Pro Airport Lübeck e. V. Jahrbuch 2014 VORWORT Hallo, Moin Moin und Guten Tag, wieder einmal ist ein Jahr vergangen, in dem der Flughafen es geschafft hatte, für Schlagzeilen zu sorgen. Leider waren es zunächst nicht die von uns erhofften „positiven Signale“, sondern im Frühjahr wurde eine nahezu spektakuläre, filmreife und mit teilweise kriminellen Tendenzen gespickte Insolvenz hingelegt. Während dieser Zeit kochte nicht nur bei den Flughafenmitarbeitern sondern auch bei unseren Mitgliedern immer wieder ein „Weltuntergangsszenario“ hoch, dass niemand so richtig wahr haben wollte. Final muss man dabei feststellen, dass alle Beteiligen es bravourös geschafft haben, dass auch zum dritten Mal* der Flughafen am Leben erhalten werden konnte. Wir verdanken es einem chinesischen Investor, der es sich zutraut, in Deutschland einen Flughafen zu betreiben. Sicherlich kann man durchaus einige Vorbehalte und Vorurteile gegen einen Investor aus China hegen, gerade wenn man sich die Bilanz des Flughafens Parchim ansieht, aber ihn nur aus diesem Grund pauschal vorzuverurteilen, ist zu kurz gedacht. Mit Yongqiang Chen hat der Flughafen Lübeck nun einen Besitzer gefunden, der für Kreativität und „Machereigenschaften“ bekannt ist. Wünschen wir ihm und seinem Team viel Erfolg! Ansonsten muss man zugeben, dass in den anderen Monaten nicht all zu viel passiert ist. Das „zerbrochene Porzellan“ muss nun erst einmal in mühevoller Kleinarbeit gekittet und die Fehler aus der Vergangenheit korrigiert werden. Da sind es im Moment nur die kleinen Lichtblicke, die uns das vergangene Jahr nicht ganz so trostlos haben erscheinen lassen. Einerseits gab es ein für den Lübecker Flughafen positives Urteil in dem EUBeihilfeverfahren und andererseits hat das italienische Flughafenrestaurant die ganzen Monate beinahe unbeschadet überstanden und kann seinen Gästen immer noch eine hervorragende italienische Küche anbieten. Dadurch ist dieses wohl das kleinste aller je veröffentlichten Jahrbücher. Auch wir waren im vergangenen Jahr nicht untätig und haben die Flughafenmitarbeiter in ihrer schweren Zeit nicht nur unterstützt, sondern auch zwei öffentliche Veranstaltungen zu den Themen der neuen EU-Flughafenbeihilferegelung und über den fast schon vergessenen Lübecker Flughafen auf dem Priwall durchführen können. Besonders stolz sind wir darauf, wie viel interessiertes Publikum wir mit diesen beiden Themen erreichen konnten, so dass wir uns schon Gedanken über die diesjährigen Themen machen. Aber zunächst wünsche ich Ihnen viel Spaß beim Durchstöbern des vergangenen Jahres. In diesem Sinne grüßt Sie ganz herzlich Ihr Nicky Gernhardt * = Die ersten beiden waren der gemeinsame Kampf für den Bürgerentscheid im Jahre 2012 und der Erhalt über die Frist hinaus Ende 2013 3 4 INHALT 06 Insolvenz 16 Wir über uns 10 Ryanair & Wizz Air 17 Unser Antrieb 11 EU-Flughafenbeihilferegelung 18 Satzung 12 Über den Tellerrand: Rostock–Laage 19 Mitgliedsantrag 14 Statistik 20 Impressum 15 Veranstaltungen des Pro Airport Lübeck e. V. 5 INSOLVENZ Das Thema des vergangenen Jahres war ganz eindeutig die Insolvenz des Flughafens und die unglaublich vielen Geschichten, die damit zu zusammenhingen. Selbst uns fällt es schwer, alles relativ kurz und bündig in einem Artikel auf vier Seiten niederzuschreiben, denn wir können gar nicht alle Aspekte berücksichtigen. Aus diesem Grund haben wir uns entschlossen, dass wir die Geschehnisse chronologisch mit den jeweiligen Tagesmeldungen kurz darstellen: Januar 2014: Ein Jahr ist vergangen seitdem Prof. Mohamad Rady Amar über die neu gegründete Yasmina Flughafenmanagement GmbH am Flughafen die Führung inne hat. Allerdings ist in dem Jahr nur wenig passiert, viel zu wenig, aber die Mitarbeiter sind immer noch tapfer. Wenn aber der beklagte Planfeststellungsbeschluss vor dem Oberverwaltungsgericht/OVG in Schleswig Bestand hat, dann hätte der Flughafen immerhin schon einmal die Genehmigung der Behörden bekommen, die darin enthaltene Erneuerung des Flughafenentwässerungssystems bis Ende 2017 durchzuführen. Auch der neue Betreiber der Tankstelle Air BP hat eine weitere Investition in die Modernisierung der Tankanlage in Höhe von 600.000 Euro angekündigt, wenn das Urteil positiv ausfällt. Februar 2014: Am Morgen des 6. Februars wurde das sich bisher nur im Probebetrieb befindliche Instrumentenlandesystem/ILS-CAT II endlich live 6 geschaltet. Durch die höhere Kategorie kann der Flughafen nun auch bei noch schlechteren Wetterlagen sicherer angesteuert werden. März 2014: Es ist nicht genau einschätzbar, aber vom Bauchgefühl her scheint es so, dass am Flughafen etwas gründlich schief zugehen droht. Aber die Verkündung des lang ersehnten ersten Verhandlungstermin vor dem OVG in Schleswig am 23. April 2014 täuscht einen darüber hinweg. Ende des Monats eröffnet unter dem Namen L’Aragosta das Flughafenrestaurant wieder und bietet mit neuen Betreibern viele italienische Spezialitäten an. 28. März 2014: Irritierend nimmt man über die Veröffentlichung in der Presse einen abrupten Wechsel in der Geschäftsführung zur Kenntnis. Der bisherige Geschäftsführer Siegmar Weegen wird durch Prof. Mohamad Rady Amar ersetzt. Dafür wurden gesundheitliche Schwierigkeiten von Siegmar Weegen verantwortlich gemacht, aber ein fader Beigeschmack bleibt. 15. April 2014: Überraschend hat Prof. Mohammed Rady Amar die Muttergesellschaft der Yasmina, 3Y Logistic, an zwei vollkommen unbekannte Personen verkauft und ist kurz danach untergetaucht. Ab diesem Zeitpunkt war er weder für die Flughafenmitarbeiter Unauffindbar: Prof. M. Rady Amar noch für irgendeine andere Person zu erreichen. Ein absolut mieses Spiel, das er mit seiner „neuen Familie“ (so nannte Prof. Mohammed Rady Amar Anfang 2013 noch die Flughafenmitarbeiter) treibt. Nebenbei wird bekannt, dass auch die Löhne und Gehälter viel zu spät ausgezahlt wurden. 16. April 2014: Das Rätselraten ist groß, aber die ersten versuchen, den für den Schlamassel Schuldigen zu finden. 17. April 2014: Das Amtsgericht hat bestätigt, dass Mohamed Rady Amar ab sofort die ganze Verantwortung abgegeben hat und die beiden bisher unbekannten Käufer Adam Wagner und Michael Glück heißen. Wegen dieser Situation ist der OVG-Termin kurzfristig geplatzt. 18. April 2014: Die Stadt Lübeck bestätigt, dass auch Sie seit Monaten offene Pachtforderungen gegen die Flughafengesellschaft habe. Adam Wagner ist genauso, wie Mohammed Rady Amar, unauffindbar und das Wort Insolvenz wird zum ersten Mal in den Mund genommen. Prof. Mohammed Rady Amar soll sich wohl mit einem Ausfuhrgeschäft für die RWE wegen fehlender Genehmigungen übernommen haben. 23. April 2014: Bürgermeister Bernd Saxe (SPD) verteidigt das Vorgehen der Stadt, da niemand mit dieser Situation habe rechnen können. 24. April 2014: Die Anmeldung der Insolvenz wird bekannt geben. Da weder Adam Wagner noch Michael Glück als Eigentümer auffindbar sind, beruft das Amtsgericht Siegmar Weegen zum sein Wirtschaftssenator Sven auf Betrug und Insolvenzverschleppung angeNotgeschäftsführer und Prof. Schinder (SPD) geben beide zeigt. Obendrauf fordert er die Ablösung von Klaus Pannen zum vorläufigen zu, bereits seit Oktober von Siegmar Weegen und dem Insolvenzverwalter Insolvenzverwalter. Die Löhne den Zahlungsschwierigkeiten Klaus Pannen. Es scheint so, dass diese Anzeige und Gehälter für April stehen gewusst zu haben. Auf Grund eine Retourkutsche ist, da Matthias Freitag mit weiterhin aus und die geplante der hohen Wahrscheinlichkeit, dem Altstadt Reisekontor und der im ersten BieGlasfaserfabrik ist wohl auch dass Mohammed Rady Amar terverfahrenen unterlegenen in Düsseldorf anGeschichte. Währenddessen bei öffentlich Bekanntwerden sässigen sbc Restrukturierung & Investments AG wird Adam Wagner als Das Führungsduo in der Insolvenz: der Schwierigkeiten seine nicht zum Zuge kam. „Firmenbestatter“ gehandelt. Siegar Weegen und Prof. Klaus Pannen Rücktrittsoption genutzt hätte, 24. Mai 2014: Selbst die Politik hält die Anzeige 25. April 2014: „Rennen gegen die Zeit“ - einige alte Investoren melden sich zu wurde der Bürgerschaft allerdings kein Bericht von Matthias Freitag als reine Stimmungsmache Wort, Flughafengegner fordern die Abwicklung, erstattet, zumal anschließend wieder Zahlungen und definitiv nicht für zielführend. geflossen sind. Andernfalls wäre der Flugbetrieb 27. Mai 2014: Gegen den Insolvenzverwalter die Mitarbeiter hoffen. Prof. Klaus Pannen hat Matthias Freitag 30. April 2014: Die ungarische Wizz Air bekennt unnötig in Gefahr gebracht worden. nun nichts mehr und hat die Anzeige zu sich zum Flughafen und bekräftigt ihr weiteres 13. Mai 2014: Wie bereits nach dem seiner Abberufung zurückgezogen, da Zweiten Weltkrieg geschehen, bieten Engagement beim Erhalt des Flughafens. die dafür ursprünglich verantwortlichen 1. Mai 2014: Es wird bekannt, dass der Flughafen sich der Aero Club von Lübeck und der Kommunikationsprobleme nun geklärt noch weitere Ausstände hat, alleine bei den Lübecker Verein für Luftfahrt an, den seien. An der Abberufung von Siegmar Stadtwerken und den Entsorgungsbetrieben Flughafen in einer reduzierten Weise Weegen hält er aber fest. gemeinsam weiter zu betreiben, wenn Lübeck im sechsstelligen Bereich. 31. Mai 2014: In einen Schreiben wollen 3. Mai 2014: Nun ist auch die Muttergesellschaft die Stadt Lübeck dafür einen jährlichen Zunächst ratlos: Matthias Freitag und die Bruchpilot3Y Logistic endgültig am Ende und hat Insolvenz Zuschuss bereitstellt. BM Bernd Saxe Gastwirte zusammen mit vielen weiteren angemeldet. Dieses hat aber keine weiteren 22. Mai 2014: Die Pilotenvereinigung Cockpit vergibt mal wieder einen „Roten Stern“ unbekannten Unterzeichnern durchsetzen, dass Auswirkungen auf den Lübecker Flughafen. 4. Mai 2014: Ist die Holtenau-Lösung die Option an den Lübecker Flughafen — diesbezüglich das damalige Konzept der unterlegenen sbc Restrukturierung & Investments AG als einzige zum Weiterbetrieb? Die Hansestadt Lübeck lehnt verweisen wir gerne auf unser Jahrbuch 2013. dieses ab, aber einen Plan B hat sie auch nicht. 23. Mai 2014: Obwohl die Staatsanwaltschaft noch zu diskutierende Möglichkeit genutzt wird. 7. Mai 2014: Die Stadt entwickelt nun doch einen von Amtswegen eine Insolvenzverschleppung 5. Juni 2014: Rätselraten um das Gelände der Plan B zur Aufrechterhaltung des Betriebs, bevor- bereits untersucht, wurde der Notgeschäftsführer geplanten Glasfaserfabrik, denn es ist unklar, Siegmar Weegen trotzdem von Matthias Freitag, was passiert, wenn die Bürgerschaft den neuen zugt aber einen potentiellen Investor. 8. Mai 2014: Bürgermeister Bernd Saxe (SPD) und selbst Mieter am Flughafen, wegen Verdacht Bebauungsplan absegnet. Dem unbekannten 7 Adam Wagner könnte dann ggf. das Gelände rein rechtlich gehören und es würde dann mit in die Insolvenzmasse des Flughafens fließen. 12. Juni 2014: Die Staatsanwaltschaft bestätigt den Verdacht auf Insolvenzverschleppung und leitet ein offizielles Verfahren ein. 17. Juni 2014: Zum Winterflugplan will die irische Ryanair Lübeck nach über 14 Jahren aus dem Streckennetz streichen. Diese Entscheidung kommt zur Unzeit, da die Gespräche mit den möglichen Investoren schon weit fortgeschritten sind und damit Nachteile erwartet werden. 18. Juni 2014: Auf einer Betriebsversammlung macht der Insolvenzverwalter Klaus Pannen den Mitarbeitern große Hoffnungen, dass der Betrieb auch nach dem Ende der vorläufigen Insolvenz weitergehen werde. 19. Juni 2014: Insolvenzverwalter Klaus Pannen will allen Mitarbeitern kurzfristig die Kündigung aussprechen, um den potentiellen Investoren entgegen zu kommen. 20. Juni 2014: Die Kündigungsankündigung hat der Insolvenzverwalter zurückgenommen, da es nun doch nicht mehr notwendig erscheint. 21. Juni 2014: Nicht erst zum Flugplanwechsel im Herbst sondern bereits im August wird Lübeck von der irischen Ryanair nicht mehr angeflogen, um Entschädigungszahlungen an die Passagiere in der unsicheren Lage zu entgehen. 25. Juni 2014: Eine Bürgerschaftssondersitzung soll am 10. Juli 2014 stattfinden und über den 8 8. Juli 2014: Es gibt Unruhen um die Vollmachten neuen Flughafeninvestor entscheiden. 26. Juni 2014: Falls der Investor in letzter Minute zum Vertragsabschluss, denn diese sollen nicht doch noch abspringen sollte, dann würde die vorgelegen haben. Hansestadt Lübeck den Flughafen notfalls auch 10. Juli 2014: Die Bürgerschaft stimmt dem neuen auf Sparflamme (Plan B) wieder selbst betreiben. Investor zu, der sich im Vorfeld im Rathaus vorgeDie Ryanair streicht auch alle noch verbliebenen stellt hat. Die Linken stimmten gegen ihn und die Grünen enthielten sich der Abstimmung. Flüge im September und Oktober. Damit kann der Betriebsübergang zum 1. Juli 2014: Die vorläufige Insolvenz ist 1. August 2014 durchgeführt werden mit beendet und ein neuer, allerdings noch Markus Matthießen als neuem Geunbekannter, Investor ist gefunden. Alle schäftsführer. Arbeitsplätze sollen erhalten bleiben, 12. Juli 2014: Die ersten Pläne werden wenn die Bürgerschaft am 10. Juli 2014 öffentlich, wobei kein überhastetes Handem Betriebsübergang zustimmt. deln betont wird. 2. Juli 2014: Den Segelfliegern ist es ab 16. Juli 2014: Trotz eines neuen Investors sofort nicht mehr gestattet zu starten, Der Neue im Amt: da eine gültige Nutzungsvereinbarung Markus Matthießen kommt die irische Ryanair erst einmal nicht nach Lübeck zurück, sondern fliegt ab nicht mehr vorliegt. 3. Juli 2014: Der Name des neuen Investors wird dem Winterflugplan von Hamburg nach Portubekannt gegeben. Es ist die PuRen Group aus gal. Die Lübecker Ziele werden somit nicht nach China, die über ihre Tochtergesellschaft PuRen Hamburg umgelegt. Germany GmbH mit dem Geschäftsführer 22. Juli 2014: Der neue Investor Yongqiang Chen besucht Lübeck und stellt sich persönlich vor. Yongqiang Chen den Flughafen übernimmt. 5. Juli 2014: Die PuRen Group hat sich in einer 31. Juli 2014: Um kurz nach 13 Uhr hebt die zuGruppe von anfänglich dreißig Investoren, die nächst letzte Ryanair-Maschine in Richtung am Lübecker Flughafen einsteigen wollten, Palma de Mallorca ab. durchgesetzt. Ihre Bewerbung war dabei reiner 1. August 2014: Mit einer feierlichen Übergabe Zufall. Als die chinesischen Investoren zu Besuch des Flughafens ist dritte Privatisierung nach in Lauenburg waren, wurden sie von dem Infratil und der Yasmina mit vielen geladenen Lauenburger Bürgermeister Andreas Thiede Gästen gefeiert worden. Passend dazu wurden (CDU) auf den insolventen Lübecker Flughafen gleich für den Herbst Charterflüge nach Antalya präsentiert. aufmerksam gemacht. 7. August 2014: Die ungarische Wizz Air setzt ihre Winter allerdings nichts passieren wird, erhalten Ankündigung aus der Insolvenzphase um und die Segelflieger eine letzte Fristverlängerung der wird ab April 2015 den Lübecker Flughafen mit Nutzungsvereinbarung bis zum 31. März 2015. der lettischen Hauptstadt Riga verbinden. 1. September 2014: Ohne große Ankündigung Die Wochen und Monate der Insolvenzphase und ohne eine öffentlichkeitswirksame Mitteilung waren sicherlich kein Highlight des Flughafens in der Presse wurde die neugegründete PuRen und wahrlich nicht nur für die Mitarbeiter kein Airlines GmbH in das Handelsregister (HRB 14202 einfaches „Zuckerschlecken“. HL) eingetragen. Der Geschäftszweck wurde als Es gab ein unglaubliches Presseecho und der „Betrieb einer Luftverkehrsgesellschaft für die Flughafen hat es sogar das ein oder andere Mal Beförderung von Personen, Gepäck, Post und in die Hauptnachrichtensendungen diverser Fracht sowie weiteren Zweigen“ allerdings sehr Fernsehkanäle geschafft. Leider nicht in die positiven Nachrichten, wie es eigentlich wünschensallgemein gehalten. 2. September 2014: Auch die Segelflieger dürfen wert gewesen wäre. Fairerweise möchten wir auch explizit die solide redaktionelle Berichtervorerst bis Ende des Jahres wieder abheben. stattung im Radio und im Fernsehen so7. Oktober 2014: Nach einer Vorlage wie im Printbereich lobend erwähnen, des Rechnungsprüfungsamts mit allen die fast ausnahmslos immer objektiv, offenen Forderungen seitens der Stadt korrekt und aktuell war. Dieses kann bei hat der Hauptausschuss eine überfällige solch einem komplizierten Thema nicht Reform des Mahnwesens beschlossen. immer erwartet werden. 7. November 2014: Der Flughafen wird Selbst Mitglieder des Pro Airport Lübeck die erst kürzlich temporär verlängerte e. V. sahen in den „dunklen Wolken“ Nutzungsvereinbarung für den Segelflug sich bedrohliche Szenarien entwickeln des Aero Club von Lübeck nicht erneut Aus China: und fragten sich mehr als nur einmal, verlängern. Somit wäre theoretisch der Yongqiang Chen ob und wie es überhaupt weitergehen könne. 31. Dezember 2014 der letzte nutzbare Flugtag. 1. Dezember 2014: Auf dem vom Aero Club von Es war schon schwierig genug zu glauben, wie Lübeck genutzten Segelfluggelände sollen in diese vertrackte Situation so kurz vor dem Beginn Kürze weitere sicherheitsrelevante Einrichtungen des Hauptsacheverfahrens zur Planfeststellung entstehen. Aus diesem Grund muss der Aero vor dem OVG entstehen konnte, aber zweifelsClub das Flughafengelände verlassen. Da im ohne erschüttert hat uns, wie Prof. Mohammed Rady Amar mit seiner gesamten Belegschaft umgesprungen ist und den leichten Weg des Verschwindens wählte. Dieses ist nicht nur dreist sondern unverantwortlich und wird dem Engagement der Flughafenmitarbeiter in keiner Weise gerecht. Wir können nur hoffen, dass irgendwann der Zeitpunkt erreicht sein wird, an dem er sich dafür verantworten muss. Trotz alledem war die eingeleitete Insolvenz die beste aller Entscheidungen, denn ursprünglich ist die offensichtliche Zahlungsunfähigkeit der 3 Y das Problem gewesen und nicht der Flughafen selbst. Es sicherte ihn aber vor einem möglichen Ausplünderungsversuch durch die neuen und unbekannten Eigentümer und sicherte auch die Gehaltszahlungen für die Mitarbeiter. Nur ein neutraler und kompetenter Insolvenzverwalter kann an so einem Zeitpunkt noch die besten Chancen herausholen, um den Fortbestand zu sichern. All dies wäre nicht möglich gewesen, wenn keine Insolvenz eingeleitet worden wäre. Nicht nur das Führungsduo, bestehend aus dem Notgeschäftsführer Siegmar Weegen und dem Insolvenzverwalter Klaus Pannen, haben in dieser Phase eine hervorragende Leistung erbracht, sondern auch das gesamte Team von ihnen. Aus diesem Grund: Für eine positive Zukunft drückt der gesamte Pro Airport Lübeck e. V. den neuen Betreibern aus China und der alten Mannschaft vor Ort ganz fest alle vorhandenen Daumen. 9 RYANAIR & WIZZ AIR Die andere geht: Ryanair Hamburg werden zwei Bevor im Frühjahr die Episode um die Insolvenz Basis weggenommen komplett neue Ziele nach startete, entschied die irische Ryanair bereits im wurde. Fraglich ist, wie Portugal aufgenommen. Vorfeld, dass die zweitälteste Verbindung nach nun andere Fluglinien Am 31. Juli flog Stockholm-Skavsta zum 10. Januar eingestellt reagieren werden, die die zunächst wird. Sie wurde im April 2003 als zweite Linie immer Ryanair als Grund geletzte Ryanairnannt haben, den Flughafen Lübeck nach London-Stansted aufgenommen. Maschine nach Ab diesem Zeitpunkt war die Ryanair nicht mehr nicht zu nutzen. der „Platzhirsch“ am Lübecker Flughafen, denn Einerseits kann man diese Entscheidung aus rein Palma de Mallorca und beendete somit eine die ungarische Wizz Air bot einen Abflug mehr wirtschaftlichen Gesichtspunkten durchaus über 14 Jahre andauernde Geschäftsbeziehung. nachvollziehen, aber andererseits hätte Ryanair Es wurde zwar nie von einem endgültigen Ende pro Woche an. Leider sollte sich der negative Trend auch im durchaus noch zwei Wochen Spielraum gehabt, gesprochen, allerdings muss nun abgewartet Sommerflugplan fortsetzen, denn entgegen den um zu sehen, wie es am Flughafen mit einem werden, wie wohl sich die Ryanair in Hamburg ursprünglichen Plänen hat die Ryanair auch die potentiellen Investor weitergeht. So gesehen ist fühlt und ihre mittelfristige Pläne aussehen, wenn Ziele nach Trapani auf Sizilien sowie nach Girona die Haltung der ungarischen Wizz Air erheblich es um die Verteilung der neuen Flugzeuge geht, geschäftsfreundlicher, da diese die Entwicklung die sie in den nächsten fünf Jahren von Boeing in Spanien ersatzlos gestrichen. erhalten wird. abgewartet hat. Schlussendlich begann der Anfang vom Ende z u e r s t vier Tage später war Im Gegensatz zu Ryanair wird die ungarische denn Mitte Juni, als die Ryanair ganz spontan N u r dann klar, dass die Wizz Air auch weiterhin auf Lübeck setzen und ankündigte, ab Oktober den Die eine bleibt: Wizz Air Ryanair ihre Flüge kündigte im August schließlich das an, was sie Flughafen Lübeck bereits ab August bereits im Vorfeld und während der vorläufigen gar nicht mehr zu aussetzen wird und Insolvenz angedeutet hatte: Ab April 2015 wird nutzen. Begründet wurde damit auch auf sie Lübeck zweimal pro Woche mit der lettischen dieser Entschluss damit, das Feriengeschäft Hauptstadt Riga verbinden. dass es am Flughafen a b Lübeck verzichtet. Seitens Ryanair Insgesamt betrachtet hat die Ryanair ihr allseits auf Grund des derzeit bekanntes knallhartes Geschäftsgebaren mal laufenden Insolvenzverfahrens nicht die nötige hat sich an der Begründung nichts geändert. Planungssicherheit gäbe, die Ryanair für den Obwohl im Juli klar war, dass der Flughafen mit wieder unter Beweis gestellt. Zeitgleich sieht Betrieb benötige. Kurz vor Ablauf des vorläufigen der PuRen einen neuen Investor bekommt, ver- man, dass sich die Wizz Air als der bessere GeInsolvenzverfahrens macht diese Entscheidung kündet die Ryanair ihren Komplettabzug aus schäftspartner herausgestellt, da sie erheblich die Verhandlungen mit den noch vorhandenen Lübeck, um zum Hamburger Flughafen zu wech- zuverlässiger ist. Aber wie werden sich nun die potentiellen Investoren natürlich nicht einfacher, seln. Allerdings werden die Lübecker Ziele nicht anderen Fluggesellschaften positionieren? Wir da dem Flughafen damit eine wirtschaftliche einfach nach Hamburg umgelenkt, denn ab hoffen nur das Beste für den Flughafen Lübeck. 10 EU-FLUGHAFENBEIHILFEREGELUNG Im Februar des vergangenen Jahres kürzte die EU-Kommission die Möglichkeit der Flughäfen, um in den Genuss von staatlichen Beihilfen zu kommen. Die Grundaussage ist, dass ab sofort staatliche Betriebsbeihilfen nur noch über einen Zeitraum von zehn Jahren erlaubt sind. Für den Lübecker Flughafen war dies ein gutes Zeichen, da damit vermutlich auch endlich die beiden laufenden EU-Beihilfeverfahren beendet werden. Die neuen Leitlinienziele sind ganz klar definiert: • Die bisher unzulässigen Beihilfen zum laufenden Betrieb dürfen maximal zehn Jahre gewährt werden, danach müssen „Schwarze Zahlen“ erreicht sein; • Unter bestimmten Voraussetzungen sind für Fluggesellschaften und für Infrastrukturmaßnahmen Anschubfinanzierungen erlaubt; • Vergangene Betriebsbeihilfen sollen zwar nach den neuen Regeln beurteilt werden, Beihilfen für die Infrastruktur allerdings nach den alten. Da der Flughafen zwischenzeitlich nicht mehr der Hansestadt Lübeck gehört, sind diese neuen Regeln nur bedingt auf Lübeck anwendbar. Auf unserer Jahresauftaktveranstaltung 2014 am 8. März (sehen Sie dazu auch auf Seite 15 nach) hatten wir dies aus diesem Grund zum Topthema auserkoren, um die genauen Auswirkungen der Änderungen auf den Lübecker Flughafen näher zu erläutern. Aber sehen Sie die Auswirkungen selbst… Auch zukünftig wird es durchaus möglich sein Fördergelder für bestimmte, genehmigte Investitionen zu erhalten. Dafür gelten aber strenge Richtlinien und für alle Flughäfen die gleichen Grundbedingungen. Das Urteil vom Europäischen Gerichtshof hat Genugtuung verschafft: Denn am 9. September verkündete es, dass beide EU-Beihilfeverfahren wegen offensichtlicher Beurteilungsfehler der EUKommission nichtig sind. Allerdings ficht dies den Ursprungskläger Air Berlin nicht an, so dass die Klage vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Schleswig weiterverhandelt werden muss. 11 ÜBER DEN TELLERRAND: ROSTOCK-LAAGE Nachdem wir im vergangenen Jahrbuch den neu errichteten Flughafen Kassel-Calden näher betrachtet hatten, werden wir in diesem Jahr den rund 120 Kilometer entfernten Flughafen Rostock-Laage in Augenschein nehmen. Gerade weil die Hansestadt Rostock eine ähnliche Größe wie Lübeck hat, ist der Vergleich beider Flughäfen äußerst interessant. Die Lage beider Flughäfen ist nahezu identisch, da jeweils ein Autobahnanschluss verfügbar ist. Hier kann der Lübecker Flughafen allerdings auch mit seinem Bahnanschluss punkten. In der Nähe beider Flughäfen befindet sich mit Berlin und Hamburg eine Metropole, die aber selbst über mindestens einen Flughafen verfügen. Im Gegensatz zum Lübecker Flughafen wird der Rostocker auch militärisch genutzt, was sich in diesem Fall äußerst positiv auswirkt, da sehr viele Kosten (z. B. die Luftsicherung) somit vom Bund getragen werden und die Flughafengesellschaft 12 entlasten. In Lübeck müssen diese Kosten immer selbst erwirtschaftet werden. Aber nicht nur vom Bund bekommt der Rostocker Flughafen Unterstützung sondern auch vom Land Mecklenburg-Vorpommern. Im Januar des vergangenen Jahres verdoppelte das Land für vier Jahre seine Zuschüsse auf eine Million Euro jährlich. Obendrauf zahlen die drei Gesellschafter (die Rostocker Versorgungs- und Verkehrsholding GmbH, der Landkreis Rostock und die Stadt Laage) auch weiterhin jährlich 1,8 Millionen Euro. Die jährliche Förderung in Rostock beträgt somit satte 2,8 Millionen (ohne die vom Bund übernommen Kosten). In Lübeck gibt es derartige Zuschüsse nicht! Obwohl die verdoppelte Landesförderung auch an gewisse Mindestpassagierzahlen gebunden ist und kurz darauf im Februar bekannt wurde, dass der Flughafen Rostock wohl seine Statistik geschönt hatte und jeder dritte Passagier nicht zum Kerngeschäft des Flughafens gehöre, ist wohl davon auszugehen, dass das Land seine Förderzusage nicht zurücknehmen wird. Sicherlich ist der Flugplan ab Rostock, der neben Charterverkehr sogar innerdeutsche Flüge nach Köln, Stuttgart und München im Angebot hat, teilweise interessanter als der Lübecker. Aber es liegt doch auf der Hand, dass dieses nur auf Grund der besseren Förderungsbedingungen der Fall ist. Selbst in Schleswig-Holstein sollte es bekannt sein, dass neue Flugverbindungen auf Basis der Wirtschafts– oder Tourismusförderung entstehen. Allerdings ist PuRen als neuer Flughafenbetreiber durchaus gewillt, im Zuge seiner Möglichkeiten auch ab Lübeck ein entsprechendes Angebot zu etablieren. Betrachtet werden muss in diesem Zusammenhang auch die neue EU-Förderrichtlinie (näheres dazu finden Sie auf Seite 11). Als sogenannter Randflughafen hat Rostock das Glück, öffentlich gefördert werden zu dürfen. In Lübeck sähe das auf Grund der Nähe zu Hamburg anders aus, wenn er nicht privatisiert wäre. In diesem Fall kann die Infrastruktur in Lübeck auch weiterhin öffentlich gefördert werden, aber es darf eben keine öffentlichen Betriebszuschüsse u. a. zum Verlustausgleich geben. Es gibt durchaus noch mehr Vergleichspunkte: So ist der Lübecker Flughafen beispielsweise mit seinem Instrumentenlandesystem ILS CAT II eine Stufe höher kategorisiert, als der Rostocker mit dem ILS CAT I und Rostock fertigt die Fluggäste nicht in einem Zelt ab. Schlussendlich muss man feststellen, dass es im Moment in Rostock scheinbar besser läuft als in Lübeck, aber wir werden sehen, was PuRen in den nächsten Monaten noch so anstellen wird und wie sich die Situation ändert, wenn endlich die lang ersehnte Klarheit im OVG-Verfahren zur Planfeststellung feststeht. Das für die aktuelle Passagierzahl völlig überdimensionierte und vom Land geförderte Terminal von innen und außen. Selbst der Freistaat Bayern ist sich der Bedeutung Aus dem Schwarzbuch 2014 des Bundes der Steuerzahler über deutsche Flughäfen: von Flughäfen bewusst. Zusammen mit der Stadt • Mecklenburg-Vorpommern hat eine völlig überdimensionierte Flughafenhafenlandschaft Nürnberg hat er dem verschuldeten Nürnberger • Ist Kassel-Calden über 2017 hinaus zu retten? Flughafen Zuschüsse und Darlehen in Höhe von • 50 Millionen Euro illegale Beihilfen für Zweibrücken 70 Millionen Euro zukommen lassen. Alleine 40 • 32,5 Millionen Euro für überflüssigen Euro-Hawk-Flugplatz Schleswig-Jagel Millionen Euro werden dafür verwendet, um das • Berlin-Brandenburg dümpelt weiter planlos vor sich hin Kapital der Flughafengesellschaft aufzustocken • Prüfungsloser 5 Millionen Euro Kredit an dauerdefizitäre Frachtfluggesellschaft in Rheinland-Pfalz und das Finanzpolster zu erhöhen. → Fällt Ihnen etwas auf? Der Flughafen Lübeck ist selbst bei dieser großen Auswahl nicht dabei. 13 STATISITK Das vergangene Jahr schlägt sich auch in den Passagierzahlen nieder, die erneut nach unten gesackt sind, allerdings noch schlechter hätten ausfallen können. In der rechts nebenstehenden Tabelle sind die Lübecker Passagierdaten 2014 (Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 8, Reihe 6.1, 2014, Kapitel 2.2.1, 2.3.1 und 2.3.2) kurz zusammengefasst. Der innerdeutsche Verkehr von und nach Lübeck selbst ist nur einmal (also 222 Passagiere) in die Summierung eingeflossen. Die Abwanderung der Ryanair zum Sommer hat sich extrem niedergeschlagen, denn alleine für Italien und Spanien hätten die Zahlen doppelt so hoch sein können, ebenso für Portugal und Schweden, die trotz Ankündigung doch nicht wieder aufgenommen worden sind. Da die Wizz Air im vergangenen Jahr kein neues Ziel aufgenommen hat, sind die Zahlen für Polen und die Ukraine stabil geblieben. Dieses ist sehr interessant, denn gerade wegen der immer noch anhaltenden Ukraine-Krise ist der dortige Luftraum nicht immer nach Plan ansteuerbar und hat zu einigen Verschiebungen auch im Lübecker Flugplan geführt. Entgegen unseren Befürchtungen hat die Wizz Air diese Verbindung dennoch nicht eingestellt und wird sie auch in Zukunft bedienen. Der Charter-Verkehr ist leider immer noch nicht nennenswert, dennoch konnten im Herbst trotz der Flughafeninsolvenz kurzfristig ein paar Flüge in das türkische Antalya stattfinden. 14 Alle innerdeutschen Flüge fanden individuell statt, da es bekanntermaßen seit der letzten Hahn-Verbindung keinen Linienverkehr von und nach Lübeck innerhalb von Deutschland mehr gibt. Neben den Charter– und Linienverbindungen lebt der Lübecker Flughafen auch gerade von diesen individuellen Flugverbindungen, die immer wieder für eine Überraschung gut sind. Im September landete so beispielsweise der nigerianische Staatspräsident Goodluck Ebele Jonathan mit seiner Regierungsmaschine (einer weißen Boeing 737) zu einem knappen privaten Kurzbesuch in Lübeck. Für das Jahr 2015 erwarten wir eine ähnliche Passagieranzahl, da einerseits die fehlenden Ryanair-Passagiere durch die beiden neuen Wizz Air Destinationen nach Riga und Skopje nicht komplett ausgeglichen werden können, andererseits ist es immer noch möglich, dass kurzfristig weitere Charterverkehre von Lübeck aus abheben. Letztendlich ist dieses alles nicht befriedigend, aber in Anbetracht der Tatsache, dass es in diesem Jahr hoffentlich zur OVG-Verhandlung kommen wird und dass Anfang 2015 schon ein paar kleine positive Schritte zur Normalisierung erkennbar waren, ist es durchaus möglich, dass in den nächsten Monaten noch so einige positive Überraschungen passieren werden und auch die Passagierzahlen wieder steigen. VERANSTALTUNGEN DES PRO AIRPORT LÜBECK E. V. Im vergangenen Jahr hat sich der Pro Airport Lübeck e. V. häufiger in der Öffentlichkeit zeigen können als es in den vergangenen Jahren der Fall war. Darauf sind wir selbst ein wenig stolz, denn mit dem Jahresauftakt im März und der dortigen Präsentation über die Auswirkungen der neuen EU-Förderrichtlinien gelang uns gleich ein großer Erfolg. Dieser wurde nur vom Vortrag über den fast vergessenen Lübecker Flughafen auf dem Priwall getoppt. Im März luden wir alle interessierten Personen in den Hanseatischen Hof ein, um sich ein Bild über die neuen EU-Förderrichtlinien zu machen und um sich ein Bild über die aktuelle Lage am Lübecker Flughafen zu machen. Als größte Überraschung hatten wir extra den ersten Verhandlungstermin am OVG in Schleswig im Gepäck, aber leider kam es bekanntermaßen ja anders. Dennoch war der Nachmittag äußerst kurzweilig und im Anschluss hatten unsere vierzig Gäste ausgiebig Zeit sich bei Kaffee und Kuchen auszutauschen. Im Mai hatten wir den renommierten Dozenten Günter Meyer im Hanseatischen Hof zu Besuch, der einen sehr lebendigen und mitreißenden Vortrag über den alten Lübecker Flughafen auf dem Priwall im Gepäck hatte. Mit fast sechzig Zuhörern war dieses die bisher meistbesuchte Veranstaltung des Pro Airport Lübeck e. V. Herr Meyer schaffte es, dass sich alle Zuhörer nicht nur sehr amüsierten sondern sich auch rege bei der anschließenden Fragerunde beteiligten. So wunderte es uns schlussendlich auch nicht, dass sich der anschließende Brezelabend in die Länge zog und Herr Meyer sehr gefragt war. Er beantwortete alle Fragen zur Zufriedenheit aller und wir danken ihm hier ausdrücklich nochmals für seinen Vortrag. Weiter gab es an dem Abend viele Fragen zum in Schieflage geratenen Flughafen, die wir gerne beantwortet hätten, aber es nicht konnten. Wir konnten nur einen groben Überblick geben, wie es weitergehen könnte. Rückblickend betrachtet hat sich unser Ausblick aber größtenteils als richtig erwiesen, denn mit einem neuen Eigentümer wurde viel gerettet. Erstmalig hatte der Pro Airport Lübeck e. V. in Zusammenarbeit mit dem Fluglehrer Horst Rux es ermöglicht, dass Schulklassen sich das Fliegen näher bringen lassen können. Dazu fand im Frühjahr ein kleines Gewinnspiel statt, bei dem es darum ging, Grundwissen der Fliegerei richtig zu beantworten. Ganz recht herzlich gratulieren konnten wir einer Klasse der Grund– und Gemeinschaftsschule St. Jürgen sowie zwei Klassen des Gymnasiums am Tannenberg aus Grevesmühlen. Die positive Resonanz aller Veranstaltungen hat uns sehr in unserer Arbeit bestärkt und wieder einmal mehr bewiesen, wie vielfältig die Wahrnehmung über den Lübecker Flughafen in der Öffentlichkeit ist. Auch für das Jahr 2015 planen wir wieder interessante Veranstaltungen für Sie. Impressionen von unseren Vorträgen. 15 WIR ÜBER UNS Wer wir sind. Der Pro Airport Lübeck e. V. besteht aus rund vierzig interessierten Personen an der Luftfahrt, die sich zudem positiv für die Lübecker Region einsetzen wollen. Unser Ziel ist es, Sie über die Chancen und Entwicklungsmöglichkeiten des Lübecker Flughafens mit denen dazugehörigen Informationen aus der Luftfahrt, sowie den ökologischen, ökonomischen und technischen Zusammenhängen, aufzuklären. Durch das breite berufliche Spektrum unserer Mitglieder ist es uns möglich, jederzeit auf ein fundiertes und kompetentes Wissen zurückzugreifen, um auch nah an der „Materie“ zu sein. Die diversen Standpunkte von Initiativen, von Parteien, der Wirtschaft und vom Flughafen selbst, hinterfragen wir kritisch und legen Ihnen unsere Sichtweise dar. Wir dienen dabei keiner Fluggesellschaft oder dem Flughafen selbst. Das in unserem Vereinsnamen vorkommende Wort „Pro“ versteht sich somit auch nicht als Affront, denn es stellt nur unsere positive Grundauffassung gegenüber dem Lübecker Flughafen dar. Um auch zukünftig qualitativ hochwertige Vereinsarbeit leisten zu können, sucht der Pro Airport Lübeck e. V. immer wieder gerne engagierte Mitstreiter. Unsere Mitglieder. Unsere Mitglieder haben unterschiedliche Altersklassen und wohnen durchweg in Norddeutschland. Sie kennen dadurch die spezifischen Interessen der einzelnen Ortschaften und der dort sesshaften Interessenvereine somit am Besten. Ihr breitgefächertes Berufsspektrum hilft uns ferner, unser Wissen immer weiter zu vertiefen. Somit haben wir vielfältige Möglichkeiten, um auf fast alle Fragen innerhalb kürzester Zeit eine kompetente Antwort zu liefern. Weiterhin stehen viele Mitglieder im persönlichen Kontakt zueinander, so dass das Vereinsleben selbst durch die Mitglieder gefördert wird und der Austausch von Wissen und Informationen zügig voranschreitet. Durch ihre rege Beteiligung an unserem vereinsinternen Forum gelingt es ihnen immer wieder, dem Vorstand wichtige Dinge für seine Arbeit mitzugeben. Wenn unsere Mitglieder weiterhin so engagiert sind und somit das Rückgrat des Pro Airport Lübeck e. V. bilden, ist es uns auch zukünftig möglich immer besser zu werden. Was wir für Sie tun. Unsere Leistungen beinhalten Themen rund um den Flughafen Lübeck: Neben dem Angebot an Informationsveranstaltungen zu aktuellen und allgemeinen Themen, nehmen wir auch an diversen Gremien zum Flughafen Lübeck teil, um immer direkt und umfassend informiert zu sein. Des Weiteren stehen wir Ihnen auch gerne als neutraler Ansprechpartner für Ihre Fragen zum Lübecker Flughafen und seiner aktuellen Lage zur Verfügung. Auf unserer ständig aktualisierten Homepage finden Sie tagesaktuelle Themen und Stellungnahmen, Reiseberichte und eine Fotodatenbank mit Bildern von unseren Mitgliedern, die Ihnen Anreize für Ihren Aufenthalt vor Ort geben sollen. Etwaige Fragen von ausländischen Gästen, die den Flughafen Lübeck nutzen möchten, können wir dabei in mehr als zehn verschiedenen Fremdsprachen beantworten. Aber um auch über die Probleme in anderen Regionen informiert zu sein, arbeiten wir u. a. mit den Vereinen „Hahn-Infos e. V.“ aus dem Hunsrück und der „Bürgeraktion PRO Flughafen e. V.“ aus Frankfurt am Main zusammen. Diese Zusammenarbeit ermöglicht allen Beteiligten ihre regionalen Horizonte zu erweitern. Was wir für unsere Mitglieder noch tun. Ergänzend zu den bereits genannten Leistungen, erhalten unsere Mitglieder selbstverständlich zusätzliche Benefits, die Ihnen auch Gestaltungsmöglichkeiten innerhalb des Vereins eröffnen. Es existiert so die Möglichkeit zur Teilnahme an internen Veranstaltungen mit der Anwesenheit von vereinsfremden Personen, die es ihnen erlaubt fachspezifisch zu diskutieren sowie kompetente Antworten zu erhalten. Auch können sie ihre eigene Kompetenz in den Mittelpunkt stellen und selbst über Themen referieren. In dem Mitgliederbereich unserer Homepage ist es möglich sich im Forum untereinander auszutauschen und auf Dokumente, die den Flughafen Lübeck und die allgemeine Luftfahrt betreffen, zuzugreifen. Sie können dabei auch selbständig an unserer Homepage mitwirken und ihre Meinungen, Neuigkeiten, Fotos und Reiseberichte einstellen. Zusätzlich werden allen Mitgliedern zeitnah aktuelle und brisante Informationen zum Flughafen Lübeck per eMail zugestellt. 16 UNSER ANTRIEB Allein gelassen. Obwohl der Flughafen Lübeck erfolgreich an einen privaten Investor veräußert wurde, ist sein Rückhalt in Teilen der Politik und der Bevölkerung vor Ort immer noch nicht vollständig gegeben. Viele Flughafengegner versuchen es trotz alledem immer noch, dem Flughafen das „Leben schwer zu machen“ und greifen dazu nach jedem Strohhalm. So lange es eine Schutzgemeinschaft gegen Fluglärm Lübeck und Umgebung e. V. sowie unnachgiebige Kritiker gibt, so lange werden wir es auch als unseren Auftrag betrachten, den Lübecker Flughafen - bei seinen Bestrebungen erfolgreich zu sein - zu unterstützen. Auch wenn der Flughafen nicht mehr vollends „Allein gelassen“ ist, so kann er doch jede Fürsprache durchaus vertragen. Wir versuchen auch weiterhin die Geschäftsführung sowie alle Mitarbeiter bestmöglich dabei zu unterstützen, ihr Ziel zu erreichen, wofür sie so lange gekämpft und gezittert haben. Eine schallende Ohrfeige vom Land. Das Land Schleswig-Holstein, welches seit Mai 2012 von der sogenannten „Dänenampel“, bestehend aus der SPD, den Grünen und dem SSW, regiert wird, hat sofort nach ihrer Machtübernahme jegliche Fördermittel für Flughäfen und Verkehrslandeplätze in Schleswig-Holstein gestrichen. Unterdessen werden rund 120 Kilometer weiter östlich, am Flughafen Rostock-Laage, jährlich 500.000,- € für den Betrieb bereitgestellt. Erst kürzlich wurde ein zweites Vorfeld für über 3.000.000,- € errichtet, zu 90% vom Land Mecklenburg-Vorpommern bezahlt. Das 25.000.000,- € Terminal, das ebenfalls zu 90% vom Land Mecklenburg-Vorpommern gefördert wurde, besitzt eine Kapazität von 1.000.000 Passagieren, die der Flughafen Rostock-Laage noch lange nicht benötigt. Aber das Land Schleswig-Holstein zeigt dem Lübecker Flughafen die "lange Nase" und sagt in ihrem Koalitionsvertrag lapidar, dass der Flughafen für ganz Schleswig-Holstein im benachbarten Bundesland Hamburg liegt. Wo bitte gibt es eine solche Regierung nochmal? Die Europäische Union und die Gerichte. Wir erwarten von der Europäischen Kommission und den deutschen Gerichten endlich endgültige Entscheidungen, damit die notwendige Rechtssicherheit hergestellt wird, die es schon seit über zehn Jahren nicht mehr gibt. Das hier "Eilentscheidungen" bis zu neun Monate benötigen, widerspricht dem Begriff der „Eilentscheidung“ völlig. Und solange die Europäische Kommission in einem ähnlichen Tempo arbeitet, operiert die Zeit gegen den Lübecker Flughafen. Flugverkehr. Derzeit fliegt nur die Fluggesellschaft Wizz Air den Lübecker Flughafen regelmäßig an. Ferner existieren regelmäßig diverse touristische Sonderangebote und auch der Charterverkehr hat mit Antalya wieder „Flug“ aufgenommen. Aber das ist noch nicht genug, um den Flughafen in schwarze Zahlen zu bringen. Jede Möglichkeit, die sich ergibt, werden wir nutzen, um den Flughafen für interessierte Firmen und Konzerne attraktiver zu machen. Einzugsgebiet und Infrastruktur. Im attraktiven Einzugsgebiet des Lübecker Flughafens wohnen 7.000.000 Menschen, die am Flughafen selbst eine sehr gut ausgebaute Infrastruktur vorfinden und binnen zwei Stunden am Flughafen sein können. Es existiert eine Anbindung an die „Ostsee“-Autobahn A20, die die Verbindung zur Autobahn A1 herstellt, eine Anbindung an die Bundesstraße 207n, einen regelmäßigen Stadtbus- und Regionalbusverkehr sowie einen regelmäßigen Bahnverkehr nach Hamburg, Kiel, Lüneburg, Büchen und Ostholstein. Weiterhin gibt es jede Menge gut ausgebildete Fachkräfte in der Region, viel Platz für weiteres Gewerbe, eine großartige Unterstützung der Lübecker Bürger und der hiesigen Wirtschaft, um genug Argumente zum Fortbestand des Lübecker Flughafens zu liefern. 17 UNSERE SATZUNG §1 Name des Vereins Der Verein führt den Namen „Pro Airport Lübeck“. Das Namenskürzel lautet „PAL“ oder „PALeV“. Der Verein soll in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Lübeck eingetragen werden. Nach der Eintragung erhält der Vereinsname den Zusatz "e. V.". §2 Sitz des Vereins Der Sitz des Vereins ist die Hansestadt Lübeck. §3 Zweck des Vereins / §3.1 Der Verein „Pro Airport Lübeck“ leistet Aufklärungsarbeit zum Thema Luftfahrt und vermittelt dazu weiterreichende Informationen im wirtschaftlichen, ökologischen und technischen Zusammenhang. Der Schwerpunkt dieser Tätigkeit ist die Aufklärungsarbeit rund um den Flughafen Lübeck. Dazu wird der Verein Dialoge mit betroffenen Personen, mit der Geschäftsführung des Lübecker Flughafens und seinen Mitarbeitern, aber auch mit anderen Flughäfen, Initiativen, Parteien, Verbänden und der Wirtschaft führen und deren Standpunkte kritisch hinterfragen. Über Presse- und Öffentlichkeitsarbeit soll die Bevölkerung der Lübecker Region vorrangig und die Bevölkerung der Hamburger Metropolregion nachrangig über die Stichhaltigkeit dieser Argumente informiert und aufklärt werden. Das Ziel des „Pro Airport Lübeck“ ist es, eine positive Sichtweise auf die Entwicklung des Flughafens und die Chancen und Möglichkeiten, die sich aus diesen Entwicklungen für die Region ergeben, darzustellen und den Flughafen Lübeck bei seinen Planungen positiv zu begleiten. Eine parteipolitische Arbeit ist kein Zweck des Vereines, wobei politische Hintergründe – gerade bei Meinungsäußerungen des Vereines - jedoch aufgrund der Schwerpunktthemen nicht immer vermeidbar sind. Der Hauptzweck des Vereines ist - auch bei Meinungsäußerungen - in jedem Fall der Bildungszweck. Diesem Zweck dienen turnusgemäße Treffen, Bildungsabende, Führungen, Pressearbeit, vereinsinterne Rundschreiben, öffentliche Veranstaltungen sowie das Internetangebot des Vereines. / §3.2 Der „Pro Airport Lübeck“ ist weder konfessionell noch parteipolitisch gebunden und enthält sich diesbezüglich jeglicher Äußerung. Mitglieder, die in politisch tätigen Gruppierungen tätig sind, vertreten in diesen nicht die Meinung des „Pro Airport Lübeck“, ebenso wird die Meinung der politischen Gruppierung nicht Gegenstand der Vereinsarbeit. §4 Mittelverwendung / §4.1 Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. / §4.2 Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. / §4.3 Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins fällt das Vereinsvermögen in allen Teilen an eine auf der Auflösungsversammlung zu bestimmende gemeinnützige Organisation mit der Auflage dieses Vermögen unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke, die ggf. durch die Auflösungsversammlung exakt bestimmt werden können, zu verwenden. Findet keine Einigung statt, so fällt das gesamte Vereinsvermögen an das Jugendamt der Hansestadt Lübeck, mit der Maßgabe es für die Jugendarbeit zu verwenden. §5 Gliederung Der Verein gliedert sich auf Wunsch der Mitglieder in Arbeitskreise, die jeweils formlos einen Sprecher zu bestimmen haben. Dieser berichtet dem Vorstand. §6 Mitgliedschaft / §6.1a Mitglieder des „Pro Airport Lübeck“ können alle natürlichen und juristischen Personen werden. / §6.2b Die Höhe des Beitrages regelt die Beitragsordnung. / §6.3c Neben der regulären Mitgliedschaft ist eine Fördermitgliedschaft möglich. Diese beinhaltet das Informationsrecht, nicht jedoch ein Mitwirkungsrecht an Vereinsentscheidungen. / §6.2 Über die Aufnahme, die schriftlich und ggf. von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben sein muss, entscheidet der Vorstand. Der Vorstand ist berechtigt, Mitgliedsanträge abzulehnen, wenn absehbar ist, dass die Eintrittswilligen ausschließlich im Eigeninteresse handeln bzw. der Satzung zuwiderlaufende Interessen verfolgen. Gegen die Entscheidung des Vorstandes kann durch den Antragsteller binnen acht Kalendertagen ab Zugang der negativen Entscheidung Beschwerde eingelegt werden. Über die Aufnahme entscheidet dann endgültig die Mitgliederversammlung. / §6.3 Die Aufnahme gilt als vollzogen, wenn dem Antragsteller die Aufnahme schriftlich bestätigt wurde. / §6.4 Die Ernennung von Personen, die sich bei der Unterstützung des „Pro Airport Lübeck“ besonders verdient gemacht haben, zu Ehrenmitgliedern ist zulässig. Die Ernennung erfolgt durch die 18 Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit. / §6.5 Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss. Der Austritt ist dem Vorstand schriftlich (per Brief, Fax oder eMail) zu erklären; er wird mit dem Ablauf des Folgemonats oder mit dem vom Mitglied gewünschten Kündigungsdatum wirksam. Der Vorstand kann bei ungebührlichem Verhalten, Verstoß gegen die Satzung und dem Verstoß gegen ethische Grundprinzipien den sofortigen Ausschluss eines Mitgliedes beschließen. Gegen den Ausschluss kann das betroffene Mitglied binnen acht Kalendertagen nach Zugang des Ausschlussbescheides Beschwerde einlegen. In diesem Fall entscheidet die Mitgliederversammlung endgültig über den Ausschluss nach Bekanntgabe der Gründe. Finanzielle Verpflichtungen gegenüber dem „Pro Airport Lübeck“, soweit sie während der Mitgliedschaft entstanden sind, müssen erfüllt werden. Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung von Mitgliedsbeiträgen oder auf Teile des Vereinsvermögens. §7 Organe des Vereins / §7.1 Mitgliederversammlung / §7.1.1 Die Mitgliederversammlung umfasst die Mitglieder und die Mitglieder des Vorstandes. Sie ist das oberste Organ des „Pro Airport Lübeck“ und ihre Entscheidungen sind verbindlich für den Verein. Alle Mitglieder, die den fälligen Mitgliedsbeitrag bis zum Tage der Mitgliederversammlung vollständig bezahlt haben, sind stimmberechtigt. / §7.1.2 Die Mitgliederversammlung tagt mindestens einmal im Jahr und ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder, die zum Zeitpunkt der Einladung ordnungsgemäßes, zahlendes Mitglied waren, ordnungsgemäß geladen sind. Eine ordnungsgemäße Ladung liegt vor, wenn 28 Kalendertage vor der Versammlung schriftlich (per Brief, Fax oder eMail) eingeladen wurde. / §7.1.3 Die Mitgliederversammlung - wählt den Vorstand für die Dauer von drei Jahren; bestimmt die Anzahl der Stellvertreter; setzt den Beitrag sowie die verschiedenen Beitragsgruppen in der Beitragsordnung fest (siehe auch §8.4, „Vetorecht des Vorstandes); genehmigt den jährlichen Haushaltsplan; bestimmt mindestens zwei Kassenprüfer, wobei in begründeten Ausnahmefällen und auf einem positiv beschlossenen Antrag der Mitgliederversammlung auch nur ein Kassenprüfer zugelassen ist (Gelten gelassen wird hier als Begründung insbesondere das Fehlen geeigneter [gleich volljähriger und nicht im Vorstand beteiligter] Personen) und entlastet den Vorstand. Ferner entscheidet die Mitgliederversammlung über eingebrachte Anträge und kann einen haupt- oder ehrenamtlichen Geschäftsführer bestellen. Mit diesem hat der Vorstand des „Pro Airport Lübeck“ einen rechtsgültigen Vertrag über die Zusammenarbeit zu schließen. Spätestens zum Beginn und während seiner geschäftsführenden Tätigkeit muss er gleichzeitig auch Mitglied des „Pro Airport Lübeck“ sein und darf nicht dem Vorstand angehören. / §7.1.4 Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Vorstand gegengezeichnet wird und allen Mitgliedern zugeht. / §7.2 Vorstand / §7.2.1 Dem Vereinsvorstand gehören an: 1. Der 1.Vorsitzende, der sich auch „Vorstandsvorsitzender“ nennen kann 2. Bis zu drei stellvertretende Vorsitzende, die sich auch „Vorstandsmitglieder“ nennen können 3. Der Schatzmeister, der in Personalunion einer der stellvertretenden Vorsitzenden sein und sich auch „Kassenwart“ nennen kann / §7.2.2a Vereinsvorstand im Sinne des §26 BGB ist der hier in §7.2.1 beschriebene Vorstand. Der 1. Vorsitzende einzeln oder je zwei andere Mitglieder des Vorstandes gemeinsam vertreten den Verein nach außen. Meinungsäußerungen des Vereines müssen von mindestens zwei Mitgliedern des Vorstandes, unabhängig von ihrer Vertretungsberechtigung, herausgegeben werden. / §7.2.2b Der Vereinsvorstand kann ein Mitglied des Vorstandes mit 2/3-Mehrheit seines Amtes entheben, wenn diesem Verhalten, welches geeignet ist, den Verein zu schädigen (sowohl materiell als auch immateriell) vorgeworfen und nachgewiesen werden kann. Gleiches gilt, wenn das Vorstandsmitglied gegen die Satzung verstößt oder aber vereinsschädigendes Verhalten abzusehen ist bzw. die Absicht zu solchem Verhalten geäußert wird. Gleiches gilt für außerhalb wie innerhalb des Vereines begangene, beabsichtigte oder angedrohte Straftaten bzw. Handlungen mit strafrechtlich relevantem Inhalt. Gegen den Ausschluss kann das Mitglied des Vorstandes binnen acht Kalendertagen nach Zugang des Enthebungsbescheides schriftlich (per Brief, Fax oder eMail) Beschwerde einlegen. In diesem Fall entscheidet die Mitgliederversammlung endgültig über den Ausschluss. Da in der Regel die Mitgliederversammlung einmal jährlich tagt, ruht das Amt der Person mindestens bis zu dieser Mitgliederversammlung. / §7.2.3 Aufgaben des Vorstandes / §7.2.3.1 Der Vorstand ist der Mitgliederversammlung gegenüber verantwortlich. / §7.2.3.2 Der 1. Vorsitzende leitet die Mitgliederversammlung und führt die laufenden Geschäfte des Vereins. / §7.2.3.3 Der Vorstand entscheidet über organisatorische und andere wichtige Fragen. Grundsätzlich liegen Entscheidungen über die Finanzen des Verei- nes in der Hand des Vorstandes. / §7.2.3.4 Wenn eine Entscheidung des gesamten Vorstandes oder der Mitgliederversammlung nicht mehr eingeholt werden kann, kann der 1. Vorsitzende nach Einwilligung mindestens eines Stellvertreters bei wichtigen oder auch grundsätzlichen Entscheidungen eine bindende Erklärung abgeben, die nachträglich der Mitgliederversammlung mitzuteilen ist. / §7.2.3.5 Im Falle der Verhinderung betraut der 1. Vorsitzende einen seiner Stellvertreter mit der Wahrnehmung seiner Befugnisse. / §7.2.4a Der Vorstand tritt auf Einladung des 1. Vorsitzenden zusammen. / §7.2.4b Auf Antrag mindestens zweier Vorstandsmitglieder hat der 1. Vorsitzende den Vorstand binnen acht Kalendertagen einzuberufen. §8 Beiträge / §8.1 Die Beitragsordnung wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt. / §8.2 Die Höhe des fälligen Mitgliedbeitrags und dessen Zahlungsmodalitäten regelt die Beitragsordnung (siehe auch §7.1.3). / §8.3 Den Mitgliedern steht es frei, einen zusätzlichen ggf. zweckgebundenen Beitrag als Spende zu überweisen. / §8.4 Bezüglich der Beitragsgestaltung steht dem Vorstand ein Vetorecht zu, da hier finanzielle Zusammenhänge zu beachten sind, die dem "normalen" Mitglied nicht einfach ersichtlich sind. / §8.5 Die Beitragsordnung kann nicht eingezogen werden. §9 Satzungsänderung / §9.1 Änderungen dieser Satzung können nur beschlossen werden, wenn der Antrag auf Änderung mindestens zehn Tage vorher allen Mitgliedern im Wortlaut schriftlich (per Brief, Fax oder eMail) zugegangen ist. / §9.2 Für die Satzungsänderung ist eine Mehrheit von 3/4 der anwesenden Mitglieder auf der Mitgliederversammlung erforderlich. / §9.3 Ein Sonderkündigungsrecht der Mitgliedschaft im Verein, auf Grund einer durch die Mitgliederversammlung abgelehnten oder beschlossenen Satzungsänderung, ist ausgeschlossen. §10 Auflösung des Vereins / §10.1a Die Auflösung des Vereins „Pro Airport Lübeck“ kann nur durch den Beschluss, der mit einer verlängerten Frist von sechs Wochen geladenen Mitgliederversammlung, mit der Mehrheit von 4/5 der anwesenden Mitglieder erfolgen. / §10.1b Erscheinen keine Mitglieder zu dieser Mitgliederversammlung, so kann der Vorstand mit 2/3-Mehrheit im Vorstand den Verein auflösen. / §10.2 Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vereinsvermögen in allen Teilen an eine auf der Auflösungsversammlung zu bestimmende gemeinnützige Organisation mit der Auflage dieses Vermögen unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke, die ggf. durch die Auflösungsversammlung exakt bestimmt werden können, zu verwenden. Findet keine Einigung statt, so fällt das gesamte Vereinsvermögen an das Jugendamt der Hansestadt Lübeck, mit der Maßgabe es für die Jugendarbeit zu verwenden. / §10.3 Die Mitglieder haben im Falle der Vereinsauflösung keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen. / §10.4 Im Falle der Auflösung des Vereins wählt die Mitgliederversammlung nach dem Auflösungsbeschluss zwei Liquidatoren aus den Reihen des Vorstandes. §11 Beitragsordnung Die dieser Satzung im Anhang beigefügte Beitragsordnung ist Bestandteil der Satzung bis zu ihrer Überarbeitung und Verabschiedung der Überarbeitung durch die Mitgliederversammlung. §12 Schlussbestimmung / §12.1 Diese Satzung tritt am Tage ihrer Verabschiedung in Kraft. / §12.2 Der 1. Vorsitzende wird ermächtigt, vom Amtsgericht Lübeck für die Eintragung geforderte Änderungen der Satzung vorzunehmen. / §12.3 Alle in der Satzung verwendeten maskulinen Formen sind auch für feminine Formen anzuwenden, ohne dass eine separate Nennung dafür notwendig wird. §13 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser Satzung unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Satzungsbeschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Satzung im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der Zielsetzung des „Pro Airport Lübeck“ am nächsten kommen, die die Mitgliederversammlung mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt hat. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Satzung als lückenhaft erweist. MITGLIEDSANTRAG Bitte füllen Sie die nachfolgenden Felder des Mitgliedsantrages wahrheitsgetreu aus (Felder mit * sind Pflichtfelder) und versehen Sie ihn bitte mit dem Ort und Datum. Abschließend müssen Sie diesen nur noch unterschreiben. Übersenden Sie uns Ihren Antrag bitte per Brief oder per Fax. Die notwenigen dafür Angeben finden Sie umseitig. Auf unserer Homepage bieten wir Ihnen auch eine Möglichkeit an, ganz bequem online Mitglied des Pro Airport Lübeck e. V. zu werden. Bitte kreuzen Sie die Art Ihrer Mitgliedschaft an*: [ ] Ordentliches Mitglied (25,- € / Jahr) [ ] Juristische Person (100,- € / Jahr) [ ] Fördermitglied (mind. 100,- € / Jahr) Ich möchte Mitglied werden ab dem*: [ ] Ordentliches Mitglied, ermäßigt (18,- € / Jahr) [ ] Juristische Person, ermäßigt (50,- € / Jahr) ___ . ___ . 20___ ___________________________________________________________________________________________________________________________________ Vorname* Name* (bzw. Firma und Ansprechpartner) Geburtstag* ___________________________________________________________________________________________________________________________________ Straße* und Hausnummer* Postleitzahl* Ort* ___________________________________________________________________________________________________________________________________ Telefon Telefax Mobil eMail-Adresse Bitte kreuzen Sie an: [ ] Die Satzung vom Pro Airport Lübeck e. V. habe ich gelesen, verstanden und erkenne diese an.* [ ] Die Beitragsordnung vom Pro Airport Lübeck e. V. habe ich gelesen, verstanden und erkenne diese ebenfalls an.* [ ] Ich möchte einen Zugang zum Online-Angebot vom Pro Airport Lübeck e. V. bekommen. Mir ist bewusst, dass dadurch alle anderen registrierten Mitglieder meinen Namen und meine eMail-Adresse erfahren und mich somit kontaktieren können. Die für dem Online-Zugriff benötigten Angaben können jederzeit durch das Mitglied selbst angepasst und geändert werden. Eine Löschung des Benutzers erfolgt durch schriftliche Mitteilung an den Vereinsvorstand, sowie automatisch bei Austritt aus dem Pro Airport Lübeck e. V. [ ] Bitte übersenden Sie mir ein Formular zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats, für das bequeme Lastschriftverfahren. ___________________________________________________________________________________________________________________________________ Ort* Datum* Unterschrift* 19 IMPRESSUM JAHRBUCH 2014 PRO AIRPORT LÜBECK e. V. Pro Airport Lübeck e. V. Postfach 10 22 45 23527 Hansestadt Lübeck www.pro-airport-luebeck.de © Pro Airport Lübeck e. V. Hansestadt Lübeck im März 2015 ViSdP: Nicky Gernhardt Dieses Jahrbuch wird online durch den Pro Airport Lübeck e. V. kostenlos als PDF-Version vertrieben - Der Weiterverkauf ist untersagt!
© Copyright 2024 ExpyDoc