Flüchtlingspolitische Nachrichten

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Flüchtlingspolitische Nachrichten
Mai 2015
1. Flüchtlingspolitik Köln und Region
1.1 Willkommenskultur: Neues Kölner Aktionsbündnis #türauf:
http://www.tuerauf.org/
#türauf ist ein Aktionsbündnis engagierter KölnerInnen
aus Gesellschaft, Wirtschaft, Religion und Kultur sowie
ein gleichnamiges Veranstaltungskonzept. Ziel ist es, die
Willkommenskultur für Flüchtlinge in Köln und über die
Stadtgrenzen hinaus zu fördern und gemeinsam Zeichen
zu setzen für Akzeptanz und Bürgerengagement.
A. Weltflüchtlingstag am 20.06.2015
#türauf ruft am internationalen Weltflüchtlingstag (20.
Juni 2015) alle KölnerInnen dazu auf, in der ganzen
Stadt – im wahrsten Sinne des Wortes – ihre Türen
zu öffnen, in Eigenregie Aktionen zu organisieren und
Menschen dazu einzuladen:
„Wir veranstalten am Weltflüchtlingstag, am 20. Juni, den
#türauf-Aktionstag und suchen dafür Mitstreiter und Unterstützer.
Möglichst viele Kölner Bürger, Vereine und Initiativen
sollen in Eigenregie Mitmachaktionen in der ganzen Stadt
organisieren und im wahrsten Sinne des Wortes ihre
Türen öffnen!
Jeder ist aufgerufen, sich zu engagieren und Gastgeber
zu sein für Besucher aller Art – ob Flüchtlinge oder nicht,
Bekannte oder Freunde, Nachbarn oder einfach Interessierte. Zusammen kochen, Musik machen, Turniere veranstalten, grillen, tanzen, spielen, diskutieren, informieren
– alles ist möglich!
·Vielleicht planen Sie ja bereits eine Veranstaltung
am 20. Juni, die thematisch zu #türauf passen
könnte? Dann schließen Sie sich unserer Initiative an, indem Sie die Veranstaltung auf unserer
Webseite
anmelden
http://www.tuerauf.org/node/add/veranstaltung
und sie mit #türauf bewerben.
·Oder Sie organisieren einfach eine eigene #türaufAktion und melden diese an
·Sie können selbst keine Veranstaltung planen, aber
möchten #türauf trotzdem unterstützen? Dann
machen Sie auf uns aufmerksam und fragen andere, ob sie mitmachen möchten.
Seien Sie am #türauf-Tag dabei und setzen Sie ein Zeichen für mehr Akzeptanz, Gastfreundschaft und ein gemeinsames Miteinander.
Folgen Sie uns auch auf Facebook und Twitter:
https://www.facebook.com/tuerauf.org
und
https://twitter.com/tuerauf_org“
B. Aufruf von #türauf:
1
Den Aufruf des Aktionsbündnisses kann man im Internet unterschreiben:
„Die Würde des Menschen ist unantastbar!
Daraus folgt, dass die Menschen, die als Flüchtlinge
nach Köln kommen, das Recht auf ein menschenwürdiges Dasein haben und sich existentiell und ideell
entfalten
können.
Flüchtlinge
sind
Menschen
in
Not.
Ihnen beizustehen, ist ein Gebot der Menschlichkeit. Es
gibt keine guten oder schlechten Flüchtlinge, wie es etwa
die Unterscheidung zwischen politischen Flüchtlingen und
„Wirtschaftsflüchtlingen“ nahelegen will. Eine besondere
Stärke der KölnerInnen war und ist, dass sie sich um
Menschen in Not kümmern und sie nicht alleine lassen.
Flüchtlinge sind aktiv und bringen sich ein.
Wir engagieren uns nicht nur für Flüchtlinge, sondern wir
arbeiten gemeinsam mit ihnen. Von ihren Erfahrungen
lernen wir und können zusammen unsere Zukunft gestalten.
Aus
Mitmenschlichkeit
erwächst
Solidarität.
Solidarität ist die Grundvoraussetzung menschlichen
Zusammenlebens. Solidarität entsteht, indem die politischen Ausgangs- und Rahmenbedingungen, die die Menschen zu Flüchtlingen machen, erkannt und kritisch reflektiert
werden.
Die weltweite Flüchtlingssituation ist unerträglich.
Die Politik gestaltet Rahmenbedingungen. Es ist eine
politische Notwendigkeit und menschliche Pflicht, für eine
bessere und gerechte Welt einzutreten. Das bedeutet, die
globalen Rahmenbedingungen zu ändern, die Ungleichheit
produzieren.
Migration und Vielfalt sind die Normalität.
In einer modernen Gesellschaft ist das Miteinander unterschiedlicher Menschen die Normalität. Unsere Stadt ist
geprägt von Vielfalt, und das ist gut so!“
C. #türauf Benefiz-Flüchtlings-Matinee, am Sonntag,
28. Juni 2015 - 11:00 Uhr Kölner Philharmonie
„Zum musikalischen Finale der #türauf-Aktion 2015 - eine
Woche nach dem Weltflüchtlingstag - findet in der Kölner
Philharmonie ein Benefizkonzert zugunsten der Kölner
Flüchtlingshilfe e.V. statt. Die Besucher erwartet ein vielfältiges Programm aus Musik und Wortbeiträgen moderiert von Bettina Böttinger und Pfarrer Hans Mörtter. Mit
dabei sind das Gürzenich-Orchester, der Flüchtlingschor
der Josef-Metternich-Musikschule Hürth, der Chor der
Oper Köln, die Bläck Fööss und die Sängerinnen Mariana
Sadowska und Inge Sagemüller. Der Eintritt kostet 25
Euro. Karten können bereits auf der Webseite der Philharmonie
bestellt
werden:
www.koelnerphilharmonie.de/veranstaltung/116352/“
1.2 Förderprogramm „Ehrenamt in der
Flüchtlingshilfe“ – finanzielle Mittel für
Tätigkeiten Kölner Willkommensinitiativen
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Das MAIS NRW hat o.a. Förderprogramm zur Unterstützung der Tätigkeiten von Ehrenamtlichen aufgelegt. Das
Kommunale Integrationszentrum Köln hat hierzu ein Konzept zur Mittelvergabe für die Kölner Willkommensinitiativen entwickelt und das Forum für Willkommenskultur
(Kooperationsprojekt von Kölner Flüchtlingsrat e.V. und
Kölner Freiwilligen Agentur e.V.) beauftragt, die Mittel insgesamt 16.000 Euro bis zum 31.12.2015 - zu verwalten.
Ansprechpartner für die Antragstellung und die Auszahlung ist ausschließlich der Kölner Flüchtlingsrat
e.V. Konkrete Ansprechperson ist Thomas Zitzmann,
Teamleiter der Freiwilligenarbeit des Flüchtlingsrates
([email protected]).
Nähere Informationen erhalten Sie im Internet hier:
http://www.koelner-fluechtlingsrat.de/neu/#136
Interessierte Kölner Willkommensinitiativen werden dringend gebeten, die "Informationen an die 'Willkommensinitiativen' für Flüchtlinge in Köln"
http://koelnerfluechtlingsrat.de/neu/userfiles/pdfs/Informationen%20an%20die%20
Willkommensinitiativen_26_03_15.pdf
sowie das "Kölner Konzept"
http://koelnerfluechtlingsrat.de/neu/userfiles/pdfs/Konzept_23_03_15.pdf
zur Kenntnis zu nehmen.
1.3 Aktuelle Unterbringungszahlen
Am 30.04.2015 wurden in der Stadt Köln insgesamt
6.160 Flüchtlinge untergebracht, davon waren 5.484
Personen (89%) Köln zugewiesen.
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B. Weitere Standorte für Wohnhäuser in Systembauweise mit abgeschlossenen Wohneinheiten:
· Merlinweg (Rondorf), Ende 2015
· Heinrich-Rohlmann-Straße (Ossendorf), Ende 2015
· Auweiler Straße (Esch), Ende 2015
· Urbacher Weg (Porz), Ende 2015
· Kallscheurer Weg (Zollstock)
· Dürener Straße (Lindenthal)
· Im Grund / Pastor-Wolff-Straße (Niehl)
auf fünf Jahre jeweils 150 Plätze.
C. Neue Notaufnahmeeinrichtung:
Robert-Perthel-Straße, Longerich, Nippes, Bezug ggf.
Herbst. Geplant als Männer-Notunterkunft, keine abgeschlossenen Wohneinheiten, Gemeinschaftsverpflegung
durch das DRK, Belegung: 166 Personen.
D. Unterkünfte in Wohncontainern:
Jungbluthgasse, Weiden, Lindenthal, Bezug ggf. Mitte
Juli.Insgesamt 22 Unterbringungseinheiten mit eigener
Küchenzeile sowie Gemeinschafts-Sanitäranlagen. Anzahl an Plätzen abhängig von der Belegung je Einheit:
132-176 Plätze
Berrenrather Straße, Sülz, Lindenthal, Bezug ggf.
Herbst/Winter 2015. Insgesamt 16 Unterbringungseinheiten. Anzahl an Plätzen abhängig von der Belegung je
Einheit: 96-128 Plätze
Karl-Marx-Allee, Seeberg, Chorweiler, Bezug ggf. Spätsommer/Herbst, (im Austausch gegen die Turnhalle vorgesehen). Anzahl an Plätzen abhängig von der Belegung
je Einheit: 72-96 Plätze
Max-Planck-Straße, Marsdorf , Lindenthal, Bezug voraussichtlich Herbst. Insgesamt 38 Unterbringungseinheiten, rd. 150 Plätze, alleinstehende männliche Flüchtlinge.
E. Bestandsimmobilien/konventionelle Bauten:
Von den zugewiesenen Flüchtlingen lebten 2.693 in
Wohngebäuden (49,1%), 2.214 in „Hotelbetrieben“
(40,4%) und 577 in Notaufnahmen (10,5%).
Insgesamt 16 Immobilien mit 1.255 Plätzen. Bezug von
Mai 2015 bis 2017. Vier von den 16 Immobilien entsprechen nicht den Leitlinien, die eine Maximalbelegung von
80 Personen vorsehen.
1.4 Neue Unterkünfte für Flüchtlinge
F. Weitere Hotelbetriebe:
Nach Mitteilung der Stadt Köln sind folgende Unterkünfte
vorgesehen:
Weitere Hotelbetriebe sind für die Flüchtlingsunterbringung vorgesehen.
A. Fertigstellung der Unterkünfte in Systembauweise
mit abgeschlossenen Wohneinheiten:
1.5 Kölner Polizei zur Anzahl von Straftaten
von Asylsuchenden
· Koblenzer Straße 15, 50968 (Bayenthal), 05/2015
/DRK
· Rather Kirchweg 302, 51109 (Brück), 05/2015
/Caritasverband
· Otto-Gerig-Straße 6, 50697 (Deutz), 06/2015
/Stadt
· Weißdornweg (Rondorf), Ende 2015 /DRK
auf 5 Jahre angemietet, jeweils max. 80 Plätze.
Auf entsprechende Anfrage des Kölner Flüchtlingsrates
e.V. teilte das Polizeipräsidium Köln in einem Schreiben
vom 11.05.2015 u.a. mit:
„Die Gesamtheit aller bekannt gewordenen Straftaten im
Stadtgebiet Köln stieg vom Jahr 2005 zu 2014 um 19,2
Prozent an. (…) Ein Schluss, dass der Anstieg der Straftaten auf Grund der zunehmenden Asylsuchenden erklärbar ist, ist nicht möglich. Im Jahr 2005 wurden 1.091
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Tatverdächtige und im Jahr 2014 1.221 Tatverdächtige
mit dem Status ‚asylsuchend‘ statistisch erfasst – eine
Entwicklung auf nahezu gleichbleibenden Niveau.“
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abhängen und müssen das Ziel aller politischen Handlungen werden.
Als Oberbürgermeisterin möchte ich:
1.6 Projekt Auszugsmanagement
·
Menschlichkeit und Solidarität fordern und fördern – und Fremdenfeindlichkeit und Ausgrenzung entschieden entgegentreten.
·
Die Belange von Flüchtlingen in einem Masterplan zusammengefasst behandeln und ihre menschenwürdige Unterbringung sicherstellen.
·
(…)“ (http://henriette-reker.koeln/soziales/).
Vom 01.10.2014 bis zum 01.04.2015 sind insgesamt
weitere 196 Personen in Privatwohnungen umgezogen.
Der Rat der Stadt Köln beschloss in seiner Sitzung am
12.05.2015 die Erweiterung des Projektes um drei Vollzeitstellen bei den beteiligten Trägern (Caritasverband,
DRK, Flüchtlingsrat) und eine Vollzeitstelle „Koordination“
im Amt für Wohnungswesen.
In der Plenumssitzung am 13.05.2015 berichtete Frau
Jasna Rezo-Flanze (Industrie- und Handelskammer Köln)
vom Anerkennungsverfahren für ausländische Berufsabschlüsse nach dem Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener
Berufsqualifikationen (BQFG). Die IHK Köln unterstützt
kostenfrei und individuell bei der Antragstellung, bei der
Suche nach dem deutschen Referenzberuf und bei der
beruflichen Qualifizierung.
Frau Rezo-Flanze informierte zudem über das „Projekt
Prototyping Transfer – Berufsanerkennung mit Qualifikationsanalysen“ und „Anpassungs- und Nachqualifizierungen in den Berufen des dualen Systems“.
Auf der Website von Jochen Ott befinden sich (noch)
keine entsprechenden Aussagen. Allgemein heißt es:
„ Köln war viele Jahre lang Vorreiterin in der Sozialpolitik.
Eine Modellstadt, an der man sich bundesweit orientierte.
Ich will, dass wir in der Lösung sozialer Fragen wieder die
bundesweite Nummer eins werden. Ich will die Politik in
unserer Stadt neu ausrichten. Jedes Veedel soll die Unterstützung erhalten, die es braucht, um sich lokal zu
verbessern. Das gilt sowohl für die Teile Kölns, in denen
die Menschen konkrete Sozialleistungen brauchen, als
auch für Veedel in denen es den Menschen heute schon
gut geht. Alle haben ein Anrecht darauf, dass ihre Stadt
sich um sie bemüht. Daher will ich, dass unsere Stadt
gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern in jedem
Veedel plant, wohin sich ihr unmittelbares Lebensumfeld
entwickeln soll“ (http://www.jochen-ott.de/ob/#portfolio).
Nähere Informationen zur Anerkennung erhalten Sie hier:
2. Berichte
http://www.ihkkoeln.de/Anerkennung_auslaendischer_Berufsabschl
uesse.AxCMS
2.1 27.178 Asylanträge im April 2015 - darunter 24.504 Erstanträge
1.8 Oberbürgermeisterwahl 2015
In einer Presseerklärung des Bundesministeriums des
Innern vom 08.05.2015 heißt es u.a.:
Die beiden Kandidaten für die Oberbürgermeisterwahl,
Henriette Reker und Jochen Ott, haben inzwischen ihre
Websites eingerichtet.
„Im April 2015 wurden beim Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge insgesamt 27.178 Asylanträge gestellt. Dies
bedeutet einen Anstieg von 136,3 Prozent gegenüber
dem Vorjahresmonat April 2014.
1.7 IHK Köln: Anerkennung ausländischer
Berufsabschlüsse
Aussagen von Henriette Reker zur Flüchtlings- und Integrationspolitik:
„Eine Stadt, die zusammenhält
Die Kölnerinnen und Kölner halten zusammen – nicht nur
im Protest gegen Rassismus und Rechtsextremismus,
sondern auch in den vielen Initiativen, die Flüchtlinge in
Köln willkommen heißen. Das Köln der Zukunft muss
sozial und gerecht wachsen. Dazu gehören lebendige
Veedel sowohl für Familien als auch für Singles oder
Senioren, bezahlbarer Wohnraum für alle und eine kluge
Integrationspolitik. Die Stadtgesellschaft muss Menschen
in schwierigen Lebenssituationen stützen, damit sie ein
selbstbestimmtes Leben führen können.
Meine Politik für Köln: Chancengerechtigkeit und ein
selbstbestimmtes Leben mit gesellschaftlicher Teilhabe
dürfen weder vom Portmonee noch von der Herkunft
Entschieden hat das Bundesamt im April 2015 über die
Anträge von 19.199 Personen. Dies bedeutet einen Anstieg von 104 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat
April 2014 (9.412 Entscheidungen). 5.140 Personen erhielten die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Flüchtlingskonvention (26,8 Prozent aller Asylentscheidungen). Zudem erhielten 87 Personen (0,4 Prozent) subsidiären Schutz im Sinne der EU-Richtlinie
2011/95/EU. Bei 149 Personen (0,8 Prozent) wurden
Abschiebungsverbote nach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7
Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt. (…)
Verteilung der Erst- und Folgeanträge bei den Hauptherkunftsländern von Januar bis April 2015:
Asylanträge Erstanträge Folgeanträge
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gige Verfahren, davon 178.249 Erst- und 21.582 Folgeanträge; zum 31. April 2014 103.353 anhängige Verfahren, davon 94.175 Erst- und 9.178 Folgeanträge).“
Verteilung der Erst- und Folgeanträge bei den Hauptherkunftsländern von Januar bis April 2015:
Asylanträge Erstanträge Folgeanträge
Gesamt
114.125
100.755
13.370
davon:
Kosovo
27.767
25.427
2.340
Syrien
20.498
19.412
1.086
Serbien
11.416
7.175
4.241
Albanien
11.292
11.053
239
Irak
5.198
4.552
646
Afghanistan
4.513
4.374
139
Mazedonien
4.090
2.486
1.604
BosnienHerzegowina
2.876
1.711
1.165
Eritrea
1.817
1.787
30
Russische
Föderation
1.721
1.395
326
Die Zahl der Asylerstanträge im bisherigen Jahr 2015
(100.755) stieg damit gegenüber dem Vorjahreszeitraum
(43.519) um 131,5 Prozent. Hauptherkunftsländer waren
Kosovo, Syrien und Albanien.
Die Zahl der Asylfolgeanträge im bisherigen Jahr 2015
(13.370) stieg im Vergleich zum Vorjahreszeitraum
(6.261) um 113,5 Prozent. Hauptherkunftsländer waren
Serbien, Kosovo und Mazedonien.
Von Januar bis April 2015 hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 77.146 Entscheidungen (Vorjahr:
42.876) getroffen. Insgesamt 25.658 Personen (33,2
Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach
dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge
vom 28. August 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention)
zuerkannt. Darunter waren 782 Personen (1,0 Prozent),
die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes
anerkannt wurden, sowie 24.876 Personen (32,2 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes
erhielten.
Weitere 439 Personen (0,6 Prozent) erhielten subsidiären
Schutz nach § 4 des Asylverfahrensgesetzes im Sinne
der Richtlinie 2011/95/EU. Darüber hinaus hat das Bundesamt von Januar bis April 2015 bei 594 Personen
(0,8 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 5
und 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt.
Abgelehnt wurden die Anträge von 29.613 Personen
(38,4 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch DublinVerfahren und Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 20.842
Personen (27,0 Prozent).
Ende April 2015 lag die Zahl der noch nicht entschiedenen Anträge bei 209.700, davon 187.837 als Erstanträge
und 21.863 als Folgeanträge (Vormonat: 199.831 anhän-
Die von „anderweitigen Erledigungen“ bereinigte Gesamtschutzquote beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge liegt 2015 damit bei 47,4%.
Der Bund rechnet für das Jahr 2015 mittlerweile mit
450.000 Asylanträgen, davon 400.000 Erstanträge sowie
50.000 Folgeanträge. Das ergibt sich aus einem neuen
Prognoseschreiben des Bundesinnenministeriums, das
den Ländern am 08.05.2015 übermittelt wurde (siehe
dazu
auch:
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/
DE/2015/05/zahl-der-asylantraege-steigt.html).
2.2 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
kritisieren Asylpläne der Bundesregierung
In einer Presseerklärung der Rechtsberaterkonferenz der
Wohlfahrtverbände vom 09.05.2015 heißt es u.a.:
„Die Rechtsberaterkonferenz der Wohlfahrtsverbände hat
die Pläne von Bundesinnenminister
Thomas de Maizière, Asylbewerber aus den Westbalkanstaaten schneller abzuschieben, scharf kritisiert.
‚Der Minister fällt seiner eigenen Illusion zum Opfer‘, sagte Rechtsanwalt Michael Koch aus Würzburg, einer der
Sprecher der Konferenz, in der rund 60 im Asylrecht
tätige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zusammengeschlossen sind. ‚Man hat Länder wie Serbien und Bosnien für angeblich sicher erklärt, nun glaubt man, dass die
Menschen, die von dort kommen, keinen Schutz verdienen. Dabei gehören viele davon der Minderheit der Roma
an, die extrem diskriminiert wird, etwa beim Zugang zu
Bildung und Gesundheitsleistungen.‘
Es sei das falsche Signal, so Koch, wenn diese Menschen nicht mehr auf die Kommunen verteilt würden. ‚So
wird diese Minderheit weiter isoliert und stigmatisiert.‘ Es
sei dringend erforderlich, in die Asylverfahren zu investieren. ‚Dies aber nicht, um schneller abzuschieben, sondern
um die Qualität der Verfahren zu verbessern und denen,
die Schutz brauchen, schneller Sicherheit zu geben.‘
Viele Asylbewerber warten monatelang, manche mehrere
Jahre auf ihren Bescheid. ‚Gerade bei den Roma brauchen wir statt Schnellabschiebungen gründliche Verfahren und differenziertere Prüfungen, um die Folgen lebenslanger Diskriminierung zu erkennen.‘
Die Anwältinnen und Anwälte kritisierten, dass Bund und
Länder sich nicht auf konkrete Verbesserungen bei der
Unterbringung und medizinischen Versorgung von Flüchtlingen einigen konnten. ‚Asylanträge werden über Monate
nicht registriert, die Erstaufnahmen sind hoffnungslos
überfüllt, das Leben in provisorischen Unterkünften in
Turnhallen oder Containern ist extrem belastend. Unter
diesen Umständen können Schutzsuchende sich nicht
angemessen auf ihr Asylverfahren vorbereiten‘, so
Rechtsanwalt Heiko Habbe aus Berlin.
Der Vorstoß der Bundesregierung für eine zwingende
europaweite Quote zur Flüchtlingsaufnahme ist nach
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Auffassung der Konferenz den Flüchtlingen nicht zuzumuten, solange keine einheitlichen Asylstandards in allen
EU-Staaten umgesetzt sind. Zugleich forderten die Teilnehmenden der Konferenz, Asylsuchenden sichere und
legale Einreisewege nach Europa zu öffnen. ‚Europa darf
dem Sterben im Mittelmeer nicht tatenlos zusehen‘, sagte
Prof. Dr. Holger Hoffmann von der Fachhochschule
Bielefeld. ‚Rettung und Aufnahme von Flüchtlingen muss
die gemeinsame Aufgabe aller europäischen Staaten
sein.‘ In diesem Zusammenhang seien die jüngsten Beschlüsse der EU enttäuschend, weil sie überwiegend auf
eine weitere Abschottung gegen Flüchtlinge zielten.“
2.3 Abschiebehaft erfolgt nunmehr auch
wieder in NRW
In einer Presseerklärung des Innenministeriums NRW
vom 30.04.2015 heißt es u.a.:
„Mit dem jetzt vom Landtag verabschiedeten Abschiebungshaftvollzugsgesetz NRW ist die notwendige landesgesetzliche Grundlage für den Vollzug des Abschiebungsgewahrsams in Nordrhein-Westfalen geschaffen
worden. ‚Damit kann in Büren eine den europäischen
Maßstäben entsprechende Einrichtung in Betrieb genommen werden‘, erläuterte Innenminister Ralf Jäger.
‚Abschiebungshaft kann in einem Rechtsstaat stets nur
ultima ratio sein. Die Praxis zeigt, dass die Ausländerbehörden in Nordrhein-Westfalen wie auch die für die Anordnung der Haft zuständigen Gerichte hiervon sorgsam
und umsichtig Gebrauch machen.‘
Der Standort Büren wird zukünftig ausschließlich für
Zwecke der Abschiebungshaft genutzt. „Damit ziehen wir
die Konsequenzen aus den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesgerichtshofes“, so
Jäger. Danach darf Abschiebungshaft nur noch in speziellen Hafteinrichtungen vollzogen werden, in denen keinerlei Strafvollzug stattfindet. Zurzeit kooperiert NRW beim
Vollzug von Abschiebungshaft mit den Ländern Berlin und
Brandenburg. Beide Länder haben Nordrhein-Westfalen
bisher dabei unterstützt, den Vollzug der Abschiebungshaft übergangsweise aufrecht zu erhalten.
Das jetzt verabschiedete Abschiebungshaftvollzugsgesetz NRW ist eine bis zum Ende des Jahres befristete
Übergangsregelung. Die weitere Ausgestaltung des Abschiebehaftvollzuges soll bis dahin in einem gesonderten
Gesetzgebungsverfahren getroffen werden. Dafür wird
auch ein weiterer kontinuierlicher Dialog mit Flüchtlingsverbänden und -organisationen stattfinden. ‚Unser Anspruch ist es, die Haftbedingungen so human wie möglich
auszugestalten‘, erklärte Jäger.
Um den Vollzug schon jetzt möglichst den allgemeinen
Lebensverhältnissen anzugleichen, werden in einer Abschiebehaftvollzugsverordnung neben Regelungen zur
Aufnahme und Unterbringung auch Vorgaben zu Möglichkeiten der Religionsausübung, zur Gesundheitsfürsorge und Freizeit, zu einem Beschwerderecht und einem
einzurichtenden Beirat getroffen. Diesem Beirat sollen
neben Vertretern aller Fraktionen auch Vertreter der Kirchen, der Freien Wohlfahrtspflege des Landes NRW und
der anerkannten Organisationen der Flüchtlingshilfe angehören. „Es soll in der Art der Unterbringung zum Aus-
5
druck kommen, dass es nicht um das Verbüßen einer
Strafe geht“, unterstrich der Minister. Eine Arbeitsverpflichtung besteht nicht. Die Einzelunterbringung ist
durchgehender Standard. Angehörigen derselben Familie
und einander nahestehenden Personen wird es ermöglicht werden, in der Einrichtung getrennt von anderen
Untergebrachten zusammen zu leben. Außerhalb der
Nachtruhe soll es den untergebrachten Personen grundsätzlich möglich sein, sich in der Zeit von 07.00 bis 22.00
Uhr in den für sie vorgesehen Bereichen der Einrichtung
frei zu bewegen oder sich in die Zimmer zurückzuziehen.
Flankiert wird die Unterbringung durch umfangreiche
sportliche Angebote und Möglichkeiten der Freizeitgestaltung.“
Dazu die Presseerklärung der AG Abschiebungshaft im
AK Asyl (Bielefeld):
„Der Landtag in NRW hat heute (29.4.2015) die Wiedereröffnung der JVA Büren für Abschiebehäftlinge beschlossen. Außer dem Namen am Klingelschild des Gefängnisses ändert sich nichts.
Im Juli 2014 musste die JVA Büren für Abschiebegefangene ihre Pforten schließen, weil der Europäische Gerichtshof und der Bundesgerichtshof festgestellt hatten,
dass die Bedingungen für Abschiebehäftlinge in der JVA
Büren nicht hinnehmbar sind. Heute hat der Landtag
NRW ein Abschiebehaftvollzugsgesetz beschlossen, um
Flüchtlinge wieder in Büren einsperren zu können.
Frank Gockel, Sprecher der AG Abschiebungshaft im AK
Asyl e.V. hierzu: ‚Oberstes Ziel des Gesetzes ist es, den
‚Geist‘ von Büren, nämlich die Behandlung von Flüchtlingen wie Schwerstkriminelle, aufrecht zu halten und alles
so zu lassen wie es war.‘ Im neuen Gesetz ist dieses
auch explizit geregelt, in dem auf das Strafvollzugsgesetz
verwiesen wird.
Büren war von Anfang an als Hochsicherheitsgefängnis
ausgelegt. Selbst einfache Rückbaumaßnahmen, wie das
Entfernen der Feinvergitterung an den Fenstern, werden
nicht vorgenommen. Bereits in der Vergangenheit waren
Telefongespräche nur zu überhöhten Gebühren an Kartentelefonen in der JVA Büren möglich. Noch immer wird
es nur einen stark zensierten und überwachten Internetzugang geben.
Mit der Wiedereröffnung von Büren kommen die Politiker
der SPD und der Grünen dem Wunsch der Ausländerbehörde nach, mehr Flüchtlinge inhaftieren zu können. Bisher mussten Flüchtlinge in das Abschiebegewahrsam
nach Berlin verlegt werden, was mit weiten Wegen verbunden war. Die Behörden haben deswegen zu milderen
Mittel, wie z.B. Meldeauflagen, gegriffen. Die AG Abschiebungshaft im AK Asyl e.V. rechnet damit, dass die
Zahl der inhaftierten Flüchtlinge nun um 400 bis 500 Prozent steigen wird. Eine genaue Zahl wird sich aber nicht
ermitteln lassen, weil das Innenministerium sich weigert,
Statistiken zu veröffentlichen.
Gleichzeitig mit dem Abschiebehaftvollzugsgesetz wurde
im Landtag über ein Antrag der Fraktion Die Piraten diskutiert. Diese wünschen, dass sich das Land NRW an
einer Initiative im Bundesrat anschließt, in der die Ab-
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schaffung der Abschiebehaft gefordert wird. Dieser Punkt
wird nun als nächstes im Innenausschuss des Landtages
diskutiert. ‚Flüchtlinge gehören nicht eingesperrt‘, fordert
Gockel und begrüßt die Initiative der Piraten.“
3 Termine
08.06.2015, 15 Uhr: Sitzung des Integrationsrates der
Stadt Köln, Ort: Rathaus
10.06.2015, 18:30 Uhr: Plenum des Kölner Flüchtlingsrates, Ort: Flüchtlingszentrum „FliehKraft“, Turmstr. 3-5,
50733 Köln
17.06.2015, 18 Uhr: „Aufenthaltsrecht, Schwerpunkt:
Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung“ mit Frau Christina Boeck (Ausländerbehörde
Köln) und Thomas Zitzmann (Kölner Flüchtlingsrat e.V.,
Veranstaltungsreihe für Initiativen und Freiwillige „Flucht,
Asyl und Flüchtlingsarbeit, Ort: Kölner Flüchtlingszentrum
„FliehKraft“, Turmstr. 3-5, 50733 Köln.
20.06.2015: Weltflüchtlingstag!
28.06.2015, 11 Uhr: #türauf Benefiz-Flüchtlings-Matinee,
Ort. Kölner Philharmonie (s. Punkt 1.1).
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