Leitlinien Master PMP 1 LEITLINIEN FÜR SCHRIFTLICHE ARBEITEN IM RAHMEN DES MASTER OF ARTS IN PUBLIC MANAGEMENT AND POLICY (PMP) Die Studienleitung des Master of Arts in Public Management and Policy (PMP) der Universität Bern gestützt auf Art. 19 Abs. 1 i.V.m. Art. 17 f. Studienreglement vom 24.06.2010 mit Änderungen vom 15.09.2014 sowie Art. 16 ff. Studienplan vom 22.05.2014 beschliesst: Inhalt 1 Vorwort ............................................................................................................................... 2 2.1 Seminararbeiten .............................................................................................................. 3 2.2 Masterarbeit .................................................................................................................... 3 2.3 Bewertungskriterien........................................................................................................ 8 2.4 Proposal: Grundlage einer Masterarbeit ......................................................................... 8 3 Formale Regeln für die Anfertigung von Seminar- und Masterarbeiten ............................ 9 3.1 Gliederung .................................................................................................................... 10 3.2 Titel, Tabellen und Abbildungen .................................................................................. 10 3.3 Zitieren fremder Quellen .............................................................................................. 11 4 Tipps zum wissenschaftlichen Schreiben ......................................................................... 20 4.1 Inhaltliches ................................................................................................................... 20 4.2 Selbstevaluation ............................................................................................................ 21 5 Literaturempfehlungen ..................................................................................................... 22 6 Anhang ............................................................................................................................. 23 6.1 Gestaltung des Titelblatts von Seminar- und Masterarbeiten ....................................... 23 6.2 Selbstständigkeitserklärung für Seminararbeiten ......................................................... 24 6.3 Selbstständigkeitserklärung für die Masterarbeit ......................................................... 24 6.4 Einverständniserklärung zur Veröffentlichung der Masterarbeit ................................. 25 6.5 Beispielhaftes Proposal einer Masterarbeit .................................................................. 26 Anhang: Merkblatt betreffend das Vorliegen von Plagiaten der Universität Bern Stand: Mai 2015 Leitlinien Master PMP 1 2 Vorwort Die Studierenden des Master PMP müssen für einen erfolgreichen Studienabschluss verschiedene schriftliche Leistungen im Rahmen von Seminararbeiten sowie der Masterarbeit erbringen. Die folgenden Leitlinien für schriftliche Arbeiten zeigen auf, welche Anforderungen an die Studierenden gestellt werden und wie die konkrete Durchführung der Masterarbeit organisiert ist. 1 Sie sind als Anregungen zu verstehen, deren Verbindlichkeit jeweils mit der betreuenden Person abzuklären ist. Grundsätzlich richten sich die Modalitäten der schriftlichen Arbeiten immer nach der betreuenden Person. Die Basis der Leitlinien bilden - das Reglement über das Masterstudium in Public Management und Politik vom 24.06.2010 mit Änderungen vom 15.09.2014 (Studienreglement) der Studienplan über das über das Masterstudium in Public Management und Politik vom 22.05.2014 Die Leitlinien gelten für Arbeiten mit Beginn ab Herbstsemester 2015. Studierende mit zu diesem Zeitpunkt laufenden Masterarbeiten können diese Leitlinien nach Bedarf verwenden. Das Kompetenzzentrum für Public Management (KPM) der Universität Bern wünscht Ihnen viel Erfolg und viel Freude beim Verfassen der Seminararbeiten sowie der Masterarbeit. Bern, im Mai 2015 1 Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung, wie z.B. Student/in, verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für beide Geschlechter. Leitlinien Master PMP 2 Organisatorisches zu den schriftlichen Arbeiten 2.1 Seminararbeiten 3 Ziel von Seminararbeiten ist es, sich alleine oder innerhalb einer Gruppe vertieft mit einem Thema wissenschaftlich auseinanderzusetzen. Nebst der zweckmässigen Abgrenzung und Einordnung des Themas sowie der Wiedergabe einschlägiger Lehrmeinungen sind insbesondere auch die eigenständige Auseinandersetzung mit dem Problem und das Aufzeigen möglicher Lösungsansätze Kernpunkte der Aufgabenstellung. Im Rahmen von Seminararbeiten können die Studierenden einerseits theoretische Fragestellungen vertiefen, andererseits auch Vorschläge zur Lösung konkreter Praxisprobleme entwickeln. Die konkreten Anforderungen hängen jeweils von der betreuenden Person ab. Wenn nicht anders angegeben, gelten die in Abschnitt drei erläuterten formalen Regeln für die Anfertigung von Seminararbeiten. Auf Wunsch der Studierenden kann nach Bekanntgabe der Note ein mündliches oder schriftliches Feedback zur Arbeit bei der betreuenden Person eingeholt werden. 2.2 Masterarbeit Die Masterarbeit wird im zweiten Studienjahr verfasst und ermöglicht den Studierenden, ein Thema ihrer Wahl umfassend zu bearbeiten. Das Thema stammt aus dem im Vertiefungsstudium gewählten Fachgebiet (Management der öffentlichen Verwaltung, Politikwissenschaft, Volkswirtschaftslehre, Öffentliches Recht) und wird durch die Studierenden selbstständig vorgeschlagen oder in Absprache mit der jeweiligen betreuenden Person (Dozierende des PMPMasterstudiums oder andere zugelassene Lehrperson) erarbeitet. Neben dem Verfassen einer forschungsorientierten Arbeit besteht auch die Möglichkeit eine praxisorientierte, reflektierende Arbeit zu schreiben. Ziel Die Masterarbeit hat zum Ziel, eine Fragestellung wissenschaftlich abgestützt zu bearbeiten. Nebst der zweckmässigen Abgrenzung und Einordnung des Themas sowie der kommentierenden Wiedergabe einschlägiger Lehrmeinungen, sind insbesondere auch die eigenständige Auseinandersetzung mit dem Problem und das Aufzeigen möglicher Lösungsansätze Kernpunkte der Aufgabenstellung. Dabei haben die Studierenden die Fähigkeit nachzuweisen, sich wissenschaftlicher Dokumentationen und methodologisch begründeter Instrumente bedienen zu können. Am Anfang jeder Arbeit steht eine gründliche Literaturanalyse. Termin Die Masterarbeit wird im zweiten Studienjahr verfasst. Um die Arbeit einreichen zu können, müssen die Studierenden die 60-ECTS-Kreditpunkte des interdisziplinären Grundstudiums jedoch vollständig erworben haben. Für die Ausarbeitung stehen 24 Wochen zur Verfügung, in Verbindung mit einem Praktikum (BG 100 %) grundsätzlich 12 Wochen. Die Studierenden sind für die Arbeitsplanung der Masterarbeit selbständig verantwortlich. Die Nichteinhaltung der definitiven Einreichungsfrist nach Ablauf der 24 bzw. 12 Wochen führt zu einem Abzug bei der Bewertung der Masterarbeit. Fristverlängerungen können nur bei ausserordentlich wichtigen Gründen (z. B. Unfall, Krankheit inkl. Arztzeugnis) per Gesuch (elektronisch oder postalisch) beim Studiensekretariat PMP beantragt werden. Sie bedürfen der Zustimmung der betreuenden Person. Leitlinien Master PMP Masterarbeit ohne Praktikum Für eine Masterarbeit ohne Praktikum muss das entsprechende Gesuch (Anmeldeformular) vor Beginn des Bearbeitungszeitraumes mit allen Kontaktdaten des Kandidaten, Arbeitstitel der Masterarbeit, geplantem Bearbeitungszeitraum (24 Wochen) und der Unterschrift der jeweiligen betreuenden Person der Arbeit an das Studiensekretariat PMP gesendet werden. Das Gesuchformular kann auf der Homepage www.kpm.unibe.ch im Downloadbereich heruntergeladen werden. Nach Fertigstellung der Masterarbeit muss neben dem gebundenen Exemplar und der elektronischen Version (samt Anhängen wie Interviewleitfäden, Statistikprogrammprotokollen etc.), welche direkt der betreuenden Person der Arbeit zugestellt wird, ein weiteres gebundenes Exemplar an das Studiensekretariat PMP übergeben oder per Post gesendet werden (Poststempel zählt – bei Nichteinhaltung der Einreichungsfrist gibt es Notenabzug). Der Eingang der Arbeit wird vom Studiensekretariat PMP vermerkt und dem Studierenden wird eine Abgabebestätigung per E-Mail zugesandt. Im Falle einer erwünschten Fristverlängerung ist diese rechtzeitig der betreuenden Person und dem Studiensekretariat PMP (per formlosem elektronischen oder postalischem Gesuch) zu kommunizieren. Die betreuende Person entscheidet schliesslich, ob ein Arztzeugnis o.ä. vorgelegt werden muss. Masterarbeit mit Praktikum Die Masterarbeit kann mit einem Praktikum verbunden werden. Das Praktikum muss mindestens 12 Wochen (bei einem Arbeitspensum von 100%) dauern. Das Arbeitspensum beträgt mindestens 50%. Bei Praktika, die länger als drei Monate dauern, kann die Masterarbeit auch parallel zum Praktikum verfasst werden und nicht wie eigentlich vorgesehen im Anschluss an das Praktikum. Bei Praktika, die länger als 6 Monate dauern, sollte die Masterarbeit innerhalb der ersten sechs Monate verfasst werden. Betreut wird das Praktikum durch die für die Masterarbeit betreuende Person. Da die Aufgabeninhalte des Praktikums grundsätzlich aus dem Bereich des öffentlichen Sektors stammen sollten, werden Praktika in sämtlichen staatlichen Institutionen begrüsst. Bei privatwirtschaftlichen Organisationen und Institutionen des Nonprofit-Sektors sollte der Praktikumswunsch zuerst mit der betreuenden Person besprochen werden. Falls dieser mit dem Praktikumsvorhaben des Masterkandidaten einverstanden ist, kann die Masterarbeit in Verbindung mit dem Praktikum beim Studiensekretariat PMP angemeldet werden. Für die Masterarbeit mit Praktikum muss das entsprechende Gesuch (Anmeldeformular) vor Beginn des Bearbeitungszeitraumes mit allen Kontaktdaten des Kandidaten, Dauer des Praktikums, Name und Adresse des Arbeitgebers, Arbeitstitel der Masterarbeit, geplantem Bearbeitungszeitraum (12 Wochen) sowie der Unterschrift der jeweiligen betreuenden Person beim Studiensekretariat PMP eingereicht oder per Post gesendet werden. Darüber hinaus muss ebenfalls ein Praktikumsvertrags-Formular sowie ein Pflichtenheft vom Arbeitgeber ausgefüllt und an das Studiensekretariat PMP gesendet werden (zusätzlich als Scan per E-Mail). Die Formulare für Praktikumsvertrag, Pflichtenheft 4 Leitlinien Master PMP und Masterarbeitsgesuch können auf der Homepage www.kpm.unibe.ch im Downloadbereich heruntergeladen werden. Nach Abschluss des Praktikums müssen Masterarbeitskandidaten innerhalb von drei Wochen einen maximal fünfseitigen schriftlichen Bericht über das Praktikum verfassen. Der Bericht muss Informationen zum Arbeitgeber (Beschrieb Organisation, verantwortlicher Betreuer) vollbrachten Tätigkeiten, gewonnenen Erkenntnissen, Tipps für zukünftige Bewerber, sowie ein allgemeines Fazit enthalten. Der Bericht ist der betreuenden Person zuzusenden ohne Verzeichnisse und Anhang. Ebenfalls sollten die Studierenden nach Abschluss ihres Praktikums einen zweiseitigen Feedbackbogen zum Praktikum ausfüllen und an das Studiensekretariat PMP zurücksenden oder als Scan mailen. Der Feedbackbogen dient allein dem internen Monitoring der Praktika durch das Studiensekretariat PMP und wird vertraulich behandelt. Eine Vorlage für den Praktikumsbericht sowie den Feedbackbogen kann auf der Homepage www.kpm.unibe.ch im Downloadbereich heruntergeladen werden. Nach Fertigstellung der Masterarbeit muss neben dem gebundenen Exemplar und der elektronischen Version (samt Anhängen wie Do-Files, Interviewleitfäden etc.), welche direkt der betreuenden Person der Arbeit zugestellt wird, ein weiteres gebundenes Exemplar an das Studiensekretariat PMP übergeben oder per Post gesendet werden (Poststempel zählt – bei Nichteinhaltung der Einreichungsfrist gibt es Notenabzug). Die Masterarbeit und der Praktikumsbericht müssen gleichzeitig abgegeben werden. Der Eingang der Arbeit wird vom Studiensekretariat PMP vermerkt und den Studierenden wird eine Abgabebestätigung per E-Mail zugesandt. Im Falle einer gewünschten Fristverlängerung ist diese rechtzeitig der betreuenden Person und dem Studiensekretariat PMP (per formlosem elektronischen oder postalischem Gesuch) zu kommunizieren. Die betreuende Person entscheidet schliesslich, ob ein Arztzeugnis o.ä. vorgelegt werden muss. Formale Vorgaben Die Modalitäten der Masterarbeit richten sich grundsätzlich nach den Anforderungen der betreuenden Person. Die formalen, methodischen, inhaltlichen und interdisziplinären Kriterien des Kompetenzzentrums für Public Management werden in Kapitel drei erläutert. Es sollte jedoch stets mit der betreuenden Person geklärt werden, ob nach den hier vorliegenden Leitlinien oder anderen Vorgaben vorzugehen ist. Die Angaben in Kapitel drei sind dementsprechend als Leitlinien zu verstehen, deren Verbindlichkeit sich nach der Vereinbarung mit der betreuenden Person richtet. Umfang Die Arbeiten können einzeln oder in Gruppen von bis zu drei Personen verfasst werden. Der Umfang sollte bei einer Einzelarbeit 50-70 Seiten ohne Verzeichnisse und Anhang betragen. Der Umfang der Arbeit im Zusammenhang mit einem Praktikum sollte 30-50 Seiten ohne Verzeichnisse und Anhang betragen. Der theoretische Teil kann geringer ausfallen. Eine Gruppenarbeit sollte 70-100 Seiten ohne Verzeichnisse und Anhang nicht überschreiten. Diese Angaben sind Richtgrössen. 5 Leitlinien Master PMP Signifikante Abweichungen können bei der Bewertung einen Punkteabzug zur Folge haben. Betreuung Die Masterarbeit wird durch die zugelassene betreuende Person betreut und bewertet. Die Ausgestaltung der Betreuung sowie die Anzahl der Besprechungstermine und E-Mails liegen im Ermessen der jeweiligen betreuenden Person. Alle Besprechungstermine sollten frühzeitig mit den Betreuenden abgesprochen werden. Folgende Organisation der Betreuung empfiehlt sich: Stufe 1: Vor Beginn der Masterarbeitsphase sollten sich die Studierenden bereits Gedanken darüber machen, ob sie die Masterarbeit mit einem Praktikum kombinieren möchten, oder nicht. Es liegt im Ermessen der Studierenden, ob sie ein Praktikum absolvieren oder nicht. Folgende Fragen sollen als Anregung für den Abklärungsprozess dienen: - Mögliches Thema der Masterarbeit? (Der Themenbereich ist bereits so weit wie möglich einzugrenzen) - In Frage kommende betreuende Person? - Interdisziplinärer Ansatz? - Realisierbarkeit? - Weitere Anregungen/offene Fragen? - Soll die Masterarbeit mit einem Praktikum kombiniert werden? - Wo könnte ich das Praktikum absolvieren? Mögliche Adressen für Bewerbungen? Wo haben andere PMP-Studierende bereits ein Praktikum absolviert? - Welche Ziele möchte ich mit dem Praktikum erreichen? - In welche Tätigkeitsgebiete möchte ich Einblick erhalten? - Wie stelle ich einen Konnex zu meiner Masterarbeit her? - Ist mein Vorhaben realistisch? Stufe 2: Nachdem das Themenspektrum der Masterarbeit eingegrenzt und/oder ein Praktikumsplatz gefunden wurde, sollte der Studierende den für die Betreuung gewünschte Person mit dem Masterarbeitsanliegen kontaktieren und um ein Erstgespräch bitten. Vor dem Gespräch sind der betreuenden Person bis zu drei schriftlich ausgearbeitete Themenvorschläge in elektronischer Form einzureichen. Im Anschluss an das Gespräch kann der Studierende das jeweils zutreffende Gesuch (Anmeldeformular mit oder ohne Praktikum) für die Masterarbeit von der betreuenden Person unterschreiben lassen und beim Studiensekretariat PMP einreichen. Gesuche mit vorgesehenem Praktikum sollten spätestens am Ende des Semesters, nach welchem das Praktikum beginnt, eingereicht werden. Stufe 3: Nach dem Erstgespräch mit der betreuenden Person wird innerhalb von vier Wochen ein Proposal mit weiteren Details zur geplanten Arbeit 6 Leitlinien Master PMP 7 (siehe Abschnitt 2.4) der betreuenden Person abgegeben. Je nach Feedback der betreuenden Person kann auf Initiative des Studierenden ein weiteres Gespräch anberaumt werden, das gegebenenfalls in einer Überarbeitung des Proposals mündet. Stufe 4: Schliesslich wird die Arbeit entsprechend der Modalitäten der betreuenden Person verfasst. Während des Bearbeitungszeitraumes empfiehlt sich bei folgenden Arbeitsschritten oder Vorkommnissen eine Rücksprache mit der betreuenden Person: - Einreichung der Interviewleitfaden oder Fragebogenentwürfe - Mitteilung der Informationen über zu befragende Personen, Grundgesamtheit - Massgebliche Abweichung von der im Proposal festgehaltenen Ausrichtung der Arbeit - Nicht vorhersehbare Ereignisse, Schwierigkeiten bei der Arbeit Stufe 5: Fristgerechte Abgabe der Arbeit in gebundener und elektronischer Form. Feedback sowie Vergabe der Note samt Zusendung eines Kurzgutachtens durch die betreuende Person. Bewertungskriterien Die Kriterien für die Beurteilung der Masterarbeit richten sich nach den Anforderungen der Fakultät der betreuenden Person. Die Beurteilungskriterien des Kompetenzzentrums für Public Management werden in Abschnitt 2.3 erläutert. Korrektur Die Arbeit wird in der Regel innerhalb von zwei Monaten korrigiert. Ein Kurzgutachten mit Feedback zur Arbeit wird den Studierenden nach Abschluss der Korrektur zugestellt. Notenvergabe 6.0 5.5 5.0 4.5 4.0 1.0-3.5 = hervorragend = sehr gut = gut = befriedigend = ausreichend/genügend = ungenügend Eine Note von 4.0 oder mehr gilt als genügend und führt zur Vergabe der für die Masterarbeit vorgesehenen 30 ECTS Punkte. Liegt die Note unter 4.0, kann die betreuende Person von den Studierenden eine überarbeitete Fassung verlangen, welche spätestens 6 Monate nach Eröffnung des Nichtbestehens einzureichen ist. Ein erneutes Nichtbestehen hat den definitiven Ausschluss der Studierenden zur Folge. Veröffentlichung Masterarbeiten, die mit der Note 5.0 beurteilt oder höher bewertet wurden, werden auf der Homepage des Kompetenzzentrums für Public Management veröffentlicht, sofern von den Verfassern das Einverständnis zur Veröffentlichung vorliegt (siehe Anhang 6.4) Die Vertraulichkeit von Arbeiten ist bei der Einreichung deutlich zu kommunizieren und auf dem Titelblatt festzuhalten („Vertrauliche Arbeit!“). Leitlinien Master PMP 2.3 8 Bewertungskriterien Die Bewertungskriterien für Seminar- und Masterarbeiten können je nach betreuender Person variieren und gegebenenfalls unterschiedlich gewichtet werden. Es empfiehlt sich daher, sich vor Beginn der Arbeit mit der jeweiligen betreuenden Person abzusprechen. Falls keine Spezifizierung durch die betreuende Person des Kompetenzzentrums für Public Management gemacht wird, gelten folgende Kriterien: Formale Kriterien: - Darstellung, Präsentation (Abbildungen, Schrift, Zeilenabstand, Seiteneinteilung, -nummerierung, -anzahl, visueller Gesamteindruck) Vollständigkeit (Aufbau, Verzeichnisse, Anhang) Schriftlicher Ausdruck (Stil: klar, flüssig, präzise, Rechtschreibung, Grammatik, Interpunktion) Zitierweise (korrekte Kennzeichnung fremder Gedanken, Nachvollziehbarkeit, Einheitlichkeit; vgl. Kapitel 3) Methodische Kriterien: - Verarbeitung relevanter Literatur (Aktualität, Relevanz, Auswahl, Ausgewogenheit zwischen Praxis- und wissenschaftlicher Literatur) - Angemessenheit der Methodenwahl und Vorgehensweise zur Informationsbeschaffung (Vorgehensstrategie, Nachvollziehbarkeit, Argumentation) - Konkrete Anwendung der Methoden (Vorgehensschritte, Auswertung) - Gliederung (logischer Aufbau), Angemessenheit der Gewichtung Inhaltliche Kriterien: - Klarheit und Logik der Gedankenfolge (Nachvollziehbarkeit, Argumentation) - Fachlicher Bezug, Aktualität, Vertiefung, Schwerpunktsetzung - Originalität des Lösungsweges, der Gedanken und Argumente - Eigenständigkeit, Selbständigkeit - Kritik- und Reflexionsfähigkeit, Fähigkeit zur Analyse und Interpretation - Angemessenheit der interdisziplinären Themenbearbeitung - ggf. Bedeutung für die Praxis (inkl. Gestaltungsempfehlungen) - Zielerreichung, Behandlung des Themas, Problembezug, Aussagekraft 2.4 Proposal: Grundlage einer Masterarbeit Das Proposal steht am Anfang jeder Masterarbeit und bildet die Grundlage für ein zielorientiertes und planmässiges Vorgehen. Es handelt sich dabei um einen Vorschlag oder Arbeitsplan, welcher ca. fünf Seiten (gegebenenfalls auch mehr) umfasst und folgende Punkte enthält: - Titel der Arbeit Dabei handelt es sich immer noch um einen Arbeitstitel, der überarbeitet werden kann. Wichtig ist, dass dieser Arbeitstitel ziel- und situationsgerecht formuliert wird. Das im Titel Angekündigte muss in der vorgesehenen Zeit und innerhalb der zur Verfügung stehenden Seitenzahl behandelt werden können. Konkret ist so vorzugehen, dass der Titel so lange eingeschränkt wird, bis eine Bewältigung inhaltlich und methodisch möglich ist. Leitlinien Master PMP 9 - Ausgangslage und Problemstellung Der Studierende legt grob die Ausgangslage dar (Wo ist das Thema theoretisch-konzeptionell einzuordnen? Welches Problem liegt in der Praxis vor?) und gibt eine präzise Erläuterung des zu untersuchenden Problems. - Zielsetzung der Arbeit, Fragestellung und Abgrenzung Der Studierende formuliert die Ziele der Arbeit, Fragestellungen und allfällige Hypothesen. Es soll klar ersichtlich sein, was die/der Studierende mit ihrer/seiner Arbeit erreichen will und warum diese Arbeit überhaupt geschrieben werden soll. Zudem wird der Untersuchungsgegenstand von naheliegenden Fragestellungen und Themenfeldern abgegrenzt. Der Fokus der Arbeit muss klar zum Ausdruck kommen. - Methode der Arbeit Der Studierende äussert sich hier zur Auswahl und Anwendung der Untersuchungsmethode (Literaturanalyse, Interviews, Fragebogen, Workshops, Fallstudien etc.). Es ist dem Kompetenzzentrum für Public Management ein besonderes Anliegen, dass bei empirischen Arbeiten sehr sorgfältig vorgegangen wird, d. h. die etwaigen Praxispartner sollen vom Sinn der Arbeit überzeugt sein. Aus diesem Grund dürfen empirische Erhebungen erst nach Genehmigung des Proposals und in Absprache mit der betreuenden Person durchgeführt werden. - Grobdisposition Eine erste Übersicht über die Kapitelabfolge soll Klarheit über den Aufbau der Arbeit geben. - Zeitplan Grundsätzlich ist es sehr schwierig, eine wissenschaftliche Arbeit zeitlich detailliert zu planen. Die Studierenden sollten dennoch versuchen, ausgehend vom vorgegebenen bzw. angestrebten Abgabezeitpunkt, ihre Hauptaktivitäten in eine Zeitstruktur zu bringen (z. B. Kick-off-Besprechung, erste Recherchearbeiten, Verfassen des Proposals, Literaturverarbeitung, Durchführung der Empirie, Verfassen des Textes, Abgabe). - Provisorisches Literaturverzeichnis Quellenvorschläge, welche in der Arbeit Verwendung finden sollen, sind im Proposal zu erfassen. 3 Formale Regeln für die Anfertigung von Seminar- und Masterarbeiten Bei der Anfertigung einer Seminar- oder Masterarbeit ist es unerlässlich, einige zwingende Regeln und Konventionen einzuhalten. Wahrhaftigkeit und Integrität bilden die zentralen Grundlagen der wissenschaftlichen Tätigkeit. Urheberrechtlich geschützte Werke oder Werkteile müssen mit Quellenangabe erfolgen. Die Universität Bern duldet keine Plagiate. Die nachfolgenden Ausführungen sollen auf die wichtigsten Grundregeln über den formalen Aufbau und die vorgeschriebene Zitierweise eingehen. Die hier erläuterten formalen Vorgaben sind als Leitlinien zu verstehen und können von den jeweiligen konkreten Anforderungen Dozierender des Kompetenzzentrums für Public Management abweichen. Leitlinien Master PMP 3.1 10 Gliederung Die Arbeit ist wie folgt aufzubauen: - Titelblatt (vgl. Beispiel im Anhang 1) Evtl. Vorwort (max. 1 Seite) Zusammenfassung und Ergebnisse (max. 2 Seiten) Inhaltsverzeichnis mit Seitenangabe (inkl. Seitenangabe aller Verzeichnisse & des Anhanges) Evtl. Abbildungsverzeichnis Evtl. Tabellenverzeichnis Evtl. Abkürzungsverzeichnis Evtl. Anhangverzeichnis Kapitel/Abschnitte gemäss Inhaltsverzeichnis Evtl. Anhang (nummeriert und mit Titeln versehen) Selbstständigkeitserklärung (vgl. Anhang 6.2) Einverständniserklärung zur Veröffentlichung der Masterarbeit (vgl. Anhang 6.4) Literaturverzeichnis Evtl. Rechtsquellenverzeichnis Die folgenden Angaben dienen als Hilfestellung und gewährleisten eine mehr oder weniger ähnliche Gestaltung der schriftlichen Arbeiten am Kompetenzzentrum für Public Management. Abweichungen davon sind möglich und im Voraus mit der betreuenden Person zu besprechen. Die Arbeit ist auf einseitig beschriebenen (A4) Blättern gebunden abzuliefern (Ränder: 3 cm links, 2 cm rechts). Der Zeilenabstand ist 1.5-zeilig. Lediglich längere Zitate können mit einfachem Zeilenabstand geschrieben werden. Fussnoten sind immer einzeilig darzustellen. Für die Nummerierung der Seiten sind arabische Ziffern zu verwenden. Alle Seiten vor und/oder nach dem Textteil (z. B. Inhaltsverzeichnis oder Anhang) sollten mit römischen Ziffern bezeichnet werden. Für den Textkörper wird die Schriftgrösse 12 und für Fussnoten/Kopfzeilen die Schriftgrösse 10 verwendet. Als Textschrift gilt die Schriftart Times New Roman. Die auf Seite fünf erwähnten Richtgrössen zur Seitenzahl geben an, in welchem Umfang eine Arbeit in etwa verfasst werden soll. Abweichungen sind möglich, doch empfiehlt es sich bei signifikanten Abweichungen frühzeitig mit der betreuenden Person Kontakt aufzunehmen und nach Optimierungsmöglichkeiten zu suchen. Wir erwarten, dass die Studierenden ihre Arbeiten bezüglich Rechtschreibung und Interpunktion (siehe Duden, Band 1, neueste Auflage) sorgfältig abfassen und sie sauber ausdrucken. Es ist empfehlenswert, die Arbeit mindestens einer vertrauenswürdigen und sorgfältigen Person zum Korrekturlesen zu überlassen. Langjährige eigene Erfahrungen haben gezeigt, dass sich Tippfehler erstens sehr schnell einschleichen und zweitens meist durch die „tippende“ Person nicht so schnell entdeckt werden wie von jemandem, der den Text zum ersten Mal sieht. Aus Quellen übernommene Abbildungen und Tabellen sind kontrastreich und sauber wiederzugeben. Im Text sind die Pronomen „ich“ oder „wir“ („pluralis maiestatis“) zu vermeiden und durch „die Verfasserin“, „der Projektbearbeiter“ etc. zu ersetzen. Allerdings sollte von diesen etwas schwerfälligen Formulierungen nur sparsam Gebrauch gemacht werden. In den weitaus meisten Fällen lässt sich von der Sache her argumentieren. 3.2 Titel, Tabellen und Abbildungen Titel von Textabschnitten und Abbildungen sind kurz und prägnant zu formulieren sowie angemessen zu gestalten (Schriftgrösse etc.). Sie geben den wesentlichen Inhalt des nachfolgenden Textes oder der Tabelle/Abbildung wieder (kürzeste Form der Zusammenfassung). Fragen Leitlinien Master PMP 11 oder ganze Sätze sind dabei zu vermeiden. Titel enthalten keine Artikel (z. B. „Titel“ anstatt „Der Titel“). Tabellen und Abbildungen sind zu nummerieren und mit einer den Inhalt treffenden Beschriftung sowie mit Quellenangaben zu versehen. Sie sind Bestandteile des Textes und als solche kurz einzuleiten und zu kommentieren. Vermeiden Sie es, Tabellen oder Abbildungen unmittelbar zu Beginn oder am Schluss eines Abschnittes zu platzieren. Abbildungen, Tabellen sind zudem sauber und einheitlich gestaltet in die Arbeit zu integrieren. 3.3 Zitieren fremder Quellen Jede Übernahme von fremden Texten oder Ideen ist kenntlich zu machen. Dies gilt sowohl für das wörtliche Zitat als auch für die sinngemässe Wiedergabe. Die Quellenangaben sind so deutlich wie möglich vorzunehmen, so dass sie jederzeit nachprüfbar sind. Generell muss jedes Zitat folgenden drei Kriterien genügen: 1. 2. 3. Wissenschaftliche Ehrlichkeit Nachvollziehbarkeit Einheitlichkeit Die nachfolgend erläuterten Zitier-Leitlinien des Kompetenzzentrums für Public Management basieren grösstenteils auf dem Standard der American Psychological Association (APA). 2 Sie gelten für sämtliche schriftlichen Arbeiten im Rahmen des Master PMP, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Fehlen in den vorliegenden Leitlinien klärende Erläuterungen zu einem konkreten Zitierproblem, so können sich die Studierenden jederzeit an ihre betreuende Person wenden. Als Alternative zur KPM-Zitierweise kann in Absprache mit der betreuenden Person auch mit der juristischen Zitierweise in Form von Fussnoten oder anderen anerkannten Zitierstandards gearbeitet werden (z.B. Harvard/MLA). Grundsätzlich definiert der KPM-Standard, dass Quellenangaben stets in den Fliesstext integriert werden müssen. Fuss- oder Endnoten können demnach nur verwendet werden, um über den Text hinaus gehende Anmerkungen oder Querverweise zu machen. Im Folgenden wird erläutert, wie paraphrasierende oder direkte Zitate im Text kenntlich gemacht werden und wie sämtliche verwendeten Quellen nach KPM-Standard im Literaturverzeichnis aufgeführt werden sollten. A. Literaturangaben im Fliesstext Je nach Anzahl der Verfasser einer Quelle und je nach Anzahl der in einem Abschnitt zitierten Quellen gelten unterschiedliche Regeln für die formale Ausgestaltung der Quellenangaben im Text. Die folgende Tabelle bietet eine Übersicht über die gängigen Regeln für paraphrasierende und direkte Zitate. 2 APA-Standard ist mittlerweile in der sechsten Auflage verfügbar. Die meisten der im Folgenden erläuterten Regeln können im Publikationshandbuch der APA auf den Seiten 174 bis 192 nachgelesen werden: American Psychological Association. (2010). Publication manual of the American Psychological Association (6. Aufl.). Washington, DC: American Psychological Association. Leitlinien Master PMP 12 Tabelle 1: Gängige Zitierregeln nach KPM-Standard für Literaturangaben im Text Regel Beispiel Falls eine Quelle zwei Autoren hat, werden beide Nachnamen stets in der Klammer aufgeführt und durch ein „&“ verbunden. Werden die Namen im Text erwähnt, steht ein „und“. - (Ritz & Sager, 2010, S. 123-126) Ab drei Autoren wird nur noch der Nachname des ersten Autors aufgeführt und der Rest durch die Abkürzung „et al.“ ersetzt. - (Lienhard et al., 2005, S. 51) Wurden mehrere Publikationen desselben Autors oder Autorenkollektivs aus dem gleichen Jahr verwendet, so ist den Publikationen nach der Jahreszahl ein kleiner Buchstabe in aufsteigender Reihenfolge gemäss der Anordnung im Literaturverzeichnis hinzuzufügen. Wenn sich das Zitat auf mehrere Seiten bezieht, so werden die erste und die letzte Seite angegeben. Die Zusätze f. (eine fortfolgende Seite) oder ff. (fortfolgende Seiten) haben im Rahmen des KPMStandard keine Gültigkeit. Falls der Autor einer Quelle nicht bekannt ist, wird anstatt dessen die Institution genannt, die die Quelle veröffentlichte. Nur wenn ausdrücklich vermerkt ist, dass ein Autor anonym ist, wird das Werk unter dem Ausdruck „Unbekannt“ zitiert und im Literaturverzeichnis unter dem Buchstaben U eingeordnet. Falls das Datum einer Quelle nicht bekannt ist, wird das Werk unter dem Ausdruck „ohne Datum“ zitiert. Wird eine Quelle von einem Autor übernommen, ohne dass die Originalquelle nachgeprüft werden kann (sollte nur in Ausnahmefällen vorkommen), ist dies durch „zitiert nach“ (zit. n.) kenntlich zu machen. Wurden innerhalb eines Absatzes mehrere Quellen paraphrasiert, so werden sie am Ende des Absatzes innerhalb einer Klammer alphabetisch geordnet und per Semikolon voneinander getrennt. - Ritz und Sager (2010, S. 123-126) betonen (…) - Lienhard et al. (2005, S. 51) erwähnen (…) - (Sager, 2007a, S. 435) - (Sager, 2007b, S. 273-274) - (Rosser, 2010, S. 550-553) - (Steiner et al., 2008, S. 8-12) - (….) FLAG bietet sich als Fallbeispiel an, da es seit 1997 immer wieder evaluiert und ausführlich dokumentiert worden ist (Schweizerischer Bundesrat, 2009, S. 7928). - (Unbekannt, 2000, S. 432) - (Lackes & Heldt, ohne Datum) - (Weber, 1980, S. 954, zit. n. Sager & Rosser, 2009, S. 1140) - (Bogumil, 2007, S. 201; Emery et al., 2009, S. 162-163; Rosser, 2010, S. 550) Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an die American Psychological Association (2010, S. 174-192) und Metzger (2010, S. 185-224) Leitlinien Master PMP 13 (1) Sinngemässe Zitate Sinngemässe Zitate sind Zitate, in denen ein Autor die Gedankengänge eines Quelltextes mit eigenen Worten wiedergibt. Sinngemässe Zitate müssen stets kenntlich gemacht werden, indem im Anschluss an den Satz, Absatz, oder Abschnitt, in welchem die fremde Idee paraphrasiert wurde, in Klammer der Verfasser, das Jahr und die Seitenangabe der Quelle genannt werden. Falls der Verfasser bereits im Fliesstext erwähnt wurde, steht unmittelbar nach seinem Namen in Klammer das Jahr und die Seitenzahl der Quelle. Beispiel: Die Kooperationsform der Public Private Partnership ist nicht eindeutig von den Kooperationsformen Auslagerung oder Beschaffung abgrenzbar. Wenn im Rahmen einer Kooperation mehr als eine Wertschöpfungsstufe involviert ist, spricht dies jedoch für eine PPP (Lienhard & Marti Locher, 2010, S. 21). (2) Wörtliche Zitate Wörtliche Zitate sind Zitate, die eins zu eins aus einer Quelle übernommen wurden. Diese Zitate werden vom übrigen Text durch Anführungszeichen hervorgehoben. Allgemein gilt für wörtliche Zitate der Grundsatz der „Originaltreue“. Sie haben bezüglich ihrer Orthographie, Interpunktion, Fett- und Sperrdruck, Scharf-S [„ß“], Schreibfehlern etc.) dem Original zu entsprechen. Abweichungen vom Original (Einschub, Hervorhebung, Fettschrift etc.) sind mittels eckiger Klammern zu kennzeichnen. Das Auslassen von Passagen innerhalb des Direktzitats ist mittels drei Punkten innerhalb runder Klammern (…) kenntlich zu machen. Falls ein ganzer Satz ausgelassen wird, sind vier Punkte innerhalb runder Klammern zu setzen. Wird eine Textstelle zitiert, die bereits ein Zitat enthält, wird die zitierte Passage mit doppelten („...“), das Zitat im Zitat mit einfachen (‚...’) Anführungszeichen gekennzeichnet. Ist ein Direktzitat länger als 40 Wörter, wird es als separater Block ohne Anführungszeichen aufgeführt. Kürzere Direktzitate müssen in den Fliesstext integriert werden. Bei Direktzitaten, die mitten im Satz stehen, wird unmittelbar nach den schliessenden Anführungszeichen in Klammern die Quelle samt Seitenzahl aufgeführt und der Satz anschliessend zu Ende geführt. Wenn das Direktzitat am Ende eines Satzes steht, wird die Quelle samt Seitenzahl unmittelbar nach den Anführungszeichen in Klammern genannt und der Satz durch einen Punkt hinter der Klammer abgeschlossen. Beispiel 1: Unter Public Private Partnership werden „(...) jene Formen der Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Wirtschaftssubjekten verstanden, in denen sich beide Seiten auf der Grundlage vertraglicher Beziehungen freiwillig dazu verpflichten, speziell abgegrenzte Aufgabenkomplexe in unternehmerischer Weise zu erledigen“ (Thom & Ritz, 2008, S. 236). Beispiel 2: „Die Abgrenzung von PPP [steht für Public Private Partnership] zu Auslagerungen oder Beschaffungen kann mitunter nicht klar gezogen werden. Ein wesentliches Indiz für eine PPP besteht allerdings diesbezüglich darin, dass die Kooperation mehr als eine Wertschöpfungsstufe [Hervorhebung durch die Verfasserin] beinhaltet“ (Lienhard & Marti Locher, 2010, S. 21). Leitlinien Master PMP 14 Beispiel 3: Bosbach (2000, S. 44-48, zit. n. Thom & Ritz, 2008, S. 340) definiert folgende fünf Schritte der Leistungsbeurteilung: 1. Bestimmung der relevanten und dem Mitarbeitenden individuell zurechenbaren Arbeitsergebnisse. 2. Gewichtung der beurteilungsrelevanten Arbeitsergebnisse. Je bedeutungsvoller das Arbeitsergebnis für den Output, die Gruppe oder die Institution, desto höher dessen Gewicht. 3. Festlegung des Massstabs für einzelne Arbeitsmerkmale (z.B. Quantität, Qualität, Akzeptanz) und Bewertung der Arbeitsergebnisse sowie Festlegung des Beitrags zum Output. 4. Festlegung des Maßstabs für das Gesamturteil und Bewertung der einzelnen Arbeitsergebnisse und des Gesamtarbeitsergebnisses danach. 5. Überprüfung der Stimmigkeit zwischen Beurteilung nach Arbeitsmerkmalen (Schritt drei) und Gesamturteil (Schritt vier). (3) Zitierung von Rechtsnormen Rechtsnormen können entweder im Text oder in Fussnoten zitiert werden. Für Fussnoten gilt: Bezieht sich die Fussnote auf einen ganzen Satz, so wird die Anmerkungsziffer hinter dem Satzzeichen des betreffenden Satzes eingefügt. Bezieht sie sich jedoch nur auf ein Wort, kann die Ziffer direkt im Anschluss an das Wort eingefügt werden. Beispiele: - - Der Gesetzgeber hat das Schweizerische Heilmittelinstitut als Verwaltungsträger der dezentralen Verwaltung im Sinne von Art. 6 Abs. 2 Bst. f und Art. 8 Abs. 3 RVOV errichtet. Der Gesetzgeber hat das Schweizerische Heilmittelinstitut als Verwaltungsträger der dezentralen Verwaltung errichtet (Art. 6 Abs. 2 Bst. f & Art. 8 Abs. 3 RVOV). Der Gesetzgeber hat das Schweizerische Heilmittelinstitut als Verwaltungsträger der dezentralen Verwaltung errichtet.1 [Erscheint in Fussnote:] 1 Art. 6 Abs. 2 Bst. f und Art. 8 Abs. 3 RVOV. B. Gestaltung des Literaturverzeichnisses Das Literaturverzeichnis dient dem Zweck, im Text erwähnte Quellen einwandfrei identifizieren und wiederfinden zu können. Beim Erstellen des Verzeichnisses ist daher sorgfältig darauf zu achten, dass alle Angaben korrekt und vollständig sind. Grundsätzlich müssen im Literaturverzeichnis alle im Text zitierten Quellen aufgeführt werden. Quellen, die zwar gelesen, aber nicht im Text zitiert wurden, dürfen nicht im Literaturverzeichnis erwähnt werden. Gegebenenfalls verwendete persönliche Briefe, Memoranden und informelle elektronische Kommunikation sind ebenfalls nicht Teil des Literaturverzeichnisses, sondern werden nur im Text erwähnt. Leitlinien Master PMP 15 Ist es Anliegen der Autorenschaft respektive dient es zur Verdeutlichung und ist mit dem Kommunikationspartner abgesprochen, kann es auch als separates Verzeichnis eingeführt werden (z.B. „weitere Quellen“). Was die Reihenfolge der Referenzen betrifft, so werden die Einträge alphabetisch geordnet nach Nachname des Verfassers aufgezählt. Bei Nachnamen, die mit dem gleichen Buchstaben beginnen, ist der jeweils nächste abweichende Buchstabe zu berücksichtigen. Literaturangaben, die nur einen Autor aufweisen, werden im Falle des gleichen Anfangsbuchstabens Referenzen mit mehreren Autoren vorgezogen. Bei Titeln, die den gleichen Erstautor, aber unterschiedliche Zweitautoren nennen, ist der Anfangsbuchstabe des Zweitautors massgeblich. Bei mehreren Werken desselben Autors oder Autorenkollektivs aus unterschiedlichen Jahren wird das älteste zuerst genannt, um anschliessend chronologisch alle weiteren aufzuzählen. Mehrere Werke eines Autors, die aus demselben Jahr stammen, werden wie bereits erwähnt durch Kleinbuchstaben in aufsteigender Reihenfolge gekennzeichnet und alphabetisch geordnet nach dem Titel des Werks erwähnt. Grundsätzlich sind bei der Aufzählung mehrerer Autoren eines Werkes die Autorennamen durch das Setzen von Semikolons zu trennen. Vor dem letztgenannten Autor wird anstatt eines Kommas ein „&“ gesetzt. Falls kein Verfasser ausfindig gemacht werden kann, rückt die Institution, die die Quelle herausgegeben hat, an erste Stelle und ist massgeblich für die Platzierung innerhalb des Literaturverzeichnisses. Falls mehrere Ausgaben eines Werkes existieren, muss die verwendete Auflage angegeben werden. Bei englischen Titeln wird nur der erste Buchstabe grossgeschrieben. Bis auf die üblichen Ausnahmen (Eigennahmen etc.) wird ansonsten jedes folgende Wort kleingeschrieben. Leitlinien Master PMP 16 Im Folgenden werden die Zitierregeln für einige gängige Quellenformate erläutert: (1) Bücher Name, Vorname 3 (evtl. Hrsg.) (Jahr). Titel des Werkes (x. Aufl.). Ort: Verlag. Die Angabe der Auflage entfällt bei Erstauflagen. Beispiele: - Steiner, Reto (2002). Interkommunale Zusammenarbeit und Gemeindezusammenschlüsse in der Schweiz. Erklärungsansätze, Umsetzungsmöglichkeiten und Erfolgsaussichten. Bern: Haupt. - Thom, Norbert & Ritz, Adrian (2008). Public Management. Innovative Konzepte zur Führung im öffentlichen Sektor (4. Aufl.). Wiesbaden: Gabler. - Lienhard, Andreas; Ritz, Adrian; Steiner, Reto & Ladner, Andreas (Hrsg.) (2005). 10 Jahre New Public Management in der Schweiz - Bilanz, Irrtümer und Erfolgsfaktoren. Bern: Haupt. (2) Sammelwerke Name, Vorname (Jahr). Titel des Kapitels. In Vorname Name (Hrsg.), Titel des Werkes (x. Aufl., Seitenzahl S. x-y). Ort: Verlag. Die Angabe der Auflage entfällt bei Erstauflagen. Beispiele: - Ritz, Adrian & Sinelli, Peter (2010). Talent Management – Überblick und konzeptionelle Grundlagen. In Adrian Ritz & Norbert Thom (Hrsg.), Talent Management. Talente identifizieren, Kompetenzen entwickeln, Leistungsträger erhalten (S. 3-23). Wiesbaden: Gabler. - Ritz, A. & Sinelli, P. (2011). Talent Management – Überblick und konzeptionelle Grundlagen. In A. Ritz & N. Thom (Hrsg.), Talent Management. Talente identifizieren, Kompetenzen entwickeln, Leistungsträger erhalten (2. Aufl., S. 3-23). Wiesbaden: Gabler. - Emery, Yves; Giauque, David & Ritz, Adrian (2009). Institutional policies and reforms of public administration. In Stéphane Nahrath & Frédéric Varone (Hrsg.), Rediscovering public law and public administration in comparative policy analysis: a tribute to Peter Knoepfel (S. 159-176). Bern: Haupt. (3) Zeitschriftenartikel Name, Vorname (Jahr). Titel des Artikels. Titel der Zeitschrift, Jahrgang(Ausgabe), Seitenzahl [ohne S. x.]. Beispiele: - Steiner, Reto (2003). The causes, spread and effects of intermunicipal cooperation and municipal mergers in Switzerland. Public Management Review, 5(4), 551-571. - Sager, Fritz; Ritz, Adrian & Bussmann, Kristina (2010). Utilization-focused performance reporting. A three-step model for the development of matching goals and indicators. Public 3 Hiermit sind Vor- und Nachname des Autors gemeint. Leitlinien Master PMP 17 Money and Management: Integrating Theory and Practice in Public Management, 30(1), 55-62. (4) Online-Quellen Der Nachweis von Internet-Quellen ist aus zweierlei Gründen mit Problemen behaftet. Zum einen gilt lediglich veröffentlichtes Material als wissenschaftlich akzeptiert und kann erst dann zitiert werden. Zwar sind Daten aus elektronischen Informationssystemen meist aktueller als herkömmliche Quellen, gelten aber im strengen Sinne als noch nicht veröffentlicht. 4 Um solche Quellen wissenschaftlich abzusichern wird empfohlen, mit den Autoren Kontakt aufzunehmen (z. B. per E-Mail) und anzufragen, ob die Daten bereits auf herkömmliche Art veröffentlicht wurden. Zum anderen besteht die Gefahr, dass die heute gefundene Quelle bereits schon morgen nicht mehr im Internet vorhanden ist. Da jedoch das Literaturverzeichnis eine Überprüfung der verwendeten Quellen garantieren soll, müssen entsprechende Vorsichtsmassnahmen getroffen werden. Es empfiehlt sich, die elektronischen Dokumente stets zu speichern und auszudrucken. Für Online-Quellen gelten grundsätzlich die gleichen Richtwerte wie für andere Quellen: Name, Vorname (Jahr). Titel. URL: Pfad, Datum an dem Quelle abgerufen wurde. Beispiele: - Steiner, Reto; Reist, Pascal & Kettiger, Daniel (2010). Gemeindestrukturreform im Kanton Uri. Analyse der Urner Gemeinden und mögliche Handlungsoptionen. Bericht im Auftrag des Regierungsrates des Kantons Uri. URL: http://www.ur.ch/dateimanager/ berichtgemeindestrukturreformkantonuri.pdf, 23.01.2011. - Eidgenössische Finanzverwaltung (2009). FLAG - Ergebnis Spezialauswertung Personalbefragung 2009. URL: http://www.flag.admin.ch/d/dokumentation/downloads/aktuell/ publikationen/Auswertung_Personalbefragung_2009.pdf, 25.01.2011. (5) Interviews Name Interviewpartner, Vorname (Datum). Interviewt durch Vorname Name Thema des Interviews. Ort. Beispiel: - Zisler, Kaspar (2008, 30. Sept.). Interviewt durch Peter Sinelli. Public Corporate Governance der Landeshauptstadt Stuttgart. Stuttgart. Inwiefern Interviewpersonen aus dem empirischen Teil der Arbeit namentlich erwähnt werden sollen, ist mit den jeweiligen Interviewpartnern im Rahmen des Interviews und mit der betreuenden Person abzusprechen. Anstelle der Integration in das Literaturverzeichnis wird bei einer 4 Artikel aus Online Journals werden in der Wissenschaft immer häufiger als Quellen benutzt. Sie sind analog der Regeln für Print Journals zu zitieren. Leitlinien Master PMP 18 Nennung empfohlen, eine übersichtliche Auflistung der geführten Gespräche im Anhang aufzuführen. (6) Rechtsnormen Abkürzung der Rechtsnorm. Rechtsnorm vom Datum, Nummer der Rechtsquelle. Beispiele: - RVOG. Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz vom 21.03.1997, SR 172.010. - ParlG. Bundesgesetz über die Bundesversammlung vom 13.12.2002, SR 171.10. (7) Entscheide des Bundesgerichts Sofern ein Entscheid des Bundesgerichts in der Amtlichen Sammlung publiziert ist, wird er nach dieser Art zitiert: - Präziser Hinweis auf eine spezifische Erwägung: BGE 123 II 9 E. 2 S. 11. - Hinweis auf den gesamten Entscheid: BGE 123 II 9 ff. Sofern ein Entscheid des Bundesgerichts in der Amtlichen Sammlung nicht publiziert ist, wird er wie folgt zitiert: - Bundesgerichtsentscheid in Zentralblatt: BGer vom 3. April 1996 in ZBI 1997, S. 65 E. 4b S. 69. - Bundesgerichtsentscheid in der Praxis: BGer vom 10. Januar 1994 in Pra 1995 Nr. 15 E. 4c S. 278. Wird die deutsche Übersetzung eines französisch- oder italienischsprachigen Entscheids zitiert, der in der Amtlichen Sammlung publiziert ist, sind beide Fundstellen anzugeben. Leitlinien Master PMP 19 C. Beispielhaftes Literaturverzeichnis zu den Zitaten des Teils A American Psychological Association (2010). Publication manual of the American Psychological Association (6. Aufl.). Washington, DC: American Psychological Association. Bogumil, Jörg (2007). Zehn Jahre neues Steuerungsmodell. Eine Bilanz kommunaler Verwaltungsmodernisierung. Berlin: Edition Sigma. Lackes, Richard & Heldt, Cordula (ohne Datum). Gabler Wirtschaftslexikon, Stichwort: Performance. URL: http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Archiv/5110/performance-v7.html, 17.02.2011. Lienhard, Andreas & Marti Locher, Fabienne (2010). PPP im Verfassungsrecht. In Andreas Lienhard & Thomas Pfisterer (Hrsg.), PPP – Was fehlt zum Durchbruch? (S. 17-35). Zürich: Schulthess. Lienhard, Andreas; Ritz, Adrian; Steiner, Reto & Ladner, Andreas (2005). 10 Jahre New Public Management in der Schweiz - Bilanz, Irrtümer und Erfolgsfaktoren. Bern: Haupt. Ritz, Adrian & Sager, Fritz (2010). Outcome-based public management and the balance of powers in the context of direct democracy. Public Administration: An International Quarterly, 88(1), 120-135. Rosser, Christian (2010). Woodrow Wilson’s administrative thought and German political theory. Public Administration Review, 70(4), 547-556. Sager, Fritz (2007a). Habermas' models of decisionism, technocracy, and pragmatism in times of governance. The relationship of public administration, politics, and science in the alcohol prevention policies of the Swiss member states. Public Administration, 85(2), 429-447. Sager, Fritz (2007b). Making transport policy work: polity, policy, politics and systematic review. Policy & Politics, 35(2), 269-288. Sager, Fritz & Rosser, Christian (2009). Weber, Wilson, and Hegel: Theories of modern bureaucracy. Public Administration Review, 69(6), 1136-1147. Schweizerischer Bundesrat (2009). Bericht über das Führen mit Leistungsauftrag und Globalbudget. Evaluation und weiteres Vorgehen. URL: http://www.flag.admin.ch/d/dokumenttion/downloads/aktuell/publikationen/Evalutationsbericht_FLAG_20091934_ 1190_8_de.pdf, 13.01.2011. Steiner, Reto (2003). Interkommunale Zusammenarbeit und Gemeindezusammenschlüsse in der Schweiz. Erklärungsansätze, Umsetzungsmöglichkeiten und Erfolgsaussichten. Bern: Haupt. Steiner, Reto; Lienhard, Andreas & Ritz, Adrian (2008). Neues Führungs- und Steuerungsmodell für die Bundesverwaltung? Erste Einschätzung der Notwendigkeit und Machbarkeit. Bern: Kompetenzzentrum für Public Management. Thom, Norbert & Ritz, Adrian (2008). Public Management. Innovative Konzepte zur Führung im öffentlichen Sektor (4. Aufl.). Wiesbaden: Gabler. Unbekannt. (2000). Hacker's guide. Sicherheit im Internet und im lokalen Netz. Haar bei München: Markt und Technik. Weber, Max (1980). Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriss der verstehenden Soziologie (5. Aufl., besorgt v. Johannes Winckelmann). Tübingen: Mohr Verlag. Zitiert nach: Fritz Sager & Christian Rosser (2009). Weber, Wilson, and Hegel: Theories of modern bureaucracy. Public Administration Review, 69(6), 1136-1147. Leitlinien Master PMP 4 Tipps zum wissenschaftlichen Schreiben 4.1 Inhaltliches 5 20 Die Einleitung steht am Anfang jeder Arbeit. Sie bietet eine Einführung in das zu bearbeitende Thema und verschafft den Lesern einen Überblick über die Problemstellung und das Forschungsinteresse. Es ist sehr wichtig, dass in der Einleitung überzeugend dargelegt wird, weshalb das Thema wichtig ist und welchen neuen Erkenntnis- und/oder Praxisbeitrag die Arbeit liefert. Nach einer kurzen allgemeinen Einführung in das Thema wird die Fragestellung entwickelt und begründet sowie auf die angewandte Theorie und Methodik aufmerksam gemacht. Ausserdem wird das Thema eingegrenzt, auf den Forschungsstand verwiesen und der Aufbau der Arbeit erläutert. In wissenschaftlichen Arbeiten sollte grundsätzlich immer eine klare Trennung von normativen und positiven Folgerungen gegeben sein. Der Hauptteil der Arbeit kann im Falle einer qualitativen oder quantitativen Arbeit wie folgt gegliedert werden: - In einem ersten Kapitel wird der theoretische Rahmen der Arbeit abgesteckt. Eine gründliche Literaturanalyse bildet das Fundament dieses Kapitels. Hier werden die angewandten Theorien kurz erläutert. Danach folgen die Hypothesen, mit welchen man versucht, die Fragestellung zu beantworten. Es zählt das logische Argument und die anhand bestehender Literatur diskutierten Wirkungszusammenhänge. - In dem darauffolgenden Kapitel wird das empirische und methodische Vorgehen erläutert. Dazu gehören Angaben über das Untersuchungsdesign, die Operationalisierung, den Stichprobenumfang, die Datenerhebungsinstrumente, die zur Verfügung stehenden Daten sowie über die Untersuchungstechnik und -zeitpunkt. Auch wird hier auf das Vorgehen hingewiesen: Handelt es sich um eine qualitative oder quantitative Arbeit? - Das sich daran anschliessende Kapitel beschäftigt sich mit der Überprüfung der Hypothesen bzw. mit der Datenauswertung. Die Ergebnisse der Untersuchung werden in diesem Kapitel präsentiert. - Das Diskussionskapitel diskutiert die Ergebnisse der Arbeit kritisch. Ebenfalls werden hier die gewonnenen Erkenntnisse in die bereits bestehende Forschung eingebettet und Ansatzpunkte künftiger Forschungsarbeiten zum Thema präsentiert. Hier kommen auch so genannte Limitationen, also Begrenzungen der Arbeit und der Forschungsstrategie oder Probleme (z.B. Schwierigkeit bei der Literaturbeschaffung), die während dem Verfassen der Arbeit auftauchten, zur Sprache. - Im Rahmen der Schlussfolgerungen resp. Zusammenfassung werden die Ergebnisse und die Forschungsanlage nochmals kurz zusammengefasst, allenfalls verglichen und kommentiert. Je nach Ausrichtung der Arbeit können hier vor dem Hintergrund der gewonnenen Erkenntnisse auch Gestaltungsempfehlungen an die Praxis formuliert werden. Textaufbau und Leseführung Das wichtigste Kriterium für einen wissenschaftlichen Text ist seine Klarheit und Nachvollziehbarkeit. Ermöglichen Sie den Lesern deshalb die bestmögliche Orientierung durch Leseführung. Stellen Sie sich Ihren Text als Brücke vor: Der Anfang muss mit dem Ende verbunden sein. Verlieren Sie auf der Brücke die Orientierung, fallen Sie ins Wasser. Sagen Sie Ihren Lesern zudem stets, woher Sie kommen und wohin Sie wollen. Tun Sie das am Anfang und am Ende jedes Teils Ihrer schriftlichen Arbeit. Verlieren Sie sich nicht auf Seitenpfaden. 5 Die folgenden Ausführungen basieren auf dem Dokument "Tipps für das Schreiben von wissenschaftlichen Arbeiten" des Fachvereins Politikwissenschaft der Universität Zürich, URL: http://www.polito.uzh.ch/studium/Tipps.pdf, 10.05.2012, sowie Inhalten der Webseite http://www.morrissey.unibe.ch. Leitlinien Master PMP 21 Legen Sie bei jedem Abschnitt offen, wo in Ihrer Argumentation Sie sich gerade befinden. Das hilft nicht nur den Lesenden, sondern auch Ihnen. Folgen Sie diesem Prinzip nach Möglichkeit für jeden Teil Ihres Textes vom ganzen Paper bis zu jedem einzelnen Satz. Stil und Argument Schreiben Sie keinen Mystery-Thriller, sondern legen Sie Ihr zentrales Argument von Beginn offen. Die Leser wissen damit, worauf Ihr Text hinausläuft und können sich besser auf Ihre Argumentationslinie konzentrieren. Seien Sie so klar und eindeutig wie möglich in all Ihren Argumenten. Verlieren Sie sich nicht in barocken Sätzen. Machen Sie kurze und klare Sätze, die Ihr Argument auf den Punkt bringen. Relativieren Sie nicht zu stark, sondern haben Sie den Mut zu klaren Aussagen. Verwenden Sie substanzielle Untertitel, die den Inhalt des zugehörigen Abschnitts wiedergeben. Denken Sie nicht zu lange über einen schönen Eröffnungssatz nach. Verwenden Sie die Zeit, um über Ihr Argument nachzudenken. Je besser Sie sich Ihr Argument im Voraus zu Recht gelegt haben, desto leichter wird Ihnen das Schreiben fallen. Seien Sie selbstkritisch, aber übertreiben Sie es nicht. Reflektieren Sie Ihr Argument, aber überzeugen Sie die Leser, dass Sie etwas Relevantes zu sagen haben. Wenn Sie zu keinem Schlusssatz finden, überlegen Sie sich, welche zukünftige Forschung Ihre Arbeit impliziert. 4.2 Selbstevaluation - Haben Sie eine Forschungsfrage? - Haben Sie ein klares Argument? - Geben Sie lediglich eine Ja/Nein-Antwort mit unterstützenden Punkten oder zeigen Sie den Lesern auf, in welchem Zusammenhang diese Punkte stehen, d. h. haben Sie eine Argumentationslinie oder lediglich Argumente? - Haben Ihre unterstützenden Punkte einen klaren Bezug zu Ihrem Hauptargument? - Macht der Aufbau Ihrer Arbeit Sinn? - Sind die Abschnitte in einer logischen Abfolge? - Unterstützt diese Abfolge Ihre Argumentationslinie? - Stehen die Abschnitte in einem sinnvollen Bezug zueinander? - Ist der Teil im Ganzen verortet? - Weist jeder Abschnitt eine leitende Idee/ein zentrales Teilargument auf? - Zeigen Sie auf, wie dieser Teil der schriftlichen Arbeit Ihr Hauptargument unterstützt? - Haben Sie eine klare Schlussfolgerung? - Beantworten Sie Ihre Forschungsfrage? - Kommen Sie mit der Schlussfolgerung am anderen Ende der Brücke an? - Beinhaltet die Schlussfolgerung mehr als die Wiederholung Ihres Arguments in der Einleitung? Leitlinien Master PMP 5 22 Literaturempfehlungen Alle unten aufgeführten Bücher sind in der Stadt- und Universitätsbibliothek Bern erhältlich. Die mit einem Stern (*) gekennzeichneten Werke sind besonders empfehlenswert. Formale Aspekte bei wissenschaftlichen Arbeiten (Auswahl): American Psychological Association (2010). Publication manual of the American Psychological Association (6. Aufl.). Washington, DC: American Psychological Association. Becker, Fred (2004). Anleitung zum wissenschaftlichen Arbeiten. Wegweiser zur Anfertigung von Haus- und Diplomarbeiten ( 4. Aufl.). Bergisch Gladbach: Josef Eul. Corsten, Hans & Deppe, Joachim (2008). Technik des wissenschaftlichen Arbeitens: Wege zum erfolgreichen Studieren (3. Aufl.). München: Oldenburg. Eco, Umberto (2010). Wie man eine wissenschaftliche Abschlußarbeit schreibt (13. Aufl.). Wien: Facultas. *Metzger, Christoph (2010). Lern- und Arbeitsstrategien: ein Fachbuch für Studierende (11. Aufl.). Oberentfelden: Sauerländer. *Plümper, Thomas (2008). Effizient Schreiben: Leitfaden zum Verfassen von Qualifizierungsarbeiten und wissenschaftlichen Texten (2. Aufl.). München: Oldenbourg. Standop, Ewald & Meyer, Matthias (2008). Die Form der wissenschaftlichen Arbeit (18. Aufl.). Wiebelsheim: Quelle & Meyer. *Theisen, Manuel (2008). Wissenschaftliches Arbeiten. Technik - Methodik - Form (14. Aufl.). München: Vahlen. Empirische Sozialforschung (Auswahl): Atteslander, Peter (2008). Methoden der empirischen Sozialforschung (12. Aufl.). Berlin: WDG. *Benninghaus, Hans (2007). Deskriptive Statistik. Eine Einführung für Sozialwissenschaftler (11. Aufl.). Wiesbaden: VS. Bortz, Jürgen (2005). Statistik für Human- Sozialwissenschaftler (6. Aufl.). Heidelberg: Springer. *Diekmann, Andreas (2007). Empirische Sozialforschung. Grundlagen, Methoden, Anwendungen (18. Aufl.). Hamburg: Rowohlt. Krämer, Walter (2000). So lügt man mit Statistik (8. Aufl.). München: Piper. Kromrey, Helmut (2009). Empirische Sozialforschung. Modelle und Methoden der standardisierten Datenerhebung und Datenauswertung (12. Aufl.). Stuttgart: Lucius & Lucius. *Mayring, Philipp (2002). Einführung in die qualitative Sozialforschung. Eine Anleitung zum qualitativen Denken (5. Aufl.). Basel: Beltz. Schnell, Rainer; Hill, Paul B. & Esser, Elke (2008). Methoden der empirischen Sozialforschung (8. Aufl.). München: Oldenbourg. Leitlinien Master PMP 23 6 Anhang 6.1 Gestaltung des Titelblatts von Seminar- und Masterarbeiten Dieses Layout gilt sowohl für Seminararbeiten als auch für die Masterarbeit. Chancen und Risiken eines Gemeindezusammenschlusses zwischen den Gemeinden Risch und Meierskappel Seminararbeit (oder Masterarbeit) eingereicht der Universität Bern Betreuende Person: Prof. Dr. Vorname Nachname Kompetenzzentrum für Public Management Schanzeneckstrasse 1 CH-3001 Bern von: Vorname Name aus Bürgerort (Kanton)/[bei Ausländern Heimatland] Matrikel-Nummer Anschrift (freiwillig) E-Mailadresse (freiwillig) Ort, Datum Leitlinien Master PMP 6.2 24 Selbstständigkeitserklärung für Seminararbeiten Im Fall einer Einzelarbeit lautet die Erklärung wie folgt: Ich erkläre hiermit, dass ich diese Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel benutzt habe. Alle Stellen, die wörtlich oder sinngemäss aus Quellen entnommen wurden, habe ich als solche kenntlich gemacht. Mir ist bekannt, dass ich andernfalls ein Plagiat begangen haben, und dass dieses gemäss Artikel 15 Absatz 6 und Artikel 16 Absatz 3 des „Studienreglements zum Masterstudium in Public Management und Politik (Master of Arts in Public Management and Policy) vom 24.06.2010 mit Änderungen vom 15.09.2014“ die Note 1 sowie allfällige weitere Sanktionen zur Folge hat. Originalunterschrift Ort und Datum Vorname Name Im Fall einer Gruppenarbeit lautet die Erklärung wie folgt: Wir erklären hiermit, dass wir diese Arbeit selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen benutzt haben. Alle Stellen, die wörtlich oder sinngemäss aus Quellen entnommen wurden, haben wir als solche gekennzeichnet. Uns ist bekannt, dass wir andernfalls ein Plagiat begangen haben, und dass dieses gemäss Artikel 15 Absatz 6 und Artikel 16 Absatz 3 des „Studienreglements zum Masterstudium in Public Management und Politik (Master of Arts in Public Management and Policy) vom 24.06.2010 mit Änderungen vom 15.09.2014“ für alle Beteiligten die Note 1 sowie allfällige weitere Sanktionen zur Folge hat. Originalunterschriften Ort und Datum 6.3 Vornamen Namen Selbstständigkeitserklärung für die Masterarbeit Im Fall einer Einzelarbeit lautet die Erklärung wie folgt: Ich erkläre hiermit, dass ich diese Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel benutzt habe. Alle Stellen, die wörtlich oder sinngemäss aus Quellen entnommen wurden, habe ich als solche kenntlich gemacht. Mir ist bekannt, dass andernfalls der Senat gemäss dem Gesetz über die Universität zum Entzug des auf Grund dieser Arbeit verliehenen Titels berechtigt ist. Originalunterschrift Ort und Datum Vorname Name Leitlinien Master PMP 25 Im Fall einer Gruppenarbeit lautet die Erklärung wie folgt: Wir erklären hiermit, dass jeder von uns an dieser Arbeit mit selbstständigen Teilen beteiligt war. Wir erklären ferner, dass wir keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel benutzt haben. Alle Stellen, die wörtlich oder sinngemäss aus Quellen übernommen wurden, haben wir als solche kenntlich gemacht. Es ist uns bekannt, dass andernfalls der Senat gemäss dem Gesetz über die Universität zum Entzug des auf Grund dieser Arbeit verliehenen Titels berechtigt ist. Originalunterschrift Ort und Datum 6.4 Vorname Name Einverständniserklärung zur Veröffentlichung der Masterarbeit Folgende Erklärung ist nach der Selbstständigkeitserklärung unterschrieben aufzuführen. Ich erkläre hiermit, dass ich der Veröffentlichung der von mir verfassten Masterarbeit im Falle einer Benotung von 5.0 oder höher auf der Homepage des KPM zustimme. Die Arbeit ist öffentlich zugänglich. Originalunterschrift Ort und Datum Vorname Name Ich bin mit der Veröffentlichung der Masterarbeit (wie oben beschrieben) nicht einverstanden (z. B. da die Arbeit vom Auftraggeber für vertraulich erklärt wurde). Originalunterschrift Ort und Datum Vorname Name Publikationsrecht: Eine allfällige Veröffentlichung einer Masterarbeit sollte stets in Absprache mit der betreuenden Person erfolgen, da vor der Publikation gegebenenfalls urheberrechtliche Fragen abzuklären sind. Es ist insbesondere zu berücksichtigen, dass im Fall der Verwendung von unveröffentlichten Daten und Materialien, welche der Universität Bern oder Dritten (z.B. andere Universität, Unternehmen) gehören, vorgängig die Zustimmung der Universität Bern und/oder des Dritten einzuholen ist. Leitlinien Master PMP 6.5 26 Beispielhaftes Proposal einer Masterarbeit Public Service Motivation und Prosocial Rule Breaking Hat Public Service Motivation einen Einfluss auf regel- und vorschriftswidriges Verhalten von Angestellten in öffentlichen Verwaltungen? Eine qualitative Studie. Proposal zur Masterarbeit, eingereicht der Universität Bern Betreuende Person: Prof. Dr. Vorname Nachname Kompetenzzentrum für Public Management Schanzeneckstrasse 1 CH-3001 Bern von: Vorname Name aus Bürgerort (Kanton)/[bei Ausländern Heimatland] Matrikel-Nummer Anschrift (freiwillig) E-Mailadresse (freiwillig) Ort, Datum Leitlinien Master PMP Inhaltsverzeichnis 27 1. Einleitung ......................................................................................................................... 28 2. Ausgangslage und Problemstellung ................................................................................. 28 3. Zielsetzung der Arbeit, Fragestellung und Abgrenzung .................................................. 30 4. Methode der Arbeit .......................................................................................................... 33 5. Grobdisposition ................................................................................................................ 35 6. Zeitplan............................................................................................................................. 36 7. Provisorisches Literaturverzeichnis ................................................................................. 37 Leitlinien Master PMP 28 1. Einleitung Ende der 90er-Jahre liess sich vermehrt unethisches Verhalten von Mitarbeitern öffentlicher Organisationen feststellen (Maesschalck, 2004, S. 465). Diese Veränderungen werden zuweilen auf die Einführung marktwirtschaftlicher, ökonomischer Instrumente im Rahmen von New Public Management-Reformen (NPM-Reformen) zurückgeführt, welche eine negative Auswirkung auf das Berufsethos der öffentlichen Angestellten haben soll. Es wird argumentiert, dass die im Rahmen von NPM eingeführten strukturellen Veränderungen und die Forderungen nach einem neuen Typus des Verwaltungsangestellten nicht nur die Gelegenheiten zu unethischem Verhalten schaffen, sondern die Individuen sogar mit dem „moral mindset“ ausstatten, solches Verhalten auch noch zu rechtfertigen (Maesschalck, 2004, S. 466). Kurz gesagt zerstöre das nutzenmaximierende Denken von NPM die Werte des traditionellen öffentlichen Dienstes (Hood, 1991, S. 4). NPM lässt sich nicht auf eine einheitliche Theorie zurückführen, sondern beruht auf verschiedenen theoretischen Ansätzen (Public Choice Theorie, Managerialismus, Principle Agent Theorie; vgl. dazu Thom & Ritz, 2008, S. 15-17 und Lienhard, 2005, S. 20-21) und umfasst ein Set von verschiedenen Reformansätzen (für eine Übersicht siehe Hood, 1991, S. 45 und Hood, 1995, S. 96). Im Vordergrund stehen Effizienz- und Dienstleistungsgedanken sowie eine verstärkte Kundenorientierung (vgl. Thom & Ritz, 2008, S. 11; Lienhard, 2005, S. 2425). NPM ruft insbesondere nach öffentlichem Unternehmertum („public entrepreunerialism“; Emery et al., 2009, S. 1) und betont Werte, welche in Widerspruch stehen zu den traditionellen Werten im öffentlichen Dienst (Emery et al., 2009, S. 1; siehe diese und andere Stossrichtungen der Kritik zusammenfassende bei Hood, 1991, S. 8-11). Diese traditionellen Werte – früher als Beamtenethos bezeichnet – umfassen Gleichheit, Integrität, Unbestechlichkeit, Professionalität, Gemeinwohl und Loyalität. Öffentliche Angestellte finden sich somit heute vermehrt in einem Konflikt sich widersprechender Verhaltensregeln oder Vorschriften, welche sich aus der Mischung zwischen Werten und Instrumenten aus dem öffentlichen und dem privaten Sektor ergeben (Emery et al., 2009, S. 1). 2. Ausgangslage und Problemstellung „Rule Breaking“ innerhalb von arbeitsrechtlichen Organisationen wird in der Forschung unter verschiedenen Blickwinkeln und mit unterschiedlichen Schwerpunkten untersucht. Dabei lag der Fokus lange auf eigennützigem und schädigendem Verhalten (Verweise bei Morrison, 2006, S. 7 auf Vardi & Weiner, 1996, Vardi & Weitz, 2004 bezüglich „organizational misbehavior“; Robinson & Bennett, 1995 bezüglich „workplace deviance“; Giacalone & Greenberg, Leitlinien Master PMP 29 1997 bezüglich „antisocial behavior“; Moberg, 1997 bezüglich „employee vice“; Puffer, 1987 bezüglich „noncompliant behavior“; Hollinger, 1986 bezüglich „production and property deviance“). Erst im letzten Jahrzehnt zogen auch andere, positive Verhaltensweisen – „Positive Organizational Behavior“ – das Interesse der Forschung auf sich, namentlich – „Positive/Constructive Deviance“, definiert als absichtlichen Verstoss gegen wesentliche Normen „to enhance the well-being of the organization or its stakeholders“ (Morrison, 2006, S. 8 mit Verweis auf Spreitzer & Sonenshein, 2003 sowie Warren, 2003), und – „Prosocial Organizational Behavior“, definiert als Handlung, welche gesetzt wird in der Absicht, „the welfare of another individual, a group, or the organization“ zu fördern (Morrison, 2006, S. 8 mit Verweis auf Brief & Motowidlo, 1986). „Prosocial Organizational Behavior“ gilt als „functional“, wenn es dazu beiträgt, die Mission oder Ziele der Organisation zu erreichen. „Dysfunctional“ ist das Verhalten, wenn es für sich störend auf die Zielerreichung auswirkt (Morrison, 2006, S. 23; Curtis, 2010, S. 23 mit Verweis auf Brief & Motowidlo, 1986). Ähnliche Konzepte sind bekannt unter dem Titel von „Good Citizenship Behavior“, „Pro-Costumer-Behavior“ und „Extra Role Behavior“. Ableitend aus diesen Konzepten hat Morrison (2006) das Konzept des PSRB geschaffen. Danach verstossen Mitarbeiter privatwirtschaftlicher Unternehmen bewusst gegen organisationsinterne Regeln, um „the welfare of the organization or one of its stakeholders“ (Morrison, 2006, S. 7-8) zu fördern. Dieses Verhalten reflektiert den Wunsch, Dinge besser zu tun oder im Zusammenhang mit seiner Berufsrolle Gutes zu tun (Morrison, 2006, S. 8). Morrison hat in qualitativen Studien drei unterschiedlich Beweggründe für PSRB festgestellt: erstens Effizienz, zweitens den Wunsch, einem Unterstellten oder einem Kollegen zu helfen, oder drittens Kundenservice (Morrison, 2006, S. 10-11). PSR-Breaker handeln (primär) aus uneigennützigen Motiven und ziehen keinen Vorteil aus ihrem Handeln. Im Gegensatz zur „positive / constructive deviance“ richtet sich das Verhalten im Sinne des PSRB gegen formelle Regeln und nicht gegen Normen (Morrison, 2006, S. 8; zum Unterschied zwischen Normen und Regeln Morrison, 2006, S. 6). Leo und Russel-Bennett (2007) haben – allerdings ohne Bezugnahme auf das Konzept des PSRB von Morrison (2006) – festgestellt, dass Regelverstösse von Angestellten, welche im Kundeninteresse geschehen (sog. „Costumer-oriented Defiance“/COD), in drei Formen auftreten: erstens „righteous behaviors“, verstanden als moralisch richtig oder gerechtfertigtes Verhalten; zweitens „sacrifical behaviors“, verstanden als Verhalten, mit dem der Handelnde etwas Leitlinien Master PMP 30 hergibt, das ihm wertvoll ist; drittens „sneaky behaviors“, verstanden als hinterhältiges Verhalten. COD berührt die Forschungsrichtungen „Extra Role Behavior“, „Pro-Costumer Behavior“ und Positive/Constructive Deviance“. Soweit überschaubar konzentriert sich die Forschung zum PSRB und COB auf private Organisationen und erstreckte sich bis heute nicht auf die öffentliche Verwaltung. Ebenso wenig wurde PSRB in Verbindung gebracht mit Forderungen, welche an den öffentlichen Sektor mit den Reformbemühungen seit den 90er-Jahren herangetragen wurden und noch immer werden. Die Masterarbeit soll einen Betrag leisten, diese Forschungslücke zu schliessen. Darüber hinaus kann sie hilfreiche Hinweise für weitere Forschungsarbeiten liefern, welche den mutmasslichen Einfluss von NPM-Reformen auf die Motivation der öffentlichen Mitarbeiter und ihr Berufsethik zum Gegenstand haben 3. Zielsetzung der Arbeit, Fragestellung und Abgrenzung Öffentliche Angestellte können sich aus Effizienzüberlegungen oder dem Wunsch, dem Bürger einen optimalen Service zu erbringen, veranlasst sehen, Regeln und Vorschriften nicht anzuwenden, wenn diese in ihren Augen effizientes Arbeiten verhindern respektive nicht den Bedürfnissen des Bürgers im konkreten Fall entsprechen, und somit den Zielen von NPM entgegen stehen. Sie können dabei insbesondere in Konflikt geraten mit dem Legalitätsprinzip und dem Grundsatz der Gleichbehandlung. Ferner ist vor Augen zu halten, dass das was für den einzelnen Bürger vorteilhaft ist, häufig in Widerspruch steht zum Gemeinwohl respektive dem öffentlichen Interesse. Es stellt sich deshalb die Frage, wie öffentliche Angestellte mit solchen Konflikt umgehen respektive in welche Richtung sie diese auflösen: Sind sie bereit, gegen Regeln und Vorschriften zu verstossen, wenn damit effizienteres Arbeiten möglich wird oder den Bedürfnisse des Bürgers besser entsprochen werden kann? Im Rahmen der Masterarbeit soll dieser Frage nachgegangen werden. Hierfür werden zwei bestehende Konzepte herangezogen, wovon das eine für das traditionelle Wertesystem steht, während das andere NPM-Werte wiederspiegelt: Die Public Service Motivation (PSM) und das Prosocial Rule Breaking (PSRB). Mitarbeitern von öffentlichen Organisationen wird eine spezielle intrinsische Motivation zugeschrieben – die sogenannte PSM – welche sie von Angestellten des privaten Sektors unterscheidet (Perry & Wise, 1990; Perry, 1996; Perry, 1997; Giauque et al., 2011; Giauque et al., 2009). Diese Motivation findet ihre Grundlage im Wertesystem des Old/Traditional Public Managements. Mit anderen Worten versteckt sich hinter der PSM das traditionelle Beamtenethos. Gemäss dem Konzept des PSRB (Morrison, 2006) verstossen Angestellte privatwirtschaftlicher Leitlinien Master PMP 31 Unternehmen gegen interne Regeln und Vorschriften, um effizienter zu arbeiten, um einen besseren Kundenservice erbringen zu können oder um einem Arbeitskollegen zu helfen (Morrison, 2006, S. 10-11). Nachfolgend wird das Verhalten unterschieden nach diesen Handlungsmotiven: PRSB/E steht für Effizienzüberlegungen, PSRB/S steht für optimalen Bürgerservice und PSRB/H steht für den Wunsch, einem Mitarbeiter zu helfen. Die beiden ersten Beweggründe entsprechen den Effizienz- und Dienstleistungsgedanken, wie sie im Rahmen von NPM-Reformen an die Verwaltung herangetragen wurden. PSRB/E und PSRB/S steht deshalb in Bezug auf die Forschungsfrage für das Gedankengut und das Wertesystem des NPM. Es soll folglich untersucht werden, inwiefern die Konzepte bzw. Ausprägungen von PSM und Prosocial Rule Breaking (PSRB/E, PSRB/S) in Zusammenhang stehen. Diese Fragestellung basiert auf folgendem Hintergrund: Hood (1991) hat dargelegt, dass sich die Wertesysteme der traditionellen Verwaltungsführung kaum mit den Werten des NPM vereinen lassen (Hood, 1991, S. 13, 15). Dass NPM zu einem „lockeren“ Umgang mit dem Legalitätsprinzip führen kann, wird teils auch in der Literatur betont („cavalier treatment of the rule of law“, Rohr, 2002, zitiert nach Maesschalck, 2004, S. 467). Solches Verhalten steht nun aber in klarem Widerspruch zu den Werten der traditionellen Verwaltungsführung. Emery et al. (2009, S. 2) weisen darauf hin, dass NPM Werte und Methoden einführt, welche durch den privaten Sektor inspiriert sind und welche Merkmale aufweisen, welche mit den Werten der PSM konkurrieren. Dies deshalb, weil NPM einer anderen Logik folgt als die PSM. Die PSM lässt sich einordnen in eine „logic of ‚public service’“, welche sich leiten lässt an einem Ideal der öffentlichen Verwaltung und demokratischer Prozesse, an wohltätigen, nichtkommerziellen Zielen, der Befriedigung kollektiver Interessen zur Erreichung des öffentlichen Wohls und der Unterstützung anderer (Emery et al., 2009, S. 2 unter Bezug auf Boltanski & Thévenot, 1991). Das Verhalten öffentlicher Angestellter orientiert sich damit an einer „logic of appropriateness“, welche sich auf die Realisierung bestimmter institutioneller Werte bezieht und nicht die Verfolgung von Eigeninteressen zum Ziel hat (Vandenabeele, 2007, S. 548; vgl. auch Emery et al., 2009, S. 2). Demgegenüber folgt NPM einer „logic of ‚public managerialism’“, bei welcher das Verfolgen von Effektivitätszielen und private Interessen im Vordergrund stehen. Dieses Verhalten ist bestimmt durch eine „logic of consequences“, wonach ein Verhalten gewählt wird in Berücksichtigung der daraus resultierenden Ergebnissen (vgl. Giauque et al., 2009, S. 4: („… logic of consequence corresponding to the more rational anticipation of the results of an action.“; Emery et al., 2009, S. 2). Im Rahmen von NPM-Reformen wurden demnach Werte in die öffentliche Verwaltung eingeführt, welche mit den traditionellen Werten des Old/Traditional Public Management in Leitlinien Master PMP 32 Konflikt stehen (können) und sich teils sogar gegenseitig ausschliessen. Im Ergebnis lässt sich demnach vermuten, dass eine hohe PSM verhindert, dass die von NPM propagierten Werte zum Durchbruch kommen. Umgekehrt lässt sich vermuten, dass in Abwesenheit einer PSM Effizienz- und Kostenüberlegungen sowie Bürgerorientierung im Vordergrund stehen und das Handeln der öffentlichen Angestellten bestimmt, und als Folge davon regelwidriges Verhalten im Sinne von PSRB stärker verbreitet sein dürfte. Eine Stütze für diese Thesen findet sich bei DeHart-Davis (2007). Sie hat festgestellt, dass Public Service Commitment (PSC) negativ korreliert mit Regelverstössen (DeHart-Davis, 2007, S. 899-900). PSC stand in ihrer Studie für den Wunsch, zu helfen, welcher sich auch in der PSM widerspiegelt (DeHart-Davis, 2007, S. 895). Eine mögliche Erklärung für dieses Ergebnis vermutet DeHart-Davis im Umstand, dass Verwaltungsangestellte indoktriniert sind „to the ‚ethic’ of consistent rule application, which seeks the equitable delivery of public goods and services“ (DeHart-Davis, 2007, S. 900). Demgegenüber fand DeHart-Davis empirische Evidenz, dass zwischen der typischen Managerqualität der Risikobereitschaft und Regelverstössen eine positive Korrelation besteht (DeHart-Davis, 2007, S. 895). Sie folgert daraus, dass öffentliche Verwaltungsangestellte Regeln brechen „in the name of ‚customer service’ and exercise significant discretion to achieve governmental results. Furthermore, massive rule bending is part and parcel of images of the trailblazing entrepreneurial public manager“ (DeHart-Davis, 2007, S. 892 mit Verweis auf Diver, 1982). Da der vorgegebene Rahmen der Masterarbeit Grenzen setzt, welche keine verlässlichen Erkenntnisse zur Klärung der Forschungsfrage zulassen, ist es Ziel der Masterarbeit, Hinweise zu möglichen Einflussfaktoren des regelwidrigen Verhaltens zu finden. Das Verhalten von Menschen in Organisationen und im Arbeitsumfeld ist durch mannigfache Einflussfaktoren bestimmt. Als beeinflussende Faktoren im Zusammenhang mit „Rule Breaking“ lassen sich institutionelle/strukturelle (Zentralisierung/Dezentralisierung; Formalisierung; Amtsschimmel) und persönliche Eigenschaften (emotionale Stabilität/Labilität, Konformität, Extraversion, Offenheit für Erfahrungen, Verträglichkeit, Gewissenhaftigkeit; vgl. die Big Five des NEO-PI-R Persönlichkeitsinventar) nennen (DeHart-Davis, 2007, S. 894; Curtis, 2010). Diese Faktoren müssen im Rahmen der Masterarbeit ausgeklammert werden. Ebenso wenig können die Folgen und Implikationen PSRB für die Betroffenen, die Organisationen und die staatliche Legitimation in die Betrachtung mit einbezogen werden. Leitlinien Master PMP 33 4. Methode der Arbeit Die Masterarbeit ist als qualitative Studie angelegt. Neben Interviews sollen aber auch Sekundärdaten ausgewertet werden. Die angestrebte Vorgehensweise und Operationalisierung der einbezogenen Konzepte wird nachfolgend erläutert. Das Konzept der PSRB ist ausgerichtet auf privatwirtschaftliche Unternehmungen, weshalb es zum Zweck der Masterarbeit an die Gegebenheiten der öffentlichen Verwaltungsarbeit anzupassen ist. Die Adaption auf den öffentlichen Sektor hat insbesondere zur Folge, dass nicht nur Verstösse gegen interne Weisungen betreffend die Gestaltung der Arbeit(-sabläufe) erfasst werden, sondern auch Verstösse gegen formelles und materielles Recht. Der Grund liegt darin, dass gerade die gesetzlichen Grundlagen das Handeln der öffentlichen Verwaltungsangestellten bestimmt und in diesem Sinne als Handlungsanweisung zu verstehen ist. Der „rule“ im Konzept des PSRB nach Morrison ist demgegenüber enger gefasst (Morrison, 2006, S. 6). Nicht übernommen aus dem Konzept von Morrison wird die dritte Kategorie der Motivationsfaktoren, nämlich der Wunsch, einem Unterstellten/Arbeitskollegen zu helfen. Diese Kategorie sich nämlich nur indirekt mit den Werten des NPM in Verbindung bringen, indem solchem Verhalten unterstellt wird, es führe letztendlich zu einer besseren Performance der Organisation (vgl. Abgrenzung). Im Übrigen lehnt sich PSRB im Sinne der Masterarbeit eng an das Konzept von Morrison an, und definiert sich als wissentliche und willentliche Abweichung von internen, schriftlich festgehaltenen und durchgesetzten Arbeitsanweisungen sowie gesetzlichen Bestimmungen (i.S. von Gesetz im materiellen Sinn) mit dem primären Ziel, effizienter (untechnisch) zu arbeiten, um einem Unterstellen oder Kollegen zu helfen oder um eine bessere Dienstleistung an den Bürger erbringen zu können. Hinweise zur Beantwortung der Forschungsfrage werden in Interviews mit öffentlichen Verwaltungsangestellten erhoben. Die Autorin kann zur Auswahl der Interviewpartner auf einen Datensatz aus einer quantitativen Umfrage beim Schweizerischen Gemeindepersonal aus dem Jahr 2009 zurückgreifen (Giauque et al., 2009). Auf dieser föderalen Stufe werden die meisten direkten Dienstleistungen an den Bürger erbracht, weshalb sie geprägt ist durch eine besondere Nähe zum Bürger, was in Bezug auf die Forschungsfrage von grossem Wert ist. Ein weiterer Vorteil im Rückgriff auf diesen Datensatz besteht darin, dass für die Interviews gezielt Mitarbeiter ausgewählt werden können, bei welchen eine überdurchschnittlich starke respektive unterdurchschnittlich schwache PSM festgestellt werden konnte. Es sollen 15 bis 20 Interviews durchgeführt werden. Die Interviews steigen mit 6 kurzen Beispielen ein, wovon sich je drei unter die Kategorie „Effizienz“ respektive „Bürgerservice“ subsumieren lassen. Die Befragten werden aufgefordert, spontan zu antworten, Leitlinien Master PMP 34 ob sie sich persönlich in diesem Fall für oder gegen die Anwendung der Regel/Vorschrift/gesetzlichen Bestimmung entscheiden würden. Das nachfolgende Gespräch baut auf diesen Beispielen und der geäusserten Haltung des Befragten auf und wird anhand eines Interviewleitfadens strukturiert. Ziel dieses Gespräches ist aufzudecken, ob die Befragten aus ihrem eigenen Berufsalltag selber solche Konflikte kennen, von denen sie persönlich betroffen sind, wie sie damit umgehen und vor allem, wie sie ihre Entscheidung begründen. Das Gespräch wird elektronisch aufgenommen (nur Ton) und soll bei Bedarf für weitere Studien zur Verfügung stehen. Darauf werden die interviewten Personen vorgängig aufmerksam gemacht (Zustimmungserklärung erforderlich). Eine vollständige Transkription für die Masterarbeit ist nicht vorgesehen; die wesentlichen Aussagen werden im Rahmen einer bandbasierten Analyse stichwortartig niedergeschrieben (Kuckartz, 2007, S.42). Leitlinien Master PMP 5. Grobdisposition Eine erste Gliederung der Masterarbeit lautet wie folgt: 1. Einleitung 1.1. Ausgangslage und Problemstellung 1.2. Aktueller Stand von Forschung und Lehre 1.3. Ziel der Arbeit und Abgrenzung 1.4. Vorgehen 1.5. Aufbau der Arbeit 2. Theoretisch-konzeptionelle Grundlagen 2.1. Bedeutung von Regeln 2.1.1. Gesetzmässigkeit 2.1.2. Bürokratische Organisation und ihre Daseinsberechtigung 2.1.3. Bureaucratic Personality“ 2.2. New Public Management 2.2.1. Wertewandel und Verwaltungsarbeit 2.2.2. Forderungen an öffentliche Angestellte 2.3. Public Service Motivation 2.4. Rule Breaking 2.4.1. „Prosocial Rule Breaking“ und Abgrenzung zu bestehenden Konzepten 2.4.2. „The Unbureaucratic Personality“ 2.4.3. „Rule-following identities 2.5. Konzeptioneller Bezugsrahmen 3. Qualitative Studie zu PSM und Prosocial Rule-Breaking 3.1. Methodisches Vorgehen 3.2. Ergebnisse 3.3. Diskussion der Ergebnisse 3.3.1. Folgerungen für die Theorie 3.3.2. Folgerungen für die Praxis 4. Zusammenfassung und Grenzen der Arbeit 5. Fazit und zukünftige Forschung 35 Leitlinien Master PMP 36 6. Zeitplan 29. März - 3. April 11. - 24. April Bereinigung Proposal Zusammenstellung des Sample, Kontaktaufnahme mit potentiellen Interviewpartnern, Terminvereinbarung für Zeitraum 2. Mai-15. Juni 2011 Interviewleitfaden erstellen 26. - 28. April Besprechung Interviewleitfaden mit Prof. Vorname Nachname 29. April - 1. Mai Mai - Juni Bereinigung Interviewleitfaden … liegt definitiver Interviewleitfaden vor; … ist das Sample zusammengestellt; … sind die Termine für die Interviews fixiert. Durchführung der Interviews, parallel dazu Transkription bis 27. Juni … liegen sämtliche Interviews in transkribierter Form vor 28. Juni - 17. Juli Auswertung der Interviews (Anhang 2) bis 17. Juli … sind sämtliche Interviews ausgewertet. 18. Juli - 28. August Verfassen der Masterarbeit bis 28. August 29. August - 11. September 12. - 18. September … liegt die Masterarbeit im Entwurf vor. Korrekturlesen durch Dritte (in dieser Zeit Korrekturlesen einer Masterarbeit einer Kommilitonin) Bereinigung der Masterarbeit bis 19. September … liegt die bereinigte Masterarbeit vor. 19. - 25. September Masterarbeit binden etc. bis 30. September … Abgabe der Masterarbeit 4. - 10. April bis 1. Mai Leitlinien Master PMP 37 7. Provisorisches Literaturverzeichnis Bemerkung: Das Literaturverzeichnis des Proposals enthält sowohl zitierte als auch zur Verwendung geplante Quellen. Anderfuhren-Biget, Simon; Varone, Frédéric; Giauque, David & Ritz, Adrian (2010). Motivating Employees of the Public Sector: Does Public Service Motivation Matter? International Public Management Journal, 13(3), 213-246. Aldridge, Gerry & Stoker, Rod (2003). Advancing a New Public Service Ethos. London: New Local Government Network. Appelbaum, Steven; Iaconi, Giulio & Matousek, Albert (2007). Positive and negative deviant workplace behaviours: causes, impacts, and solutions. Corporate Governance, 7(5), 586-598. Baruch, Yahuda; O’Creevy, Mark; Hind, Patricia & Vigoda-Gadot, Eran (2004). Prosocial behavior and job performance does the need for control and the need for achievement make a difference? Social Behavior and Personality, 32(4), 399-412. Brewer, Gene A.; Coleman Selden, Sally & Facer II, Rex L. (2000). Individual Conceptions of Public Service Motivation. Public Administration Review, 60(3), 254-264. Brief, Arthur P. & Motowidlo, Stephan J. (1986). Prosocial Organizational Behaviors. The Academy of Management Review, 11(4), 710-725. Bright, Leonard (2005). Public Employees With High Levels of Public Service Motivation. Review of Public Personnel Administration, 25(2), 138-154. Vandenabeele, Wouter (2011). Who Wants to Deliver Public Service? Do Institutional Antecedents of Public Service Motivation Provide an Answer? Review of Public Personnel Administration, 31(1), 87-107. Chanlat, J-F. (2003). Le Managerialisme et l’Ethique du Bien Commun: La Question de la Motivation au Travail danses Services Publics. In Thibaut Duvillier; Jean-Louis Genard & Alexandre Piraux (Hrsg.), La Motivation au Travail dans les Services Publics. Paris: L'Harmattan. Cooper, Terry L. (1987). Hierarchy, Virtue, and the Practice of Public Administration: A Perspective for Normative Ethics. Public Administration Review, 47(4), 320-328. Curtis, Catherine (2010). An Investigation of Prosocial Rule Breaking Within the Casual Restraurant Industry. University of Central Florida, Orlando, Florida. Dahling, Jason J.; Chau, Samantha L.; Mayer, David M. & Gregory, Jane B. (2012). Breaking rules for the right reasons? An investigation of pro-social rule breaking. Journal of Organizational Behavior, 33(1), 21-42. De Cremer, David; Mayer, David M.; van Dijke, Marius; Schouten, Barbara C. & Bardes, Mary (2009). When Does Self-Sacrificial Leadership Motivate Prosocial Behavior? It Depends on Followers’ Prevention Focus. Journal of Applied Psychology, 94(4), 887-899. Leitlinien Master PMP 38 De Dreu, Carsten & Nauta, Aukje (2009). Self-Interest and Other-Orientation in Organisational Behavior. Implications for Job Performance, Prosocial Behavior, and Personal Initiative. Journal of Applied Psychology, 94(4), 913-926. DeHart-Davis, Leisha (2007). The Unbureaucratic Personality. Public Administration Review, 67(5), 892-903. Downs, Anthony (1965). Nonmarket Decision Making. A Theory of Bureaucracy. The American Economic Review, 55(1), 439-446. Emery, Yves; Wyser, Carole & Gerber, Sonia. (2009). Contingent HRM in the Public Sector Different identities and motivations call for a differentiated approach to performance management. Paper presented at the 8th Conference of the International Research Society for Public Management, Copenhagen. 6-8 April 2009. Egger-Peitler, Isabell; Hammerschmid, Gerhard & Meyer, Renate (2010). Leadership and Public Service Motivation in a Weberain Public Administration – a German-Austrian Comparative. Paper presented at the 14th Annual Conference of the European Group of Public Administration (EGPA), Bern, 7-9 April 2010. Forster, John L. & Jones Judson H. (1978). Rule Orientation and Bureaucratic Reform. American Journal of Political Science, 22(2), 348-363. Frederickson, H. George & Hart, David K. (1985). The Public Service and the Patriotism of Benevolence. Public Administration Review, 45(5), 547-553. Giauque, David; Ritz, Adrian & Varone, Frédéric (2009) Untersuchung zur Motivation der Beschäftigten im öffentlichen Sektor. Schweizerischer Nationalfonds zur Förderung der Wissenschaftlichen Forschung (SNF). Nationales Forschungsprojekt Nr. 100012-116083. Fragebogen vom April 2009. Giauque, David; Ritz, Adrian; Varone, Frédéric; Anderfuhren-Biget, Simon & Waldner, Christian (2011). Putting public service motivation into context: a balance between universalism and particularism. International Review of Administrative Sciences, 77(2), 227-253. Grant, Adam M. &Ashford, Susan J. (2008). The dynamics of proactivity at work. Research in Organizational Behavior, 28, 3-34. Grant, Adam M. & Mayer, David M. (2009). Good Soldiers and Good Actors: Prosocial and Impression Management Motives as Interactive Predictors of Affiliative Citizenship Behaviors. Journal of Applied Psychology, 94(4), 900-912. Grant, Adam M. & Berg, Justin M. (2010). Prosocial Motivation at Work: When, Why, and How. Making a Difference Makes a Difference. In Kim S. Cameron & Gretchen M. Spreitzer (Hrsg.), Handbook of Positive Organizational Scholarship. New York: Oxford University Press Helfferich, Cornelia (2005). Die Qualität qualitativer Daten. Manual für die Duchführung qualitativer Interviews (2. Aufl.). Wiesbaden: VS. Leitlinien Master PMP 39 Holzer, Marc (1999). Communicating Commitment: Public Administration as a Calling. Public Administration & Management, 4(2), 184-207. Hood, Christopher (1991). A public management for all seasons? Public Administration, 69, 3-19. Hood, Christopher (1995). The “New Public Mangement” in the 1980s: Variations on a theme. Accounting, Organizations and Society 20(2), 93-109. Houston, David J. (2000). Public Service Motivation: A Multivariate Test. Journal of Public Administration Research and Theory, 10(4), 713-727. Kuckartz, U. (2009). Einführung in die computergestützte Analyse qualitativer Daten. Wiesbaden: VS. Ilies, Remus; Smithey Fulmer, Ingrid; Spitzmuller, Matthias & Johnson, Michael D. (2009). Personality and Citizenship Behavior: The Mediation Role of Job Satisfaction. Journal of Applied Psychology, 94(4), 945-959. Leo, Cheryl & Russell-Bennett, Rebekah (2007). Costumer-Oriented Defiance (COD): Exploring Righteous, Sacrificing and Sneaky Behaviors. Proceedings 2007 Australia And New Zealand Marketing Acadamy Conferences, 3584-3590. Lienhard, Andreas (2005). Staats- und verwaltungsrechtliche Grundlagen für das New Public Management in der Schweiz. Analyse, Anforderungen, Impulse, Bern: Stämpfli. Maesschalck, Jeroen (2004). The impact of New Public Managment reforms on public servants’ ethics: Towards a theory. Public Administration, 82(2), 465-489. McNeely, Bonnie & Meglino Bruce M. (1994). The Role of Dispositional and Situational Antecedents in Prosocial Organizational Behavior: An Examination of the Intended Beneficiaries of Prosocial Behavior. Journal of Applied Psychology, 79(6), 836-844. Morrison, Elisabeth W. (2006). Doing the Job Well: An Investigation of Pro-Social Rule Breaking. Journal of Managment, 32(1), 5-28. Oberfield, Zachary (2010). Rule following and discretion at government’s frontlines: continuity and change during organization socialization. Journal of Public Administration Research and Theory, 20(4), 735-755. Pandey, Sanjay K.; Wright, Bradley E. & Moynihan, Donald P. (2008). Public Service Motivation and Interpersonal Citizenship Behavior in Public Organizations: Testing a Preliminary Model. International Public Management Journal, 11(1), 89-108. Perry, James L. & Porter, Lyman W. (1982). Factors Affecting the Context for Motivation in Public Organizations. Academy of Management Review 1982, 7(1), 89-98. Perry, James L. (1996). Measuring Public Service Motivation: An Assessment of Construct Reliability and Validity. Journal of Public Administration Research and Theory, 6(1), 522. Leitlinien Master PMP 40 Perry, James L. (1997). Antecedents of Public Service Motivation. Journal of Public Administration Research and Theory, 7(2), 181-197. Perry, James L. & Wise, Lois Recascino (1990). The Motivational Bases of Public Service. Public Administration Review, 50(3), 367-373. Vandenabeele, Wouter (2007). Towards a Public Administration Theory of Public Service Motivation: An Institutional Approach. Public Management Review, 9(4), 545-556. Vandenabeele, Wouter (2008). Government Calling: Public Service Motivation as an Element in Selection Government as an Employer of Choice. Public Administration, 86(4), 10891105. Warren, Danielle E. (2003). Constructive and Destructive Deviance in Organizations. The Academy of Management Review, 28(4), 622-632. Leitlinien Master PMP Anhang: 41 Merkblatt betreffend das Vorliegen von Plagiaten Geltungsbereich Das vorliegende Merkblatt findet für alle schriftlichen Arbeiten von Studierenden und Forschenden der Universität Bern Anwendung 6. Bei den schriftlichen Arbeiten handelt es sich namentlich um Seminar-, Bachelor-, Master- oder Doktorarbeiten, Präsentationsunterlagen, wissenschaftliche Publikationen oder Forschungsanträge. Das Merkblatt bildet zugleich Anhang zum Reglement über die wissenschaftliche Integrität vom 27. März 2007 / 30. April 2007 der Universität Bern sowie zu den Richtlinien der Universitätsleitung betreffend das Vorgehen bei Plagiaten vom 28. August 2007 7. Zum Begriff des Plagiats Unter einem Plagiat versteht man die ganze oder teilweise Übernahme eines fremden Werkes in eine eigene Arbeit ohne Angabe der Quelle und des Autors oder der Autorin 8. Das Plagiat stellt eine Verletzung des Urheberrechts dar. Kürzere Passagen eines fremden Werkes dürfen zitiert werden, unter der Voraussetzung, dass das Zitat entsprechend gekennzeichnet wird und die Quelle angegeben wird (Art. 25 Abs. 2 Urheberrechtsgesetz). Mögliche Plagiatsformen sind 9: 6 a) Einreichen eines Werks, welches von einer anderen Person auf Auftrag erstellt wurde, unter eigenem Namen („Ghostwriting“). b) Einreichen eines fremden Werks unter eigenem Namen („Vollplagiat“). c) Einreichen der gleichen Arbeit oder von Teilen davon zu verschiedenen Prüfungs- oder Seminaranlässen bzw. Einreichen von gleichen Manuskripten oder von Teilen davon zu Publikationszwecken an mehrere Redaktionen, ohne dass die betreffenden Passagen entsprechend gekennzeichnet sind („Selbstplagiat“). d) Übersetzen von fremdsprachigen Texten oder Teilen von fremdsprachigen Texten und Ausgeben als eigene Texte ohne Quellenangabe („Übersetzungsplagiat“). e) Übernahme von Textteilen aus einem fremden Werk, ohne die Quelle mit einem Zitat deutlich zu machen; dazu gehört namentlich auch das Verwenden von Textteilen aus dem Internet ohne Quellenangaben („Copy & Paste-Plagiat“). Beim Merkblatt handelt es sich um eine Adaption des „Merkblatts für den Umgang mit Plagiaten“ der Lehrkommission der Universität Zürich vom 30. April 2007 (vgl. http://www.lehre.uzh.ch/plagiate.html) sowie des „Zitier-Knigges“ der ETH Zürich (s. http://www.ethz.ch/faculty/exams/plagiarism/). Weiter wurden folgende Quellen verwendet: CHRISTIAN SCHWARZENEGGER/WOLFGANG WOHLERS, Plagiatsformen und disziplinarrechtliche Konsequenzen, unijournal (Zeitung der Universität Zürich) 4/2006, S. 3, sowie GIAN MARTIN, Universitäres Disziplinarrecht – unter besonderer Berücksichtigung der Handhabung von Plagiaten, AJP 4/2007, S. 473 ff., insb. S. 482 ff. 7 Beide Dokumente sind in der Rechtssammlung des Rechtsdienstes enthalten unter den Rubriken „Studium“ und „Forschung“: http://www.rechtsdienst.unibe.ch/content/rechtssammlung/weisungen_der_universitaetsleitung/ index_ger.html 8 Die Quelle ist auch dann anzugeben, wenn der Autor oder die Autorin nicht bekannt sein sollte, was z.B. bei Wikipedia-Beiträgen der Fall ist. 9 Vgl. SCHWARZENEGGER/WOHLERS (FN 1), S. 3. Leitlinien Master PMP 42 f) Übernahme von Textteilen aus einem fremden Werk und Vornahme von geringfügigen Textanpassungen und -umstellungen, ohne die Quelle mit einem Zitat kenntlich zu machen („Paraphrasieren“). g) Übernahme von Textteilen aus einem fremden Werk, allenfalls Paraphrasierung und Zitieren der entsprechenden Quelle, wobei das Zitieren aber nicht im Kontext des übernommenen Textteils bzw. der übernommenen Textteile erfolgt (Beispiel: Verstecken der plagiierten Quelle in einer Fussnote am Ende der Arbeit). Zu beachten sind folgende Grundregeln: Geistige Schöpfungen, Ideen und Theorien anderer Personen in Form von Texten, Tabellen, Bildern, Figuren und Zeichnungen etc. müssen durch ein Zitat kenntlich gemacht werden und zwar auch dann, wenn keine wörtliche Übernahme, sondern lediglich eine sinngemässe Wiedergabe des fremden Gedankenguts in eigenen Worten erfolgt. Wird Gedankengut wortwörtlich übernommen, so muss das Zitat zusätzlich in Anführungs- und Schlusszeichen gesetzt werden. In den einzelnen Fachbereichen sind zudem besondere Zitiervorschriften zu beachten. Diese sind beim Verfassen von wissenschaftlichen Texten zu berücksichtigen und einzuhalten. Im Einzelnen ist Folgendes zu beachten 10: 1) Quellenangabe: Alle verwendeten Quellen müssen vollständig und nachvollziehbar ausgewiesen werden, damit ein Aussenstehender diese überprüfen kann. Dafür sind die gängigen wissenschaftlichen Zitierregeln des betreffenden Faches sowie die speziellen Vorschriften für das Zitieren elektronischer Quellen zu verwenden. 2) Eigenleistung: Es ist klar zwischen Eigen- und Fremdleistung zu unterscheiden. Bei Fremdleistungen muss der Autor bzw. die Quelle (z.B. Wikipedia) genannt werden. Dies gilt gleichermassen für Texte, Computercodes, Tabellen, Grafiken und Daten, und selbstverständlich auch, wenn diese aus dem Internet stammen. 3) Wörtliche Zitate: Wörtlich übernommener Text (dazu gehören auch Satzteile oder Begriffe) ist in Anführungs- und Schlusszeichen zu setzen, und es ist die Quelle anzugeben. 4) Sinngemässe Zitate (Paraphrase): Bei Literaturstellen, die in eigene Worte gefasst oder als Zusammenfassung wiedergegeben werden, ist die Quelle anzugeben (und zwar – in Klammern oder als Fussnote – direkt beim betreffenden Text). 5) Sekundärquellen: Ein Zitat ist als Sekundärquelle zu kennzeichnen, wenn dieses von einem anderen Autor übernommen wurde, ohne die Originalquelle zu überprüfen 11. 6) Literaturverzeichnis: Am Ende der Arbeit sind alle verwendeten Quellen und „Gedankenväter“ der Arbeit aufzuführen. 7) Grundlagenwissen: Was als Allgemeinwissen (Grundlagenwissen) angenommen werden darf, muss nicht mit einer Quellenangabe versehen werden. Wird das Grundlagenwissen jedoch von anderen Autoren bzw. Autorinnen (etwa aus einem Studienbuch) wörtlich übernommen, ist die Quelle zu nennen. UniBE, Juni 2012 10 11 Vgl. „Zitier-Knigge“ der ETH Zürich (FN 1), Abschnitt A. Beispiel: Müller, Allgemeines Verwaltungsrecht, S. 10, zit. in: Meier, Bundesstaatsrecht, S. 71.
© Copyright 2024 ExpyDoc