Newsletter EAM - April 2015

Schweizer Bankiers seit 1873
Newsletter EAM
April 2015
EAM
www.bsibank.com
Editorial
Blickt man am Ende des 1. Quartals zurück, gewinnt man den Eindruck, die Welt befinde sich plötzlich im Umbruch – Negativzinsen, der Ölpreis im freien Fall, Deflation,
Aufgabe des Mindestkurses des Schweizer Frankens, Griechenland als Angelpunkt des
Euro-Systems. Immer wieder warten die Zeitungen mit neuen Schlagzeilen zu Turbulenzen in irgendeiner Ecke der Welt auf.
Das lang erwartete Steuerabkommen, das endlich am 23. Februar 2015 von der Vorsteherin des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD), Eveline Widmer-Schlumpf,
und dem italienischen Finanzminister, Pier Carlo Padoan, in Mailand unterzeichnet
wurde, erweckte ebenfalls die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit.
Solche kleinen und grossen «Revolutionen» haben jedoch schon immer unsere Tätigkeit geprägt und sie mehr oder minder stark beeinflusst. Grosse Veränderungen
eröffnen oft unerwartete Chancen, die sich mit neuen Lösungen, Unternehmergeist und Weitsicht nutzen lassen. Viele Innovationen, die heute routinemässig
zum Einsatz gelangen, wurden in kritischen Phasen geschaffen, um neuen Bedürfnissen gerecht zu werden.
Gabriele Corte
Verantwortlicher für den
italienischen Markt, BSI Europe
Präsident EOS Servizi
Fiduciari und Aeon Trust
Das dürfte auch heute der Fall sein. Unser Berufsstand wird diesen Wandel meistern
und mit geeigneten Mitteln zukunftsgerichtete Lösungen finden. Jeder Anbieter wird
eigene Massnahmen ergreifen und auf Partner zurückgreifen, die ihm beim Beschreiten
neuer Wege behilflich sein können. Immer wieder hat die BSI-Gruppe unter Beweis
gestellt, dass sie zu Innovationen fähig ist und zur richtigen Zeit die richtigen Werkzeuge bereitstellen kann. Gemeinsam werden wir über spezialisierte Fonds, strukturierte
Instrumente, Plattformen, Multi-Booking, Cross-Kredite, Treuhänder, Steuersysteme
und italienische Trust Companys sprechen. Es kommt Ihnen sicher noch mehr in den
Sinn – gemeinsam fehlt es uns weder an Argumenten noch Lösungen.
Viel Spass beim Lesen!
Kontakte
Martin Hutter
Lugano
+41 (0)58 809 34 76
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Christian Moser
Lugano
+41 (0)58 808 14 04
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Zürich
+41 (0)58 809 80 14
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innerhalb der gesetzlichen Fristen mit einem Einverständnis reagieren. Er muss also nicht zwischen einem ungerechten Schaden oder dem Verzicht auf den gesetzlich vorgesehenen Strafnachlass wählen.
Freiwillige Berichtigung und Voluntary
Disclosure im Vergleich
Die freiwillige Berichtigung, die kürzlich in Art. 1 Ziffer
637 ff. des italienischen Gesetzes Nr. 190/2014 neu formuliert wurde, erfolgt mittels Vorlage einer ergänzenden/
berichtigenden Erklärung und der Selbstberechnung der
Steuer. Nicht vorgesehen ist jedoch die Weiterleitung bestimmter Informationen oder Dokumente an die italienische Steuerbehörden.
Sie kann – jedoch nur in Ausnahmefällen – eine gezielte
Steuerprüfung auslösen. Überdies hält Art. 1 Ziffer 640 des
Gesetzes Nr. 190/2014 ausdrücklich fest, dass die Mitteilungsfristen für die Steuerzahlkarten, Feststellungsbescheide und Abrechnungsbescheide ab Vorlage der ergänzenden Steuererklärung laufen, aber auf die Elemente in der
ergänzenden Erklärung beschränkt sind.
Für Steuern, die von der Steuerbehörde verwaltet werden,
kann auch im Fall von Aussenprüfungen, Inspektionen und
Steuerprüfungen bis zum Zeitpunkt der Mitteilung der
Feststellungsbescheide, Abrechnungsbescheide oder gütlichen Mitteilungen eine freiwillige Berichtigung erfolgen.
Durch die freiwillige Berichtigung ändern sich also Form und
Inhalt. Die neue Regelung umfasst nun zwei unterschiedliche Verfahren für die von der Steuerbehörde verwalteten
Steuern und für andere Abgaben. Im ersten Fall entfallen
die sach- und fristbezogenen Ausschlusskriterien, denen zufolge nach Beginn der Prüfungen durch die Behörden keine
Berichtigung mehr erfolgen kann.
Nun ist eine spontane und unbefristete Berichtigung möglich. Damit sollen Steuersünder dazu ermutigt werden,
eventuelle Fehler wieder zu korrigieren.
Nach einem langwierigen Verfahren zur Regelung unrechtmässig im Ausland gehaltener Vermögen im Rahmen der
Voluntary Disclosure trat am 1. Januar 2015 das Gesetz Nr.
186/2014 in Kraft.
Bei der Voluntary Disclosure bzw. der freiwilligen Zusammenarbeit handelt es sich um eine Art “steuerrechtlicher
Friedensschluss“ zwischen dem Steuerpflichtigen und dem
Finanzamt.
Das Verfahren ist also im internationalen Kontext zu sehen.
Offshore-Strukturen werden weltweit an den Pranger gestellt. Ausserdem wird das Bankgeheimnis in allen Ländern
mit Finanzkultur abgeschafft. Angestrebt werden dabei auf
internationaler Ebene die Zusammenarbeit der Behörden
und die Einhaltung der Steuergesetze (vor allem in puncto
Informationsaustausch gemäss Artikel 26 des OECD-Musterabkommens).
Vor diesem neuen Hintergrund sind im Rahmen der freiwilligen Zusammenarbeit eine deutliche Senkung der Verwaltungsstrafen und eine optimale strafrechtliche Abdeckung
vorgesehen.
Der praktische Unterschied zum Verfahren der Voluntary
Disclosure liegt vor allem darin, dass die freiwillige Berichtigung nicht zwangsläufig eine Prüfung der Steuerposition
des Steuerpflichtigen durch das Finanzamt nach sich zieht.
Überdies sind keine festen Fristen vorgesehen und es müssen keine Dokumente an Steuerbehörde weitergeleitet werden. Die Berichtigung kann auch noch erfolgen, nachdem
bereits eine Prüfung eingeleitet wurde.
Bei der freiwilligen Zusammenarbeit bleibt dem Steuerpflichtigen nach Einreichung aller Unterlagen und Informationen, auf
deren Grundlage ihm die Agentur eine Vorladung zur Aussprache oder eine Steuerfeststellung zukommen lässt, nicht
viel anderes übrig, als einer einvernehmlichen Feststellung
zuzustimmen.
Die Regularisierung mit dem Voluntary-Disclosure-Verfahren
steht mit der freiwilligen Berichtigung in Einklang.
Letztere könnte dazu dienen, eventuelle Ausschlusskriterien
der Voluntary Disclosure in Bezug auf einen oder mehrere Besteuerungszeiträume zu umgehen, denn die freiwillige Berichtigung kann auch erfolgen, wenn bereits eine Steuerprüfung
eingeleitet oder formale Kenntnis über ein Strafverfahren erlangt wurde.
Die beiden Verfahren schliessen sich also nicht gegenseitig
aus, sondern können bestens miteinander kombiniert werden.
Theoretisch könnte ein Streitverfahren eingeleitet werden.
Gegenstand dessen wäre jedoch nicht die Beweisführung
(die Unterlagen befinden sich bereits im Besitz der Agentur), sondern lediglich Berechnungsfehler, die unterschiedliche Auslegung der Einkommensarten oder die Berechnungsmethode der Bemessungsgrundlage. Es gäbe dabei
keine Gewinner oder Verlierer, da der Vorteil einer geringeren Steuerforderung wahrscheinlich durch den Verzicht
auf den Straferlass aufgewogen würde, der bei Annahme
der Aussprache (ein Sechstel) oder der Steuerfeststellung
(ein Drittel) gewährt worden wäre.
Daher bleibt zu hoffen, dass sich angesichts der Komplexität der Angelegenheit auch die Finanzbeamten kooperativ
zeigen, selbst wenn dies einen erheblich höheren Arbeitsaufwand bedeutet. Sie sollten den Steuerpflichtigen noch
vor der offiziellen Vorladung zum Gespräch bitten (um
u.a. eventuelle Lücken in der Dokumentation zu klären).
Auf die offizielle Vorladung kann der Steuerpflichtige dann
FAQ zum Rundschreiben 10/E der Agentur der Einnahmen
vom 13. März 2015
Welche Voraussetzungen sind für die Beantragung einer
Voluntary Disclosure zu erfüllen?
Der Antrag ist aus freien Stücken, vollständig und wahrheitsgetreu auszufüllen.
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Welchen Status hat die Schweiz nach dem Abkommen vom
23. Februar 2015?
Mit Unterzeichnung des Protokolls steht die Schweiz im
Sinne des Regularisierungsverfahrens nicht mehr auf der
schwarzen Liste.
Der Kunde muss seine Bank bevollmächtigen, den italienischen Finanzbehörden die geforderten Daten zum Gegenstand des Steuerverfahrens zu übermitteln, und dem
Antrag auf freiwillige Zusammenarbeit eine vom Bankinstitut gegengezeichnete Kopie dieser Vollmacht beilegen.
Wer muss im Fall eines Gemeinschaftskontos mit mehreren
Unterschriftsberechtigten den Antrag stellen?
Das Verfahren muss von den einzelnen Betroffenen separat
für ihren jeweiligen Anteil beantragt werden.
Wie geht die Agentur vor, wenn ein Steuerdelikt festgestellt wird?
Bei einem solchen Steuerdelikt sieht die Agentur eine Verdoppelung der Fristen vor, selbst wenn dieses Steuerdelikt
in einem nicht mehr nachweisbaren Zeitraum stattfand.
Wo ist das Vermögen anzusiedeln, falls ein Rechtsgebilde zur
Verschleierung des Finanzvermögens zwischengeschaltet ist?
Wenn sich das Finanzvermögen in einem Land befindet, das
sich gegenüber Italien stets kooperationsbereit und transparent gezeigt hat, wird das steuerpflichtige Vermögen im
Land des verwendeten Rechtsgebildes angesiedelt.
Befindet sich das Finanzvermögen hingegen in einem
nicht kooperationsbereiten Land (z.B. der Schweiz), wird
das steuerpflichtige Vermögen in diesem Land angesiedelt.
Wann sind der Antrag und das Verfahren abgeschlossen?
Der Antrag ist mit der Zahlung der Steuern, Sanktionen
und Zinsen abgeschlossen.
Innerhalb von 30 Tagen nach Zahlungseingang muss die
Agentur der zuständigen Justizbehörde den Verfahrensabschluss melden.
Christian Canonica
BSI Wealth Planning Italy
Können im Rahmen der Aussprache zum Steuervergehen
neue Unterlagen vorgelegt werden?
Neue Unterlagen dürfen nur die bereits vorgelegten Unterlagen näher erläutern. Ziel ist es, die genaue Höhe
der Steuerforderungen zu klären und nicht, die Bemessungsgrundlage zu ändern.
Voluntary Disclosure und
Lebensversicherungen
Das Private Wealth Portfolio von Generali PanEurope Ltd. wurde explizit als Lösung für anspruchsvolle Kunden mit Steuersitz
in Italien entwickelt, die komplexe Ansprüche an die Vermögensverwaltung stellen. Heute ist es wichtiger denn je, seinen
Kunden zu ermöglichen, ihr Vermögen – nicht nur aus Renditesicht – möglichst effizient und sicher verwalten zu lassen.
Im Rahmen des italienischen Voluntary-Disclosure-Verfahrens
können Privatkunden eine gezielte, gesetzeskonforme und
langfristige Vermögensplanung angeboten werden. Hier ist
ein aktiver Ansatz bei der Vermögensverwaltung gefragt, der
auf die neuen Kundenanforderungen im Rahmen der Voluntary Disclosure abgestimmt ist. Davon profitieren nicht nur die
Kunden, sondern auch die schweizerischen Finanzdienstleister;
die auf diese Weise langfristige Kundenbeziehungen aufbauen
können.
Eine einfache und effiziente Lösung ist die Lebensversicherung. Sie kommt für alle Kunden in Betracht, die ihr Vermögen
zwar weiter im Ausland versteuern, jedoch folgende Vorteile
nutzen wollen:
Welche Auswirkungen und Folgen hat der Tod der Person,
die einen Antrag auf eine Voluntary Disclosure stellen möchte,
für das Verfahren?
Stirbt die betroffene Person nach dem 31.05.2015, wird
den Erben für die Antragsstellung eine Fristverlängerung
bis 31.12.2015 gewährt.
In diesem Fall führt die Agentur die Steuerprüfung bis zum
30.03.2016 durch.
Wer hat Anspruch auf eine Pauschalberechnung seiner Kapitalerträge?
Jeder Steuerpflichtige mit finanziellen Vermögenswerten
(ausschliesslich Finanzanlagen), sofern ihr Betrag im
Durchschnitt zum Abschluss der einzelnen Besteuerungszeiträume (für alle noch nachweisbaren Jahre) die 2-Millionen-Euro-Grenze nicht überschreitet (Renditeannahme
von jährlich 5%, Steuersatz von 27%).
Ist es möglich, die Ausschlusskriterien für ein oder mehrere
Jahre zu umgehen?
Ja, der vereinfachte Abschluss ermöglicht, die Umgehung
der Ausschlusskriterien, sodass ein Antrag gestellt werden
kann.
Die Ausschlusskriterien betreffen einzelne Besteuerungszeiträume oder einzelne Steuerarten.
– Nachfolgeplanung
– Vertraulichkeit
– Vereinfachung der administrativen Prozesse
– Steueroptimierung
Die Police kann erst abgeschlossen werden, wenn der Kunde mit Unterstützung seines Kundenberaters das Voluntary-Disclosure-Verfahren online beantragt hat und dem Antrag von den zuständigen Behörden stattgegeben wurde.
Für den Vertragsabschluss benötigt die Gesellschaft einen
Nachweis über die Bestätigung der zuständigen Behörden.
Und wenn ein italienischer Kunde einer schweizerischen Bank
sein Vermögen in der Schweiz belassen möchte, ohne wie
gefordert eine rechtswirksame Rückführung vorzunehmen?
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Vertrieb der Police ebenfalls nach der neuen Gesetzgebung
Für die Vertragsabschlüsse greift Generali PanEurope Ltd.
auf ein professionelles Netz an Versicherungsmaklern zurück,
die gemäss den Vorschriften für grenzüberschreitende Geschäfte dazu befugt sind, in Italien einer Vermittlungstätigkeit nachzugehen. Dies hat zwei Vorteile:
Optionaler Versicherungsschutz
Zusätzlich zum so genannten Standard-Versicherungsschutz
kann der Versicherungsnehmer zwischen einer zusätzlichen
Todesfallversicherung und/oder einer Versicherung in Höhe
einer garantierten Mindestprämie wählen.
– Zusatzschutz im Todesfall. Bei dieser Deckung entscheidet
sich der Versicherungsnehmer für eine höhere Versiche rungssumme im Todesfall, die zu der standardmässig
angebotenen Todesfallversicherung hinzukommt. Die
höhere Deckung (bis zu 5% des Anlagewertes) bleibt
über die Zeit hinweg konstant und ist unabhängig vom
Alter des Versicherungsnehmers.
– Deckung in Höhe einer garantierten Mindestprämie. In
diesem Fall verpflichtet sich die Gesellschaft, den even tuellen Verlust, der angesichts der zum Todeszeitpunkt
des Versicherten geleisteten Prämienzahlungen entste hen sollte, auszugleichen. Genauer gesagt deckt die Police
die negative Differenz zwischen den Prämienzahlungen und
dem Wert des der Police zugrundeliegenden Portfolios in
einer Höhe von maximal 25% der Prämienzahlungen bzw.
maximal 1.000.000 Euro ab.
– Kunden mit Steuersitz in Italien kann eine Police angebo ten werden, deren Vertrieb transparent und in Einklang
mit dem Gesetz erfolgt.
– Die in der Schweiz ansässigen Finanzdienstleister werden
von unzumutbaren Vermittlungsrisiken befreit.
Der Versicherungsmakler kann also die Kunden mit den
Beratern ihres Vertrauens in der Schweiz oder in Italien treffen, um ihnen jeweils die beste Lösung für ihre individuellen Bedürfnisse anzubieten.
Im Rahmen einer einzigen Besprechung können die Formulare des Versicherungsmaklers, der Versicherungsantrag und
gegebenenfalls der Treuhandauftrag unterzeichnet werden,
falls der Kunde möchte, dass die Police auf den Namen eines
italienischen Treuhänders, einer sogenannten “fiduciaria
statica“, läuft.
Fazit
In einem immer stärker umkämpften und regulierten Umfeld erweisen sich Versicherungen einmal mehr als effiziente, flexible, sichere und wirtschaftlich sinnvolle Lösung. Die
stetig steigende Nachfrage der Privatkunden nach Versicherungslösungen ist ein weiterer Beweis für die Wirksamkeit dieser Instrumente.
Generali PanEuropa ist bestrebt, ein Produkt anzubieten,
das höchsten Kundenanforderungen entspricht und gleichzeitig vor dem Risiko einer Neuklassifizierung geschützt ist.
Das Hauptaugenmerk gilt daher seit jeher den Anlagemodalitäten sowie den Versicherungsbedingungen und -elementen, die der Kunde anlässlich des Vertragsabschlusses
oder auch zu einem späteren Zeitpunkt nach Belieben auswählen kann.
Neue Merkmale des Produkts PWP Italia
Generali PanEurope Ltd freut sich, die Einführung einer
neuen Fassung des Produkts Private Wealth Portfolio Italia
im 2. Quartal 2015 bekanntgeben zu dürfen. Mit dieser
neuen Produktversion, die weitere Versicherungselemente
in Form von vier verschiedenen Versicherungslösungen
umfasst, kommt sie den Wünschen ihrer Kunden nach.
Zwei davon werden in die neuen Basiskonditionen der Police aufgenommen und somit allen Versicherungsnehmern
zur Verfügung stehen, während die anderen zwei optional
sind und deshalb nur auf ausdrückliches Verlangen des
Versicherungsnehmers zusammen oder einzeln aufgenommen werden.
Standard-Versicherungsschutz
Ugo de Grenet
– Standard-Todesfallversicherung. Die Gesellschaft gewährt im Todesfall eine Entschädigung in Höhe eines prozentu alen Anteils des Anlagewertes des der Police zugrunde
liegenden Portfolios zum Zeitpunkt des Ereignisses. Die
Entschädigungsquoten sind der nachstehenden Tabelle
zu entnehmen:
Alter zum Todeszeitpunkt Zusatzleistung
des Versicherten
Standardschutz zum
Todeszeitpunkt
18 – 39
5%
105% des Anlagewertes
40 – 59
1%
101% des Anlagewertes
+60
0,1%
100,1% des Anlagewertes
Head of Wealth Protection Business – Europe
Generali PanEurope Limited
BSI in Italien: ein umfangreiches
Beratungsspektrum
Kürzlich wunderte sich ein italienischer Journalist in einem
Artikel über unsere Antwort auf die Frage, was die Länder
auszeichne, in denen wir Investitionen planen, denn für uns
spielt das vom Referenzmarkt nicht zum Ausdruck gebrachte Potenzial eine wesentliche Rolle. Seine zweite Frage lautete, warum die BSI-Gruppe weiterhin ausgerechnet in Italien investiere, obwohl zahlreiche Akteure derzeit ihre
Präsenz vor Ort überdenken.
– Zusatzdeckung im Falle eines Unfalltods. Die Gesellschaft
gewährt eine Entschädigung von 100.000 Euro, falls der
Tod des Versicherten auf einen Unfall zurückzuführen ist.
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BSI Newsletter EAM – N. 20 – April 2015
Wir interessieren uns vor allem aus drei Gründen für den italienischen Markt: Die BSI-Gruppe profitiert von der langjährigen Präsenz vor Ort und der kulturellen Nähe zu Italien. Die
italienische Industrie wird neu strukturiert und es zeichnet
sich eine Konjunkturerholung ab und das schweizerische Beratungsmodell entspricht perfekt den derzeitigen Ansprüchen der lokalen Anleger. Das Zusammenspiel dieser drei
Faktoren machen Italien zu einem Referenzmarkt für die
BSI-Gruppe, damit der besondere Aufmerksamkeit im Hinblick auf aktuelle und potenzielle Anlagechancen verdient.
Besonders dem Beratungsansatz gebührt angemessenes
Interesse, da er typisch für den Finanzplatz Schweiz ist und
daher prinzipiell in verschiedenen Formen von mehreren
Schweizer Akteuren exportiert werden kann. Die historischen und kulturellen Kompetenzen der BSI-Gruppe auf
dem italienischen Markt ermöglichen jedoch eine weitere
Optimierung dieses Ansatzes, damit er den aktuellen und
künftigen Wünschen des italienischen Private-Banking-Marktes möglichst genau entspricht. Infolge der Finanzmarktrichtlinie beschränken sich die meisten italienischen Institute auf
den Produktvertrieb. Die florierenden Finanzmarketingnetze
– in der Regel spezialisierte Investmentfonds – beweisen den
Erfolg dieses Modells. Für diesen Ansatz entscheiden sich in
erster Linie Universalbanken, Spezialbanken und Finanzvertriebsnetze – ungeachtet des Kundensegments.
Die Beratungsfirma BSI Merchant ist auf Lösungen im Bereich ausserordentliche Finanzgeschäfte für in- und ausländische mittelständische Betriebe und Familienunternehmen spezialisiert. Die Gesellschaft zeichnet sich durch
Flexibilität und Innovation aus und hat kürzlich in Italien
erstmals im Rahmen eines Finanzwechsels für einen im Finanzsektor aktiven Kunden Geld beschafft. Das Instrument
ist im Erlass “Salva Italia (“Rette Italien“) von 2013 vorgesehen, aber bislang nie eingesetzt worden. Aeon Trust
gründet und verwaltet schliesslich Trusts in Italien und berät zum Thema Trusts und Zweckbindung.
Insgesamt handelt es sich um eine bedeutende Präsenz, die
sich im Wesentlichen auf den Sitz in Mailand konzentriert.
EOS verfügt jedoch auch über eine Niederlassung in Genf
und BSI Europe ist seit Februar in Como vertreten. BSI ist
keine Universalbank, zählt jedoch zu den führenden ausländischen Spezialbanken in Italien. Sie ist gross genug, um
das erforderliche umfassende Know-how und Spezialwissen zu gewährleisten. Dank ihrer Flexibilität kann sie ihren
Kunden rasch Lösungen für oft sehr komplexe Herausforderungen anbieten.
Alle lokalen Kompetenzen von BSI sind im Kontext einer
internationalen Gruppe zu betrachten, die sich durch ihre
Verwurzelung in der Schweiz auszeichnet. Der wahre Mehrwert entsteht durch das Synergiepotenzial, das durch das
Zusammenspiel der einzelnen Unternehmensbereiche in
verschiedenen Ländern voll ausgeschöpft werden kann.
Der externe Schweizer Vermögensverwalter wird damit ein
idealer Partner für den Export dieses mit Sicherheit erfolgreichen Beratungsmodells, in dessen Rahmen sich einen
enge Zusammenarbeit mit den schweizerischen und italienischen Strukturen von BSI anbietet.
Aufgrund der besonderen Lage an den Finanzmärkten
(niedrige Anleihenrenditen und hohe Aktienbewertungen)
sowie der in der Regel über Banken erfolgenden Finanzierung der mittelständischen italienischen Unternehmen ist
die allgemeine Beratung der Kunden ein echter Vorteil in
diesem besonders wettbewerbsintensiven Umfeld. Die eigentliche Schwierigkeit für die Bankberater besteht vor allem in der Vielfalt der relevanten Themen, die von der
Vermögensverwaltung über Nachfolgeplanung und ausserordentliche Finanzgeschäfte bis hin zu typischen Steuerfragen reicht. Aus diesem Grund hat sich die BSI-Gruppe
in Italien für die koordinierte Spezialisierung bzw. die Präsenz separater Strukturen mit spezifischen Kompetenzen
entschieden, die sich untereinander abstimmen, um stets
die den Bedürfnissen der einzelnen Kunden am besten entsprechende Lösung bereitstellen zu können.
In der neuen Geschäftsstelle in der Via Paleocapa 5 in Mailand, in der ausschliesslich BSI untergebracht ist, arbeiten
etwa 80 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus vier verschiedenen Unternehmensbereichen. Dazu gehört insbesondere die Bank, BSI Europe, die hochwertiges Private-Banking
und On-Shore-Wealth-Management anbietet. EOS Servizi
Fiduciari, eine 100-prozentige Tochter von BSI, agiert seit
über dreissig Jahren im Bereich der Treuhand-, Gesellschafts- und Steuerdienstleistungen für Unternehmer, Freiberufler und Privatpersonen und befasst sich derzeit am
meisten mit den Tätigkeiten rund um die Voluntary Disclosure. EOS ist eine der führenden Finanzintermediäre (fiduciara statica) Italiens, sowohl was die Grösse als auch was
die Kapitalisierung anbelangt.
Gabriele Corte
Verantwortlicher für den italienischen Markt, BSI Europe
Präsident EOS Servizi Fiduciari und Aeon Trust
Negative Zinssätze: Was erwartet uns?
Seit geraumer Zeit sind wir Zeuge einer aussergewöhnlichen
Situation bei den Zinssätzen. Die kurz- und langfristigen
Renditen sinken kontinuierlich und haben ungewöhnlich
niedrige Niveaus erreicht. In einigen Währungen sind sie
sogar ins Minus gerutscht.
Eklatant ist die Lage in der Schweiz, wo der Libor bei -0,7730%
[10. März 2015] notiert, und in Deutschland, wo siebenjährige
Bundesanleihen mit -0,05% rentieren. In Japan sind die zehnjährigen Zinsen bereits seit Jahren extrem niedrig und aktuell
bei 0,35%. In den USA liegt die Renditekurve durchgängig im
Plus, aber auf extrem niedrigen Niveaus. Die zehnjährigen
US-Treasuries werfen rund 2,20% ab. Auch die Staatsanleihen
der Schwellenländer rentieren immer weniger. China hat kürzlich beschlossen, den Leitzins für einjährige Einlagen zum
zweiten Mal binnen weniger Monate auf nun 2,50% zu senken. Die australische Zentralbank beschloss Anfang Februar
eine Leitzinssenkung um 25 Basispunkte auf 2,50%.
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BSI Newsletter EAM – N. 20 – April 2015
Der starke, anhaltende Renditerückgang ist auf die Geldpolitik der führenden Zentralbanken zurückzuführen. Infolge
des Zusammenbruchs des Subprime-Markts und der schweren Finanzkrise von 2008 pumpten die grossen Zentralbanken Liquidität in das Finanzsystem und senkten die Leitzinsen
deutlich. Vor allem die Federal Reserve wurde mehrfach aktiv und kaufte massiv Staatsanleihen und hypothekenbesicherte Wertpapiere (Mortgage-Backed Securities), um die
Wirtschaft wiederzubeleben.
Die Bank of Japan und die Europäische Zentralbank haben
sich erst vor kurzem zu einer extrem lockeren Geldpolitik
durchgerungen, um die Konjunktur anzukurbeln und vor allem die Deflationsgefahr zu bannen, die durch die Globalisierung und den starken Rückgang der Rohstoffpreise, vor
allem für Erdöl, geschürt wird. Auch die Schweizerische Nationalbank intervenierte massiv und erhöhte die Geldmenge,
zunächst zur Verteidigung des Mindestwechselkurses zum
Euro, und seit dem 16. Januar 2015 zur Stützung des Wechselkurses gegenüber dem Euro. Zur Schwächung des Frankens führte sie negative Zinssätze ein und drückte so den
3-Monats-Libor auf -0,7730%.
Die enorme Liquidität scheint als Allheilmittel zu gelten. Die
akkommodierende Geldpolitik hat die Renditen auf fast 0%
gedrückt, was den Börsen zugutekommt und die Anleihenkurse steigen lässt. Die meisten Akteure sind überzeugt, dass
sich die Konjunktur infolge der Interventionen der Zentralbanken und der besseren Kreditbedingungen erholen wird.
In nächster Zeit dürfte sich daran nicht viel ändern. Die Zinssätze sollten auf den aktuellen Niveaus bleiben oder gar sinken, tendieren die Inflationserwartungen doch gegen Null.
Steht nun alles zum Besten? Vielleicht!
Ein massiver Anstieg der Geldmenge bringt gewöhnlich eine
nachhaltige Teuerung mit sich. Paradoxerweise ist die Inflation nicht gestiegen, sondern auf ein Rekordtief gesunken.
In einigen Ländern herrscht sogar Deflation. Es wird keine
Teuerung verzeichnet, weil die Liquidität im Finanzsystem
geblieben ist, was sich an den Aktienkursen und am Immobiliensektor ablesen lässt. In der längsten Haussephase seit
den 1930er Jahren sind die führenden Aktienindizes seit
2009 ununterbrochen gestiegen, in vielen Fällen auf neue
Hochstände. Die Performance des S&P 500 von 210% wurde
vor allem von Aktienrückkäufen angetrieben, wie der S&P
500 Buyback Index von Bloomberg zeigt. Vermutlich gehen
5/6 der Aktienanlagen auf Aktienrückkäufe zurück, die durch
das billige Geld ermöglicht wurden.
Die verzerrten Risikoprämien sind ebenfalls eine negative
Folge der extrem lockeren Geldpolitik. Ich beziehe mich dabei besonders auf das Anleihensegment. Aufgrund der gegen null tendierenden Renditen haben die Anleger den Anteil der Junk Bonds in ihren Portfolios ungeachtet der mit
diesen Positionen verbundenen Risiken markant erhöht.
Renditen von 0% oder darunter ziehen auch Pensionsfonds
in Mitleidenschaft. Um eine Mindestrendite zu sichern, müssen sie höhere Risiken eingehen, was mit ihrer Pflicht, Gelder
umsichtig zu verwalten, kaum vereinbar ist. Aufgrund der
niedrigen Renditen droht den Pensionskassen ein unzureichender Deckungsgrad. Sollten die Zinssätze noch länger
negativ bleiben, ist eine Anhebung der Arbeitgeber- und
Arbeitnehmerbeiträge nicht ausgeschlossen. Dies würde
wiederum die Unternehmensgewinne und den privaten Konsum belasten.
Auch der Bankensektor leidet unter den negativen Zinssätzen. Sollten die Zinsen längere Zeit im Minus bleiben, könnten die Banken auch negative Zinssätze für die Kontokorrentkonten der Privatkunden einführen, um zu verhindern, dass
ihnen enorme Verluste entstehen.
Obwohl die massive Erhöhung der Geldmenge einer globalen Konjunkturerholung, wie bislang zumindest in den USA,
zuträglich sein dürfte, rate ich Anlegern in den nächsten Monaten zu grosser Vorsicht.
Wer meint, der Kursanstieg an den Aktienmärkten sei stark
von der Liquiditätsschwemme beeinflusst, sollte sorgfältig
abschätzen, wann die Geldpolitik wieder gestrafft wird. In
den USA steht bereits eine Zinswende an. Da die Beschäftigung in den letzten Monaten so beständig zugenommen hat
wie zuletzt in den 1990er Jahren, dürfte die Fed die Leitzinsen im Juni erstmals seit 2006 wieder anheben.
Die Erwartungen in Bezug auf die quantitative Lockerung der
EZB sind jedoch verhalten. Rund 50% der Marktteilnehmer
rechnen damit, dass die Liquidität, die den Banken von der
EZB zur Verfügung gestellt wird, keine oder kaum Wirkung
zeigt. Man befürchtet, dass die Konjunktur nicht anzieht, weil
die Krise tief reichende Wurzeln hat und es, wie Mario Draghi
betont, illusorisch ist zu glauben, die Konjunktur könne allein
durch Liquiditätsspritzen angekurbelt werden.
Filippo Fink
BSI EAM IS Advisor
Vorstellung der Marktstrategien
Spezifisches Know-how und die genaue Kenntnis der Märkte, auf denen man agiert, sind unerlässlich, um die Effizienz
der Geschäftstätigkeit (sowohl der Banken als auch der EAM)
zu erhöhen, einen hoch spezialisierten, gezielten Service zu
bieten und Entwicklungschancen optimal zu nutzen.
BSI ermittelt und überprüft seit langem spezifische Länderstrategien und definiert Regeln und Prozessen für die Ausübung der mit den verschiedenen Märkten verbundenen Tätigkeiten. Dabei werden die vor Ort geltenden Vorschriften
für das inländische und/oder grenzüberschreitende Geschäft
stets exakt befolgt.
Zu den wichtigsten Ländern, in denen die Bank agiert und
sich aktiv entwickeln will, zählen neben der Schweiz und
den grossen europäischen Ländern (Italien, Deutschland,
Frankreich und Spanien) auch lateinamerikanische Staaten
(Argentinien, Brasilien, Venezuela), die wichtigsten asiatischen Finanzplätze (wie Singapur, China und Hongkong)
sowie Russland und ein Teil des Nahen Ostens.
In den Ländern, die unter die Strategie Selective development fallen, geht die Bank hingegen von einem kleineren
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BSI Newsletter EAM – N. 20 – April 2015
Wachstumspotenzial als in den strategisch wichtigen Märkten
aus. Wenn sich die Gelegenheit von selbst ergibt, können
jedoch neue Beziehungen aufgebaut werden.
Ab Dienstag, 10. März 2015, sind die folgenden Upgrades
erhältlich, die ein erleichtertes Abrufen bestehender Informationen bezwecken:
Im Gegensatz dazu werden in den zu den Strategien Harvest
und Exit zählenden Ländern keine neuen Beziehungen mehr
geknüpft. Ziel der Strategie Harvest ist es, den aktuellen
Kundenbestand aufrechtzuerhalten, mittel- bis langfristig
aber zu reduzieren. Im Rahmen der Strategie Exit beabsichtigt die Bank, sich aktiv aus dem laufenden Geschäft
zurückzuziehen. Der Zeitrahmen hängt von den einzelnen
Ländern ab.
-
-
Die wichtigsten Informationen werden in den folgenden
zwei Haupt-XML-Dateien zusammengefasst: POSITIONS.
XML und ALL_TRANSACTIONS.xml (neue Datei)
Alle bestehenden xml-Dateien bleiben verfügbar, um
bei Bedarf zusätzliche Informationen oder Transaktionsdaten abzurufen
Dieselbe Version enthält zudem die folgenden neuen Datenfelder:
Um die Märkte der Strategien Strategic und Selective development optimal zu betreuen, hat BSI spezialisierte Teams
eingerichtet, die sich auf höchstens zwei oder drei Marktbereiche konzentrieren.
Dabei ist zu beachten, dass sich die Ausrichtung auf die
Schwerpunktstrategien und mithin auf eine bessere Wettbewerbsfähigkeit und Kenntnis der regulatorischen Auswirkungen der gewählten Märkte auch im Segment der externen
Vermögensverwalter immer stärker durchsetzt.
At Business Partner Level:
- Branch identification name
- Branch identification code
Others:
- BIC/ Swift Bank’s code
- IBAN code
- Order Counterparty name
- Number of days for maturity calculations
- Initial issue price for bonds (at issue date)
Die betreffenden Länder können im Rahmen der beschriebenen Strategien, die für die gesamte BSI-Gruppe gelten,
künftig neu bewertet werden.
Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, sich bei ihrem Berater nach den Möglichkeiten bezüglich Kunden in exotischen Ländern zu erkundigen.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Guido Sciaresa
IT Application Services / Vice President
BSI informiert
XML Download Service - Verbesserte Version
Sehr geehrte Damen und Herren
BSI ist fortlaufend bestrebt, die IT-Dienstleistungen für ihre
professionellen Kunden zu optimieren. Wir freuen uns daher,
Sie über einige Verbesserungen des aktuellen BSI-Dienstes
zum Herunterladen von XML-Daten zu informieren. Diese
Verbesserungen zielen darauf ab die Zahl der importierbaren Datenfelder zu erhöhen und die Datenschnittstelle zu
vereinfachen, indem alle Dateien mit Transaktionsdaten
(z. B. Devisen-, Bargeld- und Wertpapiertransaktionen) in
einer einzigen Datei zusammengefasst werden.
Um das gegenwärtige Serviceniveau sicherzustellen und
Probleme mit bereits bestehenden Datenschnittstellen zu
vermeiden, haben wir jedoch beschlossen, auch alle aktuellen Dateien zu behalten.
Zudem werden wir eine aktualisierte und erweiterte Version
des Benutzerhandbuchs bereitstellen. Darin sind alle
xml-Dateien und die einzelnen Datenfelder beschrieben,
um neue Datenschnittstellen zu unterstützen.
8
BSI App
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Das vorliegende Dokument dient ausschliesslich zu Informationszwecken. Es stellt insbesondere weder ein Angebot noch eine Aufforderung oder eine (allgemeine oder persönliche)
Epfehlung zum Kauf oder Verkauf einer bestimmten Art von Finanzinstrument dar noch kann es
als ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder eine solche Empfehlung ausgelegt werden. Darüber hinaus darf es nicht das eigene Urteil des Empfängers ersetzen. Das vorliegende
Dokument wurde von BSI AG anhand der zum Zeitpunkt der Erstellung verfügbaren Informationen erstellt. Die in diesem Dokument enthaltenen Informationen, Meinungen und Prognosen
wurden daher mit ausschliesslichem Bezug auf den Zeitpunkt der Erstellung dieses Dokuments
formuliert und können sich jederzeit ändern, ohne dass eine Informations- und/oder Aktualisierungspflicht von Seiten von BSI AG besteht.
Die in diesem Dokument enthaltenen Informationen, Meinungen und Prognosen beruhen auf
Daten und Recherchen, die aus als zuverlässig geltenden öffentlichen oder öffentlich zugänglichen Quellen stammen. BSI übernimmt jedoch keine Gewähr für deren Richtigkeit, Korrektheit
und Vollständigkeit und lehnt jede Haftung für direkte oder indirekte Schäden, die aus der
Verwendung des in diesem Dokument enthaltenen Materials entstehen können, ab.
Die in diesem Dokument behandelten Investitionen und Strategien sind unter Umständen nicht
für alle Arten und Kategorien von Anlegern geeignet. Generell ist zu berücksichtigen, dass alle
Anlagen ein gewisses Mass an Risiko beinhalten. Der Wert einer jeden Anlage kann deutlich steigen oder sinken, so dass der Anleger unter Umständen nicht in der Lage ist, den gesamten Anlagebetrag zurückzuerlangen. Es ist ferner zu beachten, dass die frühere Performance keine
Garantie für künftige Ergebnisse darstellt.
Alle in diesem Dokument aufgeführten Preise dienen ausschliesslich zu Informationszwecken
und entsprechen nicht notwendigerweise den internen Buchungen oder Aufzeichnungen von
BSI. Es wird keine Garantie dafür übernommen, dass eine Transaktion zu diesen Preisen durchgeführt werden könnte oder hätte durchgeführt werden können. Es wird darauf hingewiesen,
dass andere Annahmen von Seiten von BSI oder aus anderer Quelle zu deutlich unterschiedlichen Ergebnissen führen können. Schliesslich können Währungsschwankungen Auswirkungen
auf die unter Umständen in diesem Dokument angegebenen Bewertungen und Preise haben.
In einigen Ländern unterliegen gewisse Produkte und Dienstleistungen gesetzlichen Einschränkungen; die Informationen zu diesen Produkten sind somit nur für die Länder bestimmt,
in denen diese Einschränkungen nicht gelten. Das vorliegende Dokument darf nur unter Nennung des Namens BSI ganz oder teilweise vervielfältigt oder veröffentlicht werden.
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