Anlagen

Verkehrsunternehmen Hegau-Bodensee Verbund GmbH (VHB)
Tarifbestimmungen
gültig ab 01.04.2015
Anlagen
Anlagen VHB-Tarifbestimmungen
2
Anlagen
Anlage 1
Gesellschafter der Verkehrsunternehmen Hegau-Bodensee Verbund
GmbH (VHB) ................................................................................................... 3
Anlage 2
Teil 1: Zuordnung der Orte und Teilorte zu den Tarifzonen ...................... 4
Teil 2: Grenzüberschreitende Gültigkeiten ................................................. 5
Anlage 3
Tarifzonenplan VHB ....................................................................................... 6
Anlage 4
Preistafel Tarifverbund Hegau-Bodensee (VHB).......................................... 6
Anlage 5
Anerkennung von Sonderangeboten und verbundübergreifenden
Angeboten im Tarifverbund Hegau-Bodensee (VHB) .................................. 9
Anlage 6
Tarif Tageskarte Euregio Bodensee ............................................................11
Anlage 7
Stadtverkehr Konstanz GmbH: Tarif- u. Beförderungsbestimmungen .....11
Anlage 8
Stadtverkehr Singen: Preistafel & ergänzende Bestimmungen ................19
Anlage 9
Stadtverkehr Radolfzell GmbH: Preistafel & ergänzende Bestimmungen 21
Anlage 10
Sondertarif Stadtbus Engen .........................................................................23
Anlage 11
Sondertarif Kernstadt Stockach...................................................................23
Anlage 12
Tarifbestimmungen Kombi-Ticket VHB / FlexTax .......................................24
Anlage 13
- ohne Inhalt -
Anlage 14
Allgemeine Geschäftsbedingungen HandyTicket Deutschland….………..32
Anlagen VHB-Tarifbestimmungen
Anlage 1
Gesellschafter der Verkehrsunternehmen Hegau-Bodensee Verbund
GmbH (VHB)
• Stadtwerke Konstanz GmbH
• Stadtwerke Singen
• Stadtwerke Radolfzell GmbH
• Deutsche Bahn AG
• SBG Südbadenbus GmbH
• SBB GmbH
• DB ZugBus RAB Regionalverkehr Alb-Bodensee GmbH (RAB)
• Busunternehmen Jörg Schmidbauer, Engen
• Landkreis Konstanz
3
Anlagen VHB-Tarifbestimmungen
4
Anlage 2
Teil 1: Zuordnung der Orte und Teilorte zu den Tarifzonen
Orte und Teilorte innerhalb des Landkreises Konstanz
Zone 1
Zone 2
Zone 3
Aach
Anselfingen
Bargen
Beuren am Ried
Biesendorf
Binningen
Bittelbrunn
Blumenfeld
Büßlingen
Ehingen
Aach
Beuren an der Aach
Bietingen
Binningen
Böhringen
Bohlingen
Büsingen
Duchtlingen
Ebringen
Ehingen
Aach
Bodman
Deutwang
Eigeltingen
Espasingen
Gallmannsweil
Heudorf im Hegau
Hindelwangen
Hohenfels
Honstetten
Engen
Mühlhausen
Neuhausen
Stetten
Talheim
Tengen
Watterdingen
Weil
Welschingen
Wiechs a. R.
Uttenhofen
Weiterdingen
Zimmerholz
Friedingen
Gailingen
Gottmadingen
Hausen an der Aach
Hilzingen
Mühlhausen
Randegg
Riedheim
Rielasingen
Schlatt am Randen
Schlatt unter Krähen
Singen
Steißlingen
Überlingen am Ried
Volkertshausen
Weiterdingen
Wiechs bei Steißlingen
Worblingen
Hoppetenzell
Kalkofen
Liggersdorf
Ludwigshafen
Mahlspüren im Hegau
Mahlspüren im Tal
Mainwangen
Mindersdorf
Mühlingen
Münchhöf
Nenzingen
Orsingen
Raithaslach
Reute im Hegau
Rorgenwies
Schwackenreute
Selgetsweiler
Stahringen
Steißlingen
Stockach
Wahlwies
Wiechs bei Steißlingen
Winterspüren
Zizenhausen
Zoznegg
Zone 33
Ludwigshafen
Zone 4
Allensbach
Bankholzen
Böhringen
Gaienhofen
Güttingen
Gundholzen
Hemmenhofen
Horn
Iznang
Kattenhorn
Liggeringen
Markelfingen
Möggingen
Moos (Höri)
Öhningen
Radolfzell
Schienen
Stahringen
Steißlingen
Wangen (Höri)
Weiler
Zone 5
Allensbach
Dettingen
Dingelsdorf
Hegne
Kaltbrunn
Konstanz
Langenrain
Litzelstetten
Reichenau(Insel)
Reich.Waldsiedlung
Wallhausen
Anlagen VHB-Tarifbestimmungen
Anlage 2
5
Teil 2: Grenzüberschreitende Gültigkeiten
Zuordnung der Orte und Teilorte außerhalb des Landkreises Konstanz zu den
VHB-Tarifzonen/grenzüberschreitende Gültigkeit
Besonderheiten
Zone 1
ENGEN
- Mauenheim, Abzw.
Zone 2
es gelten:
(Stadtbus Engen)
SINGEN
- CH-Herblingen (Zug 730), 7351 (3332)/SBG
- CH-Schaffhausen (Zug 730, Bus 762.55/RVSH, 7351 (3332)/SBG)
- CH-Thayngen (Zug 730), 7351 (3332)/SBG
Zone 3
(Bus 7391/RAB)
(Bus 7391/RAB)
(Bus 7391/RAB)
(Bus 7391/RAB)
(Bus 7391/RAB)
(Bus 7391/RAB)
(Bus 7391/RAB)
(Bus 7392/RAB)
(Bus 7392/RAB)
(Bus 7392/RAB)
(Bus 7391/RAB)
(Bus 7391/RAB)
(Bus 7391/RAB)
(Bus 7391/RAB)
(Bus 7391/RAB)
(Bus 7391/RAB)
alle Zeit- und Tageskarten
sowie Familientageskarten
Radolfzell-Höri
- CH-Stein am Rhein
Zone 33
nur Tages- und Familientageskarten
Stockach
- Krauchenwies
- Krauchenwies-Ablach
- Krauchenwies-Göggingen
- Meßkirch
- Meßkirch-Igelswies
- Meßkirch-Menningen
- Meßkirch-Schnerkingen
- Pfullendorf
- Pfullendorf-Aach/Linz
- Ruhestetten
- Sauldorf
- Sauldorf-Boll
- Sauldorf-Krumbach
- Sauldorf-Roth/Abzweig
- Sigmaringen
- Wald-Sentenhart
Zone 4
alle VHB-Fahrkarten
(Bus 7368)
alle Fahrausweise
Überlingen (bodo-Zonen 24, 25, 26, 123)
Jeweils mit allen Teilorten:
- Frickingen
- Owingen
- Sipplingen
- Überlingen
Alle Busse und Bahnen des Nahverkehrs, in denen im
Binnenverkehr
der
Tarif des Nachbarverbundes bodo gilt.
alle VHB-Fahrkarten
Anlagen VHB-Tarifbestimmungen
6
Anlage 3
Tarifzonenplan VHB
Anlagen VHB-Tarifbestimmungen
Anlage 4
7
Preistafel Tarifverbund Hegau-Bodensee (VHB)
Einzelkarte
eine Zone
zwei Zonen
drei Zonen
alle Zonen
Punktekarte
Erwachsene
2,35 €
3,60 €
4,65 €
5,70 €
Kinder
1,30 €
2,00 €
2,45 €
3,05 €
Erwachsene
7
11
14
17
Vorangemeldete Gruppen (ab 10 Personen)
eine Zone
zwei Zonen
drei Zonen
alle Zonen
Erwachsene
2,10 €
3,20 €
4,15 €
5,00 €
Kinder
1,10 €
1,65 €
2,10 €
2,65 €
Monatskarte
bis 2 Zonen
bis 3 Zonen
alle Zonen
Preisstufe 1
Preisstufe 2
Preisstufe 3
2. Klasse
1. Klasse
52,40 €
69,20 €
85,00€
78,60 €
103,80 €
127,50 €
2. Klasse
1.Klasse
43,75 €
57,50 €
70,85 €
65,60 €
86,25 €
106,25 €
Jahresabonnement 12 für 10
bis 2 Zonen
bis 3 Zonen
alle Zonen
Preisstufe 1
Preisstufe 2
Preisstufe 3
Schülermonatskarte
plus
bis 2 Zonen
bis 3 Zonen
alle Zonen
Preisstufe 1
Preisstufe 2
Preisstufe 3
39,30 €
51,90 €
63,80 €
32,00 €
43,00 €
52,00 €
Studi-Ticket1
alle Zonen
1
52,00 €
Ab Wintersemester 2012/2013, gültig bis einschließlich Sommersemester 2015
18,00 € (60 Pkt.)
Kinder
4
6
7
9
Anlagen VHB-Tarifbestimmungen
8
Tageskarte
alle Zonen
Insel Mainau Kombi-Karte
alle Zonen und
Eintritt
10,50 €
23,25 €
Familientageskarte
Insel Mainau Kombi-Karte
alle Zonen
alle Zonen und
Eintritt
15,30 €
44,40 €
Fahrradkarte
Fahrrad-Tageskarte
alle Zonen
Fahrrad-Einzelkarte
alle Zonen
3,50 €
2,50 €
Besondere Entgelte und Gebühren
Erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE)
Ermäßigtes EBE bei fristgerechter Vorlage einer persönlichen Zeitkarte
60,00* €
7,00 €
Entgelt für die Ausstellung eines persönlichen Ersatz-Jahresabonnement
10,002 €
Entgelt für die Änderung eines Jahresabonnements
5,002 €
Entgelt für die Ausstellung einer Ersatzmagnetkarte
5,002 €
Entgelt für die Bearbeitung einer Erstattung
2,00 €
Verunreinigung von Fahrzeugen und Ausstattungsgegenständen, Betriebsanlagen, Betriebseinrichtungen nach Aufwand, mindestens
5,004€
3
Des Weiteren gelten im Verbund die Tarife der aufgeführten Stadtverkehre Anlagen 7 – 11.
Alle Fahrkarten (auch Ersatzkarten) enthalten den z. Zt. gültigen Mehrwertsteuersatz in Höhe von 7%.
*Bis 31. Juli 2015: 40 €.
2
Dem Fahrgast wird der Nachweis gestattet, dass ein Bearbeitungsaufwand überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als das angesetzte Bearbeitungsentgelt.
3
Dem Fahrgast wird der Nachweis gestattet, dass ein Bearbeitungsaufwand überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als der Mindestbeitrag.
4
Dem Fahrgast wird der Nachweis gestattet, dass ein Reinigungsaufwand überhaupt nicht entstanden
oder wesentlich niedriger ist als der Mindestbetrag.
Anlagen VHB-Tarifbestimmungen
Anlage 5
Anerkennung von Sonderangeboten und verbundübergreifenden Angeboten im Tarifverbund Hegau-Bodensee (VHB)
Innerhalb des Geltungsbereichs werden dauernd oder zeitlich begrenzt Angebote von allen
Verkehrsunternehmen des VHB anerkannt:
Baden-Württemberg-Ticket und Baden-Württemberg-Ticket Nacht
Das Baden-Württemberg-Ticket und das Baden-Württemberg-Ticket Nacht werden im gesamten Verbundraum nach den jeweils gültigen Tarifbestimmungen ausgegeben und anerkannt.
Schüler-Ferien-Ticket Baden-Württemberg
Das Schüler-Ferien-Ticket Baden-Württemberg gilt im gesamten Verbundraum nach den jeweils gültigen Tarifbestimmungen.
Monatskarten im Ausbildungsverkehr – Schülermonatskarten –
der Regionalen Tarifkooperation Schwarzwald-Baar-Heuberg RTK (VSB, TUTicket, VVR)
werden im Freizeitverkehr gemäß Ziff. 5.7 auch im gesamten Gebiet der Verkehrsunternehmen Hegau-Bodensee Verbund GmbH (VHB) anerkannt.
Die VHB-Schülermonatskarte plus gilt im Freizeitverkehr im gleichen Umfang im RTKGebiet: VSB (Landkreis Schwarzwald-Baar), TUTicket (Landkreis Tuttlingen) und VVR
(Landkreis Rottweil).
Das AboPlus Baden-Württemberg
Das verbundübergreifende Jahreskartenangebot AboPlus Baden-Württemberg gilt zur Nutzung im VHB wie ein VHB-Jahresabonnement gleicher Gültigkeit. Es gelten die Regelungen
des VHB-Gemeinschaftstarifs zu diesem Angebot entsprechend, soweit sich nicht aus den
AGB der DB AG zum AboPlus Baden-Württemberg in der jeweils gültigen Fassung, insbesondere zu Erwerb, Erstattung, Umtausch, Kündigung und Verlust abweichende Regelungen
ergeben.
Bodensee-Gästepass mit VHB-Logo = VHB-Gästekarte
Der Bodensee-Gästepass mit VHB-Logo wird innerhalb des Verkehrsverbundes HegauBodensee, nach Anlage 2 Teil 1 der Tarifbestimmungen, als VHB-Gästekarte anerkannt.
Darüber hinaus wird die VHB-Gästekarte in der Kooperationszone 33 (VHB/bodo) anerkannt. Die VHB-Gästekarte gilt ausschließlich im Nahverkehr der 2. Klasse. Ausgeschlossen
sind IC, EC, ICE und CIS. Die VHB-Gästekarte gilt ausnahmslos für Personen und ist nicht
übertragbar. Für die Mitnahme von Tieren und Fahrrädern gelten die jeweiligen Tarifregelungen des Verkehrsverbundes bzw. der genutzten Verkehrsunternehmen. Die VHBGästekarte ist nur in Verbindung mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis der Person,
welche auf der VHB-Gästekarte genannt ist, gültig.
Die auf der VHB-Gästekarte genannte Person, muss auch wenn die VHB-Gästekarte als
Familie oder Gruppe genutzt wird, im Fahrzeug persönlich anwesend sein.
Sofern die Anmeldung als Gruppe oder Familie erfolgt ist und einzelne Familien- oder Gruppenmitglieder die VHB-Gästekarte nutzen wollen, erhalten diese bei der jeweiligen lokalen
Kurverwaltung, Tourist-Information oder Rathaus einen Gruppenteilfahrschein.
Die VHB-Gästekarte gilt am Anreisetag nach Ankunft beim Gastgeber (nicht zur Anreise).
Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbundgesellschaft mbh (bodo)
Für die Kooperationszonen 3 und 33 gelten folgende Regelungen: VHB-Fahrscheine für die
Zonen 3 / 33 berechtigen zur Fahrt auf allen Strecken und Linienabschnitten in den bodoZonen 24, 25, 26 und 123 bis jeweils zur letzten Station vor der Grenze zu weiteren bodoZonen.
9
Anlagen VHB-Tarifbestimmungen
10
Bei Fahrten zwischen den VHB-Tarifzonen 1-5 und den bodo-Zonen 24, 25, 26 und 123 gilt
der Tarif des VHB. Im Binnenverkehr der bodo-Zonen 24, 25, 26 und 123 gilt der Tarif des
bodo. Der Ortsteil Ludwigshafen der Gemeinde Bodman-Ludwigshafen liegt auf der Zonengrenze der VHB-Zonen 3 und 33. Tarife des bodo haben in Ludwigshafen keine Gültigkeit.
VHB-Zeitkarten mit Gültigkeit in der VHB-Zone 3 sind ohne Aufpreis in der Kooperationszone 33 gültig. VHB-Monatskarten im Ausbildungsverkehr gelten auch für Personen, deren
Schulort bzw. Ausbildungsort innerhalb der Kooperationszone 33 liegt.
Für das Kombinieren von Zeitkarten zwischen weiteren bodo-Zonen und VHB gelten die bodo-Zone 24 und 123 zwingend als gemeinsame Tarifpunkte VHB/bodo. Anschlussfahrscheinregelungen des bodo-Tarifs sind auf VHB-Zeitkarten nicht anwendbar.
Verkehrsverbund Tuttlingen (TUTicket)
Für alle Fahrten, die im Gebiet des Verkehrsverbundes Hegau-Bodensee beginnen und im
Gebiet des Tarifverbundes TUTicket enden bzw. umgekehrt und ausschließlich über diese
Gebiete führen, werden nachstehende Fahrkartengattungen zum Gemeinschaftstarif
VHB/TUTicket ausgegeben:
• Einzelfahrkarte Erwachsene
• Einzelfahrkarte Kind
• Tages-Ticket Single
• Monats-Ticket
• Monats-Ticket im Ausbildungsverkehr
• Abo-Ticket
Tickets des Gemeinschaftsangebotes sind grundsätzlich persönliche Fahrkarten, übertragbare Fahrkarten sind nicht erhältlich.
Einzelfahrkarte, Monats-Ticket und Abo-Ticket sind wahlweise für die 1. oder
2. Wagenklasse erhältlich.
Das Tages-Ticket Single gilt an einem Tag bis Betriebsschluss für die 2. Klasse für beliebig
viele Fahrten. Tages-Tickets für mehrere Personen sind nicht erhältlich.
Das Monats-Ticket im Ausbildungsverkehr ist nur gültig mit VHB-Basis-Karte, auch im TUTicket. Voraussetzung ist ein Schul-/Ausbildung-/Studienort innerhalb von VHB bzw. TUTicket.
Für das VHB-Tarifgebiet gelten die Bestimmungen des VHB-Schüler-Monats-Tickets plus.
Bei Monats- und Abo-Tickets gelten die Mitnahmeregelungen des jeweils befahrenen Verbundgebietes. Darüber hinaus gilt für Abo-Tickets, die von der TUTicket-Geschäftsstelle
ausgegeben werden, die Wochenendregelung nach TUTicket-Tarif, sofern der Wohnsitz des
Karteninhabers im Landkreis Tuttlingen liegt.
Es gilt die Preistafel VHB/TUTicket. Gewählte Zonen müssen zusammenhängend und plausibel sein.
Fahrkarten zum Gemeinschaftstarif werden im Geltungsbereich vertrieben durch DB Vertrieb
GmbH (Automaten, Schalter), Ringzug und TUTicket-Geschäftsstelle. Verkauf innerhalb
VHB zudem durch Firma Schmidbauer sowie KundenCenter SBG SüdbadenBus GmbH. In
den Bussen der SBG wird der durchgängige Verkauf im Laufe 2015 ermöglicht; in den Bussen der DBZugBus Regionalverkehr Alb Bodensee GmbH (RAB) ist ausschließlich das Tages-Ticket erhältlich.
Möglichkeiten der Kombination von Verbundfahrkarten:
•
Eine VHB-Zeitkarte berechtigt in Kombination mit einer TUTicket-Fahrkarte zu verbundüberschreitenden Fahrten zwischen VHB und TUTicket. Umgekehrt berechtigt
eine Zeitkarte nach TUTicket-Tarif in Kombination mit einer VHB-Fahrkarte zu verbundüberschreitenden Fahrten. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass die gelösten
Zonen gemäß Zonenplan VHB/TUTicket angrenzend sind. Für Fahrkarten zum 3erTarif mit TUTicket-Zonen gelten diese Kombinationsmöglichkeiten mit VHB-Tickets
analog. (Der 3er-Tarif gilt auf Fahrten zwischen VVR, TUTicket und VSB.)
•
Studierende mit Ausbildungsort innerhalb des VHB sind zur Nutzung der TUTicketStudentenCard berechtigt. Dieses ist grundsätzlich bei der TUTicket-Geschäftsstelle
Anlagen VHB-Tarifbestimmungen
11
zu beantragen. Studierende mit Ausbildungsort innerhalb TUTicket sind mit gültiger
VHB-Basis-Karte berechtigt, Schüler-Tickets zum VHB-Tarif zu nutzen.
•
Für die Kombination mit einer Zeitkarte gilt des Weiteren: Fahrkarten zum VHB-Tarif
können außerhalb des VHB-Verbundgebietes nur über HandyTicket Deutschland erworben werden, erhältlich sind ausschließlich Einzelfahrkarten und Tages-Tickets.
TUTicket-Fahrkarten sind innerhalb VHB nur im bedienten Verkauf der DB Reisezentren erhältlich, jedoch nicht im Video-Reisezentrum Engen.
Preistafel (€)
Anzahl Zonen
VHB + TUT /
TUT + VHB
1 + 1 Zonen
1 + 2 Zonen
1 + 3 Zonen
1 + alle Zonen
2 + 2 Zonen
2 + 3 Zonen
2 + alle Zonen
3 + 3 Zonen
3 + alle Zonen
alle + alle Zonen
Einzelfahrkarte
Kind
Erwachsene
1.Kl.
1.Kl.
2.Kl.
2.Kl.
5,70
7,45
2,40
4,15
6,45
8,60
2,80
4,95
7,15
9,75
5,85
3,25
7,95
3,80
6,95 11,10
7,15
9,75
3,25
5,85
7,85
3,65
6,70 10,90
8,70
4,20
7,70 12,25
8,50
4,05
7,65 12,10
9,35
4,60
8,70 13,45
5,15 10,20
9,70 14,75
TagesTicket
2.Kl.
Monat
Schüler
2.Kl.
15,10
56,20
67,70
80,50
79,20
92,00
104,80
Monat
Erwachsene
1.Kl.
2.Kl.
72,40
88,40
105,10
104,40
121,10
137,70
123,80
145,00
167,00
166,10
188,20
210,20
Abo
Erwachsene
1.Kl.
2.Kl.
60,40
73,70
87,60
86,90
100,90
114,80
103,30
120,80
139,30
138,30
156,80
175,30
Zonenplan
Tarifverbund Ostwind
Für den grenzüberschreitenden Verkehr von und zum Tarifverbund OSTWIND (CH) steht
das Kombi-Ticket VHB/OTV als gemeinsames Angebot der Tarifverbünde VHB und
OSTWIND zur Verfügung. Es gelten die Bestimmungen des Kombi-Tarifs VHB/OTV, die gesondert veröffentlicht sind.
Anlagen VHB-Tarifbestimmungen
12
Anlage 6
Tarif Tageskarte Euregio Bodensee
Siehe www.euregiokarte.com/preise.
Die Gültigkeit der Anlagen 7 bis 11 beschränkt sich auf den Stadtverkehr des jeweiligen Unternehmens.
Anlage 7
Stadtverkehr Konstanz GmbH: Tarif- und Beförderungsbestimmungen
Anlagen VHB-Tarifbestimmungen
13
14
Anlagen VHB-Tarifbestimmungen
Anlagen VHB-Tarifbestimmungen
15
16
Anlagen VHB-Tarifbestimmungen
Anlagen VHB-Tarifbestimmungen
17
18
Anlagen VHB-Tarifbestimmungen
Anlagen VHB-Tarifbestimmungen
19
Anlagen VHB-Tarifbestimmungen
20
Anlage 8
Stadtverkehr Singen: Preistafel und ergänzende Bestimmungen
Anlagen VHB-Tarifbestimmungen
Anlage 9
Stadtverkehr Radolfzell GmbH: Preistafel und ergänzende
Bestimmungen
21
22
Anlagen VHB-Tarifbestimmungen
Anlagen VHB-Tarifbestimmungen
Anlage 10
23
Sondertarif Stadtbus Engen
Für Fahrten innerhalb der Kernstadt und zwischen der Kernstadt und den Stadtteilen (Anselfingen, Bargen, Biesendorf, Bittelbrunn, Neuhausen, Stetten, Talmühle, Welschingen, Zimmerholz) sowie zwischen den Stadtteilen untereinander gelten die Tarifbestimmungen und
Beförderungsbedingungen des VHB und folgende zusätzliche Regelungen (City-Tarif).
1. Kernstadt und Stadtteile innerorts
Fahrausweise für einfache Fahrt=
=
1,10 € (ermäßigt: 1,00 €)
Monatskarte
Monatskarte im Ausbildungsverkehr/Schülermonatskarte
Schüler-Geschwisterkarte
=
=
=
Jahreskarte im Ausbildungsverkehr/Schülerjahreskarte
Jahreskarte Erwachsene
= 150,00 €
= 169,00 €
16,90 €
15,00 €
11,00 €
2. Zwischen der Kernstadt und den Stadtteilen sowie zwischen den Stadtteilen
Fahrausweis für einfache Fahrt
Umweltpunktekarte
=
2,10 € (ermäßigt: 1,20 €)
= 7 Punkte (ermäßigt: 4)
Zeitkarten sind als VHB-Tarif erhältlich.
Anlage 11
Sondertarif Kernstadt Stockach
Für Fahrten innerhalb der Kernstadt Stockach gelten die Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des VHB und folgende zusätzliche Regelung (City-Tarif)
Fahrausweise für einfache Fahrt = 1,25 EUR (1/2 = 0,65 EUR)
Anlagen VHB-Tarifbestimmungen
24
Anlage 12
Tarifbestimmungen Kombi-Ticket VHB / FlexTax
Tarifbestimmungen des
Verkehrsverbundes Hegau-Bodensee
(VHB)
und des
Tarifverbundes Schaffhausen (TVSH)
Ausgabe und Benutzung des Kombi-Tickets VHB/FlexTax
Verkehrsverbund Hegau-Bodensee
Tarifverbund Schaffhausen
Geschäftsstelle
Ebnatstrasse 145
Eisenbahnstrasse 3
D - 78315 Radolfzell
Gültig ab 01.04.2015
CH - 8207 Schaffhausen
A 12
A 12
Anlagen VHB-Tarifbestimmungen
INHALTSVERZEICHNIS
1
Vorbemerkungen
1.1
Tarifbestimmungen
1.2
Abgrenzung
2
Allgemeine Bestimmungen
2.1
Fahrkartenangebot
2.2
Preise
2.3
Ausgabe
2.4
Gültigkeit
2.5
Erstattung und Ersatz
3
Anwendungsbereich
3.1
Übersichtsplan des Geltungsbereiches
4
Fahrpreistafel
25
Anlagen VHB-Tarifbestimmungen
26
1
Vorbemerkungen
1.1
Tarifbestimmungen
1.1.1
Das Kombi-Ticket VHB/FlexTax (Kombi-Ticket) ist eine gemeinsame Fahrkarte des
Verkehrsverbundes Hegau-Bodensee (VHB) und des Tarifverbundes Schaffhausen
(TVSH).
1.1.2
Es gelten diese Tarifbestimmungen und, soweit sie keine Regelungen treffen, die Tarifbestimmungen des jeweiligen Verbundes.
Es sind dies insbesondere:
•
die Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbundes
Hegau-Bodensee
•
der Verbundtarif Region Schaffhausen (Tarif 651.9)
1.2
Abgrenzung
1.2.1
Für alle Fahrten, die im Gebiet des Verkehrsverbundes Hegau-Bodensee beginnen
und im Gebiet des Tarifverbundes Schaffhausen enden bzw. umgekehrt und ausschließlich über diese Gebiete führen, werden nur Kombi-Tickets ausgegeben. Ausnahme siehe Punkt 2.5.
1.2.2
Das Kombi-Ticket berechtigt zur Benutzung des gesamten fahrplanmäßigen Angebots (ohne Fernverkehr) innerhalb der auf der Fahrkarte eingetragenen Tarifzonen in
den Gebieten des VHB und TVSH.
1.2.3
Bei Fahrten, die über die Grenze der Verbundgebiete des VHB und TVSH führen,
sind Kombi-Tickets nur gültig ab und bis zum letzten fahrplanmäßigen Halteort innerhalb des Geltungsbereiches.
1.2.4
Nachtzuschläge sind nicht im Kombi-Ticket enthalten und müssen separat bezahlt
werden. In speziellen Nachtbussen der beteiligten Verkehrsunternehmen werden die
Kombi-Tickets nicht anerkannt.
A 12
Anlagen VHB-Tarifbestimmungen
A 12
2
Allgemeine Bestimmungen
2.1
Fahrkartenangebot
2.1.1
Es werden folgende persönliche Kombi-Tickets für die 2. Klasse ausgegeben:
•
•
5
Monatskarten für:
-
Erwachsene
-
Schüler
Jahresabonnemente für:
-
Erwachsene
2.2
Preise
2.2.1
Die aktuellen Fahrpreise (inkl. Mehrwertsteuer) sind in der jeweils gültigen Fahrpreistafel (Anlage 2) enthalten.
2.2.2
Für Hunde ist der Fahrpreis für Erwachsene zu entrichten. Kleine Hunde in Behältnissen werden unentgeltlich befördert.
2.3
Ausgabe
2.3.1
Das Kombi-Ticket wird im TVSH grundsätzlich mit einer Grundkarte ausgegeben. Im
VHB erfolgt die Ausgabe des Kombi-Tickets ohne Grundkarte. Monatskarten und
Jahresabonnements für Erwachsene sind frei erhältlich.
2.3.2
Kombi-Tickets für Schüler werden nur gegen Vorlage einer gültigen VHB-Basiskarte
ausgegeben, auch im TVSH. Studenten weisen sich mit ihrem gültigen Studentenausweis aus. Eine Basiskarte ist für Studenten nicht erforderlich.
2.3.3
Im TVSH wird das Kombi-Ticket von der Ticketeria Schaffhausen und dem DBReisezentrum Schaffhausen ausgegeben.
Monatskarten werden im VHB im bedienten Verkauf an den Bahnhöfen ausgegeben.
Das Jahresabonnement wird durch die Geschäftsstelle des VHB ausgegeben und
nimmt am Lastschriftverfahren teil. Der Bestellschein mit Ermächtigung zum Einzug
von Forderungen mittels Lastschrift muss zum 10. des Vormonats bei einem Mitgliedsunternehmen des VHB vorliegen. Dies gilt für Änderungen sowie Kündigungen
27
Anlagen VHB-Tarifbestimmungen
28
entsprechend. Das Jahresabonnement kommt mit Zusendung der Jahreskarte zustande.
2.3.4
In den Zügen und Bussen werden keine Kombi-Tickets ausgegeben.
2.4
Gültigkeit
2.4.1
Auf den Kombi-Tickets müssen die gelösten Zonen, die Geltungsdauer und der Vorund Zuname (ausgeschrieben und leserlich) aufgeführt sein.
2.4.2
Die Kombi-Tickets können für einen Kalendermonat oder für ein Jahr (ab jedem
1. eines Monats) ausgestellt werden. Innerhalb der eingetragenen VHB-Zonen gelten
Kombi-Tickets darüber hinaus bis zum folgenden Werktag. Ist dieser ein Samstag,
gelten die Tickets bis zum nächstfolgenden Werktag.
2.4.3
Das im TVSH ausgegebene Kombi-Ticket gilt nur mit der Grundkarte. Das im VHB
ausgegebene Kombi-Ticket gilt nur in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis.
2.5
Gültige Fahrausweiskombinationen
Inhaber eines Generalabonnements oder Z-Passes benötigen für die Fahrten ins
VHB-Gebiet kein Kombi-Ticket VHB/FlexTax, sondern eine gültige VHB-Monats- oder Jahreskarte mit den zu befahrenen Zonen.
2.6
Erstattung und Ersatz
2.6.1
Anträge für Erstattung und Ersatz sind an die jeweilige Ausgabestelle des KombiTickets zu stellen und werden nach deren Verbundbestimmungen sinngemäß bearbeitet.
5
Sprachgebrauch: D: Monatskarte = CH: Abonnemente
A 12
Anlagen VHB-Tarifbestimmungen
A 12
Anlage 1 Tarifbestimmungen Kombi-Ticket VHB / FlexTax
3
3.1
Anwendungsbereich
Übersichtsplan von VHB und TVSH
29
Anlagen VHB-Tarifbestimmungen
30
Anlage 2 Tarifbestimmungen Kombi-Ticket VHB / FlexTax
4
Preistabellen
Anlage 3 Tarifbestimmungen Kombi-Ticket VHB / FlexTax
A 12
Anlagen VHB-Tarifbestimmungen
Anlage 13
Diese Anlage ist bis auf weiteres ohne Inhalt. Die hier vormals aufgeführten Tarifbestimmungen Kombi-Ticket VHB/OTV sind neu gesondert veröffentlicht.
31
Anlagen VHB-Tarifbestimmungen
32
Anlage 14
Allgemeine Geschäftsbedingungen HandyTicket Deutschland
Anlagen VHB-Tarifbestimmungen
33
34
Anlagen VHB-Tarifbestimmungen
Anlagen VHB-Tarifbestimmungen
35
36
Anlagen VHB-Tarifbestimmungen
Anlagen VHB-Tarifbestimmungen
37
38
Anlagen VHB-Tarifbestimmungen
Anlagen VHB-Tarifbestimmungen
39
40
Anlagen VHB-Tarifbestimmungen