Einladung zur Gemeindeversammlung Mittwoch, 27. Mai 2015, 20.00 Uhr Aktenauflage Die Akten und Stimmregister liegen zwei Wochen vor der Versammlung in der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf. Stimmrecht Versammlungsort: Maschinenhalle, Patrick Meier Im Winkel 10, Alten Traktanden: 1. Genehmigung der Jahresrechnung 2014 mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 251‘904.51. 2. Genehmigung Kreditabrechnung Ausbau Kläranlage Andelfingen mit Kosten von Fr. 9‘891‘081.40, inkl. MwSt. An der Versammlung sind alle in der Politischen Gemeinde Kleinandelfingen niedergelassenen Schweizer Bürgerinnen und Bürger stimmberechtigt, die das achtzehnte Altersjahr zurückgelegt haben. Vorbehalten bleibt der Ausschluss vom Stimmrecht. Anfragen Anfragen nach § 51 des Gemeindegesetzes können bis 10 Arbeitstage vor der Versammlung schriftlich dem Gemeinderat eingereicht werden. Initiative 3. Genehmigung Bauabrechnung Mieterausbau Neubau Kanzleistrasse 2 mit Kosten von Fr. 317‘382.05, inkl. MwSt. Jeder Stimmberechtigte kann über einen in die Befugnis der Gemeindeversammlung fallenden Gegenstand eine Initiative stellen (§ 50 b, Gemeindegesetz). 4. Genehmigung Bauabrechnung Gestaltung Dorfplatz mit Kosten von Fr. 234‘321.95, inkl. MwSt. Wird die Initiative weniger als drei Monate vor einer Gemeindeversammlung eingereicht, kann sie an der übernächsten Versammlung behandelt werden. 5. Genehmigung Sanierung Werkleitungen und Strasse Marthalerweg mit einem Bruttokredit von Fr. 555‘000, inkl. MwSt. 6. Allfällige Fragen nach § 51 des Gemeindegesetzes. Nachträgliche Urnenabstimmung Ist in einer Gemeindeversammlung weniger als die Hälfte der Stimmberechtigten anwesend, kann ein Drittel der Anwesenden eine Urnenabstimmung verlangen (§ 116, Gemeindegesetz). Der Bürger fragt; die Behörde antwortet Im Anschluss an die Versammlung stehen die Mitglieder des Gemeinderates den Anwesenden für Fragen von allgemeinem, öffentlichem Interesse Rede und Antwort. Bild: Lage Versammlungsort 1. Genehmigung der Jahresrechnung 2014 mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 251‘904.51 Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung: 1. Genehmigung der Jahresrechnung 2014 mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 251‘904.51 Weisung Jahresrechnung 2014 Laufende Rechnung Überblick Aufwand Fr. 9‘240‘869.09 Ertrag Fr. 9‘492‘773.60 Ertragsüberschuss Fr. 251‘904.51 Ausgaben Fr. 2‘717‘403.20 Einnahmen Fr. 75‘060.90 Nettoinvestitionen Fr. 2‘642‘342.30 Ausgaben Fr. 960‘952.90 Einnahmen Fr. 1‘171‘638.00 Nettoveränderung Fr. 210‘685.10 Abschreibungen ordentlich Fr. 758‘342.30 Abschreibungen zusätzlich Fr. 480‘000.00 Abschreibungen Finanzvermögen Fr. 48‘311.80 Eigenkapital Fr. 11‘921‘419.50 Aktiven/Passiven je Fr. 17‘315‘472.05 Investitionsrechnung Verwaltungsvermögen Investitionsrechnung Finanzvermögen Spezialfinanzierungen Veränderungen Spezialfinanzierungen Wasserversorgung Abwasserbeseitigung Abfallbeseitigung Voranschlag Rechnung Saldo 2014 2014 31.12.2014 + 4‘700 -35‘378.70 244‘930.43 -233‘700 -111‘024.00 660‘456.30 -17‘600 -19‘124.70 125‘041.54 2 Laufende Rechnung, Zusammenzug Rechnung 2013 Aufwand 1'043'918.72 Voranschlag 2014 Ertrag Aufwand Ertrag Rechnung 2014 Aufwand Ertrag 360'306.35 1'123'000 371'400 0 Behörden und Verwaltung 717'505.04 376'843.97 769'900 393'500 1 279'943.30 10'175.90 388'900 15'100 3 5'707.80 299'900 4 515'479.20 1'296'500 486'500 5 Soziale Wohlfahrt 157'000 6 Verkehr 279'744.50 1'323'385.93 491'423.90 1'295'438.13 837'754.25 3'176'827.94 83'835.95 493'600 1'158'918.38 1'584'500 1'401'000 7 724'967.55 783'300 731'900 8 6'867'960.43 2'743'800 5'733'100 9 9'445'941.71 10'104'195.53 9'483'400 9'289'500 658'253.82 193'900 1'117'826.62 431'989.75 Recht und Sicherheit 743'322.20 388'243.50 Kultur und Freizeit 319'717.30 11'635.85 Gesundheit Umwelt und Raum Volkswirtschaft 297'244.15 715.00 1'272'775.78 374'203.20 420'046.10 181'154.20 1'489'393.60 1'324'409.95 802'377.45 794'089.05 Finanzen und Steuern 2'778'165.89 5'986'333.10 Total 9'240'869.09 9'492'773.60 Aufwand/Ertragsüberschuss 251'904.51 Abweichungen Konto Bereich Erläuterungen zu den Abweichungen 20.3184 Gemeindeverwaltung Der Umzug in den Neubau hat rund Fr. 10‘000 weniger gekostet. 20.3184 Die neue Internetseite, welche mit Fr. 10‘000 voranschlagt war, kann erst im 2015 realisiert werden. 10.4314 Die Gebühren für Baugesuche waren mit Fr. 60‘800 um Fr. 32‘800 höher als im Budget. 340.3520.01 Sport- und Schwimmanlagen Die Aufwendungen für den Betrieb des Schwimmbads Andelfingen vielen rund Fr. 18‘000 geringer aus. 340.3520.03 Die erste Zahlung an das Hallenbad Rheinau erfolgte mit Fr. 20‘000. 520.3661 Krankenversicherung 580 Gesetzliche wirtschaftli- Die Kosten der wirtschaftlichen Hilfe waren zusammen mit den Aufwendungen für fremdplatzierte Jugendliche che Hilfe um Fr. 37‘000 höher als budgetiert. 588 Asylbewerberbetreuung Die Kosten schlugen mit Fr. 61‘100 statt mit Fr. 42‘500 zu Buche. 589.3662 Soziale Wohlfahrt Die Beiträge Betreuung Kleinkinder waren rund Fr. 17‘000 höher als budgetiert. Die Alimenten Bevorschussungen belasten die Rechnung mit Fr. 31‘800. 589.3660 620.3144.01 Die Prämienverbilligung für Ergänzungsleistungsbezüger ging im 2014 erstmals direkt an die Krankenkassen und wird nicht mehr an die Bezüger direkt ausbezahlt. Strassenunterhalt Für den Strassenunterhalt mussten nur Fr. 64‘000 statt Fr. 109‘000 aufgewendet werden. Aus der Auflösung des Rückstellungskontos Grabenflikke wurden Fr. 79‘200 in die laufende Rechnung überführt. 3 701.3930 Wasserwerk Im 2014 wurde etwas weniger Wasser verkauft als vorgesehen. Die Abschreibungen waren durch höhere und verschobene Investitionen um rund Fr. 28‘400 höher. 710.3930 Abwasserbeseitigung Die Abschreibungen waren um Fr. 73‘700 tiefer als budgetiert. 810.4520 Forstverwaltung Die forstdienstlichen Leistungen für die Gemeinde Andelfingen fielen um Fr. 18‘000 tiefer als vorgesehen aus. 812.4352.01/ 812.4352.03 Holzernte Das Ergebnis der Holzernte war um rund Fr. 43‘000 besser als budgetiert. 900 Steuern Die Steuereinnahmen aus früheren Jahren waren um knapp Fr. 210‘000 höher. 990.3305 Abschreibungen Für das wegen dem Umbau überbewertete Koradihaus wurde eine Abschreibung im Finanzvermögen von Fr. 48‘300 vorgenommen. Investitionen Abweichungen Investitionen Finanzvermögen Voranschlag 2014 Zuwachs Abgang Rechnung 2014 Zuwachs Abgang 942 Grundeigentum Erschliessung Sigelwies - 2'635.65 Renovation Koradihaus 500'000 622'863.40 3'000 1'906.20 Buchgewinn Verkauf unbebaute Grundstücke 230'400 333'547.65 Abgang Sachwertanlagen 834'200 Nebenkosten Erwerb und Verkauf 1'067'600 1'171'638.00 833'548.50 Zugang Sachwertanlagen 500'000 622'863.40 Investitionen Verwaltungsvermögen Voranschlag 2014 Rechnung 2014 0 Behörden und Verwaltung 090 Dorfplatz Kanzleistrasse 250'000 234'321.95 090 Innenausbau Verwaltungsgebäude 350'000 317'382.05 61'000 59'630.65 - 88'023.30 3 Kultur und Freizeit 340 Schwimmbad Andelfingen 6 Verkehr 620 Brunngasse 4 620 Hälderweg - 12'885.10 90'000 - 620 Kanzleistrasse Rückerstattung Genossenschaft Schiterberg für Sanierung Kanzleistrasse (Den Anteil hat die Genossenschaft direkt an Unterneh620 mer überwiesen) 115'000 109'218.85 640 Verschiebung Station Marthalen 51'500 620 Kiesstrassen Staubfreimachung 40'000 59'343.25 7 Umwelt und Raumordnung 701 Wasserwerk 710 Abwasserbeseitigung 720 Abfallbeseitigung 253'000 304'458.85 31'015.40 1'624'900 60'000 1'462'242.05 44'045.50 67'000 69'897.15 Nettoinvestitionen 45'000 2'717'400 2'642'342.00 2. Genehmigung Kreditabrechnung Ausbau Kläranlage Andelfingen mit Kosten von Fr. 9‘891‘081.40, inkl. MwSt. Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung: 1. Genehmigung Kreditabrechnung Ausbau Kläranlage Andelfingen mit Kosten von Fr. 9‘891‘081.40 inkl. MwSt. Weisung Kreditabrechnung und Bauverlauf Die an die Urnen gerufenen Stimmberechtigten der Verbandsgemeinden Adlikon, Andelfingen, Henggart, Humlikon und Kleinandelfingen gaben am 13. Februar 2011 dem Projekt zum Ausbau der Kläranlage Andelfingen ihre Zustimmung, und sie genehmigten hierfür einen Kredit in der Höhe von Fr. 10‘149‘000.00. Noch im selben Jahr fand der Spatenstich zu den umfangreichen Arbeiten statt, die im Frühling 2014 erfolgreich abgeschlossen werden konnten. Die ausgebaute und modernisierte Anlage verfügt nun über eine Kapazität von 10‘000 Einwohnerwerten. Aktuell ist sie mit 8'500 Einwohnerwerten belastet, womit eine Reserve von einigen Jahren gewährleistet ist. Bild: Die Wappen der beteiRückblickend kann, einigen Widrigkeiten zum Trotz, von einem guten ligten Gemeinden Bauverlauf gesprochen werden. Das Zusammenspiel zwischen den involvierten Akteuren beauftragte Unternehmen, Ingenieure, ARA-Personal, ARA-Kommission funktionierte über die gesamte vierjährige Bauzeit praktisch friktionslos. Insbesondere für den Klärmeister und sein Team stellten sich zuweilen enorme Herausforderungen. Dass die 5 Anlage über die gesamte Bauphase ohne einen einzigen Unterbruch lief, und dass trotz unzähliger Provisorien die gesetzlich vorgeschriebenen Werte stets eingehalten wurden, ist primär dem grossen Einsatz der Männer auf der ARA zu verdanken. Bei einem Bau dieser Grössenordnung ist man vor negativen, nicht kalkulierbaren Überraschungen nicht gefeit. Hierzu ein paar Beispiele: - Das alte Dach über dem Betriebsgebäude war undicht. Anstatt wie vorgesehen nur ein paar Flicke vorzunehmen, musste das ganze Dach ersetzt werden. Die bestehende Doppelgarage fiel mitten in der Bauphase buchstäblich zusammen. Als Ersatz wurde eine 3-fach Fertiggarage aufgestellt. Das alte Blockheizkraftwerk im Bereich der Schlammbehandlung konnte das anfallende Gas nicht mehr vollumfänglich verwerten, es musste deshalb ersetzt werden. Die Sanierung der Transportschnecken im Hebewerk Untergriess in Kleinandelfingen konnte nicht auf die erhofft schlanke Art und Weise durchgeführt werden, weil die technischen Pläne zu den alten Anlagen Ungenauigkeiten im Zentimeterbereich auswiesen. Dies kostete schliesslich viel Zeit und Geld. Aber auch Positives durfte verbucht werden, beispielsweise: - - Vergabegewinne im hohen sechsstelligen Bereich. Mit viel Wetterglück konnte allein im Bereich der Erdarbeiten über Fr. 300‘000 eingespart werden. Indem auf eine sich als nicht unbedingt notwendig erwiesene Betonsanierung und auf den Ersatz noch immer gut funktionierender Messgeräte verzichtet wurde, konnten Einsparungen realisiert werden. Die enge und zeitaufwendige Baubegleitung durch den Kommissionspräsidenten und die Kommissionsmitglieder drückte den Aufwand für die Bauberatung signifikant. Kreditabrechnung, Beträge in Franken: Kostenart Projektkosten Ausführungskosten Mehrwertsteuer Total inkl. MwSt. Kredit Abrechnung Differenz 150‘558.00 208‘103.80 57‘545.80 9‘281‘598.00 8‘965‘840.27 - 315‘757.73 716‘844.00 717’137.33 293.33 10’149’000.00 9‘891‘081.40 - 257‘918.60 Differenz % - 2.54 % Kostenteilung unter den Verbandsgemeinden Massgebend für die Verteilung der Kosten unter den Verbandsgemeinden sind einerseits die einschlägigen Bestimmungen im Zweckverbandsvertrag vom 2. September 2010 und andererseits der Beschluss der ARA-Kommission vom 21. Dezember 2009 über die Kostenzuteilung auf die Baubereiche „Ausbau“ und „Ersatzbau“. In der Bauphase zeigte sich relativ rasch, dass die Ersatzkosten in der Budgetierung zu tief angesetzt worden waren. In der Endabrechnung kam ihr Anteil an dem Gesamtkosten nicht auf die veranschlagten 38%, sondern auf 50.5% zu liegen. Von dieser Verschiebung sind jetzt insbesondere die kleineren Gemeinden betroffen, weil sie sich aufgrund ihres eher stagnierenden Bevölkerungswachstums weniger gewichtet an den Ausbaukosten beteiligen müssen, bei den Ersatzkosten aber gemäss dem effektiven Bevölkerungsanteil im gleichen Ausmass in der finanziellen Pflicht stehen wie die grösseren Gemeinden. Die tiefer ausgefallenen Ausbaukosten und die höheren Ersatzkosten haben bei den kleinen Gemeinden also grössere Beiträge an das Bauwerk zur Folge. 6 Bei der Verrechnung der Kostenanteile des ARA-Zweckverbandes an die Verbandsgemeinden sorgt zudem die Mehrwertsteuer für Verzerrungen. Sowohl der Zweckverband als auch die Verbandsgemeinden unterstehen grundsätzlich dem Regime der Mehrwertsteuer. Das heisst, dass sie in ihren Erfolgsrechnungen oder Laufenden Rechnungen mit Nettozahlen (exkl. MwSt.) operieren, und die Vorsteuer und die Mehrwertsteuer über spezielle Bilanzkontos abgewickelt werden. Im Zusammenhang mit dem Ausbau waren nun aber nicht alle beim Zweckverband eingegangenen Rechnungen mehrwertsteuerpflichtig. Bei der jährlichen Weiterverrechnung der Investitionsanteile an die Gemeinde findet ein solcher Umstand allerdings keine Beachtung, weil der Verband aufgrund der Mehrwertsteuergesetzgebung gezwungen ist, auf den Gesamtbetrag der Weiterfakturierung vollumfänglich die Mehrwertsteuer zu erheben. Dieser Umstand führte dazu, dass der Zweckverband im Zusammenhang mit dem Ausbauprojekt zusätzlich Fr. 16‘039.97 Mehrwertsteuer von den Gemeinden vereinnahmte (welche bei den Gemeinden wiederum als Vorsteuerabzug geltend gemacht werden können). Anteile Verbandgemeinden, Beträge in Franken Kostenart Kredit vom 13.2.2011 Abrechnung Differenz Differenz % 305‘353.00 359‘532.35 54‘179.35 17.70 % Andelfingen 2‘435‘704.00 2‘460‘592.02 24‘888.02 1.00 % Henggart 3‘568‘516.00 3‘448‘805.70 - 119‘710.30 -3.40 % Humlikon 547‘229.00 563‘782.15 16‘553.15 3.00 % 3‘292‘198.00 3‘074‘409.15 - 217‘788.85 -6.60 % 10‘149‘000.00 9‘907‘121.37 - 241‘878.63 Adlikon Kleinandelfingen Total Total Bauabrechnung von Fr. 9‘891‘081.40 abzüglich Total der Verbandsanteile von Fr. 9‘907‘121.37 ergibt Fr. 16‘039.97. Dieser Betrag entspricht der „zu viel“ vereinnahmten Mehrwertsteuer des Verbandes (vgl. oben). Staatsbeiträge Staatbeiträge an den Ausbau werden nach Abnahme der Bauabrechnung geltend gemacht. Allfällig noch folgende Zahlungen werden in der Laufenden Rechnungen als Ertrag verbucht. Abschied durch die ARA-Kommission Die ARA-Kommission hat die Baukostenabrechnung zum Ausbau der Kläranlage geprüft und für korrekt befunden. Der Geldfluss zwischen dem Verband und den Gemeinden ist abgeschlossen und mit den Verbandsgemeinden abgeglichen. Die RPK Andelfingen hat das vorliegende Geschäft ebenfalls geprüft und für korrekt befunden. 7 3. Genehmigung Bauabrechnung Mieterausbau Neubau Kanzleistrasse 2 mit Kosten von Fr. 317‘382.05, inkl. MwSt. Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung: 1. Genehmigung Bauabrechnung Mieterausbau Neubau Kanzleistrasse 2 mit Kosten von Fr. 317‘382.05 inkl. MwSt. Weisung Die Gemeindeversammlung hat am 29. Mai 2013 einen Kredit für den mieterseitigen Innenausbau von Fr 350‘000 bewilligt. In enger Koordination mit der Genossenschaft Schiterberg wurde der Innenausbau mehrheitlich in der ersten Jahreshälfte 2014 ausgeführt. Die Räumlichkeiten der Verwaltung sowie des Zivilstandsamtes wurden termingerecht anfangs Juli 2014 bezogen. Der gelungene Neubau bietet eine breite funktionale Nutzungsmöglichkeit. Mit dem Einzug des Sekretariates des Fürsorgeverbandes und dem damit verknüpften Sozialdienst in unsere neuen Räumlichkeiten an der Kanzleistrasse 2 haben wir diese Aussage unter Beweis gestellt. Am Tag der offenen Tür haben wir unserer Bevölkerung die neuen Räume präsentiert und das Archiv geöffnet. Auch die älteste Urkunde vom 18. November 1483 über einen Rechtsstreit zu den Herrschaftsverhältnissen im Zürcher Weinland im Spätmittelalter liegt heute in einem sicheren Lagerraum mit konstanter Luftfeuchtigkeit. Kreditabrechnung, Preise in Fr. Kredit Bauabrechung Total, inkl. MwSt. 350‘000 317‘382.05 Die ausgewiesenen Kosten stimmen mit der Buchhaltung überein. 4. Genehmigung Bauabrechnung Gestaltung Dorfplatz mit Kosten von Fr. 234‘321.95, inkl. MwSt. Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung: 1. Genehmigung Bauabrechnung Gestaltung Dorfplatz mit Kosten von Fr. 234‘431.95 inkl. MwSt. Weisung Die Gemeindeversammlung hat am 29. Mai 2013 einen Kredit für die Dorfplatzgestaltung mit Bruttokreditkosten von Fr 250‘000 bewilligt. 8 Der neue Dorfplatz wurde im Rahmen der Sanierung Kanzleistrasse und Neubau der Gemeindekanzlei erstellt und am 28. Juni 2014 anlässlich der Besichtigung der altersgerechten Wohnungen der Genossenschaft Schiterberg eingeweiht. Kreditabrechnung, Preise in Fr. Kredit Bauabrechung Total, inkl. MwSt. 250‘000 234‘431.95 Die ausgewiesenen Kosten stimmen mit der Buchhaltung überein. 5. Genehmigung Sanierung Werkleitungen und Strasse Marthalerweg mit einem Bruttokredit von Fr. 555‘000, inkl. MwSt. Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung: 1. Das Projekt für die Sanierung der Werkleitungen sowie der Strasse Marthalerweg wird genehmigt. 2. Der Bruttokredit von Fr. 555‘000, inkl. MwSt. wird bewilligt. 3. Die Bruttokreditsumme erhöht oder ermässigt sich entsprechend der Entwicklung der Baukosten zwischen der Aufstellung des Kostenvoranschlages und der Bauausführung (Zürcher Index der Wohnbaukosten). 4. Der Gemeinderat wird ermächtigt, die erforderlichen finanziellen Mittel zu beschaffen. Weisung Kanalisation Die Entwässerung des gesamten Gebietes sowie der angeschlossenen Liegenschaften erfolgt weiterhin im Mischsystem. Die bestehende Mischwasserkanalisation im Marthalerweg wurde im Jahr 1958 mit Nennweiten 400 mm bis 600 mm erstellt. Laut dem Generellen Entwässerungsplan (GEP) aus dem Jahre 1991/2003 weist die Kanalisationsleitung an einzelnen Stellen harte Ablagerungen auf. Ansonsten wurden mehrere schlecht verputzte oder verkalkte Einläufe von Anschlussleitungen festgestellt. Die bestehenden Kanalisationsrohre (Schleuderbetonrohre) und die acht Einsteigschächte sollen im Zusammenhang mit der Erneuerung der Wasserleitung und der Sanierung der Strasse nicht ersetzt werden. Da die bestehenden Kanalisationsrohre aufgrund der neusten TV – Aufnahmen keine Risse oder Scherbenbildungen aufweisen, ist die grabenlose Instandsetzung von Leitungsabschnitten im Inliner – Verfahren denkbar. Mittels Einbringen von in Kunstharz getränkten Textilschläuchen, die in der Folge aushärten werden zusätzliche Rohrwandschichten gebildet. Dieses Verfahren kann auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen und ist nicht Bestandteil des Kostenvoranschlages. Es ist aber zu bedenken, dass Sanierungen im Inliner – Verfahren weniger dauerhaft sind wie der neue Strassenoberbau. Zudem werden die Nennweiten der Rohre verkleinert. 9 Mangelhafte Hauszuleitungen werden im Bereich der Strassenparzelle erneuert. Bei mangelhaften Hausanschlussleitungen ausserhalb der Strassenparzelle werden allfällige Massnahmen durch die Hauseigentümer getroffen. Unbeschädigte Zementrohrleitungen mit einer genügend grossen Nennweite können mit einem Inliner - Verfahren saniert werden. Wasserleitung Die bestehende Verteilleitung im Marthalerweg wurde vor über 100 Jahre mit Nennweite Guss 100 mm erstellt. Für die Brandbekämpfung sind im Abschnitt Schaffhauserstrasse bis im Untergries zwei Überflurhydranten angeschlossen. Für die heutige Situation sind die Hydranten ausreichend. Beim der Sanierung Einfangstrasse ist jedoch abzuklären, ob ein zusätzlicher Hydrant in der Nähe des Einlenkers Einfangstrasse / Marthalerweg Sinn macht, da die Bauparzelle Nr. 1836 bei einem Radius von 80 m nicht mit zwei Hydranten erschlossen ist. Aktuell sind sechs Zuleitungen zu sechs Liegenschaften an die Verteilleitung angeschlossen. Als Grundlage des Leitungsprojektes dient das Generelle Wasserversorgungsprojekt (GWP) 2014 sowie der Leitungskataster. Die Hauszuleitungen werden mindestens im Strassenbereich zu Lasten des Leitungsersatzes erneuert. Die Liegenschaftsbesitzer werden angefragt, ob sie das restliche Leitungsstück im privaten Grundstück sanieren möchten. Im Falle einer Zusage sind die Realisierungskosten für die Grabarbeiten vom Grundeigentümer zu tragen. Die entsprechenden Sanitärleistungen werden dem Leitungsersatz belastet. Die bestehende Transportleitung aus Eternit DN 150 aus dem Jahre 1947, welche vom Grundwasserpumpwerk Untergries bis zur Reservoiranlage Rütibuck verläuft, wird nach der Verlegung der Verteilleitung DN 200 ausser Betrieb genommen. Im Graben der Wasserleitung soll ab der Betriebswarte Untergries bis zur Kreuzung Einfangstrasse zusätzlich ein Kabelschutzrohr für ein allfälliges Steuerkabel der Wasserversorgung eingelegt werden. Strassenbau Der Strassenbelag im Marthalerweg befindet sich in einem unbefriedigenden Zustand. Die Belagsflächen weisen Rissbilder auf, welche auf mangelhafte Stellen in der Fundationsschicht (Strassenkofferung) hinweisen. Untersuchungen (Sondierbohrungen) an drei Stellen im Marthalerweg deuten auf unterschiedliche Aufbauten der Strassenfundationen hin. Geplant ist, im Anschluss an die Werkleitungsbauten, die Fundationsschicht mit normiertem Material zu ersetzen, um die erforderliche Tragfähigkeit und Frostbeständigkeit der Strassenkörper zu erreichen. Die heutigen, ein- oder zweireihige Randabschlüsse werden abgebrochen und durch neue Steine ersetzt. Die Höhenlagen der Abschlüsse können mit geringen Korrekturen beibehalten werden, sodass sich Anpassungen auf den Grundstückseiten der angrenzenden Privatliegenschaften in Grenzen halten. Die Strassenbreite liegt permanent bei 5.0 m. Sie richten sich nach den bestehenden Grundstücksgrenzen, bzw. den Bild: Marthalerweg heutigen Strassenrändern. 10 Weitere Werkleitungen Die Nachfrage bei den Werken EKZ, Swisscom und Cablecom ergab, dass alle Werke im betroffenen Strassenabschnitt Handlungsbedarf haben. Die EKZ plant entlang dem ganzen Verlauf vom Marthalerweg (Abschnitt Schaffhauserstrasse bis im Untergries) Kabelschutzrohr für spätere Netzerweiterungen einzulegen. Ebenfalls wird die Strassenbeleuchtung auf Kosten der Gemeinde erneuert. Die Swisscom beabsichtigt von der Kreuzung Schaffhauserstrasse auf einer Länge von ca. 80.0 m entlang des Marthalerweges ihre Rohre zu verlegen. Die Cablecom plant ab der Betriebswarte Untergries ein Kabelschutzrohr bis zur Kreuzung Einfangstrasse für spätere Netzerweiterungen einzulegen. Termine Der Gemeinderat hat bereits im Vorfeld die Submission – unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Gemeindeversammlung – durchgeführt. Wenn die Gemeindeversammlung dem Projekt zustimmt und die Rechtskraft bestätigt wird, können die Arbeiten anfangs Juli 2015 in Angriff genommen werden. Kosten Kanalisation Fr. 25‘000.00 Wasser Fr. 215‘000.00 Beleuchtung Fr. 40‘000.00 Strasse Fr. 232‘000.00 -------------------------Total excl. MwSt. Fr. 512‘000.00 MwSt. 8 % Fr. 40‘960.00 Reserve Fr. 2‘040.00 Total Baukosten Fr. 555‘000.00 =============== Im Voranschlag 2015 sind für den Bereich Wasser Fr. 230‘000 und für den Bereich Strasse Fr. 150‘000 eingestellt. 11
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