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Forum:
B1: Spezifische Integrationsinstrumente: beschäftigungsorientiertes Fallmanagement und
Eingliederungsvereinbarung
Moderation:
Michael Monzer
Referenten:
Rainer Göckler
Dr. Ulrich Scherfenberg
Britta Hourtz
Sonja Glaner
Protokoll
Einstiegsreferat
Rainer Göckler
1) Kernaussagen (in Ergänzung zu vorliegend. Skript/ Präsentation):
•
Definition beschäftigungsorientiertes Fallmanagement (bFM),
Darstellung
der
verschiedenen
Organisationsansätze
(spezialisierter oder generalisierter FM-Ansatz, Vor- und Nachteile
externen FMs, siehe Präsentation)
• Nach ersten Trends bei den Betreuungsstufen (Stand Juni 07,
18,7 IF und 33,2 % IG) kann von einem hohen Anteil von potentiellen FM-Kunden ausgegangen werden.
• Die Organisationsstruktur sollte so aufgebaut sein, dass Bedarfslagen der Kunden erkannt und die Versorgung optimiert werden
kann.
• FM durch Dritte: unabhängiges FM (z.B. Suchtberatung) ist dadurch gekennzeichnet, dass der Träger ökonomisch unabhängig
ist und über ein eigenes professionelles Selbstbild verfügt. Abhängiges FM (Vergabeform) wird durch eine vertragliche Gestaltung
umschrieben.
• FM durch Dritte macht Sinn, wenn die Mitarbeiter dadurch entlastet werden, d.h. wenn die komplette Fallverantwortung übergeht,
incl. Zugriffe auf Mittel; Dritte müssen dann auch Sanktionen verantworten dürfen und die Ergebnisverantwortung haben.
• Wenn nicht die komplette Aufgabe übertragen wird, dann besteht
die Gefahr, dass dies nicht zur Entlastung der Mitarbeiter beiträgt,
sondern zu div. Vor- und Nacharbeiten (Schnittstellenproblematik)
führt.
• Eingliederungsvereinbarung: Die EinV soll einen motivierenden
Charakter haben, der Kunde sollte in die Formulierung eingebunden sein. Die Realität sieht derzeit jedoch häufig anders aus. Es
sind Schulungen des Personals notwendig, damit die Chancen, die
der Abschluss einer EinV bietet, genutzt werden können.
2) Wichtige Fragen/ Antworten zum Referat selbst:
3) Diskussion zum Referat selbst:
Redebeiträge/Anmerkungen:
Fallmanagement:
• Fallmanagement passe nicht in das derzeitige Zielsystem (Bsp.
Senkung passiver Leistungen, Anzahl der Integrationen)
• Derzeit wird die Umsetzung der Hilfeplanung häufiger durch die
vorab eingekauften Maßnahmen bestimmt, als durch den Einzelfall, dadurch ergibt sich ein wenig bedarfsorientiertes Angebot
(positives Beispiel aus Finnland)
Eingliederungsvereinbarung:
• Bei EinV würde derzeit nicht die Qualität, sondern nur die Quantität gemessen, dies wird sehr kritisch gesehen.
• EinV sei für viele Kunden zu abstrakt, sprachliche Probleme.
• EinV solle „auf Augenhöhe“ abgeschlossen werden, dies sei aber
nicht einfach, es gehe darum, Eigeninitiative zu wecken, aber
auch, mit unrealistischen Erwartungen konstruktiv umzugehen.
Dies sei nicht mit „Alltagspädagogik“ zu machen, Schulungen der
Integrationsfachkräfte zu Gesprächsmethodik seien notwendig.
• Rankings und Listen der RDn bzgl. EinV seien kontraproduktiv,
wenn mit ihnen Druck ausgeübt werde.
• EinV nach dem Erstgespräch sei i.d.R. nicht qualitativ hochwertig
abzuschließen.
• In einem Bsp. aus der Praxis wird EinV nach einer Gruppenveranstaltung von 2 Tagen abschlossen, sowohl Kunden als auch
FMs seien von dieser Form begeistert, es zeigte sich, dass nach
dieser Veranstaltung das Erwartungsniveau der Kunden an die
ARGE sehr hoch sei.
In der anschließenden Diskussion zu diesem Beispiel wurde die
beschriebene Vorgehensweise allerdings eher negativ bewertet,
weil der Vertraulichkeitscharakter nicht mehr gewährleistet sei.
• Gute Arbeit könne auch durch VerBIS, nicht nur durch die EinV
dokumentiert werden. Im konkreten Beispiel werden die FMs angewiesen, die EinV erst abzuschließen, wenn der Kunde im Prozess so weit ist.
4) Ergebnisse:
• Eingliederungsvereinbarung: Es soll nicht nur die Quantität gemessen werden, sondern Qualitätsstandards entwickelt werden.
• Wenn hohe Qualität erreicht werden soll, ist die EinV in vielen Fällen erst nach mehreren Gesprächen zu schließen, die Mitarbeiter
müssen dazu geschult werden.
• Externes FM nur bei kompletter Vergabe sinnvoll (z.B. bei bestimmten Zielgruppen, Bsp. Sinti und Roma…), nicht als abhängiges externes FM.
Co-/ Impulsreferat 1
Dr. Scherfenberg,
Noris Arbeit
gGmbH (NOA)
1) Kernaussagen (in Ergänzung zu vorliegend. Skript/ Präsentation):
• Darstellung des externen bFM durch die NOA (siehe Präsentation)
• Vertrag läuft Ende des Jahres aus
• Herausforderungen:
o
Auf beiden Seiten (ARGE u. NOA) sind befristete
Mitarbeiter mit der Aufgabe befasst.
o
Schnittstellenproblematik (kein Zugang zu VerBIS,
vor Sanktionen und Maßnahmen ist Rückkopplung zu pAp notwendig).
o
Zuweisungsdauer von 6 Mon. ist für Bewusstseinsänderung beim Kunden zu kurz.
2) Wichtige Fragen/ Antworten zum Referat:
• In der Statistik ist von Anbahnung der Stabilisierung die Rede,
welche Kriterien wurden angelegt? Antwort: Wenn Vermittlungshemmnisse abgebaut sind, auch, wenn die Zeitschiene beendet ist
(6 Mon. + Verlängerung) oder Qualifizierung begonnen wurde.
3) Diskussion zum Referat selbst:
• 6 Mon. Zuweisungen seien zu kurz, da für eine wirksame Arbeit
ein Vertrauensverhältnis notwendig sei, dies spräche gegebenenfalls für externes FM.
• Skepsis bzgl. der Zahlen (bei U 25 gelang in 6 Mon. bei 60 % der
Abbau von Vermittlungshemmnissen, siehe Folie 13)
• Das vorgestellte Modell sei ein Bsp. für abhängiges externes bFM,
und zeige, dass beide Seiten „verlieren“, da keine wirkliche Entlastung einträte, die Dauer sei zudem zu kurz.
• Problematisch sei, dass die ARGE nicht mehr Herrin des Verfahrens sei, wenn sie bFM an Dritte vergibt.
• Es herrsche ein Mangel an gut ausgebildeten Kräften im bFM, da-
her müssten Qualifikationsstandards aufgesetzt werden.
• Das derzeitige Controlling werde den langfristigen Prozessen im
bFM nicht gerecht.
4) Ergebnisse:
• Eine Dauer von 6 Monaten wird für das externe bFM als zu kurz
empfunden.
• Externes bFM wird kritisch gesehen, ist nur in bestimmten Konstellationen (siehe oben) zu befürworten.
• Schnittstellenproblematik
• Schulungen für FMs sind notwendig.
Co-/ Impulsreferat 2
Frau Hourtz,
job-com Düren
1) Kernaussagen (in Ergänzung zu vorliegend. Skript/ Präsentation):
• Darstellung der Aufbau- und Ablauforganisation der job-com Düren
(siehe Präsentation), Optionskommune
• EinV wird typischerweise im Erstgespräch geschlossen, es wird
akzeptiert, dass sie dann nicht in allen Punkten aussagekräftig
sein kann.
• 78 % marktferne Kunden, wobei deren Anteil steigt
2) Wichtige Fragen/ Antworten zum Referat:
• Wie wird die Qualität im bFM sichergestellt? Antwort: Qualität ist
schwierig festzustellen, es wurden zwar Kriterien für ein Gespräch
aufgestellt, aber die Beratungsqualität ist schwer zu messen.
3) Diskussion zum Referat selbst:
• Es wurde allgemein ein großer Schulungsbedarf für Integrationsfachkräfte gesehen.
4) Ergebnisse:
• Handlungsfeld Mitarbeiterschulung
• Handlungsfeld Qualitätsmessung
Co-/ Impulsreferat
3
Frau Glaner,
Jobcenter Magdeburg
1) Kernaussagen (in Ergänzung zu vorliegend. Skript/ Präsentation):
• Betreuungsschlüssel 1 : 75 im bFM wird als unabdingbar angesehen.
• Die Integrationsfachkräfte können selber entscheiden, wann der
Beratungsprozess soweit fortgeschritten ist, dass eine EinV geschlossen werden kann.
• es existiert eine „warme Übergabe“ zwischen FM und Maßnahmeträger, dieses Vorgehen hat sich bewährt.
2) Wichtige Fragen/ Antworten zum Referat:
• Frage zur Kundensteuerung: In bFM kann sowohl durch die Arbeitsvermittler als auch durch den Leistungsbereich oder Dritte zugewiesen werden.
3) Diskussion zum Referat selbst:
4) Ergebnisse:
Ergebnisse und
Vereinbarungen
•
Qualität der EinV soll gesteigert werden, u.a. durch Mitarbeiterschulung. Druck zu Quantität und schnellem Abschluss der EinV
wird als kontraproduktiv gesehen und schmälert die möglichen positiven Effekte der EinV.
•
Schulungen der Integrationsfachkräfte und diesbezügliche Standards sind notwendig.
•
Vergabe bFM an Dritte muss bestimmten Anforderungen genügen, um positive Effekte zu haben (unabhängiges FM).
•
Das derzeitige Zielsystem und Controlling wird dem bFM nicht
gerecht.
•
Handlungsfeld Qualitätskriterien und -messung