Vortrag - Deutscher Frauenrat

Menschenrecht auf Decent Work und Decent Pay
Beitrag zum Seminar des Marie Schlei Vereins, Hamburg am 18. April 2015:
„Das Europäische Jahr der Entwicklung:
Unsere Welt, unsere Würde, unsere Zukunft: Die Sicht der Frauen“
Sehr geehrte Frau Randzio-Plath, sehr geehrte Damen und Herren,
ich danke Ihnen herzlich für die Einladung zu dieser interessanten Veranstaltung, und ich möchte
Ihnen auch zur Themenauswahl für dieses Seminar gratulieren. Ich war im März als Teilnehmerin in
der Regierungsdelegation zur UNO-Frauenrechtskonferenz (FRK) in New York. Was man dort als
wichtigste Themen von allen Seiten, also von den Regierungen und auch von den NGOs hört ist:
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Gewalt an Frauen
Reproduktive Rechte der Frauen
Finanzierung der Gleichstellung
Empowerment
ökonomische Beteiligung von Frauen sowie
die Beteiligung der frauenpolitischen Zivilgesellschaft an Entscheidungsprozessen.
Diese Herausforderungen sind also bekannt und wurden auch offiziell in der Eröffnungsrede des
Generalsekretärs Ban Ki-moon so benannt.
Die Themenstellung hier liegt mit der Frage nach sicherer Ernährung, nach existenzsicherndem Einkommen und nach Gewaltfreiheit also voll in dieser Linie. Mein Beitrag befasst sich mit dem Recht
auf menschenwürdige Arbeit und auf angemessenen Verdienst, d.h.:
Die ökonomische Beteiligung und Teilhabe-Gerechtigkeit für Frauen.
Beides nimmt in den verschiedenen Ländern ganz unterschiedliche Formen an:
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In den Industrieländern geht es meist um Entgeltgleichheit, die Möglichkeit, ein Business zu
eröffnen, den Zugang zu technischen Berufen und um den Zugang zu Krediten.
In Entwicklungs- und transitorischen Ländern muss oft daran gedacht werden, dass zunächst
die Voraussetzungen des täglichen Lebens, wie z.B. die Verfügbarkeit von Wasser und Energie, auch Kinderbetreuung wie in Deutschland und anderen Industrieländern, erfüllt werden
müssen, damit Frauen überhaupt an der Wirtschaft teilnehmen können und nicht ausschließlich unbezahlte Arbeit leisten müssen.
Bei der ökonomischen Beteiligung ist ein Zusammenhang zu den Rollenstereotypen herzustellen. So müssen beispielsweise auch Lohnlücken zwischen Frauen mit unterschiedlichem
Familienstatus inzwischen berücksichtigt werden, z.B. Benachteiligung von Müttern und älteren weiblichen Beschäftigten, ebenso die nationale und immer wieder die soziale Herkunft.
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© Hannelore Buls, Deutscher Frauenrat, Vorsitzende, 2015
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Verstärkt ist auch die Verantwortung der Männer voran zu bringen. Insbesondere müssen
sie ihre Verantwortung wahrnehmen, Gewalt nicht mehr zu akzeptieren und auszuführen
und aktiv dagegen vorzugehen.
Sie haben zudem darum gebeten, einen Zusammenhang zur Post 2015-Agenda herzustellen sowie
auch eine Einschätzung, welche Bedeutung dies für Entwicklungsländer haben kann. Auch dazu hat
sich der UNO-Generalsekretär geäußert. Er machte deutlich, dass die aktuell bevorstehende Beschlussfassung zur Post 2015-Agenda einen wesentlichen Einfluss auf die weiteren Entwicklungsmöglichkeiten der Gleichstellung in der UN-Politik haben wird. Insbesondere wird dort mit entschieden,
ob die Gleichstellung einen gleichberechtigten Status mit den anderen Nachhaltigkeitszielen bekommt.
Natürlich müssen wir uns auch danach fragen, welche Implikationen sich für die deutsche Politik
ergeben, denn Deutschland ist Weltwirtschaftspartner und Geberland für Entwicklungshilfe, aber
andererseits als Industrieland mit Weltrekordstatus in der Produktion auch ein Land mit Vorbildfunktion. Was bei uns passiert, scheint für viele Menschen erstrebenswert zu sein. Das ist schon allein
daran erkennbar, dass derzeit die Flüchtlingsströme nach Deutschland zunehmen. Diese Sichtweise
allein genügt aber nicht, denn auch bei uns ist nicht alles Gold was glänzt, beispielsweise bei den
haushaltsnahen Diensten. Auch wir müssen stellenweise das Menschenrecht auf würdige Arbeit
erneut einfordern, aber das ist ein anderer Vortrag. Und auch unsere Lohn- und Einkommensgleichheit lässt deutlich zu wünschen übrig. Auch aus dieser Erfahrung heraus sollten wir unsere Vorschläge für eine erfolgreiche Wirtschafts- und Entwicklungs-Zusammenarbeit sehr umsichtig gestalten,
denn wer im Glashaus sitzt . . . .
Für die Diskussion im Marie-Schlei-Verein stehen die Entwicklungs- und transitorischen Länder im
Fokus der Tätigkeit. Deshalb hier für unsere gemeinsame Einschätzung ein kleiner Überblick aus Daten der OECD1, wie die Geldströme in diese Länder bisher zur Gleichstellung von Frauen und Männern beitragen:
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In 2013 betrug diese Summe laut OECD 135 Mrd. US-Dollar. Davon entfielen ca. 28 Mrd. Dollar
auf das allgemeine Ziel Gender Equality und Empowerment of Women. Allerdings nur 4 Mrd.
Dollar wurden dort investiert, wo die Gleichstellung als primäres Ziel gesetzt wurde. 22 Mrd. Dollar wurden verwendet, um Gleichstellung als zusätzliches Ziel mit zu behandeln2.
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Obwohl seit 2008 die Summe der internationalen Entwicklungshilfe- und Fördergelder in GenderEquality-fördernde Arbeit jährlich um etwa 4 % angestiegen ist, wird insgesamt der Anteil von
weniger als 30 % als viel zu gering angesehen, um nachhaltig erfolgreich zu sein.
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Hinzu kommt, dass vorrangig bestimmte Ziele gefördert wurden, die zwar Frauen zu Gute kamen,
aber eben nur mittelbar der Gleichstellung dienten. So ging über viele Jahre ein großer Anteil in
Gesundheit und Erziehung, während das Empowerment von Frauen, ihre Partizipation in Politik,
Wirtschaft und Leadership erst in den letzten Jahren stärker gefördert werden.
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OECD Network on Gender Equality: From commitment to action: Financing gender equality and women’s
rights in the implementation of the Sustainable Development Goals; March 2015.
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Die Lücke von 2 Mrd. Dollar wird in dem Text nicht erläutert.
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© Hannelore Buls, Deutscher Frauenrat, Vorsitzende, 2015
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So ist es auch kein Wunder, dass in 2013 nur 2 % der Fördergelder für die Gleichstellung von
Frauen im ökonomischen Sektor verwendet wurden. Gerade aber dieser Bereich scheint immer
wichtiger zu werden, denn wenn Frauen keinen Zugang zur Wirtschaft und bezahlten Arbeit haben, lässt auch der Fortschritt zu wünschen übrig, und zwar nicht nur direkt für den Anteil der
Frauen daran.
Wichtigste Voraussetzung der Gleichstellung ist Gewaltfreiheit
Das Gewaltthema nimmt in der internationalen Gleichstellungspolitik nach wie vor im Verhältnis zu
den anderen Themen den größten Raum ein, und zwar zu recht. Fast jeder Beitrag in der FRK ging
darauf ein. Auch Ministerin Schwesig betonte in ihrer Rede eindrucksvoll, dass jede Gewalt an Frauen
ein Verbrechen ist. Es wurde in vielen Beiträgen deutlich, dass die Freiheit von Gewalt die Basis für
jede Antidiskriminierungspolitik sein muss. Mädchen und Frauen müssen in der Familie gesichert
sein, sicher die Schule besuchen können und sie müssen vor einer zu frühen Heirat bewahrt werden,
die i.d.R. eine Zwangsheirat ist und dazu führt, dass vorherige Investitionen in ihre Schul- und Berufsausbildung nicht mehr genutzt werden können oder, als Ausdruck besonderer Unterdrückung, nicht
genutzt werden dürfen. Oft wurde die Gefährdung von Leib und Leben durch Beschneidung, die höhere HIV-Infektionsrate junger Frauen und die Geburtssterblichkeit an den Pranger gestellt, auch weil
diese Gefährdungen aus einer gegenüber Frauen gewaltbereiten Gesellschaft hervorgehen. Ohne
Gewaltfreiheit verläuft Förderung im Sande. Selbst medizinische Versorgung ist dann oft nicht mehr
zugänglich.
Bei UN-Women ist deshalb bereits seit einiger Zeit die Forderung nach einer gesonderten UNKonvention zu Gewalt-Bekämpfung und Prävention in der Diskussion. Hierfür sei die Zeit reif. Das
heißt, dass die deutsche Politik dieses aufkommende Anliegen für die nächste FRK unterstützen
sollte.
Gleichstellung ist eine Investition in die Zukunft.
In der FRK wurde diskutiert, dass für die Entwicklungspolitik ein Paradigmenwechsel erforderlich ist.
Künftig sollen nicht mehr nur Entwicklungs- und Finanzierungsdefizite in den Blick genommen werden, sondern vielmehr strategische Ziele, die direkt mit der Förderung von Frauen in Verbindung
stehen, denn Frauen wirken i.d.R. als wirtschaftliche Motoren, wenn sie Zugang zur Ökonomie haben. Ihre Förderung führt auch deshalb auf direktem Wege dazu, dass die Versorgung der Familien
besser ist, dass das Wirtschaftswachstum nachhaltig wird, dass Steuern und Sozialversicherungen
gezahlt werden und dass die Korruption abnimmt. Indem also Entwicklungsgelder und private Investitionen in die von Frauen betriebene Ökonomie und in Frauen-Arbeitsplätze fließen, ist dieses Geld
insgesamt besser angelegt. Damit würde auch Gender Budgeting in der Entwicklungspolitik leicht
erfüllbar: Vereinfacht gesagt, genügt es sozusagen, zu zählen, welches Fördergeld und welche Investitionen an wie viele Frauen geflossen sind.
Diese Situation ist weltweit aber nicht optimal. Die Verteilung wirtschaftlicher Güter und Einkommen
zwischen Frauen und Männern hinkt, das kennen wir nicht nur aus Deutschland. In Entwicklungs- und
transitorischen Ländern ist das aber oft so gravierend ungerecht, dass Frauen kaum Zugang zu finanziellen und produktiven Ressourcen haben. Der Grund dafür liegt, wie könnte es anders sein, ganz
oft darin, dass Frauen zu oft auf eine konservative Rollenverteilung festgelegt sind. Und dort wo
nicht einmal die Grundbedürfnisse, z.B. der Zugang zu sauberem Wasser, zu Energie und zur Grundversorgung mit Lebensmitteln gesichert sind, müssen sie ihre Arbeitskraft und Arbeitszeit unbezahlt
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in die Befriedigung der alltäglichen Bedürfnisse investieren, unbezahlt in einer Subsistenzwirtschaft
arbeiten und können gar nicht erst in einer Wirtschaftstätigkeit partizipieren.
Um das zu erreichen, reicht es aber in der Regel nicht, Entwicklungshilfe zu geben. An dieser Stelle,
das sagt beispielsweise die UNCTAD (United Nations Conference of Trade and Development), können
ausländische Investitionen in die Ökonomie von Entwicklungsstaaten durchaus eine positive Wirkung für Frauen erzielen, indem dabei Frauen oft erstmals die Gelegenheit zu einer bezahlten Arbeit
oder Wirtschaftstätigkeit und zu einer, wenn auch manchmal rudimentären, Infrastruktur erhalten.
Handel und insbesondere seine Liberalisierung wird in diesem Sinne von der UNO auch als ein positiver Beitrag für die Gleichstellung bewertet. Obwohl auch hier wiederum die klassischen Arbeitsmarktsegmentierungen eine Rolle spielen und die Frauen benachteiligen, ganz so wie in Deutschland.
Nicht erst so eklatante Fälle wie die Brände und Zusammenbrüche von Textilfabriken machten das
deutlich. Schon lange ist klar, dass Entgeltungleichheit und überlange Arbeitszeiten, damit auch fehlende Vereinbarkeit von Beruf und Familie in Entwicklungs- und transitorischen Ländern quasi selbstverständlich vorhanden sind. ArbeitnehmerInnen-Rechte werden unterlaufen, auch die von der Internationalen Arbeitsorganisation der UNO (ILO) geforderten Mindeststandards. So wird in vielen
Fällen das Recht auf eine gewerkschaftliche Interessen-Vertretung verletzt, zum Teil unter massiver
Bedrohung. Die körperliche Sicherheit der Frauen ist Gefahr, während der Arbeit, auf dem Arbeitsweg oder in Unterkünften. In sogenannten Sonder-Produktions-Zonen werden oft überhaupt keine
Standards eingehalten. Und häufig ist sogar die Frage zu stellen, ob Frauen die Arbeit freiwillig angenommen haben oder ob die Beschäftigungs- oder Wirtschaftsbedingungen auf Zwang und Abhängigkeit begründet sind. Auch bei Kindern und Jugendlichen ist von solchen Beschäftigungsbedingungen
auszugehen. So wird angenommen, dass etwa sieben Millionen Kinder als Hausangestellte beschäftigt werden, oft sogar von ihren Eltern aufgrund eigener Zwangslagen in diese Situation verbracht
oder verkauft.
Eine wichtige Aufgabe der deutschen Entwicklungspolitik muss es deshalb sein, insbesondere die
Arbeitsbedingungen der Frauen in den geförderten Ländern zu begleiten und entsprechende Anforderungen sowohl an die Vergabe von Entwicklungshilfe als auch an private Investitionen zu stellen.
Finanzierung der Gleichstellung ist eine notwendige Voraussetzung
Ohne gesicherte Finanzierung geht das alles jedoch nicht. Solange Politiken nicht mit Geld unterlegt
sind, bleiben sie unseriös und bleibt der Vorsatz ein Vorsatz. Das gilt für alle politischen Prozesse,
nicht nur für die Gleichstellung. Allerdings wird diese Kostenrechnung vor allem bei der Gleichstellung aufgemacht. Deshalb ist hier ein zweiter Paradigmenwechsel erforderlich. Das Kostendenken
muss in eine entsprechende intelligente Finanzierungs-Politik umgeändert werden, die auch Aufgabe
der Geber- und Investitionsländer ist. Der Zugang zur täglichen Versorgung, Kinderbetreuung, gleicher Lohn, die Beseitigung von Fehlanreizen für die Frauenerwerbstätigkeit usw. sind keine Kosten,
sie sind durch die Beteiligung von Frauen an der Ökonomie eine Investition in die Zukunft.
Es muss auch deshalb wieder verstärkt in den Mittelpunkt gerückt werden, dass Gleichstellung ein
Menschenrecht ist. Schon allein deshalb sind zusätzliche Kosten kein hinreichendes Argument, um
sie zu umgehen. Gleichstellung kostet Geld, sie bringt aber auch etwas ein, nämlich neben der Erfüllung der unverzichtbaren Gerechtigkeit für Frauen auch eine erhebliche Steigerung des BruttoInlands-Produktes (BIP). Zudem leisten Gleichstellung und die Förderung der Frauen einen wichtigen
Beitrag zur Demokratisierung.
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Gleichstellung als Einzelziel und Querschnittsaufgabe in der Post 2015-Agenda verankern!
Um Gleichstellung zu erreichen, sind mehrere Faktoren bedeutend: Die Beachtung der Realitäten in
den einzelnen Ländern, gesetzliche Rechte, Ressourcen, aber auch die zivilgesellschaftlichen VertreterInnen müssen einbezogen sein. Vor allem aber muss die Politik ein klares Ziel der Gleichstellung
in allen Bereichen formulieren. Mit der Post-2015-Agenda können wir etwas dafür tun, dass sich die
Entwicklungspolitik in diese Richtung entwickelt.
Im September 2015 findet in New York die UN-Versammlung statt, die darüber entscheiden wird, ob
die Gleichstellung als Einzelziel (stand-alone goal) und als Querschnittsaufgabe (cross-cutting issue)
in die weltweiten Ziele der nachhaltigen Entwicklung (sustainable development goals) der Post2015-Agenda zur Erfüllung bis 2030 einbezogen wird. Vom 13. bis 15. Juli 2015 findet eine weitere
UN-Konferenz in Addis Abeba statt, in der über die Finanzierung von Entwicklung entschieden wird.
Weil es so wichtig ist, Gleichstellung in der Entwicklungspolitik finanziell zu verankern, wird auch in
dieser Konferenz darüber entschieden, welchen Stellenwert die Gleichstellungspolitik in der UNO
künftig haben wird und ob Gleichstellung die gleiche Bedeutung zugemessen bekommt, wie die anderen nachhaltigen Entwicklungsziele.
Vor dem Hintergrund dieser bevorstehenden Entscheidungen haben sich während der FRK in New
York bereits Frauen aus verschiedenen Ländern und Organisationen zusammengetan, um die Finanzierung der Gleichstellung als notwendiges Kriterium für eine realistische Umsetzung zu beschreiben.
Alle zivilgesellschaftlichen Vertreterinnen der FRK, aber auch etliche Regierungen haben diese Forderung gestellt, denn dies wird darüber entscheiden, ob Frauenrechte als Menschenrechte zwischen
den anderen Ausprägungen und Interpretationen von Menschenrechten Bestand und in der geplanten Umsetzung bis 2030 die gleiche Priorität haben werden. Es ist eine zentrale Forderung für die
Zukunft, die von der Bundesregierung entsprechend befördert werden sollte.
Welche Aufgabenstellungen ergeben sich:
Gewaltbekämpfung braucht eine fortlaufende Priorität, denn nur ein Leben frei von Gewalt versetzt
Frauen in die Lage, ihre persönlichen, beruflichen und gesellschaftlichen Ressourcen auch nutzen zu
können. Dabei sehe ich aktuell zwei Aufgaben:
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Aufgrund sehr unterschiedlicher Bedingungen, z.B. wegen ökonomischem Entwicklungsstand,
religiösen Vorgaben, gesellschaftlichen Normen, müssen Entwicklungspläne zur Bekämpfung von
Gewalt an Frauen und Mädchen Land für Land ausgearbeitet und umgesetzt werden. Innerhalb
der deutschen Delegation der FRK wurde u.a. auch darüber diskutiert, inwiefern künftig die Rechte von homo-, trans- und intersexuellen Menschen (LSBTI) besser im UN-Prozess aufgenommen
werden können.
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Die Forderung von UN-Women nach einer gesonderten UN-Konvention zur Bekämpfung und
Prävention von Gewalt an Frauen und Mädchen ist unterstützenwert. Die deutsche Politik sollte
dieses aufkommende Anliegen entsprechend transportieren.
Paradigmenwechsel für die Finanzierung von Gleichstellung: Gleichstellung ist eine Gerechtigkeitsfrage, in Deutschland die Frage nach der Erfüllung des Grundgesetzes. Kosten, die aus der Umsetzung
von Gleichstellung entstehen, müssen in der nationalen Gleichstellungspolitik, aber auch in der Ent-
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wicklungspolitik als Investitionen angesehen und behandelt werden, insbesondere auch im Hinblick
auf die erwarteten positiven Effekte verstärkter Frauenbeschäftigung.
Gleichstellung in die Post-2015-Agenda bringen: Für die Weiterentwicklung der internationalen und
nationalen Gleichstellung ist unabdingbar, dass Gleichstellung als Einzelziel und Querschnittsaufgabe
in der Post 2015-Agenda verankert wird. Die deutsche Politik sollte dieses Anliegen deshalb intensiv
transportieren, entsprechend aktiv für den Inhalt werden, wenn der Entwurf der Schlussfolgerungen
vorliegt, und dabei auch auf die zivilgesellschaftliche Unterstützung zurück greifen.
Der deutschen Politik wird dabei insbesondere in der Situation, dass Gleichstellungsanliegen nicht
einstimmig3 von der EU in die Peking+20-Debatte eingebracht wurden, ein besonderes Gewicht beigemessen, denn Deutschland ist eines der beiden großen europäischen Länder und zudem eine ökonomische und außenpolitische Größe. Es ist daher besonders wichtig, dass Deutschland in Fortsetzung einer nationalen fortschrittlichen Gleichstellungspolitik diese auch international voranbringt. Es
ist sehr zu begrüßen, dass die Bundesregierung die Anliegen zur Umsetzung der Peking-Deklaration
und Aktionsplattform sehr ernst nimmt und sich um die Verankerung der Gleichstellungsziele international bemüht.
Die normative Landkarte der Gleichstellung hat sich seit Peking gewandelt. Aber es gibt auch neue
Herausforderungen. Die diskriminierende Haltung gegenüber Frauen, die sich nicht grundsätzlich
geändert hat, führt ständig zu Zusammenstößen zwischen dieser modernisierten und einer persistenten traditionellen Welt, was auch die Teilhabe an bzw. den Ausschluss aus der Ökonomie beinhaltet.
Auch deshalb muss die frauenpolitische Zivilgesellschaft stärker als bisher in die Entscheidungsprozesse der UN einbezogen werden. Die deutsche Entwicklungspolitik sollte unbedingt damit fortfahren,
die Beteiligung von Frauen in Fördersituationen einzufordern und Gleichstellung als Voraussetzung
immer mit zu verhandeln.
In Bezug auf die konkreten Arbeitsrechte von Frauen stehen die Mindestnormen der ILO nach wie
vor im Mittelpunkt. Diese einzuhalten, ist eine Aufgabe für Entwicklungshilfe und Investitionen. Dass
die auf dieser Ebene üblichen freiwilligen Selbstverpflichtungen von Produzenten und Händlern meist
nicht zielführend sind, wissen wir schon aus umfangreicher Beobachtung durch entsprechende zivilgesellschaftliche Organisationen, z.B. der Clean-Clothes-Campaign (CCC). Wenn sich also ein anderer,
verbindlicherer Weg auftut, ist dieser unbedingt zu nutzen.
Vielen Dank.
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Wegen des Vetos von Malta, insbesondere in Bezug auf die reproduktiven Rechte von Frauen, hat die EU keine einstimmige Beschlusslage in die Peking+20-Debatte eingebracht und mussten/konnten die Länder sich nur einzeln äußern, was nach
Meinung einiger Teilnehmerinnen als nicht gleichgewichtig gilt.
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