Nachtrag Nr. 2

Kiri Fonds III
Spanien
Nachtrag Nr. 2
We Grow
Investition in den schnellsten
Edelholzbaum der Welt
Nachtrag Nr. 2 gemäß § 11 VermAnlG der WeGrow GmbH vom 31. März 2015 zum bereits veröffentlichten
Verkaufsprospekt vom 17. März 2014 in der Fassung des Nachtrages Nr. 1 vom 31. März 2014 betreffend
das öffentliche Angebot von Kommanditanteilen an der KiriFonds III Spanien GmbH & Co. KG
Die WeGrow GmbH ist Anbieterin der mit dem bereits veröffentlichten Verkaufsprospekt vom 17. März 2014 in der Fassung des Nachtrages Nr. 1 vom 31. März 2014 öffentlich angebotenen Kommanditanteilen an der KiriFonds III Spanien
GmbH & Co. KG (im Folgenden auch „Emittentin“ oder „Fondsgesellschaft“ genannt). Die WeGrow GmbH gibt folgende
Veränderungen im Hinblick auf den bereits veröffentlichten Verkaufsprospekt vom 17. März 2014 in der Fassung des
Nachtrages Nr. 1 vom 31. März 2014 betreffend das öffentliche Angebot von Kommanditanteilen an der KiriFonds III
Spanien GmbH & Co. KG bekannt:
Die nachstehend aufgeführten Abschnitte ersetzen im dargestellten Umfang die entsprechenden Passagen im Verkaufsprospekt vom 17. März 2014 in der Fassung des Nachtrages Nr. 1 vom 31. März 2014. Im Übrigen behalten die
Ausführungen des Verkaufsprospektes vom 17. März 2014 in der Fassung des Nachtrages Nr. 1 vom 31. März 2014 zu
einer Beteiligung an der KiriFonds III Spanien GmbH & Co. KG in vollem Umfang ihre Geltung.
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Nachtrag Nr. 2 KiriFonds III Spanien
1. Getätigte Investitionen
Die Fondsgesellschaft hat im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit und zur Realisierung der Anlageobjekte zum Zeitpunkt
des Nachtrages Nr. 2 folgende Verträge geschlossen:
a) Erste konkrete Fläche in Spanien
Mit Abschluss des Landpachtvertrages vom 30. März 2015
hat die Fondsgesellschaft ihre erste Plantagen-Fläche mit
insgesamt 33.080 m² am Standort La Portella zu einem
jährlichen Pachtzins von Euro 300,- pro Hektar und Jahr
für die Mindestdauer von 10 Jahren angepachtet.
Weniger als zwei Autofahrstunden von Barcelona entfernt,
direkt vor den Ausläufern der Pyrenäen, liegt die erste
Plantagen-Fläche des KiriFonds III Spanien: Die Finca La
Portella.
Die 33 Hektar große Fläche wurde direkt von der Gemeinde La Portella langfristig zu einem festen Pachtzins
gepachtet. Ursprünglich als Pappel-Plantage genutzt, wird
die Fläche aktuell für die anstehende Bepflanzung mit den
Kiri-Bäumen der Fondsgesellschaft vorbereitet. Der Bürgermeister, Miquel Carlos Català i Visa, der den Pachtvertrag
persönlich unterschrieb, freut sich auf eine langfristige und
nachhaltige Kooperation mit dem KiriFonds.
Mit dieser Investition hat die Fondsgesellschaft mit dem
geplanten Aufbau des Flächenportfolios begonnen. Aktuell laufen die Vorbereitungen für die Aufnahme weiterer
konkreter Produktionsflächen an Standorten in Nord- und
Zentralspanien.
Finca La Portella
Neue Plantagen-Fläche
Ebro
Duero
Barcelona
Tajo
2
Madrid
Nachtrag Nr. 2 KiriFonds III Spanien
b) Erwerb von Kiribaum-Jungpflanzen
Die Fondsgesellschaft und die WeGrow GmbH haben am
10. Juli 2014 den anvisierten Vertrag über den Erwerb von
35.000 Kiribaum-Jungpflanzen zu einem Erwerbspeis von
Euro 190.050,- abgeschlossen. Die Auslieferung wird für
die Bepflanzung der neuen Fonds-Standorte vorbereitet.
c) Änderungen im Verkaufsprospekt
Aufgrund der vorstehenden Ausführungen ändern sich die
folgenden Prospektabschnitte:
aa) Abschnitt „Realisierungsgrad“ auf Seite 41 des Verkaufsprospektes
Der unter Abschnitt „Realisierungsgrad“ auf Seite 41 des
Verkaufsprospektes abgebildete Absatz
„Bis zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung wurde
bereits ein entsprechender Vertrag vom 4. Dezember
2013 über Projektentwicklung, Projektmanagement
und operative Bewirtschaftung zwischen der Fondsgesellschaft und der WeGrow Bewirtschaftungs-GmbH
geschlossen. Dieser ist inhaltlich auf den Seiten 70
ff. des vorliegenden Prospektes dargestellt. Darüber
hinaus wurden bereits mehrere potentielle Anbauflächen hinsichtlich ihrer Eignung unter anderem durch
Vor-Ort-Bodenbeprobungen und Flächenaufnahmen
bewertet. Zum Zeitpunkt der Prospekterstellung werden konkrete Vertragsverhandlungen über mehrere
geeignete Anbauflächen geführt.“
wird durch die Angaben unter Punkt 1. a) und 1. b) ergänzt.
bb) Abschnitt „ Inhalt wesentlicher Verträge“ auf der Seite
68ff. des Verkaufsprospektes
Der Abschnitt „Inhalt wesentlicher Verträge“ auf der Seite
68ff. des Verkaufsprospektes wird durch die Angaben unter
Punkt 1.a) und 1.b) ergänzt.
Jungpflanzen für die Kiri-Plantagen
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Nachtrag Nr. 2 KiriFonds III Spanien
2. Platzierungsstand
Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Nachtrags Nr. 2 wurden
Kommanditanteile mit einem Gesamtvolumen von Euro
3.423.000,- ausgegeben, wovon Einlagen in Höhe von
Euro 3.190.000,- vollständig eingezahlt wurden.
Entsprechend des Platzierungsstandes hat die Fondsgesellschaft mit den vorbenannten Investitionen bereits
begonnen. Vor dem Hintergrund, dass die Vollplatzierung
des Fonds noch nicht erfolgt ist, wird es nach dem aktuellen Planungsstand – eine Vollplatzierung bis zum 31.
Dezember 2015 vorausgesetzt – voraussichtlich zu einer
Verschiebung der Realisierung der gesamten Investitionsphase um eine Vegetationsperiode kommen. Bis auf diese
zeitliche Verschiebung werden zum jetzigen Zeitpunkt keine
wesentlichen Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaftlichkeit des Fonds erwartet.
3. Verlängerung der Zeichnungsfrist
Gemäß § 8 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages der KiriFonds III Spanien GmbH & Co. KG ist die geschäftsführende Komplementärin, die WeGrow Beteiligungs-GmbH,
berechtigt, einmal oder mehrmalig die Zeichnungsfrist um
insgesamt maximal 24 Monate zu verlängern, ohne dass
es hierzu eines Beschlusses der übrigen Gesellschafter
bedarf. Mit Beschluss vom 02. März 2015 hat die WeGrow
Beteiligungs-GmbH diese Ermächtigung genutzt und die
Zeichnungsfrist bis zum 31. Dezember 2015 verlängert.
Aufgrund der vorstehenden Ausführungen ändern sich
folgende Prospektabschnitte:
a) Abschnitt „ Zeichnungsfrist“ auf Seite 21 des
­Verkaufsprospektes
Der unter dem Abschnitt „Zeichnungsfrist“ auf Seite 21
des Verkaufsprospektes abgebildete Satz
„Die Zeichnungsfrist endet mit Vollplatzierung der
Kommanditanteile, jedoch spätestens am 31. März
2015.“
wird geändert und lautet nunmehr:
„Die Zeichnungsfrist endet mit Vollplatzierung der
Kommanditanteile, jedoch spätestens am 31. Dezember 2015.“
b) Abschnitt „Zeichnungsfrist, Schließungsmöglichkeit“ auf
Seite 27 des Verkaufsprospektes
Der unter dem Abschnitt „Zeichnungsfrist, Schließungsmöglichkeit“ auf Seite 27 des Verkaufsprospektes abgebildete Absatz
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„Die Zeichnungsfrist endet mit Vollplatzierung der
Kommanditanteile, jedoch spätestens am 31. März
2015.“
wird geändert und ergänzt. Er lautet nunmehr:
„Die Zeichnungsfrist endet mit Vollplatzierung der
Kommanditanteile, jedoch spätestens am 31. Dezember 2015. Durch Beschluss vom 02. März 2015
hat die Komplementärin die Ermächtigung gemäß
§ 8 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages genutzt und
die Zeichnungsfrist vom 31. März 2015 auf den 31.
Dezember 2015 verlängert.“
c) Abschnitt „Ermächtigung(en) zu Kapitalmaßnahmen“ auf
Seite 91 des Verkaufsprospektes
Der unter dem Abschnitt „Ermächtigungen zu Kapitalmaßnahmen“ auf Seite 91 des Verkaufsprospektes abgebildete
Satz
„Die Komplementärin der Fondsgesellschaft ist gemäß
Gesellschaftsvertrages unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB ermächtigt, im Namen
und Wirkung für alle Gesellschafter sowie ohne das
Erfordernis eines Beschlusses der übrigen Gesellschafter, bis zur Vollplatzierung, spätestens bis zum
31. März 2015 (Zeichnungsfrist) weitere Kommanditisten in die Gesellschaft aufzunehmen und hierdurch
das Kommanditkapital einmalig oder mehrmalig von
Euro 15.000,- um bis zu Euro 7.500.000,- auf bis zu
Euro 7.515.000,- zu erhöhen und ein Agio zu vereinbaren.“
wird geändert und ergänzt. Er lautet nunmehr:
„Die Komplementärin der Fondsgesellschaft ist gemäß
Gesellschaftsvertrages unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB ermächtigt, im Namen
und Wirkung für alle Gesellschafter sowie ohne das
Erfordernis eines Beschlusses der übrigen Gesellschafter, bis zur Vollplatzierung, spätestens bis zum 31.
Dezember 2015 (Zeichnungsfrist) weitere Kommanditisten in die Gesellschaft aufzunehmen und hierdurch
das Kommanditkapital einmalig oder mehrmalig von
Euro 15.000,- um bis zu Euro 7.500.000,- auf bis zu
Euro 7.515.000,- zu erhöhen und ein Agio zu vereinbaren. Durch Beschluss vom 02. März 2015 hat die
Komplementärin die Ermächtigung gemäß § 8 Abs.
3 des Gesellschaftsvertrages genutzt und die Zeichnungsfrist vom 31. März 2015 auf den 31. Dezember
2015 verlängert.“
Nachtrag Nr. 2 KiriFonds III Spanien
d) Abschnitt „Frist für Informationen bzw. das Angebot“ auf
Seite 145 des Verkaufsprospektes
„Geschäftsanschrift: Kornkamp 2, 26605 Aurich“
wird geändert und lautet nunmehr:
Der unter dem Abschnitt „Frist für Informationen bzw.
das Angebot“ auf Seite 145 des Verkaufsprospektes abgebildete Satz
„Die Zeichnungsfrist endet mit Vollplatzierung der
Kommanditanteile, jedoch spätestens am 31. März
2015.“
„Geschäftsanschrift: Kornkamp 52, 26605 Aurich“
c) Abschnitt „Gründungsgesellschafter“ auf Seite 91 des
Verkaufsprospektes
Der unter dem Abschnitt „Gründungsgesellschafter“ auf der
Seite 91 des Verkaufsprospektes abgebildete Satz
wird geändert und ergänzt. Er lautet nunmehr:
„Die Zeichnungsfrist endet mit Vollplatzierung der
Kommanditanteile, jedoch spätestens am 31. Dezember 2015. Durch Beschluss vom 02. März 2015
hat die Komplementärin die Ermächtigung gemäß
§ 8 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages genutzt und
die Zeichnungsfrist vom 31. März 2015 auf den 31.
Dezember 2015 verlängert.“
4. Änderung der Geschäftsanschrift der
SG-Treuhand GmbH
Die SG-Treuhand GmbH ist seit dem 16.März 2015 unter
Kornkamp 52, 26605 Aurich geschäftsansässig.
Aufgrund der vorstehenden Ausführungen ändern sich
folgende Prospektabschnitte:
a) Abschnitt „Unterlagen“ auf der Seite 27 des
­Verkaufsprospektes
Der unter dem Abschnitt „Unterlagen“ auf Seite 27 des
Verkaufsprospektes abgebildete Satz
„Der Verkaufsprospekt, etwaige Nachträge, das Vermögensanlagen-Informationsblatt sowie der letzte
veröffentlichte Jahresabschluss und der Lagebericht
werden zur kostenlosen Ausgabe bei der Zahlstelle
SG-Treuhand GmbH, Kornkamp 2, 26605 Aurich bereitgehalten.“
„Die SG-Treuhand GmbH als Gründungsgesellschafterin
und Gesellschafterin der Emittentin zum Zeitpunkt
der Prospektaufstellung ist unter Kornkamp 2, 26605
Aurich, geschäftsansässig.“
wird geändert und lautet nunmehr:
„Die SG-Treuhand GmbH als Gründungsgesellschafterin
und Gesellschafterin der Emittentin zum Zeitpunkt der
Prospektaufstellung ist unter Kornkamp 52, 26605
Aurich, geschäftsansässig.“
d) Abschnitt „Treuhandkommanditistin“ auf Seite 93 des
Verkaufsprospektes
Der unter dem Abschnitt „Treuhandkommanditistin“ auf
Seite 93 des Verkaufsprospektes abgebildete Satz
„Treuhandkommanditistin (im Folgenden auch „Treuhänderin“) der Emittentin ist die SG-Treuhand GmbH
mit Sitz in Aurich (Geschäftsanschrift: Kornkamp 2,
26605 Aurich).“
wird geändert und lautet nunmehr:
„Treuhandkommanditistin (im Folgenden auch „Treuhänderin“) der Emittentin ist die SG-Treuhand GmbH
mit Sitz in Aurich (Geschäftsanschrift: Kornkamp 52,
26605 Aurich).“
e) Abschnitt „Zahlungen und Zahlstelle für Auszahlungen an
die Anleger“ auf Seite 101 des Verkaufsprospektes
wird geändert und lautet nunmehr:
„Der Verkaufsprospekt, etwaige Nachträge, das Vermögensanlagen-Informationsblatt sowie der letzte
veröffentlichte Jahresabschluss und der Lagebericht
werden zur kostenlosen Ausgabe bei der Zahlstelle
SG-Treuhand GmbH, Kornkamp 52, 26605 Aurich bereitgehalten.“
b) Abschnitt „Weitere Partner – SG-Treuhand GmbH“ auf
Seite 66 des Verkaufsprospektes
Der unter dem Abschnitt „Weitere Partner – SG-Treuhand
GmbH“ auf Seite 66 des Verkaufsprospektes abgebildete
Abschnitt
Der unter dem Abschnitt „Zahlungen und Zahlstelle für
Auszahlungen an die Anleger“ auf Seite 101 des Verkaufsprospektes abgebildete Satz
„Die bestimmungsgemäßen Zahlungen an den Anleger (Auszahlung der Gewinnausschüttungen und
Entnahmen sowie von Abfindungsguthaben) führt die
Zahlstelle SG-Treuhand GmbH (Geschäftsanschrift:
Kornkamp 2, 26605 Aurich) in eigener Durchführung
aus.“
wird geändert und lautet nunmehr:
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Nachtrag Nr. 2 KiriFonds III Spanien
„Die bestimmungsgemäßen Zahlungen an den Anleger (Auszahlung der Gewinnausschüttungen und
Entnahmen sowie von Abfindungsguthaben) führt die
Zahlstelle SG-Treuhand GmbH (Geschäftsanschrift:
Kornkamp 52, 26605 Aurich) in eigener Durchführung aus.“
„Das einzige Mitglied der Geschäftsführung des
Treuhänders ist Herr Matthias Abel. Er ist unter der
Geschäftsanschrift Kornkamp 52, 26605 Aurich, geschäftsansässig. Als Mitglied der Geschäftsführung
des Treuhänders hat er keine Funktion bei der Emittentin.
f) Abschnitt „Beitrittsantrag“ auf Seite 102 des
­Verkaufsprospektes
h) Abschnitt „Beitrittsantrag“ auf Seite 115 des
­Verkaufsprospektes
Der unter dem Abschnitt „Beitrittsantrag“ auf Seite 102
des Verkaufsprospektes abgebildete Satz
Der unter dem Abschnitt „Beitrittsantrag“ auf Seite 115
des Verkaufsprospektes abgebildete Absatz
„Die Beteiligung des Anlegers kommt mit rechtsverbindlicher Annahme seiner Beitrittserklärung und des
Verwaltungsvertrages durch die SG-Treuhand GmbH,
Kornkamp 2, 26605 Aurich, vertreten durch die Komplementärin, wirksam zustande.“
Füllen Sie den Beitrittsantrag vollständig aus und
senden Sie ein Exemplar des Beitrittsantrages unterschrieben an:
wird geändert und lautet nunmehr:
„Die Beteiligung des Anlegers kommt mit rechtsverbindlicher Annahme seiner Beitrittserklärung und des
Verwaltungsvertrages durch die SG-Treuhand GmbH,
Kornkamp 52, 26605 Aurich, vertreten durch die Komplementärin, wirksam zustande.“
Des Weiteren wird der unter dem Abschnitt „Beitrittsantrag“
auf Seite 102 des Verkaufsprospektes abgebildete Satz
„Die Stelle, die Zeichnungen oder auf den Erwerb
von Anteilen oder Beteiligungen gerichtete Willenserklärungen des Publikums entgegennimmt, ist die
SG-Treuhand GmbH, Kornkamp 2, 26605 Aurich.“
geändert und lautet nunmehr:
KiriFonds III Spanien GmbH & Co. KG
c/o SG-Treuhand GmbH
Kornkamp 2
26605 Aurich
wird geändert und lautet nunmehr:
Füllen Sie den Beitrittsantrag vollständig aus und
senden Sie ein Exemplar des Beitrittsantrages unterschrieben an:
KiriFonds III Spanien GmbH & Co. KG
c/o SG-Treuhand GmbH
Kornkamp 52
26605 Aurich
5. Unterschrift
Bonn, den 31. März 2015
„Die Stelle, die Zeichnungen oder auf den Erwerb
von Anteilen oder Beteiligungen gerichtete Willenserklärungen des Publikums entgegennimmt, ist die
SG-Treuhand GmbH, Kornkamp 52, 26605 Aurich.“
g) Abschnitt „§ 12 Absatz 6 i.V.m. Absatz 1 Nr. 1 VermVerkProspV“ auf Seite 108 des Verkaufsprospektes
Allin Beatrice Gasparian
Geschäftsführerin WeGrow GmbH
Der unter Abschnitt 㤠12 Absatz 6 i.V.m. Absatz 1 Nr. 1
VermVerkProspV“ auf Seite 108 des Verkaufsprospektes
abgebildete Satz
„Das einzige Mitglied der Geschäftsführung des
Treuhänders ist Herr Matthias Abel. Er ist unter der
Geschäftsanschrift Kornkamp 2, 26605 Aurich, geschäftsansässig. Als Mitglied der Geschäftsführung
des Treuhänders hat er keine Funktion bei der Emittentin.
wird geändert und lautet nunmehr:
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Peter Diessenbacher
Geschäftsführer WeGrow GmbH
Nachtrag Nr. 2 KiriFonds III Spanien
Widerrufsbelehrung gemäß § 11 Absatz 2 VermAnlG
Nach § 11 Absatz 2 Vermögensanlagengesetz können Anleger, die vor der Veröffentlichung des Nachtrags eine
auf den Erwerb oder die Zeichnung der Vermögensanlage gerichtete Willenserklärung abgegeben haben, diese
innerhalb einer Frist von zwei Werktagen nach Veröffentlichung des Nachtrags widerrufen, sofern noch keine
Erfüllung eingetreten ist. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform gegenüber
SG-Treuhand GmbH,
Kornkamp 52,
26605 Aurich
E-Mail: [email protected]
Fax: +49 (0)4941 6049725
zu erklären. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
Ihre SG-Treuhand GmbH
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Nachtrag Nr. 2 KiriFonds III Spanien
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