Mitteilungsvorlage X öffentlich nichtöffentlich Drucksache Nr. 14-20/1445 Referat, Auskunft erteilt, Telefon-Durchwahl Datum 2 - Rat und Verwaltung - Herr Kemper, 1 69-22 14 04.05.2015 Beratungsfolge Haupt-, Finanz-, Beteiligungs- und Personalausschuss Sitzungstermine Top 04.05.2015 Betreff Monitorbericht zur Sendung vom 30. April 2015 und Stellungnahmen Inhalt der Mitteilung Textfassung des gesendeten Monitorbeitrages: Mit Kindern Kasse machen? Wie Heimkinder ins Ausland verbracht werden | 10:14 min | 30.04.2015 | Monitor (WDR) | Das Erste Georg Restle: „Kinder brauchen den Schutz dieser Gesellschaft, mehr als alle anderen. Vor allem, wenn die Eltern ausfallen, ist der Staat gefordert: Jugendämter oder Jugendhilfe. Dass ausgerechnet mit solchen Kindern Geschäfte gemacht werden, und dass staatliche Stellen dabei sogar mitmischen, das konnten selbst wir kaum glauben. Bis wir nach Ungarn gefahren sind. Denn genau dorthin schicken deutsche Jugendämter Kinder, die ihnen anvertraut sind. Offiziell soll es da um individuelle pädagogische Konzepte gehen, um professionelle Betreuung - und um Zukunftsperspektiven für solche Kinder, die es hier in Deutschland besonders schwer haben. Was Nicole Rosenbach, Naima El Moussaoui und Jan Schmitt in Ungarn dann allerdings vorgefunden haben, das hat auch uns ziemlich sprachlos gemacht.“ So sieht eine individualpädagogische Maßnahme in Ungarn aus. Seit einem halben Jahr lebt hier ein deutscher Gymnasiast, nennen wir ihn Paul, gerade mal 11 Jahre alt. Hier ist er untergebracht, auf einem Hof bei einem ungarischen Handwerker, der kaum deutsch spricht und Paul vor einem halben Jahr noch gar nicht kannte. Was ist passiert? Paul lebte im Heim, seit er 6 Jahre alt war. Seine Mutter konnte sich wegen ihrer schweren Depressionen nicht mehr um ihn kümmern. Stattdessen wollten die Verwandten Harald und Petra H. für das Heimkind sorgen. Regelmäßig trafen sie sich mit Paul. Alles sah gut aus. Paul kam sogar aufs Gymnasium. Aber schon kurz -2danach nahm ihn das Jugendamt von der Schule, schickte ihn nach Ungarn. Seine Mutter ist darüber schockiert. Mutter von Paul: „In dem Moment, also, ist mir wirklich der Boden unter den Füßen weggegangen. Ich hab nur gedacht, das kann ja wohl nicht wahr sein! Alle Zelte komplett abgebrochen, die ganzen Möglichkeiten hier halt weiterhin zur Schule gehen zu können, soziale Kontakte, alles abgebrochen.“ Verantwortlich: das Jugendamt in Dorsten. Hier wird über Pauls Zukunft entschieden - und hier hat man verfügt: Paul soll nach Ungarn. Wir wollen wissen, warum? Und wir bekommen eine bemerkenswerte Antwort - vom Amtsleiter. Danach werden Kinder offenbar dann ins Ausland geschickt, wenn man in Deutschland kein „passendes“ Heim findet. Dietmar Gayk, Leiter Jugendamt Dorsten: „Genau das jetzt passgenau zu finden, die Hilfe so zu installieren, dass wir das möglichst Beste für das Kind oder den Jugendlichen herausholen, ist eben die große Schwierigkeit, und letztendlich so als ultima ratio bleibt bisweilen nur die Auslandsunterbringung.“ Die letzte Möglichkeit? Und das, um Paul hier unterzubringen, auf unbestimmte Zeit, auf einem ungarischen Hof zwischen Schrott und Gerümpel? Und das ist Pauls „Individual-Pädagoge“: Istvan B., 64 Jahre, Handwerker. Die Stadt behauptet, er habe in einer Klinik in Deutschland Weiterbildungen zu Trauma- und Bindungsstörungen gemacht. Die Klinik jedoch teilt uns mit, weder sei Istvan B. dort gewesen noch würde man solche Weiterbildungen überhaupt anbieten. Auf Deutsch können wir uns kaum mit ihm verständigen. Dem Dolmetscher sagt er aber, er sei schon geeignet. Istvan B. (Übersetzung MONITOR, Stimme nachgesprochen): „Hauptsächlich durch Lebenserfahrung und auf autodidaktische Weise. Ein Experte sagte mir, das, was ich mache, das lernt man nicht in der Schule.“ Und wie ist das mit Pauls Schule? Reporterin: „Und wie viel Stunden hast Du am Tag Unterricht?“ Paul (Stimme nachgesprochen): „Nicht am Tag. Ich hab zwei Mal in der Woche Unterricht.“ Reporterin: „Oh, das ist ja nicht so viel, ne?“ Paul (Stimme nachgesprochen): „Hab‘ ich immer für zwei Stunden.“ Reporterin: „Zwei Stunden nur? Was ist das für 'ne Schule?“ Paul (Stimme nachgesprochen): „Das ist gar keine Schule.“ -3Istvan B. (Übersetzung MONITOR, Stimme nachgesprochen): „Web-Schule. Das ist wie eine Schule.“ Paul (Stimme nachgesprochen): „Ich krieg von Deutschland, krieg ich Materialien geschickt.“ Zweimal die Woche, zwei Stunden Unterricht, eine Internetschule? Der Schulpflicht genügt das nicht. Aber Deutschland ist ja weit weg. Fast 8000 Euro lässt sich der deutsche Staat Pauls Betreuung in Ungarn kosten. Jeden Monat. Das meiste davon geht vom Jugendamt Dorsten an eine private Firma: die Life GmbH in Bochum. An die hat das Jugendamt die Organisation von Pauls Leben abgegeben. Pro Monat bekommt Life fast 7000 Euro, weitere knapp 800 Euro gehen an die private Internetschule, die übrigens der Tochter des Life-Eigentümers Gerd Lichtenberger gehört. Der will uns weder zur Qualifikation des ungarischen Betreuers noch zur Schule etwas sagen. Und erst recht nicht dazu, wie viel Geld Life am Ende damit verdient. Das Jugendamt weiß das auch nicht. Es bezahlt nur, ohne die Einrichtung in Ungarn zu kennen, geschweige denn zu kontrollieren. Reporterin:„Vertrauen Sie erst mal auf den Träger?“ Dietmar Gayk, Leiter Jugendamt Dorsten: „Ja, anders wär’s nicht möglich. Wir haben vertragliche Vereinbarungen. Und genauso wie der Träger uns vertraut, dass wir monatlich die Zahlungen leisten, die ja nicht unerheblich sind in solchen Fällen, vertrauen wir auch dem Träger, dass er entsprechend das fachlichen Know-how mitbringt, damit die Ziele erreicht werden können.“ So einfach macht es sich die zuständige Behörde. Sie schaut nicht so genau hin. Und der 11-jährigen Paul? Für ihn gibt‘s jetzt Internetschule in Ungarn statt Gymnasium in Deutschland. Ein Einzelfall? Pecs in Ungarn, nahe der Grenze zu Kroatien. Dies war bis 2009 ein Kinderheim und der Sitz der Neustart GmbH. Sie wurde gegründet, um hier deutsche Jugendliche zu betreuen. Auch Marcel war in diesem Heim zu einer individualpädagogischen Maßnahme. Heute schlägt er sich mit Gelegenheitsjobs durch. Wir treffen ihn auf Montage im Allgäu. Zweieinhalb Jahre lebte Marcel in Ungarn, ohne Richtung, ohne Hilfe, so empfindet er es heute. Marcel H.: „Wenn wir nicht zur Schule gehen wollten, durften wir auch weiterschlafen. Wir haben dort kiffen können und haben das auch getan. Das war eigentlich allen egal oder es wurde halt drüber weggeschaut bzw. nicht gesehen.“ Das bestätigt auch József B., einer der damaligen Betreuer von Marcel in Ungarn. Und er erzählt noch mehr: Die deutschen Kinder seien dort einfach abgestellt worden. -4József B., ehem. Betreuer: „Normalerweiselief es so: Ein Erzieher hat ein Kind gebracht oder einen Jugendlichen und einfach dort stehen lassen bei uns. Wir hatten keine Methode, wir haben einfach nur was gemacht.“ Irgendwas gemacht – heißt: ohne pädagogisches Konzept? Deutsche Kinder, in Ungarn verwahrt statt gefördert? Kann das sein? Wir stoßen auf eine eigenartige Konstruktion. Im Zentrum: dieser Mann, Alfons Wissmann. Nicht irgendwer. Wissmann ist der Leiter des Jugendamts in Gelsenkirchen. Und er - Thomas Frings - sein Stellvertreter. Beide hatten 2004 gemeinsam die Firma Neustart in Ungarn gegründet. Ebenfalls wichtig: Dieses Kinderheim. Das St. Josef Heim in Gelsenkirchen. Nahezu alle Jugendlichen in dem ungarischen Heim kamen aus diesem Heim. Wir treffen mehrere Informanten, die damals ganz nah dran waren. Sie erzählen uns übereinstimmend von einem angeblichen Deal zwischen Jugendamtsleiter Wissmann, dem Kinderheim in Gelsenkirchen und der Firma Neustart in Ungarn. Demnach soll dieser Deal so ausgesehen haben: Jugendamtsleiter Wissmann und sein Stellvertreter Frings hätten zielgerichtet immer mehr Jugendliche ins St. Josef Heim nach Gelsenkirchen geschickt. Das Heim habe damit seine Einnahmen erhöht. Als Gegenleistung habe dieses Heim Jugendliche von anderen Jugendämtern nach Ungarn geschickt, an das Heim, das Wissmann und Frings gegründet hatten. Der Jugendamtsleiter und sein Stellvertreter bestreiten, dass es solch ein Deal gegeben habe. Einen Interessenkonflikt habe es nicht gegeben. Wir bekommen interne Belegungszahlen des Gelsenkirchener St. Josef Heims zugespielt. Und die zeigen: Genau in den Jahren, in denen Kinder von dort nach Ungarn geschickt wurden, explodieren im St. Josef Heim die Belegungszahlen: 2008 ist das Heim mit 139 Prozent deutlich überbelegt, ein Jahr zuvor sogar mit 151 Prozent. Vor allem mit Kindern aus Gelsenkirchen. Eine massive Überbelegung. Dafür könnte man Heim und Träger die Betriebserlaubnis entziehen. Das St. Josef Heim will diese Zahlen nicht kommentieren, eine Kooperation bestreitet man. Jugendamtsleiter Wissmann und Stellvertreter Frings bestreiten, sich mit dem Heim in Ungarn bereichert zu haben. Fest steht allerdings: Für die Jugendlichen in Ungarn hat der deutsche Staat monatlich 5500 Euro an den Träger bezahlt. Für Marcel – so sagt er uns – hat die Unterbringung in Ungarn nichts gebracht, im Gegenteil. Marcel H.: „Ich komme mir heute dabei sehr benutzt vor, weil wir waren Jugendliche, die da ihre eigentliche letzte Chance erhalten hatten, die uns aber nicht gegeben wurde.“ Ein Jugendamtsleiter, der Geld mit einem Kinderheim in Ungarn verdienen wollte? Warum hat die Stadt Gelsenkirchen diese Nebentätigkeit überhaupt genehmigt? -5Manfred Beck, Stadtdirektor Gelsenkirchen: „Wir haben dann sehr klar gesagt, wir wollen gar nicht in die detaillierte, rechtliche Prüfung gehen, sondern wir gehen davon aus, dass dieses Verhältnis schnellstmöglich eingestellt wird. Das ist geschehen.“ Glaubt die Stadt. Eine genaue Prüfung hielt man offenbar nicht für nötig. Einige Monate nach der Gründung zogen sich Frings wie auch Wissmann offiziell aus der Firma zurück, übergaben ihre Anteile: Der eine allerdings an seinen Bruder, der andere an seine Frau. Und der Heimbetrieb in Ungarn lief weiter, vier Jahre lang, ohne dass sich die Stadt Gelsenkirchen dafür interessiert hätte. Bis heute ist Alfons Wissmann Leiter des hiesigen Jugendamts und Thomas Frings sein Stellvertreter. Mit Kindern Kasse machen? Und das ausgerechnet mit denen, die Hilfe am dringendsten brauchen? Marcel H.: „Uns wurde nicht gezeigt, wie Leben funktioniert, und das hätte uns dort gezeigt werden müssen, wie Leben funktioniert. Und als ich wieder in Deutschland war, war alles viel schlimmer als vorher.“ Georg Restle: „Ganz sicher ein Thema mit Gesprächsstoff. Also, diskutieren Sie mit uns wie immer im Internet unter monitor.de, bei Facebook oder wenn Sie mögen per Telefon.“ Stellungnahme des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe: Allgemein: Eine „Heimaufsicht“, wie z.B. für die Überwachung von Heimen für ältere, volljährige pflegebedürftige oder volljährige Menschen mit Behinderungen durch eine staatliche Stelle, gibt es bereits begrifflich in der Kinder- und Jugendhilfe nicht. Der Bundesgesetzgeber hat 1991 mit den §§ 45 ff. SGB VIII einen generellen Erlaubnisvorbehalt eingeführt und damit zusammenhängende Aufgaben den Landesjugendämtern übertragen (§ 85 Abs. 2 Ziffer 6 SGB VIII). D.h., bevor ein Träger Minderjährige im Rahmen der Jugendhilfe betreuen darf, benötigt er grundsätzlich eine Betriebserlaubnis des Landesjugendamtes. Die Prüfung, ob in einer Einrichtung das Kindeswohl gewährleistet ist, soll nach der Intention des Gesetzgebers dadurch bereits im Vorfeld eines Einrichtungsbetriebes stattfinden, um eventuellen Gefahren für das Kindeswohl präventiv zu begegnen. Ist eine Einrichtung in Betrieb hat das Landesjugendamt während der Betriebsführung zu beraten (§ 85 Abs. 2 Ziff. 7 SGB VIII). Der Einrichtungsträger ist nach § 47 SGB VIII zu bestimmten Meldungen an das Landesjugendamt verpflichtet, insbesondere auch zu „Ereignissen und Entwicklungen, die geeignet sind, das Wohl der Kinder und Jugendlichen zu beeinträchtigen“ (§ 47 Ziff. 2 SGB VIII). Das Landesjugendamt soll nach § 46 SGB VIII „nach den Erfordernissen des Einzelfalls an Ort und Stelle überprüfen, ob die Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis weiter bestehen“. Im Gegensatz zur früheren gesetzlichen Regelung (vor 1991: „Regelbesuche“) erfordert die örtliche Prüfung nach dem Willen des Gesetzgebers einen Anlass. -6Werden in einer Einrichtung durch das Landesjugendamt Mängel festgestellt, sieht das SGB VIII ein gestuftes Verfahren vor a) Der Träger ist über die Möglichkeiten der Mängelbeseitigung zu beraten (§ 45 Abs. 6 Satz 1 SGB VIII). b) Werden Mängel nicht behoben, kann das Landesjugendamt Auflagen zur Betriebserlaubnis erteilen (§ 45 Abs. 6 Satz 3 SGB VIII). c) Die Betriebserlaubnis ist zurückzunehmen, wenn das Kindeswohl gefährdet ist und der Träger nicht bereit oder in der Lage ist, die Gefährdung abzuwenden (§ 45 Abs. 7 Satz 1 SGB VIII). Der von Ihnen genannte Auslastungsgrad ist zunächst einmal eine rein rechnerische Größe, der bei der Berechnung des Tagessatzes gewisse Leerstände bzw. das Vorhalten von Plätzen berücksichtigt. Der Auslastungsgrad ist ein Jahresdurchschnittswert, Vorgaben in der Betriebserlaubnis zur Platzzahl gelten ständig. 1. Wer hat die Aufsicht über die korrekte Belegung eines Heimes, das örtliche Jugendamt oder das Landesjugendamt als übergeordnete Stelle? Es gibt keine „Aufsicht“ über die korrekte Belegung der Einrichtung (s.o.). Der Träger kann im Rahmen seiner Konzeption und der vereinbarten und in der Betriebserlaubnis festgelegten Platzzahl die Belegung selber steuern. Der Träger entscheidet bei Anfragen über Aufnahmen oder Ablehnungen. Folglich ist zunächst der Einrichtungsträger für die Belegung in seinem Betrieb verantwortlich. Aufgrund seiner praktischen Einsichts- und Einwirkungsmöglichkeit (z.B. Belegungsvertrag, Hilfeplangespräche) ist auch das leistungsgewährende (= belegende) Jugendamt für das Wohlergehen der Kinder und Jugendlichen verantwortlich. 2. Welche Belegung ist rechtlich zulässig und wo ist die Begrenzung festgeschrieben? Bitte die Rechtsnorm konkret benennen. Die Belegung ist rechtlich zulässig im Rahmen der in der Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII vereinbarten Konzeption und der in der Betriebserlaubnis festgelegten Platzzahl. 3. Ist eine Belegung von über 100 % rechtlich zulässig/erlaubt? Wo ist die Obergrenze? Eine unzulässige Überbelegung ist gegeben, sobald die genehmigte Platzzahl überschritten wird. Die Berechnungsgröße "Auslastungsgrad" ist ein Jahresdurchschnittswert und könnte trotz Überbelegung in bestimmten Zeiten auf das Jahr betrachtet unter 100% liegen. 4. Welche Auslastungsquote ist im Durchschnitt üblich? Welche Obergrenze hält das Landesjugendamt für angemessen? Eine Festlegung der durchschnittlichen Auslastungsgröße ist im Rahmen der Entgeltvereinbarung Vereinbarungsgegenstand allein zwischen dem Einrichtungsträger und dem örtlich zuständigem Jugendamt am Sitz des Trägers. Dabei ist der Auslastungsgrad eine rechnerische Größe zur Berechnung des Tagessatzes. Hierbei hat der Einrichtungsträger darauf zu achten, dass eine Belegung nur im Rahmen der in der Betriebserlaubnis zugrundeliegenden Platzzahl zulässig ist . Eine Vereinbarung über 100% erfordert für den wirtschaftlichen Betrieb einer Einrichtung eine Belegung über die in der Betriebserlaubnis festgelegte Platzzahl und wäre somit nicht zulässig. Nach dem bis zum Jahre 2014 in NRW gültigen „Rahmenvertrag für die Übernahme von Leistungsvereinbarungen in Einrichtungen der Jugendhilfe nach § 78 a – f SGB VIII“ wurde eine Mindestauslastungsquote von 93 % zwischen den Spitzenverbänden der Kostenträger und den Leistungsanbietern vereinbart. -7Ausnahmen, z.B. bei Einrichtungen mit spezifischen Zielgruppen und Einrichtungen mit weniger als 10 Plätzen, konnten zwischen Jugendamt und Einrichtung vereinbart werden. Empfehlungen für eine allgemeine Auslastungsquote werden vom Landesjugendamt nicht gegeben, zu unterschiedlich können die Leistungsangebote sein. 5. Welche Konsequenzen hat es für eine Einrichtung/Träger, wenn sie eine Belegung über 100 Prozent hat? Die Sanktionen des Landesjugendamtes richten sich nach dem Grad einer möglichen Kindeswohlgefährdung durch das Ereignis. Wie oben beschrieben ist das Landesjugendamt bei einer „Mängelfeststellung“ gehalten „den Träger der Einrichtung über die Möglichkeiten der Beseitigung der Mängel zu beraten.“ Weitergehende Möglichkeiten stehen dem Landesjugendamt als betriebserlaubniserteilende Behörde in Form der Auflagenerteilung bis zum Widerruf der Betriebserlaubnis zur Verfügung. Das örtliche vereinbarende Jugendamt kann i.R. der Entgeltvereinbarung prüfen, ob mit der Überbelegung eine Leistung nicht in dem vereinbarten Umfang erbracht wurde und somit Leistungsentgelte in der vereinbarten Höhe eventuell zu Unrecht gezahlt wurden. Das Jugendamt kann hierzu die Schiedsstelle nach § 78 g SGB VIII einschalten. Auch die belegenden Jugendämter können im Einzelfall Leistungsentgelte mindern oder eventuell zurückfordern, wenn vereinbarte Leistungen nicht erbracht worden sind. 6. Konkret geht es um ein Heim in Gelsenkirchen, das in den Jahren 2005 bis 2009 mit bis zu 150 Prozent überbelegt war. Wer hatte die Aufsicht bzw. trägt die Verantwortung für die Kontrolle dieser Überbelegung? Eine regelhafte zeitnahe Aufsicht der Belegung eines Einrichtungsträgers durch das Landesjugendamt oder andere Behörden ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen (s.o.). Der Träger hat im Rahmen seiner Meldepflichten nach § 47 SGB VIII „die Zahl der belegten Plätze jährlich einmal zu melden“. Die in der Anfrage benannte erhebliche Überbelegung in den Jahren 2005 bis 2009 in einem Heim in Gelsenkirchen ist hier nicht bekannt. 7. Sind dem Landesjugendamt Kinder/Jugendeinrichtungen bekannt, die in der Vergangenheit - einschließlich in dem genannten Zeitfenster - eine Belegung von 150 Prozent aufwiesen? Wenn ja, um welche Einrichtungen/Träger handelt es sich? Falls ja, was hat das Landesjugendamt unternommen? Was nein, was würde das Landesjugendamt unternehmen, wenn es von Einrichtungen mit einer Auslastung von 150 % erfahren würde? Eine Überbelegung in dieser Größenordnung zum Stichtag bezogen auf eine Einrichtung ist hier nicht bekannt. Temporäre Überbelegungen sind mit dem Landesjugendamt als betriebserlaubniserteilende Stelle abzustimmen. Belegt ein Träger seine Einrichtung im Rahmen eines Auslastungsgrades von 150% liegt ein derart gravierender Verstoß gegen die Vorgaben der Betriebserlaubnis vor, dass auch die generelle Eignung des Trägers und somit der Fortbestand der Betriebserlaubnis geprüft werden müsste. 8. Ein Handwerker, der eine pädagogische Fortbildung gemacht hat, reicht dies als Qualifikation aus, um als Fachkraft zu gelten, um im Ausland intensivpädagogische Maßnahmen zu erbringen? Reicht eine Fortbildung im Ausland aus, um nach SGB als Fachkraft für Auslandsmaßnahmen zu gelten? Müssen die Betreuer im Ausland Deutsch sprechen? Die betriebserlaubniserteilende Stelle beim Landesjugendamt ist für Plätze außerhalb seines Zuständigkeitsbereiches (Ausland) nicht zuständig. Somit sind die Regelungen der § 45 ff. SGB VIII hier nicht anwendbar. Jugendämter -8dürfen nach § 78b Abs. 2 SGB VIII „Vereinbarungen über die Erbringung von Hilfe zur Erziehung im Ausland nur mit solchen Trägern abschließen, die 1. Anerkannte Träger der Jugendhilfe oder Träger einer erlaubnispflichtigen Einrichtung im Inland sind, in der Hilfe zur Erziehung erbracht wird, 2. Mit der Erbringung solcher Hilfen nur Fachkräfte im Sinne des § 72 Abs. 1 SGB VIII betrauen und 3. Die Gewähr dafür bieten, dass sie die Rechtsvorschriften des Aufenthaltslandes einhalten und mit den Behörden des Aufenthaltslandes sowie den deutschen Vertretungen im Ausland zusammenarbeiten.“ Zusätzlich ist bei grenzüberschreitender Unterbringung die Brüssel IIa Verordnung zu beachten (insbes. Konsultationsverfahren der dafür bestimmten Stellen). Wegen der hohen Anforderungen an die fachliche Kompetenz kann nach Auffassung des Landesjugendamtes auf eine fachliche Ausbildung und spezifische Kompetenzen für die Hilfeerbringung im Ausland als Basis nicht verzichtet werden (so auch Wiesner, Kommentar zum SGB VIII, § 78b Rdn. 30). Auch erworbene Abschlüsse im Ausland sind hierbei zu berücksichtigen. Zu den spezifischen Kenntnissen der Fachkraft im Ausland zählen neben interkulturellen Kompetenzen natürlich auch die erforderlichen Sprachkenntnisse für die Kommunikation mit dem Minderjährigen. Stellungnahme Stadt Dorsten: Stellungnahme der Stadt Dorsten zum Bericht des ARD-Magazins Monitor über einen Jugendhilfefall Der Bericht des ARD-Magazins „Monitor“ am gestrigen Donnerstag befasst sich mit Auslandsmaßnahmen der Jugendhilfe. In der Sendung ging es unter anderem auch um einen Fall aus Dorsten. Es handelt sich um eine äußerst sensible Thematik, bei der von allen Beteiligten Datenschutz und das Wohl des Kindes zu beachten sind. Insofern können dezidierte Aussagen und Erläuterungen, die Rückschlüsse auf den konkreten Einzelfall zulassen, nicht gemacht werden. In dem Bericht wurde Jugendamtsleiter Dietmar Gayk nur mit zwei kurzen Sätzen zitiert. Das Interview zu vielen allgemeinen Fragen dieser Thematik hat tatsächlich rund 90 Minuten gedauert. Einige Aspekte zum Thema aus unserer Sicht: Wann schicken wir ein Kind zu einer Betreuung ins Ausland? • • Auslandsaufenthalte sind in der Regel intensivpädagogische Maßnahmen, oft 1:1-Betreuungen. Sie sind das letzte Mittel, wenn andere stationäre Hilfsangebote nicht mehr den erwünschten Erfolg bringen. Nach Anregungen der behandelnden Ärzte und / oder Kinder- und Jugendpsychiater fragen wir bei den Trägern, mit denen wir langjährige Erfahrungen haben, nach geeigneten Angeboten. Es ist ohnehin nicht leicht, „maßgeschneiderte“ Angebote zu finden. Manchmal liegen solche Therapieund Betreuungsplätze im Ausland. Das ist aber nicht das entscheidende Kriterium für die Auswahl. • • • • -9Wenn wir die Wahl haben, bevorzugen wir ein gleiches Angebot im Inland. Der in „Monitor“ genannte Fall ist derzeit und seit vielen Jahren der einzige, bei dem die Stadt eine Auslandsmaßnahme veranlasst und zugleich ein städtischer Mitarbeiter die Vormundschaft innehat. In diesem Fall hat das Jugendamt der Stadt Dorsten vier Monate lang nach einer geeigneten Betreuung gesucht und dabei sieben Absagen für die Unterbringung im Inland erhalten. Zur Einordnung: Das Jugendamt betreut ständig rund 180 bis 200 Kinder und Jugendliche, die stationär untergebracht sind (Pflegefamilie, Wohngruppe, Intensivbetreuung etc.). Die Kosten von Auslandsmaßnahmen sind in der Regel weder wesentlich höher noch geringer als bei vergleichbaren Inlandsmaßnahmen (200 bis 300 € pro Tag). Die derzeit teuerste Maßnahme des Jugendamtes Dorsten wird mit einem Tagessatz von 350 Euro abgerechnet und liegt im Inland. Die Kontrollmechanismen • • • Mit dem in diesem Fall genannten Träger arbeitet die Stadt Dorsten seit vielen Jahren auch bei Inlandsmaßnahmen zusammen – bisher ohne Anzeichen dafür, dass es seitens des Trägers beachtenswerte Mängel gibt. Zum 20-jährigen Bestehen des Trägers gratulierte das Landesjugendamt Münster dem Träger wie folgt: „Wenn zu Anlässen wie diesem die „Aufsichtsbehörde“ eingeladen wird, dann verstehe ich das als ein Zeichen der langjährigen guten Zusammenarbeit zwischen der Einrichtung und dem LWLLandesjugendamt in der gemeinsamen Verantwortung für den Schutz und die pädagogische Begleitung für Kinder, Jugendliche und ihre Familien. Da ich im LWL-Landesjugendamt bereits länger als 20 Jahre tätig bin - anfangs als Fachberater für die Beratung und Aufsicht mit der Zuständigkeit für die Stadt Bochum und einige andere Regionen - kann ich mit Fug und Recht behaupten: Ja das stimmt! 20 Jahre heißt auch 20 Jahre gute und vor allem vertrauensvolle Zusammenarbeit. Peter Dittrich (Landesjugendamt Münster).“ Die Kontrollpflichten sind im Gesetz und in Fachkommentierungen zum SGB VIII nicht eindeutig geregelt. Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) hat daher bereits 2007 angeregt, „bundesweite Qualitätsstandards vor allem zur Sicherung von Struktur- und Prozessqualität auszubauen“. Die Überprüfung soll durch die Bundes- und Landesebene erfolgen. Solche Instrumente stehen derzeit nicht zur Verfügung. Der Fall „Paul“ in Ungarn • • Die hier gewählte Maßnahme entspricht nach Leistungsbeschreibung und Angebot des Trägers den Anforderungen und Empfehlungen der damals behandelnden LVR-Landesklinik. Der in „Monitor“ vermittelte Augenschein trügt. Die Aufnahmen zeigen vor allem den Hinterhof und Stallgebäude. Die Unterbringung orientiert sich an den Empfehlungen und Vorschlägen der damals behandelnden Klinik. Im Haus steht für „Paul“ natürlich ein eigenes Zimmer mit Dusche und WC zur Verfügung. • - 10 Der vor Ort eingesetzte Betreuer weist nach Angabe des Trägers alle erforderlichen Qualifikationen auf, die geforderte Betreuung zu gewährleisten. • Die jetzt zuständige deutsche Fachklinik hat „Paul“ mehrfach in Ungarn besucht und begutachtet. • Ein Besuch des Vormunds ergab, dass „Paul“ sich in Ungarn wohl fühlt und dass die Betreuung Erfolge zeigt. • • • • Nach dem „Monitor“-Bericht wird öffentlich die emotionale Forderung erhoben, die laufende Maßnahme sofort zu beenden. Nach allen uns vorliegenden Informationen, Einschätzungen und Gutachten halten wir dies derzeit für falsch, werden diese Frage aber objektiv und unter Berücksichtigung der medizinischen und jugendpflegerischen Beurteilung sowie des Kindeswohles prüfen. Nach derzeitiger Einschätzung der Betreuer und der behandelnden deutschen Ärzte soll die Maßnahme in Ungarn noch mindestens ein halbes Jahr fortgesetzt werden, da sie deutliche positive Entwicklungen zeigt. In der ersten Maiwoche ist ein weiterer Besuch eines erfahrenen Mitarbeiters des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) der Stadt Dorsten geplant. Wir haben hierfür einen Mitarbeiter ausgewählt, der mit dem Fall „Paul“ bisher nicht betraut war. Bürgermeister Tobias Stockhoff, Jugenddezernent Lars Ehm und Jugendamtsleiter Dietmar Gayk haben die Akten zu dem geschilderten Fall zwischenzeitlich dem zuständigen Landesjugendamt in Münster zur Verfügung gestellt. Die Erfüllung der Schulpflicht • • Dass „Paul“ in Ungarn nicht gemäß der Schulpflicht unterrichtet wurde, wertet das Monitor-Team als Beleg dafür, dass Auslandsmaßnahmen unzureichend überprüft werden und schlecht ausgestattet sind. Diese Einschätzung blendet aus, dass die Beschulung nur einer von vielen Aspekten ist – aber nicht der wichtigste aus Sicht der Mediziner und der Jugendhilfe. Bei Individualpädagogischen Maßnahmen steht beispielsweise die Stabilisierung und Entwicklung der Persönlichkeit eines Kindes im Vordergrund – als Voraussetzung dafür, dass Beschulung später überhaupt wieder erfolgen kann. Der Gesetzgeber lässt ausdrücklich ein Aussetzen der Schulpflicht zu. - 11 Stellungnahme des Heimträgers St. Augustinus GmbH: Richtigstellung zum Bericht der ARD in der Sendung „Monitor“ am 30.4.2015, 21:45 Uhr Die Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung St. Josef hat keine Befugnis darüber zu entscheiden, ob die ihr anvertrauten Jugendlichen an und erst recht nicht an welchen Auslandsaufenthalten oder ähnlichen Maßnahmen teilnehmen. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt entweder bei den Eltern oder bei den zuständigen Jugendämtern, Absprachen oder gar Verträge mit Firmen, die solche Maßnahmen durchführen, gibt es nicht und hat es auch nicht gegeben. Zwei Jugendliche pro Jahr sind von umliegenden Jugendämtern in solchen Maßnahmen in Ungarn während des Zeitraums 2005 – 2008 untergebracht worden. Hierunter waren keine Jugendliche, die vom Jugendamt Gelsenkirchen betreut wurden. Ein Zusammenhang zwischen solchen Auslandsaufenthalten und der Belegung in der Kinderund Jugendhilfeeinrichtung St. Josef existiert nicht und hat nicht existiert, ebenso wie eine Vereinbarung mit dem Jugendamt Gelsenkirchen oder auch dessen Vertretern, die in eine solche Richtung abzielt, nicht existiert und nicht existiert hat. Die Belegungszahlen sind dem Jugendamt Gelsenkirchen wie auch dem Landesjugendamt bekannt, darüber hinaus werden die Belegungszahlen im jährlichen Geschäftsbericht veröffentlicht. Steigenden Belegungszahlen, die stets und ausschließlich durch anders nicht zu lösende Unterbringungsbedürfnisse der jeweiligen Jugendämter zu Stande kamen, ist immer durch Beantragung zusätzlicher Plätze seitens des Trägers der Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung St. Josef Rechnung getragen worden. Stellungnahme von Herrn Alfons Wissmann: Presseerklärung zur Monitor Berichterstattung vom30.04.2015 „ Mit Kindern Kasse machen“ Am 30.04.2015 strahlte das Magazin „ Monitor“ einen Beitrag zum Thema „Mit Kindern Kasse machen“ aus. Der in diesem Zusammenhang gegen mich gerichtete Vorwurf des „ Kassemachen“ trifft mich tief und entspricht nicht der Realität. Auch die von Informanten des Magazins Monitor unterstellte Unrechtsabrede auf die Belegung des Kinderheimes „ St. Josef“ ist unwahr. Eine solche Verabredung hat es zu keinem Zeitpunkt gegeben. Zum Hintergrund: Im Jahr 2004 entwickelten Herr Frings und ich die Idee ein intensivpädagogisches Konzept zu entwickeln mit hoher pädagogischer Dichte. Dieses sollte im Ausland sein, um jungen Menschen in einem neuen Setting einen Neustart zu ermöglichen. Hierzu erwarben wir eine Immobilie mit zwei Häusern, richteten sie ein, beschafften einen PKW und schafften die datentechnische Ausstattung( Laptop, Handy und Computer)an. Es wurde ein deutschsprechender Geschäftsführer eingestellt, der die weitere Entwicklung übernahm. Die von uns vermietete Immobilie war und ist keine „ Schrottimmobilie“ wie sie am Anfang des Beitrages gezeigt wurde, sondern liegt in einer gepflegten Wohngegend von Pecs Bei Neustart arbeitete nur fachlich qualifiziertes Personal mit Hochschulabschluss. Die Pädagogen waren alle deutschsprachig. Dieses gilt auch für den ehemaligen Mitarbeiter, der interviewt wurde (nach meinen Informationen Dipl. Sozialpädagoge und Dipl. Päd der Geschichte). - 12 Es waren bei einer Belegung von durchschnittlich zwei jungen Menschen immer vier Fachkräfte beschäftigt sowie ein Handwerker. Dieses zu vergleichen mit „ Nebenbeipädagogik“ halte ich nicht für seriös. Eine Abrede oder Vereinbarung, dass ich für eine gute Auslastung des Kinderheimes sorge und das Kinderheim im Gegenzug Kinder nach Ungarn schickt hat es nicht gegeben. Die Behauptung ist unwahr und verkennt die tatsächliche Verwaltungspraxis. Kindern und Jugendlichen soll möglichst das Elternhaus erhalten bleiben. Deshalb gibt es in nahezu allen Jugendämtern das Gebot der heimatnahen Unterbringung. Dieses gilt auch für Gelsenkirchen. Da, wo möglich bleiben die jungen Menschen in Gelsenkirchen. Die Auswahl Der jeweiligen Einrichtung wird nicht von mir vorgenommen sondern von den einzelnen Sozialarbeitern. Das Kinderheim St. Josef hat einen guten Ruf bei den Mitarbeitern des hiesigen Jugendamtes. Es ist breit aufgestellt und hat ein hohes fachliches Niveau. Die Mitarbeiter klären bereits vor der Verwaltungsentscheidung, wo ein Kind oder Jugendlicher aufgenommen werden kann. Dieses operative Geschäft zählt nicht zu meinen Aufgaben. Darüber hinaus belegen viele Jugendämter das Kinderheim St. Josef. Welche Belegungsanteile das Jugendamt Gelsenkirchen in den Jahren 2005 bis 2008 hatte ist mir nicht bekannt. Die Kontrolle der örtlichen Kinderheime zählt nicht zu den Aufgaben der örtlichen Jugendämtern. Die Entscheidung, ob eine Auslandsmaßnahme erfolgt, trifft das jeweilige Jugendamt nach fachlichen Notwendigkeiten. Ich habe nie Einfluss auf solche Entscheidungen genommen und es war nie ein Jugendlicher aus Gelsenkirchen oder für den das Jugendamt Gelsenkirchen eine irgendwie geartete Verantwortung trägt in der Einrichtung von Neustart. Ich habe am 24.11.2004 einen Antrag auf Genehmigung der Nebentätigkeit als Geschäftsführer der Neustart gestellt und am 15.12.2004 auch genehmigt bekommen. Nach einem Gespräch mit meinem Vorgesetzten, habe ich die Nebentätigkeitsgenehmigung am 7.3.2005 zurückgegeben aber auch mitgeteilt, dass Herr Frings und ich weiterhin Vermieter bleiben. Ich war also weiterhin Vermieter. Meinen Gesellschafteranteil habe ich auf meine Frau übertragen, die auch deutsche Geschäftsführerin war. Die Aufgabe erstreckte sich jedoch auf die Kontrolle der ungarischen Geschäftsführung und Jahresbudgetplan. Die Neustart Kft war über die Zeit ihrer Bestehens letztlich nicht kostendeckend. Im Jahr 2008, dieses habe ich jetzt ermittelt, war bis zum August des Jahres nur noch ein Jugendlicher dort. Insgesamt waren acht Jugendliche dort mit unterschiedlicher Dauer. Die durchschnittliche Belegungsdauer lag bei ca. 7 bis 8 Monaten. In Folge des drohenden Konkurses wurden ab Mai 2008 die Mietzahlungen komplett gestoppt. Im März 2009 wurde die Neustart für einen symbolischen Preis von 10 Forint( weniger als 0,40 €) verkauft. Die Immobilie wird seit 2009 erfolglos trotz eines Preises deutlich unter dem Einstandspreis zum Kauf angeboten. Meine auf die Dauer der Belegung umgerechneten monatsdurchschnittlichen Mieteinnahmen nach Abzug der ungarischen Steuer lagen bei 814€ im Monat für zwei möblierte Häuser, die Gestellung eines PKWs sowie der datentechnischen Ausstattung. Die Mieten wurden von mir in meiner Steuererklärung angegeben. Es sind nie Gewinne, Aufwandsentschädigungen oder Ähnliches an mich oder meine Frau geflossen. Meine Frau erhielt kein Geschäftsführergehalt. Es ging uns bei Neustart darum, eine hochqualifiziertes, hauptamtliche geführte Intensivpädagogische Maßnahme anzubieten. Dass das nun als Kassemachen interpretiert wird schockt mich. Ich habe damit kein Geld gemacht, sondern werde eher in die Verlustzone rutschen, weil die Immobilie nur zu einem deutlich reduziertem Kaufpreis veräußert werden kann bzw. scheint sie fast unverkäuflich zu sein.
© Copyright 2025 ExpyDoc