Zukunftsprogramm für gute Schulen Schule besser gestalten 50 Millionen Euro jährlich zusätzlich für die Schulen Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Lehrerinnen und Lehrer, liebe Eltern, Mädchen und Jungen in Mecklenburg-Vorpommern wollen die Schule mit dem bestmöglichen Abschluss verlassen. Eltern wünschen sich die bestmögliche Bildung für ihre Kinder. Die Landesregierung hat viel unternommen, um die Lernbedingungen an den allgemein bildenden und beruflichen Schulen zu verbessern und beste Startbedingungen für Schülerinnen und Schüler zu schaffen. Seit dem 1. August 2014 stehen jährlich 50 Millionen Euro zusätzlich für den Schulbereich zur Verfügung. Seit 1990 ist das der größte Ausgabenzuwachs an den Schulen für zusätzliche Maßnahmen. Dies ist eine wichtige Entscheidung, über die ich mich sehr freue. Das Schuljahr 2014/2015 markiert daher einen Wendepunkt in der Bildungspolitik des Landes. Anspruchsvoller Unterricht wird von engagierten und motivierten Lehrerinnen und Lehrern ge- macht. Deswegen haben sich die Beschäftigungsbedingungen an den Schulen verändert. Durch die Verbeamtung von Lehrerinnen und Lehrern bis zu einer Altersgrenze von 40 Jahren kann Mecklenburg-Vorpommern im bundesweiten Wettbewerb um gut ausgebildete Lehrkräfte mithalten. In dieser Broschüre möchte ich Sie informieren, auf welche Bereiche sich die einzelnen Maßnahmen verteilen. Der erste Teil des Heftes will insbesondere Eltern, Schülerinnen und Schülern einen Überblick geben. Im zweiten Teil erfahren Lehrerinnen und Lehrer detailliert, inwieweit sich durch das „50-Mio.-Euro-Paket“ die Bedingungen am Arbeitsplatz „Schule“ verbessert haben. Mathias Brodkorb Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern 50 Millionen Euro jährlich zusätzlich für die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern Seit dem Schuljahr 2014/2015 stellt das Land für das Schulsystem in Mecklenburg-Vorpommern jährlich 50 Millionen Euro zusätzlich bereit. Weitere 5 Millionen Euro werden durch Umschichtungen zur Verfügung gestellt. Von den Maßnahmen profitieren grundsätzlich alle Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer. Die Maßnahmen werden Schritt für Schritt umgesetzt. Einige sind an die Besetzung von Stellen gekoppelt. Allgemein lassen sie sich in zwei Gruppen unterteilen. Es gibt Maßnahmen für alle Schularten. Außerdem gibt es Maßnahmen, die für einzelne Schularten bestimmt sind. Die Aufteilung der Finanzmittel ergibt sich wie folgt: Das Zukunftsprogramm für gute Schulen im Überblick: 1. Sicherung des Lehrernachwuchses für gute Schule Seit dem 1. August 2014 werden Lehrerinnen und Lehrer bis zu einem Alter von 40 Jahren verbeamtet. Mecklenburg-Vorpommern kann damit im bundesweiten Wettbewerb um junge Lehrerinnen und Lehrer mithalten. Lehrerinnen und Lehrer in der Sekundarstufe I (Klasse 5 - 10), die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, werden einheitlich eingruppiert und erhalten ein höheres Gehalt. In den beruflichen Schulen wird die Schüler-Lehrer-Relation gesenkt. Im Schuljahr 2014/2015 haben über 570 Lehrerinnen und Lehrer an den öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen ihren Dienst angetreten – das sind so viele Einstellungen wie nie zuvor in der Geschichte des Landes. 4/5 Informationen für Schüler, Lehrer, Eltern 2. Programm gegen Unterrichtsausfall An allen Schularten sorgen Vertretungslehrerinnen und Vertretungslehrer oder Sonderprogramme dafür, dass möglichst wenig Unterricht ausfällt. Angehende Lehrerinnen und Lehrer, die das Erste Staatsexamen erfolgreich absolviert haben, können ihre Wartezeiten auf den Vorbereitungsdienst überbrücken, indem sie Vertretungsunterricht an den Schulen erteilen. Die Beschäftigung von Vertretungslehrerinnen und Vertretungslehrern hat sich in den vergangenen Schuljahren bewährt. Sie hat vor allem dazu geführt, dass die Belastung der Kollegien sinkt. Mussten früher Lehrerinnen und Lehrer für ihre erkrankten Kolleginnen und Kollegen einspringen und den Unterricht vertreten, so übernehmen dies jetzt immer öfter Vertretungslehrkräfte. Der originäre Unterrichtsausfall (ohne elementare Ereignisse wie Wettergeschehen und Streiks) bleibt auf stabilem Niveau. Seit Beginn des Schuljahres 2014/2015 erhalten ältere Lehrerinnen und Lehrer weitere Entlastungen in Form von zusätzlichen Altersanrechnungsstunden. Ein Lehrergesundheitsprogramm soll dazu beitragen, Unterrichtsausfall zu vermeiden. Fehlzeiten von Lehrerinnen und Lehrern kann niemand verhindern. Wenn Lehrerinnen und Lehrer gesund und motiviert sind, profitieren durch den guten und attraktiven Unterricht vor allem die Schülerinnen und Schüler. Prozent 3,5 Originärer Unterrichtsausfall an allgemein bildenden Schulen (bezogen auf das Stundensoll) 3,0 2,5 96 /97 97 /98 98 /99 99 /00 00 /01 01 /02 02 /03 03 /04 04 /05 05 /06 06 /07 07 /08 08 /09 09 /10 10 /11 11 /12 12 /13 13 /14 2,0 Quelle: Bericht zur Situation des Vertretungsunterrichts in M-V im Schuljahr 2013/2014, Stand: 28. Januar 2015 Schuljahr Info Volle Halbtagsschule: Grundschulen mit festen Öffnungszeiten, die zusätzlich zum Pflichtunterricht weitere pädagogische Angebote in den Tagesablauf integrieren. Ganztagsschule: weiterführende allgemein bildende Schule (Klasse 5 - 10), in der Schülerinnen und Schüler ganztägig über den Unterricht hinaus betreut und gebildet werden. Sie werden zu einem großen Teil in gebundener Form errichtet. An gebundenen Ganztagsschulen ist die Teilnahme am Ganztagsprogramm für Schülerinnen und Schüler verpflichtend. 3. Bessere Qualität der Angebote in der Ganztagsschule und der vollen Halbtagsschule Die Qualität der Ganztagsschulen in Mecklenburg-Vorpommern soll sich verbessern. Lehrerinnen und Lehrer erhalten in Abhängigkeit vom unterrichtsergänzenden Angebot Zeit für die Vor- und Nachbereitung. Schulen werden auf Wunsch Finanzbudgets zur Verfügung gestellt, damit sie Angebote von externen Anbietern aus den Bereichen Jugendbildung, Sport, Umwelt und Kultur in den Schulalltag integrieren können. Das heißt: Lehrerwochenstunden, die für die Gestaltung von Ganztagsangeboten vorgesehen sind, können in finanzielle Mittel umgewandelt werden, um interessierte Anbieter von Außen zu gewinnen. Informationen für Schüler, Lehrer, Eltern 6/7 4. Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit des Schulsystems Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer an Grundschulen erteilen weniger Unterricht und unterrichten 27 Stunden pro Woche. Für Klassenleiterinnen und Klassenleiter an Regionalen Schulen, Gymnasien und Gesamtschulen reduziert sich der wöchentliche Einsatz im Unterricht um eine Stunde. Auch für Lehrerinnen und Lehrer, die in der Oberstufe an Gymnasien, Gesamtschulen, Abendgymnasien und Fachgymnasien eingesetzt sind, verbessern sich die Rahmenbedingungen durch die Entlastung bei der Unterrichtsverpflichtung um bis zu drei Stunden. Die Bewerbungsbedingungen für Schulleiterstellen und Stellvertreterposten sind verbessert worden, damit sich mehr Lehrerinnen und Lehrer auf diese Stellen bewerben können. Rückwirkend zum 1. Januar 2014 gewährt das Land den tarifbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrern mit Leitungsaufgaben eine Zulage, sofern bestehende Regelungen dies nicht bereits vorsehen. 5. Inklusion In Mecklenburg-Vorpommern sollen perspektivisch so viele Kinder wie möglich gemeinsam an allgemein bildenden Schulen lernen, die keine Förderschule sind. Etwa 60 Grundschulen und weiterführende Schulen mit besonderen Lernbedingungen erhalten mehr pädagogisches Personal. Die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die die Schule ohne Abschluss verlassen, soll durch ein besonderes flächendeckendes Angebot verringert werden. Seit dem Schuljahr 2014/2015 bieten 27 Förderschulen ein freiwilliges zehntes Schuljahr an. Bislang war das Erreichen der Berufsreife auf wenige große Förderschulen im Land beschränkt. Um den Gemeinsamen Unterricht umzusetzen, wird die pädagogische und sonderpädagogische Förderung verbessert. Das Land sichert die teilstationäre Frühförderung an den Landeszentren Güstrow und Neukloster ab. Schulstandorte mit dem Förderschwerpunkt Lernen mit freiwilligem 10. Schuljahr einzügig Bergen GraalMüritz zweizügig Barth RibnitzDamgarten dreizügig Bad Doberan Grimmen Rostock Wolgast Greifswald Anklam Wismar Güstrow Teterow Malchin Gadebusch Sternberg Friedland Waren Hagenow Neubrandenburg Lübz Torgelow Pasewalk Parchim Ludwigslust Neustrelitz © produktionsbüro TINUS www.tinus-medien.de Das Zukunftsprogramm für gute Schulen im Detail: 1. Sicherung des Lehrernachwuchses für gute Schule 19 Millionen Euro Info Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, erhalten die Besoldungsgruppe A 12. Lehrerinnen und Lehrer in der Sekundarstufe I, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, erhalten die Besoldungsgruppe A 13. Verbeamtung der Lehrerinnen und Lehrer bis zu einer Altersgrenze von 40 Jahren seit dem 1. August 2014 »» hohe Besoldung: im bundesweiten Vergleich liegt Mecklenburg-Vorpommern im vorderen Drittel »» Verbeamtung der Referendare bereits ab 1. August 2013 »» Übernahme verbeamteter Lehrerinnen und Lehrer aus anderen Ländern »» einheitliche Eingruppierung der Lehrerinnen und Lehrer in die Entgeltgruppe 13 TV-L bzw. Besoldungsgruppe A 13, die über die Lehrbefähigung für zwei Fächer für Regionale Schulen, Gesamtschulen, Gymnasien, Förderschulen oder berufliche Schulen verfügen »» Absenkung der Schüler-Lehrer-Relation in den beruflichen Schulen von 29:1 im Schuljahr 2009/2010 auf dauerhaft 26,6:1 seit dem Schuljahr 2014/2015 »» verbesserte Lehrerausbildung: Mentoren erhalten eine Anrechnungsstunde und müssen weniger Unterricht erteilen »» Ende des Lehrerpersonalkonzeptes zum 1. August 2014 auch für berufliche Schulen 8/9 Informationen für Lehrerinnen und Lehrer »» A 13-Jahresbruttobesoldung 2014 im bundesweiten Vergleich 60.064,44 € Bayern Baden-Württemberg Hamburg Mecklenburg-Vorpommern Thüringen Sachsen Sachsen-Anhalt Niedersachsen Hessen Saarland Rheinland-Pfalz Schleswig-Holstein Nordrhein-Westfalen Brandenburg Bremen Berlin 48.000 € 57.349,64 € 57.013,08 € 56.926,84 € 56.639,53 € 56.493,09 € 56.086,44 € 56.024,39 € 56.019,13 € 55.473,08 € 55.461,36 € 55.452,28 € 54.997,00 € 54.914,97 € 53.603,16 € 52.912,57 € 50.000 € 52.000 € 54.000 € 56.000 € 58.000 € 60.000 € Quelle: DGB-Besoldungsreport 2014 (Summe aus jährlichem Grundgehalt Endstufe, allg. Stellenzulage/Strukturzulage, evtl. Einmal- und Sonderzahlungen) → www.dgb.de 62.000 € 2. Programm gegen Unterrichtsausfall 13 »» Millionen Euro Stellen für Vertretungslehrerinnen und Vertretungslehrer an allen Schularten mit Schwerpunkt in den Grundschulen: 30 Stellen für Vertretungslehrkräfte an Grundschulen 23 Stellen für Vertretungslehrkräfte an weiterführenden Schulen 20 befristet zu besetzende Stellen für Vertretungslehrkräfte für Lehramtsabsolventen mit dem Ersten Staatsexamen 10/11 »» zusätzliche Vertretungslehrkräfte an den beruflichen Schulen durch Zusammenarbeit mit externen Partnern Informationen für Lehrerinnen und Lehrer »» »» »» »» Altersanrechnungsstunden für ältere Lehrerinnen und Lehrer (ab 57 Jahren: eine Stunde, ab 60 Jahren: zwei Stunden) »» Abschaffung der Kappungsgrenze für ältere und schwerbeschädigte Lehrerinnen und Lehrer »» Fort- und Weiterbildungsprogramme für Lehrerinnen und Lehrer »» »» »» Qualifizierung von Lehrkräften an allgemein bildenden und beruflichen Schulen umfassende pädagogische Qualifizierung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern im Schuldienst Info Seit dem Schuljahr 2014/2015 erhalten Lehrkräfte Ermäßigungsstunden, wenn das Arbeitsverhältnis mehr als 50 Prozent des Beschäftigungsumfangs eines Vollbeschäftigten beträgt. Lehrergesundheitsprogramm Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) im Überblick: »» »» »» Programm zur Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF): Belastungsanalyse, schulspezifische Auswertung, Finden und Durchführen von geeigneten Maßnahmen Ausbau des technischen, medizinischen und sozialen Arbeitsschutzes Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM): Eingliederungshilfe für Langzeiterkrankte (nach einer Erkrankung von sechs Wochen) 3. Bessere Qualität der Angebote in der Ganztagsschule und der vollen Halbtagsschule 6 »» Bessere Ausstattung der vollen Halbtagsschule und der Ganztagsschule, um die Qualität zu steigern und verbesserte Rahmenbedingungen für Lehrkräfte zu schaffen: Bis zum Schuljahr 2013/2014 entsprach 1 Lehrerwochenstunde (LWS) für unterrichtsergänzende Angebote in vollen Halbtagsschulen und Ganztagsschulen einem Zeitumfang von 90 Minuten. Seit dem Schuljahr 2014/2015 entspricht 1 LWS für volle Halbtagsschulen und Ganztagsschulen im Durchschnitt 67,5 Minuten. Die Schulen gestalten in eigener pädagogischer Verantwortung die Regelung aus, erstmals in Abhängigkeit vom tatsächlichen Aufwand. Die genauen Regelungen gehen aus der Landesverordnung über die Arbeitszeit der Lehrkräfte an staatlichen Schulen hervor. »» Um verstärkt außerschulische Partner aus den Bereichen Jugendarbeit, Kultur, Sport und Umwelt in die Gestaltung von Ganztagsangeboten einzubinden, können Schulen Finanzbudgets erhalten und freien Trägern für die Angebote eine Vergütung zahlen. 12/13 Informationen für Lehrerinnen und Lehrer Millionen Euro 4. Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit des Schulsystems 7 »» Millionen Euro Absenkung der Unterrichtsverpflichtung für Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer an den Grundschulen auf 27 Wochenstunden Da an Grundschulen nahezu alle Lehrkräfte auch Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer sind, profitieren fast alle Lehrkräfte von dieser Regelung. Info Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer in Hessen: 29 Pflichtstunden pro Woche Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer in Niedersachsen, Bayern und Nordrhein-Westfalen: 28 Pflichtstunden pro Woche (Stand: September 2014) → www.kmk.org »» Absenkung des wöchentlichen Einsatzes im Unterricht von Klassenleitern an Regionalen Schulen und Gesamtschulen (Klasse 5 - 10) und Gymnasien (7 - 10) um eine Stunde »» Verminderung der Unterrichtsverpflichtung für Lehrerinnen und Lehrer, die überwiegend in der gymnasialen Oberstufe unterrichten, um bis zu drei Stunden »» Veränderte Bewerbungsbedingungen bei Schulleiter- und Stellvertreterposten: »» geeignete Lehrerinnen und Lehrer bewerben sich unabhängig vom Lehramt und ihrer Entgeltgruppe bzw. Besoldungsgruppe »» Bewerbungen von Lehrerinnen und Lehrern sind möglich, die nicht in einem Arbeitsverhältnis mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern stehen »» zielgerichtete Fortbildung und Stellenbesetzung von Schulleitungen: Im Institut für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern (IQ M-V) werden grundsätzlich nur die Lehrerinnen und Lehrer Info fortgebildet, die später auch eine Schulleitungsposition übernehmen werden. Die genauen Regelungen gehen »» beförderungsentsprechende Höhergruppierungen ab dem Schuljahr 2014/2015 »» Gewährung von Zulagen für tarifbeschäftigte Schulleitungen: Die genaue Höhe der Zulage ist an die Schulart und an die Entgeltgruppe gekoppelt. aus der Verwaltungsvorschrift zum Verfahren bei der Besetzung von funktionsbezogenen und funktionslosen Beförderungsstellen (Beförderungsstellen) an öffentlichen Schulen hervor. → www.bm.regierung-mv.de 5. Inklusion 10 Informationen für Lehrerinnen und Lehrer 14/15 Millionen Euro »» bessere Ausstattung mit pädagogischem Personal an etwa 60 Grundschulen und weiterführenden Schulen, an denen besondere Lernbedingungen herrschen »» verbesserte Ausstattung des Gemeinsamen Unterrichts und der Ausstattung für besondere pädagogische Förderung »» Absicherung der teilstationären Frühförderung an den Landeszentren Güstrow und Neukloster »» flächendeckendes Angebot zum Erreichen der Berufsreife an Förderschulen: Seit dem Schuljahr 2014/2015 bieten 27 Förderschulen ein freiwilliges zehntes Schuljahr an. Zuvor war dieses Angebot auf wenige große Förderschulen im Land beschränkt. Herausgeber: Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern Werderstr. 124 19055 Schwerin Redaktion: Henning Lipski (V.i.S.d.P.) Gestaltung: Ruth Hollop Bildnachweise: shutterstock.com: Pressmaster (2), l i g h t p o e t (1), Africa Studio (1), racorn (2), wavebreakmedia (1); colourbox.de: 5 Druck: produktionsbüro TINUS, Schwerin Kontakt: [email protected] Stand: Januar 2015 Diese Broschüre wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von deren Kandidaten oder Helfern während des Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für alle Wahlen. Mecklenburg-Vorpommern stellt ein: Lehrer/in und .. fu r Geo, Physik Familienglück Zwischen Ostsee und Seenplatte werden Ihre Träume wahr: vom Job & vom Leben. Wir bieten a unbefristeten Vertrag und Verbeamtung a überdurchschnittliches Gehalt a optimale Karrierechancen a moderne Schulen und kleine Klassen a günstigen Baugrund und ein erfrischend ursprüngliches Urlaubsland Willkommen im Land zum Leben. 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