Univ.-Prof. Dr. Silvia DULLINGER Univ.-Prof. Dr. Christian HOLZNER Univ.-Prof. Dr. Olaf RISS Übung Privatrecht I SS 2015 Institut für Zivilrecht 1. Klausur Valentin möchte seinen alten Ford verkaufen, da ihm Mechaniker Markus nach Überprüfung des Fahrzeugs mitgeteilt hat, dass für einen positiven Prüfbefund gem § 57a KFG („Pickerl“) umfangreiche und – angesichts des Alters und des Wertes des Autos – viel zu kostspielige Reparaturen nötig wären. Valentin wendet sich daher an den Chef von Markus, den Gebrauchtwagenhändler Klaus, und bietet ihm sein Auto zum Kauf an. Klaus ist über die Auskunft von Markus verwundert, da das Fahrzeug auf ihn selbst noch einen durchaus verkehrstüchtigen Eindruck macht. Er vertraut aber auf die Sachkunde seines Mechanikers und erklärt gegenüber Valentin, dass der Ford in derart schlechtem Zustand nur mehr geringen Materialwert habe; mehr als € 1.100,– könne er daher nicht bezahlen. Schweren Herzens stimmt Valentin zu. Die beiden unterfertigen das von Klaus vorgelegte und entsprechend ausgefüllte Vertragsformular, das unter anderem folgende fettgedruckte Klausel enthält: „3. Jede Vertragsaufhebung wegen Irrtums ist ausgeschlossen.“ Anschließend lässt Valentin das Fahrzeug samt Schlüsseln gleich bei Klaus, nimmt die € 1.100,– entgegen und erklärt, den Typenschein nachzubringen, damit Klaus das Auto abmelden kann. Einige Wochen später erfährt Valentin durch Zufall, dass Klaus seinen Mechaniker Markus mittlerweile entlassen hat, weil dieser wiederholt betrunken zur Arbeit gekommen war. Deshalb waren ihm in letzter Zeit vermehrt Fehler unterlaufen. Wie sich bei einer erneuten Begutachtung des Ford herausgestellt hat, sind an dem Fahrzeug nur wenige geringfügige Reparaturen nötig, um das „Pickerl“ zu bekommen. Hätte Valentin das gewusst, hätte er sein Auto nicht verkauft. Verärgert wendet sich Valentin an Klaus und verlangt den Ford zurück, der sich nach wie vor auf dem Firmengelände des Klaus befindet. Klaus erklärt daraufhin, der Wagen gehöre inzwischen Dominik, jenem Mechaniker, den er nach Entlassung des Markus angestellt hat. Diesem hat Klaus den Ford um angemessene € 1.900,– verkauft, sämtliche Wagenschlüssel und -papiere übergeben und mit ihm vereinbart, dass Dominik während der bevorstehenden Osterfeiertage die nötigen Reparaturen in der Werkstätte des Klaus durchführen dürfe. Dominik möchte den Ford unbedingt behalten. Wie ist die Rechtslage?
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