50-Mio. - Bildungsserver Mecklenburg

Zukunftsprogramm für gute Schulen
Schule besser gestalten
50 Millionen Euro
jährlich zusätzlich für die Schulen
Ministerium für Bildung,
Wissenschaft und Kultur
Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Lehrerinnen und Lehrer,
liebe Eltern,
Mädchen und
Jungen in Mecklenburg-Vorpommern
wollen die Schule
mit dem bestmöglichen Abschluss verlassen.
Eltern wünschen sich die bestmögliche Bildung
für ihre Kinder. Die Landesregierung hat viel
unternommen, um die Lernbedingungen an den
allgemein bildenden und beruflichen Schulen
zu verbessern und beste Startbedingungen für
Schülerinnen und Schüler zu schaffen.
Seit dem 1. August 2014 stehen jährlich 50
Millionen Euro zusätzlich für den Schulbereich
zur Verfügung. Seit 1990 ist das der größte Ausgabenzuwachs an den Schulen für zusätzliche
Maßnahmen. Dies ist eine wichtige Entscheidung,
über die ich mich sehr freue. Das Schuljahr
2014/2015 markiert daher einen Wendepunkt in
der Bildungspolitik des Landes.
Anspruchsvoller Unterricht wird von engagierten
und motivierten Lehrerinnen und Lehrern ge-
macht. Deswegen haben sich die Beschäftigungsbedingungen an den Schulen verändert. Durch die
Verbeamtung von Lehrerinnen und Lehrern bis zu
einer Altersgrenze von 40 Jahren kann Mecklenburg-Vorpommern im bundesweiten Wettbewerb
um gut ausgebildete Lehrkräfte mithalten.
In dieser Broschüre möchte ich Sie informieren,
auf welche Bereiche sich die einzelnen Maßnahmen verteilen. Der erste Teil des Heftes will
insbesondere Eltern, Schülerinnen und Schülern
einen Überblick geben. Im zweiten Teil erfahren
Lehrerinnen und Lehrer detailliert, inwieweit sich
durch das „50-Mio.-Euro-Paket“ die Bedingungen
am Arbeitsplatz „Schule“ verbessert haben.
Mathias Brodkorb
Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Mecklenburg-Vorpommern
50 Millionen Euro jährlich zusätzlich für die Schulen
in Mecklenburg-Vorpommern
Seit dem Schuljahr 2014/2015 stellt das Land
für das Schulsystem in Mecklenburg-Vorpommern jährlich 50 Millionen Euro zusätzlich
bereit. Weitere 5 Millionen Euro werden durch
Umschichtungen zur Verfügung gestellt.
Von den Maßnahmen profitieren grundsätzlich
alle Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen
und Lehrer. Die Maßnahmen werden Schritt für
Schritt umgesetzt. Einige sind an die Besetzung von Stellen gekoppelt. Allgemein
lassen sie sich in zwei Gruppen unterteilen.
Es gibt Maßnahmen für alle Schularten.
Außerdem gibt es Maßnahmen, die für
einzelne Schularten bestimmt sind. Die Aufteilung der Finanzmittel ergibt sich wie folgt:
Das Zukunftsprogramm für gute Schulen im Überblick:
1. Sicherung des Lehrernachwuchses für gute Schule
Seit dem 1. August 2014 werden Lehrerinnen und Lehrer bis zu einem Alter von 40 Jahren
verbeamtet. Mecklenburg-Vorpommern kann damit im bundesweiten Wettbewerb um junge
Lehrerinnen und Lehrer mithalten. Lehrerinnen und Lehrer in der Sekundarstufe I (Klasse
5 - 10), die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, werden einheitlich eingruppiert
und erhalten ein höheres Gehalt. In den beruflichen Schulen wird die Schüler-Lehrer-Relation
gesenkt. Im Schuljahr 2014/2015 haben über 570 Lehrerinnen und Lehrer an den öffentlichen
allgemein bildenden und beruflichen Schulen ihren Dienst angetreten – das sind so viele
Einstellungen wie nie zuvor in der Geschichte des Landes.
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Informationen für Schüler, Lehrer, Eltern
2. Programm gegen Unterrichtsausfall
An allen Schularten sorgen Vertretungslehrerinnen und Vertretungslehrer oder Sonderprogramme dafür, dass möglichst wenig Unterricht ausfällt. Angehende Lehrerinnen und Lehrer,
die das Erste Staatsexamen erfolgreich absolviert haben, können ihre Wartezeiten auf den
Vorbereitungsdienst überbrücken, indem sie Vertretungsunterricht an den Schulen erteilen.
Die Beschäftigung von Vertretungslehrerinnen und Vertretungslehrern hat sich in den vergangenen Schuljahren bewährt. Sie hat vor allem dazu geführt, dass die Belastung der Kollegien
sinkt. Mussten früher Lehrerinnen und Lehrer für ihre erkrankten Kolleginnen und Kollegen
einspringen und den Unterricht vertreten, so übernehmen dies jetzt immer öfter Vertretungslehrkräfte. Der originäre Unterrichtsausfall (ohne elementare Ereignisse wie Wettergeschehen
und Streiks) bleibt auf stabilem Niveau.
Seit Beginn des Schuljahres 2014/2015 erhalten ältere Lehrerinnen und Lehrer weitere Entlastungen in Form von zusätzlichen Altersanrechnungsstunden. Ein Lehrergesundheitsprogramm
soll dazu beitragen, Unterrichtsausfall zu vermeiden. Fehlzeiten von Lehrerinnen und Lehrern
kann niemand verhindern. Wenn Lehrerinnen und Lehrer gesund und motiviert sind, profitieren durch den guten und attraktiven Unterricht vor allem die Schülerinnen und Schüler.
Prozent
3,5
Originärer Unterrichtsausfall an allgemein bildenden Schulen
(bezogen auf das Stundensoll)
3,0
2,5
96
/97
97
/98
98
/99
99
/00
00
/01
01
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03
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/09
09
/10
10
/11
11
/12
12
/13
13
/14
2,0
Quelle: Bericht zur Situation des Vertretungsunterrichts in M-V im Schuljahr 2013/2014, Stand: 28. Januar 2015
Schuljahr
Info
Volle Halbtagsschule: Grundschulen
mit festen Öffnungszeiten, die
zusätzlich zum Pflichtunterricht
weitere pädagogische Angebote
in den Tagesablauf integrieren.
Ganztagsschule: weiterführende
allgemein bildende Schule (Klasse
5 - 10), in der Schülerinnen und
Schüler ganztägig über den Unterricht
hinaus betreut und gebildet werden.
Sie werden zu einem großen Teil
in gebundener Form errichtet. An
gebundenen Ganztagsschulen ist die
Teilnahme am Ganztagsprogramm für
Schülerinnen und Schüler verpflichtend.
3. Bessere Qualität der Angebote in der Ganztagsschule und der vollen Halbtagsschule
Die Qualität der Ganztagsschulen in Mecklenburg-Vorpommern soll sich verbessern. Lehrerinnen und Lehrer erhalten
in Abhängigkeit vom unterrichtsergänzenden Angebot Zeit
für die Vor- und Nachbereitung. Schulen werden auf Wunsch
Finanzbudgets zur Verfügung gestellt, damit sie Angebote von
externen Anbietern aus den Bereichen Jugendbildung, Sport,
Umwelt und Kultur in den Schulalltag integrieren können.
Das heißt: Lehrerwochenstunden, die für die Gestaltung von
Ganztagsangeboten vorgesehen sind, können in finanzielle Mittel umgewandelt werden, um
interessierte Anbieter von Außen zu gewinnen.
Informationen für Schüler, Lehrer, Eltern
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4. Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit des Schulsystems
Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer an Grundschulen erteilen weniger Unterricht und unterrichten 27 Stunden pro Woche. Für Klassenleiterinnen und Klassenleiter an Regionalen Schulen,
Gymnasien und Gesamtschulen reduziert sich der wöchentliche Einsatz im Unterricht um eine
Stunde. Auch für Lehrerinnen und Lehrer, die in der Oberstufe an Gymnasien, Gesamtschulen,
Abendgymnasien und Fachgymnasien eingesetzt sind, verbessern sich die Rahmenbedingungen durch die Entlastung bei der Unterrichtsverpflichtung um bis zu drei Stunden.
Die Bewerbungsbedingungen für Schulleiterstellen und Stellvertreterposten sind verbessert
worden, damit sich mehr Lehrerinnen und Lehrer auf diese Stellen bewerben können. Rückwirkend zum 1. Januar 2014 gewährt das Land den tarifbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrern
mit Leitungsaufgaben eine Zulage, sofern bestehende Regelungen dies nicht bereits vorsehen.
5. Inklusion
In Mecklenburg-Vorpommern sollen perspektivisch so viele Kinder wie möglich gemeinsam
an allgemein bildenden Schulen lernen, die keine Förderschule sind. Etwa 60 Grundschulen
und weiterführende Schulen mit besonderen Lernbedingungen erhalten mehr pädagogisches
Personal. Die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die die Schule ohne Abschluss verlassen,
soll durch ein besonderes flächendeckendes Angebot verringert werden. Seit dem Schuljahr
2014/2015 bieten 27 Förderschulen ein freiwilliges zehntes Schuljahr an. Bislang war das Erreichen der Berufsreife auf wenige große Förderschulen im Land beschränkt. Um den Gemeinsamen Unterricht umzusetzen, wird die pädagogische und sonderpädagogische Förderung
verbessert. Das Land sichert die teilstationäre Frühförderung an den Landeszentren Güstrow
und Neukloster ab.
Schulstandorte mit dem Förderschwerpunkt
Lernen mit freiwilligem 10. Schuljahr
einzügig
Bergen
GraalMüritz
zweizügig
Barth
RibnitzDamgarten
dreizügig
Bad Doberan
Grimmen
Rostock
Wolgast
Greifswald
Anklam
Wismar
Güstrow
Teterow
Malchin
Gadebusch
Sternberg
Friedland
Waren
Hagenow
Neubrandenburg
Lübz
Torgelow
Pasewalk
Parchim
Ludwigslust
Neustrelitz
© produktionsbüro TINUS
www.tinus-medien.de
Das Zukunftsprogramm für gute Schulen im Detail:
1. Sicherung des Lehrernachwuchses für gute Schule
19
Millionen Euro
Info
Grundschullehrerinnen und
Grundschullehrer, die die
entsprechenden Voraussetzungen
erfüllen, erhalten die
Besoldungsgruppe A 12.
Lehrerinnen und Lehrer in
der Sekundarstufe I, die die
entsprechenden Voraussetzungen
erfüllen, erhalten die
Besoldungsgruppe A 13.
Verbeamtung der Lehrerinnen und Lehrer bis zu einer Altersgrenze von 40 Jahren seit dem 1. August 2014
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hohe Besoldung: im bundesweiten Vergleich liegt Mecklenburg-Vorpommern im vorderen Drittel
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Verbeamtung der Referendare bereits ab 1. August 2013
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Übernahme verbeamteter Lehrerinnen und Lehrer aus
anderen Ländern
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einheitliche Eingruppierung der Lehrerinnen und Lehrer in die Entgeltgruppe 13 TV-L
bzw. Besoldungsgruppe A 13, die über die Lehrbefähigung für zwei Fächer für Regionale
Schulen, Gesamtschulen, Gymnasien, Förderschulen oder berufliche Schulen verfügen
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Absenkung der Schüler-Lehrer-Relation in den beruflichen Schulen von 29:1 im Schuljahr
2009/2010 auf dauerhaft 26,6:1 seit dem Schuljahr 2014/2015
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verbesserte Lehrerausbildung: Mentoren erhalten eine Anrechnungsstunde und müssen
weniger Unterricht erteilen
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Ende des Lehrerpersonalkonzeptes zum 1. August 2014 auch für berufliche Schulen
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Informationen für Lehrerinnen und Lehrer
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A 13-Jahresbruttobesoldung 2014 im bundesweiten Vergleich
60.064,44 €
Bayern
Baden-Württemberg
Hamburg
Mecklenburg-Vorpommern
Thüringen
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Niedersachsen
Hessen
Saarland
Rheinland-Pfalz
Schleswig-Holstein
Nordrhein-Westfalen
Brandenburg
Bremen
Berlin
48.000 €
57.349,64 €
57.013,08 €
56.926,84 €
56.639,53 €
56.493,09 €
56.086,44 €
56.024,39 €
56.019,13 €
55.473,08 €
55.461,36 €
55.452,28 €
54.997,00 €
54.914,97 €
53.603,16 €
52.912,57 €
50.000 €
52.000 €
54.000 €
56.000 €
58.000 €
60.000 €
Quelle: DGB-Besoldungsreport 2014 (Summe aus jährlichem Grundgehalt Endstufe, allg. Stellenzulage/Strukturzulage, evtl.
Einmal- und Sonderzahlungen) → www.dgb.de
62.000 €
2. Programm gegen Unterrichtsausfall
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Millionen Euro
Stellen für Vertretungslehrerinnen und Vertretungslehrer an allen Schularten mit
Schwerpunkt in den Grundschulen:
30 Stellen für Vertretungslehrkräfte an Grundschulen
23 Stellen für Vertretungslehrkräfte an weiterführenden Schulen
20 befristet zu besetzende Stellen für Vertretungslehrkräfte für Lehramtsabsolventen mit dem Ersten Staatsexamen
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zusätzliche Vertretungslehrkräfte an den beruflichen Schulen durch Zusammenarbeit
mit externen Partnern
Informationen für Lehrerinnen und Lehrer
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Altersanrechnungsstunden für ältere Lehrerinnen und Lehrer
(ab 57 Jahren: eine Stunde, ab 60 Jahren: zwei Stunden)
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Abschaffung der Kappungsgrenze für ältere und
schwerbeschädigte Lehrerinnen und Lehrer
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Fort- und Weiterbildungsprogramme für Lehrerinnen
und Lehrer
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Qualifizierung von Lehrkräften an allgemein bildenden
und beruflichen Schulen
umfassende pädagogische Qualifizierung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern im Schuldienst
Info
Seit dem Schuljahr 2014/2015
erhalten Lehrkräfte
Ermäßigungsstunden,
wenn das Arbeitsverhältnis
mehr als 50 Prozent des
Beschäftigungsumfangs eines
Vollbeschäftigten beträgt.
Lehrergesundheitsprogramm
Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)
im Überblick:
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Programm zur Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF): Belastungsanalyse,
schulspezifische Auswertung, Finden und Durchführen von geeigneten Maßnahmen
Ausbau des technischen, medizinischen und sozialen Arbeitsschutzes
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM): Eingliederungshilfe für Langzeiterkrankte (nach einer Erkrankung von sechs Wochen)
3. Bessere Qualität der Angebote in der Ganztagsschule und
der vollen Halbtagsschule
6
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Bessere Ausstattung der vollen Halbtagsschule und der Ganztagsschule, um die Qualität
zu steigern und verbesserte Rahmenbedingungen für Lehrkräfte zu schaffen: Bis zum
Schuljahr 2013/2014 entsprach 1 Lehrerwochenstunde (LWS) für unterrichtsergänzende
Angebote in vollen Halbtagsschulen und Ganztagsschulen einem Zeitumfang von 90
Minuten.
Seit dem Schuljahr 2014/2015 entspricht 1 LWS für volle Halbtagsschulen und Ganztagsschulen im Durchschnitt 67,5 Minuten. Die Schulen gestalten in eigener pädagogischer
Verantwortung die Regelung aus, erstmals in Abhängigkeit vom tatsächlichen Aufwand.
Die genauen Regelungen gehen aus der Landesverordnung über die Arbeitszeit der
Lehrkräfte an staatlichen Schulen hervor.
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Um verstärkt außerschulische Partner aus den Bereichen Jugendarbeit, Kultur, Sport und
Umwelt in die Gestaltung von Ganztagsangeboten einzubinden, können Schulen Finanzbudgets erhalten und freien Trägern für die Angebote eine Vergütung zahlen.
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Informationen für Lehrerinnen und Lehrer
Millionen Euro
4. Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit des Schulsystems
7
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Millionen Euro
Absenkung der Unterrichtsverpflichtung für Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer an den Grundschulen auf 27 Wochenstunden
Da an Grundschulen nahezu alle Lehrkräfte auch Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer sind, profitieren fast alle
Lehrkräfte von dieser Regelung.
Info
Grundschullehrerinnen und
Grundschullehrer in Hessen:
29 Pflichtstunden pro Woche
Grundschullehrerinnen und
Grundschullehrer in Niedersachsen,
Bayern und Nordrhein-Westfalen:
28 Pflichtstunden pro Woche
(Stand: September 2014)
→ www.kmk.org
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Absenkung des wöchentlichen Einsatzes im Unterricht von
Klassenleitern an Regionalen Schulen und Gesamtschulen (Klasse 5 - 10) und Gymnasien (7 - 10) um eine
Stunde
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Verminderung der Unterrichtsverpflichtung für Lehrerinnen und Lehrer, die überwiegend
in der gymnasialen Oberstufe unterrichten, um bis zu drei Stunden
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Veränderte Bewerbungsbedingungen bei Schulleiter- und Stellvertreterposten:
»» geeignete Lehrerinnen und Lehrer bewerben sich unabhängig vom Lehramt und
ihrer Entgeltgruppe bzw. Besoldungsgruppe
»» Bewerbungen von Lehrerinnen und Lehrern sind möglich, die nicht in einem
Arbeitsverhältnis mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern stehen
»» zielgerichtete Fortbildung und Stellenbesetzung von Schulleitungen:
Im Institut für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern (IQ M-V) werden
grundsätzlich nur die Lehrerinnen und Lehrer
Info
fortgebildet, die später auch eine Schulleitungsposition übernehmen werden.
Die genauen Regelungen gehen
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beförderungsentsprechende Höhergruppierungen ab dem
Schuljahr 2014/2015
»»
Gewährung von Zulagen für tarifbeschäftigte Schulleitungen:
Die genaue Höhe der Zulage ist an die Schulart und an die
Entgeltgruppe gekoppelt.
aus der Verwaltungsvorschrift
zum Verfahren bei der Besetzung
von funktionsbezogenen und
funktionslosen Beförderungsstellen
(Beförderungsstellen) an
öffentlichen Schulen hervor.
→ www.bm.regierung-mv.de
5. Inklusion
10
Informationen für Lehrerinnen und Lehrer
14/15
Millionen Euro
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bessere Ausstattung mit pädagogischem Personal an etwa 60 Grundschulen und weiterführenden Schulen, an denen besondere Lernbedingungen herrschen
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verbesserte Ausstattung des Gemeinsamen Unterrichts und der Ausstattung für besondere pädagogische Förderung
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Absicherung der teilstationären Frühförderung an den Landeszentren
Güstrow und Neukloster
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flächendeckendes Angebot zum Erreichen der Berufsreife an Förderschulen: Seit dem Schuljahr 2014/2015 bieten 27 Förderschulen ein freiwilliges zehntes Schuljahr an. Zuvor war dieses Angebot auf wenige große
Förderschulen im Land beschränkt.
Herausgeber:
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Mecklenburg-Vorpommern
Werderstr. 124
19055 Schwerin
Redaktion: Henning Lipski (V.i.S.d.P.)
Gestaltung: Ruth Hollop
Bildnachweise: shutterstock.com: Pressmaster (2), l i g h t p o e t (1), Africa Studio (1),
racorn (2), wavebreakmedia (1); colourbox.de: 5
Druck: produktionsbüro TINUS, Schwerin
Kontakt: [email protected]
Stand: Januar 2015
Diese Broschüre wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern herausgegeben. Sie darf weder von Parteien
noch von deren Kandidaten oder Helfern während des Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für alle Wahlen.
Mecklenburg-Vorpommern stellt ein:
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