Leitlinien für schriftliche Arbeiten im Rahmen des Master PMP

Leitlinien Master PMP
1
LEITLINIEN FÜR SCHRIFTLICHE ARBEITEN IM RAHMEN DES
MASTER OF ARTS IN PUBLIC MANAGEMENT AND POLICY (PMP)
Die Studienleitung des Master of Arts in Public Management and Policy
(PMP) der Universität Bern
gestützt auf Art. 19 Abs. 1 i.V.m. Art. 17 f. Studienreglement vom
24.06.2010 mit Änderungen vom 15.09.2014 sowie Art. 16 ff. Studienplan vom 22.05.2014 beschliesst:
Inhalt
1
Vorwort ............................................................................................................................... 2
2.1
Seminararbeiten .............................................................................................................. 3
2.2
Masterarbeit .................................................................................................................... 3
2.3
Bewertungskriterien........................................................................................................ 8
2.4
Proposal: Grundlage einer Masterarbeit ......................................................................... 8
3
Formale Regeln für die Anfertigung von Seminar- und Masterarbeiten ............................ 9
3.1
Gliederung .................................................................................................................... 10
3.2
Titel, Tabellen und Abbildungen .................................................................................. 10
3.3
Zitieren fremder Quellen .............................................................................................. 11
4
Tipps zum wissenschaftlichen Schreiben ......................................................................... 20
4.1
Inhaltliches ................................................................................................................... 20
4.2
Selbstevaluation ............................................................................................................ 21
5
Literaturempfehlungen ..................................................................................................... 22
6
Anhang ............................................................................................................................. 23
6.1
Gestaltung des Titelblatts von Seminar- und Masterarbeiten ....................................... 23
6.2
Selbstständigkeitserklärung für Seminararbeiten ......................................................... 24
6.3
Selbstständigkeitserklärung für die Masterarbeit ......................................................... 24
6.4
Einverständniserklärung zur Veröffentlichung der Masterarbeit ................................. 25
6.5
Beispielhaftes Proposal einer Masterarbeit .................................................................. 26
Anhang: Merkblatt betreffend das Vorliegen von Plagiaten der Universität Bern
Stand: Mai 2015
Leitlinien Master PMP
1
2
Vorwort
Die Studierenden des Master PMP müssen für einen erfolgreichen Studienabschluss verschiedene schriftliche Leistungen im Rahmen von Seminararbeiten sowie der Masterarbeit erbringen. Die folgenden Leitlinien für schriftliche Arbeiten zeigen auf, welche Anforderungen an
die Studierenden gestellt werden und wie die konkrete Durchführung der Masterarbeit organisiert ist. 1 Sie sind als Anregungen zu verstehen, deren Verbindlichkeit jeweils mit der betreuenden Person abzuklären ist. Grundsätzlich richten sich die Modalitäten der schriftlichen Arbeiten immer nach der betreuenden Person. Die Basis der Leitlinien bilden
-
das Reglement über das Masterstudium in Public Management und Politik vom
24.06.2010 mit Änderungen vom 15.09.2014 (Studienreglement)
der Studienplan über das über das Masterstudium in Public Management und Politik
vom 22.05.2014
Die Leitlinien gelten für Arbeiten mit Beginn ab Herbstsemester 2015. Studierende mit zu diesem Zeitpunkt laufenden Masterarbeiten können diese Leitlinien nach Bedarf verwenden.
Das Kompetenzzentrum für Public Management (KPM) der Universität Bern wünscht Ihnen
viel Erfolg und viel Freude beim Verfassen der Seminararbeiten sowie der Masterarbeit.
Bern, im Mai 2015
1
Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung, wie z.B. Student/in,
verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für beide Geschlechter.
Leitlinien Master PMP
2
Organisatorisches zu den schriftlichen Arbeiten
2.1
Seminararbeiten
3
Ziel von Seminararbeiten ist es, sich alleine oder innerhalb einer Gruppe vertieft mit einem
Thema wissenschaftlich auseinanderzusetzen. Nebst der zweckmässigen Abgrenzung und Einordnung des Themas sowie der Wiedergabe einschlägiger Lehrmeinungen sind insbesondere
auch die eigenständige Auseinandersetzung mit dem Problem und das Aufzeigen möglicher
Lösungsansätze Kernpunkte der Aufgabenstellung. Im Rahmen von Seminararbeiten können
die Studierenden einerseits theoretische Fragestellungen vertiefen, andererseits auch Vorschläge zur Lösung konkreter Praxisprobleme entwickeln. Die konkreten Anforderungen hängen jeweils von der betreuenden Person ab. Wenn nicht anders angegeben, gelten die in Abschnitt drei erläuterten formalen Regeln für die Anfertigung von Seminararbeiten. Auf Wunsch
der Studierenden kann nach Bekanntgabe der Note ein mündliches oder schriftliches Feedback
zur Arbeit bei der betreuenden Person eingeholt werden.
2.2
Masterarbeit
Die Masterarbeit wird im zweiten Studienjahr verfasst und ermöglicht den Studierenden, ein
Thema ihrer Wahl umfassend zu bearbeiten. Das Thema stammt aus dem im Vertiefungsstudium gewählten Fachgebiet (Management der öffentlichen Verwaltung, Politikwissenschaft,
Volkswirtschaftslehre, Öffentliches Recht) und wird durch die Studierenden selbstständig vorgeschlagen oder in Absprache mit der jeweiligen betreuenden Person (Dozierende des PMPMasterstudiums oder andere zugelassene Lehrperson) erarbeitet. Neben dem Verfassen einer
forschungsorientierten Arbeit besteht auch die Möglichkeit eine praxisorientierte, reflektierende Arbeit zu schreiben.
Ziel
Die Masterarbeit hat zum Ziel, eine Fragestellung wissenschaftlich abgestützt zu bearbeiten. Nebst der zweckmässigen Abgrenzung und Einordnung des Themas sowie der kommentierenden Wiedergabe einschlägiger Lehrmeinungen, sind insbesondere auch die eigenständige
Auseinandersetzung mit dem Problem und das Aufzeigen möglicher
Lösungsansätze Kernpunkte der Aufgabenstellung. Dabei haben die
Studierenden die Fähigkeit nachzuweisen, sich wissenschaftlicher Dokumentationen und methodologisch begründeter Instrumente bedienen
zu können. Am Anfang jeder Arbeit steht eine gründliche Literaturanalyse.
Termin
Die Masterarbeit wird im zweiten Studienjahr verfasst. Um die Arbeit
einreichen zu können, müssen die Studierenden die 60-ECTS-Kreditpunkte des interdisziplinären Grundstudiums jedoch vollständig erworben haben. Für die Ausarbeitung stehen 24 Wochen zur Verfügung, in
Verbindung mit einem Praktikum (BG 100 %) grundsätzlich 12 Wochen. Die Studierenden sind für die Arbeitsplanung der Masterarbeit
selbständig verantwortlich. Die Nichteinhaltung der definitiven Einreichungsfrist nach Ablauf der 24 bzw. 12 Wochen führt zu einem Abzug
bei der Bewertung der Masterarbeit. Fristverlängerungen können nur
bei ausserordentlich wichtigen Gründen (z. B. Unfall, Krankheit inkl.
Arztzeugnis) per Gesuch (elektronisch oder postalisch) beim Studiensekretariat PMP beantragt werden. Sie bedürfen der Zustimmung der
betreuenden Person.
Leitlinien Master PMP
Masterarbeit ohne
Praktikum
Für eine Masterarbeit ohne Praktikum muss das entsprechende Gesuch
(Anmeldeformular) vor Beginn des Bearbeitungszeitraumes mit allen
Kontaktdaten des Kandidaten, Arbeitstitel der Masterarbeit, geplantem
Bearbeitungszeitraum (24 Wochen) und der Unterschrift der jeweiligen
betreuenden Person der Arbeit an das Studiensekretariat PMP gesendet
werden. Das Gesuchformular kann auf der Homepage
www.kpm.unibe.ch im Downloadbereich heruntergeladen werden.
Nach Fertigstellung der Masterarbeit muss neben dem gebundenen
Exemplar und der elektronischen Version (samt Anhängen wie Interviewleitfäden, Statistikprogrammprotokollen etc.), welche direkt der
betreuenden Person der Arbeit zugestellt wird, ein weiteres gebundenes
Exemplar an das Studiensekretariat PMP übergeben oder per Post gesendet werden (Poststempel zählt – bei Nichteinhaltung der Einreichungsfrist gibt es Notenabzug). Der Eingang der Arbeit wird vom Studiensekretariat PMP vermerkt und dem Studierenden wird eine Abgabebestätigung per E-Mail zugesandt. Im Falle einer erwünschten Fristverlängerung ist diese rechtzeitig der betreuenden Person und dem Studiensekretariat PMP (per formlosem elektronischen oder postalischem
Gesuch) zu kommunizieren. Die betreuende Person entscheidet
schliesslich, ob ein Arztzeugnis o.ä. vorgelegt werden muss.
Masterarbeit mit
Praktikum
Die Masterarbeit kann mit einem Praktikum verbunden werden. Das
Praktikum muss mindestens 12 Wochen (bei einem Arbeitspensum von
100%) dauern. Das Arbeitspensum beträgt mindestens 50%. Bei Praktika, die länger als drei Monate dauern, kann die Masterarbeit auch parallel zum Praktikum verfasst werden und nicht wie eigentlich vorgesehen im Anschluss an das Praktikum. Bei Praktika, die länger als 6
Monate dauern, sollte die Masterarbeit innerhalb der ersten sechs Monate verfasst werden. Betreut wird das Praktikum durch die für die Masterarbeit betreuende Person.
Da die Aufgabeninhalte des Praktikums grundsätzlich aus dem Bereich
des öffentlichen Sektors stammen sollten, werden Praktika in sämtlichen staatlichen Institutionen begrüsst. Bei privatwirtschaftlichen Organisationen und Institutionen des Nonprofit-Sektors sollte der Praktikumswunsch zuerst mit der betreuenden Person besprochen werden.
Falls dieser mit dem Praktikumsvorhaben des Masterkandidaten einverstanden ist, kann die Masterarbeit in Verbindung mit dem Praktikum
beim Studiensekretariat PMP angemeldet werden.
Für die Masterarbeit mit Praktikum muss das entsprechende Gesuch
(Anmeldeformular) vor Beginn des Bearbeitungszeitraumes mit allen
Kontaktdaten des Kandidaten, Dauer des Praktikums, Name und Adresse des Arbeitgebers, Arbeitstitel der Masterarbeit, geplantem Bearbeitungszeitraum (12 Wochen) sowie der Unterschrift der jeweiligen
betreuenden Person beim Studiensekretariat PMP eingereicht oder per
Post gesendet werden. Darüber hinaus muss ebenfalls ein Praktikumsvertrags-Formular sowie ein Pflichtenheft vom Arbeitgeber ausgefüllt
und an das Studiensekretariat PMP gesendet werden (zusätzlich als
Scan per E-Mail). Die Formulare für Praktikumsvertrag, Pflichtenheft
4
Leitlinien Master PMP
und
Masterarbeitsgesuch
können
auf
der
Homepage
www.kpm.unibe.ch im Downloadbereich heruntergeladen werden.
Nach Abschluss des Praktikums müssen Masterarbeitskandidaten innerhalb von drei Wochen einen maximal fünfseitigen schriftlichen Bericht über das Praktikum verfassen. Der Bericht muss Informationen
zum Arbeitgeber (Beschrieb Organisation, verantwortlicher Betreuer)
vollbrachten Tätigkeiten, gewonnenen Erkenntnissen, Tipps für zukünftige Bewerber, sowie ein allgemeines Fazit enthalten. Der Bericht
ist der betreuenden Person zuzusenden ohne Verzeichnisse und Anhang. Ebenfalls sollten die Studierenden nach Abschluss ihres Praktikums einen zweiseitigen Feedbackbogen zum Praktikum ausfüllen und
an das Studiensekretariat PMP zurücksenden oder als Scan mailen. Der
Feedbackbogen dient allein dem internen Monitoring der Praktika
durch das Studiensekretariat PMP und wird vertraulich behandelt. Eine
Vorlage für den Praktikumsbericht sowie den Feedbackbogen kann auf
der Homepage www.kpm.unibe.ch im Downloadbereich heruntergeladen werden.
Nach Fertigstellung der Masterarbeit muss neben dem gebundenen
Exemplar und der elektronischen Version (samt Anhängen wie Do-Files, Interviewleitfäden etc.), welche direkt der betreuenden Person der
Arbeit zugestellt wird, ein weiteres gebundenes Exemplar an das Studiensekretariat PMP übergeben oder per Post gesendet werden (Poststempel zählt – bei Nichteinhaltung der Einreichungsfrist gibt es Notenabzug). Die Masterarbeit und der Praktikumsbericht müssen gleichzeitig abgegeben werden. Der Eingang der Arbeit wird vom Studiensekretariat PMP vermerkt und den Studierenden wird eine Abgabebestätigung per E-Mail zugesandt. Im Falle einer gewünschten Fristverlängerung ist diese rechtzeitig der betreuenden Person und dem Studiensekretariat PMP (per formlosem elektronischen oder postalischem
Gesuch) zu kommunizieren. Die betreuende Person entscheidet
schliesslich, ob ein Arztzeugnis o.ä. vorgelegt werden muss.
Formale
Vorgaben
Die Modalitäten der Masterarbeit richten sich grundsätzlich nach den
Anforderungen der betreuenden Person. Die formalen, methodischen,
inhaltlichen und interdisziplinären Kriterien des Kompetenzzentrums
für Public Management werden in Kapitel drei erläutert. Es sollte jedoch stets mit der betreuenden Person geklärt werden, ob nach den hier
vorliegenden Leitlinien oder anderen Vorgaben vorzugehen ist. Die
Angaben in Kapitel drei sind dementsprechend als Leitlinien zu verstehen, deren Verbindlichkeit sich nach der Vereinbarung mit der betreuenden Person richtet.
Umfang
Die Arbeiten können einzeln oder in Gruppen von bis zu drei Personen
verfasst werden. Der Umfang sollte bei einer Einzelarbeit 50-70 Seiten
ohne Verzeichnisse und Anhang betragen. Der Umfang der Arbeit im
Zusammenhang mit einem Praktikum sollte 30-50 Seiten ohne Verzeichnisse und Anhang betragen. Der theoretische Teil kann geringer
ausfallen. Eine Gruppenarbeit sollte 70-100 Seiten ohne Verzeichnisse
und Anhang nicht überschreiten. Diese Angaben sind Richtgrössen.
5
Leitlinien Master PMP
Signifikante Abweichungen können bei der Bewertung einen Punkteabzug zur Folge haben.
Betreuung
Die Masterarbeit wird durch die zugelassene betreuende Person betreut
und bewertet. Die Ausgestaltung der Betreuung sowie die Anzahl der
Besprechungstermine und E-Mails liegen im Ermessen der jeweiligen
betreuenden Person. Alle Besprechungstermine sollten frühzeitig mit
den Betreuenden abgesprochen werden. Folgende Organisation der Betreuung empfiehlt sich:
Stufe 1:
Vor Beginn der Masterarbeitsphase sollten sich die Studierenden bereits Gedanken darüber machen, ob sie die Masterarbeit mit einem
Praktikum kombinieren möchten, oder nicht. Es liegt im Ermessen der
Studierenden, ob sie ein Praktikum absolvieren oder nicht.
Folgende Fragen sollen als Anregung für den Abklärungsprozess dienen:
- Mögliches Thema der Masterarbeit? (Der Themenbereich ist bereits so weit wie möglich einzugrenzen)
- In Frage kommende betreuende Person?
- Interdisziplinärer Ansatz?
- Realisierbarkeit?
- Weitere Anregungen/offene Fragen?
- Soll die Masterarbeit mit einem Praktikum kombiniert werden?
- Wo könnte ich das Praktikum absolvieren? Mögliche Adressen für
Bewerbungen? Wo haben andere PMP-Studierende bereits ein
Praktikum absolviert?
- Welche Ziele möchte ich mit dem Praktikum erreichen?
- In welche Tätigkeitsgebiete möchte ich Einblick erhalten?
- Wie stelle ich einen Konnex zu meiner Masterarbeit her?
- Ist mein Vorhaben realistisch?
Stufe 2:
Nachdem das Themenspektrum der Masterarbeit eingegrenzt und/oder
ein Praktikumsplatz gefunden wurde, sollte der Studierende den für die
Betreuung gewünschte Person mit dem Masterarbeitsanliegen kontaktieren und um ein Erstgespräch bitten. Vor dem Gespräch sind der betreuenden Person bis zu drei schriftlich ausgearbeitete Themenvorschläge in elektronischer Form einzureichen.
Im Anschluss an das Gespräch kann der Studierende das jeweils zutreffende Gesuch (Anmeldeformular mit oder ohne Praktikum) für die
Masterarbeit von der betreuenden Person unterschreiben lassen und
beim Studiensekretariat PMP einreichen. Gesuche mit vorgesehenem
Praktikum sollten spätestens am Ende des Semesters, nach welchem
das Praktikum beginnt, eingereicht werden.
Stufe 3:
Nach dem Erstgespräch mit der betreuenden Person wird innerhalb von
vier Wochen ein Proposal mit weiteren Details zur geplanten Arbeit
6
Leitlinien Master PMP
7
(siehe Abschnitt 2.4) der betreuenden Person abgegeben. Je nach Feedback der betreuenden Person kann auf Initiative des Studierenden ein
weiteres Gespräch anberaumt werden, das gegebenenfalls in einer
Überarbeitung des Proposals mündet.
Stufe 4:
Schliesslich wird die Arbeit entsprechend der Modalitäten der betreuenden Person verfasst. Während des Bearbeitungszeitraumes empfiehlt
sich bei folgenden Arbeitsschritten oder Vorkommnissen eine Rücksprache mit der betreuenden Person:
- Einreichung der Interviewleitfaden oder Fragebogenentwürfe
- Mitteilung der Informationen über zu befragende Personen,
Grundgesamtheit
- Massgebliche Abweichung von der im Proposal festgehaltenen
Ausrichtung der Arbeit
- Nicht vorhersehbare Ereignisse, Schwierigkeiten bei der Arbeit
Stufe 5:
Fristgerechte Abgabe der Arbeit in gebundener und elektronischer
Form. Feedback sowie Vergabe der Note samt Zusendung eines Kurzgutachtens durch die betreuende Person.
Bewertungskriterien
Die Kriterien für die Beurteilung der Masterarbeit richten sich nach den
Anforderungen der Fakultät der betreuenden Person. Die Beurteilungskriterien des Kompetenzzentrums für Public Management werden in
Abschnitt 2.3 erläutert.
Korrektur
Die Arbeit wird in der Regel innerhalb von zwei Monaten korrigiert.
Ein Kurzgutachten mit Feedback zur Arbeit wird den Studierenden
nach Abschluss der Korrektur zugestellt.
Notenvergabe
6.0
5.5
5.0
4.5
4.0
1.0-3.5
= hervorragend
= sehr gut
= gut
= befriedigend
= ausreichend/genügend
= ungenügend
Eine Note von 4.0 oder mehr gilt als genügend und führt zur Vergabe
der für die Masterarbeit vorgesehenen 30 ECTS Punkte. Liegt die Note
unter 4.0, kann die betreuende Person von den Studierenden eine überarbeitete Fassung verlangen, welche spätestens 6 Monate nach Eröffnung des Nichtbestehens einzureichen ist. Ein erneutes Nichtbestehen
hat den definitiven Ausschluss der Studierenden zur Folge.
Veröffentlichung
Masterarbeiten, die mit der Note 5.0 beurteilt oder höher bewertet wurden, werden auf der Homepage des Kompetenzzentrums für Public Management veröffentlicht, sofern von den Verfassern das Einverständnis
zur Veröffentlichung vorliegt (siehe Anhang 6.4) Die Vertraulichkeit
von Arbeiten ist bei der Einreichung deutlich zu kommunizieren und
auf dem Titelblatt festzuhalten („Vertrauliche Arbeit!“).
Leitlinien Master PMP
2.3
8
Bewertungskriterien
Die Bewertungskriterien für Seminar- und Masterarbeiten können je nach betreuender Person
variieren und gegebenenfalls unterschiedlich gewichtet werden. Es empfiehlt sich daher, sich
vor Beginn der Arbeit mit der jeweiligen betreuenden Person abzusprechen. Falls keine Spezifizierung durch die betreuende Person des Kompetenzzentrums für Public Management gemacht wird, gelten folgende Kriterien:
Formale Kriterien:
-
Darstellung, Präsentation (Abbildungen, Schrift, Zeilenabstand, Seiteneinteilung, -nummerierung, -anzahl, visueller Gesamteindruck)
Vollständigkeit (Aufbau, Verzeichnisse, Anhang)
Schriftlicher Ausdruck (Stil: klar, flüssig, präzise, Rechtschreibung, Grammatik, Interpunktion)
Zitierweise (korrekte Kennzeichnung fremder Gedanken, Nachvollziehbarkeit, Einheitlichkeit; vgl. Kapitel 3)
Methodische Kriterien:
- Verarbeitung relevanter Literatur (Aktualität, Relevanz, Auswahl, Ausgewogenheit zwischen Praxis- und wissenschaftlicher Literatur)
- Angemessenheit der Methodenwahl und Vorgehensweise zur Informationsbeschaffung
(Vorgehensstrategie, Nachvollziehbarkeit, Argumentation)
- Konkrete Anwendung der Methoden (Vorgehensschritte, Auswertung)
- Gliederung (logischer Aufbau), Angemessenheit der Gewichtung
Inhaltliche Kriterien:
- Klarheit und Logik der Gedankenfolge (Nachvollziehbarkeit, Argumentation)
- Fachlicher Bezug, Aktualität, Vertiefung, Schwerpunktsetzung
- Originalität des Lösungsweges, der Gedanken und Argumente
- Eigenständigkeit, Selbständigkeit
- Kritik- und Reflexionsfähigkeit, Fähigkeit zur Analyse und Interpretation
- Angemessenheit der interdisziplinären Themenbearbeitung
- ggf. Bedeutung für die Praxis (inkl. Gestaltungsempfehlungen)
- Zielerreichung, Behandlung des Themas, Problembezug, Aussagekraft
2.4
Proposal: Grundlage einer Masterarbeit
Das Proposal steht am Anfang jeder Masterarbeit und bildet die Grundlage für ein zielorientiertes und planmässiges Vorgehen. Es handelt sich dabei um einen Vorschlag oder Arbeitsplan,
welcher ca. fünf Seiten (gegebenenfalls auch mehr) umfasst und folgende Punkte enthält:
-
Titel der Arbeit
Dabei handelt es sich immer noch um einen Arbeitstitel, der überarbeitet werden kann.
Wichtig ist, dass dieser Arbeitstitel ziel- und situationsgerecht formuliert wird. Das im
Titel Angekündigte muss in der vorgesehenen Zeit und innerhalb der zur Verfügung stehenden Seitenzahl behandelt werden können. Konkret ist so vorzugehen, dass der Titel
so lange eingeschränkt wird, bis eine Bewältigung inhaltlich und methodisch möglich ist.
Leitlinien Master PMP
9
-
Ausgangslage und Problemstellung
Der Studierende legt grob die Ausgangslage dar (Wo ist das Thema theoretisch-konzeptionell einzuordnen? Welches Problem liegt in der Praxis vor?) und gibt eine präzise Erläuterung des zu untersuchenden Problems.
-
Zielsetzung der Arbeit, Fragestellung und Abgrenzung
Der Studierende formuliert die Ziele der Arbeit, Fragestellungen und allfällige Hypothesen. Es soll klar ersichtlich sein, was die/der Studierende mit ihrer/seiner Arbeit erreichen
will und warum diese Arbeit überhaupt geschrieben werden soll. Zudem wird der Untersuchungsgegenstand von naheliegenden Fragestellungen und Themenfeldern abgegrenzt.
Der Fokus der Arbeit muss klar zum Ausdruck kommen.
-
Methode der Arbeit
Der Studierende äussert sich hier zur Auswahl und Anwendung der Untersuchungsmethode (Literaturanalyse, Interviews, Fragebogen, Workshops, Fallstudien etc.). Es ist dem
Kompetenzzentrum für Public Management ein besonderes Anliegen, dass bei empirischen Arbeiten sehr sorgfältig vorgegangen wird, d. h. die etwaigen Praxispartner sollen
vom Sinn der Arbeit überzeugt sein. Aus diesem Grund dürfen empirische Erhebungen
erst nach Genehmigung des Proposals und in Absprache mit der betreuenden Person
durchgeführt werden.
-
Grobdisposition
Eine erste Übersicht über die Kapitelabfolge soll Klarheit über den Aufbau der Arbeit
geben.
-
Zeitplan
Grundsätzlich ist es sehr schwierig, eine wissenschaftliche Arbeit zeitlich detailliert zu
planen. Die Studierenden sollten dennoch versuchen, ausgehend vom vorgegebenen bzw.
angestrebten Abgabezeitpunkt, ihre Hauptaktivitäten in eine Zeitstruktur zu bringen (z.
B. Kick-off-Besprechung, erste Recherchearbeiten, Verfassen des Proposals, Literaturverarbeitung, Durchführung der Empirie, Verfassen des Textes, Abgabe).
-
Provisorisches Literaturverzeichnis
Quellenvorschläge, welche in der Arbeit Verwendung finden sollen, sind im Proposal zu
erfassen.
3
Formale Regeln für die Anfertigung von Seminar- und Masterarbeiten
Bei der Anfertigung einer Seminar- oder Masterarbeit ist es unerlässlich, einige zwingende Regeln und Konventionen einzuhalten. Wahrhaftigkeit und Integrität bilden die zentralen Grundlagen der wissenschaftlichen Tätigkeit. Urheberrechtlich geschützte Werke oder Werkteile
müssen mit Quellenangabe erfolgen. Die Universität Bern duldet keine Plagiate. Die nachfolgenden Ausführungen sollen auf die wichtigsten Grundregeln über den formalen Aufbau und
die vorgeschriebene Zitierweise eingehen. Die hier erläuterten formalen Vorgaben sind als Leitlinien zu verstehen und können von den jeweiligen konkreten Anforderungen Dozierender des
Kompetenzzentrums für Public Management abweichen.
Leitlinien Master PMP
3.1
10
Gliederung
Die Arbeit ist wie folgt aufzubauen:
-
Titelblatt (vgl. Beispiel im Anhang 1)
Evtl. Vorwort (max. 1 Seite)
Zusammenfassung und Ergebnisse (max. 2 Seiten)
Inhaltsverzeichnis mit Seitenangabe (inkl. Seitenangabe aller Verzeichnisse & des Anhanges)
Evtl. Abbildungsverzeichnis
Evtl. Tabellenverzeichnis
Evtl. Abkürzungsverzeichnis
Evtl. Anhangverzeichnis
Kapitel/Abschnitte gemäss Inhaltsverzeichnis
Evtl. Anhang (nummeriert und mit Titeln versehen)
Selbstständigkeitserklärung (vgl. Anhang 6.2)
Einverständniserklärung zur Veröffentlichung der Masterarbeit (vgl. Anhang 6.4)
Literaturverzeichnis
Evtl. Rechtsquellenverzeichnis
Die folgenden Angaben dienen als Hilfestellung und gewährleisten eine mehr oder weniger
ähnliche Gestaltung der schriftlichen Arbeiten am Kompetenzzentrum für Public Management.
Abweichungen davon sind möglich und im Voraus mit der betreuenden Person zu besprechen.
Die Arbeit ist auf einseitig beschriebenen (A4) Blättern gebunden abzuliefern (Ränder: 3 cm
links, 2 cm rechts). Der Zeilenabstand ist 1.5-zeilig. Lediglich längere Zitate können mit einfachem Zeilenabstand geschrieben werden. Fussnoten sind immer einzeilig darzustellen. Für die
Nummerierung der Seiten sind arabische Ziffern zu verwenden. Alle Seiten vor und/oder nach
dem Textteil (z. B. Inhaltsverzeichnis oder Anhang) sollten mit römischen Ziffern bezeichnet
werden. Für den Textkörper wird die Schriftgrösse 12 und für Fussnoten/Kopfzeilen die Schriftgrösse 10 verwendet. Als Textschrift gilt die Schriftart Times New Roman.
Die auf Seite fünf erwähnten Richtgrössen zur Seitenzahl geben an, in welchem Umfang
eine Arbeit in etwa verfasst werden soll. Abweichungen sind möglich, doch empfiehlt es sich
bei signifikanten Abweichungen frühzeitig mit der betreuenden Person Kontakt aufzunehmen
und nach Optimierungsmöglichkeiten zu suchen.
Wir erwarten, dass die Studierenden ihre Arbeiten bezüglich Rechtschreibung und Interpunktion (siehe Duden, Band 1, neueste Auflage) sorgfältig abfassen und sie sauber ausdrucken. Es ist empfehlenswert, die Arbeit mindestens einer vertrauenswürdigen und sorgfältigen
Person zum Korrekturlesen zu überlassen. Langjährige eigene Erfahrungen haben gezeigt, dass
sich Tippfehler erstens sehr schnell einschleichen und zweitens meist durch die „tippende“ Person nicht so schnell entdeckt werden wie von jemandem, der den Text zum ersten Mal sieht.
Aus Quellen übernommene Abbildungen und Tabellen sind kontrastreich und sauber wiederzugeben.
Im Text sind die Pronomen „ich“ oder „wir“ („pluralis maiestatis“) zu vermeiden und
durch „die Verfasserin“, „der Projektbearbeiter“ etc. zu ersetzen. Allerdings sollte von diesen
etwas schwerfälligen Formulierungen nur sparsam Gebrauch gemacht werden. In den weitaus
meisten Fällen lässt sich von der Sache her argumentieren.
3.2
Titel, Tabellen und Abbildungen
Titel von Textabschnitten und Abbildungen sind kurz und prägnant zu formulieren sowie angemessen zu gestalten (Schriftgrösse etc.). Sie geben den wesentlichen Inhalt des nachfolgenden Textes oder der Tabelle/Abbildung wieder (kürzeste Form der Zusammenfassung). Fragen
Leitlinien Master PMP
11
oder ganze Sätze sind dabei zu vermeiden. Titel enthalten keine Artikel (z. B. „Titel“ anstatt
„Der Titel“).
Tabellen und Abbildungen sind zu nummerieren und mit einer den Inhalt treffenden
Beschriftung sowie mit Quellenangaben zu versehen. Sie sind Bestandteile des Textes und als
solche kurz einzuleiten und zu kommentieren. Vermeiden Sie es, Tabellen oder Abbildungen
unmittelbar zu Beginn oder am Schluss eines Abschnittes zu platzieren. Abbildungen, Tabellen
sind zudem sauber und einheitlich gestaltet in die Arbeit zu integrieren.
3.3
Zitieren fremder Quellen
Jede Übernahme von fremden Texten oder Ideen ist kenntlich zu machen. Dies gilt sowohl für
das wörtliche Zitat als auch für die sinngemässe Wiedergabe. Die Quellenangaben sind so
deutlich wie möglich vorzunehmen, so dass sie jederzeit nachprüfbar sind. Generell muss jedes Zitat folgenden drei Kriterien genügen:
1.
2.
3.
Wissenschaftliche Ehrlichkeit
Nachvollziehbarkeit
Einheitlichkeit
Die nachfolgend erläuterten Zitier-Leitlinien des Kompetenzzentrums für Public Management
basieren grösstenteils auf dem Standard der American Psychological Association (APA). 2 Sie
gelten für sämtliche schriftlichen Arbeiten im Rahmen des Master PMP, wenn nichts anderes
vereinbart wurde. Fehlen in den vorliegenden Leitlinien klärende Erläuterungen zu einem konkreten Zitierproblem, so können sich die Studierenden jederzeit an ihre betreuende Person wenden. Als Alternative zur KPM-Zitierweise kann in Absprache mit der betreuenden Person auch
mit der juristischen Zitierweise in Form von Fussnoten oder anderen anerkannten Zitierstandards gearbeitet werden (z.B. Harvard/MLA). Grundsätzlich definiert der KPM-Standard, dass
Quellenangaben stets in den Fliesstext integriert werden müssen. Fuss- oder Endnoten können
demnach nur verwendet werden, um über den Text hinaus gehende Anmerkungen oder Querverweise zu machen. Im Folgenden wird erläutert, wie paraphrasierende oder direkte Zitate im
Text kenntlich gemacht werden und wie sämtliche verwendeten Quellen nach KPM-Standard
im Literaturverzeichnis aufgeführt werden sollten.
A. Literaturangaben im Fliesstext
Je nach Anzahl der Verfasser einer Quelle und je nach Anzahl der in einem Abschnitt zitierten
Quellen gelten unterschiedliche Regeln für die formale Ausgestaltung der Quellenangaben im
Text. Die folgende Tabelle bietet eine Übersicht über die gängigen Regeln für paraphrasierende
und direkte Zitate.
2
APA-Standard ist mittlerweile in der sechsten Auflage verfügbar. Die meisten der im Folgenden erläuterten
Regeln können im Publikationshandbuch der APA auf den Seiten 174 bis 192 nachgelesen werden: American
Psychological Association. (2010). Publication manual of the American Psychological Association (6. Aufl.).
Washington, DC: American Psychological Association.
Leitlinien Master PMP
12
Tabelle 1: Gängige Zitierregeln nach KPM-Standard für Literaturangaben im Text
Regel
Beispiel
Falls eine Quelle zwei Autoren hat, werden beide
Nachnamen stets in der Klammer aufgeführt und
durch ein „&“ verbunden. Werden die Namen im
Text erwähnt, steht ein „und“.
- (Ritz & Sager, 2010, S. 123-126)
Ab drei Autoren wird nur noch der Nachname des
ersten Autors aufgeführt und der Rest durch die
Abkürzung „et al.“ ersetzt.
- (Lienhard et al., 2005, S. 51)
Wurden mehrere Publikationen desselben Autors
oder Autorenkollektivs aus dem gleichen Jahr verwendet, so ist den Publikationen nach der Jahreszahl ein kleiner Buchstabe in aufsteigender Reihenfolge gemäss der Anordnung im Literaturverzeichnis hinzuzufügen.
Wenn sich das Zitat auf mehrere Seiten bezieht, so
werden die erste und die letzte Seite angegeben.
Die Zusätze f. (eine fortfolgende Seite) oder ff.
(fortfolgende Seiten) haben im Rahmen des KPMStandard keine Gültigkeit.
Falls der Autor einer Quelle nicht bekannt ist, wird
anstatt dessen die Institution genannt, die die
Quelle veröffentlichte. Nur wenn ausdrücklich vermerkt ist, dass ein Autor anonym ist, wird das
Werk unter dem Ausdruck „Unbekannt“ zitiert und
im Literaturverzeichnis unter dem Buchstaben U
eingeordnet.
Falls das Datum einer Quelle nicht bekannt ist,
wird das Werk unter dem Ausdruck „ohne Datum“
zitiert.
Wird eine Quelle von einem Autor übernommen,
ohne dass die Originalquelle nachgeprüft werden
kann (sollte nur in Ausnahmefällen vorkommen),
ist dies durch „zitiert nach“ (zit. n.) kenntlich zu
machen.
Wurden innerhalb eines Absatzes mehrere Quellen
paraphrasiert, so werden sie am Ende des Absatzes
innerhalb einer Klammer alphabetisch geordnet
und per Semikolon voneinander getrennt.
- Ritz und Sager (2010, S. 123-126) betonen
(…)
- Lienhard et al. (2005, S. 51) erwähnen (…)
- (Sager, 2007a, S. 435)
- (Sager, 2007b, S. 273-274)
- (Rosser, 2010, S. 550-553)
- (Steiner et al., 2008, S. 8-12)
- (….) FLAG bietet sich als Fallbeispiel an,
da es seit 1997 immer wieder evaluiert und
ausführlich dokumentiert worden ist
(Schweizerischer Bundesrat, 2009, S.
7928).
- (Unbekannt, 2000, S. 432)
- (Lackes & Heldt, ohne Datum)
- (Weber, 1980, S. 954, zit. n. Sager & Rosser, 2009, S. 1140)
- (Bogumil, 2007, S. 201; Emery et al.,
2009, S. 162-163; Rosser, 2010, S. 550)
Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an die American Psychological Association (2010,
S. 174-192) und Metzger (2010, S. 185-224)
Leitlinien Master PMP
13
(1) Sinngemässe Zitate
Sinngemässe Zitate sind Zitate, in denen ein Autor die Gedankengänge eines Quelltextes mit
eigenen Worten wiedergibt. Sinngemässe Zitate müssen stets kenntlich gemacht werden, indem
im Anschluss an den Satz, Absatz, oder Abschnitt, in welchem die fremde Idee paraphrasiert
wurde, in Klammer der Verfasser, das Jahr und die Seitenangabe der Quelle genannt werden.
Falls der Verfasser bereits im Fliesstext erwähnt wurde, steht unmittelbar nach seinem Namen
in Klammer das Jahr und die Seitenzahl der Quelle.
Beispiel:
Die Kooperationsform der Public Private Partnership ist nicht eindeutig von den Kooperationsformen Auslagerung oder Beschaffung abgrenzbar. Wenn im Rahmen einer Kooperation mehr
als eine Wertschöpfungsstufe involviert ist, spricht dies jedoch für eine PPP (Lienhard & Marti
Locher, 2010, S. 21).
(2) Wörtliche Zitate
Wörtliche Zitate sind Zitate, die eins zu eins aus einer Quelle übernommen wurden. Diese Zitate
werden vom übrigen Text durch Anführungszeichen hervorgehoben. Allgemein gilt für wörtliche Zitate der Grundsatz der „Originaltreue“. Sie haben bezüglich ihrer Orthographie, Interpunktion, Fett- und Sperrdruck, Scharf-S [„ß“], Schreibfehlern etc.) dem Original zu entsprechen. Abweichungen vom Original (Einschub, Hervorhebung, Fettschrift etc.) sind mittels eckiger Klammern zu kennzeichnen.
Das Auslassen von Passagen innerhalb des Direktzitats ist mittels drei Punkten innerhalb runder Klammern (…) kenntlich zu machen. Falls ein ganzer Satz ausgelassen wird, sind
vier Punkte innerhalb runder Klammern zu setzen. Wird eine Textstelle zitiert, die bereits ein
Zitat enthält, wird die zitierte Passage mit doppelten („...“), das Zitat im Zitat mit einfachen
(‚...’) Anführungszeichen gekennzeichnet.
Ist ein Direktzitat länger als 40 Wörter, wird es als separater Block ohne Anführungszeichen aufgeführt. Kürzere Direktzitate müssen in den Fliesstext integriert werden. Bei Direktzitaten, die mitten im Satz stehen, wird unmittelbar nach den schliessenden Anführungszeichen in Klammern die Quelle samt Seitenzahl aufgeführt und der Satz anschliessend zu Ende
geführt. Wenn das Direktzitat am Ende eines Satzes steht, wird die Quelle samt Seitenzahl unmittelbar nach den Anführungszeichen in Klammern genannt und der Satz durch einen Punkt
hinter der Klammer abgeschlossen.
Beispiel 1:
Unter Public Private Partnership werden „(...) jene Formen der Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Wirtschaftssubjekten verstanden, in denen sich beide Seiten auf der
Grundlage vertraglicher Beziehungen freiwillig dazu verpflichten, speziell abgegrenzte Aufgabenkomplexe in unternehmerischer Weise zu erledigen“ (Thom & Ritz, 2008, S. 236).
Beispiel 2:
„Die Abgrenzung von PPP [steht für Public Private Partnership] zu Auslagerungen oder Beschaffungen kann mitunter nicht klar gezogen werden. Ein wesentliches Indiz für eine PPP
besteht allerdings diesbezüglich darin, dass die Kooperation mehr als eine Wertschöpfungsstufe
[Hervorhebung durch die Verfasserin] beinhaltet“ (Lienhard & Marti Locher, 2010, S. 21).
Leitlinien Master PMP
14
Beispiel 3:
Bosbach (2000, S. 44-48, zit. n. Thom & Ritz, 2008, S. 340) definiert folgende fünf Schritte der
Leistungsbeurteilung:
1. Bestimmung der relevanten und dem Mitarbeitenden individuell zurechenbaren Arbeitsergebnisse.
2. Gewichtung der beurteilungsrelevanten Arbeitsergebnisse. Je bedeutungsvoller das Arbeitsergebnis für den Output, die Gruppe oder die
Institution, desto höher dessen Gewicht.
3. Festlegung des Massstabs für einzelne Arbeitsmerkmale (z.B. Quantität, Qualität, Akzeptanz) und Bewertung der Arbeitsergebnisse sowie
Festlegung des Beitrags zum Output.
4. Festlegung des Maßstabs für das Gesamturteil und Bewertung der einzelnen Arbeitsergebnisse und des Gesamtarbeitsergebnisses danach.
5. Überprüfung der Stimmigkeit zwischen Beurteilung nach Arbeitsmerkmalen (Schritt drei) und Gesamturteil (Schritt vier).
(3) Zitierung von Rechtsnormen
Rechtsnormen können entweder im Text oder in Fussnoten zitiert werden. Für Fussnoten gilt:
Bezieht sich die Fussnote auf einen ganzen Satz, so wird die Anmerkungsziffer hinter dem
Satzzeichen des betreffenden Satzes eingefügt. Bezieht sie sich jedoch nur auf ein Wort, kann
die Ziffer direkt im Anschluss an das Wort eingefügt werden.
Beispiele:
-
-
Der Gesetzgeber hat das Schweizerische Heilmittelinstitut als Verwaltungsträger der
dezentralen Verwaltung im Sinne von Art. 6 Abs. 2 Bst. f und Art. 8 Abs. 3 RVOV
errichtet.
Der Gesetzgeber hat das Schweizerische Heilmittelinstitut als Verwaltungsträger der
dezentralen Verwaltung errichtet (Art. 6 Abs. 2 Bst. f & Art. 8 Abs. 3 RVOV).
Der Gesetzgeber hat das Schweizerische Heilmittelinstitut als Verwaltungsträger der
dezentralen Verwaltung errichtet.1
[Erscheint in Fussnote:] 1 Art. 6 Abs. 2 Bst. f und Art. 8 Abs. 3 RVOV.
B. Gestaltung des Literaturverzeichnisses
Das Literaturverzeichnis dient dem Zweck, im Text erwähnte Quellen einwandfrei identifizieren und wiederfinden zu können. Beim Erstellen des Verzeichnisses ist daher sorgfältig darauf
zu achten, dass alle Angaben korrekt und vollständig sind. Grundsätzlich müssen im Literaturverzeichnis alle im Text zitierten Quellen aufgeführt werden. Quellen, die zwar gelesen, aber
nicht im Text zitiert wurden, dürfen nicht im Literaturverzeichnis erwähnt werden. Gegebenenfalls verwendete persönliche Briefe, Memoranden und informelle elektronische Kommunikation sind ebenfalls nicht Teil des Literaturverzeichnisses, sondern werden nur im Text erwähnt.
Leitlinien Master PMP
15
Ist es Anliegen der Autorenschaft respektive dient es zur Verdeutlichung und ist mit dem Kommunikationspartner abgesprochen, kann es auch als separates Verzeichnis eingeführt werden
(z.B. „weitere Quellen“).
Was die Reihenfolge der Referenzen betrifft, so werden die Einträge alphabetisch geordnet
nach Nachname des Verfassers aufgezählt. Bei Nachnamen, die mit dem gleichen Buchstaben
beginnen, ist der jeweils nächste abweichende Buchstabe zu berücksichtigen. Literaturangaben,
die nur einen Autor aufweisen, werden im Falle des gleichen Anfangsbuchstabens Referenzen
mit mehreren Autoren vorgezogen. Bei Titeln, die den gleichen Erstautor, aber unterschiedliche
Zweitautoren nennen, ist der Anfangsbuchstabe des Zweitautors massgeblich. Bei mehreren
Werken desselben Autors oder Autorenkollektivs aus unterschiedlichen Jahren wird das älteste
zuerst genannt, um anschliessend chronologisch alle weiteren aufzuzählen. Mehrere Werke eines Autors, die aus demselben Jahr stammen, werden wie bereits erwähnt durch Kleinbuchstaben in aufsteigender Reihenfolge gekennzeichnet und alphabetisch geordnet nach dem Titel des
Werks erwähnt. Grundsätzlich sind bei der Aufzählung mehrerer Autoren eines Werkes die
Autorennamen durch das Setzen von Semikolons zu trennen. Vor dem letztgenannten Autor
wird anstatt eines Kommas ein „&“ gesetzt.
Falls kein Verfasser ausfindig gemacht werden kann, rückt die Institution, die die
Quelle herausgegeben hat, an erste Stelle und ist massgeblich für die Platzierung innerhalb des
Literaturverzeichnisses. Falls mehrere Ausgaben eines Werkes existieren, muss die verwendete
Auflage angegeben werden. Bei englischen Titeln wird nur der erste Buchstabe grossgeschrieben. Bis auf die üblichen Ausnahmen (Eigennahmen etc.) wird ansonsten jedes folgende Wort
kleingeschrieben.
Leitlinien Master PMP
16
Im Folgenden werden die Zitierregeln für einige gängige Quellenformate erläutert:
(1) Bücher
Name, Vorname 3 (evtl. Hrsg.) (Jahr). Titel des Werkes (x. Aufl.). Ort: Verlag.
Die Angabe der Auflage entfällt bei Erstauflagen.
Beispiele:
- Steiner, Reto (2002). Interkommunale Zusammenarbeit und Gemeindezusammenschlüsse
in der Schweiz. Erklärungsansätze, Umsetzungsmöglichkeiten und Erfolgsaussichten.
Bern: Haupt.
- Thom, Norbert & Ritz, Adrian (2008). Public Management. Innovative Konzepte zur Führung im öffentlichen Sektor (4. Aufl.). Wiesbaden: Gabler.
- Lienhard, Andreas; Ritz, Adrian; Steiner, Reto & Ladner, Andreas (Hrsg.) (2005). 10 Jahre
New Public Management in der Schweiz - Bilanz, Irrtümer und Erfolgsfaktoren. Bern:
Haupt.
(2) Sammelwerke
Name, Vorname (Jahr). Titel des Kapitels. In Vorname Name (Hrsg.), Titel des Werkes (x.
Aufl., Seitenzahl S. x-y). Ort: Verlag.
Die Angabe der Auflage entfällt bei Erstauflagen.
Beispiele:
- Ritz, Adrian & Sinelli, Peter (2010). Talent Management – Überblick und konzeptionelle
Grundlagen. In Adrian Ritz & Norbert Thom (Hrsg.), Talent Management. Talente identifizieren, Kompetenzen entwickeln, Leistungsträger erhalten (S. 3-23). Wiesbaden: Gabler.
- Ritz, A. & Sinelli, P. (2011). Talent Management – Überblick und konzeptionelle Grundlagen. In A. Ritz & N. Thom (Hrsg.), Talent Management. Talente identifizieren, Kompetenzen entwickeln, Leistungsträger erhalten (2. Aufl., S. 3-23). Wiesbaden: Gabler.
- Emery, Yves; Giauque, David & Ritz, Adrian (2009). Institutional policies and reforms of
public administration. In Stéphane Nahrath & Frédéric Varone (Hrsg.), Rediscovering public law and public administration in comparative policy analysis: a tribute to Peter Knoepfel (S. 159-176). Bern: Haupt.
(3) Zeitschriftenartikel
Name, Vorname (Jahr). Titel des Artikels. Titel der Zeitschrift, Jahrgang(Ausgabe), Seitenzahl [ohne S. x.].
Beispiele:
- Steiner, Reto (2003). The causes, spread and effects of intermunicipal cooperation and municipal mergers in Switzerland. Public Management Review, 5(4), 551-571.
- Sager, Fritz; Ritz, Adrian & Bussmann, Kristina (2010). Utilization-focused performance
reporting. A three-step model for the development of matching goals and indicators. Public
3
Hiermit sind Vor- und Nachname des Autors gemeint.
Leitlinien Master PMP
17
Money and Management: Integrating Theory and Practice in Public Management, 30(1),
55-62.
(4) Online-Quellen
Der Nachweis von Internet-Quellen ist aus zweierlei Gründen mit Problemen behaftet. Zum
einen gilt lediglich veröffentlichtes Material als wissenschaftlich akzeptiert und kann erst
dann zitiert werden. Zwar sind Daten aus elektronischen Informationssystemen meist aktueller als herkömmliche Quellen, gelten aber im strengen Sinne als noch nicht veröffentlicht. 4
Um solche Quellen wissenschaftlich abzusichern wird empfohlen, mit den Autoren Kontakt
aufzunehmen (z. B. per E-Mail) und anzufragen, ob die Daten bereits auf herkömmliche Art
veröffentlicht wurden. Zum anderen besteht die Gefahr, dass die heute gefundene Quelle bereits schon morgen nicht mehr im Internet vorhanden ist. Da jedoch das Literaturverzeichnis
eine Überprüfung der verwendeten Quellen garantieren soll, müssen entsprechende Vorsichtsmassnahmen getroffen werden. Es empfiehlt sich, die elektronischen Dokumente stets zu
speichern und auszudrucken.
Für Online-Quellen gelten grundsätzlich die gleichen Richtwerte wie für andere Quellen:
Name, Vorname (Jahr). Titel. URL: Pfad, Datum an dem Quelle abgerufen wurde.
Beispiele:
- Steiner, Reto; Reist, Pascal & Kettiger, Daniel (2010). Gemeindestrukturreform im Kanton
Uri. Analyse der Urner Gemeinden und mögliche Handlungsoptionen. Bericht im Auftrag
des Regierungsrates des Kantons Uri. URL: http://www.ur.ch/dateimanager/
berichtgemeindestrukturreformkantonuri.pdf, 23.01.2011.
- Eidgenössische Finanzverwaltung (2009). FLAG - Ergebnis Spezialauswertung Personalbefragung 2009. URL: http://www.flag.admin.ch/d/dokumentation/downloads/aktuell/
publikationen/Auswertung_Personalbefragung_2009.pdf, 25.01.2011.
(5) Interviews
Name Interviewpartner, Vorname (Datum). Interviewt durch Vorname Name Thema des Interviews. Ort.
Beispiel:
- Zisler, Kaspar (2008, 30. Sept.). Interviewt durch Peter Sinelli. Public Corporate Governance der Landeshauptstadt Stuttgart. Stuttgart.
Inwiefern Interviewpersonen aus dem empirischen Teil der Arbeit namentlich erwähnt werden
sollen, ist mit den jeweiligen Interviewpartnern im Rahmen des Interviews und mit der betreuenden Person abzusprechen. Anstelle der Integration in das Literaturverzeichnis wird bei einer
4
Artikel aus Online Journals werden in der Wissenschaft immer häufiger als Quellen benutzt. Sie sind analog
der Regeln für Print Journals zu zitieren.
Leitlinien Master PMP
18
Nennung empfohlen, eine übersichtliche Auflistung der geführten Gespräche im Anhang aufzuführen.
(6) Rechtsnormen
Abkürzung der Rechtsnorm. Rechtsnorm vom Datum, Nummer der Rechtsquelle.
Beispiele:
- RVOG. Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz vom 21.03.1997, SR 172.010.
- ParlG. Bundesgesetz über die Bundesversammlung vom 13.12.2002, SR 171.10.
(7) Entscheide des Bundesgerichts
Sofern ein Entscheid des Bundesgerichts in der Amtlichen Sammlung publiziert ist, wird er
nach dieser Art zitiert:
- Präziser Hinweis auf eine spezifische Erwägung: BGE 123 II 9 E. 2 S. 11.
- Hinweis auf den gesamten Entscheid: BGE 123 II 9 ff.
Sofern ein Entscheid des Bundesgerichts in der Amtlichen Sammlung nicht publiziert ist, wird
er wie folgt zitiert:
- Bundesgerichtsentscheid in Zentralblatt: BGer vom 3. April 1996 in ZBI 1997, S. 65 E. 4b
S. 69.
- Bundesgerichtsentscheid in der Praxis: BGer vom 10. Januar 1994 in Pra 1995 Nr. 15 E.
4c S. 278.
Wird die deutsche Übersetzung eines französisch- oder italienischsprachigen Entscheids zitiert,
der in der Amtlichen Sammlung publiziert ist, sind beide Fundstellen anzugeben.
Leitlinien Master PMP
19
C. Beispielhaftes Literaturverzeichnis zu den Zitaten des Teils A
American Psychological Association (2010). Publication manual of the American Psychological Association (6. Aufl.). Washington, DC: American Psychological Association.
Bogumil, Jörg (2007). Zehn Jahre neues Steuerungsmodell. Eine Bilanz kommunaler Verwaltungsmodernisierung. Berlin: Edition Sigma.
Lackes, Richard & Heldt, Cordula (ohne Datum). Gabler Wirtschaftslexikon, Stichwort: Performance. URL: http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Archiv/5110/performance-v7.html,
17.02.2011.
Lienhard, Andreas & Marti Locher, Fabienne (2010). PPP im Verfassungsrecht. In Andreas
Lienhard & Thomas Pfisterer (Hrsg.), PPP – Was fehlt zum Durchbruch? (S. 17-35).
Zürich: Schulthess.
Lienhard, Andreas; Ritz, Adrian; Steiner, Reto & Ladner, Andreas (2005). 10 Jahre New
Public Management in der Schweiz - Bilanz, Irrtümer und Erfolgsfaktoren. Bern: Haupt.
Ritz, Adrian & Sager, Fritz (2010). Outcome-based public management and the balance of
powers in the context of direct democracy. Public Administration: An International
Quarterly, 88(1), 120-135.
Rosser, Christian (2010). Woodrow Wilson’s administrative thought and German political
theory. Public Administration Review, 70(4), 547-556.
Sager, Fritz (2007a). Habermas' models of decisionism, technocracy, and pragmatism in times
of governance. The relationship of public administration, politics, and science in the
alcohol prevention policies of the Swiss member states. Public Administration, 85(2),
429-447.
Sager, Fritz (2007b). Making transport policy work: polity, policy, politics and systematic
review. Policy & Politics, 35(2), 269-288.
Sager, Fritz & Rosser, Christian (2009). Weber, Wilson, and Hegel: Theories of modern bureaucracy. Public Administration Review, 69(6), 1136-1147.
Schweizerischer Bundesrat (2009). Bericht über das Führen mit Leistungsauftrag und Globalbudget. Evaluation und weiteres Vorgehen. URL: http://www.flag.admin.ch/d/dokumenttion/downloads/aktuell/publikationen/Evalutationsbericht_FLAG_20091934_
1190_8_de.pdf, 13.01.2011.
Steiner, Reto (2003). Interkommunale Zusammenarbeit und Gemeindezusammenschlüsse in
der Schweiz. Erklärungsansätze, Umsetzungsmöglichkeiten und Erfolgsaussichten.
Bern: Haupt.
Steiner, Reto; Lienhard, Andreas & Ritz, Adrian (2008). Neues Führungs- und Steuerungsmodell für die Bundesverwaltung? Erste Einschätzung der Notwendigkeit und Machbarkeit. Bern: Kompetenzzentrum für Public Management.
Thom, Norbert & Ritz, Adrian (2008). Public Management. Innovative Konzepte zur Führung
im öffentlichen Sektor (4. Aufl.). Wiesbaden: Gabler.
Unbekannt. (2000). Hacker's guide. Sicherheit im Internet und im lokalen Netz. Haar bei München: Markt und Technik.
Weber, Max (1980). Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriss der verstehenden Soziologie (5.
Aufl., besorgt v. Johannes Winckelmann). Tübingen: Mohr Verlag. Zitiert nach: Fritz
Sager & Christian Rosser (2009). Weber, Wilson, and Hegel: Theories of modern bureaucracy. Public Administration Review, 69(6), 1136-1147.
Leitlinien Master PMP
4
Tipps zum wissenschaftlichen Schreiben
4.1
Inhaltliches 5
20
Die Einleitung steht am Anfang jeder Arbeit. Sie bietet eine Einführung in das zu bearbeitende
Thema und verschafft den Lesern einen Überblick über die Problemstellung und das Forschungsinteresse. Es ist sehr wichtig, dass in der Einleitung überzeugend dargelegt wird, weshalb das Thema wichtig ist und welchen neuen Erkenntnis- und/oder Praxisbeitrag die Arbeit
liefert. Nach einer kurzen allgemeinen Einführung in das Thema wird die Fragestellung entwickelt und begründet sowie auf die angewandte Theorie und Methodik aufmerksam gemacht.
Ausserdem wird das Thema eingegrenzt, auf den Forschungsstand verwiesen und der Aufbau
der Arbeit erläutert. In wissenschaftlichen Arbeiten sollte grundsätzlich immer eine klare Trennung von normativen und positiven Folgerungen gegeben sein.
Der Hauptteil der Arbeit kann im Falle einer qualitativen oder quantitativen Arbeit wie folgt
gegliedert werden:
- In einem ersten Kapitel wird der theoretische Rahmen der Arbeit abgesteckt. Eine gründliche Literaturanalyse bildet das Fundament dieses Kapitels. Hier werden die angewandten
Theorien kurz erläutert. Danach folgen die Hypothesen, mit welchen man versucht, die
Fragestellung zu beantworten. Es zählt das logische Argument und die anhand bestehender
Literatur diskutierten Wirkungszusammenhänge.
- In dem darauffolgenden Kapitel wird das empirische und methodische Vorgehen erläutert.
Dazu gehören Angaben über das Untersuchungsdesign, die Operationalisierung, den Stichprobenumfang, die Datenerhebungsinstrumente, die zur Verfügung stehenden Daten sowie
über die Untersuchungstechnik und -zeitpunkt. Auch wird hier auf das Vorgehen hingewiesen: Handelt es sich um eine qualitative oder quantitative Arbeit?
- Das sich daran anschliessende Kapitel beschäftigt sich mit der Überprüfung der Hypothesen bzw. mit der Datenauswertung. Die Ergebnisse der Untersuchung werden in diesem
Kapitel präsentiert.
- Das Diskussionskapitel diskutiert die Ergebnisse der Arbeit kritisch. Ebenfalls werden hier
die gewonnenen Erkenntnisse in die bereits bestehende Forschung eingebettet und Ansatzpunkte künftiger Forschungsarbeiten zum Thema präsentiert. Hier kommen auch so genannte Limitationen, also Begrenzungen der Arbeit und der Forschungsstrategie oder Probleme (z.B. Schwierigkeit bei der Literaturbeschaffung), die während dem Verfassen der
Arbeit auftauchten, zur Sprache.
- Im Rahmen der Schlussfolgerungen resp. Zusammenfassung werden die Ergebnisse und
die Forschungsanlage nochmals kurz zusammengefasst, allenfalls verglichen und kommentiert. Je nach Ausrichtung der Arbeit können hier vor dem Hintergrund der gewonnenen Erkenntnisse auch Gestaltungsempfehlungen an die Praxis formuliert werden.
Textaufbau und Leseführung
Das wichtigste Kriterium für einen wissenschaftlichen Text ist seine Klarheit und Nachvollziehbarkeit. Ermöglichen Sie den Lesern deshalb die bestmögliche Orientierung durch Leseführung. Stellen Sie sich Ihren Text als Brücke vor: Der Anfang muss mit dem Ende verbunden sein. Verlieren Sie auf der Brücke die Orientierung, fallen Sie ins Wasser. Sagen Sie Ihren Lesern zudem stets, woher Sie kommen und wohin Sie wollen. Tun Sie das am Anfang
und am Ende jedes Teils Ihrer schriftlichen Arbeit. Verlieren Sie sich nicht auf Seitenpfaden.
5
Die folgenden Ausführungen basieren auf dem Dokument "Tipps für das Schreiben von wissenschaftlichen Arbeiten" des Fachvereins Politikwissenschaft der Universität Zürich, URL: http://www.polito.uzh.ch/studium/Tipps.pdf, 10.05.2012, sowie Inhalten der Webseite http://www.morrissey.unibe.ch.
Leitlinien Master PMP
21
Legen Sie bei jedem Abschnitt offen, wo in Ihrer Argumentation Sie sich gerade befinden.
Das hilft nicht nur den Lesenden, sondern auch Ihnen. Folgen Sie diesem Prinzip nach Möglichkeit für jeden Teil Ihres Textes vom ganzen Paper bis zu jedem einzelnen Satz.
Stil und Argument
Schreiben Sie keinen Mystery-Thriller, sondern legen Sie Ihr zentrales Argument von Beginn
offen. Die Leser wissen damit, worauf Ihr Text hinausläuft und können sich besser auf Ihre
Argumentationslinie konzentrieren. Seien Sie so klar und eindeutig wie möglich in all Ihren
Argumenten. Verlieren Sie sich nicht in barocken Sätzen. Machen Sie kurze und klare Sätze,
die Ihr Argument auf den Punkt bringen. Relativieren Sie nicht zu stark, sondern haben Sie den
Mut zu klaren Aussagen. Verwenden Sie substanzielle Untertitel, die den Inhalt des zugehörigen Abschnitts wiedergeben. Denken Sie nicht zu lange über einen schönen Eröffnungssatz
nach. Verwenden Sie die Zeit, um über Ihr Argument nachzudenken. Je besser Sie sich Ihr
Argument im Voraus zu Recht gelegt haben, desto leichter wird Ihnen das Schreiben fallen.
Seien Sie selbstkritisch, aber übertreiben Sie es nicht. Reflektieren Sie Ihr Argument, aber überzeugen Sie die Leser, dass Sie etwas Relevantes zu sagen haben. Wenn Sie zu keinem Schlusssatz finden, überlegen Sie sich, welche zukünftige Forschung Ihre Arbeit impliziert.
4.2
Selbstevaluation
- Haben Sie eine Forschungsfrage?
- Haben Sie ein klares Argument?
- Geben Sie lediglich eine Ja/Nein-Antwort mit unterstützenden Punkten oder zeigen Sie den
Lesern auf, in welchem Zusammenhang diese Punkte stehen, d. h. haben Sie eine Argumentationslinie oder lediglich Argumente?
- Haben Ihre unterstützenden Punkte einen klaren Bezug zu Ihrem Hauptargument?
- Macht der Aufbau Ihrer Arbeit Sinn?
- Sind die Abschnitte in einer logischen Abfolge?
- Unterstützt diese Abfolge Ihre Argumentationslinie?
- Stehen die Abschnitte in einem sinnvollen Bezug zueinander?
- Ist der Teil im Ganzen verortet?
- Weist jeder Abschnitt eine leitende Idee/ein zentrales Teilargument auf?
- Zeigen Sie auf, wie dieser Teil der schriftlichen Arbeit Ihr Hauptargument unterstützt?
- Haben Sie eine klare Schlussfolgerung?
- Beantworten Sie Ihre Forschungsfrage?
- Kommen Sie mit der Schlussfolgerung am anderen Ende der Brücke an?
- Beinhaltet die Schlussfolgerung mehr als die Wiederholung Ihres Arguments in der Einleitung?
Leitlinien Master PMP
5
22
Literaturempfehlungen
Alle unten aufgeführten Bücher sind in der Stadt- und Universitätsbibliothek Bern erhältlich.
Die mit einem Stern (*) gekennzeichneten Werke sind besonders empfehlenswert.
Formale Aspekte bei wissenschaftlichen Arbeiten (Auswahl):
American Psychological Association (2010). Publication manual of the American Psychological Association (6. Aufl.). Washington, DC: American Psychological Association.
Becker, Fred (2004). Anleitung zum wissenschaftlichen Arbeiten. Wegweiser zur Anfertigung
von Haus- und Diplomarbeiten ( 4. Aufl.). Bergisch Gladbach: Josef Eul.
Corsten, Hans & Deppe, Joachim (2008). Technik des wissenschaftlichen Arbeitens: Wege zum
erfolgreichen Studieren (3. Aufl.). München: Oldenburg.
Eco, Umberto (2010). Wie man eine wissenschaftliche Abschlußarbeit schreibt (13. Aufl.).
Wien: Facultas.
*Metzger, Christoph (2010). Lern- und Arbeitsstrategien: ein Fachbuch für Studierende (11.
Aufl.). Oberentfelden: Sauerländer.
*Plümper, Thomas (2008). Effizient Schreiben: Leitfaden zum Verfassen von Qualifizierungsarbeiten und wissenschaftlichen Texten (2. Aufl.). München: Oldenbourg.
Standop, Ewald & Meyer, Matthias (2008). Die Form der wissenschaftlichen Arbeit (18. Aufl.).
Wiebelsheim: Quelle & Meyer.
*Theisen, Manuel (2008). Wissenschaftliches Arbeiten. Technik - Methodik - Form (14. Aufl.).
München: Vahlen.
Empirische Sozialforschung (Auswahl):
Atteslander, Peter (2008). Methoden der empirischen Sozialforschung (12. Aufl.). Berlin:
WDG.
*Benninghaus, Hans (2007). Deskriptive Statistik. Eine Einführung für Sozialwissenschaftler
(11. Aufl.). Wiesbaden: VS.
Bortz, Jürgen (2005). Statistik für Human- Sozialwissenschaftler (6. Aufl.). Heidelberg: Springer.
*Diekmann, Andreas (2007). Empirische Sozialforschung. Grundlagen, Methoden, Anwendungen (18. Aufl.). Hamburg: Rowohlt.
Krämer, Walter (2000). So lügt man mit Statistik (8. Aufl.). München: Piper.
Kromrey, Helmut (2009). Empirische Sozialforschung. Modelle und Methoden der standardisierten Datenerhebung und Datenauswertung (12. Aufl.). Stuttgart: Lucius & Lucius.
*Mayring, Philipp (2002). Einführung in die qualitative Sozialforschung. Eine Anleitung zum
qualitativen Denken (5. Aufl.). Basel: Beltz.
Schnell, Rainer; Hill, Paul B. & Esser, Elke (2008). Methoden der empirischen Sozialforschung
(8. Aufl.). München: Oldenbourg.
Leitlinien Master PMP
23
6
Anhang
6.1
Gestaltung des Titelblatts von Seminar- und Masterarbeiten
Dieses Layout gilt sowohl für Seminararbeiten als auch für die Masterarbeit.
Chancen und Risiken eines Gemeindezusammenschlusses zwischen den Gemeinden
Risch und Meierskappel
Seminararbeit (oder Masterarbeit) eingereicht der
Universität Bern
Betreuende Person: Prof. Dr. Vorname Nachname
Kompetenzzentrum für Public Management
Schanzeneckstrasse 1
CH-3001 Bern
von:
Vorname Name
aus Bürgerort (Kanton)/[bei Ausländern Heimatland]
Matrikel-Nummer
Anschrift (freiwillig)
E-Mailadresse (freiwillig)
Ort, Datum
Leitlinien Master PMP
6.2
24
Selbstständigkeitserklärung für Seminararbeiten
Im Fall einer Einzelarbeit lautet die Erklärung wie folgt:
Ich erkläre hiermit, dass ich diese Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel benutzt habe. Alle Stellen, die wörtlich oder sinngemäss aus Quellen entnommen wurden, habe ich als solche kenntlich gemacht. Mir ist bekannt, dass ich andernfalls
ein Plagiat begangen haben, und dass dieses gemäss Artikel 15 Absatz 6 und Artikel 16 Absatz
3 des „Studienreglements zum Masterstudium in Public Management und Politik (Master of
Arts in Public Management and Policy) vom 24.06.2010 mit Änderungen vom 15.09.2014“ die
Note 1 sowie allfällige weitere Sanktionen zur Folge hat.
Originalunterschrift
Ort und Datum
Vorname Name
Im Fall einer Gruppenarbeit lautet die Erklärung wie folgt:
Wir erklären hiermit, dass wir diese Arbeit selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen benutzt haben. Alle Stellen, die wörtlich oder sinngemäss aus Quellen entnommen wurden, haben wir als solche gekennzeichnet. Uns ist bekannt, dass wir andernfalls
ein Plagiat begangen haben, und dass dieses gemäss Artikel 15 Absatz 6 und Artikel 16 Absatz
3 des „Studienreglements zum Masterstudium in Public Management und Politik (Master of
Arts in Public Management and Policy) vom 24.06.2010 mit Änderungen vom 15.09.2014“ für
alle Beteiligten die Note 1 sowie allfällige weitere Sanktionen zur Folge hat.
Originalunterschriften
Ort und Datum
6.3
Vornamen Namen
Selbstständigkeitserklärung für die Masterarbeit
Im Fall einer Einzelarbeit lautet die Erklärung wie folgt:
Ich erkläre hiermit, dass ich diese Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel benutzt habe. Alle Stellen, die wörtlich oder sinngemäss aus Quellen entnommen wurden, habe ich als solche kenntlich gemacht. Mir ist bekannt, dass andernfalls der
Senat gemäss dem Gesetz über die Universität zum Entzug des auf Grund dieser Arbeit verliehenen Titels berechtigt ist.
Originalunterschrift
Ort und Datum
Vorname Name
Leitlinien Master PMP
25
Im Fall einer Gruppenarbeit lautet die Erklärung wie folgt:
Wir erklären hiermit, dass jeder von uns an dieser Arbeit mit selbstständigen Teilen beteiligt
war. Wir erklären ferner, dass wir keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel benutzt haben.
Alle Stellen, die wörtlich oder sinngemäss aus Quellen übernommen wurden, haben wir als
solche kenntlich gemacht. Es ist uns bekannt, dass andernfalls der Senat gemäss dem Gesetz
über die Universität zum Entzug des auf Grund dieser Arbeit verliehenen Titels berechtigt ist.
Originalunterschrift
Ort und Datum
6.4
Vorname Name
Einverständniserklärung zur Veröffentlichung der Masterarbeit
Folgende Erklärung ist nach der Selbstständigkeitserklärung unterschrieben aufzuführen.
Ich erkläre hiermit, dass ich der Veröffentlichung der von mir verfassten Masterarbeit im Falle
einer Benotung von 5.0 oder höher auf der Homepage des KPM zustimme. Die Arbeit ist öffentlich zugänglich.
Originalunterschrift
Ort und Datum
Vorname Name
Ich bin mit der Veröffentlichung der Masterarbeit (wie oben beschrieben) nicht einverstanden
(z. B. da die Arbeit vom Auftraggeber für vertraulich erklärt wurde).
Originalunterschrift
Ort und Datum
Vorname Name
Publikationsrecht:
Eine allfällige Veröffentlichung einer Masterarbeit sollte stets in Absprache mit der betreuenden Person erfolgen, da vor der Publikation gegebenenfalls urheberrechtliche Fragen abzuklären sind. Es ist insbesondere zu berücksichtigen, dass im Fall der Verwendung von unveröffentlichten Daten und Materialien, welche der Universität Bern oder Dritten (z.B. andere Universität, Unternehmen) gehören, vorgängig die Zustimmung der Universität Bern und/oder des
Dritten einzuholen ist.
Leitlinien Master PMP
6.5
26
Beispielhaftes Proposal einer Masterarbeit
Public Service Motivation und Prosocial Rule Breaking
Hat Public Service Motivation einen Einfluss auf regel- und vorschriftswidriges
Verhalten von Angestellten in öffentlichen Verwaltungen? Eine qualitative Studie.
Proposal zur Masterarbeit, eingereicht der Universität Bern
Betreuende Person: Prof. Dr. Vorname Nachname
Kompetenzzentrum für Public Management
Schanzeneckstrasse 1
CH-3001 Bern
von:
Vorname Name
aus Bürgerort (Kanton)/[bei Ausländern Heimatland]
Matrikel-Nummer
Anschrift (freiwillig)
E-Mailadresse (freiwillig)
Ort, Datum
Leitlinien Master PMP
Inhaltsverzeichnis
27
1.
Einleitung ......................................................................................................................... 28
2.
Ausgangslage und Problemstellung ................................................................................. 28
3.
Zielsetzung der Arbeit, Fragestellung und Abgrenzung .................................................. 30
4.
Methode der Arbeit .......................................................................................................... 33
5.
Grobdisposition ................................................................................................................ 35
6.
Zeitplan............................................................................................................................. 36
7.
Provisorisches Literaturverzeichnis ................................................................................. 37
Leitlinien Master PMP
28
1. Einleitung
Ende der 90er-Jahre liess sich vermehrt unethisches Verhalten von Mitarbeitern öffentlicher
Organisationen feststellen (Maesschalck, 2004, S. 465). Diese Veränderungen werden zuweilen
auf die Einführung marktwirtschaftlicher, ökonomischer Instrumente im Rahmen von New
Public Management-Reformen (NPM-Reformen) zurückgeführt, welche eine negative Auswirkung auf das Berufsethos der öffentlichen Angestellten haben soll. Es wird argumentiert, dass
die im Rahmen von NPM eingeführten strukturellen Veränderungen und die Forderungen nach
einem neuen Typus des Verwaltungsangestellten nicht nur die Gelegenheiten zu unethischem
Verhalten schaffen, sondern die Individuen sogar mit dem „moral mindset“ ausstatten, solches
Verhalten auch noch zu rechtfertigen (Maesschalck, 2004, S. 466). Kurz gesagt zerstöre das
nutzenmaximierende Denken von NPM die Werte des traditionellen öffentlichen Dienstes
(Hood, 1991, S. 4).
NPM lässt sich nicht auf eine einheitliche Theorie zurückführen, sondern beruht auf
verschiedenen theoretischen Ansätzen (Public Choice Theorie, Managerialismus, Principle
Agent Theorie; vgl. dazu Thom & Ritz, 2008, S. 15-17 und Lienhard, 2005, S. 20-21) und
umfasst ein Set von verschiedenen Reformansätzen (für eine Übersicht siehe Hood, 1991, S. 45 und Hood, 1995, S. 96). Im Vordergrund stehen Effizienz- und Dienstleistungsgedanken sowie eine verstärkte Kundenorientierung (vgl. Thom & Ritz, 2008, S. 11; Lienhard, 2005, S. 2425). NPM ruft insbesondere nach öffentlichem Unternehmertum („public entrepreunerialism“;
Emery et al., 2009, S. 1) und betont Werte, welche in Widerspruch stehen zu den traditionellen
Werten im öffentlichen Dienst (Emery et al., 2009, S. 1; siehe diese und andere Stossrichtungen
der Kritik zusammenfassende bei Hood, 1991, S. 8-11). Diese traditionellen Werte – früher als
Beamtenethos bezeichnet – umfassen Gleichheit, Integrität, Unbestechlichkeit, Professionalität, Gemeinwohl und Loyalität. Öffentliche Angestellte finden sich somit heute vermehrt in
einem Konflikt sich widersprechender Verhaltensregeln oder Vorschriften, welche sich aus der
Mischung zwischen Werten und Instrumenten aus dem öffentlichen und dem privaten Sektor
ergeben (Emery et al., 2009, S. 1).
2. Ausgangslage und Problemstellung
„Rule Breaking“ innerhalb von arbeitsrechtlichen Organisationen wird in der Forschung unter
verschiedenen Blickwinkeln und mit unterschiedlichen Schwerpunkten untersucht. Dabei lag
der Fokus lange auf eigennützigem und schädigendem Verhalten (Verweise bei Morrison,
2006, S. 7 auf Vardi & Weiner, 1996, Vardi & Weitz, 2004 bezüglich „organizational misbehavior“; Robinson & Bennett, 1995 bezüglich „workplace deviance“; Giacalone & Greenberg,
Leitlinien Master PMP
29
1997 bezüglich „antisocial behavior“; Moberg, 1997 bezüglich „employee vice“; Puffer, 1987
bezüglich „noncompliant behavior“; Hollinger, 1986 bezüglich „production and property deviance“). Erst im letzten Jahrzehnt zogen auch andere, positive Verhaltensweisen – „Positive Organizational Behavior“ – das Interesse der Forschung auf sich, namentlich – „Positive/Constructive Deviance“, definiert als absichtlichen Verstoss gegen wesentliche Normen
„to enhance the well-being of the organization or its stakeholders“ (Morrison, 2006, S. 8 mit
Verweis auf Spreitzer & Sonenshein, 2003 sowie Warren, 2003), und – „Prosocial Organizational Behavior“, definiert als Handlung, welche gesetzt wird in der Absicht, „the welfare of
another individual, a group, or the organization“ zu fördern (Morrison, 2006, S. 8 mit Verweis
auf Brief & Motowidlo, 1986). „Prosocial Organizational Behavior“ gilt als „functional“, wenn
es dazu beiträgt, die Mission oder Ziele der Organisation zu erreichen. „Dysfunctional“ ist das
Verhalten, wenn es für sich störend auf die Zielerreichung auswirkt (Morrison, 2006, S. 23;
Curtis, 2010, S. 23 mit Verweis auf Brief & Motowidlo, 1986). Ähnliche Konzepte sind bekannt
unter dem Titel von „Good Citizenship Behavior“, „Pro-Costumer-Behavior“ und „Extra Role
Behavior“.
Ableitend aus diesen Konzepten hat Morrison (2006) das Konzept des PSRB geschaffen. Danach verstossen Mitarbeiter privatwirtschaftlicher Unternehmen bewusst gegen organisationsinterne Regeln, um „the welfare of the organization or one of its stakeholders“ (Morrison, 2006, S. 7-8) zu fördern. Dieses Verhalten reflektiert den Wunsch, Dinge besser zu tun
oder im Zusammenhang mit seiner Berufsrolle Gutes zu tun (Morrison, 2006, S. 8). Morrison
hat in qualitativen Studien drei unterschiedlich Beweggründe für PSRB festgestellt: erstens Effizienz, zweitens den Wunsch, einem Unterstellten oder einem Kollegen zu helfen, oder drittens
Kundenservice (Morrison, 2006, S. 10-11). PSR-Breaker handeln (primär) aus uneigennützigen
Motiven und ziehen keinen Vorteil aus ihrem Handeln. Im Gegensatz zur „positive / constructive deviance“ richtet sich das Verhalten im Sinne des PSRB gegen formelle Regeln und nicht
gegen Normen (Morrison, 2006, S. 8; zum Unterschied zwischen Normen und Regeln Morrison, 2006, S. 6).
Leo und Russel-Bennett (2007) haben – allerdings ohne Bezugnahme auf das Konzept
des PSRB von Morrison (2006) – festgestellt, dass Regelverstösse von Angestellten, welche im
Kundeninteresse geschehen (sog. „Costumer-oriented Defiance“/COD), in drei Formen auftreten: erstens „righteous behaviors“, verstanden als moralisch richtig oder gerechtfertigtes Verhalten; zweitens „sacrifical behaviors“, verstanden als Verhalten, mit dem der Handelnde etwas
Leitlinien Master PMP
30
hergibt, das ihm wertvoll ist; drittens „sneaky behaviors“, verstanden als hinterhältiges Verhalten. COD berührt die Forschungsrichtungen „Extra Role Behavior“, „Pro-Costumer Behavior“
und Positive/Constructive Deviance“.
Soweit überschaubar konzentriert sich die Forschung zum PSRB und COB auf private
Organisationen und erstreckte sich bis heute nicht auf die öffentliche Verwaltung. Ebenso wenig wurde PSRB in Verbindung gebracht mit Forderungen, welche an den öffentlichen Sektor
mit den Reformbemühungen seit den 90er-Jahren herangetragen wurden und noch immer werden. Die Masterarbeit soll einen Betrag leisten, diese Forschungslücke zu schliessen. Darüber
hinaus kann sie hilfreiche Hinweise für weitere Forschungsarbeiten liefern, welche den mutmasslichen Einfluss von NPM-Reformen auf die Motivation der öffentlichen Mitarbeiter und
ihr Berufsethik zum Gegenstand haben
3. Zielsetzung der Arbeit, Fragestellung und Abgrenzung
Öffentliche Angestellte können sich aus Effizienzüberlegungen oder dem Wunsch, dem Bürger
einen optimalen Service zu erbringen, veranlasst sehen, Regeln und Vorschriften nicht anzuwenden, wenn diese in ihren Augen effizientes Arbeiten verhindern respektive nicht den Bedürfnissen des Bürgers im konkreten Fall entsprechen, und somit den Zielen von NPM entgegen
stehen. Sie können dabei insbesondere in Konflikt geraten mit dem Legalitätsprinzip und dem
Grundsatz der Gleichbehandlung. Ferner ist vor Augen zu halten, dass das was für den einzelnen Bürger vorteilhaft ist, häufig in Widerspruch steht zum Gemeinwohl respektive dem öffentlichen Interesse.
Es stellt sich deshalb die Frage, wie öffentliche Angestellte mit solchen Konflikt umgehen respektive in welche Richtung sie diese auflösen: Sind sie bereit, gegen Regeln und Vorschriften zu verstossen, wenn damit effizienteres Arbeiten möglich wird oder den Bedürfnisse
des Bürgers besser entsprochen werden kann? Im Rahmen der Masterarbeit soll dieser Frage
nachgegangen werden. Hierfür werden zwei bestehende Konzepte herangezogen, wovon das
eine für das traditionelle Wertesystem steht, während das andere NPM-Werte wiederspiegelt:
Die Public Service Motivation (PSM) und das Prosocial Rule Breaking (PSRB). Mitarbeitern
von öffentlichen Organisationen wird eine spezielle intrinsische Motivation zugeschrieben –
die sogenannte PSM – welche sie von Angestellten des privaten Sektors unterscheidet (Perry
& Wise, 1990; Perry, 1996; Perry, 1997; Giauque et al., 2011; Giauque et al., 2009). Diese
Motivation findet ihre Grundlage im Wertesystem des Old/Traditional Public Managements.
Mit anderen Worten versteckt sich hinter der PSM das traditionelle Beamtenethos. Gemäss dem Konzept des PSRB (Morrison, 2006) verstossen Angestellte privatwirtschaftlicher
Leitlinien Master PMP
31
Unternehmen gegen interne Regeln und Vorschriften, um effizienter zu arbeiten, um einen besseren Kundenservice erbringen zu können oder um einem Arbeitskollegen zu helfen (Morrison,
2006, S. 10-11). Nachfolgend wird das Verhalten unterschieden nach diesen Handlungsmotiven: PRSB/E steht für Effizienzüberlegungen, PSRB/S steht für optimalen Bürgerservice und
PSRB/H steht für den Wunsch, einem Mitarbeiter zu helfen. Die beiden ersten Beweggründe
entsprechen den Effizienz- und Dienstleistungsgedanken, wie sie im Rahmen von NPM-Reformen an die Verwaltung herangetragen wurden. PSRB/E und PSRB/S steht deshalb in Bezug
auf die Forschungsfrage für das Gedankengut und das Wertesystem des NPM. Es soll folglich
untersucht werden, inwiefern die Konzepte bzw. Ausprägungen von PSM und Prosocial Rule
Breaking (PSRB/E, PSRB/S) in Zusammenhang stehen.
Diese Fragestellung basiert auf folgendem Hintergrund: Hood (1991) hat dargelegt,
dass sich die Wertesysteme der traditionellen Verwaltungsführung kaum mit den Werten des
NPM vereinen lassen (Hood, 1991, S. 13, 15). Dass NPM zu einem „lockeren“ Umgang mit
dem Legalitätsprinzip führen kann, wird teils auch in der Literatur betont („cavalier treatment
of the rule of law“, Rohr, 2002, zitiert nach Maesschalck, 2004, S. 467). Solches Verhalten
steht nun aber in klarem Widerspruch zu den Werten der traditionellen Verwaltungsführung.
Emery et al. (2009, S. 2) weisen darauf hin, dass NPM Werte und Methoden einführt,
welche durch den privaten Sektor inspiriert sind und welche Merkmale aufweisen, welche mit
den Werten der PSM konkurrieren. Dies deshalb, weil NPM einer anderen Logik folgt als die
PSM. Die PSM lässt sich einordnen in eine „logic of ‚public service’“, welche sich leiten lässt
an einem Ideal der öffentlichen Verwaltung und demokratischer Prozesse, an wohltätigen,
nichtkommerziellen Zielen, der Befriedigung kollektiver Interessen zur Erreichung des öffentlichen Wohls und der Unterstützung anderer (Emery et al., 2009, S. 2 unter Bezug auf Boltanski
& Thévenot, 1991). Das Verhalten öffentlicher Angestellter orientiert sich damit an einer „logic
of appropriateness“, welche sich auf die Realisierung bestimmter institutioneller Werte bezieht
und nicht die Verfolgung von Eigeninteressen zum Ziel hat (Vandenabeele, 2007, S. 548; vgl.
auch Emery et al., 2009, S. 2). Demgegenüber folgt NPM einer „logic of ‚public managerialism’“, bei welcher das Verfolgen von Effektivitätszielen und private Interessen im Vordergrund stehen. Dieses Verhalten ist bestimmt durch eine „logic of consequences“, wonach ein
Verhalten gewählt wird in Berücksichtigung der daraus resultierenden Ergebnissen (vgl. Giauque et al., 2009, S. 4: („… logic of consequence corresponding to the more rational anticipation
of the results of an action.“; Emery et al., 2009, S. 2).
Im Rahmen von NPM-Reformen wurden demnach Werte in die öffentliche Verwaltung
eingeführt, welche mit den traditionellen Werten des Old/Traditional Public Management in
Leitlinien Master PMP
32
Konflikt stehen (können) und sich teils sogar gegenseitig ausschliessen. Im Ergebnis lässt sich
demnach vermuten, dass eine hohe PSM verhindert, dass die von NPM propagierten Werte zum
Durchbruch kommen. Umgekehrt lässt sich vermuten, dass in Abwesenheit einer PSM Effizienz- und Kostenüberlegungen sowie Bürgerorientierung im Vordergrund stehen und das Handeln der öffentlichen Angestellten bestimmt, und als Folge davon regelwidriges Verhalten im
Sinne von PSRB stärker verbreitet sein dürfte. Eine Stütze für diese Thesen findet sich bei
DeHart-Davis (2007). Sie hat festgestellt, dass Public Service Commitment (PSC) negativ korreliert mit Regelverstössen (DeHart-Davis, 2007, S. 899-900). PSC stand in ihrer Studie für den
Wunsch, zu helfen, welcher sich auch in der PSM widerspiegelt (DeHart-Davis, 2007, S. 895).
Eine mögliche Erklärung für dieses Ergebnis vermutet DeHart-Davis im Umstand, dass Verwaltungsangestellte indoktriniert sind „to the ‚ethic’ of consistent rule application, which seeks
the equitable delivery of public goods and services“ (DeHart-Davis, 2007, S. 900). Demgegenüber fand DeHart-Davis empirische Evidenz, dass zwischen der typischen Managerqualität der
Risikobereitschaft und Regelverstössen eine positive Korrelation besteht (DeHart-Davis, 2007,
S. 895). Sie folgert daraus, dass öffentliche Verwaltungsangestellte Regeln brechen „in the
name of ‚customer service’ and exercise significant discretion to achieve governmental results.
Furthermore, massive rule bending is part and parcel of images of the trailblazing entrepreneurial public manager“ (DeHart-Davis, 2007, S. 892 mit Verweis auf Diver, 1982).
Da der vorgegebene Rahmen der Masterarbeit Grenzen setzt, welche keine verlässlichen Erkenntnisse zur Klärung der Forschungsfrage zulassen, ist es Ziel der Masterarbeit, Hinweise zu möglichen Einflussfaktoren des regelwidrigen Verhaltens zu finden.
Das Verhalten von Menschen in Organisationen und im Arbeitsumfeld ist durch mannigfache Einflussfaktoren bestimmt. Als beeinflussende Faktoren im Zusammenhang mit „Rule
Breaking“ lassen sich institutionelle/strukturelle (Zentralisierung/Dezentralisierung; Formalisierung; Amtsschimmel) und persönliche Eigenschaften (emotionale Stabilität/Labilität, Konformität, Extraversion, Offenheit für Erfahrungen, Verträglichkeit, Gewissenhaftigkeit; vgl. die
Big Five des NEO-PI-R Persönlichkeitsinventar) nennen (DeHart-Davis, 2007, S. 894; Curtis,
2010). Diese Faktoren müssen im Rahmen der Masterarbeit ausgeklammert werden. Ebenso
wenig können die Folgen und Implikationen PSRB für die Betroffenen, die Organisationen und
die staatliche Legitimation in die Betrachtung mit einbezogen werden.
Leitlinien Master PMP
33
4. Methode der Arbeit
Die Masterarbeit ist als qualitative Studie angelegt. Neben Interviews sollen aber auch Sekundärdaten ausgewertet werden. Die angestrebte Vorgehensweise und Operationalisierung der
einbezogenen Konzepte wird nachfolgend erläutert.
Das Konzept der PSRB ist ausgerichtet auf privatwirtschaftliche Unternehmungen,
weshalb es zum Zweck der Masterarbeit an die Gegebenheiten der öffentlichen Verwaltungsarbeit anzupassen ist. Die Adaption auf den öffentlichen Sektor hat insbesondere zur Folge,
dass nicht nur Verstösse gegen interne Weisungen betreffend die Gestaltung der Arbeit(-sabläufe) erfasst werden, sondern auch Verstösse gegen formelles und materielles Recht. Der
Grund liegt darin, dass gerade die gesetzlichen Grundlagen das Handeln der öffentlichen Verwaltungsangestellten bestimmt und in diesem Sinne als Handlungsanweisung zu verstehen ist.
Der „rule“ im Konzept des PSRB nach Morrison ist demgegenüber enger gefasst (Morrison,
2006, S. 6). Nicht übernommen aus dem Konzept von Morrison wird die dritte Kategorie der
Motivationsfaktoren, nämlich der Wunsch, einem Unterstellten/Arbeitskollegen zu helfen.
Diese Kategorie sich nämlich nur indirekt mit den Werten des NPM in Verbindung bringen,
indem solchem Verhalten unterstellt wird, es führe letztendlich zu einer besseren Performance
der Organisation (vgl. Abgrenzung).
Im Übrigen lehnt sich PSRB im Sinne der Masterarbeit eng an das Konzept von Morrison an, und definiert sich als wissentliche und willentliche Abweichung von internen, schriftlich festgehaltenen und durchgesetzten Arbeitsanweisungen sowie gesetzlichen Bestimmungen
(i.S. von Gesetz im materiellen Sinn) mit dem primären Ziel, effizienter (untechnisch) zu arbeiten, um einem Unterstellen oder Kollegen zu helfen oder um eine bessere Dienstleistung an
den Bürger erbringen zu können. Hinweise zur Beantwortung der Forschungsfrage werden in
Interviews mit öffentlichen Verwaltungsangestellten erhoben. Die Autorin kann zur Auswahl
der Interviewpartner auf einen Datensatz aus einer quantitativen Umfrage beim Schweizerischen Gemeindepersonal aus dem Jahr 2009 zurückgreifen (Giauque et al., 2009).
Auf dieser föderalen Stufe werden die meisten direkten Dienstleistungen an den Bürger
erbracht, weshalb sie geprägt ist durch eine besondere Nähe zum Bürger, was in Bezug auf die
Forschungsfrage von grossem Wert ist. Ein weiterer Vorteil im Rückgriff auf diesen Datensatz
besteht darin, dass für die Interviews gezielt Mitarbeiter ausgewählt werden können, bei welchen eine überdurchschnittlich starke respektive unterdurchschnittlich schwache PSM festgestellt werden konnte. Es sollen 15 bis 20 Interviews durchgeführt werden. Die Interviews steigen mit 6 kurzen Beispielen ein, wovon sich je drei unter die Kategorie „Effizienz“ respektive
„Bürgerservice“ subsumieren lassen. Die Befragten werden aufgefordert, spontan zu antworten,
Leitlinien Master PMP
34
ob sie sich persönlich in diesem Fall für oder gegen die Anwendung der Regel/Vorschrift/gesetzlichen Bestimmung entscheiden würden. Das nachfolgende Gespräch baut auf diesen Beispielen und der geäusserten Haltung des Befragten auf und wird anhand eines Interviewleitfadens strukturiert. Ziel dieses Gespräches ist aufzudecken, ob die Befragten aus ihrem eigenen
Berufsalltag selber solche Konflikte kennen, von denen sie persönlich betroffen sind, wie sie
damit umgehen und vor allem, wie sie ihre Entscheidung begründen. Das Gespräch wird elektronisch aufgenommen (nur Ton) und soll bei Bedarf für weitere Studien zur Verfügung stehen.
Darauf werden die interviewten Personen vorgängig aufmerksam gemacht (Zustimmungserklärung erforderlich). Eine vollständige Transkription für die Masterarbeit ist nicht vorgesehen;
die wesentlichen Aussagen werden im Rahmen einer bandbasierten Analyse stichwortartig niedergeschrieben (Kuckartz, 2007, S.42).
Leitlinien Master PMP
5. Grobdisposition
Eine erste Gliederung der Masterarbeit lautet wie folgt:
1. Einleitung
1.1. Ausgangslage und Problemstellung
1.2. Aktueller Stand von Forschung und Lehre
1.3. Ziel der Arbeit und Abgrenzung
1.4. Vorgehen
1.5. Aufbau der Arbeit
2. Theoretisch-konzeptionelle Grundlagen
2.1. Bedeutung von Regeln
2.1.1. Gesetzmässigkeit
2.1.2. Bürokratische Organisation und ihre Daseinsberechtigung
2.1.3. Bureaucratic Personality“
2.2. New Public Management
2.2.1. Wertewandel und Verwaltungsarbeit
2.2.2. Forderungen an öffentliche Angestellte
2.3. Public Service Motivation
2.4. Rule Breaking
2.4.1. „Prosocial Rule Breaking“ und Abgrenzung zu bestehenden Konzepten
2.4.2. „The Unbureaucratic Personality“
2.4.3. „Rule-following identities
2.5. Konzeptioneller Bezugsrahmen
3. Qualitative Studie zu PSM und Prosocial Rule-Breaking
3.1. Methodisches Vorgehen
3.2. Ergebnisse
3.3. Diskussion der Ergebnisse
3.3.1. Folgerungen für die Theorie
3.3.2. Folgerungen für die Praxis
4. Zusammenfassung und Grenzen der Arbeit
5. Fazit und zukünftige Forschung
35
Leitlinien Master PMP
36
6. Zeitplan
29. März - 3. April
11. - 24. April
Bereinigung Proposal
Zusammenstellung des Sample, Kontaktaufnahme mit potentiellen Interviewpartnern, Terminvereinbarung für Zeitraum 2. Mai-15. Juni 2011
Interviewleitfaden erstellen
26. - 28. April
Besprechung Interviewleitfaden mit Prof. Vorname Nachname
29. April - 1. Mai
Mai - Juni
Bereinigung Interviewleitfaden
… liegt definitiver Interviewleitfaden vor;
… ist das Sample zusammengestellt;
… sind die Termine für die Interviews fixiert.
Durchführung der Interviews, parallel dazu Transkription
bis 27. Juni
… liegen sämtliche Interviews in transkribierter Form vor
28. Juni - 17. Juli
Auswertung der Interviews (Anhang 2)
bis 17. Juli
… sind sämtliche Interviews ausgewertet.
18. Juli - 28. August
Verfassen der Masterarbeit
bis 28. August
29. August - 11.
September
12. - 18. September
… liegt die Masterarbeit im Entwurf vor.
Korrekturlesen durch Dritte (in dieser Zeit Korrekturlesen einer
Masterarbeit einer Kommilitonin)
Bereinigung der Masterarbeit
bis 19. September
… liegt die bereinigte Masterarbeit vor.
19. - 25. September
Masterarbeit binden etc.
bis 30. September
… Abgabe der Masterarbeit
4. - 10. April
bis 1. Mai
Leitlinien Master PMP
37
7. Provisorisches Literaturverzeichnis
Bemerkung: Das Literaturverzeichnis des Proposals enthält sowohl zitierte als auch zur Verwendung geplante Quellen.
Anderfuhren-Biget, Simon; Varone, Frédéric; Giauque, David & Ritz, Adrian (2010). Motivating Employees of the Public Sector: Does Public Service Motivation Matter? International
Public Management Journal, 13(3), 213-246.
Aldridge, Gerry & Stoker, Rod (2003). Advancing a New Public Service Ethos. London: New
Local Government Network.
Appelbaum, Steven; Iaconi, Giulio & Matousek, Albert (2007). Positive and negative
deviant workplace behaviours: causes, impacts, and solutions. Corporate Governance,
7(5), 586-598.
Baruch, Yahuda; O’Creevy, Mark; Hind, Patricia & Vigoda-Gadot, Eran (2004). Prosocial behavior and job performance does the need for control and the need for achievement make
a difference? Social Behavior and Personality, 32(4), 399-412.
Brewer, Gene A.; Coleman Selden, Sally & Facer II, Rex L. (2000). Individual Conceptions of
Public Service Motivation. Public Administration Review, 60(3), 254-264.
Brief, Arthur P. & Motowidlo, Stephan J. (1986). Prosocial Organizational Behaviors. The
Academy of Management Review, 11(4), 710-725.
Bright, Leonard (2005). Public Employees With High Levels of Public Service Motivation.
Review of Public Personnel Administration, 25(2), 138-154.
Vandenabeele, Wouter (2011). Who Wants to Deliver Public Service? Do Institutional Antecedents of Public Service Motivation Provide an Answer? Review of Public Personnel Administration, 31(1), 87-107.
Chanlat, J-F. (2003). Le Managerialisme et l’Ethique du Bien Commun: La Question de la
Motivation au Travail danses Services Publics. In Thibaut Duvillier; Jean-Louis Genard &
Alexandre Piraux (Hrsg.), La Motivation au Travail dans les Services Publics. Paris: L'Harmattan.
Cooper, Terry L. (1987). Hierarchy, Virtue, and the Practice of Public Administration: A Perspective for Normative Ethics. Public Administration Review, 47(4), 320-328.
Curtis, Catherine (2010). An Investigation of Prosocial Rule Breaking Within the Casual Restraurant Industry. University of Central Florida, Orlando, Florida.
Dahling, Jason J.; Chau, Samantha L.; Mayer, David M. & Gregory, Jane B. (2012). Breaking
rules for the right reasons? An investigation of pro-social rule breaking. Journal of Organizational Behavior, 33(1), 21-42.
De Cremer, David; Mayer, David M.; van Dijke, Marius; Schouten, Barbara C. & Bardes, Mary
(2009). When Does Self-Sacrificial Leadership Motivate Prosocial Behavior? It Depends
on Followers’ Prevention Focus. Journal of Applied Psychology, 94(4), 887-899.
Leitlinien Master PMP
38
De Dreu, Carsten & Nauta, Aukje (2009). Self-Interest and Other-Orientation in Organisational
Behavior. Implications for Job Performance, Prosocial Behavior, and Personal
Initiative. Journal of Applied Psychology, 94(4), 913-926.
DeHart-Davis, Leisha (2007). The Unbureaucratic Personality. Public Administration Review,
67(5), 892-903.
Downs, Anthony (1965). Nonmarket Decision Making. A Theory of Bureaucracy. The
American Economic Review, 55(1), 439-446.
Emery, Yves; Wyser, Carole & Gerber, Sonia. (2009). Contingent HRM in the Public Sector
Different identities and motivations call for a differentiated approach to performance management. Paper presented at the 8th Conference of the International Research Society for
Public Management, Copenhagen. 6-8 April 2009.
Egger-Peitler, Isabell; Hammerschmid, Gerhard & Meyer, Renate (2010). Leadership and Public Service Motivation in a Weberain Public Administration – a German-Austrian Comparative. Paper presented at the 14th Annual Conference of the European Group of Public
Administration (EGPA), Bern, 7-9 April 2010.
Forster, John L. & Jones Judson H. (1978). Rule Orientation and Bureaucratic Reform.
American Journal of Political Science, 22(2), 348-363.
Frederickson, H. George & Hart, David K. (1985). The Public Service and the Patriotism of
Benevolence. Public Administration Review, 45(5), 547-553.
Giauque, David; Ritz, Adrian & Varone, Frédéric (2009) Untersuchung zur Motivation der Beschäftigten im öffentlichen Sektor. Schweizerischer Nationalfonds zur Förderung der Wissenschaftlichen Forschung (SNF). Nationales Forschungsprojekt Nr. 100012-116083.
Fragebogen vom April 2009.
Giauque, David; Ritz, Adrian; Varone, Frédéric; Anderfuhren-Biget, Simon & Waldner, Christian (2011). Putting public service motivation into context: a balance between universalism
and particularism. International Review of Administrative Sciences, 77(2), 227-253.
Grant, Adam M. &Ashford, Susan J. (2008). The dynamics of proactivity at work. Research
in Organizational Behavior, 28, 3-34.
Grant, Adam M. & Mayer, David M. (2009). Good Soldiers and Good Actors: Prosocial and
Impression Management Motives as Interactive Predictors of Affiliative Citizenship
Behaviors. Journal of Applied Psychology, 94(4), 900-912.
Grant, Adam M. & Berg, Justin M. (2010). Prosocial Motivation at Work: When, Why, and
How. Making a Difference Makes a Difference. In Kim S. Cameron & Gretchen M. Spreitzer (Hrsg.), Handbook of Positive Organizational Scholarship. New York: Oxford University Press
Helfferich, Cornelia (2005). Die Qualität qualitativer Daten. Manual für die Duchführung
qualitativer Interviews (2. Aufl.). Wiesbaden: VS.
Leitlinien Master PMP
39
Holzer, Marc (1999). Communicating Commitment: Public Administration as a Calling.
Public Administration & Management, 4(2), 184-207.
Hood, Christopher (1991). A public management for all seasons? Public Administration,
69, 3-19.
Hood, Christopher (1995). The “New Public Mangement” in the 1980s: Variations on a
theme. Accounting, Organizations and Society 20(2), 93-109.
Houston, David J. (2000). Public Service Motivation: A Multivariate Test. Journal of Public
Administration Research and Theory, 10(4), 713-727.
Kuckartz, U. (2009). Einführung in die computergestützte Analyse qualitativer Daten. Wiesbaden: VS.
Ilies, Remus; Smithey Fulmer, Ingrid; Spitzmuller, Matthias & Johnson, Michael D. (2009).
Personality and Citizenship Behavior: The Mediation Role of Job Satisfaction. Journal
of Applied Psychology, 94(4), 945-959.
Leo, Cheryl & Russell-Bennett, Rebekah (2007). Costumer-Oriented Defiance (COD): Exploring Righteous, Sacrificing and Sneaky Behaviors. Proceedings 2007 Australia And
New Zealand Marketing Acadamy Conferences, 3584-3590.
Lienhard, Andreas (2005). Staats- und verwaltungsrechtliche Grundlagen für das New Public
Management in der Schweiz. Analyse, Anforderungen, Impulse, Bern: Stämpfli.
Maesschalck, Jeroen (2004). The impact of New Public Managment reforms on public servants’
ethics: Towards a theory. Public Administration, 82(2), 465-489.
McNeely, Bonnie & Meglino Bruce M. (1994). The Role of Dispositional and Situational Antecedents in Prosocial Organizational Behavior: An Examination of the Intended Beneficiaries of Prosocial Behavior. Journal of Applied Psychology, 79(6), 836-844.
Morrison, Elisabeth W. (2006). Doing the Job Well: An Investigation of Pro-Social Rule
Breaking. Journal of Managment, 32(1), 5-28.
Oberfield, Zachary (2010). Rule following and discretion at government’s frontlines: continuity
and change during organization socialization. Journal of Public Administration
Research and Theory, 20(4), 735-755.
Pandey, Sanjay K.; Wright, Bradley E. & Moynihan, Donald P. (2008). Public Service Motivation and Interpersonal Citizenship Behavior in Public Organizations: Testing a Preliminary
Model. International Public Management Journal, 11(1), 89-108.
Perry, James L. & Porter, Lyman W. (1982). Factors Affecting the Context for Motivation in
Public Organizations. Academy of Management Review 1982, 7(1), 89-98.
Perry, James L. (1996). Measuring Public Service Motivation: An Assessment of Construct
Reliability and Validity. Journal of Public Administration Research and Theory, 6(1), 522.
Leitlinien Master PMP
40
Perry, James L. (1997). Antecedents of Public Service Motivation. Journal of Public Administration Research and Theory, 7(2), 181-197.
Perry, James L. & Wise, Lois Recascino (1990). The Motivational Bases of Public Service.
Public Administration Review, 50(3), 367-373.
Vandenabeele, Wouter (2007). Towards a Public Administration Theory of Public Service Motivation: An Institutional Approach. Public Management Review, 9(4), 545-556.
Vandenabeele, Wouter (2008). Government Calling: Public Service Motivation as an Element
in Selection Government as an Employer of Choice. Public Administration, 86(4), 10891105.
Warren, Danielle E. (2003). Constructive and Destructive Deviance in Organizations. The
Academy of Management Review, 28(4), 622-632.
Leitlinien Master PMP
Anhang:
41
Merkblatt betreffend das Vorliegen von Plagiaten
Geltungsbereich
Das vorliegende Merkblatt findet für alle schriftlichen Arbeiten von Studierenden und Forschenden der Universität Bern Anwendung 6. Bei den schriftlichen Arbeiten handelt es sich
namentlich um Seminar-, Bachelor-, Master- oder Doktorarbeiten, Präsentationsunterlagen,
wissenschaftliche Publikationen oder Forschungsanträge.
Das Merkblatt bildet zugleich Anhang zum Reglement über die wissenschaftliche Integrität
vom 27. März 2007 / 30. April 2007 der Universität Bern sowie zu den Richtlinien der Universitätsleitung betreffend das Vorgehen bei Plagiaten vom 28. August 2007 7.
Zum Begriff des Plagiats
Unter einem Plagiat versteht man die ganze oder teilweise Übernahme eines fremden Werkes
in eine eigene Arbeit ohne Angabe der Quelle und des Autors oder der Autorin 8. Das Plagiat
stellt eine Verletzung des Urheberrechts dar.
Kürzere Passagen eines fremden Werkes dürfen zitiert werden, unter der Voraussetzung, dass
das Zitat entsprechend gekennzeichnet wird und die Quelle angegeben wird (Art. 25 Abs. 2
Urheberrechtsgesetz).
Mögliche Plagiatsformen sind 9:
6
a)
Einreichen eines Werks, welches von einer anderen Person auf Auftrag erstellt wurde,
unter eigenem Namen („Ghostwriting“).
b)
Einreichen eines fremden Werks unter eigenem Namen („Vollplagiat“).
c)
Einreichen der gleichen Arbeit oder von Teilen davon zu verschiedenen Prüfungs- oder
Seminaranlässen bzw. Einreichen von gleichen Manuskripten oder von Teilen davon zu
Publikationszwecken an mehrere Redaktionen, ohne dass die betreffenden Passagen
entsprechend gekennzeichnet sind („Selbstplagiat“).
d)
Übersetzen von fremdsprachigen Texten oder Teilen von fremdsprachigen Texten und
Ausgeben als eigene Texte ohne Quellenangabe („Übersetzungsplagiat“).
e)
Übernahme von Textteilen aus einem fremden Werk, ohne die Quelle mit einem Zitat
deutlich zu machen; dazu gehört namentlich auch das Verwenden von Textteilen aus
dem Internet ohne Quellenangaben („Copy & Paste-Plagiat“).
Beim Merkblatt handelt es sich um eine Adaption des „Merkblatts für den Umgang mit Plagiaten“ der Lehrkommission der Universität Zürich vom 30. April 2007 (vgl. http://www.lehre.uzh.ch/plagiate.html) sowie des
„Zitier-Knigges“ der ETH Zürich (s. http://www.ethz.ch/faculty/exams/plagiarism/).
Weiter wurden folgende Quellen verwendet: CHRISTIAN SCHWARZENEGGER/WOLFGANG WOHLERS,
Plagiatsformen und disziplinarrechtliche Konsequenzen, unijournal (Zeitung der Universität Zürich) 4/2006,
S. 3, sowie GIAN MARTIN, Universitäres Disziplinarrecht – unter besonderer Berücksichtigung der Handhabung von Plagiaten, AJP 4/2007, S. 473 ff., insb. S. 482 ff.
7
Beide Dokumente sind in der Rechtssammlung des Rechtsdienstes enthalten unter den Rubriken „Studium“
und „Forschung“: http://www.rechtsdienst.unibe.ch/content/rechtssammlung/weisungen_der_universitaetsleitung/ index_ger.html
8
Die Quelle ist auch dann anzugeben, wenn der Autor oder die Autorin nicht bekannt sein sollte, was z.B. bei
Wikipedia-Beiträgen der Fall ist.
9
Vgl. SCHWARZENEGGER/WOHLERS (FN 1), S. 3.
Leitlinien Master PMP
42
f)
Übernahme von Textteilen aus einem fremden Werk und Vornahme von geringfügigen
Textanpassungen und -umstellungen, ohne die Quelle mit einem Zitat kenntlich zu machen („Paraphrasieren“).
g)
Übernahme von Textteilen aus einem fremden Werk, allenfalls Paraphrasierung und Zitieren der entsprechenden Quelle, wobei das Zitieren aber nicht im Kontext des übernommenen Textteils bzw. der übernommenen Textteile erfolgt (Beispiel: Verstecken
der plagiierten Quelle in einer Fussnote am Ende der Arbeit).
Zu beachten sind folgende Grundregeln:
Geistige Schöpfungen, Ideen und Theorien anderer Personen in Form von Texten, Tabellen,
Bildern, Figuren und Zeichnungen etc. müssen durch ein Zitat kenntlich gemacht werden und
zwar auch dann, wenn keine wörtliche Übernahme, sondern lediglich eine sinngemässe Wiedergabe des fremden Gedankenguts in eigenen Worten erfolgt. Wird Gedankengut wortwörtlich übernommen, so muss das Zitat zusätzlich in Anführungs- und Schlusszeichen gesetzt
werden. In den einzelnen Fachbereichen sind zudem besondere Zitiervorschriften zu beachten. Diese sind beim Verfassen von wissenschaftlichen Texten zu berücksichtigen und einzuhalten.
Im Einzelnen ist Folgendes zu beachten 10:
1) Quellenangabe: Alle verwendeten Quellen müssen vollständig und nachvollziehbar
ausgewiesen werden, damit ein Aussenstehender diese überprüfen kann. Dafür sind die
gängigen wissenschaftlichen Zitierregeln des betreffenden Faches sowie die speziellen
Vorschriften für das Zitieren elektronischer Quellen zu verwenden.
2) Eigenleistung: Es ist klar zwischen Eigen- und Fremdleistung zu unterscheiden. Bei
Fremdleistungen muss der Autor bzw. die Quelle (z.B. Wikipedia) genannt werden.
Dies gilt gleichermassen für Texte, Computercodes, Tabellen, Grafiken und Daten, und
selbstverständlich auch, wenn diese aus dem Internet stammen.
3) Wörtliche Zitate: Wörtlich übernommener Text (dazu gehören auch Satzteile oder Begriffe) ist in Anführungs- und Schlusszeichen zu setzen, und es ist die Quelle anzugeben.
4) Sinngemässe Zitate (Paraphrase): Bei Literaturstellen, die in eigene Worte gefasst
oder als Zusammenfassung wiedergegeben werden, ist die Quelle anzugeben (und zwar
– in Klammern oder als Fussnote – direkt beim betreffenden Text).
5) Sekundärquellen: Ein Zitat ist als Sekundärquelle zu kennzeichnen, wenn dieses von
einem anderen Autor übernommen wurde, ohne die Originalquelle zu überprüfen 11.
6) Literaturverzeichnis: Am Ende der Arbeit sind alle verwendeten Quellen und „Gedankenväter“ der Arbeit aufzuführen.
7) Grundlagenwissen: Was als Allgemeinwissen (Grundlagenwissen) angenommen werden darf, muss nicht mit einer Quellenangabe versehen werden. Wird das Grundlagenwissen jedoch von anderen Autoren bzw. Autorinnen (etwa aus einem Studienbuch)
wörtlich übernommen, ist die Quelle zu nennen.
UniBE, Juni 2012
10
11
Vgl. „Zitier-Knigge“ der ETH Zürich (FN 1), Abschnitt A.
Beispiel: Müller, Allgemeines Verwaltungsrecht, S. 10, zit. in: Meier, Bundesstaatsrecht, S. 71.