PERSPEKTIVE 2020 Hochschulfinanzierungsvertrag Baden-Württemberg 2015-2020 Baden-Württemberg MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT, FORSCHUNG UND KUNST PERSPEKTIVE 2020 Vorwort Der Hochschulfinanzierungsvertrag „Perspektive 2020“ – ein Durchbruch für die Wissenschaftsfinanzierung Mit dem Hochschulfinanzierungsvertrag erhöhen wir die Grundfinanzierung unserer Hochschulen ab 2015 um 3% pro Jahr. Damit haben wir wieder eine verlässliche Perspektive für die Wissenschaftsfinanzierung in unserem Land geschaffen. Baden-Württemberg ist das erste Land, das den Empfehlungen des Wissenschaftsrates gefolgt ist. Nach 18 Jahren Stillstand in Sachen Grundfinanzierung fließen nun 2,2 Milliarden Euro zusätzlich in die Grundfinanzierung der Hochschulen, davon 1,1 Milliarden aus frischen Landesmitteln. Diese Erhöhung gibt den Hochschulen größtmöglichen Spielraum in der Verwendung der Mittel. Sie können damit bis zu 3800 neue Stellen in der Grundfinanzierung schaffen. Zusätzlich beginnen wir, den Sanierungsstau abzubauen: Wir stellen 600 Millionen Euro für ein Bausonderprogramm zusätzlich zum bisherigen Baumittelbudget zur Verfügung. All das ist klug und richtig angelegtes Geld. Denn unsere Hochschulen sichern unsere Innovationskraft, unseren Nachwuchs für Fachkräfte und die Wissenschaft und unser internationales Renommee als Wissenschaftsstandort. Auf diese Innovationskraft sind wir zwingend angewiesen, um unseren wirtschaftlichen Wohlstand zu sichern und den großen Herausforderungen unserer Zeit zu begegnen. Und ich bin überzeugt: Innovationskraft entsteht aus Freiräumen, innerhalb derer sich Wissenschaft entfalten kann. Es kommt auf die klugen und kreativen Menschen an, die sich über das Normalmaß hinaus engagieren und Spielraum haben, eigene Ideen zu verfolgen und Neues zu denken. Mit dem neuen Vertrag wird es gelingen, Freiräume für die Wissenschaft zu schützen und neue zu schaffen. Nicht nur, weil es mehr Geld im System gibt. Sondern weil die strategische Handlungsfreiheit der Hochschulen und die freie Verfügung über die Ressourcen verbessert werden. Der Anteil der konditionierten und befristeten Programm mittel an der Hochschulfinanzierung hat sich in den letzten Jahren drastisch erhöht. Programm- und Drittmittel sind aber nur begrenzt planbar, ihre Beantragung und Abrechnung kostet viel Zeit, Nachwuchskräfte müssen oft lange auf ihre erste Dauerstelle warten – oder bekommen sie nie. Ich bin der Überzeugung, dass wir beides brauchen: Wettbewerb und Impulse durch Sonderprogramme, aber auch die nötigen finanziellen Spielräume, um längerfristig planen, ja vor allem um kreativ denken und arbeiten zu können. Web: Perspektive 2020 Mit dem neuen Hochschulfinanzierungsvertrag bringen wir beide Aspekte wieder in eine bessere Balance. Wir geben einen relevanten Anteil befristeter Gelder in die Grundfinanzierung. Wir stärken damit weiter die Hochschulautonomie und geben die Verantwortung über die sinnvolle Verwendung der Gelder stärker an die Hochschulen. Wir schaffen mehr Zeit für Forschung und Lehre statt für ständige Mittelbeantragung. Wir ermöglichen mit zusätzlichen Stellen und weniger unbegründeten Befristungen bessere Bedingungen für den wissenschaftlichen Nachwuchs. Denn nur mit verlässlicher Perspektive können wir der Wissenschaft die Freiräume bieten, die die Basis für die Innovationskraft unseres Landes sind. Theresia Bauer Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst in Baden-Württemberg Baden-Württemberg MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT, FORSCHUNG UND KUNST PERSPEKTIVE 2020 Hochschullandschaft Baden-Württemberg Höchste Hochschuldichte Europas Baden-Württemberg verfügt über eine vielfältige Hochschullandschaft: 9 Universitäten, 6 Pädagogische Hochschulen, 23 Hochschulen für Angewandte Wissenschaften, die Duale Hochschule BadenWürttemberg mit 9 Standorten, 8 Kunst- und Musikhochschulen. Hinzu kommen noch mehr als 25 anerkannte private und kirchliche Hochschulen mit Hauptsitz im Land, darunter 3 Hochschulen für Kirchenmusik und 2 Private Universitäten. Mannheim Heidelberg Bad Mergentheim Mosbach Künzelsau Schwetzingen Heilbronn Schwäbisch Hall Karlsruhe Pforzheim Universitäten Stuttgart Medizinische Fakultäten Pädagogische Hochschulen Ludwigsburg Hohenheim Kehl Mannheim Tübingen Esslingen Nürtingen Aalen Schwäbisch Gmünd Göppingen Heidenheim Geislingen Bad Mergentheim Reutlingen Rottenburg Akademie für Darstellende Kunst Gengenbach Heidelberg Horb Mosbach Ulm Albstadt Filmakademie Künzelsau Schwetzingen Trossingen Popakademie Sigmaringen Heilbronn Schwäbisch Hall Biberach Hochschulen für angewandte Wissenschaften Villingen-Schwenningen Furtwangen Karlsruhe Freiburg Hauptsitz Tuttlingen Ludwigsburg Weingarten Pforzheim Standort Aalen Ravensburg Stuttgart Duale Hochschule BW Konstanz Schwäbisch Gmünd Hohenheim Lörrach Esslingen Präsidium Friedrichshafen Heidenheim Göppingen Nürtingen Kehl Standort Tübingen Geislingen Offenburg Campus Reutlingen Rottenburg Gengenbach Ulm Horb Albstadt Trossingen Sigmaringen Biberach Baden-Württemberg Villingen-Schwenningen Furtwangen MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT, FORSCHUNG UND KUNST Freiburg Tuttlingen Kunst- und Musikhochschulen und Akademien Offenburg Wie funktioniert die Hochschulfinanzierung? Grundwissen zum Verständnis des Hochschulfinanzierungsvertrags Drittmittel Drittmittel Grundfinanzierung Als Grundfinanzierung bezeichnet man heute den Teil der finanziellen Mittel, über deren Verwendungen die Hochschulen im gesetzlichen Rahmen selbst frei entscheiden können. Sie werden den Hochschulen grundsätzlich unbefristet aus Landesmitteln zur Verfügung gestellt. Die Grundfinanzierung bietet den Hochschulen langfristige Planungssicherheit und ist die Basis für die strategische Handlungsfähigkeit der Hochschulen und die Voraussetzung der Hochschulautonomie. Programmmittel Die Säulen der Hochschulfinanzierung Grundfinanzierung Drittmittel sind Gelder für konkrete Forschungs- und Lehrprojekte. Sie werden i.d.R. wettbewerblich vergeben, z.B. von der Deutschen Forschungsgemeinschaft, dem Bundesministerium für Bildung und Forschung, der EU oder von Unternehmen. Befristet auf Projektlaufzeit Grundsätzlich unbefristet An konkrete Projekte gebunden Freier Mitteleinsatz (im gesetzlichen Rahmen) Wichtiges Instrument v.a. für die Qualität der Forschung. Vergabe i.d.R. wettbewerblich Übertragbarkeit und langfristige Planbarkeit = Basis für strategische Handlungsfähigkeit Programmmittel Programmmittel sind Gelder, die den Hochschulen nur befristet zur Verfügung stehen (u.a. Ausbauprogramme Hochschule 2012; Qualitätssicherungsmittel). Sie sind an Auflagen gebunden und daher nicht frei verwendbar. Sie eignen sich schlecht für langfristige Aufgaben und sollten v.a. für Impulsgebungen eingesetzt werden. Baumittel Grundsätzlich befristet An spezifische Auflagen gebunden Gut für (politische) Impulse aber schlecht für langfristige Aufgaben und wegen Restriktionen schwer zu bewirtschaften Baden-Württemberg MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT, FORSCHUNG UND KUNST PERSPEKTIVE 2020 Stärkung der Grundfinanzierung 3% + p.a. Drittmittel Eine auskömmliche Finanzierung von BadenWürttembergs Hochschulen ist die Grundlage für die Zukunftsfähigkeit des Landes. Im neuen Hochschulfinanzierungsvertrag ist daher sowohl frisches Geld aus Landesmitteln vorgesehen als auch die Umwidmung von bislang befristeten Mitteln. Die Steigerung der gesamten Finanzierung ist dabei ein offensichtlicher Vorteil. Doch auch die Umwidmung vorhander Mittel bedeutet einen Gewinn für die Hochschulen. Grundfinanzierung Investition in die Zukunft Programmmittel Die Säulen der Hochschulfinanzierung Baden-Württemberg als bundesweiter Vorreiter in der Hochschulpolitik Durch die Steigerung der Grundfinanzierung um mindestens 3% pro Jahr bis 2020 folgt Baden-Württemberg als erstes Land der Empfehlung des Wissenschaftsrats. Ausgangssituation Rückgang der Grundfinanzierung bei gleichzeitigem massiven Zuwachs der Studenten und der Aufgaben. 5 Umwidmung = Qualitätsgewinn Durch die Umwidmung von Programmmitteln in Grundfinanzierung gewinnt vorhandenes Geld an Qualität. Denn mehr Geld für die Grundfinanzierung bedeutet mehr Hochschulautonomie und weniger staatliche Steuerung, d.h. mehr Freiräume für Forschung, für kreatives Denken und Arbeiten und für eine selbstbestimmte Entwicklung der Hochschulen. Deshalb kommt eine Umwidmung der Veredelung der Gelder gleich. 20% 2001 75% Programmmittel Umwidmung und Ausbaumitteln von Programmmitteln n = Autonomiegewin Drittmittel 14% 59% 27% Grundfinanzierung 2011 Baumittel Baden-Württemberg MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT, FORSCHUNG UND KUNST PERSPEKTIVE 2020 Hochschulfinanzierungsvertrag Baden-Württemberg 2015-2020 ,5 % +11 33.000 36.800 Übertrag der Mittel Alle in 2014 noch nicht verwendeten Mittel aus dem bisherigen Hochschulfinanzierungsvertrag “Solidarpakt II” werden nach den bisherigen Regelungen vollständig in die neue Hochschulfinanzierung übertragen. 2014 Bis zu 3.800 neue Stellen in der Grundfinanzierung bis 2020 2020 Steigerung der Grundfinanzierung um 19,4% bis 2020 Durch die Erhöhung der Grundfinanzierung können die Hochschulen 11,5% zusätzliche Stellen schaffen, die grundsätzlich unbefristet besetzt werden können. 2.200 neue Stellen sofort Der Großteil der neuen Stellen kann bereits in den Jahren 2015/2016 geschaffen werden. +2,2 Mrd.€ bis 2020 Mehr Flexibilität und Hochschulautonomie 1,1 Mrd. € Rund die Hälfte des Steigerung der Grundfinanzierung wird durch die Umschichtung von Programm- in Grundmittel erreicht. Bisher standen den Hochschulen diese Gelder nur thematisch beschränkt und zeitlich befristet zur Verfügung. Die Steigerung der Grundfinanzierun g ist das finanzielle Fundament der Hochschu lautonomie. Durch den Anstieg wird jeder Hochschulart und jeder Hochschule bis 2020 eine Steigerung von durchschnittlich mind. 3% p.a. garantiert. Als Teil der Grundfinanzierung sind diese Gelder nun sowohl in der Zusage gesichert als auch flexibel und unbefristet einsetzbar. Durch diese “Veredelung” des vorhandenen Geldes erhalten die Hochschulen deutlich mehr Freiheit und Planungssicherheit. 1,1 Mrd. € 1,7 Mrd. Euro +600 Mio.€ bis 2020 Kumuliert bis 2020 bedeutet das 19,4% Zuwachs Steigerung der Baumittel Zusätzliche Baumittel als neues Qualitätselement Erstmals enthält der Hochschulfinanzierungsvertrag auch eine Vereinbarung zu den Baumitteln. Für Laufzeit des Vertrags wird das Hochschulbauprogramm um 100 Mio. Euro pro Jahr aufgestockt auf insgesamt ca. 320 Mio. Euro pro Jahr. 600 Mio. € Frisches Geld aus Landesmitteln Bis 2020 wird erhalten die Hochschulen vom Land Baden-Württemberg rund 1,7 Mrd. Euro zusätzlich. Davon gehen 1,1 Mrd. Euro direkt in die Erhöhung der Grundfinanzierung. 600 Mio. Euro werden für die Aufstockung des Hochschulbaus bereitgestellt. Baden-Württemberg MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT, FORSCHUNG UND KUNST PERSPEKTIVE 2020 Universitäten und Universitätsmedizin Hochschulfinanzierungsvertrag Baden-Württemberg 2015-2020 Bis zu 2.300 neue Stellen bis 2020 Anstieg der Grundfinanzierung für die Universitäten durchschnittlich 3% pro Jahr Die Universitäten erhalten wie alle anderen Hochschulen einen Aufwuchs der Grundfinanzierung um 3 Prozent pro Jahr. Über die Gesamtlaufzeit bedeutet dies einen Zuwachs um 19,4 Prozent in 2020 gegenüber 2014. Dies erfolgt einerseits durch neues Geld aus dem Landeshaushalt. Auf der andere Seite werden begrenzte und thematisch zweckgebundene Programmmittel in un- +1.059 Neue Stellen in 2015/16 begrenzte und flexibel einsetzbare Grundfinanzierungsmittel umgewidmet. Weil diese Programmmittel zum Teil en bloc übertragen werden, ist der Aufwuchs in den ersten Jahren sogar höher als 3 Prozent. Der Vorteil: So können schneller neue Stellen geschaffen werden. Bei den Universitäten bereits 1.059 in 2015/2016. Jährliche prozentuale Steigerung der Grundfinanzierung (ohne Energiekostenausgleich, ohne Universitätsmedizin) Erste Tranche des Stellenaufwuchs Tatsächlicher prozentualer Anstieg der Grundfinanzierung Anpassung an die reale Energiekostensteigerung 1997 - 2015 Sondermittel für Universitätsmedizin +12,6% 2018 +3% 2015 Energiekostenausgleich Plus dynamische Steigerung um 3% p.a. bis 2020 Mio. Euro +19,4% 2020 +15,9% 2019 +8,6% 2016 In den vergangenen 18 Jahren wurden die Energiekosten der Universitäten über eine Pauschale beglichen, ohne die Steigerung der Energiekosten zu berücksichtigen. Deshalb werden jetzt die Energiebudgets an den realen Kosten ausgerichtet und von da aus zukünftig dynamisch um 3 Prozent pro Jahr gesteigert. 50,8 Garantierte prozentuale Steigerung von 3% pro Jahr +9,8% 2017 Energiekostenausgleich % 9,4 +1 1,65 Mrd. +320 Mio. Gesamtsummen der Grundfinanzierung der Universitäten (inkl. Universitätsmedizin) im Jahresvergleich Auch die Universitätsmedizin erhält den Aufwuchs ihrer Grundfinanzierung um 3% p.a. Da die Universitätsmedizin mit außergewöhnlich hohen Kosten verbunden ist, werden diese Sonderkosten durch einen zusätzlichen Betrag von 20 Mio. Euro p.a. berücksichtigt. +20 Mio. Euro Sondermittel p.a. 1,65 Mrd. Ursprünglicher Betrag Steigerung 1,65 Mrd. Euro in 2014 1,97 Mrd. Euro in 2020 Baden-Württemberg MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT, FORSCHUNG UND KUNST PERSPEKTIVE 2020 Hochschulen für Angewandte Wissenschaften Duale Hochschule Baden-Württemberg Hochschulfinanzierungsvertrag Baden-Württemberg 2015-2020 Zusätzliche Mittel außerhalb der Grundfinanzierung € € € Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) und Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) profitieren überdurchschnittlich Die HAW’en und die DHBW profitieren schon in 2015/2016 überproportional vom Anstieg der Grundfinanzierung, weil die Qualitätssicherungsmittel ab Oktober 2015 vollständig in die Grundfinanzierung übertragen werden. Über die gesamte Vertragslaufzeit ist die Steigerung deutlich höher als die zugesicherten 3 Prozent pro Jahr. € 83 Mio. Euro für Personalkostenausgleich Trotz des überproportional hohen Aufwuchses in der Grundfinanzierung können bei den HAW’en und der DHBW nicht alle Programmmittel in die Grundfinanzierung übertragen werden. Jährliche prozentuale Steigerung der Grundfinanzierung Tatsächlicher Anstieg der Grundfinanzierung (HAW‘en) Bis zu 1.200 zusätzliche Stellen in der Grundfinanzierung bis 2020 HAW‘en Die HAW’en und die DHBW erhalten schon in 2015/2016 fast 1.000 zusätzliche Stellen in der Grundfinanzierung. Tatsächlicher prozentualer Anstieg der Grundfinanzierung (DHBW) Garantierte durchschnittliche Steigerung von 3% pro Jahr Daher entlastet das Land erstmals diese beiden Hochschularten auch bei den Stellen außerhalb der Grundfinanzierung. In Zukunft erhalten die HAW’en und die DHBW einen dynamisierten jährlichen Aufschlag. In Gesamtsumme rund 83 Mio. Euro bis 2020. 4,7% 2015 16,2% 2016 17,6% 2017 19% 2018 20,4% 2019 21,8% 2020 Darin enthalten sind auch die Stellen, die die DHBW jetzt nachträglich aus einem festen Budget ausgebracht hat, das ihr angesichts der wachsenden Studierendenzahlen in der Vergangenheit bewilligt wurde. Dabei blieben Personalkostensteigerungen bislang gänzlich unberücksichtigt. DHBW +56 Mio.€ 2014 2020 ,8% +21 +67 Mio. 5,4% 2015 19,7% 2016 20,6% 2017 +27 Mio.€ 2014 307 Mio. 307 Mio. 2020 307 Mio. Euro in 2014 374 Mio. Euro in 2020 22,5% 2019 23,4% 2020 +367 DHBW +614 HAW‘en +23,4% Gesamtsummen der Grundfinanzierung im Jahresvergleich (HAW) 21,5% 2018 +19,6 Mio. 83,9 Mio. 83,9 Mio. 83,9 Mio. Euro in 2014 103,5 Mio. Euro in 2020 Gesamtsummen der Grundfinanzierung im Jahresvergleich (DHBW) Steigerung Steigerung Ursprünglicher Betrag Ursprünglicher Betrag Baden-Württemberg MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT, FORSCHUNG UND KUNST PERSPEKTIVE 2020 Pädagogische Hochschulen Kunst- und Musikhochschulen Hochschulfinanzierungsvertrag Baden-Württemberg 2015-2020 Musikhochschulen Pädagogische Hochschulen Kunsthochschulen Auch die Musikhochschulen erhalten wie die anderen Hochschulen eine Erhöhung der Grundfinanzierung um 3 Prozent pro Jahr – in Summe 28 Mio. Euro. Davon fließen 11,5 Mio. Euro direkt in die Grundmittel zur vollständigen Übernahme der Tarifsteigerungen. 16,5 Mio. Euro stehen für die Profilbildung und die Umsetzung von Qualitätszielen zweckgebunden zur Verfügung. Die Pädagogischen Hochschulen profitieren schon in 2015/2016 überproportional vom Anstieg der Grundfinanzierung, weil die Qualitätssicherungsmittel ab Oktober 2015 vollständig in die Grundfinanzierung übertragen werden. Über die gesamte Vertragslaufzeit liegt die Steigerung der Grundmittel mit 24,7 Prozent in 2020 deutlich höher als der zugesicherte durchschnittliche Mindestanstieg von 3 Prozent pro Jahr. Auch die Studierenden der Kunsthochschulen profitieren vom zugesicherten Anstieg der Grundfinanzierung um 3 Prozent. % +19,4 +3,3 Mio. 17,3 17,3 20,6 Mio. Euro in 2014 20,6 Mio. Euro in 2020 Mio. Profilbildung Vollständige Übernahme der Tarifsteigerungen Jährliche prozentuale Steigerung der Grundfinanzierung Umsetzung von Qualitätszielen Mio. Gesamtsummen der Grundfinanzierung im Jahresvergleich Steigerung Ursprünglicher Betrag Wegen der besonderen Zugangsregelungen zum künstlerischen Studium werden statt fixierter Studienanfängerzahlen Gesamtstudierendenzahlen festgelegt. Tatsächlicher prozentualer Anstieg der Grundfinanzierung Garantierte durchschnittliche Steigerung von 3% pro Jahr 28 Vereinbarte Gesamtstudierendenzahl Mio. Euro 300 360 Vereinbarte Gesamtstudierendenzahl +24,7% 2020 +23,2% 2019 442 483 792 640 Karlsruhe 583 Mannheim +7,8% +3,3 Mio. 42,5 42,5 Mio. 42,5 Mio. Euro in 2014 Mio. 45,8 Mio. Euro in 2020 Gesamtsummen der Grundfinanzierung im Jahresvergleich ABK Stuttgart +20,1% 2017 Stuttgart +18,6% 2016 +5,4% 2015 % +24,7 +18,8 Mio. 76,0 76,0 76,0 Mio. Euro in 2014 94,8 Mio. Euro in 2020 Mio. Mio. Steigerung Ursprünglicher Betrag 775 HFG Karlsruhe +21,6% 2018 Trossingen Freiburg ABK Karlsruhe Gesamtsummen der Grundfinanzierung im Jahresvergleich Steigerung Ursprünglicher Betrag Baden-Württemberg MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT, FORSCHUNG UND KUNST PERSPEKTIVE 2020 Hochschulfinanzierungsvertrag Baden-Württemberg 2015-2020 Attraktive Karriereperspektiven und faire Beschäftigungsbedingungen Faire Arbeitsverhältnisse an den Hochschulen +1.600 +2.200 Mögliche Stellen in der Grundfinanzierung bis 2020 Steigerung ab 2017 33.000 Stellen in der Grundfinanzierung Überprüfung der Fortschritte Faire Arbeitsverträge Steigerung 2015/2016 Aktuelle Stellenzahl Bis zu 3.800 neue Stellen in der Grundfinanzierung bis 2020 Über die Gesamtlaufzeit des neuen Hochschulfinanzierungsvertrages können bis zu 3.800 neue Stellen in der Grundfinanzierung geschaffen werden, ca. 2.200 davon sofort. Für die Beschäftigten bedeutet dies mehr Verlässlichkeit durch langfristige Arbeitsverträge. Gute Arbeit für den wissenschaftlichen Nachwuchs und das wissenschaftsunterstützende Personal Grundsätze für faire Beschäftigung 1. Befristungen sollen sich an der Dauer und den Erfordernissen der Qualifikationsphase oder des Drittmittelprojekts orientieren. 2. Verträge mit einer Laufzeit von unter zwei Jahren sollen nur in begründeten Ausnahmefällen geschlossen werden. 3. Im wissenschaftsunterstützenden Bereich soll es i.d.R. keine Befristung bei Daueraufgaben geben. Faire Arbeitsverträge Die Hochschulen geben sich bis Ende 2015 faire Regeln bei der Befristung von Arbeitsverträgen im wissenschaftlichen und wissenschaftsunterstützenden Bereich. Transparente Personalentwicklung Transparente Personalentwicklung Die Hochschulen setzen geeignete Personalentwicklungsmodelle auf, um ihren Beschäftigen frühzeitig berufliche Perspektiven aufzuzeigen und erstklassiges wissenschaftliches und wissenschaftsunterstützendes Personal langfristig an sich zu binden. Grundsätze für faire Beschäftigung Überprüfung der Fortschritte Zur Mitte der Laufzeit des Hochschulfinanzierungsvertrags bewerten die Hochschulen die mit den Selbstverpflichtungen erzielten Fortschritte. Um die Entwicklung im Bereich guter Arbeit nachvollziehen zu können, werden die Hochschulen die Datensätze ihrer Personalverwaltungssysteme anpassen. Baden-Württemberg MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT, FORSCHUNG UND KUNST Baden-Württemberg MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT, FORSCHUNG UND KUNST IMPRESSUM Herausgeber: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg Verantwortlich für den Inhalt: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Web: www.mwk.baden-wuerttemberg.de Tel.: +49 711 279-0 Gestaltung: Schaller & Partner, Mannheim Stand: April 2015
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