N I E D E R S C H R I F T

NIEDERSCHRIFT
über die Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Hüttener Berge vom
16.03.2015, Ort: Restaurant Campfire
Beginn:
Ende:
19:00 Uhr
21:52 Uhr
Anwesend sind:
a) stimmberechtigt:
Herr Gero Neidlinger
Herr Jochen Arp
Herr Ole Bening
Herr Georg Beyer
Herr Volker Bielfeldt
Herr Werner Blender
Frau Gesche Clasen
Herr Jens-Peter Frank
Herr Heinrich Dietrich Janzen
Herr Werner Klinger
Herr Detlef Kroll
Frau Rita Koop
Frau Christiane Ostermeyer
Herr Robert Ott
Herr Günther Petersen
Herr Werner Sick
Herr Hans-Peter Tams
Herr Hans Ulrich
Herr Peter Vogel
AV
BGM
BGM
BGM
BGM
GV
BGM
BGM
BGM
GV
BGM
BGM
BGM
BGM
BGM
GV
GV
BGM
GV
Frau Annelore Müller
GV
Vertreterin für Herrn BGM Guthardt
Herr Gerhard Guthardt
BGM
vertreten durch Frau GV Annelore Müller
Herr Ramon Hiemcke
Herr Preben Holl
Herr Jens Kühne
GV
GV
BGM
b) nicht stimmberechtigt:
Herr Dipl.-Ing. Alexander Hilgendorff
Frau Dipl.-Ing, Marianne Sommer
Herr Dipl.- Ing. Martin Jubelt
Herr Hans Claus Schnack
Herr Werner Wedemeyer
Herr Robert Meingast
Herr Martin Schmidt
Herr Wolfgang Henze
Frau Birgit Johann
Herr Achim Messerschmidt
Gast
Gast
Gast
Gast
GV
GV
GV
Presse
Presse
Presse
Vorsitz
bis einschl. TOP 9
Entschuldigt fehlen:
BCS GmbH
BCS GmbH
BCS GmbH
Naturparkverein
aschberg-news
Kieler Nachrichten
shz-Verlag
-24 Zuhörer
Herr Andreas Baum
Herr Andreas Betz
Frau Dörte Dietzel
Frau Bibeth von Lüttichau
Herr Matthias Philipp
Gäste
Verwaltung
Verwaltung
AD
Personalrätin
Gleichstellungsbeauftragte
Verwaltung
FDL + Protokoll
Die Mitglieder des Amtsausschusses des Amtes Hüttener Berge sind durch Einladung der/des Vorsitzenden vom 05.03.2015 auf Montag, 16. März 2015, 19:00 Uhr,
unter Mitteilung der Tagesordnung zu dieser Sitzung eingeladen worden.
Tag, Ort und Stunde der Sitzung sowie die Tagesordnung sind öffentlich bekannt
gegeben worden.
Die abschließende Tagesordnung lautet:
TAGESORDNUNG
TOP
Text
öffentlicher Teil
1.
Begrüßung, Eröffnung der Sitzung und Feststellung der
Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit
und der Beschlussfähigkeit durch den Amtsvorsteher,
sowie Anträge zur Tagesordnung
2.
Beschlussfassung über die Nichtöffentlichkeit von Tagesordnungspunkten dieser Sitzung
Sitzungsvorlage
nicht öffentlicher Teil
3.
Erwerb eines Gebäudes zur Unterbringung von Flüchtlingen
01/2015/004
öffentlicher Teil
4.
Mitteilungen des Amtsvorstehers
5.
Einwohnerfragestunde
6.
Wahl eines neuen Mitgliedes in den Schulausschuss
7.
Konsequenzen aus dem Urteil des SchleswigHolsteinischen Oberverwaltungsgerichtes vom
20.01.2015 betreffend die Teilfortschreibungen der Regionalpläne I und III zur Ausweisung von Windenergieeignungsgebieten
01/2015/007
a) Vortrag von Dipl.-Ing. Hilgendorff, BCS GmbH
b) Beratung über das weitere Vorgehen gem. § 3 AO
8.
Bericht der Gleichstellungsbeauftragten
9.
Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung des Amtes
Hüttener Berge für das Haushaltsjahr 2015 einschl.
Haushalts- und Stellenplan
01/2015/003 +
01/2015/008 +
01/2015/011
-310.
Breitbandzweckverband
01/2015/005
a) Zustimmung zum Erlass einer neuen Verbandssatzung des Breitbandzweckverbands der Ämter Dänischenhagen, Dänischer Wohld und Hüttener Berge
(BZV)
b) Abschluss eines 1. Änderungsvertrages zum öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Errichtung eines Zweckverbands zwischen den Ämtern Dänischenhagen, Dänischer Wohld und Hüttener Berge
11.
AG Nachbarschaftshilfe / Ehrenamt
hier: Projekt "Entwicklungswerkstatt Bürgerengagement"
12.
Ermittlung eines energetischen Sanierungsbedarfs
gemeinde- und amtseigener Liegenschaften und Aufbau eines Energiemanagements für den Lebens- und
Wirtschaftsraum Rendsburg und das Amt Hüttener
Berge mit den amtsangehörigen Gemeinden
13.
Aufnahme von Hinweisen durch Einwohnerinnen und
Einwohner
Zu den Tagesordnungspunkten:
TOP 1.
Begrüßung, Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Ordnungsmäßigkeit
der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit durch den Amtsvorsteher, sowie Anträge zur Tagesordnung
Um 19:00 Uhr eröffnet Herr AV Neidlinger die Sitzung des Amtsausschusses des
Amtes Hüttener Berge, begrüßt alle Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit
fest. Einwendungen gegen Form und Frist der Einladung werden nicht erhoben.
Es wird folgender Antrag zur Tagesordnung gestellt:
Erweiterung der Tagesordnung im öffentlichen Teil um die Tagesordnungspunkte:
TOP 11
AG Nachbarschaftshilfe / Ehrenamt (SV 01/2015/009)
hier: Projekt „Entwicklungswerkstatt Bürgerengagement“
TOP 12
Ermittlung eines energetischen Sanierungsbedarfs gemeinde- und
amtseigener Liegenschaften und Aufbau eines Energiemanagements
für den Lebens- und Wirtschaftsraum Rendsburg und das Amt Hüttener
Berge mit den amtsangehörigen Gemeinden
Der nachfolgende ehemalige TOP 11 „Aufnahme von Hinweisen durch Einwohnerinnen und Einwohner“ verschiebt sich nummerisch zu TOP 13.
Der Amtsausschuss beschließt, die Tagesordnung um die beantragte Ergän-
-4zung zu erweitern.
Abstimmungsergebnis:
Jastimmen
20
Neinstimmen
0
Enthaltungen
0
TOP 2.
Beschlussfassung über die Nichtöffentlichkeit von Tagesordnungspunkten
dieser Sitzung
Der Amtsausschuss des Amtes Hüttener Berge beschließt gemäß § 10 Abs. 4
AO die Öffentlichkeit zum Tagesordnungspunkt
3. Erwerb eines Gebäudes zur Unterbringung von Flüchtlingen
auszuschließen.
Abstimmungsergebnis:
Jastimmen
20
Neinstimmen
0
Enthaltungen
0
Anschließend unterbricht Herr Amtsvorsteher Neidlinger den öffentlichen Teil der Sitzung des Amtsausschusses und bittet die Zuhörer und Pressevertreter/in, den Sitzungsraum zu verlassen. (Für den nicht öffentlichen Teil siehe gesondertes Protokoll!)
Nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit werden die im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse zu TOP 3 Erwerb eines Gebäudes zur Unterbringung von
Flüchtlingen bekannt gegeben.
TOP 4.
Mitteilungen des Amtsvorstehers
Herr AV Neidlinger teilt folgendes mit:
Die AG „Mobilität“ befasse sich derzeit mit der Planung eines Bürgerbusses zum
Wochenmarkt nach Eckernförde.
Die AG „Feuerwehr“ habe ebenfalls getagt. Angestrebt werde die gemeinsame Beschaffung von Einsatzschutzkleidung.
Der „Aschberg-Gipfel“ habe am 11.03.2015 zum Thema Feuerwehrwesen stattgefunden.
Neue Stellvertreter für Amtsausschussmitglieder seien:
 Herr GV Martin Schmidt anstelle von Herrn Norbert Stieper
 Herr GV Karl-Heinz Staack anstelle von Herrn Lars Warnemünde
Die bisherigen Stellvertreter haben ihr Mandat aufgegeben.
In der AktivRegion „Hügelland am Ostseestrand“ sei die Auswahl des Regionalma-
-5nagements 2015-2023 abgeschlossen worden. Die Aufgabe des Regionalmanagements nehme das Büro Agenda/Regio mit Herrn Dr. Kuhn wahr.
TOP 5.
Einwohnerfragestunde
Es werden keine Fragen gestellt.
TOP 6.
Wahl eines neuen Mitgliedes in den Schulausschuss
Die Wahl eines neuen Mitglieds ist nach dem Ausscheiden vom Herrn Olaf Thurley
erforderlich.
Der Amtsausschuss wählt Herrn GV Jörg Harder als neues Mitglied in den
Schulausschuss des Amtes Hüttener Berge.
Abstimmungsergebnis:
Jastimmen
8
Neinstimmen
0
Enthaltungen
0
An der Wahl haben sich lediglich die Vertreterinnen und Vertreter der Trägergemeinden beteiligt.
TOP 7.
Konsequenzen aus dem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichtes vom 20.01.2015 betreffend die Teilfortschreibungen der Regionalpläne I und III zur Ausweisung von Windenergieeignungsgebieten
a) Vortrag von Dipl.-Ing. Hilgendorff, BCS GmbH
b) Beratung über das weitere Vorgehen gem. § 3 AO
(Sitzungsvorlage: 01/2015/007)
Herr Dipl.-Ing. Hilgendorff trägt die möglichen Folgen für die Gemeinden aus dem
oberverwaltungsgerichtlichen Urteil vor. Die Urteilsbegründung sei erst vor kurzem
bekanntgegeben worden. Das OVG halte die Teilfortschreibung der Regionalpläne I
und III für unwirksam, da schwerwiegende Abwägungsmängel bestehen würden;
insbesondere seien harte und weiche Tabukriterien nicht ausreichen differenziert und
nicht genügend begründet worden.
Die Übernahme ablehnender Voten aus Beschlüssen der Gemeindevertretungen und
Bürgerentscheiden habe nicht als hartes Tabukriterium gelten dürfen. Demzufolge
seien viele Flächen in Schleswig-Holstein noch gar nicht im Hinblick auf Windenergieeignung betrachtet worden.
Sobald der Rechtsweg seitens des Landes ausgeschöpft sei, trete der Regionalplan
2012 außer Kraft. Nach seiner Auffassung lebe aber dann der alte Regionalplan
2000 auch nicht wieder auf. Somit müsse sich die Gemeindeplanung detailliert mit
Windenergieeignungsgebieten auseinandersetzen, wenn Beschränkungen gewollt
seien.
-6Eine mögliche Gemeindeplanung wird anhand des Beispiels der Gemeinde ElsdorfWestermühlen erläutert. Über die Regionalpläne hinaus geltendes Recht schließe
bereits große Teile des Gemeindegebiets als Eignungsflächen aus. Für die dann
herausgearbeiteten Eignungsflächen dürfe die Gemeinde weitere ausschließende
Kriterien einführen, die in die Abwägung einfließen. Die weiteren Einschränkungen
dürfen aber nur max. 50 % der Eignungsflächen betreffen.
Wenn der Regionalplan 2012 außer Kraft trete, können im Gemeindegebiet Eignungsflächen auftauchen, die vorher nicht bedacht worden seien, da die bislang aufgeführten Ausschließungsgründe nicht mehr gelten würden. Auch im Bereich des
Amtes Hüttener Berge seien viele Flächen noch gar nicht unter dem Blickwinkel der
Windenergieeignung betrachtet worden. Dadurch können weitere Errichtungsmöglichkeiten wegen fehlender Steuerungsinstrumente bestehen.
Möglich sei eine gemeindeübergreifende Planung mit einem gesamträumlichen
Steuerungskonzept, das Konzentrationsflächen ausweise. Die Beschränkungsmöglichkeiten, die auf bis zu 50 % der Eignungsflächen, möglich seien, beziehen sich
stets auf den Planungsraum.
Auf Frage von Frau Bgm. Ostermeyer nach den Planungskosten trägt Herr Dipl.-Ing.
Hilgendorff vor, dass eine gemeindliche Einzelplanung einen hohen Aufwand mit ungewissem Ergebnis in Bezug auf mögliche Eignungsflächen bedeuten könne.
Herr AD Betz ergänzt, dass vorhandene städtebauliche Verträge in einer Gesamtkonzeption Anwendung finden können. Um eine gesamträumliche Steuerung zu bezwecken, könne das Amt koordinierend in einem gemeinsamen Planungsauftrag tätig werden. Er selber sehe aber bei Unwirksamkeit des Regionalplans 2012 einen
Rückfall in die Regelungen des Regionalplans 2000. Der gemeinsame Beratungserlass der Staatskanzlei, des Innenministeriums und des Umweltministeriums stehe im
Gegensatz zu den Aussagen der Urteilsbegründung. Die Abwägung einschränkender
Kriterien stelle eine intensive Aufgabe der Gemeindevertretungen dar.
Ferner appelliert er auch an die Vertreter der Landespolitik, den § 16g (Bürgerentscheid, Bürgerbegehren) Absatz 2 Ziffer 6 der Gemeindeordnung zu streichen, da
aufgrund des OVG-Urteils der Bürger- und der Gemeindewille kein hartes Tabukriterium sei und sich die Gemeindevertretung im Abwägungsprozess des Bauleitplanverfahrens nicht an das Votum der Bürger zu halten habe. Dies sei dem Bürger nicht
vermittelbar und könne zu großen Zerwürfnissen in der Gemeinde führen.
Der Amtsausschuss empfiehlt den amtsangehörigen Gemeinden einen sachlichen Teilflächennutzungsplan zur gemeinsamen Ausweisung von Konzentrationsflächen für die Windkraftnutzung auf einer gemeinsamen konzeptionellen
Grundlage aufzustellen.
Ziel ist eine Steuerung der Windenergienutzung im Bereich des Naturparks
Hüttener Berge und die Aufstellung eines bestimmten schlüssigen gesamträumlichen Planungskonzeptes für den gesamten Außenbereich des Naturparks und seinen Außenbereichen, soweit es amtsangehörige Gemeinden betrifft.
-7Die Amtsverwaltung wird beauftragt, die Planungskosten zu ermitteln und
rechtzeitig den amtsangehörigen Gemeinden zur Beratung zu Verfügung zu
stellen.
Abstimmungsergebnis:
Jastimmen
18
Neinstimmen
0
Enthaltungen
2
TOP 8.
Bericht der Gleichstellungsbeauftragten
Der Bericht der Gleichstellungsbeauftragten ist der dieser Niederschrift angefügten
Präsentation zu entnehmen. Ein Katalog des Marktplatzes für Ferienbetreuung ist in
der Amtsverwaltung erhältlich.
Herr AV Neidlinger bedankt sich bei Frau von Lüttichau für ihr großes Engagement;
dies wird mit einem Beifall der Sitzungsteilnehmenden erwidert.
TOP 9.
Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung des Amtes Hüttener Berge für das
Haushaltsjahr 2015 einschl. Haushalts- und Stellenplan
(Sitzungsvorlage: 01/2015/003 + 01/2015/008 + 01/2015/011)
Der Amtsausschuss beschließt den Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung
für das Haushaltsjahr 2015 mit folgenden Eckdaten:
 Erhöhung des Gesamtbetrags der Erträge im Ergebnisplan um
147.500,00 € gegenüber bisher 5.281.600,00 € auf nunmehr 5.429.100,00
€;
 Erhöhung des Gesamtbetrags der Aufwendungen im Ergebnisplan um
172.900,00 € gegenüber bisher 5.240.900,00 € auf nunmehr 5.413.800,00
€;
 Verminderung des Jahresüberschusses im Ergebnisplan um 25.400,00 €
gegenüber bisher 40.700,00 € auf nunmehr 15.300,00 €;
 Erhöhung des Gesamtbetrags der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit im Finanzplan um 147.500,00 € gegenüber bisher 5.250.100,00 €
auf nunmehr 5.397.600,00 €;
 Erhöhung des Gesamtbetrags der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit im Finanzplan um 164.600,00 € gegenüber bisher 5.146.700,00 €
auf nunmehr 5.311.300,00 €;
 Erhöhung des Gesamtbetrags der Einzahlungen aus Investitions- und
Finanzierungstätigkeit im Finanzplan um 183.600,00 € gegenüber bisher
0,00 € auf nunmehr 183.600,00 €;
 Erhöhung des Gesamtbetrags der Auszahlungen aus Investitions- und
Finanzierungstätigkeit im Finanzplan um 384.300,00 € gegenüber bisher
170.500,00 € auf nunmehr 554.800,00 €;
 Erhöhung des Gesamtbetrags der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen von bisher 0,00 € auf 183.600,00;
 Erhöhung der Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen von
bisher 51,65 Stellen auf 51,88 Stellen.
-8-
Abstimmungsergebnis:
Jastimmen
19
Neinstimmen
1
Enthaltungen
0
Nach diesem Tagesordnungspunkt verlässt Herr Bgm. Ulrich die Sitzung.
TOP 10.
Breitbandzweckverband
a) Zustimmung zum Erlass einer neuen Verbandssatzung des Breitbandzweckverbands der Ämter Dänischenhagen, Dänischer Wohld und Hüttener Berge
(BZV)
b) Abschluss eines 1. Änderungsvertrages zum öffentlich-rechtlichen Vertrag
zur Errichtung eines Zweckverbands zwischen den Ämtern Dänischenhagen,
Dänischer Wohld und Hüttener Berge
(Sitzungsvorlage: 01/2015/005)
Der Amtsausschuss beschließt,
•
•
•
der durch die Verbandsversammlung des Breitbandzweckverbandes am
18.12.2014 beschlossenen neuen Verbandssatzung und ihren Änderungen
rückwirkend zum 01.01.2014 zuzustimmen,
dem Abschluss des 1. Änderungsvertrages zum öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Errichtung eines Zweckverbands zwischen den Ämtern Dänischenhagen, Dänischer Wohld und Hüttener Berge entsprechend des Entwurfes der Sitzungsvorlage rückwirkend zum 01.01.2014 zuzustimmen und
den Amtsdirektor zu ermächtigen, etwaige redaktionelle Änderungen, die
nicht grundsätzlicher oder inhaltlicher Art sind, vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Jastimmen
19
Neinstimmen
0
Enthaltungen
0
TOP 11.
AG Nachbarschaftshilfe / Ehrenamt
hier: Projekt "Entwicklungswerkstatt Bürgerengagement"
(Sitzungsvorlage: 01/2015/009)
Der Amtsausschuss beschließt, dem Antrag der AG Nachbarschaftshilfe / Ehrenamt zur Umsetzung des Projektes „Entwicklungswerkstatt Bürgerengagement“ zu entsprechen und die Kosten i.H.v. 714,- € zur Verfügung zu stellen.
Abstimmungsergebnis:
Jastimmen
19
Neinstimmen
0
Enthaltungen
0
TOP 12.
Ermittlung eines energetischen Sanierungsbedarfs gemeinde- und amtseigener
Liegenschaften und Aufbau eines Energiemanagements für den Lebens- und
Wirtschaftsraum Rendsburg und das Amt Hüttener Berge mit den amtsangehörigen Gemeinden
-9-
Das Amt plant in Zusammenarbeit mit der Entwicklungsagentur des Lebens- und
Wirtschaftsraums Rendsburg die Ermittlung der energetischen Sanierungsbedarfe
der Liegenschaften des Amtes und stellt den Gemeinden anheim sich daran zu beteiligen.
Ziel ist es, einen entsprechenden Förderantrag beim Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit bis zum 30.03.2015 zu stellen. Die Kosten
belaufen sich auf ca. 1.500 € pro Liegenschaft. Es ist mit einer 50 %-igen Bundesförderung sowie einem noch abzuklärenden 30 %-igen Zuschuss der AktivRegion zu
rechnen, sodass der Eigenanteil bei ca. 300 € liegen wird. Mit der Aufnahme in den
Förderantrag ist noch keine Beauftragung durch die Gemeinde verbunden.
Die Gemeinden werden gebeten, kurzfristig das Interesse an der Ermittlung der
energetischen Sanierungsbedarfe der Liegenschaften mitzuteilen.
TOP 13.
Aufnahme von Hinweisen durch Einwohnerinnen und Einwohner
Es werden keine Hinweise gegeben.
Um 21:52 Uhr schließt Herr Amtsvorsteher Neidlinger die Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Hüttener Berge und dankt allen für die rege Mitarbeit.
gez. Neidlinger
Amtsvorsteher
gez. Philipp
Protokollführer