Stand: 04. August 2015 Informationsblatt für die Eltern Besonderheiten einer Waldkinderkrippe In einer Waldkinderkrippe lernen die Kinder spielerisch die Natur kennen und respektieren. Durch den ständigen Aufenthalt im Freien wird Ihr Immunsystem gestärkt und die Motorik geschult. Die Sozialkompetenz der Kinder wird im höchsten Maße gesteigert. Öffnungszeiten, Ferien Die Waldkinderkrippe Wurzelzwerge hat Montag bis Mittwoch von 7:00 Uhr bis 15:00 Uhr, Donnerstag von 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr und am Freitag von 7:00 Uhr bis 13:00 Uhr geöffnet. Unsere Einrichtung ist an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen geschlossen. Außerdem noch an 25 anderen Tagen im Jahr. Aktuelle Termine auf der Homepage. Eingewöhnung Für das Kind und die Eltern beginnt ein neuer Lebensabschnitt. Besonders gilt dies für eine Waldkinderkrippe, die dem Kind eine meist neue, ungewohnte Umgebung bietet. Die Eingewöhnungszeit sollte den individuellen Bedürfnissen des Kindes angepasst werden und ist in der Regel unterschiedlich lang. Deshalb bitten wir die Eltern sich für die Zeit der Eingewöhnung ausreichend Zeit zu nehmen, mindestens zwei Wochen. Die ersten drei Schnupperstunden sind gratis! Zahlungskonditionen Die monatlichen Betreuungskosten sind bis zum fünften des Monats im Voraus 12 x im Jahr auf das Vereinskonto per Dauerauftrag einzuzahlen. IBAN: AT074377000020017391 BIC: VBOEATWWKUF Mahnspesen bei grobem Verzug von 5 € pro Mahnung. Feiertage, Schließtage, Urlaub und Krankheit des Kindes werden nicht ersetzt! Mitgliedsbeitrag Eine erziehungsberechtigte Person, im Normalfall ist es Mutter und/oder Vater, des zu betreuenden Kindes, wird automatisch Mitglied des Vereins. Der Mitgliedsbeitrag beträgt jährlich, unabhängig vom Eintritt, 25,- €. Unser Vereinsjahr beginnt am 1. September und endet am 31. August. Warteliste Bei Reservierung der Betreuungsplätze ist folgendes zu beachten: Der Betreuungsvertrag ist auszufüllen und abzugeben Der Mitgliedsbeitrag ist sofort zu bezahlen Bei Kündigung des Vertrages 3 Monate vor Antritt der Betreuung verfällt nur der Mitgliedsbeitrag Bei späterer Kündigung sind 2 Betreuungsbeiträge zu bezahlen Zu beachten: Unter Umständen muss ein Platz über längere Zeit, ohne Erhalt von Betreuungsbeiträgen freigehalten werden. Versicherungen Alle Kinder haben eine Unfallversicherung beim Tiroler Dachverband 6,20 € pro Kind/Jahr. Die Kinder sind auch auf dem Weg zur Waldkinderkrippe und zurück nach Hause versichert. Außerdem besteht die, für eine Kinderkrippe übliche, Betriebshaftpflichtversicherung. Für Schäden, die von dieser nicht abgedeckt werden, haften die Eltern. Der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung ist deshalb empfehlenswert. Für die privaten Sachen der Kinder kann die Waldkinderkrippe leider keine Haftung übernehmen. Es wird den Eltern deshalb empfohlen den Kindern keine wertvollen Gegenstände mitzugeben und die Gegenstände, die mitgegeben werden, mit dem Namen des Kindes zu versehen. Zusammenarbeit mit den Eltern Eine gute Zusammenarbeit der Mitglieder ist für den Verein von größter Wichtigkeit, daher hoffen wir auf die aktive Mithilfe der Eltern. Im Kinderkrippenbetreuungsjahr (September bis August) finden zwei geplante Elternabende statt. Die Anwesenheit wäre wichtig. Krankheit Generell ist die Leitung über ein Fernbleiben der Kinder zu informieren. Bei Fieber oder einer ansteckenden Erkrankung des Kindes, darf es auf keinen Fall die Einrichtung besuchen. Wenn schwerere bzw. ansteckende Krankheitsfälle in der Familie vorliegen, muss die Leitung darüber sofort informiert werden. Arztbesuch Die Eltern sind damit einverstanden, dass die Kinderkrippenerzieherinnen das Kind im Falle eines Unfalles oder einer schwerwiegenden plötzlichen Erkrankung, auch ohne Zustimmung der Eltern, zum nächsten Krankenhaus bringen dürfen, falls die Eltern nicht erreichbar sind. Kündigung/Austritt Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate und ist schriftlich bei der Leitung bis zum 31. Des Monats abzugeben. Bei Kindern, die durch ihr Verhalten in der Gruppe Schwierigkeiten bereiten, sind die Pädagoginnen besonders auf die Mithilfe der Eltern angewiesen. Ist ein Kind trotz intensiver Bemühungen in der Gruppe nicht länger tragbar, kann das Betreuungsverhältnis aufgelöst werden. Bekleidung Sommer Ein langärmliges T-Shirt und Leggins oder eine leichte Baumwollhose sind ausreichend, aber im Wald ist es immer etwas kühler, außerdem schützen lange Kleidungsstücke besser vor Kratzern und Zecken. Auch eine Kopfbedeckung schützt vor Kälte bzw. Sonne. Feste, wasserdichte Wanderschuhe, mit gutem Halt, sollten das ganze Jahr getragen werden. Winter Im Winter ist eine angepasste Bekleidung von großer Wichtigkeit. Dabei hat sich die Zwiebelmethode, mehrere Schichten, als am besten bewährt. Die äußerste Schicht sollte strapazierfähig, dazu noch regendicht und winddicht sein. Wir empfehlen Matschhosen mit Gummizügen und Schuhelast, die über die Schuhe gestülpt werden. Handschuhe unbedingt wasserdicht. Schuhe sollten so groß gewählt sein, das zwei Paar Socken Platz finden. Regen- und Ersatzbekleidung Sollte jeden Tag in die Waldkinderkrippe mitgebracht werden. Je nach Wetter und Jahreszeit gefüttert oder nicht. Die Reservebekleidung kann in der Kinderkrippe, in den dafür vorgesehenen Schubladen, deponiert werden. Bitte immer mit dem Namen versehen. Windeln und Feuchttücher 1,50 €/Halbtag in der Woche /Monat für Wickelkinder, sonst 1,00 €/Halbtag in der Woche /Monat (2 Halbtage in der Woche = 3.- €/Monat) Sonstiges Für witterungsbedingte Erkrankungen und Erkrankungen durch Infektionen wie: FSME-Infektion, Borreliose, alveoläre Echinokokkenkrankheit (Fuchsbandwurm), übertragbare Kinderkrankheiten usw., sowie in diesem Zusammenhang auftretende Folgen, wird seitens der Waldkinderkrippe keine Haftung übernommen. Die Obsorgeberechtigten haben zur Kenntnis genommen, dass es im Wald Gefahren wie Astbruch, morsche Bäume etc. gibt. Für Verletzungen und Unfälle, die durch solche Gefahrenquellen verursacht werden, wird seitens der Waldkinderkrippe keine Haftung übernommen, außer die Schädigung des Kindes ist auf eine Vernachlässigung der Aufsichtspflicht zurückzuführen. Die PädagogInnen der Waldkinderkrippe sind entsprechend ausgebildet, um Gefahren und Risiken durch Witterung und den Baumbestand (Astbruch, morsches Gehölz, etc.) entsprechend einschätzen zu können. Hiervon ausgenommen sind versteckte bzw. nicht vorhersehbare Gefahrenquellen. Für die Haftung bei Unfällen durch den Baumbestand sind die Waldbesitzer, wie im Forstrecht vorgeschrieben nicht haftbar, auf markierten Wegen sind die Waldbesitzer für die Sicherung derselben zuständig. Betreuungskosten pro Monat Betreuungshalbtage pro Woche Von 7:00 Uhr bis 11:30 Uhr oder von 12:30 Uhr bis 17:00 Uhr (ohne Mittagessen) 2 Halbtage 80,- € 3 Halbtage 120,- € 4 Halbtage 150,- € 5 Halbtage 180,- € 6 Halbtage 220,- € Bei Ganztagsbetreuung ist das Mittagessen inkludiert. Mitgliedsbeitrag: 25,00 € / Jahr Unfallversicherung: 6,20 € / Jahr Mittagessen: 4,00 € / Tag (bis 15.00 Uhr) Mittagessen: 3,00 € / Tag (bis 13.00 Uhr) Windeln/Feuchttücher: 1,00 € /Wochentage =/Monat 1,50 € /Wochentage =/Monat Geschwisterrabatt: -20% auf Betreuungsbetrag
© Copyright 2024 ExpyDoc