Die Präsentation zum Vortrag von Dr. Rainer Schäfer können Sie

Sterbehilfe in Deutschland
Begriffe – Ängste - Perspektiven
Dr. Rainer Schäfer
Abtlg. Anaesthesie und Palliativmedizin
Juliusspital Würzburg
29.04.2015
Forderung nach würdevollem
Sterben
Elisabeth Kübler-Ross u.a.
Entwicklung der Hospiz- und
Palliativbewegung
Right to die-Bewegung
Death with dignity act (Oregon 1997)
Sterbehilfe-Praxis in einigen Ländern
Ziel der Palliativmedizin
Das Leben eines Patienten nicht um jeden
Preis zu verlängern, sondern der
verbleibenden Zeit Leben (Lebensqualität)
zu geben.
Brunner K.W. Schweiz.Med. Wochenschrift 1987
Haben wir Menschen nicht ein Recht, auf
die Art und Weise unseres Lebensendes
Einfluss zu nehmen?
Formen der Sterbehilfe
aktive Sterbehilfe
aktive Sterbehilfe
Handlungsziel: Tötung
gezieltes Herbeiführen des Todes
Handlung wird von einem Dritten
ausgeführt
in Deutschland strafbar
aktive Sterbehilfe
§ 216 StGB
Tötung auf Verlangen
(1) Ist jemand durch das ausdrückliche und ernstliche
Verlangen des Getöteten zur Tötung bestimmt worden,
so ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf
Jahren zu erkennen.
(2) Der Versuch ist strafbar
Formen der Sterbehilfe
aktive Sterbehilfe
passive Sterbehilfe
passive Sterbehilfe
Unterlassen oder Beenden lebensverlängernder
Maßnahmen auf Wunsch des Patienten oder
wenn keine medizinische Indikation (mehr)
vorliegt
verwirrender Begriff, da es nicht unbedingt ein
passives Verhalten sein muss
besser ist „palliative Sterbebegleitung“ oder
„Therapiezieländerung“
der Patient stirbt an der Grundkrankheit
passive Sterbehilfe
„ungewisser und konturloser Begriff“
BGH 25.06.2010
passive Sterbehilfe: Sterbebeistand
oder -begleitung
Ein im Sterben liegender Mensch, der aus eigener Kraft
nicht mehr weiterleben und dessen Tod nur noch mit
Hilfe technischer Geräte hinausgezögert werden kann,
kann verlangen, dass solche Maßnahmen unterbleiben
oder abgebrochen werden.
Jemand, der diesem Verlangen nachkommt, gleichgültig
ob durch Unterlassen oder durch aktives Tun, tötet
nicht (auf Verlangen), sondern leistet Beistand im
Sterben.
LG Ravensburg, Urt. vom 03.12.1986
Formen der Sterbehilfe
aktive Sterbehilfe
passive Sterbehilfe
indirekte (aktive) Sterbehilfe
indirekte Sterbehilfe
Medizinische Behandlung eines schweren
Leidenszustandes unter Inkaufnahme einer Verkürzung
des Lebens.
Die Absicht ist die Behandlung der Symptome und nicht
der Tod.
Formen der Sterbehilfe
aktive Sterbehilfe
passive Sterbehilfe
indirekte Sterbehilfe
ass. (ärztl.) Suizid
Was ist assistierter Suizid
Ermöglichung, Förderung oder Nichtverhinderng eines
Suizids
Wittig-Urteil: 3. Strafsenat des BGH 7/1984:
„Konflikt zwischen der Verpflichtung zum
Lebensschutz und der Achtung des
Selbstbestimmungsrechtes“
AZ: 3 StR 96/84 vom 04.07.84
§ 323c StGB
Unterlassene Hilfeleistung
Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not
nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den
Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne
erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer
wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe
bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Hackethal-Urteil 1987
a)„…Auch ein Arzt bleibt jedenfalls straflos, soweit er sich
lediglich als Gehilfe aktiv an einer freiverantwortlichen
Selbsttötung beteiligt…“
b) „Prof. H. wurde nicht deshalb zum Täter eines
Tötungsdeliktes, weil er nach Einnahme des Giftes durch
die Suizidentin keine ärztlichen Hilfsmaßnahmen ergriffen
hat.“
OLG München 1987: Az: 1Ws 23/87
Musterberufsordnung der
Bundesärztekammer
• § 16 Ärzte haben Sterbenden unter Wahrung
ihrer Würde und Achtung ihres Willens
beizustehen.
Es ist ihnen verboten, Patienten auf deren
Verlangen zu töten. Sie dürfen keine Hilfe zur
Selbsttötung leisten.
Berufsordnungen der Bayer. und
Baden Württembergischen
Landesärztekammern
• §16 Beistand für den Sterbenden
Ärztinnen und Ärzte haben Sterbenden unter
Wahrung ihrer Würde und unter Achtung ihres
Willens beizustehen.
Assistierter Suizid in
Deutschland
•Gesetzentwurf zur gewerbsmäßigen bzw.
organisierten Suizidbeihilfe lag bereits vor (2012)
- neuer Paragraph 217 StGB war geplant
vorgesehener Titel: „Gesetz zur Strafbarkeit der
gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung.“
Assistierter Suizid in
Deutschland
•
§217 Referentenentwurf (2012):
(1) „Wer in der Absicht, die Selbsttötung eines Menschen
zu fördern, diesem hierzu gewerbsmäßig die
Gelegenheit gewährt, verschafft oder vermittelt, wird
mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit
Geldstrafe bestraft.“
(2) „Ein nicht gewerbsmäßig handelnder Teilnehmer ist
straffrei, wenn der in (1) genannte sein Angehöriger
oder eine andere ihm nahestehende Person ist.“
Oregon: Bedingungen I
Volljährigkeit und Urteilsfähigkeit
Wohnort in Oregon
inkurable Erkrankung, die nach Beurteilung des Behandlers
innerhalb von 6 Monaten zum Tode führt
keine psychische Störung
Bestätigung durch zweiten Arzt
(mindestens) zwei Wochen Bedenkzeit
danach schriftliche Erklärung mit zwei Zeugen
Oregon: Bedingungen II
Patient soll seine Familie informieren
Meldepflicht für Arzt und Apotheker
Aufklärung über Alternativen vorgeschrieben
Einnahme der Medikamente durch Patient selbst!
verschreibender Arzt kann dabei sein
Verbot der öffentlichen Werbung für Suizidbeihilfe
Oregon: „Death with dignity act“
1998 - 2014
verordnete Anzahl tödlicher Medikamente
tatsächlich durchgeführter Suizid
entspricht einem Anteil von
1327
859
64,7%
Annual Report Oregon 2/2015
Oregon DWDA Rezeptempfänger und Todesfälle, 1998-2013
Oregon: Gründe für den
assistierten Suizid
Autonomieverlust
91%
schwindende Fähigkeit, an Aktivitäten
teilzunehmen, die Freude bereiten
87%
Verlust der Würde
71%
Verlust der Kontrolle über Körperfunktionen
53%
Angst vor Schmerz u. anderen Symptomen
24%
Oregon Public Health Division –DWDA Report 2015
Zürich: Institut für Rechtsmedizin
ass. Suizide 2008 – 2012
611
aus Deutschland
268
entspricht einem Anteil von
43,9%
aus England
aus Frankreich
126
66
Alter 23 bis 97 Jahre
Journal of Medical Ethics 8-2014
2012
93
2011
66
2010
26
2009
In Deutschland vermittelte
begleitete Suizide, die in der
Schweiz durchgeführt
wurden
32
2008
51
0
20
40
60
80
100
Deutschland/Schweiz
(Verein Dignitas/Sektion Deutschland)
Quelle: Dignitas
Grundkrankheiten in Zürich
Neurologische Erkrankungen
47,4%
Krebserkrankungen
37,2%
rheumatische Krankheiten
24,6%
Herz-Kreislauferkrankungen
15,2%
Demenz u.a. neuro-psychiatr. Probleme
3,4%
Journal of Medical Ethics 8-2014
Schweiz Verein Exit
Quelle: Exit Deutsche Schweiz
Deutschland
(Verein Sterbehilfe e.V.)
Würdevolles Sterben
Sterben, das uns friedlich und erträglich
erscheint