Forum: B1: Spezifische Integrationsinstrumente: beschäftigungsorientiertes Fallmanagement und Eingliederungsvereinbarung Moderation: Michael Monzer Referenten: Rainer Göckler Dr. Ulrich Scherfenberg Britta Hourtz Sonja Glaner Protokoll Einstiegsreferat Rainer Göckler 1) Kernaussagen (in Ergänzung zu vorliegend. Skript/ Präsentation): • Definition beschäftigungsorientiertes Fallmanagement (bFM), Darstellung der verschiedenen Organisationsansätze (spezialisierter oder generalisierter FM-Ansatz, Vor- und Nachteile externen FMs, siehe Präsentation) • Nach ersten Trends bei den Betreuungsstufen (Stand Juni 07, 18,7 IF und 33,2 % IG) kann von einem hohen Anteil von potentiellen FM-Kunden ausgegangen werden. • Die Organisationsstruktur sollte so aufgebaut sein, dass Bedarfslagen der Kunden erkannt und die Versorgung optimiert werden kann. • FM durch Dritte: unabhängiges FM (z.B. Suchtberatung) ist dadurch gekennzeichnet, dass der Träger ökonomisch unabhängig ist und über ein eigenes professionelles Selbstbild verfügt. Abhängiges FM (Vergabeform) wird durch eine vertragliche Gestaltung umschrieben. • FM durch Dritte macht Sinn, wenn die Mitarbeiter dadurch entlastet werden, d.h. wenn die komplette Fallverantwortung übergeht, incl. Zugriffe auf Mittel; Dritte müssen dann auch Sanktionen verantworten dürfen und die Ergebnisverantwortung haben. • Wenn nicht die komplette Aufgabe übertragen wird, dann besteht die Gefahr, dass dies nicht zur Entlastung der Mitarbeiter beiträgt, sondern zu div. Vor- und Nacharbeiten (Schnittstellenproblematik) führt. • Eingliederungsvereinbarung: Die EinV soll einen motivierenden Charakter haben, der Kunde sollte in die Formulierung eingebunden sein. Die Realität sieht derzeit jedoch häufig anders aus. Es sind Schulungen des Personals notwendig, damit die Chancen, die der Abschluss einer EinV bietet, genutzt werden können. 2) Wichtige Fragen/ Antworten zum Referat selbst: 3) Diskussion zum Referat selbst: Redebeiträge/Anmerkungen: Fallmanagement: • Fallmanagement passe nicht in das derzeitige Zielsystem (Bsp. Senkung passiver Leistungen, Anzahl der Integrationen) • Derzeit wird die Umsetzung der Hilfeplanung häufiger durch die vorab eingekauften Maßnahmen bestimmt, als durch den Einzelfall, dadurch ergibt sich ein wenig bedarfsorientiertes Angebot (positives Beispiel aus Finnland) Eingliederungsvereinbarung: • Bei EinV würde derzeit nicht die Qualität, sondern nur die Quantität gemessen, dies wird sehr kritisch gesehen. • EinV sei für viele Kunden zu abstrakt, sprachliche Probleme. • EinV solle „auf Augenhöhe“ abgeschlossen werden, dies sei aber nicht einfach, es gehe darum, Eigeninitiative zu wecken, aber auch, mit unrealistischen Erwartungen konstruktiv umzugehen. Dies sei nicht mit „Alltagspädagogik“ zu machen, Schulungen der Integrationsfachkräfte zu Gesprächsmethodik seien notwendig. • Rankings und Listen der RDn bzgl. EinV seien kontraproduktiv, wenn mit ihnen Druck ausgeübt werde. • EinV nach dem Erstgespräch sei i.d.R. nicht qualitativ hochwertig abzuschließen. • In einem Bsp. aus der Praxis wird EinV nach einer Gruppenveranstaltung von 2 Tagen abschlossen, sowohl Kunden als auch FMs seien von dieser Form begeistert, es zeigte sich, dass nach dieser Veranstaltung das Erwartungsniveau der Kunden an die ARGE sehr hoch sei. In der anschließenden Diskussion zu diesem Beispiel wurde die beschriebene Vorgehensweise allerdings eher negativ bewertet, weil der Vertraulichkeitscharakter nicht mehr gewährleistet sei. • Gute Arbeit könne auch durch VerBIS, nicht nur durch die EinV dokumentiert werden. Im konkreten Beispiel werden die FMs angewiesen, die EinV erst abzuschließen, wenn der Kunde im Prozess so weit ist. 4) Ergebnisse: • Eingliederungsvereinbarung: Es soll nicht nur die Quantität gemessen werden, sondern Qualitätsstandards entwickelt werden. • Wenn hohe Qualität erreicht werden soll, ist die EinV in vielen Fällen erst nach mehreren Gesprächen zu schließen, die Mitarbeiter müssen dazu geschult werden. • Externes FM nur bei kompletter Vergabe sinnvoll (z.B. bei bestimmten Zielgruppen, Bsp. Sinti und Roma…), nicht als abhängiges externes FM. Co-/ Impulsreferat 1 Dr. Scherfenberg, Noris Arbeit gGmbH (NOA) 1) Kernaussagen (in Ergänzung zu vorliegend. Skript/ Präsentation): • Darstellung des externen bFM durch die NOA (siehe Präsentation) • Vertrag läuft Ende des Jahres aus • Herausforderungen: o Auf beiden Seiten (ARGE u. NOA) sind befristete Mitarbeiter mit der Aufgabe befasst. o Schnittstellenproblematik (kein Zugang zu VerBIS, vor Sanktionen und Maßnahmen ist Rückkopplung zu pAp notwendig). o Zuweisungsdauer von 6 Mon. ist für Bewusstseinsänderung beim Kunden zu kurz. 2) Wichtige Fragen/ Antworten zum Referat: • In der Statistik ist von Anbahnung der Stabilisierung die Rede, welche Kriterien wurden angelegt? Antwort: Wenn Vermittlungshemmnisse abgebaut sind, auch, wenn die Zeitschiene beendet ist (6 Mon. + Verlängerung) oder Qualifizierung begonnen wurde. 3) Diskussion zum Referat selbst: • 6 Mon. Zuweisungen seien zu kurz, da für eine wirksame Arbeit ein Vertrauensverhältnis notwendig sei, dies spräche gegebenenfalls für externes FM. • Skepsis bzgl. der Zahlen (bei U 25 gelang in 6 Mon. bei 60 % der Abbau von Vermittlungshemmnissen, siehe Folie 13) • Das vorgestellte Modell sei ein Bsp. für abhängiges externes bFM, und zeige, dass beide Seiten „verlieren“, da keine wirkliche Entlastung einträte, die Dauer sei zudem zu kurz. • Problematisch sei, dass die ARGE nicht mehr Herrin des Verfahrens sei, wenn sie bFM an Dritte vergibt. • Es herrsche ein Mangel an gut ausgebildeten Kräften im bFM, da- her müssten Qualifikationsstandards aufgesetzt werden. • Das derzeitige Controlling werde den langfristigen Prozessen im bFM nicht gerecht. 4) Ergebnisse: • Eine Dauer von 6 Monaten wird für das externe bFM als zu kurz empfunden. • Externes bFM wird kritisch gesehen, ist nur in bestimmten Konstellationen (siehe oben) zu befürworten. • Schnittstellenproblematik • Schulungen für FMs sind notwendig. Co-/ Impulsreferat 2 Frau Hourtz, job-com Düren 1) Kernaussagen (in Ergänzung zu vorliegend. Skript/ Präsentation): • Darstellung der Aufbau- und Ablauforganisation der job-com Düren (siehe Präsentation), Optionskommune • EinV wird typischerweise im Erstgespräch geschlossen, es wird akzeptiert, dass sie dann nicht in allen Punkten aussagekräftig sein kann. • 78 % marktferne Kunden, wobei deren Anteil steigt 2) Wichtige Fragen/ Antworten zum Referat: • Wie wird die Qualität im bFM sichergestellt? Antwort: Qualität ist schwierig festzustellen, es wurden zwar Kriterien für ein Gespräch aufgestellt, aber die Beratungsqualität ist schwer zu messen. 3) Diskussion zum Referat selbst: • Es wurde allgemein ein großer Schulungsbedarf für Integrationsfachkräfte gesehen. 4) Ergebnisse: • Handlungsfeld Mitarbeiterschulung • Handlungsfeld Qualitätsmessung Co-/ Impulsreferat 3 Frau Glaner, Jobcenter Magdeburg 1) Kernaussagen (in Ergänzung zu vorliegend. Skript/ Präsentation): • Betreuungsschlüssel 1 : 75 im bFM wird als unabdingbar angesehen. • Die Integrationsfachkräfte können selber entscheiden, wann der Beratungsprozess soweit fortgeschritten ist, dass eine EinV geschlossen werden kann. • es existiert eine „warme Übergabe“ zwischen FM und Maßnahmeträger, dieses Vorgehen hat sich bewährt. 2) Wichtige Fragen/ Antworten zum Referat: • Frage zur Kundensteuerung: In bFM kann sowohl durch die Arbeitsvermittler als auch durch den Leistungsbereich oder Dritte zugewiesen werden. 3) Diskussion zum Referat selbst: 4) Ergebnisse: Ergebnisse und Vereinbarungen • Qualität der EinV soll gesteigert werden, u.a. durch Mitarbeiterschulung. Druck zu Quantität und schnellem Abschluss der EinV wird als kontraproduktiv gesehen und schmälert die möglichen positiven Effekte der EinV. • Schulungen der Integrationsfachkräfte und diesbezügliche Standards sind notwendig. • Vergabe bFM an Dritte muss bestimmten Anforderungen genügen, um positive Effekte zu haben (unabhängiges FM). • Das derzeitige Zielsystem und Controlling wird dem bFM nicht gerecht. • Handlungsfeld Qualitätskriterien und -messung
© Copyright 2024 ExpyDoc