Jugendfeuerwehren des Amtes Hagenow

Jahrgang 21
Freitag,
den 06. November 2015
Nummer 11
HAGENOWER
Kommunalanzeiger
Bekanntmachungsblatt des Amtes Hagenow-Land,
der amtsangehörigen Gemeinden: Alt Zachun, Bandenitz, Belsch, Bobzin, Bresegard bei Picher, Gammelin,
Groß Krams, Hoort, Hülseburg, Kirch Jesar, Kuhstorf,
Moraas, Pätow-Steegen, Picher, Pritzier, Redefin, Setzin, Strohkirchen, Toddin,
Warlitz und ihren Verbänden
Jugendfeuerwehren des Amtes Hagenow-Land beenden Zeltlager
Es standen die Abnahmen der Jugendflammen, die Siegerehrung und die Verabschiedung von Volkart Geisler im Schwerpunkt.
Der Höhepunkt der Veranstaltung war die Verabschiedung von Volkart Geisler.
Kamerad Geisler hat über 20 Jahre die Geschicke der Jugendfeuerwehren des Amtes
Hagenow-Land gelenkt und geleitet. Er wird ab
Januar 2016 die Geschäfte an seinen Nachfolger Andreas Tiede übergeben.
(Vollständiger Artikel im Innenteil)
Die nächste Ausgabe
erscheint am Freitag, den 04. Dezember 2015.
Kommunalanzeiger Hagenow
– 2 –
Jahrgang 21 | Freitag, den 06. November 2015 | Nr. 11
Haushaltssatzung der Gemeinde Bandenitz
des Amtes Hagenow-Land für das
Haushaltsjahr 2015
Die Amtliche Bekanntmachung erfolgte am 06.11.2015 auf der
Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de.
Jahresabschluss zum 31.12.2011
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 24.09.2015
den Jahresabschluss zum 31.12.2011 der Gemeinde Alt Zachun beschlossen.
Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses
2011 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2011 liegt mit seinen Anlagen
zur Einsichtnahme vom 09.11.2015 bis 17.11.2015
Mo. und Mi. nach Vereinbarung
Di.; Do.; Fr. 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di.: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr; Do.: 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
im Amt Hagenow-Land öffentlich aus.
Alt Zachun, 07.10.2015
gez. Klemz
Bürgermeister
Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de.
Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen
Sitzung der Gemeindevertretung Alt Zachun
am 12.11.2015, um 19:30 Uhr.
Die Sitzung findet im Gemeindezentrum Alt Zachun statt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit, Änderungsanträge zur Tagesordnung,
Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen
Sitzung der Gemeindevertretung
2.
Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde
3.Einwohnerfragestunde
4.Bauangelegenheiten
Nicht öffentlicher Teil
1.Grundstücksangelegenheiten
1.1. Beschlussfassung über den Abschluss von Pachtverträgen
1.2. Beschlussfassung über den Abschluss eines Nutzungsvertrages
2.Personalangelegenheiten
3.
Gemeindliches Einvernehmen
gez. Klemz
Bürgermeister
Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 09.12.2014 - und mit Genehmigung der unteren
Rechtsaufsichtsbehörde - der Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim - folgende Haushaltssatzung erlassen:
§1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird
1. im Ergebnishaushalt
a) der Gesamtbetrag der ordentlichen
Erträge auf
652.800 EUR
der Gesamtbetrag der ordentlichen
Aufwendungen auf
761.500 EUR
der Saldo der ordentlichen Erträge und
Aufwendungen auf
-108.700 EUR
b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen
Erträge auf
0 EUR
der Gesamtbetrag der außerordentlichen
Aufwendungen auf
0 EUR
der Saldo der außerordentlichen Erträge
und Aufwendungen auf
0 EUR
c) das Jahresergebnis vor Veränderung der
Rücklagen auf
-108.700 EUR
die Einstellung in Rücklagen auf
0 EUR
die Entnahmen aus Rücklagen auf
0 EUR
das Jahresergebnis nach Veränderung
der Rücklagen auf
-108.700 EUR
2. im Finanzhaushalt
a) die ordentlichen Einzahlungen auf
622.700 EUR
die ordentlichen Auszahlungen auf
682.500 EUR
der Saldo der ordentlichen Ein- und
Auszahlungen auf
-59.800 EUR
b) die außerordentlichen Einzahlungen auf
0 EUR
die außerordentlichen Auszahlungen auf
0 EUR
der Saldo der außerordentlichen Ein und Auszahlungen auf
0 EUR
c) die Einzahlungen aus Investitions tätigkeit auf
34.800 EUR
die Auszahlungen aus Investitions tätigkeit auf
1.274.900 EUR
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf
-1.240.100 EUR
d) die Einzahlungen aus Finanzierungs tätigkeit auf
1.318.100 EUR
die Auszahlungen aus Finanzierungs tätigkeit auf
18.200 EUR
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf
1.299.900 EUR
festgesetzt.
§2
Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen
Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen
(Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf
1.250.000 EUR.
§3
Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Die Amtliche Bekanntmachung erfolgte am 06.11.2015 auf der
Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de
§4
Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit werden nicht beansprucht.
Jahrgang 21 | Freitag, den 06. November 2015 | Nr. 11
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§5
Hebesätze
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Flächen (Grundsteuer A) auf
260 v. H.
b) auf die Grundstücke (Grundsteuer B) auf
340 v. H.
2. Gewerbesteuer auf
300 v. H.
§6
Stellen gemäß Stellenplan
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 4,3625 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
§7
Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.
des Haushaltsvorvorjahres betrug
2.388.269 EUR.
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12. des Haushaltsvorjahres beträgt 2.419.269 EUR
und zum 31.12. des Haushaltsjahres
2.318.469 EUR.
§8
Deckungsfähigkeit
Grundsätzlich gilt § 14 Absatz 1 Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik. Demnach sind die Ansätze für Aufwendungen in
einem Teilergebnishaushalt gegenseitig deckungsfähig.
Weiterhin wurden nachfolgende Regelungen getroffen:
Die Ansätze für Personalaufwendungen und Aufwendungen für
Abschreibungen sind jeweils teilhaushaltübergreifend in einem
Deckungskreis gegenseitig deckungsfähig.
Für die Erträge aus Gewerbesteuer sowie für die Vollverzinsung
aus Gewerbesteuer und Aufwendungen für Gewerbesteuerumlage sowie für die Vollverzinsung aus Gewerbesteuer erfolgte
die Bildung eines Deckungskreises mit unechter Deckungsfähigkeit.
Die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit sind in
einem Deckungskreis teilhaushaltübergreifend gegenseitig deckungsfähig.
§9
Wesentliche Produkte
Folgende Produkte werden als wesentlich festgelegt:
ProduktBezeichnung
12600Brandschutz
36500Kindertagesstätte
54100Gemeindestraßen
Kommunalanzeiger Hagenow
Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der letzten Vorschrift und
der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der
Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigung- oder Bekanntmachungsvorschriften kann
abweichend davon stets geltend gemacht werden.
Hagenow, 15.10.2015
gez. Groth
amt. Bürgermeister
Die Amtliche Bekanntmachung erfolgte am 06.11.2015 auf der
Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de.
Jahresabschluss zum 31.12.2011
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 28.09.2015
den Jahresabschluss zum 31.12.2011 der Gemeinde Belsch
beschlossen.
Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses
2011 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2011 liegt mit seinen Anlagen
zur Einsichtnahme vom 09.11.2015 bis 17.11.2015
Mo. und Mi. nach Vereinbarung
Di.; Do.; Fr. 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di.: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr; Do.: 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
im Amt Hagenow-Land öffentlich aus.
Belsch, 07.10.2015
gez. Friedrichs
Bürgermeister
Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de.
Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen
Sitzung der Gemeindevertretung Belsch
Die rechtsaufsichtliche Genehmigung zur Aufnahme eines Kredites wurde am 08.10.2015 versagt.
am 07.12.2015, um 19:30 Uhr.
Die Sitzung findet im Gemeindezentrum Belsch statt.
Bandenitz, 15.10.2015
Tagesordnung:
gez. Groth
amt. Bürgermeister
Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der
Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2.Einwohnerfragestunde
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4.Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen
Sitzung der Gemeindevertretung
5. Information des Bürgermeisters
6. Beschlussfassung über die Einwerbung und Annahme von
Spenden für das Denkmal
7. Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung über
die Umlegung von Beiträgen für den Wasser- und Bodenverband „Boize-Sude-Schaale“ auf die Eigentümer der
Grundstücke in der Gemeinde Belsch
8.Bauangelegenheiten
Nicht öffentlicher Teil
1.Grundstücksangelegenheiten
2.Personalangelegenheiten
3. Gemeindliches Einvernehmen
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015
wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs. 3
KV M-V erforderliche Genehmigung zur Aufnahme eines Kredites wurde am 08.10.2015 durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde - der Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim versagt.
Die Haushaltssatzung liegt mit ihrem Anlagen zur Einsichtnahme
vom 09.11.2015 bis 17.11.2015
Mo. und Mi.: nach Vereinbarung
Di; Do; Fr.: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di.: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do.: 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
im Amt Hagenow-Land öffentlich aus.
Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in
dieser Satzung enthalten oder aufgrund dieser Satzung erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden.
gez. Friedrichs
Bürgermeister
Kommunalanzeiger Hagenow
– 4 –
Jahrgang 21 | Freitag, den 06. November 2015 | Nr. 11
Jahresabschluss zum 31.12.2011
Die Amtliche Bekanntmachung erfolgte am 06.11.2015 auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de.
Jahresabschluss zum 31.12.2011
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 01.10.2015
den Jahresabschluss zum 31.12.2011 der Gemeinde Bobzin
beschlossen.
Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses
2011 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2011 liegt mit seinen Anlagen
zur Einsichtnahme vom 09.11.2015 bis 17.11.2015
Mo. und Mi. nach Vereinbarung
Di.; Do.; Fr. 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di.: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr; Do: 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
im Amt Hagenow-Land öffentlich aus.
Bobzin, 07.10.2015
gez. Pamperin
Bürgermeister
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 28.09.2015
den Jahresabschluss zum 31.12.2011 der Gemeinde Bresegard
bei Picher beschlossen.
Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses
2011 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2011 liegt mit seinen Anlagen
zur Einsichtnahme vom 09.11.2015 bis 17.11.2015
Mo. und Mi. nach Vereinbarung
Di.; Do.; Fr. 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di.: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr; Do.: 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
im Amt Hagenow-Land öffentlich aus.
Bresegard bei Picher, 07.10.2015
gez. Dr. Röckseisen
Bürgermeisterin
Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de.
Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de.
Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen
Sitzung der Gemeindevertretung Bresegard
b. Picher
Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen
Sitzung der Gemeindevertretung Bobzin
am 30.11.2015, um 19:00 Uhr.
Die Sitzung findet im Gemeindehaus Bresegard statt.
am 26.11.2015, um 19:30 Uhr.
Die Sitzung findet im Gemeindehaus Bobzin statt.
Tagesordnung:
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit
der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3.Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen
Sitzung der Gemeindevertretung
4. Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten
der Gemeinde
5.Einwohnerfragestunde
6. Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung über
die Umlegung von Beiträgen für den Wasser- und Bodenverband „Boize-Sude-Schaale“ auf die Eigentümer der
Grundstücke in der Gemeinde Bobzin
7.Bauangelegenheiten
Nicht öffentlicher Teil
1.Grundstücksangelegenheiten
2.Personalangelegenheiten
3. Gemeindliches Einvernehmen
4.Schlussfassung über die Auftragsvergabe zum Neubau
eines Kommunalgebäudes
gez. Pamperin
Bürgermeister
Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit
der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit,
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung der Gemeindevertretung
2. Bericht der Bürgermeisterin über wichtige Angelegenheiten
der Gemeinde
3.Einwohnerfragestunde
4. Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung über
die Umlegung von Beiträgen für den Wasser- und Bodenverband „Boize-Sude-Schaale“ auf die Eigentümer der
Grundstücke in der Gemeinde Bresegard
5.Bauangelegenheiten
6. Beschlussfassung über den Abschluss einer Vereinbarung
mit einer bzw. mehreren Gemeinden zur Zusammenarbeit
der Gemeindearbeiter bei arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben
7.Beschluss über den Antrag zur Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens der Biogas Hirl
GmbH und Co KG
8. Beschlussfassung zur Resolution für die angemessene Anhebung der kommunalen Beteiligungsquote im Finanzausgleichsgesetz Mecklenburg-Vorpommern 2016
Nicht öffentlicher Teil
1.Grundstücksangelegenheiten
2.Personalangelegenheiten
3. Gemeindliches Einvernehmen
Die Amtliche Bekanntmachung erfolgte am 06.11.2015 auf der
Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de.
gez. Dr. Röckseisen
Bürgermeisterin
Jahrgang 21 | Freitag, den 06. November 2015 | Nr. 11
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Kommunalanzeiger Hagenow
Bekanntmachungen der Gemeinde Gammelin
Die Amtliche Bekanntmachung erfolgte am 06.11.2015 auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de
1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Gammelin für das Haushaltsjahr 2015
Aufgrund des § 48 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung
vom 30.09.2015 und mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde, Der Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim, folgende
Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird
gegenübererhöht/vermindert
nunmehr
bisher
um
auf
EUR
EUR
EUR
________________________________________________________________________________________________________
1. im Ergebnishaushalt
a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 661.200
49.100
710.300
der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf
638.800
18.900
657.700
der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf
22.400
30.200
52.600
b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf
0
0
0
der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 0
0
0
der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf 0
0
0
c) das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen auf
22.400
30.200
52.600
die Einstellung in Rücklagen auf
0
0
0
die Entnahmen aus Rücklagen auf
0
0
0
das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf
22.400
30.200
52.600
2. im Finanzhaushalt
a) die ordentlichen Einzahlungen auf
616.000
48.500
664.500
die ordentlichen Auszahlungen auf
541.000
17.600
558.600
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf
75.000
30.900
105.900
b) die außerordentlichen Einzahlungen auf
0
0
0
die außerordentlichen Auszahlungen auf
0
0
0
der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf
0
0
0
c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf
15.600
134.200
149.800
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf
32.700
239.300
272.000
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf
-17.100
-105.100
-122.200
d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
-57.900
74.200
16.300
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
0
0
0
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
-57.900
74.200
16.300
festgesetzt.
§2
Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§3
Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§4
Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit werden nicht beansprucht.
§5
Hebesätze
Die Hebesätze für die Realsteuern bleiben unverändert.
bisher nunmehr
EUREUR
__________________________________________________
Der Stand des Eigenkapitals
zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres betrug 1.943.901 1.943.251
Der voraussichtliche Stand des
Eigenkapitals zum 31.12. des 1.901.601 1.950.896
Haushaltsvorjahres beträgt
und zum 31.12. des Haushaltsjahres 1.939.101 2.018.596
§8
Deckungsfähigkeit
Die Deckungsfähigkeit bleibt unverändert.
§9
Wesentliche Produkte
Die wesentlichen Produkte bleiben unverändert.
Gammelin, 30.09.2015
§6
Stellen gemäß Nachtragsstellenplan
Die Gesamtzahl der im Haushaltsplan ausgewiesenen Stellen
bleibt unverändert.
§7
Eigenkapital
gez. Kebschull
Bürgermeister
Hinweis:
Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die
Kommunalanzeiger Hagenow
– 6 –
Jahrgang 21 | Freitag, den 06. November 2015 | Nr. 11
Nachtragshaushaltssatzung ist gemäß § 47 Abs. 2 KV M-V der
Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 07.10.2015 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Die Nachtragshaushaltssatzung liegt mit ihrem Anlagen zur Einsichtnahme
vom 09.11.2015 bis 17.11.2015
Mo und Mi.:
nach Vereinbarung
Di.; Do.; Fr.:
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di.: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do.: 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
im Amt Hagenow-Land öffentlich aus.
Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in
dieser Satzung enthalten oder aufgrund dieser Satzung erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden.
Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der letzten Vorschrift und
der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der
Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigung- oder Bekanntmachungsvorschriften kann
abweichend davon stets geltend gemacht werden.
Mo. und Mi. nach Vereinbarung
Di.; Do.; Fr. 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di.: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr; Do.: 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
im Amt Hagenow-Land öffentlich aus.
Hagenow, 07.10.2015
Tagesordnung:
gez. Kebschull
Bürgermeister
Die Amtliche Bekanntmachung erfolgte am 06.11.2015 auf der
Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de.
Jahresabschluss zum 31.12.2011
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 30.09.2015
den Jahresabschluss zum 31.12.2011 der Gemeinde Gammelin
beschlossen.
Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses
2011 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2011 liegt mit seinen Anlagen
zur Einsichtnahme vom 09.11.2015 bis 17.11.2015
Mo. und Mi. nach Vereinbarung
Di.; Do.; Fr. 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di.: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr; Do.: 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
im Amt Hagenow-Land öffentlich aus.
Groß Krams, 08.10.2015
gez. Alwardt
Bürgermeister
Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de.
Einladung zur öffentlichen/nicht
öffentlichen Sitzung der
Gemeindevertretung Groß Krams
am 07.12.2015, um 19:00 Uhr.
Die Sitzung findet im Gemeinderaum Groß Krams statt.
Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit
der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2.Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen
Sitzung der Gemeindevertretung
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4. Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten
der Gemeinde
5.Einwohnerfragestunde
6. Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung über
die Umlegung von Beiträgen für den Wasser- und Bodenverband „Boize-Sude-Schaale“ auf die Eigentümer der
Grundstücke in der Gemeinde Groß Krams
Nicht öffentlicher Teil
1.Grundstücksangelegenheiten
2.Personalangelegenheiten
3. Gemeindliches Einvernehmen
gez. Alwardt
Bürgermeister
Gammelin, 07.10.2015
gez. Kebschull
Bürgermeister
Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de.
Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen
Sitzung der Gemeindevertretung Hoort
Die Amtliche Bekanntmachung erfolgte am 06.11.2015 auf der
Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de.
Jahresabschluss zum 31.12.2011
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 17.09.2015
den Jahresabschluss zum 31.12.2011 der Gemeinde Groß
Krams beschlossen.
Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses
2011 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2011 liegt mit seinen Anlagen
zur Einsichtnahme vom 09.11.2015 bis 17.11.2015
am 12.11.2015, um 19:30 Uhr.
Die Sitzung findet im Gemeindehaus Neu Zachun statt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der
Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2.Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen
Sitzung der Gemeindevertretung
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4. Bericht der Bürgermeisterin über Beschlüsse des Hauptausschusses und wichtige Angelegenheiten der Gemeinde
5.Einwohnerfragestunde
6. Beschlussfassung über die Einwerbung und Annahme von
Spenden für das Erntefest
Jahrgang 21 | Freitag, den 06. November 2015 | Nr. 11
– 7 –
7.Bauangelegenheiten
8. Beschlussfassung über den Vorentwurf - Sachlicher Teilflächennutzungsplan „Wind“ für die Gemeinde Hoort sowie
über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, Beteiligung
der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange
Nicht öffentlicher Teil
1.Grundstücksangelegenheiten
2.Personalangelegenheiten
3. Gemeindliches Einvernehmen
gez. Feldmann
Bürgermeisterin
Die Amtliche Bekanntmachung erfolgte am 06.11.2015 auf der
Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de.
Jahresabschluss zum 31.12.2011
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 16.09.2015
den Jahresabschluss zum 31.12.2011 der Gemeinde Hülseburg
beschlossen.
Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses
2011 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2011 liegt mit seinen Anlagen
zur Einsichtnahme vom 09.11.2015 bis 17.11.2015
Mo. und Mi. nach Vereinbarung
Di.; Do.; Fr. 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di.: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr; Do.: 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
im Amt Hagenow-Land öffentlich aus.
Hülseburg, 24.09.2015
gez. Dubielski
Bürgermeister
Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de
Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen
Sitzung der Gemeindevertretung Hülseburg
am 24.11.2015, um 19:00 Uhr.
Die Sitzung findet im Gemeindehaus Hülseburg statt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit
der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2.Einwohnerfragestunde
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4.Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen
Sitzung der Gemeindevertretung
5. Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten
der Gemeinde
6.Bauangelegenheiten
Kommunalanzeiger Hagenow
Die Amtliche Bekanntmachung erfolgte am 06.11.2015 auf der
Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de.
Jahresabschluss zum 31.12.2011
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 24.09.2015
den Jahresabschluss zum 31.12.2011 der Gemeinde Kirch Jesar beschlossen.
Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses
2011 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2011 liegt mit seinen Anlagen
zur Einsichtnahme vom 09.11.2015 bis 17.11.2015
Mo. und Mi. nach Vereinbarung
Di.; Do.; Fr. 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di.: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr; Do.: 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
im Amt Hagenow-Land öffentlich aus.
Kirch Jesar, 08.10.2015
gez. Schulz
Bürgermeister
Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de
Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen
Sitzung der Gemeindevertretung Kuhstorf
am 25.11.2015, um 19:30 Uhr.
Die Sitzung findet im Gemeindehaus Kuhstorf statt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit
der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2.Einwohnerfragestunde
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4.Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen
Sitzung der Gemeindevertretung
5. Bericht der Bürgermeisterin über wichtige Angelegenheiten
in der Gemeinde
6.Bauangelegenheiten
7. Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung über
die Umlegung von Beiträgen für den Wasser- und Bodenverband „Boize-Sude-Schaale“ auf die Eigentümer der
Grundstücke in der Gemeinde Kuhstorf
Nicht öffentlicher Teil
1.Grundstücksangelegenheiten
2.Personalangelegenheiten
3. Gemeindliches Einvernehmen
Nicht öffentlicher Teil
1.Grundstücksangelegenheiten
2.Personalangelegenheiten
3. Gemeindliches Einvernehmen
gez. Dubielski
Bürgermeister
gez. Ehm
Bürgermeisterin
Kommunalanzeiger Hagenow
– 8 –
Jahrgang 21 | Freitag, den 06. November 2015 | Nr. 11
Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de.
Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de.
Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen
Sitzung der Gemeindevertretung Pritzier
Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen
Sitzung der Gemeindevertretung PätowSteegen
am 17.11.2015, um 19:00 Uhr.
Die Sitzung findet im Dorfgemeinschaftshaus ‚Alter Konsum‘
Pritzier statt.
am 03.12.2015, um 18:00 Uhr.
Die Sitzung findet in der Gaststätte in Steegen statt.
Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit
der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit, Bestätigung, Änderung/Erweiterung der Tagesordnung,
Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen
Sitzung
2. Bericht des Bürgermeisters über in nicht öffentlicher Sitzung
gefasste Beschlüsse und wichtige Angelegenheiten der Gemeinde
3.Einwohnerfragestunde
4. Beschlussfassung über die Annahme einer Gemeindeflagge
5. Beschlussfassung über die 2. Satzung zur Änderung der
Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer der Gemeinde Pritzier
6. Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung über
die Umlegung von Beiträgen für den Wasser- und Bodenverband „Boize-Sude-Schaale“ auf die Eigentümer der
Grundstücke in der Gemeinde Pritzier
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit
der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2.Einwohnerfragestunde
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4. Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangen Sitzung der Gemeindevertretung
5. Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten
der Gemeinde
6.Bauangelegenheiten
7. Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung über
die Umlegung von Beiträgen für den Wasser- und Bodenverband „Boize-Sude-Schaale“ auf die Eigentümer der
Grundstücke in der Gemeinde Pätow-Steegen
Tagesordnung:
Nicht öffentlicher Teil
1.Grundstücksangelegenheiten
2.Personalangelegenheiten
3. Gemeindliches Einvernehmen
Nicht öffentlicher Teil
1.Grundstücksangelegenheiten
2.Personalangelegenheiten
gez. Maty
Bürgermeister
gez. Witt
Bürgermeister
Die Amtliche Bekanntmachung erfolgte am 06.11.2015 auf der
Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de
Jahresabschluss zum 31.12.2011
Die Amtliche Bekanntmachung erfolgte am 06.11.2015 auf der
Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de
Jahresabschluss zum 31.12.2011
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 29.09.2015
den Jahresabschluss zum 31.12.2011 der Gemeinde Pritzier
beschlossen.
Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses
2011 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2011 liegt mit seinen Anlagen
zur Einsichtnahme
vom 09.11.2015 bis 17.11.2015
Mo. und Mi.: nach Vereinbarung
Di.; Do.; Fr.: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di.: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do.: 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
im Amt Hagenow-Land öffentlich aus.
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 16.09.2015
den Jahresabschluss zum 31.12.2011 der Gemeinde Redefin
beschlossen.
Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses
2011 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2011 liegt mit seinen Anlagen
zur Einsichtnahme vom 09.11.2015 bis 17.11.2015
Mo und Mi nach Vereinbarung
Di; Do; Fr. 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr; Do: 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
im Amt Hagenow-Land öffentlich aus.
Pritzier, 07.10.2015
Redefin, 24.09.2015
gez. Witt
Bürgermeister
gez. Böbel
Bürgermeisterin
Jahrgang 21 | Freitag, den 06. November 2015 | Nr. 11
– 9 –
Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de
Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen
Sitzung der Gemeindevertretung Redefin
am 25.11.2015, um 19:30 Uhr.
Die Sitzung findet im Gemeindehaus Redefin statt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit
Einladungen und der Beschlussfähigkeit, Billigung der Sitzungsniederschrift, Änderungsanträge bzw. Bestätigung
der Tagesordnung
2.Einwohnerfragestunde
3. Bericht der Bürgermeisterin über wichtige Angelegenheiten
in der Gemeinde
4. Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung über
die Umlegung von Beiträgen für den Wasser- und Bodenverband „Boize-Sude-Schaale“ auf die Eigentümer der
Grundstücke in der Gemeinde Redefin
5.Bauangelegenheiten
5.1. Beschlussfassung über den Ausbau des Weges Am Mullberg 2. und 3. Abschnitt
Nicht öffentlicher Teil
1.Grundstücksangelegenheiten
1.1. Beschlussfassung über den Verkauf eines Grundstücks
2.Personalangelegenheiten
3. Gemeindliches Einvernehmen
gez. Böbel
Bürgermeisterin
Kommunalanzeiger Hagenow
c) das Jahresergebnis vor Veränderung
der Rücklagen auf
die Einstellung in Rücklagen auf
die Entnahmen aus Rücklagen auf
das Jahresergebnis nach Ver änderung der Rücklagen auf
2. im Finanzhaushalt
a) die ordentlichen Einzahlungen auf
die ordentlichen Auszahlungen auf
der Saldo der ordentlichen Ein- und
Auszahlungen auf
b) die außerordentlichen Einzahlungen auf
die außerordentlichen Auszahlungen auf
der Saldo der außerordentlichen
Ein- und Auszahlungen auf
c) die Einzahlungen aus Investitions tätigkeit auf
die Auszahlungen aus Investitions tätigkeit auf
der Saldo der Ein- und
Auszahlungen aus Investitions tätigkeit auf
d) die Einzahlungen aus Finanzierungs tätigkeit auf
die Auszahlungen aus Finanzierungs tätigkeit auf
der Saldo der Ein- und
Auszahlungen aus Finanzierungs tätigkeit auf
festgesetzt.
-109.300 EUR
0 EUR
27.200 EUR
-82.100 EUR
391.800 EUR
472.700 EUR
-80.900 EUR
0 EUR
0 EUR
0 EUR
8.600 EUR
16.000 EUR
-7.400 EUR
89.200 EUR
900 EUR
88.300 EUR
§2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§3
Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Die Amtliche Bekanntmachung erfolgte am 06.11.2015 auf der
Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de.
Haushaltssatzung der Gemeinde Setzin für
das Haushaltsjahr 2015
Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg - Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 10.12.2014 - und mit Genehmigung der unteren
Rechtsaufsichtsbehörde - der Landrat des Landkreises Ludwigslust - Parchim - folgende Haushaltssatzung erlassen:
§1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird
1. im Ergebnishaushalt
a) der Gesamtbetrag der ordentlichen
Erträge auf
444.500 EUR
der Gesamtbetrag der ordentlichen
Aufwendungen auf
553.800 EUR
der Saldo der ordentlichen Erträge
und Aufwendungen auf
-109.300 EUR
b) der Gesamtbetrag der außer ordentlichen Erträge auf
0 EUR
der Gesamtbetrag der
außerordentlichen Aufwendungen auf
0 EUR
der Saldo der außerordentlichen
Erträge und Aufwendungen auf
0 EUR
§4
Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
Der Höchstbetrag der Kredite
zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
wird festgesetzt auf
0,00 EUR
§5
Hebesätze
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaft lichen Flächen (Grundsteuer A) auf
300 v. H.
b) auf die Grundstücke (Grundsteuer B) auf
350 v. H.
2. Gewerbesteuer auf
320 v. H.
§6
Stellen gemäß Stellenplan
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 1,0 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
§7
Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals
zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres betrug
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12. des Haushaltsvorjahres beträgt und zum 31.12. des Haushaltsjahres
1.779.600 EUR
1.730.600 EUR
1.629.900 EUR
§8
Deckungsfähigkeit
Grundsätzlich gilt § 14 Absatz 1 Gemeindehaushaltsverordnung - Doppik. Demnach sind die Ansätze für Aufwendungen in
einem Teilergebnishaushalt gegenseitig deckungsfähig.
Weiterhin wurden nachfolgende Regelungen getroffen:
Kommunalanzeiger Hagenow
– 10 –
Die Ansätze für Personalaufwendungen und Aufwendungen für
Abschreibungen sind jeweils teilhaushaltübergreifend in einem
Deckungskreis gegenseitig deckungsfähig. Für die Erträge aus
Gewerbesteuer sowie für die Vollverzinsung aus Gewerbesteuer und Aufwendungen für Gewerbesteuerumlage sowie für die
Vollverzinsung aus Gewerbesteuer erfolgte die Bildung eines
Deckungskreises mit unechter Deckungsfähigkeit. Die Ansätze
für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit sind in einem Deckungskreis teilhaushaltübergreifend gegenseitig deckungsfähig.
§9
Wesentliche Produkte
Folgende Produkte werden als wesentlich festgelegt:
ProduktBezeichnung
__________________________________________________
12600Brandschutz
54100Gemeindestraßen
Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 15.10.2015 erteilt.
Setzin, 21.10.2015
gez. Haurenherm
Bürgermeister
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015
wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs. 3
KV M-V erforderliche Genehmigung wurde durch die untere
Rechtsaufsichtsbehörde - der Landrat des Landkreises Ludwigslust - Parchim - am 15.10.2015 erteilt.
Die Haushaltssatzung liegt mit ihrem Anlagen zur Einsichtnahme vom 09.11.2015 bis 17.11.2015
Mo. und Mi. nach Vereinbarung
Di.; Do.; Fr. 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di.: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr; Do: 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
im Amt Hagenow-Land öffentlich aus.
Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in
dieser Satzung enthalten oder aufgrund dieser Satzung erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden.
Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der letzten Vorschrift und
der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der
Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigung- oder Bekanntmachungsvorschriften kann
abweichend davon stets geltend gemacht werden.
Hagenow, 21.10.2015
gez. Haurenherm
Bürgermeister
Jahrgang 21 | Freitag, den 06. November 2015 | Nr. 11
Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de
Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen
Sitzung der Gemeindevertretung Setzin
am 02.12.2015, um 18:00 Uhr.
Die Sitzung findet im Gemeindehaus Setzin statt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit
der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit, Änderungsanträge zur Tagesordnung, Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangen Sitzung der Gemeindevertretung
2. Bericht des Bürgermeister über Beschlüsse und wichtige
Angelegenheiten der Gemeinde
3.Einwohnerfragestunde
4. Verbesserung der Infrastruktur in der Gemeinde Setzin (Umsetzung Radwegekonzept, Zustand der Kreisstraßen) Gast:
Hr. Matschoß, Beigeordneter Landkreis LWL-PCH
5. Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung über
die Umlegung von Beiträgen für den Wasser- und Bodenverband „Boize-Sude-Schaale“ auf die Eigentümer der
Grundstücke in der Gemeinde Setzin
6.Kitaangelegenheiten
6.1.Beschlussfassung zur Übernahme der Kindertagesstätte in
kommunale Trägerschaft der Gemeinde
6.2.Beschlussfassung über die Satzung zur Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätte
7. Beschlussfassung über eine Gastmitgliedschaft im kommunalen Arbeitgeberverband
8.Bauangelegenheiten
Nicht öffentlicher Teil
1.Grundstücksangelegenheiten
2.Personalangelegenheiten
3. Gemeindliches Einvernehmen
gez. Haurenherm
Bürgermeister
Die Amtliche Bekanntmachung erfolgte am 06.11.2015 auf der
Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de
Jahresabschluss zum 31.12.2011
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 07.10.2015
den Jahresabschluss zum 31.12.2011 der Gemeinde Setzin beschlossen.
Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses
2011 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2011 liegt mit seinen Anlagen
zur Einsichtnahme vom 09.11.2015 bis 17.11.2015
Mo und Mi nach Vereinbarung
Di; Do; Fr. 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr; Do: 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
im Amt Hagenow-Land öffentlich aus.
Setzin, 09.10.2015
gez. Haurenherm
Bürgermeister
Die Amtliche Bekanntmachung erfolgte am 06.11.2015 auf der
Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de
Jahresabschluss zum 31.12.2011
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 17.09.2015
den Jahresabschluss zum 31.12.2011 der Gemeinde Strohkirchen beschlossen.
Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses
2011 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2011 liegt mit seinen Anlagen
zur Einsichtnahme vom 09.11.2015 bis 17.11.2015
Jahrgang 21 | Freitag, den 06. November 2015 | Nr. 11
– 11 –
Mo und Mi nach Vereinbarung
Di; Do; Fr. 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr; Do: 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
im Amt Hagenow-Land öffentlich aus.
Strohkirchen, 24.09.2015
gez. Romanowski
Bürgermeisterin
Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de
Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen
Sitzung der Gemeindevertretung
Strohkirchen
am 03.12.2015, um 19:00 Uhr.
Die Sitzung findet im Dorfgemeinschaftshaus Strohkirchen
statt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der
Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2.Einwohnerfragestunde
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4.Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen
Sitzung der Gemeindevertretung
5. Bericht der Bürgermeisterin über wichtige Angelegenheiten
der Gemeinde
6. Beschlussfassung über die Einwerbung und Annahme von
Spenden für die Feuerwehr
7. Beschlussfassung über die Einwerbung und Annahme von
Spenden für die Jugendfeuerwehr
8. Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung über
die Umlegung von Beiträgen für den Wasser- und Bodenverband „Boize-Sude-Schaale“ auf die Eigentümer der
Grundstücke in der Gemeinde Strohkirchen
9.Bauangelegenheiten
Nicht öffentlicher Teil
1.Grundstücksangelegenheiten
2.Personalangelegenheiten
3. Gemeindliches Einvernehmen
gez. Romanowski
Bürgermeisterin
Kommunalanzeiger Hagenow
2.Einwohnerfragestunde
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4.Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen
Sitzung der Gemeindevertretung
5. Bericht der Bürgermeisterin über wichtige Angelegenheiten
der Gemeinde
6. Feststellung des geprüften Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2011
7. Beschlussfassung über die Entlastung der Bürgermeisterin
für das Haushaltsjahr 2011
8.Feuerwehrangelegenheiten
9. Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung über
die Umlegung von Beiträgen für den Wasser- und Bodenverband „Boize-Sude-Schaale“ auf die Eigentümer der
Grundstücke in der Gemeinde Toddin
10.Bauangelegenheiten
Nicht öffentlicher Teil
1.Grundstücksangelegenheiten
2.Personalangelegenheiten
3. Gemeindliches Einvernehmen
gez. Möbius
Bürgermeisterin
Die Amtliche Bekanntmachung erfolgte am 06.11.2015 auf der
Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de
Jahresabschluss zum 31.12.2011
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 16.09.2015
den Jahresabschluss zum 31.12.2011 der Gemeinde Warlitz
beschlossen.
Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses
2011 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2011 liegt mit seinen Anlagen
zur Einsichtnahme vom 09.11.2015 bis 17.11.2015
Mo und Mi nach Vereinbarung
Di; Do; Fr. 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr; Do: 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
im Amt Hagenow-Land öffentlich aus.
Warlitz, 24.09.2015
gez. Holm
Bürgermeister
Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de.
Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen
Sitzung der Gemeindevertretung Toddin
am 12.11.2015, um 19:30 Uhr.
Die Sitzung findet im Gemeinderaum Toddin statt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit
der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de.
Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen
Sitzung der Gemeindevertretung Warlitz
am 18.11.2015, um 19:00 Uhr.
Die Sitzung findet im Gemeindehaus Warlitz statt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit
der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit, Änderungsanträge zur Tagesordnung und Billigung der
Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Gemeindevertretersitzung
Kommunalanzeiger Hagenow
– 12 –
Jahrgang 21 | Freitag, den 06. November 2015 | Nr. 11
2. Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten
der Gemeinde
3.Einwohnerfragestunde
4. Beschlussfassung über die Aufbringung der Eigenmittel und
der nationalen Kofinanzierung
-Änderung der Förderhöhe5. Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung
für das Haushaltsjahr 2015
6. Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung über
die Umlegung von Beiträgen für den Wasser- und Bodenverband „Boize-Sude-Schaale“ auf die Eigentümer der
Grundstücke in der Gemeinde Warlitz
7.Bauangelegenheiten
2. Prüfung des zurückgestellten Wahlvorschlages für die
Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Bandenitz und Beschlussfassung über die Zulassung oder Zurückweisung
Nicht öffentlicher Teil
1.Grundstücksangelegenheiten
2.Personalangelegenheiten
3. Gemeindliches Einvernehmen
4. Beschlussfassung über die Eilentscheidung des Bürgermeisters über die Auftragsvergabe zur Beschaffung einer Buswartehalle
Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de.
gez. Holm
Bürgermeister
Sonstige Hinweise:
Gleichzeitig werden hiermit die Vertrauenspersonen von den
Wahlvorschlägen eingeladen.
Die Sitzung ist öffentlich.
Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen
Sitzung des Amtsausschusses
am 01.12.2015, um 19:00 Uhr.
Die Sitzung findet im Sitzungssaal des Amtes Hagenow-Land
statt.
Tagesordnung:
Die Amtliche Bekanntmachung erfolgte am 06.11.2015 auf der
Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de
Jahresabschluss zum 31.12.2011
Der Amtsausschuss hat in seiner Sitzung am 22.09.2015 den
Jahresabschluss zum 31.12.2011 des Amtes Hagenow-Land
beschlossen.
Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses
2011 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2011 liegt mit seinen Anlagen
zur Einsichtnahme vom 09.11.2015 bis 17.11.2015
Mo und Mi nach Vereinbarung
Di; Do; Fr. 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr; Do: 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
im Amt Hagenow-Land öffentlich aus.
Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit
der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangen Sitzung des Amtsausschusses
4.Einwohnerfragestunde
5. Bericht des Amtsvorstehers und des LVB
6. Beschlussfassung über einen 2. Stellvertreter des Amtswehrführers
7. Haushaltsplanung 2016
8. Vorbereitung Jubiläum 25 Jahre Amt
9. Teilnahme am Programm KOMM SVZ
10.Kita-Angelegenheiten
11.Auswertung der Beratung beim Städte- und Gemeindetag
Nicht öffentlicher Teil
1.Personalangelegenheiten
gez. Quast
Amtsvorsteher
Hagenow, 07.10.2015
gez. Quast
Amtsvorsteher
Der Gemeindewahlleiter
Bekanntmachung der öffentlichen Sitzung
des Gemeindewahlausschusses der
Gemeinden des Amtes Hagenow-Land für
die Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde
Bandenitz am 10.01.2016
Zur öffentlichen Sitzung des Gemeindewahlausschusses am
11. November 2015 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Amtes
Hagenow-Land, Bahnhofstraße 25, 19230 Hagenow lade ich
hiermit ein.
Tagesordnung:
1. Begrüßung der Anwesenden und Feststellen der Beschlussfähigkeit
Jahresablesung 2015
Warum?
Die Stadtwerke Hagenow GmbH ist in Hagenow und Umland
als Netzbetreiber für die Ablesung ihrer Zähler/Selbstablesung
gemäß AVBWasserV, Strom- und Gasnetzzugangangsverordnung verantwortlich.
Wie?
Die Ablesung erfolgt nur durch Mitarbeiter der Stadtwerke Hagenow GmbH, die sich entsprechend ausweisen können.
Wann?
Die Zählerablesung erfolgt in der Zeit vom 2. November
2015 bis zum 22. Dezember 2015.
Zähler, die unsere Mitarbeiter im Ablesezeitraum wiederholt
erfolglos nicht ablesen konnten, müssen selbst abgelesen und
Jahrgang 21 | Freitag, den 06. November 2015 | Nr. 11
– 13 –
uns die Zählerstände mitgeteilt werden. Hierfür erhalten die betreffenden Kunden Postkarten.
Zählerstände, die uns bis zum 6. Januar 2016 nicht vorliegen,
werden zum Stichtag 31.12.2015 auf Basis des Vorjahres geschätzt.
Ihre Stadtwerke Hagenow GmbH
Am Donnerstag, dem 19. November 2015, um 18:00 Uhr, findet die öffentliche Sitzung des Abwasserzweckverbandes Hagenow und Umlandgemeinden im Konferenzraum der Stadtwerke Hagenow GmbH, Bahnhofstraße 87, statt.
Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:
Öffentlicher Teil:
1. Eröffnung und Begrüßung durch den Verbandsvorsteher,
Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung, Bestätigung der Niederschrift der Sitzung vom
03.09.2015
2.Bürgerfragestunde
3. Diskussion und Beschlussfassung zum Jahresabschluss
2014
3.1. Beschlussfassung zur Feststellung des Jahresabschlusses
2014
3.2. Beschlussfassung zur Verwendung des Ergebnisses 2014
3.3. Beschlussfassung zur Entlastung des Verbandsvorstehers
für das Wirtschaftsjahr 2014
4. Diskussion und Beschlussfassung zum 2. Nachtrag des
Wirtschaftsplanes 2015
5. Diskussion und Beschlussfassung zum Wirtschaftsplan
2016
6. Wahl des 1. Stellvertretenden des Verbandsvorstehers
7. Wahl eines Mitgliedes in den Verbandsvorstand
8. Informationen des Verbandsvorstehers
9. Informationen des Betriebsführers
10. Anfragen der Verbandsmitglieder aus aktuellem Anlass
Nicht öffentlicher Teil
11.Grundstücksangelegenheiten
gez. D. Quast
Verbandsvorsteher
Kommunalanzeiger Hagenow
Bundesmeldegesetz ab 01.11.2015
Neues Melderecht
Am 01. November tritt das neues Bundesmeldegesetz (BMG)
in Kraft. Dieses sieht im § 19 die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers bzw. Eigentümers vor, so dass für die Anmeldung
einer Wohnung (in wenigen Fällen für die Abmeldung bei Wegzug ins Ausland bzw. ersatzlose Abmeldung einer Nebenwohnung) eine Bestätigung des Wohnungsgebers erforderlich ist.
Diese kann schriftlich bei der Meldebehörde vorgelegt oder
elektronisch übermittelt werden. Die Vorlage des Mietvertrages
reicht nicht aus. In der Regel erhalten Sie eine solche Bestätigung schriftlich vom Wohnungsgeber.
Informationen für den Wohnungsgeber
Der Wohnungsgeber ist gemäß § 19 des BMG verpflichtet, bei
der An- bzw. bei der Abmeldung mitzuwirken. Wohnungsgeber
ist jeder, der einem anderen eine Wohnung (§ 20 BMG) zur Benutzung überlässt. Das sind insbesondere der Eigentümer oder
der Vermieter, insbesondere auch die Wohnungsverwaltungen.
Aber auch ein Mieter, der einen Untermieter einziehen lässt, ist
Wohnungsgeber. Wohnungsgeber können auch selbst Wohnungseigentümer sein. In diesem Fall hat der Eigentümer eine
Erklärung für sich selbst abzugeben.
Pflichten bei Wohnungswechsel
Wer künftig den Wohnort wechselt und eine neue Wohnung im
Inland bezieht, wird durch das neue Gesetz verpflichtet, seinen
Wohnortwechsel nach § 17 Abs.1 BMG innerhalb von zwei
Wochen bei der zuständigen Meldebehörde anzuzeigen. Dies
hat dann die sogenannte Mitwirkungspflicht zur Folge: ab 01.
November muss der Wohnungsgeber innerhalb von zwei Wochen eine Bescheinigung über den Ein- bzw. Auszug des Mieters ausstellen. Mit der Bestätigung kann der Mieter dann der
Meldebeörde gegenüber den Ein- bzw. Auszug nachweisen
und sich somit auch erst dann ummelden. Ein Mietvertrag erfüllt nicht die Voraussetzungen einer Wohnungsgeberbescheinigung.
Eine Wohnungsbestätigung muss folgende Angaben enthalten:
1. Name und Anschrift des Wohnungsgebers
2. Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugs- oder Auszugsdatum
3. Anschrift der Wohnung (nicht nur die postalische Anschrift,
sondern auch die konkrete Lage der Wohnung innerhalb
des Wohngebäudes
4. Name der nah § 17 Absatz 1 und 2 BMG meldepflichtigen
Personen.
Kommt der Wohnungsgeber seiner Mitwirkungspflicht nicht,
nicht richtig oder nicht rechtzeitig nach, kann seitens der Meldebehörde ein Bußgeld verhängt werden.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Bußgelder bei Fristversäumung oder Scheinanmeldung
Im Bundesmeldegesetz ist festgelegt, dass ein Bußgeld droht,
falls die neuen Regelungen nicht eingehalten werden. Wer sich
nicht binnen zwei Wochen beim Einwohnermeldeamt meldet,
riskiert eine Strafe von bis zu 1.000,00 EURO - diese trifft auch
den Wohnungsgeber bzw. Vermieter, falls er die Bescheinigung
nicht bzw. nicht rechtzeitig ausstellt.
Bedeutend teuer wird es, wenn der Wohnungsgeber/Vermieter
eine Bescheinigung ausstellt, obwohl diese gar nicht wirklich in
seiner Wohnung wohnt. In diesem Fall wird ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 EURO fällig.
Quast
Amtsvorsteher
Einwohnermeldeamt
Amt Hagenow-Land
Schließung des Standesamtes am
20.11.2015
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
aufgrund einer Schulungsmaßnahme bleibt das Standesamt am
Freitag, den 20.11.2015 geschlossen.
Kommunalanzeiger Hagenow
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Jahrgang 21 | Freitag, den 06. November 2015 | Nr. 11
Stellenausschreibung
Das Amt Hagenow-Land, mit Sitz in der Stadt Hagenow, betreut
20 Gemeinden mit insgesamt ca. 9.000 Einwohnern.
Als Vertretung für Mutterschutz und Elternzeit suchen wir zum
1. Februar 2016 eine/n Mitarbeiter/in für den Sachbereich
Finanzbuchhaltung und Gebäudemanagement
in Teilzeit (35 Stunden pro Woche).
Die Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe 6. Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag im Öffentlichen Dienst (TVöD).
Wir suchen eine/n freundliche/n, aufgeschlossene/n und
engagierte/n Mitarbeiter/in mit einer abgeschlossenen Verwaltungs- oder kaufmännischen Ausbildung bzw. gleichwertiger
oder höherer Qualifizierung.
Sie sollten Fachkenntnisse in der Finanzbuchhaltung und im
Gebäudemanagement sowie in der modernen Kommunalverwaltung und Erfahrungen im Verwaltungsdienst mitbringen.
Außerdem werden umfassende EDV-Kenntnisse, besonders
im Bereich der MS Office-Anwendungen, Excel, Word und Power Point vorausgesetzt. Eine Aneignung von Kenntnissen der
EDV-Programme für den Fachbereich ist erforderlich.
Sie sind flexibel, arbeiten gern im Team und besitzen eine
schnelle Auffassungsgabe? Sie suchen abwechslungsreiche
Tätigkeit, bei der Sie Ihr Wissen zum Einsatz bringen können?
Außerdem haben Sie Interesse am Umgang mit Rechtsvorschriften? Dann bewerben Sie sich bei uns!
Bitte senden Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen
bis zum 20. November 2015
an folgende E-Mail-Adresse:
[email protected]
oder alternativ an:
Amt Hagenow-Land
Susanne Schulz
Bahnhofstraße 25
19230 Hagenow
Auskunft erteilt Frau Susanne Schulz unter Tel. 03883 6107-34.
Bewerbungen per E-Mail sind ausdrücklich erwünscht. Bei
schriftlicher Bewerbung reichen Sie Ihre Unterlagen bitte ohne
Bewerbungsmappe oder Ähnliches ein. Eine Rücksendung der
Unterlagen erfolgt grundsätzlich nur, wenn Sie einen ausreichend frankierten Briefumschlag beifügen. Sofern Sie eine Absage bekommen, bewahren wir Ihre Unterlagen bis zum Ablauf
der 2-Monatsfrist gemäß § 15 AGG auf und vernichten sie anschließend. Eingangsbestätigungen werden per E-Mail versendet, wenn Sie uns eine E-Mail-Adresse mitgeteilt haben.
Das Amt Hagenow-Land fördert die Gleichstellung von Frauen
und Männern.
Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Bewerber/innen
werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungs- und Reisekosten werden nicht erstattet.
Jahrgang 21 | Freitag, den 06. November 2015 | Nr. 11
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Impressum
Hagenower Kommunalanzeiger
Bekanntmachungs- und Informationsblatt
Verlag:
Verlag + Druck LINUS WITTICH KG
Röbeler Straße 9, 17209 Sietow
Druck: Druckhaus WITTICH, An den Steinenden 10,
04916 Herzberg/Elster, Tel. 03535/489-0
Telefon und Fax:
Anzeigenannahme:
Tel.: 039931/57 90, Fax: 039931/5 79-30
Redaktion:
Tel.: 039931/57 9-16, Fax: 039931/57 9-45
Internet und E-Mail:
www.wittich.de, E-Mail: [email protected]
Auflage: 3.700 Stück
Erscheinungsweise:
monatlich, wird kostenlos an alle erreichbaren Haushalte
im Amtsbereich verteilt
Namentlich gekennzeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, der
auch verantwortlich ist. Für Text-, Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen
gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zurzeit gültige Anzeigenpreisliste Nr. 11. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer
Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden.
Kommunalanzeiger Hagenow
Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausdrücklich
ausgeschlossen. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden
von uns aus 4c-Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine
genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen
verpflichten uns zu keiner Ersatzleis­
tung. Die Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte
der hier veröffentlichten Fotos, Bilder, Grafiken, Texte und auch Gestaltung liegen
beim Verlag. Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung des Urhebers.
Verantwortlich:
Amtlicher Teil Der Amtsvorsteher
Außeramtlicher Teil:
Mike Groß (V. i. S. d. P.)
Namentlich gekennzeichnete Artikel spiegeln allein die Meinung des Verfassers wider.
Anzeigenteil: Jan Gohlke
Auflage: 3.950
VERLAG + DRUCK
LINUS WITTICH KG
Heimat- und Bürgerzeitungen
Aus dem Amt und den Gemeinden
Gedenkfeier in der Gemeinde Pritzier zum
Volkstrauertag und zur Einweihung der
neugestalteten Kriegsgräberstätte Pritzier
Sonntag, 15. November 2015 um 13:00 Uhr,
an der neugestalteten Kriegsgräberstätte
auf dem Friedhof der Gemeinde Pritzier
Zu dieser Gedenkveranstaltung sind interessierte Mitbürgerinnen und Mitbürger
herzlich eingeladen.
Ich freue mich auf Ihr Kommen.
Thomas Witt
Bürgermeister
Einladung in Hülseburg
Wir laden zum
Arbeitseinsatz auf dem Friedhof ein.
Wann? am Samstag, 14. November 2015
ab 10:00 Uhr
Bitte Arbeitsgeräte mitbringen.
Wir freuen uns auf viele fleißige Hände.
Gemeinde Hülseburg
Bürgermeister
Kommunalanzeiger Hagenow
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Jahrgang 21 | Freitag, den 06. November 2015 | Nr. 11
Seniorenweihnachtsfeier in Picher
Es ist die Zeit des Kerzenscheins, Beginn der großen Seligkeit.
Froh sind alle Menschen, auch still und leise,
die Neugier ist schon längst entfacht,
ein jeder träumt auf seine Weise
von der heiligen Weihnachtsnacht.
Die Gemeindevertretung lädt alle Senioren
ab dem 60. Lebensjahr aus Picher und Jasnitz zur diesjährigen Weihnachtsfeier am
Sonntag, den 06. Dezember 2015
von 14:30 Uhr bis 18:00 Uhr in das Gemeindehaus Picher recht herzlich ein.
Lassen Sie sich an diesem Nachmittag bei Kaffee und Kuchen,
mit Weihnachtsliedern und einem kleinen Programm der Kita
auf Weihnachten einstimmen.
Wir möchten gerne am Sonntag, 06.12.2015 im Gemeindehaus für alle Einwohnerinnen und Einwohner eine Weihnachtsfeier veranstalten.
Ab 15:00 Uhr sind Sie herzlich eingeladen ein paar schöne Stunden bei Kaffee und Kuchen und einem kleinen Programm mit uns zu verbringen.
Mit herzlichen Grüßen
Pamperin
Bürgermeister
Ich freue mich auf Ihr Kommen und wünsche Ihnen und Ihren
Angehörigen ein frohes Weihnachtsfest und für das Jahr 2016
alles Gute, vor allem beste Gesundheit
Anmeldungen bitte im Gemeindebüro bis zum 01.12.2015
(Dienstag - Freitag von 8:00 Uhr - 11:00 Uhr)
Bei Bedarf wird für die Jasnitzer Senioren eine Fahrmöglichkeit
bereitgestellt, bitte auch anmelden.
gez. Christ
Bürgermeister
Jahrgang 21 | Freitag, den 06. November 2015 | Nr. 11
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Kommunalanzeiger Hagenow
Vorankündigung der Gemeinden Redefin
und Belsch
Die Seniorenweihnachtsfeier 2015
findet am 12.12.2015 statt.
Information der Schiedsperson des Amtes
Hagenow-Land
Die Sprechstunde im Dezember wird vom 01.12. auf den
15.12.2015 verschoben. In der Zeit von 17 bis 18 Uhr ist
Herr Scheunemann in den Räumen des Amtes HagenowLand zu sprechen.
Ab Januar 2016 wird die Sprechzeit wie gewohnt am 1.
Dienstag im Monat von 17 - 18 Uhr durchgeführt.
Schönes Herbstfest in Bresegard bei Picher
Bei bestem Wetter sammelten sich am Abend des 03.10.2015
zahlreiche Bresegarder Kinder und Eltern zum Laternen- und
Fackelzug durchs Dorf. Bei ihrer Rückkehr nach einer Runde
durch Schulstraße, Plüter, Häuslerreihe und Dorfstraße loderte
schon das große Herbstfeuer auf dem Dorfplatz und hatte inzwischen diverse weitere Bresegarder/innen angelockt. Die rege Beteiligung, Bockwurst, Knüppelkuchen und verschiedene
Getränke ließen keine Wünsche offen für einen schönen, gemeinschaftlichen Abend. Ein herzliches Dankeschön an alle
Helferinnen und Helfer, besonders an Marieka Zander, unsere
Jugendbetreuerin und überaus aktive Ehrenamtliche im Dorf.
Die Ersten wärmen sich am Herbstfeuer in Bresegard
Foto. O. Röckseisen
Bresegarder erproben Aktiv-Plätze
Eine Begegnungsstätte aller Generationen mit viel Natur und
ein Ort für Spaß und Bewegungsfreude soll der Platz bei der
schönen alten Eiche im Dorfzentrum werden. Die erhoffte Unterstützung durch Fördermittel würde es dem kleinen Dorf Bresegard bei Picher ermöglichen, ein ungewöhnliches Gestaltungskonzept umzusetzen. In der Mitte könnten sich die Kinder
an verschiedenen Geräten austoben, umgeben von einem
kleinen Rundweg. Drum herum würden Bänke zum Verweilen
einladen und verschiedene Fitnessgeräte, die nicht nur sportlich genutzt werden können, sondern auch für ältere Menschen
leichte und angenehme Bewegungsmöglichkeiten bieten, für
gesunde Abwechslung sorgen. Umrahmt werden soll das Ganze von einem Naturpfad mit u.a. einheimischen Bäumen und
Sträuchern. Und, weil das auch noch nicht genug ist, sollen
noch ein Brennplatz und ein kleiner Pavillon angelegt werden.
Kommunalanzeiger Hagenow
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Solche Pläne lösen natürlich zunächst Skepsis aus. Da ist es
am besten, wenn man sich persönlich erstmal informiert. So
folgten 15 Bresegarderinnen und Bresegarder der Einladung
von Bürgermeisterin Dr. Marianne Röckseisen zu einer Exkursion nach Geesthacht. Dort gibt es langjährige Erfahrungen mit
mehreren Aktivplätzen. Die kahlen Grasstellen an den Geräten zeugen davon, dass die Geräte von den Geesthachtern oft
genutzt werden. Von Seiten der Stadtverwaltung war zu erfahren, dass die Geräte wartungsarm und nahezu resistent gegen
Vandalismus sind. Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass sich
bereits wenig Training in jedem Alter sehr positiv auf Kondition,
Koordination und Stimmung auswirkt.
Nach wenigen einleitenden Worten verteilten sich die Teilnehmer neugierig an den überwiegend selbsterklärenden Geräten.
Besonderen Anklang fanden Rückentrainer und Beintrainer.
Für überraschende, wohltuende Effekte sorgten die Massagegeräte. Die mit 85 Jahren älteste Teilnehmerin kam besonders
gut mit dem Rückentrainer zurecht. „Ich hätte nicht gedacht, wie
effizient solche Geräte sind.“ bemerkte eine junge Mutter. „Jetzt
kann ich mir das alles erst richtig vorstellen.“ stellte eine weitere
Teilnehmerin fest.
„Wir hoffen, dass wir mit dem geplanten All-GenerationenPlatz unsere Dorfgemeinschaft stärken und einen Beitrag für
Gesundheit und Natur leisten. Frühzeitiger Einbezug unserer
Bürgerinnen und Bürger ist eine wichtige Voraussetzung dafür,
dass der Platz später auch mit Leben erfüllt sein wird.“ erklärte
die Bürgermeisterin am Ende der gelungenen Exkursion.
Jahrgang 21 | Freitag, den 06. November 2015 | Nr. 11
Großes Danke an die Schülerinnen und
Schüler der Theodor-Körner-Schule Picher
Jeden
Monat
einmal nehmen
sich die Schüler und Schülerinnen Zeit und
fahren zum Begegnungsnachmittag ins Alten
und Pflegeheim
Gutshofstiftung
- Neu Krenzlin.
Das letzte Mal
waren
Paul,
Michael, LisaYvonne, Nele,
Leonie-Fabienne, Sabrina,
Julia, Phil, Antonia, Jenna, Enie-Malen und Pauline mit dabei.
Michael, Julia, Paul und Pauline gehören schon seit mehreren
Jahren zum Kern der Gruppe. Julienne, Melanie, Leoni T., sind
nicht auf dem Foto, kommen aber sonst auch mit.
Den Schülerinnen und Schülern macht es Spaß, mit den Bewohnerinnen und Bewohnern zu spielen. Sie können dabei viel
lachen und es gefällt ihnen, gemeinsam Zeit zu verbringen.
Frau Beckmann bedankt sich ganz besonders bei den engagierten Schülerinnen und Schülern für die ehrenamtliche Arbeit.
Text und Foto Schülerzeitungsredaktion
Julia Miethbauer und Alena Jamm
Die Teilnehmer/innen prüfen die Geräte ausgiebig
Foto: O. Röckseisen
Qigong/Yoga
Bewegung, Entspannung, Förderung der Gesundheit,
Regulierung der Bioenergie
Ort: Gemeindehaus Groß Krams
Zeit: sonntags: 25.10./01.11./08.11./
15.11./22.11.2015
Qigong: 10:00 - 11:00 Uhr
Yoga: 11:00 - 12:00 Uhr
Bitte mitbringen:bequeme Bekleidung, warme Socken
für Yoga: Matte, Decke, Sitzkissen
Anmeldung: Don Karlos Ryll
Tel.: 017678502417
Kosten: 8,00 EUR pro Stunde
Leitung: Don Karlos Ryll,
Therapeut für Bewegung, Entspannung +
Massagekunst
www.bomo-evolution.de
LEADER-Gruppen tauschten Erfahrungen
aus
LAG „SüdWestMecklenburg“ zu Besuch im „Riether Winkel“ am Stettiner Haff/Delegation aus dem Landkreis informierte sich über das Konzept der „Multiplen Häuser“
Am 13.10.2015 fuhr eine Delegation der LAG „SüdWestMecklenburg“, die aus LAG-Mitgliedern, Bürgermeistern und Vertretern von Amts- und Stadtverwaltungen bestand, in den „Riether
Winkel“ zum ersten Erfahrungsaustausch mit der Partneraktionsgruppe „Stettiner Haff“. Die Tour führte von einem zum anderen Ende Mecklenburg-Vorpommerns. Dank der herzlichen
Begrüßung waren die Strapazen der langen Anreise und die
Jahrgang 21 | Freitag, den 06. November 2015 | Nr. 11
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zahlreichen Baustellen sofort vergessen. Gespannt folgten die
Südwestmecklenburger den Ausführungen der Regionalmanagerin Regina Tessmann. Die Mecklenburger wollen vor allem
von den Erfahrungen der Partneraktionsgruppe im Bereich
„Barrierefreiheit“ lernen und sich über das Netzwerk der „multiplen Häuser“ informieren.
Aus diesem Grund fand das Treffen in einem der 5 multiplen
Häuser, im „traumHaff Seesalon Rieth“ statt. Von der Funktionalität des Hauses, das privat betrieben wird, waren alle begeistert. Sie sind Servicestützpunkt und Treffpunkt in einem.
„Die Nutzung der Häuser kann täglich wechseln: Am Montag
kommt der Arzt, am Dienstag die Fusspflege, am Mittwoch hilft
die Physiotherapeutin, am Donnerstag kommt die Friseurin, am
Freitag werden Lebensmittel verkauft und abends und am Wochenende gibt es Kaffeeklatsch, Skat, Chor und Internetkurse…
Eben alles, was zum Leben auch auf dem Lande dazugehört.“
Interessiert folgten alle den Ausführungen des Betreibers. Marco Dorka beschrieb den bisherigen Weg, was bisher erreicht
wurde und die Herausforderungen, denen sich das Netzwerk
noch stellen will. Auch die Häuser in Vogelsang-Warsin und
Ahlbeck konnten besichtigt werden.
Am Ende waren sich alle einig, die Fahrt hat sich gelohnt und
im Frühjahr 2016 werden die Akteure vom Stettiner Haff in die
Partnerregion kommen. Hier wollen sie sich u.a. die „Balower
Bewegungslandschaft“ ansehen, um von den Erfahrungen des
Sportvereins Traktor Balow e.V. zu lernen, da sie ähnliche Investitionen für ihre multiplen Häuser planen.
Kommunalanzeiger Hagenow
Ranz und May müssen dieses Jahr gemeinsam feiern. Das wird
nicht lustig!
VVK 15,- Euro/AK 17,- Euro
Karten gibt es in der Stadtinfo der Burg - 038757-50064 (Fr, Sa,
So von 11 - 16 Uhr) sowie über [email protected]
LAG „SüdWestMecklenburg“ besichtigte „Multiple Häuser“ im
„Riether Winkel“ am Stettiner Haff. Foto: Landkreis LudwigslustParchim, LEADER-LAG SWM
Kabarett in der Hofstube der Burg in
Neustadt-Glewe
„Wir schenken uns nichts“
21.11.2015, 19.00 Uhr
Ach nö! Bitte nicht schon wieder!
Der alte Weihnachtsbaum ist gerade erst vor ein paar Tagen
von der Stadtreinigung abgeholt worden, da geht das alles von
vorne los. Überall Glühweinmief, der Briefkasten voller Bettelbriefe und Frauen, die ihr ganzes Leben lang die Pille nehmen
singen „Ihr Kinderlein kommet“.
Dabei konnten wir uns als Kinder so sehr auf Weihnachten freuen! Naja, wir mussten ja auch nicht die Geschenke bezahlen.
Überhaupt; früher war mehr Lametta und ganz früher in Bethlehem, da gab es wenigstens noch Krippenplätze ….
Amtierendes Burgfräulein, Tina Warncke
Neues Burgfräulein gesucht!
Am 23. Januar 2016 wird auf der Burg in Neustadt-Glewe das
neue Burgfräulein für die Amtsperiode 2016/2017 gewählt.
Dann läuft die Wahlperiode des noch amtierenden Burgfräuleins, Tina Warncke, ab.
Das Burgfräulein wird die Stadt Neustadt-Glewe auf gesellschaftlichen Höhepunkten und touristischen Aktivitäten reprä-
Kommunalanzeiger Hagenow
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sentieren. Sie begleitet die Bürgermeisterin bei Festen in Neustadt-Glewe und über die Region hinaus. Sie verbreitet allerorts
ihren Charme. Beim traditionellen mittelalterlichen Burgfest darf
sie nicht fehlen.
Das zukünftige Burgfräulein sollte im Bereich des Amtes Neustadt-Glewe wohnen, arbeiten oder ihre Ausbildung in der Nähe
absolvieren. Es gibt keine Altersbegrenzung.
Die Stadt lässt extra ein Kleid anfertigen, welches einen Wert
von circa 600,- Euro hat und auch nach der Amtsperiode im Besitz des Burgfräuleins bleiben darf.
Die Stadt Neustadt-Glewe hat bereits 2 Sponsoren gefunden.
Zum einen, den Barracuda Beach, der für die die ersten fünf
Bewerberinnen eine Jahreskarte für das Freibad am Neustädter See bereithält. Zum zweiten spendiert das Mercure Schlosshotel Neustadt-Glewe der Gewinnerin einen Hotelgutschein für
2 Personen und 2 Übernachtungen im Mercure Hotel Leipzig.
Vielleicht finden sich noch weitere Sponsoren.
Interessierte, die diese Chance nutzen wollen, und ab Januar
2016 zwei Jahre lang Burgfräulein sein möchten, können Ihre
schriftliche Bewerbung an die Stadt Neustadt-Glewe, z.Hd. Karen Tappe - Markt 1, 19306 Neustadt- bis zum 10. Januar 2016
schicken. (Telefon: 038757 500-66, Email: [email protected])
Jahrgang 21 | Freitag, den 06. November 2015 | Nr. 11
präsentiert die
„Ludwigsluster Schreiberlinge“
In den Räumlichkeiten der Musikschule „Rock-Pop-Schmiede“
findet
am 14.11.2015 um 17:00 Uhr
eine musikalischen Lesung statt.
Geboten werden Gedichte und Geschichten der
„Ludwigsluster Schreiberlinge“, die seit acht Jahren in unterschiedlicher Besetzung Heiteres, Besinnliches, Fröhliches
und Nachdenkliches zu Papier bringen.
Ursel Sanguinette, Günther Möller, Christine Möbius und
Sandra Schümann werden an dem Lesenachmittag unter
anderem zeigen, welch‘ unterschiedliche Dinge zum Thema
„Abendstimmung“ aus ihren Federn flossen. Lernen Sie
die „Ludwigsluster Schreiberlinge“ bei einem Glas Wein in
gemütlicher Runde kennen und lauschen Sie den schönen
Gedichten und Geschichten der vier Autoren.
Umrahmt wird die Lesung mit der Musik von ... und ... aus
der „Rock-Pop-Schmiede“.
Jahrgang 21 | Freitag, den 06. November 2015 | Nr. 11
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Kommunalanzeiger Hagenow
Siegel für Unternehmen
mit familienfreundlicher Arbeitgeberpolitik
Musikalischer Brückenschlag Irish & Scottish Folk in der Alten Synagoge
Die ersten sind im Ziel!
Am 19.10.2015 konnten die ersten 18
Unternehmen aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim ihre Auszeichnung als
Unternehmen mit familienfreundlicher
Arbeitgeberpolitik entgegen nehmen.
Landrat Christiansen hielt das einleitende Grußwort. Er stellte die Bedeutung
von Angeboten für eine lebendige Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben in den Fokus seiner
Rede. Christiansen lobte die Ausgezeichneten ausdrücklich
für die Übernahme sozialer Verantwortung in Einklang mit unternehmerischer Weitsicht. Berit Steinberg, Geschäftsführerin
der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Südwestmecklenburg
betonte: „Familienfreundliche Arbeitsbedingungen können vollkommen unterschiedlich ausgeprägt sein, abhängig von Größe,
wirtschaftlicher Situation und nicht zuletzt auch den tatsächlichen Bedürfnissen der Beschäftigten. Nicht jedes Unternehmen kann jede denkbare Maßnahme umsetzen.“ Deshalb freut
sich das Team der Wifög auch besonders, dass unter den ausgezeichneten Unternehmen sowohl ganz kleine als auch mittlere und größere Firmen sind. Gemeinsam mit Kooperationspartnern und gefördert vom Land Mecklenburg-Vorpommern
konnte dieses ehrgeizige Projekt in die Tat umgesetzt werden.
Das „Siegel für Unternehmen mit familienfreundlicher Arbeitgeberpolitik“ gilt zunächst für drei Jahre. Im Anschluss kann es erneut beantragt werden. Weitere Unternehmen, die sich beraten
und auszeichnen lassen wollen, können sich gerne bei Renate
Oeding unter [email protected] oder 03874 6204415 informieren. Zu den ausgezeichneten Unternehmen gehören:
• RoweMed AG - Medical 4 Life, Parchim
• REFORM KONTOR GmbH & Co. KG, Zarrentin
• MBP medical biomaterial products GmbH, Neustadt-Glewe
• Brocki‘s Hotel Stadt Hamburg in Parchim
• Lewitz Werkstätten GmbH, Parchim
• Fleischwerk EDEKA Nord GmbH, Lüttow-Valluhn
• Textil-Service Mecklenburg GmbH, Parchim
• AcryliCon Polymers GmbH, Neustadt-Glewe
• Stadt Ludwigslust
• Trolli GmbH - Betriebsstätte Hagenow
• GiB mbH, Ludwigslust
• DS Produkte GmbH, Valluhn/Gallin
• Drinkuth AG, Boizenburg
• HELIOS Klinik Leezen, Leezen
• Berschneider GmbH, Lüttow-Valluhn
• Mecklenburger Landpute GmbH, Severin
• Asklepios Klinik Parchim GmbH, Parchim
• Diakoniewerk neues Ufer gGmbH, Rampe
Freitag, der 13. November 2015 ist ein Glückstag für alle
Freunde des irischen und schottischen Folks, denn an diesem
spielt die Formation Trasnú ab 19.00 Uhr in der Alten Synagoge
in Hagenow. Der Bandname kommt aus dem irisch-gälischen
und bedeutet so viel wie „überqueren“, „Brückenschlag“ oder
„Verbindung“, alles Worte die die Musik des Trios treffend beschreiben. Auch wenn sich die Gruppe der traditionellen Musik
verschrieben hat, verstehen sie die Geschichte nicht als Korsett. Sie leben die Musik, haben ihre persönlichen Erlebnisse,
Stile und Einflüsse mit den traditionell überlieferten Melodien
und Liedern verwoben und begreifen Tradition als ständige
Entwicklung. Und so wirkt manch traditionelle Melodie plötzlich wie frisch aus den Charts, und umgekehrt - die drei Musiker haben keine Berührungsängste und scheuen sich nicht, mit
Klischees und Stereotypen zu brechen und den Zuhörer mit
höchst unerwarteten Arrangements und musikalischen Späßen
zu überraschen. Die Band besteht aus drei gestandenen Persönlichkeiten, die sich wunderbar ergänzen: Guido Plüschke
ist nicht nur ein gefragter Studio- und Gastmusiker auf der irischen Trommel Bodhrán, sondern auch der erste Nicht-Ire, der
sich auf diesem Instrument einen Titel bei einem Wettbewerb
auf der grünen Insel verdient hat. Mit seinem Gesang und diversen Saiteninstrumenten vervollständigt er den Gesamtklang.
Mit seinem gefühlvollen perkussiven Gitarrenspiel ist Cornelius
„Zorny“ Bode das Rückgrat der Band und erzeugt den Druck,
den Melodiespieler benötigen, um ihre Tunes zum Fliegen zu
bringen und Liedern die richtige Stimmung zu verleihen. Steffen Gabriel gehört zweifelsohne zu den Shooting-Stars in der
deutsch-irischen Szene. Durch seinen dynamischen und durch
moderne Akzente geprägten Stil auf der irischen Holzquerflöte
erlangt der Trasnú-Sound die Virtuosität und Rasanz, die viele
Menschen so begeistert. Aber auch auf dem Knopfakkordeon
und der Tin Whistle zeigt er sein vielseitiges Können.
Das Trio zeichnet sich durch eine erfrischende Spielfreude aus
und das abwechslungsreiche Programm verspricht eine musikalische Reise durch Stil, Zeit und Kultur. Karten gibt es im Vorverkauf in der Hagenow-Information und an der Abendkasse.
ODER UNTER FOLGENDEM LINK:
http://www.betreuungsportal-swm.de/familiensiegel/fami-firmen
Die Band Trasnú hat sich der irischen und schottischen Musik
verschrieben (Foto: privat)
Kommunalanzeiger Hagenow
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Jahrgang 21 | Freitag, den 06. November 2015 | Nr. 11
Einladung zur Vollversammlung
der Jagdgenossenschaft Bandenitz
am Donnerstag, 26.11.15 um 18:00 Uhr in die Gaststätte
„Zur Bratkartoffel“ Bandenitz.
Tagesordnung:
- Bericht des Vorstandes
- Vorbereitung der Neuverpachtung
-Diskussion
Es wird zum Jagdessen eingeladen.
Rudolf Lübcke
Vorsitzenderder JG Bandenitz
Einladung
Die Jagdversammlung der Jagdgenossenschaft KuhstorfEichhof für das Jagdjahr 2014/2015 findet am 9. Januar
2016 statt.
Für den Vorstand
Bert Kiencke
Jagdvorsteher
Verbundene Kirchengemeinde GammelinWarsow/Parum
Festliche Weihnachtsgala im Zarrentiner
Kloster
Zur Einstimmung in die Weihnachtszeit möchte Sie der
Zarrentiner Kulturverein e. V.
ganz herzlich zu einem hochkarätig besetzten Konzert am
Vorabend des 3. Advents, dem
12.12.2015 um 19.30 Uhr, ins
Kloster einladen.
Der Verein freut sich sehr, zwei
ehemalige Sängerinnen des Mecklenburgischen Staatstheaters
Schwerin begrüßen zu können:
Ulrike Maria Meyer (Sopran) und
Sarah van der Kemp (Mezzosopran). Erleben Sie zudem den jungen Schauspieler und Sänger
Ricardo Frenzel Baudisch (Tenor). Der Musikwissenschaftler
Ralph Zedler begleitet das Ensemble virtuos am Klavier.
Die vier Künstler präsentieren ein äußerst abwechslungsreiches
und anspruchsvolles Konzert mit Melodien von Puccini, Massenet, Wolf und Humperdinck, um nur einige zu nennen.
Medleys deutscher und amerikanischer Weihnachtslieder runden den Abend stimmungsvoll ab und laden zum Mitsingen ein.
Der öffentliche Vorverkauf beginnt am 28.11.2015. Karten zu
18,- / 20,- / 22,- EUR können im Kloster Zarrentin, Kirchplatz
8, Tel. 038851/838510, im Tee- und Geschenkestübchen
Ilona Ködderitzsch, Hauptstraße 12, 19246 Zarrentin, Tel.
038851/80824 oder - soweit verfügbar - an der Abendkasse erworben werden.
Torsten Wenck
Für Termin- und Gesprächsvereinbarungen erreichen Sie die
Pastorin, Wiebke Langer, in Gammelin unter 038850 5162
Gottesdienste
8. November, Drittletzter Sonntag
10:00 Uhr Kirche Gammelin
15. November, Vorletzter Sonntag
10:00 Uhr
Kapelle Hülseburg
22. November, Ewigkeitssonntag
10:00 Uhr
Kirche Warsow
14:00 Uhr
Kirche Parum
29. November, 1. Advent
14:00 Uhr
Kirche Gammelin,
anschließend Adventsmarkt ums Backhaus
6. Dezember, 2. Advent
14:00 Uhr
Kirche Parum
Lassen Sie sich außerdem zu folgenden Terminen
einladen:
Friedhofseinsätze:
Warsow: 07.11.2015 ab 9:00 Uhr
Gammelin: 14.11.2015 ab 9:00 Uhr
Bitte Arbeitsgeräte mitbringen. Für Ihr leibliches Wohl wird gesorgt.
St. Martin in Parum
Kirche Parum: 11.11.2015 um 17:00 Uhr
Zum Martinsfest werden Martinshörnchen geteilt und warme
Getränke werden nicht fehlen.
Frauen-Gesprächskreise
02.12.
19:30 Uhr im Gemeinderaum Gammelin
18.11.
14:30 Uhr im Gemeinderaum Kothendorf
Kreativ-Abend im Gemeinderaum Gammelin
9.11. und 07.12. jeweils von ca. 19:30 - 21:00 Uhr
Teenie-Treff im Gemeinderaum Gammelin
20.11. und 11.12. jeweils von 17:00 bis ca. 18:30 Uhr
Die Kirchengemeinderäte
Jahrgang 21 | Freitag, den 06. November 2015 | Nr. 11
– 23 –
Kommunalanzeiger Hagenow
Heimatliches
Jugendfeuerwehren des Amtes Hagenow-Land beenden Zeltlager
Es standen die Abnahmen der Jugendflammen, die Siegerehrung und die Verabschiedung von Volkart Geisler im Schwerpunkt.
Strohkirchen - Eigentlich findet das 5-tägige Zeltlager des Amtes Hagenow-Land traditionell zu Beginn der Sommerferien statt.
Dieses Jahr mussten die Zelte jedoch einen Tag früher abgebrochen werden. Grund hierfür war ein herannahender Sturm,
welcher die Sicherheit aller Teilnehmer stark gefährdete. Somit wurde der letzte Tag des Zeltlagers am vergangenen Samstag
(26.09.2015) in Strohkirchen nachgeholt. Dazu trafen sich die Jugendfeuerwehren aus den Gemeinden Gammelin, Goldenitz/
Warlitz, Hoort/Zachun, Kuhstorf, Moraas, Pätow-Steegen, Picher, Redefin und Strohkirchen mit ca. 110 Jugendlichen und Betreuern an der örtlichen Feuerwehr. Auf dem Programm stand in erster Linie die Abnahme der Jugendflammen in den Stufen 1,
2 und 3. Hierzu kam Dirk Bönning, als Abnahmeberechtigter, nach Strohkirchen und überwachte die Leistungsprüfung an den
einzelnen Stationen. Die verschiedenen Aufgaben wurden fachgerecht durch die Jugendfeuerwehrwarte des Amtes vorbereitet
und betreut. Parallel zu dieser Prüfung gab es eine jugendfeuerwehrübergreifende Ausbildung für Knoten, Kartenkunde und
dem Aufbau der Bockleiter. Nach 2 Stunden harter Prüfung und Ausbildung war dann der Moment der Siegerehrung. Hier wurden zahlreiche Pokale in den Disziplinen Volleyball, Tauziehen, dem Nachtmarsch und dem Feuerwehrmehrkampf verliehen.
Ebenso konnten durch den Amtsjugendfeuerwehrwart Volkart Geisler und Dirk Bönning fast 50 Jugendflammen überreicht werden. Somit war das diesjährige Zeltlager nun offiziell beendet - Nein, nicht ganz.
Der Höhepunkt der Veranstaltung war die Verabschiedung von Volkart Geisler. Kamerad Geisler hat über
20 Jahre die Geschicke der Jugendfeuerwehren des Amtes Hagenow-Land gelenkt und geleitet. Er wird
ab Januar 2016 die Geschäfte an seinen Nachfolger Andreas Tiede übergeben. Für die den würdigen
Moment der Verabschiedung haben sich die Jugendfeuerwehrwarte ein zünftiges Programm überlegt
und vorgeführt. Neben tänzerischen Einlagen, musste Volkart Geisler in eine Jugendfeuerwehruniform
schlüpfen und selbst erfahren, wie es ist, die Jugendflamme 1 abzulegen. Ebenso sind zahlreiche Bürgermeister und Wehrführer angereist, um die Arbeit der Jugendfeuerwehren und natürlich Volkart Geisler
zu ehren und zu würdigen. Die Jugendfeuerwehren des Amtes können zu recht sagen: „Wir haben ein Idol
- Volkart Geisler.“ Tränenreich, aber glücklich übernahm der scheidende Amtsjugendfeuerwehrwart
zahlreiche Danksagungen und bedankte sich für die tolle und würdige Verabschiedung. Neben dem
guten Wetter, waren vor allem viele helfende Hände ein Grund für den gelungenen Tag. Daher sagen
wir Danke, für die große und uneingeschränkte Unterstützung, die wir seitens der Gemeinde Strohkirchen, den Feuerwehren des Amtes und des Amtes Hagenow-Land selbst für unsere Jugendfeuerwehren erhalten haben und zukünftig auch weiter bekommen werden.
Bericht: Andreas Dziedo, Jugendfeuerwehrwart Strohkirchen
Apell zur Siegerehrung
Volkart Geisler in JF Uniform
Kommunalanzeiger Hagenow
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Jahrgang 21 | Freitag, den 06. November 2015 | Nr. 11
Die Einlieger
In einem alten Lexikon wird der Einlieger als landwirtschaftlicher
Arbeiter bezeichnet, der kein Grundeigentum besitzt und zur
Miete wohnt. Natürlich gab es in den Landstädten wie Hagenow
auch Familien, die kein eigenes Dach über dem Kopf hatten.
Gehen wir dem Einliegerdasein in Granzin bei Hagenow nach.
Als erster Hinweis in den Akten findet sich eine Anordnung der
Regierung vom 30. November 1818, wonach die Vermietung
der reservierten „Einlieger Cavel zu Granzin“ genehmigt wird.
Unter dem 24. November 1849 lesen wir die „Bedingungen für
die Miethländereien für die Einlieger und Häusler zu Granzin“.
3.420 Quadratruten Kartoffel- und Flachsland, 10.902 Quadratruten Weide. Jeder Mieter erhält 213 3/4 Quadratruten Kartoffel- und Flachsland und 681 3/8 Quadratruten Weide und Anteil an unbrauchbarem Land (Wege und Gräben). Dafür sind pro
Mieter 2 Reichstaler und 8 Schilling im Jahr zu zahlen.
In den Jahren 1847 bis 1849 bleiben 16 Einlieger die Miete
schuldig.
Es wird gepfändet, bei allen: Schränke, Wanduhren, Grapen,
Schiebkarren und „ein kleines Pölkschwein“. Unter den Betroffenen befinden sich fünf Witwen mit Kindern, wie der Landreiter
Plessen festhält. Das Domanialamt Hagenow verhandelte nicht
mit jedem einzelen Einlieger, sondern mit ihrem Vorsteher. 1847
war das der „Arbeitsmann Joachim Groth“.
Am 14. Mai 1868 gab es die erste Pachtversicherung per Vordruck und zwar für die Zeit von Johannis 1868 bis Michaelis
1872, 14 Paragraphen. Landzuteilung und Pachtzins wurden etwas erhöht. Und interessant: „Die künftig freiwerdenden Ländereien gehen ohne weiteres an die Ortschaft als Pächterin über.“
Im Jahre 1868 darf der Einlieger Hans Lüders ein Haus bauen.
Den Einliegern Baarck und Carmohn wird dies 1870 erlaubt.
Das Geld dafür werden sie nicht bei einem Bauer verdient haben, wohl eher in dem nahegelegenen aufstrebenden Hagenow.
Siegfried Spantig