Informationsblatt für die Eltern

Stand: 04. August 2015
Informationsblatt für die Eltern
Besonderheiten einer Waldkinderkrippe
In einer Waldkinderkrippe lernen die Kinder spielerisch die Natur kennen und
respektieren. Durch den ständigen Aufenthalt im Freien wird Ihr Immunsystem
gestärkt und die Motorik geschult. Die Sozialkompetenz der Kinder wird im
höchsten Maße gesteigert.
Öffnungszeiten, Ferien
Die Waldkinderkrippe Wurzelzwerge hat Montag bis Mittwoch von 7:00 Uhr bis
15:00 Uhr, Donnerstag von 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr und am Freitag von 7:00 Uhr
bis 13:00 Uhr geöffnet.
Unsere Einrichtung ist an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen geschlossen.
Außerdem noch an 25 anderen Tagen im Jahr.
Aktuelle Termine auf der Homepage.
Eingewöhnung
Für das Kind und die Eltern beginnt ein neuer Lebensabschnitt. Besonders gilt
dies für eine Waldkinderkrippe, die dem Kind eine meist neue, ungewohnte
Umgebung bietet.
Die Eingewöhnungszeit sollte den individuellen Bedürfnissen des Kindes
angepasst werden und ist in der Regel unterschiedlich lang. Deshalb bitten wir
die Eltern sich für die Zeit der Eingewöhnung ausreichend Zeit zu nehmen,
mindestens zwei Wochen. Die ersten drei Schnupperstunden sind gratis!
Zahlungskonditionen
Die monatlichen Betreuungskosten sind bis zum fünften des Monats im Voraus
12 x im Jahr auf das Vereinskonto per Dauerauftrag einzuzahlen.
IBAN: AT074377000020017391
BIC: VBOEATWWKUF
Mahnspesen bei grobem Verzug von 5 € pro Mahnung.
Feiertage, Schließtage, Urlaub und Krankheit des Kindes werden nicht ersetzt!
Mitgliedsbeitrag
Eine erziehungsberechtigte Person, im Normalfall ist es Mutter und/oder Vater,
des zu betreuenden Kindes, wird automatisch Mitglied des Vereins. Der
Mitgliedsbeitrag beträgt jährlich, unabhängig vom Eintritt, 25,- €.
Unser Vereinsjahr beginnt am 1. September und endet am 31. August.
Warteliste
Bei Reservierung der Betreuungsplätze ist folgendes zu beachten:
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Der Betreuungsvertrag ist auszufüllen und abzugeben
Der Mitgliedsbeitrag ist sofort zu bezahlen
Bei Kündigung des Vertrages 3 Monate vor Antritt der
Betreuung verfällt nur der Mitgliedsbeitrag
Bei späterer Kündigung sind 2 Betreuungsbeiträge zu
bezahlen
Zu beachten: Unter Umständen muss ein Platz über längere Zeit, ohne
Erhalt von Betreuungsbeiträgen freigehalten werden.
Versicherungen
Alle Kinder haben eine Unfallversicherung beim Tiroler Dachverband 6,20 € pro
Kind/Jahr. Die Kinder sind auch auf dem Weg zur Waldkinderkrippe und zurück
nach Hause versichert.
Außerdem besteht die, für eine Kinderkrippe übliche, Betriebshaftpflichtversicherung. Für Schäden, die von dieser nicht abgedeckt werden, haften die
Eltern.
Der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung ist deshalb empfehlenswert.
Für die privaten Sachen der Kinder kann die Waldkinderkrippe leider keine
Haftung übernehmen. Es wird den Eltern deshalb empfohlen den Kindern keine
wertvollen Gegenstände mitzugeben und die Gegenstände, die mitgegeben
werden, mit dem Namen des Kindes zu versehen.
Zusammenarbeit mit den Eltern
Eine gute Zusammenarbeit der Mitglieder ist für den Verein von größter
Wichtigkeit, daher hoffen wir auf die aktive Mithilfe der Eltern.
Im Kinderkrippenbetreuungsjahr (September bis August) finden zwei geplante
Elternabende statt. Die Anwesenheit wäre wichtig.
Krankheit
Generell ist die Leitung über ein Fernbleiben der Kinder zu informieren. Bei
Fieber oder einer ansteckenden Erkrankung des Kindes, darf es auf keinen Fall
die Einrichtung besuchen. Wenn schwerere bzw. ansteckende Krankheitsfälle in
der Familie vorliegen, muss die Leitung darüber sofort informiert werden.
Arztbesuch
Die Eltern sind damit einverstanden, dass die Kinderkrippenerzieherinnen das
Kind im Falle eines Unfalles oder einer schwerwiegenden plötzlichen Erkrankung,
auch ohne Zustimmung der Eltern, zum nächsten Krankenhaus bringen dürfen,
falls die Eltern nicht erreichbar sind.
Kündigung/Austritt
Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate und ist schriftlich bei der Leitung bis
zum 31. Des Monats abzugeben.
Bei Kindern, die durch ihr Verhalten in der Gruppe Schwierigkeiten bereiten, sind
die Pädagoginnen besonders auf die Mithilfe der Eltern angewiesen.
Ist ein Kind trotz intensiver Bemühungen in der Gruppe nicht länger tragbar,
kann das Betreuungsverhältnis aufgelöst werden.
Bekleidung
Sommer
Ein langärmliges T-Shirt und Leggins oder eine leichte Baumwollhose sind
ausreichend, aber im Wald ist es immer etwas kühler, außerdem schützen lange
Kleidungsstücke besser vor Kratzern und Zecken.
Auch eine Kopfbedeckung schützt vor Kälte bzw. Sonne.
Feste, wasserdichte Wanderschuhe, mit gutem Halt, sollten das ganze Jahr
getragen werden.
Winter
Im Winter ist eine angepasste Bekleidung von großer Wichtigkeit. Dabei hat sich
die Zwiebelmethode, mehrere Schichten, als am besten bewährt. Die äußerste
Schicht sollte strapazierfähig, dazu noch regendicht und winddicht sein.
Wir empfehlen Matschhosen mit Gummizügen und Schuhelast, die über die
Schuhe gestülpt werden. Handschuhe unbedingt wasserdicht.
Schuhe sollten so groß gewählt sein, das zwei Paar Socken Platz finden.
Regen- und Ersatzbekleidung
Sollte jeden Tag in die Waldkinderkrippe mitgebracht werden. Je nach Wetter
und Jahreszeit gefüttert oder nicht. Die Reservebekleidung kann in der
Kinderkrippe, in den dafür vorgesehenen Schubladen, deponiert werden. Bitte
immer mit dem Namen versehen.
Windeln und Feuchttücher
1,50 €/Halbtag in der Woche /Monat für Wickelkinder, sonst
1,00 €/Halbtag in der Woche /Monat (2 Halbtage in der Woche = 3.- €/Monat)
Sonstiges
Für witterungsbedingte Erkrankungen und Erkrankungen durch Infektionen wie:
FSME-Infektion, Borreliose, alveoläre Echinokokkenkrankheit (Fuchsbandwurm),
übertragbare Kinderkrankheiten usw., sowie in diesem Zusammenhang auftretende Folgen, wird seitens der Waldkinderkrippe keine Haftung übernommen.
Die Obsorgeberechtigten haben zur Kenntnis genommen, dass es im Wald
Gefahren wie Astbruch, morsche Bäume etc. gibt. Für Verletzungen und Unfälle,
die durch solche Gefahrenquellen verursacht werden, wird seitens der
Waldkinderkrippe keine Haftung übernommen, außer die Schädigung des Kindes
ist auf eine Vernachlässigung der Aufsichtspflicht zurückzuführen.
Die PädagogInnen der Waldkinderkrippe sind entsprechend ausgebildet, um
Gefahren und Risiken durch Witterung und den Baumbestand (Astbruch,
morsches Gehölz, etc.) entsprechend einschätzen zu können. Hiervon
ausgenommen sind versteckte bzw. nicht vorhersehbare Gefahrenquellen.
Für die Haftung bei Unfällen durch den Baumbestand sind die Waldbesitzer, wie
im Forstrecht vorgeschrieben nicht haftbar, auf markierten Wegen sind die
Waldbesitzer für die Sicherung derselben zuständig.
Betreuungskosten pro Monat
Betreuungshalbtage pro
Woche
Von 7:00 Uhr bis 11:30 Uhr
oder von 12:30 Uhr bis 17:00 Uhr
(ohne Mittagessen)
2
Halbtage
80,- €
3
Halbtage
120,- €
4
Halbtage
150,- €
5
Halbtage
180,- €
6
Halbtage
220,- €
Bei Ganztagsbetreuung ist das Mittagessen inkludiert.
Mitgliedsbeitrag:
25,00 € / Jahr
Unfallversicherung:
6,20 € / Jahr
Mittagessen:
4,00 € / Tag (bis 15.00 Uhr)
Mittagessen:
3,00 € / Tag (bis 13.00 Uhr)
Windeln/Feuchttücher:
1,00 € /Wochentage =/Monat
1,50 € /Wochentage =/Monat
Geschwisterrabatt:
-20% auf Betreuungsbetrag