Bezug der Joker-Halbtage: Meldung

Bezug der Joker-Halbtage:
Meldung
Bestimmungen zu den Joker-Halbtagen
Anzahl Halbtage
Bezug der Jokerhalbtage
Vorgehen
Einschränkungen
Nachholunterricht
Einschränkung des
Bezugs
Unentschuldigte
Absenzen
Pro Schuljahr hat jede Schülerin und jeder Schüler
zwei Schulhalbtage zur freien Verfügung.
Die zwei Halbtage können einzeln oder zusammenhängend, ohne Angaben von Gründen frei gewählt werden.
Eine Übertragung auf ein nachfolgendes Schuljahr ist
nicht möglich. Es können nur ganze Halbtage bezogen
werden (nicht stundenweise).
Die Schülerinnen und Schüler beantragen schriftlich
bei der Klassenlehrperson eine Woche im Voraus den
Joker-(Halb)tag. Der Antrag kann bis spätestens am
Vortag (12.00 Uhr) des vorgesehenen Bezugstermins
zurückgezogen werden.
Ein entsprechendes Formular kann auf der Homepage
der Schule Root (Formulare) oder bei der Klassenlehrperson bezogen werden. Die Eltern geben mit ihrer
Unterschrift ihr Einverständnis.
Die Jokerhalbtage können in der letzten Woche vor den
Sommerferien nicht bewilligt werden. Das gleiche gilt
eine Woche nach den Sommerferien. Ebenso ist ein
Bezug während eines Schullagers oder einer Projektwoche sowie eines sportlichen Anlasses ausgeschlossen.
Es besteht kein Anspruch auf Erteilen von Nachholunterricht. Die Schülerinnen und Schüler sind für das
Nachholen des Schulstoffes selber verantwortlich. Verpasste Tests müssen nachgeholt werden.
Bei Bezug von längerem Urlaub (u.a. Ferienverlängerung, etc.) kann der Anspruch auf Bezug von JokerHalbtagen entfallen.
Bei einer unentschuldigten Absenz entfallen die JokerHalbtage entsprechend der Dauer der Absenz.
Mit der Unterschrift bestätigen wir Erziehungsberechtigte, die Bestimmungen
zu den Joker-Halbtagen gelesen zu haben.
Als Erziehungsberechtigte/Erziehungsberechtigter gebe ich das Einverständnis, dass meine Tochter/mein Sohn ein bzw. zwei Joker-Halbtage an folgendem Datum bezieht:
Bezugsdatum
Halbtag
(bitte ankreuzen )
Name und Vorname
der Tochter/des Sohnes
Klassen-Lehrperson
Ort, Datum
Unterschrift der
Erziehungsberechtigten
 Vormittag
 Nachmittag