Osterbrunnen macht Wildberg noch schöner

Nummer 15
Mittwoch, 8. April 2015
Jahrgang 2015
Osterbrunnen macht Wildberg noch schöner
Wegsehen ist unmöglich: Der Osterbrunnen in der Klosteranlage Maria Reuthin
ist wie angekündigt seit Donnerstag letzter Woche fertig dekoriert und strahlt mit
satten Farben in der ansonsten noch
recht gräulichen Landschaft. Ein echter Hingucker ist entstanden.
Zu danken ist dabei vor allem der Initiatorin und Planerin Christel Großmann sowie
den ehrenamtlichen Helfern, die das gelungene Meisterwerk allen Wetterunbilden
zum Trotz gefertigt und dekoriert haben.
Mehr als 40 Meter Reisig- und Buchsgirlanden sowie zehn Kränze hatten sie an zwei
Samstagen gebunden. Bei solch vorbildlichem, ehrenamtlichem Wirken half auch
die Stadt Wildberg gerne mit. Die Mitarbeiter des Bauhofs fertigten ein Grundgestell für den achteckigen Brunnen.
Das Ergebnis kann sich wirklich sehen lassen. Wenn Sie also nicht wissen, wo der
nächste Spaziergang hinführen könnte, ist
die Klosteranlage eine gute Idee. Der Osterbrunnen inmitten der historischen Mauern ist einfach ein richtig toller Anblick.
Und ein Wort noch zum Schluss: Alle Beteiligten haben wirklich sehr viel Zeit und
Mühe in den Osterbrunnen investiert. Es
wäre eine Schande, wenn dieses Werk ein
Ziel mutwilliger Zerstörung werden würde. Schließlich sollen möglichst viele Besucher ihre Freude an dem Anblick haben.
Wie gefällt Ihnen der erste
Osterbrunnen in der Klosteranlage Maria Reuthin?
Wem das neue Naturkunstwerk gefällt oder wer gerne etwas dazu sagen
möchte, der darf gerne seine Meinung
bei der Stadt Wildberg unter der E-MailAdresse [email protected] kundtun.
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Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg
Mittwoch, 8. April 2015
Stuttgarter Operettenensemble gastiert am 26. April in Wildberg
„Zeit der Liebeslieder“ in der Stadthalle
Interpretation der verschiedenen Werke steht. Ihr Musikerkollege, Tenor Reto
Rosin, erobert mit seiner
Stimme nicht nur die Damenwelt, sondern überzeugt im Ausdruck.
Das Stuttgarter Operettenensemble hat es sich
zur Aufgabe gemacht, das
Genre Operette am Leben
zu erhalten. Nicht nur die
ältere Generation, sondern
auch das jüngere Publikum
möchten die Musiker mit
ihrem Repertoire erreichen.
Mit dem Programm
„Frühlingsstimmen –
Zeit der Liebeslieder“ ist
das Stuttgarter Operettenensemble am Sonntag, 26. April, um 16 Uhr
in der Wildberger Stadthalle zu Gast.
Die Frage „Warum hat jeder Frühling ach, nur einen
Mai?“ ließ Franz Lehar in
seiner Operette „Der Zarewitsch“ unbeantwortet.
Beantwortet hat er die Gefühle der Menschen in dieser Jahreszeit mit seinen
Melodien. Das Stuttgarter
Operettenensemble setzt
mit dem Programm „Frühlingsstimmen“ diese Tradition fort. Mit einer Auswahl von Frühlings- und Liebesliedern aus dem unschätzbaren Fundus der
Operetten-Welt möchten die Künstler die
Karten für „Frühlingsstimmen“ gibt es im Vorverkauf für 10 Euro im
Rathaus Wildberg oder für 12 Euro
an der Abenkasse. Weitere Infos unter Telefon 07054 201-125 oder per EMail unter [email protected].
Herzen der Zuhörer erobern.
In Gudrun Kohlruss hat das Ensemble eine
renommierte Sopranistin, die mit ihrer volumenreichen Stimme für eine stilsichere
Die Stationen des Historischen Stadtrundgangs in Wildberg
Welzgrabenbrücke und Stadtmauer
Haben Sie Interesse an ein wenig Geschichte? Gehen
Sie gerne auf Wanderschaft? Dann hat
die Stadt Wildberg
ein perfektes Angebot parat. Der historische Stadtrundgang umfasst 22
„Haltestellen“ und
führt die Besucher
an ganz besondere
Orte in der Schäferlaufstadt. In einer Serie werden an dieser
Stelle alle Stationen
kurz vorgestellt. In dieser Woche: Die
Welzgrabenbrücke und die Stadtmauer
Die Welzgrabenbrücke
Die Welzgrabgenbrücke (Station 5) ist
eine kleine, mit Bruchsteinen gemauerte Gewölbebogenbrücke aus dem Jahr
1660. Sie war Hauptverbindungsweg nach
Rotfelden. Die Inschrift auf der oberen
Brückenbrüstung lautet: „Anno 1660 ist
diese Brücke durch Jakob Hessen Maurer auf gemeinder Stadt Kosten auf dem
Grundt von beeden Herrn Bürger-Meistern Jakob Pfost und Janns Staimlin verdingtermaßen erbawt worden. Zur Zeit
galt ein Scheffel
Scheffel Kernen 4 ½ Gulden.“
Die Stadtmauer
Reste der Stadtmauer (Station 6) können von der Marktstraße her besichtigt
werden. In früheren Zeiten hatte die
Stadtmauer sieben Tore. Die Befestigung der Stadt erfolgte durch den
Grafen Burkhard III von Hohenberg.
Die Broschüre zur Tour
Dokumentiert ist der Pfad in einer Broschüre, die auch einen Stadtplan enthält,
auf dem die Stationen eingezeichnet sind.
Die Broschüre gibt es im Rathaus, im Museum liegt sie aus und auf der Homepage
der Stadt steht sie zum Download bereit.
Der QR-Code
Das kleine schwarz-weiße Quadrat auf den Erklärungs-Tafeln ist der sogenannte QR-Code. Mit dem Handy sind über
diesen Code die Infos zu den Stationen, inklusive der Übersicht über die gesamte Tour, abrufbar.
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Mittwoch, 8. April 2015
Nummer 15 / Seite 3
Die Bevölkerung ist herzlich eingeladen
Spatenstich zum Bauhof-Neubau am 14. April
Das Feuerwehrhaus steht, jetzt geht es
mit dem Bauhof-Neubau weiter. Zum
offiziellen Spatenstich am 14. April, um
16.30 Uhr ist die Bevölkerung herzlich
eingeladen.
Der Spatenstich ist der
Startschuss für die Weiterführung des Projekts
Feuerwehrhaus/Bauhofgebäude. Im März 2014
hatte der Gemeinderat
beschlossen gleich weiterzubauen, sobald
die Feuerwehr ihr neues Domizil bekommen
hat. Jetzt geht es darum für den städtischen
Bauhof und den Eigenbetrieb Wasserversorgung eine zukunftsfähige Unterkunft zu
BAUBETRIEBSHOF
STADT WILDBERG
schaffen. Die Planungen dafür waren bereits im August 2012 in Auftrag gegeben
worden. Die jeweiligen Mitarbeiter waren
– wie die Feuerwehrleute auch – an den
Vorbereitungen beteiligt, schließlich weiß
niemand besser, was für
die tägliche Arbeit gebraucht wird oder welche Maschinen Platz finden müssen. Die Bauzeit
wird voraussichtlich bis
Oktober 2016 dauern.
Zufahrt
WASSERVERSORGUNG
Welzgraben
Wildberg Classic Open 2015 – Die nächste Chorprobe ist am 10. April
Neue Sänger sind willkommen
Die nächste Chorprobe für Wildberg
Classic Open 2015 findet am Freitag,
10. April, um 19 Uhr im alten Wildberger Feuerwehrhaus in der Schlossstraße statt. Wer Lust hat mitzusingen, ist
willkommen, auch wenn er bei der ersten Probe nicht dabei war. Vor allem die
Herren sind zur Verstärkung aufgerufen.
cherweise noch dazu.
Wildberg Classic Open 2015 findet in
diesem Jahr am 17. und 18. Juli in der
Schlossanlage statt und steht ganz im
Zeichen der Operette. Auch bei der fünften Auflage ist das Ziel, Jung und Alt sowie Laien und Profis für ein gemeinsames
Projekt zu begeistern.
Bisher hat der Projektchor unter der
Leitung von Andreas Kramer an zwei
Stücken gearbeitet:
„Grüß euch Gott alle
miteinander“ aus
dem „Vogelhändler“ von Carl Zeller und „Rosen aus
dem Süden“ aus
der Operette „Das
Spitzentuch der Königin“ von Johann
Strauß. Ein weiterer
Titel kommt mögli-
Wer Wildberg Classic Open auf keinen
Fall verpassen will, der kann sich schon
jetzt seine Eintrittskarten sichern. Zu
den üblichen Öffnungszeiten werden
sie im Wildberger Bürgerservice für 18
Euro verkauft.
Nach den Osterferien (ab 13. April) bekommt man die Eintrittskarten auch in
der Musikschule Wildberg. Immer vormittags zwischen 9 und 11.30 Uhr und
dienstagnachmittags zwischen 15 und
16.30 Uhr.
Zusätzlich gibt es noch eine Familienkarte für zwei Erwachsene und maximal drei Kinder bis 15 Jahre für 50 Euro.
An der Abendkasse kosten die Karten
20 Euro pro Person – sofern es noch
Restkarten gibt.
Maximilian Ormos ist neuer Mitarbeiter der Stadtverwaltung
Mit Schwung an die neuen Aufgaben
Die Hauptverwaltung hat Verstärkung
bekommen: Seit dem 1. April ist Maximilian Ormos neuer Sachgebietsleiter
für das Ordnungsamt. Außerdem fällt
künftig die Organisation der Kulturveranstaltungen in sein Aufgabengebiet.
Die Stelle, die Maximilian Ormos angetreten hat, war ausgeschrieben und weckte sofort sein Interesse. „Schon während
des Studiums habe ich ein Praktikum im
Bondorfer Ordnungsamt gemacht und
das war genau das Richtige für mich.“
Vor allem die Vermischung mit den Auf-
gaben im Kulturbereich habe ihn sehr
angesprochen.
M a x i m i l i a n O rmos ist 22 Jahre alt und kommt
aus Gäufelden. An
der Hochschule
Ludwigsburg hat
er sein Studium
„Public Management“ mit dem
Bachelor of Arts
abgeschlossen.
Im Wildberger Rathaus ist er
herzlich aufgenommen worden. Jetzt gilt es sich gründlich
in der Schäferlaufstadt einzuarbeiten und mit Schwung an
die neuen Aufgaben zu gehen.
Kontakt
Maximilian Ormos
Tel: 07054 201 111
E-Mail: [email protected]
Seite 4 / Nummer 15
Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg
Mittwoch, 8. April 2015
Stadt
Der Haushaltsplan 2015
Mit den Stadtteilen: Effringen, Gültlingen,
Schönbronn, Sulz am Eck und Wildberg
Einwohner
9.685
Stand: 30.06.2014
Grundsteuer*
Gesamt: 1,55 Millionen €
A = 330 v. H. B = 460 v. H.
Haushaltsvolumen
27,300 Millionen €
Hundesteuer*
Ersthund: 96 €/Jahr
Zweithund: 192 €/Jahr
Gesamt: 54.000 €
Verwaltungshaushalt
21,750 Millionen €
Vermögenshaushalt
5,505 Millionen €
Zuführungsrate
1.140.000 €
Überschuss des Verwaltungshaushaltes,
der dem Vermögenshaushalt zufließt
Kindergarten*
1. Kind: 102 €/Monat
2. Kind: 78 €/Monat
Gesamt: 152.000 €
Bestattungsgebühren*
z.B. Einzelgrab: 1.863 €
Gesamt: 130.000 €
Netto-Kreditaufnahme
750.000 €
Wasser*
2,70 €/m3
Gesamt: 1.162.000 €
Rücklagen Ende 2014
511.101 €
Schulden Ende 2014
5,767 Millionen €
Abwasser*
Schmutzwasser: 2,70 €/m3
Niederschlagsw.: 0,55 €/m2
Gesamt: 1.588.000 €
Gewerbesteuer*
Gesamt: 3,3 Millionen €
350 v. H.
Personalkosten
4,583 Millionen €
136 Beschäftigte
*Hinweis: Die Pfeile beziehen sich auf die Hebe- und Gebührensätze im Vergleich zum Vorjahr.
Voll- und Teilzeit
Mittwoch, 8. April 2015
Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg
Nummer 15 / Seite 5
Amtliche
Bekanntmachungen
Haushaltsplan 2015
Wirtschaftspläne Wasserversorgung und Abwasserentsorgung 2015
Auf den folgenden Seiten wird der Vorbericht zum Haushaltsplan abgedruckt, in dem das insgesamt etwas
1.
Vorbemerkungen
In den Jahren 2009 - 2011 – also während der Finanzund Wirtschaftskrise – musste die Stadt Wildberg Ausfälle an Deckungsmitteln bzw. höhere Kreisumlagen und
Finanzausgleichsumlagen von annähernd 5 Mio. € verkraften. Dies sollte noch einmal in Erinnerung gerufen
werden bei der Beurteilung der Finanzsituation im Jahr
2015 und in den nachfolgenden Jahren.
Bei den Planungen für das Jahr 2014 ging man von einer
Zuführung an den Vermögenshaushalt von 725.000 €
aus. Eine vorläufige Analyse der Finanzvorgänge des
1.1
mehr als 400 Seiten starke Werk analysiert und erläutert
wird.
Jahres 2014 bestätigt die Erwartungen. Im Vermögenshaushalt wird derzeit von einem ausgeglichenen Ergebnis
ausgegangen.
Im Planjahr 2015 soll eine Zuführung an den Vermögenshaushalt von 1.140.000 € erwirtschaftet werden.
Nach wie vor sind größte Anstrengungen zur Begrenzung
der Ausgaben erstes Gebot. Das Ab und Auf der letzten
fünf Jahre zeigen die beiden folgenden Graphiken.
Einnahmen
€
5.000.000
EkSt
und USt
(seit 1998)
Bis 2005 komprimiert, daher steilerer Anstieg.
4.000.000
FAG
und FLA
(seit 1986)
3.000.000
2.000.000
GewSt
1.000.000
0
1980
1985
1990
1995
2000
2005
2006
2007
2008
1980: EB Wasserversorgung
2005: EB Abwasserentsorgung
Im Haushalt 2015 veranschlagt die Stadt Wildberg beim
Anteil an der Einkommensteuer/Umsatzsteuer (grüne
Linie), beim Finanzausgleich (blaue Linie) und bei der
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
Bis 2012: Rechnungsabschluss
2013 + 2014: Haushaltsplan
Gewerbesteuer (rote Linie) zusammen rund 13,04 Mio. €.
Dies sind rund 0,58 Mio. € mehr als im Jahr 2014.
Nummer 15 / Seite 6
1.2
Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg
Mittwoch, 8. April 2015
Ausgaben
€
7.000.000
Personalkosten
6.000.000
Unterhaltung
Bewirt-schaftung
Bis 2005 komprimiert, daher steilerer Anstieg.
5.000.000
FAG-,
Kreis- und
GewSt.-Umlage
4.000.000
3.000.000
2.000.000
1.000.000
0
1980
1985
1990
1995
2000
2005
2008
2009
2010
1980: EB Wasserversorgung
2005: EB Abwasserentsorgung
Die Bewirtschaftungskosten bzw. der Aufwand für die
Unterhaltung des Vermögens (blaue Linie) sind gegenüber dem Vorjahr praktisch gleich geblieben. Dies war
nur möglich, weil wiederum bei den Unterhaltungsmaßnahmen u. a. alle "Schönheitsreparaturen“ gekürzt oder
verschoben wurden.
Die Personalkosten (gelbe Linie) sind seit dem Rechnungsabschluss 2013 von 4,717 Mio. € auf 5.034 Mio. €
(Plan 2015) gestiegen. Die Mehrkosten von rund
0,3 Mio. € sind überwiegend auf Tariferhöhungen im Jahr
2014 (+ 0,1 Mio. €) und 2015 (+ 0,11 Mio. €) zurückzuführen.
2011
2012
2013
2014
2015
Bis 2012: Rechnungsabschluss
2013 + 2014: Haushaltsplan
1.3
Konsequenzen
Im Zuge der Haushaltsplanberatungen 2010 und 2011
wurde eine Haushaltsstrukturkommission und beim
Haushaltsplan 2012 eine Haushaltskommission des Gemeinderats eingesetzt. Fazit aus allen drei Kommissionen: Es wird bestätigt, dass insbesondere im
laufenden Haushalt (Verwaltungshaushalt) die Möglichkeiten einer sparsamen und wirtschaftlichen
Haushaltsführung ausgeschöpft sind und die Bürger
bisher nicht durch spürbare Einschnitte beim Leistungsangebot belastet wurden.
Am deutlichsten zeigt sich aber die Unterfinanzierung der
kommunalen Haushalte bei der Entwicklung der Umlagen
(rote Linie). Seit dem Jahr 2000 sind die Umlagen (FAG-,
Kreis- und Gewerbesteuerumlage) von rund 3,4 Mio. €
auf 6,65 Mio. € (Plan 2015) gestiegen.
Im Vorfeld zur Beschlussfassung des Haushaltsplans
2015 fanden am 13.11.2014 und am 22.01.2015 Klausurtagungen des Gemeinderats statt, bei denen die Eckpunkte zur Haushaltsplanung 2015 beraten wurden.
Gegenüber dem Vorjahr (2014) ein leichter Rückgang um
0,08 Mio. €. Dies hängt mit der maßgebenden Steuerkraftsumme des Jahres 2013 zusammen, welche gegenüber den Vergleichsjahren leicht gesunken ist.
Neben den Belastungen durch die Umlagen (Kreisumlage
und Finanzausgleichsumlage) hat die Verwaltung ausgearbeitet, dass beispielsweise der von der Stadt Wildberg
zu finanzierende Eigenanteil an "Bildung und Betreuung"
jährlich rund 2,2 Mio € erfordert. Damit verdoppelte sich
dieser Aufwand in den vergangenen zehn Jahren.
Die Steuerkraftsumme aller Gemeinden im Landkreis
Calw hat im Jahr 2015 gegenüber dem Vorjahr 2014 um
7,45 Mio. € zugenommen. Der Landkreis hat die Kreisumlage für 2015 auf 33,40 v.H. festgelegt. Im Vorjahr
betrug der Hebesatz für die Kreisumlage 33,00 v.H.
Im Vergleich zum Vorjahr sinkt im Jahr 2015 die Kreisumlage - obwohl der Hebesatz um 0,4 v.H. angehoben wird von 3.607.042 € um 23.973 € auf 3.583.069 €. Ursache
dafür ist, wie schon erwähnt, die leicht zurück gegangene
Steuerkraftsumme.
Folgerichtig hat der Gemeinderat am 26.11.2014 mit Wirkung vom 01.01.2015 die Steuerhebesätze für die
Grundsteuern A und B sowie für die Gewerbesteuer angehoben.
1.4
Ausblick
Die Finanzlage der Stadt ist angespannt. Wie schon wiederholt betont, liegt dies, trotz positiver Entwicklung bei
den Steuereinnahmen vor allem an den zu zahlenden
Umlagen an das Land und an den Landkreis. Den Finanzzuweisungen von 4,12 Mio. € stehen Finanzumlagen
Mittwoch, 8. April 2015
Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg
Nummer 15 / Seite 7
von 6,00 Mio. € entgegen. Rechnerisch sind damit 1,88
Mio. € durch eigene Steuereinnahmen abzudecken. Dazu
reichen nicht einmal die veranschlagten Einnahmen
durch die Grundsteuern A und B mit 1,55 Mio. €.
lichen Stadtgebiet vertretbaren Bedarf zu orientieren. Sie
können sich deshalb nicht an irgendwelchen Maßstäben,
z. B. an der Einwohnerzahl, ausrichten.
In der erweiterten Finanzplanung bis 2020 (vorgeschrieben ist die mittelfristige Finanzplanung bis 2018) sind die
Hochbauvorhaben Feuerwehrhausneubau und Bauhofneubau dargestellt und „abgewickelt“. Bei diesen Vorhaben ist ein Gesamtaufwand von 8 Mio. € zu finanzieren. Dafür stehen insgesamt bewilligte Zuschüsse in
Höhe von 3,6 Mio. € zur Verfügung. Außerdem eine Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage in Höhe von 2,3
Mio. €. Eine Finanzierung - auch teilweise mit Krediten kann dann vermieden werden, wenn die möglichen
Grundstückserlöse vereinnahmt werden können.
2.2
In den Beratungen am 13.11.2014 und 22.01.2015 hat
der Gemeinderat allerdings beschlossen, dass dann Kredite aufgenommen werden können, wenn die Finanzierung des Eigenanteils bei den Sanierungsgebieten - nach
Einsatz aller anderen Finanzmittel - eine solche Aufnahme notwendig macht.
In der vorliegenden erweiterten Finanzplanung ist bis
2017 keine Nettokreditaufnahme notwendig. Ausnahme:
der Grunderwerb im Zusammenhang mit der Erweiterung
des Steinbruchs in Sulz am Eck (2015) soll ausdrücklich
mit einem Kredit finanziert werden. Der Darlehensvertrag
soll mit einem Ratendarlehen innerhalb von acht Jahren
abgewickelt werden. Den notwendigen Zins- und Tilgungsleistungen stehen Einnahmen aus der Steinbruchpacht bzw. aus den damit verbundenen Erdablagerungen
gegenüber. Die Kreditaufnahme ist deutlich wirtschaftlicher als die im Steinbruchpachtvertrag dargestellte Finanzierung mit einer 6 bzw. 4%igen Verzinsung.
Ob die ab 2018 angestrebte Schuldenrückführung tatsächlich möglich ist, hängt von den dann vorliegenden
finanziellen Verhältnissen ab.
2.
Allgemeines
2.1
Gemeindereform
Die Stadt Wildberg besteht seit dem 1. Januar 1975 gemäß § 115 des Gesetzes zum Abschluss der Neuordnung der Gemeinden vom 9. Juli 1974 (GBl. S. 248) aus
den ehemals selbständigen Gemeinden Effringen, Gültlingen und Sulz am Eck sowie der Stadt Wildberg (mit
Schönbronn).
Die Hauptsatzung vom 27. November 1986 (zuletzt geändert am 3. Juli 2014) sieht entsprechend der Rechtsfolgenvereinbarung vom 6. Dezember 1974 für alle
Stadtteile mit Ausnahme von Wildberg die Ortschaftsverfassung vor. Die Aufgaben der Ortschaftsräte wurden
konkretisiert. In den Stadtteilen Effringen, Gültlingen und
Schönbronn sind ehrenamtliche Ortsvorsteher und im
Stadtteil Sulz am Eck ein beamteter Ortsvorsteher installiert. Das Stadtgebiet bildet einen Verwaltungsraum.
Die Investitionen in den einzelnen Stadtteilen haben sich
ausschließlich am begründeten und gegenüber dem rest-
Beratungsverfahren
Seit der Beschlussfassung über den Haushalt 2014 am
27.03.2014 hat der Gemeinderat nach Stellungnahmen
der Ortschaftsräte folgende Entscheidungen getroffen
bzw. Beratungen durchgeführt, die Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft der Stadt haben oder damit in Verbindung stehen:
22.05.2014
Bericht über die allgemeine Finanzprüfung
der Stadt Wildberg 2007 bis 2011 mit den
Eigenbetrieben "Abwasserentsorgung" und
"Wasserversorgung" 2007 bis 2011
22.05.2014
2. Satzung zur Änderung der Satzung über
die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss (Gebührenanhebung)
31.07.2014
Beschlussfassung über die Haushaltseinnahme- und Haushaltsausgabereste 2013
23.10.2014
Feststellung der Jahresrechnung 2013 und
Ergebnis-Feststellung 2013 für die Eigenbetriebe "Wasserversorgung" und "Abwasserentsorgung"
26.11.2014
Anhebung der Realsteuern (Grundsteuer A
und B und Gewerbesteuer)
26.11.2014
5. Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung (Anhebung der Verbrauchsgebühren)
26.11.2014
1. Nachtragshaushaltssatzung
Nachtragshaushaltsplan 2014
26.11.2014
Nutzungs- und Kulturplan 2015 für den
Stadtwald
11.12.2014
Familien- und Jugendförderung der Stadt
Wildberg (Grundsatzbeschluss)
3.
Finanzsituation
3.1
Entwicklung der Einwohnerzahl
und
1.
Die Gesamtbevölkerung hat sich zwischen 1974 und
2013 von 6.880 auf 9.685 Einwohner und demnach um
40,8 % erhöht (Stand zum 30.06.2014).
Die höchste Einwohnerzahl erreichte die Stadt Wildberg
im Jahr 2000 mit 10.257 Einwohnern. Bis zum
30.06.2014 ist die Einwohnerzahl (9.685) um 572
Einwohner oder 5,58 % gesunken.
In der Grafik ist die Fortschreibung der Einwohnerzahl auf
der Grundlage des Zensus 2011 zum 30.06.2014 ausgewiesen.
Nummer 15 / Seite 8
3.2
Entwicklung der
Finanzierung
Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg
Investitionen
und
ihre
Die Finanzierung der Investitionen:
Lt. den Rechnungsabschlüssen von 1975 bis einschließlich 2013 zzgl. der Planzahlen 2014, also innerhalb von
39 Jahren,
wurden
163,4 Mio. Euro
investiert.
Tilgungsleistungen sind in dieser Summe nicht enthalten.
Dabei ergaben sich folgende Schwerpunkte:
Mio. €
Mio. €
Einrichtungen für Kinder und Jugendliche
Schulen
9,6
Kindergärten
3,6
Sportstätten- und Mehrzweckhallen
10,5
23,7
Stadtentwicklung
Baugeländeerschließung und Umlegungen 14,8
Sanierung und Stadterneuerung
11,3
Straßen- und Brückenbau
19,4
Flurbereinigung
0,4
45,9
Öffentliche Einrichtungen
Rathaus
Feuerlöschwesen
Denkmalschutz
Friedhöfe
Tourismus
Gebäude
DSL-Versorgung
Bauhof Neubau
14,1
5
2,5
2,1
1,5
3,6
1,0
2,7
0,5
0,2
19,1
Investitionen seit 1975
Staatsbeiträge von Bund und Land
Abzudeckende Fehlbeträge
Erhöhung des Schuldenstands
(Netto-Neuverschuldung) seit 1975
70,7%
115,6
20,1%
0,6 %
32,8
1,0
8,6 %
14,0
_____________
100,0 % 163,4
Dem relativ hohen Anteil an Eigenmitteln (einschließlich Erschließungs- und Anschlussbeiträgen) mit 70,7 % steht bis
Ende 2014 eine Kreditfinanzierung von „nur“ 8,6 % gegenüber.
Kreditbedarf – Schuldendienst
Die Entwicklung der Gesamtschulden der Stadt – einschließlich Neuaufnahmen – stellt sich wie folgt dar:
Wasserversorgung
Sonstiges
Investitionszuschüsse an Vereine
Investitionszuschüsse an Stiftungen
Unaufgeteilt
12,4 %
20,2
15,5 %
25,4
28,3 %
46,3
7,3 %
12,0
3,8 %
6,2
3,4 %
5,5
_____________
Finanzierung durch Eigenmittel
(einschl. Beitragsleistungen)
3.3
37,2
10,9
6,3
Mio. €
Erschließungs- und einmalige
Anschlussbeiträge
Grundstückserlöse (einschl. Umlegungen)
Zuführungen vom Verwaltungshaushalt
Abschreibungen u.ä.
Rücklagenentnahmen
Rückführung Trägerdarlehen/Inn. Darlehen
Gesamtfinanzierung
Abwasserentsorgung
Vermögenserwerb
Grunderwerb (einschl. Umlegungen)
Erwerb bewegliches Vermögen
Mittwoch, 8. April 2015
17,2
6,2
0,6
0,4
5,2
_ __________
163,4
Darlehensnehmer
Kernhaushalt
Nachrichtlich:
Eigenbetr.
Wasserversorgung
Eigenbetr.
Abwasserentsorgung
Gesamtsumme
Stand
01.01.2015
Tilgungen
2015
€
€
Neuaufnahmen
2015€
Stand
31.12.2015
Zinsaufwand
€
€
5.017.626
314.118
1.064.000
5.767.508
163.205
5.017.626
314.118
1.064.000
5.767.508
163.205
11.266.946
382.000
560.000
11.444.946
420.739
20.218.728
979.118
2.136.000
21.377.610
723.763
Mittwoch, 8. April 2015
Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg
Die Zinsaufwendungen (das durchschnittliche Zinsniveau
liegt bei 3,25 %) sind mit 163.205 € veranschlagt. 2015
werden 750.000 € neue Darlehen aufgenommen. Sie
werden für den Grunderwerb im Zusammenhang mit der
Erweiterung des Steinbruchs Sulz am Eck als
Finanzierungsmittel eingesetzt. Dieser Aufnahme hat der
Gemeinderat
im
Vorfeld
zur
Haushaltsplanung
ausdrücklich zugestimmt.
Es werden überwiegend Tilgungsdarlehen in Anspruch
genommen. Der Schuldenstand des Kernhaushalts am
Ende des Planjahrs beträgt 5.767.508 €.
3.4
Allgemeine Rücklage
Die Allgemeine Rücklage hat zum 31.12.2015 einen
Stand von 511.101 €.
Nummer 15 / Seite 9
ten (801.915 €) und um die Zuführung an den Vermögenshaushalt (1.140.000 €), so beträgt das Volumen
19.830.121. €.
Im Jahr 2014 belief sich das bereinigte Volumen des
Verwaltungshaushalts auf 17.274.524 €; eine Steigerung
um 2.555.597 € oder 14,8 %.
3.6
Einnahmen und Umlagen
Im
Finanzausgleichs-,
Steueranteilsund
Umlagenbereich (u. a. auch Kreisumlage, sowie Einkommensteuer- und Umsatzsteueranteil) ergibt sich im
Jahr 2015 eine leichte Verbesserung im Vergleich zu
2014.
€
16.000.000
14.000.000
Einnahmen Epl. 9
12.000.000
10.000.000
8.000.000
6.000.000
4.000.000
Umlagen Epl. 9
2.000.000
0
1975
1980
1985
1990
1995
2000
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
HH-Plan HH-Plan
Der Saldo aus Einnahmen und Umlagen steht zur Finanzierung der kommunalen Aufgaben zur Verfügung.
3.5
Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt
Im Haushaltsplan wird eine Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt von 1.140.000 € veranschlagt.
Das Rechnungsergebnis 2014 wird, wie im Nachtragsplan 2014 prognostiziert, erreicht werden. Gegenüber
dem Haushaltsplan konnte die Zuführungsrate um
175.000 € auf 725.000 € angehoben werden.
Zuführung zum Vermögenshaushalt
1975 - 2015
3.500.000 €
2.687.602 €
3.000.000 €
2.460.314 €
2.500.000 €
1.880.805 €
2.000.000 €
1.140.000 €
1.500.000 €
1.176.656 €
1.027.346 €
744.935 €
1.000.000 €
0€
590.984 €
929.360 €
500.000 €
750.000 €
537.033 €
243.707 €
Der schraffierte Bereich stellt die „Sprunghaftigkeit“ des
finanziellen Spielraums (Finanzierungssaldo) der Stadt
dar. Der Finanzierungssaldo belief sich im Jahr 2012 auf
8 Mio. Euro (Zuführungsrate 1.880.805 Euro), im Jahr
2013 von 7,18 Mio. Euro (Zuführungsrate 900.000 €), im
Jahr 2014 auf 7,09 Mio. Euro (Zuführungsrate 725.000 €)
und im Jahr 2015 auf 7,9 Mio. Euro (Zuführungsrate
1.140.000 €).
Die Steuerkraftsumme sank leicht von 10.930.429 € im
Jahr 2014 auf 10.727.752 €, d.h. ein Minus von 202.677 €
oder 1,9 %. Dies hat Auswirkungen auf die Umlagen. Der
Hebesatz für die Kreisumlage steigt von 33,0 % (2014)
auf 33,4 %. Dies bedeutet im absoluten Betrag eine geringe Wenigerausgabe von 23.973 €. Weitere Erläuterungen dazu siehe auch Ziffer „1.2 Ausgaben“ in diesem
Vorbericht.
Der Hebesatz für die Finanzausgleichsumlage bleibt
gleich bei 22,52 %. Für die Stadt ergibt sich deshalb auch
hier im Hinblick auf die gesunkene Steuerkraftsumme im
absoluten Betrag eine Verminderung um 45.643 €.
-500.000 €
-1.000.000 €
-885.183 €
-1.500.000 €
1975
1985
1995
2000
2005
seit 1980: Eigenbetrieb Wasserversorgung
seit 2005: Eigenbetrieb Abwasserentsorgung
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015 Jahr
HH-Plan HH-Plan
Bereinigt man das Volumen des Verwaltungshaushalts
2015 (21.795.000 €) um die Planansätze der Inneren
Verrechnungen (2.296.433 €), der Kalkulatorischen Kos-
3.7
Jahresrechnung 2013 und Kassenlage 2014
Ein Auszug aus der durch den Gemeinderat am
23.10.2014 festgestellten Jahresrechnung 2013 ist dem
Haushaltsplan beigefügt.
Im Rechnungsjahr 2014 waren 9.260,99 an Zinsen für
äußere Kassenkredite aufzuwenden. Dieser Aufwand
Nummer 15 / Seite 10
Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg
konnte in dieser Höhe begrenzt werden, weil kostengünstige, zeitlich befristete Kassenkredite (Zinssatz bei 0,15 %
bis 0,30 %) in Anspruch genommen wurden. Diesem
Betrag stehen vereinnahmte Säumniszuschläge von
4.982,51 € und Zinseinnahmen für Festgeld- und Tagesgeldanlagen von 343,28 € gegenüber.
Obwohl die Anwendung des § 89 Abs. 2 GemO und des
§ 12 Abs. 1 Satz 3 EigBG das Zusammenfassen der Einnahmen des Verwaltungshaushalts und der Erträge der
Erfolgspläne nicht zulässt, da Eigenbetriebe eine rechtlich
unselbständige, aber organisatorisch weitgehend verselbständigte und finanzwirtschaftlich als Sondervermögen getrennt zu verwaltende und nachzuweisende
Unternehmenstätigkeit bilden, diszipliniert sich die Stadt
dahingehend, als der theoretisch errechnete Gesamtkassenkreditbedarf (Maßstab Kernhaushalt) nicht überschritten wurde.
Der Kassenkreditbedarf für das Planjahr 2015 ist im
Kernhaushalt auf 4.350.000 € begrenzt. Für die Eigenbetriebe „Wasserversorgung“ und „Abwasserentsorgung“
wurde ein Höchstbetrag der Kassenkredite von 250.000 €
bzw. 475.000 € festgelegt. Insgesamt somit 5.075.000 €.
Mittwoch, 8. April 2015
Kredittilgungen
314.000 €
________________________________________________
1.092.000 €
Darüber hinausgehende weitere Investitionen sind nur bei
entsprechender Finanzierbarkeit möglich.
Auch im Jahr 2015 erfolgt eine Zuführung an den
Vermögenshaushalt. Neben der Zuführung vom
Verwaltungshaushalt ergibt sich weiteres Potential an
eigenen Deckungsmitteln nur aus der Erschließung von
Baugebieten und den dadurch zu erzielenden
Grundstückserlösen.
Im
Finanzplanungszeitraum
2014 - 2018
sind
insbesondere die künftigen Jahre 2016 - 2018 zu
erläutern. In diesem Zeitraum wird mit einem
Investitionsvolumen von 7.418.000 € gerechnet.
4.
Verwaltungshaushalt
4.1
Wichtige Einnahmeansätze
Genehmigungspflicht nach § 89 Abs. 2 GemO besteht ab
5.101.000 €.
a)
Finanzzuweisungen:
Schlüsselzuweisungen einschließlich
Familienleistungsausgleich
3.8
Die maßgebliche Einwohnerzahl für den kommunalen Finanzausgleich errechnet sich für das Jahr 2015 je zu
50 % aus der
Finanzplanung 2014 - 2018
Die Finanzplanung und das Investitionsprogramm sind
jährlich der Entwicklung anzupassen und fortzuführen.
Sie werden durch den Gemeinderat beschlossen
(VwV GemO zu § 85 vom 01.12.1985 – GABl. S. 1113).
Die eingesetzten Werte haben keine Bindungswirkung.
Dem erfassten Aufgabenkatalog kommt eine große Bedeutung zu, weil er über die Finanzierbarkeit des Investitionsbedarfs Aufschluss gibt.
Die Finanzplanung ist die Grundlage für den Nachweis,
dass im Finanzierungszeitraum die eingeleiteten und
darüber hinaus alle heute bekannten pflicht- und weisungsfreien Aufgaben nachhaltig und auf Dauer bewältigt
werden können.
Die reinen Investitionen 2015 des Kernhaushalts wurden
vor einem Jahr in der Finanzplanung 2013 - 2017 mit
insgesamt 2.509.000 € angenommen. Sie belaufen sich
lt. Haushalt 2015 auf 4.941.000 €.
Es ist davon auszugehen, dass jährlich eine so genannte
„Grundlast“ von 1.350.000 € zu finanzieren ist. Im Jahr
2015 wird der Betrag nicht erreicht:
Anschaffung von beweglichem Vermögen
Ersatzbeschaffung Fahrzeuge
Sanierung Stadtmauer
Spielplätze
Bauleitplanungen
Sanierung von Straßen
Brückensanierung
Straßenbeleuchtung
Erwerb von Grundstücken
Sanierung von Gebäuden
237.000 €
127.000 €
40.000 €
14.000 €
123.000 €
150.000 €
0€
35.000 €
25.000 €
17.000 €
-
Einwohnerzahl zum 30.06.2013
(Fortschreibung auf der Grundlage der Volkszählung
1987)
9.664
-
Einwohnerzahl zum 30.06.2014
(Fortschreibung auf der Basis des Zensus 2011)
Maßgebliche Einwohnerzahl
9.685
9.675
An Schlüsselzuweisungen werden 3.684.720 € erwartet.
Gegenüber dem Vorjahr (3.392.494 €) ist dies eine Steigerung von 292.226 € oder 8,6 %.
Die Steuerkraftsumme (10.727.752 €) sinkt gegenüber
dem Vorjahr (10.930.429 €) um 1,9 % und beläuft sich je
Einwohner auf 1.105,27 €.
b)
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und an
der Umsatzsteuer
Der Anteil der Gemeinden am Gesamtaufkommen an der
Einkommensteuer ist aufgrund der vorliegenden Informationen mit 5,50 Milliarden € unterstellt worden. Dieser
Wert ist gegenüber dem Vorjahr höher. Seit 01.01.2015
gilt die Schlüsselzahl 0,0009782. Der örtliche Einkommensteueranteil wird mit 5.380.000 € veranschlagt und ist
im Vergleich zum Vorjahr um 102.000 € niedriger.
Beim Einkommensteueraufkommen handelt es sich um
die der Höhe nach bedeutendste Einnahmequelle der
Stadt. Sie deckt 24,7 % des Verwaltungshaushalts ab
(vgl. Diagramm unter Ziffer „1.1 Einnahmen").
Mittwoch, 8. April 2015
Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg
Die Verteilung des Umsatzsteueranteils, der als Ausgleich für die abgeschaffte Gewerbekapitalsteuer seit
1998 den Gemeinden zufließt, richtet sich nach Schlüsselzahlen. Die seit 01.01.2015 maßgebliche Schlüsselzahl für Wildberg ist 0,0003347. Jahresaufkommen 2015:
237.634 €. Darin aufgrund der Erhöhung des "Entlastungspakets" 25.000 €. Planansatz im Vorjahr (2014):
189.440 €.
c)
Realsteuern (Grund- und Gewerbesteuer)
Die Hebesätze der Grundsteuer A und B wurden zum
01.01.2015 angehoben. Das Grundsteueraufkommen
stellt mit 1.551.000 € einen Anteil von 7,1 % am Volumen
des Verwaltungshaushalts.
Das Gewerbesteueraufkommen (2014 mit 3.150.000 €
veranschlagt) ist schwer kalkulierbar und Konjunktur
abhängig. Der Planansatz 2015 in Höhe von 3.300.000 €
finanziert 15,1 % des Verwaltungshaushalts.
Die Automatik des kommunalen Finanzausgleichs wirkt
sich wie folgt aus:
Unter Zugrundelegung des 2015 maßgeblichen FAGUmlagehebesatzes (mit Zuschlag) von 22,52 v.H., des
diesjährigen Kreisumlagehebesatzes von 33,4 v.H. und
nach Abzug der Gewerbesteuerumlage verbleiben der
Stadt im Verlauf von fünf Jahren von jedem Euro, der bei
einem Hebesatz von 350 v.H. an Gewerbesteuer eingeht,
ca. 26 %. Dies entspricht einer Abschöpfungsquote von
74 %.
d)
Benutzungsgebühren und Leistungsentgelte
In einer Anlage zum Haushaltsplan werden die Gebühren-, Beitrags- und Entgeltsätze zusammengefasst dargestellt.
e)
Waldwirtschaft
Der 10-jährige Waldwirtschaftsplan 2012 - 2021 wurde
am 12.05.2012 vom Gemeinderat beschlossen. Auf dieser Grundlage hat der Gemeinderat am 26.11.2014 den
Nutzungs- und Kulturplan 2015 beschlossen.
Nummer 15 / Seite 11
Für das Jahr 2015 wird ein Gewinn bei der Waldwirtschaft von 233.000 € erwartet (Vorjahr 224.300 €).
4.2
Wichtige Ausgabenansätze
a)
Personalkosten
Im Jahr 2015 werden – ohne Personalaufwand der Eigenbetriebe – 5.034.120 € aufgewendet. Dies entspricht
23,1 % des Verwaltungshaushaltsvolumens.
b)
Schuldendienst
Vgl. Ziffer „3.3 Kreditbedarf – Schuldendienst“
c)
Finanzausgleichs- und Kreisumlage
Die Finanzausgleichsumlage beträgt in diesem Jahr
2.415.890 € bei einem Hebesatz von 22,52 v.H. der an
der Steuerkraft orientierten Bemessungsgrundlage. Dies
stellt einen Rückgang von 45.643 € oder 1,9 % dar.
Der Kreisumlagehebesatz wurde von 33,00 v.H. auf
33,40 v.H. der Steuerkraftsummen der kreisangehörigen
Gemeinden angehoben. Dies bedeutet bei leicht gesunkener Steuerkraftsumme einen Rückgang von 23.973 €
oder 0,7 %.
5.
Vermögenshaushalt
Der Vermögenshaushalt hat ein Volumen von 5.505.000
€.
Wildberg, 05.03.2015
Ulrich Bünger
Bürgermeister
Eberhard Fiedler
Stadtkämmerer
Anmerkung der Verwaltung:
Die bei der Beschlussfassung am 26.03.2015 aufgeworfenen Fragen und Konsequenzen werden in den kommenden Gemeinderatssitzungen beraten.
Nummer 15 / Seite 12
Verwaltungshaushalt Einnahmen
Verwaltungshaushalt Ausgaben
Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg
Mittwoch, 8. April 2015
Mittwoch, 8. April 2015
Vermögenshaushalt Einnahmen
Vermögenshaushalt Ausgaben
Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg
Nummer 15 / Seite 13
Nummer 15 / Seite 14
Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg
Eigenbetrieb „Wasserversorgung“
Aufwand und Ertrag des Erfolgsplans 2015
Vermögensplan 2015
Einnahmen
Ausgaben
Mittwoch, 8. April 2015
Mittwoch, 8. April 2015
Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg
Eigenbetrieb „Abwasserentsorgung“
Aufwand und Ertrag des Erfolgsplans 2015
Vermögensplan 2015
Einnahme
Ausgaben
Nummer 15 / Seite 15
Nummer 15 / Seite 16
Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg
Aus dem Gemeinderat
Am 26.03.2015 fand eine öffentliche Gemeinderatssitzung
statt, bei der folgende Themen behandelt wurden:
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2015 mit
Wirtschaftsplänen für die Eigenbetriebe „Wasserversorgung“ und „Abwasserentsorgung"
Nach ausführlichen Beratungen am 22.01.2015 im Gemeinderat (Klausur) und am 05.03.2015 (Einbringung des
Entwurfs) im Gemeinderat, haben die Ortschaftsräte Sulz
am Eck (am 16.03.2015), Schönbronn und Effringen (am
17.03.2015) und Gültlingen (am 18.03.2015) Stellung genommen. Alle Ortschaftsräte nahmen den Haushaltsplan 2015
und die Wirtschaftspläne für die Eigenbetriebe zur Kenntnis.
Dem jeweiligen Planansatz für die Ortschaften wurde einstimmig zugestimmt.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Haushaltssatzung
mit Haushaltsplan sowie die Wirtschaftspläne für die Eigenbetriebe „Wasserversorgung“ und „Abwasserentsorgung“
entsprechend den vorliegenden Entwürfen.
Aktueller Sachstand zur Flüchtlingsunterbringung
Bürgermeister Bünger berichtete über die aktuellen Entwicklungen in der Flüchtlingsunterbringung. Dabei ging er
auch auf die durch das Landratsamt Calw prognostizierten Zugangszahlen bei den Flüchtlingen ein. Aktuell stehen
dem Landkreis 488 Plätze in Gemeinschaftsunterkünften zur
Verfügung, ab ca. Juni 2015 dann 600 Plätze, da derzeit
eine zweite Unterkunft in Calw-Wimberg errichtet wird. Der
Landkreis schätzt, dass bis Ende 2015 insgesamt 1.300
Flüchtlinge untergebracht werden müssen. Nach Abzug der
anschlussuntergebrachten Personen werden somit weitere
300 Plätze auf Kreisebene benötigt.
Die Stadt Wildberg wird bis zum Jahresende 2015 voraussichtlich 84 Flüchtlinge unterbringen müssen. Es ist vom
Landkreis geplant, dass die nächstgrößeren Gemeinden im
Landkreis, in denen noch keine Gemeinschaftsunterkünfte
vorhanden sind, eine Konzeption gemeinsam erarbeiten, die
dann im Kreistag im Mai vorgestellt werden soll. Der Gemeinderat nahm hiervon Kenntnis.
Erste Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung vom
28.02.2013; Änderung einer Gestaltungsvorschrift
Mit der Neufassung der Friedhofssatzung am 28.02.2013
(in Kraft seit 01.05.2013) wurden u.a. auch Regelungen für
die Gestaltung auf Grabfeldern festgelegt. Erstmals mit dieser Neufassung wurden Gestaltungsvorschriften bei Rasengrabstätten vorgegeben. In den vergangenen Tagen musste
über einen ersten Gestaltungsantrag entschieden werden.
Die Verwaltung hatte festgestellt, dass die in der Satzung
dargestellten Maße nicht realistisch sind. Einzelheiten wurden
in der Sitzung hierzu erläutert.
Der Gemeinderat verabschiedete einstimmig die erste Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung vom 28.02.2013.
Sanierungsmaßnahme Sulz am Eck - Neubau Kinderspielplatz Sulz am Eck, Ortsmitte; Vergabe der Arbeiten für die
Freianlage
In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 22.05.2014 beschloss der Gemeinderat einstimmig die Planung und die
vorgeschlagene Vorgehensweise für den Kinderspielplatz
Sulz am Eck, Ortsmitte, bei Gesamtkosten von maximal
150.000 € (brutto). Laut Kostenschätzung des Büros Planstatt Senner, 70199 Stuttgart, sind Baukosten in Höhe von
147.511,92 € brutto zu erwarten.
Impressum
Mittwoch, 8. April 2015
Die Vergabe der Freianlage wurde öffentlich ausgeschrieben.
Zur Submission am 04.03.2015 gingen acht Angebote ein.
Das Vorhaben wird im Landessanierungsprogramm (LSP)mit
ca. 50 % der Gesamtkosten gefördert.
Der Gemeinderat vergab den Auftrag für die Freianlage an
die günstigste Bieterin, die Firma Weisser Garten- und Landschaftsbau, 72229 Rohrdorf, zum geprüften Angebotspreis
von 122.366,55 € brutto.
Bericht des Kommandanten über die organisatorischen
Veränderungen bei der Freiwilligen Feuerwehr Wildberg
Der Gemeinderat nahm Kenntnis vom mündlichen Bericht
des Kommandanten über die organisatorischen Veränderungen. Diese resultierten aus der Zusammenlegung der drei
Abteilungen Effringen, Schönbronn und Wildberg mit dem
Einzug in das neue Feuerwehrhaus im Sondergebiet „Effringer Tal / Welzgraben“.
Bestätigung von Wahlen der Freiwilligen Feuerwehr Wildberg
In der Abteilungsversammlung am 04.03.2015 wurde Frank
Rentschler zum Abteilungskommandanten der Abteilung
Wildberg und Dennis Kürschner zu seinem Stellvertreter gewählt. Diese Wahlen bedurften der Bestätigung durch den
Gemeinderat.
Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Wahl der Herren
Frank Rentschler und Dennis Kürschner zu.
Aus dem Ortschaftsrat
Ortschaftsrat Effringen
Am Dienstag, den 17.03.2015 fand eine öffentliche Sitzung
des Ortschaftsrats Effringen statt, bei der folgende Themen
behandelt wurden:
Informationen und Bekanntgaben
- Arbeitsaufträge aus der Ortschaftsratssitzung vom November 2014 wurden besprochen.
- Flüchtlingsunterbringung
Auf den Bericht aus dem Gemeinderat in diesem Mitteilungsblatt wird verwiesen.
Anhörung des Ortschaftsrats zum Haushaltsplan 2015 einschließlich der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe „Wasserversorgung“ und Abwasserentsorgung“
Der Ortschaftsrat stimmte den Plansätzen, die die Ortschaft
Gültlingen betreffen zu:
Im Verwaltungshaushalt:
· Hausaufgabenbetreuung Grundschule
· Musikschule
· Kirchliche Kindergarten
· Hallennutzung durch die Vereine
· Glasfaserverpachtung
· Förderung der Kirche in Effringe
· Jagdpacht
· Verschiedene Unterhaltungsmaßnahmen
Im Vermögenshaushalt:
· Einrichtung und Ergänzung der Ausstattung der Grundschule
· Zuschuss zum Bau des Alten- und Pflegeheims
· Spielgerät Spielplatz Lindenstraße
· Backhaus
· Grundstückserlöse „Unterer Bergsteig“ und „Oberer Bergsteig“
Herausgeber: Stadt Wildberg, - Druck und Verlag: Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG, Merklinger Str. 20, 71263 Weil
der Stadt, Telefon 07033 525-0, Telefax-Nr. 07033 2048, www.nussbaummedien.de. Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen
Verlautbarungen und Mitteilungen: Bürgermeister Ulrich Bünger, Marktstraße 2, 72218 Wildberg - für „Was sonst noch interessiert“ und den
Anzeigenteil: Brigitte Nussbaum, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt. Anzeigenannahme: [email protected].
Einzelversand nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu entrichtenden Abonnementgebühr. Vertrieb (Abonnement und Zustellung):
WDS Pressevertrieb GmbH, Josef-Beyerle-Straße 2, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 6924-0 oder 6924-13.
E-Mail: [email protected], Internet: www.wdspressevertrieb.de
Mittwoch, 8. April 2015
Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg
Wasserversorgung:
· Zukaufanteil Schwarzwaldwasserversorgung
· Unterhaltungsmaßnahmen des Hochbehälters Effringen
Abwasserentsorgung:
· Kanalbefahrung Eigenkontrollverordnung
Verkehrssituation an der Ortsdurchfahrt
Der Ortschaftsrat empfahl die Errichtung von Parkbuchten
durch Anbringung von Klemmfixen am Ortsausgang Richtung
Wildberg als Testversuch einschließlich paralleler Kontrolle
des Fahrverhaltens mittels Geschwidigkeitsdisplays.
Ordnungsamt
Neueste Geschwindigkeitskontrollen
Datum
Am Mittwoch, 18. März 2015, fand eine öffentliche Sitzung
des Ortschaftsrats Gültlingen statt, bei der folgende Themen
behandelt wurden:
Informationen und Bekanntgaben
- Flüchtlingsunterbringung
Zukünftig werden Flüchtlinge in den stadteigenen Gebäuden Deckenpfronner Str. 1, Kapellenberg 29 und Kapellenberg 37 untergebracht werden. Für das laufende Jahr wird
mit der Zuweisung von 84 Flüchtlingen, für das Jahr 2016
mit 116 Flüchtlingen gerechnet. Die Anzahl der Zuweisungen von Flüchtlingen orientiert sich nach der Einwohnerzahl
der Stadt Wildberg.
- Radweg
Die geplanten Radwege entlang der Bundesstraße 463
und entlang der L 357 sind im Radwegeplan des Landes
aufgenommen.
- Dorfplatz
Die Hölzer am Dorfplatz werden in nächster Zeit erneuert.
Anhörung des Ortschaftsrats zum Haushaltsplan 2015 einschließlich der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe „Wasserversorgung“ und Abwasserentsorgung“
Der Ortschaftsrat stimmte den Plansätzen, die die Ortschaft
Gültlingen betreffen zu:
Im Vermögenshaushalt:
· Ergänzung der Ausstattung der Grundschule
· Sicherungsmaßnahmen der Schulgebäude
· Beschaffung von Einrichtungsgegenständen und Spielgeräten
· Erneuerung der ELA-Anlage in der Gültlinger Halle
Wasserversorgung:
· Baumaßnahme für das Versorgungsgebiet „Lerchenberg“
Abwasserentsorgung:
· Planungskosten für die Kanalsanierung an der Ortsdurchfahrt
Amtliche
Bekanntmachungen
Gemeinderat Wildberg
Technischer Ausschuss
Die nächste öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses findet am Donnerstag, 16. April 2015, statt. Sitzungsort
und Tagesordnung werden in der nächsten Ausgabe des
Mitteilungsblatts bekannt gegeben.
Sanierungsarbeiten an der Schlossmauer
Seit dem 07.04.2015 wird ein weiterer Abschnitt der historischen Schlossmauer saniert. Die Arbeiten finden hinter dem
Pavillon und im Außenbereich der historischen Schlossanlage statt. Vereinzelt kann es zu Behinderungen kommen,
eine Sperrung der Anlage ist jedoch nicht erforderlich. Für
die Sanierungsmaßnahme werden voraussichtlich vier Wochen benötigt. Bitte beachten Sie die aufgestellte Baustellenbeschilderung. Bei Fragen können Sie sich gerne an das
Stadtbauamt, Herrn Seibold, Tel. 07054 201312 wenden.
Stadtteil
Straße
Uhrzeit
19.02.2015 09:39 – 13:15
Ortschaftsrat Gültlingen
Nummer 15 / Seite 17
19.02.2015 14:01 – 17:15
06.03.2015 06:55 – 09:05
06.03.2015 09:34 – 11:16
11.03.2015 18:05 – 18:35
11.03.2015 18:47 – 21:17
12.03.2015 06:33 – 08:30
12.03.2015 08:50 – 11:25
18.03.2015 10:03 – 13:19
18.03.2015 14:27 – 17:27
Fahrzeuge
Wildberg, L 357,
Abzw. L 358,
Sulz am Eck
Wildberg, L 349,
Abzw. Aussiedlerhöfe
Wildberg, Sulzer
Straße 128
Gültlingen, Wildberger
Straße, Schreinerei
Wildberg,
Sulzer Straße,
beim Trafohäusle
Wildberg, L 358, nach
Abzw. Wächtersberg
Wildberg, L 349,
Abzw. Aussiedlerhöfe
Wildberg, B 463,
Abzw. Rotfelden,
Bereich BHS
Wildberg,
Talstr. bei Parkplatz
Fa. Rempp
Wildberg, L358 zw.
Abzw. Wächtersberg
und Sulz am Eck
621
zulässige
beanstandete Fahrzeuge
km/h
Anzahl
%
70
32
5,15
632
70
25
3,96
69
30
0
0,00
247
50
5
2,02
23
30
2
8,70
165
70
45
27,27
727
70
15
2,06
309
70
48
15,53
424
50
10
2,36
451
70
15
3,33
Die Freiwillige
Feuerwehr informiert
www.feuerwehrwildberg.de
www.jugendfeuerwehrwildberg.de
Im zurückliegenden Monat Dezember waren wir bei folgenden Einsätzen:
Datum
Zeit
Ereignis
Einsatzadresse
18.12.
21.48
27.12.
20.49
28.12.
06.06
28.12.
5.34
Hilfeleistung
Baum beseitigen
Hilfeleistung
Baum beseitigen
Hilfeleistung
Baum beseitigen
Hilfeleistung
Baum beseitigen
K 4300 Richtung
Gechingen
L 348 Ortsausgang
Schönbronn
K 4353 Richtung
Rotfelden
L 348 Richtung Wart
Eingesetzt
waren
Gültlingen
Schönbronn
Effringen
Schönbronn
Im zurückliegenden Monat Januar waren wir bei folgenden Einsätzen:
Datum
Zeit
Ereignis
Einsatzadresse
03.01.
21.37
Hochwasser
04.01.
13.13
09.01.
22.25
Sulz am Eck
17.01.
23.01.
24.01.
30.01.
30.01.
31.01.
31.01.
18.30
19.00
19.00
19.30
19.00
14.00
19.00
Hilfeleistung
Ölspur
Hilfeleistung
Baum beseitigen
Feuersicherheitsdienst
Feuersicherheitsdienst
Feuersicherheitsdienst
Feuersicherheitsdienst
Feuersicherheitsdienst
Feuersicherheitsdienst
Feuersicherheitsdienst
K 4353 Richtung
Rotfelden
Saronweg,
B 463 Richtung Nagold
Schäferlaufplatz
L 357 Richtung
Gültlingen
Zufahrt zum Sportheim
Eingesetzt
waren
Wildberg
Schönbronner Halle
Gemeindehalle
Gemeindehalle
Schönbronner Halle
Gemeindehalle
Gemeindehalle
Gemeindehalle
Schönbronn
Sulz am Eck
Sulz am Eck
Wildberg
Sulz am Eck
Sulz am Eck
Sulz am Eck
Gültlingen
Im zurückliegenden Monat Februar waren wir bei folgenden Einsätzen:
Datum
Zeit
Ereignis
Einsatzadresse
02.02.
3.24
26.02.
22.50
Schneebruch
Baum
Hilfeleistung
Verkehrsunfall
L 349 Richtung
Buler Kreuzung
K 4300 Richtung
Gechingen
Eingesetzt
waren
Schönbronn
Gültlingen
Wildberg
Jahreshauptversammlung
Am Samstag, 11. April 2015, findet um 19.30 Uhr in der
Mehrzweckhalle Gültlingen die Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Wildberg statt.
Nummer 15 / Seite 18
Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg
Die Versammlung hat folgende Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Berichte:
• Bericht des Kommandanten
• Bericht der Schriftführerin
• Bericht des Jugendleiters
• Bericht des Kassiers
• Bericht der Kassenprüfer
3. Entlastungen
4. Ehrungen
5. Beförderungen
6. Neueinstellungen
7. Wahlen
• Mitglied Abteilung Wildberg in den Gesamtausschuss
• Wahl der Kassenprüfer
8. Anträge
9. Bericht zum Feuerwehrhaus/zur Neuorganisation
10. Verschiedenes
Anträge können beim Kommandanten bis spätestens Donnerstag, 9. April 2015 eingereicht werden.
Kulturveranstaltungen
Mittwoch, 8. April 2015
Wöchentliche Müllabfuhr
in der Gesamtstadt
Papierabfuhr
Stadtteile Effringen, Gültlingen,
Sulz am Eck
Mittwoch, 08. April
Biomüllabfuhr
in allen Stadtteilen
Donnerstag, 13. April
MUSEUM WILDBERG
im Fruchtkasten des
ehemaligen Klosters Reuthin
Besuchszeiten des Museums
sonn- und feiertags 11.00 bis 17.00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Wildberg Classic Open
Motto: Schenkt man sich Rosen …
die große Nacht der Operette
17. und 18. Juli 2015, Schlossanlage
Die nächste Projektchorprobe ist am
Freitag, 10. April – 19.00 Uhr
im ehemaligen Feuerwehrhaus
in Wildberg, Schloßstraße
Kommen Sie und singen Sie mit !!
Sängerinnen und Sänger, und alle die es noch
werden wollen, sind herzlich eingeladen,
bei diesem Event aktiv dabei zu sein !!
Ambulante Dienste
Die kompletten Ambulanten Dienste sind im Mitteilungsblatt Nr. 14, Seiten 6 bis 8 veröffentlicht.
Eine ausführliche Übersicht können Sie jederzeit auf unserer
Homepage unter www.wildberg.de (Unsere Stadt) einsehen.
Hier die aktuellen Informationen:
Zahnarzt
Samstags, sonntags und feiertags von 10.00 bis 11.00 Uhr und
von 16.00 bis 17.00 Uhr. In der übrigen Zeit ist der Dienst habende Zahnarzt nur in dringenden Fällen telefonisch erreichbar.
11./12. April – Dr. R. Rössle; Dr. G. Schenk, Calwer Straße
32, Nagold, Tel. 07452 3123
Sprechzeiten und Schalterstunden
Die kompletten Sprechstunden und Schalterstunden sind
im Mitteilungsblatt Nr. 14, Seite 8, veröffentlicht.
Eine ausführliche Übersicht können Sie jederzeit auf unserer
Homepage unter www.wildberg.de (Rathaus) einsehen.
Das Forstamt informiert
Sturmholz rasch aufarbeiten –
Borkenkäferbefall vorbeugen
Durch mehrere kleinere Sturmereignisse und schwere Schneelasten ist es in vielen Wäldern des Landkreises zu Bruchund Wurfschäden gekommen. Bleiben diese Bäume im Wald
liegen, bilden sich ideale Brutstätten für den Borkenkäfer.
Deshalb muss in den Wäldern des Landkreises noch vorhandenes Sturmholz sofort eingeschlagen und aufgearbeitet
werden. Die frühe Aufarbeitung und die rasche Holzabfuhr
gewährleisten, dass das Holz nicht vom Borkenkäfer befallen werden und er sich somit nicht weiter ausbreiten kann.
Die Abteilung Waldwirtschaft des Landratsamts Calw bittet
deshalb alle Privatwaldbesitzer dringend darum, ihre Wälder
– insbesondere die Fichtenbestände – zu kontrollieren und
das angefallene Sturmholz in den nächsten Wochen zügig
aufzuarbeiten und abzutransportieren.
Weitere Fragen zum Thema Borkenkäfer – insbesondere zur
Aufarbeitung und Holzvermarktung – beantworten die forstlichen Außenstellen in Nagold (Tel. 07452 842560), Calw (Tel.
07051 160135) und Calmbach (Tel. 07081 953560) oder der
zuständige Forstrevierleiter.
Stadtseniorenrat
Bürgertreff-Café
Der Stadtseniorenrat lädt zum Kaffeenachmittag
am Donnerstag, 16. April ins Bürgertreff-Café ein.
Im Bürgertreff-Café haben Sie die beste Gelegenheit mit
anderen Menschen zu einem netten Gespräch zusammen-
Mittwoch, 8. April 2015
Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg
zukommen. Für Spielbegeisterte sind Brett-, Würfel- und
Kartenspiele vorhanden, die gerne genutzt werden können.
Der Bürgertreff ist nicht nur eine Einrichtung für Senioren;
denn das Café-Team vom Stadtseniorenrat freut sich über
Gäste aller Altersgruppen.
Es gibt selbstgebackenen Kuchen, Kaffee und kalte Getränke gegen eine Spende. Geöffnet ist von 14.30 bis 17.30 Uhr
in der Gartenstraße 64.
Bücherkiste:
In den letzten Tagen mussten wir feststellen, dass die Bücherkiste total überfüllt ist. Deshalb möchten wir freundlichst bitten, im Monat April keine Bücher mehr aufzufüllen.
Bitte Ihre Bücher wieder mitnehmen, falls die Bücherkiste
voll ist. Es ist auch nicht gewünscht, dass Bücher und andere Dinge auf dem Boden abgestellt werden. Wir bitten dies
zu beachten. Vielen Dank.
Mittwochsgesellschaft:
Nummer 15 / Seite 19
Wildkräuter-Spaziergang im Frühling
Wollten Sie schon immer wissen, was da am Wegesrand
so unermüdlich wächst, blüht und gedeiht? Möchten Sie
diese Schätze der Natur gerne nutzen und sind nur noch
etwas unsicher bei der Bestimmung oder Verwendung?
Bei einem Spaziergang entlang der Nagold entdecken wir
die Wildkräuterwelt entlang des Weges. Die Pflanzen, die
dort wachsen, werden bestimmt, ihre kulinarischen und
medizinischen Verwendungsmöglichkeiten aufgezeigt sowie Verwechslungsgefahren besprochen.
Elke Melchger
Do., 16.04.2015, 16:00 Uhr
Treffpunkt: Parkplatz an der Lützenschlucht
5,00 EUR (Tageskasse)
Anmeldung erbeten!
www.musikschule-wildberg.de
Termin: Mittwoch 15. April
Wir besuchen das Ostereimuseum in Sonnenbühl/ Erpfingen,
mit Führung.
Im Anschluss geht es weiter nach Bad Urach, Zeit zur freien
Verfügung.
Unseren Abschluss machen wir in der Weiler Hütte im
Schönbuch.
Fahrpreis 25 € inkl. Führung
Abfahrtszeiten:
10.15 Uhr Schönbronn
10.18 Uhr Effringen Hirsch
10.21 Uhr Effringen Plug
10.25 Uhr Wildberg Säge
10.30 Uhr Wildberg Bahnhof
10.37 Uhr Gültlingen Deckenpronner Straße
10.40 Uhr Gültlingen Mitte
10.50 Uhr Wächtersberg
10.55 Uhr Sulz Untersulz
10.58 Uhr Sulz Mitte
Anmeldungen bitte bei Rainer Schnurr; Tel. 07054 7335 oder
bei Weik Reisen, 07054 92700
Achtung, diesen Termin notieren! Unser Viertagesausflug
nach Bad Orb, mit vielen Höhepunkten, findet vom 08. bis
11. Juni statt.
Schulnachrichten
Volkshochschule
Oberes Nagoldtal
mit Jugendkunstschule
In folgenden Kursen sind noch Plätze frei:
Nr. 500230k
Schwimmkurs für Kinder ab 6 Jahren - Fortgeschrittene
Beginn: Dienstag, 14.04.2015, 14:00 - 14:45 Uhr, 12-mal
Ort: Bildungszentrum, Schafscheuernberg 5, Wildberg
Freiwillige
Feuerwehr Wildberg
Nr. 500943k
Yoga - Bewegung, Atmung, Entspannung
Beginn: Mittwoch, 15.04.2015, 20:00 - 21:00 Uhr, 12-mal
Ort: Schulhaus Effringen, Schulstr. 5, Wildberg-Effringen
www.feuerwehrwildberg.de
www.jugendfeuerwehrwildberg.de
Nr. 500774k
Englisch für den Urlaub (Einstieg in Sprache und Kultur)
Beginn: Freitag, 17.04.2015, 17:00 - 20:00 Uhr, 4-mal
Ort: Bildungszentrum, Geb.Teil G, Schafscheuernberg 5,
Wildberg
Anmeldung im Rathaus Wildberg unter Tel.-Nr. 201-0
Gesamtwehr
Nach dem Umzug gilt:
Bei Alarm wird organisatorisch "getrennt" ausgerückt, entsprechend der AAO wie sie bisher gilt. Dies gilt auch, wenn entsprechend dem Alarmstichwort zwei Abteilungen alarmiert werden.
Diese Anweisung gilt bis auf Weiteres (vermutlich noch in
diesem Monat).
gez. Eberhard Fiedler, Stadtbrandmeister
Nummer 15 / Seite 20
Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg
Abteilung Wildberg
Montag, 13. April, 19.00 Uhr
Sonderdienst – Atemschutz
AT-Träger; A – G
Mittwoch, 15. April, 19.00 Uhr
Sonderdienst: CBRN – ErkW
Alle Einsatzkräfte mit dieser Spezialausbildung
Feuerwehrhaus – EA
Jugendfeuerwehr
Freitag, 10. April, 18.30 Uhr
Wir gehen zum Schwimmen
Abteilung Gültlingen
Donnerstag, 02. April, 19.00 Uhr
Brandbekämpfung / Gefahren an der Einsatzstelle – EA –
Gruppe 1
Abteilung Sulz am Eck
Freitag, 10. April, 19.00 Uhr
Überprüfung Wasserentnahmestellen – Gruppe 2
Mittwoch, 08. April, 18.15 Uhr
Belastungsübung in Calw
Eingeteilte AT
Mittwoch, 15. April, 18.15 Uhr
Belastungsübung in Calw
Eingeteilt AT
Mittwoch, 8. April 2015