Kiri Fonds III Spanien Nachtrag Nr. 2 We Grow Investition in den schnellsten Edelholzbaum der Welt Nachtrag Nr. 2 gemäß § 11 VermAnlG der WeGrow GmbH vom 31. März 2015 zum bereits veröffentlichten Verkaufsprospekt vom 17. März 2014 in der Fassung des Nachtrages Nr. 1 vom 31. März 2014 betreffend das öffentliche Angebot von Kommanditanteilen an der KiriFonds III Spanien GmbH & Co. KG Die WeGrow GmbH ist Anbieterin der mit dem bereits veröffentlichten Verkaufsprospekt vom 17. März 2014 in der Fassung des Nachtrages Nr. 1 vom 31. März 2014 öffentlich angebotenen Kommanditanteilen an der KiriFonds III Spanien GmbH & Co. KG (im Folgenden auch „Emittentin“ oder „Fondsgesellschaft“ genannt). Die WeGrow GmbH gibt folgende Veränderungen im Hinblick auf den bereits veröffentlichten Verkaufsprospekt vom 17. März 2014 in der Fassung des Nachtrages Nr. 1 vom 31. März 2014 betreffend das öffentliche Angebot von Kommanditanteilen an der KiriFonds III Spanien GmbH & Co. KG bekannt: Die nachstehend aufgeführten Abschnitte ersetzen im dargestellten Umfang die entsprechenden Passagen im Verkaufsprospekt vom 17. März 2014 in der Fassung des Nachtrages Nr. 1 vom 31. März 2014. Im Übrigen behalten die Ausführungen des Verkaufsprospektes vom 17. März 2014 in der Fassung des Nachtrages Nr. 1 vom 31. März 2014 zu einer Beteiligung an der KiriFonds III Spanien GmbH & Co. KG in vollem Umfang ihre Geltung. 1 Nachtrag Nr. 2 KiriFonds III Spanien 1. Getätigte Investitionen Die Fondsgesellschaft hat im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit und zur Realisierung der Anlageobjekte zum Zeitpunkt des Nachtrages Nr. 2 folgende Verträge geschlossen: a) Erste konkrete Fläche in Spanien Mit Abschluss des Landpachtvertrages vom 30. März 2015 hat die Fondsgesellschaft ihre erste Plantagen-Fläche mit insgesamt 33.080 m² am Standort La Portella zu einem jährlichen Pachtzins von Euro 300,- pro Hektar und Jahr für die Mindestdauer von 10 Jahren angepachtet. Weniger als zwei Autofahrstunden von Barcelona entfernt, direkt vor den Ausläufern der Pyrenäen, liegt die erste Plantagen-Fläche des KiriFonds III Spanien: Die Finca La Portella. Die 33 Hektar große Fläche wurde direkt von der Gemeinde La Portella langfristig zu einem festen Pachtzins gepachtet. Ursprünglich als Pappel-Plantage genutzt, wird die Fläche aktuell für die anstehende Bepflanzung mit den Kiri-Bäumen der Fondsgesellschaft vorbereitet. Der Bürgermeister, Miquel Carlos Català i Visa, der den Pachtvertrag persönlich unterschrieb, freut sich auf eine langfristige und nachhaltige Kooperation mit dem KiriFonds. Mit dieser Investition hat die Fondsgesellschaft mit dem geplanten Aufbau des Flächenportfolios begonnen. Aktuell laufen die Vorbereitungen für die Aufnahme weiterer konkreter Produktionsflächen an Standorten in Nord- und Zentralspanien. Finca La Portella Neue Plantagen-Fläche Ebro Duero Barcelona Tajo 2 Madrid Nachtrag Nr. 2 KiriFonds III Spanien b) Erwerb von Kiribaum-Jungpflanzen Die Fondsgesellschaft und die WeGrow GmbH haben am 10. Juli 2014 den anvisierten Vertrag über den Erwerb von 35.000 Kiribaum-Jungpflanzen zu einem Erwerbspeis von Euro 190.050,- abgeschlossen. Die Auslieferung wird für die Bepflanzung der neuen Fonds-Standorte vorbereitet. c) Änderungen im Verkaufsprospekt Aufgrund der vorstehenden Ausführungen ändern sich die folgenden Prospektabschnitte: aa) Abschnitt „Realisierungsgrad“ auf Seite 41 des Verkaufsprospektes Der unter Abschnitt „Realisierungsgrad“ auf Seite 41 des Verkaufsprospektes abgebildete Absatz „Bis zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung wurde bereits ein entsprechender Vertrag vom 4. Dezember 2013 über Projektentwicklung, Projektmanagement und operative Bewirtschaftung zwischen der Fondsgesellschaft und der WeGrow Bewirtschaftungs-GmbH geschlossen. Dieser ist inhaltlich auf den Seiten 70 ff. des vorliegenden Prospektes dargestellt. Darüber hinaus wurden bereits mehrere potentielle Anbauflächen hinsichtlich ihrer Eignung unter anderem durch Vor-Ort-Bodenbeprobungen und Flächenaufnahmen bewertet. Zum Zeitpunkt der Prospekterstellung werden konkrete Vertragsverhandlungen über mehrere geeignete Anbauflächen geführt.“ wird durch die Angaben unter Punkt 1. a) und 1. b) ergänzt. bb) Abschnitt „ Inhalt wesentlicher Verträge“ auf der Seite 68ff. des Verkaufsprospektes Der Abschnitt „Inhalt wesentlicher Verträge“ auf der Seite 68ff. des Verkaufsprospektes wird durch die Angaben unter Punkt 1.a) und 1.b) ergänzt. Jungpflanzen für die Kiri-Plantagen 3 Nachtrag Nr. 2 KiriFonds III Spanien 2. Platzierungsstand Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Nachtrags Nr. 2 wurden Kommanditanteile mit einem Gesamtvolumen von Euro 3.423.000,- ausgegeben, wovon Einlagen in Höhe von Euro 3.190.000,- vollständig eingezahlt wurden. Entsprechend des Platzierungsstandes hat die Fondsgesellschaft mit den vorbenannten Investitionen bereits begonnen. Vor dem Hintergrund, dass die Vollplatzierung des Fonds noch nicht erfolgt ist, wird es nach dem aktuellen Planungsstand – eine Vollplatzierung bis zum 31. Dezember 2015 vorausgesetzt – voraussichtlich zu einer Verschiebung der Realisierung der gesamten Investitionsphase um eine Vegetationsperiode kommen. Bis auf diese zeitliche Verschiebung werden zum jetzigen Zeitpunkt keine wesentlichen Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaftlichkeit des Fonds erwartet. 3. Verlängerung der Zeichnungsfrist Gemäß § 8 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages der KiriFonds III Spanien GmbH & Co. KG ist die geschäftsführende Komplementärin, die WeGrow Beteiligungs-GmbH, berechtigt, einmal oder mehrmalig die Zeichnungsfrist um insgesamt maximal 24 Monate zu verlängern, ohne dass es hierzu eines Beschlusses der übrigen Gesellschafter bedarf. Mit Beschluss vom 02. März 2015 hat die WeGrow Beteiligungs-GmbH diese Ermächtigung genutzt und die Zeichnungsfrist bis zum 31. Dezember 2015 verlängert. Aufgrund der vorstehenden Ausführungen ändern sich folgende Prospektabschnitte: a) Abschnitt „ Zeichnungsfrist“ auf Seite 21 des Verkaufsprospektes Der unter dem Abschnitt „Zeichnungsfrist“ auf Seite 21 des Verkaufsprospektes abgebildete Satz „Die Zeichnungsfrist endet mit Vollplatzierung der Kommanditanteile, jedoch spätestens am 31. März 2015.“ wird geändert und lautet nunmehr: „Die Zeichnungsfrist endet mit Vollplatzierung der Kommanditanteile, jedoch spätestens am 31. Dezember 2015.“ b) Abschnitt „Zeichnungsfrist, Schließungsmöglichkeit“ auf Seite 27 des Verkaufsprospektes Der unter dem Abschnitt „Zeichnungsfrist, Schließungsmöglichkeit“ auf Seite 27 des Verkaufsprospektes abgebildete Absatz 4 „Die Zeichnungsfrist endet mit Vollplatzierung der Kommanditanteile, jedoch spätestens am 31. März 2015.“ wird geändert und ergänzt. Er lautet nunmehr: „Die Zeichnungsfrist endet mit Vollplatzierung der Kommanditanteile, jedoch spätestens am 31. Dezember 2015. Durch Beschluss vom 02. März 2015 hat die Komplementärin die Ermächtigung gemäß § 8 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages genutzt und die Zeichnungsfrist vom 31. März 2015 auf den 31. Dezember 2015 verlängert.“ c) Abschnitt „Ermächtigung(en) zu Kapitalmaßnahmen“ auf Seite 91 des Verkaufsprospektes Der unter dem Abschnitt „Ermächtigungen zu Kapitalmaßnahmen“ auf Seite 91 des Verkaufsprospektes abgebildete Satz „Die Komplementärin der Fondsgesellschaft ist gemäß Gesellschaftsvertrages unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB ermächtigt, im Namen und Wirkung für alle Gesellschafter sowie ohne das Erfordernis eines Beschlusses der übrigen Gesellschafter, bis zur Vollplatzierung, spätestens bis zum 31. März 2015 (Zeichnungsfrist) weitere Kommanditisten in die Gesellschaft aufzunehmen und hierdurch das Kommanditkapital einmalig oder mehrmalig von Euro 15.000,- um bis zu Euro 7.500.000,- auf bis zu Euro 7.515.000,- zu erhöhen und ein Agio zu vereinbaren.“ wird geändert und ergänzt. Er lautet nunmehr: „Die Komplementärin der Fondsgesellschaft ist gemäß Gesellschaftsvertrages unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB ermächtigt, im Namen und Wirkung für alle Gesellschafter sowie ohne das Erfordernis eines Beschlusses der übrigen Gesellschafter, bis zur Vollplatzierung, spätestens bis zum 31. Dezember 2015 (Zeichnungsfrist) weitere Kommanditisten in die Gesellschaft aufzunehmen und hierdurch das Kommanditkapital einmalig oder mehrmalig von Euro 15.000,- um bis zu Euro 7.500.000,- auf bis zu Euro 7.515.000,- zu erhöhen und ein Agio zu vereinbaren. Durch Beschluss vom 02. März 2015 hat die Komplementärin die Ermächtigung gemäß § 8 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages genutzt und die Zeichnungsfrist vom 31. März 2015 auf den 31. Dezember 2015 verlängert.“ Nachtrag Nr. 2 KiriFonds III Spanien d) Abschnitt „Frist für Informationen bzw. das Angebot“ auf Seite 145 des Verkaufsprospektes „Geschäftsanschrift: Kornkamp 2, 26605 Aurich“ wird geändert und lautet nunmehr: Der unter dem Abschnitt „Frist für Informationen bzw. das Angebot“ auf Seite 145 des Verkaufsprospektes abgebildete Satz „Die Zeichnungsfrist endet mit Vollplatzierung der Kommanditanteile, jedoch spätestens am 31. März 2015.“ „Geschäftsanschrift: Kornkamp 52, 26605 Aurich“ c) Abschnitt „Gründungsgesellschafter“ auf Seite 91 des Verkaufsprospektes Der unter dem Abschnitt „Gründungsgesellschafter“ auf der Seite 91 des Verkaufsprospektes abgebildete Satz wird geändert und ergänzt. Er lautet nunmehr: „Die Zeichnungsfrist endet mit Vollplatzierung der Kommanditanteile, jedoch spätestens am 31. Dezember 2015. Durch Beschluss vom 02. März 2015 hat die Komplementärin die Ermächtigung gemäß § 8 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages genutzt und die Zeichnungsfrist vom 31. März 2015 auf den 31. Dezember 2015 verlängert.“ 4. Änderung der Geschäftsanschrift der SG-Treuhand GmbH Die SG-Treuhand GmbH ist seit dem 16.März 2015 unter Kornkamp 52, 26605 Aurich geschäftsansässig. Aufgrund der vorstehenden Ausführungen ändern sich folgende Prospektabschnitte: a) Abschnitt „Unterlagen“ auf der Seite 27 des Verkaufsprospektes Der unter dem Abschnitt „Unterlagen“ auf Seite 27 des Verkaufsprospektes abgebildete Satz „Der Verkaufsprospekt, etwaige Nachträge, das Vermögensanlagen-Informationsblatt sowie der letzte veröffentlichte Jahresabschluss und der Lagebericht werden zur kostenlosen Ausgabe bei der Zahlstelle SG-Treuhand GmbH, Kornkamp 2, 26605 Aurich bereitgehalten.“ „Die SG-Treuhand GmbH als Gründungsgesellschafterin und Gesellschafterin der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung ist unter Kornkamp 2, 26605 Aurich, geschäftsansässig.“ wird geändert und lautet nunmehr: „Die SG-Treuhand GmbH als Gründungsgesellschafterin und Gesellschafterin der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung ist unter Kornkamp 52, 26605 Aurich, geschäftsansässig.“ d) Abschnitt „Treuhandkommanditistin“ auf Seite 93 des Verkaufsprospektes Der unter dem Abschnitt „Treuhandkommanditistin“ auf Seite 93 des Verkaufsprospektes abgebildete Satz „Treuhandkommanditistin (im Folgenden auch „Treuhänderin“) der Emittentin ist die SG-Treuhand GmbH mit Sitz in Aurich (Geschäftsanschrift: Kornkamp 2, 26605 Aurich).“ wird geändert und lautet nunmehr: „Treuhandkommanditistin (im Folgenden auch „Treuhänderin“) der Emittentin ist die SG-Treuhand GmbH mit Sitz in Aurich (Geschäftsanschrift: Kornkamp 52, 26605 Aurich).“ e) Abschnitt „Zahlungen und Zahlstelle für Auszahlungen an die Anleger“ auf Seite 101 des Verkaufsprospektes wird geändert und lautet nunmehr: „Der Verkaufsprospekt, etwaige Nachträge, das Vermögensanlagen-Informationsblatt sowie der letzte veröffentlichte Jahresabschluss und der Lagebericht werden zur kostenlosen Ausgabe bei der Zahlstelle SG-Treuhand GmbH, Kornkamp 52, 26605 Aurich bereitgehalten.“ b) Abschnitt „Weitere Partner – SG-Treuhand GmbH“ auf Seite 66 des Verkaufsprospektes Der unter dem Abschnitt „Weitere Partner – SG-Treuhand GmbH“ auf Seite 66 des Verkaufsprospektes abgebildete Abschnitt Der unter dem Abschnitt „Zahlungen und Zahlstelle für Auszahlungen an die Anleger“ auf Seite 101 des Verkaufsprospektes abgebildete Satz „Die bestimmungsgemäßen Zahlungen an den Anleger (Auszahlung der Gewinnausschüttungen und Entnahmen sowie von Abfindungsguthaben) führt die Zahlstelle SG-Treuhand GmbH (Geschäftsanschrift: Kornkamp 2, 26605 Aurich) in eigener Durchführung aus.“ wird geändert und lautet nunmehr: 5 Nachtrag Nr. 2 KiriFonds III Spanien „Die bestimmungsgemäßen Zahlungen an den Anleger (Auszahlung der Gewinnausschüttungen und Entnahmen sowie von Abfindungsguthaben) führt die Zahlstelle SG-Treuhand GmbH (Geschäftsanschrift: Kornkamp 52, 26605 Aurich) in eigener Durchführung aus.“ „Das einzige Mitglied der Geschäftsführung des Treuhänders ist Herr Matthias Abel. Er ist unter der Geschäftsanschrift Kornkamp 52, 26605 Aurich, geschäftsansässig. Als Mitglied der Geschäftsführung des Treuhänders hat er keine Funktion bei der Emittentin. f) Abschnitt „Beitrittsantrag“ auf Seite 102 des Verkaufsprospektes h) Abschnitt „Beitrittsantrag“ auf Seite 115 des Verkaufsprospektes Der unter dem Abschnitt „Beitrittsantrag“ auf Seite 102 des Verkaufsprospektes abgebildete Satz Der unter dem Abschnitt „Beitrittsantrag“ auf Seite 115 des Verkaufsprospektes abgebildete Absatz „Die Beteiligung des Anlegers kommt mit rechtsverbindlicher Annahme seiner Beitrittserklärung und des Verwaltungsvertrages durch die SG-Treuhand GmbH, Kornkamp 2, 26605 Aurich, vertreten durch die Komplementärin, wirksam zustande.“ Füllen Sie den Beitrittsantrag vollständig aus und senden Sie ein Exemplar des Beitrittsantrages unterschrieben an: wird geändert und lautet nunmehr: „Die Beteiligung des Anlegers kommt mit rechtsverbindlicher Annahme seiner Beitrittserklärung und des Verwaltungsvertrages durch die SG-Treuhand GmbH, Kornkamp 52, 26605 Aurich, vertreten durch die Komplementärin, wirksam zustande.“ Des Weiteren wird der unter dem Abschnitt „Beitrittsantrag“ auf Seite 102 des Verkaufsprospektes abgebildete Satz „Die Stelle, die Zeichnungen oder auf den Erwerb von Anteilen oder Beteiligungen gerichtete Willenserklärungen des Publikums entgegennimmt, ist die SG-Treuhand GmbH, Kornkamp 2, 26605 Aurich.“ geändert und lautet nunmehr: KiriFonds III Spanien GmbH & Co. KG c/o SG-Treuhand GmbH Kornkamp 2 26605 Aurich wird geändert und lautet nunmehr: Füllen Sie den Beitrittsantrag vollständig aus und senden Sie ein Exemplar des Beitrittsantrages unterschrieben an: KiriFonds III Spanien GmbH & Co. KG c/o SG-Treuhand GmbH Kornkamp 52 26605 Aurich 5. Unterschrift Bonn, den 31. März 2015 „Die Stelle, die Zeichnungen oder auf den Erwerb von Anteilen oder Beteiligungen gerichtete Willenserklärungen des Publikums entgegennimmt, ist die SG-Treuhand GmbH, Kornkamp 52, 26605 Aurich.“ g) Abschnitt „§ 12 Absatz 6 i.V.m. Absatz 1 Nr. 1 VermVerkProspV“ auf Seite 108 des Verkaufsprospektes Allin Beatrice Gasparian Geschäftsführerin WeGrow GmbH Der unter Abschnitt „§ 12 Absatz 6 i.V.m. Absatz 1 Nr. 1 VermVerkProspV“ auf Seite 108 des Verkaufsprospektes abgebildete Satz „Das einzige Mitglied der Geschäftsführung des Treuhänders ist Herr Matthias Abel. Er ist unter der Geschäftsanschrift Kornkamp 2, 26605 Aurich, geschäftsansässig. Als Mitglied der Geschäftsführung des Treuhänders hat er keine Funktion bei der Emittentin. wird geändert und lautet nunmehr: 6 Peter Diessenbacher Geschäftsführer WeGrow GmbH Nachtrag Nr. 2 KiriFonds III Spanien Widerrufsbelehrung gemäß § 11 Absatz 2 VermAnlG Nach § 11 Absatz 2 Vermögensanlagengesetz können Anleger, die vor der Veröffentlichung des Nachtrags eine auf den Erwerb oder die Zeichnung der Vermögensanlage gerichtete Willenserklärung abgegeben haben, diese innerhalb einer Frist von zwei Werktagen nach Veröffentlichung des Nachtrags widerrufen, sofern noch keine Erfüllung eingetreten ist. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform gegenüber SG-Treuhand GmbH, Kornkamp 52, 26605 Aurich E-Mail: [email protected] Fax: +49 (0)4941 6049725 zu erklären. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Ihre SG-Treuhand GmbH 7 Nachtrag Nr. 2 KiriFonds III Spanien 8
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