An alle Mitgliedsvereine im Stadtsportverband Gütersloh 1. Vorsitzender Rudolf Bolte Bruder-Konrad Str. 34 33334 Gütersloh Tel.: 05241/79958 Mobil: 0170/2939304 Fax: 05241/704 157 e-mail: [email protected] Geschäftsführer Dariusz Jakubowski Menkebachweg 46 33335 Gütersloh Tel. 05241/ 17 99 781 od. Mobil : 0172/7859352 Fax: 05241/ 17 99 781 e-mail: [email protected] Gütersloh, den 05.04.2015 Einladung zur Jahreshauptversammlung 2015 des Stadtsportverbandes Gütersloh Liebe Sportlerinnen und Sportler, der Stadtsportverband Gütersloh lädt Sie zur Jahreshauptversammlung 2015 ein. Termin: Ort: Beginn: Donnerstag, den 23. April 2015 Spexarder Bauernhaus, Lukasstr. 14 19:30 Uhr Tagesordnung: 1. 2. 3. 4. 5. 6. Begrüßung Berichte des Vorstandes - des 1. Vorsitzenden - des Sportabzeichenobmanns - der Kassenwartin - der Kassenprüfer - Entlastung des Vorstandes Satzungsänderung §3 Mitgliedschaft – Beiträge (siehe Rückseite) Wahlen - 1. Vorsitzende/r – stellv. Vorsitzende/r - Geschäftsführer - Jugendobmann Anträge Verschiedenes Mit sportlichen Grüßen gez. Rudolf Bolte 1. Vors. des Stadtsportverbandes gez. Dariusz Jakubowski Geschäftsführer des Stadtsportverbandes Bankkonto: Sparkasse Gütersloh . Konto-Nr. 45527 . BLZ 47850065 Satzungsänderung § 3 Mitgliedschaft – Beiträge Alte Fassung 1. 2. 3. 4. Mitglieder des SSV können alle Sportvereine der Stadt Gütersloh und alle natürlichen Personen sein. Die aufzunehmenden Mitglieder müssen aber entweder als Verein Mitglied eines Fachverbandes des Landessportbundes Nordrhein-Westflane sein und als natürliche Person Mitglied eines der aufgenommenen Sportvereine der Stadt Gütersloh sein. Die Mitglieder/innen haben die von der Mitgliederversammlung festzusetzenden Beiträge fristgemäß zu entrichten. Die Mitgliedschaft im SSV erlischt durch Auflösung des Vereins, durch Austritt oder Ausschluss aus dem Fachverband. Ausscheidende Vereine haben die Beiträge bis zum Ende des Geschäftsjahres voll zu entrichten. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Nichtannahmen müssen gegenüber dem antragstellenden Verein schriftlich begründet werden. Neue Fassung § 3 Mitgliedschaft – Beiträge 1. 2. 3. 4. 5. Mitglieder des SSV können alle Sportvereine der Stadt Gütersloh und alle natürlichen Personen sein. Die aufzunehmenden Mitglieder müssen aber entweder als Verein Mitglied eines Fachverbandes des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen und als natürliche Person Mitglied eines der aufgenommenen Sportvereine der Stadt Gütersloh sein. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Nichtannahmen müssen gegenüber dem Antragssteller schriftlich begründet werden. Die Mitglieder/innen haben die von der Mitgliederversammlung festzusetzenden Beiträge fristgemäß zu entrichten. Die Mitgliedschaft endet - durch Auflösung des Mitgliedsvereins - durch Austritt - durch Austritt oder Ausschluss aus dem Fachverband - durch Streichung aus der Mitgliederliste - durch Tod Der Austritt eines Mitglieds aus dem SSV kann jederzeit schriftlich gegenüber dem Vorstand erfolgen. Ausscheidende Vereine haben die Beiträge bis zum Ende des Kalenderjahres voll zu entrichten. Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn ein Mitglied mit mehr als einem Jahresbeitrag trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung in Verzug ist. Über die Streichung aus der Mitgliederliste entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit. Der Beschluss über die Streichung ist dem betroffenen Mitglied schriftlich mitzuteilen.
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