als PDF - BDZ Deutsche Zoll

Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit wird verstärkt
Die Bundesregierung will die Zusammenarbeit von Polizei und Zoll in der gemeinsamen Grenzregion mit Tschechien auf eine neue Grundlage stellen. Das Kabinett hat der Unterzeichnung des deutsch-tschechischen Polizeivertrags zugestimmt. Der neue Vertrag erweitert die Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen Polizei
und Zoll in Deutschland und Tschechien und ermöglicht so eine bessere Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität. Der Vertrag wird am 28. April 2015 in Prag unterzeichnet. Insbesondere die zunehmende Kriminalität bei der illegalen Verbreitung synthetischer Drogen wie Crystal Meth macht vor Grenzen nicht
mehr Halt. Daher müssen Zoll und Polizei die Zusammenarbeit auch über die Grenzen hinaus organisieren.
Die Unterzeichnung des Polizeiabkommens ist ein wesentlicher Beitrag zur
effektiveren Bekämpfung des illegalen Drogenschmuggels. Der BDZ wirkte
bereits bei seinem „Runden Tisch“ zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Drogenkriminalität in Hof im Juni 2014 auf eine schnellstmögliche
Ratifizierung des Abkommens hin. Deutschland wird derzeit von Crystal
überschwemmt. Das Abkommen schafft bessere Möglichkeiten zur Kriminalitätsbekämpfung. „Es muss jedoch ausreichend Personal zur Verfügung
gestellt werden“, fordert BDZ-Bundesvorsitzender Dieter Dewes. Der Zoll
benötigt deutlich mehr politische Unterstützung, um mit angemessener Personalausstattung skrupellose Drogenkartelle zu zerschlagen.
Eine Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit von Zollund Polizeibehörden ist angesichts der immer stärker vernetzten internationalen Drogenkriminalität unerlässlich. Statt kleiner Mengen stellt der Zoll nun häufiger größerer Mengen der synthetischen Droge sicher. Der sogenannte „Ameisenverkehr“ wird von bandenmäßigen Drogenschmuggel überholt. Crystal
Meth wird vor allem in Tschechien hergestellt und über die Grenze nach Deutschland geschmuggelt. Die Modedroge ist
dabei nicht nur ein Problem der bayerisch-tschechischen Grenzregion, sondern befindet sich längst auf dem Vormarsch
in der gesamten Bundesrepublik. Zur Zerschlagung der kriminellen Strukturen bildet das deutsch-tschechische Polizeiabkommen eine Grundlage für eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Kampf gegen Crystal.
„Aber auch Polen muss mit ins Boot geholt werden, da von dort ein Teil der Grundstoffe für die Crystal-Produktion
stammt“, betont Dewes. „Wir erkennen die Bemühungen der Politik um effektivere Strukturen der Zusammenarbeit ohne
Zweifel an. Derartige Abkommen müssen jedoch mit Leben gefüllt werden. Die Zollkontrolleure benötigen daher dringend
Investitionen zur personellen Verstärkung, die nicht aus den eigenen Reihen des Zolls zu Lasten anderer Aufgaben erwirtschaftet werden können. Wer die Zerschlagung krimineller Drogenkartelle politisch ernsthaft voranbringen will, muss
eine verbesserte Sach- und Personalausstattung der Kontrolleinheiten und Zollfahndungsdienststellen verantworten“, so
Dewes weiter.
Der derzeit geltende deutsch-tschechische Polizeivertrag vom 19. September 2000 stammt noch aus der Zeit vor dem
EU-Beitritt der Tschechischen Republik. Er bleibt in Teilen hinter dem zwischenzeitlich auch für Tschechien geltenden
europäischen Rechtsrahmen sowie anderen bilateralen Polizeiverträgen, die die Bundesrepublik Deutschland mit ihren
Nachbarstaaten abgeschlossen hat, zurück. Der neue Vertrag hat das Ziel, die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit fortzuentwickeln und hierbei den Zoll stärker als bisher mit einzubeziehen. Die Verhandlungen hatten im
Januar 2013 begonnen und konnten im Januar dieses Jahres erfolgreich abgeschlossen werden. Mit dem Vertrag werden verbesserte rechtliche Grundlagen für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den Polizei- und Zollbehörden geschaffen. Insbesondere enthält er erweiterte Möglichkeiten des Handelns im Hoheitsgebiet der jeweils anderen
Vertragspartei.
So sind in Zukunft zum Beispiel gemeinsame Streifen mit Ausübung hoheitlicher Befugnisse im Nachbarstaat unter
Leitung und in der Regel in Anwesenheit eines Beamten des Gebietsstaats nach dessen Recht möglich. Im Bereich der
justiziellen Rechtshilfe werden durch diesen Vertrag insbesondere die Vorschriften zur grenzüberschreitenden Observation überarbeitet und ergänzt. Polizei und Zoll sind vollständig und gleichberechtigt in das Abkommen einbezogen.
Polizei- und Zollbehörden beider Länder führen bereits seit mehreren Jahren regelmäßige bilaterale Konsultationen zur
Vertiefung der polizeilichen Zusammenarbeit durch. Beispielsweise nahm 2007 das Gemeinsame Zentrum der deutschtschechischen Polizei- und Zollzusammenarbeit in Schwandorf und Petrovice seine Arbeit auf. Das Gemeinsame Zentrum bündelt die Fach- und Sprachkompetenz der beteiligten Polizei- und Zollbehörden. Als Dienstleister steht es rund um
die Uhr für die Kooperation im Grenzgebiet zur Verfügung. Die Grundlage für seine Aktivitäten bildet der deutsch-tschechische Polizeivertrag.
BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft Friedrichstr. 169/170 10117 Berliin, v.i.S.d.P.: Dieter Dewes, Bundesvorsitzender