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PERSPEKTIVE 2020
Hochschulfinanzierungsvertrag Baden-Württemberg 2015-2020
Baden-Württemberg
MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT, FORSCHUNG UND KUNST
PERSPEKTIVE 2020
Vorwort
Der Hochschulfinanzierungsvertrag „Perspektive 2020“ –
ein Durchbruch für die Wissenschaftsfinanzierung
Mit dem Hochschulfinanzierungsvertrag erhöhen wir die
Grundfinanzierung unserer Hochschulen ab 2015 um 3% pro
Jahr. Damit haben wir wieder eine verlässliche Perspektive für
die Wissenschaftsfinanzierung in unserem Land geschaffen.
Baden-Württemberg ist das erste Land, das den Empfehlungen
des Wissenschaftsrates gefolgt ist.
Nach 18 Jahren Stillstand in Sachen Grundfinanzierung fließen
nun 2,2 Milliarden Euro zusätzlich in die Grundfinanzierung
der Hochschulen, davon 1,1 Milliarden aus frischen Landesmitteln. Diese Erhöhung gibt den Hochschulen größtmöglichen Spielraum in der Verwendung der Mittel. Sie können
damit bis zu 3800 neue Stellen in der Grundfinanzierung schaffen. Zusätzlich beginnen wir, den Sanierungsstau abzubauen:
Wir stellen 600 Millionen Euro für ein Bausonderprogramm
zusätzlich zum bisherigen Baumittelbudget zur Verfügung.
All das ist klug und richtig angelegtes Geld. Denn unsere
Hochschulen sichern unsere Innovationskraft, unseren Nachwuchs für Fachkräfte und die Wissenschaft und unser internationales Renommee als Wissenschaftsstandort. Auf diese
Innovationskraft sind wir zwingend angewiesen, um unseren
wirtschaftlichen Wohlstand zu sichern und den großen Herausforderungen unserer Zeit zu begegnen. Und ich bin überzeugt:
Innovationskraft entsteht aus Freiräumen, innerhalb derer sich
Wissenschaft entfalten kann. Es kommt auf die klugen und
kreativen Menschen an, die sich über das Normalmaß hinaus
engagieren und Spielraum haben, eigene Ideen zu verfolgen
und Neues zu denken.
Mit dem neuen Vertrag wird es gelingen, Freiräume für die
Wissenschaft zu schützen und neue zu schaffen. Nicht nur, weil
es mehr Geld im System gibt. Sondern weil die strategische
Handlungsfreiheit der Hochschulen und die freie Verfügung
über die Ressourcen verbessert werden.
Der Anteil der konditionierten und befristeten Programm­
mittel an der Hochschulfinanzierung hat sich in den letzten
Jahren drastisch erhöht. Programm- und Drittmittel sind aber
nur begrenzt planbar, ihre Beantragung und Abrechnung kostet
viel Zeit, Nachwuchskräfte müssen oft lange auf ihre erste
Dauerstelle warten – oder bekommen sie nie. Ich bin der Überzeugung, dass wir beides brauchen: Wettbewerb und Impulse
durch Sonderprogramme, aber auch die nötigen finanziellen
Spielräume, um längerfristig planen, ja vor allem um kreativ
denken und arbeiten zu können.
Web: Perspektive 2020
Mit dem neuen Hochschulfinanzierungsvertrag bringen wir
beide Aspekte wieder in eine bessere Balance. Wir geben einen
relevanten Anteil befristeter Gelder in die Grundfinanzierung.
Wir stärken damit weiter die Hochschulautonomie und geben
die Verantwortung über die sinnvolle Verwendung der Gelder
stärker an die Hochschulen.
Wir schaffen mehr Zeit für Forschung und Lehre statt für
ständige Mittelbeantragung. Wir ermöglichen mit zusätzlichen
Stellen und weniger unbegründeten Befristungen bessere Bedingungen für den wissenschaftlichen Nachwuchs.
Denn nur mit verlässlicher Perspektive können wir der Wissenschaft die Freiräume bieten, die die Basis für die Innovationskraft unseres Landes sind.
Theresia Bauer
Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst
in Baden-Württemberg
Baden-Württemberg
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PERSPEKTIVE 2020
Hochschullandschaft Baden-Württemberg
Höchste Hochschuldichte
Europas
Baden-Württemberg verfügt über eine vielfältige
Hochschullandschaft: 9 Universitäten, 6 Pädagogische Hochschulen, 23 Hochschulen für Angewandte
Wissenschaften, die Duale Hochschule BadenWürttemberg mit 9 Standorten, 8 Kunst- und
Musikhochschulen. Hinzu kommen noch mehr als
25 anerkannte private und kirchliche Hochschulen
mit Hauptsitz im Land, darunter 3 Hochschulen für
Kirchenmusik und 2 Private Universitäten.
Mannheim
Heidelberg
Bad Mergentheim
Mosbach
Künzelsau
Schwetzingen
Heilbronn
Schwäbisch Hall
Karlsruhe
Pforzheim
Universitäten
Stuttgart
Medizinische Fakultäten
Pädagogische Hochschulen
Ludwigsburg
Hohenheim
Kehl
Mannheim
Tübingen
Esslingen
Nürtingen
Aalen
Schwäbisch Gmünd
Göppingen
Heidenheim
Geislingen
Bad Mergentheim
Reutlingen
Rottenburg
Akademie für Darstellende Kunst
Gengenbach Heidelberg Horb
Mosbach
Ulm
Albstadt
Filmakademie
Künzelsau
Schwetzingen
Trossingen
Popakademie
Sigmaringen
Heilbronn
Schwäbisch Hall
Biberach
Hochschulen für angewandte Wissenschaften
Villingen-Schwenningen
Furtwangen
Karlsruhe
Freiburg
Hauptsitz
Tuttlingen
Ludwigsburg
Weingarten
Pforzheim
Standort
Aalen
Ravensburg
Stuttgart
Duale Hochschule BW
Konstanz
Schwäbisch Gmünd
Hohenheim
Lörrach
Esslingen
Präsidium
Friedrichshafen
Heidenheim
Göppingen
Nürtingen
Kehl
Standort
Tübingen
Geislingen
Offenburg
Campus
Reutlingen
Rottenburg
Gengenbach
Ulm
Horb
Albstadt
Trossingen
Sigmaringen
Biberach
Baden-Württemberg
Villingen-Schwenningen
Furtwangen
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Freiburg
Tuttlingen
Kunst- und Musikhochschulen und Akademien
Offenburg
Wie funktioniert die Hochschulfinanzierung?
Grundwissen zum Verständnis des Hochschulfinanzierungsvertrags
Drittmittel
Drittmittel
Grundfinanzierung
Als Grundfinanzierung bezeichnet man heute den Teil der
finanziellen Mittel, über deren Verwendungen die Hochschulen
im gesetzlichen Rahmen selbst frei entscheiden können. Sie
werden den Hochschulen grundsätzlich unbefristet aus Landesmitteln zur Verfügung gestellt. Die Grundfinanzierung bietet
den Hochschulen langfristige Planungssicherheit und ist die
Basis für die strategische Handlungsfähigkeit der Hochschulen
und die Voraussetzung der Hochschulautonomie.
Programmmittel
Die Säulen der
Hochschulfinanzierung
Grundfinanzierung
Drittmittel sind Gelder für konkrete
Forschungs- und Lehrprojekte. Sie werden
i.d.R. wettbewerblich vergeben, z.B. von der
Deutschen Forschungsgemeinschaft, dem
Bundesministerium für Bildung und Forschung, der EU oder von Unternehmen.
Befristet auf Projektlaufzeit
Grundsätzlich unbefristet
An konkrete Projekte gebunden
Freier Mitteleinsatz
(im gesetzlichen Rahmen)
Wichtiges Instrument v.a. für die
Qualität der Forschung. Vergabe
i.d.R. wettbewerblich
Übertragbarkeit und langfristige Planbarkeit =
Basis für strategische Handlungsfähigkeit
Programmmittel
Programmmittel sind Gelder, die den Hochschulen nur
befristet zur Verfügung stehen (u.a. Ausbauprogramme Hochschule 2012; Qualitätssicherungsmittel). Sie sind an Auflagen
gebunden und daher nicht frei verwendbar. Sie eignen sich
schlecht für langfristige Aufgaben und sollten v.a. für Impulsgebungen eingesetzt werden.
Baumittel
Grundsätzlich befristet
An spezifische Auflagen gebunden
Gut für (politische) Impulse aber schlecht für
langfristige Aufgaben und wegen Restriktionen
schwer zu bewirtschaften
Baden-Württemberg
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PERSPEKTIVE 2020
Stärkung der Grundfinanzierung
3%
+
p.a.
Drittmittel
Eine auskömmliche Finanzierung von BadenWürttembergs Hochschulen ist die Grundlage
für die Zukunftsfähigkeit des Landes. Im neuen
Hochschulfinanzierungsvertrag ist daher sowohl
frisches Geld aus Landesmitteln vorgesehen als
auch die Umwidmung von bislang befristeten
Mitteln. Die Steigerung der gesamten Finanzierung ist dabei ein offensichtlicher Vorteil. Doch
auch die Umwidmung vorhander Mittel bedeutet
einen Gewinn für die Hochschulen.
Grundfinanzierung
Investition in die Zukunft
Programmmittel
Die Säulen der
Hochschulfinanzierung
Baden-Württemberg als
bundesweiter Vorreiter in
der Hochschulpolitik
Durch die Steigerung der Grundfinanzierung
um mindestens 3% pro Jahr bis 2020
folgt Baden-Württemberg als erstes Land der
Empfehlung des Wissenschaftsrats.
Ausgangssituation
Rückgang der Grundfinanzierung bei
gleichzeitigem massiven Zuwachs der
Studenten und der Aufgaben.
5
Umwidmung
= Qualitätsgewinn
Durch die Umwidmung von Programmmitteln
in Grundfinanzierung gewinnt vorhandenes
Geld an Qualität. Denn mehr Geld für die
Grundfinanzierung bedeutet mehr Hochschulautonomie und weniger staatliche
Steuerung, d.h. mehr Freiräume für Forschung,
für kreatives Denken und Arbeiten und für eine
selbstbestimmte Entwicklung der Hochschulen.
Deshalb kommt eine Umwidmung der Veredelung der Gelder gleich.
20%
2001
75%
Programmmittel
Umwidmung
und Ausbaumitteln
von Programmmitteln
n
= Autonomiegewin
Drittmittel
14%
59%
27%
Grundfinanzierung
2011
Baumittel
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Hochschulfinanzierungsvertrag Baden-Württemberg 2015-2020
,5 %
+11
33.000
36.800
Übertrag der Mittel
Alle in 2014 noch nicht verwendeten Mittel
aus dem bisherigen Hochschulfinanzierungsvertrag “Solidarpakt II” werden nach den
bisherigen Regelungen vollständig in die neue
Hochschulfinanzierung übertragen.
2014
Bis zu 3.800 neue Stellen in der
Grundfinanzierung bis 2020
2020
Steigerung der
Grundfinanzierung
um 19,4% bis 2020
Durch die Erhöhung der Grundfinanzierung können
die Hochschulen 11,5% zusätzliche Stellen schaffen, die
grundsätzlich unbefristet besetzt werden können.
2.200 neue Stellen sofort
Der Großteil der neuen Stellen kann bereits in den
Jahren 2015/2016 geschaffen werden.
+2,2
Mrd.€
bis 2020
Mehr Flexibilität und
Hochschulautonomie
1,1 Mrd. €
Rund die Hälfte des Steigerung der
Grundfinanzierung wird durch die Umschichtung von Programm- in Grundmittel erreicht. Bisher standen den
Hochschulen diese Gelder nur thematisch beschränkt und zeitlich befristet
zur Verfügung.
Die Steigerung der Grundfinanzierun
g ist das
finanzielle Fundament der Hochschu
lautonomie.
Durch den Anstieg wird jeder Hochschulart und jeder Hochschule bis
2020 eine Steigerung von durchschnittlich mind. 3% p.a. garantiert.
Als Teil der Grundfinanzierung sind
diese Gelder nun sowohl in der Zusage
gesichert als auch flexibel und unbefristet einsetzbar.
Durch diese “Veredelung” des vorhandenen Geldes erhalten die Hochschulen deutlich mehr Freiheit und
Planungssicherheit.
1,1 Mrd. €
1,7
Mrd.
Euro
+600 Mio.€
bis 2020
Kumuliert bis 2020
bedeutet das 19,4%
Zuwachs
Steigerung der
Baumittel
Zusätzliche Baumittel als
neues Qualitätselement
Erstmals enthält der Hochschulfinanzierungsvertrag auch eine Vereinbarung zu den
Baumitteln. Für Laufzeit des Vertrags wird das
Hochschulbauprogramm um 100 Mio. Euro
pro Jahr aufgestockt auf insgesamt ca. 320 Mio.
Euro pro Jahr.
600 Mio. €
Frisches Geld aus Landesmitteln
Bis 2020 wird erhalten die Hochschulen vom Land Baden-Württemberg
rund 1,7 Mrd. Euro zusätzlich. Davon gehen 1,1 Mrd. Euro direkt in die
Erhöhung der Grundfinanzierung. 600 Mio. Euro werden für die Aufstockung
des Hochschulbaus bereitgestellt.
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PERSPEKTIVE 2020
Universitäten und Universitätsmedizin
Hochschulfinanzierungsvertrag Baden-Württemberg 2015-2020
Bis zu 2.300 neue Stellen bis 2020
Anstieg der Grundfinanzierung für die Universitäten durchschnittlich 3% pro Jahr
Die Universitäten erhalten wie alle anderen Hochschulen einen Aufwuchs der
Grundfinanzierung um 3 Prozent pro Jahr. Über die Gesamtlaufzeit bedeutet
dies einen Zuwachs um 19,4 Prozent in 2020 gegenüber 2014. Dies erfolgt
einerseits durch neues Geld aus dem Landeshaushalt. Auf der andere Seite
werden begrenzte und thematisch zweckgebundene Programmmittel in un-
+1.059
Neue Stellen
in 2015/16
begrenzte und flexibel einsetzbare Grundfinanzierungsmittel umgewidmet.
Weil diese Programmmittel zum Teil en bloc übertragen werden, ist der Aufwuchs in den ersten Jahren sogar höher als 3 Prozent. Der Vorteil: So können
schneller neue Stellen geschaffen werden. Bei den Universitäten bereits 1.059
in 2015/2016.
Jährliche prozentuale Steigerung
der Grundfinanzierung (ohne Energiekostenausgleich, ohne Universitätsmedizin)
Erste Tranche
des Stellenaufwuchs
Tatsächlicher prozentualer Anstieg
der Grundfinanzierung
Anpassung an
die reale Energiekostensteigerung
1997 - 2015
Sondermittel für Universitätsmedizin
+12,6%
2018
+3%
2015
Energiekostenausgleich
Plus dynamische
Steigerung um
3% p.a. bis 2020
Mio. Euro
+19,4%
2020
+15,9%
2019
+8,6%
2016
In den vergangenen 18 Jahren wurden die Energiekosten der
Universitäten über eine Pauschale beglichen, ohne die Steigerung
der Energiekosten zu berücksichtigen. Deshalb werden jetzt die
Energiebudgets an den realen Kosten ausgerichtet und von da
aus zukünftig dynamisch um 3 Prozent pro Jahr gesteigert.
50,8
Garantierte prozentuale Steigerung
von 3% pro Jahr
+9,8%
2017
Energiekostenausgleich
%
9,4
+1
1,65 Mrd.
+320 Mio.
Gesamtsummen der
Grundfinanzierung der
Universitäten
(inkl. Universitätsmedizin)
im Jahresvergleich
Auch die Universitätsmedizin
erhält den Aufwuchs ihrer
Grundfinanzierung um 3% p.a.
Da die Universitätsmedizin mit
außergewöhnlich hohen Kosten
verbunden ist, werden diese
Sonderkosten durch einen zusätzlichen Betrag von 20 Mio. Euro
p.a. berücksichtigt.
+20
Mio.
Euro
Sondermittel p.a.
1,65 Mrd.
Ursprünglicher Betrag
Steigerung
1,65 Mrd. Euro
in 2014
1,97 Mrd. Euro
in 2020
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Hochschulen für Angewandte Wissenschaften
Duale Hochschule Baden-Württemberg
Hochschulfinanzierungsvertrag Baden-Württemberg 2015-2020
Zusätzliche Mittel
außerhalb der Grundfinanzierung
€
€
€
Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW)
und Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW)
profitieren überdurchschnittlich
Die HAW’en und die DHBW profitieren schon in 2015/2016 überproportional vom Anstieg
der Grundfinanzierung, weil die Qualitätssicherungsmittel ab Oktober 2015 vollständig in die
Grundfinanzierung übertragen werden. Über die gesamte Vertragslaufzeit ist die Steigerung
deutlich höher als die zugesicherten 3 Prozent pro Jahr.
€
83 Mio. Euro für
Personalkostenausgleich
Trotz des überproportional hohen Aufwuchses in der Grundfinanzierung können bei
den HAW’en und der DHBW nicht alle
Programmmittel in die Grundfinanzierung
übertragen werden.
Jährliche prozentuale
Steigerung der Grundfinanzierung
Tatsächlicher Anstieg der
Grundfinanzierung (HAW‘en)
Bis zu 1.200 zusätzliche Stellen in
der Grundfinanzierung bis 2020
HAW‘en
Die HAW’en und die DHBW erhalten schon in
2015/2016 fast 1.000 zusätzliche Stellen in der Grundfinanzierung.
Tatsächlicher prozentualer Anstieg
der Grundfinanzierung (DHBW)
Garantierte durchschnittliche
Steigerung von 3% pro Jahr
Daher entlastet das Land erstmals diese
beiden Hochschularten auch bei den Stellen
außerhalb der Grundfinanzierung. In Zukunft erhalten die HAW’en und die DHBW
einen dynamisierten jährlichen Aufschlag. In
Gesamtsumme rund 83 Mio. Euro bis 2020.
4,7%
2015
16,2%
2016
17,6%
2017
19%
2018
20,4%
2019
21,8%
2020
Darin enthalten sind auch die Stellen, die die DHBW
jetzt nachträglich aus einem festen Budget ausgebracht hat,
das ihr angesichts der wachsenden Studierendenzahlen in
der Vergangenheit bewilligt wurde. Dabei blieben Personalkostensteigerungen bislang gänzlich unberücksichtigt.
DHBW
+56 Mio.€
2014
2020
,8%
+21
+67 Mio.
5,4%
2015
19,7%
2016
20,6%
2017
+27 Mio.€
2014
307
Mio.
307
Mio.
2020
307 Mio. Euro
in 2014
374 Mio. Euro
in 2020
22,5%
2019
23,4%
2020
+367
DHBW
+614
HAW‘en
+23,4%
Gesamtsummen der
Grundfinanzierung
im Jahresvergleich
(HAW)
21,5%
2018
+19,6 Mio.
83,9
Mio.
83,9
Mio.
83,9 Mio. Euro
in 2014
103,5 Mio. Euro
in 2020
Gesamtsummen der
Grundfinanzierung
im Jahresvergleich
(DHBW)
Steigerung
Steigerung
Ursprünglicher Betrag
Ursprünglicher Betrag
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Pädagogische Hochschulen
Kunst- und Musikhochschulen
Hochschulfinanzierungsvertrag Baden-Württemberg 2015-2020
Musikhochschulen
Pädagogische Hochschulen
Kunsthochschulen
Auch die Musikhochschulen erhalten wie die anderen Hochschulen eine Erhöhung der Grundfinanzierung um 3 Prozent
pro Jahr – in Summe 28 Mio. Euro. Davon fließen 11,5 Mio.
Euro direkt in die Grundmittel zur vollständigen Übernahme
der Tarifsteigerungen. 16,5 Mio. Euro stehen für die Profilbildung und die Umsetzung von Qualitätszielen zweckgebunden
zur Verfügung.
Die Pädagogischen Hochschulen profitieren schon in 2015/2016 überproportional vom Anstieg der Grundfinanzierung, weil die Qualitätssicherungsmittel
ab Oktober 2015 vollständig in die Grundfinanzierung übertragen werden.
Über die gesamte Vertragslaufzeit liegt die Steigerung der Grundmittel mit
24,7 Prozent in 2020 deutlich höher als der zugesicherte durchschnittliche
Mindestanstieg von 3 Prozent pro Jahr.
Auch die Studierenden der Kunsthochschulen profitieren
vom zugesicherten Anstieg der Grundfinanzierung um
3 Prozent.
%
+19,4
+3,3 Mio.
17,3
17,3
20,6 Mio. Euro
in 2014
20,6 Mio. Euro
in 2020
Mio.
Profilbildung
Vollständige Übernahme der Tarifsteigerungen
Jährliche prozentuale
Steigerung der Grundfinanzierung
Umsetzung
von Qualitätszielen
Mio.
Gesamtsummen der
Grundfinanzierung
im Jahresvergleich
Steigerung
Ursprünglicher Betrag
Wegen der besonderen Zugangsregelungen zum künstlerischen
Studium werden statt fixierter Studienanfängerzahlen Gesamtstudierendenzahlen festgelegt.
Tatsächlicher prozentualer Anstieg
der Grundfinanzierung
Garantierte durchschnittliche
Steigerung von 3% pro Jahr
28
Vereinbarte Gesamtstudierendenzahl
Mio. Euro
300
360
Vereinbarte Gesamtstudierendenzahl
+24,7%
2020
+23,2%
2019
442
483
792
640
Karlsruhe
583
Mannheim
+7,8%
+3,3 Mio.
42,5
42,5
Mio.
42,5 Mio. Euro
in 2014
Mio.
45,8 Mio. Euro
in 2020
Gesamtsummen der
Grundfinanzierung
im Jahresvergleich
ABK Stuttgart
+20,1%
2017
Stuttgart
+18,6%
2016
+5,4%
2015
%
+24,7
+18,8 Mio.
76,0
76,0
76,0 Mio. Euro
in 2014
94,8 Mio. Euro
in 2020
Mio.
Mio.
Steigerung
Ursprünglicher Betrag
775
HFG Karlsruhe
+21,6%
2018
Trossingen
Freiburg
ABK Karlsruhe
Gesamtsummen der
Grundfinanzierung
im Jahresvergleich
Steigerung
Ursprünglicher Betrag
Baden-Württemberg
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PERSPEKTIVE 2020
Hochschulfinanzierungsvertrag Baden-Württemberg 2015-2020
Attraktive Karriereperspektiven und
faire Beschäftigungsbedingungen
Faire Arbeitsverhältnisse an den Hochschulen
+1.600
+2.200
Mögliche Stellen in
der Grundfinanzierung
bis 2020
Steigerung ab 2017
33.000
Stellen in der
Grundfinanzierung
Überprüfung der
Fortschritte
Faire Arbeitsverträge
Steigerung 2015/2016
Aktuelle Stellenzahl
Bis zu 3.800 neue Stellen in der
Grundfinanzierung bis 2020
Über die Gesamtlaufzeit des neuen Hochschulfinanzierungsvertrages können bis zu 3.800 neue Stellen in der Grundfinanzierung geschaffen werden, ca. 2.200 davon sofort. Für die
Beschäftigten bedeutet dies mehr Verlässlichkeit durch langfristige Arbeitsverträge.
Gute Arbeit für den wissenschaftlichen Nachwuchs und das
wissenschaftsunterstützende Personal
Grundsätze für faire Beschäftigung
1. Befristungen sollen sich an der Dauer und den Erfordernissen der Qualifikationsphase
oder des Drittmittelprojekts orientieren.
2. Verträge mit einer Laufzeit von unter zwei Jahren sollen nur in begründeten Ausnahmefällen geschlossen werden.
3. Im wissenschaftsunterstützenden Bereich soll es i.d.R. keine Befristung bei Daueraufgaben geben.
Faire Arbeitsverträge
Die Hochschulen geben sich bis Ende 2015 faire Regeln bei der Befristung von Arbeitsverträgen im wissenschaftlichen und wissenschaftsunterstützenden Bereich.
Transparente
Personalentwicklung
Transparente Personalentwicklung
Die Hochschulen setzen geeignete Personalentwicklungsmodelle auf, um ihren Beschäftigen
frühzeitig berufliche Perspektiven aufzuzeigen und erstklassiges wissenschaftliches und wissenschaftsunterstützendes Personal langfristig an sich zu binden.
Grundsätze für
faire Beschäftigung
Überprüfung der Fortschritte
Zur Mitte der Laufzeit des Hochschulfinanzierungsvertrags bewerten die Hochschulen die mit
den Selbstverpflichtungen erzielten Fortschritte. Um die Entwicklung im Bereich guter Arbeit
nachvollziehen zu können, werden die Hochschulen die Datensätze ihrer Personalverwaltungssysteme anpassen.
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IMPRESSUM
Herausgeber: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Verantwortlich für den Inhalt: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Web: www.mwk.baden-wuerttemberg.de
Tel.: +49 711 279-0
Gestaltung: Schaller & Partner, Mannheim
Stand: April 2015