H 3 7 a KGR 2015-03-26_ein_03

Kath. Kirchengemeinde Dagersheim / Darmsheim
Einladung zur 3. Sitzung des Kirchengemeinderates 2015
H 3.7 a KGR
2015
26. März 2015
Stimmberechtigte Mitglieder
Arthur Bamberger
Herbert Bellem
Edeltraud Berner
Ralf Binz
Klothilde Laslop
Bernhard Leitermann
Gertraud Mall
Cornelia Radi
Pater Johannes Rathfelder
Marcus Sehner
Hildegard Stein
Andrea Zahn
Tomé Zefaj
Pfarrer/Vorsitzender
Beratende Mitglieder
Pfarrer Istvan Gegö
Susanne Rose
Julia Schneider
Pfarrvikar
Kirchenpflegerin
Pastoralpraktikantin
zur Kenntnis
Gabriele Spengler
Irena Vicic
Pfarrsekretärin
Gemeindeassistentin
Gäste
Darmsheim, 22. März 2015
Liebe Mitglieder des Kirchengemeinderates,
wir laden herzlich zur 3. Kirchengemeinderatssitzung (konstituierende Sitzung) im Jahr 2015 ein:
Donnerstag, 26. März 2015 um 20.00 Uhr
Gemeindehaus Darmsheim
Herzliche Grüße
Pater Johannes Rathfelder
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Kath. Kirchengemeinde Dagersheim / Darmsheim
Einladung zur 3. Sitzung des Kirchengemeinderates 2015
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Thema / Vereinbarung / Beschluss
Verantwortlich
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Impuls
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Genehmigung der Tagesordnung
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Genehmigung des Protokolls vom 25. Februar 2015
4
Rückblick auf das Gemeindeleben
5
Aufgaben des Kirchengemeinderates
Pater Johannes
6
Bisherige Arbeitsweise
Pater Johannes
7

Kirchengemeinderat (KGR)
Zehn Sitzungen im Jahr (August und Dezember frei), Sitzungsort und
-tage rollierend, Jahresplanung im Herbst.
Eine Klausurtagung (Freitagmittag bis Samstagnachmittag).
formelle Kommunikation, insbesondere Einladungen und Protokolle,
per E-Mail

Pastoralausschuss (PA) und Verwaltungsausschuss (VA)
Sitzungen von VA und PA i.d.R. vor den KGR-Sitzungen; Protokolle
erhalten alle KGR-Mitglieder und sonstige Ausschuss-Mitglieder per
E-Mail. Dies gilt auch für alle anderen Ausschüsse.
Information zu Fragen der Delegation hinsichtlich

Einberufung von Sitzungen (KGO § 41 (3)),

Leitung von Sitzungen (KGO § 42) und

Geschäftsführung (KGO § 43)
Pater Johannes
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Wahl des Zweiten Vorsitzenden des Kirchengemeinderates
Pater Johannes
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Wahl des stellvertretenden Zweiten Vorsitzenden des
Kirchengemeinderates
Pater Johannes
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Wahl des Schriftführers und des stellvertretenden Schriftführers
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Wahl der Mitglieder des Verwaltungsausschusses

KGO § 32 regelt die Aufgaben des VA

KGO § 33 (1) regelt die Zusammensetzung des VA:
1. der Pfarrer als Vorsitzender,
2. die vom Bischof für die Kirchengemeinde bestellte pastorale Ansprechperson,
3. vier bis fünf vom Kirchengemeinderat aus seinen in § 19 Abs. 1
Nr. 3 genannten Mitgliedern in Kirchengemeinden zwischen
2.500 bis zu 6.000 Katholiken
4. der Kirchenpfleger mit beratender Stimme
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Thema / Vereinbarung / Beschluss
Verantwortlich

(2) Für die in Abs. 1 Nr. 3 genannten Mitglieder des Verwaltungsausschusses sind in gleicher Anzahl Ersatzmitglieder zu wählen. § 22
Abs. 2 Satz 1 ist entsprechend anzuwenden

(3) Der Pfarrer kann für die laufende Amtsperiode den Vorsitz im Verwaltungsausschuss abgeben. In diesem Fall wählt der Verwaltungsausschuss aus der Mitte der stimmberechtigten Mitglieder

(4) Nach Amtsantritt eines neuen Pfarrers entscheidet dieser neu
über den Vorsitz.
Bildung des Pastoralausschusses § 31 KGO

KGO § 31 (1) bis (3) regelt die Aufgaben des VA

(4) Dem Pastoralausschuss gehören pastorale Mitarbeiter nach § 18
Abs. 1 Satz 5 und ehrenamtlich tätige Mitarbeiter an. Über die Zusammensetzung des Pastoralausschusses beschließt der Kirchengemeinderat.
Grundsätzlich besteht er aus:
1. dem Pfarrer,
2. den pastoralen Mitarbeitern je nach Auftrag,
3. dem Zweiten Vorsitzenden oder einem anderen Mitglied des Kirchengemeinderats, das von ihm beauftragt ist,
4. den dafür benannten Mitgliedern bestimmter Sachausschüsse
bzw. den Verantwortlichen verschiedener Seelsorgebereiche (z.
B. der für die Grunddienste eingerichteten) sowie einer
5. Person, die den Bereich Jugendseelsorge/Jugendarbeit vertritt.
§ 48 gilt entsprechend

(5) Der Pfarrer kann sich im Pastoralausschuss durch einen pastoralen Mitarbeiter vertreten lassen; ist dies nicht möglich, kann der Pastoralausschuss auch ohne ihn beraten und Beschlüsse fassen. Für
die Beschlüsse gilt § 41 Abs. 4 entsprechend.
Der KGR schlägt Personen für den PA vor, deren Bereitschaft noch erfragt werden muss. Die endgültige Zusammensetzung des PA wird auf
der Sitzung im Mai beschlossen.
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Vertretung im Gemeinsamen Ausschuss der SE 9
Wahl eines Vertreters im Gemeinsamen Ausschuss der SE 9 und dessen
Stellvertreter
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Vertretung im Dekanatsrat
Wahl eines Delegierten im Dekanatsrat und dessen Stellvertreter
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Bildung weiterer Sachausschüsse nach KGO § 34
Vorschlag: Alle weiteren Ausschüsse sollen auf dem Klausurwochenende
gebildet werden. Bis dahin arbeiten die alten Ausschüsse weiter.
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Thema / Vereinbarung / Beschluss
Verantwortlich
Die neuen KGR-Mitglieder haben bis dahin die Möglichkeit, in die Ausschüsse „hinein zu schnuppern“.
Es handelt sich hier um die folgenden Ausschüsse und Vertretungen der
Kirchengemeinde:
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
Bauausschuss

Jugendausschuss

Festausschuss

Vertretung in der Gesellschafterversammlung (Kapitalgeber) bei der
Diakoniestation Dagersheim (2 bis 3 Sitzungen pro Jahr)

Vertretung der Gesellschafterin (kath. Kirchengemeinde) beim Ausschuss des Krankenpflegevereins KPV Dagersheim

Vertretung in der Gesellschafterversammlung (Kapitalgeber) bei der
Ökumenischen Sozialstation Sindelfingen

Vertretung der Gesellschafterin (kath. Kirchengemeinde) beim Ausschuss des Krankenpflege- und -fördervereins KPFV Darmsheim

Vertretung im G-JAK (Gemeinsamer JugendArbeitsKreis) Sifi

Vertretung im ACK Arbeitskreis Christlicher Kirchengemeinden in BB

Vertretung im ACK Arbeitskreis Christlicher Kirchengemeinden in Sifi

Kath. Bildungswerk e.V. im Dekanat

Ökumenischer Martinsausschuss Dagersheim/Darmsheim
Terminplan 2015

Vorschlag siehe unten stehend

Klausur am 26. und 27. Juni 2015 soll diese, wie reserviert auf dem
Dreifaltigkeitsberg in Spaichingen stattfinden?
Anschriftenliste
Bitte an die neuen KGR-Mitglieder: die beigefügte Liste ergänzen und an
Andrea Zahn zurückschicken.
Die alten KGR-Mitglieder bitte überprüfen und bei Änderungen ebenfalls
zurückschicken.
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Neue Wortgottesdienstleiterin
Cornelia Radi hat sich bereit erklärt, sich zur Wortgottesdienst-Leiterin
ausbilden zu lassen. Gabi Spengler wird Frau Radi für den Einführungskurs anmelden.
Beschlussantrag:
Der KGR befürwortet die Ausbildung von Cornelia Radi zur Wortgottesdienstleiterin und beantragt nach Abschluss der Ausbildung die Beauftragung durch den Bischof.
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Verantwortlich
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Aktueller Stand Bewerbungsverfahren neuer Pastoralreferent
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Verschiedenes
Bitte nur kurze Mitteilungen, die keiner Diskussion bedürfen.
Andere Punkte bitte vorher auf die Tagesordnung setzen lassen
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Merkposten

Themen aus Klausur 2012 + 2013

Außenanlagen Darmsheim (Häckselgut, Paten)

Vertretung ACK

Verwendung der Spende der Familie Wohlschlager für Außenanlagen
in Darmsheim
Termine: Beginn jeweils um 19.30 Uhr
Di
20.01.2015
DG
Mi
25.02. 2015
DA
Do
26.03. 2015
DG
Konstituierende Sitzung
Di
21.04. 2015
DA
Mi
20.05. 2015
DG
Fr/Sa
Do
Di
Mi
Mi
5
26./27.06.2015
23.07.2015
22.09.2015
22.10.2014
25.11.2015
Klausur Spaichingen
DA
DG
Di
DG
20.10.201