Nummer 15 Mittwoch, 8. April 2015 Jahrgang 2015 Osterbrunnen macht Wildberg noch schöner Wegsehen ist unmöglich: Der Osterbrunnen in der Klosteranlage Maria Reuthin ist wie angekündigt seit Donnerstag letzter Woche fertig dekoriert und strahlt mit satten Farben in der ansonsten noch recht gräulichen Landschaft. Ein echter Hingucker ist entstanden. Zu danken ist dabei vor allem der Initiatorin und Planerin Christel Großmann sowie den ehrenamtlichen Helfern, die das gelungene Meisterwerk allen Wetterunbilden zum Trotz gefertigt und dekoriert haben. Mehr als 40 Meter Reisig- und Buchsgirlanden sowie zehn Kränze hatten sie an zwei Samstagen gebunden. Bei solch vorbildlichem, ehrenamtlichem Wirken half auch die Stadt Wildberg gerne mit. Die Mitarbeiter des Bauhofs fertigten ein Grundgestell für den achteckigen Brunnen. Das Ergebnis kann sich wirklich sehen lassen. Wenn Sie also nicht wissen, wo der nächste Spaziergang hinführen könnte, ist die Klosteranlage eine gute Idee. Der Osterbrunnen inmitten der historischen Mauern ist einfach ein richtig toller Anblick. Und ein Wort noch zum Schluss: Alle Beteiligten haben wirklich sehr viel Zeit und Mühe in den Osterbrunnen investiert. Es wäre eine Schande, wenn dieses Werk ein Ziel mutwilliger Zerstörung werden würde. Schließlich sollen möglichst viele Besucher ihre Freude an dem Anblick haben. Wie gefällt Ihnen der erste Osterbrunnen in der Klosteranlage Maria Reuthin? Wem das neue Naturkunstwerk gefällt oder wer gerne etwas dazu sagen möchte, der darf gerne seine Meinung bei der Stadt Wildberg unter der E-MailAdresse [email protected] kundtun. Seite 2 / Nummer 15 Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg Mittwoch, 8. April 2015 Stuttgarter Operettenensemble gastiert am 26. April in Wildberg „Zeit der Liebeslieder“ in der Stadthalle Interpretation der verschiedenen Werke steht. Ihr Musikerkollege, Tenor Reto Rosin, erobert mit seiner Stimme nicht nur die Damenwelt, sondern überzeugt im Ausdruck. Das Stuttgarter Operettenensemble hat es sich zur Aufgabe gemacht, das Genre Operette am Leben zu erhalten. Nicht nur die ältere Generation, sondern auch das jüngere Publikum möchten die Musiker mit ihrem Repertoire erreichen. Mit dem Programm „Frühlingsstimmen – Zeit der Liebeslieder“ ist das Stuttgarter Operettenensemble am Sonntag, 26. April, um 16 Uhr in der Wildberger Stadthalle zu Gast. Die Frage „Warum hat jeder Frühling ach, nur einen Mai?“ ließ Franz Lehar in seiner Operette „Der Zarewitsch“ unbeantwortet. Beantwortet hat er die Gefühle der Menschen in dieser Jahreszeit mit seinen Melodien. Das Stuttgarter Operettenensemble setzt mit dem Programm „Frühlingsstimmen“ diese Tradition fort. Mit einer Auswahl von Frühlings- und Liebesliedern aus dem unschätzbaren Fundus der Operetten-Welt möchten die Künstler die Karten für „Frühlingsstimmen“ gibt es im Vorverkauf für 10 Euro im Rathaus Wildberg oder für 12 Euro an der Abenkasse. Weitere Infos unter Telefon 07054 201-125 oder per EMail unter [email protected]. Herzen der Zuhörer erobern. In Gudrun Kohlruss hat das Ensemble eine renommierte Sopranistin, die mit ihrer volumenreichen Stimme für eine stilsichere Die Stationen des Historischen Stadtrundgangs in Wildberg Welzgrabenbrücke und Stadtmauer Haben Sie Interesse an ein wenig Geschichte? Gehen Sie gerne auf Wanderschaft? Dann hat die Stadt Wildberg ein perfektes Angebot parat. Der historische Stadtrundgang umfasst 22 „Haltestellen“ und führt die Besucher an ganz besondere Orte in der Schäferlaufstadt. In einer Serie werden an dieser Stelle alle Stationen kurz vorgestellt. In dieser Woche: Die Welzgrabenbrücke und die Stadtmauer Die Welzgrabenbrücke Die Welzgrabgenbrücke (Station 5) ist eine kleine, mit Bruchsteinen gemauerte Gewölbebogenbrücke aus dem Jahr 1660. Sie war Hauptverbindungsweg nach Rotfelden. Die Inschrift auf der oberen Brückenbrüstung lautet: „Anno 1660 ist diese Brücke durch Jakob Hessen Maurer auf gemeinder Stadt Kosten auf dem Grundt von beeden Herrn Bürger-Meistern Jakob Pfost und Janns Staimlin verdingtermaßen erbawt worden. Zur Zeit galt ein Scheffel Scheffel Kernen 4 ½ Gulden.“ Die Stadtmauer Reste der Stadtmauer (Station 6) können von der Marktstraße her besichtigt werden. In früheren Zeiten hatte die Stadtmauer sieben Tore. Die Befestigung der Stadt erfolgte durch den Grafen Burkhard III von Hohenberg. Die Broschüre zur Tour Dokumentiert ist der Pfad in einer Broschüre, die auch einen Stadtplan enthält, auf dem die Stationen eingezeichnet sind. Die Broschüre gibt es im Rathaus, im Museum liegt sie aus und auf der Homepage der Stadt steht sie zum Download bereit. Der QR-Code Das kleine schwarz-weiße Quadrat auf den Erklärungs-Tafeln ist der sogenannte QR-Code. Mit dem Handy sind über diesen Code die Infos zu den Stationen, inklusive der Übersicht über die gesamte Tour, abrufbar. Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg Mittwoch, 8. April 2015 Nummer 15 / Seite 3 Die Bevölkerung ist herzlich eingeladen Spatenstich zum Bauhof-Neubau am 14. April Das Feuerwehrhaus steht, jetzt geht es mit dem Bauhof-Neubau weiter. Zum offiziellen Spatenstich am 14. April, um 16.30 Uhr ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Der Spatenstich ist der Startschuss für die Weiterführung des Projekts Feuerwehrhaus/Bauhofgebäude. Im März 2014 hatte der Gemeinderat beschlossen gleich weiterzubauen, sobald die Feuerwehr ihr neues Domizil bekommen hat. Jetzt geht es darum für den städtischen Bauhof und den Eigenbetrieb Wasserversorgung eine zukunftsfähige Unterkunft zu BAUBETRIEBSHOF STADT WILDBERG schaffen. Die Planungen dafür waren bereits im August 2012 in Auftrag gegeben worden. Die jeweiligen Mitarbeiter waren – wie die Feuerwehrleute auch – an den Vorbereitungen beteiligt, schließlich weiß niemand besser, was für die tägliche Arbeit gebraucht wird oder welche Maschinen Platz finden müssen. Die Bauzeit wird voraussichtlich bis Oktober 2016 dauern. Zufahrt WASSERVERSORGUNG Welzgraben Wildberg Classic Open 2015 – Die nächste Chorprobe ist am 10. April Neue Sänger sind willkommen Die nächste Chorprobe für Wildberg Classic Open 2015 findet am Freitag, 10. April, um 19 Uhr im alten Wildberger Feuerwehrhaus in der Schlossstraße statt. Wer Lust hat mitzusingen, ist willkommen, auch wenn er bei der ersten Probe nicht dabei war. Vor allem die Herren sind zur Verstärkung aufgerufen. cherweise noch dazu. Wildberg Classic Open 2015 findet in diesem Jahr am 17. und 18. Juli in der Schlossanlage statt und steht ganz im Zeichen der Operette. Auch bei der fünften Auflage ist das Ziel, Jung und Alt sowie Laien und Profis für ein gemeinsames Projekt zu begeistern. Bisher hat der Projektchor unter der Leitung von Andreas Kramer an zwei Stücken gearbeitet: „Grüß euch Gott alle miteinander“ aus dem „Vogelhändler“ von Carl Zeller und „Rosen aus dem Süden“ aus der Operette „Das Spitzentuch der Königin“ von Johann Strauß. Ein weiterer Titel kommt mögli- Wer Wildberg Classic Open auf keinen Fall verpassen will, der kann sich schon jetzt seine Eintrittskarten sichern. Zu den üblichen Öffnungszeiten werden sie im Wildberger Bürgerservice für 18 Euro verkauft. Nach den Osterferien (ab 13. April) bekommt man die Eintrittskarten auch in der Musikschule Wildberg. Immer vormittags zwischen 9 und 11.30 Uhr und dienstagnachmittags zwischen 15 und 16.30 Uhr. Zusätzlich gibt es noch eine Familienkarte für zwei Erwachsene und maximal drei Kinder bis 15 Jahre für 50 Euro. An der Abendkasse kosten die Karten 20 Euro pro Person – sofern es noch Restkarten gibt. Maximilian Ormos ist neuer Mitarbeiter der Stadtverwaltung Mit Schwung an die neuen Aufgaben Die Hauptverwaltung hat Verstärkung bekommen: Seit dem 1. April ist Maximilian Ormos neuer Sachgebietsleiter für das Ordnungsamt. Außerdem fällt künftig die Organisation der Kulturveranstaltungen in sein Aufgabengebiet. Die Stelle, die Maximilian Ormos angetreten hat, war ausgeschrieben und weckte sofort sein Interesse. „Schon während des Studiums habe ich ein Praktikum im Bondorfer Ordnungsamt gemacht und das war genau das Richtige für mich.“ Vor allem die Vermischung mit den Auf- gaben im Kulturbereich habe ihn sehr angesprochen. M a x i m i l i a n O rmos ist 22 Jahre alt und kommt aus Gäufelden. An der Hochschule Ludwigsburg hat er sein Studium „Public Management“ mit dem Bachelor of Arts abgeschlossen. Im Wildberger Rathaus ist er herzlich aufgenommen worden. Jetzt gilt es sich gründlich in der Schäferlaufstadt einzuarbeiten und mit Schwung an die neuen Aufgaben zu gehen. Kontakt Maximilian Ormos Tel: 07054 201 111 E-Mail: [email protected] Seite 4 / Nummer 15 Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg Mittwoch, 8. April 2015 Stadt Der Haushaltsplan 2015 Mit den Stadtteilen: Effringen, Gültlingen, Schönbronn, Sulz am Eck und Wildberg Einwohner 9.685 Stand: 30.06.2014 Grundsteuer* Gesamt: 1,55 Millionen € A = 330 v. H. B = 460 v. H. Haushaltsvolumen 27,300 Millionen € Hundesteuer* Ersthund: 96 €/Jahr Zweithund: 192 €/Jahr Gesamt: 54.000 € Verwaltungshaushalt 21,750 Millionen € Vermögenshaushalt 5,505 Millionen € Zuführungsrate 1.140.000 € Überschuss des Verwaltungshaushaltes, der dem Vermögenshaushalt zufließt Kindergarten* 1. Kind: 102 €/Monat 2. Kind: 78 €/Monat Gesamt: 152.000 € Bestattungsgebühren* z.B. Einzelgrab: 1.863 € Gesamt: 130.000 € Netto-Kreditaufnahme 750.000 € Wasser* 2,70 €/m3 Gesamt: 1.162.000 € Rücklagen Ende 2014 511.101 € Schulden Ende 2014 5,767 Millionen € Abwasser* Schmutzwasser: 2,70 €/m3 Niederschlagsw.: 0,55 €/m2 Gesamt: 1.588.000 € Gewerbesteuer* Gesamt: 3,3 Millionen € 350 v. H. Personalkosten 4,583 Millionen € 136 Beschäftigte *Hinweis: Die Pfeile beziehen sich auf die Hebe- und Gebührensätze im Vergleich zum Vorjahr. Voll- und Teilzeit Mittwoch, 8. April 2015 Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg Nummer 15 / Seite 5 Amtliche Bekanntmachungen Haushaltsplan 2015 Wirtschaftspläne Wasserversorgung und Abwasserentsorgung 2015 Auf den folgenden Seiten wird der Vorbericht zum Haushaltsplan abgedruckt, in dem das insgesamt etwas 1. Vorbemerkungen In den Jahren 2009 - 2011 – also während der Finanzund Wirtschaftskrise – musste die Stadt Wildberg Ausfälle an Deckungsmitteln bzw. höhere Kreisumlagen und Finanzausgleichsumlagen von annähernd 5 Mio. € verkraften. Dies sollte noch einmal in Erinnerung gerufen werden bei der Beurteilung der Finanzsituation im Jahr 2015 und in den nachfolgenden Jahren. Bei den Planungen für das Jahr 2014 ging man von einer Zuführung an den Vermögenshaushalt von 725.000 € aus. Eine vorläufige Analyse der Finanzvorgänge des 1.1 mehr als 400 Seiten starke Werk analysiert und erläutert wird. Jahres 2014 bestätigt die Erwartungen. Im Vermögenshaushalt wird derzeit von einem ausgeglichenen Ergebnis ausgegangen. Im Planjahr 2015 soll eine Zuführung an den Vermögenshaushalt von 1.140.000 € erwirtschaftet werden. Nach wie vor sind größte Anstrengungen zur Begrenzung der Ausgaben erstes Gebot. Das Ab und Auf der letzten fünf Jahre zeigen die beiden folgenden Graphiken. Einnahmen € 5.000.000 EkSt und USt (seit 1998) Bis 2005 komprimiert, daher steilerer Anstieg. 4.000.000 FAG und FLA (seit 1986) 3.000.000 2.000.000 GewSt 1.000.000 0 1980 1985 1990 1995 2000 2005 2006 2007 2008 1980: EB Wasserversorgung 2005: EB Abwasserentsorgung Im Haushalt 2015 veranschlagt die Stadt Wildberg beim Anteil an der Einkommensteuer/Umsatzsteuer (grüne Linie), beim Finanzausgleich (blaue Linie) und bei der 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Bis 2012: Rechnungsabschluss 2013 + 2014: Haushaltsplan Gewerbesteuer (rote Linie) zusammen rund 13,04 Mio. €. Dies sind rund 0,58 Mio. € mehr als im Jahr 2014. Nummer 15 / Seite 6 1.2 Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg Mittwoch, 8. April 2015 Ausgaben € 7.000.000 Personalkosten 6.000.000 Unterhaltung Bewirt-schaftung Bis 2005 komprimiert, daher steilerer Anstieg. 5.000.000 FAG-, Kreis- und GewSt.-Umlage 4.000.000 3.000.000 2.000.000 1.000.000 0 1980 1985 1990 1995 2000 2005 2008 2009 2010 1980: EB Wasserversorgung 2005: EB Abwasserentsorgung Die Bewirtschaftungskosten bzw. der Aufwand für die Unterhaltung des Vermögens (blaue Linie) sind gegenüber dem Vorjahr praktisch gleich geblieben. Dies war nur möglich, weil wiederum bei den Unterhaltungsmaßnahmen u. a. alle "Schönheitsreparaturen“ gekürzt oder verschoben wurden. Die Personalkosten (gelbe Linie) sind seit dem Rechnungsabschluss 2013 von 4,717 Mio. € auf 5.034 Mio. € (Plan 2015) gestiegen. Die Mehrkosten von rund 0,3 Mio. € sind überwiegend auf Tariferhöhungen im Jahr 2014 (+ 0,1 Mio. €) und 2015 (+ 0,11 Mio. €) zurückzuführen. 2011 2012 2013 2014 2015 Bis 2012: Rechnungsabschluss 2013 + 2014: Haushaltsplan 1.3 Konsequenzen Im Zuge der Haushaltsplanberatungen 2010 und 2011 wurde eine Haushaltsstrukturkommission und beim Haushaltsplan 2012 eine Haushaltskommission des Gemeinderats eingesetzt. Fazit aus allen drei Kommissionen: Es wird bestätigt, dass insbesondere im laufenden Haushalt (Verwaltungshaushalt) die Möglichkeiten einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung ausgeschöpft sind und die Bürger bisher nicht durch spürbare Einschnitte beim Leistungsangebot belastet wurden. Am deutlichsten zeigt sich aber die Unterfinanzierung der kommunalen Haushalte bei der Entwicklung der Umlagen (rote Linie). Seit dem Jahr 2000 sind die Umlagen (FAG-, Kreis- und Gewerbesteuerumlage) von rund 3,4 Mio. € auf 6,65 Mio. € (Plan 2015) gestiegen. Im Vorfeld zur Beschlussfassung des Haushaltsplans 2015 fanden am 13.11.2014 und am 22.01.2015 Klausurtagungen des Gemeinderats statt, bei denen die Eckpunkte zur Haushaltsplanung 2015 beraten wurden. Gegenüber dem Vorjahr (2014) ein leichter Rückgang um 0,08 Mio. €. Dies hängt mit der maßgebenden Steuerkraftsumme des Jahres 2013 zusammen, welche gegenüber den Vergleichsjahren leicht gesunken ist. Neben den Belastungen durch die Umlagen (Kreisumlage und Finanzausgleichsumlage) hat die Verwaltung ausgearbeitet, dass beispielsweise der von der Stadt Wildberg zu finanzierende Eigenanteil an "Bildung und Betreuung" jährlich rund 2,2 Mio € erfordert. Damit verdoppelte sich dieser Aufwand in den vergangenen zehn Jahren. Die Steuerkraftsumme aller Gemeinden im Landkreis Calw hat im Jahr 2015 gegenüber dem Vorjahr 2014 um 7,45 Mio. € zugenommen. Der Landkreis hat die Kreisumlage für 2015 auf 33,40 v.H. festgelegt. Im Vorjahr betrug der Hebesatz für die Kreisumlage 33,00 v.H. Im Vergleich zum Vorjahr sinkt im Jahr 2015 die Kreisumlage - obwohl der Hebesatz um 0,4 v.H. angehoben wird von 3.607.042 € um 23.973 € auf 3.583.069 €. Ursache dafür ist, wie schon erwähnt, die leicht zurück gegangene Steuerkraftsumme. Folgerichtig hat der Gemeinderat am 26.11.2014 mit Wirkung vom 01.01.2015 die Steuerhebesätze für die Grundsteuern A und B sowie für die Gewerbesteuer angehoben. 1.4 Ausblick Die Finanzlage der Stadt ist angespannt. Wie schon wiederholt betont, liegt dies, trotz positiver Entwicklung bei den Steuereinnahmen vor allem an den zu zahlenden Umlagen an das Land und an den Landkreis. Den Finanzzuweisungen von 4,12 Mio. € stehen Finanzumlagen Mittwoch, 8. April 2015 Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg Nummer 15 / Seite 7 von 6,00 Mio. € entgegen. Rechnerisch sind damit 1,88 Mio. € durch eigene Steuereinnahmen abzudecken. Dazu reichen nicht einmal die veranschlagten Einnahmen durch die Grundsteuern A und B mit 1,55 Mio. €. lichen Stadtgebiet vertretbaren Bedarf zu orientieren. Sie können sich deshalb nicht an irgendwelchen Maßstäben, z. B. an der Einwohnerzahl, ausrichten. In der erweiterten Finanzplanung bis 2020 (vorgeschrieben ist die mittelfristige Finanzplanung bis 2018) sind die Hochbauvorhaben Feuerwehrhausneubau und Bauhofneubau dargestellt und „abgewickelt“. Bei diesen Vorhaben ist ein Gesamtaufwand von 8 Mio. € zu finanzieren. Dafür stehen insgesamt bewilligte Zuschüsse in Höhe von 3,6 Mio. € zur Verfügung. Außerdem eine Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage in Höhe von 2,3 Mio. €. Eine Finanzierung - auch teilweise mit Krediten kann dann vermieden werden, wenn die möglichen Grundstückserlöse vereinnahmt werden können. 2.2 In den Beratungen am 13.11.2014 und 22.01.2015 hat der Gemeinderat allerdings beschlossen, dass dann Kredite aufgenommen werden können, wenn die Finanzierung des Eigenanteils bei den Sanierungsgebieten - nach Einsatz aller anderen Finanzmittel - eine solche Aufnahme notwendig macht. In der vorliegenden erweiterten Finanzplanung ist bis 2017 keine Nettokreditaufnahme notwendig. Ausnahme: der Grunderwerb im Zusammenhang mit der Erweiterung des Steinbruchs in Sulz am Eck (2015) soll ausdrücklich mit einem Kredit finanziert werden. Der Darlehensvertrag soll mit einem Ratendarlehen innerhalb von acht Jahren abgewickelt werden. Den notwendigen Zins- und Tilgungsleistungen stehen Einnahmen aus der Steinbruchpacht bzw. aus den damit verbundenen Erdablagerungen gegenüber. Die Kreditaufnahme ist deutlich wirtschaftlicher als die im Steinbruchpachtvertrag dargestellte Finanzierung mit einer 6 bzw. 4%igen Verzinsung. Ob die ab 2018 angestrebte Schuldenrückführung tatsächlich möglich ist, hängt von den dann vorliegenden finanziellen Verhältnissen ab. 2. Allgemeines 2.1 Gemeindereform Die Stadt Wildberg besteht seit dem 1. Januar 1975 gemäß § 115 des Gesetzes zum Abschluss der Neuordnung der Gemeinden vom 9. Juli 1974 (GBl. S. 248) aus den ehemals selbständigen Gemeinden Effringen, Gültlingen und Sulz am Eck sowie der Stadt Wildberg (mit Schönbronn). Die Hauptsatzung vom 27. November 1986 (zuletzt geändert am 3. Juli 2014) sieht entsprechend der Rechtsfolgenvereinbarung vom 6. Dezember 1974 für alle Stadtteile mit Ausnahme von Wildberg die Ortschaftsverfassung vor. Die Aufgaben der Ortschaftsräte wurden konkretisiert. In den Stadtteilen Effringen, Gültlingen und Schönbronn sind ehrenamtliche Ortsvorsteher und im Stadtteil Sulz am Eck ein beamteter Ortsvorsteher installiert. Das Stadtgebiet bildet einen Verwaltungsraum. Die Investitionen in den einzelnen Stadtteilen haben sich ausschließlich am begründeten und gegenüber dem rest- Beratungsverfahren Seit der Beschlussfassung über den Haushalt 2014 am 27.03.2014 hat der Gemeinderat nach Stellungnahmen der Ortschaftsräte folgende Entscheidungen getroffen bzw. Beratungen durchgeführt, die Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft der Stadt haben oder damit in Verbindung stehen: 22.05.2014 Bericht über die allgemeine Finanzprüfung der Stadt Wildberg 2007 bis 2011 mit den Eigenbetrieben "Abwasserentsorgung" und "Wasserversorgung" 2007 bis 2011 22.05.2014 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss (Gebührenanhebung) 31.07.2014 Beschlussfassung über die Haushaltseinnahme- und Haushaltsausgabereste 2013 23.10.2014 Feststellung der Jahresrechnung 2013 und Ergebnis-Feststellung 2013 für die Eigenbetriebe "Wasserversorgung" und "Abwasserentsorgung" 26.11.2014 Anhebung der Realsteuern (Grundsteuer A und B und Gewerbesteuer) 26.11.2014 5. Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung (Anhebung der Verbrauchsgebühren) 26.11.2014 1. Nachtragshaushaltssatzung Nachtragshaushaltsplan 2014 26.11.2014 Nutzungs- und Kulturplan 2015 für den Stadtwald 11.12.2014 Familien- und Jugendförderung der Stadt Wildberg (Grundsatzbeschluss) 3. Finanzsituation 3.1 Entwicklung der Einwohnerzahl und 1. Die Gesamtbevölkerung hat sich zwischen 1974 und 2013 von 6.880 auf 9.685 Einwohner und demnach um 40,8 % erhöht (Stand zum 30.06.2014). Die höchste Einwohnerzahl erreichte die Stadt Wildberg im Jahr 2000 mit 10.257 Einwohnern. Bis zum 30.06.2014 ist die Einwohnerzahl (9.685) um 572 Einwohner oder 5,58 % gesunken. In der Grafik ist die Fortschreibung der Einwohnerzahl auf der Grundlage des Zensus 2011 zum 30.06.2014 ausgewiesen. Nummer 15 / Seite 8 3.2 Entwicklung der Finanzierung Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg Investitionen und ihre Die Finanzierung der Investitionen: Lt. den Rechnungsabschlüssen von 1975 bis einschließlich 2013 zzgl. der Planzahlen 2014, also innerhalb von 39 Jahren, wurden 163,4 Mio. Euro investiert. Tilgungsleistungen sind in dieser Summe nicht enthalten. Dabei ergaben sich folgende Schwerpunkte: Mio. € Mio. € Einrichtungen für Kinder und Jugendliche Schulen 9,6 Kindergärten 3,6 Sportstätten- und Mehrzweckhallen 10,5 23,7 Stadtentwicklung Baugeländeerschließung und Umlegungen 14,8 Sanierung und Stadterneuerung 11,3 Straßen- und Brückenbau 19,4 Flurbereinigung 0,4 45,9 Öffentliche Einrichtungen Rathaus Feuerlöschwesen Denkmalschutz Friedhöfe Tourismus Gebäude DSL-Versorgung Bauhof Neubau 14,1 5 2,5 2,1 1,5 3,6 1,0 2,7 0,5 0,2 19,1 Investitionen seit 1975 Staatsbeiträge von Bund und Land Abzudeckende Fehlbeträge Erhöhung des Schuldenstands (Netto-Neuverschuldung) seit 1975 70,7% 115,6 20,1% 0,6 % 32,8 1,0 8,6 % 14,0 _____________ 100,0 % 163,4 Dem relativ hohen Anteil an Eigenmitteln (einschließlich Erschließungs- und Anschlussbeiträgen) mit 70,7 % steht bis Ende 2014 eine Kreditfinanzierung von „nur“ 8,6 % gegenüber. Kreditbedarf – Schuldendienst Die Entwicklung der Gesamtschulden der Stadt – einschließlich Neuaufnahmen – stellt sich wie folgt dar: Wasserversorgung Sonstiges Investitionszuschüsse an Vereine Investitionszuschüsse an Stiftungen Unaufgeteilt 12,4 % 20,2 15,5 % 25,4 28,3 % 46,3 7,3 % 12,0 3,8 % 6,2 3,4 % 5,5 _____________ Finanzierung durch Eigenmittel (einschl. Beitragsleistungen) 3.3 37,2 10,9 6,3 Mio. € Erschließungs- und einmalige Anschlussbeiträge Grundstückserlöse (einschl. Umlegungen) Zuführungen vom Verwaltungshaushalt Abschreibungen u.ä. Rücklagenentnahmen Rückführung Trägerdarlehen/Inn. Darlehen Gesamtfinanzierung Abwasserentsorgung Vermögenserwerb Grunderwerb (einschl. Umlegungen) Erwerb bewegliches Vermögen Mittwoch, 8. April 2015 17,2 6,2 0,6 0,4 5,2 _ __________ 163,4 Darlehensnehmer Kernhaushalt Nachrichtlich: Eigenbetr. Wasserversorgung Eigenbetr. Abwasserentsorgung Gesamtsumme Stand 01.01.2015 Tilgungen 2015 € € Neuaufnahmen 2015€ Stand 31.12.2015 Zinsaufwand € € 5.017.626 314.118 1.064.000 5.767.508 163.205 5.017.626 314.118 1.064.000 5.767.508 163.205 11.266.946 382.000 560.000 11.444.946 420.739 20.218.728 979.118 2.136.000 21.377.610 723.763 Mittwoch, 8. April 2015 Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg Die Zinsaufwendungen (das durchschnittliche Zinsniveau liegt bei 3,25 %) sind mit 163.205 € veranschlagt. 2015 werden 750.000 € neue Darlehen aufgenommen. Sie werden für den Grunderwerb im Zusammenhang mit der Erweiterung des Steinbruchs Sulz am Eck als Finanzierungsmittel eingesetzt. Dieser Aufnahme hat der Gemeinderat im Vorfeld zur Haushaltsplanung ausdrücklich zugestimmt. Es werden überwiegend Tilgungsdarlehen in Anspruch genommen. Der Schuldenstand des Kernhaushalts am Ende des Planjahrs beträgt 5.767.508 €. 3.4 Allgemeine Rücklage Die Allgemeine Rücklage hat zum 31.12.2015 einen Stand von 511.101 €. Nummer 15 / Seite 9 ten (801.915 €) und um die Zuführung an den Vermögenshaushalt (1.140.000 €), so beträgt das Volumen 19.830.121. €. Im Jahr 2014 belief sich das bereinigte Volumen des Verwaltungshaushalts auf 17.274.524 €; eine Steigerung um 2.555.597 € oder 14,8 %. 3.6 Einnahmen und Umlagen Im Finanzausgleichs-, Steueranteilsund Umlagenbereich (u. a. auch Kreisumlage, sowie Einkommensteuer- und Umsatzsteueranteil) ergibt sich im Jahr 2015 eine leichte Verbesserung im Vergleich zu 2014. € 16.000.000 14.000.000 Einnahmen Epl. 9 12.000.000 10.000.000 8.000.000 6.000.000 4.000.000 Umlagen Epl. 9 2.000.000 0 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 HH-Plan HH-Plan Der Saldo aus Einnahmen und Umlagen steht zur Finanzierung der kommunalen Aufgaben zur Verfügung. 3.5 Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt Im Haushaltsplan wird eine Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt von 1.140.000 € veranschlagt. Das Rechnungsergebnis 2014 wird, wie im Nachtragsplan 2014 prognostiziert, erreicht werden. Gegenüber dem Haushaltsplan konnte die Zuführungsrate um 175.000 € auf 725.000 € angehoben werden. Zuführung zum Vermögenshaushalt 1975 - 2015 3.500.000 € 2.687.602 € 3.000.000 € 2.460.314 € 2.500.000 € 1.880.805 € 2.000.000 € 1.140.000 € 1.500.000 € 1.176.656 € 1.027.346 € 744.935 € 1.000.000 € 0€ 590.984 € 929.360 € 500.000 € 750.000 € 537.033 € 243.707 € Der schraffierte Bereich stellt die „Sprunghaftigkeit“ des finanziellen Spielraums (Finanzierungssaldo) der Stadt dar. Der Finanzierungssaldo belief sich im Jahr 2012 auf 8 Mio. Euro (Zuführungsrate 1.880.805 Euro), im Jahr 2013 von 7,18 Mio. Euro (Zuführungsrate 900.000 €), im Jahr 2014 auf 7,09 Mio. Euro (Zuführungsrate 725.000 €) und im Jahr 2015 auf 7,9 Mio. Euro (Zuführungsrate 1.140.000 €). Die Steuerkraftsumme sank leicht von 10.930.429 € im Jahr 2014 auf 10.727.752 €, d.h. ein Minus von 202.677 € oder 1,9 %. Dies hat Auswirkungen auf die Umlagen. Der Hebesatz für die Kreisumlage steigt von 33,0 % (2014) auf 33,4 %. Dies bedeutet im absoluten Betrag eine geringe Wenigerausgabe von 23.973 €. Weitere Erläuterungen dazu siehe auch Ziffer „1.2 Ausgaben“ in diesem Vorbericht. Der Hebesatz für die Finanzausgleichsumlage bleibt gleich bei 22,52 %. Für die Stadt ergibt sich deshalb auch hier im Hinblick auf die gesunkene Steuerkraftsumme im absoluten Betrag eine Verminderung um 45.643 €. -500.000 € -1.000.000 € -885.183 € -1.500.000 € 1975 1985 1995 2000 2005 seit 1980: Eigenbetrieb Wasserversorgung seit 2005: Eigenbetrieb Abwasserentsorgung 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Jahr HH-Plan HH-Plan Bereinigt man das Volumen des Verwaltungshaushalts 2015 (21.795.000 €) um die Planansätze der Inneren Verrechnungen (2.296.433 €), der Kalkulatorischen Kos- 3.7 Jahresrechnung 2013 und Kassenlage 2014 Ein Auszug aus der durch den Gemeinderat am 23.10.2014 festgestellten Jahresrechnung 2013 ist dem Haushaltsplan beigefügt. Im Rechnungsjahr 2014 waren 9.260,99 an Zinsen für äußere Kassenkredite aufzuwenden. Dieser Aufwand Nummer 15 / Seite 10 Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg konnte in dieser Höhe begrenzt werden, weil kostengünstige, zeitlich befristete Kassenkredite (Zinssatz bei 0,15 % bis 0,30 %) in Anspruch genommen wurden. Diesem Betrag stehen vereinnahmte Säumniszuschläge von 4.982,51 € und Zinseinnahmen für Festgeld- und Tagesgeldanlagen von 343,28 € gegenüber. Obwohl die Anwendung des § 89 Abs. 2 GemO und des § 12 Abs. 1 Satz 3 EigBG das Zusammenfassen der Einnahmen des Verwaltungshaushalts und der Erträge der Erfolgspläne nicht zulässt, da Eigenbetriebe eine rechtlich unselbständige, aber organisatorisch weitgehend verselbständigte und finanzwirtschaftlich als Sondervermögen getrennt zu verwaltende und nachzuweisende Unternehmenstätigkeit bilden, diszipliniert sich die Stadt dahingehend, als der theoretisch errechnete Gesamtkassenkreditbedarf (Maßstab Kernhaushalt) nicht überschritten wurde. Der Kassenkreditbedarf für das Planjahr 2015 ist im Kernhaushalt auf 4.350.000 € begrenzt. Für die Eigenbetriebe „Wasserversorgung“ und „Abwasserentsorgung“ wurde ein Höchstbetrag der Kassenkredite von 250.000 € bzw. 475.000 € festgelegt. Insgesamt somit 5.075.000 €. Mittwoch, 8. April 2015 Kredittilgungen 314.000 € ________________________________________________ 1.092.000 € Darüber hinausgehende weitere Investitionen sind nur bei entsprechender Finanzierbarkeit möglich. Auch im Jahr 2015 erfolgt eine Zuführung an den Vermögenshaushalt. Neben der Zuführung vom Verwaltungshaushalt ergibt sich weiteres Potential an eigenen Deckungsmitteln nur aus der Erschließung von Baugebieten und den dadurch zu erzielenden Grundstückserlösen. Im Finanzplanungszeitraum 2014 - 2018 sind insbesondere die künftigen Jahre 2016 - 2018 zu erläutern. In diesem Zeitraum wird mit einem Investitionsvolumen von 7.418.000 € gerechnet. 4. Verwaltungshaushalt 4.1 Wichtige Einnahmeansätze Genehmigungspflicht nach § 89 Abs. 2 GemO besteht ab 5.101.000 €. a) Finanzzuweisungen: Schlüsselzuweisungen einschließlich Familienleistungsausgleich 3.8 Die maßgebliche Einwohnerzahl für den kommunalen Finanzausgleich errechnet sich für das Jahr 2015 je zu 50 % aus der Finanzplanung 2014 - 2018 Die Finanzplanung und das Investitionsprogramm sind jährlich der Entwicklung anzupassen und fortzuführen. Sie werden durch den Gemeinderat beschlossen (VwV GemO zu § 85 vom 01.12.1985 – GABl. S. 1113). Die eingesetzten Werte haben keine Bindungswirkung. Dem erfassten Aufgabenkatalog kommt eine große Bedeutung zu, weil er über die Finanzierbarkeit des Investitionsbedarfs Aufschluss gibt. Die Finanzplanung ist die Grundlage für den Nachweis, dass im Finanzierungszeitraum die eingeleiteten und darüber hinaus alle heute bekannten pflicht- und weisungsfreien Aufgaben nachhaltig und auf Dauer bewältigt werden können. Die reinen Investitionen 2015 des Kernhaushalts wurden vor einem Jahr in der Finanzplanung 2013 - 2017 mit insgesamt 2.509.000 € angenommen. Sie belaufen sich lt. Haushalt 2015 auf 4.941.000 €. Es ist davon auszugehen, dass jährlich eine so genannte „Grundlast“ von 1.350.000 € zu finanzieren ist. Im Jahr 2015 wird der Betrag nicht erreicht: Anschaffung von beweglichem Vermögen Ersatzbeschaffung Fahrzeuge Sanierung Stadtmauer Spielplätze Bauleitplanungen Sanierung von Straßen Brückensanierung Straßenbeleuchtung Erwerb von Grundstücken Sanierung von Gebäuden 237.000 € 127.000 € 40.000 € 14.000 € 123.000 € 150.000 € 0€ 35.000 € 25.000 € 17.000 € - Einwohnerzahl zum 30.06.2013 (Fortschreibung auf der Grundlage der Volkszählung 1987) 9.664 - Einwohnerzahl zum 30.06.2014 (Fortschreibung auf der Basis des Zensus 2011) Maßgebliche Einwohnerzahl 9.685 9.675 An Schlüsselzuweisungen werden 3.684.720 € erwartet. Gegenüber dem Vorjahr (3.392.494 €) ist dies eine Steigerung von 292.226 € oder 8,6 %. Die Steuerkraftsumme (10.727.752 €) sinkt gegenüber dem Vorjahr (10.930.429 €) um 1,9 % und beläuft sich je Einwohner auf 1.105,27 €. b) Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und an der Umsatzsteuer Der Anteil der Gemeinden am Gesamtaufkommen an der Einkommensteuer ist aufgrund der vorliegenden Informationen mit 5,50 Milliarden € unterstellt worden. Dieser Wert ist gegenüber dem Vorjahr höher. Seit 01.01.2015 gilt die Schlüsselzahl 0,0009782. Der örtliche Einkommensteueranteil wird mit 5.380.000 € veranschlagt und ist im Vergleich zum Vorjahr um 102.000 € niedriger. Beim Einkommensteueraufkommen handelt es sich um die der Höhe nach bedeutendste Einnahmequelle der Stadt. Sie deckt 24,7 % des Verwaltungshaushalts ab (vgl. Diagramm unter Ziffer „1.1 Einnahmen"). Mittwoch, 8. April 2015 Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg Die Verteilung des Umsatzsteueranteils, der als Ausgleich für die abgeschaffte Gewerbekapitalsteuer seit 1998 den Gemeinden zufließt, richtet sich nach Schlüsselzahlen. Die seit 01.01.2015 maßgebliche Schlüsselzahl für Wildberg ist 0,0003347. Jahresaufkommen 2015: 237.634 €. Darin aufgrund der Erhöhung des "Entlastungspakets" 25.000 €. Planansatz im Vorjahr (2014): 189.440 €. c) Realsteuern (Grund- und Gewerbesteuer) Die Hebesätze der Grundsteuer A und B wurden zum 01.01.2015 angehoben. Das Grundsteueraufkommen stellt mit 1.551.000 € einen Anteil von 7,1 % am Volumen des Verwaltungshaushalts. Das Gewerbesteueraufkommen (2014 mit 3.150.000 € veranschlagt) ist schwer kalkulierbar und Konjunktur abhängig. Der Planansatz 2015 in Höhe von 3.300.000 € finanziert 15,1 % des Verwaltungshaushalts. Die Automatik des kommunalen Finanzausgleichs wirkt sich wie folgt aus: Unter Zugrundelegung des 2015 maßgeblichen FAGUmlagehebesatzes (mit Zuschlag) von 22,52 v.H., des diesjährigen Kreisumlagehebesatzes von 33,4 v.H. und nach Abzug der Gewerbesteuerumlage verbleiben der Stadt im Verlauf von fünf Jahren von jedem Euro, der bei einem Hebesatz von 350 v.H. an Gewerbesteuer eingeht, ca. 26 %. Dies entspricht einer Abschöpfungsquote von 74 %. d) Benutzungsgebühren und Leistungsentgelte In einer Anlage zum Haushaltsplan werden die Gebühren-, Beitrags- und Entgeltsätze zusammengefasst dargestellt. e) Waldwirtschaft Der 10-jährige Waldwirtschaftsplan 2012 - 2021 wurde am 12.05.2012 vom Gemeinderat beschlossen. Auf dieser Grundlage hat der Gemeinderat am 26.11.2014 den Nutzungs- und Kulturplan 2015 beschlossen. Nummer 15 / Seite 11 Für das Jahr 2015 wird ein Gewinn bei der Waldwirtschaft von 233.000 € erwartet (Vorjahr 224.300 €). 4.2 Wichtige Ausgabenansätze a) Personalkosten Im Jahr 2015 werden – ohne Personalaufwand der Eigenbetriebe – 5.034.120 € aufgewendet. Dies entspricht 23,1 % des Verwaltungshaushaltsvolumens. b) Schuldendienst Vgl. Ziffer „3.3 Kreditbedarf – Schuldendienst“ c) Finanzausgleichs- und Kreisumlage Die Finanzausgleichsumlage beträgt in diesem Jahr 2.415.890 € bei einem Hebesatz von 22,52 v.H. der an der Steuerkraft orientierten Bemessungsgrundlage. Dies stellt einen Rückgang von 45.643 € oder 1,9 % dar. Der Kreisumlagehebesatz wurde von 33,00 v.H. auf 33,40 v.H. der Steuerkraftsummen der kreisangehörigen Gemeinden angehoben. Dies bedeutet bei leicht gesunkener Steuerkraftsumme einen Rückgang von 23.973 € oder 0,7 %. 5. Vermögenshaushalt Der Vermögenshaushalt hat ein Volumen von 5.505.000 €. Wildberg, 05.03.2015 Ulrich Bünger Bürgermeister Eberhard Fiedler Stadtkämmerer Anmerkung der Verwaltung: Die bei der Beschlussfassung am 26.03.2015 aufgeworfenen Fragen und Konsequenzen werden in den kommenden Gemeinderatssitzungen beraten. Nummer 15 / Seite 12 Verwaltungshaushalt Einnahmen Verwaltungshaushalt Ausgaben Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg Mittwoch, 8. April 2015 Mittwoch, 8. April 2015 Vermögenshaushalt Einnahmen Vermögenshaushalt Ausgaben Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg Nummer 15 / Seite 13 Nummer 15 / Seite 14 Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg Eigenbetrieb „Wasserversorgung“ Aufwand und Ertrag des Erfolgsplans 2015 Vermögensplan 2015 Einnahmen Ausgaben Mittwoch, 8. April 2015 Mittwoch, 8. April 2015 Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg Eigenbetrieb „Abwasserentsorgung“ Aufwand und Ertrag des Erfolgsplans 2015 Vermögensplan 2015 Einnahme Ausgaben Nummer 15 / Seite 15 Nummer 15 / Seite 16 Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg Aus dem Gemeinderat Am 26.03.2015 fand eine öffentliche Gemeinderatssitzung statt, bei der folgende Themen behandelt wurden: Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2015 mit Wirtschaftsplänen für die Eigenbetriebe „Wasserversorgung“ und „Abwasserentsorgung" Nach ausführlichen Beratungen am 22.01.2015 im Gemeinderat (Klausur) und am 05.03.2015 (Einbringung des Entwurfs) im Gemeinderat, haben die Ortschaftsräte Sulz am Eck (am 16.03.2015), Schönbronn und Effringen (am 17.03.2015) und Gültlingen (am 18.03.2015) Stellung genommen. Alle Ortschaftsräte nahmen den Haushaltsplan 2015 und die Wirtschaftspläne für die Eigenbetriebe zur Kenntnis. Dem jeweiligen Planansatz für die Ortschaften wurde einstimmig zugestimmt. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan sowie die Wirtschaftspläne für die Eigenbetriebe „Wasserversorgung“ und „Abwasserentsorgung“ entsprechend den vorliegenden Entwürfen. Aktueller Sachstand zur Flüchtlingsunterbringung Bürgermeister Bünger berichtete über die aktuellen Entwicklungen in der Flüchtlingsunterbringung. Dabei ging er auch auf die durch das Landratsamt Calw prognostizierten Zugangszahlen bei den Flüchtlingen ein. Aktuell stehen dem Landkreis 488 Plätze in Gemeinschaftsunterkünften zur Verfügung, ab ca. Juni 2015 dann 600 Plätze, da derzeit eine zweite Unterkunft in Calw-Wimberg errichtet wird. Der Landkreis schätzt, dass bis Ende 2015 insgesamt 1.300 Flüchtlinge untergebracht werden müssen. Nach Abzug der anschlussuntergebrachten Personen werden somit weitere 300 Plätze auf Kreisebene benötigt. Die Stadt Wildberg wird bis zum Jahresende 2015 voraussichtlich 84 Flüchtlinge unterbringen müssen. Es ist vom Landkreis geplant, dass die nächstgrößeren Gemeinden im Landkreis, in denen noch keine Gemeinschaftsunterkünfte vorhanden sind, eine Konzeption gemeinsam erarbeiten, die dann im Kreistag im Mai vorgestellt werden soll. Der Gemeinderat nahm hiervon Kenntnis. Erste Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung vom 28.02.2013; Änderung einer Gestaltungsvorschrift Mit der Neufassung der Friedhofssatzung am 28.02.2013 (in Kraft seit 01.05.2013) wurden u.a. auch Regelungen für die Gestaltung auf Grabfeldern festgelegt. Erstmals mit dieser Neufassung wurden Gestaltungsvorschriften bei Rasengrabstätten vorgegeben. In den vergangenen Tagen musste über einen ersten Gestaltungsantrag entschieden werden. Die Verwaltung hatte festgestellt, dass die in der Satzung dargestellten Maße nicht realistisch sind. Einzelheiten wurden in der Sitzung hierzu erläutert. Der Gemeinderat verabschiedete einstimmig die erste Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung vom 28.02.2013. Sanierungsmaßnahme Sulz am Eck - Neubau Kinderspielplatz Sulz am Eck, Ortsmitte; Vergabe der Arbeiten für die Freianlage In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 22.05.2014 beschloss der Gemeinderat einstimmig die Planung und die vorgeschlagene Vorgehensweise für den Kinderspielplatz Sulz am Eck, Ortsmitte, bei Gesamtkosten von maximal 150.000 € (brutto). Laut Kostenschätzung des Büros Planstatt Senner, 70199 Stuttgart, sind Baukosten in Höhe von 147.511,92 € brutto zu erwarten. Impressum Mittwoch, 8. April 2015 Die Vergabe der Freianlage wurde öffentlich ausgeschrieben. Zur Submission am 04.03.2015 gingen acht Angebote ein. Das Vorhaben wird im Landessanierungsprogramm (LSP)mit ca. 50 % der Gesamtkosten gefördert. Der Gemeinderat vergab den Auftrag für die Freianlage an die günstigste Bieterin, die Firma Weisser Garten- und Landschaftsbau, 72229 Rohrdorf, zum geprüften Angebotspreis von 122.366,55 € brutto. Bericht des Kommandanten über die organisatorischen Veränderungen bei der Freiwilligen Feuerwehr Wildberg Der Gemeinderat nahm Kenntnis vom mündlichen Bericht des Kommandanten über die organisatorischen Veränderungen. Diese resultierten aus der Zusammenlegung der drei Abteilungen Effringen, Schönbronn und Wildberg mit dem Einzug in das neue Feuerwehrhaus im Sondergebiet „Effringer Tal / Welzgraben“. Bestätigung von Wahlen der Freiwilligen Feuerwehr Wildberg In der Abteilungsversammlung am 04.03.2015 wurde Frank Rentschler zum Abteilungskommandanten der Abteilung Wildberg und Dennis Kürschner zu seinem Stellvertreter gewählt. Diese Wahlen bedurften der Bestätigung durch den Gemeinderat. Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Wahl der Herren Frank Rentschler und Dennis Kürschner zu. Aus dem Ortschaftsrat Ortschaftsrat Effringen Am Dienstag, den 17.03.2015 fand eine öffentliche Sitzung des Ortschaftsrats Effringen statt, bei der folgende Themen behandelt wurden: Informationen und Bekanntgaben - Arbeitsaufträge aus der Ortschaftsratssitzung vom November 2014 wurden besprochen. - Flüchtlingsunterbringung Auf den Bericht aus dem Gemeinderat in diesem Mitteilungsblatt wird verwiesen. Anhörung des Ortschaftsrats zum Haushaltsplan 2015 einschließlich der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe „Wasserversorgung“ und Abwasserentsorgung“ Der Ortschaftsrat stimmte den Plansätzen, die die Ortschaft Gültlingen betreffen zu: Im Verwaltungshaushalt: · Hausaufgabenbetreuung Grundschule · Musikschule · Kirchliche Kindergarten · Hallennutzung durch die Vereine · Glasfaserverpachtung · Förderung der Kirche in Effringe · Jagdpacht · Verschiedene Unterhaltungsmaßnahmen Im Vermögenshaushalt: · Einrichtung und Ergänzung der Ausstattung der Grundschule · Zuschuss zum Bau des Alten- und Pflegeheims · Spielgerät Spielplatz Lindenstraße · Backhaus · Grundstückserlöse „Unterer Bergsteig“ und „Oberer Bergsteig“ Herausgeber: Stadt Wildberg, - Druck und Verlag: Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt, Telefon 07033 525-0, Telefax-Nr. 07033 2048, www.nussbaummedien.de. Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen: Bürgermeister Ulrich Bünger, Marktstraße 2, 72218 Wildberg - für „Was sonst noch interessiert“ und den Anzeigenteil: Brigitte Nussbaum, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt. Anzeigenannahme: [email protected]. Einzelversand nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu entrichtenden Abonnementgebühr. Vertrieb (Abonnement und Zustellung): WDS Pressevertrieb GmbH, Josef-Beyerle-Straße 2, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 6924-0 oder 6924-13. E-Mail: [email protected], Internet: www.wdspressevertrieb.de Mittwoch, 8. April 2015 Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg Wasserversorgung: · Zukaufanteil Schwarzwaldwasserversorgung · Unterhaltungsmaßnahmen des Hochbehälters Effringen Abwasserentsorgung: · Kanalbefahrung Eigenkontrollverordnung Verkehrssituation an der Ortsdurchfahrt Der Ortschaftsrat empfahl die Errichtung von Parkbuchten durch Anbringung von Klemmfixen am Ortsausgang Richtung Wildberg als Testversuch einschließlich paralleler Kontrolle des Fahrverhaltens mittels Geschwidigkeitsdisplays. Ordnungsamt Neueste Geschwindigkeitskontrollen Datum Am Mittwoch, 18. März 2015, fand eine öffentliche Sitzung des Ortschaftsrats Gültlingen statt, bei der folgende Themen behandelt wurden: Informationen und Bekanntgaben - Flüchtlingsunterbringung Zukünftig werden Flüchtlinge in den stadteigenen Gebäuden Deckenpfronner Str. 1, Kapellenberg 29 und Kapellenberg 37 untergebracht werden. Für das laufende Jahr wird mit der Zuweisung von 84 Flüchtlingen, für das Jahr 2016 mit 116 Flüchtlingen gerechnet. Die Anzahl der Zuweisungen von Flüchtlingen orientiert sich nach der Einwohnerzahl der Stadt Wildberg. - Radweg Die geplanten Radwege entlang der Bundesstraße 463 und entlang der L 357 sind im Radwegeplan des Landes aufgenommen. - Dorfplatz Die Hölzer am Dorfplatz werden in nächster Zeit erneuert. Anhörung des Ortschaftsrats zum Haushaltsplan 2015 einschließlich der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe „Wasserversorgung“ und Abwasserentsorgung“ Der Ortschaftsrat stimmte den Plansätzen, die die Ortschaft Gültlingen betreffen zu: Im Vermögenshaushalt: · Ergänzung der Ausstattung der Grundschule · Sicherungsmaßnahmen der Schulgebäude · Beschaffung von Einrichtungsgegenständen und Spielgeräten · Erneuerung der ELA-Anlage in der Gültlinger Halle Wasserversorgung: · Baumaßnahme für das Versorgungsgebiet „Lerchenberg“ Abwasserentsorgung: · Planungskosten für die Kanalsanierung an der Ortsdurchfahrt Amtliche Bekanntmachungen Gemeinderat Wildberg Technischer Ausschuss Die nächste öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses findet am Donnerstag, 16. April 2015, statt. Sitzungsort und Tagesordnung werden in der nächsten Ausgabe des Mitteilungsblatts bekannt gegeben. Sanierungsarbeiten an der Schlossmauer Seit dem 07.04.2015 wird ein weiterer Abschnitt der historischen Schlossmauer saniert. Die Arbeiten finden hinter dem Pavillon und im Außenbereich der historischen Schlossanlage statt. Vereinzelt kann es zu Behinderungen kommen, eine Sperrung der Anlage ist jedoch nicht erforderlich. Für die Sanierungsmaßnahme werden voraussichtlich vier Wochen benötigt. Bitte beachten Sie die aufgestellte Baustellenbeschilderung. Bei Fragen können Sie sich gerne an das Stadtbauamt, Herrn Seibold, Tel. 07054 201312 wenden. Stadtteil Straße Uhrzeit 19.02.2015 09:39 – 13:15 Ortschaftsrat Gültlingen Nummer 15 / Seite 17 19.02.2015 14:01 – 17:15 06.03.2015 06:55 – 09:05 06.03.2015 09:34 – 11:16 11.03.2015 18:05 – 18:35 11.03.2015 18:47 – 21:17 12.03.2015 06:33 – 08:30 12.03.2015 08:50 – 11:25 18.03.2015 10:03 – 13:19 18.03.2015 14:27 – 17:27 Fahrzeuge Wildberg, L 357, Abzw. L 358, Sulz am Eck Wildberg, L 349, Abzw. Aussiedlerhöfe Wildberg, Sulzer Straße 128 Gültlingen, Wildberger Straße, Schreinerei Wildberg, Sulzer Straße, beim Trafohäusle Wildberg, L 358, nach Abzw. Wächtersberg Wildberg, L 349, Abzw. Aussiedlerhöfe Wildberg, B 463, Abzw. Rotfelden, Bereich BHS Wildberg, Talstr. bei Parkplatz Fa. Rempp Wildberg, L358 zw. Abzw. Wächtersberg und Sulz am Eck 621 zulässige beanstandete Fahrzeuge km/h Anzahl % 70 32 5,15 632 70 25 3,96 69 30 0 0,00 247 50 5 2,02 23 30 2 8,70 165 70 45 27,27 727 70 15 2,06 309 70 48 15,53 424 50 10 2,36 451 70 15 3,33 Die Freiwillige Feuerwehr informiert www.feuerwehrwildberg.de www.jugendfeuerwehrwildberg.de Im zurückliegenden Monat Dezember waren wir bei folgenden Einsätzen: Datum Zeit Ereignis Einsatzadresse 18.12. 21.48 27.12. 20.49 28.12. 06.06 28.12. 5.34 Hilfeleistung Baum beseitigen Hilfeleistung Baum beseitigen Hilfeleistung Baum beseitigen Hilfeleistung Baum beseitigen K 4300 Richtung Gechingen L 348 Ortsausgang Schönbronn K 4353 Richtung Rotfelden L 348 Richtung Wart Eingesetzt waren Gültlingen Schönbronn Effringen Schönbronn Im zurückliegenden Monat Januar waren wir bei folgenden Einsätzen: Datum Zeit Ereignis Einsatzadresse 03.01. 21.37 Hochwasser 04.01. 13.13 09.01. 22.25 Sulz am Eck 17.01. 23.01. 24.01. 30.01. 30.01. 31.01. 31.01. 18.30 19.00 19.00 19.30 19.00 14.00 19.00 Hilfeleistung Ölspur Hilfeleistung Baum beseitigen Feuersicherheitsdienst Feuersicherheitsdienst Feuersicherheitsdienst Feuersicherheitsdienst Feuersicherheitsdienst Feuersicherheitsdienst Feuersicherheitsdienst K 4353 Richtung Rotfelden Saronweg, B 463 Richtung Nagold Schäferlaufplatz L 357 Richtung Gültlingen Zufahrt zum Sportheim Eingesetzt waren Wildberg Schönbronner Halle Gemeindehalle Gemeindehalle Schönbronner Halle Gemeindehalle Gemeindehalle Gemeindehalle Schönbronn Sulz am Eck Sulz am Eck Wildberg Sulz am Eck Sulz am Eck Sulz am Eck Gültlingen Im zurückliegenden Monat Februar waren wir bei folgenden Einsätzen: Datum Zeit Ereignis Einsatzadresse 02.02. 3.24 26.02. 22.50 Schneebruch Baum Hilfeleistung Verkehrsunfall L 349 Richtung Buler Kreuzung K 4300 Richtung Gechingen Eingesetzt waren Schönbronn Gültlingen Wildberg Jahreshauptversammlung Am Samstag, 11. April 2015, findet um 19.30 Uhr in der Mehrzweckhalle Gültlingen die Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Wildberg statt. Nummer 15 / Seite 18 Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg Die Versammlung hat folgende Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Berichte: • Bericht des Kommandanten • Bericht der Schriftführerin • Bericht des Jugendleiters • Bericht des Kassiers • Bericht der Kassenprüfer 3. Entlastungen 4. Ehrungen 5. Beförderungen 6. Neueinstellungen 7. Wahlen • Mitglied Abteilung Wildberg in den Gesamtausschuss • Wahl der Kassenprüfer 8. Anträge 9. Bericht zum Feuerwehrhaus/zur Neuorganisation 10. Verschiedenes Anträge können beim Kommandanten bis spätestens Donnerstag, 9. April 2015 eingereicht werden. Kulturveranstaltungen Mittwoch, 8. April 2015 Wöchentliche Müllabfuhr in der Gesamtstadt Papierabfuhr Stadtteile Effringen, Gültlingen, Sulz am Eck Mittwoch, 08. April Biomüllabfuhr in allen Stadtteilen Donnerstag, 13. April MUSEUM WILDBERG im Fruchtkasten des ehemaligen Klosters Reuthin Besuchszeiten des Museums sonn- und feiertags 11.00 bis 17.00 Uhr oder nach Vereinbarung Wildberg Classic Open Motto: Schenkt man sich Rosen … die große Nacht der Operette 17. und 18. Juli 2015, Schlossanlage Die nächste Projektchorprobe ist am Freitag, 10. April – 19.00 Uhr im ehemaligen Feuerwehrhaus in Wildberg, Schloßstraße Kommen Sie und singen Sie mit !! Sängerinnen und Sänger, und alle die es noch werden wollen, sind herzlich eingeladen, bei diesem Event aktiv dabei zu sein !! Ambulante Dienste Die kompletten Ambulanten Dienste sind im Mitteilungsblatt Nr. 14, Seiten 6 bis 8 veröffentlicht. Eine ausführliche Übersicht können Sie jederzeit auf unserer Homepage unter www.wildberg.de (Unsere Stadt) einsehen. Hier die aktuellen Informationen: Zahnarzt Samstags, sonntags und feiertags von 10.00 bis 11.00 Uhr und von 16.00 bis 17.00 Uhr. In der übrigen Zeit ist der Dienst habende Zahnarzt nur in dringenden Fällen telefonisch erreichbar. 11./12. April – Dr. R. Rössle; Dr. G. Schenk, Calwer Straße 32, Nagold, Tel. 07452 3123 Sprechzeiten und Schalterstunden Die kompletten Sprechstunden und Schalterstunden sind im Mitteilungsblatt Nr. 14, Seite 8, veröffentlicht. Eine ausführliche Übersicht können Sie jederzeit auf unserer Homepage unter www.wildberg.de (Rathaus) einsehen. Das Forstamt informiert Sturmholz rasch aufarbeiten – Borkenkäferbefall vorbeugen Durch mehrere kleinere Sturmereignisse und schwere Schneelasten ist es in vielen Wäldern des Landkreises zu Bruchund Wurfschäden gekommen. Bleiben diese Bäume im Wald liegen, bilden sich ideale Brutstätten für den Borkenkäfer. Deshalb muss in den Wäldern des Landkreises noch vorhandenes Sturmholz sofort eingeschlagen und aufgearbeitet werden. Die frühe Aufarbeitung und die rasche Holzabfuhr gewährleisten, dass das Holz nicht vom Borkenkäfer befallen werden und er sich somit nicht weiter ausbreiten kann. Die Abteilung Waldwirtschaft des Landratsamts Calw bittet deshalb alle Privatwaldbesitzer dringend darum, ihre Wälder – insbesondere die Fichtenbestände – zu kontrollieren und das angefallene Sturmholz in den nächsten Wochen zügig aufzuarbeiten und abzutransportieren. Weitere Fragen zum Thema Borkenkäfer – insbesondere zur Aufarbeitung und Holzvermarktung – beantworten die forstlichen Außenstellen in Nagold (Tel. 07452 842560), Calw (Tel. 07051 160135) und Calmbach (Tel. 07081 953560) oder der zuständige Forstrevierleiter. Stadtseniorenrat Bürgertreff-Café Der Stadtseniorenrat lädt zum Kaffeenachmittag am Donnerstag, 16. April ins Bürgertreff-Café ein. Im Bürgertreff-Café haben Sie die beste Gelegenheit mit anderen Menschen zu einem netten Gespräch zusammen- Mittwoch, 8. April 2015 Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg zukommen. Für Spielbegeisterte sind Brett-, Würfel- und Kartenspiele vorhanden, die gerne genutzt werden können. Der Bürgertreff ist nicht nur eine Einrichtung für Senioren; denn das Café-Team vom Stadtseniorenrat freut sich über Gäste aller Altersgruppen. Es gibt selbstgebackenen Kuchen, Kaffee und kalte Getränke gegen eine Spende. Geöffnet ist von 14.30 bis 17.30 Uhr in der Gartenstraße 64. Bücherkiste: In den letzten Tagen mussten wir feststellen, dass die Bücherkiste total überfüllt ist. Deshalb möchten wir freundlichst bitten, im Monat April keine Bücher mehr aufzufüllen. Bitte Ihre Bücher wieder mitnehmen, falls die Bücherkiste voll ist. Es ist auch nicht gewünscht, dass Bücher und andere Dinge auf dem Boden abgestellt werden. Wir bitten dies zu beachten. Vielen Dank. Mittwochsgesellschaft: Nummer 15 / Seite 19 Wildkräuter-Spaziergang im Frühling Wollten Sie schon immer wissen, was da am Wegesrand so unermüdlich wächst, blüht und gedeiht? Möchten Sie diese Schätze der Natur gerne nutzen und sind nur noch etwas unsicher bei der Bestimmung oder Verwendung? Bei einem Spaziergang entlang der Nagold entdecken wir die Wildkräuterwelt entlang des Weges. Die Pflanzen, die dort wachsen, werden bestimmt, ihre kulinarischen und medizinischen Verwendungsmöglichkeiten aufgezeigt sowie Verwechslungsgefahren besprochen. Elke Melchger Do., 16.04.2015, 16:00 Uhr Treffpunkt: Parkplatz an der Lützenschlucht 5,00 EUR (Tageskasse) Anmeldung erbeten! www.musikschule-wildberg.de Termin: Mittwoch 15. April Wir besuchen das Ostereimuseum in Sonnenbühl/ Erpfingen, mit Führung. Im Anschluss geht es weiter nach Bad Urach, Zeit zur freien Verfügung. Unseren Abschluss machen wir in der Weiler Hütte im Schönbuch. Fahrpreis 25 € inkl. Führung Abfahrtszeiten: 10.15 Uhr Schönbronn 10.18 Uhr Effringen Hirsch 10.21 Uhr Effringen Plug 10.25 Uhr Wildberg Säge 10.30 Uhr Wildberg Bahnhof 10.37 Uhr Gültlingen Deckenpronner Straße 10.40 Uhr Gültlingen Mitte 10.50 Uhr Wächtersberg 10.55 Uhr Sulz Untersulz 10.58 Uhr Sulz Mitte Anmeldungen bitte bei Rainer Schnurr; Tel. 07054 7335 oder bei Weik Reisen, 07054 92700 Achtung, diesen Termin notieren! Unser Viertagesausflug nach Bad Orb, mit vielen Höhepunkten, findet vom 08. bis 11. Juni statt. Schulnachrichten Volkshochschule Oberes Nagoldtal mit Jugendkunstschule In folgenden Kursen sind noch Plätze frei: Nr. 500230k Schwimmkurs für Kinder ab 6 Jahren - Fortgeschrittene Beginn: Dienstag, 14.04.2015, 14:00 - 14:45 Uhr, 12-mal Ort: Bildungszentrum, Schafscheuernberg 5, Wildberg Freiwillige Feuerwehr Wildberg Nr. 500943k Yoga - Bewegung, Atmung, Entspannung Beginn: Mittwoch, 15.04.2015, 20:00 - 21:00 Uhr, 12-mal Ort: Schulhaus Effringen, Schulstr. 5, Wildberg-Effringen www.feuerwehrwildberg.de www.jugendfeuerwehrwildberg.de Nr. 500774k Englisch für den Urlaub (Einstieg in Sprache und Kultur) Beginn: Freitag, 17.04.2015, 17:00 - 20:00 Uhr, 4-mal Ort: Bildungszentrum, Geb.Teil G, Schafscheuernberg 5, Wildberg Anmeldung im Rathaus Wildberg unter Tel.-Nr. 201-0 Gesamtwehr Nach dem Umzug gilt: Bei Alarm wird organisatorisch "getrennt" ausgerückt, entsprechend der AAO wie sie bisher gilt. Dies gilt auch, wenn entsprechend dem Alarmstichwort zwei Abteilungen alarmiert werden. Diese Anweisung gilt bis auf Weiteres (vermutlich noch in diesem Monat). gez. Eberhard Fiedler, Stadtbrandmeister Nummer 15 / Seite 20 Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg Abteilung Wildberg Montag, 13. April, 19.00 Uhr Sonderdienst – Atemschutz AT-Träger; A – G Mittwoch, 15. April, 19.00 Uhr Sonderdienst: CBRN – ErkW Alle Einsatzkräfte mit dieser Spezialausbildung Feuerwehrhaus – EA Jugendfeuerwehr Freitag, 10. April, 18.30 Uhr Wir gehen zum Schwimmen Abteilung Gültlingen Donnerstag, 02. April, 19.00 Uhr Brandbekämpfung / Gefahren an der Einsatzstelle – EA – Gruppe 1 Abteilung Sulz am Eck Freitag, 10. April, 19.00 Uhr Überprüfung Wasserentnahmestellen – Gruppe 2 Mittwoch, 08. April, 18.15 Uhr Belastungsübung in Calw Eingeteilte AT Mittwoch, 15. April, 18.15 Uhr Belastungsübung in Calw Eingeteilt AT Mittwoch, 8. April 2015
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