NIEDERSCHRIFT über die Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Hüttener Berge vom 16.03.2015, Ort: Restaurant Campfire Beginn: Ende: 19:00 Uhr 21:52 Uhr Anwesend sind: a) stimmberechtigt: Herr Gero Neidlinger Herr Jochen Arp Herr Ole Bening Herr Georg Beyer Herr Volker Bielfeldt Herr Werner Blender Frau Gesche Clasen Herr Jens-Peter Frank Herr Heinrich Dietrich Janzen Herr Werner Klinger Herr Detlef Kroll Frau Rita Koop Frau Christiane Ostermeyer Herr Robert Ott Herr Günther Petersen Herr Werner Sick Herr Hans-Peter Tams Herr Hans Ulrich Herr Peter Vogel AV BGM BGM BGM BGM GV BGM BGM BGM GV BGM BGM BGM BGM BGM GV GV BGM GV Frau Annelore Müller GV Vertreterin für Herrn BGM Guthardt Herr Gerhard Guthardt BGM vertreten durch Frau GV Annelore Müller Herr Ramon Hiemcke Herr Preben Holl Herr Jens Kühne GV GV BGM b) nicht stimmberechtigt: Herr Dipl.-Ing. Alexander Hilgendorff Frau Dipl.-Ing, Marianne Sommer Herr Dipl.- Ing. Martin Jubelt Herr Hans Claus Schnack Herr Werner Wedemeyer Herr Robert Meingast Herr Martin Schmidt Herr Wolfgang Henze Frau Birgit Johann Herr Achim Messerschmidt Gast Gast Gast Gast GV GV GV Presse Presse Presse Vorsitz bis einschl. TOP 9 Entschuldigt fehlen: BCS GmbH BCS GmbH BCS GmbH Naturparkverein aschberg-news Kieler Nachrichten shz-Verlag -24 Zuhörer Herr Andreas Baum Herr Andreas Betz Frau Dörte Dietzel Frau Bibeth von Lüttichau Herr Matthias Philipp Gäste Verwaltung Verwaltung AD Personalrätin Gleichstellungsbeauftragte Verwaltung FDL + Protokoll Die Mitglieder des Amtsausschusses des Amtes Hüttener Berge sind durch Einladung der/des Vorsitzenden vom 05.03.2015 auf Montag, 16. März 2015, 19:00 Uhr, unter Mitteilung der Tagesordnung zu dieser Sitzung eingeladen worden. Tag, Ort und Stunde der Sitzung sowie die Tagesordnung sind öffentlich bekannt gegeben worden. Die abschließende Tagesordnung lautet: TAGESORDNUNG TOP Text öffentlicher Teil 1. Begrüßung, Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit durch den Amtsvorsteher, sowie Anträge zur Tagesordnung 2. Beschlussfassung über die Nichtöffentlichkeit von Tagesordnungspunkten dieser Sitzung Sitzungsvorlage nicht öffentlicher Teil 3. Erwerb eines Gebäudes zur Unterbringung von Flüchtlingen 01/2015/004 öffentlicher Teil 4. Mitteilungen des Amtsvorstehers 5. Einwohnerfragestunde 6. Wahl eines neuen Mitgliedes in den Schulausschuss 7. Konsequenzen aus dem Urteil des SchleswigHolsteinischen Oberverwaltungsgerichtes vom 20.01.2015 betreffend die Teilfortschreibungen der Regionalpläne I und III zur Ausweisung von Windenergieeignungsgebieten 01/2015/007 a) Vortrag von Dipl.-Ing. Hilgendorff, BCS GmbH b) Beratung über das weitere Vorgehen gem. § 3 AO 8. Bericht der Gleichstellungsbeauftragten 9. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung des Amtes Hüttener Berge für das Haushaltsjahr 2015 einschl. Haushalts- und Stellenplan 01/2015/003 + 01/2015/008 + 01/2015/011 -310. Breitbandzweckverband 01/2015/005 a) Zustimmung zum Erlass einer neuen Verbandssatzung des Breitbandzweckverbands der Ämter Dänischenhagen, Dänischer Wohld und Hüttener Berge (BZV) b) Abschluss eines 1. Änderungsvertrages zum öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Errichtung eines Zweckverbands zwischen den Ämtern Dänischenhagen, Dänischer Wohld und Hüttener Berge 11. AG Nachbarschaftshilfe / Ehrenamt hier: Projekt "Entwicklungswerkstatt Bürgerengagement" 12. Ermittlung eines energetischen Sanierungsbedarfs gemeinde- und amtseigener Liegenschaften und Aufbau eines Energiemanagements für den Lebens- und Wirtschaftsraum Rendsburg und das Amt Hüttener Berge mit den amtsangehörigen Gemeinden 13. Aufnahme von Hinweisen durch Einwohnerinnen und Einwohner Zu den Tagesordnungspunkten: TOP 1. Begrüßung, Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit durch den Amtsvorsteher, sowie Anträge zur Tagesordnung Um 19:00 Uhr eröffnet Herr AV Neidlinger die Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Hüttener Berge, begrüßt alle Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Einwendungen gegen Form und Frist der Einladung werden nicht erhoben. Es wird folgender Antrag zur Tagesordnung gestellt: Erweiterung der Tagesordnung im öffentlichen Teil um die Tagesordnungspunkte: TOP 11 AG Nachbarschaftshilfe / Ehrenamt (SV 01/2015/009) hier: Projekt „Entwicklungswerkstatt Bürgerengagement“ TOP 12 Ermittlung eines energetischen Sanierungsbedarfs gemeinde- und amtseigener Liegenschaften und Aufbau eines Energiemanagements für den Lebens- und Wirtschaftsraum Rendsburg und das Amt Hüttener Berge mit den amtsangehörigen Gemeinden Der nachfolgende ehemalige TOP 11 „Aufnahme von Hinweisen durch Einwohnerinnen und Einwohner“ verschiebt sich nummerisch zu TOP 13. Der Amtsausschuss beschließt, die Tagesordnung um die beantragte Ergän- -4zung zu erweitern. Abstimmungsergebnis: Jastimmen 20 Neinstimmen 0 Enthaltungen 0 TOP 2. Beschlussfassung über die Nichtöffentlichkeit von Tagesordnungspunkten dieser Sitzung Der Amtsausschuss des Amtes Hüttener Berge beschließt gemäß § 10 Abs. 4 AO die Öffentlichkeit zum Tagesordnungspunkt 3. Erwerb eines Gebäudes zur Unterbringung von Flüchtlingen auszuschließen. Abstimmungsergebnis: Jastimmen 20 Neinstimmen 0 Enthaltungen 0 Anschließend unterbricht Herr Amtsvorsteher Neidlinger den öffentlichen Teil der Sitzung des Amtsausschusses und bittet die Zuhörer und Pressevertreter/in, den Sitzungsraum zu verlassen. (Für den nicht öffentlichen Teil siehe gesondertes Protokoll!) Nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit werden die im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse zu TOP 3 Erwerb eines Gebäudes zur Unterbringung von Flüchtlingen bekannt gegeben. TOP 4. Mitteilungen des Amtsvorstehers Herr AV Neidlinger teilt folgendes mit: Die AG „Mobilität“ befasse sich derzeit mit der Planung eines Bürgerbusses zum Wochenmarkt nach Eckernförde. Die AG „Feuerwehr“ habe ebenfalls getagt. Angestrebt werde die gemeinsame Beschaffung von Einsatzschutzkleidung. Der „Aschberg-Gipfel“ habe am 11.03.2015 zum Thema Feuerwehrwesen stattgefunden. Neue Stellvertreter für Amtsausschussmitglieder seien: Herr GV Martin Schmidt anstelle von Herrn Norbert Stieper Herr GV Karl-Heinz Staack anstelle von Herrn Lars Warnemünde Die bisherigen Stellvertreter haben ihr Mandat aufgegeben. In der AktivRegion „Hügelland am Ostseestrand“ sei die Auswahl des Regionalma- -5nagements 2015-2023 abgeschlossen worden. Die Aufgabe des Regionalmanagements nehme das Büro Agenda/Regio mit Herrn Dr. Kuhn wahr. TOP 5. Einwohnerfragestunde Es werden keine Fragen gestellt. TOP 6. Wahl eines neuen Mitgliedes in den Schulausschuss Die Wahl eines neuen Mitglieds ist nach dem Ausscheiden vom Herrn Olaf Thurley erforderlich. Der Amtsausschuss wählt Herrn GV Jörg Harder als neues Mitglied in den Schulausschuss des Amtes Hüttener Berge. Abstimmungsergebnis: Jastimmen 8 Neinstimmen 0 Enthaltungen 0 An der Wahl haben sich lediglich die Vertreterinnen und Vertreter der Trägergemeinden beteiligt. TOP 7. Konsequenzen aus dem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichtes vom 20.01.2015 betreffend die Teilfortschreibungen der Regionalpläne I und III zur Ausweisung von Windenergieeignungsgebieten a) Vortrag von Dipl.-Ing. Hilgendorff, BCS GmbH b) Beratung über das weitere Vorgehen gem. § 3 AO (Sitzungsvorlage: 01/2015/007) Herr Dipl.-Ing. Hilgendorff trägt die möglichen Folgen für die Gemeinden aus dem oberverwaltungsgerichtlichen Urteil vor. Die Urteilsbegründung sei erst vor kurzem bekanntgegeben worden. Das OVG halte die Teilfortschreibung der Regionalpläne I und III für unwirksam, da schwerwiegende Abwägungsmängel bestehen würden; insbesondere seien harte und weiche Tabukriterien nicht ausreichen differenziert und nicht genügend begründet worden. Die Übernahme ablehnender Voten aus Beschlüssen der Gemeindevertretungen und Bürgerentscheiden habe nicht als hartes Tabukriterium gelten dürfen. Demzufolge seien viele Flächen in Schleswig-Holstein noch gar nicht im Hinblick auf Windenergieeignung betrachtet worden. Sobald der Rechtsweg seitens des Landes ausgeschöpft sei, trete der Regionalplan 2012 außer Kraft. Nach seiner Auffassung lebe aber dann der alte Regionalplan 2000 auch nicht wieder auf. Somit müsse sich die Gemeindeplanung detailliert mit Windenergieeignungsgebieten auseinandersetzen, wenn Beschränkungen gewollt seien. -6Eine mögliche Gemeindeplanung wird anhand des Beispiels der Gemeinde ElsdorfWestermühlen erläutert. Über die Regionalpläne hinaus geltendes Recht schließe bereits große Teile des Gemeindegebiets als Eignungsflächen aus. Für die dann herausgearbeiteten Eignungsflächen dürfe die Gemeinde weitere ausschließende Kriterien einführen, die in die Abwägung einfließen. Die weiteren Einschränkungen dürfen aber nur max. 50 % der Eignungsflächen betreffen. Wenn der Regionalplan 2012 außer Kraft trete, können im Gemeindegebiet Eignungsflächen auftauchen, die vorher nicht bedacht worden seien, da die bislang aufgeführten Ausschließungsgründe nicht mehr gelten würden. Auch im Bereich des Amtes Hüttener Berge seien viele Flächen noch gar nicht unter dem Blickwinkel der Windenergieeignung betrachtet worden. Dadurch können weitere Errichtungsmöglichkeiten wegen fehlender Steuerungsinstrumente bestehen. Möglich sei eine gemeindeübergreifende Planung mit einem gesamträumlichen Steuerungskonzept, das Konzentrationsflächen ausweise. Die Beschränkungsmöglichkeiten, die auf bis zu 50 % der Eignungsflächen, möglich seien, beziehen sich stets auf den Planungsraum. Auf Frage von Frau Bgm. Ostermeyer nach den Planungskosten trägt Herr Dipl.-Ing. Hilgendorff vor, dass eine gemeindliche Einzelplanung einen hohen Aufwand mit ungewissem Ergebnis in Bezug auf mögliche Eignungsflächen bedeuten könne. Herr AD Betz ergänzt, dass vorhandene städtebauliche Verträge in einer Gesamtkonzeption Anwendung finden können. Um eine gesamträumliche Steuerung zu bezwecken, könne das Amt koordinierend in einem gemeinsamen Planungsauftrag tätig werden. Er selber sehe aber bei Unwirksamkeit des Regionalplans 2012 einen Rückfall in die Regelungen des Regionalplans 2000. Der gemeinsame Beratungserlass der Staatskanzlei, des Innenministeriums und des Umweltministeriums stehe im Gegensatz zu den Aussagen der Urteilsbegründung. Die Abwägung einschränkender Kriterien stelle eine intensive Aufgabe der Gemeindevertretungen dar. Ferner appelliert er auch an die Vertreter der Landespolitik, den § 16g (Bürgerentscheid, Bürgerbegehren) Absatz 2 Ziffer 6 der Gemeindeordnung zu streichen, da aufgrund des OVG-Urteils der Bürger- und der Gemeindewille kein hartes Tabukriterium sei und sich die Gemeindevertretung im Abwägungsprozess des Bauleitplanverfahrens nicht an das Votum der Bürger zu halten habe. Dies sei dem Bürger nicht vermittelbar und könne zu großen Zerwürfnissen in der Gemeinde führen. Der Amtsausschuss empfiehlt den amtsangehörigen Gemeinden einen sachlichen Teilflächennutzungsplan zur gemeinsamen Ausweisung von Konzentrationsflächen für die Windkraftnutzung auf einer gemeinsamen konzeptionellen Grundlage aufzustellen. Ziel ist eine Steuerung der Windenergienutzung im Bereich des Naturparks Hüttener Berge und die Aufstellung eines bestimmten schlüssigen gesamträumlichen Planungskonzeptes für den gesamten Außenbereich des Naturparks und seinen Außenbereichen, soweit es amtsangehörige Gemeinden betrifft. -7Die Amtsverwaltung wird beauftragt, die Planungskosten zu ermitteln und rechtzeitig den amtsangehörigen Gemeinden zur Beratung zu Verfügung zu stellen. Abstimmungsergebnis: Jastimmen 18 Neinstimmen 0 Enthaltungen 2 TOP 8. Bericht der Gleichstellungsbeauftragten Der Bericht der Gleichstellungsbeauftragten ist der dieser Niederschrift angefügten Präsentation zu entnehmen. Ein Katalog des Marktplatzes für Ferienbetreuung ist in der Amtsverwaltung erhältlich. Herr AV Neidlinger bedankt sich bei Frau von Lüttichau für ihr großes Engagement; dies wird mit einem Beifall der Sitzungsteilnehmenden erwidert. TOP 9. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung des Amtes Hüttener Berge für das Haushaltsjahr 2015 einschl. Haushalts- und Stellenplan (Sitzungsvorlage: 01/2015/003 + 01/2015/008 + 01/2015/011) Der Amtsausschuss beschließt den Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 mit folgenden Eckdaten: Erhöhung des Gesamtbetrags der Erträge im Ergebnisplan um 147.500,00 € gegenüber bisher 5.281.600,00 € auf nunmehr 5.429.100,00 €; Erhöhung des Gesamtbetrags der Aufwendungen im Ergebnisplan um 172.900,00 € gegenüber bisher 5.240.900,00 € auf nunmehr 5.413.800,00 €; Verminderung des Jahresüberschusses im Ergebnisplan um 25.400,00 € gegenüber bisher 40.700,00 € auf nunmehr 15.300,00 €; Erhöhung des Gesamtbetrags der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit im Finanzplan um 147.500,00 € gegenüber bisher 5.250.100,00 € auf nunmehr 5.397.600,00 €; Erhöhung des Gesamtbetrags der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit im Finanzplan um 164.600,00 € gegenüber bisher 5.146.700,00 € auf nunmehr 5.311.300,00 €; Erhöhung des Gesamtbetrags der Einzahlungen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit im Finanzplan um 183.600,00 € gegenüber bisher 0,00 € auf nunmehr 183.600,00 €; Erhöhung des Gesamtbetrags der Auszahlungen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit im Finanzplan um 384.300,00 € gegenüber bisher 170.500,00 € auf nunmehr 554.800,00 €; Erhöhung des Gesamtbetrags der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen von bisher 0,00 € auf 183.600,00; Erhöhung der Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen von bisher 51,65 Stellen auf 51,88 Stellen. -8- Abstimmungsergebnis: Jastimmen 19 Neinstimmen 1 Enthaltungen 0 Nach diesem Tagesordnungspunkt verlässt Herr Bgm. Ulrich die Sitzung. TOP 10. Breitbandzweckverband a) Zustimmung zum Erlass einer neuen Verbandssatzung des Breitbandzweckverbands der Ämter Dänischenhagen, Dänischer Wohld und Hüttener Berge (BZV) b) Abschluss eines 1. Änderungsvertrages zum öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Errichtung eines Zweckverbands zwischen den Ämtern Dänischenhagen, Dänischer Wohld und Hüttener Berge (Sitzungsvorlage: 01/2015/005) Der Amtsausschuss beschließt, • • • der durch die Verbandsversammlung des Breitbandzweckverbandes am 18.12.2014 beschlossenen neuen Verbandssatzung und ihren Änderungen rückwirkend zum 01.01.2014 zuzustimmen, dem Abschluss des 1. Änderungsvertrages zum öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Errichtung eines Zweckverbands zwischen den Ämtern Dänischenhagen, Dänischer Wohld und Hüttener Berge entsprechend des Entwurfes der Sitzungsvorlage rückwirkend zum 01.01.2014 zuzustimmen und den Amtsdirektor zu ermächtigen, etwaige redaktionelle Änderungen, die nicht grundsätzlicher oder inhaltlicher Art sind, vorzunehmen. Abstimmungsergebnis: Jastimmen 19 Neinstimmen 0 Enthaltungen 0 TOP 11. AG Nachbarschaftshilfe / Ehrenamt hier: Projekt "Entwicklungswerkstatt Bürgerengagement" (Sitzungsvorlage: 01/2015/009) Der Amtsausschuss beschließt, dem Antrag der AG Nachbarschaftshilfe / Ehrenamt zur Umsetzung des Projektes „Entwicklungswerkstatt Bürgerengagement“ zu entsprechen und die Kosten i.H.v. 714,- € zur Verfügung zu stellen. Abstimmungsergebnis: Jastimmen 19 Neinstimmen 0 Enthaltungen 0 TOP 12. Ermittlung eines energetischen Sanierungsbedarfs gemeinde- und amtseigener Liegenschaften und Aufbau eines Energiemanagements für den Lebens- und Wirtschaftsraum Rendsburg und das Amt Hüttener Berge mit den amtsangehörigen Gemeinden -9- Das Amt plant in Zusammenarbeit mit der Entwicklungsagentur des Lebens- und Wirtschaftsraums Rendsburg die Ermittlung der energetischen Sanierungsbedarfe der Liegenschaften des Amtes und stellt den Gemeinden anheim sich daran zu beteiligen. Ziel ist es, einen entsprechenden Förderantrag beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit bis zum 30.03.2015 zu stellen. Die Kosten belaufen sich auf ca. 1.500 € pro Liegenschaft. Es ist mit einer 50 %-igen Bundesförderung sowie einem noch abzuklärenden 30 %-igen Zuschuss der AktivRegion zu rechnen, sodass der Eigenanteil bei ca. 300 € liegen wird. Mit der Aufnahme in den Förderantrag ist noch keine Beauftragung durch die Gemeinde verbunden. Die Gemeinden werden gebeten, kurzfristig das Interesse an der Ermittlung der energetischen Sanierungsbedarfe der Liegenschaften mitzuteilen. TOP 13. Aufnahme von Hinweisen durch Einwohnerinnen und Einwohner Es werden keine Hinweise gegeben. Um 21:52 Uhr schließt Herr Amtsvorsteher Neidlinger die Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Hüttener Berge und dankt allen für die rege Mitarbeit. gez. Neidlinger Amtsvorsteher gez. Philipp Protokollführer
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