Jahrgang 21 Freitag, den 06. November 2015 Nummer 11 HAGENOWER Kommunalanzeiger Bekanntmachungsblatt des Amtes Hagenow-Land, der amtsangehörigen Gemeinden: Alt Zachun, Bandenitz, Belsch, Bobzin, Bresegard bei Picher, Gammelin, Groß Krams, Hoort, Hülseburg, Kirch Jesar, Kuhstorf, Moraas, Pätow-Steegen, Picher, Pritzier, Redefin, Setzin, Strohkirchen, Toddin, Warlitz und ihren Verbänden Jugendfeuerwehren des Amtes Hagenow-Land beenden Zeltlager Es standen die Abnahmen der Jugendflammen, die Siegerehrung und die Verabschiedung von Volkart Geisler im Schwerpunkt. Der Höhepunkt der Veranstaltung war die Verabschiedung von Volkart Geisler. Kamerad Geisler hat über 20 Jahre die Geschicke der Jugendfeuerwehren des Amtes Hagenow-Land gelenkt und geleitet. Er wird ab Januar 2016 die Geschäfte an seinen Nachfolger Andreas Tiede übergeben. (Vollständiger Artikel im Innenteil) Die nächste Ausgabe erscheint am Freitag, den 04. Dezember 2015. Kommunalanzeiger Hagenow – 2 – Jahrgang 21 | Freitag, den 06. November 2015 | Nr. 11 Haushaltssatzung der Gemeinde Bandenitz des Amtes Hagenow-Land für das Haushaltsjahr 2015 Die Amtliche Bekanntmachung erfolgte am 06.11.2015 auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de. Jahresabschluss zum 31.12.2011 Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 24.09.2015 den Jahresabschluss zum 31.12.2011 der Gemeinde Alt Zachun beschlossen. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2011 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss zum 31.12.2011 liegt mit seinen Anlagen zur Einsichtnahme vom 09.11.2015 bis 17.11.2015 Mo. und Mi. nach Vereinbarung Di.; Do.; Fr. 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Di.: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr; Do.: 14:00 Uhr - 16:00 Uhr im Amt Hagenow-Land öffentlich aus. Alt Zachun, 07.10.2015 gez. Klemz Bürgermeister Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de. Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Alt Zachun am 12.11.2015, um 19:30 Uhr. Die Sitzung findet im Gemeindezentrum Alt Zachun statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit, Änderungsanträge zur Tagesordnung, Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung der Gemeindevertretung 2. Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde 3.Einwohnerfragestunde 4.Bauangelegenheiten Nicht öffentlicher Teil 1.Grundstücksangelegenheiten 1.1. Beschlussfassung über den Abschluss von Pachtverträgen 1.2. Beschlussfassung über den Abschluss eines Nutzungsvertrages 2.Personalangelegenheiten 3. Gemeindliches Einvernehmen gez. Klemz Bürgermeister Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 09.12.2014 - und mit Genehmigung der unteren Rechtsaufsichtsbehörde - der Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim - folgende Haushaltssatzung erlassen: §1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird 1. im Ergebnishaushalt a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 652.800 EUR der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 761.500 EUR der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf -108.700 EUR b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 0 EUR der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 EUR der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf 0 EUR c) das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen auf -108.700 EUR die Einstellung in Rücklagen auf 0 EUR die Entnahmen aus Rücklagen auf 0 EUR das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf -108.700 EUR 2. im Finanzhaushalt a) die ordentlichen Einzahlungen auf 622.700 EUR die ordentlichen Auszahlungen auf 682.500 EUR der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf -59.800 EUR b) die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 EUR die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 EUR der Saldo der außerordentlichen Ein und Auszahlungen auf 0 EUR c) die Einzahlungen aus Investitions tätigkeit auf 34.800 EUR die Auszahlungen aus Investitions tätigkeit auf 1.274.900 EUR der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -1.240.100 EUR d) die Einzahlungen aus Finanzierungs tätigkeit auf 1.318.100 EUR die Auszahlungen aus Finanzierungs tätigkeit auf 18.200 EUR der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 1.299.900 EUR festgesetzt. §2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 1.250.000 EUR. §3 Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. Die Amtliche Bekanntmachung erfolgte am 06.11.2015 auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de §4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit werden nicht beansprucht. Jahrgang 21 | Freitag, den 06. November 2015 | Nr. 11 – 3 – §5 Hebesätze Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf 260 v. H. b) auf die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 340 v. H. 2. Gewerbesteuer auf 300 v. H. §6 Stellen gemäß Stellenplan Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 4,3625 Vollzeitäquivalente (VzÄ). §7 Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres betrug 2.388.269 EUR. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorjahres beträgt 2.419.269 EUR und zum 31.12. des Haushaltsjahres 2.318.469 EUR. §8 Deckungsfähigkeit Grundsätzlich gilt § 14 Absatz 1 Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik. Demnach sind die Ansätze für Aufwendungen in einem Teilergebnishaushalt gegenseitig deckungsfähig. Weiterhin wurden nachfolgende Regelungen getroffen: Die Ansätze für Personalaufwendungen und Aufwendungen für Abschreibungen sind jeweils teilhaushaltübergreifend in einem Deckungskreis gegenseitig deckungsfähig. Für die Erträge aus Gewerbesteuer sowie für die Vollverzinsung aus Gewerbesteuer und Aufwendungen für Gewerbesteuerumlage sowie für die Vollverzinsung aus Gewerbesteuer erfolgte die Bildung eines Deckungskreises mit unechter Deckungsfähigkeit. Die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit sind in einem Deckungskreis teilhaushaltübergreifend gegenseitig deckungsfähig. §9 Wesentliche Produkte Folgende Produkte werden als wesentlich festgelegt: ProduktBezeichnung 12600Brandschutz 36500Kindertagesstätte 54100Gemeindestraßen Kommunalanzeiger Hagenow Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der letzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigung- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend davon stets geltend gemacht werden. Hagenow, 15.10.2015 gez. Groth amt. Bürgermeister Die Amtliche Bekanntmachung erfolgte am 06.11.2015 auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de. Jahresabschluss zum 31.12.2011 Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 28.09.2015 den Jahresabschluss zum 31.12.2011 der Gemeinde Belsch beschlossen. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2011 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss zum 31.12.2011 liegt mit seinen Anlagen zur Einsichtnahme vom 09.11.2015 bis 17.11.2015 Mo. und Mi. nach Vereinbarung Di.; Do.; Fr. 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Di.: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr; Do.: 14:00 Uhr - 16:00 Uhr im Amt Hagenow-Land öffentlich aus. Belsch, 07.10.2015 gez. Friedrichs Bürgermeister Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de. Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Belsch Die rechtsaufsichtliche Genehmigung zur Aufnahme eines Kredites wurde am 08.10.2015 versagt. am 07.12.2015, um 19:30 Uhr. Die Sitzung findet im Gemeindezentrum Belsch statt. Bandenitz, 15.10.2015 Tagesordnung: gez. Groth amt. Bürgermeister Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit 2.Einwohnerfragestunde 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung 4.Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung der Gemeindevertretung 5. Information des Bürgermeisters 6. Beschlussfassung über die Einwerbung und Annahme von Spenden für das Denkmal 7. Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung über die Umlegung von Beiträgen für den Wasser- und Bodenverband „Boize-Sude-Schaale“ auf die Eigentümer der Grundstücke in der Gemeinde Belsch 8.Bauangelegenheiten Nicht öffentlicher Teil 1.Grundstücksangelegenheiten 2.Personalangelegenheiten 3. Gemeindliches Einvernehmen Hinweis: Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs. 3 KV M-V erforderliche Genehmigung zur Aufnahme eines Kredites wurde am 08.10.2015 durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde - der Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim versagt. Die Haushaltssatzung liegt mit ihrem Anlagen zur Einsichtnahme vom 09.11.2015 bis 17.11.2015 Mo. und Mi.: nach Vereinbarung Di; Do; Fr.: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Di.: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Do.: 14:00 Uhr - 16:00 Uhr im Amt Hagenow-Land öffentlich aus. Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in dieser Satzung enthalten oder aufgrund dieser Satzung erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. gez. Friedrichs Bürgermeister Kommunalanzeiger Hagenow – 4 – Jahrgang 21 | Freitag, den 06. November 2015 | Nr. 11 Jahresabschluss zum 31.12.2011 Die Amtliche Bekanntmachung erfolgte am 06.11.2015 auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de. Jahresabschluss zum 31.12.2011 Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 01.10.2015 den Jahresabschluss zum 31.12.2011 der Gemeinde Bobzin beschlossen. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2011 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss zum 31.12.2011 liegt mit seinen Anlagen zur Einsichtnahme vom 09.11.2015 bis 17.11.2015 Mo. und Mi. nach Vereinbarung Di.; Do.; Fr. 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Di.: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr; Do: 14:00 Uhr - 16:00 Uhr im Amt Hagenow-Land öffentlich aus. Bobzin, 07.10.2015 gez. Pamperin Bürgermeister Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 28.09.2015 den Jahresabschluss zum 31.12.2011 der Gemeinde Bresegard bei Picher beschlossen. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2011 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss zum 31.12.2011 liegt mit seinen Anlagen zur Einsichtnahme vom 09.11.2015 bis 17.11.2015 Mo. und Mi. nach Vereinbarung Di.; Do.; Fr. 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Di.: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr; Do.: 14:00 Uhr - 16:00 Uhr im Amt Hagenow-Land öffentlich aus. Bresegard bei Picher, 07.10.2015 gez. Dr. Röckseisen Bürgermeisterin Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de. Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de. Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Bresegard b. Picher Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Bobzin am 30.11.2015, um 19:00 Uhr. Die Sitzung findet im Gemeindehaus Bresegard statt. am 26.11.2015, um 19:30 Uhr. Die Sitzung findet im Gemeindehaus Bobzin statt. Tagesordnung: Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung 3.Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung der Gemeindevertretung 4. Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde 5.Einwohnerfragestunde 6. Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung über die Umlegung von Beiträgen für den Wasser- und Bodenverband „Boize-Sude-Schaale“ auf die Eigentümer der Grundstücke in der Gemeinde Bobzin 7.Bauangelegenheiten Nicht öffentlicher Teil 1.Grundstücksangelegenheiten 2.Personalangelegenheiten 3. Gemeindliches Einvernehmen 4.Schlussfassung über die Auftragsvergabe zum Neubau eines Kommunalgebäudes gez. Pamperin Bürgermeister Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit, Änderungsanträge zur Tagesordnung und Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung der Gemeindevertretung 2. Bericht der Bürgermeisterin über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde 3.Einwohnerfragestunde 4. Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung über die Umlegung von Beiträgen für den Wasser- und Bodenverband „Boize-Sude-Schaale“ auf die Eigentümer der Grundstücke in der Gemeinde Bresegard 5.Bauangelegenheiten 6. Beschlussfassung über den Abschluss einer Vereinbarung mit einer bzw. mehreren Gemeinden zur Zusammenarbeit der Gemeindearbeiter bei arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben 7.Beschluss über den Antrag zur Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens der Biogas Hirl GmbH und Co KG 8. Beschlussfassung zur Resolution für die angemessene Anhebung der kommunalen Beteiligungsquote im Finanzausgleichsgesetz Mecklenburg-Vorpommern 2016 Nicht öffentlicher Teil 1.Grundstücksangelegenheiten 2.Personalangelegenheiten 3. Gemeindliches Einvernehmen Die Amtliche Bekanntmachung erfolgte am 06.11.2015 auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de. gez. Dr. Röckseisen Bürgermeisterin Jahrgang 21 | Freitag, den 06. November 2015 | Nr. 11 – 5 – Kommunalanzeiger Hagenow Bekanntmachungen der Gemeinde Gammelin Die Amtliche Bekanntmachung erfolgte am 06.11.2015 auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Gammelin für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund des § 48 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 30.09.2015 und mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde, Der Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim, folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen: §1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Der 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird gegenübererhöht/vermindert nunmehr bisher um auf EUR EUR EUR ________________________________________________________________________________________________________ 1. im Ergebnishaushalt a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 661.200 49.100 710.300 der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 638.800 18.900 657.700 der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf 22.400 30.200 52.600 b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 0 0 0 der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 0 0 der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf 0 0 0 c) das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen auf 22.400 30.200 52.600 die Einstellung in Rücklagen auf 0 0 0 die Entnahmen aus Rücklagen auf 0 0 0 das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf 22.400 30.200 52.600 2. im Finanzhaushalt a) die ordentlichen Einzahlungen auf 616.000 48.500 664.500 die ordentlichen Auszahlungen auf 541.000 17.600 558.600 der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 75.000 30.900 105.900 b) die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 0 0 die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 0 0 der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0 0 0 c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 15.600 134.200 149.800 die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 32.700 239.300 272.000 der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -17.100 -105.100 -122.200 d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf -57.900 74.200 16.300 die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0 0 0 der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf -57.900 74.200 16.300 festgesetzt. §2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. §3 Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. §4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit werden nicht beansprucht. §5 Hebesätze Die Hebesätze für die Realsteuern bleiben unverändert. bisher nunmehr EUREUR __________________________________________________ Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres betrug 1.943.901 1.943.251 Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des 1.901.601 1.950.896 Haushaltsvorjahres beträgt und zum 31.12. des Haushaltsjahres 1.939.101 2.018.596 §8 Deckungsfähigkeit Die Deckungsfähigkeit bleibt unverändert. §9 Wesentliche Produkte Die wesentlichen Produkte bleiben unverändert. Gammelin, 30.09.2015 §6 Stellen gemäß Nachtragsstellenplan Die Gesamtzahl der im Haushaltsplan ausgewiesenen Stellen bleibt unverändert. §7 Eigenkapital gez. Kebschull Bürgermeister Hinweis: Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Kommunalanzeiger Hagenow – 6 – Jahrgang 21 | Freitag, den 06. November 2015 | Nr. 11 Nachtragshaushaltssatzung ist gemäß § 47 Abs. 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 07.10.2015 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile. Die Nachtragshaushaltssatzung liegt mit ihrem Anlagen zur Einsichtnahme vom 09.11.2015 bis 17.11.2015 Mo und Mi.: nach Vereinbarung Di.; Do.; Fr.: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Di.: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Do.: 14:00 Uhr - 16:00 Uhr im Amt Hagenow-Land öffentlich aus. Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in dieser Satzung enthalten oder aufgrund dieser Satzung erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der letzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigung- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend davon stets geltend gemacht werden. Mo. und Mi. nach Vereinbarung Di.; Do.; Fr. 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Di.: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr; Do.: 14:00 Uhr - 16:00 Uhr im Amt Hagenow-Land öffentlich aus. Hagenow, 07.10.2015 Tagesordnung: gez. Kebschull Bürgermeister Die Amtliche Bekanntmachung erfolgte am 06.11.2015 auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de. Jahresabschluss zum 31.12.2011 Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 30.09.2015 den Jahresabschluss zum 31.12.2011 der Gemeinde Gammelin beschlossen. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2011 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss zum 31.12.2011 liegt mit seinen Anlagen zur Einsichtnahme vom 09.11.2015 bis 17.11.2015 Mo. und Mi. nach Vereinbarung Di.; Do.; Fr. 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Di.: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr; Do.: 14:00 Uhr - 16:00 Uhr im Amt Hagenow-Land öffentlich aus. Groß Krams, 08.10.2015 gez. Alwardt Bürgermeister Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de. Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Groß Krams am 07.12.2015, um 19:00 Uhr. Die Sitzung findet im Gemeinderaum Groß Krams statt. Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit 2.Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung der Gemeindevertretung 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung 4. Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde 5.Einwohnerfragestunde 6. Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung über die Umlegung von Beiträgen für den Wasser- und Bodenverband „Boize-Sude-Schaale“ auf die Eigentümer der Grundstücke in der Gemeinde Groß Krams Nicht öffentlicher Teil 1.Grundstücksangelegenheiten 2.Personalangelegenheiten 3. Gemeindliches Einvernehmen gez. Alwardt Bürgermeister Gammelin, 07.10.2015 gez. Kebschull Bürgermeister Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de. Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Hoort Die Amtliche Bekanntmachung erfolgte am 06.11.2015 auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de. Jahresabschluss zum 31.12.2011 Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 17.09.2015 den Jahresabschluss zum 31.12.2011 der Gemeinde Groß Krams beschlossen. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2011 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss zum 31.12.2011 liegt mit seinen Anlagen zur Einsichtnahme vom 09.11.2015 bis 17.11.2015 am 12.11.2015, um 19:30 Uhr. Die Sitzung findet im Gemeindehaus Neu Zachun statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit 2.Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung der Gemeindevertretung 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung 4. Bericht der Bürgermeisterin über Beschlüsse des Hauptausschusses und wichtige Angelegenheiten der Gemeinde 5.Einwohnerfragestunde 6. Beschlussfassung über die Einwerbung und Annahme von Spenden für das Erntefest Jahrgang 21 | Freitag, den 06. November 2015 | Nr. 11 – 7 – 7.Bauangelegenheiten 8. Beschlussfassung über den Vorentwurf - Sachlicher Teilflächennutzungsplan „Wind“ für die Gemeinde Hoort sowie über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Nicht öffentlicher Teil 1.Grundstücksangelegenheiten 2.Personalangelegenheiten 3. Gemeindliches Einvernehmen gez. Feldmann Bürgermeisterin Die Amtliche Bekanntmachung erfolgte am 06.11.2015 auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de. Jahresabschluss zum 31.12.2011 Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 16.09.2015 den Jahresabschluss zum 31.12.2011 der Gemeinde Hülseburg beschlossen. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2011 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss zum 31.12.2011 liegt mit seinen Anlagen zur Einsichtnahme vom 09.11.2015 bis 17.11.2015 Mo. und Mi. nach Vereinbarung Di.; Do.; Fr. 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Di.: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr; Do.: 14:00 Uhr - 16:00 Uhr im Amt Hagenow-Land öffentlich aus. Hülseburg, 24.09.2015 gez. Dubielski Bürgermeister Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Hülseburg am 24.11.2015, um 19:00 Uhr. Die Sitzung findet im Gemeindehaus Hülseburg statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit 2.Einwohnerfragestunde 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung 4.Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung der Gemeindevertretung 5. Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde 6.Bauangelegenheiten Kommunalanzeiger Hagenow Die Amtliche Bekanntmachung erfolgte am 06.11.2015 auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de. Jahresabschluss zum 31.12.2011 Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 24.09.2015 den Jahresabschluss zum 31.12.2011 der Gemeinde Kirch Jesar beschlossen. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2011 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss zum 31.12.2011 liegt mit seinen Anlagen zur Einsichtnahme vom 09.11.2015 bis 17.11.2015 Mo. und Mi. nach Vereinbarung Di.; Do.; Fr. 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Di.: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr; Do.: 14:00 Uhr - 16:00 Uhr im Amt Hagenow-Land öffentlich aus. Kirch Jesar, 08.10.2015 gez. Schulz Bürgermeister Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Kuhstorf am 25.11.2015, um 19:30 Uhr. Die Sitzung findet im Gemeindehaus Kuhstorf statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit 2.Einwohnerfragestunde 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung 4.Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung der Gemeindevertretung 5. Bericht der Bürgermeisterin über wichtige Angelegenheiten in der Gemeinde 6.Bauangelegenheiten 7. Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung über die Umlegung von Beiträgen für den Wasser- und Bodenverband „Boize-Sude-Schaale“ auf die Eigentümer der Grundstücke in der Gemeinde Kuhstorf Nicht öffentlicher Teil 1.Grundstücksangelegenheiten 2.Personalangelegenheiten 3. Gemeindliches Einvernehmen Nicht öffentlicher Teil 1.Grundstücksangelegenheiten 2.Personalangelegenheiten 3. Gemeindliches Einvernehmen gez. Dubielski Bürgermeister gez. Ehm Bürgermeisterin Kommunalanzeiger Hagenow – 8 – Jahrgang 21 | Freitag, den 06. November 2015 | Nr. 11 Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de. Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de. Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Pritzier Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung PätowSteegen am 17.11.2015, um 19:00 Uhr. Die Sitzung findet im Dorfgemeinschaftshaus ‚Alter Konsum‘ Pritzier statt. am 03.12.2015, um 18:00 Uhr. Die Sitzung findet in der Gaststätte in Steegen statt. Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit, Bestätigung, Änderung/Erweiterung der Tagesordnung, Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung 2. Bericht des Bürgermeisters über in nicht öffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse und wichtige Angelegenheiten der Gemeinde 3.Einwohnerfragestunde 4. Beschlussfassung über die Annahme einer Gemeindeflagge 5. Beschlussfassung über die 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer der Gemeinde Pritzier 6. Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung über die Umlegung von Beiträgen für den Wasser- und Bodenverband „Boize-Sude-Schaale“ auf die Eigentümer der Grundstücke in der Gemeinde Pritzier Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit 2.Einwohnerfragestunde 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung 4. Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangen Sitzung der Gemeindevertretung 5. Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde 6.Bauangelegenheiten 7. Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung über die Umlegung von Beiträgen für den Wasser- und Bodenverband „Boize-Sude-Schaale“ auf die Eigentümer der Grundstücke in der Gemeinde Pätow-Steegen Tagesordnung: Nicht öffentlicher Teil 1.Grundstücksangelegenheiten 2.Personalangelegenheiten 3. Gemeindliches Einvernehmen Nicht öffentlicher Teil 1.Grundstücksangelegenheiten 2.Personalangelegenheiten gez. Maty Bürgermeister gez. Witt Bürgermeister Die Amtliche Bekanntmachung erfolgte am 06.11.2015 auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de Jahresabschluss zum 31.12.2011 Die Amtliche Bekanntmachung erfolgte am 06.11.2015 auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de Jahresabschluss zum 31.12.2011 Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 29.09.2015 den Jahresabschluss zum 31.12.2011 der Gemeinde Pritzier beschlossen. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2011 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss zum 31.12.2011 liegt mit seinen Anlagen zur Einsichtnahme vom 09.11.2015 bis 17.11.2015 Mo. und Mi.: nach Vereinbarung Di.; Do.; Fr.: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Di.: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Do.: 14:00 Uhr - 16:00 Uhr im Amt Hagenow-Land öffentlich aus. Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 16.09.2015 den Jahresabschluss zum 31.12.2011 der Gemeinde Redefin beschlossen. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2011 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss zum 31.12.2011 liegt mit seinen Anlagen zur Einsichtnahme vom 09.11.2015 bis 17.11.2015 Mo und Mi nach Vereinbarung Di; Do; Fr. 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Di: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr; Do: 14:00 Uhr - 16:00 Uhr im Amt Hagenow-Land öffentlich aus. Pritzier, 07.10.2015 Redefin, 24.09.2015 gez. Witt Bürgermeister gez. Böbel Bürgermeisterin Jahrgang 21 | Freitag, den 06. November 2015 | Nr. 11 – 9 – Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Redefin am 25.11.2015, um 19:30 Uhr. Die Sitzung findet im Gemeindehaus Redefin statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit Einladungen und der Beschlussfähigkeit, Billigung der Sitzungsniederschrift, Änderungsanträge bzw. Bestätigung der Tagesordnung 2.Einwohnerfragestunde 3. Bericht der Bürgermeisterin über wichtige Angelegenheiten in der Gemeinde 4. Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung über die Umlegung von Beiträgen für den Wasser- und Bodenverband „Boize-Sude-Schaale“ auf die Eigentümer der Grundstücke in der Gemeinde Redefin 5.Bauangelegenheiten 5.1. Beschlussfassung über den Ausbau des Weges Am Mullberg 2. und 3. Abschnitt Nicht öffentlicher Teil 1.Grundstücksangelegenheiten 1.1. Beschlussfassung über den Verkauf eines Grundstücks 2.Personalangelegenheiten 3. Gemeindliches Einvernehmen gez. Böbel Bürgermeisterin Kommunalanzeiger Hagenow c) das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen auf die Einstellung in Rücklagen auf die Entnahmen aus Rücklagen auf das Jahresergebnis nach Ver änderung der Rücklagen auf 2. im Finanzhaushalt a) die ordentlichen Einzahlungen auf die ordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf b) die außerordentlichen Einzahlungen auf die außerordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf c) die Einzahlungen aus Investitions tätigkeit auf die Auszahlungen aus Investitions tätigkeit auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitions tätigkeit auf d) die Einzahlungen aus Finanzierungs tätigkeit auf die Auszahlungen aus Finanzierungs tätigkeit auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungs tätigkeit auf festgesetzt. -109.300 EUR 0 EUR 27.200 EUR -82.100 EUR 391.800 EUR 472.700 EUR -80.900 EUR 0 EUR 0 EUR 0 EUR 8.600 EUR 16.000 EUR -7.400 EUR 89.200 EUR 900 EUR 88.300 EUR §2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. §3 Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. Die Amtliche Bekanntmachung erfolgte am 06.11.2015 auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de. Haushaltssatzung der Gemeinde Setzin für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg - Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 10.12.2014 - und mit Genehmigung der unteren Rechtsaufsichtsbehörde - der Landrat des Landkreises Ludwigslust - Parchim - folgende Haushaltssatzung erlassen: §1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird 1. im Ergebnishaushalt a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 444.500 EUR der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 553.800 EUR der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf -109.300 EUR b) der Gesamtbetrag der außer ordentlichen Erträge auf 0 EUR der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 EUR der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf 0 EUR §4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt auf 0,00 EUR §5 Hebesätze Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaft lichen Flächen (Grundsteuer A) auf 300 v. H. b) auf die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 350 v. H. 2. Gewerbesteuer auf 320 v. H. §6 Stellen gemäß Stellenplan Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 1,0 Vollzeitäquivalente (VzÄ). §7 Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres betrug Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorjahres beträgt und zum 31.12. des Haushaltsjahres 1.779.600 EUR 1.730.600 EUR 1.629.900 EUR §8 Deckungsfähigkeit Grundsätzlich gilt § 14 Absatz 1 Gemeindehaushaltsverordnung - Doppik. Demnach sind die Ansätze für Aufwendungen in einem Teilergebnishaushalt gegenseitig deckungsfähig. Weiterhin wurden nachfolgende Regelungen getroffen: Kommunalanzeiger Hagenow – 10 – Die Ansätze für Personalaufwendungen und Aufwendungen für Abschreibungen sind jeweils teilhaushaltübergreifend in einem Deckungskreis gegenseitig deckungsfähig. Für die Erträge aus Gewerbesteuer sowie für die Vollverzinsung aus Gewerbesteuer und Aufwendungen für Gewerbesteuerumlage sowie für die Vollverzinsung aus Gewerbesteuer erfolgte die Bildung eines Deckungskreises mit unechter Deckungsfähigkeit. Die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit sind in einem Deckungskreis teilhaushaltübergreifend gegenseitig deckungsfähig. §9 Wesentliche Produkte Folgende Produkte werden als wesentlich festgelegt: ProduktBezeichnung __________________________________________________ 12600Brandschutz 54100Gemeindestraßen Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 15.10.2015 erteilt. Setzin, 21.10.2015 gez. Haurenherm Bürgermeister Hinweis: Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs. 3 KV M-V erforderliche Genehmigung wurde durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde - der Landrat des Landkreises Ludwigslust - Parchim - am 15.10.2015 erteilt. Die Haushaltssatzung liegt mit ihrem Anlagen zur Einsichtnahme vom 09.11.2015 bis 17.11.2015 Mo. und Mi. nach Vereinbarung Di.; Do.; Fr. 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Di.: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr; Do: 14:00 Uhr - 16:00 Uhr im Amt Hagenow-Land öffentlich aus. Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in dieser Satzung enthalten oder aufgrund dieser Satzung erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der letzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigung- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend davon stets geltend gemacht werden. Hagenow, 21.10.2015 gez. Haurenherm Bürgermeister Jahrgang 21 | Freitag, den 06. November 2015 | Nr. 11 Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Setzin am 02.12.2015, um 18:00 Uhr. Die Sitzung findet im Gemeindehaus Setzin statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit, Änderungsanträge zur Tagesordnung, Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangen Sitzung der Gemeindevertretung 2. Bericht des Bürgermeister über Beschlüsse und wichtige Angelegenheiten der Gemeinde 3.Einwohnerfragestunde 4. Verbesserung der Infrastruktur in der Gemeinde Setzin (Umsetzung Radwegekonzept, Zustand der Kreisstraßen) Gast: Hr. Matschoß, Beigeordneter Landkreis LWL-PCH 5. Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung über die Umlegung von Beiträgen für den Wasser- und Bodenverband „Boize-Sude-Schaale“ auf die Eigentümer der Grundstücke in der Gemeinde Setzin 6.Kitaangelegenheiten 6.1.Beschlussfassung zur Übernahme der Kindertagesstätte in kommunale Trägerschaft der Gemeinde 6.2.Beschlussfassung über die Satzung zur Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätte 7. Beschlussfassung über eine Gastmitgliedschaft im kommunalen Arbeitgeberverband 8.Bauangelegenheiten Nicht öffentlicher Teil 1.Grundstücksangelegenheiten 2.Personalangelegenheiten 3. Gemeindliches Einvernehmen gez. Haurenherm Bürgermeister Die Amtliche Bekanntmachung erfolgte am 06.11.2015 auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de Jahresabschluss zum 31.12.2011 Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 07.10.2015 den Jahresabschluss zum 31.12.2011 der Gemeinde Setzin beschlossen. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2011 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss zum 31.12.2011 liegt mit seinen Anlagen zur Einsichtnahme vom 09.11.2015 bis 17.11.2015 Mo und Mi nach Vereinbarung Di; Do; Fr. 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Di: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr; Do: 14:00 Uhr - 16:00 Uhr im Amt Hagenow-Land öffentlich aus. Setzin, 09.10.2015 gez. Haurenherm Bürgermeister Die Amtliche Bekanntmachung erfolgte am 06.11.2015 auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de Jahresabschluss zum 31.12.2011 Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 17.09.2015 den Jahresabschluss zum 31.12.2011 der Gemeinde Strohkirchen beschlossen. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2011 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss zum 31.12.2011 liegt mit seinen Anlagen zur Einsichtnahme vom 09.11.2015 bis 17.11.2015 Jahrgang 21 | Freitag, den 06. November 2015 | Nr. 11 – 11 – Mo und Mi nach Vereinbarung Di; Do; Fr. 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Di: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr; Do: 14:00 Uhr - 16:00 Uhr im Amt Hagenow-Land öffentlich aus. Strohkirchen, 24.09.2015 gez. Romanowski Bürgermeisterin Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Strohkirchen am 03.12.2015, um 19:00 Uhr. Die Sitzung findet im Dorfgemeinschaftshaus Strohkirchen statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit 2.Einwohnerfragestunde 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung 4.Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung der Gemeindevertretung 5. Bericht der Bürgermeisterin über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde 6. Beschlussfassung über die Einwerbung und Annahme von Spenden für die Feuerwehr 7. Beschlussfassung über die Einwerbung und Annahme von Spenden für die Jugendfeuerwehr 8. Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung über die Umlegung von Beiträgen für den Wasser- und Bodenverband „Boize-Sude-Schaale“ auf die Eigentümer der Grundstücke in der Gemeinde Strohkirchen 9.Bauangelegenheiten Nicht öffentlicher Teil 1.Grundstücksangelegenheiten 2.Personalangelegenheiten 3. Gemeindliches Einvernehmen gez. Romanowski Bürgermeisterin Kommunalanzeiger Hagenow 2.Einwohnerfragestunde 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung 4.Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung der Gemeindevertretung 5. Bericht der Bürgermeisterin über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde 6. Feststellung des geprüften Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2011 7. Beschlussfassung über die Entlastung der Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2011 8.Feuerwehrangelegenheiten 9. Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung über die Umlegung von Beiträgen für den Wasser- und Bodenverband „Boize-Sude-Schaale“ auf die Eigentümer der Grundstücke in der Gemeinde Toddin 10.Bauangelegenheiten Nicht öffentlicher Teil 1.Grundstücksangelegenheiten 2.Personalangelegenheiten 3. Gemeindliches Einvernehmen gez. Möbius Bürgermeisterin Die Amtliche Bekanntmachung erfolgte am 06.11.2015 auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de Jahresabschluss zum 31.12.2011 Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 16.09.2015 den Jahresabschluss zum 31.12.2011 der Gemeinde Warlitz beschlossen. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2011 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss zum 31.12.2011 liegt mit seinen Anlagen zur Einsichtnahme vom 09.11.2015 bis 17.11.2015 Mo und Mi nach Vereinbarung Di; Do; Fr. 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Di: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr; Do: 14:00 Uhr - 16:00 Uhr im Amt Hagenow-Land öffentlich aus. Warlitz, 24.09.2015 gez. Holm Bürgermeister Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de. Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Toddin am 12.11.2015, um 19:30 Uhr. Die Sitzung findet im Gemeinderaum Toddin statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de. Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Warlitz am 18.11.2015, um 19:00 Uhr. Die Sitzung findet im Gemeindehaus Warlitz statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit, Änderungsanträge zur Tagesordnung und Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Gemeindevertretersitzung Kommunalanzeiger Hagenow – 12 – Jahrgang 21 | Freitag, den 06. November 2015 | Nr. 11 2. Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde 3.Einwohnerfragestunde 4. Beschlussfassung über die Aufbringung der Eigenmittel und der nationalen Kofinanzierung -Änderung der Förderhöhe5. Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 6. Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung über die Umlegung von Beiträgen für den Wasser- und Bodenverband „Boize-Sude-Schaale“ auf die Eigentümer der Grundstücke in der Gemeinde Warlitz 7.Bauangelegenheiten 2. Prüfung des zurückgestellten Wahlvorschlages für die Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Bandenitz und Beschlussfassung über die Zulassung oder Zurückweisung Nicht öffentlicher Teil 1.Grundstücksangelegenheiten 2.Personalangelegenheiten 3. Gemeindliches Einvernehmen 4. Beschlussfassung über die Eilentscheidung des Bürgermeisters über die Auftragsvergabe zur Beschaffung einer Buswartehalle Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de. gez. Holm Bürgermeister Sonstige Hinweise: Gleichzeitig werden hiermit die Vertrauenspersonen von den Wahlvorschlägen eingeladen. Die Sitzung ist öffentlich. Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des Amtsausschusses am 01.12.2015, um 19:00 Uhr. Die Sitzung findet im Sitzungssaal des Amtes Hagenow-Land statt. Tagesordnung: Die Amtliche Bekanntmachung erfolgte am 06.11.2015 auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de Jahresabschluss zum 31.12.2011 Der Amtsausschuss hat in seiner Sitzung am 22.09.2015 den Jahresabschluss zum 31.12.2011 des Amtes Hagenow-Land beschlossen. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2011 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss zum 31.12.2011 liegt mit seinen Anlagen zur Einsichtnahme vom 09.11.2015 bis 17.11.2015 Mo und Mi nach Vereinbarung Di; Do; Fr. 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Di: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr; Do: 14:00 Uhr - 16:00 Uhr im Amt Hagenow-Land öffentlich aus. Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung 3. Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangen Sitzung des Amtsausschusses 4.Einwohnerfragestunde 5. Bericht des Amtsvorstehers und des LVB 6. Beschlussfassung über einen 2. Stellvertreter des Amtswehrführers 7. Haushaltsplanung 2016 8. Vorbereitung Jubiläum 25 Jahre Amt 9. Teilnahme am Programm KOMM SVZ 10.Kita-Angelegenheiten 11.Auswertung der Beratung beim Städte- und Gemeindetag Nicht öffentlicher Teil 1.Personalangelegenheiten gez. Quast Amtsvorsteher Hagenow, 07.10.2015 gez. Quast Amtsvorsteher Der Gemeindewahlleiter Bekanntmachung der öffentlichen Sitzung des Gemeindewahlausschusses der Gemeinden des Amtes Hagenow-Land für die Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Bandenitz am 10.01.2016 Zur öffentlichen Sitzung des Gemeindewahlausschusses am 11. November 2015 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Amtes Hagenow-Land, Bahnhofstraße 25, 19230 Hagenow lade ich hiermit ein. Tagesordnung: 1. Begrüßung der Anwesenden und Feststellen der Beschlussfähigkeit Jahresablesung 2015 Warum? Die Stadtwerke Hagenow GmbH ist in Hagenow und Umland als Netzbetreiber für die Ablesung ihrer Zähler/Selbstablesung gemäß AVBWasserV, Strom- und Gasnetzzugangangsverordnung verantwortlich. Wie? Die Ablesung erfolgt nur durch Mitarbeiter der Stadtwerke Hagenow GmbH, die sich entsprechend ausweisen können. Wann? Die Zählerablesung erfolgt in der Zeit vom 2. November 2015 bis zum 22. Dezember 2015. Zähler, die unsere Mitarbeiter im Ablesezeitraum wiederholt erfolglos nicht ablesen konnten, müssen selbst abgelesen und Jahrgang 21 | Freitag, den 06. November 2015 | Nr. 11 – 13 – uns die Zählerstände mitgeteilt werden. Hierfür erhalten die betreffenden Kunden Postkarten. Zählerstände, die uns bis zum 6. Januar 2016 nicht vorliegen, werden zum Stichtag 31.12.2015 auf Basis des Vorjahres geschätzt. Ihre Stadtwerke Hagenow GmbH Am Donnerstag, dem 19. November 2015, um 18:00 Uhr, findet die öffentliche Sitzung des Abwasserzweckverbandes Hagenow und Umlandgemeinden im Konferenzraum der Stadtwerke Hagenow GmbH, Bahnhofstraße 87, statt. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: Öffentlicher Teil: 1. Eröffnung und Begrüßung durch den Verbandsvorsteher, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung, Bestätigung der Niederschrift der Sitzung vom 03.09.2015 2.Bürgerfragestunde 3. Diskussion und Beschlussfassung zum Jahresabschluss 2014 3.1. Beschlussfassung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2014 3.2. Beschlussfassung zur Verwendung des Ergebnisses 2014 3.3. Beschlussfassung zur Entlastung des Verbandsvorstehers für das Wirtschaftsjahr 2014 4. Diskussion und Beschlussfassung zum 2. Nachtrag des Wirtschaftsplanes 2015 5. Diskussion und Beschlussfassung zum Wirtschaftsplan 2016 6. Wahl des 1. Stellvertretenden des Verbandsvorstehers 7. Wahl eines Mitgliedes in den Verbandsvorstand 8. Informationen des Verbandsvorstehers 9. Informationen des Betriebsführers 10. Anfragen der Verbandsmitglieder aus aktuellem Anlass Nicht öffentlicher Teil 11.Grundstücksangelegenheiten gez. D. Quast Verbandsvorsteher Kommunalanzeiger Hagenow Bundesmeldegesetz ab 01.11.2015 Neues Melderecht Am 01. November tritt das neues Bundesmeldegesetz (BMG) in Kraft. Dieses sieht im § 19 die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers bzw. Eigentümers vor, so dass für die Anmeldung einer Wohnung (in wenigen Fällen für die Abmeldung bei Wegzug ins Ausland bzw. ersatzlose Abmeldung einer Nebenwohnung) eine Bestätigung des Wohnungsgebers erforderlich ist. Diese kann schriftlich bei der Meldebehörde vorgelegt oder elektronisch übermittelt werden. Die Vorlage des Mietvertrages reicht nicht aus. In der Regel erhalten Sie eine solche Bestätigung schriftlich vom Wohnungsgeber. Informationen für den Wohnungsgeber Der Wohnungsgeber ist gemäß § 19 des BMG verpflichtet, bei der An- bzw. bei der Abmeldung mitzuwirken. Wohnungsgeber ist jeder, der einem anderen eine Wohnung (§ 20 BMG) zur Benutzung überlässt. Das sind insbesondere der Eigentümer oder der Vermieter, insbesondere auch die Wohnungsverwaltungen. Aber auch ein Mieter, der einen Untermieter einziehen lässt, ist Wohnungsgeber. Wohnungsgeber können auch selbst Wohnungseigentümer sein. In diesem Fall hat der Eigentümer eine Erklärung für sich selbst abzugeben. Pflichten bei Wohnungswechsel Wer künftig den Wohnort wechselt und eine neue Wohnung im Inland bezieht, wird durch das neue Gesetz verpflichtet, seinen Wohnortwechsel nach § 17 Abs.1 BMG innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde anzuzeigen. Dies hat dann die sogenannte Mitwirkungspflicht zur Folge: ab 01. November muss der Wohnungsgeber innerhalb von zwei Wochen eine Bescheinigung über den Ein- bzw. Auszug des Mieters ausstellen. Mit der Bestätigung kann der Mieter dann der Meldebeörde gegenüber den Ein- bzw. Auszug nachweisen und sich somit auch erst dann ummelden. Ein Mietvertrag erfüllt nicht die Voraussetzungen einer Wohnungsgeberbescheinigung. Eine Wohnungsbestätigung muss folgende Angaben enthalten: 1. Name und Anschrift des Wohnungsgebers 2. Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugs- oder Auszugsdatum 3. Anschrift der Wohnung (nicht nur die postalische Anschrift, sondern auch die konkrete Lage der Wohnung innerhalb des Wohngebäudes 4. Name der nah § 17 Absatz 1 und 2 BMG meldepflichtigen Personen. Kommt der Wohnungsgeber seiner Mitwirkungspflicht nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig nach, kann seitens der Meldebehörde ein Bußgeld verhängt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis. Bußgelder bei Fristversäumung oder Scheinanmeldung Im Bundesmeldegesetz ist festgelegt, dass ein Bußgeld droht, falls die neuen Regelungen nicht eingehalten werden. Wer sich nicht binnen zwei Wochen beim Einwohnermeldeamt meldet, riskiert eine Strafe von bis zu 1.000,00 EURO - diese trifft auch den Wohnungsgeber bzw. Vermieter, falls er die Bescheinigung nicht bzw. nicht rechtzeitig ausstellt. Bedeutend teuer wird es, wenn der Wohnungsgeber/Vermieter eine Bescheinigung ausstellt, obwohl diese gar nicht wirklich in seiner Wohnung wohnt. In diesem Fall wird ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 EURO fällig. Quast Amtsvorsteher Einwohnermeldeamt Amt Hagenow-Land Schließung des Standesamtes am 20.11.2015 Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, aufgrund einer Schulungsmaßnahme bleibt das Standesamt am Freitag, den 20.11.2015 geschlossen. Kommunalanzeiger Hagenow – 14 – Jahrgang 21 | Freitag, den 06. November 2015 | Nr. 11 Stellenausschreibung Das Amt Hagenow-Land, mit Sitz in der Stadt Hagenow, betreut 20 Gemeinden mit insgesamt ca. 9.000 Einwohnern. Als Vertretung für Mutterschutz und Elternzeit suchen wir zum 1. Februar 2016 eine/n Mitarbeiter/in für den Sachbereich Finanzbuchhaltung und Gebäudemanagement in Teilzeit (35 Stunden pro Woche). Die Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe 6. Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag im Öffentlichen Dienst (TVöD). Wir suchen eine/n freundliche/n, aufgeschlossene/n und engagierte/n Mitarbeiter/in mit einer abgeschlossenen Verwaltungs- oder kaufmännischen Ausbildung bzw. gleichwertiger oder höherer Qualifizierung. Sie sollten Fachkenntnisse in der Finanzbuchhaltung und im Gebäudemanagement sowie in der modernen Kommunalverwaltung und Erfahrungen im Verwaltungsdienst mitbringen. Außerdem werden umfassende EDV-Kenntnisse, besonders im Bereich der MS Office-Anwendungen, Excel, Word und Power Point vorausgesetzt. Eine Aneignung von Kenntnissen der EDV-Programme für den Fachbereich ist erforderlich. Sie sind flexibel, arbeiten gern im Team und besitzen eine schnelle Auffassungsgabe? Sie suchen abwechslungsreiche Tätigkeit, bei der Sie Ihr Wissen zum Einsatz bringen können? Außerdem haben Sie Interesse am Umgang mit Rechtsvorschriften? Dann bewerben Sie sich bei uns! Bitte senden Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bis zum 20. November 2015 an folgende E-Mail-Adresse: [email protected] oder alternativ an: Amt Hagenow-Land Susanne Schulz Bahnhofstraße 25 19230 Hagenow Auskunft erteilt Frau Susanne Schulz unter Tel. 03883 6107-34. Bewerbungen per E-Mail sind ausdrücklich erwünscht. Bei schriftlicher Bewerbung reichen Sie Ihre Unterlagen bitte ohne Bewerbungsmappe oder Ähnliches ein. Eine Rücksendung der Unterlagen erfolgt grundsätzlich nur, wenn Sie einen ausreichend frankierten Briefumschlag beifügen. Sofern Sie eine Absage bekommen, bewahren wir Ihre Unterlagen bis zum Ablauf der 2-Monatsfrist gemäß § 15 AGG auf und vernichten sie anschließend. Eingangsbestätigungen werden per E-Mail versendet, wenn Sie uns eine E-Mail-Adresse mitgeteilt haben. Das Amt Hagenow-Land fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern. Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungs- und Reisekosten werden nicht erstattet. Jahrgang 21 | Freitag, den 06. November 2015 | Nr. 11 – 15 – Impressum Hagenower Kommunalanzeiger Bekanntmachungs- und Informationsblatt Verlag: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG Röbeler Straße 9, 17209 Sietow Druck: Druckhaus WITTICH, An den Steinenden 10, 04916 Herzberg/Elster, Tel. 03535/489-0 Telefon und Fax: Anzeigenannahme: Tel.: 039931/57 90, Fax: 039931/5 79-30 Redaktion: Tel.: 039931/57 9-16, Fax: 039931/57 9-45 Internet und E-Mail: www.wittich.de, E-Mail: [email protected] Auflage: 3.700 Stück Erscheinungsweise: monatlich, wird kostenlos an alle erreichbaren Haushalte im Amtsbereich verteilt Namentlich gekennzeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Für Text-, Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zurzeit gültige Anzeigenpreisliste Nr. 11. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Kommunalanzeiger Hagenow Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4c-Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleis tung. Die Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte der hier veröffentlichten Fotos, Bilder, Grafiken, Texte und auch Gestaltung liegen beim Verlag. Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung des Urhebers. Verantwortlich: Amtlicher Teil Der Amtsvorsteher Außeramtlicher Teil: Mike Groß (V. i. S. d. P.) Namentlich gekennzeichnete Artikel spiegeln allein die Meinung des Verfassers wider. Anzeigenteil: Jan Gohlke Auflage: 3.950 VERLAG + DRUCK LINUS WITTICH KG Heimat- und Bürgerzeitungen Aus dem Amt und den Gemeinden Gedenkfeier in der Gemeinde Pritzier zum Volkstrauertag und zur Einweihung der neugestalteten Kriegsgräberstätte Pritzier Sonntag, 15. November 2015 um 13:00 Uhr, an der neugestalteten Kriegsgräberstätte auf dem Friedhof der Gemeinde Pritzier Zu dieser Gedenkveranstaltung sind interessierte Mitbürgerinnen und Mitbürger herzlich eingeladen. Ich freue mich auf Ihr Kommen. Thomas Witt Bürgermeister Einladung in Hülseburg Wir laden zum Arbeitseinsatz auf dem Friedhof ein. Wann? am Samstag, 14. November 2015 ab 10:00 Uhr Bitte Arbeitsgeräte mitbringen. Wir freuen uns auf viele fleißige Hände. Gemeinde Hülseburg Bürgermeister Kommunalanzeiger Hagenow – 16 – Jahrgang 21 | Freitag, den 06. November 2015 | Nr. 11 Seniorenweihnachtsfeier in Picher Es ist die Zeit des Kerzenscheins, Beginn der großen Seligkeit. Froh sind alle Menschen, auch still und leise, die Neugier ist schon längst entfacht, ein jeder träumt auf seine Weise von der heiligen Weihnachtsnacht. Die Gemeindevertretung lädt alle Senioren ab dem 60. Lebensjahr aus Picher und Jasnitz zur diesjährigen Weihnachtsfeier am Sonntag, den 06. Dezember 2015 von 14:30 Uhr bis 18:00 Uhr in das Gemeindehaus Picher recht herzlich ein. Lassen Sie sich an diesem Nachmittag bei Kaffee und Kuchen, mit Weihnachtsliedern und einem kleinen Programm der Kita auf Weihnachten einstimmen. Wir möchten gerne am Sonntag, 06.12.2015 im Gemeindehaus für alle Einwohnerinnen und Einwohner eine Weihnachtsfeier veranstalten. Ab 15:00 Uhr sind Sie herzlich eingeladen ein paar schöne Stunden bei Kaffee und Kuchen und einem kleinen Programm mit uns zu verbringen. Mit herzlichen Grüßen Pamperin Bürgermeister Ich freue mich auf Ihr Kommen und wünsche Ihnen und Ihren Angehörigen ein frohes Weihnachtsfest und für das Jahr 2016 alles Gute, vor allem beste Gesundheit Anmeldungen bitte im Gemeindebüro bis zum 01.12.2015 (Dienstag - Freitag von 8:00 Uhr - 11:00 Uhr) Bei Bedarf wird für die Jasnitzer Senioren eine Fahrmöglichkeit bereitgestellt, bitte auch anmelden. gez. Christ Bürgermeister Jahrgang 21 | Freitag, den 06. November 2015 | Nr. 11 – 17 – Kommunalanzeiger Hagenow Vorankündigung der Gemeinden Redefin und Belsch Die Seniorenweihnachtsfeier 2015 findet am 12.12.2015 statt. Information der Schiedsperson des Amtes Hagenow-Land Die Sprechstunde im Dezember wird vom 01.12. auf den 15.12.2015 verschoben. In der Zeit von 17 bis 18 Uhr ist Herr Scheunemann in den Räumen des Amtes HagenowLand zu sprechen. Ab Januar 2016 wird die Sprechzeit wie gewohnt am 1. Dienstag im Monat von 17 - 18 Uhr durchgeführt. Schönes Herbstfest in Bresegard bei Picher Bei bestem Wetter sammelten sich am Abend des 03.10.2015 zahlreiche Bresegarder Kinder und Eltern zum Laternen- und Fackelzug durchs Dorf. Bei ihrer Rückkehr nach einer Runde durch Schulstraße, Plüter, Häuslerreihe und Dorfstraße loderte schon das große Herbstfeuer auf dem Dorfplatz und hatte inzwischen diverse weitere Bresegarder/innen angelockt. Die rege Beteiligung, Bockwurst, Knüppelkuchen und verschiedene Getränke ließen keine Wünsche offen für einen schönen, gemeinschaftlichen Abend. Ein herzliches Dankeschön an alle Helferinnen und Helfer, besonders an Marieka Zander, unsere Jugendbetreuerin und überaus aktive Ehrenamtliche im Dorf. Die Ersten wärmen sich am Herbstfeuer in Bresegard Foto. O. Röckseisen Bresegarder erproben Aktiv-Plätze Eine Begegnungsstätte aller Generationen mit viel Natur und ein Ort für Spaß und Bewegungsfreude soll der Platz bei der schönen alten Eiche im Dorfzentrum werden. Die erhoffte Unterstützung durch Fördermittel würde es dem kleinen Dorf Bresegard bei Picher ermöglichen, ein ungewöhnliches Gestaltungskonzept umzusetzen. In der Mitte könnten sich die Kinder an verschiedenen Geräten austoben, umgeben von einem kleinen Rundweg. Drum herum würden Bänke zum Verweilen einladen und verschiedene Fitnessgeräte, die nicht nur sportlich genutzt werden können, sondern auch für ältere Menschen leichte und angenehme Bewegungsmöglichkeiten bieten, für gesunde Abwechslung sorgen. Umrahmt werden soll das Ganze von einem Naturpfad mit u.a. einheimischen Bäumen und Sträuchern. Und, weil das auch noch nicht genug ist, sollen noch ein Brennplatz und ein kleiner Pavillon angelegt werden. Kommunalanzeiger Hagenow – 18 – Solche Pläne lösen natürlich zunächst Skepsis aus. Da ist es am besten, wenn man sich persönlich erstmal informiert. So folgten 15 Bresegarderinnen und Bresegarder der Einladung von Bürgermeisterin Dr. Marianne Röckseisen zu einer Exkursion nach Geesthacht. Dort gibt es langjährige Erfahrungen mit mehreren Aktivplätzen. Die kahlen Grasstellen an den Geräten zeugen davon, dass die Geräte von den Geesthachtern oft genutzt werden. Von Seiten der Stadtverwaltung war zu erfahren, dass die Geräte wartungsarm und nahezu resistent gegen Vandalismus sind. Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass sich bereits wenig Training in jedem Alter sehr positiv auf Kondition, Koordination und Stimmung auswirkt. Nach wenigen einleitenden Worten verteilten sich die Teilnehmer neugierig an den überwiegend selbsterklärenden Geräten. Besonderen Anklang fanden Rückentrainer und Beintrainer. Für überraschende, wohltuende Effekte sorgten die Massagegeräte. Die mit 85 Jahren älteste Teilnehmerin kam besonders gut mit dem Rückentrainer zurecht. „Ich hätte nicht gedacht, wie effizient solche Geräte sind.“ bemerkte eine junge Mutter. „Jetzt kann ich mir das alles erst richtig vorstellen.“ stellte eine weitere Teilnehmerin fest. „Wir hoffen, dass wir mit dem geplanten All-GenerationenPlatz unsere Dorfgemeinschaft stärken und einen Beitrag für Gesundheit und Natur leisten. Frühzeitiger Einbezug unserer Bürgerinnen und Bürger ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass der Platz später auch mit Leben erfüllt sein wird.“ erklärte die Bürgermeisterin am Ende der gelungenen Exkursion. Jahrgang 21 | Freitag, den 06. November 2015 | Nr. 11 Großes Danke an die Schülerinnen und Schüler der Theodor-Körner-Schule Picher Jeden Monat einmal nehmen sich die Schüler und Schülerinnen Zeit und fahren zum Begegnungsnachmittag ins Alten und Pflegeheim Gutshofstiftung - Neu Krenzlin. Das letzte Mal waren Paul, Michael, LisaYvonne, Nele, Leonie-Fabienne, Sabrina, Julia, Phil, Antonia, Jenna, Enie-Malen und Pauline mit dabei. Michael, Julia, Paul und Pauline gehören schon seit mehreren Jahren zum Kern der Gruppe. Julienne, Melanie, Leoni T., sind nicht auf dem Foto, kommen aber sonst auch mit. Den Schülerinnen und Schülern macht es Spaß, mit den Bewohnerinnen und Bewohnern zu spielen. Sie können dabei viel lachen und es gefällt ihnen, gemeinsam Zeit zu verbringen. Frau Beckmann bedankt sich ganz besonders bei den engagierten Schülerinnen und Schülern für die ehrenamtliche Arbeit. Text und Foto Schülerzeitungsredaktion Julia Miethbauer und Alena Jamm Die Teilnehmer/innen prüfen die Geräte ausgiebig Foto: O. Röckseisen Qigong/Yoga Bewegung, Entspannung, Förderung der Gesundheit, Regulierung der Bioenergie Ort: Gemeindehaus Groß Krams Zeit: sonntags: 25.10./01.11./08.11./ 15.11./22.11.2015 Qigong: 10:00 - 11:00 Uhr Yoga: 11:00 - 12:00 Uhr Bitte mitbringen:bequeme Bekleidung, warme Socken für Yoga: Matte, Decke, Sitzkissen Anmeldung: Don Karlos Ryll Tel.: 017678502417 Kosten: 8,00 EUR pro Stunde Leitung: Don Karlos Ryll, Therapeut für Bewegung, Entspannung + Massagekunst www.bomo-evolution.de LEADER-Gruppen tauschten Erfahrungen aus LAG „SüdWestMecklenburg“ zu Besuch im „Riether Winkel“ am Stettiner Haff/Delegation aus dem Landkreis informierte sich über das Konzept der „Multiplen Häuser“ Am 13.10.2015 fuhr eine Delegation der LAG „SüdWestMecklenburg“, die aus LAG-Mitgliedern, Bürgermeistern und Vertretern von Amts- und Stadtverwaltungen bestand, in den „Riether Winkel“ zum ersten Erfahrungsaustausch mit der Partneraktionsgruppe „Stettiner Haff“. Die Tour führte von einem zum anderen Ende Mecklenburg-Vorpommerns. Dank der herzlichen Begrüßung waren die Strapazen der langen Anreise und die Jahrgang 21 | Freitag, den 06. November 2015 | Nr. 11 – 19 – zahlreichen Baustellen sofort vergessen. Gespannt folgten die Südwestmecklenburger den Ausführungen der Regionalmanagerin Regina Tessmann. Die Mecklenburger wollen vor allem von den Erfahrungen der Partneraktionsgruppe im Bereich „Barrierefreiheit“ lernen und sich über das Netzwerk der „multiplen Häuser“ informieren. Aus diesem Grund fand das Treffen in einem der 5 multiplen Häuser, im „traumHaff Seesalon Rieth“ statt. Von der Funktionalität des Hauses, das privat betrieben wird, waren alle begeistert. Sie sind Servicestützpunkt und Treffpunkt in einem. „Die Nutzung der Häuser kann täglich wechseln: Am Montag kommt der Arzt, am Dienstag die Fusspflege, am Mittwoch hilft die Physiotherapeutin, am Donnerstag kommt die Friseurin, am Freitag werden Lebensmittel verkauft und abends und am Wochenende gibt es Kaffeeklatsch, Skat, Chor und Internetkurse… Eben alles, was zum Leben auch auf dem Lande dazugehört.“ Interessiert folgten alle den Ausführungen des Betreibers. Marco Dorka beschrieb den bisherigen Weg, was bisher erreicht wurde und die Herausforderungen, denen sich das Netzwerk noch stellen will. Auch die Häuser in Vogelsang-Warsin und Ahlbeck konnten besichtigt werden. Am Ende waren sich alle einig, die Fahrt hat sich gelohnt und im Frühjahr 2016 werden die Akteure vom Stettiner Haff in die Partnerregion kommen. Hier wollen sie sich u.a. die „Balower Bewegungslandschaft“ ansehen, um von den Erfahrungen des Sportvereins Traktor Balow e.V. zu lernen, da sie ähnliche Investitionen für ihre multiplen Häuser planen. Kommunalanzeiger Hagenow Ranz und May müssen dieses Jahr gemeinsam feiern. Das wird nicht lustig! VVK 15,- Euro/AK 17,- Euro Karten gibt es in der Stadtinfo der Burg - 038757-50064 (Fr, Sa, So von 11 - 16 Uhr) sowie über [email protected] LAG „SüdWestMecklenburg“ besichtigte „Multiple Häuser“ im „Riether Winkel“ am Stettiner Haff. Foto: Landkreis LudwigslustParchim, LEADER-LAG SWM Kabarett in der Hofstube der Burg in Neustadt-Glewe „Wir schenken uns nichts“ 21.11.2015, 19.00 Uhr Ach nö! Bitte nicht schon wieder! Der alte Weihnachtsbaum ist gerade erst vor ein paar Tagen von der Stadtreinigung abgeholt worden, da geht das alles von vorne los. Überall Glühweinmief, der Briefkasten voller Bettelbriefe und Frauen, die ihr ganzes Leben lang die Pille nehmen singen „Ihr Kinderlein kommet“. Dabei konnten wir uns als Kinder so sehr auf Weihnachten freuen! Naja, wir mussten ja auch nicht die Geschenke bezahlen. Überhaupt; früher war mehr Lametta und ganz früher in Bethlehem, da gab es wenigstens noch Krippenplätze …. Amtierendes Burgfräulein, Tina Warncke Neues Burgfräulein gesucht! Am 23. Januar 2016 wird auf der Burg in Neustadt-Glewe das neue Burgfräulein für die Amtsperiode 2016/2017 gewählt. Dann läuft die Wahlperiode des noch amtierenden Burgfräuleins, Tina Warncke, ab. Das Burgfräulein wird die Stadt Neustadt-Glewe auf gesellschaftlichen Höhepunkten und touristischen Aktivitäten reprä- Kommunalanzeiger Hagenow – 20 – sentieren. Sie begleitet die Bürgermeisterin bei Festen in Neustadt-Glewe und über die Region hinaus. Sie verbreitet allerorts ihren Charme. Beim traditionellen mittelalterlichen Burgfest darf sie nicht fehlen. Das zukünftige Burgfräulein sollte im Bereich des Amtes Neustadt-Glewe wohnen, arbeiten oder ihre Ausbildung in der Nähe absolvieren. Es gibt keine Altersbegrenzung. Die Stadt lässt extra ein Kleid anfertigen, welches einen Wert von circa 600,- Euro hat und auch nach der Amtsperiode im Besitz des Burgfräuleins bleiben darf. Die Stadt Neustadt-Glewe hat bereits 2 Sponsoren gefunden. Zum einen, den Barracuda Beach, der für die die ersten fünf Bewerberinnen eine Jahreskarte für das Freibad am Neustädter See bereithält. Zum zweiten spendiert das Mercure Schlosshotel Neustadt-Glewe der Gewinnerin einen Hotelgutschein für 2 Personen und 2 Übernachtungen im Mercure Hotel Leipzig. Vielleicht finden sich noch weitere Sponsoren. Interessierte, die diese Chance nutzen wollen, und ab Januar 2016 zwei Jahre lang Burgfräulein sein möchten, können Ihre schriftliche Bewerbung an die Stadt Neustadt-Glewe, z.Hd. Karen Tappe - Markt 1, 19306 Neustadt- bis zum 10. Januar 2016 schicken. (Telefon: 038757 500-66, Email: [email protected]) Jahrgang 21 | Freitag, den 06. November 2015 | Nr. 11 präsentiert die „Ludwigsluster Schreiberlinge“ In den Räumlichkeiten der Musikschule „Rock-Pop-Schmiede“ findet am 14.11.2015 um 17:00 Uhr eine musikalischen Lesung statt. Geboten werden Gedichte und Geschichten der „Ludwigsluster Schreiberlinge“, die seit acht Jahren in unterschiedlicher Besetzung Heiteres, Besinnliches, Fröhliches und Nachdenkliches zu Papier bringen. Ursel Sanguinette, Günther Möller, Christine Möbius und Sandra Schümann werden an dem Lesenachmittag unter anderem zeigen, welch‘ unterschiedliche Dinge zum Thema „Abendstimmung“ aus ihren Federn flossen. Lernen Sie die „Ludwigsluster Schreiberlinge“ bei einem Glas Wein in gemütlicher Runde kennen und lauschen Sie den schönen Gedichten und Geschichten der vier Autoren. Umrahmt wird die Lesung mit der Musik von ... und ... aus der „Rock-Pop-Schmiede“. Jahrgang 21 | Freitag, den 06. November 2015 | Nr. 11 – 21 – Kommunalanzeiger Hagenow Siegel für Unternehmen mit familienfreundlicher Arbeitgeberpolitik Musikalischer Brückenschlag Irish & Scottish Folk in der Alten Synagoge Die ersten sind im Ziel! Am 19.10.2015 konnten die ersten 18 Unternehmen aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim ihre Auszeichnung als Unternehmen mit familienfreundlicher Arbeitgeberpolitik entgegen nehmen. Landrat Christiansen hielt das einleitende Grußwort. Er stellte die Bedeutung von Angeboten für eine lebendige Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben in den Fokus seiner Rede. Christiansen lobte die Ausgezeichneten ausdrücklich für die Übernahme sozialer Verantwortung in Einklang mit unternehmerischer Weitsicht. Berit Steinberg, Geschäftsführerin der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Südwestmecklenburg betonte: „Familienfreundliche Arbeitsbedingungen können vollkommen unterschiedlich ausgeprägt sein, abhängig von Größe, wirtschaftlicher Situation und nicht zuletzt auch den tatsächlichen Bedürfnissen der Beschäftigten. Nicht jedes Unternehmen kann jede denkbare Maßnahme umsetzen.“ Deshalb freut sich das Team der Wifög auch besonders, dass unter den ausgezeichneten Unternehmen sowohl ganz kleine als auch mittlere und größere Firmen sind. Gemeinsam mit Kooperationspartnern und gefördert vom Land Mecklenburg-Vorpommern konnte dieses ehrgeizige Projekt in die Tat umgesetzt werden. Das „Siegel für Unternehmen mit familienfreundlicher Arbeitgeberpolitik“ gilt zunächst für drei Jahre. Im Anschluss kann es erneut beantragt werden. Weitere Unternehmen, die sich beraten und auszeichnen lassen wollen, können sich gerne bei Renate Oeding unter [email protected] oder 03874 6204415 informieren. Zu den ausgezeichneten Unternehmen gehören: • RoweMed AG - Medical 4 Life, Parchim • REFORM KONTOR GmbH & Co. KG, Zarrentin • MBP medical biomaterial products GmbH, Neustadt-Glewe • Brocki‘s Hotel Stadt Hamburg in Parchim • Lewitz Werkstätten GmbH, Parchim • Fleischwerk EDEKA Nord GmbH, Lüttow-Valluhn • Textil-Service Mecklenburg GmbH, Parchim • AcryliCon Polymers GmbH, Neustadt-Glewe • Stadt Ludwigslust • Trolli GmbH - Betriebsstätte Hagenow • GiB mbH, Ludwigslust • DS Produkte GmbH, Valluhn/Gallin • Drinkuth AG, Boizenburg • HELIOS Klinik Leezen, Leezen • Berschneider GmbH, Lüttow-Valluhn • Mecklenburger Landpute GmbH, Severin • Asklepios Klinik Parchim GmbH, Parchim • Diakoniewerk neues Ufer gGmbH, Rampe Freitag, der 13. November 2015 ist ein Glückstag für alle Freunde des irischen und schottischen Folks, denn an diesem spielt die Formation Trasnú ab 19.00 Uhr in der Alten Synagoge in Hagenow. Der Bandname kommt aus dem irisch-gälischen und bedeutet so viel wie „überqueren“, „Brückenschlag“ oder „Verbindung“, alles Worte die die Musik des Trios treffend beschreiben. Auch wenn sich die Gruppe der traditionellen Musik verschrieben hat, verstehen sie die Geschichte nicht als Korsett. Sie leben die Musik, haben ihre persönlichen Erlebnisse, Stile und Einflüsse mit den traditionell überlieferten Melodien und Liedern verwoben und begreifen Tradition als ständige Entwicklung. Und so wirkt manch traditionelle Melodie plötzlich wie frisch aus den Charts, und umgekehrt - die drei Musiker haben keine Berührungsängste und scheuen sich nicht, mit Klischees und Stereotypen zu brechen und den Zuhörer mit höchst unerwarteten Arrangements und musikalischen Späßen zu überraschen. Die Band besteht aus drei gestandenen Persönlichkeiten, die sich wunderbar ergänzen: Guido Plüschke ist nicht nur ein gefragter Studio- und Gastmusiker auf der irischen Trommel Bodhrán, sondern auch der erste Nicht-Ire, der sich auf diesem Instrument einen Titel bei einem Wettbewerb auf der grünen Insel verdient hat. Mit seinem Gesang und diversen Saiteninstrumenten vervollständigt er den Gesamtklang. Mit seinem gefühlvollen perkussiven Gitarrenspiel ist Cornelius „Zorny“ Bode das Rückgrat der Band und erzeugt den Druck, den Melodiespieler benötigen, um ihre Tunes zum Fliegen zu bringen und Liedern die richtige Stimmung zu verleihen. Steffen Gabriel gehört zweifelsohne zu den Shooting-Stars in der deutsch-irischen Szene. Durch seinen dynamischen und durch moderne Akzente geprägten Stil auf der irischen Holzquerflöte erlangt der Trasnú-Sound die Virtuosität und Rasanz, die viele Menschen so begeistert. Aber auch auf dem Knopfakkordeon und der Tin Whistle zeigt er sein vielseitiges Können. Das Trio zeichnet sich durch eine erfrischende Spielfreude aus und das abwechslungsreiche Programm verspricht eine musikalische Reise durch Stil, Zeit und Kultur. Karten gibt es im Vorverkauf in der Hagenow-Information und an der Abendkasse. ODER UNTER FOLGENDEM LINK: http://www.betreuungsportal-swm.de/familiensiegel/fami-firmen Die Band Trasnú hat sich der irischen und schottischen Musik verschrieben (Foto: privat) Kommunalanzeiger Hagenow – 22 – Jahrgang 21 | Freitag, den 06. November 2015 | Nr. 11 Einladung zur Vollversammlung der Jagdgenossenschaft Bandenitz am Donnerstag, 26.11.15 um 18:00 Uhr in die Gaststätte „Zur Bratkartoffel“ Bandenitz. Tagesordnung: - Bericht des Vorstandes - Vorbereitung der Neuverpachtung -Diskussion Es wird zum Jagdessen eingeladen. Rudolf Lübcke Vorsitzenderder JG Bandenitz Einladung Die Jagdversammlung der Jagdgenossenschaft KuhstorfEichhof für das Jagdjahr 2014/2015 findet am 9. Januar 2016 statt. Für den Vorstand Bert Kiencke Jagdvorsteher Verbundene Kirchengemeinde GammelinWarsow/Parum Festliche Weihnachtsgala im Zarrentiner Kloster Zur Einstimmung in die Weihnachtszeit möchte Sie der Zarrentiner Kulturverein e. V. ganz herzlich zu einem hochkarätig besetzten Konzert am Vorabend des 3. Advents, dem 12.12.2015 um 19.30 Uhr, ins Kloster einladen. Der Verein freut sich sehr, zwei ehemalige Sängerinnen des Mecklenburgischen Staatstheaters Schwerin begrüßen zu können: Ulrike Maria Meyer (Sopran) und Sarah van der Kemp (Mezzosopran). Erleben Sie zudem den jungen Schauspieler und Sänger Ricardo Frenzel Baudisch (Tenor). Der Musikwissenschaftler Ralph Zedler begleitet das Ensemble virtuos am Klavier. Die vier Künstler präsentieren ein äußerst abwechslungsreiches und anspruchsvolles Konzert mit Melodien von Puccini, Massenet, Wolf und Humperdinck, um nur einige zu nennen. Medleys deutscher und amerikanischer Weihnachtslieder runden den Abend stimmungsvoll ab und laden zum Mitsingen ein. Der öffentliche Vorverkauf beginnt am 28.11.2015. Karten zu 18,- / 20,- / 22,- EUR können im Kloster Zarrentin, Kirchplatz 8, Tel. 038851/838510, im Tee- und Geschenkestübchen Ilona Ködderitzsch, Hauptstraße 12, 19246 Zarrentin, Tel. 038851/80824 oder - soweit verfügbar - an der Abendkasse erworben werden. Torsten Wenck Für Termin- und Gesprächsvereinbarungen erreichen Sie die Pastorin, Wiebke Langer, in Gammelin unter 038850 5162 Gottesdienste 8. November, Drittletzter Sonntag 10:00 Uhr Kirche Gammelin 15. November, Vorletzter Sonntag 10:00 Uhr Kapelle Hülseburg 22. November, Ewigkeitssonntag 10:00 Uhr Kirche Warsow 14:00 Uhr Kirche Parum 29. November, 1. Advent 14:00 Uhr Kirche Gammelin, anschließend Adventsmarkt ums Backhaus 6. Dezember, 2. Advent 14:00 Uhr Kirche Parum Lassen Sie sich außerdem zu folgenden Terminen einladen: Friedhofseinsätze: Warsow: 07.11.2015 ab 9:00 Uhr Gammelin: 14.11.2015 ab 9:00 Uhr Bitte Arbeitsgeräte mitbringen. Für Ihr leibliches Wohl wird gesorgt. St. Martin in Parum Kirche Parum: 11.11.2015 um 17:00 Uhr Zum Martinsfest werden Martinshörnchen geteilt und warme Getränke werden nicht fehlen. Frauen-Gesprächskreise 02.12. 19:30 Uhr im Gemeinderaum Gammelin 18.11. 14:30 Uhr im Gemeinderaum Kothendorf Kreativ-Abend im Gemeinderaum Gammelin 9.11. und 07.12. jeweils von ca. 19:30 - 21:00 Uhr Teenie-Treff im Gemeinderaum Gammelin 20.11. und 11.12. jeweils von 17:00 bis ca. 18:30 Uhr Die Kirchengemeinderäte Jahrgang 21 | Freitag, den 06. November 2015 | Nr. 11 – 23 – Kommunalanzeiger Hagenow Heimatliches Jugendfeuerwehren des Amtes Hagenow-Land beenden Zeltlager Es standen die Abnahmen der Jugendflammen, die Siegerehrung und die Verabschiedung von Volkart Geisler im Schwerpunkt. Strohkirchen - Eigentlich findet das 5-tägige Zeltlager des Amtes Hagenow-Land traditionell zu Beginn der Sommerferien statt. Dieses Jahr mussten die Zelte jedoch einen Tag früher abgebrochen werden. Grund hierfür war ein herannahender Sturm, welcher die Sicherheit aller Teilnehmer stark gefährdete. Somit wurde der letzte Tag des Zeltlagers am vergangenen Samstag (26.09.2015) in Strohkirchen nachgeholt. Dazu trafen sich die Jugendfeuerwehren aus den Gemeinden Gammelin, Goldenitz/ Warlitz, Hoort/Zachun, Kuhstorf, Moraas, Pätow-Steegen, Picher, Redefin und Strohkirchen mit ca. 110 Jugendlichen und Betreuern an der örtlichen Feuerwehr. Auf dem Programm stand in erster Linie die Abnahme der Jugendflammen in den Stufen 1, 2 und 3. Hierzu kam Dirk Bönning, als Abnahmeberechtigter, nach Strohkirchen und überwachte die Leistungsprüfung an den einzelnen Stationen. Die verschiedenen Aufgaben wurden fachgerecht durch die Jugendfeuerwehrwarte des Amtes vorbereitet und betreut. Parallel zu dieser Prüfung gab es eine jugendfeuerwehrübergreifende Ausbildung für Knoten, Kartenkunde und dem Aufbau der Bockleiter. Nach 2 Stunden harter Prüfung und Ausbildung war dann der Moment der Siegerehrung. Hier wurden zahlreiche Pokale in den Disziplinen Volleyball, Tauziehen, dem Nachtmarsch und dem Feuerwehrmehrkampf verliehen. Ebenso konnten durch den Amtsjugendfeuerwehrwart Volkart Geisler und Dirk Bönning fast 50 Jugendflammen überreicht werden. Somit war das diesjährige Zeltlager nun offiziell beendet - Nein, nicht ganz. Der Höhepunkt der Veranstaltung war die Verabschiedung von Volkart Geisler. Kamerad Geisler hat über 20 Jahre die Geschicke der Jugendfeuerwehren des Amtes Hagenow-Land gelenkt und geleitet. Er wird ab Januar 2016 die Geschäfte an seinen Nachfolger Andreas Tiede übergeben. Für die den würdigen Moment der Verabschiedung haben sich die Jugendfeuerwehrwarte ein zünftiges Programm überlegt und vorgeführt. Neben tänzerischen Einlagen, musste Volkart Geisler in eine Jugendfeuerwehruniform schlüpfen und selbst erfahren, wie es ist, die Jugendflamme 1 abzulegen. Ebenso sind zahlreiche Bürgermeister und Wehrführer angereist, um die Arbeit der Jugendfeuerwehren und natürlich Volkart Geisler zu ehren und zu würdigen. Die Jugendfeuerwehren des Amtes können zu recht sagen: „Wir haben ein Idol - Volkart Geisler.“ Tränenreich, aber glücklich übernahm der scheidende Amtsjugendfeuerwehrwart zahlreiche Danksagungen und bedankte sich für die tolle und würdige Verabschiedung. Neben dem guten Wetter, waren vor allem viele helfende Hände ein Grund für den gelungenen Tag. Daher sagen wir Danke, für die große und uneingeschränkte Unterstützung, die wir seitens der Gemeinde Strohkirchen, den Feuerwehren des Amtes und des Amtes Hagenow-Land selbst für unsere Jugendfeuerwehren erhalten haben und zukünftig auch weiter bekommen werden. Bericht: Andreas Dziedo, Jugendfeuerwehrwart Strohkirchen Apell zur Siegerehrung Volkart Geisler in JF Uniform Kommunalanzeiger Hagenow – 24 – Jahrgang 21 | Freitag, den 06. November 2015 | Nr. 11 Die Einlieger In einem alten Lexikon wird der Einlieger als landwirtschaftlicher Arbeiter bezeichnet, der kein Grundeigentum besitzt und zur Miete wohnt. Natürlich gab es in den Landstädten wie Hagenow auch Familien, die kein eigenes Dach über dem Kopf hatten. Gehen wir dem Einliegerdasein in Granzin bei Hagenow nach. Als erster Hinweis in den Akten findet sich eine Anordnung der Regierung vom 30. November 1818, wonach die Vermietung der reservierten „Einlieger Cavel zu Granzin“ genehmigt wird. Unter dem 24. November 1849 lesen wir die „Bedingungen für die Miethländereien für die Einlieger und Häusler zu Granzin“. 3.420 Quadratruten Kartoffel- und Flachsland, 10.902 Quadratruten Weide. Jeder Mieter erhält 213 3/4 Quadratruten Kartoffel- und Flachsland und 681 3/8 Quadratruten Weide und Anteil an unbrauchbarem Land (Wege und Gräben). Dafür sind pro Mieter 2 Reichstaler und 8 Schilling im Jahr zu zahlen. In den Jahren 1847 bis 1849 bleiben 16 Einlieger die Miete schuldig. Es wird gepfändet, bei allen: Schränke, Wanduhren, Grapen, Schiebkarren und „ein kleines Pölkschwein“. Unter den Betroffenen befinden sich fünf Witwen mit Kindern, wie der Landreiter Plessen festhält. Das Domanialamt Hagenow verhandelte nicht mit jedem einzelen Einlieger, sondern mit ihrem Vorsteher. 1847 war das der „Arbeitsmann Joachim Groth“. Am 14. Mai 1868 gab es die erste Pachtversicherung per Vordruck und zwar für die Zeit von Johannis 1868 bis Michaelis 1872, 14 Paragraphen. Landzuteilung und Pachtzins wurden etwas erhöht. Und interessant: „Die künftig freiwerdenden Ländereien gehen ohne weiteres an die Ortschaft als Pächterin über.“ Im Jahre 1868 darf der Einlieger Hans Lüders ein Haus bauen. Den Einliegern Baarck und Carmohn wird dies 1870 erlaubt. Das Geld dafür werden sie nicht bei einem Bauer verdient haben, wohl eher in dem nahegelegenen aufstrebenden Hagenow. Siegfried Spantig
© Copyright 2024 ExpyDoc