2015-01 Weisung Gemeindeversammlung [PDF

Einladung zur
Gemeindeversammlung
Mittwoch, 27. Mai 2015, 20.00 Uhr
Aktenauflage
Die Akten und Stimmregister liegen zwei
Wochen vor der Versammlung in der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf.
Stimmrecht
Versammlungsort: Maschinenhalle, Patrick Meier
Im Winkel 10, Alten
Traktanden:
1. Genehmigung der Jahresrechnung 2014 mit einem
Ertragsüberschuss von Fr. 251‘904.51.
2. Genehmigung Kreditabrechnung Ausbau Kläranlage
Andelfingen mit Kosten von Fr. 9‘891‘081.40, inkl.
MwSt.
An der Versammlung sind alle in der Politischen Gemeinde Kleinandelfingen niedergelassenen Schweizer Bürgerinnen und Bürger
stimmberechtigt, die das achtzehnte Altersjahr zurückgelegt haben. Vorbehalten bleibt
der Ausschluss vom Stimmrecht.
Anfragen
Anfragen nach § 51 des Gemeindegesetzes
können bis 10 Arbeitstage vor der Versammlung schriftlich dem Gemeinderat eingereicht
werden.
Initiative
3. Genehmigung Bauabrechnung Mieterausbau Neubau Kanzleistrasse 2 mit Kosten von Fr. 317‘382.05,
inkl. MwSt.
Jeder Stimmberechtigte kann über einen in
die Befugnis der Gemeindeversammlung
fallenden Gegenstand eine Initiative stellen
(§ 50 b, Gemeindegesetz).
4. Genehmigung Bauabrechnung Gestaltung Dorfplatz
mit Kosten von Fr. 234‘321.95, inkl. MwSt.
Wird die Initiative weniger als drei Monate
vor einer Gemeindeversammlung eingereicht,
kann sie an der übernächsten Versammlung
behandelt werden.
5. Genehmigung Sanierung Werkleitungen und Strasse
Marthalerweg mit einem Bruttokredit von Fr.
555‘000, inkl. MwSt.
6. Allfällige Fragen nach § 51 des Gemeindegesetzes.
Nachträgliche Urnenabstimmung
Ist in einer Gemeindeversammlung weniger
als die Hälfte der Stimmberechtigten anwesend, kann ein Drittel der Anwesenden eine
Urnenabstimmung verlangen (§ 116, Gemeindegesetz).
Der Bürger fragt; die Behörde antwortet
Im Anschluss an die Versammlung stehen die
Mitglieder des Gemeinderates den Anwesenden für Fragen von allgemeinem, öffentlichem Interesse Rede und Antwort.
Bild: Lage Versammlungsort
1. Genehmigung der Jahresrechnung 2014 mit einem Ertragsüberschuss von
Fr. 251‘904.51
Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung:
1. Genehmigung der Jahresrechnung 2014 mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 251‘904.51
Weisung
Jahresrechnung 2014
Laufende Rechnung Überblick
Aufwand
Fr.
9‘240‘869.09
Ertrag
Fr.
9‘492‘773.60
Ertragsüberschuss
Fr.
251‘904.51
Ausgaben
Fr.
2‘717‘403.20
Einnahmen
Fr.
75‘060.90
Nettoinvestitionen
Fr.
2‘642‘342.30
Ausgaben
Fr.
960‘952.90
Einnahmen
Fr.
1‘171‘638.00
Nettoveränderung
Fr.
210‘685.10
Abschreibungen ordentlich
Fr.
758‘342.30
Abschreibungen zusätzlich
Fr.
480‘000.00
Abschreibungen Finanzvermögen
Fr.
48‘311.80
Eigenkapital
Fr.
11‘921‘419.50
Aktiven/Passiven je
Fr.
17‘315‘472.05
Investitionsrechnung Verwaltungsvermögen
Investitionsrechnung Finanzvermögen
Spezialfinanzierungen
Veränderungen
Spezialfinanzierungen
Wasserversorgung
Abwasserbeseitigung
Abfallbeseitigung
Voranschlag
Rechnung
Saldo
2014
2014
31.12.2014
+ 4‘700
-35‘378.70
244‘930.43
-233‘700
-111‘024.00
660‘456.30
-17‘600
-19‘124.70
125‘041.54
2
Laufende Rechnung, Zusammenzug
Rechnung
2013
Aufwand
1'043'918.72
Voranschlag
2014
Ertrag Aufwand
Ertrag
Rechnung
2014
Aufwand
Ertrag
360'306.35 1'123'000
371'400 0
Behörden und Verwaltung
717'505.04
376'843.97
769'900
393'500 1
279'943.30
10'175.90
388'900
15'100 3
5'707.80
299'900
4
515'479.20 1'296'500
486'500 5
Soziale Wohlfahrt
157'000 6
Verkehr
279'744.50
1'323'385.93
491'423.90
1'295'438.13
837'754.25
3'176'827.94
83'835.95
493'600
1'158'918.38 1'584'500 1'401'000 7
724'967.55
783'300
731'900 8
6'867'960.43 2'743'800 5'733'100 9
9'445'941.71 10'104'195.53 9'483'400 9'289'500
658'253.82
193'900
1'117'826.62
431'989.75
Recht und Sicherheit
743'322.20
388'243.50
Kultur und Freizeit
319'717.30
11'635.85
Gesundheit
Umwelt und Raum
Volkswirtschaft
297'244.15
715.00
1'272'775.78
374'203.20
420'046.10
181'154.20
1'489'393.60 1'324'409.95
802'377.45
794'089.05
Finanzen und Steuern
2'778'165.89 5'986'333.10
Total
9'240'869.09 9'492'773.60
Aufwand/Ertragsüberschuss
251'904.51
Abweichungen
Konto
Bereich
Erläuterungen zu den Abweichungen
20.3184
Gemeindeverwaltung
Der Umzug in den Neubau hat rund Fr. 10‘000 weniger
gekostet.
20.3184
Die neue Internetseite, welche mit Fr. 10‘000 voranschlagt war, kann erst im 2015 realisiert werden.
10.4314
Die Gebühren für Baugesuche waren mit Fr. 60‘800 um
Fr. 32‘800 höher als im Budget.
340.3520.01 Sport- und Schwimmanlagen
Die Aufwendungen für den Betrieb des Schwimmbads
Andelfingen vielen rund Fr. 18‘000 geringer aus.
340.3520.03
Die erste Zahlung an das Hallenbad Rheinau erfolgte mit
Fr. 20‘000.
520.3661
Krankenversicherung
580
Gesetzliche wirtschaftli- Die Kosten der wirtschaftlichen Hilfe waren zusammen
mit den Aufwendungen für fremdplatzierte Jugendliche
che Hilfe
um Fr. 37‘000 höher als budgetiert.
588
Asylbewerberbetreuung
Die Kosten schlugen mit Fr. 61‘100 statt mit Fr. 42‘500
zu Buche.
589.3662
Soziale Wohlfahrt
Die Beiträge Betreuung Kleinkinder waren rund Fr.
17‘000 höher als budgetiert.
Die Alimenten Bevorschussungen belasten die Rechnung
mit Fr. 31‘800.
589.3660
620.3144.01
Die Prämienverbilligung für Ergänzungsleistungsbezüger ging im 2014 erstmals direkt an die Krankenkassen und wird nicht mehr an die Bezüger direkt ausbezahlt.
Strassenunterhalt
Für den Strassenunterhalt mussten nur Fr. 64‘000 statt
Fr. 109‘000 aufgewendet werden.
Aus der Auflösung des Rückstellungskontos Grabenflikke wurden Fr. 79‘200 in die laufende Rechnung überführt.
3
701.3930
Wasserwerk
Im 2014 wurde etwas weniger Wasser verkauft als vorgesehen. Die Abschreibungen waren durch höhere und
verschobene Investitionen um rund Fr. 28‘400 höher.
710.3930
Abwasserbeseitigung
Die Abschreibungen waren um Fr. 73‘700 tiefer als
budgetiert.
810.4520
Forstverwaltung
Die forstdienstlichen Leistungen für die Gemeinde Andelfingen fielen um Fr. 18‘000 tiefer als vorgesehen aus.
812.4352.01/
812.4352.03
Holzernte
Das Ergebnis der Holzernte war um rund Fr. 43‘000
besser als budgetiert.
900
Steuern
Die Steuereinnahmen aus früheren Jahren waren um
knapp Fr. 210‘000 höher.
990.3305
Abschreibungen
Für das wegen dem Umbau überbewertete Koradihaus
wurde eine Abschreibung im Finanzvermögen von Fr.
48‘300 vorgenommen.
Investitionen Abweichungen
Investitionen Finanzvermögen
Voranschlag 2014
Zuwachs
Abgang
Rechnung 2014
Zuwachs
Abgang
942 Grundeigentum
Erschliessung Sigelwies
-
2'635.65
Renovation Koradihaus
500'000
622'863.40
3'000
1'906.20
Buchgewinn
Verkauf unbebaute Grundstücke
230'400
333'547.65
Abgang Sachwertanlagen
834'200
Nebenkosten Erwerb und Verkauf
1'067'600
1'171'638.00
833'548.50
Zugang Sachwertanlagen
500'000
622'863.40
Investitionen Verwaltungsvermögen
Voranschlag 2014
Rechnung 2014
0 Behörden und Verwaltung
090 Dorfplatz Kanzleistrasse
250'000
234'321.95
090 Innenausbau Verwaltungsgebäude
350'000
317'382.05
61'000
59'630.65
-
88'023.30
3 Kultur und Freizeit
340 Schwimmbad Andelfingen
6 Verkehr
620 Brunngasse
4
620 Hälderweg
-
12'885.10
90'000
-
620 Kanzleistrasse
Rückerstattung Genossenschaft
Schiterberg für Sanierung Kanzleistrasse (Den Anteil hat die Genossenschaft direkt an Unterneh620 mer überwiesen)
115'000
109'218.85
640 Verschiebung Station Marthalen
51'500
620 Kiesstrassen Staubfreimachung
40'000
59'343.25
7 Umwelt und Raumordnung
701 Wasserwerk
710 Abwasserbeseitigung
720 Abfallbeseitigung
253'000
304'458.85
31'015.40
1'624'900
60'000 1'462'242.05
44'045.50
67'000
69'897.15
Nettoinvestitionen
45'000
2'717'400
2'642'342.00
2. Genehmigung Kreditabrechnung Ausbau Kläranlage Andelfingen mit Kosten von
Fr. 9‘891‘081.40, inkl. MwSt.
Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung:
1. Genehmigung Kreditabrechnung Ausbau Kläranlage Andelfingen mit Kosten von Fr. 9‘891‘081.40
inkl. MwSt.
Weisung
Kreditabrechnung und Bauverlauf
Die an die Urnen gerufenen Stimmberechtigten der Verbandsgemeinden
Adlikon, Andelfingen, Henggart, Humlikon und Kleinandelfingen gaben
am 13. Februar 2011 dem Projekt zum Ausbau der Kläranlage Andelfingen ihre Zustimmung, und sie genehmigten hierfür einen Kredit in der
Höhe von Fr. 10‘149‘000.00.
Noch im selben Jahr fand der Spatenstich zu den umfangreichen Arbeiten statt, die im Frühling 2014 erfolgreich abgeschlossen werden konnten. Die ausgebaute und modernisierte Anlage verfügt nun über eine
Kapazität von 10‘000 Einwohnerwerten. Aktuell ist sie mit 8'500 Einwohnerwerten belastet, womit eine Reserve von einigen Jahren gewährleistet ist.
Bild: Die Wappen der beteiRückblickend kann, einigen Widrigkeiten zum Trotz, von einem guten
ligten Gemeinden
Bauverlauf gesprochen werden. Das Zusammenspiel zwischen den involvierten Akteuren  beauftragte Unternehmen, Ingenieure, ARA-Personal,
ARA-Kommission  funktionierte über die gesamte vierjährige Bauzeit praktisch friktionslos. Insbesondere für den Klärmeister und sein Team stellten sich zuweilen enorme Herausforderungen. Dass die
5
Anlage über die gesamte Bauphase ohne einen einzigen Unterbruch lief, und dass trotz unzähliger
Provisorien die gesetzlich vorgeschriebenen Werte stets eingehalten wurden, ist primär dem grossen
Einsatz der Männer auf der ARA zu verdanken.
Bei einem Bau dieser Grössenordnung ist man vor negativen, nicht kalkulierbaren Überraschungen
nicht gefeit. Hierzu ein paar Beispiele:
-
Das alte Dach über dem Betriebsgebäude war undicht. Anstatt wie vorgesehen nur ein paar
Flicke vorzunehmen, musste das ganze Dach ersetzt werden.
Die bestehende Doppelgarage fiel mitten in der Bauphase buchstäblich zusammen. Als Ersatz
wurde eine 3-fach Fertiggarage aufgestellt.
Das alte Blockheizkraftwerk im Bereich der Schlammbehandlung konnte das anfallende Gas
nicht mehr vollumfänglich verwerten, es musste deshalb ersetzt werden.
Die Sanierung der Transportschnecken im Hebewerk Untergriess in Kleinandelfingen konnte
nicht auf die erhofft schlanke Art und Weise durchgeführt werden, weil die technischen Pläne
zu den alten Anlagen Ungenauigkeiten im Zentimeterbereich auswiesen. Dies kostete
schliesslich viel Zeit und Geld.
Aber auch Positives durfte verbucht werden, beispielsweise:
-
-
Vergabegewinne im hohen sechsstelligen Bereich.
Mit viel Wetterglück konnte allein im Bereich der Erdarbeiten über Fr. 300‘000 eingespart
werden.
Indem auf eine sich als nicht unbedingt notwendig erwiesene Betonsanierung und auf den Ersatz noch immer gut funktionierender Messgeräte verzichtet wurde, konnten Einsparungen
realisiert werden.
Die enge und zeitaufwendige Baubegleitung durch den Kommissionspräsidenten und die
Kommissionsmitglieder drückte den Aufwand für die Bauberatung signifikant.
Kreditabrechnung, Beträge in Franken:
Kostenart
Projektkosten
Ausführungskosten
Mehrwertsteuer
Total inkl. MwSt.
Kredit
Abrechnung
Differenz
150‘558.00
208‘103.80
57‘545.80
9‘281‘598.00
8‘965‘840.27
- 315‘757.73
716‘844.00
717’137.33
293.33
10’149’000.00
9‘891‘081.40
- 257‘918.60
Differenz %
- 2.54 %
Kostenteilung unter den Verbandsgemeinden
Massgebend für die Verteilung der Kosten unter den Verbandsgemeinden sind einerseits die einschlägigen Bestimmungen im Zweckverbandsvertrag vom 2. September 2010 und andererseits der Beschluss der ARA-Kommission vom 21. Dezember 2009 über die Kostenzuteilung auf die Baubereiche
„Ausbau“ und „Ersatzbau“.
In der Bauphase zeigte sich relativ rasch, dass die Ersatzkosten in der Budgetierung zu tief angesetzt
worden waren. In der Endabrechnung kam ihr Anteil an dem Gesamtkosten nicht auf die veranschlagten 38%, sondern auf 50.5% zu liegen. Von dieser Verschiebung sind jetzt insbesondere die kleineren
Gemeinden betroffen, weil sie sich aufgrund ihres eher stagnierenden Bevölkerungswachstums weniger gewichtet an den Ausbaukosten beteiligen müssen, bei den Ersatzkosten aber gemäss dem effektiven Bevölkerungsanteil im gleichen Ausmass in der finanziellen Pflicht stehen wie die grösseren Gemeinden. Die tiefer ausgefallenen Ausbaukosten und die höheren Ersatzkosten haben bei den kleinen
Gemeinden also grössere Beiträge an das Bauwerk zur Folge.
6
Bei der Verrechnung der Kostenanteile des ARA-Zweckverbandes an die Verbandsgemeinden sorgt
zudem die Mehrwertsteuer für Verzerrungen. Sowohl der Zweckverband als auch die Verbandsgemeinden unterstehen grundsätzlich dem Regime der Mehrwertsteuer. Das heisst, dass sie in ihren Erfolgsrechnungen oder Laufenden Rechnungen mit Nettozahlen (exkl. MwSt.) operieren, und die Vorsteuer und die Mehrwertsteuer über spezielle Bilanzkontos abgewickelt werden. Im Zusammenhang
mit dem Ausbau waren nun aber nicht alle beim Zweckverband eingegangenen Rechnungen mehrwertsteuerpflichtig. Bei der jährlichen Weiterverrechnung der Investitionsanteile an die Gemeinde findet ein solcher Umstand allerdings keine Beachtung, weil der Verband aufgrund der Mehrwertsteuergesetzgebung gezwungen ist, auf den Gesamtbetrag der Weiterfakturierung vollumfänglich die
Mehrwertsteuer zu erheben. Dieser Umstand führte dazu, dass der Zweckverband im Zusammenhang
mit dem Ausbauprojekt zusätzlich Fr. 16‘039.97 Mehrwertsteuer von den Gemeinden vereinnahmte
(welche bei den Gemeinden wiederum als Vorsteuerabzug geltend gemacht werden können).
Anteile Verbandgemeinden, Beträge in Franken
Kostenart
Kredit vom 13.2.2011
Abrechnung
Differenz
Differenz %
305‘353.00
359‘532.35
54‘179.35
17.70 %
Andelfingen
2‘435‘704.00
2‘460‘592.02
24‘888.02
1.00 %
Henggart
3‘568‘516.00
3‘448‘805.70
- 119‘710.30
-3.40 %
Humlikon
547‘229.00
563‘782.15
16‘553.15
3.00 %
3‘292‘198.00
3‘074‘409.15
- 217‘788.85
-6.60 %
10‘149‘000.00
9‘907‘121.37
- 241‘878.63
Adlikon
Kleinandelfingen
Total
Total Bauabrechnung von Fr. 9‘891‘081.40 abzüglich Total der Verbandsanteile von Fr. 9‘907‘121.37
ergibt Fr. 16‘039.97. Dieser Betrag entspricht der „zu viel“ vereinnahmten Mehrwertsteuer des Verbandes (vgl. oben).
Staatsbeiträge
Staatbeiträge an den Ausbau werden nach Abnahme der Bauabrechnung geltend gemacht. Allfällig
noch folgende Zahlungen werden in der Laufenden Rechnungen als Ertrag verbucht.
Abschied durch die ARA-Kommission
Die ARA-Kommission hat die Baukostenabrechnung zum Ausbau der Kläranlage geprüft und für korrekt befunden. Der Geldfluss zwischen dem Verband und den Gemeinden ist abgeschlossen und mit
den Verbandsgemeinden abgeglichen.
Die RPK Andelfingen hat das vorliegende Geschäft ebenfalls geprüft und für korrekt befunden.
7
3. Genehmigung Bauabrechnung Mieterausbau Neubau Kanzleistrasse 2 mit Kosten
von Fr. 317‘382.05, inkl. MwSt.
Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung:
1. Genehmigung Bauabrechnung Mieterausbau Neubau Kanzleistrasse 2 mit Kosten von Fr.
317‘382.05 inkl. MwSt.
Weisung
Die Gemeindeversammlung hat am 29. Mai 2013 einen Kredit für den mieterseitigen Innenausbau von
Fr 350‘000 bewilligt.
In enger Koordination mit der Genossenschaft Schiterberg wurde der Innenausbau mehrheitlich in der
ersten Jahreshälfte 2014 ausgeführt. Die Räumlichkeiten der Verwaltung sowie des Zivilstandsamtes
wurden termingerecht anfangs Juli 2014 bezogen.
Der gelungene Neubau bietet eine breite funktionale Nutzungsmöglichkeit. Mit dem Einzug des Sekretariates des Fürsorgeverbandes und dem damit verknüpften Sozialdienst in unsere neuen Räumlichkeiten an der Kanzleistrasse 2 haben wir diese Aussage unter Beweis gestellt.
Am Tag der offenen Tür haben wir unserer Bevölkerung die neuen Räume präsentiert und das Archiv
geöffnet. Auch die älteste Urkunde vom 18. November 1483 über einen Rechtsstreit zu den Herrschaftsverhältnissen im Zürcher Weinland im Spätmittelalter liegt heute in einem sicheren Lagerraum
mit konstanter Luftfeuchtigkeit.
Kreditabrechnung, Preise in Fr.
Kredit Bauabrechung
Total, inkl. MwSt.
350‘000
317‘382.05
Die ausgewiesenen Kosten stimmen mit der Buchhaltung überein.
4. Genehmigung Bauabrechnung Gestaltung Dorfplatz mit Kosten von Fr. 234‘321.95,
inkl. MwSt.
Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung:
1. Genehmigung Bauabrechnung Gestaltung Dorfplatz mit Kosten von Fr. 234‘431.95 inkl. MwSt.
Weisung
Die Gemeindeversammlung hat am 29. Mai 2013 einen Kredit für die Dorfplatzgestaltung mit Bruttokreditkosten von Fr 250‘000 bewilligt.
8
Der neue Dorfplatz wurde im Rahmen der Sanierung Kanzleistrasse und Neubau der Gemeindekanzlei
erstellt und am 28. Juni 2014 anlässlich der Besichtigung der altersgerechten Wohnungen der Genossenschaft Schiterberg eingeweiht.
Kreditabrechnung, Preise in Fr.
Kredit Bauabrechung
Total, inkl. MwSt.
250‘000
234‘431.95
Die ausgewiesenen Kosten stimmen mit der Buchhaltung überein.
5. Genehmigung Sanierung Werkleitungen und Strasse Marthalerweg mit einem
Bruttokredit von Fr. 555‘000, inkl. MwSt.
Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung:
1. Das Projekt für die Sanierung der Werkleitungen sowie der Strasse Marthalerweg wird genehmigt.
2. Der Bruttokredit von Fr. 555‘000, inkl. MwSt. wird bewilligt.
3. Die Bruttokreditsumme erhöht oder ermässigt sich entsprechend der Entwicklung der Baukosten
zwischen der Aufstellung des Kostenvoranschlages und der Bauausführung (Zürcher Index der
Wohnbaukosten).
4. Der Gemeinderat wird ermächtigt, die erforderlichen finanziellen Mittel zu beschaffen.
Weisung
Kanalisation
Die Entwässerung des gesamten Gebietes sowie der angeschlossenen Liegenschaften erfolgt weiterhin
im Mischsystem.
Die bestehende Mischwasserkanalisation im Marthalerweg wurde im Jahr 1958 mit Nennweiten 400
mm bis 600 mm erstellt. Laut dem Generellen Entwässerungsplan (GEP) aus dem Jahre 1991/2003
weist die Kanalisationsleitung an einzelnen Stellen harte Ablagerungen auf. Ansonsten wurden mehrere schlecht verputzte oder verkalkte Einläufe von Anschlussleitungen festgestellt.
Die bestehenden Kanalisationsrohre (Schleuderbetonrohre) und die acht Einsteigschächte sollen im
Zusammenhang mit der Erneuerung der Wasserleitung und der Sanierung der Strasse nicht ersetzt
werden.
Da die bestehenden Kanalisationsrohre aufgrund der neusten TV – Aufnahmen keine Risse oder
Scherbenbildungen aufweisen, ist die grabenlose Instandsetzung von Leitungsabschnitten im Inliner –
Verfahren denkbar. Mittels Einbringen von in Kunstharz getränkten Textilschläuchen, die in der Folge
aushärten werden zusätzliche Rohrwandschichten gebildet. Dieses Verfahren kann auch zu einem
späteren Zeitpunkt erfolgen und ist nicht Bestandteil des Kostenvoranschlages.
Es ist aber zu bedenken, dass Sanierungen im Inliner – Verfahren weniger dauerhaft sind wie der neue
Strassenoberbau. Zudem werden die Nennweiten der Rohre verkleinert.
9
Mangelhafte Hauszuleitungen werden im Bereich der Strassenparzelle erneuert. Bei mangelhaften
Hausanschlussleitungen ausserhalb der Strassenparzelle werden allfällige Massnahmen durch die
Hauseigentümer getroffen. Unbeschädigte Zementrohrleitungen mit einer genügend grossen Nennweite können mit einem Inliner - Verfahren saniert werden.
Wasserleitung
Die bestehende Verteilleitung im Marthalerweg wurde vor über 100 Jahre mit Nennweite Guss 100
mm erstellt. Für die Brandbekämpfung sind im Abschnitt Schaffhauserstrasse bis im Untergries zwei
Überflurhydranten angeschlossen. Für die heutige Situation sind die Hydranten ausreichend. Beim der
Sanierung Einfangstrasse ist jedoch abzuklären, ob ein zusätzlicher Hydrant in der Nähe des Einlenkers
Einfangstrasse / Marthalerweg Sinn macht, da die Bauparzelle Nr. 1836 bei einem Radius von 80 m
nicht mit zwei Hydranten erschlossen ist. Aktuell sind sechs Zuleitungen zu sechs Liegenschaften an
die Verteilleitung angeschlossen.
Als Grundlage des Leitungsprojektes dient das Generelle Wasserversorgungsprojekt (GWP) 2014 sowie
der Leitungskataster.
Die Hauszuleitungen werden mindestens im Strassenbereich zu Lasten des Leitungsersatzes erneuert.
Die Liegenschaftsbesitzer werden angefragt, ob sie das restliche Leitungsstück im privaten Grundstück
sanieren möchten. Im Falle einer Zusage sind die Realisierungskosten für die Grabarbeiten vom Grundeigentümer zu tragen. Die entsprechenden Sanitärleistungen werden dem Leitungsersatz belastet.
Die bestehende Transportleitung aus Eternit DN 150 aus dem Jahre 1947, welche vom Grundwasserpumpwerk Untergries bis zur Reservoiranlage Rütibuck verläuft, wird nach der Verlegung der Verteilleitung DN 200 ausser Betrieb genommen.
Im Graben der Wasserleitung soll ab der Betriebswarte Untergries bis zur Kreuzung Einfangstrasse
zusätzlich ein Kabelschutzrohr für ein allfälliges Steuerkabel der Wasserversorgung eingelegt werden.
Strassenbau
Der Strassenbelag im Marthalerweg befindet sich in einem
unbefriedigenden Zustand. Die Belagsflächen weisen Rissbilder auf, welche auf mangelhafte Stellen in der Fundationsschicht (Strassenkofferung) hinweisen. Untersuchungen
(Sondierbohrungen) an drei Stellen im Marthalerweg deuten auf unterschiedliche Aufbauten der Strassenfundationen hin.
Geplant ist, im Anschluss an die Werkleitungsbauten, die
Fundationsschicht mit normiertem Material zu ersetzen, um
die erforderliche Tragfähigkeit und Frostbeständigkeit der
Strassenkörper zu erreichen.
Die heutigen, ein- oder zweireihige Randabschlüsse werden
abgebrochen und durch neue Steine ersetzt.
Die Höhenlagen der Abschlüsse können mit geringen Korrekturen beibehalten werden, sodass sich Anpassungen auf
den Grundstückseiten der angrenzenden Privatliegenschaften in Grenzen halten.
Die Strassenbreite liegt permanent bei 5.0 m. Sie richten
sich nach den bestehenden Grundstücksgrenzen, bzw. den
Bild: Marthalerweg
heutigen Strassenrändern.
10
Weitere Werkleitungen
Die Nachfrage bei den Werken EKZ, Swisscom und Cablecom ergab, dass alle Werke im betroffenen
Strassenabschnitt Handlungsbedarf haben. Die EKZ plant entlang dem ganzen Verlauf vom Marthalerweg (Abschnitt Schaffhauserstrasse bis im Untergries) Kabelschutzrohr für spätere Netzerweiterungen einzulegen. Ebenfalls wird die Strassenbeleuchtung auf Kosten der Gemeinde erneuert. Die
Swisscom beabsichtigt von der Kreuzung Schaffhauserstrasse auf einer Länge von ca. 80.0 m entlang
des Marthalerweges ihre Rohre zu verlegen. Die Cablecom plant ab der Betriebswarte Untergries ein
Kabelschutzrohr bis zur Kreuzung Einfangstrasse für spätere Netzerweiterungen einzulegen.
Termine
Der Gemeinderat hat bereits im Vorfeld die Submission – unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch
die Gemeindeversammlung – durchgeführt. Wenn die Gemeindeversammlung dem Projekt zustimmt
und die Rechtskraft bestätigt wird, können die Arbeiten anfangs Juli 2015 in Angriff genommen werden.
Kosten
Kanalisation
Fr.
25‘000.00
Wasser
Fr.
215‘000.00
Beleuchtung
Fr.
40‘000.00
Strasse
Fr.
232‘000.00
-------------------------Total excl. MwSt.
Fr.
512‘000.00
MwSt. 8 %
Fr.
40‘960.00
Reserve
Fr.
2‘040.00
Total Baukosten
Fr.
555‘000.00
===============
Im Voranschlag 2015 sind für den Bereich Wasser Fr. 230‘000 und für den Bereich Strasse Fr. 150‘000
eingestellt.
11