Liebe Sportlerinnen und Sportler, der Stadtsportverband Gütersloh

An alle
Mitgliedsvereine im
Stadtsportverband Gütersloh
1. Vorsitzender
Rudolf Bolte
Bruder-Konrad Str. 34
33334 Gütersloh
Tel.:
05241/79958
Mobil:
0170/2939304
Fax:
05241/704 157
e-mail: [email protected]
Geschäftsführer
Dariusz Jakubowski
Menkebachweg 46
33335 Gütersloh
Tel.
05241/ 17 99 781 od.
Mobil : 0172/7859352
Fax:
05241/ 17 99 781
e-mail: [email protected]
Gütersloh, den 05.04.2015
Einladung zur Jahreshauptversammlung 2015 des Stadtsportverbandes Gütersloh
Liebe Sportlerinnen und Sportler,
der Stadtsportverband Gütersloh lädt Sie zur Jahreshauptversammlung 2015 ein.
Termin:
Ort:
Beginn:
Donnerstag, den 23. April 2015
Spexarder Bauernhaus, Lukasstr. 14
19:30 Uhr
Tagesordnung:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Begrüßung
Berichte des Vorstandes
- des 1. Vorsitzenden
- des Sportabzeichenobmanns
- der Kassenwartin
- der Kassenprüfer
- Entlastung des Vorstandes
Satzungsänderung §3 Mitgliedschaft – Beiträge (siehe Rückseite)
Wahlen
- 1. Vorsitzende/r – stellv. Vorsitzende/r
- Geschäftsführer
- Jugendobmann
Anträge
Verschiedenes
Mit sportlichen Grüßen
gez. Rudolf Bolte
1. Vors. des Stadtsportverbandes
gez. Dariusz Jakubowski
Geschäftsführer des Stadtsportverbandes
Bankkonto: Sparkasse Gütersloh . Konto-Nr. 45527 . BLZ 47850065
Satzungsänderung
§ 3 Mitgliedschaft – Beiträge
Alte Fassung
1.
2.
3.
4.
Mitglieder des SSV können alle Sportvereine der Stadt Gütersloh und alle natürlichen Personen sein.
Die aufzunehmenden Mitglieder müssen aber entweder als Verein Mitglied eines Fachverbandes des
Landessportbundes Nordrhein-Westflane sein und als natürliche Person Mitglied eines der
aufgenommenen Sportvereine der Stadt Gütersloh sein.
Die Mitglieder/innen haben die von der Mitgliederversammlung festzusetzenden Beiträge fristgemäß
zu entrichten.
Die Mitgliedschaft im SSV erlischt durch Auflösung des Vereins, durch Austritt oder Ausschluss aus
dem Fachverband. Ausscheidende Vereine haben die Beiträge bis zum Ende des Geschäftsjahres voll
zu entrichten.
Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Nichtannahmen müssen gegenüber dem
antragstellenden Verein schriftlich begründet werden.
Neue Fassung
§ 3 Mitgliedschaft – Beiträge
1.
2.
3.
4.
5.
Mitglieder des SSV können alle Sportvereine der Stadt Gütersloh und alle natürlichen Personen sein.
Die aufzunehmenden Mitglieder müssen aber entweder als Verein Mitglied eines Fachverbandes des
Landessportbundes Nordrhein-Westfalen und als natürliche Person Mitglied eines der
aufgenommenen Sportvereine der Stadt Gütersloh sein.
Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Nichtannahmen müssen gegenüber dem
Antragssteller schriftlich begründet werden.
Die Mitglieder/innen haben die von der Mitgliederversammlung festzusetzenden Beiträge fristgemäß
zu entrichten.
Die Mitgliedschaft endet
- durch Auflösung des Mitgliedsvereins
- durch Austritt
- durch Austritt oder Ausschluss aus dem Fachverband
- durch Streichung aus der Mitgliederliste
- durch Tod
Der Austritt eines Mitglieds aus dem SSV kann jederzeit schriftlich gegenüber dem Vorstand erfolgen.
Ausscheidende Vereine haben die Beiträge bis zum Ende des Kalenderjahres voll zu entrichten.
Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn
ein Mitglied mit mehr als einem Jahresbeitrag trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung in Verzug ist.
Über die Streichung aus der Mitgliederliste entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit. Der
Beschluss über die Streichung ist dem betroffenen Mitglied schriftlich mitzuteilen.