Aus der letzten Gemeinderatssitzung In der Gemeinderatssitzung am 23.06.2015 befasste sich der Gemeinderat mit folgenden Tagesordnungspunkten: TOP 1 Gemeinsamer Lärmaktionsplan Stadt Owen und Gemeinde Lenningen Stellungnahmen des Regierungspräsidiums Stuttgart und des Landratsamt Esslingen, Kenntnisnahme und Beschluss über das weitere Vorgehen Nach umfangreichen Vorbereitungen mit entsprechenden Bürgerbeteiligungen hatte der Gemeinderat in seiner Sitzung am 7. Oktober 2014 den gemeinsamen Lärmaktionsplan (LAP) der Gemeinde Lenningen und der Stadt Owen beschlossen. Dieser wurde dem Regierungspräsidium Stuttgart ( RPS) als Straßenbaulastträger der B465 und dem Landratsamt Esslingen (LRA) als Straßenbaulastträger der L1210 und als Untere Straßenverkehrsbehörde zugeleitet. Am 29. Januar 2015 fand im Regierungspräsidium Stuttgart eine Besprechung mit Vertretern der beteiligten Behörden statt, an der Fachplaner Jürgen Roth, Büro Soundplan, Herr Bürgermeister Michael Schlecht und Frau Bürgermeister Verena Grötzinger teilgenommen haben. Bei diesem Gespräch wurden die verschiedenen im Lärmaktionsplan enthaltenen Maßnahmen zur Reduzierung der Lärmbelastung erörtert. Mittlerweile waren hierzu die schriftlichen Stellungnahmen des RPS und des LRA bei der Verwaltung eingegangen. In der vergangenen Sitzung wurden diese Stellungnahmen ausführlich im Gremium besprochen und das weitere Vorgehen beschlossen. Frau Grötzinger fasste die Stellungnahmen des RPS und des LRA zu den einzelnen vorgesehenen Lärmreduzierungsmaßnahmen aus dem LAP wie folgt zusammen: Maßnahme 1: Erneuerung des Fahrbahnbelags der B 465 mit niveaugleichen Regenabläufen und Schachtdeckeln. Als Fahrbahnbelag muss ein dem Stand der Technik entsprechender lärmarmer Belag eingesetzt werden. Die Notwendigkeit für die Deckensanierung der Ortsdurchfahrten (B 465) wird mittelfristig (Zeitraum ca. 2-5 Jahre) vom RPS anerkannt. Das Sanierungsvorhaben kommt in das Maßnahmenprogramm des RPS. Der landläufig als „Flüsterbelag“ bezeichnete lärmmindernde Fahrbahnbelag SMA LA 8 ist zum derzeitigen Zeitpunkt bautechnisch zwar ohne Probleme im außerörtlichen Bereich einbaubar, innerörtlich wegen Straßeneinläufen, Schächten, Anfahr-, Brems- und Abbiegevorgängen derzeit noch nicht ausreichend erprobt und entspricht nicht der formal zugelassenen Regelbauweise. Deshalb wurde der Einbau eines Splittmastixasphalt 0/8 (SMA 0/8) zugesagt, der bereits eine deutliche Lärmminderung bewirken soll. Durch das Zusammenwirken verschiedener lärmmindernder Faktoren (z.B. durch einwalzbare Schachtabdeckungen etc.) ist nach Aussage des RPS zudem von einem deutlich wahrnehmbaren Rückgang der Lärmbelastung auszugehen. Maßnahme 2: 24-Stunden-Sperrung für den Durchfahrtsverkehr von Lastkraftwagen Die Zuständigkeit liegt hier beim LRA als Straßenverkehrsbehörde. Zwischen beiden Behörden (RPS und LRA) herrscht jedoch Einigkeit, dass es sich bei den durch Owen fahrenden Lastkraftwagen weder um Durchgangsverkehr (laut STVO: 75 km Radius) noch um Mautausweichverkehr handelt. Daher wird diese Maßnahme vom LRA abgelehnt. Maßnahme 3: Zwischen den Ortslagen von Owen bis Oberlenningen jeweils Tempo 50 Auch hier liegt die Zuständigkeit eindeutig beim LRA. Geschwindigkeitsmessungen sind demnach beim LRA zu beantragen. Bei einer Verkehrsschau können mögliche Maßnahmen besprochen werden. Maßnahme 4: Aufbau von modernen stationären Blitzanlagen zur Vermeidung von Motoradlärm Nach Aussage LRA und Stellungnahme des Polizeipräsidiums Reutlingen sind auch moderne Blitzanlagen nicht dazu geeignet eine gerichtsverwertbare Erfassung der Motorradfahrer zu gewährleisten. Laut LRA wären hierzu polizeiliche Anhalte-Kontrollen vor Ort notwendig, die nach der Stellungnahme des Polizeipräsidiums Reutlingen in der Praxis nicht umsetzbar sind. Maßnahme 5: Lichtsignalanlagen “intelligente, aufeinander abgestimmte Ampelanlagen“ mit „Rot-Blitzer“ am Ortseingang Es wird bezweifelt, dass eine sinnvolle grüne Welle auf der Ortsdurchfahrt Owen überhaupt möglich ist. Dies aufgrund der gegebenen Abstände zwischen den Lichtsignalanlagen und der Anzahl an Anforderungsampeln für Fußgänger und auch der Störungen durch unsignalisierte Einmündungsbereiche. Des Weiteren weist das LRA darauf hin, dass die Akzeptanz bei Fußgängern sinken würde, sofern sie längere Wartezeiten in Kauf nehmen müssten, was das Risiko von Rotlichtüberquerungen verstärkt. Dieses Sicherheitsdefizit ist gegenüber dem Lärmschutz-Gewinn deutlich abzuwägen. Aufgrund der in Frage stehenden Wirksamkeit müsste die Finanzierung einer Überprüfung der Signalmodifikation (Änderung der Ampelsteuerung) durch die Stadt erfolgen. Maßnahme 6: Versetzung Ortsschilder Laut LRA sind nach der StVO Ortstafeln dort anzuordnen, wo die geschlossene Bebauung für den Orts einwärts Fahrenden erkennbar beginnt, d.h. z.B. dass anliegende Grundstücke von der Straße erschlossen sein müssen. Das ist im Rahmen einer Verkehrsschau zu prüfen. Maßnahme 7: Geschwindigkeitsbegrenzung in der Ortsdurchfahrt der Stadt Owen auf Tempo 30 Diese Maßnahme war nachrangig gefordert, für den Fall dass die Erneuerung des Fahrbahnbelags und das LKW-Durchfahrtsverbot nicht kurz- bis mittelfristig umsetzbar sind. Vom LRA und RPS wurde hierzu vorgeschlagen an geeigneten Stellen in der Kirchheimer Straße eine Geschwindigkeitsmessung durchführen zu lassen. Durch ein Ingenieurbüro könne die Auswirkung einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 40 km/h und die dadurch bedingte Lärmreduzierung geprüft werden. Maßnahme 8: Lärmschutzfensterprogramm Das RPS ist grundsätzlich zu einer Neuauflage eines solchen Förderprogramms bereit. Im Bedarfsfall kann die Umsetzung dieser Maßnahme beim RPS beantragt werden. Maßnahme 9: Einfädelbereiche Seitenstreifen Laut LRA soll diese Maßnahme bei einer Verkehrsschau geprüft und besprochen werden. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen schlug die Verwaltung vor, diese zu beantworten und ein zur Umsetzung möglicher Maßnahmen optimales Vorgehen einzufordern bzw. abzustimmen. Insbesondere sollen hierbei: 1) ein Zeit- und Finanzierungsplan für die Sanierung der Ortsdurchfahrten eingefordert werden, 2) Terminvorschläge für die notwendigen Verkehrsschauen abgefragt und vereinbart, 3) V85-Geschwindigkeitsmessungen beantragt werden, 4) die Möglichkeit und Finanzierung der Erstellung von stationären Geschwindigkeitsmessanlagen an Wunschsstandorten abgefragt werden, damit die Stadt ggf. entscheiden kann, ob man hier selbst aktiv werden kann. Darüber hinaus wird die Verwaltung klären, welche Kosten für die Prüfung einer Änderung der Ampelsteuerung entstehen würden, damit der Gemeinderat über eine mögliche Beauftragung entscheiden kann. Bevor Frau Grötzinger dann in die Diskussion im Gemeinderat einstieg, stellte sie den aus ihrer Sicht wertvollen Teilerfolg heraus. Das Anerkennen der Sanierungsbedürftigkeit der Ortsdurchfahrten in Owen und Lenningen und die Zusage der Umsetzung dieser in den nächsten 2-5 Jahren mit einem technisch bestmöglichen lärmmindernden Belag und optimierten Schachteinbauten lasse auf eine deutliche Lärmentlastung für die Anwohner hoffen und war auch die priorisierte Maßnahme im Lärmaktionsplan. Bereits an dem erst kürzlich ausgetauschten Belag auf dem Teilabschnitt der B465 zwischen Kreuzung Gaststätte „Brücke“ und Rinnenweg konnte man von deutlich positiven Erfahrungen berichten. Der jetzt zugesagte Asphalt ist dabei im Hinblick auf eine lärmmindernde Wirkung noch besser. Dieser entspricht auch dem, für diesen Sommer geplanten, Ausbaus des Belags auf dem Teilabschnitt zwischen Ortseingang und Rinnenweg. In der anschließenden ausführlichen und kontroversen Diskussion über die eingegangene Stellungnahmen und mögliche Vorgehensweisen brachten die Gemeinderäte sehr deutlich ihr Missfallen zu der rechtlich vorgegebenen Vorgehensweise der Lärmaktionsplanung zum Ausdruck. Die Stadt müsse zwar den LAP aufstellen, Maßnahmen benennen und die Kosten hierfür tragen, bei der Umsetzung sei man dann allerdings auf das Wohlwollen der zuständigen Behörden und Straßenbaulastträgern angewiesen und von diesen abhängig. Diese Situation, dass man hier nur sehr geringe, bis gar keine Möglichkeit hat etwas positiv zu beeinflussen, ist in keinster Weise zufriedenstellend. Man fühlt sich hier gegenüber den engagierten Bürgerinnen und Bürger auch in Erklärungsnot. Diese Befürchtung des Ergebnisses der Lärmaktionsplanung, die bereits zu Beginn des Prozesses thematisiert wurde, ist jetzt leider bestätigt worden. Auch die Verwaltung zeigte sich irritiert über die kaum spürbare Unterstützung von Seiten der Straßenbaulastträger, das gemeinsame Anliegen, die Lärm- und damit Gesundheitsbeeinträchtigungen für die Anlieger der B465 zu reduzieren. Alle fachlich und auch technisch nachvollziehbaren Argumente werden natürlich akzeptiert, doch viele Aussagen sind nach Ansicht der Verwaltung nicht nachvollziehbar. Trotzdem gilt es laut Frau Grötzinger weiterhin am Ball zu bleiben und mit Nachdruck darauf hinzuwirken gemeinsam mit den Straßenbaulastträgern zumindest das Mögliche an Verbesserung und Lärmminderung zu erreichen. Der Gemeinderat nahm die Stellungnahmen vom RPS und LRA zum gemeinsamen LAP zur Kenntnis und beauftragte die Verwaltung den Behörden die vorgelegten Schreiben zu zuleiten und insbesondere die Zusage der Belagssanierung nachdrücklich einzufordern sowie die Kosten für die Prüfung einer Änderung der Ampelsteuerung einzuholen. TOP 2 Finanzzwischenbericht Frau Unzeitig, Stadtkämmerin der Stadt Owen präsentierte dem Gremium und den Zuhörern die aktuellen finanziellen Entwicklungen zur Jahresmitte (30.06.2015) in Form eines Finanzzwischenberichts. Anhand einer Gegenüberstellung der wesentlichen Einnahmen (z.B. Grund- und Gewerbesteuer, Gemeindeanteilen an Steuern, Zuweisungen und Entgelten) und den Haushaltsplanansätzen zeigte sie den heutigen Stand und die Entwicklung bis zum Jahresende. Ebenso wurden die größten Ausgabenblöcke (z.B. Personalaufwendungen, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Umlagen, etc.) den Haushaltsplanansätzen gegenübergestellt. Wesentliche Abweichungen zur Haushaltsplanung wurden hierbei nicht festgestellt. Bei der Gewerbesteuer zeichneten sich die Einnahmen zur Jahresmitte bereits besser als geplant ab (+200.000 €). Aufgrund einer Mehreinnahme bei der Gewerbesteuer ist auch mit einer Mehraufwendung bei der Gewerbesteuerumlage zu rechnen. Planmäßige Abschreibungen konnten noch nicht berücksichtigt werden, da diese erst am Jahresende gebucht werden. Bis zum Jahresende ist mit einem Ausgleich der Aufwendungen zu rechnen, informierte Frau Unzeitig, da die Unterhaltungsmaßnahmen der Breßmer- und Pribanbrücke, sowie die damit zusammenhängenden Gewässerarbeiten nicht mehr im Jahr 2015 ausgeführt werden können. Hierfür waren Ausgaben in Höhe von 220.000 € angesetzt. Der zur Verfügung stehende Zeitrahmen reicht für die Umsetzung der Maßnahmen nicht mehr aus, da der Bewilligungsbescheid des Landesdenkmalamtes und die erforderliche wasserrechtliche Genehmigung noch nicht vorliegen. Die Maßnahmen werden auf das Jahr 2016 verschoben. Hinsichtlich der investiven Ausgaben haben sich Einsparungen durch die Nichtanschaffung eines Fahrgastinformationssystem ergeben. Andere Investitionen (neues Bauhoffahrzeug, Ausstattungsgegenstände der Schule, neue Heizung für ein Wohngebäude) wurden noch nicht umgesetzt. Weitere Ausgaben im Bereich der Gebäudeunterhaltung und eventuell im Rahmen der Straßen- und Feldwegeunterhaltung erfolgen noch im Laufe des Jahres 2015. Hier war noch kein Vergleich zwischen Ausgaben und Ansatz darstellbar. Das Ergebnis weist derzeit sogar einen Überschuss aus, der jedoch hauptsächlich daraus resultiert, dass sie Abschreibungen und großen Baumaßnahmen noch nicht gebucht wurden. Der Überschuss kann sich bis zum Jahresende wieder zu einem Fehlbetrag oder zu einem geringen Ertrag reduzieren. Laut Haushaltsplan wurde ein Fehlbetrag von 185.135 € ausgewiesen. Dieser würde aus heutiger Sicht voraussichtlich nicht überschritten werden. Auch bei den städtischen Eigenbetrieben Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung ergeben sich zum 30.06.2015 keine wesentlichen Abweichungen vom Planansatz. TOP 3 Öffentlicher Personennahverkehr Gestaltung von Haltepunkten (Bus und Bahn) Bereits in der Sitzung am 05. Mai 2015 hatte die Verwaltung den Gemeinderat über die Probefahrt des Rad- und Wanderbuses (Bäderbus „Entlang der Blauen Mauer) informiert, der an Samstagen, Sonn- und Feiertagen künftig auch mit einem Radanhänger bestückt werden soll. Diese Planung kann allerdings nur dann umgesetzt werden, wenn an allen Haltepunkten eine ausreichende Wendemöglichkeit besteht. Aus der Mitte des Gemeinderates wurden damals unterschiedliche Überlegungen zur Gestaltung des Haltepunktes und Wendebereiches in der Eisenbahnstraße in die Überlegungen eingebracht. Diese wurden von der Verwaltung geprüft und es hat auch eine Abstimmung mit dem Busunternehmen stattgefunden. Über die Ergebnisse wurde in der vergangenen Sitzung berichtet. Darüber hinaus stellte die Verwaltung noch weitere Ideen und Gedanken für die Gestaltung der weiteren Bushaltestellen in Owen vor. Des Weiteren berichtete Frau Grötzinger von der Zusage, dass ab dem nächsten Fahrplanwechsel die Haltestelle Beurener Straße in Haltestelle Geschichtshaus umbenannt werden soll. Auch eine neue Idee für den Erhalt eines ordentlichen Erscheinungsbildes für den Wartebereich am Bahnhofsgebäude wurde von Seiten der Verwaltung angesprochen. Gemeinsam mit Frau Deigendesch, der Kinderund Jugendbeauftragten des Gemeindeverwaltungsverbands, könnte hier ein Konzept zur Beteiligung der Jugendlichen erarbeitet werden. Nach einer kurzen Beratung fasste der Gemeinderat folgende Beschlüsse. Die Bushaltestelle an der Eisenbahnstraße soll, wie gehabt, erhalten bleiben. Das nördliche Pflanzbeet am Friedhofsparkplatz soll zurückgebaut werden. Nach einer Probephase kann dann entschieden werden, ob ein Parkplatz (nördlichste) entfallen muss und wie dieser dann zurückgebaut werden kann. Sobald ein Gestaltungsvorschlag für die Buswartehäuschen im gesamten Ortsgebiet vorliegt, wird dieser dem Gremium vorgestellt und über die Errichtung eines Buswartehäuschen an der Haltestelle Eisenbahnstraße entschieden. Des Weiteren beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung mit Frau Deigendesch ein Konzept zur Beteiligung der Kinder- und Jugendlichen zur Gestaltung des Wartebereiches am Bahnhofsgebäude abzustimmen. TOP 4 Verschiedenes Frau Grötzinger informierte über eine Rückmeldung vom Landratsamt Esslingen zum Thema Schnittgutsammelaktion 2014. Zu diesem Thema wird in diesem Mitteilungsblatt an anderer Stelle ausführlich berichtet. In der anschließenden nichtöffentlichen Sitzung befasste sich das Gremium mit verschiedenen Themen zur städtebaulichen Entwicklung.
© Copyright 2024 ExpyDoc