: Auch
das Wandbild am sogenannten Neubau der EAV in der Berner Länggasse ist ein Werk des «Teufelsmalers».
«Fassade Länggassstrasse» zugestellt wurden.
Vier der fünf Künstler sandten Entwürfe ein, die
Ende Oktober 1948 von einer Jury geprüft
wurden (neben dem EAV-Direktor Otto Kellerhals
gehörten der Jury Mitglieder der Eidgenössischen
Kunstkommission – eine Kunstmalerin, ein
Kunstmaler, ein Bildhauer – und der Vizedirektor
der eidgenössischen Bauten an). Beurteilt wurden
die eingegangenen Entwürfe nach Sinn und
Bedeutung der Darstellung, dem Thema, der
Beziehung zwischen Malerei und Architektur und
der Farbenkomposition.
Ende Juni 1948 schrieb die EAV einen Wettbewerb «für den künstlerischen Schmuck an der
Fassade Länggassstrasse» ihres neuen, im Jahr
zuvor bezogenen Bürogebäudes aus. In der
Ausschreibung hiess es, dass das Thema der
Darstellung den Künstlern freigestellt sei, ein
Zusammenhang mit den Aufgaben der EAV
jedoch erwünscht wäre. Zu den aufgezählten
Aufgaben gehörten u. a. die Verminderung der
Herstellung und des Verbrauchs von Branntwein
sowie die Förderung der brennlosen Verwertung
von Kartoffeln und Obst.
Zur Teilnahme am Wettbewerb wurden fünf
Künstler eingeladen, denen das Wettbewerbsprogramm sowie ein Aufriss und eine Fotografie der
26
Politische und künstlerische Argumente für
Danioth
In die engere Auswahl schafften es die Entwürfe
«Pomona» von Karl Hügin und «Rot/Grün» von
Heinrich Danioth. Nach eingehender Beratung
erhielt «Rot/Grün» eine Stimme mehr als «Pomona». Begründet wurde der Entscheid gemäss
Protokoll der Jurysitzung u. a. mit der grösseren
Volksnähe und Dynamik von Danioths Entwurf.
Als Mitglied der Eidgenössischen Kunstkommission erklärte der Bildhauer Hans von Matt, das
Sujet sei sehr gut gewählt worden. Danioth habe
die «originelle Idee» gehabt, neben dem Obst
auch den Obstbau und dessen Pflege einzuschliessen, womit er ein weiteres Tätigkeitsgebiet der
EAV gekonnt angedeutet habe. Auch technisch
sei die Lösung gut, die Verbindung von Verputz
mit Sgraffito sei reizvoll und die Einbettung in die
Architektur mit der Wiederholung der Horizontale
der Fensterreihen nach der Vertikale des Lichtschachtes sei sehr gelungen. Auch EAV-Direktor
Kellerhals sprach sich für Danioths Entwurf aus,
u. a. deshalb, weil die Darstellung aus dem Leben
gegriffen sei und sie eine «Entwicklung» aufzeige, welche die Tätigkeit der EAV besser wiedergebe als die vornehmlich statisch wirkende Figur des
anderen Projekts.
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Eine wichtige Rolle spielte auch die Tatsache, dass
Danioths Entwurf den Geist der damals laufenden
Revision des Alkoholgesetzes traf. So bemerkte
Kellerhals während der Besichtigung des vollendeten Werks im Oktober 1949, dass Danioth mit
der Darstellung des Bemühens um gepflegtere
Bäume und gesündere Früchte die gesetzgeberische Arbeit widerspiegle, die gerade parallel am
Laufen sei. Bei der Gesetzesrevision ging es
nämlich u. a. um die Regelung der brennlosen
Verwertung von Obst und Kartoffeln. Die Kartoffeln waren im ursprünglichen Entwurf von
Danioth nicht vorgesehen. Auf Wunsch der EAV
fügte der Künstler sie nachträglich noch hinzu,
was Kellerhals zu würdigen wusste: «Herr
Danioth hat auf unseren Wunsch hin auch den
Kartoffeln einen (…) Platz gewährt. Glücklicherweise hat er sich dabei nicht von van Gogh
inspirieren lassen. Van Goghs ‚Kartoffelesser‘
sehen denn doch allzu sehr nach Insassen eines
Idiotenasyls aus, als dass sie dem Wandschmuck
zur Zierde gereichen und gar den Beschauer zur
Wertschätzung der Kartoffel anregen würden.»
Heinrich Danioth erhielt für sein Wandbild 11 760
Franken. Die Kosten für Gerüst, Verputz und
«allfällige andere Bauarbeiten» übernahm die
EAV, Danioth haftete für eine zehnjährige Haltbarkeit seines Werks. Restauriert wurde das Wandbild schliesslich 1993 – und zwar vom damals
71-jährigen Künstler Franz Fedier, der bereits
1949 an Danioths Seite massgeblich an der
Entstehung des Wandbildes beteiligt war.
Ruth Widmer
Kurzbiografie
Heinrich Danioth wurde 1896 in Altdorf geboren. Mit 16 Jahren verliess er die
Schule und absolvierte ein Kunstpraktikum in Basel, 1925/26 studierte er an der
Staatlichen Akademie der Bildenden Künste Karlsruhe. Danioth war ein vielseitig
begabter Künstler. Neben seinen berühmtesten Werken, dem roten Teufel an der
Felswand in der Schöllenenschlucht und dem Wandbild am Bundesbriefmuseum
in Schwyz, schuf er auch viele Porträts, Landschaftsbilder und Holzschnitte. Als
politisch engagierter Zeitgenosse arbeitete er 1923–1942 zudem für die Satirezeitschrift «Nebelspalter», für die er u. a. einige bissige Hitlerkarikaturen zeichnete. In seiner zweiten Lebenshälfte war Danioth auch als Schriftsteller tätig und
schrieb Hörspiele, Prosa, Lyrik und Theaterstücke. Danioth war verheiratet und
Vater dreier Kinder. 1953 starb er in Flüelen an den Folgen eines Hirntumors.
27
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Geschichte
Von Alkohol, Schuhen, Rennwagen
und Paketen
Bis Ende der 1990er-Jahre unterhielt die EAV mehrere eigene Alkohollager: Die Schweizer Industrie wurde von Burgdorf, Romanshorn,
Daillens, Delsberg und Schachen aus mit Ethanol versorgt. Heute ist
die Ethanollagerung auf die beiden Standorte Delsberg und Schachen
konzentriert. Burgdorf, Romanshorn und Daillens haben neue
Besitzer und Funktionen erhalten.
Das erste Alkohollager der EAV wurde im Juni
1889 eröffnet und lag mitten in der Stadt
Delsberg, was aus sicherheitstechnischen
Überlegungen heute undenkbar wäre. 1957
wurde das Lager an den Stadtrand verlegt,
wo es heute noch in Betrieb ist. Auf dem
Areal des ehemaligen Alkohollagers befinden
sich heute die Postautostation, die Post und
ein Parkplatz. Das letzte Gebäude, das noch
existiert, wird von den SBB genutzt.
Delsberg
Von 1890 bis 1957 betrieb die EAV am Bahnhof
Burgdorf, mitten in der Stadt, ein eigenes Alkohollager. Wie in Delsberg lag dieses verkehrstechnisch zwar
an einer äusserst günstigen Lage, die aus Gründen der
Sicherheit jedoch bedenklich war. Nachdem in
Delsberg das neue Lager am Stadtrand in Betrieb
genommen werden konnte, wurde das Lager in
Burgdorf aufgehoben. Seit 2013 dient das Gebäude
als Lager eines traditionsreichen Schuhgrossisten, der
sogar noch ein paar Jahre älter ist als die EAV.
Burgdorf
28
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Das dritte Alkohollager der EAV war von 1893
bis 1997 in Romanshorn in Betrieb. Der
ehemalige Rennfahrer Fredy Lienhard erwarb
2007 das Territorium von der Stadt Romanshorn, um seine private Bolidensammlung der
Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Romanshorn
Daillens
Von 1971 bis 1997 war in Daillens ein weiteres
Alkohollager in Betrieb. Daillens liegt zwischen
zwei Bahnlinien und in der Nähe der Autobahn
Bern–Yverdon–Lausanne und ist somit verkehrstechnisch sehr gut erschlossen. Es ist deshalb nicht
weiter verwunderlich, dass Daillens die Aufgabe
eines Zentrums für die An- und Auslieferung von
Gütern erhalten geblieben ist – auch wenn heute
nicht mehr Ethanol, sondern Pakete verteilt
werden. Seit 1999 steht auf dem Gelände des
ehemaligen Alkohollagers eines der drei nationalen Paketverteilzentren der Schweizer Post.
Ruth Widmer
29
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Bevande spiritose
La Val Poschiavo all’EXPO 2015
La Regione Valposchiavo sarà rappresentata all’EXPO 2015 che si
svolgerà a Milano dal 1 maggio al 31 ottobre 2015.
Padiglione svizzero all’Expo
di Milano. Nel ristorante del
padiglione i visitatori
troveranno un’eccellente e
vantaggiosa offerta di
prodotti alimentari svizzeri,
vini e distillati di qualità.
Il tema dell’ EXPO «Nutrire il pianeta, energia per
la vita» è un’occasione unica per la Svizzera per
presentare la sua molteplicità culturale e paesaggistica, la sua capacità di ricerca e forza innovativa, in particolare nel settore delle derrate alimentari, quindi anche dei vini e distillati.
Il cantone Grigioni si presenterà al Padiglione
svizzero a Expo 2015 assieme ai Cantoni Partner
San Gottardo Ticino, Uri e Vallese. La Val Poschiavo si è impegnata anche su una seconda via, il
progetto «Valtellina Valposchiavo EXPO» scelto
dalla Convenzione delle Alpi come caso esemplare di cooperazione transfrontaliera per la valorizzazione della montagna all’EXPO 2015 di Milano.
Il progetto è stato encomiato in quanto frutto di
un’unione di intenti che ha saputo cogliere le
comuni radici storiche e le somiglianze tra le due
aree per sviluppare sinergie economiche.
Il progetto 100% Valposchiavo prevede la
valorizzazione della filiera agroalimentare, la sua
integrazione nel settore turistico, il miglioramento
della promozione e della distribuzione dei prodotti, lo sviluppo di un marchio di qualità e a medio
termine la certificazione 100% BIO dell’intera
Valle. Tutto questo rifletterà su come la Regione
Valposchiavo abbia saputo creare i presupposti
politici, pianificatori ed economici per rendere
possibile un’idea innovativa, e delle iniziative in
corso per lo sfruttamento promozionale e turistico
del progetto. Cosa che si spera possa portare
ottimi frutti anche per i distillatori e produttori di
acqueviti della Valle.
Nell’ambito dei progetti concreti di messa in scena
del territorio e dei suoi sapori, verrà presentato e
messo in funzione lo Slow Train Valtellina Valposchiavo EXPO, il treno gourmet d’epoca che nel
2015 collegherà l’EXPO con Tirano e la Ferrovia
del Bernina, Patrimonio Mondiale UNESCO,
un’esperienza enogastronomica d’eccezione con
prodotti tipici locali d’eccellenza curata da chef
stellati Michelin. Tra i vari prodotti culinari spiccheranno anche gli eccellenti vini prodotti dalle
case vinicole della Valle e non si potranno dimenticare i digestivi, in particolare le ottime grappe e i
tipici liquori.
Sergio Peverelli
Informazioni dettagliate:
www.gr.ch/IT/ > Media > Communicati > Communicati stampo 2015 > I Grigioni a Expo Milano
www.regione-valposchiavo.ch
30
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EZV
Bierland Schweiz
In der Schweiz gibt es 483 registrierte Bierbrauereien, dazu kommen
unzählige Hobbybrauer. Seit dem Inkrafttreten des Biersteuergesetzes
im Jahr 2007 ist die Zahl der registrierten Bierbrauereien um 86 Prozent gestiegen. Schätzungen gehen von über 1000 verschiedenen
Schweizer Biersorten aus. Wie dieser Boom möglich geworden ist, hat
«Forum Z.», das Informationsmagazin des Schweizer Zolls, bei Patrick
Richner von der Sektion Tabak- und Bierbesteuerung (Oberzolldirektion) nachgefragt.
Verhältnis zum Bierpreis garantiert. Dies gab den
Brauereien die Gewähr, dass die prozentuale
fiskalische Belastung des Biers gleich blieb. Der
Bund seinerseits profitierte von jeder Erhöhung
des Bierpreises. Mit dem Wegfall der garantierten
Gesamtbelastung in der BV wurde der Weg frei
für eine Neuregelung der Bierbesteuerung. Bis
zum Inkrafttreten des Biersteuergesetzes per 1.
Juli 2007 stützte sich die Besteuerung des Biers
noch auf den Bundesratsbeschluss von 1934 über
die eidgenössische Getränkesteuer.
Eidgenössische Zollverwaltung (EZV): Herr
Richner, seit wann wird Bier überhaupt besteuert?
Patrick Rohner: Gegen Ende des 19. Jahrhunderts
befasste sich die Politik erstmals damit, das Bier zu
besteuern. In Anbetracht der finanziellen Bedürfnisse des Bundes wurden ab 1927 auf die Einfuhr
von Bier, Braugerste und Malz neben dem Zoll
zusätzlich Zollzuschläge erhoben. Bier wurde
damit erstmals zu einer Finanzquelle des Bundes.
In der Zeit von 1935 bis 1937 existierte die
allgemeine Getränkesteuer. Diese war infolge der
Wirtschaftskrise der 1930er-Jahre eingeführt
worden und generierte für den Bund dringend
benötigte Mittel. Dieser Steuer waren neben Bier
und Wein auch sämtliche nichtalkoholischen
Getränke, z. B. Mineralwasser, unterworfen. Mit
ihrer Aufhebung 1937 blieb lediglich die Steuer
auf Bier bestehen. Bis zum Inkrafttreten der
neuen Bundesverfassung (BV) am 1. Januar 2000
war die fiskalische Gesamtbelastung des Biers im
31
Ist man automatisch steuerpflichtig, wenn man zu
Hause Bier braut?
Das Biersteuergesetz sieht für Haus- und Hobbybrauer Ausnahmeregeln vor. Bier, das mit eigenen
Einrichtungen zum unentgeltlichen Konsum in
der Brauerei gebraut wird, ist von der Steuer
befreit. Die Menge ist jedoch auf 400 Liter pro
Kalenderjahr beschränkt (800 Liter für Brauvereine). Wird mehr gebraut oder ein Teil des Bieres
verkauft resp. unentgeltlich an Dritte abgegeben,
ist diese Menge steuerpflichtig, und es entsteht
die Pflicht zur Eintragung ins Register der Inlandbrauereien bei der Oberzolldirektion, Sektion
Tabak- und Bierbesteuerung (S T+B).
Wie wird die Biersteuer erhoben?
Die Biersteuer ist jedes Quartal geschuldet. Die
Erhebung erfolgt im Selbstveranlagungsprinzip.
Die registrierten Brauereien erhalten per Quartalsende die Biersteueranmeldung per Post zugesandt. Die Brauereien deklarieren die steuerpflichtige Menge und berechnen den daraus
resultierenden Steuerbetrag selbstständig. Die
Steueranmeldung ist im Folgemonat nach dem
Quartalsende an die S T+B einzusenden. Der
Steuerbetrag ist ohne Verfügung unsererseits
geschuldet und muss eigenständig überwiesen
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werden. In den nächsten Jahren soll eine webbasierte Informatikanwendung die heutige
Deklaration auf Papier ersetzen.
Biersteuer und Pro-Kopf-Konsum in Europa
(Bier mit 12° Plato oder 4,8 % vol. Alkohol)
20.90
Schweiz
57.9
9.40
Deutschland
107.2
24.00
Österreich
108.1
13.20
30.0
28.20
29.0
10.00
Frankreich
Italien
Spanien
48.2
18.40
Portugal
53.0
20.50
Belgien
78.0
32.60
Niederlande
71.7
9.50
Luxemburg
85.0
117.30
Grossbrittannien
73.7
75.40
86.0
Irland
168.00
Island
63.0
271.70
Norwegen
59.0
94.00
Schweden
50.7
143.50
Finnland
87.2
40.95
Dänemark
68.0
13.60
Estland
71.6
15.00
Lettland
74.0
11.80
Littauen
Wozu werden die Steuereinnahmen verwendet?
Bei der Biersteuer handelt es sich um eine sogenannte besondere Verbrauchssteuer. Die Steuer
ist nicht zweckgebunden und fliesst in die
allgemeine Bundeskasse. Im Jahr 2013 beliefen
sich die Einnahmen auf rund 113 Mio. Franken.
95.6
15.40
Tschechien
145.0
17.20
Slowakei
72.9
24.70
Ungarn
65.0
22.50
Polen
Mit dem Biersteuergesetz ist die Biersteuermengenstaffel eingeführt worden. Wer profitiert
davon?
Mit dem neuen Biersteuergesetz im Jahr 2007 ist
die politische Forderung nach einer Steuerentlastung für Klein- und mittelgrosse Braubetriebe
umgesetzt worden. Von den zurzeit 483 registrierten Brauereien kommen nur wenige Betriebe
nicht in den Genuss einer Steuerreduktion. Die
restlichen Brauereien profitieren, abgestuft nach
Jahresproduktion, in unterschiedlicher Höhe
von der Reduktion. Die Maximalreduktion von
40 Prozent auf dem Steuertarif wird bei einer
Jahresproduktion von weniger als 16 000 Hektolitern erreicht. In diese Kategorie fallen 96 Prozent
aller registrierten Brauereien. Für diese reduziert
sich die Steuer für normales Bier von 25 auf 15
Rappen je Liter. Am Gesamtausstoss haben diese
jedoch lediglich einen Anteil von etwa 2 Prozent.
Wir verzeichnen seit einigen Jahren eine starke
Zunahme bei den Inlandbrauereien. Bei diesen
handelt es sich ausnahmslos um kleine, regionale
Betriebe oder Hausbrauereien. Die Biersteuermengenstaffel hat sich sicherlich positiv auf diese
Entwicklung ausgewirkt.
95.0
9.00
Rumänien
89.0
25.80
Kroatien
85.6
52.80
Slowenien
81.0
31.20
30.0
22.90
Griechenland
Zypern
51.0
18.00
Malta
45.2
0
25
50
75
Biersteuer in EUR
Quelle: The Brewers of Europe
32
100
125
150
175
200
225
Pro-Kopf-Konsum in Litern
250
275
300
Wie steht die Schweiz bei der Steuerbelastung im
europäischen Vergleich da?
In der Europäischen Union existiert ein Mindeststeuersatz von EUR 0,748 pro Hektoliter und Grad
Plato oder EUR 1,87 pro Grad Alkohol. Daneben
existieren reduzierte Steuersätze für Kleinbrauereien und für Bier mit einem Alkoholgehalt von ≤
2,8 Prozent Vol. Ein Maximalsteuersatz existiert
nicht. Die Steuersätze präsentieren sich denn
auch sehr unterschiedlich. Im nördlichen Europa
ist die Steuer tendenziell höher als in den südlichen Ländern. Obwohl in der Schweiz das Bier
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Anzahl steuerpflichtiger Brauereien in der Schweiz
500
450
400
350
300
250
200
150
100
50
seit jeher nicht allzu stark belastet wird, was auch
damit zusammenhängt, dass Konkurrenzprodukte wie Wein und Apfelwein nicht besteuert
werden, wird der EU-Mindeststeuersatz deutlich
übertroffen. Die Schweiz befindet sich, was die
Steuerlast betrifft, im europäischen Mittelfeld. Es
zeigt sich auch, dass der Pro-Kopf-Verbrauch in
jenen Ländern mit einer hohen Steuerbelastung
nicht generell tiefer ist. Vielmehr wird deutlich,
dass Bier in den verschiedenen Ländern einen
ganz unterschiedlichen Stellenwert hat. In der
Schweiz gilt das Bier als Volksgetränk. Der
Pro-Kopf-Konsum ist seit einigen Jahren stabil,
jedoch deutlich tiefer im Vergleich zu den frühen
90er-Jahren (-20 Prozent). Leichte Schwankungen
ergeben sich jeweils durch Grossanlässe (FussballEM/WM, Schwingfeste usw.) oder lange Schlechtwetterperioden.
2014
2013
2012
2011
2010
2009
2008
2007
2006
2005
2000
1995
1985
1975
1965
1955
1945
1935
0
Wie hat sich der Konsum von in der Schweiz
gebrautem und in die Schweiz eingeführtem Bier
entwickelt?
Es wird immer mehr ausländisches Bier getrunken. Da der Gesamtkonsum seit einigen Jahren
stabil ist, geschieht dies auf Kosten der inländischen Biere.
Wie viele Biersorten gibt es in der Schweiz?
Die Biervielfalt hat in den letzten Jahren erfreulicherweise stark zugenommen. Noch immer
machen die mit untergäriger Brauhefe gebrauten
Lagerbiere zwar den Löwenanteil am Konsum
aus, doch gibt es mittlerweile eine grosse Fülle an
regionalen Bieren. Eine genaue Zahl zu nennen ist
unmöglich. Wir schätzen die Vielfalt bei den
inländischen Sorten auf über 1000.
«Forum Z. 3/4»
33
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EAV
Nachruf
Nach schwerer Krankheit verstarb am 30. Januar 2015 Mario Blum,
der Betriebsleiter des Ethanollagers in Schachen. Während mehr als
20 Jahren arbeitete Mario Blum für die EAV in Schachen, davon
17 Jahre als äusserst kompetenter und engagierter Betriebsleiter.
Am 1. Juni 1994 nahm Mario Blum seine Arbeit
im Ethanollager in Schachen auf. Seine Qualitäten
wurden früh erkannt, so dass er bereits vier Jahre
später zum Betriebsleiter befördert wurde. Die
Aufgabe als Betriebsleiter bringt eine unglaublich
vielfältige, anspruchsvolle und komplexe Tätigkeit
mit sich. Die technischen, logistischen, kommerzi-
ellen und vor allem auch sicherheitstechnischen
Aspekte machen die Führung eines Gefahrstofflagers zu einer permanenten Herausforderung mit
grosser Verantwortung. Mario Blum nahm diese
Verantwortung immer sehr ernst. Mit der Zeit
übernahm er auch immer mehr Aufgaben, die
über die reine Betriebsführung hinausgingen. Er
wurde zum wichtigsten internen Berater für
technische und logistische Weiterentwicklungen,
er übernahm den Einkauf der Denaturierstoffe
und war in die zentralen Projekte für die bevorstehende Privatisierung von Alcosuisse involviert.
Mario Blum blieb auch in hektischen Situationen
immer ruhig und traf gut durchdachte Entscheidungen. Sein engagierter, geradliniger und
aufrechter Charakter wurde von allen Mitarbeitenden hoch geschätzt.
Noch bis Ende des vergangenen Jahres unternahm Mario Blum alles, um seine Aufgabe als
Betriebsleiter möglichst voll wahrnehmen zu
können. Er tat dies einerseits aus seinem grossen
Pflichtbewusstsein gegenüber seinen Mitarbeitenden, seinem Betrieb und der gesamten Alcosuisse
heraus. Er tat es anderseits aber auch, weil ihm
seine Arbeit nie nur einfach Pflichterfüllung,
sondern immer auch eine echte Herzensangelegenheit war – er nahm seine Verantwortung stets
mit grosser Freude wahr.
Wir werden Mario Blum als Menschen und als
Mitarbeiter sehr vermissen.
Florian Krebs,
Geschäftsführer von Alcosuisse
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Bildnachweis
Bilder und Grafiken © EAV, ausser:
Titelseite: Absinth-Fest in Boveresse, Val-de-Travers.
S.5: Keystone
S.7: Keystone
S. 8: Bundesamt für Gesundheit
S.12: BAR-NEWS, Ruedi Zotter
S.15: Erdöl-Vereinigung
S.17: Harald Klingemann
S.19: Absinthmuseum www.maison-absinthe.ch
S.23: BERNMOBIL
S.26: filmcoopi Zürich
S.27: Marco Schibig
S.29: www.zwischengas.com / Balz Schreier
www.post.ch
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